54/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson MMag. DDr. Hubert Fuchs in der 9. Sitzung vom 01. Juli 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 12. Sitzung am 16. Juli 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson MMag. DDr. Hubert Fuchs nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 07 16

                               Mag. Ernst Gödl                                                                   Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                 Vorsitzender-Vertreterin


 

Untersuchungsausschuss

betreffend mutmaẞliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

9. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 1. Juli 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 9. Sitzung
10.13 Uhr – 20.38 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, wollen Sie eine einleitende Stellungnahme abgeben?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Bitte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann bitte ich darum.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe noch die Belehrung der Auskunftsperson vorzunehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ach so, Entschuldigung! Es folgt noch die Belehrung. – Bitte.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Mag. Dr. Hubert Fuchs, Sie haben Ihre Personaldaten abgegeben. Ich nehme an, diese entsprechen der Wahrheit. (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Gut.

Das gilt auch für Sie, Herr Dr. Völk, als Vertrauensperson? (Die Vertrauensperson bejaht dies.)

Ich darf Sie beide hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten bei der heutigen Vernehmung beziehungsweise bei Ihrer heutigen Tätigkeit als Vertrauensperson belehren.

Vorerst zu Ihnen, Herr Dr. Fuchs:

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen 1 – Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG –, 2 – Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes –, 3 – Begünstigung von Dritten –, 4 – Neustrukturierung der Finanzaufsicht –, 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre –, 6 – Beteiligungsmanagement des Bundes –, 7 – Personalpolitik – und 8 –Verdacht des Gesetzeskaufs – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Damit komme ich zur Belehrung der Vertrauensperson. Herr Dr. Völk, auch die von Ihnen vor dem Saal abgegebene Erklärung über die Daten entspricht der Wahrheit? (Die Vertrauensperson bejaht dies.)

Obwohl Sie Rechtsanwalt sind, müssen Sie trotzdem diese zwei Sätze über sich ergehen lassen: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Das heißt, die Auskunftsperson hat sich an Sie als Vertrauensperson zu wenden und nicht umgekehrt.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder auch an den links von Ihnen sitzenden Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Herr Vorsitzender, ich danke Ihnen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.

Herr Nationalrat, ich bitte um Ihre Erklärung.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Herr Vorsitzender! Geschätzter Herr Verfahrensrichter! Geschätzter Herr Verfahrensanwalt! Werte Abgeordnete! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nützen, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Dabei möchte ich einleitend bereits hervorheben, dass ich mir strafrechtlich nichts vorzuwerfen habe. Meine Person war aber für den anonymen Anzeiger wohl der Missing Link des angeblichen FPÖ-Novomatic-Deals. Meine Möglichkeiten als Staatssekretär wurden und werden jedoch von vielen Personen überschätzt.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass sämtliche von mir im Folgenden zitierten Ordnungsnummern sich auf das Verfahren bei der WKStA zur Geschäftszahl 17 St 5/19d beziehen.

Ich darf mit den Regierungsverhandlungen beziehungsweise dem Regierungsprogramm 2017 bis 2022 beginnen.

In den Regierungsverhandlungen war ich FPÖ-Clusterleiter Standort, seitens der ÖVP war Frau Mag. Bettina Glatz-Kremsner als Clusterleiterin nominiert. Das Glücksspielgesetz war im Cluster Standort nie Gegenstand der Regierungsverhandlungen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Interview mit Frau Mag. Glatz-Kremsner im „Trend“ Nummer 35/2019 vom 30.8.2019, Seite 20 fortfolgende, verweisen. Ich zitiere: Frage Journalist: „Sie haben ja das Wirtschaftspaket mitverhandelt? Ging es dabei auch um neue Glücksspiellizenzen?“ Antwort Glatz-Kremsner: „Null, dazu wurde kein einziger Satz verhandelt.“

Durch andere Cluster fanden nur wenige Passagen das Glücksspiel betreffend Eingang in das Regierungsprogramm, nämlich: Kompetenzbereinigung im Rahmen des Glücksspielgesetzes, Evaluierung der Umsetzung der Ziele des Glücksspielgesetzes, Klarstellung der Valorisierungsbestimmung im § 20 Glücksspielgesetz, Einbeziehung der Sportwettenanbieter (Online-Sportwetten) in das Glücksspielgesetz und Zweckwidmung für den Sport.

Eine Änderung des Glücksspielgesetzes, wonach neue Lizenzen ausgeschrieben oder vergeben werden sollten, war weder Gegenstand der Regierungsverhandlungen im Cluster Standort noch Gegenstand des Regierungsprogramms noch Gegenstand von Verhandlungen in meiner Anwesenheit nach der Regierungsbildung.

Ich beginne mit der Funktion des Staatssekretärs: Des Weiteren ist es mir ein Anliegen, meine Aufgaben und vor allem meine Kompetenzen als Staatssekretär rechtlich korrekt darzustellen. Der Bundespräsident hat mich am 18. Dezember 2017 über Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers zum Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen bestellt. Mit der Leitung eines Bundesministeriums ist allein der jeweilige Bundesminister betraut. Im Gegensatz zu den Bundesministern kommt den Staatssekretären[1] keine direkte und/oder unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber den Beamten des jeweiligen Ministeriums zu.

Am 16. Jänner 2018 hat die Sektion I unter der Leitung von Sektionschef Dipl.-Kfm. Eduard Müller im Auftrag von Generalsekretär und Kabinettschef MMag. Thomas Schmid Folgendes angeordnet: Ich darf diesbezüglich auf das E-Mail Zuweisung von Aufgaben an HStS Fuchs durch HBM Löger samt Anhang, vulgo Dienstanweisung Kontaktverbot in ON 184, 3. Teil, Seiten 3 bis 5, Beilage 2 – das ist die Antwort zum Amtshilfeersuchen an das BMF – verweisen.

Ich zitiere:

Die direkte Kommunikation mit dem HStS

– also dem Herrn Staatssekretär –

hat nach vorheriger Abstimmung mit dem Kabinett des HBM

– also des Herrn Bundesministers –

zu erfolgen. Mit der Bitte um Information an die Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen in Ihrem Verantwortungskreis. – Zitatende.

Neben den gemäß Art. 78 Abs. 2 B-VG definierten Aufgaben hat mich der Bundesminister für Finanzen gemäß Art. 78 Abs. 3 B-VG unter anderem mit der Besorgung der Angelegenheiten des Glücksspiels betraut, wobei ich bei Erfüllung dieser Aufgaben dem Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger unterstellt und weisungsgebunden war. Eine Übertragung von Aufgaben des Bundesministeriums an mich als Staatssekretär im Wege der Geschäfts- und Personaleinteilung des BMF gab es nicht.

Ich persönlich war auch nie in einen Elak-Lauf eingebunden. Der festgelegte Aufgabenbereich Glücksspiel war aus diesem Grund ein rein politischer, der sich nicht auf die Geschäfts- und Personaleinteilung des BMF auswirkte. Daraus folgt, dass ich als Staatssekretär weder für den Bundesminister approbierte, noch Weisungen an Organe im BMF erteilte und dass jede Art der Kommunikation mit den Mitarbeitern des BMF vorher mit dem Kabinett des Herrn Bundesministers Hartwig Löger abgesprochen werden musste.

Gesetzes- beziehungsweise Verordnungsentwürfe, für deren Vollzug der Bundesminister für Finanzen zuständig ist, konnten nur mit Zustimmung von Finanzminister Hartwig Löger durch dessen Kabinett in die Spiegelung – also Abstimmung – mit den anderen Ministerien beziehungsweise in die Begutachtung geschickt werden. Mir als Staatssekretär war es rechtlich und faktisch unmöglich, Gesetzentwürfe wie zum Beispiel Änderung des Glücksspielgesetzes beziehungsweise Verordnungsentwürfe auf den Weg zu bringen. Daher kann festgehalten werden, dass die Betrauung des Staatssekretärs mit bestimmten Angelegenheiten, zum Beispiel Glücksspiel, durch den Bundesminister für Finanzen nur eine unterstützende Tätigkeit ohne rechtliche Befugnisse, wie zum Beispiel Weisungsrechte, Approbationsbefugnis und so weiter, darstellt und demnach weder rechtlich noch faktisch eine Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesminister für Finanzen und dem Staatssekretär ist.

Ein Staatssekretär ist im Übrigen auch kein Regierungsmitglied und somit auch nicht berechtigt, Gesetzesvorlagen in den Ministerrat mit der Zielsetzung, eine Regierungsvorlage im Sinne des Art. 41 Abs. 1 B-VG zu erwirken, einzubringen. Ebenso wäre die Zusage der Unterstützung einer solchen Gesetzesinitiative im Ministerrat durch einen Staatssekretär mangels Stimmrecht objektiv unmöglich. Ich war daher weder rechtlich noch faktisch in der Lage, Gesetzesänderungen wie zum Beispiel im Bereich der Onlineglücksspiellizenzen oder der terrestrischen Glücksspiellizenzen im Ministerrat zu erwirken.

Ich darf noch kurz darauf eingehen, warum ich im BMF unter anderem für das Glücksspiel zuständig war. Ursprünglich war in den Regierungsverhandlungen die Casag-Vorständin Mag. Bettina Glatz-Kremsner als Finanzministerin vorgesehen. Aus Compliancegründen sollte daher der Staatssekretär für das Glücksspiel zuständig sein. Letzten Endes verzichtete Mag. Bettina Glatz-Kremsner jedoch auf ein Regierungsamt und Hartwig Löger kam zum Zug. Die Zuständigkeit für das Glücksspiel wurde aber nicht mehr geändert.

Ich möchte auch festhalten, dass ich als Leiter der Taskforce Steuerentlastungsreform den weitaus überwiegenden Teil meiner Arbeitszeit als Staatssekretär mit der anstehenden Steuerreform beschäftigt war. In diesem Bereich war es mir auch erlaubt, direkt mit den Mitarbeitern der Taskforce zu kommunizieren. Meine zeitliche Inanspruchnahme für den Bereich Glücksspiel war überschaubar.

Zum Thema Erteilung von Glücksspiellizenzen, also Konzessionen, darf ich Folgendes festhalten: Für die Erteilung von Konzessionen nach dem Glücksspielgesetz ist gemäß § 14 Abs. 1 Glücksspielgesetz jener Organwalter im BMF zuständig, dem die Aufgabe Glücksspiel zugewiesen wurde. Dies ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes der Bundesminister für Finanzen. Ich als Staatssekretär war konkret nicht zuständig. Darüber hinaus habe ich nie mit einem Mitarbeiter von der für das Glücksspiel zuständigen BMF-Fachabteilung I/8 Gespräche geführt. Die Österreichische Lotterien GmbH ist bis 30. September 2027 als einziges Unternehmen berechtigt, das Onlineglücksspiel durchzuführen. Die Casinos Austria AG ist für die Dauer bis 31. Dezember 2027 beziehungsweise 31. Dezember 2030 als einziges Unternehmen berechtigt, in Österreich Spielbanken, also Casinos, zu betreiben.

Die Neuvergabe einer Konzession, sei es im Onlineglücksspielbereich oder für terrestrisch betriebene Casinos, bedarf eines sehr aufwendigen europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit einer ganzen Bandbreite von Rechtsschutzmöglichkeiten. Weder ein Minister noch die Regierung, auch nicht das Parlament können diese europäischen vergaberechtlichen Grundsätze negieren oder sich über diese hinwegsetzen. Eine Zusage dieser Art betreffend Lizenzen oder das Verlangen einer solchen Zusage ist undenkbar, weil derartige Vorhaben oder Wünsche nicht umsetzbar sind.

Auch die Zeugen Mag. Gustav Trefil und Ministerialrat Kurt Parzer – siehe ON 433 und ON 470 –, die im BMF in der Fachabteilung I/8 neben Mag. Alfred Hacker als Beamte für das Glücksspiel zuständig sind, legten anlässlich ihrer Einvernahmen bei der WKStA unter Wahrheitspflicht dar, dass es meinerseits keine wie immer gearteten Bemühungen oder gar Anweisungen zur Ausschreibung oder Genehmigung einer Onlineglücksspiellizenz oder einer terrestrischen Glücksspiellizenz gegeben hat, auch keine Vorbereitungshandlungen.

Interventionen, wie zum Beispiel von Landeshauptmann Niessl und Novomatic, waren jedoch im Kabinett Löger und in der zuständigen BMF-Fachabteilung I/8 ein ständiges Thema, wie mir erstmals im Ermittlungsverfahren der WKStA im Rahmen der Akteneinsicht bewusst wurde. Ich darf diesbezüglich auf die Aussagen Trefil, ON 433, Seite 12, PDF-Seiten 355 bis 358, beziehungsweise Seiten 371 bis 373, PDF-Seiten 390 bis 397, beziehungsweise Seiten 415 bis 425; Zeugenvernehmung Parzer, ON 470, Seiten 6 und 15, und Zeugenvernehmung Laure, ON 475, Seite 18, verweisen.

Im Übrigen habe ich am 17. Mai 2018 in einem TV-Interview für das ORF-Magazin „Eco“ zum Thema Spielsucht in Österreich klargemacht, dass bis 2027 keine Änderungen im Bereich der Glücksspiellizenzen möglich beziehungsweise beabsichtigt sind. Es gibt das Video auf Youtube, der Link dazu findet sich in der ON 476, Seite 8. In diesem TV-Interview habe ich mich auch für das IP-Blocking ausgesprochen.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zur sogenannten Steueragenda 2018 machen, welche mir vom Kabinett Strache am 20. August 2018 übermittelt wurde.

Die Forderungen, die in dem Papier aus dem Vizekanzleramt vorgebracht werden, sind weitgehend deckungsgleich mit den Positionen einer Lobbygruppe für Glücksspiel, der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glücksspiel, abgekürzt OVWG. Die OVWG vertritt die Interessen der konzessionslosen Onlineglücksspielanbieter in Österreich und wünscht sich gesetzliche Rahmenbedingungen wie im Best-Practice-Beispiel Dänemark, exakt wie sie im Papier aus dem Vizekanzleramt beschrieben werden.

Im Übrigen darf ich festhalten, dass das Beispiel Dänemark offenbar auch ein Thema in der für das Glücksspiel zuständigen BMF-Fachabteilung I/8 war, wie aus einem E-Mail von Trefil an Parzer und Hacker vom 22. März 2018 – also fünf Monate, bevor ich das Mail vom Kabinett Strache erhalten habe – hervorgeht. Ich darf diesbezüglich auf die ON 433, PDF-Seite 316 beziehungsweise Seite 329, verweisen.

Im Zusammenhang mit der Steueragenda 2018 wurden vom Staatssekretariat keinerlei Initiativen gesetzt. Dies hat auch mein Kabinettsmitarbeiter anlässlich seiner Einvernahme bei der WKStA bestätigt. Ich darf diesbezüglich auf die ON 476, Seite 23, verweisen. Im Übrigen hat Frau Dr. Zillner von der OVWG im Kabinett Löger lobbyiert, wie aus der Einvernahme von Mag. Melanie Laure bei der WKStA hervorgeht; ich darf auf die ON 475, Seite 8, verweisen.

Zum Thema Glücksspielgesetz -Novelle 2018 und 2019 darf ich Folgendes festhalten: Die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und damit die Verschärfung des Glücksspielgesetzes, also die Vollzugsstärkung beziehungsweise der Spielerschutz, waren aus Sicht des BMF ab Beginn meiner Amtszeit ein sehr wichtiges Anliegen. Als für Angelegenheiten des Glücksspiels politisch zuständiger Staatssekretär war mir die Unterstützung zur Erreichung dieses Ziels ein zentrales Anliegen. Von mir beziehungsweise meinem Kabinett wurden auch ausschließlich Vorschläge zur[2] Vollzugsstärkung beziehungsweise Spielerschutz an die im BMF für das Glücksspiel zuständige Fachabteilung I/8 herangetragen. Dies bestätigen auch Mag. Trefil, Ministerialrat Parzer, Mag. Hacker und die Löger-Kabinettsmitarbeiterin Mag. Laure anlässlich ihrer Einvernahmen bei der WKStA. Ich darf diesbezüglich auf die ON 433, ON 470, ON 474 und auf die ON 475, Seiten 15 und 16, verweisen.

Am 27. Februar 2018 habe ich ein Impulsreferat bei der bundesweiten Führungskräftekonferenz der Finanzpolizei in Reichenau an der Rax gehalten. In diesem Zusammenhang darf ich eine Passage aus meinem Impulsreferat zitieren: Das BMF wird sich auch konkret mit den Vorschlägen der Finanzpolizei zur Verschärfung des Glücksspielgesetzes auseinandersetzen und[3] mit effektiveren Instrumenten der Beschlagnahme, der Betriebsschließung und der Verfahrensführung die Kontrolle durch die Finanzpolizei erleichtern. – Zitatende.

Am 2. Juli 2018 habe ich mich in Wels ganztätig dem Thema Kampf gegen illegales Glücksspiel gewidmet. Entsprechende Medienberichte und Videos finden sich im Internet. Die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und damit die Verschärfung des Glücksspielgesetzes – also die Vollzugsstärkung beziehungsweise der Spielerschutz – waren auch den Bundesländern, insbesondere dem Land Oberösterreich, ein wichtiges Anliegen.

Diesbezüglich darf ich beispielsweise auf folgenden Internetbeitrag verweisen: „OÖNachrichten“ vom 17. November 2018, „Stelzer: ,Wir müssen zeigen, dass wir beim Glücksspiel Herr der Lage sind‘“. Der Autor war Philipp Hirsch.

Am 5. Dezember[4] wurde der Entwurf des Staatssekretariats zu einer Änderung des Glücksspielgesetzes an die zuständige Fachabteilung im BMF gemailt. Ich darf auf das E-Mail samt Anhang an Ministerialrat Kurt Parzer in ON 433, PDF-Seite 364 fortfolgende beziehungsweise Seite 385 fortfolgende, verweisen. Dieser Entwurf dient als Beweis dafür, dass es mir bei einer Änderung des Glücksspielgesetzes ausschließlich um eine Verschärfung der entsprechenden Bestimmungen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, also Vollzugsstärkung beziehungsweise Spielerschutz, gegangen ist.

Am 19. Dezember 2018 erhielt das Staatssekretariat von der zuständigen Fachabteilung eine Kommentierung des übermittelten Entwurfes. Ich darf diesbezüglich auf das E-Mail samt Anhang vom 19. Dezember 2018 von Ministerialrat Kurt Parzer in ON 433, PDF-Seite 373 fortfolgende beziehungsweise Seite 395 fortfolgende, verweisen.

Am 29. April[5] erhielt das Staatssekretariat den sektionsinternen Entwurf als Diskussionsgrundlage für das Kabinett Löger, das Kabinett Fuchs und die Fachabteilung. Ich darf diesbezüglich auf das E-Mail samt Anhang vom 29. April 2019 von Sektionschef Dipl.-Kfm. Eduard Müller in ON 476, PDF-Seite 95 fortfolgende beziehungsweise Seite 119 fortfolgende, verweisen.

In diesem Entwurf wurden nur Teile der Vorschläge des Staatssekretariats zur Vollzugsstärkung übernommen. Zum Beispiel wurden die Beweislastumkehr und die Eigensicherungsrechte der Finanzpolizei im Sektionsentwurf nicht übernommen. Ergänzungen im Sektionsentwurf stammen von der Sektion selbst. Es wurden also die vom Staatssekretariat erstellten strengen Vorschläge deutlich entschärft. Der Grund für diese Entschärfung entzieht sich meiner Kenntnis.

In diesem Zusammenhang darf ich auch die parlamentarische Anfrage der NEOS vom 19. September 2018, 1713/J, XXVI. GP, zitieren: Frage 9: „Welche Verbesserungen plant das BMF um besser gegen illegales Glücksspiel vorgehen zu können?“ – Die Antwort von Bundesminister Löger vom 19. November 2018, 1717/AB, lautete wie folgt: „Die bestehenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen erachte ich prinzipiell als ausreichend für einen erfolgreichen Vollzug“.

Ich und das Staatssekretariat haben uns damals über diese Anfragebeantwortung sehr geärgert, und zwar aus zwei Gründen. Erstens haben wir von der Anfragebeantwortung erst im Nachhinein erfahren, wir waren also in die Erstellung der Anfragebeantwortung überhaupt nicht eingebunden, obwohl wir politisch für das Glücksspiel zuständig waren, und zweitens war die Anfragebeantwortung inhaltlich falsch. Die bestehenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen waren und sind mit Sicherheit nicht ausreichend für einen erfolgreichen Vollzug. Wir haben dies auch gegenüber dem Kabinett mehrfach kommuniziert. Wir haben auch versucht, die Anfragebeantwortung im Nachhinein richtigstellen zu lassen. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Zeugenaussage von Mag. Clemens Mitmesser bei der WKStA verweisen, ON 476, Seite 7.

Die ÖVP war sich offensichtlich in der Frage, ob die bestehenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels ausreichend sind oder nicht, parteiintern selbst nicht einig. Hinsichtlich der Widersprüchlichkeit innerhalb der ÖVP darf ich auf eine Frage verweisen, die mir Christoph Varga in der „Pressestunde“ am 17. März 2019 gestellt hat. Ich zitiere:

Massive Kritik an Ihnen – also mir – persönlich kommt von Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer von der ÖVP. Es geht um den Kampf gegen das illegale Glücksspiel. Alle sind dafür, dass die Gesetze verschärft werden. Sie sind dafür zuständig und es passiert nichts. Herr Stelzer sagt im „Profil“, der derzeitige Zustand sei untragbar und unhaltbar. Warum lassen Sie das schleifen? – Zitatende.

Alle wissen, dass ich nichts habe schleifen lassen. Ich bin stets ausschließlich für eine Vollzugsstärkung beziehungsweise für den Spielerschutz eingetreten. Dies können sämtliche Fachbeamte der für Glücksspiel zuständigen Fachabteilung I/8 bestätigen. Ich darf diesbezüglich auf die ON 433, ON 470 und ON 474 verweisen. Für die Thematik Glücksspiel ist im BMF im Wesentlichen nur die Fachabteilung I/8 zuständig. Die Abteilung wird von Mag. Alfred Hacker geleitet. Weitere Fachmitarbeiter dieser Abteilung sind Ministerialrat Kurt Parzer – das ist der Stellvertreter – und Mag. Gustav Trefil.

In diesem Zusammenhang möchte ich aus der Einvernahme von Ministerialrat Kurt Parzer bei der WKStA, siehe ON 470, Seite 6, zitieren:

„Über Vorhalt ON 184 Teil 3 Seite 3f zu den Zuständigkeiten des DDr. Fuchs und Befragen, ob es ungeachtet dessen Zuständigkeit für Glücksspiel zu keinen beruflichen Zusammentreffen kam: Nein. Wir wurden darüber informiert, dass der Kontakt zum Staatssekretär über das Kabinett des BM erfolgen sollte. Wir haben daher ausschließlich mit dem Kabinett des Bundesministers Kontakt gehabt. Das waren Dr. Hieblinger-Schütz, Mag. Laure, Mag. Rzepa, Mag. Krammer. Am öftesten hatten wir mit Mag. Laure Kontakt. Wir hatten keinen Kontakt zum Büro des Staatssekretärs. Es gab überhaupt keine direkte Kommunikation. Alle Informationen, die DDr. Fuchs bekommen hat, hat er im Ministerbüro bekommen. Nur einmal zur Frage des ‚Terrestrischen Vollzugs‘ hat sich Mag. Mitmesser, der unmittelbare Mitarbeiter von DDr. Fuchs mit unserer Abteilung direkt in Verbindung gesetzt. In diesem Zusammenhang gab es eine einzige Besprechung (am 30.1.2019), an der an der das Kabinett des BM, das Kabinett des Staatssekretärs und Mitarbeiter meiner Abteilung teilgenommen haben.“

Die Zeugenaussage von Ministerialrat Kurt Parzer wird auch von Mag. Gustav Trefil und Mag. Alfred Hacker in ihren jeweiligen Einvernahmen bei der WKStA bestätigt. Ich darf diesbezüglich auf die ON 433, Seite 6, und auf die ON 474, Seite 6, verweisen. Klarstellen möchte ich noch, dass weder ich noch Löger an der Besprechung am 30. Jänner 2019, welche in den Medien auch als Geheimtreffen bezeichnet wurde, teilgenommen haben.

Abschließend darf ich noch Folgendes festhalten: Weder ich noch mein Kabinett waren in die Entstehung oder Zurücknahme der Glücksspielgesetz-Novelle 2018, wo das IP-Blocking enthalten war, involviert. Die diesbezügliche Zeugenaussage von Dr. Alexander Labak bei der WKStA, ON 318, Seite 14, wonach ich involviert war, ist daher eine unwahre Aussage.

Ich als Staatssekretär habe die Glücksspielgesetz-Novelle 2018 im Rahmen der Spiegelung auch nicht freigegeben. In diesem Zusammenhang darf ich noch auf ON 184, 1. Teil, Seite 7 – das ist die Antwort zum Amtshilfeersuchen an das BMF – verweisen. Ich zitiere:

„Die diesbezügliche GZ. BMF-180200/0003-I/8/2018 weist in ihrem Prozesslauf eine Befassung des für Glücksspiel zuständigen HStS nicht aus“.

An der Entstehung der Glücksspielgesetz-Novelle 2019 haben ich und mein Kabinett nur insoweit mitgewirkt, als es um die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und damit um die Verschärfung des Glücksspielgesetzes, also um Vollzugsstärkung beziehungsweise Spielerschutz, ging.

Ich darf nun zum Thema Glücksspielmesse ICE London 2019 kommen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es sind schon 24 Minuten!

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sollzeit.

Ich möchte kurz auf die Vorgeschichte der Dienstreise zur ICE London 2019 eingehen.

Mag. Bettina Glatz-Kremsner erzählte mir während eines Treffens am 4. Oktober 2018 von diversen Glücksspielmessen und meinte, dass der Besuch einer solchen Messe für mich als zuständiger Staatssekretär interessant und aufschlussreich sein könnte.

In der Folge vereinbarte ich mit Mag. Bettina Glatz-Kremsner, dass wir gemeinsam die Glücksspielmesse ICE London 2019 besuchen werden. Dem BMF-Staatssekretariat wurden vom Casag-Sekretariat bereits am 5. Dezember 2018, also zwei Monate vor der Messe, die gebuchten Flugzeiten – Hinflug am 4. Februar 2019, Rückflug am 6. Februar 2019 – und das gebuchte Hotel von Mag. Bettina Glatz-Kremsner mitgeteilt.

Vom BMF-Staatssekretariat wurden in der Folge das Hotel und die Flüge gebucht. Die Kosten der Dienstreise hat das BMF getragen. Das Kabinett Löger und auch Bundesminister Löger selbst hatten Kenntnis von dieser Dienstreise. Darüber hinaus hatten auch der österreichische Botschafter und der Finanzattaché in London Kenntnis von der Dienstreise.

Das Programm für den gemeinsamen Londonaufenthalt von Mag. Bettina Glatz-Kremsner und mir, also Messebesuch, Termine, Abendprogramm und so weiter, wurde ausschließlich vom Casag-Sekretariat organisiert. Ich darf diesbezüglich auf ON 417, PDF-Seite 61 beziehungsweise Seite 4, und auf die ON 476, Seite 18, verweisen.

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ein österreichischer Staatssekretär bei einem offiziellen Messebesuch im Ausland insbesondere die österreichischen Messeausteller besucht. Somit habe ich gemeinsam mit Mag. Bettina Glatz-Kremsner unter anderem das Unternehmen Revtec – das ist ein Kooperationspartner der Casag – und das Unternehmen Novomatic als größten Messeaussteller und Aktionär der Casag besucht.

Beim Messebesuch am 6. Februar 2019 habe ich mit Mag. Bettina Glatz-Kremsner auch den Novomatic-Vorstand Mag. Harald Neumann und  Prof. Johann Graf getroffen. Dieser Novomatic-Termin wurde ausschließlich von Mag. Bettina Glatz-Kremsner organisiert.

Ich darf diesbezüglich auf die ON 417, PDF-Seite 19 beziehungsweise Seite 6, auf die ON 417, PDF-Seite 61 beziehungsweise Seite 4, und auf die ON 476, Seite 18, verweisen. Ich habe weder mit Prof. Johann Graf einen Deal Sidlo gegen Glücksspiellizenzen besprochen oder akkordiert noch mit sonstigen Personen wie zum Beispiel Mag. Harald Neumann.

Es wurde weder über Postenbesetzungen noch über ein Amtsgeschäft im Zusammenhang mit einer angeblichen Zusage gesprochen. All dies wäre überdies rechtlich und faktisch unmöglich – objektiv unmöglich. Zu keinem Zeitpunkt wurde von mir ein Vorteil gefordert, noch wurde mir ein solcher je angeboten oder versprochen. Mir wurde auch zu keinem Zeitpunkt ein Vorteil für einen Dritten angeboten, versprochen oder in Aussicht gestellt.

Abschließend darf ich noch klarstellen, dass ich während meines Londonaufenthalts keine Sekunde mit Josef Walch Kontakt hatte und mir auch nicht bekannt ist, ob sich dieser überhaupt zu dieser Zeit in London aufgehalten hat. Die diesbezügliche Feststellung der WKStA in ON 462, Seite 9, wonach er – also Walch – die Angelegenheit mit MMag. DDr. Fuchs auf der ICE in London geregelt habe, entspricht daher nicht den Tatsachen.

Ich bin gleich fertig, das ist eigentlich der letzte Punkt.

Hinsichtlich der anonymen Anzeige vom 19. August 2019 betreffend Fit-und-proper-Beurteilung von Mag. Peter Sidlo durch die Aufsichtsbehörde, in welcher eine bevorteilte Beurteilung bei der Fit-und-proper-Beurteilung befürchtet wird, darf Folgendes festgehalten werden: Ich habe nie mit einer Person aus dem BMF oder mit anderen Personen betreffend die Fit-und-proper-Beurteilung von Mag. Peter Sidlo gesprochen beziehungsweise auf irgendeine Art und Weise auf diese Beurteilung Einfluss genommen.

Auch die Annahme, dass ich unter Ausnützung meiner politischen Position Druck auf den Aufsichtsratsvorsitzenden der Casag, Dr. Walter Rothensteiner, ausübte beziehungsweise ausüben ließ, wie von der WKStA unter anderem in ON 462, Seite 3, behauptet, entspricht nicht den Tatsachen. Ich hatte in meinem ganzen Leben nie mit Dr. Walter Rothensteiner bewusst Kontakt, weder persönlich noch telefonisch noch auf anderem Wege. Dies hat Dr. Walter Rothensteiner bei seiner Einvernahme im Untersuchungsausschuss am 25. Juni 2020 unter Wahrheitspflicht auch bestätigt.

Hinsichtlich der Bestellung des Mag. Peter Sidlo zum Vorstand der Casag war ich zu keiner Zeit eingebunden. Dies bestätigen auch die bereits vorliegenden Ermittlungsergebnisse. Nirgends im Akt findet sich auch nur ein konkreter Hinweis, insbesondere in Form von elektronischer Kommunikation dazu, dass ich in die Bestellung des Mag. Peter Sidlo eingebunden bin.

Wenn ich der angebliche Dreh- und Angelpunkt der Aktion Mag. Peter Sidlo gewesen sein soll, dann frage ich Sie ehrlich: Warum hat sich bei mir dafür niemand bedankt? – Sie finden im Akt zahlreiche Nachrichten, in welchen sich Beteiligte bezüglich Mag. Peter Sidlo wechselseitig beglückwünschen und bedanken. Warum also niemand bei mir, wo ich doch der angebliche Dealmaker war, der den angeblichen Deal Sidlo gegen Glücksspiellizenzen in London persönlich eingefädelt hätte?

Schlussbemerkung: Damit beende ich meine einleitende Stellungnahme. Ich erwarte nun Ihre Fragen und hoffe, dass ich zur Aufklärung beitragen kann. Sollte ich vereinzelt auf Anraten meines Anwalts von meinem Recht auf Verweigerung der Aussage Gebrauch machen, so haben Sie dafür bitte Verständnis, zumal ich in zahlreiche Aktenbestandteile im Ermittlungsverfahren der WKStA zu 17 St 5/19d, in dem ich bekanntlich als Beschuldigter geführt werde, noch keine Einsicht erhalten habe. Aus diesem Grund habe ich bis dato auch noch keine Aussage bei der WKStA getätigt, da ich zur Wahrung meines Rechts auf Verteidigung gemäß Artikel 6 EMRK zunächst in alle Ermittlungsergebnisse einsehen möchte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke für die umfassende Darlegung in diesem Eingangsstatement und darf den Herrn Verfahrensrichter um die Erstbefragung bitten.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Fuchs, Sie haben durch Ihre sehr ausführliche Stellungnahme schon viele Fragen vorweggenommen. Dennoch habe ich einige Fragen, die ich gerne an Sie richten würde.

Sie sind unter anderem auf ein Mail vom 16. Jänner 2018 eingegangen und haben wortwörtlich den darin enthaltenen Satz zitiert, dass die direkte Kommunikation mit dem Herrn Staatssekretär nach vorheriger Abstimmung mit dem Kabinett des Herrn Bundesministers zu erfolgen habe. Das heißt also, dieses Mail ist vom Herrn Minister an alle maßgeblichen Damen und Herren seines Ministeriums gegangen und bedeutet, dass man, bevor man mit Ihnen als Staatssekretär ein Gespräch geführt hat, vorerst einmal mit dem Kabinett Rücksprache zu halten hatte.

