53/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Walter Rothensteiner in der 8. Sitzung vom 25. Juni 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 12. Sitzung am 16. Juli 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Walter Rothensteiner zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO­UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 07 16

                               Mag. Ernst Gödl                                                                   Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                 Vorsitzender-Vertreterin


 

Untersuchungsausschuss

betreffend mutmaẞliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

8. Sitzung/medienöffentlich

Donnerstag, 25. Juni 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 8. Sitzung
9.06 Uhr – 18.16 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Dr. Walter Rothensteiner

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Walter Rothensteiner, Sie haben hier eingangs der heutigen Verhandlung Ihre Daten zu Papier gebracht. Diese Daten entsprechen der Wahrheit? (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.)

Ich darf Sie nun über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson belehren.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen 1 – Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG –, 2 – Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes –, 3 – Begünstigung von Dritten –, 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre –, 6 – Beteiligungsmanagement des Bundes –, 7 – Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen – und 8 – Verdacht des Gesetzeskaufs – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten; ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung ausdrücklich hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie im Übrigen der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich gehe davon aus, dass Sie das verstanden haben, und muss, da Sie mit einer Vertrauensperson in Person des Herrn Dr. Otto Dietrich erschienen sind, auch Sie, Herr Doktor, obwohl Sie Rechtsanwalt sind, kurz belehren.

Ich belehre auch Sie über die straffrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen; das möchte ich besonders hervorheben. Sie selbst, Herr Doktor, sind hier nicht berechtigt, sich an die Auskunftsperson zu wenden, sondern die Auskunftsperson ist berechtigt, sich an Sie zu wenden und Sie allenfalls um Rat zu fragen.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichter oder auch an die hier ebenfalls am Tisch sitzende Verfahrensanwältin zu wenden. – Ich danke Ihnen, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Herr Dr. Rothensteiner, Sie haben das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie von dem Gebrauch machen? (Auskunftsperson Rothensteiner: Ich bitte darum!) – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen; sie soll 20 Minuten nicht überschreiten.

Dr. Walter Rothensteiner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin seit über 30 Jahren Aufsichtsratsmitglied und seit fast 25 Jahren Aufsichtsratsvorsitzender der Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien. Von 1995 bis 2020 war ich Mitglied des Generalrats der Oesterreichischen Nationalbank und seit 2012 bin ich Generalanwalt des Österreichischen Raiffeisenverbandes.

Im August 2019 wurde ich als Zeuge vernommen. Zu diesem Zeitpunkt war ich weder Verdächtigter noch Beschuldigter. Ich habe den Beamten bereitwillig Auskunft gegeben und sämtliche Unterlagen freiwillig zur Verfügung gestellt.

Seit November 2019 werde ich von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt. Am 12. November 2019 erfolgte eine Hausdurchsuchung bei mir. Ich verhielt mich weiterhin kooperativ, gab sowohl mein Handy unter Nennung des Sperrcodes als auch mein I-Pad freiwillig heraus.

Seitdem bin ich bemüht, diese elektronischen Geräte von der Staatsanwaltschaft wieder zurückzuerlangen. Ich bot der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an, die auf dem I-Pad gespeicherten Unterlagen in Papier vorzulegen, und übermittelte im Dezember 2019 freiwillig einen Datenstick mit den von der Staatsanwaltschaft gewünschten Daten in unverschlüsselter Form.

Eine E-Mail meines Verteidigers von Ende Jänner 2020 mit konkreten Terminen zur Übergabe weiterer Daten blieb vom Staatsanwalt unbeantwortet. Erst aufgrund weiterer Nachfragen meines Verteidigers wurde letztlich ein Termin für den 16. März für die Übergabe vereinbart. Wegen der Covid-Pandemie wurde dieser Termin jedoch abgesagt. Seither habe ich von der Staatsanwaltschaft nichts mehr gehört. Ich habe bis heute weder mein Mobiltelefon noch mein I-Pad zurückerhalten.

Ich habe der Staatsanwaltschaft angeboten, dass ich als Beschuldigter aussage. Für Ende April war ein Einvernahmetermin vereinbart, der aus den bekannten Gründen ebenfalls nicht stattgefunden hat. Seither wurde kein neuer Termin für eine Einvernahme festgelegt.

Bis heute habe ich weder vollständige Akteneinsicht in den Ermittlungsakt erhalten noch wurde ich bisher von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter vernommen. Auch wenn ich Ihnen für die Aufklärung der für Ihre politische Arbeit relevanten Themen gerne Auskunft gebe, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich von meinem verfassungsrechtlich abgesicherten Recht Gebrauch machen werde und Fragen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren nicht beantworten möchte, bevor ich den Ermittlungsakt vollständig zur Verfügung habe und mich die Staatsanwaltschaft vernommen hat.

Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, um im Folgenden zu der Auflösung der Vorstandsverträge von Dr. Labak und Mag. Hoscher und zu der Bestellung von Mag. Sidlo in den Vorstand der Casag Stellung zu nehmen. Über viele Jahre hinweg hatte die Casinos Austria AG einen Vierervorstand, seit 2017 bestand der Casag-Vorstand aus drei Vorständen, nämlich Frau Mag. Bettina Glatz-Kremsner, Herrn Mag. Dietmar Hoscher und Herrn Dr. Alexander Labak.

Innerhalb des ersten Jahres wurde bereits bemerkbar, dass der Vorstand in dieser Zusammensetzung nicht optimal funktionierte. Es kam daher die Idee auf, den Vorstand umzustrukturieren und ein neues, modernes, zukunftsorientiertes Team aufzustellen. Hintergrund dieser Überlegungen war, dass Probleme mit zwei von den drei Vorstandsmitgliedern vorlagen. Herr Dr. Labak hatte sich als international erfahrener Manager präsentiert, es stellte sich jedoch heraus, dass seine Art nicht mit der Arbeitsweise innerhalb des Unternehmens harmonisierte. Herr Mag. Hoscher wiederum trat zunehmend in den Hintergrund und stand nicht für einen dynamischen, zukunftsorientierten Leitungsstil.

Etwa gegen Herbst 2018 reifte im Aufsichtsrat der Entschluss, dass man sich zumindest von Herrn Dr. Labak trennen müsse. Ungefähr zeitgleich kam ebenso die Überlegung auf, dass auch Herr Mag. Hoscher nicht mehr dem zukünftigen Vorstand angehören sollte. Einen vor allem für Rechtsangelegenheiten zuständigen Vorstand benötigte man nicht mehr. Überhaupt war Herrn Mag. Hoschers Präsenz für das Unternehmen überschaubar, und Frau Mag. Glatz-Kremsner – wenn ich das so salopp formulieren darf – schupfte gleichsam den Laden und war die Integrationsfigur. Zudem entsprach auch der Stil der beiden Herren nicht mehr den Anforderungen eines modernen und zeitgemäß geführten Unternehmens.

Etwa im Frühjahr 2018 traten zwei Bereichsleiter der Casinos Austria an mich heran und teilten mir mit, sie würden für 14 von 16 Bereichsleitern sprechen und seien nicht mehr bereit, mit Herrn Dr. Labak zusammenzuarbeiten. Nur zwei Bereichsleiter würden anders denken, weil sie hofften, unter Dr. Labak Karriere zu machen. Ich sagte zu, Informationen zu sammeln. Dies war für mich ein weiterer Puzzlestein für meine Beurteilung von Herrn Dr. Labak.

Mit dem Betriebsrat, insbesondere mit den Mitgliedern Christian Holz und Manfred Schönbauer, gab es ebenso große Konflikte. Im Zuge der 243. Aufsichtsratssitzung am 20. Juni 2018 kam es zu einem Schlagabtausch zwischen dem Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats Schönbauer und Herrn Dr. Labak. Herr Schönbauer wies auf aus seiner Sicht Fehlentscheidungen hin und betonte, dass jenen Mitarbeitern, die noch den Mut aufbringen würden, Missstände in wessen Verantwortung auch immer aufzuzeigen, in den entsprechenden Meetings kein Raum eingeräumt werde, sondern im Gegenteil kein Widerspruch geduldet werde und diese Mitarbeiter de facto bedroht wurden.

Ebenso wies Betriebsrat Holz auf die Entwicklung der Stimmungslage aus Sicht des Betriebsrates hin. Er betonte, dass Dr. Labak das Unternehmen zur Jahresmitte 2017 am Höhepunkt seiner Ertrags- und Schaffungskraft mit hochmotivierten zufriedenen Mitarbeitern, die stolz auf ihr Unternehmen waren, übernommen hätte. Betriebsrat Holz stellte fest, dass der Flow der erfolgreichen Jahre durch rasche Bewertungen von Dr. Labak unterbrochen wurde, indem die Casag, aber auch die Österreichischen Lotterien als verschlafen, die Mitarbeiter als Underperformer, das Management als Undermanagement bezeichnet wurden. Er wies auf Problemfelder hin und appellierte an die anwesenden Kapitalvertreter, den von ihm aufgezeigten Handlungsbedarf und die Notwendigkeit einer Änderung zu erkennen, um weiteren Schaden vom Unternehmen abwenden zu können.

Herr Dr. Labak hatte wie gesagt einen sehr speziellen Stil und einen forschen Umgangston. Sein Führungsstil war nicht an das Unternehmen anzupassen und angepasst, und es gelang ihm, die Firma binnen eines Jahres zu destabilisieren.

Am 23. Juli 2018 kam es zu einem persönlichen Gespräch zwischen mir und Herrn Dr. Labak. Bei dem Treffen wurden die Probleme im Unternehmen angesprochen, und Herr Dr. Labak signalisierte mir bereits seine Bereitschaft zu gehen. Schließlich teilte mir Dr. Labak am 18. September 2018 mit, dass er für eine weitere Wahl in den Vorstand nicht mehr zur Verfügung stehe.

In der 245. Aufsichtsratssitzung am 25. September 2018 informierte ich die Anwesenden darüber, dass im Hinblick auf das Auslaufen der Vorstandsverträge im Dezember 2019 schon Ende des Jahres 2018 darüber gesprochen werden muss, wie sich der Vorstand zukünftig zusammensetzen soll. Ich informierte den Aufsichtsrat auch darüber, dass das Präsidium des Aufsichtsrats demnächst beginnen werde, über diese Thematik zu beraten und einen Searchprozess zu starten. Ich gab zudem bekannt, dass Herr Dr. Labak mir mitgeteilt hat, dass er für eine weitere Bestellung in den Vorstand nicht zur Verfügung steht.

Aus Anlass der geplanten Neuaufstellung des Vorstandes wurde im Aufsichtsratspräsidium, dem neben mir die Herren Robert Chvátal, Mag. Harald Neumann und Dipl.-Ing. Josef Pröll angehörten, beschlossen, dass jeder Großaktionär ein Vorstandsmitglied vorschlagen soll.

Das Präsidium beschloss, einen externen Personalberater zu beauftragen, der keine Kandidaten suchen, sondern sich die nominierten Kandidaten anschauen, aber auch keine Auswahl und kein Ranking treffen sollte. Am 3. Dezember 2018 gab es ein gemeinsames Gespräch des Aufsichtsratspräsidiums mit den Personalberatern. Bei diesem Treffen wurden die Namen der zu evaluierenden Personen und die angedachten Funktionen genannt.

Am 5. Februar 2019 hatte ich ein Gespräch mit den Personalberatern, bei dem der aktuelle Stand besprochen wurde, und ich erhielt eine erste Entwurfsversion des Berichts.

Am 20. Februar 2019 gab es eine Sitzung des Aufsichtsratspräsidiums, bei der die Erkenntnisse des Personalberaters präsentiert wurden. Dazu wurde der fertige Bericht von Egon Zehnder ausgeteilt. Die Personalberater hielten Herrn Mag. Sidlo für einen kompetenten, dynamischen jungen Mann, speziell kompetent in Finanzfragen, allerdings ohne Erfahrung in einem so großen Unternehmen. Im Team mit Frau Mag. Glatz-Kremsner und Herrn Škopek würde das als eine durchaus gangbare Lösung angesehen.

Bei der Präsidiumssitzung am 20. Februar 2019 wurde vereinbart, dass nach Möglichkeit am 14. März 2019 endgültige Beschlussvorschläge für die Aufsichtsratssitzung zustande kommen sollten, sodass im Laufe des Frühjahrs der neue Vorstand möglichst bald operativ werden konnte.

Der Bericht der Personalberater ergab dem Auftrag entsprechend keine ausdrückliche Auswahl; es gab keine Reihung, weil wir das auch nicht beauftragt hatten. Eine ausdrückliche Bewertung oder Reihung hätte den Aufsichtsrat in seiner Entscheidungsfreiheit präjudiziert; der Aufsichtsrat ist selbst verantwortlich.

Am 19. März 2019 fand ein Hearing statt, bei welchem sich alle Kandidaten einzeln dem Aufsichtsrat präsentierten. Dazu wurde die Unterlage der Firma Egon Zehnder in Kurzfassung ausgeteilt.

Gemäß § 75 Abs. 1 und 4 Aktiengesetz bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand durch Beschluss. Dieser Beschluss bedarf einer zweifachen Mehrheit, sodass gegen den mehrheitlichen Willen der Kapitalvertreter kein Vorstandsmitglied bestellt werden kann. Die Vorstandsbestellung fällt zwingend in die ausschließliche Kompetenz des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat dabei eine absolute, durch nichts gebundene Beschlussfreiheit, es gibt keine Bindungen, Vorschläge oder Weisungen.

Der Aufsichtsrat hat bei seiner Bestellungsentscheidung darauf zu achten, dass der Vorstand in seiner Zusammensetzung ein angemessen breites Spektrum an Erfahrung widerspiegelt und kollektiv über die für den Unternehmensbetrieb und die Kenntnis seiner Risken notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt. Der Aufsichtsrat hat bei der Beratung die Ausgewogenheit und die Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstandes zu berücksichtigen.

Im Zuge der 249. Aufsichtsratssitzung am 28. März 2019 hat der Aufsichtsrat nach § 75 Abs. 1 Aktiengesetz die Vorstände Mag. Bettina Glatz-Kremsner, Mag. Peter Sidlo und Martin Škopek für eine Periode von drei Jahren, vom 1. Mai 2019 bis zum 30. April 2022, und grundsätzlich automatischer Verlängerung bis zum aktienrechtlich zulässigen Höchstausmaß von insgesamt fünf Jahren ohne Gegenstimmen zu Vorständen der Casinos Austria bestellt. Auch alle Betriebsräte stimmten einstimmig für die jeweiligen Kandidaten. Bei der Abstimmung enthielten sich die tschechischen Kollegen bei Herrn Mag. Sidlo der Stimme; allerdings enthielten sich auch die Novomatic-Kollegen bei Herrn Škopek der Stimme. Aktienrechtlich stellt das eine einstimmige Bestellung aller Vorstände dar, da keiner dagegen stimmt.

Ich möchte daher kurz auf die Person des Herrn Mag. Peter Sidlo eingehen. Als mir Mag. Neumann mitteilte, dass Herr Mag. Sidlo der Kandidat der Novomatic sei, war ich nicht begeistert, gebe ich zu, da ich mir auf einer rein persönlichen Ebene eine Zusammenarbeit mit Herrn Sidlo als Vorstand eher schwierig vorgestellt habe, sodass ich kurzfristig sogar erwog, für den Fall, dass Sidlo bestellt wird, meine Funktion als Vorsitzender zurückzulegen.

Grund für meine Befürchtung, eine Zusammenarbeit mit Mag. Sidlo könne sich als schwierig herausstellen, waren Begegnungen im Umfeld der Sitzungen des Generalrats der Oesterreichischen Nationalbank, wo er ja Mitglied ist, nämlich etwa die Art und Weise, wie Herr Mag. Sidlo mit mir sprach. Es war also eine persönliche Befindlichkeit meinerseits, aber kein Zweifel an der Qualifikation.

Ich war und bin auch der Meinung, dass Herr Sidlo die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Besetzung als Vorstand der Casag jedenfalls erfüllt hat. Meine Skepsis lag ausschließlich auf persönlicher Ebene. Auch wenn der Aufsichtsrat mit dem Vorstand nicht im eigentlichen Sinn arbeiten muss, ist es wichtig, dass auch hier die Chemie stimmt.

Herrn Mag. Sidlo lernte ich am 4. September 2018 anlässlich einer Sitzung des Generalrats der Oesterreichischen Nationalbank kennen. Aufgrund der alphabetischen Sitzordnung im Generalrat kamen wir nebeneinander zu sitzen. Herr Sidlo sprach mich an und fragte mich, ob es für die FPÖ eigentlich auch einen Job in der Casag gäbe, und ich reagierte ungehalten und gab ihm zu verstehen, dass ich keine politischen Besetzungen wünsche, sondern Fachleute suche.

Ich muss an dieser Stelle betonen, dass sich meine Bedenken nach der Bestellung Sidlos zum Vorstand schließlich eigentlich als unbegründet herausstellten. Die Zusammenarbeit in den ersten Wochen seiner Tätigkeit stellte sich als professionell und persönlich als unproblematisch dar.

Im Hearing am 19. März 2019 hatte er die gestellten Fragen gut beantwortet. Der Einwand, dass er bis dahin nicht in einem Konzern mit 3 000 Mitarbeitern gearbeitet hat, hindert eine Bestellung zum Vorstand dann nicht, wenn im Gesamtvorstand die entsprechenden Erfahrungen gegeben sind. Bei einem CFO, also Chief Financial Officer, ist dieses Kriterium weniger relevant als bei einem CEO oder COO oder bei einem Vorstandsmitglied, das für die Personalagenden zuständig ist. Die Erfahrungen bei der Führung eines Unternehmens mit 3 000 Mitarbeitern waren durch die Vorstandsvorsitzende Glatz-Kremsner und den Vorstand Škopek bestens vorhanden. Der Vorstand eines Unternehmens agiert stets auch als Kollektiv.

Uns lag auch ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei vor, wonach Mag. Sidlo die gesetzlichen und regulatorischen Voraussetzungen für den Posten des CFO in der Casag erfüllte.

Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt von Gesetzes wegen vorbehaltlich der Nichtuntersagung durch das Bundesministerium für Finanzen, was in der Aufsichtsratssitzung auch ausdrücklich thematisiert wurde. Das Finanzministerium nahm die Bestellung der drei Vorstandsmitglieder zur Kenntnis und erhob keinen Einwand.

In der Zusammenarbeit mit dem neuen Vorstand, namentlich Mag. Sidlo, stellte sich heraus, dass meine persönlichen Befindlichkeiten eher unberechtigt waren. Die Abberufung von Mag. Sidlo am 2. Dezember 2019 erfolgte, da er nach Ansicht des Aufsichtsrates seine Pflichten als Vorstand gröblich verletzt hatte. Die Abberufung erfolgte jedoch nicht, weil Mag. Sidlo für die Position als Vorstand der Casag nicht geeignet gewesen wäre, sondern wegen seines Verhaltens in der Zeit nach seiner Bestellung zum Vorstand der Casinos Austria AG.

Es wird von verschiedener Seite behauptet, dass Mag. Sidlo wegen mangelnder Qualifikation kein volles Vorstandsgehalt zugesagt wurde. Die Höhe des Gehalts für Herrn Sidlo hing entgegen dieser Wortmeldungen nicht mit seinen Qualifikationen zusammen, sondern mit seinem anders gelagerten speziellen Vorstandsbereich. Er wurde als CFO bestellt und nicht unmittelbar für die operative Führung der Casag und der Österreichischen Lotterien, ihm waren keine der Business Units unterstellt. Die CFO-Position in der Casag umfasst keine spezifischen glücksspielrelevanten Aufgaben. Das operative Geschäft der Casag liegt beziehungsweise lag in der Verantwortung von Frau Glatz-Kremsner und Herrn Škopek.

Zur Frage von politischen Interventionen kann ich festhalten, dass bei mir nicht interveniert wurde. Ich habe keinerlei Wahrnehmung über irgendwelche Absprachen der Art, wie sie die Staatsanwaltschaft vermutet. Im Gegenteil, ich würde keine Vorstandsbestellung vornehmen, wenn ich auch nur ansatzweise einen diesbezüglichen Verdacht hätte.

Zu Herrn Strache und Herrn Gudenus hatte ich keinen Kontakt. Herrn Graf habe ich zuletzt, glaube ich, vor mehr als drei oder vier Jahren gesehen. Mit Mag. Schmid hatte ich in seiner Funktion als Generalsekretär des Finanzministeriums beziehungsweise als Vorstand der Öbag als Eigentümervertreter Kontakt. Bei diesen Kontakten ging es um grundsätzliche Fragen, aber nicht um die konkrete Besetzung des Vorstandes der Casag. Mit Mag. DDr. Fuchs hatte ich keinen Kontakt.

Da ich in unterschiedlichen Funktionen mit dem jeweiligen Finanzminister in Verbindung sein muss, hatte ich auch des Öfteren Gespräche mit dem damaligen Herrn Finanzminister, Mag. Löger, den ich bereits seit vielen Jahren kenne. Mag. Löger kam 2002 zur Uniqa und war ab 2011 im Vorstand der Uniqa Österreich Versicherung.

Es überrascht nicht, dass sich die Aufmerksamkeit ganz zentral auf meine Notiz über ein Telefonat mit Herrn Bundesminister Mag. Löger Ende Jänner/Anfang Februar 2019 richtet. In diese Notiz wird allerdings viel zu viel hineininterpretiert. Ich weiß nicht mehr, wann das Telefonat mit Herrn Mag. Löger stattgefunden hat, ob dies also der Tag der Verfassung der Notiz oder ein davor gelegener Tag war, ich gehe aber davon aus, dass ich diese Notiz zeitnahe nach dem Telefonat verfasst habe.

Zum Zeitpunkt des Telefonats beziehungsweise Verfassung der Notiz Ende Jänner/Anfang Februar 2019 war der Recruitingprozess betreffend die Bestellung des neuen Vorstandes der Casag auch betreffend Mag. Sidlo bereits im Gang, die Personalberatung Egon Zehnder war bereits beauftragt, und meines Wissens hatten auch Interviews mit den Kandidaten stattgefunden.

Wie bereits ausgeführt, war ich von der Nominierung Mag. Sidlos anfangs nicht unbedingt begeistert, was ich auch nicht verhehlte. Andererseits gab es, wie bereits gesagt, eine Übereinkunft im Präsidialausschuss des Aufsichtsrates, dass jeder der drei Großaktionäre je ein Vorstandsmitglied vorschlagen würde. Herr Mag. Sidlo war der Vorschlag der Novomatic, sodass wir uns im Aufsichtsrat jedenfalls damit auseinandersetzen mussten.

Was der genaue Grund oder Anlass des Anrufs von Mag. Löger bei mir war, weiß ich nicht mehr. Ich vermute, dass meine Zurückhaltung und Skepsis gegenüber Sidlo bekannt geworden war und mich Mag. Löger deswegen anrief. Mag. Löger kannte die Nominierung von Mag. Sidlo und versicherte sich bei Prof. Graf, dass Sidlo der Kandidat der Novomatic ist und kein anderer Kandidat vorgeschlagen wird. Ich kann aus heutiger Sicht nicht mehr mit Bestimmtheit sagen, welche Formulierungen Mag. Löger verwendet hat oder ob die Formulierung in meiner Aktennotiz Ausdruck meiner Interpretation dessen ist, was mir Löger sagte. Ich kann aber ausschließen, dass Mag. Löger eine politische Absprache erwähnt hat, dazu kennen wir uns viel zu lange, als dass wir uns für so etwas hergeben würden.

Für mich war aufgrund des Anrufes klar, dass die Novomatic hinter dem Vorschlag steht, Mag. Sidlo zum Vorstand zu bestellen, und keinen anderen Kandidaten vorschlagen wird. Den Vorschlag des Großaktionärs nicht zur Kenntnis zu nehmen, hätte zu einem offenen Konflikt im Aufsichtsrat geführt, was für die Gesellschaft nachteilhaft gewesen wäre und sowohl in der Öffentlichkeit als auch vor der Belegschaft eine Schwächung dargestellt hätte.

Ich war über diesen Anruf nicht erfreut und gab das Herrn Minister Löger auch zu verstehen. Zum einen hatte das mit meinen bereits angesprochenen persönlichen Vorbehalten gegen Sidlo zu tun, zum anderen hatte mir Herr Chvátal von der Sazka gewisse Vorbehalte gegenüber Mag. Sidlo seitens des Großaktionärs Sazka signalisiert, und ich hatte Bedenken, dass ein Vorstandsvorschlag von einem Aktionär abgelehnt werden könnte. Das kommt in der Formulierung im Aktenvermerk, ich müsste damit eigentlich meine Funktion überdenken, zum Ausdruck.

Das weitere Prozedere betrifft die Bestellung des neuen Vorstandes, entwickelte sich letztlich aber so, dass mit der Bestellung des neuen Dreiervorstandes eine Lösung im Interesse der Gesellschaft und dem langfristigen Unternehmenswohl erzielt wurde.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass mir keine Abmachung zwischen der FPÖ und der Novomatic im Hinblick auf die Bestellung von Herrn Mag. Sidlo bekannt war und ist und ich daher auch keine Überlegungen dazu anstellen kann.

In meiner jahrzehntelangen Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Casag würde mir nichts ferner liegen, entgegen den Interessen der Gesellschaft zu handeln. In meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender fühle ich mich bis zum heutigen Tag ausschließlich diesen Interessen der Casag verpflichtet. Eine Vorstandsbestellung, die nicht im Interesse der Casag steht, habe ich nie und würde ich nie unterstützen. – Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke für die einleitende Stellungnahme.

Ich darf den Verfahrensrichter um seine Erstbefragung ersuchen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Rothensteiner, Sie haben uns tatsächlich jetzt in sehr kurzer Zeit sehr vieles über Ihren Werdegang und auch über die wesentlichen Teile, die Sie als relevant erachtet haben, gesagt. Ich habe dem zugehört und bin dem auch gefolgt, ich fürchte nur, dass wir da oder dort in die Punkte, die Sie hier erwähnt haben, ein bisschen tiefer einsteigen müssen. Auch wenn sich die Fragen jetzt vielleicht schon durch Antworten erledigt haben sollten, bitte ich Sie dennoch, hier in aller Kürze – oder auch in der Breite, je nachdem – darauf einzugehen.

