45/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr.in Alma Zadić, LL.M. in der 4. Sitzung vom 05. Juni 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 12. Sitzung am 16. Juli 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr.in Alma Zadić, LL.M., nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 07 16

                               Mag. Ernst Gödl                                                                   Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                 Vorsitzender-Vertreterin


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAßLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

4. Sitzung/medienöffentlich

 

Freitag, 5. Juni 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 4. Sitzung
9.04 Uhr – 15.16 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Sitzung wird medienöffentlich fortgesetzt. Ich darf die Damen und Herren Medienvertreter herzlich begrüßen. Sie sind wieder aufgefordert, darauf Bedacht zu nehmen, dass Ton- und Bildaufnahmen unzulässig sind, sofern diese nicht im Auftrag der Parlamentsdirektion gemäß § 17 Abs. 1 der Verfahrensordnung erfolgen.

Ich darf die Verfahrensrichterin ersuchen, ihre Ausführungen hinsichtlich der medienrechtlichen Verpflichtungen des Persönlichkeitsschutzes der Auskunftsperson und im Anschluss daran die Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten vorzunehmen.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Mit Ihrem Einverständnis darf ich mich darauf zurückziehen, dass ich heute Vormittag ja schon die entsprechende Belehrung über die Medienöffentlichkeit vorgenommen habe. Soll ich es wieder vorlesen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Sehr geehrte Frau Bundesministerin, es ist ganz toll, dass Sie so kurzfristig zu uns gekommen sind. Ich begrüße Sie sehr herzlich. Obgleich Sie ja sowohl als Juristin Insiderin als auch ausschusserfahren sind, muss ich aber trotzdem dem Gesetz entsprechend eine Belehrung abgeben.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zum Thema Nummer 5, nämlich Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem U-Ausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Diese gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem U-Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen von Ihnen nicht an sich genommen werden, Sie dürfen davon keine Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön, Frau Verfahrensrichterin.

Ich darf Sie als Auskunftsperson darauf hinweisen, dass Ihnen der Verfahrensanwalt und ich zur Verfügung stehen, um die Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte sicherzustellen.

Wollen Sie eine einleitende Stellungnahme abgeben? (Auskunftsperson Zadić: Ja!) – Dann würde ich Sie bitten, dass diese 20 Minuten nicht übersteigt.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Geschätzter Ausschuss! Vielleicht nur ein paar kurze einleitende Worte: Ich möchte Sie vorweg um Verständnis bitten, dass mir eine umfassende Vorbereitung aufgrund der kurzen Ladungszeit zu diesem sehr wichtigen Termin leider nicht möglich war, zumal wir auch gestern den informellen Rat für Justiz und Inneres hatten. Ich werde aber mein Bestes geben, Ihre heutigen Fragen zu beantworten.

Ich möchte auch festhalten, dass ich im Rahmen der Befragung natürlich nur zu meinen eigenen Wahrnehmungen ab Beginn meiner Amtsperiode Stellung nehmen kann. Zu Sachen, die vor meiner Amtsperiode passiert sind, habe ich natürlich keine eigenen Wahrnehmungen.

Was die Staatsanwaltschaft betrifft, möchte ich auch noch einmal betonen, dass ich natürlich auch in Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm und auch, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten, es in meiner bisherigen Arbeit als Justizministerin vermieden habe, zusätzliche Berichtsaufträge an die Staatsanwaltschaft zu erteilen. Und nur jene Berichte, die die Staatsanwaltschaften von sich aus berichtet haben, sind dem Justizministerium zugänglich. Das ist mir auch deswegen besonders wichtig, weil so auch die unabhängige Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft gestärkt wird und natürlich auch jeglicher Anschein einer Einflussnahme – insbesondere in diesem brisanten Verfahren – vermieden werden soll.

Dazu auch noch ein wichtiger Hinweis: Ich habe daher selbstverständlich auch keine Detailkenntnisse über einzelne Ermittlungsschritte, weil es über einzelne Ermittlungsschritte in der Regel keine Berichte gibt. Es werden lediglich bedeutende Verfahrensschritte nach deren Durchführung berichtet.

Was die sogenannte Ibizaaffäre betrifft, so handelt es sich hierbei um viele verschiedene Verfahren. Es ist nicht nur ein Verfahren, es sind unterschiedliche Verfahren. Es gibt die WKStA, die auch entsprechend ihrer Zuständigkeit natürlich die im Raum stehenden Korruptionsvorwürfe zu klären hat, und dann gibt es die Staatsanwaltschaft Wien, die für die Ausforschung der Hintergründe zur Videoerstellung zuständig ist.

Ich möchte auch noch betonen, dass in den betreffenden Verfahren die Ermittlungsbehörden derzeit unter Hochdruck arbeiten. Das sind mehrere Terabyte an Daten, die geprüft werden sollen, die gesichtet werden sollen. Ich habe vollstes Vertrauen, dass die Ermittlungsbehörden hier auch Aufklärung leisten und die Ermittlungen selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen auch gut machen. Das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden habe ich.

Was die Vorlage von Beweismitteln an den Untersuchungsausschuss betrifft – das ist auch ein Thema, das wir mehrfach angesprochen haben –, so möchte ich sagen, dass die Entscheidung, welche Beweismittel dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden, zunächst natürlich eine Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft ist. Sie hat diese Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft vorzulegen, die Oberstaatsanwaltschaft leitet dann diese Akten an das Justizministerium weiter und wir leiten es an den Untersuchungsausschuss weiter. Deshalb haben natürlich auch die ermittelnden Staatsanwaltschaften und nicht das Justizministerium und auch nicht die Oberstaatsanwaltschaft zu beurteilen, welche Akten dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden.

Zur Vorlage des Ibizavideos möchte ich auch festhalten, dass dieses derzeit von der Soko Tape ausgewertet wird und den zuständigen Staatsanwaltschaften derzeit noch kein Bericht und auch kein Transkript vorliegt. Sobald das der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird, wird die Staatsanwaltschaft auch gemäß der Verfahrensordnung prüfen, inwiefern das Video abstrakt relevant ist und inwiefern kriminalpolitische, kriminaltaktische Überlegungen es verhindern würden, das Video vorzulegen. Wenn es keine Gründe gibt, die dagegen sprechen, wird das Video selbstverständlich nach einer Prüfung der Staatsanwaltschaft und der Korruptionsstaatsanwaltschaft dem Untersuchungsausschuss schnellstmöglich vorgelegt.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich auch ein großes Interesse an der Aufklärung habe. Zum einen leistet die Justiz Aufklärungsarbeit, wenn es um strafrechtliche Belange geht, und zum anderen Sie, geschätzter Ausschuss, wenn es um die politische Verantwortlichkeit geht. Ich möchte das nach bestem Wissen und Gewissen und mit allen Mitteln unterstützen. Daher werde ich mich auch in Zukunft immer dafür einsetzen, dass alle Ihnen zustehenden Informationen und Dokumente geliefert werden. – Herzlichen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Ich habe an sich drei Fragen, die für uns, auch was die Organisation betrifft, von Interesse sind. Die erste haben Sie bereits beantwortet, nämlich die Frage, warum wir das Video noch nicht bekommen haben. Dazu haben wir Ihre Sicht der Dinge gehört.

Die zweite brennende Frage ist: Wann bekommen wir es?

Die dritte Frage ist jetzt für die Organisation besonders wichtig, nämlich wie wir das alle zur Kenntnis nehmen können: In welcher Klassifizierungsstufe ist angedacht, dass wir dieses Video bekommen?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es ist so, dass das Video von der Soko Tape sichergestellt wurde und die Sonderkommission derzeit an der Auswertung des Videos arbeitet.

Die Staatsanwaltschaft hat auch bereits entsprechende Aufträge erteilt, dass eine Auswertung des Videos vorzunehmen ist, und sobald diese vorgenommen wird, sobald es ein Transkript gibt, wird dieses auch der zuständigen Staatsanwaltschaft und der Wirtschaftskorruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet, und dann haben die Staatsanwaltschaft und die für die Korruptionsbekämpfung zuständige Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob das, was im Video gezeigt wird, Ermittlungen gefährden würde oder nicht.

Sollte das nicht der Fall sein, wird es jedenfalls eine Vorlage an den Untersuchungsausschuss geben. Ich persönlich kann natürlich nicht beurteilen, wie lange das dauern wird, und ich kann auch derzeit nicht beurteilen, welche Klassifizierungsstufe das Video haben wird, weil wir derzeit noch keine Auswertung des Videos haben.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Dann darf ich das Wort an die Politiker weitergeben.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön, Frau Verfahrensrichterin.

Als Erste kommt Frau Abgeordnete Krisper dran. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Ministerin, eine Verständnisfrage: Was ist eine Auswertung?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also die Kriminalpolizei – das ist üblich – hat die Aufgabe, das sichergestellte Beweismaterial auszuwerten, also beispielsweise, ganz einfach gesprochen: Wenn ein blutiges Messer sichergestellt wird, dann hat die Kriminalpolizei die Aufgabe, die Fingerbadrücke auszuwerten und zu schauen: Zu wem gehört das Blut? – Also es sind genau diese Themen, die die Kriminalpolizei auswertet.

In diesem Fall hat die Kriminalpolizei, so wie mir berichtet wurde, einige Chips mit unterschiedlichen Sequenzen sichergestellt. Ich habe auch gelesen, dass Sachen da in anderen Sprachen waren. Da ist es dann die Aufgabe der Kriminalpolizei, das auszuwerten und so aufzuarbeiten, dass es für die Staatsanwaltschaft verständlich ist: Was ist in diesem Video zu sehen, und was wird in diesem Video gesprochen? – Also dafür braucht es jedenfalls ein Transkript.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Für die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungstätigkeit verstehe ich das, aber warum wird dem Ausschuss nicht einfach das Rohdatenmaterial zur Verfügung gestellt? Wir haben hier auch gestern einen entsprechenden Antrag gestellt.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Staatsanwaltschaft hat derzeit den Bericht nicht und auch nicht das Video in ihrer Verfügungsgewalt. In unserem Erlass, auch in unserem Grundsatzerlass steht – und das möchte ich noch einmal ganz kurz nachlesen, damit ich Ihnen nichts Falsches sage –, in unserem Vorlageerlass steht (aus den Unterlagen vorlesend): Sichergestellte Daten und Unterlagen, welche noch nicht von der Staatsanwaltschaft gesichtet wurden und deren Relevanz für den Untersuchungsgegenstand noch nicht feststeht, sind nicht Bestandteil des Ermittlungsaktes und daher nicht von der Justiz vorzulegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann verstehe ich Sie richtig: Es muss das Video ja nur gesichtet werden, damit man eine abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand erkennt; dementsprechend, wenn im Innenministerium das Video gesichtet wird, man erkennt: Aha, das ist dieses Video, das wir alle für den Ausschuss hier brauchen!, dann sollte es eigentlich vom Innenministerium dem Ausschuss vorgelegt werden?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also diese Beurteilung obliegt nicht mir. Ich kann Ihnen auch sagen, wie wir das in der Justiz handhaben und wie wichti-[1] - also wir es bei unseren Ermittlungstätigkeiten machen. Sobald etwas bei der Staatsanwaltschaft ist, sei es im Rahmen eines Berichts oder wenn uns die Beweismittel direkt vorgelegt werden, dann ist von der Staatsanwaltschaft die abstrakte Relevanz zu prüfen und insofern auch die Relevanz für den Untersuchungsausschuss und natürlich auch, ob es kriminalpolitische Überlegungen gibt, die dagegen sprechen würden, das vorzulegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn aber aufseiten der Staatsanwaltschaft da eine Sichtung vorgenommen wurde und sich die Untersuchungsausschussrelevanz herausgestellt hat, können die Rohdaten uns eigentlich gleich zur Verfügung gestellt werden und sollten dies auch. Sind Sie nicht dieser Meinung?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also grundsätzlich ist es so, dass die Staatsanwaltschaft und die Korruptionsstaatsanwaltschaft den Auftrag erteilt haben, dass das Video jedenfalls gesichtet und überprüft wird, diese Sichtung quasi in einen Bericht einfließt und der Staatsanwaltschaft dieser Bericht vorzulegen ist, weil sie nur anhand eines ausgewerteten Videos und nicht anhand von Fragmenten eines Videos überprüfen können, ob es ermittlungsrelevant ist, ob es abstrakt relevant ist und ob die Ermittlungen gefährdet werden können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, da sind wir anderer Meinung und haben hier gestern entsprechend auch unseren Antrag eingebracht, die Rohdaten zu erhalten.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich möchte vielleicht noch kurz sagen: Die Rohdaten haben wir nicht. (Abg. Stögmüller – in Richtung Abg. Krisper –: Bei der Soko sind die, bei der Soko!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und warum bekommen wir sie, Ihrer Meinung nach, vom Innenministerium nicht?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das kann ich nicht beurteilen. Ausgemacht ist – und das ist auch in einem gemeinsamen Erlass so festgestellt worden, im Vorlageerlass –, dass das Beweismaterial, egal welches – und da geht es jetzt nicht nur um das Video; es sind viele Beweismittel in diesem Verfahren sichergestellt worden –, dass diese Beweismittel ausgewertet werden, der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, die Staatsanwaltschaft dann entscheidet, ob da kriminalpolitische Überlegungen - - oder ob es da Gefährdungen der Ermittlungen gibt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die WKStA erhält nicht die Rohdaten, nur das aufbereitete Material?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die WKStA hat – das wurde mir berichtet – in dem Moment, in dem sie erfahren hat, dass die Soko, die Kriminalpolizei das Video hat, einen entsprechenden Auftrag erteilt, dass das Video auszuwerten und ein Bericht an sie auszufolgen ist, denn weder die WKStA noch die Staatsanwaltschaft verfügt über Kapazitäten wie die Kriminalpolizei, um eine so komplexe Auswertung eines Videos vorzunehmen, von dem wir schon mehrfach gehört haben, dass die Tonspur nicht passt, dass da Fragmente irgendwie vorliegen, die zusammengestückelt werden müssen, dass da in anderen Sprachen gesprochen wird.

