10499/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

 

betreffend Skandal beim Personenschutz des Bundeskanzlers und seiner Familie

 

Am 13. März 2022 ist es zu einem Unfall von Personenschützer*innen in einem Dienstfahrzeug und daraufhin zu einem Polizeieinsatz gekommen – das berichten mehrere Medien seit Freitag, 1. April 2022, übereinstimmend. Dabei soll es sich um jene Beamt*innen gehandelt haben, die für Ihren bzw. den Schutz Ihrer Familie verantwortlich sind bzw. waren.

Nach ihrem Dienst sollen die beiden Beamte einen Unfall verursacht haben, zu dem auch Beamte einer naheliegenden Dienststelle gerufen wurden. Der Verdacht, dass es im Rahmen des Unfalls nicht nur zu einem einfachen Parkschaden gekommen ist, erhärtete sich durch die verschiedenen Artikel. Zudem muss es wohl ein schwerwiegender Unfall bzw. außergewöhnliche Umstände, die zu dem Unfall führten, gewesen sein, welche den Einsatz weiterer Beamt*innen notwendig machten. Die beiden Beamten, die den Unfall verursacht hatten, sollen unter dem Einfluss von Alkohol gestanden sein.

Nachdem die Polizei und insbesondere Personenschützer*innen hochrangiger Politiker*innen eine besondere Verantwortung tragen, sind an sie natürlich auch besonders hohe Maßstäbe anzulegen, wenn es um Verantwortungsbewusstsein, Gesetzestreue und Disziplin geht. Im konkreten Fall ging uns aber folgendes, anonymes Schreiben zu, das zahlreiche Fragen – insbesondere hinsichtlich des Verhaltens der bewachten Personen – aufwirft und im Rahmen dieser Anfrage auch veröffentlicht werden soll, denn die Exekutivbeamt*innen müssen sich auf die Politik verlassen können und die Politik auf Sie:

 

            Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bin Polizist und versehe derzeit meinen Dienst beim Einsatzkommando Cobra. Nähere Details zu meiner Person möchte ich auf Grund des nachfolgenden Sachverhaltes nicht bekannt geben. Ich (sowie mehrere meiner Kollegen) möchten mit diesem Schreiben über Missstände innerhalb DSE (Direktion für Spezialeinheiten) schreiben sowie den „Missbrauch“ des Einsatzkommandos Cobra durch Politiker im Zuge von Personenschutzdiensten aufzeigen.

Missbrauch des EKO Cobra durch Politiker, insbesondere Fam. Nehammer:

Wie ja jeder weiß, werden diverse Politiker, sofern eine Bedrohungslage vorliegt, durch Beamte des EKO Cobra beschützt. Leider wird dies von den sogenannten VIPs schamlos ausgenützt und so wird ein Einsatzbeamter der Cobra schnell zu einem Kindersitter für die Kinder der obersten Organe unseres Landes.

Insbesondere möchte ich hier den Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer erwähnen. Seit der Ernennung des Herrn Nehammer zum Innenminister erhaltet dieser Personenschutz durch das Einsatzkommando Cobra. Aus diesem Grund wünschte sich der damalige Innenminister einen sog. „Pool“ von 30 Einsatzbeamten, welcher nur für ihn und seine Familie für Personenschutzdienste bereitsteht. Der Bundeskanzler und seine Frau bestimmten dabei, wer in diesen „Pool“ aufgenommen wird und wer nicht. Vor allem sucht sich Frau Nehammer ihre Personenschützer selbst aus. Steht ihr ein Beamter nicht zu Gesicht, so wird dieser sofort ausgetauscht und vom Dienst abgezogen. Nur ein geringer Teil dieser „Poolbeamten“ versieht freiwillig Dienst für die Familie Nehammer bzw. macht diesen Job gerne. Der hauptverantwortliche Personenschützer der Nehammers ist ein guter Freund der Familie. Oft wurde darüber intern diskutiert, ob in diesem Fall eine Befangenheit vorliegt, jedoch wurde dies von Seiten der Direktion für Spezialeinheiten stets negiert. Dieses Nahverhältnis zu den VIP‘s führt dazu, dass zwischen den Schutzpersonen und den Einsatzbeamten keinerlei „Distanz“ mehr vorhanden ist. Jeder Beamte wird vor allem von Frau Nehammer als „Freund“ angesehen und in weiterer Folge wird dieses Verhältnis von ihr schamlos ausgenutzt. So werden von ihr Beamte mit einem Küsschen links und rechts begrüßt. Glauben Sie mir, wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, würde ich es auch nicht glauben. Auf Grund dieses immer größer werdenden Naheverhältnisses wird es für die Beamten sehr schwierig, bei gewissen Forderungen durch Frau Nehammer „NEIN“ zu sagen. Von ihr werden Aufträge erteilt, welche mit einem seriösen Personenschutz absolut nichts mehr zu tun haben. Beamte müssen beispielsweise die Corona-PCR-Tests der Kinder zu einer Abgabestelle bringen. Aber auch andere private Angelegenheiten (Pakete zur Post bringen, Abholung von diversen Dokumenten, Anzüge zur Wäscherei bringen und wieder abholen, etc.) müssen die Personenschützer für Frau und Herrn Nehammer erledigen.

