9/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend: mehr Personal und mehr Geld für den ÖVP-Präsidenten

Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates!

Die Bundesregierung hat Mitte März dem Nationalrat das Teilheft für die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung[1] zugeleitet. Angesichts der aktuell schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Österreichischen Bundeshaushalt und das zu erwartende Defizit von mehr als 30 Mrd. € (It. IHS), ist es beachtlich, dass Sie mit dem ÖVP- Finanzminister folgendes vereinbart haben und bislang keinerlei Änderungsvorhaben bekannt sind:

Der Gesamtbudgetrahmen des Parlaments steigt nicht nur im Ausmaß der geplanten Sanierungsmaßnahmen, es erhöhen sich auch sonstige Ausgaben um Millionen, insbesondere auch die Planstellen im gehobenen Dienst. So wünschenswert eine solide finanzielle und personelle Ausstattung des Parlaments für die Arbeit von Nationalrat und Bundesrat ist, erscheint es - unabhängig von der Fragwürdigkeit nicht unbedingt notwendiger Ausgaben von Steuergeldern in der aktuellen Situation - nicht nachvollziehbar, wie die veranschlagten Ressourcenerhöhungen den Abgeordneten zu Gute kommen sollen. Vielmehr entsteht bei näherer Betrachtung der Eindruck, dass im Zuge der von Ihnen persönlich gewünschten Organisationsreform zum überwiegenden Teil Aufgabenbereiche, die sich mit medialer und öffentlicher Darstellung beschäftigen, gestärkt werden.

Wie in der Analyse des Budgetdienstes ausgewiesen, wurden sämtliche Wirkungsziele der Parlamentsdirektion stets übererfüllt. Objektiv erscheint also sowohl das Aufstocken und Umschichten von Planstellen mit Mehrkosten von Millionen pro Jahr als auch die durchgepeitschte Organisationsänderung zur teuren Aufblähung des Verwaltungsapparats nicht begründbar. Besonders markant sind hierbei die Verdoppelung der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit.

Das vom ÖVP-Finanzminister im März vorgelegte Budget war durch die zwischenzeitigen legistischen Entwicklungen und deren finanzielle Auswirkungen nur mehr historisch interessant, keinesfalls aber beschlusstauglich, und wurde mit einem Abänderungsantrag in 2. und 3. Lesung korrigiert. Im Übrigen lassen sich die Zahlen Ihres Budgetentwurfes letztlich nur mit den von Ihnen geplanten organisatorischen Änderungen erklären - in die Erläuterungen zu den Teilheften haben nähere Informationen zur Organisationsreform keinen Eingang gefunden.

Zahlenmäßige Ableitung der Fragestellung

Der Bundesvoranschlag für die UG 02 zeigt umseitiges Bild für den Ergebnis- und den Finanzierungshaushalt. Die großen betraglichen Unterschiede zwischen den beiden Betrachtungsweisen erklären sich weitgehend durch die im Finanzierungshaushalt angesetzten Ausgaben für „Investitionstätigkeit“[2]. Diese blieben zwischen 2017[3] und 2018 annähernd konstant und erhöhten sich von 2018 auf 2019 um 82,5 Mio. € bzw. von 2019 auf 2020 um weitere 29,2 Mio. €. Der Finanzierungshaushalt ohne der Investitionstätigkeit erhöhte sich der von 2018 auf 2019 um +9% und soll sich nun von 2019 auf 2020 um weitere 12,6% erhöhen (in Summe + 22,7%).

 

Vergleicht man die Zahlen auf Ebene der Globalbudgets für die einzelnen Bereiche des Parlaments fällt auf, dass insbesondere das Budget der Parlamentsdirektion ohne Sanierungsmaßnahmen zwischen dem BVA 2018 und 2020 über Indexanpassungen hinaus zusätzlich dotiert wurde.

Der Personalaufwand steigt von 2019 bis 2020 (It. BVA 2019 wäre hier 39,4 Mio. € vorgesehen[4]) auf 43,1 Mio. € (ca. + 4 Mio. €). Für die aktuelle Anfrage ist der Budgetvoranschlag 2020 im Vergleich zum Jahr 2019[5] interessant, somit fallen auch die zusätzlichen 15 Mio. € im betrieblichen Sachaufwand auf.

