4/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Geschäftsordnungsausschusses

Infolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 3. März 2020 hat der Geschäftsordnungsausschuss in seiner 4. Sitzung am 9. März 2020 einstimmig den aus der Beilage ersichtlichen, ergänzenden Beweisbeschluss gemäß § 3 Abs. 6 VO-UA hinsichtlich des Untersuchungsausschusses zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss, 1/US XXVII.GP) gefasst.

An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Kai Jan Krainer sowie Mag. Wolfgang Gerstl.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Geschäftsordnungsausschuss einstimmig beschlossen.

 

 

 

 

Wien, 2020 03 09

                              Sigrid Maurer, BA                                                             August Wöginger

                                    Schriftführung                                                                            Obmann