Der Herr Bundeskanzler hat mit seiner Gattin zwei Kinder (einen Sohn und eine Tochter). Für die gesamte Familie gibt es einen Schutzauftrag auf Grund einer angeblichen akuten Bedrohungslage. Unter vorgehaltener Hand wird aber auch darüber gesprochen, dass es für die Frau sowie Kinder gar keinen Schutzauftrag gibt. Dies dürfte einfach eine Gefälligkeit der DSE für den Herrn Bundeskanzler sein. Für den Schutz des Herrn Nehammer werden drei Beamte zur Verfügung gestellt. Für den Rest der Familie (Gattin samt Kindern) werden drei weitere Beamte zur Verfügung gestellt. Zur Schulzeit befinden sich zwei zusätzliche Beamte der Cobra im Schulgebäude, in welchem die Kinder zur Schule gehen. Dies macht in Summe 8 Beamte der Cobra nur für die Familie Nehammer an einem einzigen Tag. Welche Kosten (8 Beamte, mindestens 4 Dienstwagen, etc.) hierfür entstehen, können Sie sich ja vorstellen.  Im Normalfall ist es so, dass jede von uns zu schützende Person einen eigenen Dienstwagen hat, welcher von einem Chauffeur (kein Cobrabeamter) gelenkt wird. Vor Corona fuhr stets ein Beamter des EKO Cobra in diesem Wagen mit. Das sogenannte VIP-Fahrzeug wird durch einen Wagen des EKO Cobra, besetzt mit zwei Einsatzbeamten, begleitet. Das Mitfahren der Schutzperson im Dienstwagen der Cobra Beamten ist nur im Falle einer Notlage (zB.: bei einer Evakuierung) vorgesehen. Wenn sich die Wege der Familie Nehammer jedoch trennen (zB.: Bundeskanzler fährt in das BKA, die Gattin zur Arbeit, die Tochter zum Reiten, der Sohn in die Kletterhalle), dann ist das Ganze so nicht mehr möglich. Schon seit geraumer Zeit werden die Beamten von der Familie Nehammer als Kindersitter eingesetzt und ausgenutzt. In so einem Fall steht nur mehr ein Beamter für eine Schutzperson (Gattin oder Kinder) zur Verfügung. Und jetzt kommt es soweit, dass die Kinder nicht von der Oma, dem Opa oder einer anderen Aufsichtsperson begleitet werden, sondern einfach ein Einsatzbeamter der Cobra mit dem Kind zu dessen Freizeitaktivitäten (Kletterhalle, Reithof, etc.) gefahren werden muss. Cobra Beamte fahren zum Beispiel mit dem Sohn alleine (der Sohn sitzt am Beifahrersitz des zivilen Polizeifahrzeuges) zur Kletterhalle oder in das Feriencamp. Somit ist der Beamte nicht nur mehr für den Schutz, sondern auch als Aufsichtsperson und Chauffeur für das Kind verantwortlich und erledigt Arbeiten für die er eigentlich nicht vorgesehen ist. Offenbar hat der Herr Bundeskanzler bemerkt, dass ein solches Vorgehen für seine Person und insbesondere für seine Gattin sehr praktisch ist. Sie müssen sich nicht ständig um eine Aufsichtsperson kümmern und können so ihrer Arbeit oder dem Privatleben leichter nachgehen. Vor allem das Privatleben genießen die beiden so richtig auf Staatskosten: Abendessen und Feiern bis spät in die Nacht, während Cobrabeamte auf ihre Kinder aufpassen, stehen an der Tagesordnung. Dass ein Cobra Beamter aber nicht als Aufsichtsperson für seine Kinder einzusetzen ist, sollte der Herr Nehammer als ehemaliger Innenminister und jetziger Bundeskanzler jedoch wissen.