Soweit ich mich erinnern kann, hat Herr Dr. Schmid hier im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass der Herr Staatssekretär sehr oft unmittelbar mit den Beamten des Ministeriums kommuniziert hat. Können Sie mir diesen Widerspruch erklären?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich darf vielleicht die Taskforce Steuerentlastungsreform ansprechen, wo ich Leiter war. Es ist ganz klar, wenn ich vom Herrn Bundesminister als Leiter der Taskforce Steuerentlastungsreform eingesetzt werde, na dass ich natürlich mit den Personen, die sich an diesem Tisch befinden, auch reden darf. Das war aber mit Billigung des Herrn Finanzministers, und es war eine elendslange Diskussion, bis feststand, dass ich diese Taskforce Steuerentlastungsreform auch leiten darf.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben also doch direkt mit den Beamten dieses Hauses Kontakt gehabt? – Selbstverständlich, da gehe ich davon aus.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Na ich habe soeben gesagt, in der Taskforce Steuerentlastungsreform, mit Billigung des Finanzministers. Hätte mich aber der Herr Finanzminister nicht eingesetzt, dann hätte ich mit diesen Personen nicht reden dürfen, das heißt, das widerspricht nicht der direkten Aufgabenzuweisung gemäß dem entsprechenden E-Mail.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Taskforce aber – so verstehe ich das – ist ja nur ein Teil Ihrer Agenden gewesen. Ist das nicht so?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Bitte?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Taskforce war doch nur ein Teil Ihrer Agenden als Staatssekretär, oder waren Sie ausschließlich in dieser Taskforce tätig?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also der Grund, warum ich von der FPÖ als Staatssekretär für diese Bundesregierung nominiert wurde, war mit Masse die Steuerreform, und es hat auch, wie in meiner einleitenden Stellungnahme bereits angeführt, die Masse meiner Arbeitszeit in Anspruch genommen.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Darüber hinausgehend aber, für andere Bereiche, waren Sie vielleicht nicht zuständig oder haben jedenfalls nicht mit den Beamten dieses Hauses kommuniziert – ist das richtig?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Genau, das Kontaktverbot war bis zum Ende wirksam.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie das irgendwann einmal hinterfragt, warum das so ist?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Wir haben das von Anbeginn an hinterfragt. Es hat mich massiv gestört. Ich habe diesbezüglich sogar auch ein Vieraugengespräch mit dem Herrn Bundeskanzler gehabt. Es war ein permanentes Ärgernis, ein permanentes Thema, welches wir permanent in den Gesprächen mit dem Generalsekretär, aber auch in den Gesprächen mit dem Herrn Bundesminister thematisiert haben – aber erfolglos.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut, ich komme zu einem zweiten Themenkreis: Auf Ibiza wurde davon geredet, das werden Sie aus den Medien ja wissen, dass gewisse Personen und Vereine am Rechnungshof vorbei an Vereine spenden. Wie haben Sie diese Aussage verstanden beziehungsweise wie erklären Sie sie sich? Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Kennen Sie einige dieser hier im Verfahren auch involvierten Vereine wie zum Beispiel das Institut für Sicherheitspolitik ISP oder den Verein Austria in Motion?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich bin Milizoffizier, und das Institut für Sicherheitspolitik ist mir selbstverständlich auch bekannt. Die restlichen Vereine sind mir vollkommen unbekannt; ich habe von deren Existenz erst aus den Medien erfahren.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie wissen daher auch über allfällige Zahlungen an diese Vereine nichts – oder doch etwas? Insbesondere wenn Sie sagen, Sie kennen das Institut für Sicherheitspolitik, wissen Sie, dass es da Sponsoringvereinbarungen gegeben hat?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich weiß das Gleiche wie Sie aus den Medien, mehr weiß ich nicht.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut.

Ich komme zu einer weiteren Frage: Neustrukturierung der Finanzaufsicht. Ende 2018 bis Mitte 2019 war ein Reformprozess zur Neustrukturierung der FMA im Gange. Damit hätte unter anderem künftig die Bankenaufsicht von der FMA durchgeführt werden sollen. Können Sie zu diesem Themenkreis irgendetwas sagen? Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Was waren die Gründe und Ziele dieser Reform?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also die Reform stand seit der Regierungsbildung fest. Wir wissen, wir haben da zahlreiche Doppelgleisigkeiten, die es abzubauen gilt. Es hat einen entsprechenden Ministerratsvortrag, ich glaube, vom 18[6] November 2018, gegeben – am selben Tag gibt es übrigens auch einen Ministerratsvortrag zur Öbag –, und das war es dann. Es hat dann Projektgruppen gegeben, aber mein Interesse galt von Anbeginn an der Steuerreform, um die habe ich mich auch selbst persönlich gekümmert. Sowohl betreffend Aufsichtsreform als auch Öbag war ich am Rande involviert. Das haben Mittarbeiter von mir gemacht und mir entsprechend berichtet. Sie sind auch in den entsprechenden Diskussionsgruppen gewesen. Ich habe dann mehr oder weniger beide Reformen mit dem Minister gemeinsam in entsprechenden Pressekonferenzen verkauft.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut.

Eine weitere Frage, Herr Dr. Fuchs: Sie haben gesagt, dass Sie in London bei der Messe im Februar 2018 waren, dort einige maßgebliche Damen und Herren aus der Branche getroffen haben und dass es dort nicht zu einem Gespräch über Herrn Sidlo gekommen ist. War Herr Sidlo dort Thema, war Herr Sidlo dort nicht Thema? Ich glaube, mich zu erinnern, dass Sie gesagt haben, dass über diesen Hintergrunddeal zwischen FPÖ und Novomatic dort nicht gesprochen worden ist.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: So ist es.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Meine Frage ist: Nachdem in London nicht darüber gesprochen worden ist, haben Sie sonst, außerhalb von diesem Besuch in London, mit irgendjemandem darüber gesprochen, haben Sie Wahrnehmungen zu diesem sogenannten Deal Sidlo kommt in die Casag und die FPÖ bekommt dafür dieses oder jenes Zugeständnis?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich habe keine Wahrnehmung, und warum hätte man mit mir auch sprechen sollen?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Na ja, Sie waren ja immerhin Staatssekretär, nicht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Na ja, Ober sticht Unter.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl (erheitert): Das nehme ich auch zur Kenntnis.

Herr Vorsitzender, ich bin damit am Ende meiner Erstbefragung angelangt. – Ich danke Ihnen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Die erste Fragerunde beginnt Abgeordneter Brandstätter.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Herr Vorsitzender! Herr Staatssekretär, ich möchte mit einem Thema beginnen, mit dem der Verfahrensrichter schon begonnen hat, weil ich das noch genauer haben möchte. Herr Thomas Schmid hat hier ausgesagt – das Dokument können wir verteilen; auf Seite 6, damit Sie es auch lesen können (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück) –: „Meines Wissens wurde auch klargestellt, dass für zugewiesene Bereiche wie die Angelegenheiten des Glücksspiels oder des Zolls - -“

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Wo lesen Sie?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Vorletzter Absatz – Entschuldigung! (Auskunftsperson Fuchs: Okay!)Meines Wissens wurde auch klargestellt, dass für zugewiesene Bereiche wie die Angelegenheiten des Glücksspiels oder des Zolls Staatssekretär Fuchs auch direkt auf die Experten des Hauses zugreifen konnte, ohne die Schleife über ein Kabinett drehen zu müssen.“ Stimmt das so, oder stimmt das so, wie Sie es ausgesagt haben?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Das stimmt nicht.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Was Herr Schmid sagt, ist falsch?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: So ist es. Ich darf vielleicht ausführlicher antworten. Wir haben eingangs das Begleitmail und die „Geschäftsordnung“ – unter Anführungszeichen – im BMF diesbezüglich besprochen. Ich darf vielleicht noch kurz ein paar Dinge zitieren (aus seinen Unterlagen vorlesend), zum Beispiel aus der Einvernahme von Parzer, immerhin der stellvertretende Leiter, ON 470, Seite 17: „Zum Protokoll vom 30. Jänner 2019“ – das war die gemeinsame Kabinettsbesprechung von Kabinett Löger und Kabinett Fuchs –: „Das war die erste und einzige Besprechung mit beiden Kabinetten gleichzeitig“, der erste Termin mit dem Kabinett des Staatssekretärs.

Dann ON 470, Parzer, Seite 6 – das habe ich schon in meiner einleitenden Stellungnahme zitiert. Oder der Leiter der Abteilung und auch der Gruppe, Mag. Hacker: „Es gab damals die Dienstanweisung nicht direkt mit dem Staatsekretär zu kommunizieren. Die Kommunikation sollte über das Kabinett des Bundesministers laufen.“ Dann auch Trefil in ON 433, Seite 6: „Ich selber hatte im Bereich meiner Glückspielzuständigkeit weder mit DDr. Fuchs, noch mit MMag. Schmid zu tun. [...] Mag. Mitmesser war der persönliche Referent des Staatssekretärs DDr. Fuchs und auch zuständig für Glücksspielangelegenheiten. Es gab[7] im Wesentlichen einen persönlichen Kontakt und zwar anlässlich der Besprechung am 30.1.2019.“ – Das war die gemeinsame Kabinettsbesprechung.

Und jetzt stellen Sie sich einmal vor: Die Glücksspielabteilung ist ja keine riesige Abteilung, da gibt es Hacker, da gibt es Parzer und dann gibt es Trefil. Die werden bei der WKStA unter Wahrheitspflicht vernommen, und keiner sagt etwas, dass diese Dienstanweisung aufgehoben worden wäre. Wäre diese Dienstanweisung aufgehoben, dann wäre davon auszugehen, dass diese drei Personen dies auch bei ihrer Einvernahme bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gesagt hätten, wo sie immerhin unter Wahrheitspflicht aussagen und keinen Grund haben, hier – ich sage einmal – irgendetwas zu verschleiern.

Ich sage einmal, selbst wenn es so ein Mail gegeben hätte, dann war es auf jeden Fall so formuliert, dass sich die Beamten nicht daran gebunden fühlen, denn ein Beamter sagt oder tut grundsätzlich das, was ihm seine Vorgesetzten sagen. Auch in der Beantwortung des Amtshilfeersuchens ON 184, 1. Teil, das von Frau Gruppenleiterin MMag. Elisabeth Gruber beantwortet wurde, findet sich überhaupt kein derartiger Hinweis. Das heißt, es sind ja Zigtausende Seiten vom BMF im Rahmen des Amtshilfeersuchens vorgelegt worden, und gäbe es so ein Änderungsmail – es hat Entwürfe gegeben, denn wir haben ja selbst Vorschläge gemacht, wie man so etwas ändern könnte –, hätte es ein entsprechende neue Weisung gegeben, ja dann wüssten das die entsprechenden Personen.

Ich sage einmal, ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht noch, weil es ganz, ganz bezeichnend ist, auf einen Mailverkehr Ende März, Anfang April 2019 verweisen. Sie wissen, die Regierung hat nicht mehr lange Bestand gehabt. Das heißt, wir befinden uns in der Endphase dieser Regierung. Da heißt es am 27. März – vielleicht, damit Sie wissen, von welchem Dokument ich spreche: das ist ON 433, die Zeugeneinvernahme Trefil, PDF-Seite 702 bis 706, Aktenseite 749 fortfolgende; ich darf daraus zitieren –: Trefil, also ein Mitarbeiter der Glücksspielabteilung, schreibt an den Leiter, Mag. Hacker, am 27. März: „Lieber Fred, im Anhang sämtliche Dokumente für die GSpG-Novelle 2019:“ – Sie wissen, auf dem Papier war ich für das Glücksspiel politisch zuständig. „Liebe Grüße Gustav“.

Am 28. März schreibt dann Mag. Hacker an Sektionschef Müller: „Lieber Edi, anbei die vervollständigte Novelle. Die Texte kennt HSTS“ – also ich – „nicht, eine Abstimmung von unserer Seite ist somit nicht erfolgt. Wir warten auf Aufträge bzw. sehen von Beamtenseite unser To do jetzt einmal erledigt.“ – Und jetzt wird es spannend. – „WKO hat dazu angerufen, aber das habe ich dir eh schon mitgeteilt/gemailt. hG Fred“.

Jetzt müssen Sie sich vorstellen: Ich bin als Staatssekretär für Glücksspiel politisch zuständig, es existiert ein Entwurf einer Novelle, der Glücksspielgesetz-Novelle 2019, und ich habe nicht einmal Kenntnis davon, dass derartige Texte existieren, aber die Wirtschaftskammer hat mit Herrn Mag. Hacker schon Kontakt gehabt und offenbar schon Anmerkungen dazu gehabt (Abg. Brandstätter: Mhm, okay!) – also damit Sie einmal ein Verständnis haben. Und das geht natürlich dann weiter. Müller schreibt dann wieder an Hacker, dass er ein paar Fragen hat, und Hacker antwortet dann am 1. April 2019, als laut Schmid die Weisung[8] aufgehoben wurde: „Lieber Edi, Folgende Antworten zu deinen Fragen/Anmerkungen dazu: 1. Was davon ist schon ausverhandelt und was offen [...]?“ Die Antwort von Hacker: „Es ist über uns nichts ausverhandelt worden, da kein Auftrag dazu an die Fachabteilung erging. Es gab eine Abstimmung der Eckpunkte mit Frau Mag. Hieblinger Schütz“ – also das ist die Dame aus dem Kabinett Löger – „und mir mit der dezidierten Vereinbarung, dass sie die Abstimmung mit HSTS bzw. den anderen Ministerien vornimmt. So oblag/liegt es nicht uns, die Novelle außerhalb des HBM Kabinett abzustimmen. Es hat schon Gespräche mit Büro HSTS und Büro HBM und Fachabteilung (Frau Laure/Herrn Mitmesser/Parzer/Trefil) gegeben, aber in diesen Gesprächen wurde diese Legistik nicht vorgestellt. Das habe ich auch nach meinen Gesprächen mit Frau Hieblinger-Schütz meinen Leuten gegenüber so ausgeschildert.“ – Das heißt, der Leiter der Glücksspielabteilung sagt auch seinen Beamten: Also das bleibt alles unter uns, wir geben das an die stellvertretende Kabinettsleiterin, Frau Mag. Hieblinger-Schütz weiter, und was dann dort passiert, das ist deren Bier, aber wir kommunizieren ganz sicher nicht mit dem Herrn Staatssekretär – im April 2019!

Und ich komme gleich einmal zum Ende. (Abg. Brandstätter: Ja!) Am 1. April schreibt der Sektionschef an Hacker: „Vielen Dank, Fred, kenn mich aus. Ich hab jetzt mit Eva Hieblinger-Schütz ausgemacht, dass ich ihr das schicke und es danach als ersten Schritt eine gemeinsame Besprechung dazu geben soll.“ – Also noch nicht mit mir, sondern erst einmal mit dem Kabinett Löger. „Anschließend soll das Büro HSTS eingebunden werden.“ Also zuerst bespricht man das mit dem Kabinett Löger und irgendwann einmal mit mir.

Am 22.5.2019 war mein letzter Tag in der Bundesregierung, und, Herr Dr. Brandstätter, lassen Sie mich noch vielleicht ein, zwei Beispiele anführen. Ich habe auch einen entsprechenden „Profil“-Artikel mitgenommen, den wir hier gerne zur Verteilung bringen möchten. (Die Vertrauensperson reicht ein Schriftstück an den Vorsitzenden weiter.)

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Warten wir jetzt? Darf ich weiterfragen, oder?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich würde vorschlagen, dass wir ihn kopieren und zur Verteilung bringen, oder?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Darf ich trotzdem, Herr Staatssekretär, weil es ja wirklich einfach ist, noch einmal frage: Das, was Herr Schmid hier aussagt, ist aus Ihrer Sicht unwahr. – Damit wir das so festhalten.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: So ist es.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Danke schön. Das wollte ich - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Lassen Sie mich noch abschließend eine Anmerkung machen!

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja, das wollte ich nur wissen.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: In meiner einleitenden Stellungnahme habe ich erwähnt, dass wir am 2.7.2018 in Wels waren – wirklich ein Hotspot des illegalen Glücksspiels in Österreich, leider – und es wäre an diesem Tag vorgesehen gewesen, dass wir gemeinsam mit dem Leiter der Finanzpolizei, Herrn Wilfried Lehner, dort hinfahren. An diesem Tag hat das irgendwem im Ministerium nicht gepasst. Sektionschef Müller hat wahrscheinlich im Auftrag des Kabinetts Löger die Dienstanweisung an den Leiter der Finanzpolizei erteilt, dass dieser nicht mit mir nach Wels fahren darf. Das war jetzt keine Klamaukveranstaltung, da ist es um die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, da ist es um den Besuch von Suchtberatungsstellen, um die Vernichtung von Glücksspielautomaten gegangen. Wir wollten dort wirklich etwas zusammenbringen, aber Weisung Sektionschef Müller: Der Leiter der Finanzpolizei darf nicht mitfahren. (Abg. Brandstätter: Vielen Dank!) Jetzt frage ich Sie: Ist die Weisung aufgehoben worden oder nicht? – Natürlich nicht!

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja, alles klar. Vielen Dank! Das werden wir natürlich für die Befragung von Herrn Löger notieren.

Dazu eine kurze Frage, wenn Sie es bitte kurz beschreiben könnten: Wie war Ihr Verhältnis zu Herrn Löger? Haben Sie das Gefühl gehabt, es war vertrauensvoll? Oder haben Sie das Gefühl gehabt, ja, es ist nicht vertrauensvoll?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie: Was heißt in einer Regierung vertrauensvoll? (Heiterkeit des Abg. Brandstätter.) Also ich darf es vielleicht so beschreiben:

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Es hat immer geheißen, wir streiten nicht, insofern habe ich gedacht - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Es gibt gewisse Personen, die sind einem von Anbeginn an sympathisch, mit denen versteht man sich. Löger war ein Mann aus der Wirtschaft, ich bin ja auch primär Steuerberater und erst sekundär Abgeordneter. Ich glaube, wir hatten eine gemeinsame Gesprächsbasis, weil wir eine, ich sage einmal, gemeinsame Herkunft haben. Wir waren oder wir sind hoffentlich noch nicht so, sage ich jetzt einmal unter Anführungszeichen, „verdorben“ wie vielleicht echte Politiker. Wir waren keine echten Politiker, und darum, glaube ich, haben wir auch, ich sage einmal, einen guten persönlichen Zugang gehabt und, ich sage einmal, haben uns den nicht durch welche Aussagen auch immer, ich sage einmal, zunichtemachen lassen. Unser Zugang war der: Wenn es etwas gibt, dann spricht man den anderen direkt persönlich an, bevor man einen Wirbel schlägt. Darum habe ich auch das mit der Kompetenzzuteilung mehrmals angesprochen, aber Löger ist ja nicht alleine im Finanzministerium gesessen, da hat es ja auch einen Generalsekretär und Kabinettschef Schmid gegeben.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Und auf den wollte ich gerade kommen. Wie war Ihr Verhältnis zu Herrn Schmid?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich würde sagen, wir hatten ein sehr professionelles Verhältnis. Es ist natürlich so: Der Generalsekretär und insbesondere der Kabinettschef eines Ministers, der schaut natürlich, dass er extrem für seinen Minister kämpft. Das ist die Aufgabe eines Kabinettschefs und, ich sage einmal, natürlich gibt es dementsprechend auch, ich sage einmal, Reibungspunkte, aber es war professionell.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Waren Sie irgendwie eingebunden in seine weitere Karriere, in die Formung der Öbag und in die Auswahl der Aufsichtsräte für die Öbag?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also so wie ich es eingangs schon gesagt habe: Man geht zum Schmied und nicht zum Schmiedl, Ober sticht Unter. Warum hätte Schmid mit mir reden sollen?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja, weil da auch FPÖ-Mandatare im Öbag-Aufsichtsrat drinnen sind. (Auskunftsperson Fuchs: Bitte?) Weil es im Öbag-Aufsichtsrat auch FPÖ-Mandatare gibt, FPÖ-Delegierte, und das war ja mit Ihnen abgesprochen. Oder mit wem hat das Schmid abgesprochen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Mit mir war überhaupt nichts abgesprochen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das hat er mit jemand anderen abgesprochen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich habe überhaupt nie irgendetwas mit Aufsichtsräten Öbag zu tun gehabt (Abg. Brandstätter: Okay, danke!), also mit mir hat nie irgendjemand darüber gesprochen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann komme ich zum Dokument mit der Nummer 6252, Seite 7; das verteilen wir. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wenn Sie da bitte Absatz c ansehen!

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Können Sie mir das ganze Dokument geben, denn das ist nur die Seite 7 aus 13.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Genau! Es geht nur um den Punkt c. Es geht mir um die Novelle zum Glücksspielgesetz 2018, wo es ja ein fertiges Gesetz gab, das auch schon ausgeschickt wurde und dann kurzfristig wieder zurückgezogen wurde.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, aber ich sehe da eine Geschäftszahl vom BMF. Ich würde gerne das ganze Dokument sehen, zumindest die Seite 1.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Es ist eine HBM-Vorabinfo zur Dringlichen Anfrage in der Sondersitzung. Meine Frage ist aber sehr einfach. Die Frage ist – beginnen wir mit der einfachsten Frage –: Waren Sie in die Erstellung dieses neuen Glücksspielgesetzes involviert und waren Sie ins Zurückziehen dieses Gesetzes involviert?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Herr Dr. Brandstätter, ich habe es in meiner einleitenden Stellungnahme schon angesprochen und führe es gerne noch im Detail aus. Ich habe mir auch entsprechende Notizen gemacht.

Am 1. Februar 2018 – sagt Kollege Trefil in seiner Einvernahme ON 433, S. 300f –, da schreibt die Hieblinger-Schütz an den Parzer: „Vielen Dank das muss noch mit FPÖ und STS gespiegelt werden bevor es in Begutachtung geht.“

Kurze Zeit später schreibt dann Parzer an Hieblinger-Schütz: „Liebe Kollegin Hieblinger-Schütz! Der Elak läuft vor Abfertigung über das KabiBM zur Freigabe der Begutachtung. Bitte daher um Veranlassung der referenzierten Spiegelung. Vielen Dank. Beste Grüße MR“ – Ministerialrat – „Kurt Parzer“.

Ich habe es in meiner einleitenden Stellungnahme schon erwähnt: Die diesbezügliche Zeugenaussage von Dr. Alexander Labak in der ON 318, Seite 14, wo ich quasi in enger Abstimmung mit Löger und Schmid an diesem Gesetzesentwurf gebastelt habe, ist einfach unwahr.

Frau Dr. Krisper, auch das, was Sie – zumindest habe ich es so verstanden – gestern in der ZIB 2 [9]- - Ich habe nichts zum Zurückziehen beauftragt. Ich darf das nur kurz erläutern:

Am 1. Februar hat Mag. Rzepa den Entwurf der Glücksspielgesetz-Novelle an Claudia Holzer [10]- - Das heißt, da ist das zum ersten Mal quasi in den Bereich FPÖ gelangt. Claudia Holzer war beim Herrn Vizekanzler und auch Herr Weinert hat das Mail erhalten, in cc Schmid, Rochowanski, Hieblinger-Schütz, Laure zur Spiegelung. Das heißt, am 1. Februar wusste [11]FPÖ: Da gibt es etwas.

Am 2. Februar [12]habe ich persönlich dieses Mail von meiner Büroleiterin bekommen. Das heißt, ich persönlich hatte am 2. Februar 2018 zum ersten Mal Kenntnis davon, dass es eine Glücksspielgesetz-Novelle 2018 gibt, in der eben auch das IP-Blocking vorgesehen ist.

Am 26. Februar 2018 war dann der Start der Begutachtung der Glücksspielgesetz-Novelle 2018, obwohl diese Novelle weder ich [13]- - Das hat ja auch der Generalsekretär Kabinettschef Schmid behauptet, dass ich diese Novelle freigegeben hätte, also nicht nur mitgewirkt, sondern auch freigegeben. Beides ist falsch. Ich und mein Kabinett haben diese Novelle nie freigegeben, und - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Entschuldigen Sie! Umso spannender ist jetzt die Frage, warum es dann so schnell zurückgezogen wurde.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Na lassen Sie mich ausreden, Herr Kollege, Moment! Am 1. März [14]dann ist die Zurücknahme der Glücksspielgesetz-Novelle erfolgt. Ich darf da vielleicht noch ein paar Dinge zitieren, die zu beleuchten aus Sicht des Untersuchungsausschusses vielleicht interessant wäre, und zwar:

Trefil bei seiner Aussage bei der WKStA, 433, Seite 9:

„Nach den in der ON 184 Teil 3 S 7f ersichtlichen Genehmigungen und Einsichtnahmen wurde der Gesetzesentwurf am 27.2.2018“ – korrekt wäre der 26.2.2018, aber das tut nichts zur Sache – „ans Parlament geschickt bzw. ins E-Recht gestellt.

Im Elak ‚Grunddaten Notizenʼ findet sich eine Notiz von Kurt Parzer (ohne Datum), der lautet: ‚Anmerkung I/8: Begutachtungsentwurf wurde von der GS/VB (=Verbindungsstelle im Generalsekretariat) mit E-Mail vom 1.3.2018 an Externe sowie an Parlament zurückgezogen.ʼ Unsere Abteilung wurde nicht direkt von der Zurückziehung informiert.“

Ich finde es sehr eigenartig, dass man, wenn es da eine Abteilung gibt, die eben Glücksspielgesetze ausarbeitet, und dann etwas zurückgezogen wird, das nicht einmal sagt. Also das ist nicht wirklich professionell.

„Wir wurden von dritter Seite darauf aufmerksam gemacht. Warum sich dieser Vermerk im Ausdruck des Elak (ON 184 Teil 3 S 7ff) nicht findet, kann ich“ – also der Trefil – „nicht angeben.“

Und interessant ist:

„Es gibt in diesem Elak noch Verfügungen bis April 2018. Über Vorhalt der ON 184 Teil 3 Seite 7ff, aus der sich lediglich Verfügungen bis Februar 2018 ergeben, gebe ich an: Ich“ – Trefil – „kann das nicht erklären.“

Das heißt, offenbar sind da noch Dinge passiert, die nicht im Elak Niederschlag gefunden haben. Und:

„Über Vorhalt der Angaben von Mag. Hacker und Kurt Parzer, wonach es geheißen habe, der Entwurf sei wegen technischer Probleme zurückgezogen worden“, sagt Frau Mag. Laure in der ON 475 Seite 13f: „Wir haben es halt zu schnell abgefertigt.“

Ich habe eingangs schon auf das Amtshilfeersuchen des BMF, ON 184, 1. Teil, Seite 7, verwiesen. Da heißt es:

„Der Begutachtungsentwurf zur GSpG-Novelle 2018“ – Glücksspielgesetz-Novelle 2018 – „wurde am 26.2.2018 von e-recht@bmf.gv.at versandt und dem Parlament übermittelt (Beilage 3), jedoch mit Email von e-recht@bmf.gv.at vom 1.3.2018 ‚als gegenstandslosʼ zurückgezogenʼ (Beilage 4)“ – dieses Amtshilfeersuchens in der Beantwortung.

„Die diesbezügliche GZ“ – ich zitiere sie nicht mehr – „weist in ihrem Prozesslauf eine Befassung des für Glücksspiel zuständigen HStS nicht aus, allerdings verwies das Kabinett des HBM mit Email vom 1.2.2018 auf die noch erforderliche ‚Spiegelungʼ des Legistikvorhabens mit HStS und FPÖ“.

Also vom Prinzip her: Ich habe nie in meinem Leben etwas zurückziehen lassen. Ich habe auch keinen Auftrag erteilt. Ich habe es[15] selbst nicht gemacht.

Natürlich habe ich auch gefragt: Was ist da jetzt los? Meine Erklärung ist: Wir haben diese mehr oder weniger - - Die wurde zurückgezogen, aus technischen Gründen, so wie es in der Zeitung gestanden ist. Dann habe ich gesagt: Was heißt technische Gründe? – Na es ist noch nicht gespiegelt worden! Das heißt: Hätten wir uns das von Anbeginn an einreißen lassen, dass hier, ich sag einmal, Gesetze in die Begutachtung gehen, die wir als Koalitionspartner schon nicht gesehen hätten, das wäre ein Drama. Das heißt, es war ausgemachte Sache, es geht kein Gesetz in die Begutachtung, wenn es nicht vorher gespiegelt wurde, sprich die Zustimmung des jeweiligen Koalitionspartners gehabt hat.

Das heißt, das war einfach eine Maßnahme, dass man gesagt hat: Passts auf, so geht das einfach nicht! Warum es hier passiert ist? Ich glaube, dass Frau Mag. Hieblinger-Schütz das einfach, aus welchen Gründen auch immer, in die Begutachtung geschickt hat. Von mir ist aber ganz sicher nicht der Auftrag erfolgt, dass hier etwas zurückzuziehen ist.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das ist eine klare Aussage. Herr Schmid hat es offenbar zurückgezogen, wenn ich das richtig verstehe?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, so einfach darf man es sich nicht machen. Schmid hat sich ja auch irgendetwas dabei gedacht. Das heißt, entweder er hat es selbst entschieden, oder er hat das als Auftrag von wem auch immer bekommen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aber darf ich Sie als Experten – weil Sie ja Experte auf dem Gebiet Glücksspiel sind – fragen: Können Sie sich vorstellen, dass da jemand interveniert hätte? Und wer wäre das gewesen? In Kenntnis des Gesetzesvorschlages: Wen hätte dieses Gesetz gestört, wenn es gekommen wäre?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich bin ganz sicher kein Experte auf dem Gebiet Glücksspiel. Ich bin Experte auf dem Gebiet Steuerrecht, aber nicht auf dem Gebiet Glücksspiel. Ob es hier Interventionen gegeben hat? Also ich habe dazu absolut keine Wahrnehmung.

Darf ich vielleicht in diesem Zusammenhang noch etwas anführen? Ich habe auch das eingangs erwähnt, ich habe den Link erwähnt. Im „Eco“-Interview beim ORF am 17. Mai[16] ist der Vorspann: Die Bundesregierung will diesem Ärgernis jetzt mit einem neuen Gesetz ein Ende setzen.

– Also da geht es um illegales Onlineglücksspiel. –

Der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium, Hubert Fuchs von der FPÖ, will alle Angebote ohne Lizenz technisch abblocken. – Zitatende.

Ich habe wortwörtlich in diesem Interview am 17. Mai 2018 in der ORF-Sendung „Eco“ gesagt: Ja, das ist sehr realistisch, weil IP-Blocking gibt es ja auch in 14 anderen europäischen Staaten. Das heißt, das ist ja nichts Außergewöhnliches. Der Lizenznehmer

– also die österreichische Lotteriegesellschaft –

soll die Rechtssicherheit haben, und dafür hat er ja auch Geld bezahlt, dass eben er bis 2027 hier alleine agieren darf, weil er die alleinige Konzession hat. Der würde keine Freude haben, im Gegenteil, der würde uns wahrscheinlich verklagen, wenn wir jetzt noch andere Lizenzen hergeben würden. Und 2027, am 31.12., wenn das abläuft, kann man sich überlegen, ob man hier eine generelle Neuausschreibung macht. – Zitatende.

Aber darüber haben wir im Ministerium, zumindest ich, nie gesprochen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann möchte ich zu Herrn Walch kommen. Herr Walch war offenbar auch für die FPÖ in Oberösterreich aktiv. Kannten Sie Herrn Walch schon länger?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Walch ist ein Berufskollege von mir. Er ist auch Steuerberater, er ist auch Mitglied der FPÖ, und daher kennen wir uns. Aber im Übrigen, wie Sie wissen: Insbesondere das Thema Walch ist ein intensives Ermittlungsthema (Abg. Brandstätter: Ja!) bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Kollege Walch hat im Rahmen der Hausdurchsuchung mehr oder weniger die Masse an Akten versiegeln lassen. Das heißt, es hat da überhaupt noch keine Öffnungstagsatzung gegeben. Ich habe auch überhaupt keine Kenntnis darüber, welche Unterlagen hier möglicherweise beschlagnahmt wurden. In diesem Fall würde ich gerne von einem[17] Recht auf Entschlagung Gebrauch machen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann möchte ich versuchen, Fragen zu stellen, bei denen Sie sich, glaube ich, nicht entschlagen können. War das das erste Treffen zwischen Ihnen und Walch bei der Novomatic, der 8. August 2018?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich habe schon gesagt: Ich entschlage mich diesbezüglich.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aber das Treffen gab es?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich habe eingangs schon erwähnt, dass das ein heikles Thema ist (Abg. Brandstätter: Mhm!) im Rahmen der Ermittlungen bei der WKStA. Zum Themenkomplex Walch werde ich Ihnen nichts erzählen können.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann versuche ich es aber mit dem Dokument mit der Nummer 491, Seite 11. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein Whatsapp von Sidlo: „Hallo Joschi, ich habe mit meinen Freunden bzgl. Casinos gesprochen, sie wären bereit und auch fähig, den Deal zu machen. Bitte Meeting für Anfang September koordinieren, gleich mit Hubert.“

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nicht so schnell!

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Entschuldigung, Seite 11.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: In der Mitte, 12. August. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, gelesen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Da geht es um einen Deal: „Bitte Meeting für Anfang September koordinieren, gleich mit Hubert.“ – Also Sie sollten bei dem Deal dabei sein. Was war das für ein Deal?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Grundsätzlich würde ich einmal meinen: Sie kennen die Sammlung an Chatverläufen. Jeder von Ihnen, der diese Sammlung an Chatverläufen gelesen hat, wird feststellen, dass ich nicht wirklich ein aktiver Chatschreiber war und auch eigentlich, ich sage einmal, gar keine Chats empfangen habe, also relativ wenige.