Bei manueller Durchsicht des Verzeichnisses veranschlagter Konten[6] bleiben, wenn höhere Hardware und Raumaufwendungen ausgefiltert werden, folgende Positionen übrig:

image3

 

Sie haben daher, für die Öffentlichkeit nicht leicht nachvollziehbar, zwischen erhöhten Positionen für Raumkosten (Energie und Mieten) sowie der Sanierungskosten des historischen Parlamentsgebäudes, die Gehaltskosten um rund 13% bzw. 33% im Personalaufwand für 2020 erhöht und die Werkleistungen durch Dritte um fast 2/3 angehoben sowie die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit mehr als verdoppelt.


Diese höheren Personalaufwendungen werden erklärbar, wenn man das aktuelle Organigramm des Parlaments mit dem von Ihnen Ende April 2020 ohne Rücksicht auf aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse durchgezogenen millionenschweren Organisationsreform, vergleicht. Aus 31 Abteilungen und 7 Stabstellen, die in 7 Diensten zusammengefasst sind (s. Anhang), nach der Organisationsreform 34 Abteilungen und 1 Stabstelle, die in 8 Diensten organisiert sind (s. Anhang).

Anzumerken ist, dass eine solche budgetrelevante Vorgangsweise durch einen Nationalratspräsidenten im Alleingang einmalig ist und nicht dem Anspruch eines Vertreters des gesamten Hauses gerecht wird.

Der Personalplan[7] wurde von 2017 (430) auf 2019 (450)bereits um 20 Planstellen erhöht, nunmehr sollen nochmals weitere 20 Planstellen (insgesamt also 470 Planstellen) im Jahr 2020 dazu kommen. Im Detail stellt sich die Steigerung zwischen 2018 und 2020 wie folgt dar:

Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass im höchst dotierten, gehobenen Verwaltungsdienst nicht 20 sondern tatsächlich +35 neue Planstellen geschaffen werden sollen, denn zusätzlich zu der allgemeinen Erhöhung von 20 werden auch noch in den sonstigen Verwaltungsbereichen (A- Pool, hier sind Hausarbeiter, Reinigungskräfte und Sicherheitspersonal angesiedelt) 15 Planstellen eingespart, und das nun schon das zweite Mal (von 2018 auf 2019 und von 2019


 

Im Sinne einer transparenten Demokratie stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage

1.    Aus welchen Gründen steigen die Ausgaben für Beamtengehälter zwischen 2018 und 2020, wie oben dargestellt, um 12%? Wie viel entfällt auf Gehaltsanpassungen, wie viel auf Neueintritte im Zeitraum 2018 bis Jahresende 2020 (bitte um Detailangaben jahresweise in Euro)?

2.    Aus welchen Gründen steigen die Ausgaben für Vertragsbedienstete zwischen 2018 und 2020, wie oben dargestellt, um 33%? Wie viel entfällt auf Gehaltsanpassungen, wie viel auf Neueintritte im Zeitraum 2018 bis Jahresende 2020 (bitte um Detailangaben jahresweise in Euro)?

3.    Aus welchen Gründen steigen die Ausgaben für Werkleistungen durch Dritte zwischen 2018 und 2020, wie oben dargestellt, um 62%? Wie viel entfällt auf Gehaltsanpassungen, wie viel auf Neueintritte im Zeitraum 2018 bis Jahresende 2020 (bitte um Detailangaben jahresweise in Euro)? Wie viel dieser Werkleistungen entfällt auf Personalleihe, wie viel steht im Zusammenhang mit der Organisationsreform und wie viel im Zusammenhang mit der Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes (bitte jeweils um Detailangaben jahresweise in Euro)?

4.    Aus welchen Gründen steigen die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit zwischen 2018 und 2020, wie oben dargestellt, um 122%? Aus welchen Gründen können diese Arbeiten nicht im Haus, mit den vorhandenen Personalressourcen der Parlamentsdirektion erledigt werden, sondern müssen extern bezahlt werden?

5.    Wie viel hat die Beratung der von Ihnen veranlassten Organisationsreform bis jetzt gekostet (Summe 2017-2020, und im Detail je Jahr)?

