28/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Obmann des Umweltausschusses

betreffend Ausschussführung im öffentlichen Hearing zum Euratom- Volksbegehren

Ein Hearing im Umweltausschuss zum Euratom-Volksbegehren wurde am 12.01.2021 mit Livestream unter der Einbindung von Experten durchgeführt, um den Österreicherinnen und Österreichern eine breite Debatte öffentlich zugänglich zu machen.

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Gewessler nahm nicht von Beginn an diesem Ausschuss teil, sondern wurde zu Beginn von Staatssekretär Dr. Brunner vertreten.

Dieser verweigerte jedoch zunächst die Beantwortung einer an ihn gerichteten Frage des Abgeordneten Rauch bezüglich des außenpolitischen Wirkens der Bundesregierung im Zusammenhang mit Atomenergie. Nach einer teilweisen Beantwortung durch die Bundesministerin, forderte NAbg. Rauch neuerlich auch eine Beantwortung durch den tatsächlich adressierten Staatssekretär.

In Folge einer sich daraufhin entwickelnden Geschäftsordnungsdebatte wurde NAbg. Rauch vom Ausschussobmann angeboten die Frage neuerlich, ohne Belastung des Zeitkontos der Fraktion, zu stellen, statt von der anwesenden Bundesministerin oder dem Staatssekretär eine Beantwortung einzufordern.

Bei einer späteren Geschäftsordnungsdebatte aufgrund einer Nichtbeantwortung einer Frage des NAbg. Kollross durch die Bundesministern wurde der Ausschussobmann hingegen doch aktiv und forderte eine Beantwortung ein.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Obmann des Umweltausschusses folgende

Anfrage

1.    Wieso haben Sie nicht die anwesende Bundesministerin sowie den konkret befragten Staatssekretär zur Beantwortung der von NAbg. Rauch konkret gestellten Frage aufgefordert, sondern stattdessen eine Wiederholung der Fragestellung durch diesen gefordert?

2.    Wieso haben Sie in Folge der diesbezüglichen Geschäftsordnungsdebatte, in welcher zwei Fraktionen (SPÖ und FPÖ) Kritik an der Nichtbeantwortung von Fragen geübt haben, weiterhin keine Beantwortung der Frage eingefordert?

3.    Warum haben Sie jedoch eine Beantwortung der Fragen des NAbg. Kollross durch die Bundesministerin eingefordert?

4.    Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob Sie dem Ansinnen der Ausschussmitglieder, Antworten zu bekommen, Rechnung tragen?

5.    Warum haben Sie auf die Forderung von Vertretern des Volksbegehrens Antworten zu bekommen nicht reagiert?

6.    Vertreten Sie als Ausschussobmann die Interessen der Ausschussmitglieder oder jene der Regierungsvertreter?

7.    Erachten Sie es im Sinne der Gewaltentrennung, insbesondere bei öffentlichen Hearings, für demokratiepolitisch problematisch, wenn Fragen der Abgeordneten durch Regierungsvertreter ignoriert werden?

a.    Wenn ja, wie gehen Sie in Ihrer Ausschussführung damit um?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Erachten Sie es als Teil Ihrer Aufgabe zwischen Regierungsvertretern bei Dissens zu vermitteln?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, inwiefern erachten Sie es für notwendig diesem Anschein, insbesondere bei öffentlichen Hearings, entgegenzutreten?