10892/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2022
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ANFRAGE

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

betreffend Baustopp Lobautunnel: Gefälligkeitsgutachter gesucht

 

Sie haben medienöffentlich sowie in mehreren Sitzungen des Verkehrsausschusses angegeben, dass der durch Sie verordnete Baustopp des Lobautunnels durch Rechtsgutachten abgesichert sei.

 

Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, kann davon keine Rede sein. So hätten spätestens zum Zeitpunkt – wo renommierte Experten ihrem Ansinnen auf Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens eine Absage erteilt haben – auch sie von der Rechtswidrigkeit der durch Sie erteilten Weisung an die Vorstände der ASFINAG überzeugt sein müssen. Selbiges gilt für den Baustopp an sich.

 

So hat nach Berichterstattung der Tageszeitung Kurier der frühere Dekan des Wiener Juridicums, der Verfassungsjurist Heinz Mayer, etwas getan, was hierzulande leider viel zu selten vorkommt: Mayer hat es abgelehnt, ein Gefälligkeitsgutachten für sie zu erstellen. Ebenso schrieb der Kurier treffend, dass Professor Mayer ihr Klumpert nicht wollte. Siehe: Lobautunnel: Experte wollte Gewesslers "Klumpert" nicht (https://kurier.at/politik/inland/lobautunnel-experte-wollte-gewesslers-klumpert-nicht/401981474)

 

Dies wirft natürlich die Frage auf die so bezeichnete Absicherung ihres Handelns auf. Denn selbst für Laien ist ersichtlich, dass die in der Zeitschrift ÖZW vom April dieses Jahres veröffentlichten Gutachten als nicht geeignet erscheinen, eine so schwerwiegende Entscheidung zu rechtfertigen.

 

Dies nicht nur deshalb, da sich die Gutachten Damjanovic und Lachmayer/Wieser selbst in wesentlichen Punkten widersprechen. Dies zB in der Frage, ob überhaupt eine Weisung durch sie vorliegt. So geht Damjanovic sogar davon aus, dass die Aufnahme eines Straßenzuges in das Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes ein erster Schritt des Planungsaktes getragen von Ermessen ihrerseits sei. Diese Annahme wird wohl von niemanden neben Damjanovic geteilt und legt den Fehler auf den sie ihr gesamtes Gutachten aufbaut dar. Bereits zu diesem Zeitpunkt erübrigt sich eigentlich das Lesen dieses von Fehlern nur so strotzenden Gutachtens. In selbiger schwacher Gangart auch das Zweite Gutachten, welches offensichtlich nur das Ziel hat, dem so genannten Durchgriffsrecht den Inhalt zu unterstellen, dass man dann doch irgendwie ihr Vorgehen damit rechtfertigen könnte.

 

Brilliant in der genannten Zeitschrift hingegen der Aufsatz von Professor Strejcek welcher ihr Vorgehen als klar rechtswidrig beurteilt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

 

 

Anfrage

 

1.    Bei wie vielen Universitätsprofessoren bzw. natürlichen oder juristischen Personen wurden Sie bzw. Mitarbeiter Ihres Ministeriums mit dem Ersuchen um eine „Gefälligkeitsgutachten“ vorstellig?

2.    Wie oft waren Sie bzw. Mitarbeiter Ihres Ministeriums mit Heinz Mayer betreffen Gutachten Lobautunnel in Kontakt (Auflistung datumsmäßig)

3.    Wie viele Angebote haben sie im Vergabeverfahren zu den zwei genannten Gutachten eingeholt?

4.    Wie erfolgte die Auswahl der letztendlich zum Zug gekommen Gutachter?

5.    Welche Personen bzw. Stellen und Abteilungen ihres Hauses, inkl. des Kabinetts, waren in die Vergabe der Gutachten eingebunden?

6.    Welches Honorar haben die Auftragnehmer für ihre Werke erhalten?

7.    Gehen Sie selbst von einem Baustopp in der Sache des Verfahrens des Lobautunnels aus?

8.    Wer wird die Kosten etwaiger Klagen tragen?

9.    Gibt es dazu schon budgetäre Vorsorgen? Falls ja, in welcher Höhe?

10. Wird sich das Ministerium bezüglich dieser Kosten regressieren?

11. Wenn nein, wieso nicht?