47/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Matthias Purkart, LL.M. in der 5. Sitzung vom 09. Juni 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 12. Sitzung am 16. Juli 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Matthias Purkart, LL.M. nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 07 16

                               Mag. Ernst Gödl                                                                   Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                 Vorsitzender-Vertreterin


Untersuchungsausschuss

betreffend mutmaẞliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

5. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 9. Juni 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 5. Sitzung
10.12 Uhr – 18.50 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Oberstaatsanwalt Mag. Matthias Purkart, LL.M.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Ich darf nun mit der Belehrung von Auskunfts- und Vertrauensperson fortfahren. Beide sind, wenn ich es so sagen darf, Kollegen, die ohnedies Bescheid wissen, aber des Protokolls wegen muss ich das machen.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftspersonen zu den Themen 1 – Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG –, 2 – Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes –, 3 – Begünstigung von Dritten –, 4 – Neustrukturierung der Finanzaufsicht –, 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre –, 6 – Beteiligungsmanagement des Bundes –, 7 – Personalpolitik – und 8 – Verdacht des Gesetzeskaufs – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten; ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem U-Ausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem U-Ausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem U-Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden, weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Nun die Belehrung der Vertrauensperson: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage; auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem U-Ausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an Verfahrensrichterin oder Verfahrensanwalt-Stellvertreterin zu wenden.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.

Als Auskunftsperson, Herr Mag. Purkart, haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben; diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Purkart: Ja!) – Bitte sehr.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin seit knapp sieben Jahren Staatsanwalt, seit 2014 arbeite ich in der WKStA, und seit 2015 leite ich ein Team von mittlerweile vier IT-Experten.

Weil es vielleicht nicht alle wissen: Staatsanwälte wurden zum Richter ausgebildet und sind genauso wie diese nach § 3 der Strafprozessordnung zu Objektivität verpflichtet. Es ist also nicht wie in amerikanischen Filmen, dass ein Staatsanwalt gewinnt, wenn jemand verurteilt wird, oder verliert, wenn es einen Freispruch gibt. Unsere primäre Aufgabe ist die Aufklärung des Sachverhaltes, und am Ende des Ermittlungsverfahrens schauen wir uns dann an, ob es für eine Anklage reicht; wenn nicht, stellen wir das Verfahren ein.

Ich wurde geladen, weil ich Teil des Ibizaermittlungsteams der WKStA bin. Es besteht aus mehreren OberstaatsanwältInnen – bitte hier mit großem Binnen-I –, IT-Experten und WirtschaftsexpertInnen. Mir kommt dabei hauptsächlich die Aufgabe zu, mit meinem IT-Know-how und mit Unterstützung der IT-Experten alle IT-relevanten Aspekte des Verfahrens zu beurteilen und die sichergestellten Daten auch inhaltlich auszuwerten.

Sie können sich vorstellen, dass PolitikerInnen Tausende Kontakte haben und sehr, sehr viel über ihre Mobiltelefone kommunizieren, deshalb gestaltet sich auch die Auswertung sehr aufwendig. Wir müssen alles wie bei einem Puzzle Stück für Stück zusammentragen. Wir dürfen dabei möglichst keine einzige Nachricht übersehen, keine Kalendernachricht, keinen Termin, kein Foto – kurz: alles, was relevant sein könnte, sowohl Belastendes als auch Entlastendes.

Nicht jede Nachricht spricht dabei für sich. Wir müssen vieles erst auf den Sinngehalt überprüfen. Bei manchem kommt die Relevanz erst dann hervor, wenn man weitere Beweise sieht, erst dann wird es vielleicht verständlich. Daher ist die Auswertung ein aufwendiger Prozess, in dem wir immer wieder nachprüfen und die Analyse mit dem jeweils aktuellen Wissensstand und Ermittlungsergebnis wiederholen müssen.

Ich verstehe natürlich, dass darunter Daten von hohem politischen Interesse sind. Wir beurteilen aber jede einzelne Nachricht ausschließlich und allein auf ihre Relevanz für das Ermittlungsverfahren, und auch nur das kommt in den Akt. Ich muss Sie daher um Ihr Verständnis ersuchen, dass ich Ihnen nur darüber verlässlich Auskunft geben kann, was sich aufgrund dieser Sachverhaltsrelevanz bereits in den Akten befindet.

Wie Sie auch wissen, verfügen wir über diese enorme Datenmenge teils erst seit wenigen Monaten. Manche Daten aus den letzten Durchsuchungen konnten uns von der Soko noch nicht einmal übergeben werden. Auch wenn wir, so hoffe ich, zeigen konnten, dass wir rasch und sehr sorgfältig ermitteln und bereits vieles wissen, wissen wir aber vieles auch noch nicht. Ich bitte daher auch deshalb – bei allem Respekt vor Ihnen als Vertreter und Vertreterinnen des Volkes und für Ihre Aufgabe – um Verständnis dafür, dass ich nicht alle Fragen schon jetzt beantworten kann und wir natürlich sehr darauf bedacht sind, in diesem Verfahren die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Bevor ich mich dann Ihren Fragen zum Untersuchungsgegenstand stelle, möchte ich als erster geladener Vertreter der WKStA noch die Gelegenheit nutzen, diese Spezialstaatsanwaltschaft vorzustellen, die genau für solche Fälle wie das Ibizaverfahren geschaffen wurde und die gerade jetzt so heftiger Kritik ausgesetzt ist.

Was ist also die WKStA eigentlich? – Sie wurde vor knapp zehn Jahren zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen zum Kampf gegen Korruption gegründet und dient der Verfolgung schwerster Verbrechen im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität. Wir ermitteln deshalb regelmäßig auch gegen die mächtigsten, reichsten, am besten vernetzten Personen dieser Republik, hochrangige Politiker, Milliardäre, Weltkonzerne, Banken – also in Verfahren wie diesem. Sie sind die Nagelprobe des Rechtsstaats.

Um solche Verfahren führen zu können, hat der Gesetzgeber vor allem eines für notwendig gehalten: ein gewisses Maß an Unabhängigkeit. Ich darf dazu aus den Gesetzesmaterialien zur Gründung der Korruptionsstaatsanwaltschaft zitieren, die eine beachtliche Begründung enthalten, nämlich dass – ich zitiere – „die erforderlichen Maßnahmen“ getroffen werden müssen, damit diese Stelle „im Rahmen der Grundprinzipien der Rechtsordnung [...] die erforderliche Unabhängigkeit“ genießt, „um ihre Aufgaben wirksam und frei von jedem unzulässigen Druck wahrnehmen zu können.“

Der Gesetzgeber schränkt dazu auch die Berichtspflicht bewusst ein und erklärt uns dazu noch weiter: „Damit soll dem besonderen Geheimhaltungsbedürfnis in sensiblen Fällen entsprochen werden, das gefährdet wäre, wenn auch über einzelne Ermittlungsmaßnahmen zu berichten wäre.“

Tatsächlich wurde das sukzessive umgekehrt. Entgegen dieser damaligen Intention berichten wir heute in Verfahren mit öffentlichem Interesse, und somit in einem sehr großen Teil unserer Verfahren, mit Dutzenden Berichten – allein über 40 bereits in diesem Verfahren – über jeden bedeutenden Verfahrensschritt, jede Durchsuchung, jede Sicherstellung, jede Handypeilung, jede Kontoöffnung. Wir müssen der Oberstaatsanwaltschaft Wien dabei diese Maßnahmen drei Tage vorher bekannt geben, bevor wir sie durchführen, eben auch in Verfahren wie diesem.

Vieles, was der Gesetzgeber sich vorstellte, haben wir aber umsetzen können. Wir haben in den letzten zehn Jahren eine große Expertise für Großverfahren aufgebaut. Wenn manchmal Fehler geschehen sind, haben wir diese zum Anlass genommen, nach den Ursachen zu forschen und haben uns in vielen Bereichen verbessert. Wir schicken unsere Akten in der Regel nicht mehr zu externen Sachverständigen, sondern arbeiten eng mit WirtschaftsexpertInnen, mit denen wir Tür an Tür sitzen, zusammen. Seit einigen Jahren haben wir IT-Experten in der WKStA, die uns ganz wesentlich im Umgang mit den riesigen Datenmengen in unseren Verfahren direkt helfen, unsere Ermittlungen massiv beschleunigen oder überhaupt erst ermöglichen.

Ein Beispiel: Wir konnten mit unseren IT-Experten in diesem Verfahren Chats mit der verschlüsselten Signal-App entschlüsseln und lesbar machen, obwohl nicht einmal die forensische Standardsoftware das damals konnte, und Sie werden erahnen, dass gerade in solchen auch relevante Inhalte zu finden sind.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, woran früher einzelne Staatsanwälte in allgemeinen Staatsanwaltschaften – und waren sie auch hoch motiviert und hervorragend in ihrem Fach – oft scheitern mussten, können wir heute in der WKStA durch eine Bündelung von Erfahrung, Ressourcen und Willen auch in Verfahren wie diesem schaffen. Natürlich bleibt dabei Kritik nicht aus, und auch wenn sie manchmal persönlich, auch untergriffig sein kann, nehmen wir sie wahr und ernst. Wir sind keine Behörde, die alles richtig macht. Kritik sollte aber stets sachlich formuliert sein und offen erfolgen.

Die gute Nachricht ist: Wir verfügten als Staatsanwaltschaft mit den unabhängigen Gerichten bereits über eine umfassende, transparente und für jeden nachvollziehbare Kontrolle. Dieser stellen wir uns gerne, und wir schätzen sie auch dann, wenn sie uns widerspricht.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit aber nicht auf das Offensichtliche lenken, sondern auf etwas, das vielen nicht so recht bewusst ist. Ich zitiere dazu aus den Materialien des Gesetzgebers zur Gründung unserer Behörde: „Gerade die Schwerpunktstaatsanwaltschaften haben in der Vergangenheit ein größeres ‚Aufklärungspotentialʼ geschaffen und immer deutlicher gemacht, dass hinter Einzelfällen nicht selten ein ganzes Geflecht korrupter Verbindungen steht, das Korruption als strukturelles Phänomen ausweist.“

Das, meine Damen und Herren Abgeordnete, ist der Grund, weshalb die WKStA zu Recht so sehr auf Transparenz pocht und wir jeglichem Anschein von Befangenheit oder einer unsachlichen Entscheidungsfindung entgegentreten wollen. Sollten nämlich daran Zweifel entstehen, schwächen wir die Glaubwürdigkeit unserer Ermittlungen nachhaltig. Es schwächt auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat.

Die Frau Bundesministerin hat dazu vor Kurzem einen aus meiner Sicht wunderschönen Satz über ein fundamentales Prinzip unserer Rechtsordnung zitiert: „Not only must Justice be done; it must also be seen to be done.“ Wir sehen unsere Aufgabe darin, dieses Prinzip umzusetzen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank.

Ich ersuche nun die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Als ehemaliger Teil des Justizapparates interessieren mich natürlich Ihre Ausführungen über primär interne Angelegenheiten ganz besonders. Es gibt viele, viele Fragen, ich stelle halt ein paar davon. Was mich besonders interessiert, ist diese anonyme Anzeige, die am 21.5.2019 eingetroffen ist. Hat man diese anonyme Anzeige ernst genommen und, wenn ja, warum? Bei anonymen Vorwürfen ist das ja nicht so selbstverständlich.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, ich kann das ganz allgemein beantworten, möchte aber eines vorausschicken: Wir haben hier ein Team von mehreren OberstaatsanwältInnen. In der Prüfung der anonymen Anzeige beziehungsweise in der rechtlichen Detailprüfung dieses Verfahrens sind hauptsächlich meine KollegInnen federführend, während meine Rolle hauptsächlich in der Sachverhaltsaufklärung ist.

Ich glaube, ich kann aber ganz allgemein sagen – so wie das auch das Oberlandesgericht festgestellt hat –, dass der Detailgrad der Anzeige sehr hoch war, sodass das nur von einem Insider kommen konnte.

Wir haben im Vorfeld auch abgeklärt – eine Plausibilitätsprüfung, wenn man so will –, indem man sich zum Beispiel die Fluggastdaten angeschaut hat: Hat es sein können, dass wirklich jemand zu dieser ICE, zu dieser Glücksspielmesse geflogen ist? Das hat uns dann insgesamt, in einer Gesamtschau gezeigt: Die Anzeige ist glaubwürdig, und wir gehen dem nach.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Danke.

Was hier natürlich ganz besonders im Vordergrund steht, ist die Zusammenarbeit zwischen Soko und WKStA, darüber wurde ja etliches berichtet. Können Sie ausführen, wie diese Zusammenarbeit läuft?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, es ist sehr schwer, das in wenigen Worten zu sagen. Ich glaube, ich möchte mich, wenn es für Sie in Ordnung ist, auf das beschränken:

Wir haben damals die Ermittlungen begonnen, haben nachgefragt, wer die Ermittlungen führen wird. Das war dann die sogenannte Soko Tape, die die Ermittlungen übernommen hat. Ich möchte der Befragung der Abgeordneten nicht zu viel vorgreifen, ich nehme an, dass es sehr interessant sein wird, was ich vielleicht zu sagen habe.

Ich glaube, grundsätzlich kann man es so zusammenfassen: Es sind einige Mängel passiert. Es sind gerade am Anfang einige Mängel passiert, die uns sehr gestört haben, wir haben allerdings ein wirklich gutes Arbeitsklima mit unseren Ermittlern, die uns für unsere Ermittlungen zugewiesen sind. – Ja, ich glaube, mit dem kann man es ganz gut beschreiben.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Ich nehme an, die Befragung wird dann noch ins Detail gehen.

Dann stelle ich Ihnen vielleicht eine weitere Überblicksfrage – weil auch das immer wieder in den Medien transportiert wurde –, eine Frage, die so ähnlich ist, nämlich die Frage nach der Zusammenarbeit zwischen WKStA und Staatsanwaltschaft Wien.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also das lässt sich eigentlich sehr, sehr leicht zusammenfassen: Wir stehen im Rahmen sogenannter Jours fixes in ständigem Kontakt. Das macht unser Teamleiter gemeinsam mit der Gruppenleiterin der StA Wien, die dieses Verfahren führt, beziehungsweise ihren Referenten, die dieses Verfahren führen. Ich stehe in direktem Kontakt sowohl mit dieser Staatsanwältin, mit dieser Gruppenleiterin, wie auch mit dem Sachbearbeiter, der das Verfahren gegen die sogenannten Hintermänner führt. Das ist friktionsfrei.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Jetzt fragt man sich als Nicht-intern-Wissender und als Laie und auf Medienberichte Angewiesener, warum es dann so lange gedauert hat, bis das Ibizavideo von der einen Staatsanwaltschaft zur nächsten gelangt ist. Können Sie dazu etwas sagen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, das ist ohnehin schon von der Frau Bundesministerin im Untersuchungsausschuss gesagt worden: Die Soko hätte aus unserer Sicht – da treten wir der Rechtsansicht der Ministerin bei – uns berichten müssen, dass sie es gefunden hat. Dass es so lange dauert, bis es zu uns kommt, ist für uns weniger das Problem, denn das ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Das hat man auch in dem Buch „Die Ibiza-Affäre“ gelesen, dass nämlich die Tonqualität zum Teil schlecht ist, dass man übersetzen hat müssen. Daher ist die Dauer, bis das zu uns kommt, kein Thema für uns, das ist kein Kritikpunkt. 

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Danke schön.

Näheren Fragen will ich jetzt nicht vorgreifen. – Danke.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank.

Das heißt, wir steigen jetzt in die Befragungsrunden ein. Die Redezeitvereinbarung ist ja bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Holzleitner das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Mag. Purkart, Sie haben uns eh im einleitenden Statement schon Ihren Tätigkeitsbereich gut beschrieben – Datenauswertung, IT-Angelegenheiten –; das war sehr hilfreich.

Ich möchte gleich zur Hausdurchsuchung bei Thomas Schmid kommen und dazu ein Dokument vorlegen: Dokument 520, die Seiten 6 und 7. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Auf Seite 6 liest man ja schon, dass bei der Hausdurchsuchung trotz mehrmaligen Läutens niemand reagiert hat und so weiter, man bei der Eingangstüre dann durch einen anderen Anwohner hineingelassen wurde und die Tür von Herrn Schmid auch erst nach mehrmaligen Läuten aufgemacht wurde.

Vielleicht könnten Sie den ersten vollständig fett gedruckten Absatz auf Seite 7 vorlesen, damit alle im Bilde sind. (Abg. Fürlinger: Wir haben uns geeinigt, dass nicht die Auskunftspersonen vorlesen! – Abg. Krainer: Das entscheidet jede Auskunftsperson für sich!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte, Herr Kollege Fürlinger, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben uns, glaube ich, gestern, also an einem Sitzungstag geeinigt, dass die Auskunftsperson nicht vorliest, sondern jeder für sich selber liest. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Dann lest das Protokoll, bitte!

Frau Verfahrensrichterin, vielleicht können Sie etwas dazu sagen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Da ich gestern nicht da war, tue ich mir jetzt relativ schwer, das zu beurteilen. (Abg. Krainer: Gestern war eh keine Sitzung, das ist eh egal!) – Ach so, entschuldige!

Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das entscheidet jede Auskunftsperson für sich selbst. Wir hatten schon Auskunftspersonen, die Sachen vorgelesen haben, weil sie wollten; wenn jemand nicht will, will er nicht. Wenn er es vorliest, ist es okay; wenn er es nicht vorlesen will, ist es auch okay. Es ist seine Entscheidung, und es gibt keine Vereinbarung zwischen den Fraktionen, wer was vorlesen darf und was nicht, weil es der Auskunftsperson selber obliegt, Sachen vorzulesen oder nicht.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte die Meinung der Verfahrensrichterin dazu hören. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Verfahrensrichterin, bitte.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Ich würde es schon als Akt der Höflichkeit empfinden, wie auch immer jetzt die Rechtslage dazu konkret ist, dass man die Auskunftsperson nicht vorlesen lässt, aber wenn sie es vorlesen will, soll sie es tun.

Gestern haben wir das Thema behandelt und waren da eher restriktiv, soweit ich mich erinnern kann. (Abg. Krainer: Bei welcher geheimen Sitzung waren Sie gestern alle? War da der ÖVP-Klub? – Abg. Fürlinger – in Richtung Abg. Krainer –: Geh, schluck’s owe, und dann gib a Ruh!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ein bisschen Ordnung, bitte!

*****

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dürfte ich von meiner Seite vielleicht nur ganz kurz um die Frage bitten.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): „Obwohl MMag. SCHMID eingehend darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein ‚Entsperren‘ seines Mobiltelefons (Aufhebung bzw. Bekanntgabe des Sperrcodes) die gesamte Amtshandlung beschleunigen und Ermittlungen erleichtern würde, verweigerte MMag. SCHMID dies und gab sinngemäß an, dass er mit der Sicherstellung seines Mobiltelefons nicht einverstanden sei.“ – Haben Sie dazu Wahrnehmungen, zu so einer wirklich unkooperativen Handlung seitens der Person, bei der die Hausdurchsuchung durchgeführt worden ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ganz grundsätzlich möchte ich dazu sagen, dass ich bei der Hausdurchsuchung bei Mag. Schmid nicht persönlich anwesend war. Das heißt, ich glaube, das war Kollege Adamovic, wenn ich das richtig aus der Erinnerung abrufe. Dass die Herausgabe eines Sperrcodes verweigert wird, das ist durchaus üblich, und ich möchte auch dazusagen: Es ist natürlich auch ein wesentliches Beschuldigtenrecht, dass er nicht mithelfen muss.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mhm.

Hat Thomas Schmid zu einem späteren Zeitpunkt den Entsperrcode bekannt gegeben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, hat er. Er hat zu einem späteren Zeitpunkt dann über seinen Verteidiger den Sperrcode bekannt gegeben.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay.

Wir würden das nächste Dokument vorlegen, Dokument 593. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein Aktenvermerk zum Thema Datenlöschung, wo Sie auch dabei waren, am 10. Dezember 2019. Ist Ihnen der Aktenvermerk bekannt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, ist mir bekannt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mhm.

Können Sie uns kurz erläutern, wie es zu dieser Datenlöschung gekommen ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, das kann ich erklären, und zwar: Es war so, dass Mag. Schmid über seinen Verteidiger bekannt gegeben hat, dass er bereit wäre, den Sperrcode bekannt zu geben, allerdings nur dann, wenn – ich glaube; ich zitiere hoffentlich jetzt nicht falsch – private heikle Daten von seinem Telefon gelöscht werden.

Wir haben erwogen, ob das für uns infrage kommt. Für uns war dann entscheidend, dass wir gesagt haben: Wir machen ja die Löschung, wir können überblicken, was er überhaupt löschen will, ob es für uns auch abstrakt relevant sein könnte, was er löschen kann. Das heißt, wir haben dabei immer die Kontrolle und haben dafür allerdings als Gegenstück den Sperrcode und können natürlich dann unsere Ermittlungen – die, die uns nämlich wirklich interessieren – wesentlich beschleunigen.

Auf Basis davon ist es dann zu dieser Sitzung gekommen, bei der man das gemeinsam gesichtet hat. Herr Dr. Kralik hat den Sperrcode genannt, und wir haben dann die Handychats durchgesehen und haben das, was wirklich abstrakt nicht relevant für unser Verfahren sein kann, im Sinne der Fairness gelöscht, so wie wir es ihm auch versprochen haben. Darum haben wir in diesem Dokument auch ganz genau festgehalten, dass wir es gelöscht haben, welche Chats wir dabei auch allenfalls vielleicht auf lesbar gestellt haben, also auf gelesen gestellt haben, und haben uns das von Dr. Thomas Kralik bestätigen lassen, dass das auch so passiert ist, wie wir es vereinbart haben.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Um welche Chats hat es sich da genau gehandelt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Pfff! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich möchte das allgemein beantworten: Das waren private Dinge aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich. (Abg. Holzleitner: Gut, mhm!) Es hat jedenfalls nichts mit dem Verfahren zu tun. Das kann ich bestätigen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es kommt da ja auch zur Sprache, dass das Handy neu aufgesetzt wurde, ebenso Whatsapp. Haben Sie darüber mit Herrn Schmid gesprochen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, wir haben darüber noch nicht mit Mag. Schmid gesprochen. Er wurde ja auch, wenn es nicht in der Zwischenzeit durch meine Kollegen passiert ist, denke ich, noch nicht als Beschuldigter vernommen. Wenn wir mit ihm darüber sprechen würden, dann würden wir das natürlich nur im Rahmen einer formellen Beschuldigtenvernehmung machen.

Ich kann nur den Umstand bestätigen, so wie es hier - - ist, dass eben hier auch eine Löschung stattgefunden hat, also diese - -, „Ich habe WhatsApp neu aufgesetzt“, so wie es im Aktenvermerk steht.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Genau.

Wann war das circa? Damit wir das noch einmal festhalten: Wann war dieses Neuaufsetzen und das Neuinstallieren?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte da jetzt nur den Aktenvermerk zitieren. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Das ist, glaube ich, die Chatnachricht vom 9.10.2019 über Whatsapp, in der er schreibt: „Ich habe WhatsApp neu aufgesetzt“, und eine Chatnachricht vom 1.10.2019: „Ich habe mein Handy komplett neu aufgesetzt“, und dann in einer weiteren Nachricht: „Ebenso WhatsApp“.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Damit wir die Timeline vervollständigen: Wann war die Hausdurchsuchung?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Hausdurchsuchung war am 12. November 2019.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wie viele Minuten habe ich denn noch, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 4 Minuten.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): 4 Minuten. Na, das ist ausreichend.