Ich soll jetzt Auskunft über einen Chatverlauf, in dem auch ich genannt werde, geben, den dritte Personen geschrieben haben. Es ist grundsätzlich eigenartig, dass ich hier aufgefordert werde, Chatverläufe, die andere über mich führen, zu kommentieren. Ich mache es aber trotzdem.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf die ON 417 verweisen. Da habe ich mich beim Aktenstudium – und ich betreibe ja laufend Aktenstudium als Beschuldigter, weil mich das natürlich interessiert – insbesondere über die Zusammenfassung gewundert, die der auswertende Staatsanwalt hier gemacht hat. Sie haben mir Gott sei Dank den ganzen Chatverlauf gezeigt. In der Auswertung des Staatsanwalts: Er hat, wahrscheinlich absichtlich, nur die ersten paar Zeilen hier hineingenommen; die letzten, die eigentlich erhellend sind, hat er weggelassen.

Ich habe mir natürlich auch die Frage gestellt: Was schreiben die über einen Deal?, weil ich nie mit irgendetwas zu tun gehabt habe. Ich habe auch mit Sidlo nie darüber gesprochen, mir war das auch relativ egal.

Aber um Ihre Frage zu beantworten: ON 417, Seite unten 1, Aktenzahl 5[18], das ist die interne Untersuchung, die Schima-Untersuchung, der Bericht. Bei der Einvernahme von Sidlo, und das ist genau das, worum es hier gegangen ist, sagte Herr Sidlo Folgendes aus:

„Bei meiner What’s App-Nachricht vom 12. August 2019 an Herrn Mag Gudenus ging es um Folgendes: Hintergrund waren die Troubles in der Casag dergestalt, dass es wenig davor den offenen Konflikt in der Hauptversammlung zwischen Sazka und Novomatic betreffend die Besetzung des Aufsichtsrats gegeben hatte. Sazka war ‚angefressenʼ, sie hatten Börsepläne und wollten die Casag-Beteiligung konsolidieren. Die J & T (tschechische Bank) hatte eine EUR 200 Mio-Anleihe der Sazka vertrieben. Aus dieser Gemengelage überlegte ich mir in meiner damaligen Eigenschaft als Vst“ – Vorstand – „der SIGMA Investment AG, dass es ein Szenario geben könnte, dass Sazka die Beteiligung wieder verkaufen wolle. Mit Sazka sprach ich nicht. Ich nahm dann mit einem Private Equity-Investor“ – die Fußnote zitiere ich nicht – „Kontakt auf, den ich schon in meiner Funktion bei der Sigma kannte. Mag. Sidlo zeigt ein MoU zwischen dem Investor und Sigma aus dem Jahr 2016 her. So viel ich weiß, hat der österreichische Rechtsvertreter des Investors das auch Ihnen (SMS)“ – in Form einer SMS – „gegenüber bestätigt. Ich wollte, dass der Investor mir einen Kontakt zur J & T-Bank herstellt. Mir wurde gesagt, wenn jemand Herrn Komarek überzeugen könnte, dann der Eigentümer der J & T-Bank. Der Investor bejahte die Frage, dass man einen solchen Deal betreuen könne und, dass man auch im Stande sei, einen Kontakt zur J & T-Bank herzustellen. Ich schrieb dann Mag Gudenus davon und meinte, es brauche noch Informationen und ich wollte, dass mir Gudenus einen Termin beim Staatssekretär Dr Fuchs vermittle, um zu klären, ob regulatorische Aspekte gegen einen Eigentümerwechsel sprächen. Der besagte Investor wäre auch selbst als möglicher Käufer für die Sazka-Anteile in Betracht gekommen, aber soweit gediehen die Gespräche nicht. Zu einem Kontakt mit der J & T-Bank kam es nicht.“

Weiters heißt es: „Im Rahmen dieser Befragung [...] zeigte uns Herr Mag Sidlo einen WhatsApp-Verkehr (mit Fotos unterlegt) zwischen ihm und einem Vorstandsmitglied des Investors.“

Das heißt, das war der Deal, der hier offenbar, das ist meine Interpretation, besprochen wurde. Ich hatte nie mit Mag. Gudenus und Mag. Sidlo gleichzeitig einen Termin im Büro des Staatssekretariats.

Und wenn Sie wahrscheinlich irgendwann fragen: Haben Sie jemals einen Termin mit Herrn Sidlo gehabt?, sage ich: Ja, ich hatte einen Termin, und zwar am 3. Oktober 2018 – und nicht, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Auswertung schreibt, am 13. Oktober 2018.

Ich zitiere wieder ON 417, Seite 2:

„[...] gab es einen Termin bei Herrn Staatssekretär Fuchs [...], dabei ging es aber um andere Themen, nämlich die Notenbank. Außerdem hatte die Regierung damals einen Staatsfonds geplant,“ – ich habe mich diesbezüglich auch in den Medien geäußert, Stichwort ein Mini-Norwegerfonds – „der sich an Industrieunternehmen beteiligen sollte (wie die Öbag oder die B & C-Privatstiftung). Ich sprach da auch mit einem damaligen Stiftungsvorstand der B & C. Mit Fuchs besprach ich auch diese Themen und schlug auch ein Treffen mit dem Vst“ – Vorstand – „der B & CPrivatstiftung vor; es war schnell klar, dass das Budget die Gründung eines mit EUR 500 Mio dotierten Staatsfonds nicht hergab.“ – Wir haben letzten Endes auch keinen entsprechenden Staatsfonds vorgesehen. – „Ich schlug Herrn Dr Fuchs auch vor, dass man das Geld vielleicht über die Nationalbank dadurch aufstellen könne, dass man durch eine Änderung des NBG“ – des Nationalbankgesetzes – „die letzte Schillingserie für verfallbar erklärte und daraus die OeNB EUR 500 Mio lukriere und an den Bund ausschütten könne.“

Also ich kann jetzt nicht behaupten, dass ich vorher nicht vielleicht irgendwann einmal in den Mag. Sidlo anlässlich von Treffen bei Parteiveranstaltungen reingerannt bin – er war ja Bezirksrat im 9. Bezirk –, aber das war dezidiert das einzige Treffen, welches ich mit ihm hatte.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich möchte noch einmal auf das Thema neues Glücksspielgesetz zurückkommen, weil das offenbar zu Beginn ein großes Thema war, dann, sagen Sie, war es kein Thema mehr. Jetzt gibt es auf dem vorgelegten Dokument auf Seite 45 ein SMS von Herrn Strache – unter anderem an Sie –, in dem verschiedene Punkte sind, aber auch Punkt 5, der wichtig ist: (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

„Casino-Online-Gesetz – Mehreinnahmen auch für den Sport! 2020 Sonst gibt es Probleme!“

Und darüber steht, das ist eines seiner Leuchtturmprojekte.

Wie waren Sie im Frühjahr 2019 in ein Casino-Online-Gesetz eingebunden?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also Sie haben ja die Sammlung des Chatverlaufs sicher intensiv studiert, da werden Sie auch festgestellt haben, dass es der ehemalige Vizekanzler mit Begriffen – ich sage einmal – nicht immer so hatte. (Heiterkeit der Abgeordneten Brandstätter und Gerstl.)

Zum Beispiel bezeichnete er auch so quasi - - In irgendeinem Chatverlauf steht drinnen, dass Schmid Aufsichtsratsvorsitzender der Öbag werden soll.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja, was ein Blödsinn ist.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Das heißt, Sie dürfen das nicht für bare Münze nehmen, was der Herr Vizekanzler hier[19]- - Und er hat ja viel geschrieben, ich will das jetzt gar nicht abwertend sagen, weil, sagen wir, so schnell wie er schreibt sonst keiner, und der Rechtsanwalt hat es – so habe ich es den Medien entnommen – bereits richtiggestellt. Ich sage, da sind ihm diverse Begriffe mehr oder weniger durcheinandergekommen. (Heiterkeit der Abgeordneten Hafenecker und Gerstl.)

Aber ich sage einmal: Ich habe definitiv nie im BMF mit der Beamtenschaft oder mit dem Generalsekretariat oder mit dem Herrn Finanzminister über Onlineglücksspiellizenzen, geschweige denn von terrestrischen Lizenzen, also für[20] Spielbanken, gesprochen. Das war nicht wirklich das Thema, das ich gehabt habe. Dieses Thema war aber – wie ich im Nachhinein, im Rahmen der Akteneinsicht, gesehen habe – nicht nur in der Beamtenschaft, aufgrund der Interventionen, die stattgefunden haben – also Stichwort Landeshauptmann Niessl und so weiter, wir kennen das alle –, ein permanentes Thema, sondern natürlich auch im Generalsekretariat.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Und möglicherweise im Gespräch zwischen FPÖ-Politikern oder Strache und ÖVP-Politikern?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich kann nur darüber Auskunft geben, was ich gesprochen habe, was ich gesagt habe. (Abg. Brandstätter: Ja!) Sie kennen die Steueragenda 2018, ich sage einmal, da stehen viele Dinge drinnen – aber nur, weil ich von jemandem ein Mail bekomme, heißt das nicht unbedingt, dass ich dieses Mail auch teile –, also wenn Sie in der Steueragenda ganz hinten schauen, da ist ja eine Idee – unter anderen – des Herrn Vizekanzler, dass derjenige, der Weltmeister oder Olympiasieger wird, eine lebenslange Pension kriegen soll. – Mein Zugang war eher der: Die sind teilweise – jetzt abgesehen von Randsportarten – ohnehin Millionäre, die brauchen wir nicht wirklich noch mit einer Pension zu versorgen.

Das heißt, nur weil ich etwas zugeschickt bekommen habe, wie zum Beispiel die Steueragenda 2018 [21]- - Wenn Ihr Chef Ihnen etwas schickt, dann können Sie auch nicht sagen: Das ist mir wurscht!, aber das heißt nicht, dass Sie alles teilen, was Sie erhalten.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Können Sie trotzdem noch - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zum Prozedere muss ich noch etwas einwerfen. Es ist 17 Uhr. Die dritte Auskunftsperson, die heute noch zu befragen wäre: Wie gehen wir vor? Normalerweise ist die Uhrzeit ausschlaggebend. (Abg. Hafenecker: Usance einhalten!) Bitte? (Abg. Hafenecker: Usance einhalten! Weitere Rufe: Usance einhalten, ja!Okay, dann sagen wir ab. Danke.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Darf ich vielleicht in diesem Zusammenhang, weil Sie ja, ich sage einmal, permanent fragen, wer mit wem und warum und wieso kommuniziert hat; Sie haben auch den Termin mit Sidlo, den Chatverlauf angesprochen - - Ich würde gerne ON 641 a vorlegen, sofern es dem Ausschuss noch nicht vorliegt. Ich glaube, es liegt dem Ausschuss noch nicht vor, weil es ein Anlassbericht des Bundeskriminalamts vom 20.5.2020 ist.

Ich würde bitten, dass man das zur Verteilung bringt. (Die Auskunftsperson legt das genannte Schriftstück vor. – Ruf: Was ist jetzt?)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt wird ein Dokument kopiert, das dem Untersuchungsausschuss noch nicht zugänglich ist, und - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Darf ich die Zeit nützen und weiterfragen?

Herr Staatssekretär, darf ich weiterfragen? Es geht um einen Komplex, den wir gerade besprochen haben. Eines habe ich noch nicht verstanden: Da wurde ganz schnell ein Glücksspielgesetz vorbereitet, von dem Sie sagen, Sie wussten nichts, dann ist es ganz schnell zurückgezogen worden, und dann ging die Regierung doch noch eine Zeit lang und offenbar war es ein wichtiges Thema.

Warum ist kein neues Glücksspielgesetz gekommen? Das muss ja in der Koalition immer wieder besprochen worden sein. Wer wollte das nicht mehr?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich kann Ihnen das nicht sagen. Ich habe es dann in der Folge als meine Aufgabe gesehen, gerade weil ich ja, ich sage einmal - - Wir haben damals einen FPÖ-Landesrat in Oberösterreich gehabt, Elmar Podgorschek, den ich natürlich sehr gut kannte, weil er früher auch Abgeordneter war (Zwischenruf des Abg. Stögmüller er war Budgetsprecher, ich war Finanzsprecher –, und natürlich haben wir uns gegenseitig ausgetauscht, und, ich sage einmal, wir wussten, das illegale Glücksspiel ist ein massives Problem, und ich habe diesen Ball sehr gerne aufgenommen. Ich habe zig Gespräche führen lassen: Was ist denn das Problem? Was braucht ihr? Welche Instrumente braucht die Behörde, dass sie hier hart durchgreifen kann?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aber mit der ÖVP haben Sie nicht darüber gesprochen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Jetzt warten Sie einmal! Ich habe zig Vorschläge gemacht, ich habe das in meiner einleitenden Stellungnahme auch zitiert, was man alles machen könnte, damit eben die Behörde hier wirklich effektiv und effizient vorgehen könnte.

Jetzt frage ich Sie auch: Warum bin ich mit diesen Vorschlägen nicht durchgedrungen?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Bei der ÖVP?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Bei der ÖVP.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sagen Sie es mir!

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich weiß es nicht, aber - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie habe es versucht. Sie haben versucht - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sie kennen ja das Ganze aus den Akten, wie viel Vorschläge wir gemacht haben; die sind mit Kommentierung hin und her gegangen, die haben letzten Endes teilweise auch in die Glücksspielgesetz-Novelle 2019 Eingang gefunden, allerdings mit massiven Einschränkungen, das heißt, wir wollten ein viel härteres Glücksspiel als – ich sage einmal – offenbar der Koalitionspartner, und - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Mit wem - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Jetzt warten Sie einmal!

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Entschuldigung! Mit wem von der ÖVP haben Sie darüber gesprochen, der das nicht wollte?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, wir haben mit niemandem gesprochen, aber wenn man entsprechende Vorschläge macht, und diese Vorschläge sind dem Kabinett Löger bekannt, und diese Vorschläge sind der Fachabteilung bekannt, und man kommt nicht weiter - - Und 2019, ein paar Tage nach dem Auseinanderbrechen, hätte es, das war geplant, eine Pressekonferenz von mir und Herrn Bundesminister Löger geben sollen, wo wir gewisse Eckpunkte einer Glücksspielreform, also Glücksspielgesetz-Novelle 2019, präsentieren hätten sollen.

Das heißt, 2019 ist dann offenbar ein bissl was weitergegangen; und man hat sich offenbar gesagt, mit den massiven Beschneidungen, die bei meinem Entwurf stattgefunden haben: Da machen wir jetzt!

Sie wissen ja, ich war in diesen Entwurf nicht involviert, der wurde mir auch vorenthalten. Da hätte es ganz sicher wieder zum IP-Blocking kommen sollen, und das IP-Blocking hat von Anfang an immer meine Zustimmung gefunden. Ich habe selbst bei Frau Mag. Glatz-Kremsner, die ich ja aufgrund der Regierungsverhandlungen sehr gut kannte, immer wieder gesagt: Warum geht bei euch nichts weiter? Rede einmal mit dem Schmid!, weil Mag. Schmid und Frau Mag. Glatz-Kremsner sich ja auch kennen.

Frau Mag. Glatz-Kremsner hat ja selbst nicht verstanden – zumindest wurde mir das so kommuniziert –, warum da überhaupt nichts weitergegangen ist. Sie hatte genauso Kontakt mit dem Leiter der Finanzpolizei gehabt, wusste um die Schwierigkeiten Bescheid. Und das ist natürlich auch, ich sage einmal, für die Casag nicht angenehm, wenn ich weiß, ich habe die einzige Lizenz in Österreich, und 40 Prozent des Umsatzes habe ich und 60 Prozent des Umsatzes haben die illegalen Glücksspielanbieter, die sich auch über den Spielerschutz, sage ich einmal, überhaupt nichts scheren.

Jetzt kann man darüber diskutieren: Ist der Spielerschutz ausreichend ausgestaltet? Meiner Meinung nach nicht, man könnte da viel mehr machen, aber wir wissen, je mehr Spielerschutz, desto mehr geht das natürlich auf die Marge der Casag.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Noch einmal: Wenn ich es richtig verstehe, dann waren es nicht Kolleginnen und Kollegen im Parlament, die dagegen waren, sondern Herr Schmid - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: So weit waren wir noch gar nicht.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Bitte?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Soweit waren wir noch gar nicht!

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das heißt, Herr Schmid im Kabinett (Auskunftsperson Fuchs: Ach so!) hat es abgedreht oder hat es verlangsamt. Aber: Welche Punkte wollte er nicht, die Sie wollten?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sie brauchen ja nur meinen Entwurf mit dem Entwurf der Glücksspielgesetznovelle vergleichen. Ich habe es eingangs schon erwähnt, ich sage einmal, ich habe das - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Können Sie nicht die Punkte nennen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Bitte?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Können Sie nicht die Punkte nennen, bei denen Herr Schmid gebremst hat?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Es hat da keine direkte Kommunikation gegeben. Aber jetzt stellen Sie sich vor, Sie schicken einen Gesetzesvorschlag wohin und sehen dann, was übrig bleibt. – Also da brauche ich nicht zu diskutieren, da ist für mich klar, da ist im Kabinett etwas abgedreht worden. (Abg. Brandstätter: Mhm!) Und die restlichen Dinge, ich sage einmal, die sind ja von der Sektion selbst, im Auftrag vom Kabinett oder auch nicht, das weiß ich nicht, weil ja ich, wie Sie wissen, nicht involviert war - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Und haben Sie da nie zum Parteiobmann Strache gesagt: Geh, red’ einmal mit dem Kurz, da geht nichts weiter!?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, es gibt so viele Projekte, und diesbezüglich habe ich mit dem Vizekanzler nie gesprochen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Mit dem Regierungskoordinator Hofer auch nicht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein, denn schauen Sie einmal: Jeder Minister ist der Chef vom Haus, das heißt, er gibt an, was im Haus passiert! Nehmen Sie nur das Innenministerium her! Glauben Sie wirklich, wenn Kollegin Edtstadler etwas wollte und Innenminister Kickl nicht, dass sich die Edtstadler durchgesetzt hätte (Heiterkeit der Abgeordneten Stögmüller und Tomaselli), weil der damalige Bundeskanzler Kurz zum Kickl gesagt hätte: Du, du, du, das machen wir aber jetzt schon, das will die Frau Mag. Edtstadler!? – Mitnichten! Der Chef ist immer der Minister. (Abg. Brandstätter: Ja!) Die Gesetzesvorschläge gehen vom Minister weg. Ein Staatssekretär wird von vielen als Störfaktor im jeweiligen Ministerium gesehen.

Kollege Matznetter schmunzelt. Sie waren ja selbst einmal Staatssekretär, Sie haben sicher auch einige Geschichten zu erzählen. (Abg. Matznetter: Ich habe der Kollegin Edtstadler einmal geholfen, damit sie der Polizist durchlässt ...!)

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Der einzige Unterschied ist, und das war ja auch sozusagen der Hintergrund meiner Frage, dass Herr Schmid ja nicht irgendwer bei der ÖVP war, sondern in sehr vielen Fragen – wie wir auch draufgekommen sind – natürlich auch eng mit dem Bundeskanzler vernetzt war.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nicht nur mit dem Bundeskanzler, sondern insbesondere auch mit Bundesminister Blümel.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja. Das heißt: Würden Sie davon ausgehen, dass die da involviert waren, oder nicht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, das ist reine Spekulation! Wenn Schmid etwas nicht wollte, dann wird das seinen Grund gehabt haben. Den Grund kenne ich nicht.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aber Schmid hat es abgedreht, um es so zu sagen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich kann jetzt nicht sagen, dass Herr Schmid das abgedreht hat. Mein Entwurf wurde entschlackt. Da müssen Sie Sektionschef Müller fragen, warum das so war. Sie können auch Herrn Generalsekretär Schmid fragen. Ich weiß es nicht.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie haben aber mit Herrn Bundeskanzler Kurz auch Kontakt gehabt. Da war das nie ein Thema?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, das Thema, das ich mit dem Bundeskanzler hatte: Wir haben generell Dinge besprochen, er hat mir auch seine Erfahrung als damaliger Staatssekretär, also vor vielen, vielen Jahren, mitgeteilt – ich bin ja mehr oder weniger in derselben Situation gewesen. Und Sie können sich vorstellen, das ganze Haus ist ja auf den Herrn Bundesminister ausgerichtet, was auch gut so ist, und dann gibt es einen Staatssekretär, der eigentlich auch etwas weiterbringen möchte, aber er ist irgendwie doch, ich sage einmal, ein kleiner Stachel im Ministerium.

Wir haben natürlich gesprochen: Was könnte ich machen, dass ich mehr Aufmerksamkeit erregen könnte? Wie könnte ich was verkaufen? – Und die Steuerreform, sage ich einmal, ist natürlich genau das gewesen, und das haben wir auch schon gewusst, aber es hat ja auch noch andere Themen gegeben. Dieses Thema haben wir aber nicht besprochen, das ist nebenbei gelaufen. Es laufen ja sehr, sehr viele andere Dinge auch. Ich sage einmal, der Hauptgrund, warum ich damals eigentlich mit dem Herrn Bundeskanzler sprechen wollte, ist die Dienstanweisung, die mich einfach massiv gestört hat. Ich habe gesehen habe, ich komme beim Schmid - - Beziehungsweise war das ja nicht mein Diskussionspartner, sondern mein Kabinettschef-Stellvertreter hat mit Schmid entsprechende Diskussionen geführt. Meine Ebene war Hartwig Löger, da habe ich es auch entsprechend deponiert, aber da ist eben nichts weitergegangen. Und irgendwann redet man dann halt mit dem Herrn Bundeskanzler und sagt: Du, pass auf, das stört mich eigentlich! – Das war aber nicht der Hauptgrund unseres Treffens.

Der Herr Bundeskanzler hat sich immer wieder mit Regierungsmitgliedern zu einem Vieraugengespräch getroffen, so nach dem Motto: Wie geht’s dir? Was gibt’s Neues? Kann ich etwas für dich tun?, und so weiter. Das war jetzt kein, ich sage einmal, Beichtstuhlgespräch oder so.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aber hat Glücksspiel eine Rolle gespielt oder nicht? Ging es im Gespräch mit Herrn Kurz um das Thema Glücksspiel oder nicht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Na.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Nein? – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Staatssekretär außer Dienst! Sie haben einen Anlassbericht vorgelegt. (Das von der Auskunftsperson zuvor vorgelegte Schriftstück wird im Saal verteilt.) Was wollten Sie damit zu dieser Frage noch anmerken?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Bezüglich meines Kommunikationsverhaltens!

Ich sage vielleicht noch vorweg: Warum gibt es da Schwärzungen? – Diese Schwärzungen sind nicht von mir, die hat offenbar die WKStA oder das Bundeskriminalamt durchgeführt, ich weiß es nicht, weil eben hier sehr prominente Personen betroffen sind.

Bei diesem Anlassbericht geht es um eine Rufdatenrückerfassung für den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.5.2019. Wir alle wissen, das war eigentlich die heiße Phase – auch bezüglich Sidlo –, und hier sind eben gewisse Personen mit Querverknüpfungen mehr oder weniger ausgewertet worden. Ich darf hier zum Beispiel die Aktenseite 3 zitieren:

Von den 32 Kontaktaufnahmen des Heinz-Christian Strache mit MMag. DDr. Hubert Fuchs kamen fünf Gespräche zusammen. – Zitatende.

Sie haben darunter die Auflistung, wann wir telefoniert haben. Also Sie werden jetzt nicht behaupten können, dass wir uns sehr häufig miteinander ausgetauscht haben.

Oder ich darf in diesem Zusammenhang die Aktenseite 17 zitieren:

Auswertung Mag. Harald Neumann und DDr. Hubert Fuchs: Es konnten keine Telefonverbindungen festgestellt werden. – Zitatende.

Weiter unten dann die Auswertung Mag. Peter Sidlo und Fuchs:

Es konnten auch keine Telefonverbindungen festgestellt werden. – Zitatende.

Das heißt, ihr habt sämtliche Chatverläufe, die verfahrensrelevant sind. Ihr habt jetzt eine Telefonauswertung, zumindest 1.1. bis 31.5. – Jetzt könnt ihr natürlich sagen: Ja, offenbar hat der Fuchs mit einer Brieftaube kommuniziert! – Das ist aber auch nicht der Fall. Das heißt, das war mein Kommunikationsverhalten. Sie sehen, in der heißen Phase habe ich weder mit Neumann noch mit Sidlo, geschweige denn mit Heinz-Christian Strache Kontakt gehabt. Das heißt, diesbezüglich hat es einfach keine Besprechungen gegeben. Warum auch? – Weil sie mich gar nicht gebraucht haben.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann möchte ich zum Schluss nur noch einmal festhalten: Das heißt, in die Glücksspielgesetz-Novelle 2018 waren Sie nicht eingebunden?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein, überhaupt nicht.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dazu möchte ich noch etwas vorlegen, aber das mache ich dann nachher und gebe weiter. – Danke schön.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Nächste in der ersten Fragerunde ist Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Fuchs! Das war jetzt eine besondere Einführung in Regierungspolitik mit einem Staatssekretär. Irgendwie habe ich das Gefühl gehabt, dass Sie gar kein Gehalt, sondern wahrscheinlich nur Schmerzensgeld bezogen haben. Dass Sie diese Funktion so lange ausgehalten haben, ist fast eine Sensation so ist mir das vorgekommen.

Ich will Sie daher fragen: Hatten Sie mit irgendeinem Beamten im Finanzministerium irgendwann einmal Kontakt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also eingangs darf ich einmal festhalten: Das, was Sie feststellen, stimmt überhaupt nicht. Ich bin Steuerberater, habe mein ganzes Leben, mein Berufsleben lang mit Steuern zu tun gehabt, habe die Ehre gehabt, Regierungsverhandlungen als Leiter in diesem Bereich gemeinsam mit Frau Mag. Glatz-Kremsner zu führen. Meine Vorstellungen sind hier massiv in das Regierungsprogramm eingeflossen, und ich hatte das große Vergnügen, Leiter der Taskforce zu sein, wo ich in Hunderten Stunden gemeinsam mit den Spitzenbeamten eine Steuerreform konzipiert habe, die ich gemeinsam mit Ihrer Partei nach Auseinanderbrechen der Koalition in Form eines Initiativantrages, der auch meinen Namen trägt, noch beschlossen habe.

Das heißt, nach dem Auseinanderbrechen haben wir gemeinsam noch die Steuerreform, die ich gemeinsam mit den Beamten erarbeitet habe, betreffend das Jahr 2020 umgesetzt.

Wenn Sie das Regierungsprogramm von Schwarz-Grün betrachten, werden Sie feststellen, dass sehr, sehr viele Dinge, die sich in diesem Regierungsprogramm finden, dem Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 entnommen wurden, und auch sehr viele Textierungen, die ich gemeinsam in der Taskforce geschaffen habe, von ihnen in der neuen Regierung übernommen wurden. Es hat mir einen Riesenspaß gemacht, weil es eigentlich die Erfüllung eines Steuerrechtlers ist, Vorstellungen in [22]Opposition zu haben, diese in die Regierungsverhandlungen einzubringen und dann in Form einer Taskforce abarbeiten zu dürfen.

Das war das größte Vergnügen, und ich wäre Staatssekretär auch ohne Bezahlung gewesen. Wenn mir die Bezahlung wichtig gewesen wäre, wäre ich Steuerberater geblieben. Gerade jetzt, in Zeiten wie diesen, wo es um die Covid-Krise geht – Sie wissen, welchen Administrationswahnsinn die neue Bundesregierung veranstaltet hat –: Eine goldene Nase verdienen sich die Steuerberater jetzt.

Das heißt, ich bin nicht in die Politik gegangen, weil ich ein Salär als Staatssekretär notwendig gehabt hätte. Ich bin in die Politik gegangen, weil es mir um das Steuerrecht geht. Das ist ein Lieblingsthema von mir. Ich habe Hunderte Artikel publiziert, ich habe zahlreiche Bücher geschrieben, und ich lasse mich von Ihnen ganz sicher nicht unterstellend fragen, ob ich jemals mit einem Beamten im Ministerium gesprochen habe. Ich habe diese Beamten teilweise schon vor meiner Zeit als Politiker gekannt, weil sie Fachexperten sind, weil sie Personen sind, die sich freuen, wenn sich ein Politiker auf Fachebene mit ihnen unterhält, weil sie das nicht immer gewohnt sind – das darf ich Ihnen ganz offen sagen.

Daher war es eine Riesenfreude – denken Sie nur an die Vereinfachung des Steuerrechts, an die Neukodifikation des EStG 2020: Wir wollten es neu schreiben. Wir haben diesbezüglich schon viele Entwürfe gemacht. Bei der aktuellen Bundesregierung geht da überhaupt nichts weiter, es gibt keine Steuervereinfachungen – im Gegenteil, das Steuerrecht wird noch immer komplizierter. Ich könnte jetzt noch stundenlang reden, aber ich weiß, es gibt vier Stunden, und ich will in der Zeit hier für Fragen zur Verfügung stehen. (Abg. Krainer: ... weil der Vorsitzende übersieht das manchmal!)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Fuchs, das war jetzt nicht meine Frage. Sie haben vorhin extrem bedauert, dass Sie eigentlich mit niemandem Kontakt aufnehmen konnten. Sie haben extrem bedauert, dass Sie alles über das Kabinett laufen lassen mussten. Jetzt sagen Sie, Sie haben Hunderte Gespräche geführt. Was war jetzt also wirklich der Fall? Konnten Sie mit den Beamten reden – ja oder nein?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie: Das ist eine unterstellende Frage. Ich habe das bereits in meiner einleitenden Stellungnahme ganz, ganz klar gesagt, und ich habe es auch in der Beantwortung der Fragen von Dr. Brandstätter ganz, ganz klar gesagt. Offenbar haben Sie da nicht wirklich aufgepasst. Ich sage es Ihnen gerne noch einmal, Herr Kollege. (Abg. Krainer: Nein, bitte nicht! – Abg. Matznetter: Das war der Jan Krainer! – Abg. Stögmüller: Wir haben das eh schon alles dreimal gehört!) Ich kann es gerne noch einmal erwähnen: Es hat diese Anweisung gegeben, sämtliche Beamte der Glücksspielabteilung haben das unter Wahrheitspflicht bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch so gesagt. Hätte es das nicht gegeben, hätten sie unter Wahrheitspflicht das auch dort gesagt. Das können Sie mir glauben. Das ist einmal das eine.

Und das andere: Sie kennen den Hintergrund nicht, aber es war nicht so, dass ich zu Bundesminister Löger oder zu Generalsekretär Schmid gegangen bin und gesagt habe: Da ist der Fuchs, der will Leiter der Taskforce Steuerentlastungsreform werden. – Nein, das war ein Megakampf, weil man mir seitens der ÖVP – und das ist sicher nicht von Löger ausgegangen – diese Bühne nicht bieten wollte. Man wollte mich in irgendeinem Lenkungsausschuss verstecken, andere arbeiten die Steuerreform aus, wo ich nicht involviert bin, und dann soll ich in einem Lenkungsausschuss gemeinsam mit Löger irgendetwas absegnen. Das war nicht mein Zugang. Ich war im Ministerium, um eine Steuerreform zu machen, und das habe ich auch gemacht.

Ich wurde auch von Schmid angesprochen: Willst du nicht lieber in den Lenkungsausschuss? – Dass das formal die höherwertige Stellung war, ist mir vollkommen klar gewesen, aber das hat mich nicht interessiert. Mir ist es nicht darum gegangen, wer wo anschafft, sondern ich wollte in dieser Taskforce eine Steuerreform machen. Die Befürchtung der ÖVP war, dass ich dort Politik betreibe. Ich habe dort den Beweis geliefert – und Sie können sämtliche Mitglieder der Taskforce befragen –, dass ich rein sachlich und überhaupt nicht politisch agiert habe – im Gegenteil, es hat blendend funktioniert, es hat super funktioniert, und ich darf Ihnen versichern: Das hat nicht allen gefallen. Ich habe mir einen Respekt im BMF erarbeitet, und ich glaube – zumindest wenn ich den Ticker richtig gelesen habe –, das hat auch Generalsekretär Schmid hier bestätigt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf jetzt noch einmal zu meiner Ausgangsfrage zurückkommen. Sie haben am Anfang gesagt, Sie konnten mit keinem Beamten reden, Sie konnten eigentlich nichts machen, alle Entscheidungen sind über den Ministertisch gegangen.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Das stimmt ja gar nicht. Sie unterstellen mir schon wieder etwas. Das habe ich nicht gesagt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sondern? Sie durften also schon - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Es hat ein Kontaktverbot gegeben. Das heißt, ich erzähle Ihnen von einer Geschichte, und zwar war das die Folgegeschichte, als ich den Welstag gehabt habe, wo mir kurzfristig der Leiter der Finanzpolizei abgedreht wurde. Da ist es nur um die Sache gegangen. Der ÖVP ist es nicht immer um die Sache gegangen, sondern da ist es auch um Messagecontrol gegangen. Sie wissen das ganz genau, das brauche ich Ihnen als Eingeweihtem überhaupt nicht zu erzählen. Im Anlassfall haben wir dann später eine Besprechung beim Herrn Bundesminister gehabt, und es war dem Herrn Bundesminister sichtlich unangenehm, als ich ihn im Beisein sämtlicher Kabinettsmitglieder und auch meiner Leute gefragt habe: Hartwig, darf ich jetzt eine Besprechung mit Herrn Lehner haben, ja oder nein? – Er hat sich herumgedrückt, er wollte es nicht sagen, weil es ihm peinlich war, und ich glaube ihm, dass ihm das peinlich war, weil das eigentlich ein Thema war, das er auch nicht so haben wollte. Aber ich sage einmal, es hat nicht nur Hartwig Löger gegeben, es hat auch andere Personen gegeben.