Sie haben gesagt, Sie sind seit nicht weniger als 25 Jahren Vorsitzender des Aufsichtsrates gewesen; das ist eine – nach meiner Erfahrung – durchaus ansehnliche Zeit. Jetzt möchte ich Sie fragen, Sie haben ja schon mehrere Vorstandsbestellungen in diesem Zeitraum durchgeführt: Wie ist das üblicherweise, wie erfolgt das üblicherweise?

Dr. Walter Rothensteiner: Üblicherweise wie in anderen Aktiengesellschaften auch: Die Eigentümer oder Eigentümervertreter, Aufsichtsräte machen Vorschläge, und das jeweilige zur Nominierung berechtigte Gremium, das war üblicherweise der Personalausschuss, hat eine Auswahl vorgelegt, einen Vorschlag an den Aufsichtsrat gemacht, und der Aufsichtsrat hat das beschlossen, in aller Regel beschlossen – und in der Geschichte dieser Jahre immer einstimmig beschlossen. (Abg. Stögmüller: Näher ans Mikrofon, bitte!) Ich probiere es gerne. – Besser? (Abg. Stögmüller: Besser, viel besser!)

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Vielleicht schauen Sie dann zum Mikrofon und nicht zu mir, denn dann hören die Damen und Herren Sie besser.

Dr. Walter Rothensteiner (erheitert): Ich schaue gern den an, der mit mir spricht.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl (erheitert): Ja, ich würde Sie auch gern anschauen, aber dann verstehen die Damen und Herren weniger.

Würden Sie meinen, dass der Bestellungsvorgang im Zusammenhang mit Sidlo üblich war, oder hat es da irgendwelche Besonderheiten gegeben?

Dr. Walter Rothensteiner: Im Prinzip sehe ich keine Besonderheiten. Die einzelnen Aufsichtsräte konnten sich ein Bild machen, es hat ein Hearing gegeben, jeder hat sich präsentiert, und es hat dann eine Abstimmung im Aufsichtsrat gegeben, wo sowohl der Gesamtaufsichtsrat als auch der Betriebsrat mehrheitlich dafür stimmen muss, und das ist passiert.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Von einer öffentlichen Ausschreibung habe ich noch nichts gehört. – War es üblich, dass hier öffentliche Ausschreibungen erfolgen? Ist im konkreten Fall eine derartige erfolgt oder nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein, keine öffentliche Ausschreibung.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Warum ist im konkreten Fall keine derartige Ausschreibung erfolgt?

Dr. Walter Rothensteiner: Bei der Casinos Austria ist noch nie eine öffentliche Ausschreibung erfolgt, wir haben auch - -

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Aha, aber es wäre denkbar gewesen auch für die Casinos?

Dr. Walter Rothensteiner: Es wäre denkbar gewesen, aber die Republik war zu diesem Zeitpunkt, soviel ich weiß, ja auch nicht Mehrheitseigentümer.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Hat Sie jemand angesprochen?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Namentlich eine Frau - -

Dr. Walter Rothensteiner: Ich kann mich nicht erinnern.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber Sie kennen eine Frau Gerhild Hofer?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Und hat die Sie gefragt, ob eine öffentliche Ausschreibung erfolgt oder nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Kann ich mich nicht erinnern; kann sein, kann nicht sein. Aber es ist jedenfalls keine Reaktion darauf passiert.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut.

Herr Dr. Rothensteiner, ich möchte diesen Vermerk, den Sie auch zentral in Ihren Ausführungen erwähnt haben, kurz vorlesen und Sie dann doch um Ihre Interpretation dieses Vergleiches, dieses Aktenvermerkes, bitten.

Sie haben am 1. Feber 2019 - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, darf ich bitten, dass Sie den Aktenvermerk verteilen?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Der Aktenvermerk, das ist das Dokument Nummer 454, Seite 81, aber ich würde es auch vorlesen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 454, damit die Damen und Herren mitlesen können.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist dieser bekannte Vermerk, Aktennotiz vom 1. Feber 2019, den Herr Dr. Rothensteiner angelegt hat und den er auch in seiner einleitenden Stellungnahme hier erwähnt hat, auf den er Bezug genommen hat.

Datum ist der 1. Feber 2019, und daneben steht „Löger“.

„Hat mit Graf konferiert, der hat irgendeinen Hintergrund Deal mit den Blauen. Daher ist Sidlo ein Muß. Alternativkandidat von Neumann gibt es nicht mehr, Graf will es nicht.

Habe Löger gesagt, daß ich damit eigentlich meine Funktion überdenken muß. Versteht er, bittet mich, ihn zu verstehen.

Er wird mit Pröll und Sazka reden, damit wir einstimmig bestellen können. Ich rede mit Steiner.“

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist Dokument Nummer 454, Seite 81. (Abg. Krisper: Wir können es gern vorlegen, wenn Sie wollen! Wir haben es!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir suchen es schon. (Abg. Krisper: Wir geben es der Auskunftsperson! – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Walter Rothensteiner: Darf ich dazu sagen, ich habe für mich sehr ausführlich in meiner Einleitung darüber berichtet. Ich halte fest, das ist ein durchaus zentraler Teil des Ermittlungsverfahrens, und ich bitte daher, davon absehen zu dürfen, dass ich das jetzt noch ausführlich kommentiere. Ich habe meine Meinung dazu kundgetan.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, genau deshalb frage ich Sie ja auch. Ich weiß ja, dass dieses Strafverfahren anhängig ist, und das wird auch akzeptiert und respektiert, aber Sie haben in Ihrer einleitenden Stellungnahme ausdrücklich darauf Bezug genommen.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, ja.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe mir ja nur erlaubt, das jetzt auch tatsächlich wortwörtlich vorzulesen. Und natürlich würde ich jetzt eine Interpretation oder eine nähere Interpretation zu diesem Aktenvermerk oder zu dieser Aktennotiz von Ihnen erwarten. Aber beraten Sie sich mit der Verfahrensanwältin oder auch gerne mit Ihrem Rechtsanwalt, inwiefern Sie glauben, dass Sie sich durch eine Interpretation dieses Aktenvermerkes einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würden, wobei ich natürlich als Richter schon davon ausgehe, dass, wenn ein Verfahren anhängig ist, auch eine strafrechtliche Verurteilung drohen könnte. (Auskunftsperson, Verfahrensanwalt-Stellvertreterin, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Vertrauensperson beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (in Richtung Verfahrensanwalt-Stellvertreterin): Zitieren Sie genau, nach welchen Dingen er sich entschlägt. Er muss sich entschlagen.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Die Entschlagung erfolgt nach§ 43 Abs. 1 Z 1, da bereits ein Strafverfahren anhängig ist, und die Zahl dazu wäre 17 St 5/19d, OZ 196.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Den müsste man eigentlich vorlegen. (Abg. Krainer: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist ganz einfach. Sie können einfach sagen: Ich würde mich mit einer Aussage – entweder mich selber, was ich in dem Fall annehme, und nicht nahe Angehörige; das ist beides in der Z 1 geregelt – womöglich einer gerichtlichen Verfolgung aussetzen und deswegen entschlage ich mich! Dann ist der Verfahrensordnung Genüge getan. Wir brauchen keine Aktenzahlen, wir haben die Aktenzahlen eh alle da.

*****

Dr. Walter Rothensteiner: Herr Krainer, ich bin bei Ihnen. So ist es. Danke.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Na ja, er kann nicht sagen, dass er sich sonst einer Verfolgung aussetzen würde, wenn die Verfolgung bereits eingeleitet wurde.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte das Mikrophon einschalten!

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Im Gesetz steht: wenn eine Verfolgung droht, aber hier haben wir bereits ein eingeleitetes Verfahren. Insofern droht die Verfolgung nicht, sondern sie wurde bereits aufgenommen, also kann man der Auskunftsperson nicht die Worte in den Mund legen, dass eine Strafverfolgung drohen würde, denn wir sind ja schon einen Schritt weiter.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer! Sie haben das genau so gesagt, wie wir es üblicherweise hier erwarten, und die Auskunftsperson hat darauf geantwortet: Ja. „So ist es.“

Ich würde es nicht für notwendig erachten, dass die Auskunftsperson den Satz noch einmal wiederholt, den Sie bereits vorgesagt haben, sondern ich glaube, das ist ausreichend klargelegt. Ich gehe davon aus, dass wir über den Bereich, der Gegenstand dieses Strafverfahrens ist, hier keine Fragen stellen werden, sofern nicht die Auskunftsperson glaubt, dass sie sich dennoch keiner strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würde. Dafür gibt es aber den Verfahrensanwalt und die Vertrauensperson, an die sich die Auskunftsperson wenden kann.

Ich weiß schon, dass das heute ein zentrales Thema für die Befragung sein wird, aber dennoch bitte ich Sie, das zu berücksichtigen, wobei ich mir in der vorgelegten Urkunde noch genau anschauen werde, was Gegenstand des Verfahrens ist, was Herrn Dr. Rothensteiner von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird. Ich gehe aber davon aus, dass das zentral ist.

Wenn das so weit geklärt ist, würde ich mit meiner Erstbefragung fortfahren. (Die Auskunftsperson übergibt der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin ein Schriftstück.)

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M. (das ihr übergebene Schriftstück in die Höhe haltend): In Vorlage gebracht wird dieses Dokument. Da steht der Vorhalt bereits verschriftlicht.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, das steht da. Sie können das haben.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Das kann man schriftlich vorlegen, dann sparen wir uns einiges.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe gedacht, dass das hier bekannt ist, denn das ist aus dem Ermittlungsakt vom Jänner 2019.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Also ich kenne es nicht. Wenn Sie es vorlegen würden?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, auf der dritten Seite sehen Sie die konkreten Vorwürfe.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich bitten, dass die Auskunftsperson das Dokument auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellt? Dann können wir das gleich sehen.

Dr. Walter Rothensteiner: Bitte, das würde ich tun wollen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Doktor, Sie legen es vor, ja?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Okay.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann gehen wir davon aus, dass sich die Auskunftsperson nach § 43 Abs. 1 der Beantwortung der Frage des Verfahrensrichters entschlägt. – Die nächste Frage, bitte.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Die nächste Frage im Zuge meiner Erstbefragung dreht sich um einen anderen Bereich: Herr Dr. Rothensteiner, auf Ibiza sagte Herr Heinz-Christian Strache, wie uns allen bekannt ist: „Novomatic zahlt alle.“ – Können Sie sich einen Reim darauf machen? Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob Novomatic Geld an Parteien, an parteinahe Vereine oder an sonst jemanden gezahlt hat? Können Sie mit diesem Themenkomplex irgendetwas anfangen? Ich gehe davon aus, dass das nicht im Strafverfahren enthalten ist.

Dr. Walter Rothensteiner: Es ist nicht im Strafverfahren. Ich habe aber dazu überhaupt nichts zu sagen. Ich weiß weder, was die Novomatic wem bezahlt hat - - Mein Kontakt zur Novomatic beschränkt sich im Präsidium auf Herrn Neumann und sonst niemand. Ich kenne dort sonst auch eigentlich niemanden, daher kann ich überhaupt nichts dazu sagen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie kennen Herrn Prof. Graf oder Herrn Graf nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich sage, ich habe Herrn Prof. Graf - -

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Neumann?

Dr. Walter Rothensteiner: - - zum letzten Mal vor vier oder fünf Jahren gesehen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber im Zusammenhang mit diesem Thema haben Sie keinen Kontakt mit ihm aufgenommen?

Dr. Walter Rothensteiner: Null, nein.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben aber beispielsweise am 29. Jänner dieses Jahres mit dem Sektionschef im Justizministerium, Herrn Pilnacek, Kontakt aufgenommen. Oder stimmt das nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Doch, das stimmt, habe ich.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Können Sie mir dazu Näheres sagen? Warum sind Sie ins Ministerium gegangen? Was haben Sie mit Herrn Sektionschef Pilnacek besprochen?

Dr. Walter Rothensteiner (in den Unterlagen blätternd): Moment, ich suche kurz die Unterlage. Die Frage war vorab – und ich habe nichts dagegen, darüber etwas zu sagen –, ob das eigentlich vom Untersuchungsgegenstand gedeckt ist, ob ich Herrn Pilnacek besuche, den ich seit vielen Jahren kenne.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist vom Untersuchungsgegenstand deshalb umfasst, weil Sie nach den vorliegenden Informationen über einen relevanten Zeitraum gesprochen haben. Der Jänner dieses Jahres wäre nicht mehr vom Untersuchungszeitraum umfasst, da haben Sie recht. Der bezieht sich nämlich auf Ereignisse vom Dezember 2017 bis Dezember 2019, Jänner 2020 wäre an und für sich nicht mehr vom Zeitraum umfasst. Nach den vorliegenden Informationen geht es aber gerade um einige Punkte dieses Untersuchungsgegenstandes, nämlich zum Beispiel um Managemententscheidungen bei der Casag, das ist der Punkt 1 unseres Untersuchungsgegenstandes. Da könnten Sie allenfalls sagen, Sie entschlagen sich im Hinblick auf das Strafverfahren, aber an und für sich wäre das Thema gewesen.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich kann durchaus ein paar Sätze dazu sagen. Ich kann sagen, dass ich im Lauf der Jahre nicht nur in der Casinos Austria viele Vorstandmitglieder bestellt habe und es üblicherweise korrekt abgelaufen ist, so auch hier. Das Interesse der Staatsanwaltschaft an der Vorstandsbestellung kam für mich daher überraschend.

Im Rahmen des quasi Hausbesuches habe ich aber meine Kooperationsbereitschaft signalisiert. Überraschender war für mich aber, dass ich im November plötzlich als Beschuldigter geführt wurde. Ich verhielt mich jedoch auch bei dieser Hausdurchsuchung im November kooperativ und gab mein Handy unter Nennung des Sperrcodes und mein I-Pad freiwillig heraus. Seitdem bin ich bemüht, diese Geräte zurückzuerlangen, was mir bis dato nicht gelungen ist.

Ich kenne Sektionschef Mag. Pilnacek unter anderem aus dem rechtspolitischen Ausschuss der Industriellenvereinigung, dessen Vorsitzender ich seit vielen Jahren bin, und schätze seine fachlichen Qualitäten. Bei dem Gespräch im Jänner habe ich daher durchaus meine Betroffenheit darüber, dass ich so lange mein Handy nicht sehe, zum Ausdruck gebracht.

Es wird der Vorwurf in den Raum gestellt, bei diesem Gespräch wäre es um eine Beeinflussung gegangen, und da darf ich schon sagen: Es ist ein bisschen lebensfremd, anzunehmen, dass ich bei einem offiziellen Termin mit dem Sektionschef im Justizministerium eine Beeinflussung versuche, wo man noch dazu auf den Wartesesseln vor dem Ministerbüro gewartet hat und dort alle Leute begrüßt hat, die man im Ministerium seit Jahren kennt. Also mir da vorzuwerfen, dass ich da versucht habe, so etwas zu machen - -

Ich habe noch nie so ein Verfahren gehabt. Ich habe 30 Jahre ohne ein Verfahren in der Wirtschaft gearbeitet. Ich habe einmal in dem ganzen Zeitraum irgendwo eine Zeugenaussage machen müssen und sonst nichts. Daher habe ich ihn gefragt: Wie spielt sich denn so etwas ab? Das hat er mir erzählt, und das war’s.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit der Erstbefragung ist deutlich überschritten. Haben Sie noch eine Frage?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl (erheitert): Ich bitte um Entschuldigung und nehme alle Fragen zurück.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sonst kommen wir mit den Abgeordneten nicht zurande.

*****

Die erste Frage stellt Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke, Herr Dr. Rothensteiner, dafür, dass Sie sich für uns Zeit nehmen! Das gilt bei Ihnen ganz besonders, weil Sie ja ein sehr vielbeschäftigter Mann sind. (Auskunftsperson Rothensteiner: Immer weniger!) –

Aber bis jetzt. (Heiterkeit der Fragestellerin.)

Wir haben uns Ihren Lebenslauf angeschaut, der auf der Uniqa-Seite veröffentlicht ist. Der ist sehr beeindruckend. Sie haben reichlich Erfahrung gerade in Aufsichtsräten. Sie sind Aufsichtsratsvorsitzender der Casinos Austria AG, der Kathrein Privatbank, der Raiffeisen Bank International (Auskunftsperson Rothensteiner: Bin ich beides nicht mehr!), der Raiffeisen Bausparkasse.

Dr. Walter Rothensteiner: Bei den Banken nicht mehr, können Sie streichen (Abg. Fürst: Nicht mehr?), seit voriger Woche.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Der Raiffeisen Centrobank?

Dr. Walter Rothensteiner: Die gibt es nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nicht mehr? Das ist noch auf dieser Seite. Der Raiffeisen Informatik GmbH, der Valida Holding und der Österreichischen Lotterien?

Dr. Walter Rothensteiner: Also Raiffeisen Informatik auch nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) (erheitert): Muss man updaten.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, also da ist nicht mehr viel übrig. (Abg. Stögmüller: ... schön langsam in die Pension!)

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sind Sie in den folgenden Aufsichtsräten vertreten? Uniqa-Versicherung?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Der Casinos Austria International?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein. – Der Redaktionsgesellschaft und des Zeitungsverlags des „Kurier“?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Der Leipnik-Lundenburger Invest AG?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Der Oesterreichischen Kontrollbank und der Wiener Staatsoper?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein, Kontrollbank nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Es ist angegeben. Sie sitzen auch in mehreren Beiräten, Stiftungen und im Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank, das haben Sie auch selber erwähnt.

Dr. Walter Rothensteiner: Bin ich auch nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, man kann schon sagen, Herr Dr. Rothensteiner, Sie haben da eine perfekte Karriere hingelegt, eine sehr beeindruckende Karriere, aber auch innerhalb des schwarzen Lagers, der schwarzen Netzwerke der Republik.

Meine Frage dazu: Können Sie – da das einfach auch Thema in diesem U-Ausschuss ist – persönlich ausschließen, dass Sie für eine oder mehrere dieser Funktionen, die Sie noch ausüben oder ausgeübt haben, aufgrund ihrer ÖVP-Nähe vorgeschlagen oder nominiert wurden?

Dr. Walter Rothensteiner: Also erstens einmal, ich verwahre mich ein bisschen gegen die Frage des schwarzen Lagers. Das sind im Wesentlichen alles Gesellschaften, in denen es Aufsichtsräte gibt, die ihre Nominierungen machen und in denen die Eigentümer ihre Nominierungen machen.

Ich verwahre mich immer dagegen - - Zur Frage, ob es, wenn einer irgendeiner Partei angehört, automatisch dazu führt, dass er dort und da ist: Nach, wie gesagt, 40 Jahren im Geschäft wäre es schon aufgefallen, wenn man nur aufgrund von Parteipolitik irgendwo sitzen würde. Das ist daher auszuschließen.

Außerdem bin ich in einer Reihe von Gremien, in denen ich – um in Ihrer Diktion zu bleiben –, glaube ich, der einzige Schwarze bin und viele Andersfarbige dabei sind, und die leben auch damit und ich auch.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Auch Blaue?

Dr. Walter Rothensteiner: Auch Blaue, zuletzt im Generalrat der Nationalbank, wo fifty-fifty war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Na gut. Seit wann gehören Sie dem Aufsichtsrat der Casinos Austria AG an? Sie haben gesagt, sehr lange. Wissen Sie, seit wann?

Dr. Walter Rothensteiner: Seit 1989.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): 1989. Wie viele Vorstandsmitglieder wurden in dieser Zeit mit Ihrer Mitwirkung bestellt?

Dr. Walter Rothensteiner: Alle. (Allgemeine Heiterkeit.) Ich weiß es nicht mehr, aber fünf, sechs, sieben sicher.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Waren darunter auch Kandidaten, die eine bekannte Nähe zu einer politischen Partei haben?

Dr. Walter Rothensteiner: Der, der die meiste Nähe zu einer politischen Partei gehabt hat, war Leo Wallner, und den habe ich nicht bestellt, weil er schon lange vor mir da war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Kandidat Hoscher: Gibt es eine bekannte Nähe zu einer Partei?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, Kandidat Hoscher war damals in der Nationalbank und, wie gesagt, ich frage nicht nach der Partei dort.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, aber eine bekannte Nähe? (Auskunftsperson Rothensteiner: Ja!) Oder Kandidatin Glatz-Kremsner? Ich meine, war Ihnen nicht bewusst, dass sie bei der Bestellung zur Vorsitzenden Bundesparteiobmann-Stellvertreterin war?

Dr. Walter Rothensteiner: Frau Glatz-Kremsner ist seit 33 Jahren im Unternehmen. (Abg. Fürst: Ja!) Da hat sie mit Sicherheit noch keinerlei Parteifunktion gehabt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und letztes Jahr bei der Bestellung zur Vorstandsvorsitzenden?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, sie war die Beste im Haus, daher ist sie es geworden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich habe ihr mit keinem Wort die Qualifikation abgesprochen, nur war sie zu diesem Zeitpunkt ja stellvertretende ÖVP-Chefin. (Auskunftsperson Rothensteiner: Ja!) Nein, ich habe nur nach der bekannten Nähe zu einer Partei gefragt.

Dr. Walter Rothensteiner: Sie hat aber zum Zeitpunkt der Ernennung zur Generaldirektorin dieses Mandat zurückgelegt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, aber die Nähe war Ihnen bekannt, nehme ich an?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, die wird auch so bleiben. (Abg. Fürst: Ja!) Bei mir auch, ja, das ist so.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Davon gehe ich aus, ja. (Heiterkeit der Fragestellerin.)

Haben Sie jemals gegen einen Vorstandskandidaten gestimmt, weil Sie die Befürchtung hatten, dass dahinter ein politischer Deal stecken könnte?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe überhaupt nie gegen einen Vorstandskandidaten gestimmt, denn es wäre keiner zur Wahl aufgestellt worden, wenn ich von vornherein dagegen gewesen wäre.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): In Ihrer Zeit im Aufsichtsrat gab es vier Vorstandsvorsitzende, wenn das richtig ist: Leo Wallner, Karl Stoss, Alexander Labak und jetzt Bettina Glatz-Kremsner. (Auskunftsperson Rothensteiner: Mhm!)

Nun ist eben auch die Erfahrung im Glücksspielbereich groß thematisiert worden. Wer von diesen vier Herrschaften hatte eine berufliche Vorerfahrung im einschlägigen Glücksspielbereich?

Dr. Walter Rothensteiner: Da bin ich überfragt. Leo Wallner nicht, denn er war der Gründungsvorstandsvorsitzende und war damals Sekretär des Bundeskanzlers in den Sechzigerjahren, als er das geworden ist.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Eine Nähe zu einer Partei? (Auskunftsperson Rothensteiner: Bitte?) – Eine Nähe zu einer Partei?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja. Die Alternative war ein gewisser Dr. Thomas Klestil, das war der zweite Sekretär – bei der Gelegenheit –, und man hat sich dann für Leo Wallner entschieden. Das war aber lang vor meiner Zeit, da bin ich noch in die Volksschule gegangen.

Die Frage ist ja immer bei so einem Unternehmen – wir sind das einzige große Glücksspielunternehmen in Österreich, der Monopolist –: Wo nimmt man denn die lange Jahre im Glücksspiel erfahrenen Leute her? Da kann ich ja nur einen aus dem Unternehmen nehmen. Na, das kann es ja auch nicht sein, denn es gibt ja letztendlich auch noch andere Needs für Skills; und das war, würde ich meinen, bei Stoss keine Frage, bei Labak, gebe ich zu, habe ich es geglaubt, und bei Glatz-Kremsner ist das so.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es geht um Erfahrung im Glücksspielbereich, und ich habe vom Vorstandsvorsitzenden gesprochen; da kann man schon davon ausgehen, dass sie vielleicht schon Glücksspielerfahrung haben können. Sie haben recht, sonst kann man das in Österreich ja nur sehr schwer erlangen. Nur zu den Kandidaten: Leo Wallner hatte sie also nicht, als er Vorstandsvorsitzender wurde. Hatte Karl Stoss Glücksspielerfahrung, als er Vorsitzender wurde?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Hatte Alexander Labak Glücksspielerfahrung?

Dr. Walter Rothensteiner: Eigentlich auch nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Glatz-Kremsner?

Dr. Walter Rothensteiner: Hat sie.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Das heißt, drei zu eins hinsichtlich Nichterfahrung im Glücksspielbereich zu dem Zeitpunkt, als sie Vorstandsvorsitzende wurden.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, aber es wäre keiner dagewesen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bei wie vielen Vorstandsmitgliedern wurden vor der Bestellung Sidlos Kandidatenhearings durchgeführt? Sie haben ja auch erwähnt, dass es Hearings gegeben hat.

Dr. Walter Rothensteiner: Glaube ich nicht. Es hat keine gegeben. (Abg. Fürst: Keine?) – Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bei wie vielen Vorstandsmitgliedern wurden die Kandidaten von einem externen Personalberater bewertet?

Dr. Walter Rothensteiner: Glaube ich auch nicht; nur in diesem Fall.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, es war eine sehr transparente, besondere Personalentscheidung? Sie haben ja gesagt, es war keine Besonderheit.

Dr. Walter Rothensteiner: Wenn sich in früheren Zeiten die Eigentümer von vornherein auf einen geeinigt haben, dann geht man nicht zum Personalberater. In diesem Fall, nachdem unsere Tschechen schon gesagt haben: Also wir wissen nicht, ob das mit dem etwas wird!, haben wir gesagt: Okay, einstimmig, wir reden mit einem Personalberater. Das ist herausgekommen.

Wie gesagt, da ja nicht einer allein einen Vorstand bestellt, sondern das ganze Gremium, und die Damen und Herren vor dem Gremium aufgetreten sind und allseits Zustimmung gefunden haben – mit Ausnahme derer, die sich enthalten haben, aber nicht dagegengestimmt haben –, war die Geschichte erledigt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nun sind Sie ja offensichtlich ein Mann mit Prinzipien. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Wir haben aus den Medien schon erfahren und auch in Ihrem Statement haben Sie ausgeführt, dass Sie sich über die Personalie Peter Sidlo in einem früheren Stadium so geärgert haben, dass Sie an einen Rücktritt als Aufsichtsratsvorsitzender gedacht haben.