Einen Grund für die Löschung beziehungsweise für das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen et cetera haben Sie jetzt noch nicht von Herrn Schmid erfahren?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist das üblich?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das müssen Sie Herrn Mag. Schmid fragen, warum er das aufgesetzt hat oder Whatsapp gelöscht hat. Es kann viele Gründe dafür geben.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): War eine Wiederherstellung von bereits Gelöschtem möglich?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das war in einem gewissen Umfang möglich, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mhm, und was haben Sie da wiederherstellen können?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben Chatnachrichten wiederherstellen können, ja, eben von Whatsapp, von I-Message und so weiter.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Können Sie uns das ein bisschen konkreter ausführen: Welche Chatnachrichten? An wen? Worum ist es da gegangen? Von wem?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also wir haben sehr viele Chatnachrichten wiederherstellen können. Das heißt, ich möchte da auch um Verständnis bitten: Wir sind noch immer im Rahmen der laufenden Auswertung. Ich kann Ihnen hier auch dazu nicht – zu einzelnen Personen, einzelnen Nachrichten – Auskunft geben, weil ich denke, dass das auch allenfalls die Ermittlungen gefährden könnte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Chatnachrichten zum Beispiel von oder an Neumann?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie gesagt, ich würde wirklich ersuchen - - Ich kann wirklich bezüglich einzelner Nachrichten oder einzelner Personen und Sachverhalte keine Auskunft geben. Wie im Eingangsstatement erwähnt: Wir sind in einer laufenden Auswertung, wir haben immer wieder die Notwendigkeit, dass wir Chats noch einmal anschauen, wir sehen die Relevanz dann auf Basis weiterer Ermittlungsergebnisse auch vielleicht noch einmal anders. Die Beantwortung solcher Fragen bezüglich einzelner Personen oder Sachverhalte würde wahrscheinlich die Ermittlungen gefährden.

Ich habe wirklich die Pflicht, dass ich Ihnen hier nicht die Antwort geben kann, die Sie vielleicht suchen. Ich bitte wirklich um Verständnis.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Danke.

Vielleicht halten wir das fest, wir haben auf der anderen Seite bei Neumann Nachrichten von Schmid beziehungsweise Chatdiskussionen im Akt.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entschuldigung, könnten Sie die Frage wiederholen?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Nein, das war nur, um das festzuhalten, auch fürs Protokoll. – Danke. (Die Fragestellerin blättert in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Man muss nicht die gesamte Redezeit ausschöpfen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich muss mich nur kurz sortieren.

Doch noch einmal eine konkrete Personenfrage: Letzte Woche war ja Heinz-Christian Strache hier im Untersuchungsausschuss, und der hat schon dezidiert auch gesagt, dass er zum Beispiel Nachrichten an Sebastian Kurz geschrieben hat. Können Sie uns dazu schon etwas sagen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die gute Nachricht ist: Herr Strache hat hier die Wahrheit gesagt. (Heiterkeit bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Ich möchte aber auch hier wirklich dazusagen: Über einzelne Chats, einzelne Thematiken Auskunft zu geben würde – da möchte ich mich wirklich an die allgemeine Regel halten – allenfalls die Ermittlungen gefährden. Das möchte ich hier wirklich jetzt auch nicht beurteilen. Ich möchte aber dazusagen, sollte Herr Strache der Meinung sein, dass Chats für die Sachverhaltsaufklärung relevant sind: Er hat seit 14. August 2019 sein Handy zurück. Er hat natürlich jederzeit die Möglichkeit, dass er einen Beweisantrag stellt beziehungsweise diese Chats selbst vorlegt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay, danke schön.

Dann halten wir da auch noch einmal fest, dass die Nachrichten zwischen Kurz und Strache auf jeden Fall sehr relevant sind. Uns liegen nämlich die - - (Abg. Fürlinger: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Kollege Fürlinger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Diese Subsumtion hat der Zeuge nicht getroffen. Er hat keinesfalls von relevanten Chats gesprochen, sondern er hat nur gesagt: Wenn Herr Strache sie für relevant halten würde, hat er immer noch die Gelegenheit, sie vorzulegen. (Abg. Krainer: Kann man einen Kurs machen im ÖVP-Klub, wann man Geschäftsordnungsmeldungen macht?) – Da redet der Richtige!

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Setzen wir die Befragung fort.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich halte fest, dass die Auskunftsperson gesagt hat, dass es zu den SMS oder Nachrichten zwischen Kurz und Strache keine genaueren Auskünfte gibt, weil es die Ermittlungen eventuell gefährden könnte. (Abg. Fürlinger: Aber nichts von Relevanz, keinen Satz von Relevanz! Das Wort Relevanz ist nicht gefallen!) – Gut. Es könnte jedenfalls dennoch die Ermittlungen gefährden – ich glaube, das ist durchaus interessant zu hören; vielleicht kann man das so formulieren. (Abg. Fürlinger: Das hat er auch nicht gesagt!)

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wie viel Zeit ist noch übrig?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 2:30 Minuten. Ich versuche wirklich, überparteilich zu agieren, aber ich würde schon auch bitten, irgendwelche Unterstellungen, die da so mitschwingen, zu unterlassen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Darf ich hier vielleicht noch ergänzend festhalten: Es ist für mich – ich möchte das wirklich klar sagen – Grundregel: Zu einzelnen Personen oder einzelnen Sachverhalten – das möchte ich hier auch wirklich klarstellen – gibt es keine - - Also ich möchte keine Feststellungen zu Relevanz oder Nichtrelevanz treffen, sondern ich möchte sagen, dass sich das einfach im laufenden Ermittlungsverfahren jederzeit ändern kann und ich daher sozusagen da überhaupt keine Bewertung treffen möchte. Wenn es nicht im Akt ist, dann haben wir es derweil jedenfalls noch nicht.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Gut.

Eine Abschlussfrage – und die restliche Zeit würde ich dann in die nächste Runde mitnehmen –: Kennen Sie das Alois-Mock-Institut?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das kenne ich.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Kennen Sie das auch aus Dingen, die mit Ihrer Arbeit zu tun haben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, es gab viele Medienberichte darüber, und von da her kenne ich es auch.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Auch. – Gut, danke.

Die Zeit nehme ich in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke.

Wir kommen zur FPÖ: Herr Abgeordneter Graf, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Herr Staatsanwalt, ich komme noch einmal auf die Strafanzeige in Sachen Casag zurück, die ja das Ganze ins Rollen gebracht hat; neben dem vorangegangen Ibizavideo, aber tatsächlich war es diese Strafanzeige.

Sie haben schon einiges dazu gesagt, und weil in dieser Strafanzeige a prima vista der Name Heinz-Christian Strache überhaupt nicht vorkommt, sondern es in einem einzigen Satz erwähnt wird, ist meine Frage – und ich zitiere daraus –: „In diesem Zusammenhang gab es kurz vor der Bestellung des CASAGVorstandes an einem Sonntag ein persönliches Abstimmungsgespräch zwischen“ dem „Bundeskanzler und“ dem „Vizekanzler“ – dann geht es weiter; also Namen werden nicht genannt, aber Funktionen, und damit ist identifizierbar, wer Verabredungen getroffen hat.

Meine Frage zielt darauf hin: Wurde das Verfahren neben sonstigen Personen wie Rothensteiner und anderen auch gegen Herrn Kanzler Kurz eingeleitet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben ja auch im Akt eine Anzeige gegen den Herrn Bundeskanzler – damals, glaube ich, nicht Bundeskanzler – gehabt, und diese Anzeige wurde zurückgelegt.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich weiß jetzt nicht, welche Anzeige Sie meinen. Ich kenne noch viele Anzeigen, es waren insgesamt vier anonyme Anzeigen. Sie selbst haben gesagt, bei dieser ist ein Detaillierungsgrad da gewesen und diese war relevant, und auf die beziehe ich mich.

Es gab dann im September noch eine Anzeige – das ist das Dokument 425, um es einmal zu sagen –, wo dann ausgeführt wird - -, da kam der Name Strache überhaupt nicht mehr vor, aber ungefähr 20 Mal der Name Kurz und Kanzler, der sich mit verschiedensten Personen verabredet hat: Rothensteiner, Schmidund anderen.

Meine Frage ist relativ einfach: Wurde ursprünglich auf Basis dieser ersten Anzeige ein Verfahren gegen Strache eingeleitet, ja oder nein? Und wurde ein Verfahren gegen Kurz eingeleitet, ja oder nein?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es wurde ein Verfahren gegen Heinz-Christian Strache eingeleitet, und es wurde kein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kurz eingeleitet.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, das deckt sich auch mit meinen Wahrnehmungen, denn in weiterer Folge wird ja dann in dem Disput zwischen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Soko Tape, in dem es um die Befangenheit der Soko-Tape-Mitglieder gegangen ist, wo ja - - Sie haben es erwähnt: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft legt ausdrücklich Wert darauf, dass man wirklich keinen Anschein der Befangenheit hat, und setzt auch darauf. Man wollte das von der Soko Tape auch haben.

Den Disput will ich jetzt gar nicht beleuchten, aber eine Begründung findet sich dann auch von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Man sagt, es ist immerhin ein wichtiges Verfahren, es handelt sich bei diesem Verfahren um ein Verfahren, bei dem der Kanzler angezeigt ist und bei dem der Vizekanzler als Beschuldigter geführt wird, deswegen möchte man auch wissen, ob die Soko-Tape-Mitarbeiter parteipolitisch involviert sind, ja oder nein.

Da findet sich plötzlich schon eine Unterscheidung. Dann kam es in weiterer Folge zur Hausdurchsuchung, und dann gab es eine zweite Welle der Hausdurchsuchungen – ich nenne da jetzt: Schmid, Löger, Pröll, Rothensteiner und so fort –, und da wurden wiederum viele Beweise sichergestellt.

Dazu jetzt meine Frage: Können Sie ausschließen, dass Kurz weiterhin keine Verdachtslage liefert und gegen ihn keine Verdachtsmomente vorliegen, oder hat sich zwischenzeitig aufgrund des Verfahrens unter von Umständen in der Korruptionsstaatsanwaltschaft diese Einschätzung geändert?

 Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da kann ich ganz grundsätzlich antworten: Ich glaube, es wäre eine Verletzung meiner Objektivität und wahrscheinlich ein großer Fehler in meiner Berufsausübung, wenn ich etwas ausschließen würde.

Wir schauen uns die Beweise an, wir schauen uns an, was sich bei den weiteren Auswertungen und Ermittlungsschritten noch ergibt, und wenn ein Tatverdacht gegen Herrn Kurz dabei aufkommen könnte, dann werden wir dem genauso nachgehen wie bei jedem anderen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Und bis dato ist schon ein Tatverdacht aufgekommen, der den Beschuldigtenstatus ausschließt oder nicht ausschließt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir führen zurzeit kein Verfahren gegen Kanzler Kurz, und ich glaube, mehr kann ich da dazu nicht sagen. Es ist Akteninhalt, Sie sehen, wer Beschuldigter ist, und der Herr Kurz befindet sich nicht darunter.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber ist das auch Thema oder Gegenstand der laufenden Ermittlungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir klären den Tatverdacht gegen die Personen auf, gegen die wir ein Ermittlungsverfahren führen. Sollten im Zuge einer solchen Auswertung oder bei Ermittlungsergebnissen hier Tatverdachtsmomente gegen Herrn Kurz auftreten, wie gesagt, dann werden wir dem nachgehen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber es geht in all diesen Verfahren auch um den Postenschacher, letztlich auch im strafrechtlichen Bereich, zum Nachteil des Steuerzahlers und/oder auch Unternehmungen, die geschädigt sind. Beim Postenschacher – wie viele Leute gehören da dazu? Ist da der Herr Vizekanzler allmächtig alleine gewesen oder braucht er Partner, um einen Postenschacher zu machen? Was ist Ihre Einschätzung?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist eine Einschätzung, die ich als Staatsanwalt in laufenden Ermittlungen nicht geben kann.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich halte für mich fest: Ich glaube nicht, dass man das in einer Koalition alleine betreiben kann, aber wir werden ja sehen. Ich nehme an, das wird uns auch noch beschäftigen.

Kommen wir zu einem anderen Sachverhaltsmoment: Das Verhältnis zwischen der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Soko - - (Abg. Stögmüller: Jetzt hast du es zugegeben!) – Entschuldige, die Zwischenrufe sind zwar nett, aber ich gebe überhaupt nichts zu, sondern ich versuche, Fragen zu stellen – und mal schauen, ob es Antworten gibt.

Herr Staatsanwalt! Zum Verhältnis Korruptionsstaatsanwaltschaft –Soko: Die Soko ermittelt ja quasi in Ihrem Auftrag, dem der Korruptionsstaatsanwaltschaft, in diesem Komplex. Wie groß ist denn diese Soko eigentlich und wie viele Mitarbeiter in der Soko arbeiten denn für die Korruptionsstaatsanwaltschaft? Können Sie uns da Auskunft geben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Uns gegenüber treten drei Ermittler von der Soko Tape auf. Wir wissen, was wir aus den anonymisierten Kürzeln der Sachbearbeiter in den Akten sehen, dass es zumindest über 20 geben muss. Eine genaue Anzahl kenne ich nicht.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Was heißt das genau: drei treten gegenüber Ihnen auf? Was machen die anderen 17?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das kann ich nicht beantworten. Da müssen Sie Herrn Holzer fragen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Dann werden wir Herrn Holzer fragen. Ihnen gegenüber – die Korruptionsstaatsanwaltschaft meine ich – treten die aber letztlich nicht auf.

Wie gestaltet sich Ihrer Wahrnehmung und Erfahrung nach die Zusammenarbeit mit der Soko? Man hat in den Medien auch immer wieder gehört, dass es da gewichtige Konflikte und gegenseitiges Misstrauen gibt. Können Sie uns darüber etwas erzählen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte – das ist mir wichtig – festhalten: Es wird in den Medien immer von angeblichem Streit oder Konflikt oder Ähnlichem berichtet. Ich möchte diese Debatte wirklich versachlichen. Wir haben vor allem ganz am Anfang im Verfahren sehr viele Meinungsverschiedenheiten – vielleicht – über die Beurteilung der Befangenheit gehabt, und es sind vor allem auch Mängel aufgetreten, die ganz am Anfang wirklich so gravierend waren, dass man – ja, muss man ganz ehrlich sagen – als Staatsanwalt ein bisschen Bauchweh bekommt, als Leiter des Ermittlungsverfahrens, der dann Verantwortung für das Gesamtergebnis hat.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Mängel, die zu Bauchweh geführt haben. – Was sind das für Mängel? Qualitätsmängel der polizeilichen Ermittlungsarbeit, oder was sprechen Sie da an?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bei uns waren vor allem drei Dinge oder drei Angelegenheiten, drei Mängel wirklich sehr prominent, die ich vielleicht da herausheben kann, die sind eh auch schon in den Medien herumgegeistert: Das ist zum einen die Sicherstellung des Handys von Heinz-Christian Strache, das ist zum anderen die Sicherung der Signal-Chats, also dieser Messengerapp; und das Dritte war die Qualität der Digitalisierung der Papierunterlagen, die wir sichergestellt haben.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Was für Qualitätsmängel gab es bei diesen Sicherstellungen zum Beispiel?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte ein bisschen ausholen. Zum Punkt eins vielleicht, zum Handy von Herrn Strache, möchte ich ein bisschen weiter ausholen. Wir haben im Vorfeld der Durchsuchung gewusst: Absolute Priorität hat die Sicherstellung der Mobiltelefone, denn man sieht, man hört es, man liest es, es ist einfach quasi das Herz der Kommunikation – und vor allem, dass man es in einem entsperrten Zustand sicherstellt, denn in dem Moment, wo es versperrt ist, sind unsere Ermittlungen entweder massiv verzögert oder sie sind überhaupt nicht mehr möglich.

Weil das so ein wichtiges Thema war, haben wir das mit der Soko gemeinsam besprochen, sowohl im Vorfeld der Hausdurchsuchung, wir haben das mit dem IT‑Leiter bei der Hausdurchsuchung der Soko besprochen, dass das wichtig ist. Wir haben vor der Hausdurchsuchung einen eigenen Leitfaden erstellt, warum das wichtig ist und wie vorzugehen ist. Wir haben das in der Einsatzbesprechung gemeinsam mit der Soko vorher besprochen, dass das wichtig ist.

Da ist vor allem ein entscheidender Punkt wichtig, von der technischen Seite: Ich glaube, Sie kennen das, wenn Sie ein Handy, das Display, eine längere Zeit nicht mehr berühren, dann sperrt es sich wieder. Da haben wir gesagt: Wir müssen unbedingt darauf aufpassen, dass, wenn wir dieses Handy entsperrt bekommen, es sich nicht wieder versperrt – das heißt entsprechend, richtig behandeln. Dafür haben wir einen Leitfaden geschrieben.

Jetzt war es so: Als wir dann bei Herrn Strache waren, am 12.8., wurde ihm das Handy entsperrt abgenommen. Das ist natürlich für uns Ermittler sozusagen eine Jubelmeldung. Es hat sich allerdings dann bei der Soko niemand mehr darum gekümmert – und dann war es wieder versperrt. Das heißt, in dem Moment, wenn wir so wollen, waren die Ibizaermittlungen vielleicht schon wieder am Ende.

Herr Strache war allerdings dann nach Rücksprache mit seinem Verteidiger so kooperativ und hat gesagt, er wird uns den Sperrcode geben, allerdings möchte er, dass wir die Rechtsanwaltskorrespondenz löschen. Auf Basis von dem - - Das muss man vielleicht auch rechtlich beleuchten: Wir dürfen Verteidigerkorrespondenz gar nicht für das Verfahren verwerten. Das ist sozusagen für uns ein guter Preis gewesen, ein Akt der Fairness, dass wir diese Verteidigerkorrespondenz löschen, die wir ohnehin nicht verwenden dürfen, und dafür den PIN-Code bekommen.

Das war, ja, ein großer Erfolg, aber wie gesagt, möchte ich festhalten, wir haben uns natürlich schon sehr geärgert, dass wir das so detailliert und so oft wiederholen und vorbereiten und dann genau das schiefgeht. Also das war ein Problem mit der Sicherstellung vom Handy.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Also eine echte Panne – am Ende durch Heinz-Christian Strache freiwillig gelöst. Kann man das so festhalten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Er hat uns zumindest, ohne verpflichtet zu sein, dann durch die Herausgabe des Sperrcodes sehr geholfen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Wahrscheinlich war das – ganz gefinkelt – Teil seines Tatplans, oder?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 10 Sekunden noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich nehme die 10 Sekunden bitte zur nächsten Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen zur Fraktion der Grünen: Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Purkart! Was mir in den letzten Berichterstattungen immer wieder aufgefallen ist, sind die Dauerangriffe vonseiten der Politik und auch der Medien auf die unabhängige Arbeit der WKStA. Es gibt Medienberichte, in denen auch oberste Beamte der Republik zitiert werden, man möge die Arbeit der WKStA doch bitte auch öffentlich hinterfragen.

Ich nehme aber auch ein tiefes Zerwürfnis zwischen der Oberstaatsanwaltschaft, der WKStA und den Ermittlern der Soko Tape wahr, gerade beim Studieren der Akten. Man beschuldigt sich gegenseitig, brisante Details an Medien zu leaken, bevor man sein Gegenüber überhaupt informiert.

Ich kann mir vorstellen, dass gerade die Ermittlungen, die Ermittlungsarbeit in einem solchen Umfeld gelinde gesagt eher mühsam ist, und möchte ein bisschen dorthin fokussieren und schauen: Welche Punkte sind das?, um vielleicht auch etwas Licht hineinzubringen. Deswegen lege ich einerseits einen Bericht von Ihnen vor, den Sie an die Leitung der Soko Tape über die Nachricht von Niko Reith an H.‑C. Strache via Whatsapp übermitteln. Das Dokument mit der Nummer 63945 kommt jetzt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Können Sie mir bitte ganz kurz Ihre Einschätzung dazu äußern?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bitte welche Frage wäre das konkret?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das SMS von Niko Reith.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Meine rechtliche Einschätzung dazu, oder - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Meine rechtliche Einschätzung dazu ist gewesen – und die ist auch teamintern und auch von unserer Leiterin genauso getragen gewesen –, dass diese Nachricht: „Lieber HC, ich hoffe auf einen Rücktritt vom Rücktritt...die Politik braucht dich! Alles Gute für alles Weitere! Lg Niko“, jedenfalls zumindest den Anschein einer Befangenheit erzeugt.

Warum? – Einen Rücktritt vom Rücktritt wird ein Politiker in der Regel nur dann schaffen, wenn er nicht verurteilt wird, dementsprechend war das für uns ein klarer Hinweis, dass es zumindest eben diesen Anschein geben könnte, dass hier bei den Ermittlungen vielleicht nicht sachlich agiert wird.

Ich möchte aber wirklich dazusagen, es geht hier immer darum: Es reicht der Anschein; das heißt nicht, dass es so sein muss.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie hat denn die Soko Tape auf Ihre Bedenken reagiert?

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (erheitert): Die Soko Tape, wenn wir so wollen, hat aus den Medien reagiert – oder zumindest das Innenministerium. Wir haben diesen Bericht an die Oberbehörden geschickt. Wir haben dem Herrn Vizekanzler, damals Dr. Jabloner, nicht vorgreifen wollen und haben gesagt, wir wollen da nicht vorgreifen, er kann, wenn er will, mit Herrn Dr. Peschorn reden.

Jedenfalls haben wir dann in der „Krone“ vernommen - -, das ist ein Artikel (in den Unterlagen blätternd) vom 6.9.2019 aus der „Krone“, wo dann, vom Pressesprecher des Innenministeriums, gestanden ist: „Wir haben herausgefunden, dass einer der Ermittler vor Beginn der Untersuchungen eine SMS an eine Person [...] geschickt hat“ – ein bisschen verkürzt jetzt. – „Der Ermittler sei sofort abgezogen worden, da der Anschein von Befangenheit entstehen könnte.“

Am nächsten Tag, 7.9.2019, war der nächste „Krone“-Artikel, da ist es dann ein bisschen anders geschildert gewesen; da ist zwar gestanden, man hat den Ermittler „sofort abgezogen“, aber auf der anderen Seite ist auch gestanden, er hat die Soko vorher selbst über dieses Rücktritts-SMS informiert. Sonst hat er „seit dieser SMS keinen Kontakt [...] gehabt“. – Er hat seit dieser SMS schon auch Kontakt gehabt, was aus dem Bericht hervorkommt.

Für uns war das vor allem eine nicht unbedingt vertrauensschaffende Geschichte, weil uns ja Herr Soko-Leiter Holzer auch gesagt hat: Es gibt nicht einmal Anhaltspunkte, die eine Befangenheit – also eine Parteilichkeit oder eine Voreingenommenheit – hervorrufen könnten.

Für uns war das mit dem - - Wir haben natürlich nicht gewusst, ob dieser Zeitungsartikel stimmt, ob der Herr Soko-Leiter das gewusst hat, so wie es da insinuiert wird. Ich glaube, mittlerweile hat er das in einem Interview auch bestätigt, soweit ich das mitbekommen habe, aber natürlich ist das für uns – wenn er das gewusst hat – nicht vertrauensbildend, dass uns das nicht mitgeteilt wird.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat die Soko irgendwelche Maßnahmen dagegen getroffen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann mich da nur auf die Medienberichterstattung beziehen, dass man den Ermittler entweder wegen des Anscheins der Befangenheit abgezogen hat oder dass er aufgrund einer Fortbildung ohnehin von selbst aus der Soko ausgeschieden ist, aber sonst ist mir zumindest keine weitere Reaktion bekannt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Finden Sie es prinzipiell schon üblich, dass der Justizminister eine Weisung mit dem Inhalt, dass die WKStA von der Unbefangenheit der Soko ausgehen soll, erlässt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (erheitert): Das ist in der Tat ein bisschen - -, vielleicht ein ungewöhnliches Konstrukt. Wir haben allerdings, glaube ich, im Verfassungsrecht konstatiert, dass der Herr Minister die Verantwortung, die Letztverantwortung trägt.

Ich muss ganz ehrlich sagen – für mich persönlich –: Es war erfreulich, dass er die Verantwortung übernommen hat und gesagt hat: Allein eine Parteimitgliedschaft ist nicht ausreichend, dass eine Befangenheit vorliegt.

