8/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Umweltausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus gemäß § 12 Abs. 1 Ozongesetz, BGBl. Nr. 210/1992 i.d.g.F. (Ozonbericht 2015-2017) (III-87 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat dem Nationalrat am 30. Dezember 2019 den gegenständlichen Bericht gemäß § 12 Abs. 1 Ozongesetz, BGBl. Nr. 210/1992 i.d.g.F. (Ozonbericht 2015-2017) (III-87 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 10. März 2020 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Dietmar Keck, Yannick Shetty, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Franz Hörl, Michael Bernhard, Johannes Schmuckenschlager sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus gemäß § 12 Abs. 1 Ozongesetz, BGBl. Nr. 210/1992 i.d.g.F. (Ozonbericht 2015-2017) (III-87 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2020 03 10

                                   Dietmar Keck                                                                   Lukas Hammer

                                     Schriftführer                                                                             Obmann