Eingelangt am 03.02.2022
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Walter Rauch
und
weiterer Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
betreffend
Demokratiedefizit und Intransparenz beim Klimarat
Mit
dem sogenannten „Klimarat der Bürgerinnen und Bürger“
wurde von Seiten der Bundesregierung ein Gremium geschaffen um teure
Klimaschutzmaßnahmen zu legitimieren ohne die Bürger selbst mittels
direktdemokratischer Instrumente, die die Österreichische Verfassung durchaus
vorsieht, zu befragen.
Praktisch
alle relevanten Aspekte des gesamten Prozesses zu Einsetzung des Klimarates,
das Auswahlverfahren der Klimaräte, die Auswahl der Experten, der
Moderatoren und die vorgegebenen Fragestellungen werfen in diesem Zusammenhang berechtigte
Fragen auf.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage
- Ist die Neutralität des am
Klimarat beteiligten Evaluationsteams im Hinblick auf
jedes Ergebnis, beispielsweise auch falls die Teilnehmer sich gegen teure
Klimaschutzmaßnahmen aussprechen sollten, gewährleistet?
- Wenn ja, wie können Sie dies
garantieren?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wer ist in welcher Funktion im
Evaluationsteam?
- Wie wurde dieses zusammengestellt?
- Wieso benötigt der Klimarat
fünfzehn Moderatoren für hundert Personen?
- Wie viele der Moderatoren haben das
Klimavolksbegehren unterzeichnet?
- Zwischen welchen der Moderatoren und
dem Klimavolksbegehren besteht ein Naheverhältnis (zB. durch Unterstützungsbekundungen
oder sonstige Beiträge zur Agenda des Volksbegehrens)?
- Wie viele der Klimaräte haben
das Klimavolksbegehren unterzeichnet?
- Inwiefern wurde das
Klimavolksbegehren im Auswahlprozess der Teilnehmer thematisiert?
- Inwiefern wurde das Klimavolksbegehren
bei Veranstaltungen des Klimarates thematisiert?
- Warum haben nach der Vorgabe des
Ministeriums nur 145 Personen den Fragebogen im Rahmen des
Auswahlverfahrens ausgefüllt, obwohl ursprünglich 2.003 Personen
kontaktiert wurden?
- Gab es die Vorgabe Ihrerseits, dass
nur eine kleinere Gruppe den Fragebogen ausfüllen darf?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, wie wurde diese
Entscheidung getroffen?
- Wenn nein, von wem wurde diese
Entscheidung getroffen?
- Warum wurde der Fragebogen nicht
allen 2.003 Personen vorgelegt?
- Wurden die Meinungen der 1.858 von
vornherein ausgeschiedenen Personen eingeholt?
- Wenn ja, wie unterscheidet sich
deren Meinung und Einstellung zum Klimawandel und anderen beeinflussten
Fragen (leistbares Wohnen, Lebensmittelpreise, Energiepreise, Verkehr,
Wohnbau, Tourismus, Exportwirtschaft, …)
- Wie sah der Fragebogen im Rahmen des
Auswahlverfahrens der Klimaräte konkret aus? (Bitte um
Übermittlung des konkreten Fragebogens sowie dem Ressort vorliegender
statistischer Auswertungen der Antworten)
- Wie
hoch ist der Anteil der Grün-Wähler oder Grün-Affinen unter
den Klimaräten?
- Welche Experten wurden für den
Klimarat ausgewählt?
- Nach welchen Kriterien wurden
Experten für den Klimarat ausgewählt?
- Sind die am Klimarat beteiligten
Experten neutral bzw. in gleicher Zahl solche, die dem Bürgerrat
vorgeschlagene Maßnahmen befürworten und ablehnen?
- Wenn ja, wie können Sie dies
garantieren?
- Wenn ja, wie wurden diese
ausgewählt?
- Wenn ja, sind diese Personen
exponierte „Klimaschützer“?
- Treten diese Experten als Vertreter
der Wissenschaft oder als ideologisch bzw. politisch aktive Menschen auf?
- Wie viel Kommunikationsbudget wurde
und wird für den Klimarat budgetiert?
- In welchen Medien sollen in diesem
Zusammenhang Inseratenschaltungen der Regierung und in welcher Höhe
vorgenommen werden?
- Warum waren Sie nicht bereit einen
wirklich offenen Prozess unter direktdemokratischer Einbindung der
Österreicherinnen und Österreicher zu starten?
- Was sind die Pläne der Regierung zur
Einbindung der Öffentlichkeit in den Prozess?
- Kann bzw. soll die Behauptung es handle
sich beim Klimarat um ein repräsentatives Mini-Österreich weiter
aufrecht gehalten werden?
- Warum hat kein unabhängiges
Gremium sondern Ihr Ministerium die Auswahl der Klimaräte, der
Experten und der Moderatoren getroffen?
- Wie sind die Bürger in diese
Entscheidungen der Regierung eingebunden bzw. wie werden sie über
diese informiert?
- Wer überwacht, analog zur
Wahlbeobachtung, die Neutralität und Objektivität des
Klimabürgerrats?
- Sind auch Wissenschaftler außerhalb
des Regierungskomitees eingeladen den Klimaräten Informationen zu
präsentieren?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, welche nahmen daran teil
oder werden daran teilnehmen?
- Wenn nein, wieso nicht?
- Warum wurde den Teilnehmern im Vorhinein
bereits das 1,5-Grad-Ziel als Prämisse vorgegeben?
- Ist es richtig, dass es für die
Moderation europaweit nur eine Bewerbung gab?
- Wenn ja, wie können Sie dies
erklären?
- Wie fand die Ausschreibung konkret
statt? (Bitte um Übermittlung der Ausschreibung und der Angaben zur
Schaltung.)
- Wenn nein, wie viele gab es?
- Wurde im Vorfeld auch die Einstellung
der Moderatoren zur Klimakrise erhoben?
- Wenn ja, wie war das Ergebnis?
- Wenn ja, ist aus Ihrer Sicht eine
Ausgewogenheit vorhanden?
- Wenn ja, wie wurde diese Erhebung
durchgeführt?
- Wenn ja, wann wurde diese Erhebung
durchgeführt?
- Wenn nein, wieso nicht?
- Welche Vorgaben für das Auswahlverfahren der
Klimaräte bekam die Statistik Austria von Ihrem Ministerium? (Bitte
um Übermittlung des Auftrags und der Vorgaben.)
- Wurden Personen, die
keinen 2-G-Nachweis besitzen (gegenwärtig trifft das auf knapp 20%
der Österreicherinnen und Österreicher zu), von den
Bürgerräten bzw. den Moderatoren und Wissenschaftlern generell
ausgeschlossen?
- Wenn ja, wie viele
Personen waren das?
- Können
Sie ausschließen, dass die Repräsentanz bzw. Zustimmung zu den
Vorschlägen der Regierung aufbauend auf den Empfehlungen des
Klimarates nicht verzerrt wird?
- Welche Alternativen
wurden erwogen, um eine unverzerrte Teilnahme zu ermöglichen und
warum wurden diese verworfen?
- Welche
“Gewinnchance” hatten die endgültige Anzahl der
gemeldeten Bürgerräte unter Berücksichtigung der
erforderlichen Ersatzmitglieder und des 2-G-Nachweises?