6.    Wie und durch wen wurde die Firma Korn Ferry GmbH ausgewählt? Gab es ein Ausschreibungsverfahren? Wenn nein, warum nicht?

7 Wie hoch sind die Kosten für die Neuausschreibungen durch das externe Personalberatungsunternehmen Korn Ferry GmbH? Wie viele Arbeitsstunden wurden bis dato durch die Personalabteilung der Parlamentsdirektion zur Vorbereitung, Nachbereitung und Durchführung der von Ihnen persönlich gewünschten Organisationsreform aufgewendet?

8.    Welches Beratungsunternehmen war mit der inhaltlichen und mediativen Begleitung der Organisationsreform beauftragt? Wie hoch waren die abgerechneten Honorare in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020? Welche Ressourcen wurden dem Beratungsunternehmen darüber hinaus zur Verfügung gestellt?

9.    Welche Unterschiede bestehen im Detail zwischen dem in Ihrem Auftrag von

Parlamentsdirektion und Beratungsunternehmen erarbeiteten Entwurf aus November 2019 und der von Ihnen letztlich in Kraft gesetzten Version?

Zu den nachstehenden Fragen darf an dieser Stelle für die zügige Übermittlung der Tabellen zum Personalstand in Vollbeschäftigungsäquivalenten aus der mündlichen Anfrage des Budgetausschusses herzlich gedankt werden. Die Tabellen stellen aber nicht das vollständige Organigramm der Parlamentsdirektion dar, es sind nur die Dienste L1 „Nationalratsdienst“, L2 „Bundesratsdienst“ und L3 “ Rechts-, legislativ und wissenschaftlicher Dienst“ vergleichbar. Die anderen Bereiche, wie insbesondere der Dienste L4 und die ehemaligen A-Dienste, enthalten keine Detailzahlen.

Die abgeleiteten Aussagen der Anfragebeantwortungen zu den im Budget-Ausschuss gestellten Fragen bestätigen den ersten Eindruck, dass

a)    die Anzahl der MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion, die den Abgeordneten bzw dem Gesetzgebungsprozess direkt für die Nationalratssitzungs-, Bundesratssitzungs- und Ausschusssitzungsbetreuung bzw. als wissenschaftlichen Dienst für die unmittelbare inhaltliche Vorbereitung der Gesetzgebung zur Verfügung stehen, nicht wesentlich erhöht wird (Nationalratsdienst + 5, Bundesratsdienst +2),

b)    die für systemkritische Bereiche, wie Gebäudeverwaltung, Hausarbeiter, Sicherheit zuständigen MitarbeiterInnen abgebaut werden und

c)    dafür zusätzliche Personalressourcen in jenen Abteilungen geschaffen werden, die nicht dem parlamentarischen Kernbereich, sondern dem Veranstaltungs- und Marketingbereich (Presse, Medien, Kommunikation usw.) dienen.

Betreffend der Auswirkungen der Organisationsreform auf die Personalressourcen je Dienst.

10 Wie viele MitarbeiterInnen sind nach dem aktuellen Organigramm im Dienst „L1 Nationalratsdienst“ beschäftigt (bitte um Angabe der Planstellen und VBA per 1.1.2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A-Pool1, A-Pool2 und sonstige)?

11.  Wie viele MitarbeiterInnen werden nach der Organisationsreform (s. beiliegendes neue Organigramm, Datum 21.4.2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A- Pool1, A-Pool2 und sonstige) im Dienst „1 Nationalratsdienst“ beschäftigt sein (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ nach derzeitigem Planungsstand)? Sind es +5,5 VBÄ? Welche konkreten Aufgaben bzw. Tätigkeiten werden dadurch unterstützt?

12.  Wie viele MitarbeiterInnen sind nach dem aktuellen Organigramm im Dienst „L2 Bundesratsdienst“ beschäftigt (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ per 1.1.2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A-PooM. A-Pool2 und sonstige)?

