71/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Christian Pilnacek in der 11. Sitzung vom 15. Juli 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 20. Sitzung am 20. Oktober 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Christian Pilnacek zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 10 20

                           Mag. Klaus Fürlinger                                                     Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER TÜRKIS-BLAUEN BUNDESREGIERUNG
(IBIZA-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS)


Stenographisches Protokoll

 

11. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 15. Juli 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 11. Sitzung
10.06 Uhr – 20.26 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Sektionschef Mag. Christian Pilnacek

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme zur Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten.

Herr Sektionschef Mag. Christian Pilnacek, die Daten, die Sie vor Betreten des Lokales angegeben haben, Geburtsdatum et cetera, entsprechen der Wahrheit. Ist das richtig? (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) – Ja.

Sie sind schon einige Male vor dem Untersuchungsausschuss – vor anderen Ausschüssen auch – vernommen worden, nichtsdestotrotz muss ich Ihnen Ihre Position hinsichtlich der Rechte und Pflichten hier noch einmal zur Kenntnis bringen.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzaufsicht, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen nicht an sich genommen werden.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Herr Vorsitzender, meine Belehrung ist zu Ende.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, Herr Verfahrensrichter.

Übrigens werden wir uns bemühen, diese Störgeräusche (auf immer wieder hörbaren Baulärm Bezug nehmend) wirklich zu unterbinden. Ich glaube, das ist für die Atmosphäre hier nicht förderlich.

Herr Mag. Pilnacek, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Vorsitzender, sehr gerne.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Dann bitte ich Sie um Ihre Ausführungen. – Bitte sehr.

Mag. Christian Pilnacek: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Verfahrensrichter! Sehr geehrter Herr Verfahrensanwalt! Hoher Untersuchungsausschuss! Insbesondere im Hinblick auf das Beweisthema Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, deren mögliche Beeinflussung sowie die Zuschreibung von Macht und die Unterstellung eines „Systems Pilnacek“ möchte ich doch ein paar einleitende Worte verlieren.

Ich habe nach Ablegung der Richteramtsprüfung meine Laufbahn im Justizressort im August 1992 in der damaligen Straflegislativsektion begonnen und konnte mich dort, beginnend mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 1993, Stichwort Haftreform, an sämtlichen wichtigen Gesetzesvorhaben beteiligen, von denen das Strafrechtsänderungsgesetz 1996, das Bundesgesetz über besondere Ermittlungsmaßnahmen 1997 und das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 hervorzuheben wären.

Vorläufiger Höhepunkt war der Diskussionsentwurf zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens 1998, nach dessen Versendung zur Begutachtung ich in die Rechtsprechung an das Landesgericht Korneuburg zunächst als Untersuchungsrichter und sodann als Leiter einer Einzelrichter- und Schöffengerichtsabteilung wechselte.

Nach meiner Rückkehr in das Bundesministerium für Justiz im Oktober 1999 widmete ich mich dem Entwurf eines Strafprozessreformgesetzes, der 2001 zur allgemeinen Begutachtung versandt und nach zum Teil tiefgreifenden Überarbeitungen als Regierungsvorlage 2003 verabschiedet und nach knapp einjährigen Beratungen im Justizausschuss und einem von diesem eingesetzten Unterausschuss 2004 beschlossen wurde. Damit war die Neukodifikation des Ermittlungsverfahrens, die am 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist, abgeschlossen.

Die Jahre 2004 bis 2008 waren von umfangreichen Vorbereitungs- und Anpassungsarbeiten zweier umfangreicher Begleitgesetze geprägt, die einen planmäßigen Übergang vom alten Vorverfahren zum neuen Ermittlungsverfahren unter der Leitung der Staatsanwaltschaft ermöglichten.

2008 wurde schließlich noch das Korruptionsstrafrecht verschärft und die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegründet, deren Einführungsgesetzgebung ich maßgeblich mitbestimmen durfte.

Im Mai 2001 erfolgte meine Ernennung als Oberstaatsanwalt und stellvertretender Leiter der Abteilung II 3 im Bundesministerium für Justiz und im Februar 2003 meine Ernennung als Leiter der für Angelegenheiten des Strafprozessrechts und allgemeiner Fragen des Strafverfahrensrechts zuständigen Abteilung II 3 des BMJ. 2010 wurde ich schließlich als Leiter der neu geschaffenen Sektion Strafrecht ernannt.

In den knapp zehn Jahren meiner Tätigkeit zeichnete ich für sämtliche wichtige Gesetzesvorhaben verantwortlich, hervorgehoben seien die Reihe von Strafprozessrechtsänderungsgesetzen, das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012, das Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013, das strafrechtliche Kompetenzpaket mit dem Ausbau der Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, das Strafrechtsänderungsgesetz 2015, Einführung des Weisungsrates und Änderungen im Berichtssystem der Staatsanwaltschaften 2015, Strafrechtsänderungsgesetz 2018, Gewaltschutzgesetz 2019 und zuletzt das strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020.

In den Einzelstrafsachen konnte ich die Dauer der Berichtsprüfung entscheidend verringern und wesentliche Beiträge zur verstärkten Bekämpfung von Neonazismus, Verhetzung sowie des Terrorismus und der Staatsverweigererszene liefern.

Ich war nie in einem politischen Kabinett und gehöre keinem Netzwerk an. Ich bin weder Mitglied einer politischen Partei noch Mitglied des CV, des BSA, einer Burschenschaft, der Rotarier, des Lions-Clubs oder der Freimaurer und habe meine Karriere meinen Leistungen, meinen Mitarbeitern und jenen zu verdanken, die mich im BMJ gefördert haben, allen voran dem ehemaligen Präsidialsektionschef Dr. Otto Oberhammer.

Der jeweiligen Ressortleitung war und bin ich in Loyalität verbunden, was auch bedeutet, mitunter vor Fehlentwicklungen zu warnen, deren Entscheidung sodann jedoch nicht nur zu akzeptieren, sondern auch in diesem Sinn umzusetzen.

Ich bin weder in einem Aufsichtsrat noch in einem sonstigen Gremium, bin nun ausschließlich Diener des Staates und in dieser Funktion stets bestrebt, das Ansehen der Strafjustiz zu fördern und zu verstärken.

Wenn mir nun von verschiedener Seite, vor allem von einer Fraktion und deren Fraktionsführerin in diesem Untersuchungsausschuss, Macht, deren Missbrauch und ein „System Pilnacek“ unterstellt wird, dann lassen Sie mich dazu mit den Worten eines meiner Mitarbeiter Folgendes ausführen:

Sobald ein Vorhabensbericht in der Abteilung IV 5 einlagt, wird er von mir gesichtet und in der Folge einem Sachbearbeiter zugewiesen. In wichtigen Fällen wird dieser Vorhabensbericht dem Sektionschef per Mail zur Kenntnis gebracht. Seit 1.1.2016 werden diese Berichte ohne Bezug habende Ermittlungsakte vorgelegt. Im Bereich der Abteilung IV 5 wird vom zuständigen Sachbearbeiter entweder aus eigenem oder nach Erörterung mit mir ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der nach Approbation dem Sektionschef zugeleitet wird. Sollte dieser damit nicht einverstanden sein oder Nachfragen haben, wird mir dies von ihm mit schriftlicher Einsichtsbemerkung zur Kenntnis gebracht. Seinen Bedenken wird entweder durch Abänderung der Erledigung entsprochen oder die Begründung des ursprünglichen Erledigungsvorschlages ergänzt beziehungswiese präzisiert. Generell ist festzuhalten, dass Sektionschef Mag. Pilnacek weder per Mail noch mündlich oder auf sonstige Weise strikte Vorgaben für die Erledigung macht. Gelegentlich äußert er in Mails Aspekte, die nach seiner Ansicht bei der Bearbeitung zu berücksichtigen sein werden. Eine inhaltliche Linie wird jedoch nicht vorgegeben. Aufgrund meiner langjährigen Wahrnehmung möchte ich betonen, dass er auch stets bereit ist, von seinem ursprünglich eingenommenen Standpunkt abzugehen und sich der Meinung der Fachabteilung anzuschließen, sobald er von deren Argumenten überzeugt ist.

Mein System ist daher ausschließlich nach den Vorgaben im materiellen Recht, der Strafprozessordnung und des Staatsanwaltschaftsgesetzes, ausgerichtet.

Und Macht? – Haben nicht diejenigen die Macht, die eine Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Festnahme et cetera anordnen und durchführen können? Ich kann das alles nicht, ja nicht einmal korrigierend eingreifen, weil grundsätzlich über einzelne Ermittlungsschritte kein Vorhabensbericht zu erstatten ist.

Meine Macht ist durch die rechtlichen Vorgaben begrenzt, insbesondere durch die §§ 8 folgende und 29 folgende des Staatsanwaltschaftsgesetzes mit Kontrolle durch den unabhängigen Weisungsrat.

Lassen Sie mich abschließend noch auf das Thema Befangenheiten zurückkommen, das hier im Untersuchungsausschuss ja ein wichtiges Thema darstellt! Jeder in der Polizei, bei den Staatsanwaltschaften und bei Gericht würde nach einer Reihe von unbewiesenen Unterstellungen wissen, wie er sich zu verhalten hat, nämlich sich für befangen zu erklären. Ich sehe mich mit einer beispiellosen über ein Jahr andauernden Kampagne der Fraktionsführerin der NEOS mittels parlamentarischer Anfragen unter dem Schutz der parlamentarischen Immunität konfrontiert, die insgesamt eine Diskreditierung meiner Person, ja eine schwere Verletzung der persönlichen Ehre darstellen und deren Höhepunkt zuletzt die Veröffentlichung einer anonymen Anzeige im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zu einem Sachverhalt bildete, den ein Schöffensenat mit Freispruch beurteilte.

Ich frage Sie alle: Wo bleibt hier der Anschein der Objektivität, der zu Recht von allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, von den VertreterInnen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft eingemahnt wird? – Danke für die Aufmerksamkeit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Ich ersuche nun den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.  Bitte sehr.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Sektionschef, Sie haben uns schon einen Großteil Ihrer jahrelangen Tätigkeit im Ministerium für Justiz erzählt. Ich möchte punktuell und der Übersicht halber die eine oder andere Frage an Sie richten und herausgreifen.

Es hat am 19. August des Jahres 2019 eine Dienstbesprechung stattgefunden. Damals war der amtierende Vizekanzler und Justizminister Prof. Clemens Jabloner anwesend. Sie waren auch anwesend. Es waren einige Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft Wien und auch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft anwesend. Es ist auch um Befangenheit von Soko Tape Mitgliedern und Problemen bei der Datenauswertung gegangen.

Ist Ihnen diese Besprechung vom August des vergangenen Jahres noch in Erinnerung?

Mag. Christian Pilnacek: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Inwiefern ist sie Ihnen noch in Erinnerung? Können Sie ein bisschen herauslassen, was war denn Thema dieser Besprechung?