Besonderer Vorfall am 13.03.2022

Ich habe diesem Schreiben schon ein paar Zeilen der Gattin des Herrn Bundeskanzlers gewidmet. Dort habe ich über ein besonderes Naheverhältnis zwischen der Familie Nehammer und den eingesetzten Personenschützern geschrieben. Was sich nun am 13.03.2022 zugetragen hat, sollte aber unbedingt genannt werden.

An dem besagten Tag gab es eine Personenschutzanforderung durch Frau Katharina Nehammer. Sie verlangte zu ihrem Schutz an diesem Tag zwei Beamte der Cobra. Der dritte Einsatzbeamte (ein Team besteht immer aus drei Beamten) hielt sich währenddessen auf Abruf in der vorgesehenen Dienstwohnung bereit. Ihr Gatte war an diesem Tag beruflich beschäftigt und somit nicht zu Hause. Die beiden Beamten begaben sich schließlich zu der Wohnanschrift der Familie Nehammer, wo sie umgehend im Zuge Ihres Dienstes eingeladen wurden, zur ihr in die Wohnung zu kommen. […] Jedenfalls kam es am Nachmittag des besagten Tages zum „Supergau“. Die beiden Cobrabeamten verließen in Begleitung von Frau Katharina Nehammer offensichtlich sturzbetrunken das Wohngebäude und stiegen schwankend in den Dienstwagen ein. Beim Wegfahren touchierten sie dabei mehrere dort abgestellte Fahrzeuge und verursachten dabei einen enormen Sachschaden. Einer der Beamten war so stark betrunken, dass er nach dem Aussteigen aus dem Dienstfahrzeug zu Sturz kam und sich dabei eine blutende Schürf- bzw. Platzwunde am Kopf zuzog. Um ihre Alkoholisierung zu vertuschen, wollten die beiden Beamten die Fahrzeughalter der beschädigten Fahrzeuge selbstständig ausfindig machen. So wurde bei allen Hausbewohnern „sturmgeläutet“ um zu den Daten der Fahrzeughalter zu gelangen. Anzumerken ist, dass es für das Wohnobjekt der Familie Nehammer auch einen Objektschutz gibt. So ist rund um die Uhr ein Polizeibeamter in unmittelbarer Nähe zum Objekt der Familie Nehammer abgestellt. Dieser konnte den Vorfall natürlich hautnah mit verfolgen. Da durch das „Sturmläuten“ der Cobrabeamten aber niemand öffnete, wurde die Stimmung unter den beiden Cobrabeamten immer aufgeheizter und aggressiver. Da die Situation vor Ort zu eskalieren schien und die Cobrabeamten bewaffnet waren, forderte der Kollege des Objektschutzes schließlich Verstärkung an. In kürzester Zeit waren mehrere Streifenwagen vor Ort und führten alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durch. Wie sich herausstellte, hatte der Unfalllenker über ein Promille Alkohol im Blut, weshalb ihm natürlich unverzüglich der Führerschein entzogen wurde. Der zweite Beamte war so betrunken, dass er im Zuge der Sachverhaltsaufnahme in der Polizeiinspektion nicht mehr ansprechbar war und immer wieder einschlief.

Dieser Vorfall schlug verständlicherweise hohe Wellen innerhalb des Einsatzkommandos Cobra, aber auch innerhalb der gesamten Polizei. Vor allem wird nun von Seiten des Einsatzkommandos Cobra, aber auch von Seiten der Familie Nehammer versucht, den Vorfall zu vertuschen. So hat man sich darauf geeinigt, das Dienstende (Regeldienstzeit: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr) an dem besagten Tag vorzuverlegen. Somit soll dargestellt werden, dass der Unfall in der angeblichen Privatzeit der Beamten geschehen wäre. Es wird davon gesprochen, dass der Herr Bundeskanzler beim Direktor der DSE (Bernhard Treibenreif) interveniert hatte, den Vorfall so darzustellen. Offensichtlich dürfte der Bundeskanzler Angst davor haben, die beiden Beamten könnten mit dem Vorfall an die Öffentlichkeit gehen. Zudem erschein Katharina Nehammer am 14.3.2022 im Hauptquartier des Einsatzkommandos Cobra in Wiener Neustadt zu einem Termin mit dem Direktor Bernhard Treibenreif.