Bezüglich des Rücktritts-SMS kann ich nicht sagen, ob er das an Dr. Peschorn weitergeleitet hat oder nicht; ich nehme an, irgendeinen Kommunikationskanal muss es gegeben haben. Und ja, ich wüsste nicht, wie seine Meinung war oder ob er uns da beigetreten ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie war die Rolle von Reith in der Soko? War er zum Beispiel mit wichtigen Ermittlungen betraut?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ob sozusagen das Attribut wichtig - -, ist schwer zu sagen. Er war jedenfalls auch mit Ermittlungen in unserer Sache, in der Strafsache gegen Heinz-Christian Strache, betraut, hat dabei unter anderem auch den Zeugen Dr. Rothensteiner vernommen und auch Beweismittel entgegengenommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Glauben Sie, dass es Auswirkungen gehabt hat, wenn ein Ermittler, der in einem so wichtigen und großen Verfahren solch wichtige Ermittlungsschritte setzt, parteiisch ist? Ist damit die Soko überhaupt noch ernst zu nehmen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (erheitert): Ob sie ernst zu nehmen ist, das müssen Sie beurteilen. Aus einer rechtlichen Perspektive ist, denke ich mir, genau das eingetreten, was wir befürchtet haben: dass wir hier eine Anscheinsbefangenheit haben und das dann natürlich auch die Ermittlungen belastet. Die weiteren Entwicklungen geben uns aber bis zu einem gewissen Grad, würde ich sagen, auch recht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wussten Sie, dass sich Herr Reith schon nach fünf Tagen von der Soko Tape versetzen lassen wollte?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wollte er.

Gab es hier Interventionen, zum Beispiel von Csefan, der Niko Reith als seinen besten Mann in der Soko betitelt hat? Wissen Sie davon irgendetwas?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dass es Interventionen gegeben hätte, von dem habe ich keine Wahrnehmungen. Ich weiß, dass es – glaube ich, zumindest meiner Erinnerung nach – einen Vermerk von Kollegen Oberstaatsanwalt Adamovic gibt, wo, glaube ich, das festgehalten wird: dass er die Hand ins Feuer legt, dass das der beste Mann sei.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gibt Indizien, dass Niko Reith H.-C. Strache bei der Beschaffung des Ibizavideos unterstützte. Ist das vorstellbar? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dass ein Mitglied der Sonderkommission so etwas tut und für einen Politiker tätig wird – wie finden Sie das? Hat die Polizei da nicht ein massives Problem in ihren eigenen Reihen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das kann ich nicht beurteilen. Für mich ist die rechtliche Beurteilung relevant, dass hier eine Anscheinsbefangenheit vorliegt und so etwas die Ermittlungen kontaminieren kann.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gibt es Indizien, dass Niko Reith die undichte Stelle in der Soko ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gibt es Ihrer Wahrnehmung nach Indizien, dass Niko Reith Herrn Neumann vor der Hausdurchsuchung gewarnt hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, für das gibt es keine Indizien; also ich habe keine.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen die anonyme Anzeige vor, der zufolge mehrere Soko-Mitarbeiter der ÖVP zuzuordnen sind.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entschuldigung, könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist keine Frage, das ist eine Vorlage.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ah so, Entschuldigung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir müssen nur Zeit sparen.

Wie viel Zeit haben wir noch?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 3:40 Minuten.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Weil Sie mich gefragt haben, ob Niko Reith Herrn Strache bei der Beschaffung des Ibizavideos unterstützt hat – ich glaube, das war das Wort –, möchte ich sicherheitshalber vielleicht noch erwähnen: Da ist eine gewisse Wertung dahinter. Es gab schon einen Sachverhalt, bei dem er zumindest, man könnte sagen, in einem Dreiecksverhältnis, vielleicht - -, dass das so eine Wertung sein könnte. Das ist aber eine Wertung, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist auch meine Wahrnehmung.

Ich habe das Dokument, eine anonyme Anzeige, vorgelegt. Aufgrund dessen, dass Sie es nicht vorlesen, lese ich es ganz kurz vor:

„Andreas Holzer, Abteilungsleiter [...] ist ein enges und aktives Mitglied der ÖVP“, „Mag. Dieter Csefan, Referatsleiter [...] ist ein enges aktives Mitglied der ÖVP“, „Mag. Karl Ornetsmüller [...] aktives Mitglied der ÖVP [...] enger Freund von Dr. Bernhard Pircher“, Heimatverein Pro Patria. „Die SOKO wird daher niemals ernsthafte Ermittlungen gegen die eigenen Parteifreunde führen“.

Nehmen wir einmal die Causa Niko Reith aus: Ist die Soko Tape unparteiisch?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann das nicht beurteilen. Ich muss natürlich davon ausgehen, dass sie ihre Arbeit sachlich erledigt und frei von Parteiüberlegungen oder parteiischen Überlegungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie schätzen Sie den Leiter der Soko Tape, Mag. Holzer, ein? Funktioniert die Zusammenarbeit?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, ich habe es vorhin schon erwähnt: Aus meiner Sicht ist die Zusammenarbeit mit den drei Ermittlern, die uns zugewiesen sind beziehungsweise die uns gegenüber auftreten, eigentlich reibungslos. Hier funktioniert es.

Beim Herrn Leiter der Soko, ja, ist mein Eindruck, dass oft Probleme aufgeworfen werden, die vielleicht auch lösbar wären – oder ob sie bestehen: ich weiß es nicht –, aber da müssen Sie bitte ihn fragen, sozusagen, wie die Zusammenarbeit aus seiner Sicht ist.

Wir arbeiten mit den Ermittlern zusammen, nämlich diesen drei Sachbearbeitern, und da funktioniert die Zusammenarbeit aus unserer Sicht eigentlich gut, und das kann ich auch für das ganze Team bestätigen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Glauben Sie, dass Herr Niko Reith aus eigenen Stücken so fragwürdig gehandelt hat – ich nenne als Beispiel das Nichtsicherstellen der Handys in der Schedderaffäre –, oder hat er dementsprechend von irgendjemandem eine Weisung, zum Beispiel, bekommen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da die ganze sogenannte Schredderaffäre zu einem Zeitpunkt war, an dem ich selber noch nicht Teil des Ibizateams war – ich bin erst dann dazugekommen, wie es um die Vorbereitung der Hausdurchsuchung gegangen ist, dann für den 12. August –, würde ich Sie bitten, das an Mag. Jilek zu richten, die hier, glaube ich, als Staatsanwältin federführend war und den Sachverhalt bearbeitet hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Purkart – weil wir gerade beim Thema Weisung sind –: Wurden Sie von einem Oberstaatsanwalt oder der Oberstaatsanwaltschaft in dem gegenständlichen Verfahren jemals gerügt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Gerügt ist, glaube ich, eine Wertung, aber es gab hinsichtlich meiner Datenauswertung Nachfragen, die ich nicht ganz nachvollziehen konnte; ich würde es vielleicht so formulieren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von wem?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Fertigungsgemäß vom Leitenden Oberstaatsanwalt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War das Oberstaatsanwalt Fuchs, für das Protokoll?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): In welchen Causen war das?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das war in der Causa Ibiza. Also jetzt hier im 17 St 5/19d, also in den Casag-Ermittlungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also Schredderaffäre, zum Beispiel?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wenn Sie den Befangenheitsbericht bezüglich des Rücktritts-SMS meinen, das war - -, der ist zu allen Aktenzeichen, die wir mit der Soko Tape haben, berichtet worden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Können Sie diese Rüge bitte noch ein bisschen näher ausführen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Mir - - Also es war die Nachfrage, warum wir außerhalb des Tatzeitraums - - oder, ich glaube, welche Erwägungen wir angestellt haben, warum wir außerhalb des Tatzeitraums Daten auswerten. Das bezog sich offenbar darauf, dass wir hier am 18. Mai sozusagen diese Nachricht gefunden haben.

Das war für mich insofern unverständlich, als ich eigentlich grundsätzlich der Meinung bin, dass die Oberstaatsanwaltschaft natürlich weiß, dass wir nicht nur dann, wenn ein Vorteil versprochen wird oder wenn vielleicht ein Vorteil gewährt wird – also das wäre jetzt übersetzt in unser Verfahren: ein Deal gemacht wird beziehungsweise dann die Bestellung des Herrn Mag. Sidlo stattgefunden hat –, sondern natürlich dann auch in einem Zeitraum schauen müssen, ob dieser Deal dann vielleicht auch umgesetzt wurde.

Gerade in unserem Verfahren ist es natürlich auch sehr wichtig gewesen und auch einmal grundsätzlich prima facie sehr vielversprechend, dass man sich natürlich den Zeitraum rund um die Veröffentlichung des Ibizavideos genau anschaut, ob hier vielleicht irgendwelche Nachrichten im Sinne von: Oje, jetzt geht es nicht mehr!, gewesen sind oder ob eben vielleicht auch nicht. Darum haben wir uns diesen Zeitraum angeschaut.

Für mich war es in der Hinsicht eben unverständlich, warum wir uns rechtfertigen müssen, dass wir da – aus meiner Sicht zumindest, nach meiner Beurteilung –, ja, relativ nachvollziehbare, glaube ich, und sehr naheliegende Ermittlungen angestellt haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie, aus Ihrer Wahrnehmung heraus, irgendetwas falsch gemacht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Denken Sie, dass die Rüge Sie von irgendetwas abhalten sollte?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Für mich war es unangenehm, das zu beantworten, aber ob das die Intention war, da müssen Sie dann bitte den Leitenden Oberstaatsanwalt fragen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ein Punkt, der mir noch aufgefallen ist: Beim Hin und Her betreffend die Auswertung der Rohdaten der Chats, das betrifft jetzt insbesondere den Fall H.-C. Strache, wollte das Bundeskriminalamt – statt der WKStA – ja selbst die Auswertungen vornehmen.

Wie viele Auswertungen dieser Rohdaten hat die WKStA überhaupt schon bekommen? Das würde mich interessieren.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: In den Casinos-Ermittlungen, also wirklich auf den Tatverdacht, den wir jetzt haben, den wir ermitteln, haben wir bis dato noch keine Auswertungsberichte bekommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also das heißt, Sie haben noch überhaupt keine Daten an die WKStA bekommen, obwohl es hier ein Tamtam gegeben hat, wer überhaupt für die Auswertung zuständig ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Verstehe ich Sie richtig: Die Frage ist, ob wir aus den sichergestellten Daten Auswertungsberichte zu den Casag-Ermittlungen bekommen haben? (Abg. Stögmüller: Ja!) – In den Casag-Ermittlungen haben wir sie nicht bekommen. Wir haben sie zu den Vereinsermittlungen bekommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, aber wie kann das sein, dass da noch überhaupt keine Ermittlungsergebnisse, also noch überhaupt keine Auswertungen gekommen sind? Wie können Sie das erklären?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da müssen Sie Herrn Holzer fragen. Das kann ich nicht beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Seit wann arbeitet die Soko denn überhaupt an diesen Daten und an der Auswertung? Wie lange ist das jetzt schon her?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich weiß es zumindest aus einer Besprechung vom 16. Oktober oder 18. Oktober 2019 – da gab es eine Besprechung nach der ersten Hausdurchsuchung –, wo wir versucht haben, sozusagen einmal eine Art Status quo zu erheben: Wo stehen wir, wie tun wir weiter? Dort hat uns damals dann die Soko eröffnet, dass sie jetzt quasi sozusagen einmal hier die ersten Vorarbeiten erledigt hat, dass sie jetzt mit der Datenauswertung beginnen könnte und bis dorthin nur einmal so quasi einen groben Überblick gemacht hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Purkart, Sie sind ja IT-Experte. Diese Dauer von Oktober bis jetzt kommt mir schon extrem lange vor. Ist diese Dauer üblich?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Dauer, dass etwas geliefert wird? (Abg. Stögmüller: Mhm! Die Länge!) – Es ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Das kann sehr komplex sein, das kann sehr lange dauern, kann auch nicht sehr lange dauern.

Ich möchte so sagen: Der Auftrag an die Soko war dann jedenfalls spätestens am 21. November, 22. November – ich glaube, am 21. November war eine Besprechung, wo wir das festgehalten haben –: Wir kümmern uns um die Haupthandys, hier sind wir schon sehr weit, hier haben wir schon einen großen Überblick, und sie mögen die Zweitgeräte sichten; also das ist dann zum Beispiel das I-Pad, das  selten verwendet wird, oder zum Beispiel die E-Mails, die wir bei der Novomatic sichergestellt haben, das Postfach von Herrn Dr. Fuchs, glaube ich, aus dem BMF, haben wir noch beauftragt – circa, also das ist jetzt, glaube ich, nicht ganz vollständig. Dort haben wir dann auch - - Also das war unser Vorschlag an die Soko, wie wir uns die Arbeit gut aufteilen können.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mich verwundert es ein bisschen, weil Sie im Eingangsstatement gesagt haben, Sie wohnen Tür an Tür mit den besten Experten, die diese Daten relativ schnell aufbereiten können. Dass das so lange dauert, dass hier die Soko Tape wieder einmal so lange braucht – das kennen wir ja –, ist schon ein bisschen verwunderlich.

Soll hier etwas zurückgehalten werden? Haben Sie den Verdacht oder liegt Ihnen dazu irgendeine Wahrnehmung vor?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ob etwas zurückgehalten wurde, das kann ich nicht beurteilen. Meine Wahrnehmung, die ich dazu habe, ist nur das, dass mit, ich glaube, drei Ermittlern, die natürlich auch viele, viele organisatorische Tätigkeiten machen müssen, das heißt die Organisation, Ausfolgungen, Unterlagen beschaffen, unsere Ermittlungsanordnungen erfüllen - - vielleicht liegt es an Ressourcen. Das ist aber eine Spekulation, kann ich nicht beurteilen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, vielen Dank. Wir geben weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Ich würde vorschlagen, wir unterbrechen die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.18 Uhr bis 16.22 Uhr.)

*****

16.22

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Herr Abgeordneter Krainer gelangt zur Geschäftsordnung zu Wort. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur wissen, ob beim Vorsitzwechsel § 5 Abs. 3 der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse eingehalten wurde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Frage kann ich sehr kurz beantworten: Ja.

*****

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Oberstaatsanwalt, ich hätte noch eine Frage zu den Auswertungsberichten zur Casag. Sie haben gemeint, die Soko hätte Ihnen bis jetzt, seit dem 16. Oktober, keine Auswertungsberichte zukommen lassen. Da Sie ja auch IT-Experte sind: Haben Sie Auswertungsberichte selbst verfasst?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte nur richtigstellen: Wir haben keine Datenauswertungsberichte zu den Casinos-Ermittlungen bekommen, andere hat es dann schon gegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich rede nur von der Casag.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich habe die Datenauswertungsberichte bis dato großteils selbst verfasst, allerdings mit Unterstützung der IT-Experten, die mir dann halt teilweise auch den Zugang zu diesen Beweismitteln ermöglicht haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie viele haben Sie ungefähr verfasst?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie viele IT-Experten, oder - -?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie viele Auswertungen Sie vorgenommen haben.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Viele. Da habe ich jetzt nicht die konkrete Nummer.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unter zehn oder unter 50?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, also es werden wahrscheinlich mit allem zusammen dann circa zehn, oder - - werden es wahrscheinlich sein, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist die Soko gänzlich frei, zu entscheiden, welche Auswertungen sie vorzieht, ob eben zum Casag-Verfahren oder zum Vereinsermittlungsverfahren oder sonstigen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben ihnen keine Prioritätensetzung in der Hinsicht eingeräumt, sondern wir haben ihnen grundsätzlich natürlich - -, sie haben einmal an sich den Auftrag, zu ermitteln und Daten auszuwerten, haben allerdings hier in den Casag-Ermittlungen eben diese Trennung gemacht, dass sie sich grundsätzlich auf diese Zweitgeräte konzentrieren sollten beziehungsweise einzelne weitere Beweismittel; aber sie haben schon auch die Aufgabe, dass sie bei diesen anderen Hauptgeräten selbstverständlich auch im Sinne einer Qualitätskontrolle und im Sinne einer allfälligen Ergänzung das auch überprüfen und allenfalls eben ergänzen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gemeint, ein Thema mit der Soko wäre Befangenheit gewesen, das andere gewisse Mängel. Zur Sicherstellung bei Strache haben Sie schon etwas ausgeführt. Sie haben aber auch gemeint, bei der Sicherung der Signal-Chats hätte es Mängel gegeben, deswegen lege ich Dokument 406, Seite 1 von 6, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein Ersuchen, von Ihnen verfasst, vom 4. September 2019, an die Soko Tape. Könnten Sie bitte sagen, was Sie zu diesem Schriftsatz motiviert hat und worum es Ihnen da ging?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich muss das nur ganz kurz durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Also grundsätzlich ist es eben darum gegangen, dass wir in der Ordnungsnummer 44, das heißt vor der Hausdurchsuchung, klar, auch detailliert festgehalten haben, auch mithilfe der IT-Experten bei uns, was für Probleme bei den verschlüsselten Messengerdiensten wie insbesondere auch Signal auftreten können und dass wir dem quasi dementsprechend halt besondere Beachtung schenken wollten. Bei diesem Ersuchen ist es dann darum gegangen, uns, glaube ich – ich hoffe, dass ich die Chronologie richtig im Kopf habe - -

Uns wurde dann von der Soko auf Nachfrage mitgeteilt – nämlich auf die Frage, ob sie die Signal-Chats lesbar haben beziehungsweise ob sie sie lesbar machen können, weil sie verschlüsselt waren; ob sie das jetzt doch schaffen können –, uns wurde dann mitgeteilt, dass sie es nicht schaffen können, sie konnten nur die Anhänge lesen, allerdings nicht die Nachrichten selbst. Unsere IT-Experten haben auch beurteilt, dass das zumindest ein sehr schwieriges Unterfangen werden wird, das noch lesbar zu machen – da wir nicht mehr über die Handys verfügt haben, sondern die schon ausgefolgt wurden. Wir haben dann dazu der Soko eben diese Note übermittelt und ihnen zum einen halt die Fragen gestellt, wie sie vorgegangen sind, ob sie es noch versuchen beziehungsweise ob sie einen Lösungsweg vielleicht auch schaffen, und ja, auch eine klare Antwort - -, ob hier ein Beweismittelverlust eingetreten ist.

Für uns war das insofern wichtig, als wir natürlich in dem Verfahren davon ausgehen müssen, dass die Betroffenen selbstverständlich auch in Signal-Chats Beweismittel vorlegen können, und wenn wir nicht in der Lage sind beziehungsweise wenn wir nicht transparent arbeiten und sagen, wir haben diese nicht, dann setzen wir uns möglicherweise dem Vorwurf aus, dass wir uns Monate später dann mit einer Unterlage auseinandersetzen müssen, irgendeiner Datei, über die dann jemand sagt: Das wäre in den Signal-Chats gewesen, ihr wolltet sie vielleicht gar nicht finden!

Darum war das klar, das war offenzulegen, und wir wollten die Soko da auch auffordern, ob es hier vielleicht doch noch Möglichkeiten gibt, wie sie das dann vielleicht schaffen könnten, dass es doch noch lesbar wird, da das auch ein wichtiges Beweismittel war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und wie ging es dann aus? Ist der Beweisverlust eingetreten oder konnten die Signal-Chats noch hergestellt werden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Unsere IT-Experten haben es – worauf ich sehr stolz bin – geschafft, dass sie diese Nachrichten entschlüsseln. Wir haben dann in einer weiteren Note die Soko darüber informiert, circa Ende September, glaube ich, dass sie es - -, dass es uns gelungen ist, dass wir es lesbar machen. Und wir haben das dann im Oktober, Mitte Oktober, bei einer Besprechung dem Soko-Leiter auch gesagt und haben ihm auch gesagt, dass es aus unserer Sicht relevante Inhalte drinnen gibt, auch für die Hintermannermittlungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, dank Ihrer ITler wurde am Ende kein Beweisverlust bedauert?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Im Ergebnis ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Dokument 61431 vorlegen und komme zum Thema Schredderaffäre. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist eine Information, die für Herrn Vizekanzler Jabloner ausgearbeitet wurde, über die Chronologie der Befangenheitsthematik bei den Mitgliedern der Soko Tape. Ich würde Sie ersuchen, die Beispiele auf Seite 3 zu erklären, die laut dem Verfasser aufzeigen, dass die ausreichende Sorgfalt, in der Schreddercausa gründliche Ermittlungen zu führen, unterblieb.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entschuldigung, war da schon eine Frage? Ich habe es akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob Sie ausführen könnten, inwiefern bei der Schreddercausa – Seite 3, die Ausführungen – die gründliche Sorgfalt unterblieb, in der Argumentation der WKStA.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich lese es mir ganz kurz durch, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Grundsätzlich kann ich diesen Ausführungen ja folgen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was waren da die Bedenken?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte nur festhalten, ich habe diese Unterlage nicht erstellt und war, wie gesagt, bei der Schredderaffäre nicht dabei, aber grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll - -, dass man auch in einem laufenden Ermittlungsverfahren gerade auf den Handys natürlich auch Beweismittel findet, die zur Aufklärung der Straftat führen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Könnten Sie den Sachverhalt beschreiben, damit er hier bekannt wird, und Ihre Wertung, um die ich Sie bitten würde, vonseiten der WKStA erklären?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also der Beamte unterließ es laut dieser Unterlage, obwohl die Sicherstellungsvoraussetzungen vorlagen, dass er eine solche anregt. Er hat dann das Handy wieder zurückgegeben; so zusammengefasst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Beim Beschuldigten Arno M.?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann es - - Wie gesagt, ich war damals noch nicht Teil des Ibizateams, aber das lese ich aus dieser Unterlage, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und der zweite Punkt war?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Sie meinen jetzt die „Unterbliebene Nachschau in den Laptop“?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. – Wie ist das ermittlungstechnisch zu sehen? Können Sie das beschreiben, was da aus Sicht der WKStA unzureichend war?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also man hat – zusammengefasst – den Laptop nicht sichergestellt mit der Begründung, dass ein Mitarbeiter der Parteizentrale – Mag. Stefan Steiner, laut dieser Unterlage – das Einschreiten wahrnehmen konnte und dadurch eben das weitere Einschreiten, also offenbar die Sicherstellung des Laptops, wenig erfolgversprechend war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und teilen Sie die Analyse Ihrer Kollegin, die das verfasst hat, dass das seltsam anmutet – weil entsprechend auch Beweismittelunterdrückung?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich teile jedenfalls die Ansicht, soweit ich das dieser Unterlage entnehme, dass in so einem sensiblen Verfahren mit uns als Leiter des Ermittlungsverfahrens Rücksprache gehalten werden sollte. (Abg. Krisper: Bitte noch einmal! Akustisch!)

Aus meiner Sicht, aus meiner Beurteilung heraus bin ich der Meinung, dass man in solch sensiblen Verfahren, sozusagen in solch entscheidenden Verfahrenssituationen, ob man Beweismittel sicherstellt oder nicht, mit uns Rücksprache halten sollte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Rücksprache halten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, weil wir als Leiter des Ermittlungsverfahrens natürlich dann entsprechend die Entscheidung darüber haben; und wenn Gefahr im Verzug ist: dass er es halt natürlich selbst macht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und diese Rücksprache gab es nicht, und dementsprechend wurde das Handy nicht sichergestellt und auch nicht der Laptop in der ÖVP-Parteizentrale. – Ist das richtig?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie ich das der Unterlage entnehme, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Durch einen Ermittler, der einmal ÖVP-Gemeinderatskandidat war?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Soweit wir entnommen haben, dass er Gemeinderat der ÖVP war, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zum Thema Befangenheit, aber jetzt nicht die Soko betreffend, sondern Pilnacek, und darf Ihnen den Bericht Nummer 33, den Sie verfasst haben, vom 24. April 2020 an die OStA vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da Sie den selbst verfasst haben, im Gegensatz zum Schredderbericht, darf ich Sie ersuchen, Ihre Bedenken auszuführen, die Sie zu diesem Bericht motiviert haben.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Bedenken waren dahin gehend - - Der Bericht, den ich jetzt vor mir liegen habe, fußt auf einem Aktenvermerk bezüglich gefundener Chatnachrichten. Aus der Kommunikation ist ersichtlich gewesen, dass da zumindest die Möglichkeit einer Anscheinsbefangenheit von Herrn Sektionschef Mag. Pilnacek vorliegt, weil wir aus den Daten haben schließen können – das war jedenfalls unser Schluss –, dass ein freundschaftliches Verhältnis mit dem Beschuldigten Mag. Schmid vorliegt oder zumindest ein Vertrauensverhältnis, das diesen Anschein der Befangenheit begründen könnte.