Mag. Christian Pilnacek: Das Ganze hat mit einer anonymen Eingabe bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft begonnen, wo verschiedentliche Befangenheiten von Mitgliedern der Soko geltend gemacht worden sind. Diese anonyme Eingabe ist natürlich, wie es vorgesehen ist, der Leitung der Soko mit dem Ersuchen um Stellungnahme übermittelt worden, und daraus hat sich dann auch eine Diskussion zwischen den beiden Ressortchefs entwickelt.

Insbesondere der damalige Bundesminister Peschorn hat auch darauf bestanden, dass sozusagen hier die gegenseitigen Vorwürfe oder Abmahnungen oder Einmahnungen von Befangenheitsgründen nicht statthaft seien. Er hat das auch damit begründet, dass das gar nicht möglich sei in einer Sicherheitsorganisation, bei der 95 Prozent der Bediensteten fraktionell einer Gewerkschaft angehören, daher sozusagen die reine Zugehörigkeit zu einer politischen Fraktion nicht als Befangenheit geltend zu machen ist.

Und der damalige Vizekanzler und Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Jabloner hat daraufhin zu einer Besprechung eingeladen, die, wie Sie ja ausgeführt haben, am 19. Juni stattgefunden hat, und wollte diese Frage erörtern. Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, deren Vertreter darauf beharrt haben, dass sie diese Befangenheiten wahrnehmen und dass hier Mitglieder der Soko eben auszutauschen wären, hat der damalige Vizekanzler und Justizminister seine Rechtsansicht überbunden, gestützt auf Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes, wonach die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei per se keinen Anschein einer Befangenheit zu begründen vermag.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und ist das widerspruchslos zur Kenntnis genommen worden? Also es war offenbar so, dass einige Mitglieder der Soko Tape einer politischen Partei, namentlich der Österreichischen Volkspartei, angehören sollten – ob es sich im Nachhinein als richtig herausgestellt hat, das sei einmal dahingestellt –, und Jabloner hat gemeint, wenn ein Polizist Mitglied einer Partei ist, dann hat das keinerlei Einfluss auf die Durchführung einer Amtshandlung. Ist das so richtig?

Mag. Christian Pilnacek: Das ist richtig. Ich glaube, dass hier auch an der Kompetenz des damaligen Vizekanzlers und Justizministers, Universitätsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht, nicht zu zweifeln ist. Er kennt sich da wirklich aus. Er hat seine Rechtsansicht kundgetan. Nachdem die VertreterInnen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beharrt haben, eine andere Rechtsansicht zu vertreten, hat er mündlich die von mir bereits zitierte Weisung ausgesprochen, die Rechtsansicht überbunden. Die Weisung ist sodann von mir verschriftet worden und auch auf dem vorgesehenen Weg, im Wege der Oberstaatsanwaltschaft an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, übermittelt worden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mit welcher Begründung waren die Vertreter der WKStA mit dieser Ansicht nicht einverstanden?

Mag. Christian Pilnacek: Die Begründung lautete: Ich bin anderer Rechtsansicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Na ja, das kann doch die Ursache nur im Unterschied zwischen Dienstaufsicht und Fachaufsicht haben, nicht wahr? Ist das nicht ein - - (Auskunftsperson Pilnacek: Ich habe das akustisch nicht verstanden!) Die Begründung kann doch nur sein, dass es hier eine Dienstaufsicht und eine Fachaufsicht gibt, nicht? War das da nicht Thema, der Unterschied zwischen Dienst- und Fachaufsicht?

Mag. Christian Pilnacek: Im Grunde genommen war das Gespräch mit den VertreterInnen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft der Versuch des damaligen Vizekanzlers und Justizministers, für eine Entspannung des entstandenen Unfriedens zu sorgen, und er wollte darlegen, aus welchen Gründen die reine Zugehörigkeit zu einer politischen Partei nicht den Anschein der Befangenheit zu begründen vermag, und hat sozusagen auch betont, im Einklang und davor, vor dieser Besprechung, noch ein Gespräch mit dem damaligen Bundesminister Dr. Peschorn geführt zu haben, der ihm das auch so bestätigt hat. Und wenn es tatsächliche Anzeichen für eine befangene Amtshandlung oder für ein Unterlassen aus parteilichen Motiven gibt, dann ist das natürlich den zuständigen Dienstbehörden im Bereich des Bundesministeriums für Inneres zur Kenntnis zu bringen und dann wäre eine Befangenheit begründet.

Da diese Ausführungen des Herrn Vizekanzlers von den VertreterInnen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht zur Kenntnis genommen worden sind und diese auch ausdrücklich gefragt haben, ob diese Ausführungen als Weisung zu verstehen sind, hat der Herr Vizekanzler dann ganz ausdrücklich noch einmal die Weisung - - – ich wiederhole sie gerne –, dass er seine Rechtsansicht überbindet, wonach, gestützt auf die Bestimmung in Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, eine Zugehörigkeit zu einer politischen Partei per se nicht den Anschein einer Befangenheit zu begründen vermag.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also die WKStA wollte nicht, dass die ÖVP-nahen Polizisten tätig werden – verstehe ich das so richtig?

Mag. Christian Pilnacek: Die WKStA hat die Rechtsansicht vertreten und hat auf dieser Rechtsansicht beharrt, dass die Zugehörigkeit zu einer Fraktion, egal, welcher Fraktion, in diesen Ermittlungen, die besondere Sensibilität aufweisen, den Anschein der Befangenheit begründet und daher die betroffenen Mitglieder der Soko Tape auszutauschen wären.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich möchte zu einem anderen Bereich kommen, Herr Sektionschef, zum Ibizavideo: Haben Sie eine Weisung zur Beischaffung des vollständigen Ibizavideos erteilt; wenn ja, wann und an wen?

Ich kann Ihnen vielleicht noch auf die Sprünge helfen, das war im Mai des vergangenen Jahres. Sind Sie da aktiv geworden und haben Sie Weisungen erteilt?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, natürlich, es war ja an diesem besagten Freitag eine große Aufregung nach der auszugsweisen Veröffentlichung. Ich habe nach Rücksprache mit dem damaligen Bundesminister Dr. Moser dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Mag. Johann Fuchs, die Weisung erteilt, man möge dieses Video beischaffen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Schriftlich oder mündlich?

Mag. Christian Pilnacek: Mündlich, denn Freitagabend war in den Abendstunden und daher per Telefon.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mmh. Oberstaatsanwalt Fuchs unterstehen ja die WKStA und die Staatsanwaltschaft Wien. Sind Ihnen da allfällige Spannungen zwischen diesen beiden Behörden bekannt, auch jetzt im Zusammenhang mit unserem durchzuführenden Verfahren?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, Herr Verfahrensrichter, ich meine, Hans Fuchs ist, glaube ich, Auskunftsperson für sich - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Da haben Sie recht, da haben Sie völlig recht, aber ich habe ja Sie gefragt, ob Ihnen auch Spannungen bekannt sind.

Mag. Christian Pilnacek: Ich kann sagen, es gibt gewisse Auffassungsunterschiede über manche Gebiete, die halt ausgetragen werden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Können Sie vielleicht ein Beispiel im Zusammenhang mit unserem Verfahren hier erwähnen? Ich denke daran, dass die Soko Tape aus Mitgliedern besteht, die dem Bundeskriminalamt unterstehen und nicht dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Die Soko Tape hat also den Auftrag bekommen, hier aktiv zu werden. Wissen Sie, von wem sie den Auftrag bekommen hat, von der WKStA oder von der Staatsanwaltschaft Wien?

Mag. Christian Pilnacek: Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, ob eine Soko eingerichtet wird, nicht den Staatsanwaltschaften, sondern diese Entscheidung ist im Bereich des Bundesministeriums für Inneres getroffen worden. Da es zwei unterschiedliche Ermittlungsstränge gibt - - einerseits die Frage, was an diesem besagten Tag in Ibiza besprochen worden ist, mit welchen Konsequenzen, diesen Strang hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu untersuchen, und die Frage, wie es zu diesem Video gekommen ist, welche Straftatbestände dadurch verwirklicht wurden, wer dafür verantwortlich ist, diesen Ermittlungsstrang leitet die Staatsanwaltschaft Wien.

Beiden Staatsanwaltschaften steht diese Soko zur Verfügung, weil ja hier umfangreiches Beweismaterial zu sichten ist, umfangreiche Vernehmungen durchzuführen sind, eine Reihe von Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen vorgenommen worden sind, alles unter großem Einsatz der tätig werdenden Beamtinnen und Beamten. Das wäre ohne Soko in diesem Umfang gar nicht möglich.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut.

Was halten Sie generell davon, dass hier zwei Staatsanwaltschaften tätig werden? Wir haben auf der einen Seite ein Verfahren mit Namen Causa Casinos, 17 St 5/19d, von der WKStA, wir haben auf der anderen Seite ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien, 711 St 1/19v, wo es um die Entstehung und Verbreitung des Ibizavideos geht. Beide wollen dieses Video haben, die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die Wiener Staatsanwaltschaft, die einen kriegen es viele Wochen vorher, die anderen wissen nicht einmal davon. Sie wissen auch nicht davon, Sie erfahren das dann durch die Medien.

Was halten Sie davon, dass wir hier zwei parallele Staatsanwaltschaften haben, die natürlich für ihren jeweiligen Geschäftskreis tätig werden? Ist das im vorliegenden Fall nicht hinderlich?

Mag. Christian Pilnacek: Na, ich glaube, dass das einerseits durch den Zuständigkeitskatalog in der StPO begründet ist. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist für die Tatbestände zuständig, die in § 20a Strafprozeßordnung aufgezählt sind. Dazu zählen sicher nicht etwa § 120 StGB, sicher nicht irgendwelche Suchtmitteldelikte und sicher auch nicht Vorwürfe in Richtung Erpressung oder Sonstiges. Dafür ist die Staatsanwaltschaft Wien zuständig.

Ich sage auch einmal, dass diese Arbeitsaufteilung wahrscheinlich gar nicht schlecht ist. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft arbeitet in ihrem Spezialgebiet, geht den Vorwürfen in Richtung Bestechung, Bestechlichkeit, Untreue nach und die Staatsanwaltschaft Wien den allgemeinen Delikten. Ich würde meinen, dass der eine Ermittlungsstrang gewichtig, bedeutend genug ist und Kapazitäten genug bindet, sodass es durchaus Sinn macht, dass hier noch die Staatsanwaltschaft Wien gemäß ihren Zuständigkeiten die Ermittlungen leitet.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, aber was sagen Sie dazu: Die einen haben das Video, die anderen wollen es auch haben, wissen gar nichts davon, wissen wochenlang nichts davon, Sie wissen auch nichts davon. Meinen Sie, dass das sehr kooperativ ist oder könnte man hier ein Verbesserungspotenzial erkennen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich meine, ich finde es ja interessant, dass immer verlangt wird, man muss über alles informiert sein. Wenn man aber Berichtsaufträge gibt, zur Information, ist das für die Staatsanwaltschaft wieder mit Aufwand verbunden und wird bei den Staatsanwaltschaften auch nicht so gerne gesehen.