Daraufhin wurden „Jung-Offiziere“ der DSE vom Direktor der DSE angewiesen, den Vorfall so zu protokollieren, dass dieser außerhalb der Dienstzeit geschehen sei – das Dienstende also offiziell vorzuverlegen. Dann stellt sich aber immer noch die Frage, warum die Beamten in ihrer Freizeit mit einem Dienstfahrzeug und vor allem bewaffnet mit den Dienstwaffen unterwegs waren. Und warum hatte der dritte Beamte des Teams, welche sich in der Dienstwohnung bereithielt, erst um 23:30 Uhr sein offizielles Dienstende? Dieses Vorgehen ist von allen involvierten Personen (Direktor der DSE sowie Bundeskanzler Nehammer) als Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Unterdrückung von Beweismitteln zu qualifizieren.

Ein brisantes Detail sollte nicht unerwähnt bleiben. Innerhalb der Cobra stellte man sich die Frage, warum sich der Direktor Bernhard Treibenreif zu einem solchen Amtsmissbrauch hinreißen lässt. Oder warum die Dienstzuteilung der betreffenden Beamten nicht sofort aufgehoben wurde, wie es bei einer solchen Dienstverfehlung normalerweise der Fall wäre. Und jetzt kommt es. Der offensichtlich sichere Posten des Direktors sowie weitere hochrangige Posten der DSE werden auf Grund einer Umstrukturierung der Bundespolizei neu ausgeschrieben und neu besetzt. Man kann sich nun also vorstellen, warum der Direktor Bernhard Treibenreif genau das macht, was ihm der Herr Bundeskanzler Nehammer anschafft.

Einer der beiden Cobrabeamten muss als „Strafe“ ab sofort seinen Dienst in Graz versehen (vorher Wr. Neustadt). Der Unfalllenker (Standort Wr. Neustadt) wurde vorübergehend in die Küche des Einsatzkommandos Cobra Wr. Neustadt versetzt. Wie sich Frau Katharina Nehammer zu dem Vorfall geäußert hat, ist mir nicht bekannt. Fest steht, dass diese die Beamten zu einem „Umtrunk“ in ihre Wohnung eingeladen hat. […] Ich möchte die Beamten keineswegs in Schutz nehmen oder ihr Verhalten in irgendeiner Art und Weise rechtfertigen. Eines ist jedoch klar: Würde zwischen den VIP`s und den Personenschützern nicht so ein Naheverhältnis herrschen, so wäre es nie zu dieser Situation gekommen. Die Privatwohnung bzw. Privaträume der Schutzpersonen sind für Personenschützer normalerweise tabu.

Mir wäre es ein besonderes Anliegen, wenn Sie über den betreffenden Sachverhalt berichten und die am 1.4.2022 veröffentlichten Berichte richtigstellen würden. Meinem Erachten nach müssen solche Zustände aufgezeigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Steuerzahler wird in diesem Fall von der Familie Nehammer, insbesondere von der Frau Nehammer, enorm zur Kasse gebeten. Sollte Frau Nehammer einen Personenschutz bzw Kindersitter wünschen, so müsste sich diese an eine private Sicherheitsfirma wenden, was natürlich mit enormen Kosten verbunden wäre. Ein Cobrabeamter ist für den Schutz der Schutzperson zuständig, aber nicht als Chauffeur oder Kindersitter einzusetzen. So wie die Familie Nehammer derzeit ihr Leben lebt, wäre das ohne die Cobrabeamten erst gar nicht möglich. Diese müssten sich ständig um einen Kindersitter für ihre beiden Kinder bemühen. Jedoch ist es für sie ein leichtes, dies den Einsatzbeamten der Cobra umzuhängen.

Leider ist die Polizei, insbesondere das Einsatzkommando, regelrecht politisch gesteuert und so traut sich keiner diese Umstände anzusprechen bzw der Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu widersprechen. Schließlich gehen diese ja von einem der obersten Organe dieses Bundes aus! Und der Versuch, diesen Vorfall zu vertuschen bzw als Unfall in der Freizeit darzustellen, ist ein klarer Fall von Amtsmissbrauch. Ich behalte mir deshalb auch eine eventuelle Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Amtsmissbrauchs, Anstiftung zum Amtsmissbrauch sowie Unterdrückung von Beweismitteln durch den Direktor der DSE (Bernhard Treibenreif) sowie des Bundeskanzlers (Karl Nehammer) vor.