Das heißt, letzten Endes konnte ich ihm abringen, dass ich ein Treffen mit dem Leiter der Finanzpolizei haben darf. Jetzt frage ich Sie: Ist das normal? Ist das so, wie Sie einen Regierungspartner behandeln, wo wir eigentlich beide gemeinsam ein Regierungsprogramm umsetzen wollen?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf jetzt nur um einen Ruf zur Sache ersuchen, weil ich glaube, dass wir die Fragesteller sind und nicht die Auskunftsperson. Darum würde ich einmal kurz ersuchen. (Abg. Krisper: Wir sind bei der Sache!) Ich möchte gern - - (Abg. Matznetter: Wir können ja den Gerstl vorladen!) Das ist ja wunderbar, dann kann ich Ihnen etwas bieten, Herr Kollege Matznetter, und zwar kann ich Ihnen noch viel mehr bieten.

Sie haben vorhin gesagt, Sie haben zig Gespräche führen lassen. Was heißt das? Was heißt das, wenn Sie sagen, Sie haben zig Gespräche führen lassen, damit Sie Vorschläge einbringen können? Wen haben Sie damit beauftragt, Gespräche zu führen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Es hat in meiner Abteilung – also in meinem Kabinett – Mag. Clemens Mitmesser gegeben. Er hat zig Gespräche mit dem Leiter der Finanzpolizei geführt, im Einvernehmen mit dem Kabinett. Das heißt, er hätte sich mit Herrn Lehner nicht treffen dürfen, wenn das Kabinett nicht zugestimmt hätte. Es gibt ja auch sehr viele Personen außerhalb des Ministeriums, die sich dem Thema Glücksspiel widmen – seien es Spielerschutzeinrichtungen, sei es die Polizei und so weiter.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hat er dafür eine generelle Genehmigung gehabt, oder hat er für jedes Einzelgespräch eine Zustimmung eingeholt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Es war so, dass wir für jedes Einzelgespräch, sofern es nicht ein institutionalisierter Prozess war wie bei der Steuerreform - - Der Minister kann mich ja nicht als Leiter einer Taskforce einsetzen, liebe Kollegen, und dann sagen: Du sitzt in der Besprechung als Leiter der Taskforce, aber reden darfst du mit denen nicht, du musst zuerst im Kabinett anrufen, ob du dem, der neben dir sitzt, eine Frage stellen darfst. – Das war ein institutionalisierter Prozess, und ich sage einmal, da hat man sich entsprechend austauschen können. Ich habe es aber eingangs schon erläutert, und ich habe auch, glaube ich, sehr, sehr viel aus den Akten zitiert: Es war eine Anweisung, auch das BMF hat das im Amtshilfeersuchen das entsprechend dargelegt.

Sämtliche Mitarbeiter der Glücksspielabteilung – und das ist ja eigentlich das relevante Thema, das wir hier haben – durften mit uns nicht direkt kommunizieren. Ich habe Ihnen auch ein langes E-Mail, wo es eben zwischen Glücksspielabteilung beziehungsweise letzten Endes Sektionschef Müller gegangen ist, vorgelesen, aus dem ja eindeutig hervorgeht – wir sprechen da von Ende März, Anfang April [23]–, dass der Herr Staatssekretär die Entwürfe nicht kennt.

Jetzt müssen Sie sich vorstellen: Wir machen elendslange Vorschläge, wie man das Glücksspielrecht im Sinne eines Spielerschutzes verschärfen kann, und was passiert? – Die Beamten diskutieren das mit uns – also nicht mit mir, sondern in dieser gemeinsamen Besprechung, wo auch Personen [24]- - Das ist das Protokoll vom 30.1.2019, Sie haben das im Akt. Es ist die erste und einzige Besprechung – Kabinett Fuchs, Kabinett Löger mit den Beamten der Glücksspielabteilung –, und die sagen uns dort in der Besprechung nicht einmal: Passts auf, wir haben ja schon einen Haufen vorbereitet – Legistik, Gesetzesentwürfe! – Sie verschweigen uns das, und jetzt wollen Sie sagen, dass wir eng mit der Glücksspielabteilung zusammengearbeitet haben? – Na, überhaupt nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Jetzt ist es eine Unterstellung von Ihnen, aber lassen wir es!

Sie haben vorhin gesagt, Sie haben einen Gesetzesvorschlag gemacht, den Sie auch Richtung Thomas Schmid oder Kabinett weitergeleitet haben. Wer hat diesen Gesetzesvorschlag geschrieben?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja wir!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wer ist „wir“?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Das Staatssekretariat.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das Staatssekretariat ohne die Beamten des Finanzressorts – Sie haben ganz alleine den Gesetzentwurf gemacht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sie werden es nicht glauben, aber FPÖ-Abgeordnete sind in der Lage, im Rahmen von Anträgen an das Parlament – und ich habe das schon oft unter Beweis gestellt – Gesetzesvorschläge einzureichen. (Abg. Matznetter: Das können andere auch!) Das ist das Privileg der Opposition. Auch die SPÖ und NEOS bringen tolle Vorschläge ein. (Abg. Stögmüller: Auch die Grünen!)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sorry, wir sprechen von Ihrem Staatssekretariat. Waren Abgeordnete in Ihrem Staatssekretariat tätig?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Na und warum sollen wir das nicht können?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Bitte? (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Warum sollen wir das nicht können?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich frage Sie einfach. Normalerweise wird das in einem Ministerium immer mit einer Legistikabteilung ausgearbeitet. (Unruhe im Saal.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Jetzt kennen Sie - - Das ist das Privileg langjähriger Regierungsmitglieder, die verlernt haben, selber Dinge zu formulieren, weil es reicht, wenn man im entsprechenden Ministerium anruft und sagt: Macht uns das! – Diese Möglichkeit haben wir nie gehabt, und diese Möglichkeit haben wir damals im Ministerium auch nicht gehabt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Sie haben Ihren Gesetzesvorschlag mit niemandem im Ministerium vorher abgestimmt, mit keinem Beamten? Sie haben das ganz alleine gemacht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Wieso? Ich habe Ihnen zuerst gesagt – und Sie haben offenbar nicht aufgepasst –: Wir haben diesbezüglich im Ministerium engen Kontakt mit General Lehner gepflegt, und General Lehner hat massive Schwierigkeiten gehabt, weil er mit uns gesprochen hat, und es hat auch die Übereinkunft gegeben, dass er die Erlaubnis braucht, dass er mit uns reden darf. Natürlich hat uns Lehner entsprechende Vorschläge übermittelt. Das ist ja kein Geheimnis. Wir haben von der Polizei Vorschläge erhalten. Wir haben von vielen Stellen Gesetzentwürfe erhalten. Und was haben wir gemacht? – Wir haben diese auf Sinnhaftigkeit überprüft und in einem Dokument zusammengeführt. Das heißt, wir haben natürlich viele Quellen gehabt, aber wir haben ganz, ganz sicher nicht die Glücksspielabteilung beauftragt: Macht uns einen Gesetzesvorschlag! – Im Gegenteil – und ich weiß, das ist ungewöhnlich –: Wir sind selbst mit einem Legistikvorschlag an die Glücksspielabteilung beziehungsweise die Sektion, das Kabinett herangetreten.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Sie haben alle Fachinformationen bekommen, die Sie benötigt haben, um einen solchen Gesetzesvorschlag zu schreiben?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich war in der Lage, dass ich ein Regierungsprogramm im Steuerrecht ausverhandle. Ich brauche von niemandem irgendwelche Vorschläge. Ich weiß, was ich möchte. Es gibt auch das freiheitliche Handbuch, in dem sehr, sehr viele Dinge bezüglich des Steuerrechts drinnen stehen. Ich darf Sie also ganz sicher nicht so verstehen, dass wir nicht in der Lage sind, entsprechende Dinge zu formulieren. Ich brauche da niemanden, und die ÖVP schon gar nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist selbstverständlich, Herr MMag. DDr. Hubert Fuchs – es gibt sicher hier herinnen niemanden, der mehr akademische Grade hat (Abg. Kollross: Da war jetzt ein Doktor zu viel! – Unruhe im Saal), das ist sicherlich keine Frage, das hat niemand angezweifelt. Es ging um die Kontaktnahme.

Ich möchte Ihnen jetzt das Amtshilfeersuchen vorlegen, das das Bundesministerium für Finanzen gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft erfüllt hat. Das ist die Dokumentennummer 476, und wir starten gleich bei der Seite 1. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte die Vertrauensperson, sich nicht aktiv an die Auskunftsperson zu wenden, sondern nur auf die Frage hin, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat eine Sicherstellungsanordnung gemacht und wollte auf Ihre Daten zugreifen. Hier wird festgestellt, dass „keine elektronischen Akten aus dem Staatssekretariat dem Staatsarchiv übergeben“ wurden, und „ebenso erfolgte keine Übergabe der elektronischen Kalenderdaten oder der E-Mailkorrespondenz“ von Ihnen. Hat es die gegeben oder hat es die gar nicht gegeben – einen elektronischen Kalender, E-Mail-Korrespondenz?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, erst einmal: Wir haben keinen Elak gehabt, wir waren in Elaks – zumindest ich – nie involviert, wir haben extrem wenige Elaks gehabt. Ich glaube, als ich ein Dienstauto gehabt habe, haben wir einmal im Rahmen der Bestellung des Dienstautos einen Elak gehabt, was sicher nicht aufregend ist. Es hat, glaube ich, zwei, ich sage einmal, Glücksspielberichte über Spielerschutz und irgendetwas gegeben, irgendwelche Studien, die wir auch Elak-mäßig gesehen haben, aber im Prinzip waren wir Elak-mäßig nicht betroffen, und daher hat es auch überhaupt keinen Grund gegeben, etwas zu übergeben, weil ich nicht etwas übergeben kann, was es nicht gibt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Es heißt ja, dass Ihre aktive Mailbox inklusive aller Kalendereinträge vernichtet wurde. Stimmt das so, oder haben Sie noch Kalendereinträge?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Wenn Sie den Akt sorgfältig studiert haben, werden Sie festgestellt haben, dass im Wege der Amtshilfe sehr wohl ein Datenträger übergeben wurde, und sämtliche meiner E-Mails, inklusive Kalender, schlummern irgendwo im Bundeskriminalamt oder bei der WKStA – das kann ich Ihnen nicht sagen. Sie sollten aber Zugang zu sämtlichen meiner E-Mails – und da ist auch nichts Geheimnisvolles drinnen – und auch Zugang zu meinem Kalender haben. Das heißt, ich würde eigentlich davon ausgehen, dass Sie die ganzen Daten schon haben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hier heißt es, dass Sie nach der Vernichtung durch das BRZ am 23.5., das ist einen Tag nach dem Rücktritt der Regierung, ersucht haben, dass nochmals die Erzeugung eines PST-Files Ihrer aktiven Mailbox erfolgt.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, der übliche Vorgang – das wird auch im Amtshilfeersuchen so geschildert, und das geht nicht von uns aus, sondern ist ein hausinterner Vorgang – ist, dass generell von jedem Mailaccount eine Sicherungskopie gemacht wird, wahrscheinlich nur auf Wunsch, aber grundsätzlich wird diese Sicherungskopie dann übergeben, und die Daten werden in der Folge gelöscht. Aber nicht von mir – ich habe ganz normal mein Handy zurückgegeben, ich habe meinen Computer zurückgegeben. Bei uns hat bei der Übergabe nicht einmal ein Kabel gefehlt. Das heißt, natürlich haben wir einen Computer gehabt, ein I-Pad und alles Mögliche. Wir haben das vollständigst übergeben, und das war es dann. Dieser Datenstick ist dann im BMF aufgelegen, und Sie können sich vorstellen: Wenn die Regierung auseinanderbricht - - Ich sage einmal, ich war nicht der, der gesagt hat: Ich muss jetzt schnell ins BMF und mir diesen Stick abholen.

Ich habe den Stick einfach nie abgeholt, wohl wissend, dass er schon nicht vernichtet werden wird, und irgendwann werde ich sicher wieder zufällig im BMF sein, und dann werde ich mir den Stick holen. Ich habe aber den Stick nicht gebraucht, und dann ist sowieso das ganze Verfahren in die Gänge gekommen. Im Wege der Amtshilfe ist dieser Stick mit sämtlichen meiner E-Mails, dem vollständigen Kalender – und ich habe meinen Kalender sehr gut geführt oder führen lassen – übergeben worden, das heißt: sämtliche Daten; ich bin also ein offenes Buch.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Warum haben Sie dann angefordert, dass Ihre Daten wiederhergestellt werden, wenn Sie sie danach nach zweimaliger Aufforderung nicht abgeholt haben?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich habe Sie akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Warum haben Sie angefordert, dass eine Kopie angefertigt und Ihnen ausgehändigt wird, sie aber dann trotz zweimaliger Aufforderung nicht abgeholt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also erstens einmal – ich habe das selber gelesen: zweimalige Aufforderung –: Mich hat nie wer aufgefordert. Aber jetzt überlegen Sie einmal: Das ist ja nicht irgendein Stick, und das ist ja kein Stick, der zehn Paletten groß ist. Das heißt, das ist ein kleines Ding, das im Tresor gelegen ist. Ich habe ihn nicht gebraucht und habe mir schon, wie zuvor ausgeführt, gedacht: Na ja, wenn ich einmal im Ministerium bin, dann hole ich mir den Stick ab. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Der Stick wird gemacht, die Daten werden nicht von mir, sondern offenbar vom BRZ gelöscht, und das war’s. Ich habe nichts wiederherstellen lassen. Ich weiß nicht, wie Sie auf so etwas kommen.

Mit dem Tag des Ausscheidens gibt es eine Sicherungskopie, und die ist ewig dort gelegen, und ich habe sie mir nie geholt. Dann ist vereinbart worden, dass mir die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Kopie dieses Sticks wieder aushändigt. Das heißt, der Stick, wo alles oben ist, ist bei der Behörde, und ich habe zu Hause jetzt – ich sage einmal – denselben Stick. Ich darf Ihnen aber sagen, ich habe da seitdem auch nie hineingeschaut. Das heißt, ich hoffe, dass ich den überhaupt öffnen kann, und wenn ich ihn nicht öffnen kann, ja, dann werde ich das Bundeskriminalamt oder die WKStA bitten, mir die entsprechenden Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen. Aber ich brauche ja den Stick nicht. Ich weiß ja, dass überhaupt nichts oben ist, was jemand nicht sehen dürfte. Das ist ja kein Geheimnis, und der Kalender ist erst recht kein Geheimnis.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf das Finanzministerium zitieren: „Herr MMag. DDr. Hubert FUCHS“ hat „am 23.05.2019 per Email eine Erzeugung eines PST-Files seiner aktiven Mailbox hubert.fuchs@bmf.gv.at mit Stand 23.05.2019 angefordert. Die Daten wurden wie angefordert auf einem verschlüsselten Datenträger abgelegt, konnten jedoch nicht übergeben werden, da“ Herr MMag. „DDr. FUCHS der zweimaligen Aufforderung zur Abholung des verschlüsselten Datenträgers bis“ heute „nicht nachgekommen ist“.

Darf ich Sie nach Ihrer vorherigen Aussage fragen, ob diese Auskunft des Finanzministeriums falsch ist?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich sage es gerne noch einmal, jetzt, glaube ich, zum dritten Mal, und es ist Ihre Zeit.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das ist jetzt falsch? (Auskunftsperson Fuchs: Ich wurde - -! Ich wurde bewusst - -!) Nur, damit es die WKSta weiß, für das Protokoll.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also mir ist nie zur Kenntnis gelangt, dass ich da aufgefordert wurde, den Stick abzuholen. Schauen Sie: Wäre ich dort gewesen, hätte ich den Stick sowieso sofort bekommen, aber ich bin mehr oder weniger dann weg und habe mir diesen Stick nicht mitgenommen. Ich habe auch keine Veranlassung gesehen. Ich weiß, er ist dort in guten Händen, er wird verwahrt, er ist im Tresor. Na, was heißt - - Ich verstehe Ihre Frage nicht. Es gibt eine Kopie des Sticks, das habe ich gesagt, die wurde erstellt.

Ich war selbst überrascht – das sage ich Ihnen ganz offen –, ich hätte nicht geglaubt, dass es möglich ist, dass ich sämtliche meiner E-Mails auf einen Stick bekomme. Ich habe aber gefragt: Ist das möglich?, weil ja natürlich auch das eine oder andere private E-Mail über meinen BMF-Account gelaufen ist, und daher wollte ich den Stick haben. Auch sehr, sehr viele Dinge, die die Steuerreform betreffen – Protokolle, Sitzungsprotokolle, Entwürfe –, sind ja alle auf meinem Stick. Ich habe den aber nicht unmittelbar nach Auseinanderbrechen der Regierung gebraucht. Mir war aber bewusst: Die werden sich den sicher nicht wegzuschmeißen trauen, und irgendwann hole ich mir diesen Stick dann. – Aber der Stick war ja kein Geheimnis. Ich verstehe nicht, worauf Sie hinaus wollen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich habe einfach das Finanzministerium zitiert, sonst nichts.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Aber diese - - Natürlich haben die eine Kopie erstellt, ja. Weil Sie fragen: Ist das falsch? – Das Einzige, was ich nicht als korrekt empfinde, ist eben, dass ich zweimal aufgefordert wurde. Das ist mir nicht erinnerlich, nicht bewusst. Vielleicht war es so, aber ich sage einmal, selbst wenn es so gewesen wäre: What shall’s?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also nicht mehr in Erinnerung. Insofern ändern Sie jetzt Ihre Aussage.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Das ist eine Unterstellung von Ihnen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (erheitert): Okay, Sie können das im Protokoll danach gerne nachlesen.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, das ist so eine banale Aussage. Weil ich mich nicht erinnern kann, ob ich zweimal vom Finanzministerium aufgefordert wurde, bohrt Herr Kollege Gerstl in der Wunde. Ist das nicht lächerlich? Also ich kenne nur die Aussagen von Bundeskanzler und Finanzminister.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Fuchs, Sie können es in den Protokollen nachlesen, Sie haben zuvor gesagt - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Oder ziehen Sie einen Vergleich vor? Sie alle wissen, ich bin Beschuldigter in einem Verfahren, wo ich mich mit Masse entschlagen könnte. Ich sage aber trotzdem das, was ich weiß.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Fuchs, ich habe Ihnen gerade geholfen. Sie haben zuvor gesagt, dass es sicher nicht stimmt, dass Sie zweimal aufgefordert wurden, dann habe ich zitiert, habe Ihnen den Vorhalt vorgelesen (Auskunftsperson Fuchs: Schauen Sie, eine Aufforderung - -!), und dann sagen Sie, es ist nicht in Erinnerung – ist okay.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Eine Aufforderung muss - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt ist zuerst Abgeordneter Gerstl am Wort, dann können Sie wieder antworten. – Bitte.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Eine Aufforderung muss ankommen - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Na! (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: - -, und ob es angekommen ist oder nicht, daran kann ich mich leider nicht erinnern. Ich hoffe, Sie sehen mir das nach.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf ich Ihnen das Dokument Nummer 16907 vorlegen und auf Seite 2 verweisen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Alexander Merwald schreibt an Harald Neumann, am 19. - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Seite ist das?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Seite 2, in der Mitte.

Mag. Alexander Merwald schreibt am 19. Juli 2018 an Harald Neumann: „Habe Ihnen Mail wegen Fuchs Termin geschickt“.

Wissen Sie noch, um welchen Termin es sich hierbei handelte?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein, weiß ich nicht. Aber ich sage einmal, wie schon gesagt: Mein Datenstick ist bei der Behörde.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie sich noch erinnern, ob Sie sich mit Herrn Neumann getroffen haben?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich kann Ihnen sagen, ich habe Herrn Mag. Neumann und auch Prof. Johann Graf in Österreich und auch in London getroffen, das habe ich Ihnen in meiner einleitenden Stellungnahme gesagt. Ich sage einmal, es ist gang und gäbe, dass sich ein Staatsekretär mit den Keyplayern trifft. Ich habe genauso den AUA-Vorstand getroffen. Das heißt, Sie glauben gar nicht, wenn man Staatssekretär ist, wer sich aller treffen möchte. Das ist einfach einmal so. Das ist auch das Geschäft, und daher sehe ich es nicht als verwerflich an – das haben Sie auch nicht gesagt –, wenn ich einen Termin mit Herrn Mag. Harald Neumann beziehungsweise mit Prof. Johann Graf gehabt habe. Ich habe ja erwähnt, ich hatte einen Termin in Österreich und in London.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also nach der Rekonstruktion haben Sie dann den Termin am 26. Juli gehabt. Können Sie das bestätigen? Ja oder nein?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich habe gesagt, ich habe die entsprechenden Personen getroffen. All das ist Ermittlungsgeschichte der WKStA. Es sind extrem viele Akten von der Einsicht ausgenommen. Ich weiß gar nicht, welche Vorwürfe da alle noch drinnen stecken. Ich bitte Sie um Verständnis, Herr Kollege Gerstl, dass ich diese Frage nicht beantworten werde.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay.

Herr Mag. Merwald schreibt an Mag. Neumann weiter: „P.S.S habe im strengsten Vertrauen mit Stefan Krenn gebeten Argumente für eine zweite Onlinelizenz - auch aus Sicht CASAG aufzubereiten“.

War das Thema des Gesprächs mit Herrn Neumann?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich habe zuvor schon erwähnt, dass ich mich diesbezüglich entschlage. Als aufmerksamer Leser des Aktes werden Sie festgestellt haben, dass Interventionen – ich habe es ja in meiner einleitenden Stellungnahme schon erwähnt – in der Glücksspielabteilung gang und gäbe waren. Das wurde auch von den entsprechenden Beamten in ihrer Zeugenaussage so festgehalten. Frau Mag. Laure, die im Kabinett Löger für Glücksspiel zuständig war, die dann mit Mag. Schmid in die Öbag gewandert ist, hat ja auch gesagt, dass sie entsprechende Unterlagen aufbereitet hat, insbesondere die Unterlage, die, wie ich im Nachhinein aus dem Akt erfahren habe, offenbar vor dem Termin mit Herrn Löger von Kollegen Schmid an Mag. Neumann übermittelt wurde. Also ich glaube, es ist besser, wenn Sie in diese Richtung mal schauen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mag. Merwald spricht vom „strengsten Vertrauen“. Warum braucht man da strengstes Vertrauen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich glaube nicht, dass ich Herrn Merwald jemals in meinem Leben getroffen habe. Ich kann Ihnen das nicht sagen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 15 Sekunden noch, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, die nehme ich mit für das nächste Mal, für die nächste Runde.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Kollross ist der Nächste. – Bitte.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich möchte noch einmal kurz zu dieser sehr dubiosen, aber für mich glaubhaften Situation kommen, dass kein Beamter mit Ihnen sprechen darf, ohne dass der Finanzminister oder sein Generalsekretär das bewilligt. Ich möchte diesbezüglich noch zwei Dokumente vorlegen, 16992 und 16988, die Sie in Ihren Ausführungen eh schon erwähnt haben, nämlich die Aussage des Herrn Parzer und die Aussage des Alfred Hacker, in denen eben diese Weisung noch einmal dargestellt wird. (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.)

Ich will das gar nicht tun, weil ich eine Frage stellen möchte, sondern das ist eher an den Herrn Präsidenten gerichtet, weil ich noch einmal zur Aussage des Herrn Schmid kommen möchte, der gesagt hat – im Protokoll festgehalten –, dass es keine Weisung gibt. Jetzt gibt es drei Personen, die behaupten, dass es diese Weisung gegeben hat. Das heißt, irgendwer sagt nicht ganz die Wahrheit (Abg. Brandstätter: Die Unwahrheit!) – oder die Unwahrheit, so kann man es auch sagen. Ich wollte das nur fürs Protokoll festhalten, und Sie, Herr Präsident, bitten, sich anzuschauen, welche weiteren juristischen Schritte das bedeutet, denn irgendwie gibt es da jetzt zwei unterschiedliche Aussagen. Ich glaube, dass das in irgendeiner Form auch juristisch geklärt gehört, auch auf das bezogen, was der Verfahrensrichter immer wieder sagt, was Falschaussagen letztendlich bedeuten; er informiert die Zeugen ja dementsprechend.

Ich möchte aber schon noch auf das zurückkommen, weil es für mich ja fast unfassbar ist – Sie dürfen den Begriff, den ich jetzt sage, nicht falsch verstehen, der hat mit Ihnen als Person und auch mit Ihrer Arbeit nichts zu tun –: Von wann an waren Sie eigentlich mehr oder weniger von der ÖVP zu einem Frühstücksdirektor im Finanzministerium degradiert, wenn Sie de facto nichts mit Beamten tun dürfen und auch anderes nicht tun dürfen? War das von Anbeginn an so oder hat sich das entwickelt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Herr Abgeordneter, können Sie die Frage bitte wiederholen? Die Akustik ist sehr schlecht, also bei Kollegen Gerstl geht es leider besser, aber da geht es sehr schlecht.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. (Abg. Krisper: Herr Vorsitzender, man hört nichts, weil die ÖVP so laut ist! – Abg. Krainer: Vielleicht kann die ÖVP leiser sein.) – Oder inzwischen rausgehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte näher zum Mikrofon hingehen! Ich bitte um Ruhe!

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich wollte von Herrn Fuchs wissen, ob es diesbezüglich einen Entwicklungsprozess gegeben hat, dass die Beamten mit ihm nicht gesprochen haben, oder ob das mehr oder weniger mit der Koalitionsvereinbarung von Anbeginn an so war, dass die ÖVP ihn im Ministerium zum Frühstücksdirektor degradiert hat. (Auskunftsperson Fuchs: Also ich sage einmal - -!) – Das meine ich jetzt aber nicht despektierlich gegenüber Ihrer Person.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich weiß, Herr Kollege Kollross, also ich verwehre mich natürlich gegen den Begriff „Frühstücksdirektor“. Sie alle wissen, was ich im Ministerium alles gemacht habe. Wir haben selbst im Parlament beschlossen – auch die SPÖ; ich glaube, ihr habt sogar mitgestimmt und habt auch die Steuerreform, die das Jahr 2020 betrifft, trotz einiger Kritikpunkte - - Ich glaube, ihr habt sogar mitgestimmt. Das heißt, ich war kein Frühstücksdirektor, sondern ich würde sagen, ich war ein Arbeitsdirektor, der vielleicht die Arbeit in den Vordergrund gestellt hat und – ich sage einmal – nicht so sehr die Inszenierung.

Ich sage Ihnen: Dieses Mail, dieses Begleitmail – ich muss jetzt schauen, das war ja relativ am Anfang, ich glaube, das war (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen), ja, vom 16. Jänner[25], also im Prinzip - -  Ich glaube, die Angelobung der Regierung war am 17. Dezember[26], relativ kurz vor Weihnachten; da ist ja nicht mehr wirklich etwas passiert. Das heißt, wir sind eigentlich gar nicht mehr - - Wir waren auch nicht bei der Weihnachtsfeier. Ich glaube, die war kurz vor dem 17. Da war eigentlich klar, dass Schelling das Haus verlassen muss. Wir wollten aber da jetzt nicht irgendwie eingreifen, sondern: Er soll dort noch seine Weihnachtsfeier machen, und wir kommen dann! Es ist aber im Prinzip im Dezember ja überhaupt nichts mehr passiert. Das heißt, jeder - -

Ich weiß nicht, ob Sie sich das vorstellen können – wahrscheinlich können Sie es sich vorstellen –: Wenn man zum ersten Mal Abgeordneter ist, dann ist auch alles neu und man muss sich erst einmal einrichten, wie das Ganze, das Prozedere, funktioniert. Das Gleiche ist es natürlich auch für jeden Minister und für jeden Staatssekretär. Das heißt, es ist ja alles neu. Ich sage einmal: Ich bin in ein Büro gekommen, wo ein paar Computer herumgestanden sind, und das war’s dann. Das heißt, Sie müssen ja organisieren. Sie sind ja auch nicht von Anbeginn an personell zu 100 Prozent ausgestattet. Sie müssen überlegen: Wen hole ich? Das ist ja dann relativ schnell gegangen. Ich sage einmal: Mehr oder weniger hat es dann mit Jänner[27] begonnen. Wir haben ja bereits im Jänner[28], glaube ich, eine Regierungsklausur in der Steiermark gehabt, wenn ich mich recht erinnere.

Ich sage einmal: Da haben die gemerkt, jetzt geht’s los und jetzt müssen wir was tun, dass der Herr Staatssekretär vielleicht nicht irgendwie der Beamtenschaft habhaft wird. Das heißt, ich sage Ihnen ganz offen: Ich glaube, das war eine unberechtigte Sorge. Ich war sehr produktiv im Ministerium. Ich glaube, ich habe da Etliches weitergebracht. Die ÖVP hat offenbar ein massives Misstrauen mir gegenüber gehabt.

Ich wollte es eigentlich gar nicht erwähnen, aber Sie müssen sich vorstellen: Es war zu Beginn sogar geplant, dass ich nicht im Ministerium in der Himmelpfortgasse residiere. Das war bereits in den Koalitionsverhandlungen. Man hat nicht gesagt, man will nicht, dass ich dort bin, sondern: Herr Staatssekretär, wir müssen jetzt da noch renovieren und bla, bla, bla – Ausweichquartier irgendwo anders –, und wenn das renoviert ist, dann können Sie in die Himmelpfortgasse ziehen – was natürlich ein Schmäh war! Das heißt, das wäre eigentlich von Beginn an das Ziel gewesen: dass ich als Staatssekretär nicht im selben Haus wie der Herr Minister residiere, sondern irgendwo, ich weiß nicht wo.

Ich darf Ihnen aber versichern: Herr Bundesminister Löger – das war sicher nicht dessen Idee – hat es sehr geschätzt, einen Austausch mit mir zu führen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Danke.

Das heißt, es war aber nicht in den Koalitionsverhandlungen so besprochen, sondern Sie waren selber überrascht - - (Auskunftsperson Fuchs: Also - -!) – Lassen Sie mich noch ausreden, bitte!

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Diese Beilage, die Sie kennen, zum - -, also dieses Begleitmail, da gibt es ja auch eine Beilage. Das ist ein Papier, welches in den Koalitionsverhandlungen, na ja, festgelegt wurde, so wie auch betreffend Kollegin Edtstadler eben festgelegt worden ist: Das ist die Staatssekretärin im BMI, und die kriegt - - Ich glaube, zwei Bereiche hat sie bekommen. (Vorsitzender-Vertreterin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf Ihnen aber vielleicht in diesem Zusammenhang auch noch ein anderes Beispiel schildern: Diese Geschäftsordnung ist ja auch nicht so gelebt worden, wie es eigentlich – ich sage einmal – festgehalten ist. Da ist drinnen gestanden: Sollte es zu einer parlamentarischen Anfrage kommen, dann bekomme ich als Staatssekretär zeitgleich mit dem Minister den Antwortentwurf. – Das ist nicht passiert, wie Sie gesehen haben. Ich habe das ja in meiner einleitenden Stellungnahme auch so gesagt. Da darf ich vielleicht – ich weiß nicht, ob das in Ihren Akten ist – ein E-Mail zitieren. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Mich hat das natürlich massiv geärgert, weil ja ganz klar war: Diese Antwort ist ein Schwachsinn, die ist falsch, und ich stehe ganz sicher nicht hinter dieser Antwort.

Das heißt, wir haben am 19. November[29] zeitgleich mit dem Parlament die Anfragebeantwortung bekommen, was alleine schon gegen diese Geschäftsordnung spricht, weil da ja klipp und klar drinnensteht: zeitgleich mit dem Minister. – Das ist nicht erfolgt. Also am 19. November[30] habe ich es bekommen, am 22. November[31] habe ich eine E-Mail an Sektionschef Müller geschrieben:

„Sehr geehrter SC“ – Sektionschef – „Müller! Die Beantwortung der Frage 9 entspricht nicht meiner Ansicht. ‚.... Die bestehenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen erachte ich prinzipiell als ausreichend für einen erfolgreichen Vollzug, wie mir dies durch die Höchstgerichte und die zwischenzeitlich einhellige Judikatur [...] bestätigt wird.‘“ – Das war die Antwort zu Frage 9, wo ich sage: Das stimmt nicht. –

„Bitte um Info hinsichtlich der Hintergründe. Ist das tatsächlich die Meinung, die von der Abteilung I/8 vertreten wird?“

Ich bekomme dann am 24. November[32] eine Antwort von Sektionschef Müller, und da schreibt er – da ist es eben um diese NEOS-Anfrage gegangen –:

„Sehr geehrter Hr. Staatssekretär, ja, der Antwortentwurf stammt von der Abt. I/8 und deckt sich daher auch mit der dortigen Ansicht. Mit dem Nachsatz allerdings, dass gerade im Glücksspielgesetz ein ständiger Dialog über Anpassungen erforderlich ist“.