Also da bitte ich auch um Verständnis, dass die Soko Tape natürlich die Zeit braucht, um das Ganze in eine Form zu bringen, die es der Staatsanwaltschaft erlaubt, eine entsprechende Bewertung vorzunehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, aber ich wiederhole außerhalb der Fragezeit meine Verständnisfrage: Die Staatsanwaltschaft erhält nicht das Rohdatenmaterial von der Soko?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe Sie jetzt akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Staatsanwaltschaft erhält nicht das Rohdatenmaterial von der Soko, sondern nur die aufbereitete Version?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Staatsanwaltschaft wird eine Auswertung dieses Videos erhalten, und ich gehe davon aus – das wissen wir aber noch nicht, je nachdem, wie die Auswertung - -, wie das dann passiert –, es wird entweder das Rohmaterial geliefert werden oder nicht. Das weiß ich jetzt nicht. Dazu müssen Sie die zuständigen Staatsanwaltschaften und die WKStA befragen, weil die ja auch den Auftrag erteilt haben.

Der Auftrag zur Auswertung dieses Videos stammt nicht von mir, sondern von den zuständigen Staatsanwaltschaften, und die Staatsanwaltschaften können auch am besten bewerten, was sie für ihre Ermittlungen brauchen. Das obliegt auch nicht mir als Justizministerin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die Rohdaten würden wir nur vom Innenministerium bekommen können?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das kann ich Ihnen so nicht bestätigen. Ich kann Ihnen nur sagen, was aufseiten der Justiz passiert. Die Justiz hat - - Sowohl die Staatsanwaltschaft Wien als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft haben einen Auftrag an die Soko Tape erteilt, das Video auszuwerten und den Bericht an sie zu liefern. Was sie dann genau angefordert haben, wie dieser Bericht im Konkreten ausschaut, wie dieser Auftrag im Konkreten ausschaut, das bitte ich Sie, auch die Staatsanwaltschaft und die WKStA zu fragen, weil ich als Justizministerin nicht die ermittelnde Behörde bin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Ich komme zu der anderen Causa, die sich aufgrund des Ibizavideos ergeben hat, nämlich zur Tatsache, dass die StA Wien am Tag, an dem die Soko Tape das Video sichergestellt hat, davon erfahren hat, nicht aber eigentlich die für das zentrale Verfahren zuständige WKStA, die auch den Auftrag zur Sicherstellung oder zum Auffinden des Videos gegeben hat. Wie erachten Sie diesen Umstand?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also vielleicht noch einmal chronologisch, damit auch das volle Bild da ist: Die Staatsanwaltschaft Wien hat den Auftrag zur Hausdurchsuchung erteilt. Diese Hausdurchsuchung hat stattgefunden, und es wurde bei dieser Hausdurchsuchung auch dieses Video sichergestellt.

Am 21.4. hat das Bundeskriminalamt dem fallführenden Staatsanwalt telefonisch mitgeteilt, dass sie das Video haben. Es hat dann zwei Treffen gegeben, bei denen der zuständige Staatsanwalt Teile, kurze Sequenzen des Videos sehen konnte, aber natürlich nicht das gesamte Video. Das war ja auch nicht aufbereitet, das geht gar nicht.

Dann hat es – ich glaube, das war der 27.5. – Medienberichte dazu gegeben, und nach meinem Kenntnisstand hat die WKStA am Mittwoch, dem 27.5., von der Sicherstellung des Videos erfahren. Dazu möchte ich festhalten, dass es von der WKStA bereits im Mai 2019 einen Auftrag zur Sicherstellung des Videos an die Soko Tape gegeben hat. Das heißt, vor einem Jahr hat die WKStA den Auftrag erteilt, und ungefähr ein paar Wochen davor hat die StA Wien den Auftrag zur Hausdurchsuchung erteilt. Das heißt, nach unserem Verständnis hat die Soko Tape den Auftrag, sowohl an die StA Wien als auch an die WKStA von der Sicherstellung des Videos zu berichten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass es nicht so kam, war meine Frage. Was sagen Sie dazu, dass die WKStA da außen vor gelassen wurde?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also der Auftrag ist von beiden Staatsanwaltschaften erfolgt. Der Auftrag wurde an die Soko Tape erteilt, und die Soko Tape hat auch entsprechend diesem Auftrag zu handeln.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie wissen, dass Innenminister Nehammer in der Woche vor der Pressekonferenz davon erfahren hat, dass das Video sichergestellt wurde, und er hat uns heute hier dann doch gesagt, dass er mit Ihnen nach seiner Kenntnis über diese Sicherstellung ein Gespräch geführt hat, aber Ihnen davon nichts berichtet hat. Entspricht das den Tatsachen?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, also am Rande des Ministerrats – Mitte Mai, glaube ich, war das – hat mich der Innenminister darauf angesprochen, ob wir nicht gemeinsam eine Pressekonferenz zum Thema ein Jahr Soko Tape und die Ermittlungserfolge, die es da gab, machen. Ich habe das verneint, weil wir noch lange nicht vor Abschluss der Ermittlungshandlungen stehen und ich eine Pressekonferenz wenn, dann erst am Ende der Ermittlungsverfahren sinnvoll finden würde, auch am Ende des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, das ja natürlich noch länger dauern wird und längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wem haben Sie von der Sicherstellung des Videos erfahren?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich habe am Mittwoch im Zuge der Medienberichterstattung von der Sicherstellung des Videos erfahren. Mir sind dann auch Berichte bekannt geworden. Am Freitag sind mir Berichte bekannt geworden, oder am Samstag war das, wonach das Büro der Justizministerin, also mein Büro, schon am Montag gewusst hat, dass es dieses Video gibt. Wie Sie sich vorstellen können, war ich dann auch sehr überrascht: Wie das?, weil ich ja am Mittwoch im Zuge der Berichterstattung davon erfahren habe, und ich habe dann natürlich sofort zum Telefon gegriffen, um diese Widersprüche aufzuklären, weil es mir auch ein Anliegen ist, zu verstehen, wer wann was gewusst hat.

Es hat sich herausgestellt: Am 25.5., am Montag, hat es eine Besprechung mit meinem Kabinett zum Konsultationsverfahren gegeben. Da waren Mitarbeiter von meinem Kabinett, Sektionschef Pilnacek und auch Abteilungsleiter Jirovsky. Wir haben generell über das Konsultationsverfahren gesprochen, weil da einige offene Punkte sind, die wir auch noch gemeinsam klären werden.

Am Rande dieses Gesprächs hat Sektionschef Pilnacek uns auch informiert, dass die Soko Tape ein Hintergrundgespräch mit Journalistinnen und Journalisten plant. Die gemeinsame Überlegung war, ob nicht der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft vielleicht auch dort hingehen soll, um zu hören, was in diesem Hintergrundgespräch tatsächlich berichtet wird.

Letzten Endes hat ja kein Hintergrundgespräch mit den Journalistinnen und Journalisten stattgefunden, sondern es kam zu einer OTS, weil die Staatsanwaltschaft auch nicht damit einverstanden war, dass es dieses Hintergrundgespräch gibt. Also da gab es einige Themen, und am Rande dieses Gesprächs soll auch über die Existenz des Videos berichtet worden sein. Sie müssen sich aber vorstellen: Wir waren viele Leute bei dieser Besprechung, und ein Teil davon – das habe ich herausgefunden – hat gehört, dass das Wort Video gefallen ist, ein anderer Teil hat das nicht gehört.

Nichtsdestotrotz: Es macht aus der Sicht des Justizministeriums keinen Unterschied, ob die Justizministerin oder das Büro oder die Sektion am Montag davon Bescheid wusste oder am Mittwoch, weil sich aus unserer Sicht kein Handlungszwang oder keine Handlungsnotwendigkeit ergeben hätte. Was viel wichtiger gewesen wäre, ist, dass die - - Also was notwendig ist, ist, dass die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die ermittelnden Staatsanwaltschaften von der Sicherstellung des Videos Bescheid wissen, weil die ja das Verfahren führen. Die führen das Ermittlungsverfahren, und die können auch weitere Schritte veranlassen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 3 Minuten 51. Da geht noch viel. Sie können es aber auch in die nächste Runde mitnehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das, was Sie gesagt haben, spricht sowieso für sich. Ich finde die Chronologie der Ereignisse einfach empörend, das Verhalten von Innenminister Nehammer Ihnen gegenüber und auch, dass Sektionschef Pilnacek davon erfahren hat oder in die Pressearbeit der Soko eingebunden war, von wegen Hintergrundgespräch – ich weiß nicht, wie sehr das in seine Aufgabenbereiche fällt.

Ich komme daher jetzt zu Sektionschef Pilnacek und lege Dokument 63647 vor, einen Bericht der WKStA vom 13. Mai 2020 an die OStA. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da geht es um einen Streit zwischen WKStA und OStA, darüber, ob man Ihnen, Frau Ministerin, über eine Ansammlung an Befangenheitsfragen der WKStA berichten kann.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 2.

Es geht der WKStA darum, „der hiefür zuständigen Bundesministerin für Justiz im Dienstweg einen Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen, der die Befangenheit oder den Anschein einer Befangenheit von SC“ – Sektionschef – „[...] PILNACEK begründen könnte“.

Zu der Frage, ob die WKStA Ihnen ihre Bedenken mitteilen darf, Frau Ministerin, ist eben dieser Streit entbrannt. Der Bericht schließt mit der dringenden Bitte, Ihnen, Frau Ministerin, „den Bericht Nr. 33 samt Beilagen [...] ehestmöglich vorzulegen“.

Den darf ich Ihnen jetzt auch vorlegen, Dokument 63644. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Der Bericht ist von ein paar Wochen davor, vom 24.4.2020, von der WKStA an die OStA. Da sind eben Bedenken zur Befangenheit von Pilnacek aufgelistet, und zwar zum Komplex Casag-Verfahren.

Seite 11: „Im Zuge der Datenauswertung im ‚Ibiza-Verfahren‘ der WKStA wurden Sachverhalte festgestellt, die den Anschein der Befangenheit von SC“ – Sektionschef –, „[...] PILNACEK im gegenständlichen Verfahren“ – Casag – „indizieren sowie Kontakte der genannten Beschuldigten in das BMJ dokumentieren.“

Erster Punkt der WKStA: „Allfälliges freundschaftliches Verhältnis zwischen MMag. SCHMID und Sektionschef Mag. PILNACEK“.

Ausgeführt wird, worauf sich diese Befangenheitsbesorgnis der WKStA stützt, auf den folgenden Seiten, wo mehrere Chats von Schmid mit unterschiedlichen Personen dokumentiert sind. Mir fällt jetzt die Auswahl schwer; ein Beispiel auf Seite 13, ein SMS-Verlauf zwischen Schmid und Pilnacek vom 16. Mai 2019 gegen Mitternacht nach einer „ZIB 2“, in dem Schmid Pilnacek direkt gratuliert mit: „[...] ein irre guter Auftritt in der ZIB!“, und Pilnacek antwortet: „Danke, Deine Rückmeldung bedeutet mir viel; hG“ – herzliche Grüße.

Aus solchen Messages schließt die WKStA den Eindruck eines freundschaftlichen und vertrauensvollen Verhältnisses.

Sie sieht das bestärkt darin, dass am 19. Oktober 2017 Mag. Niedrist Mag. Schmid informiert, „dass er Sektionschef [...] PILNACEK gesagt habe, er solle ,wegen der Pierer Sache [...] ein Auge drauf haben‘“.

Ich zitiere, Niedrist an Schmid: „Lieber Thomas! FYI“ – also: for your information –: „Wegen der Pierer Sache habe ich SC“ – Sektionschef – „Pilnacek gesagt, er soll ein Auge drauf haben!“ – Und hier wird geantwortet: „Cool!“, „Danke Dir! 💪“ – Muskelzeichen. (Heiterkeit der Abg. Yılmaz.)