Was in dem Bericht noch zusätzlich relevant war, ist, dass wir in den Daten auch gefunden haben, dass Mag. Neumann, der 2013 ein Ermittlungsverfahren in Bezug auf die Telekom-Causa hatte, Mag. Krumpel kontaktiert hat, und Mag. Krumpel hat in weiterer Folge dann offenbar eine Vorsprache gehalten, zumindest eine Vorsprache im Ministerium gehalten. Ich müsste sonst jetzt zu Details auf den Auswertungsbericht gehen, aber grundsätzlich: Dass es da zu Interventionen zumindest hätte kommen können – das ist aus den Daten nicht eindeutig herauszulesen –, diesen Sachverhalt wollten wir der Ministerin zur Kenntnis bringen, dass sie als zuständige Dienststelle über eine mögliche Anscheinsbefangenheit entscheiden kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, eigentlich aufgrund Ihrer Auswertungen und der entsprechenden Verbindungen Pilnacek/Neumann, Pilnacek/Krumpel, Pilnacek/Schmid?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja. So ist es, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir wissen aus den Akten, dass Sie schon früher diese Bedenken hatten und diese gerne der Justizministerin zukommen lassen wollten, aber die OStA dagegen war. – Wie hat sich diese verhalten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben den ersten Bericht damals verfasst und an die OStA geschickt und waren der Meinung, dass das der Justizministerin vorgelegt werden wird. Wir haben dann einen Erlass bekommen – ich glaube, der wurde mir jetzt nicht vorgelegt –, das war ein Erlass vom 7.5.; ich muss kurz nachsehen.  (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In unseren Akten unter Nummer 63635; ich kann es Ihnen vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: In dem Erlass wurde uns ein Berichtsauftrag erteilt, und zwar für uns eigentlich sehr befremdlich, dass wir uns erklären – obwohl wir im Bericht darauf aufmerksam gemacht haben, dass es um die Vorlage zur Prüfung einer möglichen Befangenheit geht –, welche strafbare Handlung wir da überhaupt aufdecken wollen. Das wurde unter Bezugnahme auf § 140 StPO gemacht. Da muss man als Jurist sehen, dass es in § 140 StPO darum geht, ob wir Ergebnisse aus einer Telefonüberwachung nehmen können, nicht aus einer Sicherstellung von einem Handy; das sind für Juristen ganz klar getrennte Dinge.

Es wurde uns dann gesagt, dass wir „nicht einmal ansatzweise einen strafprozessrechtlich zulässigen Ermittlungszweck [...] erkennen“ lassen. Es wurde uns gesagt – und das hat uns ein bisschen fassungslos gemacht, mich jedenfalls –, dass mangels „präziser Kenntnis über die konkreten interministeriellen Arbeitsabläufe und Kommunikationsbedingungen (hier zwischen Spitzenbeamten des BMF und des BMJ)“ diese „aus Sicht einer Staatsanwaltschaft auch gar nicht beurteilbar“ wären.

Das hat mich zumindest insofern fassungslos gemacht, weil: Die Casinos-Causa und die gesetzliche Zuständigkeit der WKStA ist geradezu die Beurteilung von Arbeitsabläufen und Kommunikationen von Spitzenbeamten im BMF! Also da wird uns dann quasi ausgerichtet, wir sind eigentlich nicht in der Lage, unsere gesetzliche Zuständigkeit wahrzunehmen. Das hat mich, ehrlich gesagt, fassungslos gemacht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das waren die Ausführungen von Fuchs? (Auskunftsperson Purkart: Bitte?) – Von Fuchs wurde das argumentiert, das für Sie rechtlich nicht Nachvollziehbare?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entschuldigung, ich verstehe Sie so schlecht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was Sie so fassungslos gemacht hat, war die Argumentation von Fuchs?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, die Argumentation von Fuchs, dass wir da unzulässig, also quasi gesetzlos agieren; und vor allem auch, dass uns da in Wahrheit unsere Kompetenz abgesprochen wird, unseren Ermittlungsfall zu lösen, denn das ist die Kernaufgabe, die Beurteilung dieser Sachverhalte, auch in diesem Verfahren.

Es hat mich insofern auch - - Ja, wir haben das als gesetzliche Verpflichtung gesehen, dass wir das wahrnehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Natürlich, denn die Folge wäre gewesen, dass Sie, nehme ich an, darauf gedrängt hätten, dass Pilnacek die Fachaufsicht über das Verfahren entzogen wird.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Für uns war die Problematik vor allem auch die, dass wir natürlich laufend in diesem Ermittlungsverfahren berichten, und sollte eine Anscheinsbefangenheit vorliegen, dann berichten wir pausenlos an jemanden (Abg. Krisper: Der befangen ist!), bei dem zumindest eine Anscheinsbefangenheit vorliegt. Und das ist natürlich für uns in diesen heiklen Ermittlungen genauso ein Problem.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pilnacek hat jetzt noch immer die Fachaufsicht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Meines Wissens ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Inwiefern konnten Sie die Justizministerin über Ihre Befangenheitssorgen bezüglich Pilnacek informieren?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben diesen ersten Bericht geschrieben. Nach dem aufgetragenen Bericht, sozusagen, nehme ich an, dass es nicht weitergeleitet wurde. Dass es dann später auch der Ministerin zur Kenntnis gebracht wurde, schließe ich daraus, dass es auch Ihnen vorliegt und die Frau Ministerin auch gesagt hat, glaube ich – soweit ich das aus der Medienberichterstattung mitbekommen habe –, dass sie auch Herrn Mag. Pilnacek gefragt hat, ob so ein Vertrauensverhältnis vorliegt, und zwei Sektionen beauftragt hat, das zu prüfen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehe ich das richtig, dass die Personen, die die Befangenheit geprüft haben, hierarchisch unter Pilnacek stehen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wenn ich richtig verstanden habe – wie gesagt, Medienberichterstattung –, dass auch die Sektion IV als eine der Sektionen das geprüft hat, müsste das der logische Schluss sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist aber reichlich absurd – systemisch betrachtet –, wenn die Untergebenen die Befangenheit des Ranghöchsten, nämlich des Sektionschefs, zu beurteilen haben, oder?

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (erheitert): Da müssen Sie die Frau Bundesministerin fragen, nach welchen Überlegungen sie das so beauftragt hat. Das möchte ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gemeint – nur noch als Nachfrage zu dem Gesagten –, Reith hat bei Strache Beweismittel entgegengenommen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, das ist richtig. Er hat von Herrn Rothensteiner zumindest per E-Mail Unterlagen bekommen. Das sieht man aus den Akten, und ich glaube, er hat auch einen an ihn gerichteten Brief bekommen, der dann an uns weitergeleitet wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann haben Sie von einem Dreiecksverhältnis gesprochen, von dem Sie ausgehen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es gab einen Chat, bei dem - - Ich muss ein bisschen weiter ausholen, damit das verständlich wird. Ein Bundesheeroffizier hat eine Tonbandaufnahme gemacht, ohne dass der Aufgenommene davon gewusst hat. (Abg. Krisper: Ibiza 2 quasi, aber verwerflich für Strache, in dem Fall! – Heiterkeit der Auskunftsperson.) Das stellt jedenfalls einmal den Anfangsverdacht nach § 120 StPO dar, wenn das ohne die Zustimmung des Aufgenommenen passiert. (Abg. Krisper: Mhm!)

In einem Chat, also in einer Zusammenschau von einem Whatsapp-Chat und einem Signal-Chat hat sich dann ergeben, dass der Bundesheeroffizier, der diese Aufnahme gemacht hat, zumindest dann Strache über Signal davon unterrichtet, dass das gemäß Absprache BKA an ihn weitergeleitet wird. Dadurch ist sozusagen die Situation eingetreten, dass ein Mitarbeiter des BKA – so wird es hier genannt vom Schreibenden – entweder davon gewusst hat oder das vielleicht auch in einer strafrechtlich relevanten Bestimmung oder Beitragstäterschaft zu verantworten hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Stichwort Ibiza, das Video: Was halten Sie davon, dass Sie als zuständige Herrin des Verfahrens, des Korruptionsverfahrens, wochenlang nicht über die Sicherstellung informiert wurden – sowohl rechtlich als auch systemisch für die Effizienz der Ermittlungen betrachtet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte mich zum einen einmal auf die Fakten zurückziehen. Wir haben im Vereinsakt ja, ich glaube im Juni 2019, den Auftrag erteilt, dieses Video beizuschaffen. Ich glaube, es wurde hinreichend erörtert – auch wieder: soweit ich das den Medienberichten entnehmen konnte –, dass die Frau Bundesministerin dazu auch klar gesagt hat, man hätte uns berichten müssen. Dieser Rechtsansicht sind wir auch, nach § 113[1], dass man uns rechtzeitig hätte berichten müssen. Ich möchte das aber gar nicht auf eine juristische Ebene herunterbrechen.

Das muss ich wirklich sagen: Es war schon auch brüskierend, dass man das aus den Medien erfährt. Wir haben eine Soko Tape, die nach dem Ibizavideo benannt ist (Heiterkeit der Abg. Krisper), wir haben auch den Auftrag erteilt, dass man uns das beischafft. – Ich glaube, das sagt der Hausverstand, dass wir als Leiterin des Ermittlungsverfahrens auch davon informiert werden wollen und das nicht aus den Medien erfahren wollen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie hat sich dieses Vorgehen auf das Vertrauensverhältnis mit der Soko ausgewirkt? Sie können sich ja die Ermittler nicht aussuchen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es ist natürlich nicht vertrauensbildend. Es ist jetzt so, es ist für uns auch - - Es geht ja nicht nur darum: Hauptsache wir wissen es!, sondern es ist ja ein Zweck dahinter, dass wir das wissen, weil wir auch prüfen müssen, ob wir aus dem Video - - Es gibt auch diese Passage aus dem Buch „Die Ibiza-Affäre“, die auch Teil des Aktes ist, wo es um den Gesetzeskauf geht, vielleicht um die Casinos, wo, glaube ich, Herr Strache – wenn ich es richtig zitiere – sagt: Es ist schwer. „Aber es geht.“

Diese Passagen hätten wir natürlich gerne vorher gesehen und hätten dann als Leiterin des Ermittlungsverfahrens beurteilt, ob wir allenfalls Ermittlungsmaßnahmen setzen müssen, bevor so etwas publik wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist für Sie nachvollziehbar, dass die Aufbereitung des Videos so lange gedauert hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Mangels Kenntnis dieser Daten kann ich dazu nicht wirklich Auskunft geben. Ich kann mich nur auf meinen Wissensstand beziehen, der schon im Buch „Die Ibiza-Affäre“ steht: dass es eine teilweise sehr, sehr schlechte Tonqualität ist, dass es sehr umfangreiches Material ist und – soweit das auch Herr Mag. Holzer im Interview in der „Krone“ gesagt hat – dass es offenbar diese schlechte Tonqualität hat. Beurteilen kann ich es nicht, weil ich keine Fakten habe.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Befragungszeit ist noch 1 Minute.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die OStA hat sowohl bei Reith als auch bei Pilnacek gemeint: Da ist nichts gesetzeswidrig, nichts befangen, da gibt es nichts zu tun! – War die Beurteilung immer so oder nicht; wenn Sie es mit anderen Sachverhalten vergleichen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, es hat parallel einen anderen Fall gegeben – weil es eben auch im Ibizaverfahren dann der Fall war –, wo ein Dritter Herrn Strache einen BAK-Beamten, also vom Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, empfohlen hat, weil er – sinngemäß – zu 100 Prozent FPÖ-loyal gewesen wäre. Wir haben auch darüber einen Aktenvermerk angelegt und das der zuständigen Dienststelle, dem BAK, übermittelt. Das haben wir der OStA Wien berichtet, da hat es keine Reaktion gegeben.

Das BAK hat dann entschieden, dass es diesen Beamten von den Ermittlungen abzieht, und ihn dann sogar versetzt. Auch das haben wir dann der OStA Wien berichtet, da hat es auch keine Reaktion gegeben.

Der Beamte, der – und das ist natürlich auch für unseren Standpunkt unterstützend – abgezogen wurde, hat sich dann beim Gericht beschwert und gesagt, die Übermittlung von Daten, die aus einem Strafverfahren kommen und die ihn nicht betreffen, an die Dienststelle wäre unzulässig. Das Gericht hat dann aber ausgesprochen, dass es nicht nur zulässig ist, sondern dass wir sogar verpflichtet sind, solche Umstände aufzuzeigen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie diese unterschiedliche Behandlung der Fälle durch OStA Fuchs nachvollziehen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann es rechtlich nicht nachvollziehen, vor allem weil auch hier – wenn wir so wollen – außerhalb des Tatzeitraums - - Dieser Fund hat den April 2019 betroffen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, und dieser Fund hat auch nach dem 28. oder 29. März, wie wir es in unserer Anordnung geschrieben haben, stattgefunden. – Ja, aus meiner Sicht ist es jedenfalls von der Sache her dasselbe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie nachvollziehen – das hat man ja schon fast vergessen –, dass Pröll und Rothensteiner bei Pilnacek waren und sich über die Handysicherung beschwert haben – also überhaupt, dass sie beim ihm waren (Heiterkeit der Fragestellerin) und sich beschwert haben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dem Aktenvermerk, den wir dann erbeten haben, dass wir ihn bekommen – den haben wir dann bekommen –, entnehme ich, dass zumindest ein Thema auch die Sicherungsdauer der Mobiltelefone war. – Kann ich nicht nachvollziehen, und zwar deswegen, weil wir bei Dr. Rothensteiner und bei Dipl.-Ing. Pröll die Problematik gehabt haben, dass es aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht möglich ist, die E-Mails vom Gerät zu sichern. Diesen Umstand haben sowohl die Soko wie auch wir festgestellt – also übereinstimmend –, und wir haben das Dr. Rothensteiner schon am Tag der Hausdurchsuchung mitgeteilt.

Es wurde, glaube ich, seiner Sekretärin gesagt. Es ist seiner Sekretärin nachher noch einmal gesagt worden. Wir haben mit dem Verteidiger mehrmals darüber kommuniziert, dass es so ist. Es ist auch alles im Akt festgehalten, wo die Problematik ist. Wir haben Herrn Dr. Rothensteiner dann sogar auf Bitten seines Verteidigers beziehungsweise auf weitergeleitete Bitten seines Verteidigers seine Kontakte aus dem Handy ausgespielt – auch sozusagen im Sinne der Fairness und einer möglichsten Schonung, dass er damit wieder arbeiten kann.

Bei Dipl.-Ing. Pröll war auch quasi aus den Berichten erkennbar, dass dieses Handy dann sogar an einen externen Dienstleister geschickt werden muss, um es zu sichern, weil sowohl die Soko als auch die IT-Experten der WKStA das nicht machen haben können. Dieser Umstand war, glaube ich, bekannt – oder zumindest gehe ich davon aus, dass es bekannt sein muss, weil es aktenkundig war und, wie gesagt, mit dem Verteidiger kommuniziert wurde.

Das heißt, das kann ich nicht ganz nachvollziehen, sozusagen – außer dass man halt vielleicht seinen Frust loswerden möchte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber schließlich war ja auch die Hausdurchsuchung schon als rechtskonform judiziert. Das heißt, man fragt sich, warum sie bei Pilnacek waren.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Was die Sicherstellung des Handys betrifft, wäre es aus einer rechtlichen Perspektive natürlich auch möglich, dass sie einen Einspruch wegen Rechtsverletzung machen, weil die Rückausfolgung zu lange dauert – den sie aber nicht erhoben haben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Noch 20 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke – nächste Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke.

Ich übergebe das Wort an die Fraktion der ÖVP, an Herrn Abgeordneten Fürlinger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Herr Mag. Purkart, vielleicht zum Auftakt, damit für alle Beteiligten eine Struktur drinnen ist: WKStA und StA Wien – und auf BMI-Ebene gibt es ja theoretisch auch zwei Spieler, die Soko und das BAK. Inwiefern ist das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung zuständig? Hat das etwas mit der Causa zu tun?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Sie wollen die Zuständigkeit des BAKs wissen oder warum die Soko Tape zuständig ist?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ja, oder ob das BAK damit etwas zu tun hat und warum nicht. Warum hat die WKStA die Soko beauftragt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie ich den Akten entnehmen kann, hat Frau Mag. Jilek ganz am Anfang des Ermittlungsverfahrens ein Telefonat dazu geführt. Da ist es darum gegangen, wer dieses Verfahren auf polizeilicher Seite führt, ob das das BAK ist, das grundsätzlich für die Korruptionsstraftatbestände zuständig ist, oder die Soko Tape. Da hat dann, glaube ich, Mag. Holzer gesagt, dass dieser Verfahrenskomplex von der Soko Tape übernommen wird.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Beide Staatsanwaltschaften, sowohl Ihre Behörde als auch die StA Wien, haben dann die Soko Tape beauftragt, um Ermittlungen ersucht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir können uns nicht aussuchen, wen wir beauftragen (Abg. Fürlinger: Na eh!), die Polizeidienststelle sucht die Polizei selbst aus.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das ist mir schon klar, das weiß ich schon, aber beide haben beauftragt. Was genau haben Sie beauftragt und was für einen Ermittlungsstrang genau hat die StA Wien beauftragt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Den konkreten Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien kann ich Ihnen nicht nennen, aber wir haben am Anfang die Casinos-Ermittlungen und die Vereinsermittlungen beauftragt, diese zwei Komplexe.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Es hat eine Besprechung gegeben, glaube ich, erstmals – oder nicht erstmals –, im Oktober, zwischen Beamten der Soko und Ihnen, am 16.10., der hier schon genannt worden ist. Da ist davon die Rede gewesen, dass ein Auswertungstool beziehungsweise das Analysemodell an die Soko Tape übergeben wird.

Was genau ist dieses Analysemodell, was ist die Auswertungsmethode? Erstellen Sie die?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das Analysemodell ist, vereinfacht gesagt, unser Prüfprogramm, wie wir aufgrund des Tatverdachtes, der vorhandenen Beweismittel und des jeweiligen Erkenntnisstandes diese Daten durchforsten wollen, wie wir glauben, dass wir möglichst zielgerichtet und vollständig einmal den Tatverdacht bekräftigen beziehungsweise auch widerlegen können.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das heißt, das betrifft jetzt nicht nur die sichergestellten Daten auf den Mobiltelefonen oder Computern, sondern alles, was an Daten sichergestellt worden ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das Analysemodell hat in dem Kontext nur die Daten betroffen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Auf den Telefonen – oder gar nicht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, in dem Fall war das Analysemodell, wie wir bei den Haupthandys vorgegangen sind (Abg. Fürlinger: Ah, schon mit den Handys! Okay!), und das ist dann detailliert vorgelegt worden.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wie funktioniert der Algorithmus, werden gewisse Stichworte miteinander verknüpft, oder - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, das ist ja in dem Fall eine relativ - -, eine sehr strukturierte Auswertung gewesen, das heißt hier: je nach Haupthandy, je nach gewissen Gesichtspunkten, nach Chats, nach SMS, nach Terminen, nach Kontakten, nach welchen Suchworten oder überhaupt in irgendwelchen Zusammenhängen. Das ist, glaube ich, aber auch Teil der Unterlagen, wo man genau sieht, wie vorgegangen wurde.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Da, wo das nicht zutrifft, diese Chats – ganz egal, ob es jetzt SMS, Whatsapp oder Signal ist – bleiben dann sozusagen nicht im Sieb hängen, die fallen durch?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Was bleibt im Sieb hängen?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Diese Chats – SMS und andere Messages –, die diesem Typus nicht entsprechen, den Sie für die Analyse haben, fallen quasi durch das Sieb und der Rest bleibt übrig, der dann im Ermittlungsakt ist. Ist im Ermittlungsakt nur das, was Sie aus den Daten herausanalysieren?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, das ist ein bisschen vermischt. Bei dem Analysemodell, um das es geht, geht es darum, was wir bis dahin schon geprüft haben und nach welchen Kriterien. (Abg. Fürlinger: Ja!) Das wurde dann der Soko gegeben.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das heißt, die Soko hat selber nicht nach Ihren Modellen zu prüfen, sondern - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Soko ist an sich natürlich frei, es ist nur im Sinne eines effizienten Vorgehens, dass sie wissen, was wir schon gesichtet haben und worauf sie aufsetzen können.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das heißt, in der Auswertung laufen Sie parallel nach dem gleichen Analysemodell?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, es war nur die Offenlegung, wie wir als WKStA bis dato nach der Suche vorgegangen sind.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Die Auswertung der Mobiltelefone machen ausschließlich Sie?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die mache nicht ausschließlich ich, aber die mache hauptsächlich ich.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wer macht die sonst noch?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das machen wir im Team, also - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Aber alles in der WKStA? Entschuldigung, wenn ich jetzt - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: In der WKStA – ich kann zumindest von meinem Bereich sprechen – machen wir es im Team.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich komme jetzt noch einmal zu diesen ganzen Messages aus den Messengerdiensten, ganz egal, was das ist, SMS, sonst etwas: Im Akt selber bleiben ja nur die, die sozusagen Ihren Stichworten, Ihrer Auswertung und Analyse entsprechen; die bleiben im Akt, die anderen, die nichts mit der Sache zu tun haben, werden ausgefiltert.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: In den Akt kommen natürlich nur relevante Ermittlungsergebnisse für den Tatverdacht, ja.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das heißt, die, die jetzt drinnen sind, sind relevant und alle anderen - - Ist das Strache-Handy komplett ausgewertet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein. (Abg. Fürlinger: Nein!) Wie im Eingangsstatement gesagt: Wir werten auf einem bestimmten Erkenntnisstand aus. (Abg. Fürlinger: Ja!) Das heißt, es ist ein laufender Prozess. Es kann sich immer wieder ergeben, dass das, was schon durchsucht ist und teilweise vielleicht auch als irrelevant erkannt wird, später doch relevant wird.

Sie haben, glaube ich, alle auch dieses Grubmüller-Faktum - - (Abg. Fürlinger: Ja!) – erst vor Kurzem ist sehr viel in den Medien gewesen –: Dass das relevant sein könnte, was zum Beispiel mit diesem Privatkrankenanstaltenfonds zu tun hat, war für uns am Anfang nicht erkennbar. Das ist, glaube ich, ein griffiges Beispiel, um zu zeigen, warum etwas immer wieder gemacht werden muss – immer wieder auf Basis des neuen und des aktuellen Ermittlungsstandes –, um daraus dann die Relevanz zu ziehen.

Wir haben für die Casinos-Ermittlungen auf Basis dieses jetzigen – damaligen, besser gesagt – Erkenntnisstandes dieses Analysemodell verwendet, und dort wurde dann festgehalten: Wo haben wir etwas gefunden? Was haben wir auch nicht gefunden? Was liegt vor? Es steht ja zum Beispiel auch ein bisschen etwas zum Nutzungsverhalten drinnen, ob jemand zum Beispiel SMS hat, ob überhaupt Telefonkontakte drinnen sind oder nicht, ob wir dann überhaupt noch Daten haben oder ob ein Sachverhalt oder ein Kontakt gar nicht da ist – zumindest jetzt prima vista. Das ist da drinnen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das heißt also, wenn Sie der Soko Ihr Auswertungsmodell schicken, heißt das nichts anderes als das, was bisher Ihr Erkenntnisstand und Ihre Ergebnisse sind.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist das, was bis jetzt in der Datenauswertung bei uns überprüft wurde und wo wir Funde gemacht haben.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Die Soko macht selber keine Datenauswertungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Soko hat den Auftrag, einmal ganz grundsätzlich natürlich, die Ermittlungen auch zu betreiben.