In der Tat ist es so – das haben Sie im Ausschuss ja schon breit erörtert, mit der Soko-Leitung –, dass die Staatsanwaltschaft Wien eine Hausdurchsuchung angeordnet hat. Im Zuge dieser Hausdurchsuchung ist sozusagen das Videomaterial aufgefunden worden. Die Soko hat der Staatsanwaltschaft Wien berichtet, nicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, was dort berechtigtermaßen für Verärgerung gesorgt hat.

Ich muss jetzt sagen, ich bin nicht so zentral, wie alle glauben, dass ich alles wissen muss. Ich habe es nicht durch die Medien erfahren. Mir hat es die Leitende Staatsanwältin Dr. Nittel am Telefon aus Anlass des angekündigten Mediengesprächs der Soko-Leitung mitgeteilt. Wir haben dann auch bei der Staatsanwaltschaft Wien nachgefragt, ob nicht Anlass gewesen wäre, uns früher zu berichten, denn seit Ende April gibt es die Erkenntnis, dass die Soko das wesentliche Videomaterial hat, und wir sind eben erst im Mai informiert worden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich danke Ihnen vielmals. Herr Vorsitzender, ich möchte meine Erstbefragung abschließen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das war ja eine absolute Punktlandung, habe ich gerade gesehen, also jede Sekunde auf den Punkt.

Zur Geschäftsbehandlung?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eigentlich nicht, das ist nur eine Bitte: Herr Pilnacek, könnten Sie das Mikrofon etwas näher zu sich rücken?! Dann verstehen wir Sie ein bisschen besser. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke für den Hinweis.

Wir kommen somit zur Befragung durch die Fraktionen. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Herrn Abgeordnetem Hafenecker das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Sektionschef, Sie haben ja vorher in Ihren Ausführungen gesagt, Sie sind keiner Partei und auch keiner Vorfeldorganisation zuzuordnen. Ich möchte Sie daher auch fragen, ob Sie Herrn Abgeordneten Gerstl kennen.

Mag. Christian Pilnacek: Also ich kann die Frage so beantworten: Ich kenne alle Abgeordneten, die hier im Raum anwesend sind.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich frage deswegen, weil Herr Gerstl ja vor Kurzem – wir legen es Ihnen gleich vor, oder während ich das einleite –, am 11. Juli eine Aussendung gemacht hat, wo er im Prinzip an Ihrem Haus im weitesten Sinne kein gutes Haar gelassen und eigentlich herausgearbeitet hat, dass gerade die Justiz, sowohl die WKStA als auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien – sinngemäß – die größten Verhinderer der Zuleitung der Informationen, des Videos an den Untersuchungsausschuss sind. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da Herr Gerstl – wir wissen zwar nicht, was er im Innenministerium genau macht –, aber da Herr Gerstl dort Jurist ist, wollte ich Sie fragen, ob Sie diese Meinung des Herrn Mag. Gerstl teilen und ob Sie das im Hinblick auf die Justiz auch so sehen.

Mag. Christian Pilnacek: Na, ich glaube, was das Video und was die Übermittlung des Videos durch die Justiz an den Untersuchungsausschuss betrifft, gibt es einen Brief der Frau Justizministerin an den Herrn Präsidenten und Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, der grundsätzlich allen Fraktionen bekannt sein dürfte. Dort ist die Rechtsansicht festgelegt, wie und in welchem Umfang eine Lieferung stattfinden wird. Daher sehe ich jetzt nicht, was ich hier an dieser Aussendung zu kommentieren hätte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na ja, es sind trotzdem, würde ich sagen, relativ harte Vorwürfe gegenüber der Justiz. Da Sie dort Sektionschef sind, müssen Sie ja eine Meinung dazu haben, ob die gerechtfertigt sind oder nicht.

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, wir haben unsere Rechtsansicht in dem Schreiben an Präsidenten Mag. Sobotka festgelegt. Daher sage ich: Alle Vorwürfe in Richtung der Justiz, von wem auch immer, dass hier Zensur oder Sonstiges geübt wird, sind unzutreffend.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Aber Mag. Gerstl kommt ja aus dem Innenministerium und schiebt eigentlich Ihnen die heiße Kartoffel hin. Gefällt Ihnen das?

Mag. Christian Pilnacek: Ich bin als Auskunftsperson über meine persönlichen Wahrnehmungen, nicht über meine Ansichten zu befragen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es hat dann am 13. Juli einen Bericht im „Kurier“ gegeben, wo es noch einmal darum geht, warum der Justiz das Ibizavideo zu heiß ist und warum die Behörden das gegenseitig wie eine heiße Kartoffel herumschieben. Kennen Sie diesen Bericht oder sollen wir den vorlegen?

Mag. Christian Pilnacek: Den Bericht kenne ich.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja. Im Wesentlichen, im Kern des Berichts geht es ja darum, dass sich eben schlussendlich die WKStA geweigert hat, das Video anzunehmen, das ihr dann übermittelt worden ist. Kennen Sie die Hintergründe dazu oder können Sie uns dazu etwas sagen?

Mag. Christian Pilnacek: Also da gibt es auch unterschiedliche Versionen. In der Tat war es so, dass die Oberstaatsanwaltschaft, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft durch den Leiter der Soko verständigt worden ist, dass die WKStA beabsichtige, die Annahme des Videos insoweit zu verweigern, als man der Soko den Auftrag geben wollte, die verfahrensrelevanten Passagen auszuwerten und danach das Video zu übermitteln. Daraufhin hat der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien der WKStA die Weisung erteilt, das Video ist anzunehmen und auch von der WKStA zu sichten, inwieweit es beweisrelevante Themen behandelt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es gibt ja die Vermutung, dass die WKStA das Video deswegen nicht angenommen hat, weil sie befürchtet hat, dass das Video auf irgendeinem Wege dann in die Öffentlichkeit gelangt und sozusagen nicht den schwarzen Peter haben wollte. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Da müssten Sie die Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft fragen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das werden wir auch tun, aber ich habe mir gedacht, das hätte Sie vielleicht interessiert, denn es ist ja auch dem „Kurier“-Artikel zu entnehmen, dass diese Befürchtung bestanden hat.

Es hat immer wieder Akten gegeben, die relativ rasch, möglicherweise aus der Justiz oder möglicherweise aus den Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss, an die Öffentlichkeit gelangt sind. Haben Sie sich damit befasst, diese Leaks zu finden beziehungsweise haben Sie eine Idee dazu, wo oder wie diese Akten immer den Weg in die Öffentlichkeit finden?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, grundsätzlich versuchen wir, allen Vorwürfen, dass bestimmte Akten oder Aktenteile unrechtmäßig den Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben, nachzugehen und geben da auch entsprechende Berichtsaufträge. Mitunter wird ein Verfahren wegen § 310 StGB eingeleitet. Oft ist die Sachlage aber so, dass die zuständige Staatsanwaltschaft erklären kann, dass diese Aktenteile eine hohe Anzahl von Personen durch rechtmäßig Akteneinsicht erlangt haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich möchte noch einmal dazu zurück: Sie haben gerade in Ihrer vorletzten Antwort gesagt, es hat seitens der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Weisung Richtung Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben, dass dieses Video anzunehmen ist. Ist das ein üblicher Vorgang innerhalb von Justizbehörden, dass die sich gegenseitig dazu anweisen müssen, Beweismittel anzunehmen?

Mag. Christian Pilnacek: Also ich kann schwer über Unüblichkeit, Üblichkeit urteilen. Jedenfalls: Das Faktum war so, und ich glaube, die Oberstaatsanwaltschaft hat zu Recht diese Weisung erteilt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, aber Sie haben vorhin auch in Ihrer Einleitung gesagt, dass es Ihnen wichtig ist, das Ansehen der Justiz zu stärken. Wenn solche Vorgänge passieren, dann schadet das ja eher dem Ansehen der Justiz. Jetzt denke ich, dass Sie als Sektionschef natürlich Interesse daran haben müssen, diese Vorgänge zu klären und sie nicht einfach nur als gegeben hinzunehmen. Also was waren Ihre konkreten Tätigkeiten diesbezüglich?

Mag. Christian Pilnacek: Natürlich versuchen wir, diese Dinge aufzuklären. Es gibt auch entsprechende Berichtsaufträge. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vertritt hier nuanciert einen gewiss anderen Standpunkt und versucht, das auch zu begründen. Aber da diese Vorgänge auch erst in jüngster Vergangenheit hervorgekommen sind, gibt es hier noch kein abschließendes Ergebnis dieser fachaufsichtlichen Prüfung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie das Video schon gesehen?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Werden Sie es sich ansehen, wenn man weiß, wo es derzeit gerade ist?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Wie gesagt, wir bekommen die Akten mit Berichten nicht mitgeliefert. Wenn zu uns ein Bericht über bestimmte verfahrensrelevante Umstände kommt, wird ein reiner Informationsbericht zum Beispiel erstattet: das Video ist fertig ausgewertet, die und die Passagen sind in den Ermittlungsakt genommen. Wir selbst bekommen den Ermittlungsakt nicht im Justizministerium.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Justizministerin sagte, sie wird das ganze Video nicht freigeben wollen, weil da eben Passagen drinnen sind, die für Dritte relevant sind und deswegen vielleicht auch deren Rechte einschränken. Hat die Justizministerin daher das Video schon gesehen?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Woher nimmt sie die Information dann?

Mag. Christian Pilnacek: Das ist eine abstrakte Darstellung, nach welchen Grundsätzen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft jetzt den Inhalt dieses Videomaterials prüft. Die Frau Justizministerin hat erklärt, es sind dann jene Teile zum Akt zu nehmen, auch besonders zu verschriften, und die entsprechenden Videosequenzen, die beweisrelevante Umstände enthalten, die zur Belastung oder zur Entlastung der in diesem Verfahren Beschuldigten führen könnten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wir entnehmen ja der Presseaussendung des Kollegen Gerstl – er wird das aus dem Innenministerium wissen –, dass es mittlerweile bereits einen 400 Seiten starken Bericht von der Soko Ibiza gibt. Kennen Sie den?

Mag. Christian Pilnacek: Auch diesen Bericht kenne ich nicht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist interessant. Das heißt, Sie wissen dann auch nicht, wo der mittlerweile aufgeschlagen ist oder wo der schon vorzufinden wäre?

Mag. Christian Pilnacek: Doch. Der Bericht ist bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die diesen Bericht und das Video sichtet, prüft und vor Kurzem die Anordnung erteilt hat, dass eben die entsprechenden Passagen, Sequenzen herzustellen sind und das dann zum Ermittlungsakt genommen wird.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Bei dem Videofund sollen ja mehrere Videos aufgefunden worden sein, und zwar nicht nur die, die sozusagen den bekannten Rahmen in Ibiza zeigen. Wissen Sie dazu etwas? Gibt es dazu Indizien in diesem 400 Seiten starken Bericht?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, Sie fragen mich über Inhalte, die die ermittelnden Staatsanwaltschaften wissen und beurteilen müssen und die mir noch nicht vorliegen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, danke. Ich nehme die Zeit in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.