„Angemerkt wird“ – von der WKStA –, „dass aufgrund der zeitlichen Nähe offenbar ein Zusammenhang mit einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ bezüglich einer sog. ‚Abschleicherliste‘ besteht, wonach Stefan PIERER Ende 2013 über 20 Millionen Euro aus Liechtenstein nach Österreich transferiert habe.“ (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das hat mit dem Untersuchungsgegenstand zu Beweisthema 5 zu tun (Abg. Fürlinger: Und zwar?), weil es hier um die Ermittlungen im Casag-Verfahren geht, wo Sektionschef Pilnacek weiterhin ganz oben in der Hierarchiespitze sitzt und ich Sie hiermit fragen möchte, wann Sie diese Informationen, diese Berichte erhalten haben, weil sich natürlich eine Befangenheitsfrage ergibt. Meine Frage ist: Wie sehr sind Sie dieser nachgegangen?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wenn Sie mir nur sagen, wo die SMS zwischen Pilnacek und Schmid ist, die Sie vorgelesen haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Ich wollte grundsätzlich fragen, ob das von dem Punkt, zu dem ich heute geladen bin, umfasst ist?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das habe ich schon versucht, auszuführen. Ich kann es noch einmal als Geschäftsordnungspunkt machen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Kollege Gerstl.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich möchte das auch gerne hinterfragen, denn da geht es um eine Abschleicherliste – sorry, dass ich mich mit diesen Begriffen nicht auskenne, ich weiß auch nicht, ob das jetzt etwas mit diesem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Die letzten SMS, die da zitiert werden, sind, wie ich sehe, vom September 2017, also das wäre auch außerhalb des Untersuchungsgegenstandes. Ich kann es jetzt nicht genau nachvollziehen, was diese parlamentarische Anfrage und der Kommunikationsverkehr dazu jetzt mit der Sache zu tun haben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper zur Geschäftsordnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Natürlich sind manche Nachrichten älter, aber es zeigt ein Naheverhältnis von Pilnacek zu Schmid, der in das Casag-Verfahren involviert ist, und Pilnacek sitzt über dieses Verfahren noch immer oben auf Hierarchiespitze Nummer eins. Und natürlich hat sich die WKStA gerade deswegen mit dieser Sorge um Befangenheit oder anscheinender Befangenheit an die Justizministerin wenden wollen, um ihr diesen Umstand bekannt zu machen. Es ist zentral Beweisthema 5.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur für Kollegen Gerstl: Den Akt kenne ich besonders gut, weil es hier um meine Anfrage geht und außerdem auch um eine zweite Anfrage. Da geht es offensichtlich einfach darum, wie dieses ÖVP-Netzwerk funktioniert, Schelling aus der Nationalratssitzung SMS rausschickt: Woher hat Herr Krainer diese Infos? Dann läuft a) die Diffamierungskampagne und b) rennt über das Justizministerium, über Niedrist – also über den Kabinettschef im Justizministerium –, dass der dann gleich Pilnacek sagt, er soll schauen, dass die WKStA da ja sofort quasi von sich aus tätig wird, und er wird ein Auge darauf haben.

Dann kommt ja noch die Rückmeldung, nämlich: „Nur zur Info: gegen die Verdächtigen in der Causa Pierer“ als ob es da Verdächtige gäbe, aber bitte! – „hat die WKStA jetzt Verfahren eingeleitet“. – Verdächtige der Causa sind natürlich die, die die Steuerhinterziehung nicht ordentlich verfolgt haben, aber das ist hier eine andere Diktion.

Das zeigt natürlich deutlich, dass die WKStA da herausgearbeitet hat, wie eng Pilnacek mit Schmid ist und wie eng er in dieses schwarze Netzwerk eingewoben ist, und wie sie da agieren. Das ist ein wunderbares Dokument, dass das sehr schön darstellt – nur für den Kollegen Gerstl, damit er das einordnen kann. Und die Abschleicherliste kann ich ihm auch erklären, aber dann vielleicht außerhalb einer Geschäftsordnungsdebatte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, zur Geschäftsordnung, weil sonst diskutieren wir wieder wie beim ersten Mal, jetzt diskutieren wir schon wieder über Inhaltliches.

Zuerst Kollege Graf und dann Kollege Gerstl.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich zur Geschäftsordnung melden, weil ich glaube, die NEOS haben das Fragerecht, und das war keine Geschäftsordnungsmeldung. Ich würde auch nicht mit zweierlei Maß messen. Wenn ich denke, wegen welchen Dingen mir das Wort entzogen wird: weil ich das Wort „selektiv“ verwende. Ich würde auch bitten, dass man dann einschreitet, wenn so etwas stattfindet. – Bitte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich entziehe auch Ihnen nicht das Wort, so wie ich den anderen Abgeordneten auch nicht das Wort entziehe. Ich unterbreche Sie und stelle fest, und Sie sind selbstverständlich immer wieder am Wort. Ich habe noch niemanden das Wort entzogen, möchte ich ausdrücklich für das Protokoll festhalten, damit da keine anderen Theorien Platz greifen können.

Zur Geschäftsordnung war Kollege Gerstl gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist uns in der Kürze der Zeit jetzt einfach nicht möglich, den gesamten Sachverhalt näher anzusehen, der hier zitiert wurde – aber vielleicht weiß die Justizministerin dazu Näheres –, wir waren bisher darin nicht eingebunden.

Ich möchte nur noch einen Punkt sagen: Wenn Kollege Krainer sagt, dass Sektionschef Pilnacek Teil des schwarzen Netzwerkes ist, dann findet es wahrscheinlich auch keine Grundlage in dem Aktenvorgang oder er müsste eine Vorlage dazu machen und dann wäre das auch eine Unterstellung, die man eigentlich nicht zulassen dürfte. (Abg. Krainer: Gehört er nicht zum schwarzen Netzwerk?)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es gehört vor allem nicht in eine Geschäftsordnungsdebatte. Sie können es dann bei der Wortmeldung anbringen.

So, die Zeit ist bei Frau Kollegin Krisper schon längst überschritten, aber die Antwort steht jetzt noch aus. (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Huber.– Entschuldigung, die Frau Verfahrensrichterin. – Bitte.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Die Frau Ministerin hat die Frage aufgeworfen, ob das im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes umfasst ist, zu dem Sie ja allein zu Punkt 5 vorgeladen ist. Der Herr Verfahrensanwalt und ich sind der Meinung, dass man aus Ihrer Frage schon den notwendigen Zusammenhang heraushören kann.

*****

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Dann werde ich mich dem fügen und auch antworten. Ich habe diesen Bericht tatsächlich auch vorgelegt bekommen. Er ist uns, also im Kabinett, von der Strafrechtssektion am 18.5. - -, also das Kabinett wurde am 18.5. von der Strafrechtssektion verständigt.

Sie haben dann auch gefragt, welche Schritte ich eingeleitet habe. Wir haben uns das Konvolut angesehen. Ich habe dann auch umgehend Sektionschef Pilnacek auch um ein Gespräch gebeten, und dieser hat mir versichert, dass er zum Beschuldigten eine rein dienstliche Bekanntschaft hatte und dass er nicht mit ihm befreundet sei. Ich habe meine Mitarbeiter im Kabinett auch den Rechercheauftrag erteilt, ergänzende Judikaturrecherchen zu machen, damit wir auch die Frage klären können, inwieweit und ab wann eine Befangenheit in diesem Zusammenhang vorliegen würde.

Parallel dazu habe ich den Sachverhalt auch von der für die dienstrechtlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter meines Hauses zuständigen Fachabteilung in der Präsidialsektion prüfen lassen. Diese hat dann am 25.5. meinem Kabinett mitgeteilt, dass sie übereinstimmend auch mit den Ausführungen der Sektion IV zu dem Schluss kommt, dass hier keine Befangenheit vorliegt.

Letztens habe ich mir das auch genau angesehen und habe mich auch der übereinstimmenden Rechtsansicht sowohl der Sektion IV als auch der Sektion III angeschlossen, dass ein Anschein der Befangenheit nicht vorliegt und dass das auch vertretbar ist.

Ich kann Ihnen ausführen, warum ich zu dieser Meinung gekommen bin. Nach meinem Kenntnisstand wurden SMS aus einem mehrjährigen Beobachtungszeitraum ausgewertet. Es hat nur eine einmalige SMS-Kommunikation zwischen dem Beschuldigten – in diesem Verfahren Beschuldigten – und Sektionschef Pilnacek gegeben, es hat also nur eine SMS zwischen den zwei Beteiligten gegeben, die nichts anderes aussagt als: Danke, dass Sie mein Interview gut gefunden haben, bedeutet mir viel. (Abg. Krisper: Du!) – Mehr hat es da in diesem längerem Beobachtungszeitraum nicht gegeben, daher bin ich zu dem Schluss gekommen, dass in diesem konkreten Verfahren aufgrund dieser einen SMS kein Anschein der Befangenheit vorliegt. Ich habe daher auch nicht die Notwendigkeit gesehen, ihn von diesem Verfahren abzuziehen.

Sie wissen alle, auch in den letzten Wochen und Monaten habe ich immer penibel darauf geschaut, dass der Anschein der Befangenheit im Justizressort nicht gegeben ist, und habe in vielen unterschiedlichen Fällen auch entsprechend gehandelt. Dementsprechend habe ich auch diesen Bericht zum Anlass genommen, der Präsidialsektion meines Hauses am 3.6. den Auftrag zu erteilen, eine allgemeine Dienstanweisung zu erlassen, dass hinkünftig private oder dienstliche Bekanntschaftsverhältnisse zu einem Beschuldigten von vornherein transparent im Akt ersichtlich sind.

Das dient zweierlei Dingen: Zum einen kann auch der Vorgesetzte mitentscheiden, ob hier Befangenheit vorliegt oder nicht, aber in allererster Linie dient es auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Haus, damit ihnen nicht, wenn im Nachhinein Sachen auftauchen, Befangenheit vorgeworfen werden kann, sondern dass so etwas von vornherein transparent in einem Akt ersichtlich ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, Frau Bundesministerin, dass Sie trotz Justiz- und Innenrat – so wie der Herr Innenminister – heute ganz kurzfristig hier zu uns gekommen sind. Das ist nicht Usus und sollte auch unpräjudiziell für zukünftige Ladungen sein.

Ich darf Ihnen ein Schreiben des Innenministers an den Präsidenten des Nationalrates vom 2. Juni 2020 betreffend die Aktenvorlage des Videos vorlegen und möchte Ihre Aufmerksamkeit zuerst einmal auf den Erlass des Justizministeriums vom 29. Jänner 2020 wenden. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das heißt, wenn Sie das dritte Blatt auf der Rückseite nehmen, dann haben Sie es genau vor sich liegen: Justizministerium, Mag. Thomas Köberl, Sachbearbeiter, schreibt an das Innenministerium, Herrengasse 7, „Ibiza-Untersuchungsausschuss - Aktenvorlage“. – Können Sie das finden? (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie müssen mir nur sagen, wo!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Na, ich finde es auch nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay; viertes Blatt vom Beginn.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Hier steht viertes Blatt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Viertes Blatt, „Ibiza-Untersuchungsausschuss - Aktenvorlage“.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Es sind alle einzeln beschriftet, erstes Blatt ist das Anschreiben des Innenministers, zweites Blatt ist ein Schreiben des Innenministeriums an das Justizministerium, drittes - - (Abg. Krainer: Da steht nur Alexander Pirker!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Auf der Rückseite! Jedes Blatt hat zwei Seiten.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danach gibt es das Blatt Justizministerium an Mathias Vogl, dann gibt es das nächste in der Mitte: Justizministerium an Innenministerium, „Geschäftszahl: 2020-0.055.083“; leider ist das nicht mit der Seitenanzahl beschriftet. „Geschäftszahl: 2020-0.055.083“: Ist das auffindbar?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das ist ein Schreiben des Justizministeriums an das Innenministerium betreffend „Ibiza-Untersuchungsausschuss - Aktenvorlage“. Erste Frage: Kennen Sie das Schreiben?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Darf ich mir das Schreiben nur kurz ansehen? – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Selbstverständlich. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, also ich kenne das Schreiben persönlich so nicht. Ich weiß aber, dass da eine Information an das Innenministerium erfolgt ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Und die Vorgangsweise, die hier beschrieben ist, ist so, wie Sie von Ihnen auch für richtig empfunden wird?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Können Sie die Vorgangsweise, die Sie ansprechen, konkretisieren?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Im zweiten Absatz, fett gedruckt: „Gemäß § 27 Abs. 2 der Verfahrensordnung für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse [...] sind Akten und Unterlagen, die sich auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden beziehen, vom Bundesminister für Justiz vorzulegen.“ (Auskunftsperson Zadić: Mhm!)

Auf der zweiten Seite haben wir noch einmal so einen fett gedruckten Teil: „Zur Vermeidung von Mehrfachvorlagen sind keine Beweismittel vorzulegen, die – nach dem Kenntnisstand der Behörde – bereits bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.“ (Auskunftsperson Zadić: Mhm!)

Also, es handelt sich hier offensichtlich um eine verfahrensökonomische Vorschrift, dass man nicht mehrfach meldet und dass es nicht unterschiedliche Aktenzahlen gibt, sowohl vom Innenministerium als auch vom Justizministerium. Ist dem so?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Mhm. Also, das ist so, und diese Rechtsauffassung haben wir in unserem Schreiben an den Präsidenten und Vorsitzenden im Ausschuss so auch mitgeteilt. Jedenfalls kommt § 27 Abs. 2 immer dann zur Anwendung, wenn wir die ausgewerteten und geprüften Beweismittel in unserer Gewalt haben und sie daher auch von uns vorzulegen sind.

Das heißt: Wie üblich – in der Vergangenheit ist das immer so passiert –: Die Soko stellt Beweismittel sicher, berichtet an die Staatsanwaltschaft und schickt die ausgewerteten Beweise an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob kriminalpolitische Überlegungen der Vorlage entgegenstehen, und dann wird im Wege der Oberstaatsanwaltschaft an den Untersuchungsausschuss vorgelegt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank.