Die Datenauswertung ist ja, wie Sie aus der Strategiebesprechung vom 19. August sehen, sowohl von der WKStA als auch von der Soko zu gestalten. Ab 21.11., ab dieser Besprechung, haben wir diese Arbeitsaufteilung getroffen, dass wir uns grundsätzlich um die Haupthandys kümmern und die Zweitgeräte und so weiter und so fort – das habe ich, glaube ich, aber eh vorhin auch schon gesagt – dann die Soko übernimmt. Aber natürlich – das war immer ganz wichtig, das muss man ja dazusagen –: Wir wissen ja, dass auf dem Datenbestand auch andere Fakten ermittelt werden, die wir von der Relevanz her gar nicht beurteilen können, denn ich weiß nicht, was die StA Wien ermittelt – außer aus dem, was ich aus den Medien weiß –; und die Soko muss dann natürlich genauso auf den Haupthandys ermitteln.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ist das bewusst, dass da keine Kommunikation zwischen den Staatsanwaltschaften läuft, oder - - (Auskunftsperson Purkart: Bitte?) – Ist das bewusst so, dass es keinen Kommunikationsaustausch zwischen StA Wien, Ihrem Ermittlungsstrang, und WKStA gibt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, soweit es uns klar ist, dass ein Zusammenhang ist – es hat ja auch die Kommunikation gegeben, wo wir dann entsprechende Ermittlungsergebnisse an die StA Wien übermittelt haben und natürlich mit der Staatsanwaltschaft Wien kommuniziert haben (Abg. Fürlinger: Okay, also Sie wissen schon, was die ermitteln?) –, dann macht man das. An sich sind das aber Verschlussakten, das heißt, ich weiß es nicht, was die StA Wien genau ermittelt und was die für einen Ermittlungsstand hat; den kann nur die Soko haben.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Die Soko hat das Auswertungsmodell von Ihnen gebraucht, um die Zweithandys entsprechend zu bearbeiten, oder wie war das?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, die Soko braucht nicht mein Auswertungsmodell oder mein Analysemodell, sondern das war nur eine Offenlegung, wie wir vorgegangen sind, damit sie in der Soko auch einmal wissen, was wir auf den Haupthandys schon gemacht haben, auch damit sie das nicht noch einmal machen müssen, dass sie davon ausgehen können, das haben wir schon, und von da weg – das ist aber kein Zwang gewesen – ist das alles nicht zu machen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wann hat die Soko dieses Modell gekriegt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dieses Modell wurde am 21.11. besprochen und am 22. November übermittelt.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Also nicht am 16.10., wie ursprünglich hier angenommen worden ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, am 16.10. ist es um etwas anderes gegangen. Da ist es darum gegangen, dass wir die Soko gefragt haben: Wie weit seid ihr schon mit der Datenauswertung? Dort wurde uns gesagt: Wir haben noch nicht angefangen! Wir haben dann wiederum gesagt: Wir sind aber schon sehr weit, auf Basis auch dieses Analysemodells! Das kann sich aber auch immer - - Wie gesagt, das kann sich am Tag ändern, weil man halt einen neuen Suchbegriff eingibt und dieser dann auch aufgenommen wird. Da haben wir gesagt: So weit sind wir!

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wovon gehen Sie aus, wann Sie mit der Auswertung der Daten fertig sind?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es wäre unseriös, dazu eine Bewertung abzugeben, weil wir noch lange nicht mit der Auswertung – einmal grundsätzlich – fertig sind und sich dann natürlich neue Stränge ergeben können, neue Erkenntnisse, neue Ermittlungshandlungen, neue Auswertungen. Das ist ein laufender, lebender Prozess.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wie viele Telefone sind da auszuwerten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie viele es insgesamt sind? – Also ich habe das jetzt nicht nachgezählt, aber es werden wahrscheinlich an die 25 Telefone sein, teilweise, und – wie gesagt – es sind einige von der letzten Hausdurchsuchung auch noch gar nicht an uns übergeben worden. Das heißt, es wäre auch da unseriös, das abzuschätzen. Es kann sein, dass auf diesen Telefonen nichts oben ist, oder es kann auch sein, dass dort 100 000 Nachrichten oben sind.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich nehme den Rest in die nächste Runde mit.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen somit in die zweite Befragungsrunde: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich möchte noch einmal feststellen beziehungsweise nachfragen: Sie haben quasi durch Messengernachrichten eine Person identifiziert, oder in den Messengernachrichten ist gestanden, dass im BAK eine Person sitzt, die dezidiert oder quasi lupenrein FPÖ-loyal ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann jetzt den genauen Wortlaut nicht mehr wiedergeben, aber sinngemäß war das eine Empfehlung an den Herrn Strache: Das ist ein loyaler FPÖler, aber – ich glaube, wenn ich mich noch richtig erinnere –, so quasi, er hat sich noch nicht als FPÖler geoutet.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay, ein loyaler FPÖler quasi im Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, das ist schon - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte allerdings auch festhalten: Das war auch das Einzige. Es wurde über ihn gesprochen, er hat nicht selbst - -, also er kommt da nicht in den Daten vor.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wie haben Sie von dem Treffen Pröll–Rothensteiner–Pilnacek erfahren? Wie ist das der WKStA bekannt geworden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich, und ich glaube, dass es bei den Kollegen auch so war, wir haben es aus den Medien erfahren und haben daraufhin dann darum gebeten, im Wege eines Berichts, dass man uns das vorlegt, damit wir das prüfen können, weil allenfalls vielleicht auch hier Aussagen zur Richtigkeit des Tatvorwurfs enthalten sein könnten.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist Ihnen dann etwas vorgelegt worden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, das wurde uns dann vorgelegt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Was genau?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Der Aktenvermerk (Abg. Holzleitner: Okay!), also der einseitige Aktenvermerk.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mhm. Bezüglich der Befangenheit, die Sie da ja auch schon formuliert haben: Was hätten Sie sich eigentlich für Konsequenzen von der Oberstaatsanwaltschaft erwartet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also wir hätten uns erwartet, dass das sehr zügig der Ministerin als zuständige Dienstaufsicht über den Sektionschef vorgelegt wird, dass sie halt sehr rasch darüber in Kenntnis gesetzt wird und entscheiden kann, ob sie unsere Meinung teilt oder eben auch anderer Meinung ist (Abg. Holzleitner: Mhm!), damit sie ihre Verantwortung, die sie als Ministerin hat, auch wahrnehmen kann.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja, und die ist eben nicht sehr direkt ihr vorgelegt worden, wie wir ja irgendwie mitgekriegt haben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also wir - - Die Vorlage quasi an die Oberstaatsanwaltschaft Wien im Dienstweg ist für uns in dem Fall alternativlos gewesen. Sie ist jedenfalls, sozusagen, noch einmal retour gekommen, eben mit dem Erlass, der uns – wie gesagt – stutzig gemacht hat.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Hätten Sie direkt melden können, sprich ohne Oberstaatsanwaltschaft?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Meiner Beurteilung nach sind wir da, glaube ich, an den Dienstweg gebunden.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist Ihnen der Name Jirovsky bekannt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wo steht der in der Weisungskette?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dr. Jirovsky ist der Leitende Staatsanwalt der Abteilung für Großstrafverfahren.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu ihm?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist der bereits angesprochene Sachverhalt – (in den Unterlagen blätternd:) ich muss kurz in meinen Unterlagen, die mir, glaube ich, schon gegeben wurden, nachschauen –: Welche Frage haben Sie zu dem Dokument?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Die Wahrnehmung zu Herrn Jirovsky.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also es geht ja um den Sachverhalt, dass Mag. Neumann dieses Ermittlungsverfahren eben in der Telekom-Causa gehabt hat und dann im Jahr 2013 – ich versuche, das jetzt sinngemäß zusammenzufassen –Mag. Krumpel beauftragt hat, dass er einmal im BMJ, also im Justizministerium, nachfragen soll, wie es im Verfahren aussieht. Herr Mag. Krumpel hat dann Mag. Neumann im Dezember 2013 zurückgemeldet: Aber „Du solltest Dir keine sorgen machen“. – Ich kann das auch nicht weiter beurteilen. Dann noch:  „Ja, denn er kennt deinen fall. Vor neuer ministerin passiert sicher nichts und die fälle dürften sich im bmj schon stauen.“

In weiterer Folge gibt es dann - - Das hat Mag. Neumann offenbar dann nicht gereicht, soweit wir das aus den Daten herauslesen können. Er hat dann dem jetzigen Aufsichtsratspräsidenten der Justizbetreuungsagentur, früherer Sektionschef der Präsidialsektion im Justizministerium, damals – zum aktuellen Zeitpunkt damals – Geschäftsführer der Justizbetreuungsagentur geschrieben, dass  „Jirovsky seine Zusagen nicht hält, will er nicht. kann er nicht??“

Er hat einen Entwurf, der uns allerdings in den Daten nicht vorlegt –, eine Datei mit dem Namen „Sehr geehrter Herr Bundesminister.docx“ verfasst und hat Herrn Dr. Fellner – also wir glauben, dass es Dr. Wolfgang Fellner ist, der jetzige Aufsichtsratspräsident –, gefragt, was er von diesem Brief halte, der uns, wie gesagt, nicht vorliegt, und hat den Vorschlag gemacht, dass man das Mag. Blümel übergeben kann, der damals neuer ÖVP-Bundesgeschäftsführer war, und er könnte das ja dann dem – damals neuen – Justizminister Dr. Brandstetter im Rahmen des Ministerrats, glaube ich, wenn ich das jetzt richtig da zusammenfasse, übergeben.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Können Sie das noch ein bisschen weiter ausführen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Inwiefern?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Na ja, da sind sehr viele Namen gefallen: Blümel, Brandstetter.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Was ist die Frage?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde Sie wirklich bitten, die Frage zu präzisieren, nicht irgendwie so allgemein zu sagen: Reden wir über irgendetwas! – Bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Na ja: Befangenheit Jirovsky, irgendetwas soll im Ministerrat oder neben einem Ministerrat präsentiert oder beredet werden. Mich würde das einfach interessieren. Haben Sie grundsätzlich Wahrnehmungen zur Befangenheit von Jirovsky?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es ist aus meiner Sicht jedenfalls auch hier die Möglichkeit, dass man eine Anscheinsbefangenheit erkennen kann; allerdings wissen wir nicht mehr als das, was ich Ihnen referiert habe. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Die Gespräche mit Beschuldigten, dass sie die nicht wünscht, hat, glaube ich, die Frau Bundesministerin – natürlich zu einem viel, viel späteren Zeitpunkt – klargestellt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das heißt, man kann zusammenfassen, dass da eigentlich wirklich eine große Bandbreite an möglicher Befangenheit besteht – von Jirovsky hinauf, Pilnacek?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben das jedenfalls insofern berichtenswert gesehen, dass Herr Mag. Neumann hier über Mag. Krumpel, der – zumindest nach den uns vorliegenden Ergebnissen – damals ja in keiner Funktion zu Mag. Neumann war und definitiv auch kein Rechtsvertreter, kein Rechtsanwalt, kein Verteidiger ist, offenbar direkt Kontakte mit dem BMJ hat, und das kann zumindest interpretierbar als Interventionsversuch verstanden werden.

Gerade in einer so sensiblen Causa wollten wir das natürlich der Frau Bundesministerin dann auch zur Kenntnis bringen, dass der Beschuldigte Mag. Neumann offenbar zumindest einmal so ein Gespräch über Herrn Krumpel gehabt hat beziehungsweise den Plan mit diesem Brief an den damaligen Herrn Justizminister – ob er überhaupt dann weggeschickt worden ist, das wissen wir nicht – sozusagen zumindest offengelegt hat.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist Ihnen eine Connection zwischen Pilnacek und Schmid bekannt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, das ist dieser Befangenheitsbericht.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Gab es danach noch Konversation zwischen Schmid und Pilnacek?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nach dem Befangenheitsbericht?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da muss ich kurz - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ich glaube, der letzte Kontakt war ja dann der am 16. Mai 2019, den ich, glaube ich, im Bericht erwähnt habe. Danach ist zumindest uns kein Kontakt bekannt, zumindest kann ich mich nicht daran erinnern, dass es einen gegeben hätte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Zum Beispiel wäre nämlich die Konferenz der Generalsekretäre so ein Gremium, wo die beiden sicher zusammengekommen sind.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist möglich. Also ich kann - -, sozusagen aus den Daten heraus ist mir in meiner Auswertung nichts aufgefallen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Gut, dann Danke einstweilen.

Ich nehme die Zeit in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen zur Fraktion der FPÖ: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Graf. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich komme zurück auf das Verhältnis Soko und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ich frage Sie jetzt: Hat es eine Vereinbarung zwischen der Soko und der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben, wer diese sensiblen Daten verwahrt und auswertet? Gab es in dieser Angelegenheit auch eine Diskussion und Befassung der Oberbehörde?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist natürlich für mich als Leiter der IT-Experten in der WKStA ein sehr relevantes Thema gewesen. Grundsätzlich war es so, dass einmal die Daten am 12. August 2019 sichergestellt wurden. Es hat dann ein Gespräch beim Herrn Vizekanzler gegeben, wo es um die Frage gegangen ist, wie diese Daten ausgewertet werden – bei dem war ich allerdings nicht dabei. Dort hat der Leitende Oberstaatsanwalt Mag. Fuchs die Auffassung vertreten, dass man auf das bewährte Produkt – Zitat – des Bundeskriminalamts setzen soll und die Daten dann nicht von der WKStA ausgewertet werden sollen.

Das war für mich insofern ein bisschen unverständlich, als wir mit den IT-Experten hier ein Asset haben, das doch einiges einbringen kann. Wir haben ja auch in anderen Großverfahren gesehen, dass es immer wieder die Kritik an der WKStA gibt, dass die Verfahren zu lange dauern. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Kritik ist auch, dass wir mit der Datenauswertung nicht so vorankommen, wie wir das sollen. Die IT-Experten wurden ja genau zu diesem Zweck bei uns installiert, damit sie uns bei dieser Aufgabe helfen, und wir werten ja auch in anderen Großverfahren immer wieder selbst Daten aus, sei das jetzt der Stadterweiterungsfonds oder andere Fälle. In diesem Verfahren haben wir eben gesehen, dass uns das irrsinnig viel hilft, wenn wir das selber auswerten.

Wir hatten dann am 19.8., also das war dann danach, die Besprechung in der Oberstaatsanwaltschaft Wien, zu der ich auch eingeladen wurde. Dort hat man dann besprochen, was es für Möglichkeiten gibt. Die Soko hat vorgeschlagen, dass wir einen Fernzugriff auf die Daten bekommen, die bei der Soko liegen. Da hat allerdings dann sogar das C4 selber – das ist die IT-Abteilung, wenn wir so wollen, vom Bundeskriminalamt – gesagt, dass das nicht geht, weil das keine sicherheitstechnisch abgenommene Lösung in solchen sensiblen Verfahren ist.

Dann war der Vorschlag, wir könnten direkt bei der Soko sichten. Das war für mich aus IT-Sicht keine gute Idee, weil wir zum einen schon öfter forensische Mängel – in anderen Verfahren, das hat jetzt nichts mit der Soko zu tun – auch bei der Polizei gesehen haben und wir gesagt haben, dass wir uns damit natürlich in Wahrheit die Möglichkeit nehmen, dass wir das sinnvoll und effektiv auswerten, wenn die Daten bei der Soko alleine liegen und wir dort immer hinfahren müssen – das würde de facto dann zu keiner Datenauswertung durch die WKStA führen –, und wir uns da auch die Möglichkeit nehmen, dass wir unsere Assets zur Verfahrensbeschleunigung benutzen.

Das heißt: dass wir unsere IT-Experten gemeinsam mit den IT-Forensikern des Bundeskriminalamts einsetzen können, dass wir uns die Daten aufteilen, dass wir vielleicht bei der Forensik ein bisschen helfen, dass wir da auch schneller vorankommen und – ein wesentliches Prinzip, was mir damals auch wichtig war und, wenn wir so wollen, auch vorausschauend war – dass wir durch dieses Vieraugenprinzip, wenn beide alle Daten haben, beide Daten auswerten können, eine Art Qualitätskontrolle in einer inhaltlichen, technischen Sicht haben, weil jeder etwas beitragen kann. Vor allem war in so politisch heiklen Ermittlungen natürlich auch der Vorwurf erwartbar, dass vielleicht der eine oder der andere in irgendeine Richtung auswertet. So war klar, dass es zwei Dienststellen gibt, die beide auswerten können und jeweils dann ergänzen können, beziehungsweise dass dann auch der Vorwurf hintangehalten wird, dass man in eine Richtung ermittelt.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Also verkürzt zusammengefasst: Es gab die Vereinbarung, beide werten aus.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das war dann letztendlich der Vorschlag von mir, und der ist dann angenommen worden. Das habe ich aus meinen Notizen wieder herauslesen können. Ich wollte ein Protokoll führen – ich möchte das quasi als Transparenzgedanken festhalten –, ich wollte dieses Protokoll führen, habe es aber nicht dürfen, aber das habe ich aus den Notizen, die ich bis dorthin gemacht habe, noch erkennen können.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Verstehe ich Sie richtig? – Vereinbart wurde dann letztlich: Beide werten aus und berichten sich wechselseitig und man hat dadurch eine Qualitätssicherung.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Genau.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Vernünftig.

Hat das auch funktioniert? Wie viele Auswertungsberichte der Soko haben Sie denn bekommen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Auch hier: nicht mitgezählt. Im Vereinsfaktum gibt es Datenauswertungsberichte, die mir bekannt sind. Es gibt einen kürzeren Datenauswertungsbericht zum Faktum Grubmüller, der auf Basis eines Zufallsfundes aus einer Telefonüberwachung erstellt wurde, und zuletzt gibt es auch zu den Schenkungsverträgen einen kurzen Bericht.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Zu diesen zwei Fakten gab es einen Bericht, sonst zu keinem.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wenn ich jetzt nicht sozusagen überblicksmäßig irgendetwas liegen gelassen habe - - Ja doch, einen gibt es, den ersten, und zwar - - Den habe ich mir auch - - – weil da auch medial der Vorwurf gemacht wurde, dass wir sozusagen nachspionieren, möchte ich das schon auch erwähnen –:

Der erste Auswertungsbericht, den wir bekommen haben, das war ein Auswertungsbericht, da geht es um einen Chat zwischen einem ehemaligen Mitglied des Kabinetts Kickl, und dort wurde - - 

 Ich interpretiere das jetzt: Es geht hier um einen Chat über einen ehemaligen Mitarbeiter, oder damaligen Mitarbeiter sogar, glaube ich, vom Kabinett Kickl, der hier an Mag. Gudenus schreibt, so quasi er warnt ihn vor dem Chef, vor dem Soko-Leiter, und Andreas H. soll OBS-Gelder veruntreut haben. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Das war der erste Auswertungsbericht, den wir bekommen haben – für mich ja insofern eine Bestätigung sozusagen, dass das nichts - -, dass wir auch hier außerhalb des Tatzeitraums, wenn wir so wollen - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde unterbrechen: Es ist die Bitte geäußert worden, noch einmal zu wiederholen und etwas langsamer zu sprechen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Okay, Entschuldigung!

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich habe auch die Bitte, dass mir das nicht auf meine Fragezeit gerechnet wird, denn das hat jetzt alles der Kollege gefragt, ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es ist alles okay.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Gut. Also Sie streichen 30 Sekunden? (Abg. Fürlinger erheitert –: Das hat alles der Kollege gefragt!)

Also meine Frage war konkret: Hat diese Qualitätssicherung funktioniert? Und darüber hinaus: Wie viele Berichte der Soko wurden Ihnen in der Causa Novomatic, Casag übermittelt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Datenauswertungsberichte meines Wissens keine. Und: Hat die Qualitätssicherung funktioniert? – Würde ich mit Ja beantworten, insofern also wir - -

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber wenn es keinen Bericht gegeben hat - - Entschuldigung, dann hat es ja doch Berichte gegeben. Hat es jetzt Berichte von Auswertungen von der Soko gegeben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja. In den Casag-Ermittlungen hat es keine Berichte gegeben, die mir jetzt erinnerlich sind. Es hat welche über das neue Grubmüller-Faktum gegeben. Es hat Auswertungsberichte im Vereinsakt gegeben, also zu den Parteienfinanzierungen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber ich frage ja zum Komplex Novomatic, Casag. Da hat es keinen gegeben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nicht, die mir erinnerlich wären.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Und wissen Sie warum? Haben Sie eine Einschätzung, warum das nicht gemacht wurde?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann es Ihnen nicht sagen, ob bis dato noch nichts gefunden wurde, also im Sinne einer - -, ob es keinen Inhalt gibt, oder ob man noch nicht dazu gekommen ist, das zu machen. Unser erster Bericht, der thematisch anstreift, das sind diese Schenkungsverträge. Das hat die Soko vorgelegt.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, das ist aber sehr unbefriedigend, wenn man Arbeitsteilung vereinbart und sagt, die berichten zu diesen einzelnen Auswertungen, und man bekommt dann keine Berichte. Das ist ja immerhin jetzt schon ein Zeitraum von acht, neun Monaten; dann kann man ja nicht sagen, das hat funktioniert. Oder würden Sie das anders sehen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir würden uns natürlich freuen, wenn wir möglichst viel, möglichst rasch Ergebnisse bekommen – jetzt bei dieser Arbeitsaufteilung – aus den Zweitgeräten oder eben aus den anderen Mails, die die Soko begutachten soll oder auswerten soll, ja. Aber ja, wir haben natürlich auch in diesem Verfahren diese Leitungsverantwortung übernommen und haben auch die Daten natürlich hier federführend auswerten wollen, um rasch voranzukommen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Wir kommen nicht weiter. Gehen wir zurück zu den Qualitätsmängeln: Da haben Sie ein Beispiel genannt, wo dann dank Heinz-Christian Strache die Ermittlungen gerettet wurden, weil er freiwillig diese Sachen ein zweites Mal hergegeben hat. Gibt es noch ein anderes Beispiel auch? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, also es gibt diese Signal-Chats (Abg. Martin Graf: Können Sie da ein Beispiel nennen?), und dann gibt es auch noch die Scans, also das wäre - - Wir haben bei der ersten Hausdurchsuchungswelle Papierunterlagen sichergestellt, und diese Papierunterlagen wurden dann von der Soko eingescannt und uns dann auch physisch und elektronisch übermittelt. Bevor wir sie ausgefolgt haben, habe ich dann einmal Einblick in diese Scans genommen, und die Qualität der Scans war leider wirklich furchtbar – (ein Schriftstück in die Höhe haltend:) ich glaube, das kann man ganz gut zeigen (Abg. Martin Graf: Beispiel?), den Kalender von Herrn Graf: (Abg. Martin Graf: Das ist ein Kalender von wem?) Das hat man nicht lesen können, also zum Vergleich – (ein weiteres Schriftstück in die Höhe haltend:) ich weiß nicht, ob man das sieht –, sozusagen, das hat man lesen können; und wenn wir so wollen, da hat es uns natürlich ein bisschen die Augen rausgehaut.

Das da ist eine Unterlage von Dr. Rothensteiner, wo Dr. Rothensteiner eine Unterlage ganz offensichtlich mit dem Handy abfotografiert hat, also da ist im Original schon dieser schwarze Schatten auf der Unterlage. Ich habe mir dann die Originalunterlagen angeschaut, und unter dem schwarzen Schatten findet man dann: „Ein Treffen zwischen Pröll und Kurz im Oktober 2018“, Dr. Rothensteiner redet mit Herrn Dr. Steiner – das ist von der Personalberatungsfirma, die Herrn Mag. Sidlo beurteilt hat –, und die drei Worte: „‚Keine öffentliche Ausschreibung’“. Und für uns war das - -, da haben wir Bauchweh bekommen, denn hätten wir diese physischen Unterlagen ausgefolgt und diese Scans wären sozusagen unser Ersatz gewesen, hätten wir das nicht erkannt. Für uns war damit klar, wir werden hier engmaschige Kontrolle aus unserer Sicht machen, weil wir uns das in diesem Verfahren nicht leisten wollen, dass diese Fehler passieren.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Darf ich jetzt zum Verständnis nachfragen: Es wurde Ihnen eine Unterlage übermittelt, die in Wirklichkeit durch einen Schatten verdeckt war, und erst durch die Kontrolle etwas später – doch länger später – und nachfragen stellt sich heraus, dass das, was verdeckt worden ist, der Termin war, bei dem sich Kanzler Kurz und – wer noch? – Pröll mit Rothensteiner getroffen haben, um die Personalbesetzungen in der Casag zu besprechen. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Der Schluss, dass es um die Personalbesetzung gegangen ist, den möchte ich jetzt hier nicht ziehen, aber es ist zumindest - - (Abg. Martin Graf: Von der Zeitdynamik her?), es wurde ein „Treffen zwischen Pröll und Kurz im Oktober 2018 bezüglich einer Holdinglösung und“ – wenn ich das richtig - -, ich muss das - - (Abg. Brandstätter: Was für eine Lösung?) – Einer Holdinglösung. Das wurde hier besprochen, soweit es wir verstanden oder interpretiert haben.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Gut, das war am 18. Oktober und das haben - - Wann wurde das richtiggestellt?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Geschäftsordnung? – Entschuldigung, Herr Abgeordneter Graf, zur Geschäftsordnung hat sich Frau Abgeordnete Holzleitner gemeldet.