(Auf neuerlich hörbaren Baulärm Bezug nehmend:) Ich werde mich darum bemühen, dass diese Störgeräusche unterbleiben. Das ist höchst unangenehm. Ich darf die Parlamentsdirektion noch einmal bitten, etwas dagegen zu tun.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir wollen den Fokus auch auf das Ibizavideo legen, aber weniger auf die Beweismittel, eher auf die Aussagen, die da getroffen worden sind. Im Kern geht es ja im Ibizavideo schon auch um das Verhältnis von Wohlhabenden zu Gesetzen; besonderes Augenmerk wollen wir deshalb natürlich auch auf jene legen, deren Namen dort gefallen sind.

Deshalb möchte ich meine Befragung mit einer Causa, der sogenannten Causa Schlössle beginnen; die liegt zwar schon etwas länger zurück, steht aber trotzdem in engem Zusammenhang mit dem Ibizavideo. Kurz gesagt, da ging es damals darum, dass René Benko der Gemeinde Lech um 250 000 Euroein Vorkaufsrecht für sein Chalet N abgekauft hat. Das wäre an sich ja noch keine Meldung wert, aber es standen weitere 250 000 Euro im Raum für eine – Zitat – „zeitlich vernünftige Abwicklung der Genehmigungsverfahren“, die danach folgen. Ich möchte deshalb mit folgender Frage beginnen: Die WKStA hat ja seit 2015 in dieser Sache ermittelt. Jetzt wollte ich Sie fragen, zu welchem Zeitpunkt Sie davon erfahren haben.

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, wenn Sie mir sagen können, inwieweit der Untersuchungsgegenstand betroffen ist – Sie beziehen sich hier zu Recht auf 2015; nach dem grundsätzlichen Beweisbeschluss und dem Einsetzungsbeschluss ist der maßgebliche Zeitraum 2017 –, dann werde ich Ihnen die Frage beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das mache ich gerne. Muss ich das jetzt in meiner Fragezeit beantworten? Nein, oder? Das fällt in die Geschäftsordnungszeit, oder, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe mir gedacht, dass diese Frage kommen könnte. Es ist insofern relevant, da sowohl Herr Justizminister a.D. Jabloner als auch Justizministerin Zadić in zwei Anfragebeantwortungen darauf eingegangen sind. Es geht ja nicht nur um diese Causa, sondern auch darum, dass die Einstellungsbegründung zu dieser Causa – das war 2016 – erst fast drei Jahre später, 32 Monate später, Anfang August 2019 veröffentlicht wurde, mit der Begründung – und das sagen eben beide Justizminister –, dass die „Verfahrenseinstellung im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur ‚Ibiza-Affäre‘ ab dem Sommer 2019 darstellbar“ ist. – Einerseits sagen beide, dass das der Grund war, dass man das veröffentlicht. Andererseits gab es auch von der WKStA, insbesondere von Frau Jilek, die Anordnung, auch vergangene Verfahren zu prüfen, ob sie im Zusammenhang mit dem Ibizavideo stehen. Das steht also auf derselben Seite wie Benko, die Signa Holding ist genannt worden, Novomatic – also all jene, die im Ibizavideo vorkommen. Das ist also klar gedeckt. (Abg. Gödl: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Gödl zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das sind uns nicht bekannte Akten. Können Sie diese Akten vorlegen? (Abg. Stögmüller: Ja! Anfragebeantwortung ...! Welche Akten?!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das sind die Anfragebeantwortungen vom 29.5.2020 durch Ministerin Zadić und vom 7.10.2019 durch Herrn Jabloner. Wenn Sie die Aktenteile von Frau Jilek nachschauen wollen (Abg. Gödl: Bitte vorlegen!): Dokument 17059, Seite 3. Es gibt mehrere dazu, aber dort ist das mit der Anordnung drinnen. (Abg. Krainer: Ausreichend begründet!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Gödl.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Können Sie das dem Verfahrensrichter vorlegen? Er soll dann beurteilen, ob das jetzt wirklich relevant für den Untersuchungsausschuss ist. (Verfahrensrichter beziehunsgweise Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf kurz Ordnung in die Situation bringen: Ich glaube, wir haben jetzt die Frage, ob die Frage im Rahmen des Untersuchungsausschuss relevant ist. Wir haben unterschiedliche Auffassungen zum Thema, ob die Frage vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist. Ich darf den Verfahrensrichter um eine Einschätzung bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Der Untersuchungszeitraum läuft von Dezember 2017 bis Dezember 2019, und all das, was sich im Untersuchungszeitraum ereignet hat, ist Thema dieses Ausschusses, selbst wenn das ursprüngliche Ereignis schon vor Beginn dieser Zeit gelegen sein mag. Wenn also die Antwort erst in diesem Zeitraum erfolgt, und das ist nach den Ausführungen der Abgeordneten Tomaselli der Fall gewesen, dann meine ich, dass das eine zulässige Frage ist.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Die Unterlage würden wir brauchen!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Unterlage haben wir schon?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist ein Schreiben von Mai 2019, und dieses Schreiben fällt in den Untersuchungszeitraum.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir geben der Auskunftsperson kurz Zeit, das Schreiben zu sichten. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück. – Abg. Tomaselli: Aber das ist nicht Kern der Befragung!)

*****

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, Frau Mag. Jilek ist heute auch Auskunftsperson, Sie können sie zu dieser Anordnung befragen. Ich kann dazu auf die parlamentarischen Anfragebeantwortungen verweisen, die Ihnen ohnedies vorliegen. Der Gegenstand dieser Ermittlungsanordnung ist kein Gegenstand der Berichterstattung an das Ministerium und daher habe ich dazu auch keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber jetzt darf ich fragen? (Vorsitzender-Stellvertreter Hanger nickt.) – Super.

Gut, das war nicht meine Frage. Herr Pilnacek, meine Frage war: Seit Jänner 2015 hat die WKStA ermittelt. Wann haben Sie informeller oder formeller Art Kenntnis von dem Verfahren bekommen?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ich verweise noch einmal auf den Inhalt der Anfragebeantwortung, dort ergibt sich der genaue Verlauf, wann dem Ministerium berichtet worden ist. Berichtet worden ist über das endgültige Vorhaben, das heißt, die Oberstaatsanwaltschaft hat dem Ministerium berichtet, dass sie beabsichtigt, eine Weisung zu erteilen, hat diese Weisung schriftlich und mit Begründung vorgelegt, und das ist dann von uns beurteilt und auch dem Weisungsrat vorgelegt worden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, dieses Verfahren war berichtspflichtig, also es muss schon vorher eine Kommunikation gegeben haben. Es gibt auch genau in dieser Anfragebeantwortung, wie Sie sagen, Hinweise darauf. Meine Frage ist aber nicht das Ob sondern das Wann. Wann wussten Sie es? Ich meine, es kann Ihnen ja auch nicht erinnerlich sein, das ist ja auch möglich.

Mag. Christian Pilnacek: Den genauen Zeitpunkt, zu dem berichtet worden ist, kann ich heute nicht mehr angeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber sicher nicht auf informelle Art, wie durch Anrufe oder dergleichen? Das können Sie ausschließen?

Mag. Christian Pilnacek: Es ist - - Sozusagen informell passiert hier nichts. Es wird uns im schriftlichem Weg berichtet.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, ja.

Damals ging es ja darum, dass die WKStA den Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft geliefert hat. Die Anwälte von Benko haben der Oberstaatsanwaltschaft neue Beweise vorgelegt. Dieser Vorhabensbericht ist nicht wie üblich wieder zurückgesendet worden, sondern die Oberstaatsanwaltschaft hat sich dann entschlossen, die Weisung zu erteilen, das Verfahren einzustellen. Ist das üblich oder eher ungewöhnlich?

Mag. Christian Pilnacek: Also es kommt immer wieder vor, wenn Verteidiger erfahren, dass die Ermittlungen abgeschlossen worden sind und sie von der zuständigen Staatsanwaltschaft die Auskunft erhalten, dass jetzt an die Oberbehörden berichtet wird, dass sie dann versuchen, sich direkt an die Oberstaatsanwaltschaft zu wenden. Das ist durchaus nicht ungewöhnlich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist es eher üblich oder eher ungewöhnlich, dass die Oberstaatsanwaltschaft den Bericht, den Vorhabensbericht mit den neuen Beweisen, nicht an die WKStA zurücksendet?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, das kommt darauf an, wie es zum Zeitpunkt von der jeweiligen Oberstaatsanwaltschaft beziehungsweise den ReferentInnen dort beurteilt wird. Es ist jedenfalls nicht zwingend, dass der Bericht wieder zurückgeschickt wird.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die neuen Beweise waren, dass Benko gesagt hat, die 250 000 waren fürs Vorkaufsrecht – noch einmal, die sind ja unbestritten – und die anderen 250 000: mit zeitlich vernünftiger Abwicklung des Genehmigungsverfahrens sei gemeint gewesen, dass man das Zahlungsziel dieser 250 000 hinausschieben wollte. – Benko wurde sicher schon vorher, vor dem Ende der Abschlussermittlung der WKStA, einvernommen. Hat er das Ihrer Erinnerung nach nie vorher zu Protokoll gegeben?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, wie ich bereits ausgeführt habe wird uns der Ermittlungsakt nicht vorgelegt. Wir bekommen den Bericht mit schriftlichen Ausführungen und dem Entwurf entweder der Einstellungsbegründung oder einer Anklageschrift. Zu den Einzelheiten dieser Ermittlungsverfahren, aus welchen Gründen und warum eingestellt worden ist, verweise ich auf die in der Ediktsdatei abrufbare schriftliche Einstellungsbegründung. Da wird im Detail darauf eingegangen, aus welchen Gründen die Oberstaatsanwaltschaft nicht davon ausgegangen ist, dass eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber war es im Vorhabensbericht der WKStA enthalten, dass Benko damit gemeint hat, er wolle nur das Zahlungsziel hinausschieben?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ich habe den Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft zu beurteilen und nicht jenen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und da das Ergebnis der Begründung der Oberstaatsanwaltschaft vertretbar war, gibt es für uns auch keine Möglichkeit, eine Weisung zu erteilen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme an, denn meine Interpretation war, dass es eben nicht bekannt war, denn sonst wären es zu diesem Zeitpunkt ja keine neuen Beweise gewesen. Halten Sie es – Sie sind ja ein erfahrener Mann in Sachen Justiz – aber für glaubhaft, dass ein Milliardär ein Zahlungsziel für 250 000 Euro aufschieben möchte?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, noch einmal: Es sind von mir nicht Mutmaßungen oder Befindlichkeiten zu beantworten, sondern Wahrnehmungen. (Abg. Tomaselli: Mhm!) Ich habe Ihnen meine Wahrnehmungen zu dem Fall gesagt. Es ist öffentlich einsehbar, wie es begründet worden ist, und man möge sich diese Einstellungsbegründung durchlesen und dann die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Anwalt Böhmdorfer – das kann man eben auch der Anfragebeantwortung entnehmen – hat am 10. September einen Schriftsatz bei der Oberstaatsanwaltschaft eingegeben. Dazwischen ist bei der WKStA der Vorhabensbericht entstanden. Dann hat er, obwohl der Bericht bei der WKStA fertig gewesen ist, am 22. und 23. September einen neuen Schriftsatz mit eben neuen Beweisen eingegeben, deshalb die Frage: Haben Sie eine Wahrnehmung, wieso diese Beweise nicht schon am 10. September im Schriftsatz enthalten waren?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete und Herr Verfahrensrichter, ich muss jetzt wieder sagen: Ich sehe bei dieser Frage keinen Gegenstand des Untersuchungsausschusses betroffen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es im Fall Benko Dienstbesprechungen oder waren Dienstbesprechungen mit dem Inhalt dieser Causa Chalet in Lech angesagt?