Haben Sie jemals auch daran gedacht, zurückzutreten, weil Sie den offensichtlich unqualifizierten Dietmar Hoscher mitgeschleppt haben oder auch Labak, der sich dann als sozial unverträglich – sagen wir einmal so – herausgestellt hat? Haben Sie, weil Sie die so lange im Vorstand der Casinos haben werken lassen, auch Ihre Funktion überdacht?

Dr. Walter Rothensteiner: Also sowohl - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, die Frage ist wertend! Ich bitte Sie, diese Wertungen bezüglich Labak und Hoscher nicht in dieser Form zu verwenden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. Bei Hoscher habe ich mich darauf bezogen, dass es den Bericht vom Personalberater gibt, und darauf, dass Herr Dr. Rothensteiner das selbst erwähnt hat. – Auch bei Labak haben Sie selbst erwähnt, dass er sich als sehr schwierig – sagen wir einmal – erwiesen hat.

Dr. Walter Rothensteiner: Also ich war in dem Fall nicht am Zurücktreten, ganz klar. Das ist auch eine Frage aus der Situation und Zeit heraus. Das ist eine ganz andere Situation gewesen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. Da haben Sie nicht daran gedacht, aber bei Peter Sidlo schon, sozusagen.

Jetzt haben wir eben schon besprochen, dass außer Frau Glatz-Kremsner noch kein einziger Vorstandsvorsitzender der Casinos AG Vorerfahrung im Glücksspiel hatte. Da denkt man sich dann: Politische Zugehörigkeit sticht sozusagen die Erfahrung. Da werden dann schon einmal Abstriche bei der Qualifikation gemacht.

In Bezug auf die Bestellung des Kandidaten Peter Sidlo frage ich Sie: War es da tatsächlich die fehlende Erfahrung im Glücksspielbereich oder auch diese fehlende Konzernerfahrung, eben die Tatsache, dass er bisher keinen Konzern über 3 000 Mitarbeiter geleitet hatte, die Sie gegen Peter Sidlo als Mitglied des Vorstands eintreten hat lassen?

Dr. Walter Rothensteiner: Also noch einmal: Ich habe vorhin gesagt, ich habe deswegen meine Bedenken gehabt, weil er mich in der Nationalbank im Vorzimmer angesprochen und gesagt hat: Sie sind doch Vorsitzender in der Casinos Austria. Gibt es für die FPÖ auch einen Job? – Da bin ich ausgeflippt, ja? (Abg. Stögmüller: Verstehe ich!)

Ich habe dann durchaus mein Problem gehabt, als einige Wochen später Herr Neumann zu mir gekommen ist und gesagt hat: Du, ich habe einen Kandidaten, das ist Herr Sidlo. – Und ich sage: I glaub, i spinn! – wörtlich, nicht fürs Protokoll. (Abg. Stögmüller – erheitert –: Nein, nein, nein!)

Daher ist es gekommen. Es ist aber – ich habe das ausführlich ausgeführt – keine Qualifikationsfrage. Als CFO dieses Unternehmens ist er ohne Weiteres qualifiziert, und die Units Casinos und Lotterien werden von Frau Glatz-Kremsner und von Herrn Škopek geführt, die dafür auch die Skills haben.

Jetzt muss man schon aber noch eines sagen: Die führen ja so ein Unternehmen nicht alleine. Das Unternehmen hat 3 000 Leute. Da sind einige Hundert dabei, die lange Jahre Glücksspielerfahrung haben und die natürlich auch in den Schlüsselstellen des Unternehmens sitzen. Es ist ja nicht so, dass die Firma nur arbeitet, wenn der Generaldirektor 20 Jahre im Casino war, sondern die Skills müssen ja da sein, und die sind ja auch da, sonst hätte die Firma nicht jedes Jahr 600 Millionen Steuern an die Republik abgeliefert.

 Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 30 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Dann fasse ich nur kurz zusammen: Herr Dr. Rothensteiner, Sie haben im politischen Umfeld Ihre Karriere gemacht. Da war schon die Nähe zur ÖVP sozusagen Bedingung, oder auch beim Großteil der Aufsichtsräte. Da handelt es sich um ÖVP-nahe Tickets. Sie haben ja viele Kandidaten für die Casinos Austria durchgewunken, bei denen klar ist, dass das ja auch politisch gedealt war, und Kandidaten, die einfach keine Vorqualifikation im Bereich des Glücksspiels gehabt haben.

Nur bei Herrn Sidlo hatten Sie plötzlich so massive Zweifel an seiner Eignung. Da glaube ich schon, dass der Grund Ihrer Ablehnung war: Die Qualifikation, die ihm gefehlt hat, war einfach sozusagen der richtige politische Stallgeruch. Also er hat den falschen gehabt.

Dr. Walter Rothensteiner: Darf ich noch darauf replizieren, Herr Präsident?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, ja.

Dr. Walter Rothensteiner: Also erstens: Ich habe nicht Karriere im politischen Umfeld gemacht. Ich habe 1974 bei der Raiffeisenbank als kleiner Sekretär angefangen, und es hat mich nie jemand danach gefragt, bei welcher Partei oder wo sonst ich bin. Ich war damals – gebe ich zu – in der Jungen ÖVP, und die hat mir mit 35 einen Brief geschrieben. Da haben sie gesagt: Lieber Freund, jetzt bist du 35, damit bist du draußen. Baba, und fall net!

Daher muss ich mich gegen die Karriere im politischen Umfeld wehren. Dass ich von der Grundeinstellung in der für mich richtigen Richtung unterwegs bin, ist klar, hat aber damit nichts zu tun.

Und ich sage noch einmal: Ich habe nicht über die mangelnde Eignung des Herrn Sidlo gesprochen. Ich habe ausdrücklich gesagt: Der Aufsichtsrat hat aufgrund späterer Dinge, wie er sich in einem bestimmten Fall verhalten hat, der aber sicherlich Teil des Ermittlungsverfahrens ist, und auch in dem Verfahren, in dem Arbeitsgerichtsverfahren mit ihm - -, aber von den Fähigkeiten her hätte ich kein Problem damit gehabt. Das habe ich auch ausführlich ausgeführt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Verfahrensanwältin hätte noch eine Anmerkung für das Protokoll. – Bitte.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Ich wollte, dass im Protokoll festgehalten wird, dass die Auskunftsperson nun freiwillig bereit war, diese Ausführungen zu tätigen, obwohl das unter Beweisthema 1 – Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG – fällt und sie sich dazu nach der Ziffer 1 entschlagen kann. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Schönen guten Tag, Herr Rothensteiner!

Jetzt wollte ich nur ganz kurz, nur für das Protokoll, nachfragen: Sind Sie noch ÖVP-Mitglied?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich bin nicht einmal sicher. Ich bin Teilorganisationsmitglied, Bauernbundmitglied.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dann, glaube ich, sind Sie Mitglied bei der ÖVP. Also Sie sind ein Bankmann und ein ÖVP-Bankmann, wenn man es so in der - -

Dr. Walter Rothensteiner: „Bankmann“ bin ich eigentlich keiner mehr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay.

Wir legen ein Dokument vor, nämlich das Dokument Nr. 717. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist eine Aktennotiz vom 25. September 2018. Das ist ein Dokument, zu dem Herr Purkart – das ist ein Staatsanwalt der WKStA – gesagt hat, es hat ihm „die Augen rausgehaut“. Da geht es darum, dass ein Schatten auf dem Dokument ist.

Kennen Sie diese Aktennotiz, Herr Rothensteiner? (Auskunftsperson Rothensteiner: Bitte?) Kennen Sie diese Aktennotiz?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, da ich sie selber geschrieben habe, werde ich sie wohl kennen müssen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wunderbar! Dann haben wir die zweite Frage ja auch schon: Ist das Foto auch von Ihnen?

Dr. Walter Rothensteiner: Welches Foto?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es wurde anscheinend ein Foto von dieser Aktennotiz gemacht.

Dr. Walter Rothensteiner: Na, das ist ganz einfach gemacht. Ich habe mit der Hand mitgeschrieben und habe es dann abfotografiert, damit ich ein PDF daraus mache.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Klar. War darauf auch ein Schatten, sodass man das gar nicht mehr lesen konnte?

Dr. Walter Rothensteiner: Na, ich kann es noch lesen, weil das ja das Handy war. Oben ist eine Lichtquelle, und das ist der Umriss vom I-Phone.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mhm. Haben Sie das Foto von der Aktennotiz jemandem geschickt?

Dr. Walter Rothensteiner: Jetzt sind wir an dem Punkt, wo ich sage: Dieses Papier ist Teil des Strafaktes, und daher möchte ich mich dazu nicht weiter äußern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welches „Präsidium“ war denn da oben auf diesem Zettel gemeint?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, das kann nur das Präsidium der Casinos Austria sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Der Aufsichtsrat der Casag war da auch gemeint?

Dr. Walter Rothensteiner: Das Aufsichtsratspräsidium der Casag, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Der gesamte Aufsichtsrat, also nicht nur ein Teil, sondern der gesamte Aufsichtsrat?

Dr. Walter Rothensteiner: Wenn es „Präsidium“ heißt, sind es nur die vier.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, und wer war bei dieser Besprechung aller dabei?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, wenn es die vier sind, können es nur sein: Neumann, Chvátal, Rothensteiner, Pröll.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was haben die alle dort beschlossen, oder was war die Conclusio dieses Treffens?

Dr. Walter Rothensteiner: Das ist ein Thema des Strafaktes.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Handelte es sich bei dem, was da herausgekommen ist, um eine Entscheidungsgrundlage für die Regierungsspitze?

Dr. Walter Rothensteiner: Das ist alles so weit ausgeholt. Kein Mensch von uns denkt dort nach, ob die Regierungsspitze sich mit dem Thema befasst. Wir haben als Aufsichtsräte einen Auftrag, dort die Gesellschaft neu zu besetzen, und das haben wir gemacht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also es gab nie die Absicht, dass die ÖVP-Parteispitze über den aktuellen Stand bei der Postenbesetzung der Casag irgendwie informiert werden sollte?

Dr. Walter Rothensteiner: Vergessen Sie bitte nicht – aber dann höre ich wieder auf ‑: Der Eigentümervertreter dieser Anteile ist die Republik Österreich, und wenn dort jemand bestellt wird, gehört es üblicherweise dazu, dass man den Eigentümer informiert. Das war in dem Fall, nehme ich an, der Finanzminister oder Herr Schmid oder wer auch immer.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da steht auch deutlich lesbar: „Pröll redet mit Kurz am 2.10.“. Dabei ging es um diese Postenbesetzung, wenn sie dort steht?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, das kann sein, dass er Kurz gesagt hat: Wir machen das so. – Ja, aber - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja. Hat dieses Treffen dann stattgefunden? Haben Sie jemals eine Rückmeldung von Pröll bekommen?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Niemals?

Dr. Walter Rothensteiner: Na, sicher nicht, weil das auch nicht wirklich von Relevanz ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber es war schon sinnvoll, dass Pröll mit Kurz über die Postenbesetzung redet? Es geht ja immerhin um einen staatsnahen Betrieb, oder?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, aber nicht böse sein: Herr Pröll redet des Öfteren mit Herrn Kurz, weil die beide schon einmal Parteiobmann waren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es hat schon einen Sinn, dass der Parteiobmann über die Postenbesetzung in einem staatsnahen Betrieb Information - - Zumindest wäre das bei mir in der Partei so. Wenn ich einen Posten besetzen würde – jetzt sind wir ja Regierungspartei –, dann würde Werner Kogler hoffentlich sehr wohl Information darüber bekommen.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, das ist so in Ordnung, aber noch einmal - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich frage nur, weil Kurz sich ja nicht mehr daran erinnern kann. Gestern war er da und sagte, er kann sich nicht mehr daran erinnern.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, mir haben sie nicht gesagt, ob sie geredet haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay.

War das das erste Mal, dass Bundeskanzler Kurz in die Sidlo-Bestellung eingebunden war, oder gab es da noch irgendwelche Wahrnehmungen Ihrerseits?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe schon drei Mal gesagt: Ich sage dazu nichts. Das ist allerdings noch zusätzlich eine Unterstellung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Gödl, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur fürs Protokoll festhalten: Herr Kurz hat niemals gesagt, dass er eingebunden war. Das ist eine Unterstellung. (Unruhe im Saal.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir können das im Protokoll dann nachlesen. (Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung!) – Zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur daran erinnern, dass das gerade herausgearbeitet wurde, dass Herr Pröll sich mit Herrn Kurz am 2.10. treffen sollte, um über die Casag-Sache zu reden. Das können Sie dann im Protokoll nachlesen.

Meine Frage war keine Unterstellung, sondern es ist ein normaler Vorgang, dass der Herr Oberhauptmann einer Partei sehr wohl in eine Bestellung bei der Casag eingebunden werden könnte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist aber nicht - - Moment! (Unruhe im Saal. – Abg. Stögmüller: Nicht nervös werden!)

Herr Abgeordneter, nur eines, damit wir das auch fürs Protokoll festhalten: Die Auskunftsperson hat nicht gesagt, dass das Treffen tatsächlich stattgefunden hat und über dieses Thema auch gesprochen wurde (Abg. Stögmüller: Er hat keine Rückmeldung bekommen!), nur, damit das klar ist. (Abg. Krainer: Können wir bitte weitermachen?)

*****

Dr. Walter Rothensteiner: Darf ich zum vierten Mal sagen, dass dieses Blatt im Ermittlungsakt ist und ich mich daher jeglicher Aussage entschlage? Das, was ich bisher schon dazu gesagt habe, ist, glaube ich, völlig ausreichend.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte die nächste Frage!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer war denn abseits vom Casag-Aufsichtsrat sonst noch aller in die Bestellung von Sidlo und Glatz-Kremsner eingebunden? Gab es da noch irgendjemanden, der das wissen und mitmachen musste? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Dr. Walter Rothensteiner: Tut mir leid! Das fällt alles unter Entschlagung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie eine Wahrnehmung, ob das mit dem Koalitionspartner besprochen wurde, zum Beispiel in der Sechserrunde?

Dr. Walter Rothensteiner: In was? (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Stögmüller: Sind Sie doch nicht so viel im ÖVP-Netzwerk?) Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie, zu unterlassen, Herrn Dr. Rothensteiner ein ÖVP-Netzwerk zu unterstellen. Er hat das schon zurückgewiesen. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam: Laut § 41 Abs. 2 sind unterstellende Fragen und auch Bemerkungen nicht zulässig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die nächste Frage, zu Thomas Schmid als Alleinvorstand der Öbag: Wir kennen die Aussagen des ehemaligen Casag-Vorstandes Alexander Labak, wonach er aus dem Öbib-Umfeld zu verstehen bekommen habe, dass „die Bestellung eines CASAG FPÖ Vorstandes mit der FPÖ Zustimmung für Alleingeschäftsführung von Schmid bei der ÖBAG verschränkt ist“.

Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Dr. Walter Rothensteiner: Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ich habe viele Wahrnehmungen zu dem, was Herr Labak gesagt hat. Die sage ich aber nicht laut. (Abg. Krainer: Müssen Sie aber!)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielleicht erzählen Sie uns ganz kurz, welche Wahrnehmungen Sie bezüglich Herrn Labak haben.

Dr. Walter Rothensteiner: Nein, weil man persönlich niemanden so darstellen sollte, wie es - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber was wusste Thomas Schmid von der Sache? Haben Sie mit dem Gespräche geführt?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe schon zuvor gesagt, ich habe mit Thomas Schmid natürlich sprechen müssen, weil er de facto der Eigentümervertreter ist. Der hat von der Vorgangsweise, wie der Aufsichtsrat agieren wird, gewusst. Das ist es.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie ganz konkret auch über die Postenbesetzung mit Sidlo geredet? (Auskunftsperson Rothensteiner: Bitte?) Haben Sie ganz konkret mit Schmid über Sidlo geredet?

Dr. Walter Rothensteiner: Das glaube ich nicht. Ich kann mich zumindest nicht erinnern. Das wäre mir aufgefallen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was alles wusste Finanzminister Löger? Sie haben ja schon einen Teil davon ausgeführt, dass Sidlo in den Casinos-Vorstand einziehen muss. Konkret soll Sie Löger am 1. Februar 2019 darüber informiert haben, dass die Novomatic irgendeinen Hintergrunddeal mit den Blauen hat, dass es Herr Sidlo sein muss. Mussten Sie Sidlo in den Casinovorstand hineinsetzen? War das mehr oder weniger ein Befehl?

Dr. Walter Rothensteiner: Also erstens haben wir zuerst schon gesagt: Zu dieser Frage entschlage ich mich.

Zum Zweiten habe ich, glaube ich, in der Einleitung deutlich gesagt, dass ein Eigentümer einem Aufsichtsrat keinen Befehl geben muss und außerdem im Aufsichtsrat 18 Abstimmungsberechtigte sitzen, von denen zwölf zugestimmt haben und sich sechs enthalten haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich verstehe ja wirklich, dass man keinen Blauen hineinsetzen will. Das war ja auch ein Zitat von Ihnen. Gerade als Grüner habe ich ja diesbezüglich absolutes Verständnis, aber ist es denn richtig, dass Sie wortwörtlich gesagt haben, Sidlo sei „ein Wahnsinn und überhaupt“? – Ist das richtig? Das ist eine Aussage von Löger.

Dr. Walter Rothensteiner: Daran kann ich mich wirklich nicht erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Sie Herr Löger jemals unter Druck gesetzt?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Gödl.

*****

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, zur Geschäftsordnung: Herr Stögmüller behauptet immer Dinge, zu denen er auch, bitte, Unterlagen und Akten vorlegen muss, wenn er die Auskunftsperson damit konfrontiert. (Abg. Stögmüller: Muss ich nicht!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie bitten, das Aktenstück vorzulegen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung – also das ist jetzt nicht Redezeit –: Ich wüsste nicht, warum. – Ob Sie Löger unter Druck gesetzt hat, ist eine Frage. Das ist keine - -

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Du hast ein Zitat vorgelesen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das Zitat hätten wir gerne. (Abg. Tomaselli: Herr Präsident, zur Geschäftsordnung!) – Zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich mache leider wieder dieselbe Beobachtung wie heute Vormittag und auch gestern, dass der Fragefluss eines Abgeordneten unterbrochen wird. Das halten wir einfach nicht für fair. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Er hat kein Zitat vorgelegt. In diesem Sinn hat er auch keinen Vorhalt gemacht, und bisher war das vollkommen korrekt. Herr Verfahrensrichter, sehen Sie das anders? Man kann Fragen stellen, man braucht keinen Akt dazu, es muss nur im Zusammenhang mit dem Beweisthema sein. Herr Verfahrensrichter, haben Sie dazu dieselbe Wahrnehmung?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn es ein Zitat ist, schon. Nicht wahr? (Unruhe im Saal. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist ein Zitat aus dem Ermittlungsakt. Die Auskunftsperson beruft sich auf ihr Entschlagungsrecht. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.) Einen Moment! Die beraten gerade.

Nur zur formalen Korrektheit: „Bezieht sich eine Frage gemäß § 41 auf Akten oder Unterlagen, sind diese genau zu bezeichnen und der Auskunftsperson sowie dem Verfahrensanwalt vorzulegen.“ – Nur, damit wir auch die Korrektheit wahren, Frau Abgeordnete Tomaselli.

*****

Nächste Frage, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie sind ja relativ lange im Geschäft. Die Kollegin hat schon gesagt, dass Sie auch sehr viele Aufsichtsratsposten haben. Wenn man jetzt wirklich darauf eingeht: Wurden solchen Posten nicht immer schon politisch, parteipolitisch besetzt, auf der einen Seite? Kann man das so sagen?

Dr. Walter Rothensteiner: Das ist eine Meinung, die man haben kann. Ich habe sie so nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, Sie wollen ernsthaft behaupten, dass Sie alle diese Positionen alleine wegen Ihrer Expertise bekommen haben?

Dr. Walter Rothensteiner: Da sage ich wirklich nichts dazu.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Verfahrensanwältin.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Ich würde bitten, dass Sie keine unterstellenden Fragen formulieren und schon gar nicht welche, bei denen mit einer Ja- oder Nein-Antwort ein Ergebnis schon im Voraus festgestellt wird, weil das § 41 Abs. 2 widerspricht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, ich habe es kapiert.

Werden alle Posten mit Experten besetzt? (Auskunftsperson Rothensteiner: Welche Posten?) – In den Aufsichtsräten. (Auskunftsperson Rothensteiner: In welchen Aufsichtsräten?) – In den Casag-Aufsichtsräten zum Beispiel.

Dr. Walter Rothensteiner: Was heißt „mit Experten“? Der Aufsichtsrat hört sich Leute an, die stellen sich dar, und dann gibt es eine Entscheidung des Aufsichtsrates, ob sie gewählt werden oder nicht. Die Qualifikation, unterstelle ich, ist da, weil man sie sonst nicht antreten lassen würde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum engagieren Sie um viel Geld einen Personalberater, wenn dieser dann bei der ganzen Personalberatung keine Reihung vornehmen soll? Ist das nicht im Sinne der Sache, dass der Personalberater dann auch den besten Kandidaten oder die beste Kandidatin vorschlägt?

Dr. Walter Rothensteiner: Das fällt unter Punkt 1, Managemententscheidungen. – Entschlagung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mhm. Wofür haben Sie den Personalberater dann überhaupt gebraucht, wenn es doch gar keine Ausschreibung gab?

Dr. Walter Rothensteiner: Das fällt genauso darunter.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dann bleibt nichts anderes übrig, als zu sagen: Sollte der Personalberater Sidlo schönreden?

Dr. Walter Rothensteiner: Was sollte er? (Abg. Stögmüller: Schönreden!) – Das fällt auch unter den Paragrafen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na ja, wollten Sie nicht, dass die anderen Aufsichtsräte erfahren, dass der Personalberater Sidlo eigentlich für ungeeignet gehalten hat?

Dr. Walter Rothensteiner: Darf ich nochmal sagen, dass das alles in die Kategorie Ermittlungsverfahren fällt? Ich sage das jetzt, glaube ich, zum sechsten Mal. Ich sage es auch noch drei Mal.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist jedes Mal eine insinuierende, unterstellende Frage, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, das kommt aus den Akten. (Zwischenruf des Abg. Gödl.)

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, eh. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie müssen die Fragen aus den Akten so stellen, dass sie nicht unterstellend sind. Ich habe die Geschäftsordnung nicht geschrieben. Lesen Sie die Geschäftsordnung!

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich kurz meine Meinung dazu sagen? Die Auskunftsperson hat an und für sich schon einiges zum Bestellungsvorgang Sidlo gesagt, was nach den mir vorliegenden Unterlagen tatsächlich Gegenstand des Strafverfahrens ist. Dazu wäre sie nicht verpflichtet gewesen.

Ich ersuche Sie, bei Ihren weiteren Fragestellungen zu beachten, dass man sich da zum Schutz der Auskunftsperson eher zurückhalten muss.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch 30 Sekunden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie ein Gutachten noch einmal bestellt, ob Sie alle Akten oder - - des Begutachters dem Aufsichtsrat vorlegen müssen?

Dr. Walter Rothensteiner: Die gleiche Antwort.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum treffen Sie sich als Beschuldigter im Casag-Verfahren mit dem mächtigen Strafsektionschef Pilnacek im Justizministerium? Was haben Sie da besprochen? Was haben Sie sich vor dem Treffen erwartet?

Dr. Walter Rothensteiner: Da haben Sie, glaube ich, nicht zugehört. Das habe ich ausführlich erläutert.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich darf die Frage außerhalb der Redezeit wiederholen.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, okay, aber ich glaube, ich werde sie nicht ein zweites Mal so beantworten, weil die erste - - Es wäre die gleiche Antwort wir vorher.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Noch einmal: Außerhalb der Redezeit wiederhole ich die Frage, weil ich auf die Frage bestehe.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist nicht außerhalb der Redezeit, das ist in der Redezeit drinnen. (Abg. Stögmüller: Nein!) – Na selbstverständlich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Außerhalb der Redezeit! Ich wiederhole die Frage: Warum treffen Sie sich als Beschuldigter im Casag-Verfahren mit dem mächtigen Strafsektionschef Pilnacek im Justizministerium? Was haben Sie da besprochen und was haben Sie sich vor dem Treffen erwartet?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich sage noch einmal, ich habe das vor 5 Minuten ausführlich erklärt, ausführlich dazu Stellung genommen. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe nicht erfahren - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Verfahrensrichter ist am Wort!

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, ich habe der Auskunftsperson diese Frage gestellt, mehr oder weniger genau diese Frage, und die Auskunftsperson hat darauf geantwortet, auch auf meine zusätzlichen Fragen, sodass ich glaube, dass dieser Themenkreis durch meine Frage und durch die Antwort, die die Auskunftsperson gegeben hat, schon geklärt ist. (Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung! – Abg. Krisper: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das sehe ich nicht so. Ich habe zwei Mal gefragt, und ich darf die Frage wiederholt stellen. Ich war nicht zufrieden mit der Beantwortung. Er hat nicht erzählt, was dort besprochen worden ist, außer, dass er da am Bankerl gesessen ist und Herr Pilnacek herausgekommen ist und ihn etwas gefragt hat, gesagt hat, ja, alter Freund – mehr oder weniger. Das ist nicht die Antwort, die ich mir erwartet habe.

Ich habe ganz konkret gefragt: Warum treffen Sie als Beschuldigter im Casag-Verfahren Strafsektionschef Pilnacek und was wurde dort besprochen? Ich möchte inhaltliche Antworten.