Ich habe mit diesem Schreiben bereits Mitte Februar 2022 angefangen, jedoch mit der Verbreitung bzw. Vergabe noch zugewartet. Schließlich wollte ich dieses nach dem angeführten Vorfall vom 13.03.2022 an Sie weiterleiten. Am 29.03.2022 erschien […] ein Bericht über den Personenschutz des Einsatzkommandos Cobra bei Politikern […]. Dass der Artikel genau jetzt erschienen ist, kann kein Zufall sein. Offensichtlich wird hier versucht, die Cobrabeamten ruhig zu stellen, indem sehr auffallend positiv über diese berichtet wird. Offensichtlich hat hier jemand gehörig Angst davor, einer der Beamten könnte seinen Mund aufmachen. Der Artikel stößt innerhalb der Einsatzbeamten sauer auf, denn so viele Unwahrheiten, wie hier geschrieben wurden, kann man fast nicht erfinden.

Heute, 01.04.2022, erschien der von mir oben angeführte Sachverhalt in mehreren Medien. Diese Informationen wurden offensichtlich vom Innenministerium oder eher vom Bundeskanzleramt an die Medien weitergegeben. Es ist offensichtlich wie hier versucht wird, das vorzeitige Dienstende der betreffenden Beamten zu betonen.  Dass die Beamten gemeinsam mit der Schutzperson, Katharina Nehammer, in deren Wohnung zum Glas griffen, ist in keinem der Artikel zu lesen. Wie sie meinem Sachverhalt entnehmen können, spielte sich der Vorfall in einem ganz anderen Ausmaß ab. Es ist nicht zu übersehen, dass hier einige Personen versuchen ihre Haut zu retten.

Ich möchte mich hiermit schon einmal bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mein Schreiben durchzulesen. Dieses Schreiben geht vorerst nur an Sie, da ich mir sicher bin, dass Sie der richtige „Ansprechpartner“ für so etwas sind. Sollten Sie sich aber dazu entschließen, aus welchen Gründen auch immer, nicht über diesen Umstand (insbesondere über den Vorfall vom 13.03.2022) zu berichten, so werde ich dieses Schreiben an andere Medien weiterleiten. Sollten Sie nicht darüber berichten, so wäre ich Ihnen für eine kurze Nachricht diesbezüglich sehr dankbar.

Ich habe zu meiner Person und zu denen meiner Kollegen aus Gründen des Eigenschutzes keinerlei personsbezogene Angaben gemacht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie im Falle einer Berichterstattung bzw. Veröffentlichung nur angeben, dass dieses Schreiben von einem Polizeibeamten stammt und dieser anonym bleiben möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Ein frustrierter Cobrabeamter

 

Es geht in so heiklen Fragen immer auch um Verantwortung der Bevölkerung gegenüber, die für die Kosten des Schutzes hoher Repräsentant*innen des Staates aufkommen muss. Nachdem es sich bei den im Schreiben erhobenen Vorwürfen um schwerwiegende Anschuldigungen handelt, die volle Aufklärung erfordern stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1)      Ist es am Abend des 13. März 2022 zu dem besagten Unfall von Personenschutzbeamt*innen in unmittelbarer Nähe Ihrer Wohnadresse gekommen?

2)      Gab es abseits des Unfalls dienstrechtliche Verfehlungen der Beamt*innen im Einsatz rund um Ihren bzw. den Schutz Ihrer Familie?

a.       Falls ja: Welche?

3)      Entspricht es den Tatsachen, dass die Beamt*innen Ihnen bzw. Ihrer Familie Verbindungen die über ihre dienstlichen Aufgaben hinausgehen, gepflegt haben bzw. pflegen?

a.       Falls ja: Welche?

b.      Falls ja: Ist es üblich, dass derartige Verbindungen gibt bzw. sind diese in Richtlinien geregelt?

4)      Werden Sie mit Blick auf die schwerwiegenden Vorwürfe, im vorliegenden Fall und der damit einhergehenden Berichterstattung, weitere Untersuchungen von Ihrem Innenminister erbitten und gegebenenfalls darin auch als Auskunftsperson zur Verfügung stehen?

a.       Falls nein: Warum nicht?