Mag. Christian Pilnacek: Auch das haben, glaube ich, beide Anfragen der jeweiligen Justizminister deutlich ausgeführt. Ich verweise auf die Anfragebeantwortungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Lassen Sie es uns auch wissen: Ja oder Nein? (Abg. Stögmüller: Sie können sich nicht auf die Anfragebeantwortung ...! – Auskunftsperson Pilnacek: Was bitte? – Abg. Stögmüller: Sie können nicht auf die Anfragebeantwortung ...!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, ich bitte um eine Einschätzung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Damit bringt er offensichtlich zum Ausdruck, dass er nicht mehr sagen kann, als in der Anfragebeantwortung ohnedies drinnen steht, nicht? Ja? (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich bin ziemlich sicher, dass eher die sehr große Minderheit hier hierinnen die Anfragebeantwortung gelesen hat. Deshalb wäre es schön, wenn man mit Ja oder Nein antwortet. Gab es Dienstbesprechungen mit dem Inhalt Fall Benko, Ja oder Nein? Das kann man ja sagen.

Mag. Christian Pilnacek: Ja, wenn Sie - - Noch einmal: Welcher Untersuchungsgegenstand ist betroffen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das habe ich schon ausführlich begründet, und der Verfahrensrichter hat es zugelassen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe diese Frage im Zusammenhang mit dieser im Untersuchungszeitraum liegenden Anfragebeantwortung zugelassen. Ich kenne das nicht, Frau Abgeordnete. Ich habe mein Exemplar, das ich bekommen habe, der Auskunftsperson zur Verfügung gestellt. Ich kann es nicht einmal nachlesen. Ich würde Sie daher bitten, mir zu sagen: Wann sollen diese Gespräche gewesen sein? (Abg. Tomaselli: Das weiß ich ja nicht!) War das im Untersuchungszeitraum?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kann sein, dass sie im Untersuchungszeitraum gelegen sind, weil eben die Veröffentlichung der Einstellungsbegründung – die Öffentlichkeit wusste ja gar nichts – erst Anfang August 2019 war. Zwischen Einstellung und Veröffentlichung der Einstellungsbegründung liegen drei Jahre, die allesamt im Untersuchungszeitraum liegen. Das könnte man rein theoretisch immer wieder besprochen haben: Veröffentlichen wir das oder nicht?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn es im Untersuchungszeitraum gelegen ist, dann würde ich die Auskunftsperson bitten, darauf zu antworten. Wenn man es nicht weiß, dann sagt man darauf: Ich habe darüber keine Wahrnehmung. – Damit, glaube ich, wäre eine Antwort gegeben. Man kann vieles nicht wissen.

Mag. Christian Pilnacek: Im Untersuchungszeitraum hat es keine Dienstbesprechungen gegeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann gehen wir vielleicht weiter zu der verspäteten Veröffentlichung. Ist das eher üblich oder ungewöhnlich, dass man erst drei Jahre später die Begründung zur Einstellung eines Verfahrens von so großem öffentlichen Interesse veröffentlicht?

Mag. Christian Pilnacek: Die Umstände, unter denen eine Einstellungsbegründung zu veröffentlichen ist, sind abstrakt im § 35a des Staatsanwaltschaftsgesetzes umschrieben. Die Oberstaatsanwaltschaft hat sich nach einer kritischen medialen Berichterstattung über dieses Verfahren entschieden, dass die Einstellungsbegründung zu veröffentlichen ist. Ich halte das auch für gut, weil die Öffentlichkeit ein Recht hat, in transparenter Weise die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften nachvollziehen zu können. Ich begrüße – das sage ich Ihnen auch gerne – jede Veröffentlichung einer Einstellungsbegründung, weil es uns auch in der medialen Darstellung viel leichter gemacht wird, wenn man sich auf eine ausführliche und gute Darstellung der Gründe, entweder für die Einstellung in diesem Fall - -, wenn das zum Ausdruck gebracht wird.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie würden mir aber beipflichten, wenn es um Transparenz geht, dass die zeitliche Nähe zwischen Einstellung und Veröffentlichung wohl wünschenswert ist und es nicht 32 Monate sind?

Mag. Christian Pilnacek: Wenn Sie die Berichterstattung zum Einstellungszeitpunkt und über dieses Verfahren im Rahmen eines Medienspiegels beobachten, so war dieses Verfahren nicht von einer hohen Aufmerksamkeit zum Einstellungszeitpunkt gekennzeichnet. Durch diese kritische Berichterstattung ist eben ein anderer Aspekt entscheidend geworden; und, wie gesagt, ich begrüße jede Möglichkeit, Entscheidungen der Staatsanwaltschaften nachvollziehen und dokumentieren zu können.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Schon im Jahr 2015 und auch noch Anfang 2016 haben wir aber einige Medienberichte zu dieser Causa gefunden, zum Beispiel im „Kurier“, aber natürlich auch in den Bundesländerzeitungen im Westen. Das Ungewöhnliche an diesem Fall war ja, dass man mit der Begründung, dass es berichtspflichtig ist, das öffentliche Interesse unterstellt hat, aber dann bei der Nichtveröffentlichung der Einstellung zum selben Fall gesagt hat, es gibt weniger öffentliches Interesse. Ist Ihnen darüber hinaus ein weiterer Fall bekannt, bei dem das so war?

Mag. Christian Pilnacek: Also mir sind jetzt - - Ich kann Ihnen kein konkretes Verfahren nennen, aber es gab und gibt Fälle, in denen wir nachträglich wegen zunehmender kritischer Berichterstattung die Begründung anordnen und vornehmen, beziehungsweise die Oberstaatsanwaltschaft, denn, wie gesagt, man kann sich nur gut medial äußern und Kritik entgegentreten, wenn die Gründe auch offengelegt werden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Waren Sie dann bei der Veröffentlichung der Einstellungsbegründung in irgendeiner Form eingebunden?

Mag. Christian Pilnacek: Ich bin informiert worden, dass die Oberstaatsanwaltschaft vorhat, diese Begründung zu veröffentlichen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): 30 Sekunden habe ich? – Okay.

Ist es auf Druck von Recherchen von Journalistinnen und Journalisten passiert, dass man es veröffentlicht hat?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt – das habe ich jetzt, glaube ich, drei Mal ausgeführt –: Es war der Anlass eine kritische Berichterstattung. Ich möchte nicht sagen, dass sich die Oberstaatsanwaltschaft unter Druck setzen lässt, aber einer kritischen Berichterstattung begegnet man am besten mit transparenten Entscheidungsgründen, und daher die Veröffentlichung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenige Tage später werden Sie im „Profil“ zitiert: „Wir haben in der Umsetzung dieser Bestimmung Schwierigkeiten. Wir arbeiten aber daran, das transparenter zu gestalten.“ – Welche Schwierigkeiten gibt es in der Umsetzungen und welche Schwierigkeiten gab es in diesem konkreten Fall?

Mag. Christian Pilnacek: In dem konkreten Fall hat es gar keine Schwierigkeiten gegeben. Ich glaube, meine Äußerung in dem „Profil“-Interview hat wiederum überhaupt keinen Bezug zum Verfahrensgegenstand, aber ich beantworte es Ihnen trotzdem gerne: Es ist natürlich ein zusätzlicher Aufwand für die Staatsanwaltschaften, eine Begründung so zu veröffentlichen oder so auszuführen, dass es auch veröffentlichungswürdig ist. Jeder Aufwand wird kritisch gesehen, und wir versuchen aber vermehrt, auch die Staatsanwaltschaften anzuweisen, in wichtigen Fällen die Begründung offenzulegen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Abschlussfrage in der ersten Runde, bitte!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die paar Sekunden möchte ich mitnehmen. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Alles klar.

Wir kommen somit zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Sektionschef! Ich komme zum Anfang der Ermittlungen nach Veröffentlichung des Ibizavideos. Die Kommunikation zur Staatsanwaltschaft Wien und auch zur WKStA war sehr unterschiedlich. Ich möchte als erstes Dokument 64205, Seite 12, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da geht es um die E-Mail von Oberstaatsanwalt Fuchs an Maria Luise Nittel, also Staatsanwaltschaft Wien, vom 20. Mai, das heißt, vom Montag nach der Veröffentlichung, in dem er sie Bezug nehmend auf die Berichterstattung über das Ibizavideo „um Prüfung eines möglichen Anfangsverdachtes in Richtung § 120 StGB“ – also Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten – „sowie um Berichterstattung [...] gem. § 8 [...] StAG“ bittet und mit „herzlichen Dank“ schließt.

Die Kommunikation mit der WKStA gestaltete sich anders – ich lege Dokument 64200, Seiten 10 und 11, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da wurde vonseiten Fuchs um nichts gebeten, sondern eine Weisung erteilt; das ergibt sich daraus, dass in der E-Mail auf § 29 StAG verwiesen wird. Diese E-Mail stammt auch nicht vom Montag, wie Sie auf Seite 1 sehen, sondern vom 18.5., also vom Samstag, 21.15 Uhr spätabends, und geht eben an die WKStA, an Vrabl-Sanda. Da wird – auch wiederum aufgrund der Veröffentlichung des Videos – ersucht, „im Rahmen von Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachtes [...] das [...] Videomaterial von den [...] Medienunternehmen [...] beizuschaffen“ – eben mit Verweis auf § 29 StAG, den Paragraf betreffend Weisungen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Haben Sie Wahrnehmungen zu diesen E-Mails?

Mag. Christian Pilnacek: Diese E-Mails sind uns im Zuge einer Informationsberichterstattung vorgelegt worden, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurden sie mit Ihnen abgesprochen?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ich habe die Frage schon beantwortet: im Zuge einer Informationsberichterstattung nachträglich vorgelegt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also nur nachträglich.

Haben Sie auch die Wahrnehmung, dass da eine Weisung an die WKStA erteilt wurde, eben nicht in dem Sinne, da ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sondern, im Gegenteil – wir sehen da keinen Anfangsverdacht –, nur einmal Erkundigungen einzuholen.

Mag. Christian Pilnacek (in den Unterlagen blätternd): Also ich glaube, dass sich die Weisung selbst erklärt und auch auf die Bezug habende Gesetzesbestimmung verweist – § 29 StAG –; ich verstehe daher Ihre Frage nicht, ob das eine Weisung ist oder nicht. – Ja, ist eine Weisung, steht ja alles schriftlich da.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und warum wird diese Weisung gegeben?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, da müssen Sie den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das werden wir danach gleich tun.