Wenn er sich entschlägt, frage ich mich auch: Warum trifft sich ein Beschuldigter eines laufenden Verfahrens mit einem Sektionschef, der hier auch Beschuldigt- - Also das ist schon eine berechtigte Frage und ich erwarte mir hier eine Antwort. Diese Antwort ist für mich nicht gegeben. Es tut mir leid.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper zur Geschäftsordnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich schließe mich dem an.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Erläuterung des Abgeordneten?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ja. Auch wenn eine Frage schon gestellt wurde – das ist unser eigenes Übel, wenn wir Ihrer Meinung nach ineffizient arbeiten, aber dennoch ist bitte eine Antwort zu geben. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

*****

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, also ich kann gern die Dinge drei Mal erzählen. Ich habe gesagt: Erstens, ich habe noch nie im Leben sowas gehabt. Ich kenne Herrn Pilnacek lang genug, dass ich ihn fragen kann, wie sowas abläuft, denn er müsste sich ja da auskennen – ist ja auch so, er ist ja auch verantwortlich für das in Österreich. Und ich habe ihm auch gesagt, dass ich mich wundere, dass ich seit 17.,12. November mein Handy und mein I-Pad nicht habe, ob das so üblich ist. Und das war es. Das habe ich zuerst schon gesagt und jetzt sage ich es noch einmal, und mehr sage ich dazu nicht, weil nicht mehr war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Pilnacek Ihnen gesagt, dass Sie vermutlich eine Anklage bekommen? (Auskunftsperson Rothensteiner: Dass ich was?) – Eine Anklage bekomme.

Dr. Walter Rothensteiner: Eine was? (Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß: Eine Anklage!)

Nein, das hat er mir nicht gesagt. Warum soll er mir das sagen? So weit kann er ja gar - - Das kann er ja gar nicht wissen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Ihnen - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, das ist wirklich eine Unterstellung. (Abg. Tomaselli: Nein, das ist eine Frage!) Von Anklage konnte überhaupt keine Rede sein zum seinerzeitigen Zeitpunkt. Das kann ein Strafverfahren sein, natürlich, im Laufe der Zeit, aber an und für sich ist das eine Unterstellung. Es kann ein anhängiges Strafverfahren sein, aber daraus resultiert noch lange keine Anklage.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Ihnen jemand den Rücktritt nahegelegt?

Dr. Walter Rothensteiner: Wer soll mir den Rücktritt nahelegen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es diesbezüglich irgendwelche Absprachen mit dem Ministerium? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, wie mir die Frau Doktor sagt: Erstens brauche ich über persönliche Sachen überhaupt nichts zu sagen, und zweitens ist dazu nichts zu sagen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Dr. Rothensteiner, da Sie jetzt gemeint haben, Sie kennen Pilnacek schon länger, und da er schließlich die Fachaufsicht über ein Strafverfahren führt, in dem Sie Beschuldigter sind, komme ich zum Thema Anscheinsbefangenheit von Sektionschef Pilnacek für dieses Verfahren und frage Sie, woher Sie ihn schon länger kennen.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, ich habe ja gesagt, ich bin seit Jahren Vorsitzender im rechtspolitischen Ausschuss der Industriellenvereinigung und dort ist er sicherlich schon drei oder vier Mal als Referent aufgetreten. Von dort kenne ich ihn und wir haben daher eine sehr vernünftige Gesprächsbasis, sonst habe ich mit ihm nicht sehr viel zu tun.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Außer bei Anlässen wie dem Sauschädelessen zum Beispiel?

Dr. Walter Rothensteiner (erheitert): Das Sauschädelessen! Ja, beim Sauschädelessen kommen seit 30 Jahren jedes Jahr 400 Leute, da ist er auch geladen. Ich bin dort nicht der einzige Gastgeber, aber es gibt sogar im Raum den einen oder anderen, der dort auch jedes Jahr eingeladen ist. (Abg. Krainer: Da erfahren wir etwas Neues vom Herrn Sobotka!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie sich beim diesjährigen Essen auch mit ihm unterhalten?

Dr. Walter Rothensteiner: Schauen Sie, Frau Abgeordnete, das weiß ich nicht. Da sind 400 Leute, mit denen man 6 Stunden dort redet. Da habe ich auch Herrn Kogler getroffen und alle möglichen. Da sind viele Leute dort, mit denen man über die Frage redet, ob der Sauschädel gut ist, ob die Schnitzeln nicht zu fett waren, et cetera, aber - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie wissen es nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Sicher nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, von Ihnen ging die Initiative für das Treffen am 28. Jänner 2020 aus?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, sage ich einmal. Habe ich gesagt. Ist auch aktenkundig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie unzufrieden mit der Geschwindigkeit der Arbeit der WKStA und der Soko waren, weil Sie Ihr Handy und I-Pad noch nicht zurückerhalten haben, warum haben Sie sich dann nicht an die WKStA gewandt, an die Staatsanwaltschaft selbst? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Dr. Walter Rothensteiner: Also erstens ist es Teil des Ermittlungsverfahrens und zweitens haben wir das getan.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bitte nochmal die zwei Gründe, die Sie meinten, zu haben!

Dr. Walter Rothensteiner: Ich sage: Erstens ist das Teil des Ermittlungsverfahrens, daher brauche ich dazu nichts zu sagen, aber ich sage dazu: Natürlich haben wir das gemacht. Ich habe das auch in meiner - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sind nicht Beschuldigter beim Beweisthema 5, politische Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren.

Dr. Walter Rothensteiner: Das habe ich jetzt nicht verstanden.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M: Man hört es akustisch sehr schlecht. Die Frage war, warum sich der Herr Doktor nicht direkt an die WKStA gewandt hat, richtig?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, und ich sage nochmal: Eigentlich fällt das auch unter das Verfahren, dazu brauche ich nichts zu sagen, aber ich sage Ihnen: Mein Anwalt hat das getan.

Ich habe halt die Meinung, dass es nicht üblich sein kann, dass man acht Monate das Handy nicht kriegt, wenn noch dazu die wesentlichen Daten schon fünf Monate vorher abgesaugt wurden – dann ist das ein bissl strange für mich, aber ich mache deswegen kein Riesentheater daraus. Aber das zu deponieren kann ja nicht verboten sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf die Anfragebeantwortung an mich durch die Justizministerin vorlegen, wo es um den Inhalt des Gesprächs geht. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Auf Seite 2 wird ausgeführt: „Gegenstand der Besprechung war [...] die Gefühlslage als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, die Auswertungsdauer elektronischer Geräte und die Durchführung und Dokumentation der Hausdurchsuchung. Die [...] (WKStA) war nicht eingebunden, weil Kritik an ihrem Vorgehen von vornherein entkräftet werden konnte.“

Deswegen verstehe ich jetzt nicht, warum Sie sagen, Sie waren bei der WKStA nicht erfolgreich und mussten sich dann an Pilnacek wenden. (Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß: Ermittlungsverfahren!)

Dr. Walter Rothensteiner: Sage ich nichts dazu, entschlage ich mich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, welcher Entschlagungsgrund? (Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß: Ziffer 1!) – Ja (Heiterkeit der Fragestellerin), aber welches Verfahren? Pilnacek, Fuchs, et cetera sind noch nicht Angeklagte in einem Verfahren irgendwelcher Art.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M: Sie haben nach dem Vorgehen seiner Verteidigung im aktuellen Ermittlungsverfahren gefragt, und insofern würde das sehr wohl unter sein Entschlagungsrecht fallen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das sehe ich auch so, Frau Dr. Krisper. Alles, was im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren, mit dem Strafverfahren geführt wird, kann hier nicht Gegenstand dieser Fragestellung sein. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, Herr Richter, ich möchte nichts zum inhaltlichen Strafverfahren wissen, sondern zum Beweisthema 5 – mögliche politische Einflussnahme –, und das hat ja nichts mit seinem Strafverfahren inhaltlicher Natur zu tun. Sein Verhalten, wenn er Pilnacek trifft, ist ja nicht eines, das in dem Strafverfahren von Relevanz ist, das ist ja völlig ausgegliedert – Beweisthema 5.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Na ja, es ist nicht Thema der Tathandlung, die Sie jetzt - - Aber natürlich betrifft das sein eigenes Strafverfahren, wo eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, wo Dinge beschlagnahmt worden sind, und wenn Sie dazu Fragen stellen und - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was ist dann? Welcher strafrechtlichen Verfolgung läuft er Gefahr? Pardon?!

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Er muss zu seinem aktuellen Ermittlungsverfahren nichts sagen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Geschäftsordnungsdiskussion, bitte! Herr Abgeordneter Stögmüller, haben Sie sich zu Wort gemeldet? – Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Krisper? – Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Also wenn es nur darum geht, welcher Schritt gesetzt wurde und kein inhaltlicher Zusammenhang zu der ihm vorgeworfenen Straftat besteht, dann glaube ich doch, nach neuerlicher oder reiflicher Überlegung, dass man Ihren (in Richtung Abg. Krisper) Standpunkt vertreten kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr! Dann darf ich meine Frage wiederholen – die ich jetzt selbst vergessen habe.

Inwiefern haben Sie noch Kritikpunkte offen gehabt, wenn da von der Justizministerin ausgeführt wird, dass Kritik am Vorgehen der WKStA entkräftet werden konnte, und dennoch Bedarf gesehen, mit Pilnacek zu reden?

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Akustisch nicht und auch inhaltlich nicht: Wir haben es alle beide nicht verstanden!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe vorhin zitiert, dass die WKStA in das Gespräch nicht eingebunden war, „weil Kritik an ihrem Vorgehen von vornherein entkräftet werden konnte.“ – Daher meine Frage, warum Sie, Herr Dr. Rothensteiner, dennoch zu Pilnacek gegangen sind, um Ihren Unmut kundzutun.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe eh gesagt, mein Hauptthema ist, ich habe Ihnen gesagt, ich habe so etwas noch nie gehabt, und nachdem ich ihn kenne und er weiß, wie das Verfahren läuft, habe ich ihn gefragt, wie das läuft. Das ist ja nichts Schändliches. Dass ich bei der Gelegenheit gesagt habe, ich wundere mich, dass es die Handys noch nicht gibt, na, das wundert auch niemanden. Ansonsten war da aber nichts dran. – Und dass es mir nicht gut geht, wie Sie in diesem Papier lesen, in dem Fall – wie steht da drinnen, die persönliche Befindlichkeit – ja, das ist halt so, aber das kann ich nicht ändern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich nehme wahr, Sie waren anwaltlich vertreten, Sie sind anwaltlich vertreten. Es gibt viele gute Juristen in dem Lande, bei denen man sich über den Verlauf eines Strafverfahrens in Abstrakten erkundigen kann, und seine Gefühlslage kann man auch mit entsprechenden Professionisten besprechen. Warum gehen Sie zu Sektionschef Pilnacek?

Dr. Walter Rothensteiner: Frau Dr. Krisper, ich weiß, dass es gute Anwälte gibt, es sind ja eine Menge da, aber es kann ja nicht sein, dass ich mit jemandem, den ich lange kenne, ganz einfach nicht reden darf, noch dazu, wenn ich dort sichtbar bin. (Abg. Stögmüller: Ja, das ist ja der Grund!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unserer Meinung nach ist es völlig inakzeptabel, aber wie hat denn Herr Pilnacek auf Ihre Ansinnen reagiert?

Dr. Walter Rothensteiner: Darf ich noch eines sagen? Er hätte Nein sagen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (erheitert): Ja, das finde ich auch.

Dr. Walter Rothensteiner: Hat er aber nicht. – Okay.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber wie hat er denn reagiert, statt Nein zu sagen, beim Gespräch?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, meine Sekretärin hat seine Sekretärin um einen Termin angerufen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, beim Gespräch – pardon –, auf Ihre Bedürfnisse und Fragen. Wie lief denn das ab?

Dr. Walter Rothensteiner: Noch einmal: Mehr sage ich dazu nicht, als ich schon gesagt habe. Es ist dort nichts Dramatisches passiert, als dass es ein Gespräch war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben Ihre Sorge geäußert, dass Sie Ihr Handy und I-Pad so lange nicht zurückerhalten. Was hat er darauf gesagt, zu diese Sorge?

Dr. Walter Rothensteiner: Dass er da nicht eingreifen wird, eh klar. Aber man kann ja seinen Unmut durchaus einmal trotzdem zum Besten geben, ohne dass man erwartet, dass sofort große Aktionen passieren. (Die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin wendet sich an den Vorsitzenden.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Verfahrensanwalt, bitte.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Gut, also ich möchte, dass hier das Recht der Auskunftspersonen gewahrt wird. Herr Dr. Pilnacek wird ja auch als Auskunftsperson geführt, und wenn Sie hier einen Erkundungsbeweis führen, um Informationen zu erhalten - - (Abg. Krainer: Bisschen leiser, das tut weh! Weiter weg vom Mikro!) – Ja, meine Stimme ist, wie sie ist, und bei mir ist sie eben lauter. Also, wenn nun der Herr Doktor hier Auskünfte gibt, die er nicht geben muss, weil ein Strafverfahren läuft - - (Ruf: Das hat ja nichts mit dem Strafverfahren zu tun!) – Natürlich hat es mit dem Strafverfahren zu tun.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Verfahrensanwältin ist am Wort!

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Abgesehen davon betrifft es die Auskunftsperson Pilnacek, wo Sie Erkundigungen einholen wollen, wie das Gespräch gelaufen ist. (Abg. Krisper – erheitert –: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung!

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das hat eher inhaltlich geschmerzt, muss ich sagen, denn wir haben gerade vorher festgestellt, nach Änderung der Meinung – freundlicherweise – des Verfahrensrichters, dass ich die Frage sehr wohl stellen kann, weil sie nicht wegen des Strafverfahrens einen Entschlagungsgrund auslöst.

Zweitens: Es hat ja gerade den Sinn, dass wir zu einem Sachverhalt mehrere Personen laden, um vielleicht Widersprüchlichkeiten herauszuarbeiten. Also von einer Person auf die andere zu verweisen ist dem Untersuchungsausschuss recht abträglich, und das möchte ich hier nicht mehr hören.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Gut, aber meine Aufgabe ist, dass ich die Rechte der Auskunftspersonen wahre. (Abg. Stögmüller: Sie reiten sich ja noch tiefer rein, in dem Fall!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stögmüller, Sie können sich zur Geschäftsordnung zu Wort melden. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Also noch einmal: Dass wir sehr wohl einen Zusammenhang zwischen Pilnacek und Herrn Rothensteiner finden, ob das mit dem Strafverfahren zusammenhängt und was da gesprochen wurde, ist sehr wohl unser Recht in diesen Themen. (Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß: ... Entschlagungsrecht haben!) Also wenn er ein Entschlagungsrecht hat, dann hat er das natürlich und das ist natürlich für uns noch viel interessanter als vorher, denn: Was hat Herr Pilnacek mit dem Strafverfahren zu tun? Aber dass wir Herrn Rothensteiner nicht über Herrn Pilnacek fragen dürfen, das wäre mir neu, dass wir hier jemanden, der noch geladen ist, nicht über eine andere Auskunftsperson befragen können. Das ist wirklich - - Herr Verfahrensrichter, da braucht es eine Klarstellung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zuerst Herr Abgeordneter Krainer, dann der Verfahrensrichter. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich dem anschließen, einerseits, was Kollegin Krisper und Kollege Stögmüller gesagt haben, natürlich alles zulässig, da gibt es kein Strafverfahren. Ich meine, ich könnte jetzt etwas konstruieren, aber das wäre ja unterstellend und das darf ich nicht machen.

Ich habe aber eine Frage an den Vorsitzenden, weil ich Kollegen Hanger (in Richtung des neben Vorsitzenden Sobotka stehenden Abg. Hanger) schon in den Startlöchern sehe, nämlich ob er die Vorschriften des § 5 Abs. 3 der Verfahrensordnung eingehalten hat, denn ich nehme an, dass Kollege Hanger den Vorsitz übernehmen wird, und ich will wissen, ob er auch die Zweite Präsidentin gefragt hat, ob sie Zeit hat, den Vorsitz zu übernehmen oder nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Abgeordnete hat eine andere Frage. Sie haben offenbar den Kommentar Ihres Parteifreundes nicht gelesen, dort steht, die Reihenfolge der Stellvertretung steht frei.

Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, nein, halt! Der § 5 Abs. 3, der Wortlaut - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Lesen Sie es in der Erklärung, ich bin frei in meiner - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Fürs Protokoll: Der Wortlaut lautet: „Jeder Präsident bestimmt anlässlich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einen Abgeordneten als Stellvertreter. Dieser darf dem Untersuchungsausschuss nicht als Mitglied angehören. Sofern weder der Präsident, noch der Zweite oder der Dritte Präsident die Vorsitzführung wahrnehmen können, erfolgt diese durch einen Stellvertreter.“

Das ist der Wortlaut des Gesetzes, da ist jeder Kommentar irrelevant, wenn sich der Sinn aus dem Wortlaut ergibt. Und der Sinn ist: Wenn Kollege Hanger hier den Vorsitz übernehmen soll, müssen Sie vorher die Zweite Präsidentin, normalerweise auch den Dritten Präsidenten, fragen. Der Dritte hat sich von vornherein aus dem Spiel genommen, aber dann müssen Sie bei Frau Bures nachfragen: Bitte, Frau Bures, ich kann nicht, können Sie mich vertreten? Und nur wenn sie sagt: Nein, ich kann nicht!, können Sie Kollegen Hanger fragen, vorher nicht.

Deswegen frage ich, ob Sie - - Ich habe jedes Mal, als Herr Hanger den Vorsitz übernommen hat, gefragt, ob das eingehalten wurde, es wurde jedes Mal bejaht, und jetzt komme ich drauf: Kein einziges Mal wurde das eingehalten, weil Sie aus irgendeinem Irrtum, aus einem Rechtsirrtum heraus glauben, dass Sie das frei wählen können, und das ist nicht der Fall. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin-Stellvertreter beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Im Handbuch, Seite 89, zur besseren Erläuterung, vom RLW verfasst, steht ganz deutlich drin:

„Der/Die Präs. ist ex lege Vors. des UsA (§ 5 Abs. 1 VO-UA). Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere UsA zugleich eingesetzt sind.[...] Er/Sie kann“ – kann! – „sich aber in der Vorsitzführung vertreten lassen bzw. einzelne seiner/ihrer Aufgaben übertragen [...]. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, liegt in seinem/ihrem Ermessen, sodass die Mitglieder des UsA darauf keinen Einfluss nehmen können. Ebenso wenig besteht die Möglichkeit, dem/der Präs. den Vorsitz zu entziehen.“

An anderer Stelle heißt es dann noch – da muss ich noch warten –, dass die Reihenfolge der Vertretung - - (Abg. Krainer: Lesen Sie es vor! Seite 95, bitte lesen Sie es vor! Vorlesen, nicht weiterblättern! Dort steht, dass Sie das nicht machen ...!)

„Der/die Vors. kann sich in der Vorsitzführung vertreten lassen und einzelne seiner/ihrer Aufgaben übertragen. Als seine/ihre Vertreter/innen kommen der/die Zweite und Dritte Präs. [...] in Frage [...]. Dies soll ermöglichen, dass sich die Präs. in der Sitzungsleitung abwechseln können, [...]. Jede/r Präs. bestimmt anlässlich der Einsetzung eines UsA eine/n Stv. [...], der/die nicht Mitglied des UsA sein darf. Diese/r Stv. hat in einer Sitzung des UsA den Vorsitz zu führen“ – er kann nur keine Aufgaben übernehmen –, „sofern keine/r der Präs. diese Aufgaben wahrnehmen kann.“ (Die Abgeordneten Krainer und Krisper: Aha!) „Die Entscheidung darüber, ob der/die jeweilige Präs. die Vorsitzführung wahrnehmen kann, obliegt alleine ihm/ihr [...]. Aus der VO-UA lässt sich nicht ableiten, in welcher Reihenfolge die Stv. zum Zug kommen.“ – Daher habe ich es so bestimmt. – Danke schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sobald Sie den Raum verlassen, ist die Sitzung beendet. Ich stelle das nur klar.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das werden Sie nicht können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Doch, dann ist die Sitzung beendet.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, weil ich einen Stellvertreter habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sie ist beendet, weil Sie die Verfahrensordnung nicht einhalten, und wenn die Präsidentin nicht gesagt hat, dass sie nicht kann, ist kein rechtmäßiger Vorsitz hier.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich stelle das hier gleich fest.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich kann nur sagen: Im BVT-Ausschuss hat sich Frau Präsident Bures vertreten lassen, ohne mich jemals zu informieren. Diese Situation ist genau die gleiche Situation. Sie können es jetzt natürlich noch in der Eskalierung machen. Gut, gehen wir dazu über: Wir machen eine Stehung. Ich unterbreche die Sitzung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es war damals eine Vereinbarung, dass Sie gesagt haben, dass Sie den Vorsitz nicht führen, deswegen waren Sie auch nicht zu fragen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.01 Uhr bis 16.12 Uhr.)

*****

16.12

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf fortsetzen.

Zur Klärung dieser Frage: Da es beim letzten Eurofighter-Ausschuss die Praxis war, den Präsidenten, den Vorsitzenden größtmögliche Flexibilität einzuräumen, mich dort auch immer ein Parlamentarier vertreten hat, der nicht im Untersuchungsausschuss war, ich auch damals weder die Zweite noch den Dritten Präsidenten, die natürlich auch fähig gewesen wären, diesen Ausschuss zu führen, gefragt habe und ich konkludent gemeint habe, dass das parlamentarische Praxis ist, lege ich es so aus – und der Einzige, der die Geschäftsordnung auslegen kann, ist der Präsident –, dass die Vertretung dann Kollege Krainer (allgemeine Heiterkeit), Kollege Hanger übernimmt. Außerdem werde ich diese Frage in der nächsten Präsidiale mit allen anderen Präsidenten diskutieren. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.) So, Herr Kollege.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, wir haben im Büro der ehemaligen Dritten Präsidentin Kitzmüller Nachfrage gehalten, und es ist uns dezidiert mitgeteilt worden, dass im BVT-Untersuchungsausschuss immer, bei jeder Sitzung, zuerst formal bei ihr im Büro nachgefragt wurde, ob sie den Vorsitz übernimmt. Das heißt, das mit der gängigen parlamentarischen Praxis bezieht sich jedenfalls nicht auf den BVT-Untersuchungsausschuss.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich kann es jetzt nicht nachvollziehen. Ich lege die Geschäftsordnung so aus – und ich bin autorisiert dazu, diese Geschäftsordnung auszulegen –, und ich werde die Vertretung dementsprechend Abgeordnetem Hanger übergeben. (Abg. Krainer hebt die Hand.) Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es tut mir leid: Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig und unmissverständlich, dass ein Stellvertreter, ein Abgeordneter, nur den Vorsitz übernehmen kann, wenn weder der Präsident noch der Zweite oder der Dritte Präsident die Vorsitzführung wahrnehmen können. Das ist unmissverständlich. Da gibt es nichts zu deuten, und es ist ein Rechtsbruch, wenn Sie das machen. Als Nationalratspräsident sollten Sie sich wirklich gut überlegen, ob Sie wissentlich gegen den Wortlaut der Geschäftsordnung verstoßen wollen. Das ist für meine Fraktion inakzeptabel.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Geschäftsordnung beziehungsweise die parlamentarische Praxis beim Eurofighter-Ausschuss hat das dargelegt. Dann frage ich, warum Sie nicht beim letzten Mal, als mich Abgeordneter Hanger vertreten hat, bereits dementsprechend die Praxis eingemahnt haben. (Abg. Krainer: Das habe ich jedes Mal, lesen Sie es im Protokoll nach!) Mir ist es nicht zu Ohren gekommen, und daher lege ich es so aus und würde jetzt bitten, in der Befragung fortzusetzen. (Abg. Krainer: Zur Geschäftsordnung!)

Ich unterbreche die Sitzung noch einmal.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.15 Uhr bis 16.30 Uhr.)

*****

16.30

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen. Wir haben über die Parlamentsdirektion mit der Präsidentin und mit dem Präsidenten Kontakt aufgenommen. Beide können jetzt nicht übernehmen, daher übernimmt dann Abgeordneter Hanger für mich.

Ich werde das in der nächsten Präsidiale zum Thema machen. Ich habe natürlich geglaubt, dass das selbstverständliche parlamentarische Praxis ist.

Bitte sehr, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das Präsidentinnenbüro meines Wissens auch gesagt hat, dass es jedenfalls kein Problem gewesen wäre, dass Präsidentin Bures den Vorsitz übernimmt, wenn das rechtzeitig angefragt worden wäre. Stimmt das?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe nicht mit ihr telefoniert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist die Information, die ich habe: Wenn die Information rechtzeitig kommt, ist es kein Problem, das so einzurichten, dass sie übernimmt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es wird wohl so sein. Nicht ich habe mit ihr telefoniert, sondern die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber es ist Ihre Aufgabe als Präsident, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Zweiter und Dritter Präsident rechtzeitig und nicht 30 oder 5 Minuten, bevor sie die Sitzung übernehmen sollen, gefragt werden. Der erste Stellvertreter weiß hingegen seit Tagen von diesem Termin – das geht nicht! Wenn Sie nicht können, sind die Termine zunächst alle mit der Zweiten Präsidentin zu besprechen – mit dem Dritten Präsidenten nicht, weil er sich an und für sich für befangen erklärt hat – und dann erst mit Kollegen Hanger. Das ist das richtige Prozedere, und nichts anderes.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich möchte mich der Meinung des Kollegen Krainer anschließen. Das Gesetz spricht eine klare Sprache. Die bisherige Auslegung durch Sie hat dazu geführt, dass in diesem Ausschuss im Falle, dass Sie vertreten wurden, immer ein ÖVP-Vertreter den Vorsitz führte und Nationalratspräsidentin Bures nicht gefragt wurde – offensichtlich, möglicherweise zu Unrecht. Resultat: immer ein ÖVP-Vertreter als Vorsitzender in diesem Untersuchungsausschuss. Demnach mahne ich für die Zukunft ein, auf diese gesetzliche Bestimmung Rücksicht zu nehmen und sie einzuhalten. – Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich halte fest, dass es egal ist, welcher Partei der Vorsitzende oder einer seiner von ihm nominierten Vertreter angehört, egal, ob das ÖVP, SPÖ oder FPÖ ist, denn auch Präsident Hofer kann dementsprechend einen Vertreter für sich nominieren.

Bitte, Herr Abgeordneter Gerstl zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann als Rechtspositivist der Stellung einiges abgewinnen, kann aber auch als einer, der ein Gesetz auch grammatikalisch interpretieren kann, darin Deckung dafür finden, dass die Praxis, die wir in den vergangenen Jahren gehabt haben, genauso richtig war, nämlich dass man zu Beginn eines Untersuchungsausschusses unter den Präsidenten festlegt, wer diesen Ausschuss führt, und dass dann in der Zeit, während der Ausschuss tagt, die jeweilige Vertretung extra erfolgt. Das ist vor allem dann, wenn Untersuchungsausschüsse parallel laufen, ein ganz wichtiger Punkt, damit immer ein gemeinsamer Ablauf möglich ist.