5)      Bis wann waren die Personenschützer*innen an besagtem 13. März 2022 tatsächlich in Ihrer Wohnung und was ist dort konkret vorgefallen?

6)      Ist Ihnen bekannt, dass die Beamt*innen des Personenschutzes Betreuungs- und Aufsichtsaufgaben über Ihre Kinder übernommen haben?

a.       Falls ja: Ist das, nachdem Sie ja auch selbst als Innenminister ressortiert haben, im Rahmen der dienstlichen Aufgaben der Beamt*innen vorgesehen?

7)      Wie viele Beamt*innen stehen Ihnen und Ihrer Familie für Personenschutz zur Verfügung? Sind Ihnen diese alle persönlich bekannt?

8)      Entspricht es den Tatsachen, dass Sie bzw. insbesondere Ihre Frau sich die Beamt*innen, die für Ihren Schutz verantwortlich sind, selbst aussuchen können?

a.       Falls ja: Aus welchen Gründen ist das so?

9)      Liegt ein persönliches Verhältnis zwischen Ihrem hauptverantwortlichen Personenschützer und Ihnen vor?

a.       Falls ja: Welcher Gestalt ist dieses?

10)  Hatten Sie Kenntnis darüber, wofür Sie die Personenschützer*innen einsetzen dürfen und wofür nicht?

a.       Falls ja: Entsprechen die tatsächlichen Tätigkeiten der Beamt*innen diesen Aufgaben?

11)  Entspricht es den Tatsachen, dass Sie bzw. Ihre Familie von den Personenschützer*innen Pakete aufgeben, Anzüge zur Reinigung bringen, PCR-Tests abgeben müssen, also Tätigkeiten ausführen, die nicht in Zusammenhang mit ihrem Schutzauftrag Ihnen gegenüber stehen?

a.       Falls ja: Ist Ihnen bewusst, welche Optik das für jeden Menschen in diesem Land, der sein Leben selbst organisieren muss, hat, insbesondere, weil der Personenschutz aus Steuergeld und nicht durch Sie bzw. Ihre Frau selbst finanziert wird?

12)  Laut dem anonymen Schreiben stehen Ihnen bzw. Ihrer Familie an einem Werktag, in dem sich die Kinder in der Schule befinden, acht Personenschützer und vier Dienstwagen zur Verfügung. Ist das korrekt?

a.       Falls nein: Wie viele Beamt*innen sowie Dienstfahrzeuge stehen Ihnen bzw. Ihrer Familie pro Tag zur Verfügung und welche Aufgaben übernehmen diese für Sie bzw. Ihre Familie abseits Ihrer Schutzfunktion?

13)  Entspricht es den Tatsachen, dass Sie bzw. Ihre Frau und Kinder in den Dienstfahrzeugen der Personenschutzbeamt*innen mitfahren bzw. sogar wie bei einem Fahrtendienst diese für persönlichen Wege (Ferienlager, Kletterhalle, etc.) nutzen?

a.       Falls ja: Aus welchen Gründen tun Sie bzw. Ihre Familie das?

b.      Falls ja: Für welche Fahrten nutzen Sie die Dienstwagen des Personenschutzes?

14)  Gab es in Folge des Einsatzes Ihrerseits eine Kontaktaufnahme mit dem Direktor des DSE Bernhard Treibenreif bzw. Innenminister Karner, oder hat einer der beiden oder deren Mitarbeiter*innen sich in dieser Sache an Sie gewandt?

a.       Falls ja: Was war der Inhalt des Gesprächs?

b.      Falls ja: Was war der Grund der Kontaktaufnahme?

c.       Falls ja: Können Sie eine Intervention Ihrerseits ausschließen?

15)  Ist es richtig, dass am 14.3.2022 Ihre Frau das Hauptquartier der Cobra aufsuchte und dort einen Termin mit Herrn Treibenreif hatte?

a.       Falls ja: Was war der Anlass des Termins?

b.      Falls ja: Gibt es ein Protokoll des Termins?

c.       Falls ja: Können Sie eine Intervention beim Direktor des DSE Bernhard Treibenreif ausschließen?

16)  Sollte es eine Intervention bei Herrn Treibenreif gegeben haben – wonach es laut dem Bericht aussieht – werden Sie politische Konsequenzen ziehen, weil Sie damit Ihr politisches Amt missbraucht hätten?