Fuchs hat sich in dieser E-Mail an die WKStA ja auch klar geäußert, dass er die Medienarbeit zu diesem Verfahrenskomplex ausnahmslos bei der Medienstelle der OStA sieht. Warum wurde da der OStA die Medienarbeit vorbehalten?

Mag. Christian Pilnacek: Ich bin Auskunftsperson über meine Wahrnehmungen und nicht über Interpretationen der Verhaltensweisen anderer Organe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, das wurde auch nicht mit Ihnen abgesprochen? (Abg. Krainer: Frage!)

Mag. Christian Pilnacek (beide Hände hebend): Ich weiß nicht, ob das eine Frage ist. (Abg. Krainer: Ja, das war eine Frage!) – Haben Sie Assistenzleistung? (Abg. Krainer: Nein, aber ich bin ...!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe schon die nächste Frage gestellt: Das heißt, das wurde nicht mit Ihnen abgesprochen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich ersuche wieder um Ordnung. Am Wort ist Frau Abgeordnete Krisper, und es wurde eine Frage an die Auskunftsperson gestellt; die anderen Gespräche bitte einstellen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vielleicht haben Sie es akustisch nicht gehört: Das heißt, das wurde nicht mit Ihnen abgesprochen?

Mag. Christian Pilnacek: Es war so, dass wir in dieser Sache an diesem nämlichen Freitag auch telefoniert haben. Bundesminister Dr. Moser wollte die Medienarbeit zentralisiert wahrgenommen haben, und daher diese Weisung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt: sehr wohl in Absprache mit Ihnen und Fuchs?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, wir haben darüber gesprochen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ah doch, also nicht nur danach über Informationswege davon erfahren?

Mag. Christian Pilnacek: Über die konkreten E-Mails im Zuge der Informationsberichterstattung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Über die Medienarbeit aber akkordiert?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, das Ersuchen des Justizministers Dr. Moser habe ich an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft weitergegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Entsprechend hat sich Klackl am Montag, 20. Mai, in „Ö1“ geäußert: „Konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat lassen sich nicht gewinnen. Ein Ermittlungsverfahren ist daher zumindest derzeit nicht zulässig.“

Ich frage gleich weiter, weil Sie gemeint haben, dass Sie in Rücksprache mit Minister Moser freitagabends mündlich Oberstaatsanwalt Fuchs die Weisung erteilt haben, das Video herbeizuschaffen: Was waren generell Ihre ersten dienstlichen Handlungen nach Bekanntwerden des Ibizavideos?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe pflichtgemäß mit meiner Ressortleitung Rücksprache gehalten, und wir haben uns beide natürlich darum kümmern müssen, dass diesem Videomaterial und den Inhalten nachgegangen wird, dass entsprechende Prüfungen eingeleitet werden; und das habe ich an die Oberstaatsanwaltschaft Wien im Dienstweg weitergegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist eine mündliche Weisung zulässig?

Mag. Christian Pilnacek: Wenn es eine Weisung zur Sachbehandlung ist, dann ist sie schriftlich zu erteilen und zu begründen; das finden Sie in den §§ 29 folgende Staatsanwaltschaftsgesetz. Hier war es keine Weisung zur Sachbehandlung, sondern das Ersuchen, Ermittlungen einzuleiten beziehungsweise das Video beizuschaffen und Anfangsverdacht zu prüfen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wo findet sich ein Ersuchen im StAG? Was ist das für ein Format?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube – wenn Sie nachlesen –, dort ist ausdrücklich von Ersuchen die Rede.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und warum keine schriftliche Weisung?

Mag. Christian Pilnacek: Weil es in diesem Fall nicht notwendig war. Es war eilbedürftig, und es war nicht notwendig, das hier entsprechend zu verschriften.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und wo findet sich das mündliche Ersuchen im StAG?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, das StAG behandelt Weisungen zur Sachbehandlung. Daneben gibt es aber ebenso Weisungen nach Beamten-Dienstrechtsgesetz. Die Staatsanwaltschaften unterliegen auch dem Beamten-Dienstrechtsgesetz und auch auf Basis dessen können Weisungen erteilt werden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat Justizminister Moser – soweit Ihnen wahrnehmbar – selbst unternommen oder für Wünsche geäußert?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, es war an diesem Wochenende – wie überall – eine große Aufregung. Er hat keine Wünsche geäußert, er hat mit mir gesprochen, was jetzt zu tun sei; und natürlich ist es nicht die Aufgabe des Justizministeriums, eine Verdachtslage zu prüfen, Ermittlungen zu führen, sondern das obliegt den Staatsanwaltschaften, und diesen Weg haben wir beschritten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben also keine Wahrnehmungen zu Aufträgen oder Wünschen irgendeiner Art, Priorisierungen?

Mag. Christian Pilnacek (erheitert): Es war, glaube ich, wie insgesamt natürlich vordringlich, weil das Ganze halt mit allen Folgerungen wohl die Republik erschüttert hat – und es wird wohl niemand annehmen, dass der Justizminister das achselzuckend zur Kenntnis nimmt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, deswegen meine Frage (Auskunftsperson Pilnacek: Ja, er hat gefragt - -!), ob es Wünsche, Aufträge, Priorisierungen gab.

Mag. Christian Pilnacek: Habe ich beantwortet. Er hat gefragt, was zu tun ist, was wir zu tun haben. Er wollte die Medienarbeit zu Beginn jedenfalls zentralisiert haben, und das ist so gemacht worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat er gemeint, was Sie zu tun haben?

Mag. Christian Pilnacek: Er hat nicht gemeint, was ich zu tun habe; er hat sich beraten lassen, was zu tun sei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es dazu schriftliche Aufzeichnungen?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, uns liegt auch nichts vor. (Auskunftsperson Pilnacek: Ich habe es nicht verstanden!) – Sonst würde es uns vielleicht auch vorliegen.

Ich komme zu Thomas Schmid: Kennen Sie Herrn Thomas Schmid?

Mag. Christian Pilnacek: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Woher?

Mag. Christian Pilnacek: Ich kenne Thomas Schmid aus meiner Zeit als Generalsekretär; er war das Gegenüber im Finanzministerium.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 63644 vor, das hier schon mehrfach diskutierte Schreiben der WKStA über: „Allfälliges freundschaftliches Verhältnis zwischen [...] SCHMID und Sektionschef [...] PILNACEK“, das Ihnen wohl auch bekannt ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Christian Pilnacek: Was war die Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass es Ihnen wohl auch bekannt ist, ist die Frage.

Mag. Christian Pilnacek: Ja, ist mir bekannt (Abg. Stögmüller: Wir hören Sie nicht, Sie müssen zum Mikro kommen!), ist ja durch die Medien rauf- und runtergespielt worden, nicht? Ich meine, so geht man halt auch um, mit persönlichen E-Mails; das ist genau die Art und Weise.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist ein Schreiben der WKStA, in dem es um eine mögliche Anscheinsbefangenheit Ihrer Person geht.

Ich komme zu Seite 13, wo es um eine Konversation nach der „ZIB 2“ am 15. Mai geht; Sie waren bei Lorenz-Dittlbacher, und Schmid gratuliert Ihnen: „Das war ein irre guter Aufritt [...]! Sachlich und ruhig. Echt gut erklärt. Die Journalistin war ja schließlich sogar auf deiner Seite :-)) Gratulation - da habe ich echt Respekt!“ – Sie antworten: „Danke, Deine Rückmeldung bedeutet mir viel“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Wie würden Sie Ihr Verhältnis beschreiben?

Mag. Christian Pilnacek: Professionelles Arbeitsverhältnis in der Runde der Generalsekretäre, Konferenz der Generalsekretäre, bei vielen Verhandlungen über Budgetnöte des Justizressorts.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu Seite 16, Juni 2018. Niedrist schreibt an Schmid: „Hi Tom! Darf ich mit deinem Kommen“ bei meinem Fest „rechnen? Pilnacek nimmt dich sicher mit“. – Antwort Schmid: „Hey mein lieber! Bin noch am Berg Athos!!! Komme erst am Sonntag [...]! Wäre sonst gerne gekommen.“

Haben Sie sich sonst - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Stimmt es, dass die Personen im Justizministerium, die Ihre Anscheinsbefangenheit geprüft haben, hierarchisch entweder unter Ihnen sind oder mit Herrn Jirovsky auch Bestandteil des Dokuments betreffend Anscheinsbefangenheit der WKStA?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, das ist hier im Ausschuss schon durch die Frau Justizministerin - - die mir ja nicht unterstellt ist, wie Sie wissen, glaube ich, Frau Abgeordnete, sondern meine Ressortleitung darstellt. Die Ressortleitung, die Frau Justizministerin, hat entschieden, dass keine Befangenheit vorliegt; die ist mir nicht unterstellt. (Abg. Krisper: Das war nicht meine Frage!) – Sie haben mich gefragt, ob die Entscheidung durch unterstellte Personen getroffen worden ist. Ich sage Ihnen: die Ressortleitung. (Abg. Krisper: Die Beurteilung!) Ich habe Ihre Frage beantwortet, und Sie können nicht immer sagen: „Das war nicht meine Frage!“

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Beurteilung durch hierarchisch unter Ihnen stehende Personen beziehungsweise Herrn Jirovsky, der auch Teil des Schreibens - -

Mag. Christian Pilnacek: Herr Dr. Jirovsky hat in dienstrechtlichen Angelegenheiten überhaupt keine Funktion.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Laut Justizministerin war er in die Beurteilung miteingebunden, daher meine Frage.

Mag. Christian Pilnacek: Er hat das, die Berichterstattung, fachaufsichtlich geprüft, weil man sich ja grundsätzlich die Frage stellen muss - - Das wissen Sie ja sicher auch, wie die StPO einen Zufallsfund definiert, und als große Datenschützerin wissen Sie ja auch, dass man Daten nur verarbeiten kann, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Ein Zufallsfund wird in der StPO so definiert, dass es Daten sind, die auf die Begehung einer anderen Straftat hinweisen; und in dieser Weise hat Jirovsky geprüft, ob diese Datenverarbeitung in dieser Form überhaupt einen zulässigen Dateneingriff darstellt. (Abg. Krisper: Dann bleiben nur mehr - -!)

Die Frage meiner Befangenheit ist von Dienststellen im Justizministerium beurteilt worden, denen die dienstrechtlichen Agenden zugewiesen sind, und die letzte Entscheidung hat die Frau Justizministerin getroffen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Abschlussfrage, bitte, in der ersten Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Jirovsky wegfällt, bleiben für die Beurteilung ja nur mehr hierarchisch unter Ihnen Stehende. – Danke sehr.

Mag. Christian Pilnacek: Also das ist jetzt die typische Art der Fragestellung, die jedenfalls unzulässig ist. Sie stellen im Nachhinein irgendetwas fürs Protokoll fest (Abg. Krisper: Stimmt das?), als wäre es irgendwie so von mir beantwortet worden. (Abg. Krisper: Stimmt das?) Es hat nichts damit zu tun.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann frage ich Sie: Stimmt das?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Ich darf - -

Mag. Christian Pilnacek: Jirovsky ist mir untergeordnet, hat aber die dienstrechtliche Prüfung nicht vorgenommen. (Abg. Krisper: Das haben wir schon - -! Habe ich auch nicht - -!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf festhalten, dass ich hier den Vorsitz führe und ich am Wort bin.

Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Ich ersuche alle Fragesteller und die Auskunftsperson, wieder ein wenig Emotion herauszunehmen und die Fragen in aller Ruhe zu beantworten.

Wir kommen zur Fraktion der ÖVP. – Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gödl. (Abg. Krainer: Mir wäre keine Emotion der Befrager aufgefallen!)

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Mag. Pilnacek, ich lege Ihnen eingangs ein Dokument vor, und zwar das Dokument 64809, Seite 62, circa in der Mitte; ich möchte daraus nur eine Aussage von Frau Bundesministerin Alma Zadić vorlesen, nämlich im Anhang an das, was gerade diskutiert wurde: „Parallel dazu habe ich den Sachverhalt auch von der für die dienstrechtlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter meines Hauses zuständigen Fachabteilung in der Präsidialsektion prüfen lassen. Diese hat dann am 25.5. meinem Kabinett mitgeteilt, dass sie übereinstimmend auch mit den Ausführungen der Sektion IV zu dem Schluss kommt, dass hier keine Befangenheit vorliegt.“ – Das möchten wir nur der Vollständigkeit halber anführen.

Herr Mag. Pilnacek, ich möchte Ihnen eingangs zum Bereich Fachaufsicht und Informationsfluss respektive Weisungskette ein paar Fragen stellen: Sie leiten als Sektionschef ja die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Wie kann man sich das vorstellen? Wie läuft die Fachaufsicht ab?

Mag. Christian Pilnacek: Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen. Grundsätzlich wird die Fachaufsicht gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft ausgeübt, und das Berichtssystem sieht eben Vorhabensberichte vor, wenn das Verfahren zu beendigen ist – also über jede Art der Verfahrensbeendigung, sei es Einstellung, sei es Anklage, sei es eine diversionelle Erledigung, ist uns zu berichten –; und in bedeutenden Verfahren sind wir im Wege von Informationsberichten im Nachhinein über bedeutende Verfahrensschritte zu informieren.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Können Sie uns Ihre Wahrnehmungen und Erfahrungen betreffend die Fachaufsicht gegenüber den Staatsanwaltschaften beziehungsweise Oberstaatsanwaltschaften schildern?

Mag. Christian Pilnacek: Darf ich Sie ersuchen, das irgendwie konkreter - -, wie - -

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Um es konkret zu sagen: Wie sind Ihre Wahrnehmungen und Erfahrungen hinsichtlich der Fachaufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, ganz grundsätzlich: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, deren Weiterentwicklung ich ja maßgeblich legistisch begleitet habe – und auch die personelle Ausstattung –, ist eine im hohen Ausmaß spezialisierte Staatsanwaltschaft mit bestausgebildeten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die ja sozusagen auch die Möglichkeit erhalten haben, ein Postgraduate zum Wirtschaftsstrafrecht zu absolvieren, das sie auch alle erfolgreich abgeschlossen haben. Sie hat die erforderlichen Fachexperten und tritt aufgrund ihrer Fachkompetenz natürlich nuanciert eigenständig auf.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Welche Berichterstattungspflichten bestehen an die Sektion IV, Strafrecht, im Bundesministerium?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt: In sogenannten glamourösen Fällen, also wo eine bedeutende Institution der Republik, der Gesellschaft betroffen ist, sind uns über die Beendigung des Verfahrens, über die in Aussicht genommene Verfahrensbeendigung, Vorhabensberichte zu erstatten; davor sind uns Informationsberichte über bedeutende Verfahrensschritte zu erstatten, und zwar im Nachhinein, also nachdem diese angeordnet und durchgeführt wurden.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Und welche Berichtspflichten haben die Staatsanwaltschaften beziehungsweise die WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft?

Mag. Christian Pilnacek: Grundsätzlich im gleichen Ausmaß, mit einer Einschränkung: Als Konsequenz der Durchsuchungen in der BVT-Causa hat die Oberstaatsanwaltschaft angeordnet, dass bei Durchsuchungsanordnungen in bedeutenden Institutionen der Republik diese Anordnung nach gerichtlicher Bewilligung drei Tage vor deren Durchführung vorzulegen ist.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Abschließend zu diesem Punkt: Welche Berichtspflichten hat die Oberstaatsanwaltschaft an das Bundesministerium?

Mag. Christian Pilnacek: Die Oberstaatsanwaltschaft hat uns über das Vorhaben der Verfahrensbeendigung zu berichten und hat uns die von mir bereits erwähnten Informationsberichte vorzulegen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Dann bleiben wir gleich bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ganz allgemein: Wie beurteilen Sie die Qualität der Arbeit der WKStA?

Mag. Christian Pilnacek: Wie auch bereits gesagt, sage ich Ihnen, dass die Qualität eine sehr anspruchsvolle ist, wie bei allen anderen Staatsanwaltschaften und überall, wo gearbeitet wird – mich eingeschlossen –, kommen da und dort natürlich Fehler vor.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Können Sie uns sagen, wie viele Verfahren pro Jahr von der WKStA circa geführt werden?

Mag. Christian Pilnacek: Müsste ich jetzt in der Statistik nachsehen, habe ich jetzt keine konkrete Zahl im Kopf.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Größere Anzahl, kleinere Anzahl?

Mag. Christian Pilnacek: Na, eine hohe Anzahl.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wie viele Verfahren werden noch vor der Anklage eingestellt?

Mag. Christian Pilnacek: Also über den Durchschnitt gesprochen werden etwa nur in einem Drittel der Fälle - - werden mit Anklage beendet.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Und der andere Teil wird eingestellt, okay, ja.

Wie lange beträgt die Dauer der Entscheidung hinsichtlich der Einstellung eines Verfahrens oder betreffend Anklageerhebung?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, wir können nur Durchschnittsbetrachtungen anstellen, und das hängt dann jeweils vom Einzelfall ab, wie lange die Verfahrensdauer ist. Wie Sie wissen, haben wir ja mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2013 eine Bestimmung über die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens eingeführt, und diese dreijährige Ermittlungsdauer kann nur im Wege eines gerichtlichen Beschlusses verlängert werden, wenn objektive Gründe vorliegen, die diese Verfahrensdauer rechtfertigen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wie ist die Verfahrensdauer bei Verfahren, die andere Staatsanwaltschaften betreffen? Gibt es da einen Unterschied zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, dadurch, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ja in einem hoch spezialisierten Gebiet tätig ist, im Bereich der großen Wirtschaftskriminalität und der Korruption, sind solche Vergleiche aus meiner Sicht auch nicht aussagekräftig; aber natürlich sind die schwierigsten und kompliziertesten Fälle bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Das wirkt sich auch auf die Verfahrensdauer aus.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Und offensichtlich dann auch auf die Erfolgsquote von abgeschlossenen Verfahren und Verurteilungen.

Gibt es eigentlich offizielle Kennzahlen, so eine Art Evaluierungsbericht über die Ausgänge?

Mag. Christian Pilnacek: Es gibt sozusagen Berichte der inneren Revision, die sich sozusagen ganz allgemein über Struktur- und Geschäftsgang bei Staatsanwaltschaften - - mit Struktur und Verfahren bei den Staatsanwaltschaften befassen, und der letzte Revisionsbericht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stammt aus dem Jahre 2017.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wie Sie wissen, war bei uns hier im Ausschuss ganz am Anfang auch der Herr Staatsanwalt Mag. Purkart und hat ausgesagt. Er hat auch eine Aussage getätigt, zu der wir Ihnen einen Ausschnitt aus dem Stenographischen Protokoll der Befragung von Mag. Purkart vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es ist auf Seite 3 ganz unten, geht dann über auf Seite 4. Er formuliert da wie folgt: „Wir ermitteln deshalb regelmäßig auch gegen die mächtigsten, reichsten, am besten vernetzten Personen dieser Republik, hochrangige Politiker, Milliardäre, Weltkonzerne, Banken – also in Verfahren wie diesem. Sie sind die Nagelprobe des Rechtsstaats.“

Können Sie mit dieser Einschätzung etwas anfangen oder sich ihr anschließen?

Mag. Christian Pilnacek: Also grundsätzlich, glaube ich, bin ich auch nicht Auskunftsperson über meine Einschätzungen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Okay. Ja, ist das nicht eine Unterstellung, die Mag. Purkart damit zum Ausdruck bringt?

Mag. Christian Pilnacek: Ich sage Ihnen, für meine Definition stehen Staatsanwälte für etwas und nicht gegen etwas. Die Staatsanwaltschaften stehen für Objektivität, ein Fair Trial, angemessene Berücksichtigung der Rechte der Beschuldigten und der Opfer des Verfahrens, daher für Umsetzung des Rechtsstaates.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Schon, aber lassen sich durch derartige Aussagen nicht irgendwie auch Rückschlüsse auf das Selbstverständnis der WKStA ziehen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, Sie - - Man muss die Sichtweise immer so beurteilen, wie es sich für die jeweilig handelnden Personen darstellt, und natürlich stellt es sich für einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft anders dar als für mich, der in einer wesentlich abgehobeneren Position tätig ist, wenn man tagtäglich mit Ermittlungen in diesen Spezialfällen beschäftigt ist. Das prägt sicherlich auch die Sichtweise und das Denken.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Am 1. April 2019 hat eine Dienstbesprechung zwischen Staatsanwälten der WKStA und Ihnen stattgefunden. Dabei wurden Sie illegalerweise mittels Tonband aufgenommen. Wer waren die Teilnehmer dieser Dienstbesprechung?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, ich glaube, wir können jetzt nicht den Eurofighter-Untersuchungsausschuss noch einmal einsetzen – das würde den Abgeordneten obliegen –, aber ich sehe keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Na ja, dieses Thema ist vom Untersuchungsgegenstand insofern umfasst, als ja der Verdacht im Raum stand, dass die ÖVP Sie da so gedrängt haben könnte, das Eurofighter-Verfahren abzudrehen, Stichwort Einflussnahme auf Entscheidungsträger, und genau das Gleiche steht ja hier auch immer wieder im Raum. Deswegen stellen wir auch diese Frage, deswegen möchte ich sie auch noch einmal stellen: Wer aus der WKStA hat die Anfertigung der Tonbandaufzeichnung veranlasst?