Im Übrigen bitte ich einfach darum: Wir haben in den vergangenen Jahren eine gute Form der Zusammenarbeit zwischen Vorsitz und Mitgliedern des Ausschusses gehabt, und ich würde darum ersuchen – ich nehme die Stellungnahme, die Sie abgegeben haben, auf –, dass man das in aller Ruhe in der nächsten Präsidiale bespricht und dann eine weitere gemeinsame Vorgangsweise festlegt. Heute aber ersuche ich darum, dass der Ausschuss auch in Ruhe fortgeführt werden kann, dass wir unserem Anspruch als Untersuchungsausschuss in der Kontrolle der Regierung entsprechend nachkommen und dass man nach außen so auftritt, dass es nicht den Anschein eines zerstrittenen Haufen macht, sondern dass klar wird, dass wir hier sind, um die Exekutive, sprich die Regierung, zu kontrollieren. Darum ersuche ich alle Kolleginnen und Kollegen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, schauen Sie, es ist ja wirklich so: Wenn der Vorsitz nur innerhalb der ÖVP abgetauscht wird, so wie es jetzt versucht worden ist, dann ist es ja vom Vorsitz her ein rein schwarzer Ausschuss, auch wenn Sie sagen, Sie versuchen, da größtmöglich objektiv zu sein. Ich merke jetzt aber eines: Es ist wieder ein Tag, der mit Geschäftsordnungsgeschichten zertrümmert worden ist, es ist wieder ein Tag, an dem wir wahrscheinlich (Zwischenruf bei der ÖVP) – bitte lassen Sie mich ausreden! – Frau Glatz-Kremsner nicht mehr vorladen werden, und es sind doch Leute aus Ihrem Universum, die schlussendlich dann nicht zu kommen brauchen. Deswegen entsteht da der ständige Vorwurf der Parteilichkeit.

Das heißt, wenn man in Zukunft wirklich ordentlich vorgehen möchte, dann muss man, glaube ich - - Ich meine, man stellt sich die Fragen: Sind das Sollbruchstellen, die dann immer zu diesem Ergebnis führen? Probiert man aus, wie sich dann so ein Ausschuss entwickelt, oder ist es einfach passiert? Ich weiß aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss noch ganz genau, dass da immer nur Präsidenten den Vorsitz geführt haben. Da ist natürlich von den drei Nationalratspräsidenten auch durchgeradelt worden, aber da war überhaupt nie ein Abgeordneter da.

Wenn man dieser Logik des Vorsitzes, die Sie, Herr Präsident, haben, folgt, dann würde das ja heißen, dass realistischerweise überhaupt niemand einer anderen Partei den Vorsitz übernehmen kann, weil Sie das immer intern in der ÖVP ausmachen. Das ist gerade dann ganz schlecht, wenn vor allem Vertreter der ÖVP oder ÖVP-nahe Personen da sind. Die Optik ist einfach verheerend. Ich bitte Sie, das wirklich zu bedenken, und vor allem: Versuchen wir jetzt wirklich, dass wir das gescheit lösen, weil es nicht sein kann, dass wir uns alle gegenseitig die Zeit mit diesen Gschichtln stehlen! Wenn wirklich eine Taktiererei dahintersteht, dann bitte ich absolut, die sofort einzustellen!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich weise sämtliche Überlegungen die dahin gehen, irgendetwas parteilich zu beeinflussen, zurück, Herr Abgeordneter! Es ist eine Praxis gewesen, die ich eineinhalb Jahre im Eurofighter-Ausschuss geübt habe, und noch nie hat jemand daran Anstoß genommen.

Ich sehe es als eine besondere Inszenierung, ich nehme es zur Kenntnis, und ich werde in der Präsidiale ganz klar darüber sprechen und selbstverständlich auch all das tun, damit ordnungsgemäß, in Übereinstimmung mit den anderen in der Präsidiale ein gemeinsamer Beschluss stattfindet.

Ich muss aber sagen: Hören Sie auf, zu unterstellen, dass es ein ÖVP-Ausschuss ist! Der Ausschuss ist ein Minderheitsrecht und hat als solches durch die Befragung der Fraktionen sein Gewicht und nicht durch den Präsidenten. Obendrein steht dem Präsidenten ein Verfahrensrichter zur Seite, den Auskunftspersonen ein Verfahrensanwalt. Tun Sie also nicht so, als wenn der Präsident in irgendeiner Form hier eingreifen würde, sondern das basiert ausschließlich auf der Meinung des Verfahrensrichters und der Verfahrensanwältin!

Können wir weitertun? – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie das zurückweisen, Herr Vorsitzender, aber trotzdem können Sie mir nicht aufoktroyieren, ob ich Sie jetzt für befangen halte oder nicht. Mein Eindruck verhärtet sich in diese Richtung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss für das Protokoll festhalten, dass die langjährige Praxis im Parlament die ist, dass man sich an die Geschäftsordnung hält. Es mag sein, dass es neben der langjährigen parlamentarischen Praxis eine Sobotka-Praxis gab. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich – auch für das Protokoll – bei jeder einzelnen Vorsitzübergabe immer gefragt habe, ob die Regelungen des § 5 Abs. 3 eingehalten wurden, und zwar jedes Mal, und nicht irgendeine Inszenierung daraus gemacht habe.

Wie ich im Nachhinein herausgefunden habe, wurde das kein einziges Mal eingehalten. Das war jetzt das dritte Mal, bei dem das hätte passieren sollen, und es wird wohl möglich sein, dass eine Fraktion beim dritten Mal, wenn die Verfahrensordnung vom vorsitzführenden Präsidenten nicht eingehalten wird, hier aufzeigt und darauf hinweist, dass die Gesetze auch für die Präsidenten des Nationalrates und nicht nur für die Mitglieder dieses Ausschusses gelten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich halte auch für das Protokoll fest, dass die Gesetze selbstverständlich für alle in diesem Untersuchungsausschuss gelten, dass auch ich die Gesetze immer eingehalten habe und dass es auch so etwas wie eine parlamentarische Praxis in der Geschäftsordnung gibt. Das ist keine „Sobotka-Praxis“, sondern eine geübte Praxis. In dieser Situation, glaube ich, können wir jetzt weiterverfahren. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

*****

Abgeordnete Krisper ist am Wort, mit 3 Minuten 41.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Dr. Rothensteiner, wo waren wir? Inwiefern hat es sich ergeben, dass Herr Pröll bei dem Gespräch mit Pilnacek dabei war?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, der war - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Inwiefern hat es sich ergeben?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich weiß gar nicht mehr, wie sich das ergeben hat. Wir waren gemeinsam dort, sind auch gemeinsam gesehen worden, wie Sie wissen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie dennoch ausführen, bitte?

Dr. Walter Rothensteiner: Der hat dasselbe Thema wie ich, er ist auch Beschuldigter, und den hat auch interessiert, wie das läuft, weil der auch noch kein Verfahren hinter sich hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber haben Sie telefoniert? Haben Sie gesagt, wir sind beide so unglücklich, wie das läuft? Bitte, beschreiben Sie es uns, sonst beschreibe ich es falsch! Das wollen wir ja nicht.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe vorhin ja vorgelesen, wie es mir dort gegangen ist, was ich dort gemacht habe. Mehr ist dazu nicht zu sagen, das war kein dramatisches Gespräch, wo irgendwas erreicht oder bewirkt wurde oder sonst irgendwas.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Frau Verfahrensanwältin den Aktenvermerk zu dem Gespräch vorlesen lassen. – Bitte.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Es gibt ein Schreiben, welches von der Auskunftsperson abgegeben und bitte zum Akt genommen wird, und zwar ist es ein Schreiben von Staatsanwalt Purkart an Otto Dietrich über den Aktenvermerk. Im Aktenvermerk wurde von Pilnacek festgehalten, was Gegenstand dieses Treffens war. Purkart hält fest, dass es keine sicherheitsrelevanten Informationen gab, weshalb dieses Treffen auch nicht Teil des Ermittlungsaktes ist.

Für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft das allerdings anders qualifiziert, würde es so quasi unter Ziffer 1, nämlich Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, fallen. Entweder ist das Treffen der Auskunftsperson mit Pilnacek also nicht Teil der Beweisthemen, so wie Purkart da sagt, dann bräuchte die Auskunftsperson dazu nichts zu sagen, oder – die zweite Variante ist – wenn die Staatsanwaltschaft das nun anders qualifiziert, was ja sein könnte, dann könnte sie vom Entschlagungsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch machen – insofern möchte ich das hier zum Akt geben. (Abg. Stögmüller: Haben wir zur Kenntnis genommen!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da bin ich völlig anderer Meinung, Frau Verfahrensanwältin, aber: Ist der Aktenvermerk von Sektionschef Pilnacek auch dabei? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Der Aktenvermerk selber wurde verweigert. Es gibt dieses Antwortschreiben von Purkart an den Rechtsanwalt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Darum nehmen wir es zum entsprechenden Protokoll dazu.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich die Verträge mit Glatz-Kremsner vorlegen, und zwar zuerst den für sie als CFO. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ist es richtig, dass Sie alle Vorstandsverträge mit den Vorständen persönlich ausverhandelt haben, Herr Doktor?

Dr. Walter Rothensteiner: Im Prinzip gehört das dazu, selber zu reden, aber wir haben natürlich auch eine entsprechende anwaltliche Beratung gehabt. Ich halte aber fest, das ist Teil eines Verfahrens wegen Untreue, wegen zu hoher Bezahlung, und daher werde ich mich dazu überhaupt nicht äußern.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Gödl, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Darf man bitte die Dokumentennummer erfragen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Anlassbericht der Staatsanwaltschaft wird vorgelegt, die genau zu diesen Themen ermittelt: Beschaffung von Verträgen zu Bettina Glatz-Kremsner, Sidlo, Labak, Hoscher, Martin Škopek.

Abgeordneter Gödl, bitte.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur bezüglich der Dokumentennummer des vorgelegten Dokuments nachfragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Nummer des ausgeteilten Dokuments ist 00000594, Seite 264 von 300.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 270, „Abfertigung“: „Mit Beendigung des vorliegenden Anstellungsvertrages gebührt dem Vorstandsmitglied eine Abfertigung im Ausmaß von zwölf Monatsentgelten.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Weiters: „Im Gegenzug wird aus Anlass der Beendigung von Anstellungsverträgen zu anderen Gesellschaften der Casinos Austria AG-Gruppe aus diesem Anlass keine gesonderte Abfertigung ausbezahlt.“

Wenn wir jetzt auf Seite 263 gehen, letzte Seite des Beendigungsvertrages (Auskunftsperson Rothensteiner: Kennen wir!):Eine vertraglich vereinbarte Abfertigung [...] in der Höhe von EUR 1.742.284[...]“.

Sind denn die Casinos Austria Teil der Gruppe Casinos Austria AG?

Dr. Walter Rothensteiner: Casinos Austria - - Das habe ich jetzt nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob die Casinos Austria Teil der Gruppe Casinos Austria AG sind, fragt man sich bei der Vorlage dieser Verträge.

Dr. Walter Rothensteiner: Mit Sicherheit, ja, aber ich kann noch einmal sagen: Da gilt genau das, dass die Staatsanwaltschaft an dem Thema arbeitet und ich daher dazu überhaupt keine Aussage machen kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.) Ordnungsnummer 296 im Ermittlungsakt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hier steht eben unter Punkt XI, dass, wenn man innerhalb des Casag-Konzerns wechselt, eben keine Abfertigung bezahlt werden muss. – Warum wurde dann eine gezahlt?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete - -

Dr. Walter Rothensteiner: Noch einmal, tut mir leid, das würde ich Ihnen gerne sagen, wenn es kein Verfahren gäbe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie waren ja neben Ihrer Tätigkeit als Casag-Aufsichtsratsvorsitzender hauptberuflich auch Generaldirektor bei der Raiffeisen Zentralbank, und Raiffeisen hatte ja bis vor gar nicht allzu langer Zeit 11,35 Prozent der Casag-Anteile. Diese wurden dann bekanntlich verkauft, aber es blieb ja der Einfluss der Raiffeisen bei der Casag. Ist es richtig, dass die Casag bei Raiffeisen nach wie vor einen Kredit zurückzuzahlen hat?

Dr. Walter Rothensteiner: Also erstens ist das sicher eine Geschäftsgeheimnisfrage, und zweitens ist Raiffeisen nicht Raiffeisen. Der Aktionär vorher war die Leipnik-Lundenburger-Invest-Beteiligung, die verkauft hat, und ich war Vorstand der Raiffeisen Zentralbank, die es mittlerweile auch schon seit fünf Jahren nicht mehr gibt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber eine Tochter der Raiffeisen.

Und die Höhe der Zinsen für den Kredit wollen Sie nicht sagen?

Dr. Walter Rothensteiner: Also da würde ich mir als Aufsichtsrat ein Problem einhandeln, wenn ich die geschäftlichen Unterlagen der Gesellschaft da verkünden würde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Insbesondere wenn die Zinsen sehr hoch sind.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich kann nur eines sagen: Wenn es Kredite gibt, dann nicht bei Raiffeisen alleine.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf einen Artikel der „Presse“ vom 26. April 2018 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Erfolgreiche Partnerschaft seit zehn Jahren“: Da geht es um die Wiener Staatsoper GmbH, bei der es eben ein erfolgreiches Novomatic-Stipendiatenprogramm gibt. Sie sind im Aufsichtsrat (Auskunftsperson Rothensteiner: Ja!) der Wiener Staatsoper GmbH gewesen?

Dr. Walter Rothensteiner: Bin ich noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie eine Wahrnehmung, wie es zu diesem Sponsoring kam?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Waren Sie nicht eingebunden?

Dr. Walter Rothensteiner: Ist dort kein Gegenstand des Aufsichtsrates.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben keine Wahrnehmung dazu?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke. – Nächste Runde.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gödl. (Vorsitzender-Stellvertreter Hanger übernimmt den Vorsitz.)

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Dr. Rothensteiner, als langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender der Casag können Sie uns mit Sicherheit einiges über das Verhältnis der Casag-Aktionäre ab dem Jahr 2018 schildern.

Ich darf Ihnen als Erstes ein Dokument vorlegen, und zwar das mit der Nummer 17009, und ich bitte Sie, die Seite 5 davon aufzuschlagen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Walter Rothensteiner: Welche Seite?

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Seite 5! Da, in dem längeren Absatz in der Mitte, kann man Folgendes lesen – das ist ja das Vernehmungsprotokoll von Finanzminister außer Dienst Löger, und auf Seite 5 gibt es das zu lesen –: „Es ging um den Verkauf von Casinos International.“ Dann weiter: „Anfang 2018 gab es unterschiedliche Interpretationen zu den Beschlüssen und unterschiedliche Interessen einerseits durch Vertreter der SAZKA und andererseits durch Vertreter der NOVOMATIC. Meine Aufgabe als Finanzminister war es auf die Einhaltung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Stufenplans zu dringen und einen Grundsatzbeschluss der Aktionäre abzuwarten.“

Die Frage jetzt: Welche Komponente hatte die Casinos International in der Casag? Wie war da der Stand der Casinos International in der Casag? Was war dieses Verhältnis?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich glaube, das ist ja auch ein geschäftliches Thema, wo ich in Wahrheit wirklich nichts dazu sagen kann, weil es ja auch im Akt vorkommt. Daher bitte ich um Entschuldigung, aber das würde ich gerne nicht kommentieren.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Empfanden Sie diese Situation, so wie es hier der Finanzminister zu Protokoll gibt, auch als eine Krise?

Dr. Walter Rothensteiner: Eine - -?

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Empfanden Sie es als eine Krise, den damaligen Zustand innerhalb der Casag?

Dr. Walter Rothensteiner: Was, 2018?

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ja, genau.

Dr. Walter Rothensteiner: Nein, also glaube ich nicht, nachdem die wirkliche Krise erst mit Covid ausgebrochen ist.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (erheitert): Nein, wir meinen vor allem diese internen Unstimmigkeiten innerhalb des - -

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, aber das gibt es in Unternehmen aller Art immer wieder. Passiert ist nichts Böses, also insofern kann man nicht von Krise sprechen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Okay.

Im gleichen Absatz etwas weiter unter gibt dann der damalige Finanzminister zu Protokoll: „Auf Eigentümerebene kam es zu Gesprächen mit GRAF [...] und Karel KOMAREK als Eigentümer der SAZKA, wobei ich hier meine Rolle als eine Vermittlerrolle gesehen habe. Zwischen KOMAREK und GRAF gab es keine Gesprächsbasis und ich war derjenige, der im Interesse der Republik versucht hat, dieses Dreigestirn im Sinne der Stabilität zu halten. SAZKA hat nicht nur gefordert, sondern auch massive Anstrengungen in alle Richtungen unternommen um die Mehrheit der Anteile zu erhalten.“

Welche Position haben Sie da vertreten?

Dr. Walter Rothensteiner: Gar keine, weil ich in den Gesprächen nicht dabei war.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Haben Sie diesbezüglich Gespräche geführt?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein. Ich kann allerdings sagen, die Geschichte war voll von Erfolg gekrönt, weil am Freitag die Mehrheit übernommen wird.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (erheitert): Ist es korrekt, dass die Sazka Anstrengungen unternommen hat, die Mehrheit der Anteile zu erhalten?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, wenn Sie es jetzt kriegen?!

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Damals! Ich rede vom damaligen Zeitpunkt.

Dr. Walter Rothensteiner: Wahrscheinlich, ja; aber ich war nicht in diese Gespräche eingebunden.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Mhm. Also wissen Sie auch nicht, ob es stimmt, dass die Sazka auch versucht hat, die Schelhammer-&-Schattera-Anteile zu übernehmen?

Dr. Walter Rothensteiner: Die werden wahrscheinlich alles probiert haben, aber wie gesagt, mit mir haben sie nicht über dieses Thema geredet.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Und wissen Sie, ob die Republik ein Vorkaufsrecht hatte?

Dr. Walter Rothensteiner: Das nehme ich an, weiß ich aber nicht – Eigentümersphäre.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wissen Sie, wie der damalige Finanzminister Löger auf das Ansinnen seitens Sazka reagiert hat?

Dr. Walter Rothensteiner: Auch das weiß ich nicht. Das fällt ja in Wahrheit alles wieder unter die Frage des Verfahrens, weil das ja alles wiederkommt. Also ich bitte um Entschuldigung: Erstens war ich bei den Gesprächen nicht dabei, und zweitens muss ich mich da eigentlich auch enthalten.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ja. Ja, ich frage Sie aber trotzdem. Auf Seite 7 in diesem Protokoll – aber das brauchen wir jetzt nicht nachzulesen –, hat Herr Komárek eben mitgeteilt, dass die Republik die Möglichkeit eines Aufgriffs dieser Anteile hat, und dies sei von Komárek „als Blockade bezeichnet“ worden. Und gleich danach ist zu lesen, der Finanzminister habe als Eigentümervertreter ein Interesse an stabilen Verhältnissen innerhalb der Aktionärsstruktur gehabt und sohin eine Vermittlerrolle eingenommen.

Haben Sie mit Löger einmal über diese Situation gesprochen?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Glaube ich nicht, weil das letztendlich eine reine Frage ist, was die Republik Österreich mit den Tschechen verhandelt. Da komme ich als Aufsichtsrat nicht vor, weil ich ja kein Organ der Republik bin.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Mhm. Laut Ihrer Notiz von der Präsidiumssitzung der Casag vom 25.9.2018 soll sich Bundeskanzler Sebastian Kurz am 2.10.2018 mit Pröll getroffen haben – das war heute schon Thema. Kein Monat später suchte Komárek wieder Gespräche mit Löger.

Kann man demnach davon ausgehen, dass sich auch Kurz als Bundeskanzler für eine Lockerung der angespannten Lage einsetzte? Wissen Sie dazu etwas?

Dr. Walter Rothensteiner: Keine Ahnung.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Okay.

Robert Chvátal, ein Aufsichtsratsmitglied der Casag, hat in seiner Zeugeneinvernahme am 17.2.2019, und zwar hat die die Nummer 613, zu Protokoll gegeben, er ist bei einem anderen Treffen zwischen Komárek, Löger, Schmid, Schelling und Kurz dabei gewesen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Auf Seite 19 sagt er Folgendes: „Die Rolle von Kurz war die eines Staatsmannes, der das Signal aussandte eine Abstimmung zwischen allen Aktionären zu fördern.“ – Teilen Sie diese Auffassung?

Dr. Walter Rothensteiner: Wie gesagt, ich war nicht dabei, aber ich gehe davon aus, dass er dann daran Interesse hatte.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Okay.

Gut, dann wechseln wir zum Themenbereich Bestellung des Vorstandes Sidlo, und ich beziehe mich wieder auf das vorhin vorgelegte Dokument 17009. Herr Löger sagt da auf Seite 8, angesichts der Lage, die da dargestellt wurde - - 17009, Seite 8, Löger spricht - - (Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Frau Verfahrensanwältin möchte angemerkt haben, dass dieser Bereich, der hier angesprochen wird, in das Strafverfahren fällt, vom Strafverfahren umfasst ist.

Ich bin der Meinung, jeder Abgeordnete hier hat die Möglichkeit, Fragen zu stellen, und dann wird beurteilt, ob diese Frage in das Strafverfahren fällt beziehungsweise ob der Gefragte, ob die Auskunftsperson sich des Entschlagungsrechts bedient. Es sind hier schon viele Fragen, auch von Ihnen, gestellt worden, die Teil des Strafverfahrens sind. Wenn die Auskunftsperson antwortet, dann ist es okay, aber wenn die Auskunftsperson sagt, ich entschlage mich, dann werden wir das überprüfen und dann wird feststehen, ob die Frage zulässig ist oder nicht.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ja, das ist verständlich. Ich möchte trotzdem probieren, die eine oder andere Frage zu stellen, weil sie vielleicht eben nicht weiter für das Strafverfahren relevant ist.

Löger spricht in diesem Protokoll von einer gesamtstrategischen Neuausrichtung, aus der „eine Governancelösung für einen Dreier-Vorstand entstand“.

Herr Dr. Rothensteiner, können Sie uns schildern, weshalb ein Dreiervorstand für die Casag zu dem Zeitpunkt angedacht war?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe eh zuerst gesagt, ich würde es Ihnen gern sagen, wenn nicht eben Strafverfahren vorhanden wären mit der Geschichte.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Dann werden wir diesen Komplex jetzt komplett aussparen. Wir lassen es derzeit. Ich gebe das Wort weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Gödl, der am Wort ist, ist fertig? – Danke.

Wir kommen somit zur Fraktion der SPÖ. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wollen Sie uns vielleicht beschreiben, wie Anfang 2018 die Stimmung innerhalb des Konzerns auf der Ebene der Eigentümer war? Damit meine ich die drei Großeigentümer Öbib, Novomatic und Sazka, wobei: genau genommen Medial.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, also ich kann da sicherlich nicht sehr viel dazu sagen. Es war halt generell die Diskussion: Will man das öffentlich, dass ein Ausländer dort einsteigt? – Ja, aber das passiert, weil einzelne Aktionäre halt gesagt haben: Wir verkaufen.

Begonnen hat das die Privatstiftung der Frau Dr. Bablik, die es damals gegeben hat. Die hat 16 Prozent an der Casinos Austria gehabt. Das ist eine fast 90-jährige Dame, deren Stiftung das verkauft hat, und dann hat es schön langsam begonnen: Na ja, wenn die verkauft, verkaufen wir auch! – Und auf die Art ist das weniger geworden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hätte da an und für sich die Republik ein Vorkaufsrecht gehabt?

Dr. Walter Rothensteiner: Weiß ich nicht, wahrscheinlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Ihnen als Aufsichtsratsvorsitzender die Vorkaufsrechte unter den Eigentümern nicht bekannt?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich weiß es jetzt nicht. Das kann man nachschauen, das steht ja irgendwo in den Satzungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, es muss eben den anderen Eigentümern angeboten werden (Auskunftsperson Rothensteiner: Ja, ja, wird so sein!), die dann im Verhältnis zu ihren aktuellen Beteiligungen ein Vorkaufsrecht haben.

Dr. Walter Rothensteiner: Wird so sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nur, wenn die alle verzichten. – Das heißt, es wurde hier auf die Ankäufe verzichtet, und dann hat halt die Sazka gekauft?

Dr. Walter Rothensteiner: Noch einmal: Da kann ich nur überhaupt nichts dazu sagen, weil ich ja nie in die Eigentümerstrukturen involviert war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber als Präsident des Aufsichtsrats kennt man die Eigentümer schon.

Dr. Walter Rothensteiner: Man kennt die Eigentümer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und man merkt auch, wenn die wechseln (Auskunftsperson Rothensteiner: Aber wenn die Eigentümer - -!), und man ist ja im ständigen Austausch mit den Eigentümern.

Dr. Walter Rothensteiner: Wenn die Eigentümer einander Anteile verkaufen, dann ist das deren Entscheidung, und da wird nicht der Aufsichtsrat gefragt. Da wird er bestenfalls ausgetauscht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau, aber ausgetauscht wird. Aber informiert werden Sie schon?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, selbstverständlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja eben! Deswegen müssen Sie ja informiert sein, ob jetzt - -

Dr. Walter Rothensteiner: Er muss ja informiert sein, weil jede Aktienübertragung hauptversammlungspflichtig ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben auch im Vorfeld dann immer gehört, wann wer verkaufen will, und die Republik hat immer verzichtet?

Dr. Walter Rothensteiner: Die Republik hat mich nicht gefragt, was ich dazu sage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, aber die Republik hat verzichtet?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja. Sie hat nicht aufgegriffen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, okay. Jetzt gab es drei große Eigentümer Anfang 2018. (Auskunftsperson Rothensteiner: Und ein paar kleine!) Seitdem ist das relativ stabil - - (Auskunftsperson Rothensteiner: Und ein paar kleine!) – Ein paar kleine. Und wie war das Verhältnis zwischen Sazka, Novomatic und Öbib?