13.  Wie viele MitarbeiterInnen werden nach der Organisationsreform (s. beiliegendes neue Organigramm, Datum 21 4.2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4 4, A- Pool1, A-Pool2 und sonstige) im Dienst „2 Bundesratsdienst“ beschäftigt sein (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ nach derzeitigem Planungsstand)? Sind es + 2,4 VBÄ? Welche konkreten Aufgaben bzw. Tätigkeiten werden dadurch unterstützt?

14 Wie viele MitarbeiterInnen sind nach dem aktuellen Organigramm im Dienst „L3 Rechts-, legislativ und wissenschaftlicher Dienst“ beschäftigt (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ per 1.1 2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A-P00H, A-Pool2 und sonstige)?

15.  Wie viele MitarbeiterInnen werden nach der Organisationsreform (s. beiliegendes neue Organigramm, Datum 21.4.2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A- Pool1, A-Pool2 und sonstige) im Dienst „3 RLW" beschäftigt sein (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ nach derzeitigem Planungsstand)? Sind es +1,6 VBÄ?

16.  Wie viele MitarbeiterInnen sind nach dem aktuellen Organigramm in den Diensten ,.L4 Information und Öffentlichkeit“, „A1 Präsidialdienst", „A2 Dienst für Infrastruktur und Sicherheit“ und „A3 EU- und internationaler Dienst“ beschäftigt (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ je Dienst per 1.1 2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A-Pool1, A-Pool2 und sonstige)? Bitte um abteilungsweise Darstellung in Summe MitarbeiterInnen vor Organisationsreform und danach.

17.  Wie viele MitarbeiterInnen werden nach der Organisationsreform (s. beiliegendes neue Organigramm, Datum 21.4.2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A- Pool1, A-Pool2 und sonstige) in den Diensten „4 Kommunikation“, „5 Demokratikum“, "6 Internationales“, 7 „Präsidialdienst & Services“ sowie „8 IKT & Innovation & Infrastruktur“ beschäftigt sein (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ nach derzeitigem Planungsstand)?

18.  Wie viele MitarbeiterInnen sind nach dem aktuellen Organigramm in Summe in den Diensten L1+L2+L3 und in Summe in den Diensten A1+A2+A3 beschäftigt (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ per 1.1.2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A- Pool1, A-Pool2 und sonstige)? Wie viele davon haben eine Ausbildung, die Voraussetzung für interne Prüfung für die Zulassung in der direkten Nationalrats- bzw. Bundesratsbetreuung ist?

19.  Wie viele MitarbeiterInnen werden nach der Organisationsreform (s. beiliegendes neue Organigramm, Datum 21.4.2020, getrennt nach Verwendungsgruppe A 1/9 bis A 1/4, A- Pool1, A-Pool2 und sonstige) in Summe in den Diensten 1+2+3 sowie in Summe in den Dienste 4+5+6+7+8 beschäftigt sein (bitte um Angabe der Planstellen und VBÄ nach derzeitigem Planungsstand)? Wie viele davon haben eine Ausbildung, die Voraussetzung für interne Prüfung für die Zulassung in der direkten Nationalrats- bzw. Bundesratsbetreuung ist?

20.  Wie viele MitarbeiterInnen (in VBÄ) stellt die Parlamentsdirektion derzeit den Abgeordneten als wissenschaftlichen Dienst für die unmittelbare inhaltliche Vorbereitung der Gesetzgebung zu Verfügung, wie aktuell im Rahmen des Budgetdienstes? Wie viele werden es nach der Organisationsreform sein?

21.  Wie viele Planstellen der Parlamentsdirektion sind derzeit für systemkritische Bereiche, wie Gebäudeverwaltung, Hausarbeiter, Sicherheit vorgesehen? Wie viele werden es nach der Organisationsreform sein? Wie wurden Ihre sicherheitspolitischen Zusagen nach dem Vorfall mit einem rechtsextremen Security im BVT-Untersuchungsausschuss im Rahmen der neuen Organisation bezüglich hausinterner Sicherheit berücksichtigt?

22.  Wie viele MitarbeiterInnen können derzeit auf Grund ihrer bereichsspezifischen Spezialausbildung für die Betreuung des Ablaufs der Ausschüsse und Plenarsitzungen im Nationalrat bzw. Bundesrat eingesetzt werden? Wie viele werden es nach der Organisationsreform sein?

