12014/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.08.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz,

Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rechtsextreme Terrordrohung in Stinatz

Am 26. Juli 2022 wurde in der burgenländischen Ortschaft Stinatz am Schaukasten der Kirche eine Drohbotschaft entdeckt, sie verwendet ähnliche Bezüge (konkret „Bajuwarischen Befreiungsarmee") wie der der rechtsextreme Briefbombenattentäter Franz Fuchs. Franz Fuchs ist nicht nur verantwortlich gewesen für die Ermordung von Peter Sarközi, Josef Simon sowie Karl und Erwin Horvath, sondern auch für Attentate auf bekannte Persönlichkeiten wie den ehemaligen Wiener Bürgermeister Helmut Zilk. Auch in Stinatz selbst beging Fuchs ein Bombenattentat, bei der eine Person schwer verletzt wurde.

Letztlich ging man damals am Ende der Ermittlungen von einem Einzeltäter aus- ein Umstand, der sich auch bis heute nicht geändert hat. Umso beunruhigender ist es, dass jetzt eine Botschaft genau darauf Bezug nimmt und in einer grundsätzlich durch Krisen geprägten Zeit, in der genügend Verunsicherung herrscht, zusätzlich mit Terror droht.

Gerade mit Blick auf die Entwicklungen im Verfassungsschutzbericht und dem darin ablesbaren, anhaltenden Trend, nach dem es eine unglaublich hohe Anzahl an rechtsextremen Straftaten und damit mannigfaltige Bedrohungslagen gibt, darf diese Botschaft nicht auf die leichte Schulter genommen, zugleich aber auch Nachahmungstäter*innen keine Bühne geboten werden. Wichtig ist zugleich, dass es wirksamen Schutz der Bevölkerung vor rechtsextremem Terror gibt und die Menschen insbesondere in Stinatz, aber auch darüber hinaus wissen: sie leben in Sicherheit.

Nachdem wir derartige Vorfälle nicht auf die leichte Schulter nehmen können und auch schon in der Vergangenheit mehrfach besondere Sensibilität im Umgang mit der rechtsextremen Szene und damit assoziierten Straftaten und Drohungen eingefordert haben, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1)       Ist in Ihrem Ressort bekannt, wann sich dieser Vorfall konkret ereignet hat?

2)       Wurden Videoaufnahmen, die durch Kameras, die in der Nähe des Schaukastens angebracht sind, aufgenommen wurden, durch die Polizei/des DSN gesichtet?

3)       Ist in Ihrem Ressort bekannt, wie viele Personen diesen Zettel am Schaukasten der Kirche in Stinatz angebracht haben?

4)       Geht Ihr Ressort von einem rechtsextremen Hintergrund der Drohung aus?

a.       Wenn nein, warum nicht?

5)       Die gegenständliche Nachricht, die am Schaukasten der Kirche in Stinatz angebracht war, nimmt Bezug auf eine Anschlagsserie in den 1990er-Jahren. Gibt es den begründeten Ver­dacht, dass es einen tatsächlichen, über den Namen der vermeintlichen Terrororganisation hinausgehenden Zusammenhang zwischen der Nachricht und der vergangenen Terrorserie gibt, oder gehen Sie von anderen Motiven und unbeteiligten Personen aus?

a.         Falls Sie von anderen Motiven ausgehen: Welche sind das?

6)       Hat die Polizei bereits eine Spur zu den Urhebern der Nachricht bzw. konnte bereits ermittelt werden, wer hinter der Drohung steckt?

a.       Falls ja: Sind diese Personen dem rechtsextremen Spektrum zuzurechnen?

b.       Falls ja: Waren diese Personen dem Verfassungsschutz (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst) bereits bekannt?

7)       Hat der Verfassungsschutz Kenntnis darüber, inwieweit es sich um eine echte Bedrohung für die Bevölkerung handelt?

a.       Falls ja: Wie ist diese einzuschätzen?

b.       Falls nein: Wieso nicht und bis wann ist mit der Information der Öffentlichkeit diesbezüglich zu rechnen?

8)       Können Sie ausschließen, dass- abseits der Nennung der Terrororganisation, die in den 1990er-Jahren die Anschläge verübt haben wollte – eine Verbindung zu den damaligen Straftaten besteht?

a.       Wenn ja, warum?

9)       Haben Sie bzw. der Verfassungsschutz in Zusammenhang mit der Drohbotschaft einen Konnex zur Kirche, an deren Schaukasten die Botschaft angebracht wurde, feststellen können?

a.       Falls ja: Worin liegt dieser konkret?

10)   Haben Sie bzw. hat der Verfassungsschutz auf Grund der Gefährdungslage in Folge der Botschaft angeregt, Personenschutzmaßnahmen in Stinatz zu setzen?

a.       Wenn ja: Wie viele Menschen sind davon umfasst und für welche Zeitdauer werden die Personen geschützt?

b.       Wenn nein: Warum nicht?

11)   Wie werden Sie bzw. Ihr Ministerium konkret auf die Drohung in Stinatz reagieren? Nennen Sie die konkreten Maßnahmen, die Sie setzen werden.

12)   Haben Sie ein Konzept, mit dem Sie rechtsextreme Drohungen und Übergriffe in Zukunft verhindern wollen?

a.       Falls ja: Wie sieht dieses konkret aus?

b.       Falls nein: Wieso nicht?

13)   Können Sie den Schutz der Menschen in Stinatz garantieren bzw. können Sie ausschließen, dass es im Zusammenhang mit der Botschaft zu tatsächlichen, physischen Personenschäden kommen wird?

14} Sind dem rechtsextremen Spektrum zuordenbare Gruppierungen oder Einzelpersonen in Stinatz und Umgebung bekannt?

a.     Wenn ja: Konnte eine Verbindung zu diesen hergestellt werden?