Dr. Walter Rothensteiner: Das ist schwer zu beschreiben, weil es da natürlich gute und schlechte Zeiten gibt, und da gibt es gute Meldungen, weniger gute Meldungen. Also dazu kann ich eigentlich keinen abschließenden Kommentar geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie brauchen ja keinen abschließenden abzugeben, Sie sollen nur beschreiben. Sie können ja auch gerne den Stand 2018, Beginn oder erstes Halbjahr, und dann die Entwicklung bis Ende 2019 beschreiben.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, aber noch einmal: Ich bin nicht in der Eigentümerschiene unterwegs, ich bin in den Organen unterwegs. Und wenn die Eigentümer im Hintergrund etwas hin und her verkaufen wollen oder sonst was, müssen sie sich das selber ausmachen, da fragen sie mich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber bei Aufsichtsratsbesetzungen, Vorbereitungen, Hauptversammlungen - -

Dr. Walter Rothensteiner: Ja. Ich bin dann der, der es durchführen muss.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber ich meine: Entschuldigung, aber wie viele Jahre sind Sie in dem Verein? 30 Jahre?

Dr. Walter Rothensteiner: Bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In der Casag sind Sie jetzt 30 Jahre?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, sicher.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.

Dr. Walter Rothensteiner: Aber trotzdem ist es noch immer so, dass die Eigentümer sagen, was sie wollen, und die Organe das dann umsetzen müssen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau! Und Sie sollen mir jetzt erzählen, was die Eigentümer wollten.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich weiß nicht, was die Eigentümer alle im Jahr 2018 wollten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie nicht informiert worden?

Dr. Walter Rothensteiner: Noch einmal: Was soll ich jetzt beschreiben? Ob Herr Neumann mit Herrn Sowieso gestritten hat? Oder ob Herr Schmid mit Herrn Sowieso gestritten hat?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen nur eines sagen: Vor Ihnen war ja ein Eigentümervertreter da (Auskunftsperson Rothensteiner: Ja!), und der hat gesagt, die Vorstandsbestellungen hat alle der Aufsichtsrat entschieden.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, eh! Vorstandsbestellungen: Aufsichtsrat – habe ich ausführlich erklärt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben die auch entschieden; da haben sie sich gar nicht eingemischt.

Dr. Walter Rothensteiner: Bei was?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei der Vorstandsbestellung.

Dr. Walter Rothensteiner: Na, Vorstandsbestellung – habe ich ja, glaube ich, heute schon ausführlich erklärt – macht der Aufsichtsrat. Da ich dessen Vorsitzender bin, habe ich das durchgeführt, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da mischen sich die Eigentümer gar nicht ein?

Dr. Walter Rothensteiner: Da mischen sich die Eigentümer nicht ein, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gar nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Die haben ihre Leute. Ich habe das Verfahren ordentlich dargestellt; mehr ist dazu nicht zu sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat es da nicht zwischen den Eigentümern irgendwie so eine Vereinbarung gegeben, dass von den drei großen jeder einen vorschlagen oder nominieren darf?

Dr. Walter Rothensteiner: Das habe ich heute schon ausgeführt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber da mischen sie sich ja schon ein.

Dr. Walter Rothensteiner: Aber jetzt kommen wir schön langsam wieder tiefer in das Ermittlungsverfahren hinein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber da mischen sich die Eigentümer schon in die Bestellung der Vorstandsmitglieder ein?

Dr. Walter Rothensteiner: Noch einmal: Ich glaube, ich habe ausführlich dazu Stellung genommen. Mehr werde ich nicht sagen, weil ich sonst wieder im Ermittlungsverfahren drinnen bin.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei der Frage?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja. – Na ja, ich kann Ihnen nicht sagen, ob irgendeiner Bauchweh gehabt hat oder ob einer sich nicht wohlgefühlt hat dabei. Das - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na gut. Ich lege Ihnen etwas vor: Dokument 5331, Seiten 3 und 4. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich habe zur Geschäftsbehandlung eine Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das Dokument ist auf Englisch, und ich glaube, irgendwo in der GO habe ich einmal gelesen, dass die einzige gültige Sprache im Parlament Deutsch ist. Haben wir da jetzt ein Problem?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Also, natürlich ist Deutsch als Amtssprache definiert, aber ich würde jetzt nicht wirklich ein Problem darin sehen.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kurz zur Erklärung: Das ist ein Protokoll, da haben sich ein Vertreter der Sazka-Gruppe und ein Vertreter der Novomatic-Gruppe getroffen, und für Österreich war ein gewisser Thomas Schmid dort. Der war zwar nicht bei der Öbib, war nur ein Befehlsempfänger von Löger, wie er gestern hier gesagt hat, aber er war der Vertreter Österreichs. Da wurde über die Zukunft der Casinos Austria gesprochen, und zwar am 3. Mai 2018 um 16 Uhr. – Aber lesen Sie sich das in Ruhe durch.

Dr. Walter Rothensteiner: Noch einmal, Herr Krainer: Das ist ein Teil des Ermittlungsverfahrens. Ich werde dazu nicht Stellung nehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das hat mit dem Ermittlungsverfahren - - Was hat da etwas mit dem Ermittlungsverfahren zu tun?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich bin der Meinung, das ist ein Teil des Ermittlungsverfahrens.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich bitte die Verfahrensanwältin um eine Beurteilung in der Frage, ob das mit dem Ermittlungsverfahren zu tun hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, nein! Zuerst muss die Auskunftsperson erklären - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich führe hier den Vorsitz, Herr Abgeordneter Krainer, und wenn ich der Verfahrensanwältin das Wort erteile, ist das jetzt meine Entscheidung, und ich erteile ihr das Wort. Ich hätte gerne eine Einschätzung in dieser Frage, okay?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er soll einmal sagen, inwiefern das Teil des Ermittlungsverfahrens ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen! Am Wort ist die Verfahrensanwältin.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die weiß das ja auch nicht! Das ist ja nicht im Akt! Das ist vom BMF, das ist nicht von der Staatsanwaltschaft.

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Gut, es geht um die Vorstandsbestellung, und die Vorstandsbestellung und jeder Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung ist logischerweise Teil des anhängigen Ermittlungsverfahrens. Wenn Sie nun darlegen, inwiefern das nicht im Zusammenhang mit einer Vorstandsbestellung steht, dann können Sie die Frage - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe ja noch gar keine Frage gestellt! Ich habe die Auskunftsperson ersucht, das durchzulesen, und da gibt es, glaube ich, bei den 12 Bulletpoints einen oder zwei, die irgendetwas am Rande mit einer Vorstandsbestellung zu tun haben. Der Großteil der Sachen hat gar nichts damit zu tun, und zwar gar nichts. Deswegen kann das auch nicht im Zusammenhang mit irgendeinem Teil des Strafverfahrens stehen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, bevor wir überhaupt zu Ihrer Frage kommen, muss ich schon sagen, dass diese Urkunde natürlich in Englisch ist und dass nicht erwartet werden kann, dass alle der englischen Sprache so mächtig sind, dass sie dieses fachspezifische Englisch auch so verstehen, und zwar betrifft das nicht nur die Auskunftsperson, sondern alle, die hier im Ausschuss involviert sind, müssen der englischen Sprache so mächtig sein, dass sie das auch verstehen können.

Ich meine daher, die Vorlage einer anders als deutschsprachigen Urkunde kann man grundsätzlich nicht für zulässig erachten – es könnte ja auch Tschechisch sein. Wir alle können nicht Tschechisch. Wenn, würde ich Sie bitten – wie im Gerichtsverfahren auch ‑, hier eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.

Dr. Walter Rothensteiner: Darf ich nur einen Satz dazu sagen? Dieses Papier ist die Darstellung eines Treffens von Leuten, wo ich nicht dabei war. Daher kann ich dazu relativ wenig sagen, nicht?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Deswegen habe ich am Anfang ausdrücklich gesagt, das Papier ist in Englisch, und habe deswegen den Vorsitz gefragt, ob das ein Problem ist. Und da hat es geheißen, nein, es ist kein Problem.

Wenn es ein Problem ist, dann ist es ein Problem. Ich habe deswegen ja ausdrücklich gefragt. Ich persönlich habe ja kein Problem damit, aber ich weiß, dass irgendwo in der GO steht, dass man hier herinnen nur Deutsch reden darf.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich schließe mich insbesondre der Argumentation des Verfahrensrichters, dass es sich offensichtlich um ein fachspezifisches Englisch handelt, an, und ich glaube, es ist die Argumentation des Verfahrensrichters durchaus sehr schlüssig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Leiten Sie eine amtliche Übersetzung oder eine Übersetzung ein? Lassen Sie als Vorsitzender das Dokument übersetzen?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich glaube, das ist nicht vorgesehen, sondern es ist vorgesehen, dass Sie die Urkunden vorlegen. Dass wir von Amts wegen eine Übersetzung vornehmen, ist mir nicht bewusst.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, Entschuldigung, aber das ist jetzt nicht eine Frage, die an Sie gerichtet ist, sondern natürlich an den Vorsitz. Das ist nicht eine Frage an den Verfahrensrichter, das ist eher eine PD-Frage. Das habe ja nicht ich vorgelegt, das kommt vom Bundesministerium für Finanzen. Das ist das Dokument 5331 – das ist eine Unterlage, die das Finanzministerium dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt hat, weil es jedenfalls abstrakt relevant ist –, und das ist auf Englisch gehalten.

Jetzt habe ich kein Problem, wenn es heißt, ich darf dazu nur Fragen stellen, wenn es eine amtliche Übersetzung gibt. Dann stellt sich die Frage: Muss ich das jetzt als Parlamentarier selber organisieren und zahlen? Macht das die PD? – Das ist jetzt die Frage an den Vorsitz.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zwei Stellungnahmen dazu:

Das eine ist, dass wir Einvernehmen in dieser Frage herstellen müssen. Wenn eine Fraktion oder die Auskunftsperson sagt, sie will zu diesem Dokument nicht befragt werden, weil es englisch ist, dann hat man das zu akzeptieren. – Das ist die erste Entscheidung.

Wenn diese Entscheidung gefallen ist, dann geht es um die Frage: Ist eine Übersetzung möglich?, und die Frage ist, wie das vom Prozess her gestaltet wird.– Dazu sagt mir die Parlamentsdirektion, die Parlamentsdirektion kann das machen. Es dauert natürlich ein bisschen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann machen Sie das, was Sie gesagt haben!

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber nochmals, Herr Abgeordneter Krainer: Wenn die Auskunftsperson mächtig ist, dieses Schriftstück zu lesen, und dann sagt, das ist involviert, es betrifft das Strafverfahren, dann könnten Sie sich auch mit dieser Antwort zufriedengeben.

Wenn Sie sich zufriedengeben, dann könnten wir uns die Übersetzung ersparen. Wenn Sie sich nicht zufriedengeben, müssten wir das wahrscheinlich übersetzen. Ich glaube aber, die Auskunftsperson hat angedeutet, dass das auch dieses anhängige Strafverfahren betrifft, und damit wäre jede Übersetzung hinfällig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Entschuldigung, ich präzisiere jetzt und frage auch die Auskunftsperson, ob da quasi auch das Entschlagungsrecht in Anspruch genommen wird.

Dr. Walter Rothensteiner: Der Sprache bin ich mächtig - - (Abg. Krainer: Ich hab’ noch keine Frage gestellt, er kann sich nicht entschlagen!) Nein, ich habe nur gesagt, ich will es nicht kommentieren, aber Sie können gerne fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir sind hier nicht, um Sie zu Kommentierungen einzuladen. Sie sind hier, weil Sie hier als Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht antworten müssen. (Auskunftsperson Rothensteiner: Ja!) Sie dürfen sich der Aussage entschlagen, wenn Sie sich durch die Aussage eventuell einer gerichtlichen Verfolgung aussetzen könnten oder wenn Sie dadurch Geschäftsgeheimnisse - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir können es kürzer machen, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): - - brechen würden, in diesem Fall – das ist, glaube ich, die Variante vier –, oder wenn Sie einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Nachteil hätten - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Krainer, wir können es kürzer machen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): - -, was jetzt nicht der Fall ist. Es kann ja in diesem Fall nur eins oder vier sein (Auskunftsperson Rothensteiner: Ja!), und wenn eine Frage darunter fällt, dann müssen Sie es halt sagen.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, aber dann müssen Sie einmal die Frage stellen, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber ich darf ja nicht! Ich würde eh gern.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Lieber Herr Abgeordneter, ich wollte Sie jetzt schon seit 2 Minuten auffordern, diese Frage zu stellen. Bitte sehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): So, meine erste Frage ist: Hier steht, dass ein gewisser Thomas Schmid Sie anrufen und über dieses Treffen informieren wird. Ist das passiert?

Dr. Walter Rothensteiner: Weiß ich nicht mehr, aber - - (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Also ich sage noch einmal, ich will mich auch bei dieser Frage entschlagen. Sie finden da drin, es geht da auch um eine Bestellung des Herrn Škopek, das ist auch im Rahmen dieser Vorstandsbestellung, daher werde ich dazu nicht Stellung nehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das brauchen Sie auch nicht, denn ich habe ohnedies nicht danach gefragt. Stellung nehmen müssen Sie eh nur zu den Fragen, die ich stelle – nicht zu denen, die ich nicht stelle.

Meine Frage war: Hier steht: „TS to call Walter Rothensteiner“ – das heißt, Thomas Schmid soll Sie anrufen und Sie informieren.

Sind Sie in den Tagen danach des Mai 2018 von Thomas Schmid angerufen worden und hat er Sie über dieses Treffen informiert?

Dr. Walter Rothensteiner: Erinnern kann ich mich nicht, daher kann ich nichts dazu sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da ging es um die Vorbereitung einer Hauptversammlung.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, irgendwann wird man gesagt haben, jetzt haben wir uns auf Aktienkäufe geeinigt, und dann brauche ich in der Hauptversammlung eine Zustimmung, wenn Aktien sich ändern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da geht es ja gar nicht um Aktienkäufe, oder? (Auskunftsperson Rothensteiner: Bitte?) – Da geht es ja gar nicht um Aktienkäufe.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja ansonsten brauche ich keine Hauptversammlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da geht es um die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Dr. Walter Rothensteiner: Na ja, da sind wir auch dort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, Management - - Aufsichtsrat ist nicht Management.

Dr. Walter Rothensteiner: Herr Krainer, das weiß ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, eben. Deswegen sind wir nicht dort, sondern wir sind woanders.

Dr. Walter Rothensteiner: Aber wenn die Tschechen neue Gesellschafter sind, werden sie auch Aufsichtsräte bestellen, und daher müssen sie es in der Hauptversammlung machen, und das werden sie mir wahrscheinlich irgendwann mitgeteilt haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, da steht drin, dass Herr Schmid gern innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen eine Hauptversammlung hätte – und der Aufsichtsrat muss vorher tagen, und dann erst die Generalversammlung – und dass Schmid das Öbib-Nominierungskomitee organisiert und Sie anruft und darüber informiert, und die Frage ist: Ist das passiert?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich weiß das nicht mehr. Man kann nachweisen, wann Aufsichtsratssitzungen waren und wann Hauptversammlungen waren, aber ob mich Herr Schmid zu dem Thema genau an dem Tag angerufen hat oder nicht, mit Verlaub, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann steht drin, dass Sazka - - Ich meine, haben Sie den Rest gelesen?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da steht: „SAZKA Group IPO off the table“. – Das heißt, die wollten an die Börse gehen und haben das abgesagt.

Dr. Walter Rothensteiner: Ist letztendlich auch Geschäftsgeheimnis. Ob die Börse oder sonst was machen wollen, werde ich hier nicht breit erzählen, auch wenn ich informiert gewesen sein könnte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bitte ein bissl näher ans Mikro! (Auskunftsperson Rothensteiner: Bitte?) Ein bisschen näher ans Mikro!

Dr. Walter Rothensteiner: Ja. – Ich sage: Was sich die Sazka da vorgenommen hat, ob sie das tun will oder nicht, ist, auch wenn ich es gewusst hätte, eine Geschäftsgeheimnisfrage (Abg. Krainer: Nein, nicht für Sie!), und das werde ich sicher nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, Sie müssen hier nicht Geschäftsgeheimnisse von Sazka wahren.

Dr. Walter Rothensteiner: Na ja, wenn die Sazka einen IPO für sich selber zur Übernahme von Casinos Austria et cetera machen möchte – was ja sein könnte –, spielt diese Frage sehr wohl dort hinein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe gar nicht gewusst, dass die das vorhatten.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe gesagt: wenn sie es vorgehabt hätten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Na, ist eh eine interessante Information.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Na ja, Herr Abgeordneter Krainer, das geht schon ganz stark - - Ich würde Sie wirklich ersuchen, da ganz vorsichtig in den Formulierungen zu sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, aber dann schauen wir weiter – also das ist eh abgesagt –: Sie suchen nach einer Lösung und einer neuen Struktur. Die Sazka hat nur zwei Bedingungen, und diese zwei Bedingungen hat ein gewisser Karel Komárek auch an den „Mr. Minister“ – ich nehme an, es ist Herr Löger gemeint – kommuniziert. Ist Ihnen das bekannt?

Dr. Walter Rothensteiner: Sicher nicht, denn ich war nicht dabei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und er hat Sie nachher nicht informiert?

Dr. Walter Rothensteiner: Herr Krainer, ich weiß nicht, wann mich wer angerufen hat. Ich kann feststellen, wann Sitzungen einzuberufen waren, denn darüber gibt es Protokolle.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jetzt enttäuschen Sie mich aber. Vorhin bin ich gefragt worden, ob das so sein wird wie bei Herrn Blümel, und ich habe gesagt: Beim Rothensteiner sicher nicht - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden noch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): - - , der ist ein Urgestein im Wirtschaftsleben, der erinnert sich an die Sachen, die er macht, und steht zu seiner Verantwortung.

Dr. Walter Rothensteiner: Also ich führe im Jahr ein paar Telefonate, und dass ich mich nicht an jedes einzelne erinnere, dafür bitte ich um Verständnis, auch wenn ich ein Urgestein bin.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist auch okay, man muss sich nicht an jedes erinnern, aber man kann sich zumindest an einige erinnern.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja. An dieses nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, wir gehen in diesem Protokoll dann in der nächsten Runde Schritt für Schritt weiter.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr. Wir sind somit am Ende der ersten Runde.

Ich hätte jetzt gern zwei Bemerkungen gemacht:

Ich wollte nur einmal klarstellen, wie ich den Vorsitz anlege – ich glaube, das ist ganz wichtig –: Ich würde mich ganz gerne wirklich sehr zurückhalten und das so laufen lassen – wie ein Schiedsrichter letztlich, der ein gutes Spiel organisiert.

Ich glaube, es sind bei Geschäftsordnungsdebatten immer drei Fragen, die entscheidend sind: Ist eine Frage zulässig? Wurde die Frage beantwortet? Oder liegt ein Entschlagungsrecht vor? – Dazu möchte ich ausdrücklich festhalten, dass ich mich in diesen Fragen natürlich sehr intensiv mit der Verfahrensanwältin und insbesondere mit dem Verfahrensrichter beraten werde und mich in einem ganz hohen Prozentsatz der Fälle deren Meinung auch anschließen werde. – Es ist mir noch wichtig, das bezüglich meiner grundsätzlichen Positionierung zu betonen.

Zum Zweiten ist es so, dass es jetzt nach 17 Uhr ist, und Sie hätten ja für heute noch eine dritte Auskunftsperson vorgesehen. Es gibt ein Einvernehmen zwischen den Fraktionen, dass Befragungen, wenn es nach 17 Uhr ist, nicht mehr stattfinden, aber ich richte natürlich an die Runde die Frage, ob es zu diesem Thema Wortmeldungen gibt und ob wir Einvernehmen darüber herstellen können – ich glaube, das ist auch nur fair gegenüber der Auskunftsperson –, die dritte Auskunftsperson heute nicht mehr in unseren Befragungsraum zu bitten. (Abg. Krainer: Wir würden sie gern befragen!) Bitte? (Abg. Krainer: Wir würden sie gerne befragen!)

Ich bitte also die Fraktionen um eine kurze Stellungnahme.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir würden sie gerne befragen, und wenn es nicht so lange Unterbrechungen gäbe, dann würde sich das alles locker ausgehen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, die langen Unterbrechungen sind schon evident. Also aus unserer Sicht ergibt es keinen Sinn mehr – ich meine, wir sitzen jetzt seit 9 Uhr da, und man muss sich doch ein bisschen konzentrieren, wenn man sinnvoll befragen möchte –, von unserem Standpunkt aus ergibt es keinen Sinn mehr, Frau Glatz-Kremsner jetzt noch in den Ausschuss zu holen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Darf ich auch die anderen Fraktionen um ein kurzes Statement bitten? – Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wir sehen das gleich wie Kollege Hafenecker, möchten aber nochmals unseren Appell erneuern, dass wir dringend an der Struktur, an den Beginnzeiten und an der Straffung der Befragung arbeiten, denn sonst laufen wir einfach Gefahr, dass wir in der Zeit des Untersuchungsausschusses zu wenig Auskunftspersonen sehen können.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Her Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich glaube auch, dass es der Auskunftsperson eher nicht zuzumuten ist, dass man wieder in die späten Nachstunden geht, und ich bin auch gerne bereit, ein neuerliches Gespräch über strukturelle Fragen, über die Aufteilung von Auskunftspersonen und die Einteilung an den jeweiligen Tagen zu führen. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete Krisper, darf ich Sie auch noch um eine Stellungnahme bitten?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin hin- und hergerissen. Ich finde, wenn eine Auskunftsperson schon da ist und sich vorbereitet hat, ist es ihr gegenüber nur fair, sie zu befragen. Ich sehe auch die Gegenargumente, bin aber für die Befragung. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Also ich glaube, es gibt ein sehr klares Ergebnis: Da wir kein Einvernehmen herstellen können, gilt das, was im Arbeitsplan vereinbart ist, und deshalb wird die Befragung der dritten Auskunftsperson heute nicht mehr stattfinden.

*****

Wir gehen somit weiter in der Befragung und kommen in die zweite Runde.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst von der FPÖ. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Dr. Rothensteiner, ich knüpfe an unsere erste Runde, wo Sie dann auch gesagt haben, dass die Eignung oder Nichteignung von Peter Sidlo nicht der Grund für Ihre anfängliche Ablehnung des Novo-Kandidaten war. Ich möchte nur Folgendes feststellen und frage Sie, ob Sie dieser Aussage zustimmen:

Sie waren also im Jahr 2019 der Meinung und sind nach wie vor der Meinung, dass Mag. Peter Sidlo für die Position des Finanzvorstandes der Casag geeignet war, also dass er die ausreichende Qualifikation mitbrachte?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja. Ist so.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das bejahen Sie. – Danke.

Dann komme ich auf den Vorhalt von Ihnen in der ersten Runde zu sprechen, Sidlo sei Ihnen unsympathisch gewesen, vor allen Dingen, weil er auf Sie zukam und fragte, ob es in der Casag auch für die FPÖ einen Job geben würde.

Dr. Walter Rothensteiner: „Unsympathisch“ habe ich nie gesagt, Frau Abgeordnete. (Abg. Fürst: Bitte?) – „Unsympathisch“ habe ich nie gesagt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ach so. Was haben Sie gesagt?

Dr. Walter Rothensteiner: Weiß ich nicht mehr; aber „unsympathisch“ wäre mir aufgefallen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. Befremdet?

Dr. Walter Rothensteiner: Das ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber Sie wären ausgeflippt, haben Sie gesagt.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, nachher.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. Ich möchte Ihnen dazu nur folgende Aussage von Ex-Bundesminister Hartwig Löger vorhalten – ich beziehe mich auf das Dokument 17009; das haben wir wahrscheinlich schon vorgelegt –:

In seiner Einvernahme hat Hartwig Löger von einem Telefonat mit Ihnen berichtet, und er hat da vorgetragen, dass Sie Mag. Sidlo deswegen nicht mögen würden oder auch nicht unterstützen würden, weil Peter Sidlo politisch „die Raiffeisenorganisation angepatzt“ hätte, dass er über Jahre aus der FPÖ hinaus sozusagen die Raiffeisen attackiert hätte; und die zweite Aussage auf Seite 14: dass Mag. Sidlo mit Ihnen gemeinsam im Generalrat der Nationalbank war und dort eine Äußerung von Ihnen „korrigiert“ und „ergänzt“ hätte und dass Sie das quasi nicht goutiert hätten oder dadurch in Ihrer Eitelkeit irgendwie verletzt gewesen wären. – Was sagen Sie dazu?

Dr. Walter Rothensteiner: Darauf würde ich zwar gerne antworten, aber das ist letztendlich wirklich ein Teil des Verfahrens, und ich habe ja noch keine Aussage bei der Staatsanwaltschaft gemacht. Das ist die Aussage von Löger. Da bitte ich schon zu verstehen, dass ich zuerst dort meine Aussage machen muss.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das nehme ich zur Kenntnis. Aber Sie haben es von selber sozusagen aktiv angesprochen, dass Sie ungehalten waren (Auskunftsperson Rothensteiner: Ja, ja, aber mehr geht nicht!), weil er gesagt hätte, ob es auch einen Job gibt. Es hat da aber offensichtlich andere Gründe auch gegeben für Ihre - -

Dann darf ich Ihnen noch eine Aussage vorhalten. Das ist der Aktenvermerk über die bisherigen Ergebnisse der Datenauswertung durch die WKStA, also durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Da geht es um die Auswertungen des Handys von Mag. Harald Neumann. (Ruf: Dokumentennummer bitte!) – Entschuldigung: 16907. – Hier geht es um einen SMS-Verkehr zwischen Mag. Merwald, einem Novomatic-Manager, der an Harald Neumann, den Novomatic-Chef, geschrieben hat, und Mag. Merwald schreibt hier auch, es sei jetzt nicht der Kandidat Peter Sidlo an sich oder per se der Grund - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte zum Abschluss kommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): - - , warum Sie ihn ablehnen, sondern Sie hätten absolut etwas gegen Blau, also gegen die Freiheitliche Partei.