23.  Aus welchen Gründen liegt der Schwerpunkt der Organisationsreform im Veranstaltungs­und Marketingbereich (Presse, Medien, Kommunikation usw.) und nicht in den jenen Diensten und Abteilungen, die das Gesetzgebungsverfahren im engeren Sinn begleiten (Nationalratsdienst, Bundesratsdienst und die Abteilung Budgetdienst, Infrastruktur, Sicherheit bzw. EDV für Abgeordnete)?

24.  Aus welchen Gründen liegt der Schwerpunkt der Organisationsreform im Veranstaltungs- und Marketingbereich (Presse, Medien, Kommunikation usw.) und nicht auf der Schaffung neuer Dienstleistungen, die analog zum Budgetdienst im Gesetzgebungsverfahren inhaltliche und legistische Unterstützung für Abgeordnete beinhalten?

25.  Welchen Beitrag gedenken Sie als Nationalratspräsident zur aktuellen Situation, insbesondere etwa durch Verzicht auf die von Ihnen persönlich gewünschten Ausgabenerhöhungen in der Untergliederung 02, zu leisten?

26.  Welche zeitlichen Verschiebungen ergeben sich für die Neuberechnungen und Umsetzungen der Besoldungsreform durch die Beschäftigung der Bediensteten der Parlamentsdirektion mit Ihrer Organisationsreform? Welche Mehrkosten haben Sie dafür im Budget für 2020 eingeplant?

27.  Aus welchen Gründen halten Sie es für wichtiger mehr Geld für Öffentlichkeitsarbeit auszugeben, als in systemkritische parlamentsautonome Ressourcen (Sicherheit, Reinigung, Hausarbeiter) oder unmittelbar für den Kernbereich des Gesetzgebungsverfahren nützliche Dienstleistungen zu investieren?

In Ihrer schriftlichen Beantwortung geben Sie an, dass bei der Zuteilung des Personals ein

„Bedarf von bis zu 50 zusätzlichen Planstellen ausgemacht“ wurde, und „infolge behutsamer

[...] Personalplanung konnte die Notwendigkeit auf 20 Planstellen reduziert werden“.

28.  Wofür waren die weiteren 30 zusätzlichen Planstellen (auf insgesamt 50) theoretisch vorgesehen?

29.  Wenn knappe Ressourcen bestehen, warum werden die parlamentarischen Kernbereiche (Gesetzgebung Nationalrat/Bundesrat/Ausschussbetreuung) bzw. systemkritische Bereiche (Gebäudeverwaltung, Hausarbeiter, Sicherheit) nicht zuerst mit mehr Personal ausgestattet, sondern der Schwerpunkt der Organisationsreform im Veranstaltungs- und Marketingbereich?

Sie geben in Ihrer Anfragebeantwortung an, dass zukünftig in den Nicht-Kernbereichen

Demokratikum +5, Internationales + 7 und IKT +4 neue Planstellen (in Summe 16) verplant sind.

30.  Wie viele neue Planstellen sind nach der Organisationsreform in den Diensten Kommunikation und Präsidialangelegenheiten geplant?

31.  Warum können diese zusätzlichen Personalressourcen nicht für die mit der direkten Abgeordnetenarbeit in Zusammenhang stehenden parlamentarischen Kernbereiche (Nationalratsdienst und Bundesratsdienst) zugewiesen werden?


image5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


image6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2020/bfg/teilhefte/UG02/UG02_Teilheft_2020.pdf

[2] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2020/bfg/teilhefte/UG02/UG02_Teilheft_2020.pdf, S. 6

[3] https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2018_2019/bfg2018/teilhefte/UG02/UG02_Teilheft_2018.pdf

[4] https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2018_2019/bfg2018/Bundesfinanzgesetz_2018.pdf, S. 34

[5] https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2018_2019/bfg2019/teilhefte/UG02/UG02_Teilheft_2019.pdf

[6] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2020/bfg/teilhefte/UG02/UG02_Verzeichnis_veranschlagter_Konten_2020.pdf

[7] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2020/bfg/teilhefte/UG02/UG02_Arbeitsbehelf_zum_Personalplan_2020.pdf