Jetzt darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf die zweite Seite richten. Also wenn Sie wieder ganz von vorne anfangen, einmal umblättern, dann sehen Sie ein Schreiben von Mathias Vogl an Alexander Pirker – das eine ist Innenministerium, das andere, der Adressat, ist Justizministerium. Wenn Sie den vierten Absatz vielleicht einmal kurz durchlesen könnten, bitte.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Den zweiten Absatz auch oder nur den ersten?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Den vierten! Den vierten Absatz, bitte.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ah, den vierten Absatz. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das hat ja die Frau Bundesminister schon am Anfang in ihrem einleitenden Statement referiert.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Einen Teil hat sie davon referiert, aber noch nicht alles, daher lege ich das noch einmal vor.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Darf ich Sie bitten, mich nur auf den Teil des Absatzes hinzuweisen, weil - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben uns nämlich zuvor referiert, dass der zuständige Staatsanwalt am 21. April über die Auffindung des Videos informiert wurde. Sie haben dann auch referiert, dass der zuständige Staatsanwalt Teile des Videos gesehen hat, hier heißt es: „Am 23. April [...] besichtigte StA“ – Staatsanwalt – „[...] SCHNEIDER das Video in den Räumlichkeiten der SOKO. Im Anschluss wurde [...] festgelegt, dass das Video strukturiert aufgearbeitet werden soll. Am 7. Mai [...] erfolgte eine“ weitere „Besichtigung des Videos durch die StA“ – Staatsanwaltschaft – „Wien [...] Dr. SCHNEIDER und Gruppenleiter [...] BERGHAMMER [...] wiederum in den SOKO-Räumlichkeiten.“

Wurden Sie darüber informiert? Und wenn nein, ist das vielleicht ein normaler Vorgang, dass die Staatsanwaltschaft – das haben Sie vorher so angedeutet – auch nicht alles direkt an das Justizministerium übermittelt, sondern immer erst nach einer bestimmten Sachstandsvorlage, aber das trotzdem korrekt ist – oder nicht korrekt? Ich frage Sie.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe wirklich unmittelbar vor dem Untersuchungsausschuss einen Bericht bekommen, der uns im Justizministerium erreicht hat, und habe Ihnen aus diesem Bericht, den ich Ihnen leider nicht vorlegen kann, weil da auch andere Sachen drinnen sind - -, aber ich kann Ihnen daraus zitieren, wie auch in einer anderen Ausführung.

Also uns, mir wurde Folgendes berichtet (aus den Unterlagen vorlesend): Am 21.4. teilte das Bundeskriminalamt dem fallführenden Staatsanwalt telefonisch mit, dass am Vortag in der Wohnung eines Zeugen eine Speicherkarte sichergestellt worden sei. Am 23.4. wurden im Rahmen einer Besprechung unter anderem auch kurze Sequenzen aus dem Video vorgespielt, in den Räumlichkeiten der Soko. Am 7.5. hat das BKA den anwesenden Vertretern auch im Rahmen einer Vernehmung ebenfalls kurze Sequenzen aus dem Video gezeigt. (Abg. Gerstl: Okay!)

Es wurde nicht das gesamte Video gezeigt, sondern einzelne Sequenzen, die zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich bereits aufbereitet waren, aber das kann ich nur mutmaßen. Ich gehe davon aus, denn es wurde auch gesagt, dass einzelne Passagen auf Russisch sind, bei anderen passt die Tonspur nicht, und ich gehe nicht davon aus, dass am 23.4. das Video schon in einer Form war, dass es der Staatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung hätte vorgelegt werden können.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Daher heißt es hier in diesem weiteren Satz: Es wurde „festgelegt“ – offensichtlich von Staatsanwaltschaft und Soko gemeinsam – „das Video strukturiert“ aufzuarbeiten.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann heißt es hier weiter: „Am 26. Mai [...] wurde ein strukturierter Sicherstellungsbericht mit Kurzbeschreibung fertiggestellt und“ dem „StA“ – Staatsanwalt – „[...] übergeben.“ – Haben Sie davon Kenntnis oder wurden Sie von der Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass der Bericht an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe nicht darüber Kenntnis, dass es hier einen strukturierten Sicherstellungsbericht gab. Das, was ich weiß, ist, dass es am 26.5., beziehungsweise, ich korrigiere - - Am 26.5. übergaben Beamte des Bundeskriminalamts der Staatsanwaltschaft Wien einen Bericht, in welchem erstmals schriftlich über die erfolgte Sicherstellung des Speichermediums, auf dem sich auch Audio- und Videodateien befanden, berichtet wurde. Das heißt, es handelt sich bei dem Bericht vom 26.5. nicht um ein aufgearbeitetes Beweismittel, sondern es handelt sich um die schriftliche Benachrichtigung, dass eine Sicherstellung erfolgt ist, also dass quasi der Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien, der davor erfolgt ist, somit erfüllt wurde.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay.

Können Sie mir jetzt vielleicht noch sagen, wenn die Staatsanwaltschaft Wien sozusagen da in Kenntnis war über die Sicherstellung des Videos: Wie erfolgt der Kontakt? Die Staatsanwaltschaft Wien weiß ja, dass die WKStA auch ermittelt. Wie läuft die Berichterstattung an die WKStA? Muss da die StA Wien an die Oberstaatsanwaltschaft berichten? Oder berichtet die StA an die WKStA? Und es gab ja auch gemeinsame Besprechungen. Wie ist das festgelegt worden, wer an wen, nämlich innerhalb der Staatsanwaltschaften, dann weiterberichtet?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also grundsätzlich ist es so, dass die WKStA, die ja für Korruptionsbekämpfung zuständig ist und auch die im Raum stehenden Korruptionsvorwürfe zu prüfen hat, einen Teil der Verfahren führt, und andere Verfahren, wo es insbesondere um die Hintermänner geht, führt die Staatsanwaltschaft Wien. Beide sind quasi Auftraggeber, beauftragen bei der Soko gewisse Ermittlungshandlungen. In diesem Fall haben beide beauftragt – die WKStA ein Jahr davor und die Staatsanwaltschaft Wien einige Wochen davor –, dass das Video sichergestellt wird.

Es ist daher auftragsgemäß auch die Aufgabe der Soko, an die Staatsanwaltschaft Wien zu berichten und an den zweiten Auftraggeber, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, zu berichten. [2]Die Staatsanwaltschaft Wien und auch nicht die Fachaufsicht und auch nicht ich im Ministerium haben zu überprüfen, ob Aufträge erfüllt worden sind oder nicht. Und die Staatsanwaltschaft Wien muss auch nicht wissen, welche Aufträge, weil das zwei komplett getrennt geführte Verfahren sind - - Weder die Staatsanwaltschaft noch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft muss wissen, welche Aufträge die andere jeweils erteilt hat.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt sozusagen, die Staatsanwaltschaft entscheidet immer selbst, ab welchem Stadium sie zum Beispiel die Oberstaatsanwaltschaft informiert, und die informiert dann wieder das Ministerium?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Grundsätzlich ist das auch gesetzlich geregelt, und gesetzlich geregelt ist es so, dass jedenfalls nicht über einzelne Ermittlungsschritte informiert wird. Es wird über bedeutende Verfahrensschritte nach deren Durchführung berichtet. Das ist auch der Grund, warum der Bericht jetzt bei mir eingelangt ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also es könnte sein, dass man zuvor noch nicht genau gewusst hat, inwieweit das Video relevant ist, in welcher Form, welche Teile davon, und daher wurde es auch noch nicht an die OStA weiterberichtet?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also die Staatsanwaltschaft Wien hat auch nicht prüfen können. Aufgrund des schriftlichen Berichts vom 26.5. hat die Staatsanwaltschaft auch nicht prüfen können, inwieweit was relevant ist und was auf diesem Video drauf ist, weil das noch nicht fertig aufbereitet wurde. Das heißt, die Staatsanwaltschaft Wien hat gewusst, es gibt das Video, und hat auch den Auftrag erteilt, das auszuwerten, wie Sie auch selbst vorgelesen haben, aber hat natürlich keine Bewertung vornehmen können.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Daher konnte es auch noch nicht weitergeliefert werden? (Abg. Krainer: Suggestivfragen! Die ganze Zeit!)

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das Video, meinen Sie?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ja, sozusagen die Vorgangsweise; das heißt, war die Vorgangsweise korrekt von der Staatsanwaltschaft? (Abg. Stögmüller: Die Fragestellung ist einfach ... !)

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Wien war insofern korrekt, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, keine weiteren Fragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also ich finde da ganz wenig korrekt, aber das ist auch nur eine Einschätzung. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich wollte noch einmal die Chronologie durchgehen. Am 21. April ist das Video sichergestellt worden – stimmt das?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also wann das Video an sich sichergestellt wurde, weiß ich jetzt nicht, aber am 21.4. hat das Bundeskriminalamt dem fallführenden Staatsanwalt telefonisch mitgeteilt, dass am Vortag in der Wohnung eines Zeugen eine Speicherkarte sichergestellt worden sei, auf der sich offenbar Ausschnitte des sogenannten Ibizavideos befänden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Am 23. April hat dann der Staatsanwalt Einsicht genommen und hat Ausschnitte von den Videos gesehen?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: In den Räumlichkeiten der Soko wurden kurze Sequenzen dem fallführenden Staatsanwalt vorgespielt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, ab diesem Zeitpunkt hat er es gewusst und hat auch gewusst, dass das echt ist und was da drauf ist?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Echtheit der Sequenzen hat der zuständige Staatsanwalt nicht prüfen können. Er hat lediglich kurze Sequenzen aus diesem Video gesehen. Ich gehe nicht davon aus - - Also ich weiß es schlicht und ergreifend nicht, ob da, zu dem Zeitpunkt schon das gesamte Video verfügbar war.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage ist so nicht zulässig, weil Sie unterstellen, dass er gewusst hat, dass es echt ist. Er hat es gesehen, mehr ist nicht festzustellen, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender, sehr gut. Wenn Sie bei Kollegen Gerstl ein bisschen mehr aufpassen würden, würde ich mich auch sehr freuen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich passe immer gut auf.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Das können Sie im Protokoll dann nachlesen, wie der unterstellende Fragen - - (Abg. Stögmüller: Wir haben Sie darauf hingewiesen, Herr Präsident!), wie der das im Stakkato macht.

Also, 23.4.: Meine Wertung ist: Er hat gesehen, was das ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Ganz ehrlich: Wir haben erfahren, die Journalisten haben es immerhin geschafft, innerhalb von drei Tagen eine Abschrift zu machen, von einer gerichtlich beeideten Dolmetscherin eine Übersetzung machen zu lassen – in drei Tagen. Ganz ehrlich, wenn Redaktionen so arbeiten würden wie die Soko Tape, dann wäre das Ibizavideo wahrscheinlich erst 2047 irgendwie online gestellt worden.

Das, was mir schon ein Rätsel ist, ist, warum das so lange dauert. Das sind 40 Tage und es gibt keine Abschrift, es gibt auch keine Übersetzung, es gibt nichts. (Abg. Martin Graf: Homeoffice!) Und ich wundere mich: Also entweder sind die in den Redaktionen lauter Wunderwuzzis oder wir können es nicht so gut. Das wollte ich nur einmal sagen.

Dann zu einer anderen Frage: Herrn Nehammer hat Sie am Rande eines Ministerrates angeredet – ich glaube, am 20. Mai –, ob Sie gemeinsam eine Pressekonferenz machen: ein Jahr Soko, Polizisten sind super, Staatsanwälte sind super, wir haben super Ergebnisse! – Können Sie sich an dieses Gespräch erinnern?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, ich kann mich an dieses Gespräch erinnern, weil ich nachher auch habe prüfen lassen, wie weit wir mit unserem Ermittlungsverfahren sind, und nachdem wir ja mitten in Ermittlungen stecken, habe ich mich dazu entschieden, ihn anzurufen und zu sagen, dass ich nicht eine Pressekonferenz machen werde, weil wir noch mitten in Ermittlungshandlungen, im Ermittlungsverfahren stecken, und ich das wenn, dann erst nach den Ermittlungen machen werde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Ich meine, es hat hier über 1 Stunde gedauert, bis er endlich zugegeben hat, dass er Ihnen verschwiegen hat, dass er schon weiß, dass das Video sichergestellt wurde. Ich frage jetzt Sie: Stimmt das, dass er Ihnen kein Wort über dieses Video gesagt hat? (Abg. Gerstl: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der Herr Bundesminister für Inneres hat hier in keiner Form etwas verschwiegen, sondern er hat Aussagen getätigt, die dem Fragesteller nicht gefallen haben, und er hat nachgefragt – aber „verschwiegen“ ist etwas anderes.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat gegenüber der Justizministerin verschwiegen, dass das Video schon sichergestellt ist und dass er das weiß. Es geht nicht um das, was er hier gesagt hat (Zwischenruf des Abg. Ofenauer), es geht um das Gespräch, das er mit ihr geführt hat, und dort hat er etwas verschwiegen – hier nicht. (Ruf bei der ÖVP: ...seine Antwort falsch wieder!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer ist am Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, die Frau Justizministerin ist am Wort.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gerne. Hat er Ihnen ein Wort über das Video gesagt und dass es bereits sichergestellt worden wäre?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: In diesem Gespräch ging es nicht um das Video und er hat auch das Video in diesem Gespräch nicht erwähnt. Ich muss auch dazusagen, dass ich auch vom Innenminister selbstverständlich nicht erwarte, mich über Ermittlungshandlungen der Soko Tape oder Sicherstellungen der Soko Tape zu informieren. Da gibt es andere Wege. Ich erwarte also nicht vom Innenminister, dass er mich über das informiert, was die Sonderkommission sichergestellt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich schon; aber das ist ja egal. (Abg. Ofenauer: Deshalb sitzt du dort, wo du ...!) Wann haben Sie jetzt erfahren, dass das sichergestellt wurde?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe es am Mittwoch erfahren, im Zuge der Berichterstattung. Es wurde aber - - Weil es da offensichtlich Missverständnisse gab und da irgendwie auch bekannt geworden ist, dass ein Teil der anwesenden Personen in dieser Besprechung[3] es bereits am 25.5. mitbekommen hat, dass es hier auch um ein Video geht, habe ich festgestellt, dass im Rahmen dieser Besprechung ein Teil davon offensichtlich auch gehört hat, dass dieses Hintergrundgespräch[4] auch beinhalten soll, dass das Video sichergestellt wurde. (Abg. Krainer: Ja!)