*****

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur fragen, ob das in den Akten bei uns drinnen ist; wenn nicht, bitte ich darum, ihn zu kopieren und zu vervielfältigen. (Abg. Stögmüller: Ja, als Vorlage! – (Auskunftsperson Purkart: Ich glaube, Sie haben das aus dem Tagebuch, da gibt es einen Amtsvermerk, wo wir diese - -, sozusagen einen Vergleich von der Qualität gemacht haben und wo diese Unterlage vorkommt!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Der Akt liegt jetzt vor oder liegt nicht vor? (Zwischenruf des Abg. Stögmüller. – Auskunftsperson Purkart: Ich glaube, die Originalbezeichnung bei uns lautete zu OZ 47a!)

Ist jetzt der Akt vorgelegt worden? (Abg. Holzleitner: Nein! – Abg. Martin Graf: Bitte mir das nicht auf meine Redezeit anzurechnen, was da - -!) – Nur keine Sorge, nur keine Sorge. (Abg. Martin Graf: Ich sage es nur der Ordnung halber, weil ich in meinem Fragefluss jetzt nicht unbedingt befördert worden bin, ja! Wenn aber schon zur Geschäftsordnung - -: Ich melde ich mich auch zur Geschäftsordnung, bitte!)

Also um es zu strukturieren: Wir reden von einem Akt, aus dem die Auskunftsperson zitiert (Auskunftsperson Purkart: Ja!), dieser Akt liegt aber offensichtlich nur der Auskunftsperson vor, nicht dem Ausschuss. Habe ich das so richtig verstanden? (Auskunftsperson Purkart: Es ist ein Teil des Tagebuchs! – Abg. Stögmüller: Wir würden bitten, das dem gesamten Ausschuss vorzulegen!  Abg. Krainer:  ... ON 478?) – Das kann man natürlich machen. (Auskunftsperson Purkart: Eine ON zu OZ 47a, es ist ein Teil des Tagebuchs! Das ist ein Amtsvermerk, der genannt wird, über massive Unsorgfältigkeiten bei der Digitalisierung der Unterlagen durch die Soko Tape! Ich kenne leider sozusagen Ihr Referenzsystem nicht, das ist ein Vermerk im Tagebuch! – Abg. Holzleitner: Dokument Nummer 717!) – Danke sehr. Die Sache ist somit aufgeklärt. Der Akt liegt dem Untersuchungsausschuss vor, danke.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, aber ich halte bitte noch einmal zur Geschäftsordnung fest: Die Auskunftsperson hat gesagt, dass die Soko Tape ausgewertete Berichte an die Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgelegt hat, die aufgrund eines deutlich sichtbaren Schattens de facto verdeckt waren.

*****

Das hast sich erst zu welchem Zeitpunkt später herausgestellt? Ich will es ja nur wiederholen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entschuldigung, das muss ich richtigstellen, das war keine Auswertung, es war einfach nur die Digitalisierung der Papierunterlagen (Abg. Martin Graf: Die Digitalisierung!); keine Auswertung.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das ist das, was Sie bekommen haben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist das, was wir elektronisch bekommen haben; und bei der physischen Kontrolle ist eben dann aufgefallen, dass das im Original nicht so verdeckt ist, sondern dass es sehr wohl lesbar gewesen wäre.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Was lag da für ein Zeitraum dazwischen, zwischen dem Auffallen und dem Übermitteln?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann es nicht mehr genau eingrenzen, aber es werden circa zwei, drei Wochen gewesen sein. Ich glaube, Anfang September ist das aufgefallen, bevor die Ausfolgung - -

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Mit einem Wort: Die Soko Tape wollte die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Dunkeln tappen lassen. (Abg. Fürlinger: Zur Geschäftsordnung! Das ist eine Unterstellung!) In dem Punkt - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Kollege Fürlinger, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist eine Unterstellung, und ich glaube auch, dass die Auskunftsperson das nicht so zu Protokoll gegeben hat. Wenn Sie sich das ansehen: Das kann theoretisch rein auf die Qualität der Kopie zurückzuführen sein. (Ruf: Du bist kein Sachverständiger! – Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Schau dir das an: gleiche Schattenform, und einmal ist es licht und einmal ist es dunkel – das kann irgendein hinniger Kopierer auch sein. (Abg. Stögmüller: ... gleiche Interpretation, wie ...!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wenn sich jemand melden will, dann möge er bitte die Hand heben und: Zur Geschäftsordnung!, rufen, dann werde ich das zulassen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Graf. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe mich nicht nur gemeldet, sondern ich war auch zur Geschäftsordnung am Wort. Es dürfte aber offensichtlich so sein, dass man niemanden mehr aussprechen lässt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Nein, ich habe das Wort Abgeordneten Fürlinger erteilt, aber jetzt sind Sie am Wort. (Abg. Martin Graf: Sie haben es mir entzogen!) – Nein, aber Sie - - (Abg. Martin Graf: Vorhin! Ich war ja am Wort! – Abg. Krainer: Zur Geschäftsordnung, und ...! – Abg. Martin Graf: Und zwar zur Geschäftsordnung! Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet, habe gesprochen, Sie haben es mir entzogen und dann Kollegen Fürlinger das Wort gegeben! Das ist nicht okay!) – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter Graf. (Abg. Krainer: Die Geschäftsordnung ist nicht nach Fraktionsstärke! – Abg. Martin Graf: Darf ich zur Geschäftsordnung weitersprechen?)

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also, ob Zufall oder nicht, letztlich war genau das verdunkelt, wo der Name Kurz draufgestanden ist – das wollte ich festhalten –, und es hat drei Wochen gedauert, bis die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die ja im Dunkeln getappt ist, das aufgedeckt hat - - und drei Wochen Ermittlungszeit letztlich auch offensichtlich nicht wirklich zustande gekommen ist.

Ja, in diesem Zusammenhang - - Ich bin jetzt wieder weg von der Geschäftsordnung, ich weiß nicht, ob es andere gibt, ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Darf ich das kurz festhalten: Richtig, Sie haben sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet, haben dann aber – im Rahmen der Geschäftsordnung – quasi eine Frage an die Auskunftsperson gestellt, deshalb habe ich das so interpretiert, dass Sie in der Befragung sind.

Das war also jetzt ein Missverständnis, das möchte ich richtigstellen. Sie sind aber weiterhin am Wort.

*****

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das war der 18. Oktober, haben Sie gesagt, dieses besagte Treffen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: 16. oder 18. Oktober (Abg. Martin Graf: 16. - -!), wenn Sie das meinen, diesen Oktobertermin, den ...

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Gibt es dazu schon Erkenntnisse, was der Inhalt dieser Gespräche gewesen ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also Sie meinen jetzt diesen Termin zwischen (Abg. Martin Graf: Pröll und Kurz!) Kurz und Dipl.-Ing. Pröll? – Das ist laufende Ermittlung; also, wie gesagt, ich möchte nicht über Inhalte sprechen - -

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das ist noch laufende Ermittlung, was der Inhalt dieses Gesprächs war.

Es gibt ja auch eine Anzeige – und zwar Dokument Nummer 425 –, auch eine anonyme, gleicher Stil, in der auch permanent der Bundeskanzler erwähnt wird, der mit dem Finanzminister Druck hinsichtlich der Postenbestellung ausübt (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), unter anderem im dritten Absatz: „wies Kurz [...] Finanzminister Löger an, [...] die Bestellung Sidlos im Aufsichtsrat unbedingt [...] durchzusetzen.“ – Und das geht so weiter. Alles immer: Kanzler, Kurz setzen Rothensteiner unter Druck. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Gibt es schon Erkenntnisse? Hat das Relevanz? Ist Rothensteiner bei der Personalentscheidung unter Druck gesetzt worden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Frage, wie Herr Dr. Rothensteiner agiert hat beziehungsweise wie der genaue Sachverhalt war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Da möchte ich, ehrlich gesagt, keine Auskunft - -

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na, wie Dr. Rothensteiner reagiert hat, wissen wir: Der ist diesem Druck und den Wünschen nachgekommen. Die Frage ist nur: War das ein erlaubter oder unerlaubter Druck? – Das wird Gegenstand der Ermittlungen sein.

Warum haben Sie dann am 10.12. das Verfahren oder die Nichteinleitung ...

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Graf, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen. Ich habe die Redezeit sehr, sehr großzügig bemessen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Haben Sie jetzt meine Frage noch verstanden? Darf ich die noch - - (Auskunftsperson Purkart: Tut mir leid, nein!)

Die Anzeige gegen Kurz wurde am 10.12.2018 zurückgelegt. Warum ist das – ob der Umstände, die Ihnen vorgelegen haben – dann passiert? Wenn ein Verfahren gar nicht eingeleitet wird, warum wird es dann eingestellt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, das betrifft eine Frage, wie wir das beurteilt haben, und nicht meine Wahrnehmungen ...

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): War das nicht die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die eingestellt hat?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Fragezeit ist sehr großzügig bemessen worden. Wir kommen zur nächsten Fraktion.

Zu Wort gelangt die Fraktion der Grünen. – Bitte, Herr Abgeordneter Stögmüller.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Vielleicht kann ich das aufklären, ja, sozusagen von der juristischen Seite: Der Unterschied ist der § 35c[2], diese Entscheidung – die finden Sie im Akt –, das ist die Zurücklegung der Anzeige, wenn ein Anfangsverdacht nicht bejaht wird. Das heißt, das ist kein Ermittlungsverfahren, das heißt, das ist ein Unterschied zu einer Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, das heißt, es ist hier nie eingeleitet worden.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut, danke sehr.

Zu Wort gelangt jetzt endgültig Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Purkart, Sie haben da meiner Meinung nach eine doch große Bombe losgelassen, nämlich dass – wie ich schon am Vormittag, also vorhin erwähnt habe – die Soko Tape schon nicht nur parteinahe Ermittlungen macht, sondern auch Ermittlungen unterwandert, nämlich das mit dem Zudecken. Ich muss ehrlich sagen, das habe ich auch übersehen. (Abg. Fürlinger: Zur Geschäftsordnung!)

Ich finde, das ist schon ein Zeichen, dass da in der Soko Tape schon relevante Maßnahmen ergriffen werden oder es Zufälle gibt, sagen wir es so, dass Schatten - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Entschuldigung, ich muss unterbrechen.

Zur Geschäftsordnung: Kollege Fürlinger. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, bitte sagen Sie Kollegen Stögmüller, dass er in der Fragestellung nicht schon quasi an der Grenze zur Verleumdung befindliche Unterstellungen machen soll, dass die Soko irgendwelche Ermittlungen unterwandert oder absichtlich irgendetwas tut. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Dafür gibt es keine Hinweise, das hat die Auskunftsperson nicht gesagt, und ich finde das im Sinne der Institutionen der Republik nicht ordnungsgemäß.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das nehme ich zur Kenntnis, von mir aus, ich glaube aber trotzdem nach wie vor, dass die Soko Tape solche Sachen macht, sie sind auch hier protokolliert:

„Ein Treffen zwischen Pröll und Kurz im Oktober 2018 bezüglich einer Holdinglösung und einer Vorstandssuche;

Dr. ROTHENSTEINER [...] rede mit STEINER [...];

‚Keine öffentliche Ausschreibung‘“.

Das wird alles von einer Handyspiegelung verdeckt. Ich finde das schon sehr bedenklich, wenn das von einer Ermittlungsbehörde gemacht wird.

Vielleicht gehen wir weiter zu einer anderen Ermittlungspanne, einer anderen Panne, die in der Soko Tape passiert ist – sie ist heute schon angesprochen worden, aber ich will trotzdem noch darauf eingehen –, nämlich die Panne bei den Ermittlungen gegen den ÖVP-Mitarbeiter in der Schredderaffäre. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Wir erinnern uns an die Causa, wo Kurz-Mitarbeiter Arno Melicharek von der BKA Festplatten unter falschem Namen schreddern lässt, unmittelbar nach Bekanntwerden des Ibizavideos.

Auch wenn Sie jetzt nicht direkt dabei waren, aber warum hat die Soko Tape weder Handy noch Laptop diesbezüglich beschlagnahmt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Was der Gedanke hinter dem war, was der zuständige Ermittler, Herr Reith, gemacht hat, müssen Sie ihn fragen. Wie gesagt, ich war auch bei diesem Ermittlungsteil noch nicht Teil des Teams, hier bin ich als Auskunftsperson nur bedingt geeignet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber haben Sie eine Kenntnis oder Wahrnehmung, wie die Ermittlungsanordnung in diesem Fall war?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie sie war – wie meinen Sie?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie war die Ermittlungsanordnung? Wie hat sie gelautet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich würde wirklich - - Ich muss hier klarlegen, das war nicht Teil meiner Ermittlungen, mit dem, mit dieser Sache bin ich auch nicht wirklich vertraut. Da würde ich Sie bitten, die Kollegen zu fragen, die damit befasst sind.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, aber Sie kennen trotzdem diesen Fall.

Welchen Zweck hat so eine freiwillige Nachschau? Hat die denn auch den Zweck, Beweismittel zu finden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Rein allgemein, ja, aber - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und warum werden dann so Dinge wie PC und Handy nicht sichergestellt? Ist das üblich?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Herr Abgeordneter, das tut mir leid, aber das kann ich so nicht beantworten. Das wird am Einzelfall zu messen sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wären aber solche Beweismittel wie zum Beispiel PC und Handy nicht notwendig für Ermittlungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann hier wirklich nur theoretische Ausführungen machen. Grundsätzlich ist es ein Beweismittel, das – ja – grundsätzlich Aufschluss über den Tatverdacht geben kann. Ich würde Sie aber wirklich bitten, diese Fragen sozusagen an die zuständige Kollegin zu richten, die dieses Verfahren auch betreut hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, also ich ziehe den Schluss, Sie haben das nicht bearbeitet.

Ich möchte aber noch abschließend sagen, dass ich dieses Vorgehen des Soko-Beamten schon als höchst problematisch sehe, dass man eine Nachschau am Arbeitsplatz einfach nicht durchführt, nur weil der Ermittler annimmt, die Beweise wurden vernichtet. Wir haben dazu die Vorlage, die schon vorgelegt worden ist, auch die Erstbefragung von Melicharek, Beweise wurden vernichtet. Das lässt für mich eigentlich nur zwei Schlussfolgerungen bezüglich dieser Soko-Beamten zu und spiegelt auch das, was Sie uns hier mit dem Spiegel gesagt haben: entweder die Soko-Beamten glauben, dass die ÖVP, in diesem Fall, also die ÖVP-Zentrale, die Beweismittel vernichtet – so wird es ausgesagt –, oder Soko-Beamte schützen die ÖVP, bevor sie irgendwelche Beweismittel sicherstellen.

Meiner Meinung nach sind beide Varianten für dieses Land und auch für die Ermittlungen nicht tragbar. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.) Da habe ich schon Bedenken, wenn ich das sehe (Abg. Fürlinger: Zur Geschäftsordnung!); man sieht das auch hier in den Unterlagen.

Einen Punkt, wo ich noch - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Fürlinger.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, ich bitte Sie, den in seiner aufgeregten Suada kaum zu bremsenden Kollegen Stögmüller darauf hinzuweisen (Zwischenruf des Abg. Stögmüller), dass die Österreichische Volkspartei mit Sicherheit selber keine Beweismittel unterdrückt oder vernichtet und dass überhaupt die generelle Unterstellung hier, dass die Sonderkommission aufgrund von ÖVP-Nähe nicht ordentlich ermittelt, zu unterbleiben hat, weil sie a) nicht richtig ist und b) im höchsten Maße zentrale Institutionen des Bundesministeriums, wie das Bundeskriminalamt, diskreditiert, was ein Abgeordneter des österreichischen Nationalrates in dieser Form nicht tun sollte. (Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf die Verfahrensrichterin um eine Stellungnahme bitten.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie daraus keine Frage machen, auch keine Zusammenfassung der Aussage der Auskunftsperson (Abg. Stögmüller: Stellungnahme!), sondern Ihre Meinung als Stellungnahme kundtun. (Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung!) Man sollte bitte schon bedenken, dass daraus womöglich eine Verleumdung konstruiert werden könnte oder sonst irgendetwas strafrechtlich Relevantes. Ich will das aber jetzt nicht beurteilen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte sehr, Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur festhalten, dass es für mich nur zwei Schlüsse gibt, wenn ein Soko-Beamter das nicht holt, weil er gesagt hat – die Aussage eines Ermittlers –, dass sozusagen sonst Beweismittel vernichtet worden wären beziehungsweise nicht vernichtet worden sind, sondern man hat eh angenommen, dass Beweismittel bei der ÖVP sozusagen in der - - Man macht keine freiwillige Nachschau, weil eh schon der Parteiobmann vor Ort ist – oder was Melchior ist, Parteigeschäftsführer –, da die sowieso vor Ort sind (Zwischenruf des Abg. Martin Graf), oder auf der anderen Seite macht man keine Nachschau, weil es eh keinen Sinn hat. – Dann stellt sich schon die Frage: entweder-oder.

Für mich – ich will das Ganze jetzt gar nicht mehr aufwärmen, aber wie gesagt – ist die Arbeit der Soko schon sehr fraglich, wenn ich einerseits diese Punkte und auf der anderen Seite die Anschuldigungen höre und mir auch die Thematik bei der Schredderaffäre anschaue.

*****

Vielleicht gehen wir weiter mit einer der Pannen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir sind jetzt wieder in der Befragung?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, in der normalen Befragung, ja.

Zu möglichen Pannen bei den Hintermännern bei der Erstellung des Videos: In den Medien lag in den letzten Wochen der Fokus nicht nur auf den Ermittlungen gegen H.-C. Strache und Konsorten, sondern mehr oder weniger auch auf der Schauspielerin im Ibizavideo. Die Soko veröffentlichte nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien mehrere Fahndungsfotos. Die Frau wurde international zur Fahndung ausgeschrieben, obwohl dem BMI schon zuvor Hinweise auf eine mögliche Gefährdung vorlagen.

Finden Sie dieses Vorgehen verhältnismäßig?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es steht mir nicht zu, das zu beurteilen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie beurteilen Sie das Verhalten der Soko und der Staatsanwaltschaft Wien? Sollte zum Beispiel von irgendetwas abgelenkt werden bei solchen Punkten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es tut mir leid, das ist eine Suggestivfrage, glaube ich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja.

Warum dauert die Auswertung des Videos so immens lange? Die deutschen Journalisten haben dafür zwei Tage gebraucht. Warum, glauben Sie, braucht die Soko Ibiza so lange?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das kann ich nicht beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist das normal, dass das so lange dauert?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kenne die Rohdaten nicht und ich bin kein Verschriftungsexperte; also ich kann das nicht beurteilen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Zugriff auf das Video?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben das Video gestern entgegengenommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie es schon gesichtet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wissen Sie etwas über die Qualität? Sie wissen noch nichts über die Qualität des Ganzen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben das Video gestern am Nachmittag bekommen und ich habe bis dato noch keine Gelegenheit gehabt, mich mit dem zu beschäftigen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie vielleicht bei der Soko Tape irgendwie das Gefühl, dass Ihnen Beweismaterial unterschlagen worden ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich kann nur Wahrnehmungen berichten, also das - - (Abg. Fürlinger: Zur Geschäftsordnung!)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Können Sie Wahrnehmungen darüber berichten?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Kollege Fürlinger zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, ich bitte Sie zum wiederholten Male: Die Sonderkommission beim Bundeskriminalamt ist keine kriminelle Organisation, aber das wird ihr hier dauernd unterstellt, und zwar von einem Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat. Ich bitte Sie, ihn darauf hinzuweisen, diese Unterstellungen endlich einzustellen, weil sie dem Klima des Untersuchungsausschusses nicht gerade förderlich sind. (Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung! Abg. Krainer: Der soll die Befragung nicht immer stören!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um eine Stellungnahme bitten. (Ruf: Wir sind ja nicht im Hooligansektor da!)

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Ich habe schon betont, dass Ihre Statements nicht ungefährlich sind. Falls Sie das in Frageform formulieren, dann darf ich Sie auf § 41 Abs. 2 der Verfahrensordnung verweisen, wonach unterstellende Fragen nicht zulässig sind. Vielleicht können Sie die Frage anders formulieren, dann schauen wir uns das wieder an.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wussten Sie, dass der Keller von Johann Gudenus von der Soko Tape oder von den Ermittlern bei der Hausdurchsuchung nicht kontrolliert worden ist? Er wurde ausgelassen; sie haben eine Hausdurchsuchung gemacht, bis auf den Keller von Gudenus. Wussten Sie das?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich war am 12.8.2019, also bei dieser ersten Hausdurchsuchungswelle, bei der Novomatic und ich war sozusagen nicht am Standort von Mag. Gudenus. Ob der durchsucht wurde oder nicht, das kann ich aus unmittelbarer Wahrnehmung nicht sagen. Ich lese es aus den Akten heraus, dass das dann erst nachfolgend passiert ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist das normal - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Sie haben noch zehn Sekunden Fragezeit.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut.

Versucht die Soko Tape, einzelne Personen zu schützen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist eine unterstellende Frage, glaube ich.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut, danke. Fertig mit der Befragung.

Wir kommen zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Oberstaatsanwalt (Dokument Nummer 717 in die Höhe haltend), ich komme zurück zu diesem Dokument: Da findet sich ein Amtsvermerk von Ihnen, vom 18. September 2019, in dem Sie zu dem Fazit kommen, dass „diese Mängel“ aufseiten der Soko, nämlich „massive Unsorgfältigkeiten bei der Digitalisierung der Unterlagen durch die SOKO“, „auch erheblich sachverhaltsrelevante Bereiche betreffen.“ „Hätte eine Nachkontrolle seitens der WKStA vor Ausfolgung der Unterlagen nicht stattgefunden, wäre ein Beweismittelverlust eingetreten.“ (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Darf ich Sie bitten, zu dieser Unterlage, die ich Ihnen vorher gezeigt habe, auszuführen, was die Soko tat – scannen und so weiter –, damit jeder hier verstanden hat, was der Prozess war.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also die Soko Tape hatte den Auftrag, die Papierunterlagen zu digitalisieren. Nach der Strafprozessordnung ist es so, wenn man Kopien von den Originalunterlagen herstellt, dann sollen sie ja den Zweck erfüllen, dass sie das Original im Beweiswert ersetzen, und diese Scans, die angefertigt wurden, haben aus unserer Sicht diesen Beweiswert der Originalunterlage nicht ersetzt, weil sie einfach über weite Strecken unleserlich waren.

