10193/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.03.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend rechtswidrige Rekrutierung von Kämpfern durch die ukrainische Botschaft in Wien

 

Am 3. März 2022 gab der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski die Gründung der „Internationalen Legion der Territorialverteidigung der Ukraine“ bekannt. Laut seinen Aussagen stünden 16.000 Freiwillige aus über einem Dutzend Ländern bereit, um an der Seite der ukrainischen Streitkräfte gegen die russischen Truppen in die Schlacht zu ziehen. Wie die Neue Züricher Zeitung am 9. März 2022 berichtete, erfolgt die Rekrutierung über ukrainische Botschaften und Konsulate, welche weltweit Bewerbungen entgegennehmen (Neue Züricher Zeitung 09.03.2022: Tausende treten „Internationaler Legion“ bei).

Dem ist tatsächlich so: Eine Website des ukrainischen Außenministeriums verweist im Rahmen der Rekrutierungskampagne „Fight for Ukraine“ auf die ukrainische Botschaft in Wien in der Naaffgasse 23, im 18. Wiener Gemeindebezirk (https://fightforua.org/?fbclid=IwAR2tRiegh6XzE23H9ju9Am5eXSQ-G-nSVSG9wMiVHKQhGf-FxQUah0oPSPU).

Das russische Verteidigungsministerium reagierte auf diese internationale Rekrutierungskampagne, indem es festhielt, ausländische Freiwillige würden nicht als reguläre Kombattanten betrachtet werden, sondern als Söldner bzw. Terroristen. Deswegen würden diese nicht dem Kriegsrecht unterliegen und man werde sie bei einer etwaigen Gefangennahme als Kriminelle behandeln (Neue Züricher Zeitung 09.03.2022: Tausende treten „Internationaler Legion“ bei).

Während Lettland und Tschechien – beide Mitglieder der NATO wohlgemerkt – es ihren Staatsbürgern erlaubt haben, straffrei aufseiten der Ukraine in den Krieg zu ziehen, untersagt § 320 StGB in Österreich die Bildung eines Freiwilligenkorps, sowie die Betreibung einer Werbestelle hierfür.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

 

 

 

Anfrage

 

1.    Entspricht es den Tatsachen, dass die ukrainische Botschaft in Wien als Anlaufstelle für Rekruten für die ukrainischen Streitkräfte fungiert?

2.    Wenn ja, wann wurde dieser Umstand dem Außenministerium bekannt?

3.    Wenn ja, wie reagierten Sie als Außenminister bzw. setzten Sie Schritte, um diese Rekrutierungen zu unterbinden?

4.    Wenn ja, welche?

5.    Wenn ja, wieso ist dann diese Website immer noch online?

6.    Haben Sie gegenüber dem ukrainischen Botschafter klar kommuniziert, dass diese Rekrutierungen mit dem österreichischen Recht nicht vereinbar sind?

7.    Wenn ja, wie reagierte der Botschafter daraufhin?

8.    Haben Sie Strafanzeige aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen § 320 StGB erstattet?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Haben Sie hinterfragt, wie viele Personen sich bei der ukrainischen Botschaft gemeldet haben, um sich den Kampfhandlungen anzuschließen?

11. Wenn ja, wie viele Personen haben sich bei der ukrainischen Botschaft beworben, um für die Ukraine in den Krieg ziehen zu können?

12. Wenn ja, wie viele Personen sind dem Ruf des ukrainischen Präsidenten gefolgt und haben Österreich tatsächlich Richtung Kriegsschauplatz Ukraine verlassen?

13. Wie viele dieser Personen besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft?

14. Gegen wie viele dieser Personen hat das Außenministerium die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft angeregt?

15. Wie viele dieser Rekruten sind mittlerweile wieder nach Österreich zurückgekehrt?