Das habe ich – und ein Teil meiner Mitarbeiter – so nicht wahrgenommen, daher hat mich diese Nachricht selbstverständlich am Mittwoch überrascht, und auch überraschend war, dass das am Montag offensichtlich auch ein Thema des Gesprächs war. Sie wissen, Montag - - (Abg. Krainer: Das heißt, am - -?)

Also vielleicht nur ganz kurz zur Ausführung: Der Fokus unseres Gesprächs am Montag war ein ganz anderer. Es ging um das Konsultationsverfahren und darum, dass es hier Medienarbeit seitens der Soko Tape geben soll. Am Dienstag war ein sehr turbulenter Tag in der Justiz, wie Sie wissen, und Montag waren dazu noch Budgetverhandlungen[5]. Der Fokus war jedenfalls ein anderer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, und Sie haben es am 27. Mai erfahren? Wie haben Sie es erfahren?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also die Medienberichte sind aufgeschlagen und dann sind natürlich alle in mein Zimmer gestürmt. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht mehr sagen, wer mir wann genau was gesagt hat. Diese Berichterstattung ist erfolgt und dann kam eins zum anderen; aber vielleicht jetzt nur noch einmal zur Wiederholung - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sektionschef Pilnacek hat zumindest zwei Tage vorher schon gewusst, dass das sichergestellt ist?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also Sektionschef Pilnacek und ein Teil der teilnehmenden, der anwesenden Personen bei dieser Besprechung haben offensichtlich auch das - - über den Bericht von Sektionschef Pilnacek mitbekommen, dass er auch erwähnt hat, dass es hier auch um die Existenz des Videos geht; aber das war nicht weiter Thema, weil wir im Justizministerium nicht die Ermittlungen führen. Die Ermittlungen führen die zuständigen Staatsanwaltschaften und wir gehen natürlich davon aus, dass die informiert sind. Ich habe dann am Mittwoch festgestellt, dass eine der zuständigen Staatsanwaltschaften nicht informiert war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt aber: Kann es sein, dass Sektionschef Pilnacek bereits circa am 18. Mai wusste, dass dieses Video sichergestellt ist?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe Sektionschef Pilnacek gefragt, wie er es erfahren hat. Er hat am Montag mit der Leitenden Staatsanwältin, mit der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, ein Gespräch geführt, weil sie ihn aufgrund der bevorstehenden Medienarbeit angerufen hat und weil sie auch quasi abklären wollte, wie sie da jetzt am besten vorgeht, weil weder die Leitende Staatsanwältin noch wir im Ministerium glücklich darüber waren, dass es dazu Medienarbeit gibt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War das jetzt am Montag, den 25. oder am Montag, den 18. Mai?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Montag, den 25.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, also ich sage ganz ehrlich: Ich finde das absurd, dass offensichtlich bereits am 20. April so etwas festgesetzt oder sichergestellt wird und dass es über einen Monat dauert, bis die Justizministerin das erfährt, dass das Innenministerium das überhaupt erst am 26. Mai das erste Mal gesetzeskonform meldet. Habe ich das richtig verstanden?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Am 26.5. haben Beamte des Bundeskriminalamts der Staatsanwaltschaft einen Bericht, in welchem dann erstmals schriftlich auch über die Sicherstellung des Speichermediums berichtet wurde - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Gesetz schreibt aber vor, dass das unverzüglich, schriftlich und längstens innerhalb von 14 Tagen zu geschehen hat. Habe ich das richtig verstanden?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich glaube, meine Aufgabe ist jetzt nicht, rechtliche Prüfungen vorzunehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensrichterin?

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Ich möchte dazu etwas Grundsätzliches sagen. Es ist für mich zumindest als Neuling sehr schwierig zu unterscheiden, wann ein politisches Statement oder überhaupt ein Statement oder eine Verwunderung abgegeben wird und wann dies zur Frage wird. Manchmal kommt mir vor: Es ist ein politisches Statement; dann geht die Stimme in die Höhe, dann antwortet die Auskunftsperson und plötzlich war es eine Frage, die eigentlich unzulässig ist, weil es eine Suggestivfrage ist.

Herr Abgeordneter, Sie machen das ja manchmal sehr schön, indem Sie dazusagen: Das war jetzt ein Statement!, aber es ist eben nicht ganz einfach, das immer zu unterscheiden. Es wird dann plötzlich eine Frage. Man denkt sich: Aha, das ist jetzt ein Statement!, und auf einmal ist eine Frage daraus geworden. Es ist für mich zumindest im Moment noch äußerst schwierig, dann immer ganz korrekt vorzugehen, und daher gibt es für mich gewisse Schlüsselworte, die mir indizieren, dass das eine Suggestivfrage sei.

Etwas anderes bin ich derzeit nicht fähig, von vornherein abzustellen – ich bin ja kein Hellseher –, weil ich noch gar nicht weiß, ob eine Frage daraus wird, und ich kann auch nicht verhindern, dass die Auskunftsperson dann schon antwortet. – Danke schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das verstehe ich gut. Nur zur speziellen Situation: Kollegin Zadić ist bis vor einem Jahr, und zwar auf den Tag genau, noch hier herinnen gesessen, auf dieser Seite (auf die Abgeordnetenbänke deutend), und wir haben Seite an Seite die Fragen gestellt. Sie weiß ganz genau, was eine Suggestivfrage ist.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Das ist egal, das ändert nichts an meiner Funktion.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, eh. Ich wollte nur sagen: Die Auskunftsperson kennt mich gut genug und weiß ganz genau, was ein Statement und was eine Frage ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Das ist eine Unterstellung. Die weise ich zurück. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, das die Auskunftsperson das jetzt nicht so vehement wie Sie zurückweisen würde. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Gut, ich nehme die Zeit, die ich noch habe – falls ich noch eine habe –, einfach einmal in die nächste Runde mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, genügend.

Abgeordneter Graf. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich möchte vorweg auch einmal festhalten, dass Suggestivfragen nach der StPO keineswegs verboten sind. Man muss es nur begründen und am Ende auch - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sind auch nach der Verfahrensordnung nicht verboten. (Abg. Graf: Ich sage es nur, und die Verfahrensordnung gilt auch - -!) – Das ist richtig. Sie sind auch nach der Verfahrensordnung nicht verboten.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Genau – weil das immer so dargestellt wird, als ob das nicht möglich sei.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ein paar ergänzende Fragen an die Frau Bundesministerin stellen. Zuerst ein paar grundsätzliche Fragen, einfach für das Protokoll und zur Abklärung: Wer trägt in Ihrem Ressort die politische Verantwortung für den Umstand, welche Akten die Staatsanwaltschaft oder die Korruptionsstaatsanwaltschaft an den Untersuchungsausschuss vorlegen? Die politische Verantwortung?

Dr. Alma Zadić, LL.M. (erheitert): Also, wenn Sie die Frage schon so stellen: Wer trägt die politische Verantwortung in Ihrem Ressort? (Abg. Graf: Ja! Frage ich jetzt!), obliegt die politische Verantwortung in meinem Ressort wahrscheinlich mir.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Gut. Dann gehen wir von dem gleichen Level aus. Es ist nämlich schon interessant, wer dafür die Verantwortung trägt, wenn Unterlagen nicht oder verspätet hierherkommen. Das sind am Ende Sie, und deswegen sitzen Sie auch hier. Das ist das Thema.

So. Jetzt habe ich noch - -

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Darf ich dazu kurz Stellung nehmen?

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Bitte, ja.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Grundsätzlich, und das habe ich eingangs versucht, festzuhalten, ist es so, dass die Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft obliegt, welche Beweismittel dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden und welche Beweismittel davon ausgenommen sind, wenn es - - und die dem Konsultationsmechanismus unterliegen. Die Staatsanwaltschaft hat zu prüfen, ob die Beweismittel Ermittlungen gefährden werden. Diese Überprüfung kann weder die Oberstaatsanwaltschaft noch ich vornehmen, und das ist auch gut so, denn die Staatsanwaltschaft muss unabhängig ermitteln können.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Jawohl.

Noch eine Frage: Wann war dieser Ministerrat, bei dem Sie vom Bundesminister für Inneres zur Pressekonferenz eingeladen wurden?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich kann mich an den konkreten Zeitpunkt nicht erinnern. Es wird irgendwann Mitte Mai gewesen sein.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Mitte Mai, gut.

Und habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, als Reaktion auf diese Einladung zur Pressekonferenz haben Sie in Ihrem Haus Erkundigungen eingeholt, wie der Ermittlungsstand ist, sind dann draufgekommen, dass noch ermittelt wird – was ja klar ist – und haben gesagt: Bis zum Ende der Ermittlungen gibt es keine Pressekonferenz!? Habe ich das richtig verstanden?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Innenminister Nehammer hat zu mir gesagt, die Ermittlungshandlungen stehen vor einem Ende, und ich habe dann deswegen bei mir im Kabinett nachgefragt, wo wir denn da stehen, weil es mir so nicht erinnerlich ist, dass die Ermittlungshandlungen am Ende wären. Die Ermittlungshandlungen sind auch nicht am Ende. Daher habe ich auch angerufen und gesagt, dass ich diese Pressekonferenz wenn, dann am Ende der Ermittlungshandlungen machen würde.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ist es aber richtig, dass Sie sich in Ihrem Haus erkundigt haben, wie der Stand der Dinge ist?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe im Kabinett nachgefragt, ob sie einen Überblick darüber haben, wo das Ermittlungsverfahren steht.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, und das Kabinett fragt ja, nehme ich einmal an, üblicherweise dann in den Fachabteilungen nach.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: In dem Fall ist das nicht erforderlich gewesen, weil der Strafrechtsreferent natürlich auch über Einzelstrafsachen einen groben Überblick hat.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich glaube, dass das für alle in Österreich ziemlich traurig ist, dass in Ihrem Haus zwei Abteilungen – die Staatsanwaltschaft und die Korruptionsstaatsanwaltschaft – zum Teil in einer Schnittmenge für diesen gesamten Komplex zuständig sind, und es so wahrgenommen wird – und jetzt frage ich Sie, ob Sie das auch wahrnehmen –, dass es da in der Arbeit oft nicht unbedingt friktionsfrei zugeht. Anders gefragt: Arbeiten diese beiden Staatsanwaltschaften Ihrer Meinung nach perfekt zusammen?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Meiner Wahrnehmung nach arbeiten diese Staatsanwaltschaften gut zusammen. Ich möchte dennoch betonen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zwingend für gewisse Korruptionsvorwürfe und die Staatsanwaltschaft Wien für die Erforschung der Hintermänner des Videos zuständig ist.

Das ist auch ganz normal. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kann nicht für alles zuständig sein. Es gibt zwingende Regelungen, wann ihr die Zuständigkeit obliegt. Insofern sind diese zwei Verfahrensstränge auch von zwei unterschiedlichen Staatsanwaltschaften, unterschiedlichen Teams zu führen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Gut. Jetzt komme ich noch einmal auf dieses Schreiben zurück: Am 21. April wurde der zuständige Staatsanwalt (Auskunftsperson Zadić: Welches Schreiben?), Dr. Schneider, informiert, dass es beschlagnahmtes Videomaterial gibt, und er hat sich dann auch - - (Auskunftsperson Zadić: Welches Schreiben noch einmal?) – Das war jenes, das die ganze Zeit besprochen worden ist.

Am 21. April ist Dr. Schneider telefonisch informiert worden, dass es Videomaterial gibt. Daraufhin hat er dann – das haben Sie selber auch beauskunftet – zweimal Einsicht genommen, nur kurz, nicht in voller Länge. Vielleicht hätte er es sich auch zur Gänze anschauen können, das ist aber belanglos; er wusste, dass es dieses Video gibt. Der gehört aber zu Ihrem Haus, nehme ich an.

Wissen Sie, warum Sie von der Staatsanwaltschaft nicht informiert wurden, dass es derartiges Videomaterial schon gibt?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Staatsanwaltschaft Wien ist, so wie jede Staatsanwaltschaft, nur verpflichtet, nach oben zu berichten, wenn bedeutende Verfahrensschritte nach deren Durchführung gesetzt wurden. Erst dann gibt es einen Informationsbericht nach oben. Einzelne Ermittlungsschritte werden nicht berichtet, und das ist auch gut so, denn so kann die Staatsanwaltschaft unabhängig ermitteln, ohne dass sie die ganze Zeit bei jedem Schritt berichten muss und ohne dass insbesondere – und das finde ich auch politisch wichtig – die Ministerin über jeden Schritt und Tritt informiert ist.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, es ist immer die Frage, was ein bedeutender Schritt ist, aber halten wir fest: Am 7. Mai wurde das Video das zweite Mal durch Dr. Schneider von der Staatsanwaltschaft eingesehen.