Darüber hinaus ist im Amtsvermerk ein Bild drinnen, sozusagen von der Originalunterlage. Wir haben auch eine Mappe Sazka gehabt, die schaut so (ein Schriftstück in die Höhe haltend, worauf auf der linken unteren Seite des Blattes die Aufschrift Sazka zu lesen ist) aus. Sazka ist sozusagen thematisch natürlich ein relevanter Teil unserer Ermittlungen. Und ein A4-Folder, der so ausschaut, wurde einfach gar nicht gescannt, obwohl auch zwei A4-Zettel drinnen gelegen sind, wo es unter anderem darum geht, wie man die Sazka dazu bringen kann, auf ihr Vorkaufsrecht bei den Casinos zu verzichten; hier also quasi zum einen dieser Scanmangel, der vielleicht – ja, wie soll ich sagen – auch unangenehm ist, weil er eben zum Beweismittelverlust führen kann, aber es wurde eben auch so eine Unterlage gar nicht gescannt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also bei Gudenus wurde dieses Sazka-Dokument nicht gescannt und bei Rothensteiner wurde Ihnen dieses eine Dokument so übergeben, dass es in einem Bereich, der so dunkel gehalten war, nicht leserlich war. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) In dem Bereich fanden sich dann nach Ihrer Recherche eben sachverhaltsrelevante Informationen, sagen Sie – ich gehe zu Seite 8 des Dokuments –, nämlich:

„Ein Treffen zwischen Pröll und Kurz im Oktober 2018 bezüglich einer Holdinglösung und einer Vorstandssuche;

Dr. ROTHENSTEINER [...] rede mit STEINER (von Egon Zehnder GmbH) vorab;“

3. Punkt: „‚Keine öffentliche Ausschreibung‘“ – Zitat – „ist wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung zu sehen.“

Gab es solche Schatten und Probleme auch bei anderen Akten? – Ich meine, das reicht ja schon, aber dennoch, wenn schon - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also, diese Konstellation mit dem Schatten ist – zumindest jetzt mir erinnerlich – nur bei dieser Unterlage gewesen. Aber ich habe in meinem Amtsvermerk auch festgehalten, dass es zum Beispiel auch fast den kompletten – oder, ich glaube, den kompletten – Kalender von Herrn Graf betrifft, oder auch das Notizbuch von Mag. Gudenus, und dass in dieses Notizbuch hier handschriftlich eingetragen wurde und das hier zumindest streckenweise auch kaum erkennbar war. Da ist ein Beispiel in diesem Amtsvermerk drinnen, wo es höchstwahrscheinlich um Passwörter geht, die er sich aufgeschrieben hat. Und diese Passwörter waren zumindest mir nicht möglich am Originalscan zu erkennen, während auf unserem Scan, quasi im Vergleich, es aufgrund der Handschrift zwar auch noch immer schwierig ist, aber es zumindest nur an der Handschrift liegt, es entziffern zu können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, also das, was bei Graf im Kalender schwer lesbar war, ist ja schließlich auch nicht unrelevant, nämlich die Bemerkung „MESSE LONDON“, Anfang Februar 2019.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, das war als plakatives Beispiel zu sehen, dass diese mangelnde Qualität eine inhaltliche Relevanz haben kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also, hätte hier die WKStA vor Ausfolgen der Unterlagen nicht selber nachkontrolliert, wäre es zum Beweismittelverlust gekommen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Mein Wissensstand – es sei denn, die Soko hat diese Unterlagen noch in einer anderen Form auch gehabt, die besser lesbar ist –: Wenn ich davon ausgehe, dass die elektronische Version der Soko, die sie uns geschickt haben, die einzige ist, dann ist dieser Schluss zu ziehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Eine Frage zu den Daten: Ich lege Dokument 63945 vor. Oder ich mache etwas anderes. Gut, ich mache etwas anderes, und zwar lege ich Dokument 288 vor, das ist nämlich der Vorhabensbericht von Ihnen vom 4. September 2019, wo mir dann doch noch etwas einmal besprechungswürdig erscheint. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie führen hier nämlich zur Identität des Herrn Reith als gespeicherten Kontakt bei Strache – apropos: dreimal bei ihm im Handy gespeichert, nicht nur einmal; so viel zu der Bekanntschaft – aus. Vielleicht können Sie dann noch ergänzen, wozu es auf der Website von der ÖVP kam, wo die Kandidaten für die Gemeinderatswahl 2015 aufscheinen, und zwar wann es zu dieser Änderung kam?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Sie haben noch 15 Sekunden Fragezeit.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also, wann diese Änderung passiert ist, kann ich nicht genau sagen. Es ist nur aufgefallen, denn die Kollegen haben ja bei dem ersten Bericht diesen Link verwendet, um Niko Reith quasi zu identifizieren. Als ich dann wenig später diesen zweiten Bericht geschrieben habe bezüglich des – ich glaube, das ist das mit dem Rücktritts-SMS gewesen, genau –, da war bei diesem Link ein N. N., also statt dem Namen des Niko Reith, und allerdings nur auf diesem Link; nur genau dieser Link, sonst war auf der Homepage der Volkspartei Niederösterreich Maria Enzersdorf der Name immer noch erkennbar.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, nachdem Sie in einem Verschlussakt einen Bericht über eine mögliche Befangenheit des Niko Reith erstattet haben, mit einem Link zu einer ÖVP-Website, wo die Kandidaten aufscheinen, kommt es in der Folge dazu, dass er auf dieser Website nicht mehr aufscheint, sondern durch N. N. für eine anonymisierte Version ersetzt wurde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Eine letzte Frage.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Den Kausalverlauf sozusagen kann ich nicht hundertprozentig beweisen. Allerdings war es für uns halt doch sehr unwahrscheinlich, dass es nichts damit zu tun hat, dass wir genau diesen einen Link verwendet haben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Herr Mag. Purkart, grundsätzlich wollte ich mich den Randdetails wie Schreddern nicht mehr widmen, allerdings lässt mir manch Vorfragesteller keine andere Wahl. Ich hätte gerne Ihren Blick auf das Dokument 123 gelenkt, die Seite 6 von 13. Ich habe es hier, es wird schon verteilt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Grundsätzlicher Aktenbestandteil – bekannt. Das ist ein Bericht des Ministerialrats Mag. Andreas Holzer an den damaligen Bundesminister für Inneres, Wolfgang Peschorn, wo er über die genannte Affäre folgenden Satz schreibt: „Daraufhin wurden bei der Fa. Reisswolf Erhebungen durchgeführt“ – erster Absatz, Seite 6, Zeile 3 beginne ich zu lesen – „und schließlich bei dem ausgeforschten Mitarbeiter der ÖVP [...] eine freiwillige Nachschau durchgeführt und – erneut nach Rücksprache mit Mag. JILEK, welche keine Anordnung zur Sicherstellung von Mobiltelefonen oä. anordnete – keine Sicherstellung [...] vorgenommen. Sämtliche Ermittlungsschritte erfolgten somit in Absprache mit und über Anordnung der WKStA.“

Bisher haben Sie uns gesagt, dass das nicht stattgefunden hat oder Sie keine Kenntnis davon haben. Es sind einige Herrschaften in der Runde hier davon ausgegangen, dass es solche Rücksprachen nicht gab. Was sagen Sie, wenn das richtig ist, dass es eine solche Rücksprache gegeben hat? War dann die Vorgangsweise des zuständigen Beamten richtig?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann, wie gesagt, nur meine Wahrnehmungen beurteilen, oder wie ich es dem Herrn Nationalratsabgeordneten gesagt habe: Ich war nicht dabei, genauso wenig wie ich hier Auskunft geben kann.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Na ja, Sie haben zuerst schon gesagt, Sie verstehen es nicht, dass es nicht sichergestellt worden ist, und sind davon ausgegangen, dass keine Rücksprache war. Wenn eine Rücksprache stattgefunden hätte und keine Sicherstellung angeordnet worden ist, war dann die Vorgangsweise des Beamten richtig?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist eine theoretische Frage. Ich habe die Wahrnehmung dazu nicht. Ich bin nicht die beurteilende - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ja, eh. Es war zuerst theoretisch, denn Sie sind auch theoretisch gefragt worden, Herr Mag. Purkart, ob Sie der Meinung sind, dass die Vorgangsweise des Beamten richtig war. Da haben Sie gesagt, nein, sie war Ihrer Meinung nach nicht richtig und dass keine Rücksprache gehalten worden ist. Jetzt zitiere ich aus dem Bericht des Leiters der Soko, der sagt, es ist Rücksprache – namentlich sogar mit Frau Mag. Jilek, die, glaube ich, eine Staatsanwältin der WKStA ist – gehalten worden. Sie hat keine Sicherstellung angeordnet. Wenn keine angeordnet worden ist, muss er dann sicherstellen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte das noch einmal erwähnen: Ich war nicht dabei. Soweit ich das jetzt in der Kürze habe lesen können, gibt es hier offenbar gegensätzliche Wahrnehmungen. Ich glaube, was Sie meinen. war, glaube ich, von der Frau Abgeordneten, was sie - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ja, es haben zwei oder drei gefragt. Es haben Krisper und Stögmüller gefragt und alle.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Sie haben das vorgelesen, ich habe jetzt das gelesen. Ich kann darüber nicht mehr Auskunft geben, als dass sich diese Unterlagen offenbar widersprechen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Die hypothetische Frage darf ich Sie ja fragen: Muss er dann eine Sicherstellung vornehmen, wenn die WKStA, also Ihre Kollegin, keine Sicherstellung anordnet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, es war damals meine Antwort, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dass ich gesagt habe, dass man wahrscheinlich rückfragen sollte, oder wenn man der Meinung ist, bei Gefahr im Verzug – ich glaube, das hat sich auf den Laptop bezogen –, dass man dann vielleicht hier in so einem sensiblen Verfahren agieren könnte, eben auch nach Rücksprache, vielleicht auch mit der Staatsanwältin. Aber, wie gesagt, ich habe keine eigenen Wahrnehmungen dazu.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Nein, das verstehe ich schon; nur ist aus meiner Sicht zuerst etwas anders herübergekommen, denn Mag. Holzer berichtet ja dem Bundesminister für Inneres, dass all das stattgefunden hat, der Kontakt vorhanden war und sämtliche Ermittlungsschritte in Absprache und über Anordnung der WKStA erfolgt sind. Wenn dann der Rückschluss von einigen getroffen werden sollte, dass die Ermittlungsarbeit nicht lege artis durchgeführt worden ist, so wundert das doch einigermaßen.

Wenn ich Ihre weitere Aufmerksamkeit noch lenken darf - - Was mich auch ein bisschen interessiert, ist sozusagen: Wie ist denn der mediale Umgang, oder wie ist das denn grundsätzlich seitens der WKStA geplant, wenn Medien informiert werden, denn über gewisse Vorgänge aus dieser Schredderaffäre gab es offenbar von einem Printmedium bereits Berichte, bevor die Soko irgendeine Information oder Anweisung dazu hatte? Können Sie dazu etwas sagen? (Abg. Krainer: Die Vorlage bitte belegen!) – Habe ich gesagt, es ist das gleiche Dokument, gleiche Seite, die Zeilen unmittelbar danach. Wenn Sie lesen: Vollständigkeitshalber wird darauf hingewiesen, dass zunächst unterstellt wird, dass die Soko Tape bewusst Mitarbeiter der ÖVP schützen würde und keine Sicherstellungen durchführt, nicht den Tatsachen entsprechen. Und zur Medienberichterstattung ist angeführt worden, „dass bereits vor einer Kontaktaufnahme durch die WKStA mit der SOKO-TAPE das Printmedium FALTER am 17.07.2019 über den oa. Sachverhalt verständigt wurde“. Wie schaut das denn üblicherweise mit der Medienarbeit der WKStA aus? Ist das üblich, dass Printmedien vor Auftrag an die Soko informiert werden, oder - - (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist die Frau Verfahrensrichterin. (Auskunftsperson Purkart: Auf was zielt das ab?)

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Also ich sehe das wirklich zumindest als unterschwellige Unterstellung, nämlich dass die WKStA Informationen weitergegeben hätte. Aber vielleicht missverstehe ich Sie, dann stellen Sie bitte die Frage so, dass dieser Verdacht ausgeräumt ist. (Abg. Stögmüller: Das ist eine massive Unterstellung!)

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich ziehe die Frage zurück und frage Sie so: Kann es sein, dass das Printmedium durch die WKStA informiert worden ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist auch, glaube ich, eine Suggestivfrage. (Abg. Stögmüller: Das ist auch eine Unterstellung! Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Stögmüller.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Fürlinger sollte nicht nur die anderen anpatzen, sondern sich selber. Das ist eine Unterstellung, was er gemacht hat. Herr Fürlinger, als Anwalt müssen Sie wissen, was Unterstellungen sind und was nicht. (Abg. Fürlinger: Darf ich etwas zur Geschäftsordnung sagen?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung: Herr Kollege Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn ich die Frage stelle: Kann es sein, dass die WKStA das Printmedium informiert hat?, weiß ich nicht, was daran eine Unterstellung sein soll. Das ist die nüchternste und neutralste Form, die kann er mit Ja oder Nein beantworten, und damit wäre es abgehakt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Verfahrensrichterin, bitte.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Ein Vorschlag zur Güte: Vielleicht kann man die Frage so formulieren: Hat die WKStA - -, oder wissen Sie Bescheid, ob - - Dann ist es neutral.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hat die WKStA das Printmedium „Falter“ informiert?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu. Ich bin nicht Mediensprecher.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Können Sie uns sagen, wie das üblicherweise abläuft, generell, also losgelöst davon?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also wie gesagt, ich bin nicht Mediensprecher, ich bin nur im Bilde dessen, dass es grundsätzlich einen Medienerlass gibt, dass bevor mit Medien gesprochen wird, das auch über die Weisungskette, über die Oberstaatsanwaltschaft Wien und über das Bundesministerium, abzustimmen ist.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Eine Frage habe ich noch: Wird eigentlich die Sonderkommission von der WKStA informiert, wenn Verteidiger Akteneinsicht haben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nicht extra, nein. Zumindest weiß ich es nicht.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Danke.

Ich nehme meine restliche Fragezeit mit.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit in die dritte Befragungsrunde.

Vorab darf ich aber den Ausschuss darüber informieren, dass es der Auskunftsperson Mag. Merwald möglich wäre, morgen um 12.30 Uhr dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen. Ich gehe von einer Zustimmung der Fraktionen aus und mache einen Blick in die Runde. Mir geht es nur darum, hier Einvernehmen herzustellen. Es geht um die Auskunftsperson Merwald, die heute nicht mehr kommt. Es wäre morgen offensichtlich in der Terminplanung eine Lücke gewesen, und diese Lücke können wir mit der Auskunftsperson Merwald füllen. Das verändert den Ablauf an sich nicht.

Es geht um die Befragung der Auskunftsperson Merwald um 12.30 Uhr: Meine Information ist, dass um 12.30 Uhr Zeit wäre, um diese Befragung durchführen zu können. Da das heute nicht mehr möglich war, gehe ich hier von einer Zustimmung aller Fraktionen aus. Formal ist es ja so, dass die Ladung durch den Vorsitzenden erfolgen wird. Gut, ich habe somit Einvernehmen hergestellt.

Wir befinden uns in der dritte Befragungsrunde. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich habe eine Frage: Wissen Sie, was bei Herrn Dipl.-Ing. Pröll an Unterlagen, Daten, electronic devices sichergestellt wurde?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da kann ich jetzt im Detail nur auf das Sicherstellungsprotokoll verweisen. Grundsätzlich, jetzt vor allem aus meinem Interesse heraus: Sein Mobiltelefon und sein iPad sind mir jetzt besonders in Erinnerung.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Kalender, handschriftlich? Bei vielen anderen – wir hatten es ja eben, zum Beispiel von der Novomatic et cetera – gibt es ja handschriftliche Kalender. Deswegen fällt es irgendwie auf, dass es da keinen gibt. Also entweder ist der Herr Diplomingenieur auch schon so quasi im Herzen ein ITler und macht das alles nur mehr digital - -; ich bin jetzt 27 und habe beispielsweise auch noch einen handschriftlichen Kalender.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da muss ich Ihnen jetzt ehrlich gestehen, ich weiß es jetzt nicht, ohne mir das im Akt genau anzuschauen, ob ein physischer Kalender sichergestellt wurde oder nicht.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Nein, es ist nur interessant. Dann lege ich zum Schluss noch Dokument 63817 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da geht es um Aktenvorlage, da sind Sie nämlich cc gesetzt, und bei Punkt 6 geht es darum: „Am Teamlaufwerk finden sich viele Daten“. – Welches Teamlaufwerk ist da gemeint? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, also wir haben ein Teamlaufwerk, das heißt, ein sogenanntes Ibizalaufwerk, also einen Share, würde der ITler sagen, auf dem die Aktenbestandteile oder quasi alles, was zum Ibizakomplex gehört, geführt und gespeichert werden. Das heißt, die Akten, Beweismittel, Daten und so weiter sind auf diesem Teamlaufwerk gespeichert.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Gibt es mittlerweile schon etwas, das Sie gesichtet haben, das Sie aufbereitet haben, das dem Untersuchungsausschuss noch nicht vorliegt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir besitzen grundsätzlich gewisse Beweismittel, die noch nicht vorgelegt wurden. Ich glaube, wir haben bis dato auch nur den Akt und das Tagebuch vorgelegt, soweit ich damit befasst war oder zumindest soweit ich das mitbekommen habe.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. Und bei Punkt 2 steht sinngemäß: Die Bestellungen Sidlo und Schmid sind junktimiert. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ist das jetzt auch auf dieser - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Genau, ja, Punkt 2. Da steht: Die „Bestellung von MAg .SIDLO sei mit jener des MMAg. Schmid junktimiert gewesen“.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dr. Labak gab an, dass es so ist, ja. (Abg. Holzleitner: Mhm!) Ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie weitere Wahrnehmungen dazu?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da befragen Sie mich wieder zum laufenden Ermittlungsverfahren. Also, ich bitte wirklich, dass ich diese Frage nicht beantworten muss.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. Gut, dann danke für diese Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke.

Ich übergebe an Herrn Abgeordneten Graf von der FPÖ. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich komme noch einmal auf etwas zurück: Sie haben in etwa gesagt, ob Druck auf Rothensteiner und andere in der Sache Casag und Bestellung ausgeübt wurde, ist Gegenstand von Ermittlungen. Ist das richtig? Habe ich das richtig aufgefasst?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es gibt den Aktenvermerk, den Herr Dr. Rothensteiner angelegt hat, in dem er sagt, dass Herr Löger ihm sozusagen nicht den Hintergrunddeal - - – nein, das ist jetzt auch schon eine Interpretation –, dass er diesen Aktenvermerk angelegt hat, wo es um den Hintergrunddeal geht, und wo er gesagt hat, er überlegt – sinngemäß –, ob er seine Funktion weiter ausüben kann.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber das ist Gegenstand der Ermittlungen. Wer ist denn in dieser Republik überhaupt in der Lage, potenziell Druck auf Rothensteiner auszuüben? Wie viele Leute gibt es da ungefähr, oder wer könnte da in Sachen Casag im Verdacht stehen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Diese Frage kann ich nicht beantworten. (Abg. Martin Graf: Ich habe - -!) Diese Frage kann ich nicht beantworten. Die Strafverfolgungsbehörden haben zu schauen, wenn es allenfalls Bestimmungs- oder Beitragstäter gibt; das ist unsere Frage, zu klären. (Abg. Martin Graf: Genau!) Aber wer das aller sein kann, das ist spekulativ.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sie müssen nach allen Richtungen ermitteln?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Selbstverständlich.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Selbstverständlich. Und alle, die potenziell in Frage kommen, die etwas damit zu tun haben und namentlich auch permanent vorkommen, stehen einmal im Verdacht. Ist das richtig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte da noch einmal quasi auf die rechtlichen Ausführungen zurückkommen, die ich auch vorher schon gesagt habe. Man braucht nach § 1 Abs. 3 Strafprozessordnung bestimmte Anhaltspunkte, dass man einen sogenannten Anfangsverdacht annimmt, das heißt, dass zumindest ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass ein Tatverdacht anzunehmen ist. Wir prüfen natürlich das gesamte Beweismittel und werten weiter aus, und wenn – gegen wen auch immer – ein Anfangsverdacht vorliegt, dann werden wir deswegen ermitteln.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Passt.

Und wenn jetzt Kurz mit Pröll über die Vorstandspostenbesetzung bei der Casag spricht, dann gibt es keinen Anfangsverdacht. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Ist logisch, nicht? Weil da geht es ja – um was?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben ein Beweismittel, in dem drinnen steht, es gibt ein Treffen zwischen Pröll und Kurz.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na, haben Sie einen Anfangsverdacht gehabt, dass Strache Druck auf Rothensteiner ausgeübt hat, oder Staatssekretär Fuchs?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich muss wieder sagen: Wir haben da laufende Ermittlungen, die in jede Richtung gehen, bei denen wir die Beweismittel auswerten. Wir haben ein Verfahren gegen bestimmte Personen, weil wir einen Anfangsverdacht angenommen haben, und wir haben kein Ermittlungsverfahren, wenn wir keinen Anfangsverdacht angenommen haben.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Es gibt also zwei Koalitionspartner, der eine vertreten durch Bundeskanzler Kurz und der andere durch Vizekanzler Strache. Dann gibt es eine Strafanzeige, wodurch beide grundsätzlich einmal verdächtigt werden. Dann wird der Anfangsverdacht geprüft. Dann wird Strache ein Tatplan unterstellt – das passiert eh leicht – und dann gibt es Ermittlungen.

Bei dem anderen wird gesagt: Der hat keinen Tatplan. In puncto Postenbesetzungen in der Republik hat die ÖVP keinen Tatplan! Ja? – Das muss man sich einmal vorstellen! Die hat nämlich keine Ahnung, welche Posten zu besetzen sind, und da wird daher gleich eingestellt. Druck kann natürlich nur der Vizekanzler ausüben - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 15 Sekunden!

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): 15 Sekunden.

Druck kann natürlich der Vizekanzler ausüben, und damit auch überhaupt kein Tatplan entstehen könnte, oder ein Verdacht, oder Hinweise, werden ganz einfach geschwärzte Akten an die ermittelnde Staatsanwaltschaft geliefert, damit die möglichst lange im Dunkeln tappt und man die Geschichte in die andere Richtung hinbeugen kann. Wann beginnt man endlich - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte zum Abschluss kommen!

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): - - gegen alle Verdächtigen zu ermitteln, frage ich Sie an dieser Stelle? (Ruf: Das ist eine Unterstellung, dass wir nicht gegen alle ermitteln!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Verfahrensrichterin, bitte!

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber eine gute Unterstellung. (Allgemeine Heiterkeit.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte!

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Eine Unterstellung!

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber eine gute Unterstellung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Na ja, ich würde aber schon wirklich ersuchen, Unterstellungen im Untersuchungsausschuss zu unterlassen (Abg. Martin Graf: Ich nehme das zurück! Ich nehme das zurück!), wenn Sie es sogar schon zugeben – also wirklich, bei aller Wertschätzung!

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich nehme das zurück, dass die ÖVP keinen Tatplan zu Postenbestellungen gehabt hat, und das schon seit 1945. – Ich nehme das zurück.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: So, wir kommen zur nächsten Fraktion. (Abg. Martin Graf: Sie haben tatsächlich wirklich einen Tatplan!) Wir kommen zur nächsten Fraktion. Ich übergebe das Wort an Herrn Abgeordneten Stögmüller. – Bitte!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Purkart, wann haben Sie diesen Amtsvermerk über die massiven Unsorgfältigkeiten bei der Digitalisierung der Unterlagen durch die Soko Tape der Oberstaatsanwaltschaft gemeldet? Wissen Sie das zufällig noch? Mich würde rein das Datum interessieren.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Muss ich ehrlich gesagt - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Das weiß ich jetzt nicht mehr, nein, ob es überhaupt gemeldet wurde und, wenn es gemeldet wurde, wann.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut.

Mich würde noch einmal dieses Dreieck interessieren, dieses Triangel, das Sie schon vor einiger Zeit erwähnt haben – bezüglich Reith und Doppler. Doppler ist ja – vielleicht zur Erklärung auch nach außen – ein Salzburger Vizeleutnant, der auch bei der Aktionsgemeinschaft Freiheitlicher Heeresangehöriger aktiv ist.

Vielleicht können Sie noch einmal ganz kurz erklären, in Bezug darauf, was da überhaupt ermittelt wurde, um was es da überhaupt geht, denn es ist doch sehr verwunderlich, dass ein Ermittler Kontakt mit einem FPÖler hat. Können Sie das noch einmal erklären, um was es da konkret gegangen ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es ist darum gegangen, dass ein Bundesheeroffizier[3] eine nach meinem Erkenntnisstand illegale Tonbandaufnahme oder Aufnahme erstellt hat – illegal deswegen, weil – zumindest nach meine Erkenntnisstand – der Aufgenommene nicht wusste, dass er aufgenommen wurde.