Jetzt müssen Sie sich vorstellen: Ich lese, dass der mir schreibt, dass „ein ständiger Dialog“ erforderlich ist, und ich habe aber gleichzeitig die Anweisung, dass ich mit niemandem reden darf, dass „ein ständiger Dialog über Anpassungen erforderlich ist“ – das meint übrigens der Sektionschef, der Lehner gesagt hat, er darf mit mir nicht nach Wels fahren, und das war keine Werbeveranstaltung –, „um aktuellen Tendenzen im illegalen Glücksspiel rechtzeitig Einhalt zu gebieten. Gerne können wir allfällige aktuelle Anpassungsfragen mit der Abt. I/8 besprechen.“ – Aber das ist ja ein Wahnsinn, oder? Da müssen Sie mir ja recht geben.

Wir haben dann in der Folge versucht, das abzuklären: Ist es möglich, dass man eine parlamentarische Anfrage, ich sage einmal, berichtigen – wahrscheinlich ist es das falsche Wort – - -, aber zumindest eine Ergänzung macht? Selbst damit sind wir nicht durchgedrungen. – Grüß Gott (in Richtung Vorsitzender-Vertreterin Bures), Frau Präsidentin!

Jetzt müssen Sie sich vorstellen: Da geht es nicht um einen Gesetzentwurf, da geht es um eine ganz, ganz banale parlamentarische Anfrage, wo nichts dahintersteckt, und dass ich hier in die Beantwortung eingegriffen hätte, selbst das hat man mir nicht gegönnt. Hätte ich nämlich so einen Antwortentwurf vorher gesehen, dann hätte ich sofort den Herrn Bundesminister angerufen und hätte gesagt: Du, pass auf, so funktioniert das nicht. Man vertritt ein Haus nach außen, aber wenn solche Aussagen vom Bundesministerium für Finanzen an das Parlament gelangen, wo jeder weiß, dass im Bereich des Glücksspiels, insbesondere in Oberösterreich, sehr, sehr vieles im Argen liegt – mafiöse Strukturen, dass Familien aufgrund von Spielsüchtigen zugrunde gehen - -

Und dann bekomme ich als Antwort – und das hat ja nicht der Herr Bundesminister verfasst, der hat das unterschrieben, dem war das ja gar nicht bewusst –, aber offenbar hat es Kräfte im Haus gegeben, die den Vollzug eben offenbar für ausreichend erachtet haben.

Ich darf jetzt wieder einmal zu meiner einleitenden Stellungnahme zurückkehren: Offenbar war sich die ÖVP hier selbst nicht einig – wollen wir hier zu einem Spielerschutz – Vollzugsstärkung, strenges Glücksspiel – oder ist uns das eigentlich eh nicht so recht und wir tun eigentlich nur - - Wir sind zwar für ein strenges Glücksspielrecht, wir lassen den Staatssekretär ein bisschen basteln, aber im Prinzip wollen wir das gar nicht.

Ich habe ja zuvor den Artikel betreffend Landeshauptmann Stelzer zitiert, der das auch als arges Problem in Oberösterreich gesehen hat, und wie es damals passiert ist, dass da von einem illegalen Glücksspielbetreiber Leute vor die Privatwohnung eines Beamten gehen, dort demonstrieren, Angst einflößen: So kann das nicht funktionieren, dass das vom Finanzministerium dann letzten Endes indirekt unterstützt wird und man behauptet: Das reicht alles, was wir haben. – Wir alle wissen: Es reicht nicht. Die aktuellen Vorschriften reichen nicht.

Und ich frage mich: Warum gibt es nicht schon längst eine Glücksspielgesetz-Novelle 2019, die bei uns offenbar in den Endzügen war, die auch unsere Zustimmung – seitens der FPÖ – im Parlament finden würde, da bin ich mir ganz sicher. Das liegt ja alles auf. Corona ist kein Grund, dass ich sage: Ich lasse das Ganze schleifen!, was mir Landeshauptmann Stelzer vorgeworfen hat. – Das könnte man beschließen.

Ich frage Sie – Entschuldigung, dass ich Sie frage, eigentlich müsste man diese Richtung (in Richtung ÖVP) fragen –: Warum tut ihr nichts?

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich komme vielleicht nachher noch darauf zurück – stellvertretend für die ÖVP natürlich.

Ich muss jetzt trotzdem noch einmal auf das E-Mail vom 18. Jänner zurückkommen, weil ich nicht weiß, ob ich das richtig verstanden habe: Ist das E-Mail mit der Weisung an die Beamten gegangen, oder ist es an Sie gegangen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich habe das im Nachhinein von Leuten erfahren.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Das wäre nämlich meine nächste Frage gewesen: Wann haben Sie davon erfahren?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, ich gehe davon aus - - Also ich kann Ihnen das nach bestem Wissen und Gewissen nicht mehr sagen, aber ich sage einmal: ein paar Tage nachher. Man hat natürlich überall Freunde wie auch Leute, die einem nicht so wohlgesonnen sind, aber ich sage einmal: Natürlich wurde mir das informell weitergeleitet. Nur: Weißt du, was die mit dem Ganzen ausgeschickt haben?

Für mich – und Sie haben ja auch Ihren Unmut geäußert – ist das unfassbar. Jetzt stellen Sie sich vor, man heiratet am 17. Dezember[33], Honeymoon, und dann gibt es gleich Prack. – So funktioniert das bei uns im Haus.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Da hat man sich die falsche Braut ausgesucht. (Heiterkeit.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, damals war es einfach so, dass wir der Meinung waren – und ich stehe noch nach wie vor zu dem Ganzen –, dass wir gemeinsam sehr viele Dinge bewegen können, dass wir bei sehr vielen Dingen deckungsgleich sind. Das war damals so, und ich bereue keine Sekunde dieser Zeit, auch wenn es mir kein Vergnügen bereitet – das können Sie glauben –, ein Strafverfahren zu haben.

Mir bereitet es auch nicht wirklich ein Vergnügen, dass ich heute hier sitze. Ich habe mich für diese Sitzung auch vorbereiten müssen, das ist eigentlich vergebene Liebesmüh, weil ich hier nichts gewinnen kann. Ich kann nur Schaden minimieren, ich kann aufklären, aber ich sage einmal: Ich wäre jetzt lieber – ich sage einmal – im Wirtshaus oder im Gastgarten und würde ein Bier trinken – wie Sie vielleicht auch. (Heiterkeit.)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Gut. Ich möchte das noch einmal festhalten: Das heißt, es war nicht ausgemacht, Sie sind nicht informiert worden, und somit ist alles, was das Finanzministerium betrifft, über den Tisch Löger beziehungsweise über den Tisch Schmid gegangen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: So ist es, und wir haben dann natürlich sofort reagiert. Ich habe ja eingangs gesagt: Es war ein ständiges Thema. Wir haben sogar Vorschläge der Entschärfung gemacht. Also es hat da einen permanenten Prozess gegeben, wie man das aufheben kann, wie man das ändern kann, aber letzten Endes sind wir nicht durchgedrungen, wie Sie anhand – ich sage einmal – der Dinge, die ich Ihnen zuvor schon gesagt habe - -, die Beamten haben sich nach wie vor diesen Weisungen gefügt.

Vielleicht ist ein E-Mail, ich weiß nicht, an das Salzamt gegangen. Das heißt, ich streite ja nicht ab, dass es ein E-Mail gegeben hat, aber angekommen dürfte es bei den Beamten nicht sein, denn sonst hätten die nicht unter Wahrheitspflicht das bestätigt, was ich auch hier soeben sage.

Und vielleicht noch, weil wir gerade bei dieser Geschäftsordnung sind: Ich meine, da steht drinnen, dass wir regelmäßig einen Jour fixe mit dem Finanzminister haben. Das hat ja überhaupt nicht stattgefunden. Das war am Papier. Wir hätten uns geeinigt, wie dann Generalsekretär Schmid das Haus gewechselt hat, dass wir einführen, dass es künftig sehr wohl Jours fixes geben soll, was aber eigentlich schon ab Jänner 2019 hätte sein sollen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. Ich muss noch einmal auf eine Antwort zurückkommen, die Sie Kollegen Gerstl gegeben haben. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie Kollegen Gerstl gesagt, es hat mehrere Leute gegeben, die das verboten haben, und Sie haben nur Herrn Löger genannt.

Wer waren denn die mehreren Leute?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich sage Ihnen: Es ist ganz sicher von dem Generalsekretär ausgegangen. Ein Sektionschef im Ministerium würde sich so etwas nicht trauen. Das heißt, es ist vom Generalsekretär ausgegangen. Ob das jetzt seine Idee war oder die Idee von – ich sage einmal – anderen Personen, die ihn dann dazu angeleitet haben: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Wenn Sie sagen, ich habe gesagt, es haben mehrere angeordnet, dann war das eine falsche Wortwahl. Es ist vom Generalsekretär ausgegangen. Darum haben wir mit ihm auch entsprechende Diskussionen gehabt – also nicht ich, sondern ein Mitarbeiter meines Kabinetts – und Generalsekretär Schmid wollte uns auch weismachen, das ist ja eigentlich ein üblicher Vorgang, das ist nichts Besonderes, also der hat das eher herabgespielt[34], dass so etwas eigentlich eh ganz logisch ist. Ich weiß nicht, ob das Kollegin Steßl auch gehabt hat.

Aber schauen Sie: Ich habe den Chatverlauf oder die Liveticker verfolgt, als Generalsekretär Schmid einvernommen wurde. Der hat zum Beispiel auch gesagt, ich bin für Doppelbesteuerungsabkommen zuständig gewesen. Ich sage Ihnen ganz offen: Bei den Regierungsverhandlungen schaut man natürlich, dass man als Staatssekretär möglichst viele Agenden bekommt. Die eine Seite schaut natürlich, dass man möglichst viele Agenden bekommt. Die andere Seite schaut, dass man möglichst wenig Agenden bekommt.

Ich wollte das[35] Doppelbesteuerungsabkommen haben – habe ich nicht gekriegt. Warum dann der Herr Generalsekretär sagt, dass ich dafür zuständig war, dass mir das wichtig war und so weiter – also ich habe jetzt nicht das Protokoll vor mir, Sie kennen das alles besser –, das verstehe ich nicht, aber da hat er offenbar irgendetwas falsch in Erinnerung. Vielleicht die Geschäftsordnung von Steßl – war die für Doppelbesteuerungsabkommen zuständig? Ich glaube, oder? Lopatka? (Abg. Matznetter: Der Lopatka war sicher zuständig!)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Aber in der Theorie waren Sie für das Glücksspiel zuständig?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Nur mit den Beamten haben Sie nicht reden dürfen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. (Abg. Matznetter: Und es wurde was anderes gemacht, als er wollte!) Also mit den Beamten, die für das Glücksspiel zuständig sind, haben Sie nicht reden dürfen – so. Dann möchte ich gleich zum Glücksspielgesetz 2018 kommen, das ja nur ganz kurz das Begutachtungslicht gesehen hat. Waren Sie da in irgendeiner Form eingebunden?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich habe das eingangs schon erwähnt, gerne noch einmal (Abg. Kollross: Bitte!): Es hat Labak in seiner Aussage vor der WKStA als Zeuge gesagt – ich kann es jetzt nicht mehr zitieren –, in enger Abstimmung mit Löger/Schmid haben wir diese Novelle gebastelt. – Stimmt nicht, ist unwahr.

Generalsekretär Schmid hat hier im Untersuchungsausschuss ausgesagt: Ob ich da mitgearbeitet habe oder nicht, das weiß ich nicht, was er dazu gesagt hat, aber er hat auf jeden Fall gesagt, dass ich das freigegeben hätte. – Ich habe gar nichts freigegeben!

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Aber Sie kannten es?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, denn so, wie ich Ihnen mitgeteilt habe, hat mein Kabinett das Mail am 1. Februar 2018 bekommen, und meine Büroleiterin hat es mir am 2. Februar 2018, also gleich am nächsten Tag, weitergeschickt. Das heißt, ich hatte es – und dann ist es plötzlich zurückgezogen worden.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Worum ist es denn in diesem Gesetz gegangen? Ist in dem Gesetz zum Beispiel drinnen gestanden: zusätzliche Lizenzen oder zusätzliche Onlinelizenzen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, in aller Kürze, jetzt ganz vereinfacht ausgedrückt: zum einen eine Zuständigkeitsänderung, die wir letzten Endes mit dem FORG – also Finanz-Organisationsreformgesetz –, das wir im Oktober 2018 im Parlament beschlossen haben, auch umgesetzt haben, und zum anderen dieses IP-Blocking, das ich für extrem wichtig gehalten habe. Jetzt stellen Sie sich einmal vor: Für teures Geld kriegen Sie eine Lizenz, dass Sie etwas machen dürfen, also Onlineglücksspiel wie in diesem Fall die Österreichische Lotterien GmbH, und dann sehen Sie aber: Eigentlich müsste ich 100 Prozent des Umsatzes haben, ich habe aber nur 40 Prozent des Umsatzes!, und dann merken Sie: Ich zahle viel Geld an das Finanzministerium, und die pfeifen sich nichts, machen da kein Gesetz, dass streng durchgesetzt wird, dass diese 60 Prozent vom Markt gedrängt werden! – Wir hätten ein IP-Blocking vorgesehen.

Wenn Sie sich intensiver mit der Materie beschäftigen: Es gäbe nicht nur ein IP-Blocking, sondern es gäbe auch ein Payment-Blocking. Mir hätte beides am besten gefallen, aber ich bin gar nicht in die Lage gekommen, das auszudiskutieren, denn dann ist es eh schon wieder zurückgezogen worden.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): War das drinnen im Gesetz?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Bitte?

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): War das drinnen im Gesetzes- -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein (Abg. Kollross: Es war nicht drinnen!), es war nur IP-Blocking, aber es war nicht das Payment-Blocking drinnen, weil man offenbar die Banken nicht entsprechend belasten wollte. Das wäre aber sehr effektiv, wenn wir beide Dinge hätten.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): War die Möglichkeit für neue Lizenzen in dem Gesetzentwurf?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Überhaupt nicht.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Nicht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein, wobei – vielleicht noch ergänzend antwortend – im Rahmen der Akteneinsicht, und das hätte ich nie für möglich gehalten - - In der Beamtenschaft gibt es, ich sage einmal – ich darf das vielleicht kurz erläutern, ich weiß nicht, ob Sie es im Akt haben - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Ich muss ein bisschen suchen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Tun Sie nur, ist eh die Redezeit der anderen. (Abg. Matznetter: Ist heute eh schon wurscht! – Die Auskunftsperson blättert weiter in den Unterlagen.)

Darf ich Ihnen in der Zwischenzeit eine zusätzliche Frage stellen? Beim Blättern können Sie die vielleicht gleich mitbeantworten. (Auskunftsperson Fuchs: Ich schaue, ob ich beides zusammenbringe!) Könnten Sie sich vorstellen, dass aufgrund dessen, dass es keine neuen Lizenzvergaben in dem Gesetz gegeben hat, das zurückgezogen wurde, dass das der Grund war?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Noch einmal lauter!

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Können Sie sich vorstellen, dass aufgrund dessen, dass es keine neuen Lizenzvergaben in dem Gesetz 2018 gegeben hat, das zurückgezogen wurde, dass genau das der Grund war?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein, überhaupt nicht, das wäre rechtlich überhaupt nicht möglich gewesen, dass wir plötzlich da etwas machen. Es hat 15 Spielbankenkonzessionen auf dem Papier gegeben, zwölf waren vergeben, und es hat eine Lizenz für Onlineglücksspiel gegeben, die bis 2027 vergeben war, ich glaube, bis zum 30. September.

Und ich sage einmal, die Beamtenschaft – ich darf das aber nachher noch, weil ich glaube, dass das nicht unwichtig ist, was ich da noch finde - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) 

Die Beamtenschaft selbst, wie ich im Nachhinein feststellen konnte (die Auskunftsperson blättert nach wie vor in den Unterlagen) – wo habe ich denn das? –, hat ja in einem Schreiben an Herrn Bundesminister Löger - - So, jetzt habe ich es!

Da gibt es ein Schreiben, das ist: „Information HBM“, „3 offene Spielbankkonzessionen“, das ist aus dem Akt ON 433, Zeugenvernehmung Trefil, PDF-Seiten 393 bis 397, Aktenseite 419 – das habt ihr sicher irgendwo im Akt. Das ist eine Aufbereitung für den Herrn Bundesminister für den Termin, der eben, ich glaube, am 31. Jänner[36] stattgefunden hat, und

„Empfehlungen

- Neuerliche Ausschreibung aller 15 Spielbankkonzessionen für die neue planmäßige Konzessionsperiode ab 2027 bzw. 2030

- Wahrnehmung RH-Empfehlung mit zumindest 2,5 J Vorlaufzeit (=Start 2024)“.

Das heißt, wie ich im Nachhinein erkennen konnte, hat die Beamtenschaft empfohlen, dass man mehr oder weniger mit den Vorarbeiten 2024 beginnt, um hier entsprechend ausschreiben zu können.

Und in dem Zusammenhang möchte ich noch auf ein Dokument eingehen (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen) – ich habe es zuerst gehabt und ich habe es verblättert. Also: Das ist ein „Positionspapier Glücksspiel 25.10.2018“ für das Kabinett des Bundesministers, das eben der Leiter der Abteilung, Herr Mag. Hacker, an Trefil, an Parzer geschickt hat, und Mag. Hacker hat dies dem Kabinett des Herrn Bundesministers zuhanden von Mag. Michael Krammer gemailt, laut ON 433, Seite 12, das ist die Zeugeneinvernahme Trefil. Und – da war ich wirklich baff, als ich dieses Dokument gesehen habe, erst im Rahmen der Akteneinsicht – da heißt es einmal vorweg:

„Die Punkte 1-4 beziehen sich nicht auf das Regierungsprogramm 2017-2022“.

Und was lese ich da als ersten Punkt? – „1. Verkauf/Versteigerung von Glücksspielkonzessionen“. – Ich lese das jetzt gar nicht weiter vor, nur:

„Empfehlung: Evaluierung des Marktpotentials im Online-Bereich und strukturelle Marktbereinigung [...]

- Marktpotential zusätzlicher Spielbanken bzw. (online)-Lotteriekonzession“.

Und ganz am Schluss dann – und jetzt müssen Sie sich natürlich vorstellen, das ist ja eigentlich lustig, man ist Staatssekretär und kriegt da überhaupt nichts mit, und dann ist man leider Beschuldigter und kann im Nachhinein lesen, was da alles passiert ist; das müssen Sie sich einmal vorstellen; letzten Endes ist das ja auch wieder interessant –, unter Punkt 5: „5. Zukunftsmodell 2023“ – ich will das gar nicht alles vorlesen –: „Empfehlung“, unter anderem ein „5-Säulen-Modell“, wobei ja bei den Einvernahmen auch immer wieder die Frage ist[37], was das ist; mir war dieses Modell selbst nicht geläufig.

Und unter Punkt 2 heißt es:

„2. Online-Glücksspiel (Bundeskonzessionen“ – Plural – „begrenzt nach Bevölkerungsanzahl)“.Und, schauen Sie, also im Nachhinein sage ich, man hat sich nicht nur im Kabinett Löger, sondern auch in der Glücksspielabteilung I/8 damit beschäftigt, und jetzt gibt es zwei Varianten: entweder aus eigener Motivation, weil die Beamten fleißig sind und die da einfach Dinge vorbereiten, wohl wissend, dass 2027 und 2028 Lizenzen auslaufen, oder weil sie einen konkreten Arbeitsauftrag von wem auch immer hatten.

Ich sage aber einmal, da gibt es einige Dokumente. Was ja auch lustig ist, auch im Nachhinein erst gesehen: Da gibt es „GLÜCKSSPIEL-REFORM 2018“ „PROJEKTAUFTRAG“, ON 433, Zeugenvernehmung Trefil, PDF-Seite 286 fortfolgende. Im Jänner 2018, also ein paar Tage vorher hat es das Mail gegeben, dass mit mir niemand reden darf. Da gibt es eben den Projektauftrag zur Glücksspielreform, vertraulich – müsste alles in Ihren Akten sein –, da steht zum Beispiel: „Projektziele“, „Abklärung hinsichtl. Ausschreibung der restlichen Spielbankkonzessionen“. Auf der Seite 1: „Projektname: ‚GLÜCKSSPIEL-REFORM 2018‘“, „PROJEKTAUFTRAG“. „Hauptaufgaben [...]:“ „Aufnahme von Wetten (terrestrisch und online) in das GSpG“ – Glücksspielgesetz. „Projektauftraggeber: Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger“, „Projektleitungsausschuss“ und so weiter.

Von meinem Kabinett war niemand in so einem Ausschuss vertreten. Ich weiß gar nicht, ob die getagt haben. Sitzungsprotokolle habe ich im Akt keine gefunden, aber jetzt bin ich - -

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich habe Ihnen jetzt leider nicht folgen können: Von was für einem Dokument sprechen Sie?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Das ist das Dokument – ich habe leider nicht Ihre Nummerierung, weil Sie eine andere haben – ON 433, Zeugenvernehmung Trefil, PDF-Seite 286 fortfolgende, Aktenseite 295 folgende, das ist ein E-Mail von Trefil an Parzer vom 30.1.[38], „Glücksspielreform Projektauftrag 2018“, wo es als Erstes - - Sie kennen das sicher, weil es eben im Rahmen der Zeugeneinvernahmen der entsprechenden Beamten vorgelegt wurde: „GLÜCKSSPIEL-REFORM 2018“ „Projektauftrag“, also erst in der Änderungsversion und dann in der Reinversion.

Jetzt bin ich politisch zuständig – auch nur politisch, weil in der Geschäftsordnung, in der Personal- und Geschäftseinteilung war ja das alles nicht abgebildet –, und dann sehe ich im Nachhinein, da gibt es einen Projektauftrag, von dem ich nicht einmal etwas weiß. Es ist also, wie ich im Nachhinein feststellen konnte, intensivst an Novellen, an Projekten gearbeitet worden, aber – Sie haben es als „Frühstücksdirektor“ bezeichnet, ich habe mich gegen den Ausdruck verwehrt; ich war ein Arbeitsdirektor – leider hat man mir das alles aber vorenthalten.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Darum habe ich ja gefragt, ob Sie sich vorstellen können, dass das auch irgendetwas mit Lizenzen zu tun hat, warum das 2018 zurückgezogen wurde. Ich möchte nämlich ein Dokument vorlegen.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also, vielleicht noch einmal Klarstellung: In diesem Ent- -

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Nein, lassen Sie mich bitte aussprechen! (Auskunftsperson Fuchs: Entschuldigung!)

Ich möchte nämlich ein Dokument vorlegen, und zwar Nummer 491, Seite 24.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Darf man das sehen?

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ja. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist wahrscheinlich auch etwas, was Sie nicht kennen.

Es gibt da eine Whatsapp-Nachricht von Mag. Schmid an Herrn Neumann. Da gibt es einen Whatsapp-Chat, der genau diese eine Nachricht beinhaltet und sonst gar nichts.

Und unter anderem schickt Herr Mag. Schmid in dieser Whatsapp-Nachricht, mit 31. Jänner 2019 datiert, eine Unterlage aus dem Bundesministerium zum Thema Lizenzen (Auskunftsperson Fuchs: Ja!), mit dem Vermerk: „Das sagen die Experten bei uns – Gesetz für Entflechtung notwendig“.

Also ich glaube schon, dass es auch um die Frage der Lizenzen im Glücksspiel gegangen ist, warum möglicherweise doch das Gesetz 2018 zurückgezogen wurde.

Ich erwähne aber noch zusätzlich, dass ich es eigentlich einen Wahnsinn finde, so ein Geheimdokument des Finanzministeriums per Whatsapp an die Novomatic zu schicken. Da frage ich mich schon, was das bedeuten soll und wie da zwischen Novomatic und Herrn Schmid beziehungsweise dem Finanzministerium zusammengearbeitet wurde, denn eigentlich wäre das Finanzministerium die Aufsichtsbehörde für die Novomatic und nicht die Stelle, die Unterlagen und Gesetzesvorlagen an die Novomatic übermittelt.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also vielleicht - - Dieses Dokument kenne ich natürlich aus der Zeitung, es ist ja auch medial sehr häufig berichtet worden. Ich kenne es natürlich auch aus meinem Aktenstudium. Es wurde auch sowohl, ich glaube, Hacker, Trefil als auch Parzer im Rahmen der Zeugeneinvernahme bei der WKStA gezeigt. Die haben alle bestätigt, sie kennen das Dokument nicht, es ist aber offenbar das Dokument, also das Grunddokument, das ich zuvor zitiert habe, welches eben von der Glücksspielabteilung an das Kabinett des Herrn Bundesministers ergangen ist, und die haben das dann irgendwie umgemodelt.

Und Frau Mag. Laure vom Kabinett des Herrn Bundesministers hat in ihrer Aussage bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gesagt: Ja, das ist ein Dokument, welches sie erstellt hat. – Und ich sage einmal, es trägt da oben das Kürzel „ML“, man kann viel draufschreiben, aber sie hat es ja bestätigt, dass sie dieses Papier geschrieben hat. Ich sage einmal, ich gebe Ihnen vollkommen recht, das ist ein Dokument, das nicht einmal der Staatssekretär, der zuständig ist, kennt, und das wird nach außen getragen. Das ist aber nichts Besonderes, denn, wie ich eingangs schon erwähnt habe, die Glücksspielgesetz-Novelle 2019 wurde offenbar mit der Wirtschaftskammer Österreich auch irgendwie besprochen – wenn ich das Mail richtig interpretiere –, bevor ich sie jemals gesehen habe. Und das ist sicher - -

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Für mich ist es schon etwas Besonderes.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine Fragezeit von 16 Sekunden.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay.

Dann möchte ich noch ein Dokument bringen, und zwar Nummer 4509, weil das irgendwie gut zusammenpasst, dass genau Herr Schmid, der an die Novomatic den Gesetzestext oder -entwurf schickt, gleichzeitig jener ist, der den Auftrag gibt, dass das Gesetz 2018 aus der Begutachtung wieder herausgenommen wird. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wann haben Sie davon erfahren?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Die Akustik ist schlecht, bitte wiederholen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wann haben Sie davon erfahren?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Wovon?

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Dass das Glücksspielgesetz 2018 von der Begutachtung zurückgeholt wird.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen - - Am 1. März[39] ist zurückgezogen worden, also gehe ich davon aus, ich habe es vielleicht am 1. März[40] oder am 2. März[41] erfahren, irgendwann Anfang März.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie gewusst, dass es in die Begutachtung geht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein, in die Begutachtung ist es gegangen - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Am 26. Februar[42] ist es in die Begutachtung gegangen, wenn Sie das suchen.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also, noch einmal – vielleicht darf ich das noch einmal festhalten –: Am 1. Februar 2018 ist uns dieser Gesetzestext zugetragen worden, das heißt, da ist er an alle Ministerien und auch an den Staatssekretär verteilt worden. Ich persönlich habe es von meiner Büroleiterin am nächsten Tag bekommen, weil ich selber auch entsprechende Gesetzestexte immer gelesen habe und auch haben wollte. Ich habe sie selber gern gelesen.

Am 26. Februar[43] war die Begutachtung, also ist es in die Begutachtung geschickt worden, und ich gehe davon aus, dass ab dem 26. oder spätestens am 27.[44] – denn das ist ja, ich sage einmal, um halb elf in der Nacht verschickt worden –, wahrscheinlich am nächsten Tag oder am übernächsten Tag dann, eine Rückmeldung erfolgt ist: Das ist ja gar nicht abgestimmt!, aber nicht von mir, sondern von irgendjemandem.

Und im Nachhinein war für mich das Ergebnis: Die Glücksspielgesetz-Novelle 2018 wurde von der Begutachtung zurückgezogen. Das heißt, ich habe das im Nachhinein erfahren. (Abg. Kollross: Ich darf nichts mehr sagen!)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich verweise Sie höflich auf die nächste Fragerunde, Herr Abgeordneter. (Heiterkeit des Abg. Kollross.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte vorhin nicht die Befragung unterbrechen, aber bevor ich dem nächsten Fragesteller das Wort erteile, möchte auch ich Ihnen einen schönen guten Abend wünschen und Ihnen sagen, dass Präsident Sobotka mich ersucht hat, ihn heute hier bei der Befragung und den Beratungen des Untersuchungsausschusses zu vertreten, was ich natürlich auch wahrnehme.

Ich freue mich und hoffe, dass ich auch einen Beitrag dazu leisten kann, dass wir zu weiteren konstruktiven Beratungen und Befragungen kommen.

Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich möchte eingangs darauf hinweisen, dass sich Herr DDr. Fuchs und ich im gleichen Parlamentsklub befinden und ich somit auch das bei uns gebräuchliche Du verwenden werde, damit auch die Authentizität nicht darunter leidet.

Lieber Hubert, ich hätte mir echt gewünscht, dass Herr Kurz, Herr Blümel und Herr Nehammer anstatt ihrer Lücken genauso viel vorgelegt hätten wie du, denn, wie ich glaube, bis jetzt hast du schon ein bisschen zur Erhellung der Gesamtsituation beigetragen. Ich hoffe, wir können auch so weitermachen. (Heiterkeit des Abg. Gerstl.)

Was ich schon arg gefunden habe – Kollege Gerstl haut sich gerade furchtbar ab, aber es wird ihm gleich vergehen –, was mich schon interessiert, ist der Umstand – was wir da zum Schluss auch von der SPÖ gehört haben –, ob es tatsächlich so ist, dass sich Finanzminister Löger mit Herrn Neumann am 31. Jänner 2019 trifft und sich dort über den Generalsekretär Schmid ein Papier vorlegen lässt, worin darüber philosophiert wird, welche Möglichkeiten es im Bereich von Lizenzen gibt, und dass das ohne das Wissen des zuständigen Staatssekretärs vonstattengeht.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich gebe dir vollkommen recht, das ist ein Irrsinn. Das wäre ungefähr so, wie wenn an einer Steuerreform gebastelt worden wäre und mir das niemand gesagt hätte. Das war unvorstellbar, aber wie wir sehen, und ich habe ja zwei Beispiele genannt: Offenbar hat man vom Kabinett mit Externen sehr wohl über Dinge gesprochen, WKO oder Spielerlizenz Parndorf, also Spielbank Parndorf, das ist ja auch nichts Unbekanntes. Ich sage einmal, es hat einfach mehrere Interventionen gegeben, das sagen ja auch die Beamten.

Ich darf vielleicht darauf kurz eingehen: ON 433, Zeugenvernehmung Trefil, PDF-Seiten 356 bis 358, Aktenseite 372 folgende. Da schreibt ein gewisser Herr Jeidler am 27. März 2018 an Frau Derbic Monika – das ist eine Dame, die im Kabinett Löger für Termine et cetera zuständig ist –:

„Sehr geehrte Frau Derbic,

wie in unserem gestrigen Telefonat vereinbart finden Sie im Anhang meine Notizen zu einem Anliegen von Landeshauptmann Niessl, das ich Sie ersuche, Herrn Finanzminister Hartwig Löger (mit besten Grüßen!) weiterzugeben bzw. auch an den entsprechend zuständigen Kabinetts-Chef weiterzuleiten.

LH Niessl hat mit FM Schelling das Thema bereits erörtert und dort vorerst Verständnis vorgefunden, d.h. diesbezügliche Unterlagen bzw. Notizen sollten im Ministerium vorliegen.

Der Landeshauptmann wird gerne auch Herrn Löger zu einem persönlichen Termin ins Burgenland einladen, bei dem u.a. auch diese Thematik angesprochen werden könnte.

Beste Grüße

Gerhard Jeidler“.

Da gibt es dann einen Aktenvermerk „Spielbankkonzession Burgenland“ (Abg. Hafenecker: Parndorf!) mit „Argumente für Standort Parndorf im Burgenland“. Wie gesagt: Kenne ich alles nur aus der Akteneinsicht, habe ich vorher überhaupt nicht gesehen. Dann noch ein weiters - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Entschuldigung, das heißt, Minister Löger hat weder das Treffen Schmid/Neumann noch zum Beispiel auch diese Geschichte mit der Spielbank Parndorf an dich als zuständigen Staatssekretär berichtet. (Auskunftsperson Fuchs: Na, so ist es!) Das ist dir erst nachher im Zuge des Aktenstudiums bekannt geworden.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich darf vielleicht mit der Ordnungsnummer 433 fortfahren, Zeugenvernehmung Trefil, PDF-Seite 355, Aktenseite 371. Da schreibt Parzer, das ist ein Mitarbeiter der Glücksspielabteilung, an Frau Laure, Kabinettsmitarbeiterin, und ein paar anderen zum Thema „Spielbank im Burgenland/Parndorf“:

„Sehr geehrte Frau Mag. Laure!

Die übermittelte“ – und das ist jetzt nicht meine Diktion, drum verwende ich ja das Wort Intervention, das schreibt ein Beamter – „Intervention in Sachen ‚Spielbank im Burgenland/Parndorf‘ steht unmittelbar im Zusammenhang mit der dzt. glücksspielrechtlich noch nicht ausgeschöpften Anzahl von 3 Spielbanken.“ 

Vielleicht noch ON 470, Zeugenvernehmung Parzer, Seite 6, da steht:

„Letztverantwortlich für die Erteilung von Lizenzen ist der Bundesminister. Konzessionen waren nur insofern ein Thema, als von den fünfzehn gesetzlichen Konzessionen drei Konzessionen offen waren. Es gab fallweise Anfragen, ob diese Konzessionen vergeben werden können.“

Also mich hat kein Mensch gefragt. Mir ist in Erinnerung, dass es einmal eine Anfrage aus dem Burgenland gegeben hat. Das war die, die ich zuvor zitiert habe.

