6/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 08.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Nationalratspräsidenten

betreffend Ruhebezüge gem. Bezügegesetz (2019/2020)

 

Im Bezügegesetz finden sich Regelungen zu den aktiven Bezügen, Ruhebezügen etc. der "obersten Organe" (Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Landeshauptleute, Nationalrat, Bundesrat...). Darunter fallen auch jene Ruhebezüge von Politikern, die dem alten System der gemeinhin "Politikerpensionen" genannten Ansprüche unterliegen. Während die Aufwände für die aktiven "obersten Organe" noch sehr gut selbst eruierbar sind, ist der Ermittlung der Aufwände für ausgeschiedene "oberste Organe" praktisch nicht möglich.

Beachtlich sind auch die enormen Ruhebezüge, welche Altpolitiker gem. Bezügegesetz erzielen können, ergänzend zu Pensionsansprüchen, die aus anderen Pensionssystemen vorliegen. Durch diese Pensionsprivilegien erzielen die Altpolitiker in der Regel Ruhebezüge, die deutlich über der ASVG-Höchstpension (ca. 70% der Höchstbeitragsgrundlage, also in etwa 3600€) liegen.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich bezogen mit Stichtag 1.7.2020 Ruhebezüge nach dem BezG?

2.    Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto zwischen € 3.759 (70% der ASVG-HBGL) und € 7.518 (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?

3.    Wie viele davon lagen über dem Monatsbrutto von € 7.518 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?

4.    Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich bezogen mit Stichtag 1.7.2020 Versorgungsbezüge nach dem BezG?

5.    Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto zwischen € 3.759 (70% der ASVG-HBGL) und € 7.518 (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?

6.    Wie viele davon lagen über dem Monatsbrutto von € 7.518 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?

7.    Wie hoch war 2019 der Aufwand für Ruhebezüge in Ihrem Vollzugsbereich und wie hoch war die Zahl der Bezieher_innen?

8.    Wie hoch war 2019 der Aufwand für Versorgungsbezüge in Ihrem Bereich und wie hoch war die Zahl der Bezieher_innen?

9.    Wie hoch waren 2019 die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§12 BezG) für Ihrem Bereich?

10. Wie hoch waren 2019 die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§44n BezG) in Ihrem Bereich?

11. Wie hoch war 2019 der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß §14 (1) BezG geleistet haben?

12. Wie viele Personen konnten 2019 einen Anspruch auf Fortzahlung nach §14 (1) BezG geltend machen?

13. Wie hoch war 2019 der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß §14 (2) BezG geleistet haben?

14. Wie viele Personen konnten 2019 einen Anspruch auf Fortzahlung nach §14 (2) BezG geltend machen?

15. Wie hoch war 2019 der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß §14 (3 ff) BezG geleistet haben?

16. Wie viele Personen konnten 2019 einen Anspruch auf Fortzahlung nach §14 (3 ff) BezG geltend machen?