Dr. Walter Rothensteiner: Das kann ich aus dem gleichen Grund nicht kommentieren, tut mir leid.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde vielleicht nur zum Prozedere Folgendes klarstellen, Herr Dr. Rothensteiner – dass wir das noch einmal klarstellen, ist ganz wichtig –: Die Verfahrensordnung sieht auch dann, wenn eine ähnliche Frage gestellt wird, vor, dass bitte zu wiederholen ist: Ich mache von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch. – Dann mache ich einen Blick zur Verfahrensanwältin und zum Verfahrensrichter, und dann ist die Situation klar. – Also darum hätte ich Sie gebeten.

Dr. Walter Rothensteiner: Also ich mache da alles klar: Da entschlage ich mich. (Abg. Hafenecker: Zur Geschäftsordnung!)

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frage an den Herrn Verfahrensrichter: Belastet man sich in einem Verfahren, wenn man sagt, dass man die FPÖ nicht mag?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das kommt durchaus darauf an. Das kommt durchaus darauf an, das kann ich Ihnen so abstrakt sicherlich nicht sagen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Rothensteiner, ich möchte bitte noch einmal auf das mit Ihnen ja schon diskutierte Treffen mit Herrn Pilnacek, dem Strafrechtssektionschef, zurückkommen. Wer hat denn diesen Termin vereinbart?

Dr. Walter Rothensteiner: Die Sekretärinnen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von Ihnen?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, meine Sekretärin und seine.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von Pilnacek?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und wer hatte die Idee? Pröll oder Sie oder Pilnacek?

Dr. Walter Rothensteiner: Na Pilnacek nicht. Das habe ich ja vorhin - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber einer von Ihnen?

Dr. Walter Rothensteiner: Das habe ich ja vorhin ausführlich erklärt. Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie lange hat denn dieses Gespräch gedauert, so ungefähr: 1 Stunde? Eine halbe? 2 Stunden?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich schätze, 20 Minuten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): 20 Minuten. Und wie lange haben Sie im Wartezimmer gewartet?

Dr. Walter Rothensteiner: Na ja, sicherlich auch 10, 15 Minuten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie viel? 10?

Dr. Walter Rothensteiner: 10, 15 Minuten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch länger?

Dr. Walter Rothensteiner: Eher nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Eher nicht. – Hat Sie jemand vom Kabinett - -

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, natürlich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also das Kabinett der Justizministerin hat Sie gesehen?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, natürlich, weil - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Weil das Büro von Herrn Pilnacek ja so gelegen ist, dass man das Kabinett ja gar nicht sehen würde.

Aber ist das nicht ein bisschen ein sensibler Termin, wenn zwei Beschuldigte - - – so in der Wahrnehmung, ich weiß ja nicht, also mein Rechtsdings ist schon so –: Wenn so ein sensibler Termin ist, wo man zu Pilnacek hinkommt, und es lassen dort Pröll und Rothensteiner das Kabinett sehen: Hey, da sitze ich und da mach ich ein bisschen - - Das ist schon ein bissl sensibel, oder? Oder ist das jetzt zu viel Meinung?

Dr. Walter Rothensteiner: Was soll ich dazu sagen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay. Nein, dann sage ich es einfach: Also ich glaube, dass das schon ein Dings ist – aber ich kann es ja sagen.

War bei diesem Termin noch irgendjemand anwesend?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Kollege Stögmüller, wirklich: § 41 sieht vor, keine Unterstellungen vorzunehmen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, ich nehme es retour. Ich will es nicht unterstellen, aber - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde wirklich bitten, da sehr vorsichtig in der Formulierung zu sein, denn wenn Sie interpretieren, es ist ein sensibler Termin, so ist das eine Wertung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben natürlich recht.

War Oberstaatsanwaltschaft Fuchs ein Thema bei diesem Termin?

Dr. Walter Rothensteiner: Wer?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Oberstaatsanwalt – oder Staatsanwalt – Fuchs.

Dr. Walter Rothensteiner: Kenne ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie kennen Staatsanwalt Fuchs nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Kenne ich nicht! (Unruhe im Saal.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, Staatsanwalt.

Dr. Walter Rothensteiner: Kenne ich nicht, tut mir leid.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Den Leitenden Staatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft kennen Sie nicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein. Muss ich das?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, ich frage Sie. (Auskunftsperson Rothensteiner: Nein, gut!) War er kein Thema dort und hat Pilnacek ihn nie angesprochen bei diesem Termin mit Pröll?

Dr. Walter Rothensteiner: Also jetzt muss ich schon einmal sagen, es gibt einen Aktenvermerk des Herrn Sektionschefs offensichtlich beim Staatsanwalt, den sich ja das Parlament jederzeit vorlegen lassen kann. Mehr als das, was ich dazu gesagt habe, glaube ich, kann ich nicht dazu sagen und ist auch nicht notwendig und ist auch nicht sinnvoll.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, also ich fasse zusammen: Es hat einen Termin bei Pilnacek gegeben, wo Pröll und Rothensteiner sozusagen vor dem Büro gesessen sind, wohl wissend, dass die zwei Beschuldigte in einem Strafverfahren sind; beim Herrn Strafrechtssektionschef Pilnacek im Justizministerium, wohl wissend auch, dass das Kabinett die beiden Herren sieht. Das ist schon ein bisschen eine Machtdemonstration, das muss ich einmal so in den Raum stellen. (Abg. Gödl: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Gödl zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist eine Unterstellung!

*****

Dr. Walter Rothensteiner: Also mit Verlaub, das ist putzig: Machtdemonstration, wenn wir dort hingehen und die Sekretäre der Ministerin per Handschlag begrüßen, weil sie uns kennen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Stögmüller, ich würde Sie wirklich bitten, da sachlich zu bleiben, und ich würde das durchaus auch so werten, dass eine „Machtdemonstration“ schon sehr, sehr wertend ist.

Bitte mit der Befragung fortfahren!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kurz darauf sind Sie als Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank zurückgetreten. Offiziell wollten Sie das eh schon länger machen, aber kann es sein, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rund um die Casag-Postenbesetzung Ihren Rückzug beschleunigt haben?

Dr. Walter Rothensteiner: Dass was?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dass das beschleunigt worden ist, der Rückzug aus der Oesterreichischen Nationalbank.

Dr. Walter Rothensteiner: Was hat das mit der Nationalbank zu tun?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie sind ja dann zwei Tage nach dem Pilnacek-Treffen relativ schnell zurückgetreten.

Dr. Walter Rothensteiner (erheitert): Das ist ja skurril. Seit einem halben Jahr weiß die Nationalbank, dass ich das Mandat aufgebe – hat überhaupt nichts damit zu tun!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gehen wir vielleicht noch zu einem anderen Thema.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 20 Sekunden noch, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im Strache-Kalender gibt es einen Eintrag: Laut dem Kalender von Strache haben Sie sich am 18. Juni 2018 mit Strache getroffen. – Was haben Sie da besprochen?

Dr. Walter Rothensteiner: Wo war das?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen das Dokument Nummer 524 vor.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Sie haben noch 4 Sekunden. Machen wir das in der nächsten Befragungsrunde, Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe bereits eine Frage gestellt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Walter Rothensteiner: Das ist leicht zu erklären: Als Generalanwalt vom Raiffeisenverband mache ich natürlich einen Antrittsbesuch, wenn es einen neuen Kanzler oder einen neuen Vizekanzler gibt, und das war dort so – aber keine besonderen sonstigen Termine. Hat überhaupt nichts mit Casino oder sonst etwas zu tun.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit dem Prikraf und der Uniqa irgendetwas?

Dr. Walter Rothensteiner: Bitte?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Prikraf, Uniqa, als Uniqa-Vorstand? – Das war ein Raiffeisentermin?

Dr. Walter Rothensteiner: Es ist ein Raiffeisentermin; steht ja auch da: Generalanwalt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke. Ihre Befragungszeit in dieser Runde ist jetzt vorbei.

Ich gebe das Wort an die Frau Abgeordnete Krisper von den NEOS.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Keine Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Dann kommen wir gleich zur ÖVP: Abgeordneter Gödl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wir hätten noch mehrere Fragen, da wir aber die Zeit nicht strapazieren wollen und wir wissen, dass hier keine Antworten gegeben werden, werden wir keine weiteren Fragen mehr stellen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: So, jetzt wäre Abgeordneter Krainer dran. (Abg. Krainer befindet sich nicht im Saal.) – Ich glaube, Frau Abgeordnete Kucharowits, Sie müssen einspringen. (Abg. Kucharowits: Er ist schon im Anflug!) Er kommt schon. Wir streichen ihm das nicht von der Redezeit. (Abg. Krainer betritt nach kurzer Zeit den Saal.)

Zu Wort gelangt jetzt Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gehen wir wieder zu dem englischsprachigen Protokoll: Sazka stellt zwei Bedingungen, nämlich eine Konsolidierung und dass sie das Management übernimmt. – War Ihnen das bekannt?

Dr. Walter Rothensteiner: Nein. Ich kann mich nicht daran erinnern. Dass sie Wünsche gehabt haben, ist klar, aber ich war bei den Verhandlungen nicht dabei, daher kann ich das auch nicht kommentieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie waren auch nicht informiert?

Dr. Walter Rothensteiner: Wie gesagt: Dass sie Wünsche gehabt haben, ist klar, aber da ich weder einen Einfluss darauf habe noch im Gremium der Eigentümer bin, geht es mich nichts an.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dass sie diesen Wunsch hatten, wussten Sie auch?

Dr. Walter Rothensteiner: Da bin ich jetzt wirklich überfragt, denn die haben schon viele Wünsche geäußert und dann nichts gekriegt. (Heiterkeit.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann sagen sie weiter, dass die ersten Analysen zeigen: Damit sie konsolidieren können, müssen sie entweder die Mehrheit der Aktien oder der Stimmrechte besitzen oder es muss einen Stimmrechtsvertrag zwischen den Eigentümern geben, der ihnen die Entscheidungsgewalt gibt. – Waren Sie darüber informiert?

Dr. Walter Rothensteiner: War ich nicht. – Aber das ist eine Frage, die Sie eigentlich Mag. Schmid stellen müssen, denn der ist dabei gewesen. Ich war da nirgends dabei. Dass die im Zuge der Gespräche Wünsche geäußert haben, das wird schon sein, aber es hat mich nicht betroffen, daher habe ich es auch nicht so weggespeichert, dass ich sage, das muss ich mir alles merken.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Finanzministerium sagt aber, sie wollen Kontrolle über eine Holding, wenn es eine neue Struktur gibt. Darauf sagt die Sazka: Da sind wir und das Ministry of Finance „in contradiction“, also widersprechen einander, denn wenn die Republik Kontrolle hat, dann kann die Sazka nicht konsolidieren. – Waren Sie darüber informiert?

Dr. Walter Rothensteiner: Herr Mag. Krainer, noch einmal: Ich bin der Meinung, das fällt unter den Bereich Geschäftsgeheimnis, was da daraus entsteht. Da kann man vielleicht die Frau Glatz-Kremsner fragen, vielleicht hat die Erinnerungen daran.

Und die Frage - - Da kommt ja auch Vorstandsbestellung Škopek vor und so weiter, das fällt alles in die Frage des Gerichtsverfahrens.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe keine Frage gestellt. Ich habe Sie gefragt, ob Sie darüber informiert sind - -

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, aber wenn Sie keine Frage stellen, kann ich Ihnen trotzdem sagen, dass das alles unter das Gerichtsverfahren fällt, was da drinnen steht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Die Frage, die ich gestellt habe, fällt nicht unter irgendein Gerichtsverfahren, und die Frage, ob Sie darüber informiert waren, verrät kein Geschäftsgeheimnis. Also es gibt keinen Entschlagungsgrund bei der Frage.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, es kann sein - - Da es nicht so wichtig war und eh nichts daraus geworden ist, was ich da sehe, kann ich mich auch nicht erinnern, was damals geredet worden ist – und dabei war ich nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ganz kurz zum Prozedere Entschlagungsrecht: Ob ein Entschlagungsrecht vorliegt, Herr Abgeordneter Krainer, können Sie bewerten, aber Sie entscheiden es nicht. Sie stellen eine Frage, die Auskunftsperson hat die Möglichkeit, sich zu entschlagen, weil sie der Meinung ist, es wird im Rahmen eines Strafverfahrens abgehandelt. Dann werde ich die Verfahrensanwältin, den Verfahrensrichter fragen, und auf Basis der Expertenmeinung werde ich das dann entscheiden. Aber es ist nicht die Entscheidung eines Fragestellers.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat sich jetzt eh nicht entschlagen, sondern er hat gesagt, er kann sich nicht erinnern. Also ist er offensichtlich meiner Argumentation gefolgt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich habe nur das Prozedere erklärt, okay?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber das ist ja nicht neu, das kenne ich, das hält uns ja nur auf.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ja, aber wenn du permanent erklärst, ob ein Entschlagungsrecht vorliegt oder nicht, dann muss ich dir erklären, wie das entschieden wird, und das habe ich getan. Okay?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, eh, aber die Auskunftsperson ist meiner Argumentation gefolgt. Das ist ja okay. Er hat dann gesagt, er kann sich nicht erinnern.

Dr. Walter Rothensteiner: Aber darf ich schon noch einen Satz sagen: Wenn da etwas steht über die Frage Holdingkonstruktionen und so weiter, die entstehen sollen, dann ist das natürlich sehr klar ein Geschäftsgeheimnis der Casinos Austria, und darüber werde ich mich auch nicht verbreiten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit der Antwort auf die Frage, ob Sie über etwas informiert waren, können Sie kein Geschäftsgeheimnis verraten.

Dr. Walter Rothensteiner: Wenn ich sage, ich habe gewusst, dass die über so etwas reden, ist das auch schon zum Thema Geschäftsgeheimnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn, habe ich es verraten.

Dr. Walter Rothensteiner: Bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn, dann hätte ich es schon verraten und nicht Sie.

Ich zitiere hier ja nur aus einem Papier und frage Sie, ob Sie informiert wurden. – Gut.

Dann überhüpfe ich den nächsten Punkt, denn da geht es um den Herrn Škopek.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Entschuldigung, Herr Abgeordneter Krainer, darf ich grundsätzlich jetzt Folgendes sagen: Ich war damit einverstanden, dass eine englischsprachige Urkunde hier verwendet wird, in der Hoffnung, dass sich das mit einem Satz erledigen lassen wird. Das ist nicht der Fall, sondern Sie gehen Punkt für Punkt, Details durch, und ich bin der Meinung, dass nicht alle hier im Saal – einschließlich meiner Person, obwohl ich recht gut Englisch spreche – in der Lage sind, das so zu verstehen, dass sie dem auch folgen können.

Daher bitte ich Sie, wenn es nicht möglich sein sollte, durch eine kurze Antwort diese Urkunde abschließend zu erledigen, dass wir diese Urkunde übersetzen lassen – nicht durch Sie, das Parlament wird das machen, wie ich gehört habe –, und dann wird vielleicht nichts anderes übrig bleiben, als vielleicht heute später oder zu einem anderen Zeitpunkt, wenn es notwendig sein sollte, die Auskunftsperson nochmals darüber zu befragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Darf ich jetzt weiterfragen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich habe halt nur die Bitte, die Anmerkungen des Verfahrensrichters auch ernst zu nehmen, und wenn man dem folgen könnte, wäre uns allen sehr geholfen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber Sie als Vorsitzender haben erklärt: Wenn die Auskunftsperson sagt, sie kann ausreichend Englisch, und wenn es kein Problem hier unter den Abgeordneten dabei gibt, dann können wir so vorgehen. Das haben Sie ja vorher gesagt; erster Schritt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ja. Allerdings hat die bisherige Befragung ergeben, wie der Herr Verfahrensrichter, glaube ich, sehr schlüssig argumentiert hat, dass quasi ein Mitverfolgen im gesamten Auskunftsraum eigentlich seriös nicht machbar ist, und deswegen schließe ich mich auch der Argumentation des Verfahrensrichters in dieser Frage an.

Das Ersuchen wurde an dich gerichtet, und jetzt warten wir auf deine Replik.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich würde gerne einfach weiterbefragen, weil es schon spät ist, und ich finde, das hält uns jetzt alle auf. Es gibt jetzt noch zwei, drei wichtige Frage, die ich dazu habe. Mich stört das gar nicht, wenn die Parlamentsdirektion das übersetzt. Brauchen tu ich es nicht, aber wenn das für das Verfahren besser ist, habe ich gar nichts dagegen. Aber ich verstehe überhaupt nicht, was jetzt tatsächlich das Problem ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es ist natürlich ein bisschen das Problem, dass wir dann die Befragung nicht aktuell fortsetzen können.

Ich mache jetzt auch einen Blick zur Auskunftsperson und frage, ob es für sie in Ordnung ist, diese Fragen zu beantworten, wenn wir hier das Dokument in englischer Sprache als Grundlage haben.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe gesagt, Englisch beherrsche ich. Aber das ist nicht der Grund, warum ich zu manchen Punkten nichts sagen kann!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut, dann stelle ich auch die Frage in den Raum, ob sämtliche Fraktionen, Verfahrensanwalt, Verfahrensrichter auch inhaltlich dieser Befragung folgen können. – Wenn wir in dieser Frage Einvernehmen haben, und ich interpretiere Schweigen als Einvernehmen, dann würde ich vorschlagen, wir setzen in der Befragung fort. (Abg. Martin Graf: Es traut sich eh keiner sagen, dass er nichts versteht! – Heiterkeit.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann hält die Sazka fest, dass sich offensichtlich das Ministerium, also die Republik Österreich, nicht an eine Vereinbarung halten würde, dass Sazka quasi das Geschäft übernimmt, das „day to day-management of the CASAG“, also quasi das Tagesgeschäft kontrolliert.

Ist Ihnen bekannt, dass es eine Vereinbarung gegeben hätte, wonach die Republik Österreich einverstanden war, dass die Sazka quasi das operative Geschäft der Casag übernimmt?

Dr. Walter Rothensteiner: Also wenn ich die Information bekommen habe, dann kriege ich sie als Aufsichtsratsvorsitzender, und damit ist es natürlich ein Geschäftsgeheimnis, und ich werde nichts dazu sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut.

Dann geht es weiter, indem der Herr Schmid sagt: Die Regierung ist in der Zwischenzeit eine andere und hat neue Sichtweisen, das ist normal, und deswegen gelten diese alten Vereinbarungen nicht mehr. – Ist Ihnen das bekannt?

Dr. Walter Rothensteiner: Es gilt dasselbe, was ich zuerst gesagt habe!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann sagt die Sazka-Gruppe, dass sie sich dann, wenn das der Fall ist, darum bemühen wird, im Aufsichtsrat eine Mehrheit zu bekommen, und dass sie die Novomatic auffordert, sich an die Vereinbarung zu halten, diesen Vorschlag zu unterstützen, und dass sie zehn Kandidaten –

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Apropos zehn: 10 Sekunden!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): –, dass sie zehn Kandidaten für die nächste Wahl des Aufsichtsrates nominieren wird. – Ist Ihnen das bekannt gewesen?

Dr. Walter Rothensteiner: Das ist mir bekannt, weil natürlich diese Kandidaten in der Hauptversammlung vorgeschlagen wurden, aber nicht alle gewählt wurden.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Befragungszeit in dieser Runde ist zu Ende. Es gibt ja noch später die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Wir kommen zur dritten Runde.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie Staatssekretär Hubert Fuchs in dessen Amtszeit jemals getroffen, und wenn ja: öfter?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich weiß, wie er ausschaut. Ich habe ihn nie - -, ihm weder je die Hand gegeben noch war ich je bei ihm. Ich weiß nicht, ob er mich kennt. Ich kenne ihn aus der Zeitung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, es hat keine persönliche Begegnung gegeben?

Dr. Walter Rothensteiner: Null.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Hat Staatssekretär Fuchs in seiner Amtszeit irgendwie Druck, in irgendeiner Form, vielleicht telefonisch, in Sachen Vorstandsbestellung ausgeübt?

Dr. Walter Rothensteiner: Wenn er mich nicht kennt, kann er auch keinen Druck auf mich ausüben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) (erheitert): Wir haben festgestellt: keine persönliche Begegnung, deshalb frage ich. – Also nein. (Die Auskunftsperson nickt.)

Danke. Dann nehme ich die Restzeit in die letzte Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr. (Abg. Stögmüller befindet sich nicht im Saal.)

Irgendwie müssen wir wieder mehr Disziplin hereinbringen. Der Abgeordnete - - (Abg. Stögmüller – den Saal betretend –: Bin schon da!) – Da ist er schon! Perfektes Timing!

Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie sind ja auch Aufsichtsratsvorsitzender der Uniqa. (Die Auskunftsperson nickt.) Das ist also richtig. Die ist ja zum Teil, nämlich mit 10,9 Prozent, an der Raiffeisenbank beteiligt. Also die Raiffeisenbank ist an der Uniqa beteiligt, mit 10,9 Prozent. – Wer war bis Dezember 2017 Vorstandsvorsitzender in der Uniqa? Wer war das? Hartwig Löger?

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Das ist kein Untersuchungsgegenstand!

Dr. Walter Rothensteiner: Hat eigentlich nichts mit der Untersuchung zu tun.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, da komme ich schon noch drauf. Ich komme drauf. Hartwig Löger war - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir klären jetzt bitte die Frage, ob diese Frage Teil des Untersuchungsgegenstandes ist. – Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Welchen Zeitraum sprechen Sie an, Herr Abgeordneter?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich spreche – jetzt aber zur Geschäftsordnung – 2017 an, und es geht darum, ob Herr Hartwig Löger Vorstandsvorsitzender der Uniqa war. Das ist ja allgemein einsehbar, 2017, Entschuldigung. (Abg. Gödl: Das braucht er nicht zu beantworten!) – Das braucht er nicht zu beantworten, sagt die ÖVP. Ich sehe das schon so, dass er das beantworten muss.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich finde das recht spannend: Wir diskutieren eine Frage, deren Antwort eh jeder weiß.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich glaube, das wird für die Auskunftsperson keine Schwierigkeit sein, die Frage zu beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die Uniqa hat ja massiv von der Erhöhung des Prikraf-Fonds profitiert. – Wissen Sie davon?

Dr. Walter Rothensteiner: Welchen Fonds?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Des Prikraf-Fonds; das ist der Privatkrankenanstaltenfonds, das sind Privatkrankenhäuser. (Auskunftsperson Rothensteiner: Aha!) Vielleicht sagt Ihnen ja Premiqamed was.

Dr. Walter Rothensteiner: Ein bissel.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sagt Ihnen was?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, natürlich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): 100-Prozent-Tochter.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und die Priqamed profitiert vom Prikraf. – Sagt Ihnen das was?

Dr. Walter Rothensteiner: Also erstens hat es mit der Geschichte nichts zu tun, zweitens weiß ich das nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, muss ja nichts mit der Geschichte zu tun haben.

Dr. Walter Rothensteiner: Zweitens weiß ich das nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wissen Sie nichts. – Wissen Sie, dass Priqamed zweimal je 25 000 Euro an die ÖVP gespendet hat, 2017 und 2018?

Dr. Walter Rothensteiner (erheitert): Die Uniqa ist ein Unternehmen mit 5 000 oder 6 000 Leuten. Wenn dort jemand 25 000 irgendwo im Unternehmen - -, dann weiß ich das nicht; als Aufsichtsratsvorsitzender schon gar nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zur Geschäftsordnung!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung, bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe Sie nicht gefragt, ob Sie - - Das ist eine ganz einfache Frage, Herr Rothensteiner: Haben Sie etwas davon gewusst, dass Prequmed je 25 000 Euro, also 50 000 insgesamt, an die ÖVP gespendet hat, ja oder nein?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es tut mir sehr leid, das müssen wir jetzt der Redezeit anrechnen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, das war die Fragenwiederholung! Entschuldigung, das ist außerhalb der Redezeit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Aber kein Geschäftsordnungsbeitrag. – Okay, wir sind kulant. (Ruf: Seit wann?)

*****

Dr. Walter Rothensteiner: Also nach meiner Erinnerung nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Julian Hadschieff?

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, natürlich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nämlich als was? (Auskunftsperson Rothensteiner: Bitte?) Als Vorstand der Prequmed Group und Spartenobmann der Wirtschaftskammer?

Dr. Walter Rothensteiner: Die heißt genau: Premiqamed.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Premiqamed, ja, Entschuldigung.

Dr. Walter Rothensteiner: Denn wenn, dann bleiben wir bei den genauen Dingen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hatten Sie jemals etwas mit der Premiqamed Group zu tun?

Dr. Walter Rothensteiner: Das ist eine Tochtergesellschaft einer Tochtergesellschaft der Uniqa-Holding, mit der habe ich nichts zu tun.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie jemals mit irgendjemandem von der Regierung über Prikraf-Änderung oder mit Hartwig Löger oder sonst irgendetwas über - -

Dr. Walter Rothensteiner: Das habe ich aber schon vorhin gesagt: Ich weiß gar nicht, worum es da geht, daher hätte ich auch nicht mit der Regierung drüber reden können.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay.

Raiffeisen gehörte ja lange Zeit zu jenen Spendern, die regelmäßig Geld an die ÖVP überwiesen haben (Auskunftsperson Rothensteiner: Ah ja?) – das war meist unter dem Titel Sponsoring und Inserate –, zumindest bis 2016, dann floss ja kein Geld mehr. – Warum eigentlich nicht mehr?

Dr. Walter Rothensteiner: Also erstens: welches Raiffeisen? Es gibt 385 Raiffeisenbanken in Österreich, da müssten wir einmal reden, wer. Und dann müsste man einen Nachweis haben, wofür. Und die Frage: Sponsoring als Spende darzustellen, ist auch nicht in Ordnung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, Sie sagen, das ist keine Spende, wenn die Raiffeisenbank etwas an die ÖVP gibt?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich weiß gar nicht, worum es geht, weil ich nicht weiß - -, weil ich nicht dafür verantwortlich bin, und daher kann ich mich da nicht dazu äußern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut.

Dann lege ich das Dokument Nummer 22 vor, Parteispenden der ÖVP. (Zwischenruf des Abg. Ofenauer. – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 10 Sekunden noch, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, da gibt es Beträge, die unter Sponsoring stehen. Die wird man jeweils in den Unternehmen sicher begründen können. Ich als Aufsichtsrat habe weder Kenntnis davon noch habe ich etwas damit zu tun.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 10 Sekunden bitte noch. – Wenn man nichts fragt, zählt es auch zur Befragungszeit.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der NEOS. Darf ich kurz die Referenten der NEOS fragen: Wortmeldungen? – Nein.