Oder ON 470, Zeugenvernehmung Parzer, PDF-Seite 15, Aktenseite 15, Wortlaut der WKStA bei der Einvernahme:

„Zur Spielbankkonzession Parndorf:

Vorhalt ON 433 S 371 ff“ – Diktion WKStA: – „(Intervention des burgenländischen LH im März 2018 zu Casino-Lizenz in Parndorf): Wie kam es dazu? Was ist diesbezüglich weiter passiert?“

Parzer, Mitarbeiter der Glücksspielabteilung, stellvertretender Leiter, sagt dann:

„Das ist nichts Außergewöhnliches. Es sind immer wieder politische Wünsche an uns herangetragen worden.“ – Also von mir ganz sicher nicht! – „Wir haben dem Kabinett unsere Antwort geschickt. Was dann weiter passiert ist, weiß ich nicht.“

Und am 24. Jänner 2019, das heißt, im nächsten Jahr, nimmt Mag. Laure den Ball wieder auf, Spielbankenkonzession Burgenland, und schreibt eben:

„Lieber Herr Parzer,

lieber Gustav,

können Sie mir bitte bis 31.1. eine Unterlage für HBM LÖGER dazu machen? Was Vorteile und Nachteile wären und eine Hintergrundinfo dazu.“

Sie hat dann wieder den bekannten Aktenvermerk beigeheftet, den wir eh bereits aus 2018 kennen.

Und Parzer schreibt dann am 29. Jänner 2019 an Mag. Laure, Hacker, Trefil: „HBM-Info 3 offene Spielbankkonzessionen“, mit dem Worddokument vom 28.1.2019, das ist ON 433, Zeugenvernehmung Trefil, PDF-Seiten 393 bis 397, Aktenseite 419 fortfolgende:

„Sehr geehrte Frau Mag. Laure!

Im Anhang übersendet die Fachabteilung eine aktualisierte HBM-Info betr die [...] 3 offenen Spielbankkonzessionen mit der Empfehlung, diese (und damit alle [...] Glücksspielkonzessionen) erst im Zuge der nächsten planmäßigen Konzessionsperiode, die 2027/2030 beginnt, auszuschreiben.“ 

Dann steht weiter unter Punkt 3, „die Intervention enthält weder eine Standortanalyse“ und so weiter und so fort.

Das ist eben die Info an den HBM. Ich glaube, dass das irgendwo im Akt steht, dass das möglicherweise das Grunddokument ist, welches eben letzten Endes das Dokument ist, das Generalsekretär Schmid offenbar Herrn Mag. Neumann übermittelt hat. Das kennen wir eh. (Abg. Hafenecker: Ja!) – Darf ich vielleicht noch ganz kurz?

Frau Mag. Laure hat bei ihrer Einvernahme, Ordnungsnummer 475, Seite 17, das natürlich als Vorhalt gekriegt, ob sie das kennt, und sie sagt bei der WKStA unter Wahrheitspflicht: „Ich kenne das Bild aus der Zeitung. Die Unterlage kenne ich schon. Es handelt sich um eine von mir erstellte Briefingunterlage für einen Ministertermin.“

Dann geht es weiter, und der Herr Oberstaatsanwalt befragt dann: „Über Befragen, welcher Termin Anlass für diese Unterlage war:“

Dann sagt Frau Mag. Laure vom Kabinett Löger: „Da hat es einen Termin mit Novomatic und Graf gegeben.“

Das ist also der berühmte 31.1.[45], wo es offenbar einen Termin gegeben hat.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, man kann sagen, du warst zwar laut Bestallungsurkunde für das Glücksspiel zuständig, allerdings ist alles, was am Interventionsweg punkto Casinolizenzen, Glücksspiellizenzen, sonst was, ins Finanzministerium getragen wurde, direkt an die ÖVP gegangen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, ich sage einmal, du fasst das relativ gut zusammen. Ich würde eher sagen, ich war quasi das politische Feigenblatt, so nach dem Motto: Wenn was schiefgeht, dann haben wir jemanden, der verantwortlich ist, wir machen, was wir wollen, und dem Staatssekretär sagen wir nichts.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Eine andere Frage: Du hast am Anfang deiner Befragung (Unruhe im Saal) – die ÖVP ist ein bisschen lauter daneben, aber ich verstehe das auch, weil es ja eine sehr treffende Aussage ist – gesagt, dass du dich über diesen Maulkorb, nennen wir es einmal so, dass du nicht selbstständig mit Beamten sprechen durftest, ohne das Kabinett Löger vorher zu kontaktieren, sehr geärgert hast, und hast auch ausgesagt, dass du dann mit Kanzler Kurz einmal ein Gespräch dazu gesucht hast.

Wie muss man sich dieses Gespräch vorstellen? Herr Kurz hat uns ja diesbezüglich nichts gesagt. Er hat relativ wenige Wahrnehmungen zu seiner Regierungstätigkeit gehabt, zumindest hat er sich nicht mehr recht gut erinnern können. Vielleicht kannst uns du dazu ein bisschen was sagen: Wie ist dieses Gespräch gelaufen? Was hat Kurz dazu gesagt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also vielleicht als allgemeine Aussage: Ich finde es eigentlich schade, dass, ich sage einmal, so junge Burschen wie der Kanzler und der Herr Finanzminister schon so vergesslich sind – ich bin 51 Jahre und ich glaube, dass ich noch nicht so vergesslich bin –, aber wir haben das ja im Parlament auch erlebt, wo – ich sage einmal: dankenswerterweise – vom Kollegen Krainer das Budget gerettet wurde.

Und ich sage einmal, eigentlich müsste man ja auf die Knie fallen und sagen: Herr Krainer, vielen herzlichen Dank! – Was macht die ÖVP? – Die patzt ihn an! Das ist einfach ein Zugang, ein überheblicher Zugang, den ich auch immer wieder im Ausschuss erlebe. Die Umfrageergebnisse der ÖVP sind toll, das berechtigt sie aber nicht, uns gegenüber überheblich zu sein. – Jetzt habe ich aber die Frage vergessen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (erheitert): Ich wollte gerade sagen: Was hat Sebastian Kurz zu dir gesagt, nachdem du dich über diesen Erlass beschwert hast?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Der hat mehr oder weniger gemeint: Das ist halt so, du musst halt das Beste daraus machen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist interessant. Du hast eh vorher vom Honeymoon gesprochen, der offenbar dann doch relativ rasch keiner war. Hast du eine gegenteilige Wahrnehmung gehabt? War das auch zum Beispiel im Innenministerium üblich? Hat Frau Staatssekretärin Edtstadler einen ähnlichen Maulkorberlass gehabt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich kann es, ehrlich, nicht beantworten. Ich weiß es nicht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Du hast vorhin gesagt, dass du grundsätzlich ein gutes Verhältnis zu Finanzminister Löger gehabt hast, weil ihr gemeinsam aus der Wirtschaft gekommen seid und da halt auch habt fachsimpeln können, wenn ich das richtig verstanden habe. Und du hättest ihn ja dann auch einmal vor versammelten Kabinetten gefragt, ob du diesen und jenen Termin nun wahrnehmen dürftest oder nicht, und das scheint ihm unangenehm gewesen zu sein. Hast du das Gefühl gehabt, dass Bundesminister Löger das Ministerium führt, oder doch, dass es tatsächlich im Hintergrund andere Kräfte gegeben hat, die ihm gesagt haben, was er zu tun hat?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich würde vielleicht noch präzisieren: Ich habe nicht „grundsätzlich ein gutes Verhältnis“ gehabt. Ich glaube, wir haben uns relativ gut verstanden, und wir beide haben es auch schade gefunden, welches Ende das Ganze letzten Endes genommen hat. Ich glaube, dass wir uns auch relativ gut ergänzt haben. Ich sage einmal, er hat seinen Bereich abgedeckt, ich habe mich hauptsächlich um die Steuerreform gekümmert. Er war mir nichts neidig, ich war ihm nichts neidig, aber wie du ja weißt, gibt es ja zusätzlich auch ein Kabinett, das entsprechend dahinter werkt. Und ich weiß nicht, ob das so gut angekommen ist, dass wir uns so gut verstehen beziehungsweise dass ich auch von den Beamten entsprechend sehr geschätzt wurde, was ich insbesondere in der Taskforce Steuerentlastungsreform gemerkt habe, weil ich mich auch wirklich für die Sache interessiert habe, aber ich glaube einmal grundsätzlich, dass ich mit Hartwig Löger ein sehr, sehr gutes Arbeitsgespann gebildet habe.

Und das eine ist ganz klar: Es gibt den Chef des Hauses, das ist der Herr Finanzminister, und dann gibt es einen Staatssekretär. Das ist einfach so und das muss man akzeptieren. Das ist beim Bundesheer genau das Gleiche: Da gibt es einen General und es gibt Untergeordnete. Und selbst wenn einem nicht alles passt, letzten Endes muss man am selben Strang ziehen. Dafür ist es aber notwendig, dass man auch eine entsprechende Information erhält, damit man eben auf Augenhöhe letzten Endes auch diskutieren kann.

Aber wer weiß, ob Hartwig Löger alles gewusst hat. Ich habe ja heute einen Artikel aus dem „Profil“ verteilen lassen, und ich sage einmal, Hartwig Löger möge es mir verzeihen, aber der Autor dieses „Profil“-Artikels spricht da von Schmid im Zusammenhang mit: Der zieht die Strippen!, und bla, bla, bla. – Er hat natürlich dem Finanzminister sehr viel Arbeit abgenommen. Er wird da auch als Schattenfinanzminister zitiert.

Ich darf vielleicht ein Erlebnis erzählen: Wir haben die Amtsübergabe mit Finanzminister Schelling gehabt. Der war – ich sage einmal – massiv sauer. Dem hat das überhaupt nicht gepasst, der wäre am liebsten Finanzminister geblieben, wie wir alle wissen. Er hat zwar nach außen hin gesagt, er steht als Finanzminister nicht mehr zur Verfügung; wir alle wissen, den wollte niemand mehr als Finanzminister haben.

Im Anschluss an die Amtsübergabe hat es ein erstes gemeinsames Gespräch zwischen Löger und mir im Beisein von seinem Kabinettschef, also dem Kabinettschef Schmid, und meiner Büroleiterin gegeben. Wir haben halt so geredet: Und wie geht es dir?, und bla, bla, bla – wir haben uns ja vorher nicht gekannt, er ist ja relativ kurzfristig erst nominiert worden, dass er das Finanzministerium führen soll; wir haben vorher einmal telefoniert. Und ihm war es wichtig, dass wir die Amtsübergabe gemeinsam machen, was mir sehr gefallen hat. Ich habe mir gedacht, das ist eigentlich ein toller Einstieg – er könnte die Amtsübergabe ja auch alleine mit Minister Schelling machen. Er wollte mich dabei haben. Ich glaube, das war ein tolles Zeichen nach außen.

Und dann sind wir zusammengesessen und er sagt: Und wie geht es mit deinem Büro, hast du deine Leute schon beieinander?, und bla, bla, bla, und dann habe ich halt erzählt: Ja, das ist der, der, der, ich suche noch den, den und den. Und dann fragt Herr Finanzminister Löger Generalsekretär Schmid: Du, wie ist denn das eigentlich bei mir?, und dann sagt Schmid zu ihm: Es ist üblich, dass der Minister das alte Kabinett übernimmt. – Ich habe dann nichts gesagt. Ich glaube, der Minister hat sich selber auch gewundert, aber das war mehr oder weniger die Lage.

Das heißt, der Minister hat ein Kabinett gekriegt, das natürlich schon mehr oder weniger in der Zusammensetzung so war wie davor, aber ich sage einmal, das ist ja nichts Neues, das haben wir ja auch bei dieser Regierungsbildung erlebt, dass mehr oder weniger den Ministern die entsprechenden Personen zugewiesen werden und man sich schon gelegentlich fragt – zum Beispiel ist das meine aktuelle Wahrnehmung –: Na ja, kriegt da der Minister überhaupt alles mit? – Du hast ja zuvor die Aussage von Nehammer hier in diesem Ausschuss zitiert. Da fragt man sich wirklich: Weiß der überhaupt, was im Innenministerium vor sich geht? Gerade wenn ich an das Ibizavideo denke: Das ist ja eigentlich etwas, wo ich sage, voller Stolz muss da sofort jemand zu dir rennen und sagen: Schau, wir haben das jetzt! – Und der sagt, er hat andere Sachen auch noch zu tun gehabt, das ist so nebenbei mitgerannt und er hat es erfahren. Wenn ich Minister bin und ich erfahre das erst ein paar Tage später, dann spielt es auf jeden Fall Granada, und dann würde ich mir sehr wohl überlegen: Wer ist da der Filter? Wer gibt hier Informationen nicht weiter?

Das heißt, man hat sehr häufig den Eindruck, und ich erlebe es ja teilweise auch bei den Ausschüssen: Da werden einfach Floskeln gedroschen, da wird nicht wirklich inhaltlich nachgedacht, da wird halt das Programm runtergespielt. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Wenn man Fragen stellt, und ich habe das ja selber beim Finanzminister erlebt, na dann sagt er halt irgendwas, aber man hat nicht wirklich das Gefühl, dass er inhaltlich etwas sagt.

Das heißt, und ich habe das im Plenum ja auch den Regierungsfraktionen schon öfters vorgeworfen: Ihr redet mit uns, aber ihr hört uns nicht zu! – Wir haben sehr, sehr viele Vorschläge gehabt, insbesondere im Rahmen der Covid-Krise. Wir erleben das jetzt auch bei der Mehrwertsteuersenkung: Ich kann mich erinnern, wir haben damals ein Gespräch mit Karlheinz Kopf als Ausschussvorsitzendem gehabt, und da ist es um das Gastropaket gegangen. Das war eine informelle Vorbesprechung, und dann habe ich gemeint: Na ja, warum machen wir nicht generell eine Mehrwertsteuersenkung? Warum beziehen wir nicht insbesondere auch, ich sage einmal, die Beherbergungsumsätze ein? Warum soll die Mehrwertsteuersenkung – damals waren die 10 Prozent im Gespräch – nur für offene nicht-alkoholische Getränke gelten? (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Ich komme schon zum Ergebnis, Herr Kollege Stögmüller. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Nein, das ist einfach typisch, es ist einfach typisch und man merkt - - (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Stögmüller.) – Jetzt bin ich am Wort, und Sie sind eh in der nächsten Runde dran. (Abg. Stögmüller: Das sagt die Präsidentin und nicht Sie!) – Man merkt einfach: Wenn viele Vorschläge, die wir rechtzeitig gemacht hätten, rechtzeitig umgesetzt worden wären (Abg. Stögmüller: Das ist schon eine Farce, was Sie aufführen!), dann hätten wir nicht das zeitliche Problem mit dem 1. Juli[46], das wir jetzt haben: dass hier Gesetze, ich sage einmal, mit Rückwirkung in Kraft treten – und das ist einfach eine Riesensauerei.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wie gesagt, die Frage war, ob möglicherweise der Finanzminister geführt worden ist, und ich halte jetzt fest, dass es gerade im Finanzministerium eine sehr interessante Personalunion gegeben hat, und zwar war Herr Schmid ja nicht nur Generalsekretär, sondern auch Kabinettschef.

Jetzt wollte ich fragen: War das in anderen Ministerien üblich, dass man nicht nur Kabinettschef ist, sondern quasi auch höchster Beamter? Und kann das auch dazu geführt haben, dass Finanzminister Löger vielleicht gar nicht alles mitgekriegt hat, weil sich der Kabinettschef mit dem Generalsekretär, der ja dieselbe Person war, eh alles selber ausgemacht hat?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich sage Ihnen ganz offen, oder ich sage dir ganz offen: Man ist da so in seinem Ministerium drinnen – also zum Beispiel ist ja zeitgleich der BVT-Untersuchungsausschuss gelaufen –, man ist da so in einer Blase drinnen, ich habe das nicht wirklich mitgekriegt!

Das heißt – was ich auch schade gefunden habe –, als wir in der Regierung waren: Ich habe vorher mit Kickl mehr Kontakt gehabt als in der gemeinsamen Regierung – weil jeder einfach gearbeitet hat ohne Ende, und ich sage einmal, wir hatten überhaupt keine Möglichkeit mehr, dass wir auf ein Bier gehen, dass wir etwas trinken, weil einfach jeder in seinem Radl drinnen war.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Du hast vorhin berichtet, es gab am Papier diesen Jour fixe zwischen dir und dem Finanzminister, der quasi eine Totgeburt war, weil er nie stattgefunden hat, und erst nach Weggang des Generalsekretärs Schmid Richtung Öbag habt ihr dann angedacht, das zu machen.

Kann man daraus den Rückschluss ziehen, dass Schmid eigentlich gar nicht wollte, dass ihr zwei euch öfter trefft?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich will jetzt dem Herrn Generalsekretär nichts unterstellen, aber ich sage einmal, viele Dinge, die eigentlich vereinbart waren, die auch Löger und ich positiv gesehen haben, haben einfach so nicht stattgefunden, und wir haben das zum Anlass genommen, dass wir sagen: So, der Generalsekretär Schmid wandert in die nächste Firma, und wir stellen das Ganze jetzt neu, vernünftig auf, wie zum Beispiel diesen Jour fixe – was meines Erachtens extrem wichtig ist, dass man sich regelmäßig austauscht, wenn es auch nicht fachlich ist, aber dass man zum Beispiel zumindest einmal sagt: Du, wie geht es denn dir?

Das heißt, im Prinzip ist ja der Minister dort auch alleine. Ich habe das Glück gehabt, dass ich in meinem Büro, ich sage einmal, auch Freunde gehabt habe, die ich mir geholt habe, oder eine Büroleiterin, die ich bereits als Parlamentarier schätzen gelernt habe, wo ich gewusst habe, auf die kann ich mich verlassen, da funktioniert das Ganze. Das heißt, ich war in einem ganz anderen Arbeitsumfeld. Das heißt, ich war eigentlich in einer tollen Umgebung mit netten Leuten, weil ich mir die selbst ausgesucht habe. Das heißt, die FPÖ hat mir überhaupt niemanden aufs Aug gedrückt, ich habe freie Wahl in der Auswahl meines Büros gehabt – aber die hat leider Löger nicht gehabt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Thomas Schmid ist ja ein enger Berater von Sebastian Kurz. Hättest du dir den ins Kabinett genommen, wenn diese Frage gekommen wäre?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich habe dich akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hättest du Thomas Schmid – enger Vertrauter von Sebastian Kurz – in dein Kabinett genommen, wenn der Wunsch von der ÖVP da gewesen wäre? Ist er dein Typ?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also die zweite Frage möchte ich jetzt nicht beantworten (Abg. Hafenecker: Menschlich?), aber ich sage einmal: Niemand lässt sich ein Kuckucksei ins Kabinett legen, oder? (Heiterkeit des Abg. Hafenecker.)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Nächste Frage: Herr Schmid ist ja dann Richtung Öbag abgebogen und hat ohne Wirtschaftserfahrungen trotzdem den Alleinvorstand der Öbag übernommen. Da gab es ja auch Kalamitäten bei der Ausschreibung, denn man hat das ja dann so hingetrimmt, dass es Herr Schmid auch werden konnte. – Hast du dazu Wahrnehmungen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Überhaupt keine.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wann hast du erfahren, dass Herr Schmid die Öbag übernimmt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also es gibt natürlich in jedem Ministerium Tratsch und Klatsch, und irgendwann kriegt man das auch mit, dass der Interesse hat. Ich habe ihn aber nicht wirklich direkt angesprochen, aber ich sage einmal, das war ja allgemein bekannt. Ich glaube, ich bin sogar vom Kollegen Krainer – ich weiß nicht mehr: war das im Budgetausschuss, war es im Finanzausschuss? – einmal gefragt worden, so quasi, was ich von Schmid halte, und er kam darauf zu sprechen, dass sich der jetzt bewirbt, und ich habe gesagt: Also ich habe einen sehr professionellen Eindruck von ihm und er ist sicher ein geeigneter Kandidat, sich dort zu bewerben. – Das war mehr oder weniger, wenn ich mich noch richtig erinnere, meine damalige Aussage; aber ich sage einmal, ich habe sonst mit ihm überhaupt nichts zu tun gehabt, und mir war das auch vollkommen egal.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Aber wenn man das hört, muss man sich ja irgendwie Gedanken über das Spannungsfeld Generalsekretär und Kabinettschef machen und irgendwie vielleicht auch über den Gewissenszwiespalt angesichts dessen, dass man ja dann auch in die Erstellung der Ausschreibung miteinbezogen ist.

Das heißt, da müsste es ja irgendwie seitens Schmid dann doch eine Befangenheit gegeben haben. Also du hast dazu gar nichts mitgekriegt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schau, im Nachhinein liest man viel in den Medien. Da steht auch drinnen, dass er, ich sage einmal, sich das Gesetz selber geschrieben hat, dass er sich den Aufsichtsrat selbst ausgesucht hat, dass er die Ausschreibung selbst geschrieben hat. Das sind alles Dinge, die behauptet werden.

Es wird ja auch von mir behauptet, dass ich der große Dealmaker war, und nachdem alle, vom Bundeskanzler abwärts, mit der Novomatic offenbar nichts zusammengebracht haben, hat man gesagt: So, jetzt haben wir ja einen Staatssekretär im Finanzministerium, den schicken wir jetzt nach London und der soll das machen, was wir alle nicht zusammengebracht haben!

Es hat sich aber auch nie jemand bei mir bedankt – also jetzt ironisch gesagt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Du hast vorher diese Geschichte mit Wels erwähnt, wo ihr mit dem Chef der Finanzpolizei diese Kontrollen illegaler Automaten durchführen wolltet. Wann war das?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich sage, das war ein extrem interessanter Termin – immer wenn ein Politiker nach draußen darf, ist das eine tolle Geschichte –; das war, ich glaube, am 2. Juli 2018.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Juli 2018?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Juli 2018. Ich darf vielleicht kurz auf das Programm näher eingehen: Also leider ist es ja untersagt worden, dass der Leiter der Finanzpolizei teilnimmt, aber das Ganze hat damit gestartet, dass wir in einer Halle waren, wo wir letzten Endes dann beschlagnahmte Glücksspielautomaten - - Also im Freien waren wir; ich nenne die Firma nicht, aber Glücksspielautomaten sind vernichtet worden, und wir haben da teilgenommen, haben uns das Ganze angeschaut – was natürlich ein Drama ist, denn, wie mir geschildert wurde, am Montag wird der Automat beschlagnahmt und am Dienstag steht schon wieder der neue Automat dort.

Und der zweite Termin, der eigentlich extrem interessant war, weil man wirklich mitkriegt, was Glücksspiel heißt, war der Besuch des Sozialpsychischen Kompetenzzentrums, der Spielsuchtberatungsstelle. Ich darf vielleicht kurz auf den Programmablauf eingehen:

Zum Programmablauf hätte die zuständige Dienststelle

 – also die Spielsuchtberatungsstelle, ich werde da keine Namen nennen –

folgenden Vorschlag:

Nach einer Vorstellung von

 – Mag. X und Mag. Y –

würden eventuelle Fragen des Herrn Finanzstaatssekretärs zu Verlauf, Diagnostik, Beratung, Behandlung und Schuldenproblematik von Glücksspielsucht beantwortet, gefolgt von einer moderierten Gesprächsrunde mit Betroffenen

– und das war mir ganz wichtig –

unter Ausschluss von Medienvertretern. Dafür wurden bisher mit dem Versprechen der gewahrten Anonymität ein Mann und eine Frau gewonnen. Bei der Vorstellung der Einrichtung können Medienvertreter anwesend sein. Ein Interview mit der Leiterin beziehungsweise den zuständigen Stadtpolitikern ist natürlich auch möglich, doch die Betroffenen möchten nicht mit den Medien in Kontakt kommen. – Zitatende.

Das ist ganz klar ist, und ich sage da ganz offen: Wahrscheinlich ist das mit jeder Sucht so, aber wenn man wirklich einmal einen ehemaligen Süchtigen trifft, jemanden, der glücksspielsüchtig war, also das ist ein Drama. Und wie sich die selbst anlügen! Ich habe mir ja vorher nichts vorstellen können, weil ich mit dem Glücksspiel vorher, ich sage einmal, überhaupt nichts zu tun gehabt habe. Also mir war das vorher ja mehr oder weniger egal, das war nie auf meiner Agenda, aber welche Geschichten Sie da zu hören bekommen – und ich glaube, das war die Dame dort, die ist sogar einmal wieder rückfällig geworden –, was da Familien auseinanderbrechen, wie dramatisch das ist, wenn, ich sage einmal, der Ehemann im Spielcasino das ganze Geld verjuxt und daheim ein Kind ist und die Mutter nicht einmal mehr das Geld hat, Babynahrung und Windeln zu kaufen! – Also das ist eine dramatische Geschichte. (Heiterkeit des Abg. Stögmüller.)Vielleicht noch abschließend - - Warum Kollege Stögmüller das so lustig findet, verstehe ich jetzt aber überhaupt nicht. (Abg. Stögmüller: Das hat jetzt nichts mit Ihnen zu tun!) – Na Gott sei Dank. Also mich hat das traurig gemacht. (Abg. Stögmüller: Ich habe oft genug Anfragen an Sie geschrieben dazu!)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich bin grundsätzlich noch am Wort, Kollege Stögmüller.

Wir haben gesehen, dass diese ganze Casinos-Affäre durch eine anonyme Anzeige in Gang gesetzt worden ist. Es hat ja dann relativ rasch Hausdurchsuchungen, Ermittlungen und so weiter gegeben. Du hast vorhin – ich weiß nicht, ich glaube, es war nach dem Eingangsstatement bei der ersten Befragung – auch gesagt, dass es von dir in den Akten Darstellungen von verkürzten SMS-Chatverkehren gibt, eine falsche Terminangabe mit Sidlo, die du dann richtiggestellt hast. Das heißt, dass der Akt vielleicht tendenziös beziehungsweise auch nicht gewissenhaft aufbereitet ist. Worauf führst du das zurück?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich will jetzt hier nicht den Akt auseinandernehmen und interpretieren, aber ich sage einmal ein paar Beispiele.

Rothensteiner hat man ja zu Beginn als Zeugen befragt. Zwei Tage bevor ich die Verständigung von der WKStA erhalten habe, dass ich als Beschuldigter geführt werde, hat man Dr. Rothensteiner als Zeugen einvernommen, glaube ich, und der hat damals schon ganz klipp und klar gesagt, er kennt mich nicht. Und dann gibt es eine anonyme Anzeige, in der drinnen steht, dass ich und der Herr Vizekanzler Druck auf Herrn Dr. Rothensteiner als Aufsichtsratsvorsitzenden ausgeübt haben oder haben ausüben lassen. Da frage ich mich schon: Warum steht so was im Informationsschreiben, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich Beschuldigter wäre?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Vor allem ist mir Dr. Rothensteiner nicht so aufgefallen, als ob er so geschreckt wäre, dass er sich von dir unter Druck setzen lassen würde.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, eh, aber ich sage, damals war es aktenkundig. Es war aktenkundig, dass der mich nicht kennt. Und die schreiben das einfach hinein?! Und wenn man jetzt die Aktenbestandteile, die Vorwürfe liest – das steht ja noch immer drinnen!

Eigentlich ist die Aufgabe eines Oberstaatsanwalts aber, dass er, ich sage einmal, objektiv ermittelt, zugunsten, aber natürlich auch zulasten des Verdächtigen beziehungsweise des Beschuldigten, und dass Ermittlungsergebnisse permanent hinterfragt werden: Stimmen die noch oder stimmen die nicht mehr?

Du kannst das aber jetzt noch nachlesen, dass die immer noch schreiben, dass ich auf den Druck ausgeübt habe, obwohl das schon längst passiv[47] ist. – Ich schaue, ob ich da noch in der Schnelle was finde. (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen. – Im Saal ist kurz die Signation von „Wien heute“ zu hören. – Abg. Tomaselli: Die Zeit vergeht, gell?)

Schauen Sie, Frau Kollegin, ich bin wirklich auskunftsfreudig und ich tu da nicht die Zeit verplempern. (Abg. Stögmüller: Nein, nein, wir haben gerade gelacht, weil beim Kollegen „Wien heute“ gestartet hat!)

Schauen Sie, die schreiben ja immer noch: aufgrund von Regierungsvorlagen, die ich möglicherweise einbringen kann, und von meinem Stimmverhalten im Ministerrat. – Ich habe das in meiner einleitenden Stellungnahme schon gesagt: Ein Staatssekretär ist formell nicht Mitglied der Bundesregierung. Er darf am Ministerrat teilnehmen, er darf dort auch sprechen, er darf aber keine Regierungsvorlagen einbringen und darf an der Abstimmung auch nicht teilnehmen. Er darf auch einen Minister im Ministerrat nicht vertreten.

Das heißt, es hat rechtlich und faktisch ein Staatssekretär nicht die Möglichkeit, Regierungsvorlagen einzubringen. Wenn ich eine Regierungsvorlage einbringen möchte, ja dann kann das nur über den Löger gehen, und der Löger kann auch nur eine Ministerratsvorlage einbringen, wenn sämtliche andere Ministerien, also ÖVP und FPÖ damals, dem auch zugestimmt hätten.

Das heißt, es werden da noch Dinge behauptet - - Ja, politischer Druck auf den Aufsichtsratsvorsitzenden, oder die schreiben immer noch, dass ich für die Ausgestaltung des Glücksspiels zuständig bin. Na am Papier, aber faktisch habe ich da überhaupt nichts erledigen können.

Vielleicht noch zwei Dinge, das hat mich auch gestört, ist in den Medien gestanden: London calling. So nach dem Motto: Novomatic ruft, und ich fliege dann sofort nach London. Ich habe das eingangs schon festgehalten: Frau Mag. Glatz-Kremsner hat mir mitgeteilt – ich habe das gar nicht gewusst –, dass es eine Spielermesse oder Spielmessen gibt, und wir haben Anfang Dezember[48] schon festgelegt, dass wir da hinfahren. Das ist kein London calling auf Zuruf.

Ich habe mich auch nicht um irgendwelche Novomatic-Termine gekümmert, das ist ausschließlich von Frau Mag. Glatz-Kremsner ausgegangen, und ich habe auch überhaupt kein Problem gehabt. Für mich ist das klar, wenn ich eine Messe im Ausland besuche, na selbstverständlich besuche ich dann auch, ich sage einmal, die österreichischen Unternehmen dazu. Das ist ja überhaupt nichts Besonderes.

Und was schreibt die Staatsanwaltschaft? – Na ja, wiederholte Bereitschaft zu diversen Treffen im In- und Ausland.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hafenecker! Sie haben jetzt noch eine Fragezeit von 14 Sekunden. Wir sind in der ersten Fragerunde – ich mache nur darauf aufmerksam.

Herr Abgeordneter Fuchs, ich habe in dieser kurzen Zeit jetzt schon einen Eindruck bekommen, dass Sie vielfältige Wahrnehmungen aufgrund Ihrer Tätigkeit als Staatssekretär haben. Ich ersuche Sie nur, vielleicht trotzdem die Beantwortung ein bisschen zu verknappen, damit wir in den Fragerunden auch weiterkommen.

Herr Abgeordneter Hafenecker, Sie haben jetzt in dieser Runde noch das Wort.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Absoluter Kontrapunkt zum Herrn Blümel.

Ja, ich halte abschließend fest: Es gab jedenfalls diesen Maulkorberlass, deswegen hast du nicht die Möglichkeit gehabt, auf Beamte zuzugreifen. So gesehen war es auch nicht möglich, dass du als Staatssekretär ein Gesetz ändern konntest.

Herr Schmid war anscheinend die Graue Eminenz als Generalsekretär und Kabinettschef, der sich dann selbst auch noch die Ausschreibungsunterlagen für die Öbag ausgemacht hat. Der Öbag-Deal mit dem Alleinvorstand ist offenbar ÖVP-intern durchgeführt worden. Und am Ende des Tages steht dann ein sehr, sehr eigenartiges und hinterfragenswürdiges Ermittlungsverfahren gegen dich. – Danke so weit.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke.

Nun erteile ich Frau Abgeordneter Tomaselli das Wort. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Fuchs, ich möchte es nur erklären, wieso ein bisschen Unruhe bei uns Abgeordneten herrscht: Sie haben schon zwei Rekorde bei uns heute im Untersuchungsausschuss aufgestellt: Sie sind die erste Auskunftsperson, die nicht einmal durch eine Geschäftsordnungsdebatte unterbrochen worden ist, und tatsächlich auch die erste, bei der wir nach dreieinhalb Stunden in der Fragerunde 1 sind; deshalb – ich wollte es nur erklären.

Herr Abgeordneter Fuchs, was uns interessieren würde, es ist auch etwas Unruhe in der Abgeordnetenbank bei der Frage entstanden: Könnten Sie uns nochmals betreffend das kleine Glücksspiel sagen: Ist da tatsächlich geplant gewesen, dass man das wieder in ganz Österreich einführt? Können Sie das noch einmal konkretisieren, bitte?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Frau Kollegin, ich kann Ihnen da absolut nichts sagen. Ich habe da wirklich absolut keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Wahrnehmung?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Na, überhaupt nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, dann können wir nochmals auf Ihr Verhältnis zu Herrn Walch zurückkehren: Kann man sagen, dass Sie mit ihm befreundet sind, oder enger bekannt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich habe das heute mit Kollegen Sidlo verfolgt, da ist auch immer gefragt worden: Freund? Ich habe eine sehr, sehr enge Definition, was Freund heißt. Ich habe wenige Freunde, ich habe viele Bekannte, und dabei möchte ich es eigentlich belassen.

