33/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2018 (III-107 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Justiz hat dem Nationalrat am 3. März 2020 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 30. Juni 2020 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Eva-Maria Himmelbauer, BSc die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Johannes Margreiter, Dr. Harald Troch, Dr. Astrid Rössler und Dr. Nikolaus Scherak, MA sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M..

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2018 (III-107 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2020 06 30

                              Mag. Ruth Becher                                                    Mag. Michaela Steinacker

                                    Schriftführerin                                                                             Obfrau