Dr. Schneider kennt § 100 Abs. 2 der Strafprozessordnung genauso gut wie seine Visavis auf der Seite des Innenministeriums: dass man ab Kenntnis von Ermittlungen seitens des Innenministeriums binnen 14 Tagen – Schriftlichkeitsgebot! – schriftlich zu informieren hat. Beide kennen das. Das Gesetz, nehme ich an, kennen beide.

Haben Sie eine Erklärung dafür, warum Dr. Schneider diesen schriftlichen Bericht nicht abverlangt hat? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Der wusste ja, dass die binnen 14 Tagen einen schriftlichen Bericht abgeben müssen.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Soko?

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na ja, weil das im Gesetz steht, und der Staatsanwalt wird doch die Strafprozessordnung kennen!

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich glaube, das, was wichtig ist, zu verstehen, ist, dass hier die Sonderkommission den Auftrag von zwei Staatsanwaltschaften hat: sowohl von der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft als auch von der Staatsanwaltschaft Wien.

Beide richten Aufträge an die Soko Tape. Beide können selbstverständlich – und das ist auch gut, weil es zwei unterschiedliche Verfahren sind - - Weder die Staatsanwaltschaft Wien kann genau wissen, welche Aufträge die WKStA erteilt hat, noch kann die WKStA wissen, welche Aufträge die Staatsanwaltschaft erteilt hat. Es ist auch nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft Wien oder der WKStA, zu überprüfen: Wurden Aufträge der anderen Staatsanwaltschaft erfüllt? Daher ist es ein ganz normaler Vorgang, dass die Soko Tape berichtet und dieser Bericht dann weiter bearbeitet wird.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, das ist ja unser Problem! Wissen Sie, was meine Verdachtslage ist? – Alle haben gewusst, dass es das schon gibt, auch die Staatsanwaltschaft, Dr. Schneider. Ich glaube, man hat deswegen – das ist jetzt meine Vermutung, vielleicht teilen Sie die, ich werde Sie dann fragen – nichts Schriftliches abgefasst, weil ansonsten wir im Untersuchungsausschuss spätestens 14 Tage nach dem 21. April davon Kenntnis erlangt hätten, dass es dieses beschlagnahmte Video gibt. So nach dem Motto: Jedes Schrifterl is a Gifterl!, hat man dann zwischen den Abteilungen vereinbart: Das machen wir nicht schriftlich. Teilen Sie diese Vermutung?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Diese Auffassung teile ich nicht. Diese Auffassung - -

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ist meine Annahme im Bereich des Möglichen?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Diese Auffassung teile ich nicht, weil am 26. Mai sehr wohl ein schriftlicher Bericht erfolgt ist, dass es sichergestellt wurde.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, das ist fünf Wochen später! Dadurch ist dann ja auch uns zur Kenntnis gelangt, dass es das gibt.

Die nächste Frage wäre sowieso: Am 26. Mai 2020 wurde vom Bundeskriminalamt ein strukturierter Sicherstellungsbericht mit Kurzbeschreibung fertiggestellt und an Staatsanwalt Schneider übergeben. Warum haben wir diesen strukturierten Sicherstellungsbericht nicht im Ausschuss? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Frage, warum das jetzt nicht im Ausschuss ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Die Staatsanwaltschaft beurteilt, was denn vorzulegen ist, und sie geht nur dann davon ab, wenn ein Konsultationsverfahren zu führen ist, wenn also Beweismittel da sind, die die Ermittlungen gefährden würden.

Ich bin davon überzeugt – und ich habe da auch diesen Auftrag erteilt –, dass die Staatsanwaltschaften ihrer Aufgabe sehr gewissenhaft nachkommen und dem Untersuchungsausschuss die entsprechenden Berichte auch liefern. Wenn Sie das nicht - - (Abg. Martin Graf: Aber Frau Bundesminister!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frau Bundesminister ist noch am Wort, bitte!

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Außerdem sind wir verpflichtet, alle zwei Monate zu liefern, und ich glaube, es gab eine Lieferung am 29., wenn mich nicht alles täuscht, und es wird sehr bald wieder die nächste Lieferung geben.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber Frau Bundesminister, meine Frage ist: Gilt § 100 Abs. 2 StPO, dass man aufseiten des Innenministeriums Berichte schriftlich binnen allerlängstens 14 Tagen abfassen muss, auch weiterhin in diesem Verfahren? Denn: Wenn das so ist und das nicht außer Kraft gesetzt worden ist, hätte Dr. Schneider wissen müssen, dass spätestens 14 Tage nach dem 21. April ein schriftlicher Bericht erstellt werden muss, und wenn dieser nicht kommt, dann muss er nachfragen, warum er nicht kommt, und dann muss er die Oberstaatsanwaltschaft informieren und sagen: Da fehlt der Bericht!, et cetera et cetera.

Daher noch einmal die Frage: Halten Sie es für denkbar, dass die Abteilung der Staatsanwaltschaft auf der einen Seite gemeinsam mit dem Innenministerium gesagt hat: Da verfassen wir keinen schriftlichen Bericht, weil ansonsten der Ausschuss schon drei, vier Wochen, bevor wir planen, zu veröffentlichen, dass es dieses Tape gibt, Bescheid weiß!? Halten Sie das für möglich?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich halte das für absolut unmöglich.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sie halten das für absolut unmöglich.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe auch ein paar Fragen. Ich versuche, mich nicht im Kreis zu drehen, da wir ein paar Themen haben, die wir jetzt schon mehrmals wiederholt haben.

Warum hat die Soko Tape die WKStA sechs Wochen lang über den Fund des Ibizavideos nicht informiert? Was ist der Grund dafür?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich habe die Frage akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum, Frau Minister, hat die Soko Tape die WKStA sechs Wochen lang über den Fund des Ibizavideos nicht informiert?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Da müssen Sie im Innenministerium nachfragen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, der Innenminister hat das nicht wirklich gut beantwortet; aber: Kann sich die Soko Tape aussuchen, welche Staatsanwaltschaft sie über den Fund des Ibizavideos informiert?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Grundsätzlich ist es so, dass die Soko Tape im Auftrag sowohl der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch der Staatsanwaltschaft Wien arbeitet und Aufträge von beiden Staatsanwaltschaften bekommt. Sie hat den Auftrag von der WKStA im Mai letzten Jahres bekommen, das Video sicherzustellen, und die Staatsanwaltschaft Wien hat auch einen entsprechenden Auftrag erteilt. Insofern wäre eigentlich beiden Staatsanwaltschaften zu berichten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, den beiden Staatsanwaltschaften, konkret der Staatsanwaltschaft Wien und der WKStA, sind die jeweils erteilten Ermittlungsanordnungen sozusagen wechselseitig auch bekannt?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Anordnungen müssen nicht bekannt sein. Wenn also die WKStA eine Anordnung erteilt, muss die Staatsanwalt Wien nicht wissen, dass von der WKStA eine Anordnung erteilt wurde; das auch deswegen, weil das zwei komplett unterschiedliche Verfahren sind und sich beide die Soko Tape quasi teilen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gibt aber ein Koordinationsteam von WKStA, Soko und Staatsanwaltschaft. Gab es dort einen Informationskreis oder ist Ihnen erklärt worden, warum diese Information, dass das Ibizavideo, das Tape gefunden worden ist, nicht mitgeteilt worden ist?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Das weiß ich nicht. Wie mir berichtet wurde und nach meinem Informationsstand hat die WKStA aus den Medien erfahren, dass das Video sichergestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das, wie auch vorhin geschildert, schon vorher gewusst.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat die Staatsanwaltschaft eigentlich Zugriff beziehungsweise jederzeit Zugriff auf das Video?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Staatsanwaltschaft Wien hat den Auftrag erteilt, dass das Video aufgearbeitet werden soll, und erwartet somit einen Bericht, damit sie das Video auch prüfen kann, denn in dem Zustand, in dem diese Audiospuren und Videospuren waren oder sind – das kann ich nicht beurteilen –, kann man das Video natürlich nicht auswerten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber hat die Staatsanwaltschaft jetzt Zugriff darauf, oder eben derzeit nicht, solange bearbeitet wird?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Staatsanwaltschaft hat keinen Zugriff auf das Videomaterial. Zweimal wurden kurze Videosequenzen gezeigt, aber derzeit ist das Videomaterial bei der Soko Tape, wo es ausgewertet wird.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben zuerst von einem Konsultationsverfahren gesprochen, in dem Pilnacek sozusagen berichtet hat. Sie haben dabei erwähnt, dass da Wortfetzen aus dem Video vorgekommen sind, ihre MitarbeiterInnen darüber aber nicht informiert worden sind. Wer hat denn dann diese Informationen aufgeschnappt oder mitbekommen?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Von der Raumaufteilung, wie wir dann auch festgestellt haben, hat es ein Teil, der in einem Eck gesessen ist, gehört, und der andere Teil, der im anderen Eck gesessen ist, hat es nicht gehört. Vom Verhältnis war es genau 50 : 50, es war ein Teil, der es gehört hat, und ein anderer Teil, der es nicht gehört hat, insofern gab es also auch keine überwiegende Mehrheit auf der einen oder anderen Seite.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was waren das für Personengruppen? Vom Ministerium selber oder waren das - -

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es waren Sektionschef Pilnacek, Abteilungsleiter Jirovsky und Mitarbeiter meines Kabinetts – insgesamt sechs Personen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Super, danke.

Vielleicht haben Sie es mitbekommen: Der „Falter“ hat heute auch einen Artikel dazu veröffentlicht; die Fahndungsfotos sind auch schon überall bekannt gewesen. Mich würde interessieren: Wer hat denn die Veröffentlichung der Fahndungsfotos angeregt? War das in dem Fall das BKA oder die Staatsanwaltschaft? Es ist, glaube ich, eh jedem bekannt, wie die Fahndungsfotos ausschauen.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Mir wurde ja über den konkreten Fall noch nicht berichtet (Abg. Stögmüller: Nein, nur das Foto würde mich interessieren!), es ist derzeit noch kein konkreter Bericht diesbezüglich bei uns im Haus. Normalerweise ist es so, dass Ermittlungshandlungen von der Bundeskriminalpolizei angeregt werden, und die Staatsanwaltschaft bestätigt das.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist der Normalfall, wie das in dem Bereich funktioniert?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich gehe davon aus, dass es in diesem Fall auch so war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielleicht können Sie noch ganz kurz erzählen, wie Sie die Zusammenarbeit mit der Soko Tape wahrnehmen? Wir alle hier Sitzenden kennen die Akten dieser Zusammenarbeit, die meiner Meinung nach oft erschreckend ist – wie Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Gerade von der Soko Tape sind einige Fälle auch medial bekannt. Wie nehmen Sie das von Ihren Behörden her wahr, wie die WKStA da mit der Soko Tape zusammenarbeitet?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also seitdem ich im Amt bin – und ich kann nur über eigene Wahrnehmungen sprechen – hat es bei mir keine Berichte über eine schlechte Zusammenarbeit oder sonstige Arten von nicht guter Zusammenarbeit gegeben. Also diesbezügliche Berichte habe ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und die Oberstaatsanwaltschaft mit der WKStA?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und der WKStA funktioniert die Zusammenarbeit an sich gut. Es gibt immer wieder Probleme, die auftauchen. Das ist aber etwas, was umfangreicher ist als dieser Untersuchungsausschuss, das ist etwas, das wir jedenfalls klären werden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, vielen Dank.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Ministerin, noch einmal zum leidlichen Thema, das uns hier viel Zeit stiehlt: Lieferung des Videos an den Untersuchungsausschuss. Da uns unserer Meinung nach die Rohdaten zustehen, ist meine Frage, warum nicht die Staatsanwaltschaft nach § 99 StPO einfach der Kriminalpolizei anordnet, ihr diese zu übermitteln, und uns dann diese Daten, wenn auch in einer entsprechenden Klassifizierungsstufe, zukommen lässt.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Staatsanwaltschaft als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat einen Bericht angefordert und die Ausarbeitung – also hier steht es ja auch (aus den Unterlagen vorlesend): strukturiert aufgearbeitet –, eine strukturierte Aufarbeitung des Videos angefordert, weil sie anhand dieser strukturierten Aufarbeitung wesentlich einfacher eine Entscheidung treffen kann, als wenn sie ein Video hat, das zum einen nicht verständlich ist und bei dem zum anderen die Tonspur nicht mit dem Video zusammenpasst. Es würde die Kapazität der Staatsanwaltschaft übersteigen, das jetzt selbst auszuwerten. Daher ist diese Zusammenarbeit auch sehr wichtig, und daher ist es auch gut, dass das die Soko Tape auswertet. Wenn Sie aber die Rohdaten haben wollen, dann bin ich als Justizministerin wahrscheinlich die falsche Ansprechpartnerin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, gar nicht, weil die Staatsanwaltschaft der Kriminalpolizei anordnen kann, diese Rohdaten zu übermitteln, wodurch Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, diese dem Untersuchungsausschuss zukommen zu lassen.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es gibt einen Vorlageerlass des Bundesministeriums für Justiz vom 29. Jänner, der allen zuständigen Behörden übermittelt wurde. Darin ist auch ganz klar geregelt: Sichergestellte Daten oder Unterlagen, welche noch nicht von der Staatsanwaltschaft gesichtet wurden – das heißt, die Staatsanwaltschaft muss die Unterlagen sichten, weil sie ja letzten Endes auch dafür verantwortlich ist – und deren Relevanz für den Untersuchungsgegenstand noch nicht feststeht, sind nicht Bestandteil des Ermittlungsaktes und daher nicht vorzulegen.