Wie eingangs schon erwähnt, ich glaube, ich brauche mir nicht vorwerfen zu lassen, dass ich da zu wenig geredet habe. Ich bin auch auf Fragen eingegangen, manchmal, pardon, Frau Präsidentin, bin ich abgeschweift und bin emotional geworden, gerade beim Kollegen Gerstl. – Tut mir leid, ist sonst nicht meine Art, ich bin eigentlich ein sehr ruhiger Mensch, aber es betrifft mich natürlich auch persönlich als Beschuldigten.

Das heißt, ich würde Sie wirklich bitten, Frau Abgeordnete, dass ich mich in diesem Bereich entschlagen darf.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie möchten die Frage nicht beantworten, ob Sie in regelmäßigem Kontakt mit Herrn Walch waren?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Möchte ich nicht, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Warum, müssen Sie auch sagen, Herr Fuchs.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt muss ich doch zur Geschäftsbehandlung übergehen. Oje! Jetzt muss ich einen Antrag auf Glaubhaftmachung stellen.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich habe das eingangs schon erwähnt und ich bitte da wirklich um Verständnis. Ich versuche es einmal, nicht formell zu machen, ich werde das dann abschließend aber auch formell machen. Es hat eine Hausdurchsuchung bei Kollegen Walch stattgefunden, nicht nur bei ihm zu Hause, sondern auch in der Kanzlei. Er hat den Antrag gestellt, dass da alles versiegelt wird. Es hat noch keine, ich sage einmal, Öffnungstagsatzung gegeben.

Wenn Sie sich den Akt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, 17 St 5/19d, anschauen: Es sind extrem viele Akten von der Akteneinsicht ausgenommen, insbesondere in letzter Zeit, aber die Akte, die beim Kollegen Walch beschlagnahmt wurden, liegen noch irgendwo versiegelt. Das heißt, die sind nicht einmal von der Akteneinsicht ausgenommen, die sind einfach, auch für Sie offenbar, nicht greifbar.

Ich weiß nicht – ich gehe jetzt zum formellen Teil über –, was genau mir von der WKStA alles vorgeworfen wird, da ich ja – wie bereits ausgeführt – in zahlreiche Aktenbestandteile im Ermittlungsverfahren der WKStA zu 17 St 5/19d bis dato überhaupt keine Akteneinsicht erhalten habe. Damit kann jede Aussage in Themenkomplexen, die Teil des Ermittlungsverfahrens zu 17 St 5/19d sind, dazu geeignet sein, meine Verteidigungsrechte zu beschneiden. Eine weitere Glaubhaftmachung kann ich Ihnen nicht anbieten. Im Übrigen wäre es verfassungswidrig, wenn durch die Glaubhaftmachung meines Aussageverweigerungsrechts dieses umgangen wird.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte einen „Profil“-Artikel vorlegen; der ist vom 14. Juni. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es geht in der rechten Spalte faktisch um den allerletzten Block. Ich möchte es auch nicht aus dem Kontext - - (Auskunftsperson Fuchs: Erste Seite, zweite Spalte?) – Ja genau, auf der Seite 15. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das „Profil“ schreibt hier darüber, dass die Anwältin von Walch der WKStA einige Tage nach der Hausdurchsuchung mitteilt, dass das Verhältnis zu Ihnen sei: „,Mitglieder und Funktionäre derselben politischen Partei‘“. „,Es ging bei den Terminen um Parteiangelegenheiten und Aspekte der anstehenden Steuerreform, zu denen der Beschuldigte aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Steuerberater Expertise beisteuern konnte.‘ Festgehalten wurde auch, dass W.“, also Walch, „seit Jahren für Novomatic ,im Bereich der Bekämpfung des illegalen Glücksspieles als Steuerberater‘ tätig gewesen sei.“

Können Sie das bestätigen, dass Sie mit Herrn Walch über Parteiangelegenheiten beziehungsweise Aspekte der anstehenden Steuerreform geredet haben?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Wie eingangs schon erwähnt, möchte ich mich über den Kontakt zum Kollegen Walch nicht äußern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir probieren es mit etwas anderem. Wir legen ein Dokument vor, nämlich die Steueragenda 2018, und auch das Dokument 7416 aus den Akten. (Die Auskunftsperson liest in den ihr vorgelegten Schriftstücken.) Das eine ist nicht aus dem Akt, und das andere ist 7416. (Auskunftsperson Fuchs: Ich bin noch am Lesen!) – Nein, die Frau Präsidentin hat gefragt, nicht Sie, Herr Fuchs.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich habe um die eine Dokumentennummer ersucht, damit wir sie auch im Protokoll haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Am 17.8. – das ist das Dokument 7416 – gibt es einen internen Mailverkehr; im Vizekanzleramt, nehme ich an, es sind lauter Mitarbeiter von dort. Da geht es darum: „[...] anbei eine grobe Auflistung wie mit Roland besprochen als Vorbereitung für den Termin STS Fuchs bei HVK am kommenden Dienstag. Bitte um Deine Ergänzungen/Korrekturen.“

Dann kommt dieses Papier, und wenn man umblättert, dann kommen: „Offene Punkte bei der Glückspielgesetznovelle 2018“, und - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Frau Kollegin, darf ich Sie kurz unterbrechen? Ich habe mir erst das eine (ein Schriftstück in die Höhe haltend) durchgelesen. Das habe ich gar nicht gesehen, dass ich das auch bekommen habe. Ich muss mir das noch durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah so, ja, dann warte ich ein bisschen länger. Passt. (Abg. Stögmüller: Ist kein Problem! Das ist ein sehr interessantes Dokument!)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Jetzt geht es, Frau Kollegin.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich wiederhole es noch einmal zur Erklärung: Das eine Dokument ist vom 17.8., das ist eine vorbereitende Gesprächsunterlage für ein Gespräch mit Ihnen am folgenden Dienstag – das wäre dann der 21. August 2018. Das zweite Dokument ist vom 20.8., das ist eine überarbeitete Unterlage, nehme ich an, für ein Gespräch mit Ihnen, eben am 21. August. – Ist Ihnen eines von beiden Dokumenten bekannt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also wie schon des Öfteren heute erwähnt, ist mir im Rahmen der Akteneinsicht vieles zur Kenntnis gelangt. Dieses Dokument von Holzer an Haider vom 17.8.2018, da stehe ich nicht als Adressat oben, das kenne ich nicht. Ich habe das aber gelesen und habe das soeben mit meiner Vertrauensperson besprochen. Also meine Interpretation war, dass hier offenbar ein Aktenvermerk war, was alles noch offen ist, also bezüglich einer Glücksspielgesetznovelle, und dass auf Basis dessen dieses Dokument dann erstellt wurde (eines der beiden vorgelegten Schriftstücke in die Höhe haltend), das mir offenbar übermittelt wurde. (Abg. Tomaselli: Okay!)

Aber das (das andere der vorgelegten Schriftstücke in die Höhe haltend)? – Wenn es an mich adressiert ist, sage ich jetzt einmal – ich kann mich natürlich nicht mehr erinnern –, wenn ich das Mail gekriegt habe, dann gehe ich einmal davon aus, dass ich es irgendwann einmal gelesen habe, oder auch nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Im ersten Dokument vom 17.8. gibt es offene Punkte, da geht es um Dinge, die dem Sport helfen würden und eben auch dem Glücksspiel. Das zweite vom 20.8. ist ein bisschen, um einige Punkte, erweitert worden. Es ist also nicht exakt dasselbe, geht aber in dieselbe Stoßrichtung.

Das zweite Dokument mit dem Titel „Steueragenda 2018“ haben Sie zumindest besprochen, nehme ich an, bei diesem Termin am 21.8. – Ist das korrekt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich habe Sie akustisch nicht verstanden. Sagen Sie es noch einmal, bitte!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bitte aber außerhalb meiner Redezeit, ich muss es ja nur akustisch wiederholen: Ob Sie den Inhalt dieses zweiten Dokuments mit dem Titel „Steueragenda 2018“ besprochen haben; der Termin war offenbar am 21. August. Gab es diesen Termin?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich sage Ihnen ganz offen: Ich weiß es nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie wissen es nicht mehr?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das hätte ich jetzt nicht gedacht, dass Sie das heute sagen. (Abg. Matznetter: Aber es ist nicht die 86. Gedächtnislücke!) – Nein, eh nicht.

Der große Unterschied – ich weiß nicht, ob Sie es jetzt gesehen haben, ich habe natürlich länger Zeit dafür gehabt – zwischen dem 17.8. und dem 20.8. ist, dass ein Riesenblock dazugekommen ist, eben: warum seriöse Onlineglücksspielanbieter aus der EU nicht geblockt werden dürfen, und da wird eine ganze Argumentation aufgezählt. Das war im 17er-Dokument nicht drinnen.

Haben Sie eine Wahrnehmung, wer aus dem Vizekanzleramt genau dieses Faktum unbedingt reinhaben wollte?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also, Frau Kollegin, ich habe das ja jetzt gelesen und ich habe natürlich zu allem, was ich lese, eine Meinung. (Abg. Tomaselli: Mhm!)

Ich sage einmal, ich kenne natürlich auch den Akt. Offenbar sind hier Dinge, so ist zumindest schon festgehalten worden – ich glaube, ich habe das in meiner einleitenden Stellungnahme auch gesagt –, von der OVWG, von Frau Dr. Zillner, reinkopiert worden. Da ist sehr viel von diesem Verein – oder was immer das ist – übernommen worden.

Wenn Sie zu mir jetzt sagen, warum seriöse Onlineglücksspielanbieter aus der EU nicht geblockt werden dürfen, dann darf ich noch einmal an das ORF-Interview in „Eco“ vom 17. Mai 2019 - - Oder war das 2018? Da schaue ich noch einmal nach. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen. – Abg. Matznetter: Im Mai 2019 waren andere Ereignisse! – Abg. Stögmüller: Da waren Sie wahrscheinlich anderweitig beschäftigt, im Mai 2019! – Abg. Tomaselli: Stimmt! – Abg. Matznetter: Da war mehr spanische Ferieninsel!)

Ich korrigiere: 17. Mai 2018. – So, jetzt bin ich im Redefluss unterbrochen worden.

Ich meine, Sie kennen das Interview nicht; den Link gibt es auch in der Zeugenaussage von meinem Mitarbeiter, ist auf Youtube anzusehen, und ich habe das oft auch kommuniziert. Was heißt hier (aus einem Schriftstück vorlesend): seriöse Onlineglücksspielanbieter aus der EU dürfen nicht geblockt werden?

Ich habe mich als Vertreter des Finanzministeriums verstanden, und wenn Sie jetzt fragen, was damit gemeint ist: Für mich gibt es keine guten Illegalen und schlechten Illegalen so nach dem Motto: Die, die sich auf eine europäische Lizenz – die agieren ja aus Gibraltar beziehungsweise aus Malta – berufen, sagen, was wir haben, ist europarechtswidrig. Das lehne ich zutiefst ab. Das heißt, es gibt für mich Legale und Illegale. Ob der jetzt eine Spielerlizenz von Gibraltar, von Malta oder von irgendwo aus Asien hat, ist mir vollkommen wurscht, das ist für mich ein Illegaler.

Der Staat hat die Verpflichtung, illegales Onlineglücksspiel abzudrehen. Die Österreichische Lotterien GmbH hat offenbar viel Geld gezahlt, dass sie die einzige Lizenz in Österreich bis 30. September 2027 hat. Der Staat ist verpflichtet – insbesondere das Finanzministerium –, dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, dass dieses Monopol geschützt wird. Dieses Monopol wurde aber nicht geschützt. Wir wissen, es gibt – so wie es auch da steht – 2 000 illegale Anbieter – steht auch noch irgendwo anders im Akt –, die einen Umsatz von 60 Prozent zahlen. Die Illegalen zahlen zwar, ich glaube – zumindest, wenn ich mich erinnern kann –, trotzdem Steuern von 70 Millionen Euro im Jahr aus unterschiedlichsten Gründen.

Grundsätzlich aber: Es kann keinen seriösen Onlineglücksspielanbieter in Österreich außer der Österreichischen Lotterien GmbH geben. Die behaupten zwar, dass das EU-widrig ist, was wir machen, aber ich sage einmal, wir sind ja auch als Republik Österreich, als Finanzministerium an der Casag beteiligt. Das heißt, wir vernichten ja eigentlich Vermögen, wenn wir sagen, dass wir diese Lizenz der Casag oder der Österreichischen Lotterien GmbH nicht schützen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber - - Vieles von Ihren Ausführungen teile ich sogar, Herr Fuchs, das wird Sie vielleicht überraschen.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Aber ich habe jetzt Ihre Frage vergessen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Frage war: Wer ist die treibende Kraft dahinter, dass am 20.8. – am 17.8. steht es noch nicht im Dokument –, also drei Tage später, plötzlich eine Argumentation kommt, warum seriöse Onlineglücksspielanbieter aus der EU nicht geblockt werden dürfen. – Wissen Sie nicht?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, das wird Ihnen Frau Mag. Glatz-Kremsner auch bestätigen, dass ich permanent für IP-Blocking eingetreten bin. Ich habe das auch öffentlich kundgetan.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber war es Strache, wenn es im Vizekanzleramt war?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also wir wissen, dass Bundesminister Blümel keinen Laptop gehabt hat. Ich habe H.‑C. Strache auch nie wirklich an einem Laptop gesehen. Ich weiß nicht, wer das geschrieben hat.

Das hat irgendwer vom Kabinett geschrieben, dort müssen Sie nach der Urheberschaft fragen. Von mir kommt das nicht, weil ich das zutiefst ablehne und damals schon abgelehnt habe.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte noch das Dokument 63787 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Vielleicht noch eine Bitte: Wenn wir mit der Befragung seitens der grünen Fraktion fertig sind, würde ich gerne eine hygienische Maßnahme tätigen, Frau Präsidentin.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dem Wunsch werde ich dann natürlich nachkommen.

Ich mache nun auch darauf aufmerksam, dass die Befragungsdauer bereits über 3 Stunden beträgt, und wie Sie wissen, werde ich spätestens nach 4 Stunden Befragungsdauer diese für beendet erklären. 

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Fuchs, Sie müssen nicht alles durchlesen, ich möchte nur etwas zu Seite 5 fragen, möchte ich Ihnen nur gleich sagen.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Was muss ich jetzt durchlesen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist ja die sogenannte Preisliste, die auch in die Medien gekommen ist. Die eine Seite sind diese handschriftlichen Notizen, da steht auch Ihr Name – aber darüber reden wir jetzt nicht, weil Sie sich da ja zu Recht entschlagen können; man verdächtigt ja Herrn Merwald, dass er diese Notizen angefertigt hat –, auf der Hinterseite ist aber die noch viel interessantere Information, finde ich. Ich möchte zitieren - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Seite?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): 5, in der Mitte: „Unsere Ideallösung wäre eine teilweise Marktliberalisierung, bei Vergabe von Online Lizenzen an bestehende terrestrische Glücksspiellizenzinhaber - -“

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Das steht aber nicht auf Seite 5. – Wo lesen Sie?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In der Mitte.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, das ist aber nicht die Seite 5, oder? (Abg. Krainer: Da steht 4, das ist, wo dick 4 steht, das ist das, was bei uns 5 ist! In der Mitte geht es los!) – Okay: „Unsere Ideallösung“.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, es geht um die Notizen von Merwald von der Novomatic: „Unsere Ideallösung wäre eine teilweise Marktliberalisierung, bei Vergabe von Online Lizenzen an bestehende terrestrische Glücksspiellizenzinhaber ( Beauty Contest / Verkauf von Lizenzen) bei einer strikten Einführung von Geo-fencing in Österreich (60% des Online GS-Geschäfts in Österreich wird von Anbietern außerhalb Österreichs gemacht, wenn die wegfallen, dann macht win2day auch mit zusätzlichen Lizenzen mehr Geschäft).“

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen nun die Frage formulieren, sonst verweise ich Sie auf die nächste Runde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die nicht mehr stattfindet.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures (erheitert): Das werden wir sehen, das liegt ja nicht an mir.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (erheitert): Würden Sie als Experte für Finanzangelegenheiten meine Meinung teilen, dass eben genau das, was in diesem 2018er-Papier steht, der Novomatic hilft? Das ist doch am Ende des Tages eine weitere Lizenzvergabe mit Geofencing, nämlich dass legale Onlineglücksspielanbieter nicht geblockt werden.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Die Akustik hier ist wirklich schlecht, aber ich versuche, die Frage zu beantworten. Ich möchte noch einmal sagen, dass ich kein Glücksspielexperte bin. Ich weiß, Politiker sagen immer, sie sind für alles Experten. – Ich bin das ganz sicher nicht, ich kenne mich in gewissen Bereichen aus und in gewissen überhaupt nicht. Ich bin also kein Experte im Glücksspiel.

Das eine ist aber klar: Es gibt derzeit eine Onlinelizenz, die die Casinos Austria in Form der Österreichischen Lotterien GmbH hat. Diese Lizenz ist die einzige Lizenz. Die haben dafür bezahlt, und die muss auch geschützt werden. Jede Aufweichung dieses Monopols schadet der Casag und natürlich auch der Österreichischen Lotterien GmbH. Die Republik Österreich wäre verpflichtet, dieses Monopol zu schützen – die Republik Österreich unterlässt es meines Erachtens unzulässiger Weise, dieses Monopol der Österreichischen Lotterien GmbH zu schützen!

Denken Sie nur an den Produktpirateriebericht, den wir im Parlament immer diskutieren! Da reden wir über banale Handtaschen, die nichts kosten, wo es um nichts geht, und hier, jemanden, der viel Geld zahlt, schützen wir nicht – aus welchen Gründen auch immer?! Das ist hinterfragenswert, sage ich Ihnen ganz offen.

Wenn man jetzt davon ausgeht – das ist eine Hypothese –, dass bestimmte Personen eine Onlinelizenz haben wollen, dann kann man diskutieren: Ein Markt von 60 Prozent ist mehr oder weniger frei. Wenn wir das IP-Blocking nicht umsetzen würden, dann würde natürlich in einem gewissen Ausmaß auch die Österreichische Lotterien GmbH mehr oder weniger eine Umsatzeinbuße erleiden. Also eine neue Lizenz wäre für die Casag nicht gut.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich werde nun dem Wunsch nach einer kurzen Pause nachkommen. Ich schlage vor, dass wir um 19.40 Uhr fortsetzen, und ich würde auch ersuchen, dass man die 5 Minuten dafür nützt, um den Raum ein wenig zu lüften.

Die Sitzung ist für 5 Minuten unterbrochen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 19.35 Uhr bis 19.43 Uhr.)

*****

19.43

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir kommen zur zweiten Fragerunde. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr MMag. DDr. Fuchs, ich lege Ihnen aus dem Protokoll der Befragung von Herrn Mag. Thomas Schmid die Seite 9 vor und würde Sie gerne fragen, was Sie von seinen Äußerungen halten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Was soll ich mir da durchlesen? Alles?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, bitte. Ich denke, alles wird Sie interessieren. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Frau Kollegin Krisper, darf ich da draufkritzeln?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja; Blitze, was Sie wollen. (Abg. Krainer: Nur mitnehmen nicht!)

Vielleicht darf ich den Medien den ersten Absatz der Antwort von Thomas Schmid vorlesen: „Es gab damals das Ansinnen im Finanzministerium, das IP-Blocking zu einer Umsetzung zu bringen. Das war ein Thema, das schon viele Jahre immer wieder Thema war, auch schon in einer großen Koalition. Die Arbeiten waren hier auch schon sehr weit fortgeschritten, es war auch ganz klar, dass das eigentlich ein wirklich wichtiges und insgesamt ein gutes Thema ist. (Auskunftsperson Fuchs: Korrekt!)

Es gab also hier auch Arbeitsgruppen im Finanzministerium - -“

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also vielleicht: Korrekt – ob das ein langjähriges Thema ist, weiß ich nicht, aber es ist auf jeden Fall ein wichtiges und gutes Thema.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Finde ich auch.

„Es gab also hier auch Arbeitsgruppen im Finanzministerium, zwischen dem Büro des Staatssekretärs Fuchs und auch des Kabinetts des Finanzministers. Die Arbeiten waren hier auch sehr konsensorientiert und sehr weit fortgeschritten, und man hat sich schließlich mit dem Staatssekretär Fuchs auch geeinigt, das Ganze in Begutachtung geschickt und sich dann eigentlich sehr darüber gefreut, dass das Thema jetzt dann hoffentlich kommen sollte.“

Was sagen Sie dazu?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Das ist eine neue Sichtweise. – Also ich gehe es vielleicht einzeln durch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also grundsätzlich habe ich schon gewusst, was in meinem Büro passiert. Das heißt, ich würde jetzt einmal nicht meinen, dass da Leute von mir in einer Arbeitsgruppe waren und ich nichts davon gewusst hätte. Das schließe ich einmal zu 99,9 Prozent aus.

Möglicherweise gab es eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium, aber in dieser Arbeitsgruppe war weder ich und, wie gesagt, zu 99,9 Prozent auch keiner meiner Mitarbeiter. Daher kann die Zusammenarbeit auch nicht „konsensorientiert“ gewesen sein und sie kann auch nicht „sehr weit fortgeschritten“ sein.

„Man hat sich schließlich mit dem Staatssekretär Fuchs auch geeinigt“ – da bin ich persönlich angesprochen –: Also mit mir hat sich keiner geeinigt, ich habe nichts freigegeben, wobei ich klarstellend natürlich sagen möchte – ich weiß nicht, ob Sie hier schon über die Spiegelung diskutiert haben –: Grundsätzlich, selbst wenn ich da dagegen gewesen wäre, die Koalition aber gesagt hätte, das kommt, dann wäre es gekommen. Das heißt, ich hätte da nichts verhindern können. Aber ich kann auf jeden Fall sagen, mit mir hat sich keiner geeinigt, ich war in keiner Arbeitsgruppe.

Dass das Ganze in die Begutachtung geschickt wurde, das haben wir heute auch schon des Öfteren erläutert.

Er hat sich sehr „gefreut, dass das Thema jetzt dann hoffentlich kommen sollte“: Ja, ich hätte mich auch gefreut.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Aber ich habe es jetzt nur bis dahin gelesen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben eine gänzlich andere Wahrnehmung von dieser Aussage von Thomas Schmid.

Dann der nächste Absatz, wenn ich vorlesen darf: „Im Wesentlichen geht es beim IP-Blocking, und das habe ich in meinem Eingangsstatement auch gesagt, um die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, und daher kommt das ja auch sozusagen dem Glücksspielmonopol im Bereich der Lotterielizenz auch zur Verfügung. Das ist eine gute Sache, weil es ja auch für Transparenz steht. Dass das dann zurückgezogen wurde, war schon eine Niederlage für das Finanzministerium.“

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, also ob es eine Niederlage war, das weiß ich nicht, aber ich sage einmal, es ist auf jeden Fall eine gute und eine wichtige Sache, insbesondere ist ja der Spielerschutz kein engmaschiger Begriff. Aber ich sage einmal, jetzt haben wir heute schon herausgearbeitet, dass ich in diese Arbeitsgruppe nicht involviert war. Ich weiß auch nicht, warum Dr. Labak das in seiner Zeugeneinvernahme behauptet. Das ist einfach unwahr, das habe ich heute schon des Öfteren festgehalten.

Jetzt nehmen wir einmal an, der Herr Generalsekretär Schmid – also wenn das jetzt so stimmt, wie es da steht – muss ja wissen, warum das eine Niederlage ist, denn irgendwer muss ihm gesagt haben: Du, pass auf, Herr KC, Herr Generalsekretär, das wollen wir nicht, du ziehst jetzt die Begutachtung zurück!

Also entweder hat man es ihm gesagt, aber wenn er das so formuliert, dass er sich eigentlich gefreut hätte, wenn das gekommen wäre, und, ich sage einmal, dann ist irgendein Böser gekommen, der uns übergeordnet ist und ihm gesagt hat: Das wollen wir nicht!, ja dann muss man Kollegen Schmid fragen, wer ihm das gesagt hat, weil offenbar findet er das auch schade, Sie finden es ja auch schade, ich finde es schade, und das ist eigentlich etwas, was man im Parlament sofort umsetzen könnte. Vielleicht machen wir einmal einen gemeinsamen Vorschlag?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne.

In der Antwort auf die Frage nach den Motiven für das Zurückziehen des Gesetzentwurfes sagt Schmid: „Also in der Regierung war es so, dass jedes Ressort einen Spiegel“ – wie Sie sagen – „hatte. Für das Finanzministerium war das ein bisschen eine Sondersituation: Es gab das Staatssekretariat, den Staatssekretär Fuchs, der ja auch als Steuerexperte hohes Ansehen im Finanzministerium hatte und in alle Themen, die im Finanzministerium gelaufen sind, also Budgetfragen, Steuerfragen oder hier eben auch diese Glücksspielagenden, eingebunden war.

Nachdem das Büro des Staatssekretärs bei dieser Novelle sozusagen auch miteingebunden war in diesen gemeinsamen Prozess und dem dann auch zugestimmt hat, ist man ja davon ausgegangen, dass das sozusagen als abgestimmt mit dem Koalitionspartner zu werten ist. Daher wurde es in Begutachtung geschickt.“

Was sagen Sie zu der Aussage?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Gehen wir es Punkt für Punkt durch, oder?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich darf vielleicht auch lesen, dann tue ich mich leichter: „Also in der Regierung war es so, dass jedes Ressort einen Spiegel hatte.“ – Ja, ich sage einmal, ich würde eher sagen, da hat es die ÖVP gegeben und da hat es die FPÖ gegeben. Das heißt, es war nicht so wie in der alten Koalition SPÖ-ÖVP, wo es quasi Spiegelministerien gegeben hat. Okay? (Abg. Krisper: Mhm!) Also ÖVP und FPÖ, aber kein Ministerium als Spiegel.

„Für das Finanzministerium war das ein bisschen eine Sondersituation:“ – Ja, das stimmt, weil wir eben die Besonderheit hatten, dass wir einen Staatssekretär dort hatten, und ich sage einmal, die haben schon gemerkt, wenn ich involviert werde – und es hat ja viele kleine Dinge gegeben, die vollkommen unproblematisch waren –, also wenn sie mich involviert haben - - Und man muss immer unterscheiden, wenn man von involviert spricht, was das heißt. Bin ich vom Kabinett involviert worden? – Ja, das war natürlich der Fall bei zahlreichen Dingen, dass ich involviert war. In diesem Zusammenhang wurde es mir auch erlaubt, so nach dem Motto: Darf ich den Sektionschef, darf ich den Gruppenleiter dazu einmal auch fragen, darf sich der mit mir zusammensetzen?

Natürlich hatten sie Interesse, und ich kann Ihnen auch sagen, warum. – Weil die gewusst haben, wenn ich meinen Sanctus gebe, dann wird das von den anderen FPÖ-Ministerien natürlich auch noch angesehen, aber ich sage einmal, die haben ein Grundvertrauen zu mir, dass, wenn ich etwas freigebe, das dann schon einen Sinn hat. Ich habe mir das wirklich auch intensiv angeschaut. Dann war der Spiegelungsprozess nicht mehr so aufwendig, weil die dann schreiben konnten: Mit Staatssekretär Fuchs ist das schon abgestimmt gewesen.

Das heißt, wäre dies in diesem speziellen Fall so gewesen, dann hätten die ganz sicher in das Mail, das an uns gegangen ist, also damals an das Vizekanzleramt, reingeschrieben: Novelle ist bereits mit HStS abgestimmt. Dann wissen alle, das ist so und sie können mich fragen, wenn sie etwas wissen wollen, und dann geht alles, dann geht der Prozess viel, viel schneller.

„Es gab das Staatssekretariat, den Staatssekretär Fuchs, der ja auch als Steuerexperte [...]“ – da bekomme ich hohes Lob, freut mich – „und in alle Themen, die im Finanzministerium gelaufen sind, also Budgetfragen, Steuerfragen oder hier eben auch diese Glücksspielagenden, eingebunden war.“

Also ich glaube, wir haben heute schon extrem viel über Glücksspiel gesprochen – ich nehme auch noch auf die anderen Punkte Bezug –, aber wenn ich viel „eingebunden war“ – aber in den Glücksspielbereich war ich absolut überhaupt nicht eingebunden; absolut nicht.

Und ich sage einmal, auch wenn immer wieder in den Raum gestellt wird: Ja, aber das ist eh alles aufgehoben worden, das ist ja alles nicht so gelebt worden!, wir wissen, also wenn Sie mir Glauben schenken, dass diese Geschäftsordnung sehr wohl so gelebt wurde.  Mag. Hacker, Trefil, Parzer, die drei Spitzenbeamten der Glücksspielabteilung, haben bei der WKStA unter Wahrheitspflicht ausgesagt.

Wenn es eine Aufhebung gegeben hätte – also vielleicht hat es einen Anschlag, ich sage einmal, am WC oder irgendwo gegeben oder vielleicht ist das irgendwo hingeschickt worden –, selbst wenn es dieses Mail gegeben hätte – und ich will das gar nicht abstreiten, vielleicht hat es ein Mail gegeben –, für mich war ja nicht wichtig, dass dieses Mail existiert, sondern für mich war wichtig, dass die Beamten wissen, dass das aufgehoben wurde, dass es ab jetzt anders ist. Das heißt, es reicht ja nicht, wenn ich etwas wegschicke, es muss ja auch zugegangen sein, und der, der das erhält, muss sich dann ja auch daran halten. – Das heißt, vielleicht ist kommuniziert worden, aber nicht so, dass sich diese Leute daran gehalten haben.

Wir haben ja x-mal darauf gedrängt, wir haben sogar Vorschläge für so ein Mail gemacht. Das heißt, wir haben zig Vorschläge an den Generalsekretär – also nicht ich, sondern einer meiner Mitarbeiter – geschickt. Das war eine intensive Diskussion. Wir haben sogar diskutiert – also nicht ich, aber mein Mitarbeiter –, ob das verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Was ist denn dieses Begleitmail? Ist das eine Weisung? Was ist das überhaupt?

Das heißt, für uns war das ein Megathema. Ich bin mir bewusst, das war für uns ein Riesenthema, aber für Schmid war das überhaupt kein Thema. Der hat sich eher gedacht: Jetzt kommen die schon wieder mit dem Schmarrn daher! Ihr redet eh mit den Beamten, ihr tut eh, was ihr wollt! – Ja, wir wollten diese formelle Aufhebung, die auch überall zugeht.

Ich will jetzt nicht sagen, dass ich ein stolzer Mensch bin, das will ich jetzt nicht behaupten, aber ich sage einmal, es hat mich schon gekränkt, dass mich Beamte ansprechen so nach dem Motto: Das ist ja ein Wahnsinn, was die mit euch aufführen! – Das gefällt einem nicht. Ich bin aber nicht der, der dann sagt: Ja, die sind so arg!, sondern man bewahrt Stillschweigen. Solche Dinge bespricht man intern im Kabinett, aber man macht kein großes Thema draus. Ich hätte ja rein theoretisch auch in die Medien gehen können, das hätte jeden interessiert. Ich sage Ihnen ganz offen, mir tut es auch leid, dass wir über solche Dinge hier überhaupt sprechen müssen, weil das eigentlich für mich Interna sind. Ich habe mich eigentlich mit Mag. Schmid auch gut verstanden, aber ich sage einmal, wenn der etwas sagt, was nicht stimmt, dann muss ich das korrigieren.

Aber ich darf jetzt weiterlesen. – Zu Budgetfragen: Es war so, dass mein Mitarbeiter in Abstimmung mit Mag. Schmid übers Budget diskutiert hat. Das wäre aber auch unser Anliegen gewesen, dass wir insbesondere zumindest in jenen Ressorts, wo eben die blaue Ministerriege steht, mit den Beamten reden dürfen. Wir wollten ja gar nicht mit der Sektionschefin Frau Dr. Berger übers Budget des Justizressorts sprechen. Es hätte uns also schon gereicht, wenn wir mit den Beamten direkt über „unsere“ – unter Anführungszeichen – Ressorts hätten reden dürfen.

Das war ein Punkt, also das wäre ein absolutes No-Go gewesen. Das heißt, in unseren Gesprächen hat es natürlich Konzessionen gegeben so nach dem Motto: Das kann ich mir vorstellen und das kann ich mir vorstellen!, aber beim Budget, ich sage einmal, ein absolutes No-Go, dass wir hier direkt mit den Beamten budgettechnisch kommunizieren.