Wir kommen damit zur Fraktion der ÖVP. Herr Abgeordneter Gödl? – Auch nicht, okay, danke.

Herr Krainer? (Abg. Kucharowits weist Richtung Ausgangstür.) – Irgendwie erinnert mich das ein bisschen an das, was wir schon einmal gehabt haben. Die Ausrede vom letzten Mal gilt jetzt aber nicht mehr. – Herr Abgeordneter Krainer, die Ausrede vom letzten Mal kann jetzt nicht mehr gelten. (Abg. Krainer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Doch, noch immer!) – Na gut. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ach so, nein, das stimmt, ich war nicht am WC, das ist dann eine Falschauskunft gewesen. Es sind draußen so viele Interviews, wir - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das will ich jetzt nicht kommentieren. – Also bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann geht es weiter – wenn ich da weitergehen darf –, dass eben die Sazka-Gruppe darauf hinweist, dass sie davon ausgeht, dass die Novomatic sich an diese Vereinbarung hält, dass sie mit der Sazka stimmt – und es kam dann nicht dazu. Das haben Sie ja selber festgestellt. Die haben zehn Leute vorgeschlagen, nur fünf - -

Dr. Walter Rothensteiner: Das kann man in den Vorstands‑ ‑, in den Hauptversammlungsprotokollen nachlesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Es wurden dann nur fünf gewählt. Das heißt, die Novomatic hat da dann mit der Öbib und nicht mit der Sazka gestimmt. (Die Auskunftsperson nickt.)

Das ist für das Protokoll wichtig, weil wir sehen, dass bereits offensichtlich beginnend mit Mai – ob es davor schon war, weiß ich nicht – irgendwann zwischen der Novomatic und der Sazka zum Bruch kam und es dann einen Deal zwischen der Öbib, also Herrn Schmid – man könnte auch flapsig sagen, mit der ÖVP –, und der Novomatic gab, damit die Kontrolle bei der Casinos dort bleibt und nicht zur Sazka wandert.

Dr. Walter Rothensteiner: Also die Schlussfolgerung kann ich nicht unterschreiben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das habe ich mir gedacht. Das, was aber die Geschichte gezeigt hat, ist, dass es dann so gekommen ist, wie ich das nun kurz dargestellt habe.

Wir haben noch eine Reihe von anderen Dokumenten, die dann diesen Verlauf genau dokumentieren, wie es dann eben zu einer Bindung kam, also nicht zu einer vertraglichen Bindung, aber jedenfalls in den entscheidenden Abstimmungen die Novomatic und die Öbib dann an einem Strang ziehen. Wir wissen ja auch aus dem SMS-Verkehr zwischen Neumann und Schmid, wie eng diese Verbindung war und dass es da zu einem Deal zwischen der ÖVP und der Novomatic kam. Der ist in der Zwischenzeit, muss man allerdings sagen, auch gebrochen, denn in der Zwischenzeit ist, glaube ich, allen klar, dass die Novomatic jetzt nicht mehr mit der ÖVP in dieser Frage zusammenarbeiten will und auch ihre Anteile an die Sazka verkaufen will und wir davon ausgehen müssen, dass die ÖVP - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Redezeit ist zu Ende. – Gibt es noch eine Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das kommt jetzt ganz schnell, das ist nur noch ein Halbsatz: dass die ÖVP die Casinos verspielt hat und es keine Kontrolle eines österreichischen Eigentümers mehr geben wird. (Abg. Gödl: Entschuldigung, das war eine klare ...!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Gödl.

*****

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist eine maßlose Unterstellung. Ich möchte das komplett zurückweisen und auch bitten, das aufzuklären, wo Sie meinen, die ÖVP hat da einen Deal und einen - - (Auskunftsperson Rothensteiner: Das würde ich auch unterschreiben: Von Deal ist nicht die Rede!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ihre Fragezeit ist zu Ende.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Eine Frage zur Geschäftsbehandlung: Ist es üblich, dass man im Rahmen der Geschäftsbehandlung Fragen an Auskunftspersonen stellen kann (Ruf: Das war keine Frage an die Auskunftsperson!) und dass sich in dieser Art und Weise Auskunftspersonen an Geschäftsordnungsdebatten beteiligen? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das wäre spannend, zu analysieren, wieso die Geschäftsordnungsdebatten so lange sind und wer dafür verantwortlich ist.

Es war ein sehr klares Prozedere: Die Frage wurde gestellt, die Auskunftsperson hat geantwortet, Herr Kollege Gödl hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet und hat ein Statement abgegeben – Punkt.

*****

Wir kommen in die Abschlussfragerunde.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Graf von der FPÖ.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Guten Abend, Herr Dr. Rothensteiner. Zur Verdeutlichung versuche ich, noch einmal einen Handlungsstrang zu machen: Seit wann sind Sie Aufsichtsratsvorsitzender bei der Casag?

Dr. Walter Rothensteiner: Seit 1996, glaube ich.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Seit 1996. Demnach haben Sie seit 1996 federführend, gehe ich einmal recht von der Annahme aus, die Verhandlungen mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern über deren Verträge geführt?

Dr. Walter Rothensteiner: Jeweils das Präsidium, Personalausschuss.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das Präsidium ist in der Gesamtheit verantwortlich?

Dr. Walter Rothensteiner: Der Personalausschuss.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Genau. Das Präsidium besteht aus dem?

Dr. Walter Rothensteiner: Dem Präsidenten und den Vizepräsidenten.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Diesen beiden Vizepräsidenten, gut.

Dr. Walter Rothensteiner: In dem Fall drei.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das heißt also, Sie sind gemeinsam im Präsidium und Sie sind natürlich als Sprecher des Präsidiums, wenn man das so nennen kann, für die Konditionen wie auch für Beendigungsansprüche aller Vorstände in den letzten 20 Jahren verantwortlich? (Die Auskunftsperson nickt.) – Bitte nicht nur nicken, sondern Ja oder Nein sagen, wenn geht, oder eine Ergänzung.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, natürlich.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, gut. – Auch für die Pensionsansprüche der ehemaligen Vorstände und des Führungskaders? Ist das richtig?

Dr. Walter Rothensteiner: Es hat immer Beschlüsse der Gremien gegeben, wenn jemand pensioniert wurde oder sonst irgendetwas, ja, gemeinsame Beschlüsse.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, aber das Präsidium ist verantwortlich für die Konditionen beim Verhandeln, wenn jemand eintritt, und dann gibt es Beendigungsgespräche, und damit ist man auch bei der Beendigung verantwortlich für das, was vorher war; ist ja logisch.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, sicher.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, gut.

Nun ist es so, dass die Casinos immer wieder in die Ziehung kommen, weil es in Ihrer Zeit enorme Pensionsansprüche auch der Vorstandsmitglieder nach Beendigung gegeben hat. – Haben Sie das auch mitbekommen? Ist das richtig?

Dr. Walter Rothensteiner: Also jetzt sind wir bei dem Punkt, wo ich mich entschlagen werde, weil wir jetzt über die Frage des Verfahrens reden, das sich im Besonderen damit beschäftigt.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na gut, dann frage ich von einer anderen Seite: Die Casinos sind, so wie nahezu sehr, sehr viele Unternehmen derzeit in Österreich, in eine – durchaus – Krise gekommen, die man nun bewerkstelligen muss – alleine durch Covid-19 bricht noch sehr viel mehr dazu aus –; sprich, es besteht auch immer ein großes Sparpotenzial.

Ist das derzeit bei der Casinos auch notwendig? (Die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin wendet sich an die Auskunftsperson.)

Dr. Walter Rothensteiner: Aber da sind wir im Bereich Geschäftsgeheimnis.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na ja, ich weiß nicht, ob das Geschäftsgeheimnis ist, wenn man allgemein über die Situation spricht.

Dr. Walter Rothensteiner: Natürlich. Ein Sparpotenzial des Unternehmens zu verkünden – da ruft mich morgen der Betriebsrat an und fragt, was das ist. Undenkbar, darüber zu reden.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich stelle eine andere Frage. Es wird kolportiert, dass bei den Mitarbeitern die Pensionsansprüche um 30 Prozent zu kürzen sind.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, das wird kolportiert, aber es hat niemand laut gesagt. Noch einmal: Ist überhaupt kein Thema.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Andere Frage, zu den Vorständen: Nehmen wir den Vorstandsvertrag von Herrn Stoss, der ja weder Geschäftsgeheimnis noch sonst irgendetwas ist – und jetzt auch Gegenstand der derzeitigen Verfahren, muss man dazusagen. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.) Läuft Herr Stoss auch Gefahr, dass er, wenn das Unternehmen sparen muss, unter Umständen Pensionsansprüche, die das Unternehmen zahlt beziehungsweise zahlen muss, zur Gänze oder teilweise verliert?

Dr. Walter Rothensteiner: Nicht böse sein, auch das rechne ich zum Geschäftsgeheimnis, und das Verfahren passt noch zusätzlich dazu, weil sich natürlich die Staatsanwaltschaft auch die Verträge früherer Vorstände besorgt hat.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na ja, ich weiß nicht, ob das unbedingt ein Geschäftsgeheimnis ist (Auskunftsperson Rothensteiner: Na, sicher!), wenn man über Pensionsansprüche von ehemaligen Vorstandsmitgliedern von teilstaatlichen oder zum Teil staatlichen Betrieben in Österreich spricht. (Auskunftsperson Rothensteiner: Ich bin der Meinung, das ist so!) Wie bitte?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich bin der Meinung, das ist Geschäftsgeheimnis.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Auch der Verfahrensrichter ist eindeutig der Meinung, dass es sich um eines handelt.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na ja.

Heißt das, Sie sind mit dem Präsidium auch für die Verträge nicht nur des Herrn Stoss, sondern auch der beiden Nachfolger Hoscher und Labak verantwortlich gewesen (die Auskunftsperson nickt) und haben auch deren Beendigungsansprüche verhandelt?

Dr. Walter Rothensteiner: Mitverhandelt, weil wir uns der Anwälte bedient haben.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, das ist immer das große Problem in diesem gesamten Ausschuss – das muss ich auch feststellen –, dass keiner eine Alleinverantwortung trägt, sondern immer nur bestenfalls gemeinsame Verantwortung.

Dr. Walter Rothensteiner: Ja, das ist in einem demokratisch geführten Unternehmen so.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Redezeit ist ausgeschöpft.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Nein, die kann nicht ausgeschöpft sein, weil auch noch 2 Minuten von der Frau Kollegin aus der vorigen Runde da sind.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Diese Redezeit, wird mir gerade von der Parlamentsdirektion gesagt, wurde natürlich mitgenommen.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (erheitert): Die Auskunftspersonen haben immer ein Glück, das muss ich sagen. – Gut, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger (erheitert): Wir sagen daheim immer, das Glück ist manchmal ein Vogerl, gell, also das ist alles relativ.

Wir kommen somit zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielleicht schließe ich da ein bisschen an. Ich habe eine Frage zu Dietmar Hoscher und Dr. Alexander Labak. Das sind jene Vorstände, die wegen der von der Politik gewünschten Rochaden ihre Plätze räumen mussten. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

„Profil“-Recherchen haben ergeben, dass Hoscher weiterhin bei der Casag angestellt ist. „Seit 1. Jänner 2020 verfügt er über einen bis 5. Juni 2022 befristeten Dienstvertrag als ,Generalbevollmächtigter‘,“

– das ist ja korrekt, oder?, nur einmal so als kleine Zwischenfrage; ich gehe aber weiter –

„ist aber vom Dienst freigestellt“, bei einem Jahresgehalt von 538 296,36 Euro brutto, ohne Bonusanspruch. – Das ist ja doch relativ viel.

Weiters heißt es, Casag-Sprecher Patrick Minar habe das bereits bestätigt, wollte aber keine Details dazu nennen.

Können Sie uns da vielleicht weiterhelfen?

Dr. Walter Rothensteiner: Also, ich ... (Abg. Gerstl hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Abgeordneter Gerstl zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Stögmüller, ich darf kurz festhalten, dass Ihre Aussagen: die Politik wünscht, wir spielen, und: deswegen haben zwei Vorstandsmitglieder ihren Job verloren, vollkommen den Ausführungen des Herrn Vorsitzenden des Aufsichtsrates widersprechen und dass das Ihre eigene Interpretation ist. Ich möchte das nur fürs Protokoll festhalten.

*****

Dr. Walter Rothensteiner: Und ich darf festhalten, dass ich mich natürlich entschlage, denn das ist genau das Verfahren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dr. Labak hat eine Entschädigung von 571 428,60 Euro für entgangene Gehälter und 682 740,20 Euro als Bonus für 2019 bekommen, so „Profil“ weiter.

Diese Rochaden verursachen also alleine 2019 unglaubliche Kosten von überschlagsmäßig 1,5 Millionen Euro.

Alleine, dass ein Aufsichtsrat so etwas rechtfertigt, das würde natürlich jetzt einige Fragen aufwerfen – Sie werden sich entschlagen, deswegen frage ich Sie gar nicht. Mir kommt es nur so vor, als wäre die Casag so etwas wie ein Selbstbedienungsladen für die Politik geworden, in den man Politiker steckt, wenn man 1,5 Millionen Euro - -

Also mich erschreckt das, weil ein Drittel davon – 33 Prozent – der Steuerzahler und die Steuerzahlerin abbekommt. Ich frage Sie gar nicht mehr, was Sie davon halten, und beende damit diese Stellungnahme.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich darf aber schon sagen (Abg. Stögmüller: Bitte!), dass das a) eine schwere Unterstellung ist, und b) sollte man den Steuerzahler nicht so sehr in den Mund nehmen, weil das Unternehmen im Jahr 600 Millionen Steuer an die Republik abliefert. Daher sollte man nicht sagen, das ist ein ...

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie können aber zu Hoscher gerne etwas sagen, denn das ist ja nicht Teil des Verfahrens.

Dr. Walter Rothensteiner: Ich entschlage mich der Aussage, denn Hoscher kommt da auch vor.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut.

Und Sie sagen auch nicht, was der Preis für Hoschers Abgang ist?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich entschlage mich der Aussage.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es war aber schon viel? (Allgemeine Heiterkeit.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Also, Herr Kollege Stögmüller, darf ich das Wort an Frau Kollegin Tomaselli weitergeben? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde das gern noch einmal vom Herrn Verfahrensrichter hören; es geht um den neuen Dienstvertrag, nicht um den alten.

Im Dezember kam im „Profil“ – da lief das Verfahren ja schon längst, es war im November bekannt; so viel nur zur zeitlichen Abfolge –, dass Herr Hoscher für gute zwei Jahre einen neuen Dienstvertrag kriegt, mit dem er sofort dienstfrei gestellt wird und einen Chauffeur zur Verfügung gestellt bekommt.

Meiner Interpretation nach ist das nicht Teil des Verfahrens. Noch einmal: Das ist alles schon bekannt gewesen. Die Sidlo-Geschichte ist im November bekannt geworden, und die Frage rund um diesen neuen Dienstvertrag, den Herr Hoscher kriegt, ohne eigentlich auch nur 1 Minute dafür arbeiten zu müssen, ist nicht Teil des Verfahrens! Damit kann sich Herr Rothensteiner nicht entschlagen. (Das Mikrofon der Rednerin war kurz ausgeschaltet.) – Bitte nicht das Mikro abschalten!

Dr. Walter Rothensteiner: Also ich darf sagen, Frau Abgeordnete, die Staatsanwaltschaft hat sich alle Verträge besorgt und die sind alle Teil dieser Veranstaltung, und daher sage ich explizit dazu sicher nichts, weil das unter das Verfahren fällt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf den Verfahrensrichter um eine Einschätzung bitten. (Abg. Tomaselli: Ja, bitte!)

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es so ist, wie es die Auskunftsperson sagt. Es geht ja nicht nur um die Beendigung, sondern es ist gleichzeitig uno actu offenbar auch um den Abschluss eines neuen Vertrages gegangen. Wenn aber die Auskunftsperson das so sagt, dann sollten wir es als gegeben hinnehmen. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Tomaselli.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde, das ist ein sehr, sehr wichtiger juristischer Punkt, denn bisher hat man nämlich gesagt, diese zwei Verträge hingen eben mit dem Verfahren nicht zusammen. Wenn das nämlich mit der Altanstellung von Herrn Hoscher und der Kündigung – dass man den Posten für Herrn Sidlo freimacht – zusammenhängen würde, ist das eine wichtige Information. Deshalb möchte ich jetzt noch einmal darauf aufmerksam machen. Wenn Herr Rothensteiner sich jetzt entschlägt, weil er der Meinung ist, diese zwei Sachen gehören zusammen – hm, da weiß ich nicht, ob da dann bei der Casinos alle so begeistert sind ...

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich glaube, da sind wir jetzt nicht mehr wirklich in einer Geschäftsordnungsdebatte, und ich darf das somit auch beenden. Der Herr Verfahrensrichter hat eine klare Stellungnahme dazu abgegeben.

Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Graf, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): An dieser Stelle möchte ich schon sagen, dass man sich dem Ausschuss gegenüber nicht auf ein Geschäftsgeheimnis in Bezug auf Verträge berufen kann, die Gegenstand des Aktes, der uns zur Verfügung gestellt wurde, sind. Da muss man sich auf etwas anderes berufen, nicht aber auf das Geschäftsgeheimnis, denn die Verträge sind ja dadurch, dass wir sie alle kennen, dem Ausschuss gegenüber kein Geschäftsgeheimnis mehr.

Man kann sich vielleicht darauf berufen, dass man sagt: Da sage ich nichts, denn da könnte ich mich belasten!, oder auf sonst irgendeinen anderen Grund, aber wenn man Verhandler über einen Vertrag, Motivenlage et cetera, ist, dann ist es kein Geschäftsgeheimnis mehr, wenn dieser Gegenstand ist.

Sehen Sie das anders, Herr Verfahrensrichter? (Vertrauensperson, Verfahrensanwalt-Stellvertreterin und Verfahrensrichterin-Stellvertreter beraten sich.)

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Soweit ich die Sache jetzt verfolgt habe, ist es ja so, dass genau diese Verträge – ob die jetzt in einem Zusammenhang stehen oder nicht, wie Frau Abgeordnete Tomaselli gesagt hat, ist ja eine zweite Frage – Gegenstand des Strafverfahrens sind.

Wenn die Auskunftsperson gesagt hat, das ist auch ein Geschäftsgeheimnis, dann wäre das ein zusätzlicher Grund, nichts zu sagen. Allein die Tatsache aber, Herr Abgeordneter Graf, dass sie aus dem Strafverfahren resultieren und dass er dieses Strafverfahren hat, indiziert schon, dass er sich hier belasten würde. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bitte den Befragten um eine Entschlagung.

Dr. Walter Rothensteiner: Wozu? Habe ich eh gerade gemacht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Na ja, ich will eine Begründung der Entschlagung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Nein, die ist ganz klar. Noch einmal: Das Prozedere war sonnenklar. Die Auskunftsperson hat sich der Aussage entschlagen, ich habe mich mit dem Verfahrensrichter beraten - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Aber mit welcher Begründung? Mit welcher Begründung? Ich habe ein Recht darauf, dass Sie das begründen. (Abg. Tomaselli: Das Protokoll ...!) Das ist keine Schikane, ich will die Begründung haben! Aus welchem Grund, mit welcher Begründung?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Aus meiner Sicht hat das der Herr Verfahrensrichter schon argumentiert, aber ich gebe ihm gerne noch einmal das Wort, um das noch einmal - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich brauche das fürs Protokoll.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um eine Stellungnahme bitten.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Was immer Sie für das Protokoll brauchen, alles, was hier gesprochen wird, kommt selbstverständlich ins Protokoll. Was die Auskunftsperson gesagt hat, das befriedigt mich an und für sich. Dr. Rothensteiner hat gesagt, es ist ein Geschäftsgeheimnis, und darüber hinaus hat er sich entschlagen, weil es Teil des Strafverfahrens ist.

Die Frau Verfahrensanwältin hat mir eben mitgeteilt, dass sie eine Unterlage hat, dass da auch ein Strafverfahren anhängig ist. Also ich bitte Sie doch, das zu respektieren, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wir verlangen ja nur den Aussageverweigerungsgrund, ob aufgrund des Amtsgeheimnisses oder aufgrund des laufenden Verfahrens, auf welchen Punkt er sich da bezieht. (Auskunftsperson Rothensteiner: Um welche Frage geht es denn da?) Das steht uns ja zu, damit wir wissen, ob wir Beugestrafe verfügen müssen oder nicht, wenn er sich dementsprechend falsch entschlagen hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, wollen Sie noch etwas dazu sagen? Sonst beenden wir die Diskussion.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist juristisch eine sehr mutige Folgerung, die Sie da ziehen, aber ich glaube, es ist ausreichend in Hinblick auf beide Entschlagungsgründe – das eine ist die Ziffer 2, das andere ist die Ziffer 3 –, wenn die Auskunftsperson hier eine Aussage verweigert. Ich glaube, dass man das wertet, das ist eine akademische Diskussion, die können wir uns hier ersparen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde jetzt wirklich versuchen wollen, diese Diskussion, die sich jetzt ein bisschen in die Länge zieht, zu einem Ende zu bringen, aber am Wort ist Herr Kollege Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, also noch einmal: Die Auskunftsperson muss sagen, aufgrund welcher Begründung sie die Aussage verweigert.

*****

Dr. Walter Rothensteiner: Und was war die konkrete Frage?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also es war die konkrete Frage, wie viel Geld Dietmar Hoscher und Dr. Alexander Labak bekommen und wie viel diese Rochade sozusagen als Entschädigung kostet.

Dr. Walter Rothensteiner: Noch einmal, damit Sie es auch schriftlich haben: Ich entschlage mich der Aussage, weil genau diese Fragen Teil des Strafverfahrens gegen mich sind, daher sage ich nichts dazu. – So einfach ist das.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich möchte wirklich abschließend sagen, ich habe jetzt die Bestätigung von der Parlamentsdirektion bekommen: Wir haben uns jetzt in der Abhandlung dieser Frage sehr klar an die Verfahrensordnung gehalten.

Ich ersuche, mit die Befragung fortzusetzen.

Am Wort wäre die Kollegin Krisper, aber ich nehme an, sie nimmt das Rederecht nicht mehr in Anspruch.

Auch ein Blick zur Fraktion der ÖVP? – Kollege Gödl auch nicht mehr.

Somit ist Frau Kollegin Kucharowits am Wort. – Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Dr. Rothensteiner, jetzt noch einmal ein völlig anderer Themenbereich: Kennen Sie die Julius-Raab-Stiftung?

Dr. Walter Rothensteiner: Ich weiß, dass es die gibt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Was ist die aus Ihrer Sicht?

Dr. Walter Rothensteiner: Pfff, ich habe ewig nichts von der Julius-Raab-Stiftung gehört. Ich habe ein paar Publikationen gesehen, und das war es.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie Kenntnis davon, dass die Raiffeisen Meine Bank – ich darf Ihnen auch ein Dokument dazu vorlegen, einen Auszug der Homepage der Julius-Raab-Stiftung – diese gesponsert hat? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Walter Rothensteiner: Ich habe keine Kenntnis, aber das kann immer passiert sein, dass es Sponsorbeiträge gibt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte nur festhalten, dass heute Herr Minister Blümel in seiner Aussage gesagt hat, die Julius-Raab-Stiftung sei der Thinktank des Wirtschaftsbundes, und ich möchte mit der Vorlage auch noch an Sie, Herr Dr. Rothensteiner, eine Frage stellen: War Ihnen bekannt, dass diese Studie, die da erwähnt wird, nicht nur von der Raiffeisenbank, sondern auch von Novomatic gesponsert wird?

Dr. Walter Rothensteiner: Also erstens: Nein, ist mir nicht bekannt. Zweitens: Ich bin seit März 2017 nicht mehr für das operative Geschäft der Bank verantwortlich, daher geht das sowieso an mir vorbei. Es wäre aber wahrscheinlich auch damals an mir vorbeigegangen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Gut, vielen Dank.

Ich möchte abschließend zum ÖVP-Novomatic-Deal festhalten: Die tschechische Sazka hat im Frühjahr 2018 versucht, die Kontrolle über die Casinos zu übernehmen. Dann hätte die ÖVP ihre Macht, Geld und Posten bei den Casinos verloren, das hat man versucht, zu verhindern. Deshalb gab es ganz klar diesen ÖVP-Novo-Deal, Kurz, Blümel und Schmid haben mit der Novomatic ganz einfach gepackelt und die Novomatic und ÖVP-Vertreter - - (Abg. Fürst: Zur Geschäftsordnung, bitte!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Kollege Gödl, zur Geschäftsordnung.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Entschuldigung, aber ich bin in meiner Wortmeldung. (Abg. Stögmüller: Und schon wieder: Der Redefluss wird unterbrochen!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Entschuldigung, war jetzt tatsächlich - - Also es war wirklich nicht Absicht. Ich war der Meinung, es war ja keine Frage, sondern - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Nein, ich bin mitten in meiner Wortmeldung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist Frau Kollegin Kucharowits. – Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Die ÖVP-Vertreter und die Novomatic haben gemeinsam abgestimmt und damit eine Kurz-Stellvertreterin zur Casinos-Chefin gemacht. Die Novomatic erhält den genehmen Sidlo, und damit gibt es den Verzicht auf ein neues Glücksspielgesetz. – Das ist der Machtrausch, und am Ende werden wir alle diesen Machtrausch zahlen. Die Casinos sind jetzt mehrheitlich in ausländischer Hand. – Ich danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist Kollege Gödl zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte trotzdem noch einmal darauf hinweisen: Es gibt keinen ÖVP-Novomatic-Deal! Das ist eine absolute Unterstellung, und die nehmen wir so nicht zur Kenntnis! (Abg. Krainer: Die Erde ist aber schon noch rund?! Ruf: ... Sauerei, so etwas! Unruhe im Saal.)

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf versuchen, die Emotionen ein bisschen herunterzunehmen.

Wir sind am Ende der Befragung angelangt. Da nach der Verfahrensordnung die vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, keine Fragen mehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das ist nicht der Fall.

Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Herr Dr. Walter Rothensteiner, ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.