Aus den Chats in meinem Bericht – das ist meine Erkenntnis dazu – geht hervor, dass Herr Doppler zum einen diese Tonbandaufnahme dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt hat und dass zum anderen – und das war der Teil, der dem Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Wien noch nicht bekannt war – Herr Strache – wenn man das denn aus den Chatnachrichten herausliest – diese illegale Aufnahme von dem Bundesheeroffizier bekommen hat, „gemäß Absprache BKA“ – ich glaube, das war das Zitat, wenn ich das richtig im Kopf habe.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Sie nehmen an, dass das BKA Herr Reith sein könnte?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das folgere ich daraus, dass es zuvor einen Screenshot gegeben hat, wo die Kontaktdaten von Niko Reith auch verteilt worden sind; und auch, dass Niko Reith ja eben – wie ich aus dem Rücktritts-SMS-Bericht gesehen habe – in Bezug auf Doppler in Kontakt war, das ist dieser Bundesheeroffizier[4].

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat dieser Doppler noch weitere Kontakte mit Polizeibeamten gehabt? Wissen Sie da etwas?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das könnte ich, glaube ich, ad hoc jetzt nicht beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Um was ging es bei diesen Tonaufnahmen, die Herr Doppler für H.‑C. Strache angefertigt beziehungsweise an ihn weitergegeben hat.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich habe mir das angehört, habe allerdings nur kursorisch dokumentiert, um was es gegangen ist. Mir ist es vor allem darum gegangen, zu sehen, ob dem Aufgenommenen zuvor - -, bevor das ja irgendwann einmal offengelegt wird: Du wirst aufgenommen!, oder: Erteilst du deine Zustimmung? - -

Inhaltlich ist es darum gegangen, dass dieser Aufgenommene behauptet hat, dass er mit Herrn Hessenthaler in Verbindung steht oder einen Kontakt hätte, dass Herr Strache allenfalls über ihn oder über diesen Herrn Doppler irgendwie zu dem Video kommen könnte und dass der Herr Doppler meint, es muss aber dann sicher sein, wenn dieses Material - -, sozusagen, dass er das Material bekommt und dass es keine Kopien mehr gibt.

Das war so im Wesentlichen der Inhalt. Genaueres – mehr als was Sie aus den Dokumenten lesen – ist mir jetzt auch nicht mehr in Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wissen Sie, dass Herr Niko Reith bei einer Beschaffung des Videos für H.‑C. Strache irgendwie beteiligt war, wenn Doppler schon so etwas macht? Haben Sie da irgendwelche Hinweise oder Wahrnehmungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Meine Wahrnehmung beschränkt sich auf das, was ich aus den Daten gesehen habe.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr! Wir kommen zur Fraktion der NEOS. – Frau Abgeordnete Krisper, bitte!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Oberstaatsanwalt, ich möchte das Dokument 63945 vorlegen – jetzt haben wir es –, von Ihnen verfasst, eine Beilage. Ich hätte eine Frage zu Seite 3. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da schreiben Sie unter Punkt 2 zu den Whatsapp-Nachrichten zwischen Strache und Niko Reith: „[...] die [...] dargestellte Auswertung des Chats zwischen“ den beiden ist „auf die wesentlichen Parameter beschränkt.“

Heißt das im Umkehrschluss, dass es mehr Korrespondenz zwischen den beiden gibt, dass das aber fürs Strafverfahren nicht relevant war? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Seite 2, zweiter Absatz.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein. Ich glaube - - Also, das ist jetzt schon sehr lange her und ich habe Zehntausende Nachrichten ausgewertet. Ich glaube, dass damit gemeint war, dass nur die wesentlichen Parameter der Nachricht, so, wie Sie das aus meinen Auswertungsberichten zum Akt auch kennen: Wer schickt über was wann wem die Nachricht? - - Dazu vielleicht erklärend: So eine forensische Software extrahiert zu einer einzelnen Nachricht circa 70 Spalten in eine Excel-Tabelle, wovon ein ganz, ganz großer Teil keinen Mehrwert bietet und dann auch in der Darstellung fast nicht mehr auf Papier zu bringen ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es gibt ja Korrespondenz, die für Sie fürs Strafverfahren relevant ist, die sich dadurch bei uns in den Akten widerspiegelt. Es gibt natürlich Korrespondenz, die im höchstpersönlichen Bereich liegt und weder bei Ihnen im Akt noch bei uns im Untersuchungsausschuss etwas verloren hat – in einer niedrigen Klassifizierungsstufe zumindest.

Meine Frage bezieht sich auf das Thema, welche Daten uns im Untersuchungsausschuss vorliegen: Wie entscheiden Sie, was Sie uns vorlegen? Unser Standpunkt ist nämlich – und das haben wir jetzt auch wieder eingemahnt –, die Rohdaten zu erhalten, nämlich alle, auch jede Korrespondenz, Kurz/Strache, was es halt gibt, aber natürlich die Korrespondenzen, die den persönlichen Bereich betreffen, in einer entsprechend höheren Klassifizierungsstufe.

Ist das auch Ihr Verständnis, was die Vorlagepflicht dem Untersuchungsausschuss gegenüber betrifft?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, ich darf sagen: Sozusagen vorlagepflichtig an den Nationalrat ist die Oberstaatsanwaltschaft Wien, und mir kommt da keine Ingerenz zu, was vorgelegt wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die Oberstaatsanwaltschaft ersucht dann Sie um die Übermittlung, denn bei Ihnen sind ja die Daten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Soweit mein rechtliches Wissen reicht, hatte die Oberstaatsanwaltschaft Wien uns den Auftrag zu geben, was vorzulegen ist, und dann zu prüfen, was weiter an den Nationalrat vorgelegt wird beziehungsweise was dann allenfalls in einem Konsultationsmechanismus nicht vorgelegt wird. Wie gesagt aber: Ich beziehungsweise wir als WKStA, als erstinstanzliche Behörde, haben da quasi nur die Fragen der StPO zu beurteilen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 20 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kam der Auftrag von der OStA an Sie, uns die Rohdaten zukommen zu lassen, noch nicht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nach meiner Wahrnehmung nicht, aber ich bin auch nicht der Ansprechpartner. Das wäre die Leiterin der WKStA.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Sie haben noch Fragezeit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich nehme die 5 Sekunden in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke.

Wir kommen zur Fraktion der ÖVP: Herr Abgeordneter Fürlinger, bitte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Eine allerletzte Frage, Herr Mag. Purkart: Wir alle haben heute schon intensive Diskussionen zum Thema Entschlagungsrechte hinter uns, weil wir vom ersten Tag an Auskunftspersonen hier im Ausschuss hatten, die noch nicht alle ihre Ermittlungsakten gesehen haben und die auch noch nicht einvernommen worden sind.

Können Sie uns eine zeitliche Vision geben, wann die WKStA alle Beschuldigten in diesem Verfahren, die gleichzeitig als Auskunftspersonen hier geladen sind, zumindest mit den Vorwürfen konfrontiert und Einvernahmen durchgeführt haben wird, damit wir uns auf einen Punkt vorbereiten können, wo hier im Ausschuss auch Antworten kommen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Frage ist an die WKStA sozusagen falsch adressiert, wenn man das so sagen möchte, weil wir natürlich jedem Beschuldigten, der aussagen will, eine möglichst frühzeitige Vernehmungsmöglichkeit bieten und auch proaktiv angeboten haben. Allerdings haben einige der Beschuldigten – und soweit ich mich erinnere, Mag. Neumann genauso – auch gesagt, dass sie erst dann aussagen werden, wenn alle Daten vorliegen, das heißt nach unserem Verständnis, dann, wenn wir unsere Beweisaufnahme mit unserem Ermittlungsverfahren abgeschlossen haben.

Das heißt, es ist die Entscheidung von Mag. Neumann, ob er vorher aussagen möchte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ist er schon mit allen Vorwürfen, die ihn betreffen, konfrontiert worden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das betrifft das laufende Ermittlungsverfahren und wir sind allen unseren Verständigungspflichten nach § 50 StPO nachgekommen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das beantwortet meine Frage nicht unbedingt. Ich wollte ja keine inhaltlichen - - Er hat uns ja heute hier gesagt, dass er nicht mit allem konfrontiert worden ist. Darum frage ich: Ist er mit allen Vorwürfen konfrontiert worden? – Ich will sie eh nicht inhaltlich wissen. Das ist nur einer. Es war ja auch Herr Gudenus hier, der nicht einvernommen worden ist, und ich weiß ja nicht, wie viele noch kommen. Morgen kommt Herr Merwald. Ob er uns etwas sagen wird? – Darum generell: Gibt es sozusagen eine zeitliche Vision der Behörde, wann sie mit den Ermittlungen so weit sein wird und alle einvernommen hat, sodass wir wissen, es kann keiner hier hereinkommen und sich teils oder ganz entschlagen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie gesagt, die Ermittlungen dauern noch an. Wir wissen nicht, was wir noch finden. Ich glaube, ich habe es in meinem Eingangsstatement, oder irgendwann im Laufe meiner Auskunft, auch gesagt, dass wir teilweise noch nicht einmal die Daten von der dritten Hausdurchsuchung – also von der dritten Hausdurchsuchungswelle – von der Soko haben.

Das heißt, bevor ich nicht die Beweismittel kenne, geschweige denn ausgewertet habe, kann ich überhaupt keine Einschätzung abgeben, wann wir mit den Ermittlungen so weit fertig sein werden, dass wir die Bedingung, die Mag. Neumann gesetzt hat, nämlich, dass er erst dann aussagt, wenn alles vorliegt, aussagen wird - - Das kann ich leider nicht besser beurteilen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sie können auch nicht sagen, ob das in diesem Kalenderjahr sein wird?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist - - Wir haben die Problematik - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Lässt Ihre Berufserfahrung eine Einschätzung zu?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es ist unseriös. Ich kann es nicht einschätzen, denn ich kenne die Beweismittel noch nicht einmal, geschweige denn, dass wir unsere - - Unsere Ermittlungen sind hochkomplex, das heißt, da geht es nicht um eine Tat – ich möchte das sozusagen bildhaft sagen – , die ganz schnell aufklärbar ist, sondern das ist ein hochkomplexer Sachverhalt, der in vielen Gesichtspunkten auszumitteln ist. Dementsprechend kann ich keine Prognose abgeben.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Danke.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, wir kommen somit zur vierten Fragerunde. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich halte fest: Wir haben einen Amtsvermerk diskutiert, in dem festgestellt worden ist: Der Kalender von Graf wurde von der Soko unzureichend – nicht lesbar – gescannt, wir haben einen Notizbucheintrag/Passwortzettel von Gudenus, von der Soko faktisch unlesbar eingescannt, und wir haben diesen Notizzettel von Rothensteiner über ein Treffen mit Sebastian Kurz, auf dem ein riesengroßer Schatten darauf ist, der wirklich wesentliche Infos verdeckt.

Ich bin sehr gespannt auf die morgige Befragung des Herrn Holzer. Da gibt es auf jeden Fall viel zu klären.

Ich möchte abschließend nur sagen: Danke schön, Herr Mag. Purkart, für Ihre wertvolle Arbeit, wir gehen aber schon auch davon aus, dass wir in diesem Untersuchungsausschuss auf jeden Fall noch die SMS-Nachrichten, Chatnachrichten – was auch immer – von Sebastian Kurz zu lesen bekommen. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr – das war keine Frage.

Damit kommen wir gleich zur Fraktion der FPÖ: Herr Abgeordneter Graf, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Da das irgendwie, glaube ich, untergegangen ist: Ich habe behauptet, dass die ÖVP keinen Tatplan zu Postenbesetzungen in der Republik beziehungsweise in der letzten Regierung gehabt hätte. Daraufhin hat mich die ÖVP zurechtgewiesen, dass das eine Unterstellung ist.

Hiermit halte ich das fest, entschuldige mich dafür. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die ÖVP einen Tatplan für Postenbesetzungen hatte, und das nicht erst seit der letzten Regierungsperiode, sondern seit 1945, und das auch in der derzeitigen Regierung mit den Grünen betreibt – nur, damit es kein Missverständnis gibt. Ich lasse das jetzt einmal so stehen, aber ich habe an den - - (Zwischenrufe bei der ÖVP.) –

Na, einen Tatplan hat die ÖVP immer. Man könnte auch - - (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um eine Stellungnahme bitten. Jetzt haben wir die gleiche Diskussion noch einmal, aber bitte.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Sollte das jetzt in eine Frage münden – speziell dann –, wäre das wieder eine Unterstellung!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das ist ja jetzt schon eine semantische Diskussion. Herr Abgeordneter Graf, Sie sind am Wort.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Jetzt habe ich fast den schwarzen Faden verloren, aber ich finde ihn wieder. Ich könnte ja genauso gut unterstellen, dass es sich um eine Verschwörung des Cartellverbandes handelt, wenn ich mir alle möglichen Leute anschaue, die da sitzen: Herr Gerstl, Herr Sobotka, der Finanzminister und wie sie alle heißen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Da müsste man auch einmal in die gesamte Geschichte graben. Eine Frage noch - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zu Wort gelangt die Frau Verfahrensrichterin. (Abg. Martin Graf: Eine Frage noch!) – Herr Abgeordneter Graf, ja.

Bitte, Frau Verfahrensrichterin. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Ich bitte um eine korrekte Fragestellung. Bitte kommen Sie zu Ihren Fragen zurück. – Danke.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Es gibt eine inkorrekten Fragen, aber ist egal.

Noch einmal: Dieses Schreiben des Mathias Vogl vom 1. Juni, als Antwort betreffend, ob zur Verfügung gestellt wurde und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft rechtzeitig informiert worden ist – das kennen Sie ja, oder? (Die Auskunftsperson verneint dies.) – Nein? Dann darf ich es vorlegen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte um die Vorlage. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Sie haben dann bitte noch 15 Sekunden.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das ist nicht öffentlich, daher habe ich keine Dokumentennummer, aber dieses Schreiben ist seit Freitag permanent ausgeteilt worden – es hat eh jeder in der Hand.

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (in dem ihr vorgelegten Schriftstück lesend:) Ich kenne es jetzt einmal auf den ersten Blick nicht.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Die Frau Bundesminister hat in diesem Zusammenhang auch gesagt, dass die Akten am 28. Mai in der Früh an den Ausschuss geliefert wurden und erst am Nachmittag dieser strukturierte Bericht samt Kurzbeschreibung bei der WKStA eingelangt ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich bitte, zum Abschluss zu kommen. Die Fragezeit ist – großzügig bemessen – vorbei.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Meine Fragen: Kennen Sie diesen Bericht zwischenzeitlich schon, denn der 28. Mai ist fast 10 Tage her?, und zweitens: Wann bekommt ihn der Ausschuss von der WKStA übermittelt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entschuldigung, darf ich sicherheitshalber nur noch einmal fragen: ob ich welchen Bericht kenne?

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Den Bericht, der beauftragt wurde und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde (aus den Unterlagen vorlesend), an Dr. Schneider, der ihn aber nicht an die Soko weitergegeben hat – eh das, was uns seit Donnerstag letzter Woche schwer beschäftigt.

Mittlerweile frage ich: Ist das jetzt schon in der WKStA eingelangt?, wenn ja: Haben Sie ihn schon gesehen, gelesen, eingesehen?, und: Wann bekommen wir ihn in den Ausschuss?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Graf, wir bräuchten bitte noch einmal die Dokumentennummer für die StenografInnen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das hat keine Nummer; das ist aus dem nicht-öffentlichen Akt, der uns zur Verfügung gestellt wurde betreffend das E-Mail als Antwort auf das Schreiben vom Bundesminister für Inneres.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Alles klar. Ist aufgeklärt, oder? – Gut.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich glaube, das kennt jetzt schon ein jeder. Bald können wir dieses Schreiben alle auswendig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bald, noch nicht!

Bitte, die Frage an die Auskunftsperson ist jetzt präzisiert. Ich bitte um Beantwortung.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich möchte noch einmal wiederholen: Sozusagen alles, was mit der Vorlage an den Untersuchungsausschuss zu tun hat: Damit hat die erstinstanzliche Staatsanwaltschaft nichts zu tun, und ich möchte es vielleicht sicherheitshalber aufklären: Staatsanwalt Dr. Schneider ist von der Staatsanwaltschaft Wien. Wenn es um die Berichterstattung an ihn geht, dann kann ich keine Auskunft geben.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Nein, nein, aber die Frau Bundesminister hat gesagt, am Montag, den 20., Nachmittag ist dieser Bericht der WKStA zugegangen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es tut mir leid, Herr Abgeordneter Graf, ich habe die Redezeit wirklich ganz, ganz großzügig bemessen; die ist mehr als erschöpft.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na ja, wenn ich die Frage fünfmal wiederholen muss.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wiederholungen werden ja auch nicht eingerechnet. Sie können sich zur Geschäftsordnung melden, sonst gebe ich das Wort weiter an Frau Abgeordnete Krisper von den NEOS.

Entschuldigung! Stögmüller zur Geschäftsordnung. (Abg. Stögmüller: Nein!) Entschuldigung! Wer jetzt? (Abg. Stögmüller: Ich bin formell dran!)

In der vierten Runde passiert das. Natürlich! Entschuldigung! Am Wort ist Herr - -

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Entschuldigung, Herr Vorsitzender! Ich möchte jetzt nicht unterbrechen, aber die Auskunftsperson liest diese Schreiben gerade und hat noch nicht geantwortet. Wir müssen zumindest die Chance geben, dass er das Schreiben gelesen hat und dann etwas dazu sagt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter, ich werde mir das jetzt in Ruhe überlegen. Am Wort ist derzeit Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Der liest immer noch! Er kann nicht lesen und hören.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielleicht an die Auskunftsperson: Brauchen Sie noch Zeit, um zu lesen und dann die Antwort zu geben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, ich habe den wesentlichen Inhalt erfasst. Es geht darum, dass die Staatsanwaltschaft Wien einen strukturierten Bericht bekommen hat, zu Handen StA Dr. Schneider, und von der WKStA kommt in dem Zusammenhang nur vor, dass wir am 28. - - (Abg. Martin Graf: Oh, ja! Im nächsten Satz: Am nächsten Tag hat dann die WKStA einen gleichen Bericht ...!)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, dann stelle ich meine Frage, denn Herr Graf ist nicht mehr dran. Ich möchte eigentlich nur mehr ganz kurz eine Verständnisfrage zu dem stellen, was ich in den Akten habe. Stimmt es, dass die WKStA in Sachen Casag und Novomatic die Beschuldigten zunächst nicht informieren wollte, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden ist? Ich spreche zum Beispiel Fuchs an.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich habe das jetzt akustisch nicht - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Stimmt es, dass die WKStA in Sachen Casag und Novomatic eigentlich die Beschuldigten zunächst nicht informieren wollte, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden ist? Und dass es dann - - Wissen Sie davon irgendetwas?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die genaue Chronologie kenne ich nicht, aber ich glaube, soweit ich mich erinnern kann, dass wir ja vor der Hausdurchsuchung ihnen nicht Bescheid gegeben haben, dass wir ein Ermittlungsverfahren führen, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was sagte dazu dazumal die Oberstaatsanwaltschaft? Haben Sie da noch eine Wahrnehmung diesbezüglich?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, es geht um die Verständigungspflichten gegenüber Dr. Fuchs.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Genau, von Dr. Fuchs!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf kurz unterbrechen. Ich darf den Hinweis geben, dass jetzt 3 Stunden der Befragungszeit vorbei sind, aber ich vermute einmal, dass wir das in der letzten Stunde noch hinbringen werden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich brauche noch genau eine halbe Minute.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann das jetzt nur sinngemäß aus der Erinnerung zusammenfassen. Es ist darum gegangen, ob die Verständigungspflicht grundsätzlich mit Anfang des Ermittlungsverfahrens vorliegt, allerdings nur dann aufgeschoben werden kann, wenn dadurch der Ermittlungszweck gefährdet worden wäre. Und da hat die OStA Wien, soweit ich das in Erinnerung habe, nachgefragt beziehungsweise zu bedenken gegeben, ob wirklich so ein Fall vorliegt, dass man ihn nicht informiert.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und wurde er dann informiert?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Er wurde, glaube ich, meines Wissens erst nachträglich informiert.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und damit war auch die Telefonüberwachung diesbezüglich ja eher sinnlos, oder?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das kann ich jetzt nicht aus der Erinnerung beantworten, eine konkrete Ermittlungsmaßnahme. Was ich aber beantworten kann, ist das, dass eine Hausdurchsuchung, damals, glaube ich, war er Nationalratsabgeordneter, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist er noch immer.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Er ist es noch immer, und dadurch wäre eine Hausdurchsuchungsanordnung oder Telefonüberwachung da nicht infrage gekommen, glaube ich, aufgrund seines Abgeordnetenstatus, soweit ich das noch in Erinnerung habe. Das ist schon sehr lange her.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja eh, aber vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut, danke.

Jetzt aber Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Oberstaatsanwalt! Können Sie mit dem heutigen Wissensstand ausschließen, dass Sie Wolfgang Sobotka als Zeugen im Verfahren laden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, das ist sozusagen die Antwort wie auf viele Fragen: Wir ermitteln in alle Richtungen, und sollten wir den Herrn Nationalratspräsidenten als Zeugenbeweis brauchen, dann werden wir ihn laden, ja. Das kann ich aber - - ( Abg. Krisper: Ausschließen? – Abg. Martin Graf: Vor Kollegin Krisper oder nachher? – Heiterkeit bei der FPÖ.) – Bitte? (Abg. Martin Graf: Vor Kollegin Krisper oder nachher?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist die Kollegin Krisper!

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ausschließen kann ich es ganz bestimmt nicht, weil ich ja nicht weiß, wie sich die weiteren Ermittlungen gestalten werden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege eine Anfragebeantwortung an mich durch Ministerin Zadić vor und dazu ihren Input zu dieser Anfragebeantwortung, der sich dann aber nicht in der Anfragebeantwortung wiederfindet. Ich habe in der Frage 6 nach Interventionsversuchen gefragt. Geantwortet wurde mir offiziell: „Soweit mir von den befassten Staatsanwaltschaften berichtet wurde, sind keine ,Interventionsversuche‘ bekannt.“

Wenn Sie zu Ihrem Input für die Anfragebeantwortung in Dokument 63825, Seite 3 gehen, haben Sie als Antwort vorgeschlagen: „Bei den für das Verfahren [...] zuständigen OberstaatsanwältInnen [...] gab es keine Interventionsversuche von außen.“

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Frage lautet?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage lautet: Gab es Interventionsversuche von innen, und wenn ja, welche?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also „Interventionsversuche“ ist ein Begriff, den die Strafprozessordnung nicht hergibt, sondern das ist eine Wertungsfrage. Ja, das ist eine Wertungsfrage, was eine Intervention ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Fühlen Sie sich in Ihrer Arbeit systemisch behindert oder empfinden Sie die Arbeit zumindest durch die Berichtspflichten erschwert, die Sie ganz am Anfang genannt haben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist eine rechtspolitische Frage, ob es notwendig ist, Berichtspflichten in dieser Art und Weise zu haben oder nicht. Wie gesagt, die Intention des Gesetzgebers war früher einmal anders, denke ich. Das ist aber eine rein persönliche Frage, ob man ein anderes Maß finden und trotzdem auch die, glaube ich, in der Verfassung vorgesehen Verantwortung der Ministerin als Weisungsspitze vorsehen könnte. Das ist aber, glaube ich, nichts Konkretes zu dem Verfahren und zum Untersuchungsgegenstand.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen damit zur letzten Frage. Kollege Fürlinger? – Nein, keine Fragen mehr. Gut.

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Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehen Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend die Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichterin Dr. Ilse Huber: Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das ist nicht der Fall.

Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. – Mag. Matthias Purkart, LL.M., ich bedanke mich für Ihr Erscheinen,.

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[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] Nach "§ 113" wäre "StPO" hinzuzufügen.“

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] Nach "§ 35" wäre "StAG" (Staatsanwaltschaftsgesetz) hinzuzufügen.“

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] die korrekte Bezeichnung der Dienstgradgruppe "Bundesheerunteroffizier"“

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] die korrekte Bezeichnung der Dienstgradgruppe "Bundesheerunteroffizier"“