So, wo sind wir jetzt stehen geblieben?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nur noch den letzten Absatz bitte: „Nachdem das Büro [...]“

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, das haben wir schon x-mal gesagt: Ich war da nicht eingebunden, und mein Büro ist da auch nicht „miteingebunden“, wie hier steht, „und dem dann auch zugestimmt hat“.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also grundsätzlich wäre das natürlich so gewesen. Hätte ich zugestimmt, dann wäre das mit großer Wahrscheinlichkeit – sofern aufseiten der FPÖ keine weitergehenden Einwendungen gewesen wären – auch umgesetzt worden. Aber es war kein gemeinsamer Prozess, und ich verwahre mich, dass da jemand behauptet, dass ich zugestimmt hätte. Sie kennen das auch aus dem Amtshilfeersuchen, was das BMF wirklich auf Tausenden Seiten intensivst beantwortet hat – stimmt nicht!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Ich lege Dokument 16993, Seite 8, aus der Zeugeneinvernahme von Laure vor. (Der Auskunftsperson wir ein Schriftstück vorgelegt.) Ich komme zur Frage: Wie wird mit Dokumenten im Finanzministerium umgegangen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Was muss ich da lesen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bitte die zweite Hälfte: „Über Befragen, ob diese E-Mails noch existieren“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da geht es um die Causa Parndorf, und sie sagt: „Über Nachfrage, ob das bedeutet, dass über diese Vorgänge, wie etwa die Anfrage betreffend Parndorf im Kabinett und im BMF überhaupt keine Dokumentation vorhanden ist:“

Daraufhin sagt sie: „Bürgerschreiben z.B. werden schon auch im Kabinett veraktet. Für Anfragen wie Parndorf etwa, gibt es keine Dokumentation.“

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Und was wollen Sie von mir wissen, Frau Abgeordnete?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche Wahrnehmung haben Sie zur Dokumentation im Finanzministerium in diesem Fall, aber auch in anderen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Absolut nichts, also weder im positiven noch im negativen Sinne. Ich habe keine Ahnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was sagen Sie zu dem Zustand, dass hier keine Dokumentation mehr vorhanden ist?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Na ja, schauen Sie: Ich weiß nicht, wie es bei anderen gehandhabt wurde, aber für mich war es wesentlich, dass ich sämtliche meiner E-Mails, die während meiner Zeit als Staatssekretär – ich sage einmal – zustande gekommen sind, habe, weil das für mich ja eine tolle Materialiensammlung ist, also für zukünftige Steuerideen. Wir haben da tolle Ausarbeitungen, an denen ich als Leiter mitgewirkt habe, und ich sehe das auch so ein bisschen als mein Dokument. Das heißt, da sind sicher sehr viele - -

Der Kollege schüttelt den Kopf. – Ja, also wenn ich ein Dokument verfasse, dann gehe ich einmal davon aus, dass das grundsätzlich mein Dokument ist. Ich habe es auch geteilt, ich bin nicht draufgesessen.

Also sehr vieles ist sicher in den Sektionen veraktet, denn sonst wüssten wir das alles gar nicht. Ich sage einmal, Frau Mag. Gruber als Gruppenleiterin hat das Amtshilfeersuchen – ich weiß nicht, ich glaube, 5 000 Seiten – übermittelt. Auch der – ich weiß nicht, ist das der Zeuge Trefil? – Mitarbeiter in der Glücksspielabteilung hat Beilagen von über tausend Seiten beigebracht. Das heißt, es existiert ja.

Wenn Sie jetzt fragen, wie das mit dem Mail ausschaut: Also ich habe einen Stick, auf dem sämtliche meiner Mails drauf sind. Ich kann jetzt nicht für die anderen reden, aber vielleicht hat Mag. Laure gesagt: Du, mir ist das wurscht, ich brauche das alles nicht!, oder Mag. Schmid oder Löger. Ich weiß es nicht, wie damals umgegangen worden ist, aber ich wollte meine Mails alle haben. Ich habe gefragt und ich sage Ihnen ganz offen, ich war überrascht, dass ich alle Mails auf einem Stick kriege, denn ich hätte geglaubt, die sind jetzt aber happig, die werden mir nicht alles geben. Ja, ich habe aber alles gekriegt.

Ich kann den Kollegen beruhigen: Da sind aber auch nicht wirklich geheime Sachen drauf. Das heißt, den können Sie jederzeit anschauen. Er wird hier auch irgendwann einmal aufschlagen. Vielleicht ist er schon ausgewertet und es ist nichts verfahrensrechtlich Relevantes drin. Ich weiß es nicht. Aber wenn Sie sagen, ihr habt nicht einmal einen Kalender von mir, ja - - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Bitte, was sagen Sie?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Nein, er ist kein Fragesteller! Frau Abgeordnete Krisper hat noch Zeit für eine kurze Frage.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich weiß es nicht, ich kenne mich technisch nicht aus. Wenn ich einen Stick mit meinen Mails habe, ist da mein Outlookkalender dabei oder nicht – ich weiß es nicht. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Ich habe ja nie reingeschaut.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Krisper, wollen Sie noch eine kurze abschließende Frage stellen? Abgeordnete Krisper?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, danke, noch eine.

Haben Sie E-Mail-Austausch mit Thomas Schmid, mit Löger, mit Blümel gehabt – uns fehlen E-Mails – und besitzt - -? – Ja, eine Frage.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also schauen Sie: Hundertprozentig kann ich gar nichts ausschließen, aber ich sage Ihnen einmal, was meine Wahrnehmung ist. Bundeskanzler Kurz habe ich noch nie eine E-Mail geschrieben, und ich glaube auch nicht, dass ich von ihm etwas gekriegt habe. Vielleicht hat mir die Sekretärin einmal etwas geschickt, ich weiß es nicht; aber nicht wirklich etwas, was mir jetzt auffällt, dass ich sage: Boah!

Blümel hat mir etwas geschickt? – Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn der etwas wollte, sage ich einmal, dann hat er das vielleicht über den Kollegen Varro gespielt. Mir ist da nur im Prinzip einmal in Erinnerung, was mich damals aber, sage ich einmal, auch ein bisschen stutzig gemacht hat – wir haben das ja nicht im Regierungsprogramm gehabt, im Gegensatz zum aktuellen Regierungsprogramm von Schwarz-Grün, wo, wenn Sie einmal schauen, irgendwo drinsteht, die wollen irgendetwas Besonderes für die Filmindustrie machen; ja, wurscht –, dass Varro plötzlich einmal bei uns angerufen hat, so nach dem Motto, er will mit mir über die Filmindustrie reden.

Dann habe ich mir gedacht, der sitzt bei Blümel, wenn der etwas will, dann geht er zum Generalsekretär. Warum will er mit mir über die Filmindustrie reden? Also offenbar hat er es versucht, und es hat nachher auch ein Gespräch stattgefunden. Er hat mir nicht wirklich alles vorgelegt; also ich habe im Nachhinein mehr erfahren, was[49] eigentlich dahintersteckt. Da hat es detaillierte Konzepte gegeben, aber offenbar war es Herrn Bundesminister Blümel wichtig damals, zur Filmindustrie etwas zu machen, sage ich einmal.

Das hat sich dann auch in einem Absatz, glaube ich, im Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 wiedergefunden, wo wir gesagt haben – und das waren wirkliche Verhandlungen, bei denen ich gesagt habe: Nein, das interessiert mich nicht! –, geben wir es doch da hinein, dass das endlich einmal fertig wird, ist das drinnen.

Aber überlegen Sie einmal! – Warum soll der zu mir gehen, der beim Blümel sitzt, der eng mit Kurz Kontakt hat und natürlich auch mit Generalsekretär Schmid? Der kommt zu mir, dass ich hier offenbar irgendetwas absegne, von dem ich gar keine Ahnung habe?

Also noch einmal, um die Frage vollends zu beantworten: Ich glaube nicht, dass ich mit Blümel am Handy oder per E-Mail kommuniziert habe. Er wahrscheinlich mit mir auch nicht, also ich glaube nicht, dass mir der jemals eine SMS oder Whatsapp oder umgekehrt geschickt hat.

Nach wem haben Sie noch gefragt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Thomas Schmid.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, da haben wir uns[50] sicher gelegentlich eine SMS geschickt oder eine Whatsapp, ich weiß das gar nicht mehr, aber das wäre jetzt nichts, von dem ich sage, das ist wesentlich oder ich muss mich entschlagen oder sonst irgendetwas.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dann können wir mit den Fragen fortsetzen. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Fuchs, Sie haben zuvor gesagt, dass Sie sehr wenig eingebunden waren, dass Sie nicht wussten, was der Minister gemacht hat. Auch in Ihrem eigenen Bereich war das in einer Unterstellung so, als es darum ging, dass er bei Neumann war – das haben Sie sehr humoristisch, würde ich fast sagen, zu charakterisieren versucht –, dass Sie nicht informiert wurden.

Ich möchte Ihnen daher nun diesen Erlass vorlegen, der hat die Dokumentennummer 65369. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich bitte Sie, Ihre Aufmerksamkeit vor allem auf die letzte Seite dieses Papiers zu richten. (Auskunftsperson Fuchs: Das ist ganz unten Seite 2?) – Ganz richtig, ja, danke. Also da steht, wie Sie einzubinden sind und was Ihnen jedenfalls zur Kenntnis zu bringen ist:

„Anträge an die Bundesregierung,

Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen,

alle Verordnungen, Erlässe und Richtlinien, die vom Bundesminister genehmigt werden

die Beantwortung parlamentarischer Fragen

Stellungnahmen bei Begutachtungen“.

Und: „Der Staatssekretär ist vom Bundesminister über Angelegenheiten des ihm übertragenen Aufgabenbereichs“ – sprich Glücksspielbereich und Zoll – „laufend zu informieren und damit in die Vorbereitung der Entscheidungen rechtzeitig einzubinden.“

Im Verhältnis zu Ihren vorigen Aussagen: Ist das, was hier steht, nur Papier und haben Sie nicht so erlebt – oder?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Wir können es einzeln durchgehen.

„4) Die Vorgangsweise bei der Behandlung von Geschäftsstücken, die dem Staatssekretär zur Kenntnis zu bringen sind, wird wie folgt geregelt:

Von den nachstehend angeführten Geschäftsstücken ist dem Staatssekretär gleichzeitig mit der Vorlage des Aktes an den Bundesminister eine Kopie zu übermitteln:“

„Anträge der Bundesregierung“. – Also wir haben über Ministerratsvorträge schon mit dem Kabinett Löger geredet, haben da auch entsprechende Vorschläge gemacht, Abänderungswünsche. Und selbstverständlich habe ich dann im Rahmen der Ministerratssitzung den MRV, den Ministerratsvortrag, gesehen, und ich glaube, bevor der Ministerratsvortrag in den Ministerrat gekommen ist, ist der mehr oder weniger auch entsprechend gespiegelt worden; wenn ich mich da noch so richtig erinnere.

„Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen“. – Na wie wir wissen, ist das nicht der Fall, wie wir bei der Glücksspielgesetznovelle 2018, aber auch 2019 sehen.

„Verordnungen, Erlässe und Richtlinien, die vom Bundesminister genehmigt werden“. – Auch nicht.

Parlamentarische Fragen - - Also sagen wir so, zu den Verordnungen: Wir haben schon auch Verordnungen bekommen, weil die ja teilweise auch gespiegelt wurden. Das heißt, da haben wir schon auch einen Input geliefert.

Erlässe und Richtlinien: Da, sage ich, bin ich lässlich, das ist teilweise so viel Papier, dass - - Also ich weiß es wirklich nicht mehr, aber ich gehe davon aus, bei den Erlässen und Richtlinien war das mehr oder weniger wurscht, weil das extrem viel Papier gewesen wäre.

„Beantwortung parlamentarischer Fragen“. – Na ganz sicher nicht, wie wir heute schon eingehendst auf Anfrage der NEOS-Kollegin gesagt haben. Ich habe das mehr oder weniger zeitgleich mit dem Parlament gekriegt und nicht, wie es vorgesehen gewesen wäre, mit der Vorlage an den Minister.

„Der Staatssekretär ist vom Bundesminister über Angelegenheiten des ihm übertragenen Aufgabenbereichs laufend zu informieren und damit in die Vorbereitung der Entscheidungen rechtzeitig einzubinden.“ – Ich würde nicht davon ausgehen, aber schauen Sie, die Frage ist - - Es sind ja offenbar sehr viele Dinge im Kabinett passiert. Ich will jetzt gar nicht behaupten, dass das alles bei Löger aufgeschlagen ist. Das heißt, ich war ja eher im operativen Geschäft drinnen, und ich sage einmal, das wäre bei Bundesminister Löger gar nicht gegangen, der hat ja Termine ohne Ende gehabt. Also ja, da könnten wir auch noch eine Stunde philosophieren.

Also ich würde jetzt nicht wirklich meinen, dass ich da laufend eingebunden gewesen wäre. Ich bin bei bestimmten Dingen involviert worden, bei bestimmten Dingen halt nicht, aber das ist nicht wirklich eine Generalgeschichte gewesen. Entweder es ist so, oder es ist so. Bei der Aufsichtsreform zum Beispiel, sage ich einmal, da hat es gemeinsame Arbeitsgruppen gegeben, da habe ich schon das Gefühl gehabt, dass wir sehr intensiv involviert waren. Also es hat Beispiele gegeben, da waren wir wirklich intensiv dabei, bei der Steuerreform würde ich auch sagen, da waren wir wirklich ganz, ganz intensiv dabei, das habe ich auch machen dürfen, aber bei vielen Dingen halt auch nicht; aber ich kann mich jetzt nur mehr vereinzelt erinnern.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also ich kann zusammenfassen: Wenn Anträge an eine Bundesregierung, Verordnungen, Erlässe an Gesetzen vorbei - - Also Sie sind nicht außen vor gewesen, weil von allem, was an die Bundesregierung geht, wussten Sie schon, da sind Sie schon informiert gewesen?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, weil eben, ich sage einmal, die Vereinbarung war, dass alles zu spiegeln ist. Das heißt, wir haben alle Entwürfe von den FPÖ-Ministerien natürlich der Gegenseite übermittelt und vice versa, und dann hat es halt Diskussionen gegeben. Und sollte es irgendetwas gegeben haben, dass jemand, ich sage einmal, nicht zufrieden war, dann ist das in die Koordinierung gegangen, und die haben sich dann geeinigt, und das war dann so.

Aber ich sage einmal, vielleicht zum Verständnis: Ich habe mir ja hauptsächlich nur das angeschaut, was für uns relevant ist, natürlich insbesondere das, was im Finanzministerium stattgefunden hat, aber die in der Koordinierung haben dann ja eine ganze Fülle gehabt. Das heißt, die haben natürlich gesagt – ich meine, ich war da nicht dabei, aber ich denke es mir, also ich interpretiere jetzt –: Das können wir uns vorstellen, machen wir das und dafür das nicht! Das heißt, das ist dann irgendwie eben zwischen den Regierungskoordinatoren – davon gehe ich aus – besprochen worden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich komme nun auf einen Punkt, der ganz zu Beginn war. Kollege Brandstätter hat Sie auf die Befragung von Herrn Mag. Schmid hingewiesen, dass Herr Mag. Schmid ausgesagt hat, dass in den ihnen zugewiesenen Bereichen Staatssekretär Fuchs auch direkt auf die Experten des Hauses zugreifen konnte. Ich erinnere mich, dass Sie gesagt haben, das stimmt nicht, auch auf Nachfrage gesagt haben, das stimmt nicht. – Ich habe jetzt gerade in Ihrer Stellungnahme gegenüber Kollegin Krisper wahrgenommen, dass es vielleicht doch gewesen sein kann, dass dieser Erlass aufgehoben worden wäre.

Da geht es jetzt um richtige oder falsche Zeugenaussage, egal von wem, entweder von Mag. Schmid oder von Ihnen, daher müssen wir das jetzt schon ganz genau abklären.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich habe das heute oft gesagt: Sowohl Hacker als auch Trefil – und ich glaube, es geht hauptsächlich um die Glücksspielagenden –, sowohl Hacker als auch Trefil als auch Parzer haben bei der WKStA unter Wahrheitspflicht ausgesagt, wie es ist. Wir haben ewig mit dem Kabinett Löger, also eigentlich mit Generalsekretär Schmid, diskutiert, weil wir das weghaben wollten; anders formuliert: entschärft, wie auch immer Sie das haben wollen. Das war eine ewige Diskussion. Wir haben diesbezüglich auch entsprechende Vorschläge an Generalsekretär Schmid übermittelt. Es hat so geschienen, als ob es, ich sage einmal, eine Einigung gäbe.

Vielleicht hat es ein Mail gegeben, ich kann Ihnen das wahrheitsgemäß nicht mehr beantworten. Was ich aber zuvor schon ausgeführt habe: Das Wesentliche ist, dass die entsprechenden Beamten die Weisung erhalten – es hat eine Weisung gegeben, die Beamten haben das ja als Weisung aufgefasst, dieses Begleitmail –, und diese Weisung ist offenbar aus Sicht der Beamten weiterhin in Kraft gewesen. Vielleicht hat es ein Schreiben gegeben, aber offenbar ist es nicht beachtet worden. Also ich behaupte nicht, dass es kein Schreiben von Mag. Schmid, oder wer immer das ausgeschickt hat, gegeben hat, aber ich halte fest: Die Beamten in der Glücksspielabteilung haben sich an das Mail vom Jänner 2018 gebunden gefühlt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Ich darf Ihnen dazu nun das Dokument mit der Nummer 65370 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben noch 12 Sekunden Zeit, um zu diesem Dokument eine Frage zu stellen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): In diesem Dokument wird die Weisung, von der Sie gesprochen haben, aufgehoben. Es ist datiert mit 14. Dezember 2018, es geht an alle Sektionen im Bundesministerium für Finanzen. – Bleiben Sie weiterhin bei Ihrer Aussage, dass der Erlass nicht aufgehoben wurde?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, ich habe Ihnen zuvor schon gesagt, ich habe davon keine Kenntnis, die mir erinnerlich ist, dass diese Weisung aufgehoben wurde. Für mich ist nicht wichtig, was es gibt, sondern was es bewirkt.

Ich möchte jetzt gar nicht mehr den E-Mail-Verkehr um den 30. März und 1. April[51] vorlesen, aber die Beamten in der Glücksspielabteilung haben sich am 30. März, 1. April[52] noch immer an den ursprünglichen Erlass gebunden gefühlt. Da können Sie den Kopf schütteln, aber wäre das wirklich - - Vielleicht haben sie es nicht gelesen, ich kann es nicht sagen, aber wäre das wirklich auch angekommen, dann hätten sie auch entsprechend agiert und hätten das bei ihrer Einvernahme gesagt. Und ich sage einmal, nicht einmal im Amtshilfeersuchen, wo Tausende Seiten mitgeschickt wurden, ist es bewusst gewesen, dass es so etwas gibt.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich frage jetzt die sozialdemokratische Fraktion? – Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie lange ist die Befragungszeit noch?

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: 5 Minuten.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Die restliche Befragungszeit insgesamt beträgt 11 Minuten, dann werde ich die Befragung für beendet erklären. Sie haben jetzt 3 Minuten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann würde ich das eher für mich kurz zusammenfassen. Kollege Fuchs, wenn ich das jetzt kurz zusammenfassen darf: Sie waren formal für das Glücksspiel im Ministerium zuständig, Sie haben aber keine Informationen bekommen. Durch die Akteneinsicht jetzt im Rahmen vom Verfahren sind Sie draufgekommen, dass verschiedene Sachen ohne jede Kenntnis von Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Ihrem gesamten Büro vorbereitet wurden.

Sie haben auf verschiedene Unterlagen, die im Akt sind, hingewiesen, wo drinnen steht, dass es in Zukunft mehrere Onlinekonzessionen – Mehrzahl – geben soll. – Habe ich das auch richtig verstanden?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Plural habe ich gesagt, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass zeitgleich die Novomatic genau das als Ziel anstrebte?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Schauen Sie, grundsätzlich habe ich eingangs schon erwähnt, dass ich mich hier entschlage, dass ich also auf das nicht näher eingehen möchte, aber ich sage einmal, ich glaube, dass das Allgemeinwissen ist, dass die Novomatic eine Bankenkonzession[53] möchte. Umsonst haben sie sich ja damals nicht für eine der drei Spielbankenkonzessionen beworben. Ich gehe davon aus, dass sie weiterhin Interesse haben. Ja, und ich sage einmal, ohne jetzt auf ein Gespräch Bezug zu nehmen, ich würde meinen, das gilt im Onlinebereich auch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In dem von Ihnen zitierten Fünf-Säulen-Modell steht nicht nur Mehrzahl beim Onlineglücksspiel, sondern auch, dass diese Glücksspielautomaten in Zukunft in Bundeskonzession übergehen und nicht mehr in Landeskonzessionen bleiben sollen. – Haben Sie das auch im Zuge des Aktenstudiums entdeckt?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ich sage Ihnen ganz offen, ich habe das nicht wirklich unter dieser Bezugnahme durchgesehen. Ich habe mir eher Spielbanken, also terrestrische und Onlineglücksspiellizenzen angesehen. Mit irgendetwas mit Glücksspielautomaten habe ich mich nicht wirklich beschäftigt.

Das Fünf-Säulen-Modell, das Sie zitiert haben, sage ich ganz offen, hat mich wirklich überrascht. Ich habe das zum ersten Mal mitbekommen, als ich die entsprechenden Zeugenaussagen gelesen habe. Da werden ja immer Dokumente vorgelegt: Habt ihr das schon gesehen? Habt ihr das schon gesehen? Warum? Was ist da gemeint und bla, bla, bla? Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht, Herr Krainer, Sie haben sich ja auch schon gelegentlich mit Glücksspiel beschäftigt (Abg. Krainer: Auch öfter!), aber den Begriff Fünf-Säulen-Modell habe ich in meinem Leben noch nicht gehört, aber offenbar hat es so etwas gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen das Dokument 16988 vorlegen, da sieht man das auf Seite 259. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da soll ab 2023 auf Landesebene und ab 2027 beziehungsweise 2030 auf Bundesebene das Glücksspiel eben umgebaut werden, dass es zum Beispiel mehrere Bundeskonzessionen für das Onlineglücksspiel gibt und bei Punkt 4 steht: „Glücksspielautomaten (Bundeskonz. begrenzt nach Anzahl und Bevölkerungsanzahl“.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Entschuldigung, wo sind Sie, auf welcher Seite?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 259. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Dieses Fünf-Säulen-Modell findet sich in mehreren Dokumenten, das ist ja nur eines davon. Und da ist bei Punkt 4: „Glücksspielautomaten (Bundeskonz. begrenzt nach Anzahl und Bevölkerungsanzahl)“.

Die sind in § 5 nach dem jetzigen Glücksspielgesetz ja auch nach der Bevölkerungsanzahl begrenzt. Aber das liest sich für mich, als ob quasi nicht mehr die Länder entscheiden, ob es bei ihnen Glücksspiel gibt oder nicht. Das heißt, dass die Verbotsländer nicht mehr darüber entscheiden, dass es bei ihnen keine legalen Automaten gibt, sondern dass das dann auf Bundesebene vergeben wird.

Das ist auch hinter Ihrem Rücken passiert? Da waren Sie auch nicht eingebunden?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Herr Kollege Krainer, ich glaube, ich habe aus dem Schreiben heute schon zitiert (Abg. Krainer: Ja!), Fünf-Säulen-Modell. Ich habe den zweiten Punkt angeführt, also „Online-Glücksspiel (Bundeskonzessionen [...])“. (Abg. Krainer: Ja!) Ich habe mich mit dem Rest nicht wirklich beschäftigt. Ich kann Ihnen da wirklich nichts sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, Kollegin Tomaselli hat Ihnen vorgelegt - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Darf ich vielleicht noch ergänzend - - Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Was ich nicht gerne mache, ist, dass ich fremde Schreiben interpretiere, was die gemeint haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist schon klar. Ich wollte ja nur wissen, ob Sie darin eingebunden waren, dass die Verbotsländer jetzt auch Glücksspielautomaten aufstellen müssen, weil sie auf Bundesebene vergeben werden.

Kollegin Tomaselli hat Ihnen dieses Merwald-Papier vorgelegt, und interessanterweise findet sich dort - -

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Was ist das Merwald-Papier? Was ist das?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Diese handschriftlichen Notizen, wo Sie gesagt haben: Auf welcher Seite sind wir? Sie hat gesagt 5, ich habe gesagt Seite 4. (Abg. Stögmüller: Das ganze Handschriftliche!) Denn das ist ja parallel, das passiert beides im Herbst 2018.

Für mich stellt sich ja die Frage: Ist das Zufall, dass die Novomatic und die ÖVP im Finanzministerium hier dieselben Inhalte aufschreiben, oder tauschen die sich miteinander aus?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wenn Sie die Frage noch formulieren wollen, müssen Sie das jetzt tun.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Denn zum Beispiel die Frage, dass es mehrere Onlineglücksspiellizenzen geben soll, findet sich sowohl bei der Novomatic in dem Merwald-Papier vom Herbst 2018 als auch in diesen von Ihnen zitierten Papieren des Ministeriums, die hinter Ihrem Rücken erstellt worden sind, also nur von der ÖVP erstellt wurden.

Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen dazu?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gut. Dann erteile ich noch Herrn Abgeordnetem Hafenecker das Wort.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Nur mehr eine abschließende Frage, und zwar punkto Interventionen: Hast du mitbekommen, dass Herr Pierer zum Beispiel in Finanzangelegenheiten – er spendet ja bei der ÖVP – irgendwie im Ministerium interveniert hätte oder Herr Braun, Markus Braun, allerdings nicht der ÖVPler, der auch beim ISP ist, sondern der ÖVP-Spender, der die Wirecard-Geschichte hat? Gab es dazu Wahrnehmungen von deiner Seite?

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich habe eigentlich überhaupt keine Wahrnehmung. Mir fällt aber spontan ein, ich war mit Kollegen Krainer damals - - Herr Kollege Krainer, Sie helfen mir vielleicht: War das im Finanzausschuss oder war es im Budgetausschuss? Dort haben Sie die Pierer-Sache schon einmal thematisiert gehabt, bevor Sie das im Plenum thematisiert haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es ginge um die Abschleicherliste, das war eben diese Steuerschonungsgeschichte.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Ja, ja. Und da habe ich wirklich gemerkt: Jetzt ist der Schelling sauer. (Abg. Krainer: Mit Rossmann gemeinsam!) – Ja, ja. Das war heftigst. Heftigst! Sie sind da wirklich zu Unrecht angeschüttet worden, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiß der Teufel was. Und wer hat das gesagt – was ich als Frechheit empfinde –, weil ich das jetzt gerade hier vor mir habe? Bei den Chatprotokollen steht ja unter anderem auch auf Seite 27 der ON 196: Am 8. Februar 2019 berichtet Mag. Neumann an Mag. Schmid, dass es Recherchen bezüglich Schelling und den Tschechen gäbe, die im Zusammenhang mit einem Treffen mit Seb – Anmerkung von der WKStA: wohl gemeint der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz – stehen. – Zitatende.

Und wenn man dann, ich sage einmal die ON 417 liest, die Pdf-Seite 15, das ist die interne Casag-Untersuchung, das ist der Schima-Bericht, dann sagt da Neumann: „Wenn man die Probleme verstehen möchte, die derzeit zwischen den Großaktionären herrschen, muss man wissen, dass Sazka vom früheren BMF Schelling die Zusage hatte, dass die ÖBAG von ihren ca 33% einen Anteil von ca 13% an Sazka verkauft, womit Sazka die Mehrheit erlangt hätte. Die danach folgende BReg fühlte sich daran nicht gebunden, womit Sazka offenkundig nicht gerechnet hatte.“

Darf ich noch zwei - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Nein, mir läuft die Zeit davon. Ich wollte nur ganz zum Schluss noch eine Frage beantwortet haben. Wir wissen aus dem Aktenbestand, dass es bei Bundesminister Schelling von Herrn Pierer Interventionen gab, ihn bei dem Verfahren zu unterstützen. Herr Schmid hat ja da auch irgendwie eine Zusage erteilt, das kann man den Akten entnehmen.

Ich wollte nur wissen, ob du Wahrnehmungen hast zu dieser Interventionsgeschichte, die der ÖVP-Spendenverdoppler Pierer bei Herrn Schelling schon eingeleitet hat, bei Herrn Löger fortgesetzt worden ist.

MMag. DDr. Hubert Fuchs: Also ich habe ganz sicher keine Wahrnehmung, was Minister Löger diesbezüglich gemacht hat – absolut keine. Schelling war, wie ich den Medien entnommen habe, da offenbar aktiv, und auch das Kabinett; wir alle kennen die Medienberichte.

Ich kann nur festhalten: Er war damals im Ausschuss extrem sauer und im Plenum, sage ich einmal, erst recht. Ich sage einmal, wir kennen das ja alle: Kollege Krainer hat eine gute Wortmeldung abgegeben, was eigentlich eh meistens der Fall ist, und Schelling hat dann schon begonnen, zu tippseln. Also mir ist das damals nicht aufgefallen, aber ich sage einmal, im Nachhinein ist man weiser.

Gerade wenn ich jetzt das mit Schelling zitiere: Es hat ja immer die Gerüchte im Ministerium gegeben – ich habe das auch nie hinterfragt –, Schelling hat in den letzten Tagen irgendetwas unterschrieben, weil er einen Beratervertrag bei Sazka haben möchte. Was das war? – Ich habe keine Ahnung gehabt. Ich habe auch nicht nachgefragt, das war ein Gerücht. Ich hinterfrage Gerüchte nicht, aber, ich sage einmal, aus dem Aktenstudium ist wohl das gemeint, dass Herr Schelling offenbar die Zusage erteilt hat, dass die Republik an die Sazka verkauft, und die Bundesregierung hat sich offenbar nicht mehr daran gebunden gefühlt. Ich sage einmal, na ja, das ist ja auch ein Wahnsinn.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Damit, Herr Abgeordneter, haben Sie eine Punktlandung gemacht. Die 4 Stunden Befragungsdauer sind erschöpft, und damit erkläre ich die Befragung hiermit für beendet.

Herr MMag. DDr. Hubert Fuchs, ich bedanke mich vielmals, dass Sie als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden sind. Ich bedanke mich auch bei Ihnen, Herr Dr. Völk als Vertrauensperson.



[1] Ursprünglicher Text: „[…] kommt ein Staatssekretär keine […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] kommt den Staatssekretären keine direkte […]“

[2] Ursprünglicher Text: „[…] Vorschläge zu Vollzugsstärkung […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…]Vorschläge zur Vollzugsstärkung […]“

[3] Ursprünglicher Text: „[…] uns mit effektiveren Instrumenten der Beschlagnahme […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „… und mit effektiveren Instrumenten der Beschlagnahme …“

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Am 5. Dezember 2018 wurde der“

[5] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Am 29. April 2019 erhielt das Staatssekretariat den sektionsinternen Entwurf als Diskussionsgrundlage …“

[6] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…. ich glaube vom 20. November 2018, gegeben …“

[7] Ursprünglicher Text: „[…] Es im Wesentlichen einen persönlichen Kontakt […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „Es gab im Wesentlichen einen persönlichen Kontakt ….“

[8] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…. als laut Schmid die Weisung bereits aufgehoben wurde: ….“

[9] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…. gestern in der ZIB 2 gesagt haben, entspricht nicht den Tatsachen.

[10] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Am 1. Februar 2018 … an Claudia Holzer gemailt.“

[11] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Das heißt am 1. Februar 2018 wusste die FPÖ: …“

[12] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Am 2. Februar 2018 …“

[13] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „--- obwohl diese Novelle weder ich noch mein Kabinett freigegeben haben.

[14] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Am 1. März 2018 …“

[15] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Ich habe es auch selbst nicht gemacht.“

[16] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… am 17. Mai 2018 ist der Vorspann:“

[17] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… von meinem Recht auf Entschlagung …“

[18] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… Seite 1 unten, Aktenseite 5, …“

[19] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… was der Herr Vizekanzler hier alles geschrieben hat.

[20] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… also über Spielbanken gesprochen.“

[21] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… wie zum Beispiel die Steueragenda 2018, muss ich den Inhalt nicht teilen.

[22] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… Vorstellungen in der Opposition zu haben …“

[23] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… wir sprechen da von Ende März, Anfang April 2019…“

[24] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…wo auch Personen vom Kabinett Löger dabei waren.

[25] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… 16. Jänner 2018 …“

[26] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… 17. Dezember 2017 …“

[27] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… Jänner 2018 …“

[28] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… Jänner 2018 …“

[29] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… 19. November 2018 …“

[30] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… 19. November 2018 …“

[31] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… 22. November 2018 …“

[32] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… 24. November 2018 …“

[33] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… 17. Dezember 2017 …“

[34] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… also der hat das eher heruntergespielt …“

[35] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Ich wollte die Doppelbesteuerungsabkommen haben …“

[36] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…31. Jänner 2019 …“

[37] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… auch immer wieder die Frage war, was das ist;“

[38] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… das ist ein E-Mail von Trefil an Parzer vom 30.1.2018 …“

[39] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „März 2018

[40] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „März 2018

[41] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „März 2018

[42] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Am 26. Februar 2018 ist es in die Begutachtung gegangen, wenn Sie das suchen.“

[43] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Am 26. Februar 2018 war die Begutachtung , also ist es ...“

[44] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… ab dem 26. oder spätestens am 27. Februar 2018 …“

[45] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „31.1.2019

[46] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Juli 2020

[47] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… Druck ausgeübt habe, obwohl das schon längst widerlegt ist. “

[48] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… Anfang Dezember 2018 schon festgelegt …“

[49] Ursprünglicher Text: „[…] also ich habe im Nachhinein mehr erfahren, als eigentlich dahintersteckt. […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „… also ich habe im Nachhinein mehr erfahren, was eigentlich dahintersteckt.“

[50] Ursprünglicher Text: „Ja, da haben wir sicher gelegentlich eine SMS geschickt […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „Ja, da haben wir uns sicher gelegentlich eine SMS geschickt …“

[51] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… um den 28. März und 1. April 2019 …“

[52] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… um den 28. März und 1. April 2019 …“

[53] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… dass die Novomatic eine Spielbankenkonzession möchte.“