Also die sind nicht vorzulegen, wenn sie die Staatsanwaltschaft noch nicht gesichtet hat und deren Relevanz für den Untersuchungsgegenstand noch nicht feststeht. Das ist das, was die Staatsanwaltschaft betrifft. Welche Pflichten andere Ministerien haben, obliegt nicht der Staatsanwaltschaft.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann möge sich doch die Staatsanwaltschaft die Rohdaten nach § 99 StPO von der Kriminalpolizei überstellen lassen, sie sichten, darauf auf Untersuchungsgegenstandsrelevanz prüfen und dann dem Untersuchungsausschuss zukommen lassen. Wäre das möglich?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also unser Rechtsverständnis ist, dass sichergestellte Daten und Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zuerst gesichtet werden sollen, bevor (Abg. Krisper: Ja, aber dann!) die Staatsanwaltschaft entscheidet, und die Staatsanwaltschaft kann es nur dann sichten, wenn das Video aufgearbeitet wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Staatsanwaltschaft kann die Rohdaten sichten.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Mir wurde mitgeteilt, das Video und die Audiospuren sind in so einem Zustand, dass man das nicht beurteilen kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da werden wir außerhalb meiner Redezeit dranbleiben.

Ich versuche bei Beweisthema 5, der Unabhängigkeit der Ermittlungen, weiterzumachen, weil es uns besonders ein Anliegen war, das dem Untersuchungsgegenstand inkludiert zu wissen, da wir der Meinung sind, dass Verfahren objektiv zu führen sind, egal ob politisch relevante Personen Beschuldigte sind oder nicht.

Deswegen komme ich zurück zu Pilnacek. Es ist ja nicht das Erste, was Ihnen aufgrund dieses Informationsberichtes der WKStA bekannt wurde, sondern es gab ja auch ein Treffen von Pilnacek mit zwei Beschuldigten in der Casag-Affäre, mit Pröll und Rothensteiner. Damals haben Sie es schon nicht für notwendig erachtet, ihm zumindest die Fachaufsicht über das Verfahren zu entziehen.

Warum haben Sie es auch weiterhin nicht getan, nachdem Sie von diesen wohldokumentierten Befangenheitspunkten von der WKStA Kenntnis erhielten? Manche konnte ich vorlesen. Sie – auch wenn Ihr Haus eine andere Meinung hat –, Sie haben ja auch eine Meinung.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Meine Meinung habe ich auch kundgetan: Aufgrund einer SMS - - Insbesondere muss man sich vor Augen führen, dass der Beobachtungszeitraum ein wesentlich längerer war. Da es in diesem Beobachtungszeitraum lediglich eine SMS zwischen dem Beschuldigten und Sektionschef Pilnacek gab, bin ich auch zu der Ansicht gelangt und habe mich der übereinstimmenden Ansicht so angeschlossen und auch die Ansicht vertreten, dass diese eine Nachricht – und auch Sie haben nur eine SMS zwischen Pilnacek und dem Beschuldigten vorgelesen – für mich nicht den Anschein erweckt hat, als würde da eine Befangenheit vorliegen, zumal auch diese eine SMS zu einem Zeitpunkt war, wo der Betroffene nicht Beschuldigter im Verfahren war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe noch eine SMS, Seite 16, 16. Juni 2018. Da fragt Mag. Niedrist bei Mag. Schmid nach, ob er mit dessen Kommen bei seiner Party rechnen kann. Das war eine private Feier, wie in der Folge festgestellt wird. Er fügt hinzu: „Pilnacek nimmt dich sicher mit 😜“ – Zwinkersmiley.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wenn Sie mich auf die Seite verweisen, denn ich habe hier mehrere Aktenstücke liegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon! Das ist Dokument 63644, also den Bericht, den Sie ja kennen, und die Nachricht, die Sie dann auch kennen, Seite 16.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Seite 6? (Abg. Krisper: 16!) – 16.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „Hi, Tom! Darf ich mit deinem Kommen zu meiner Feier nach der lästigen Krisensitzung rechnen? Pilnacek nimmt dich sicher mit 😜“ – Zwinkersmiley.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Auch diese SMS, dieser SMS-Verkehr zwischen Herrn Niedrist und Herrn Schmid weist darauf hin, dass Niedrist und Schmid offensichtlich einen intensiven SMS-Kontakt geführt haben und nicht Schmid und Pilnacek, denn offensichtlich wurde ja das Handy von Schmid gesichtet. Es wurde über einen längeren Beobachtungszeitraum beobachtet, und in diesem längeren Zeitraum hat es offensichtlich nur eine SMS gegeben (Abg. Krisper: Es handelt sich ja teilweise - -!), und die Kommunikation erfolgte sonst über Kabinettschef Niedrist. Daher bin ich auch zu der Erkenntnis gelangt, dass hier wohl keine über die Bekanntschaft hinausgehende Freundschaft besteht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das Du-Wort lässt auf ein freundschaftliches Verhältnis schließen. Die WKStA hat das in diesem Bericht sachlich ausgeführt. Teilweise sind es ja Nachrichten, die erst wiederhergestellt werden mussten, weil Mag. Schmid im September 2019 seine Nachrichten auf dem Mobiltelefon löschte.

Frau Ministerin, aufgrund dessen, was nach dem Treffen von Pilnacek mit Pröll und Rothensteiner schon an Anschein im Raum war – das geht ja über den Anschein hinaus –, sind das ja nur noch ein paar Streusel auf eine lange geführte Debatte, wie in Anscheinsthematiken vorzugehen ist.

Ich frage Sie, wie Sie hier noch Vertrauen in Herrn Sektionschef Pilnacek haben können. Nachdem Ihnen das Treffen mit Rothensteiner und Pröll bekannt wurde, haben Sie das getan, haben Sie das auch wieder und noch weiterhin, trotz dieser Informationen, die er Ihnen ja schließlich auch vorenthalten hat – das Naheverhältnis zu Schmid.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Gerstl.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Bemerkung, dass die Verwendung des Wortes Du automatisch auf ein freundschaftliches Verhältnis hinweist, möchte ich insofern relevieren, als fast alle Abgeordneten untereinander von allen Fraktionen per Du sind, und ich glaube, dass sehr oft keine freundschaftlichen Verhältnisse bestehen. Daher ist das eine Unterstellung.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Ich bin auch mit einzelnen Abgeordneten per Sie, Herr Abgeordneter Kollross.

Gut. – Bitte, Frau Minister.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, dem schließe ich mich auch an – also der Ausführung, dass das Du-Wort nicht per se eine Freundschaft ausmacht, schließe ich mich auch an, weil insbesondere zum damaligen Zeitpunkt sowohl Schmid als auch Sektionschef Pilnacek Generalsekretäre waren. Daher gehe ich von einem beruflichen Verhältnis aus, das offensichtlich aber auch nicht besonders vertieft war, nachdem ja innerhalb von mehreren Jahren nur eine SMS gefunden wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht ja auch nur um den Anschein der Befangenheit, der genügt – und ich glaube, in so politisch brisanten Fällen tut er das sehr wohl. Wissen Sie von Ermittlungen?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich bin auch in meinem Haus bekannt dafür, dass ich mir die Sachen sehr genau anschaue und dass ich nicht immer zur gleichen Entscheidung in unterschiedlichen Sachverhalten komme. Ich finde, das hat man auch in den letzten Monaten gesehen. Bei diesem Sachverhalt war es für mich aber ganz eindeutig.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich habe nur noch eine Frage. Frau Bundesministerin, Sie haben auf Ihren Erlass vom Jänner 2020 hingewiesen, der schon vorgelegt wurde, den Sie auch selbst zitiert haben, dass es bestimmte Gründe geben kann, warum dem Untersuchungsausschuss noch nicht vorgelegt wird. Insbesondere heißt es hier: Wenn solche Gründe vorliegen, dann muss darüber geredet werden, ob ein solches Konsultationsverfahren aufgenommen wird.

Bei unserem letzten Meeting bezüglich Konsultationsvereinbarung – wir hatten ja schon ein Meeting letzten Freitag, Ende Mai – wollten Sie mit uns eine Konsultationsvereinbarung über die Vorlage von bestimmten Akten abschließen. Wir haben uns da jetzt noch nicht geeinigt. Sie haben gemeint, viele Akten sind eben noch nicht vorlagereif. Manche haben Sie uns angekündigt; diese werden auch zu einem späteren Zeitpunkt kommen, und dabei ging es auch um das Video. Das war auch dabei, und darin heißt es eben auch, dass man das erst nach einer entsprechenden Sichtung vorlegen kann. Das heißt also, die Staatsanwaltschaft muss wissen, was für ein Ermittlungsverfahren relevant ist, und andere Teile wird sie wahrscheinlich ausscheiden – die nicht relevanten Teile in dem Strafverfahren. Das gebietet wahrscheinlich auch ein Persönlichkeitsschutz oder anderes.

Nach welchen Kriterien entscheidet die Staatsanwaltschaft, welche dann vorgelegt werden können und welche nicht?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Hauptkriterium für die Vorlage ist natürlich, ob kriminaltaktische Überlegungen eine Vorlage hindern, und in dem Fall gibt es dann ein Konsultationsverfahren, wo man das gemeinsam bespricht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, wir sind einfach weiter im Gespräch, wenn das aus Sicht der Staatsanwaltschaft kriminaltaktisch möglich ist, dann werden wir das auch schnellstmöglich bekommen.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es ist mir persönlich auch ein großes Anliegen, dass der Untersuchungsausschuss so rasch wie möglich alle Dokumente und alle Informationen bekommt, die notwendig sind, damit Sie auch Aufklärungsarbeit machen können. Ich bitte um Verständnis, dass auch die Justiz in strafrechtlicher Hinsicht Aufklärung macht und dass wir die strafrechtlichen Verfahren nicht gefährden können, aber ich werde alles in meiner Macht Stehende tun und mich auch bestmöglich bemühen, dass alle Akten so rasch wie möglich geliefert werden, wenn keine kriminaltaktischen Überlegungen dahinterstehen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wir sehen genau, dass Sie beide Felder bedienen wollen: einerseits den Untersuchungsausschuss, aber auch den strafrechtlichen Ermittlungen nicht in irgendeiner Form negativ hineinfunken wollen, wenn ich das so sagen darf. Daher, in der Berücksichtigung beider Tatsachen sage ich vielen Dank für die Beantwortung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Yılmaz.

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Nächste Runde, wir nehmen es mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann wieder Herr Abgeordneter Graf.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister, ich muss noch einmal darauf zurückkommen und das mit Ihnen gemeinsam versuchen aufzuarbeiten: Am 21. April wird das meistgesuchte Video der Republik Österreich endlich nach einem Jahr – fast einem Jahr, in dem man es sucht – durch die entsprechenden Behörden des Innenministeriums beschlagnahmt.

Bei bedeutenden Schritten muss die Sonderkommission an die Staatsanwaltschaft berichten. Das macht sie in diesem Fall mündlich am 21. April. Damit tickt meiner Meinung nach die Uhr nach der Strafprozessordnung, weil binnen 14 Tagen auch schriftlich zu berichten ist. Tatsächlich finden auch mehrere Einschauen durch die Staatsanwaltschaft statt. Jetzt habe ich nachgesehen: nicht nur durch Staatsanwalt Schneider, sondern auch durch Gruppenleiter Dr. Markus Berghammer. Es waren also schon mehrere Personen informiert.

Vertreten Sie die Meinung, dass wenn ein Staatsanwalt einen Rechtsbruch erkennt, nämlich weil die schriftliche Berichterstattung fehlt, dass dieser zumindest darauf aufmerksam machen muss, sein Visavis oder seine vorgesetzte Dienstbehörde verständigen muss? Sind Sie nicht dieser Meinung?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Zunächst muss ich den Rechtsbruch zurückweisen. Es waren keine rechtswidrigen Vorgänge, insbesondere wenn es um die Vorlage der Berichte zwischen der Soko Tape und der Staatanwaltschaft ging. Diesen Vorwurf muss ich zurückweisen. Es gibt unterschiedliche Rechtsansichten – und das ist jetzt nicht von meiner Wahrnehmung erfasst, weil es hier um Rechtsansichten geht –, welcher Paragraf jetzt tatsächlich zur Anwendung kommt, sei es § 113 StPO oder § 100 StPO. Es ist aber nicht meine Aufgabe, das hier zu prüfen und zu bewerten.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber in beiden ist eine 14-Tage-Frist drinnen!

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Nichtsdestotrotz ist ein schriftlicher Bericht am 26.5. an die Staatsanwaltschaft Wien erfolgt.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Wann wurde dieser strukturierte Sicherstellungsbericht, der am 26. Mai an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde, von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das muss ich kurz aus diesem Schreiben raussuchen, das mir Abgeordneter Gerstl vorgelegt hat (aus den Unterlagen vorlesend): „Am 23. April [...] besichtigte“ der zuständige Staatsanwalt „das Video in den Räumlichkeiten der SOKO. Im Anschluss wurde u.a.“ – unter anderem – „festgelegt, dass das Video strukturiert aufgearbeitet werden soll.“

Das heißt, am 23. wurde das beauftragt. Von der Staatsanwaltschaft Wien und von der WKStA wurde die Aufarbeitung des Videos in dem Augenblick beauftragt, in dem Ihnen auch bekannt geworden ist, dass dieses Video sichergestellt wurde. Also es hat zwei Aufträge gegeben.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Es hat zwei Aufträge gegeben? – Sehr gut, und am 26. ist er dann auch erfolgt. Jetzt liegt dieser strukturierte Sicherstellungsbericht mit Kurzbericht seit 26., also einen Tag vor der Pressekonferenz des Herrn Innenministers mit dem Ermittlungserfolg, der mitgeteilt worden ist, vor.

Warum ist dieser Bericht diesem Untersuchungsausschuss nicht unmittelbar daraufhin zugeleitet worden?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Einen Augenblick, ich lese nur in dem einen Bericht, den ich bekommen habe. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich meine, wir haben die Auskunftspersonen gestern schon dagehabt. Das wäre auch für uns gut gewesen, wenn wir uns mit diesem Kurzbericht und mit diesem Sicherstellungsbericht samt Kurzbericht auch hätten befassen können. Sind Sie nicht dieser Meinung?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Stögmüller. 

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur anmerken, dass die Frau Ministerin nur alle zwei Monate eine Lieferung machen muss und nicht sofort, umgehend. Sie muss nicht sofort, umgehend eine Lieferung vonseiten des Justizministeriums machen. Als Ministerium hat man zwei Monate Zeit, die Akten zu liefern.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja bitte, dann nehmen wir hier im Ausschuss zur Kenntnis, dass es die Meinung der Grünen ist, dass das Video nicht entsprechend wichtig für diesen Ausschuss ist, dass man da jedenfalls zwei Monate Zeit hat, es zu bringen. Ich finde das eigentlich seltsam, dass das ein grüner Abgeordneter hier im Untersuchungsausschuss so vertritt, dass man möglichst spät die Unterlagen bekommt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das hat er so nicht gesagt. – Bitte, Frau Verfahrensrichter.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Das hat der Herr Abgeordnete der Grünen so nicht gesagt, wie Sie es jetzt - -

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf aber auch erinnern – zur Geschäftsordnung! –, dass am 29. Mai eine Lieferung seitens des Justizministeriums hier ans Haus erfolgt ist. Also es wäre auch drei Tage Zeit gewesen, es auch hier einzupacken. Man muss nicht zwei Monate bis 29. Juli, wenn die Sommerpause ist, abwarten. Das ist Punkt eins. Vielleicht waren aber alle Mitarbeiter in diesem Monat, im April im Homeoffice und haben das nicht wahrgenommen. Ich weiß es ja nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Fürs Protokoll und zur Geschäftsordnung: Ich habe nicht gemeint, dass das Ibizavideo nicht geliefert wird. Da gab es auch ein Konsultationsverfahren und einen Antrag von allen Parteien, dass das geliefert werden soll, sobald es vorliegt.

Die andere Sache ist: Die Frau Ministerin muss nicht binnen zwei Tagen die Akten liefern. Das waren wie viele Tage? – Das war am 25., das ist jetzt ein paar Tage her. Es gibt einen Zeitrahmen, den wir uns hier gesetzt haben, und den kann sie auch dementsprechend nützen und ausnützen, habe ich gesagt.

Die Ministerin versucht, wie sie ja erwähnt hat, schnellstmöglich mit bestem Gewissen alle Akten bestmöglich zu liefern. Ich glaube, das hat das Justizministerium auch bewiesen, indem es sehr schnell und umfassend alles geliefert hat.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Graf hat noch 20 Sekunden. – Ich bitte um die nächste Frage.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Es bleibt den Grünen unbenommen. (Auskunftsperson Zadić: Ich kann Ihnen vielleicht auch kurz berichten - -!) Ich finde, dass das ein wichtiges Video war, und ich habe eine Frage gestellt, und Sie haben jetzt Zeit gehabt. Ich bitte, sie zu beantworten.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Der schriftliche Bericht – also ich habe jetzt aus unseren eigenen Berichten gelesen – erfolgte am 26.5. am Nachmittag. Am 26.5. vormittags gab es die erste Nachtragslieferung für den Untersuchungsausschuss. Das heißt, die Staatsanwaltschaft hat bereits am 26. der Oberstaatsanwaltschaft geliefert, und dann ging es an das Ministerium, damit wir Ihnen rechtzeitig am 29. die Akten übermitteln können.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Noch eine kurze, nachstoßende Frage in dieser Runde: Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass dem Herrn Bundeskanzler Kurz von der Auffindung des Videos berichtet wurde?

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Diese Wahrnehmungen habe ich nicht.

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Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Nächste ist Herr Abgeordneter Stögmüller – oder Tomaselli? – Keine Frage mehr.

Dann kommt Frau Abgeordnete Krisper dran. – Keine Frage.

Abgeordneter Gerstl? – Keine weiteren Fragen.

Herr Abgeordneter Krainer? – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe keine Frage, sondern ich wollte nur ganz kurz meine Sicht der Dinge darstellen. Offensichtlich ist am 20. April das Video aufgefunden worden. Es wurde jedenfalls nur der halb zuständige Staatsanwalt informiert. Die wesentlich längere und wichtigere Anordnung, nämlich die richtige Staatsanwaltschaft zu informieren, wurde ignoriert.

Mein Eindruck ist, dass die sich vereinbart haben: Schicken wir ja kein Schriftl, sonst muss ich es raufmelden! – Dadurch ist auch die Meldung an die Oberstaatsanwaltschaft und an Pilnacek, ans Ministerium unterblieben.

Minister Nehammer hat das gewusst, hat auch die Justizministerin nicht darüber informiert. Ob das jetzt ein partnerschaftlicher Umgang ist, müssen sich die zwei ausmachen. Dass er natürlich gesetzlich nicht verpflichtet ist, ist klar, aber dass das ein besonders partnerschaftlicher Umgang ist, glaube ich nicht. Das ist aber, wie gesagt, koalitionsintern zu klären.

Es scheint wirklich nur darum gegangen zu sein, dass die Hoheit darüber, wann es der Öffentlichkeit mitgeteilt wird, gezielt in ÖVP-Hand gehalten werden sollte. Das ist der Eindruck, den ich habe. Da hat anscheinend zumindest dieser eine Staatsanwalt der StA Wien mitgespielt.

Einen oder zwei Tage vor der Veröffentlichung, wenn schon klar ist, dass es eine Pressekonferenz oder ein Hintergrundgespräch geben wird, gibt es anscheinend eine größere Besprechung zu einem anderen Thema. Dort murmelt irgendjemand irgendetwas vom Video quasi in seinen Bart hinein, sodass es nur die zwei Leute neben ihm hören können. Die bezeugen natürlich, dass er es eh gesagt hat, aber der Rest im Raum hat es nicht mitbekommen. – Das ist alles ein fürchterliches Schauspiel und gibt ein fürchterliches Bild darüber ab, wie da aus parteipolitischem Interesse das Innenministerium und Teile der Justiz agieren.

Das ist jetzt, wie gesagt, keine Frage, sondern einfach der Eindruck, den ich aufgrund dessen, was Herr Nehammer und Frau Zadić hier gesagt haben, gewinne. Bei Herrn Nehammer war es besonders interessant, wie er sich wirklich gewunden hat, hier einfach klar zu sagen: Ich habe Ministerin Zadić kein Wort über dieses Video gesagt. Diese Wörter musste die Kollegin Krisper ihm quasi erst aus der Nase herausoperieren.

Das Bild, das ich hier habe, ist kein gutes. Es zeigt, dass jedenfalls das Innenministerium, die Soko Tape und Teile der Staatsanwaltschaft da nicht so agieren, wie sie agieren sollten und wie es an und für sich ihre Pflicht wäre. Das wollte ich nur so als kurzes Resümee hier von mir geben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Gerstl.

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Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich würde Sie darum ersuchen, dass wir dem Ausschuss die ihm gebührende Aufgabe weiterhin zukommen lassen, nämlich dass wir hier Auskunftspersonen befragen und diesen Ausschuss nicht missbrauchen, indem wir ihn für politische Wertungen verwenden, um damit Medienöffentlichkeit zu erzielen. Dafür haben Sie hier ja extra einen Presseraum eingerichtet, und das finde ich sehr, sehr gut. Hier sollten wir uns konkret an die Auskunftsperson halten.

Einen zweiten Punkt, den Kollege Krainer erwähnt hat, möchte ich wirklich strikt zurückweisen: Dass man bei der Staatsanwaltschaft Wien von einer halben Staatsanwaltschaft spricht, ist wirklich etwas, wo die Justiz einen Schaden erleiden kann. Wir alle haben hier den Auftrag, das Vertrauen in die Justiz herzustellen und nicht eine Staatsanwaltschaft gegen die andere auszuspielen. Darum sollten wir uns sehr, sehr bemühen! Es ist im Sinne der Öffentlichkeit und der österreichischen Bevölkerung wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden alle gemeinsam ihren Aufgaben nachkommen können. Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

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Wir kommen zum Abgeordneten Graf.

Dr. Alma Zadić, LL.M.: Darf ich noch kurz Stellung beziehen? – Vielleicht nur zu einem Teilaspekt: Also ich muss sagen, das Verhältnis und das Arbeitsverhältnis zwischen mir und dem Innenminister ist ausgezeichnet und wir haben auch eine sehr gute Arbeitsebene. Das ist auch der Grund dafür, dass wir dann recht schnell nach der Debatte das Gespräch gesucht haben, um eine einvernehmliche Vorgehensweise zu finden. Das machen wir immer wieder. Also ich kann nur von einem sehr guten Arbeitsverhältnis sprechen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Graf. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich bin jetzt ordentlich an der Reihe, aber sollte das, was ich jetzt sage, meine Redezeit überschreiten, dann nehmen Sie das bitte als Geschäftsordnungsmeldung. (Allgemeine Heiterkeit.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das tue ich natürlich nicht!

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Dann melde ich mich auch gleichzeitig zur Geschäftsordnung. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Yılmaz: ... am Basar?) Ich bin sehr dankbar, dass Herr Abgeordneter Krainer eins zu eins meine Argumentation, die ich versucht habe, darzulegen, übernommen hat, nämlich dass offensichtlich das Innenministerium auf der einen Seite, aber auch das Justizministerium auf der anderen Seite zumindest auf Beamtenebene - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist keine Meldung zur Geschäftsordnung, das ist eine redundante Wiederholung!

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Nein. Zumindest auf der Ebene der zuständigen Ministerien - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Daher zähle ich das zu Ihrer Fragezeit – nur damit Sie informiert sind.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Meine Frage kommt ja dann noch.

Ich finde das eigentlich wirklich seltsam, dass immer ich unterbrochen werde (Abg. Stögmüller: Weil Sie ...! – Zwischenruf der Abg. Yılmaz) und andere 5 Minuten lang etwas zur Geschäftsordnung sagen dürfen, was keine Geschäftsordnung ist. Ist aber egal, Tatsache ist - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stopp! Herr Abgeordneter Graf, Sie haben angekündigt, Sie wollen zur Geschäftsordnung und zur Frage reden, und Sie vermischen beides. Deshalb habe ich Sie unterbrochen, um nämlich zu sagen, dass ich das nicht als Geschäftsordnungsteil, sondern als Frage wahrnehme. Ich bin so freundlich, Sie darüber zu informieren, damit Sie nicht in dem Glauben sind, dass Sie die Zeit überziehen können. Ich habe jetzt gestoppt, und Ihnen wird keine Redezeit genommen. (Abg. Martin Graf: Gut!) Das möchte ich bitte protokollarisch festgehalten wissen. (Abg. Martin Graf: Ja!) – Bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das meistgesuchte Video in dieser Republik wird beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft wird am 21. April verständigt und sieht sich das auch gemeinsam durch Staatsanwalt Schneider und Gruppenleiter Staatsanwalt Berghammer an. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese beiden die Frau Minister auch nicht darüber informiert haben, dass es dieses Video bereits gibt, dass es aufgefunden wurde.

Bis zum 4. Mai wäre der schriftliche Bericht an sich notwendig gewesen. Diesen anzufertigen hat man offensichtlich, so vermute ich, unterlassen, da ansonsten dieser Ausschuss, der diesen gegenständlichen Untersuchungsauftrag hat, schon vorweg darüber informiert gewesen wäre, dass es eine Beschlagnahmung des entscheidenden Videos gegeben hat. Das wurde uns vorenthalten.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Frau Bundesminister nicht informiert wurde, weder explizit vom Herrn Bundesminister für Inneres noch von den eigenen Dienststellen, allen voran der Staatsanwaltschaft und auch dem Gruppenleiter. Auch nachdem sie am 17., nach dem Ministerrat, Erkundigungen im eigenen Ressort eingeholt hat, wurde sie nicht darüber informiert, dass es dieses beschlagnahmte Video gibt, obwohl es im Haus schon bekannt war, dass es dieses Video gibt. – Danke.

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Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Der Nächste an der Reihe ist Herr Abgeordneter Stögmüller. – (Abg. Stögmüller: Danke!) – Keine Frage.

Frau Abgeordnete Krisper? – Auch nicht. Damit ist diese Rednerrunde geschlossen.

Hat die Frau Verfahrensrichterin noch eine abschließende Frage? – Keine Fragen.

Dann bedanke ich mich bei der Auskunftsperson, Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M., und darf sie mit Dank verabschieden.



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson:wichtig“ streichen“

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson:„Statt „Die Staatsanwaltschaft“ sollte das heißen „Weder die Staatsanwaltschaft““

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „in dieser Besprechung“ à „in einer Besprechung zum Konsultationsverfahren““

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „statt „dieses Hintergrundgespräch“ à „dieses bevorstehende Hintergrundgespräch der Soko““

[5] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „und am Monat waren dazu noch (bitte einfügen) „Vorbereitungen“ auf die Budgetdebatte“ (statt Budgetverhandlungen)“