Mag. Christian Pilnacek: Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich mit den Ermittlungen, die in dieser Causa und den strafrechtlichen Prüfungen geführt worden sind, naturgemäß wegen Ausgeschlossenheit nicht befasst war.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ja, aber ist diese Tonbandaufnahme nicht ein unglaubliches Zeichen für das Misstrauen Ihnen gegenüber?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, das ist wieder eine Wertung, die nicht meine Wahrnehmung betrifft.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Na ja, gut, Sie sind auch unmittelbar betroffen. Wie aber haben Sie darauf reagiert, als Sie davon erfahren haben?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, erfreut war ich nicht.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Weshalb, glauben Sie, hat die WKStA zu solchen Mitteln gegriffen? Oder ist dieses Ver- -

Mag. Christian Pilnacek: Also dazu habe ich jetzt auch - - Sie fragen mich, was meine Befindlichkeiten sind. Das sind aber nicht meine Wahrnehmungen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Wenn, dann muss man das die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich verfolge Ihre Fragen, Herr Abgeordneter, sehr genau. Ich würde Sie bitten, die Auskunftsperson wirklich über Wahrnehmungen zu befragen und nicht über Befindlichkeiten. Wenn Sie hier die Aussage des Herrn Staatsanwaltes Purkart vorlesen und fragen, wie er dazu steht – das sind Dinge - -

Sie fragen ihn über etwas, was er wissen kann oder wissen soll, wenn er es nicht weiß, wird er Ihnen das als Antwort geben; aber Wertungsfragen bitte ich Sie in diesem Zusammenhang nicht zu stellen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ich glaube aber, dass man Fragen, bei denen jemand selbst betroffen ist, schon stellen kann. Da sind vorhin ganz andere Fragen zugelassen worden.

Ich möchte dann abschließend dazu fragen: Ist dieses Vorgehen nicht ein Verstoß gegen das Objektivitätsgebot, zu dessen Einhaltung die WKStA eigentlich verpflichtet ist?

Mag. Christian Pilnacek: Also ich tu mir bei der Beantwortung deswegen schwer, weil ich da wieder zu einer Wertung eines bestimmten Verhaltens aufgerufen werde, die mir im Grunde genommen nicht zusteht. Ich war und bin in dieser Causa ausgeschlossen und naturgemäß befangen, und daher kann ich dazu nicht mehr sagen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Gut. Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 1 Minute 30 Sekunden.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ich wechsle jetzt den Themenbereich ein wenig. Herr Rothensteiner war ja auch hier bei uns als Auskunftsperson. Er hat zu Protokoll gegeben, dass es am 12. November eine Hausdurchsuchung gegeben hatte und er da auch sein Handy und sein I-Pad übergeben hatte. Er hat, als er vor zwei Wochen hier ausgesagt hat, berichtet, dass er es noch nicht zurückbekommen hat. Ist das ein üblicher Vorgang?

Mag. Christian Pilnacek: Die Dauer der Auswertung? Ob das ein - - (Abg. Gödl: Ja, dass er auch nach Monaten - -!) Also üblich - - Man kann so schwer mit Üblichkeit argumentieren, weil in diesem Fall eine große Menge an Datenträgern und elektronischen Daten zu sichten und auszuwerten ist, dass es - -, bei den, jetzt sage ich einmal, IT-Experten, die uns hier auch nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen. Und in Anbetracht all dieser Umstände würde ich sagen, muss man das akzeptieren, dass die Auswertung längere Zeit in Anspruch nimmt.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Sektionschef, immer wieder finden Aktenteile in den Medien das Licht der Öffentlichkeit, die noch nicht einmal dem Untersuchungsausschuss geliefert wurden. Zum Teil handelt es sich um Verschlussakten, in deren Inhalte die Beschuldigten noch keine volle Akteneinsicht hatten. Dazu frage ich Sie: Wurde im Justizministerium über diese Problematik gesprochen?

Mag. Christian Pilnacek: Ja.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Mit wem?

Mag. Christian Pilnacek: Ich bin im laufenden Austausch mit meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, wie wir Leaks in besserem Umfang zumindest nachvollziehen können, und wir würden dazu auch unter wissenschaftlicher Beteiligung - - Wir hätten eine größere Tagung zu diesem Thema veranstaltet, die ist Covid-bedingt leider nicht zustande gekommen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Welche Lösung wäre dafür angedacht?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, es ist eine Lösung im Zuge der Digitalisierung zu entwickeln, die wird uns schon viel helfen. Wenn alle Ermittlungsakten elektronisch geführt werden, ist jedenfalls durch die Zugriffsprotokollierung schon ein höheres Maß an Nachvollziehbarkeit gegeben.

Man muss sich aber bewusst sein, dass man unzulässige Veröffentlichungen nie verhindern kann. Man kann es erschweren, aber zu verhindern – diesen Anspruch darf man nicht stellen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden noch.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Nehme ich in die nächste Fragerunde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Alles klar, danke sehr.

Wir kommen somit zur Fraktion der SPÖ. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe ein paar Fragen zum Thema Video. Sie haben vorhin gesagt, Sie haben das nicht aus den Medien erfahren, sondern durch ein Telefonat. Wann war das? – Es geht um die Sicherstellung des Ibizavideos.

Mag. Christian Pilnacek: Also ich müsste jetzt noch einmal im Kalender nachschauen, meiner Erinnerung nach war es Montag, der 25. Mai.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das haben Sie in einem schriftlichen Bericht erfahren oder wie war das?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, die Frau Leitende Staatsanwältin Dr. Nittel hat mich angerufen – nach Rücksprache auch mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt – und hat sich darüber beklagt, dass die Soko-Leitung ein Medienhintergrundgespräch am darauffolgenden Mittwoch durchführen möchte, und sie mit uns einerseits - - oder die Meinung vertreten hat, dass dieses Hintergrund- oder Mediengespräch zu einem unpassenden Zeitpunkt stattfindet, und wie wir uns dazu verhalten sollen und ob sich die Staatsanwaltschaft Wien an diesem Mediengespräch beteiligen soll. Und im Zuge dieses Telefonats hat sie so im Übrigen - - Im Übrigen hat die Soko das gesamte Video sichergestellt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben das informell erfahren?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, dass das gar nicht informell ist, es war ein Telefonat, in dem Nittel Unterstützung haben wollte, wie sie sich zu der von ihr abgelehnten Durchführung eines Mediengesprächs verhalten soll, und im Zuge dessen hat sie mir von diesem Video beziehungsweise der Sicherstellung des gesamten Videomaterials berichtet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, also das klingt für mich informell, weil Sie vorhin dargestellt haben: Es passiert alles schriftlich und alles formell, und informell passiert gar nichts.

Mag. Christian Pilnacek: Es ist so: Hier geht es ja nicht um einen Verfahrensablauf, sondern hier geht es darum, dass gefragt worden ist, wie man sich bei einer nicht erwünschten medialen Präsentation verhalten soll.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und daneben hat man informell die Information bekommen, dass eine HD durchgeführt worden ist mit einer Sicherstellung (Auskunftsperson Pilnacek: Na - -!), was man normalerweise formell in einem Informationsbericht bekommt (Auskunftsperson Pilnacek: Richtig!) – im Nachhinein. (Auskunftsperson Pilnacek: Richtig!) Das war ja auch im Nachhinein.

Mag. Christian Pilnacek: Das habe ich auch nachträglich im Wege eines Berichtsauftrags an die OStA Wien bemängelt: warum uns über den Umstand der Sicherstellung des gesamten Videos nicht schon mittels Informationsberichts zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis verschafft worden ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehr gut. Wann haben Sie das getan?

Mag. Christian Pilnacek: Unmittelbar in der Woche vom 25. Mai, nachdem ich eben von diesem Video erfahren habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es gibt ja den § 113 StPO, in dem in Absatz 2 steht: „Die Kriminalpolizei hat der Staatsanwaltschaft über jede Sicherstellung unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen zu berichten“. – Ist das in diesem Fall passiert?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, das habe ich auch schon ausgeführt: Die Soko – und das ist ja lange durch die Befragung des Leiters auch dargestellt worden – hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien nach gerichtlicher Bewilligung eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Zuge derer ist dieses Video aufgefunden worden, und über die vorgenommene Sicherstellung ist der Staatsanwaltschaft Wien im vorgesehenen Weg berichtet worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der vorgesehene Weg ist: unverzüglich mündlich, aber binnen 14 Tagen schriftlich. Oder ist das falsch, dass innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu berichten ist?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, und das ist auch vorgenommen worden. An die Staatsanwaltschaft Wien ist auf dem Weg berichtet worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Innerhalb von 14 Tagen?

Mag. Christian Pilnacek: Meines Wissens ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Oder ist nicht erst am 26. Mai schriftlich an die StA Wien berichtet worden?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, nein. Die StA Wien hat von der Sicherstellung des Videos unmittelbar Ende April Kenntnis erlangt, und es ist auch ein entsprechender Bericht erstattet worden, und die StA Wien hat auch - - sozusagen wusste davon. Es sind Teile des Videos auch durch den zuständigen Staatsanwalt unmittelbar besichtigt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, 20.4.: Sicherstellung; 21.4.: mündlicher Bericht über die Sicherstellung. Dann wurde das angesehen. Unseren Akten zufolge ist erst am 26. Mai schriftlich berichtet worden.

Mag. Christian Pilnacek: Mangels Kenntnis der Ermittlungsakte kann ich das jetzt nicht nachvollziehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie haben ja einen – wie haben Sie das genannt? – Informationsauftrag oder Berichtsauftrag gegeben, dass berichtet wird, wieso das nicht schon vorher an die Oberstaatsanwaltschaft berichtet wurde. Da muss ja etwas rausgekommen sein.

Mag. Christian Pilnacek: Ja, aber da geht es darum: nicht der Weg der Berichterstattung von Kriminalpolizei zu Staatsanwaltschaft, sondern warum die Staatsanwaltschaft Wien nicht der Oberstaatsanwaltschaft zu einem früheren Zeitpunkt berichtet hat, wie es im StAG vorgesehen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was ist das Ergebnis dieser Ermittlungen?

Mag. Christian Pilnacek: Die Staatsanwaltschaft Wien war der Meinung, die Informationsberichterstattung wird erst zu dem Zeitpunkt ausgelöst, zu dem sie die Berichterstattung über die Auswertung des Videos hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine, ich frage jetzt nur: Haben Sie Kenntnis von einer schriftlichen Berichterstattung der Soko an die Staatsanwaltschaft Wien vor dem 26. Mai? Das dürfte nämlich dieser schriftliche Bericht sein.

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, da ich den Ermittlungsakt nicht habe, kann ich diese Frage nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die StA Wien hat gesagt, sie wollte eh irgendwann dann berichten?

Mag. Christian Pilnacek: Die StA Wien hat nicht gesagt, irgendwann wollte sie berichten, die StA Wien war der Meinung, ihre Berichtspflicht wird mit Zugang des schriftlichen umfassenden Erhebungsberichts über den Inhalt des Videos durch die Soko ausgelöst.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Was haben Sie mit dieser Information, die Sie am 25. Mai in einem Telefonat bekommen haben, gemacht? Wie sind Sie mit dieser Information umgegangen?

Mag. Christian Pilnacek: Diese Information habe ich weitergegeben. Wir hatten an diesem Tag eine Besprechung im Kabinett, wo auch noch andere Mitarbeiter von mir anwesend waren, da habe ich diese Information weitergegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): An Ihre Mitarbeiter?

Mag. Christian Pilnacek: Mitarbeiter, Kabinett.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber das ist ja geklärt: Beim Kabinett ist die Information nicht angekommen, bei ihren Mitarbeitern schon.

Mag. Christian Pilnacek: Da sehen Sie die Unzuverlässigkeit von Aussagen über bestimmte Vorgänge. Ich kann nicht beurteilen, wie es beim Empfängerhorizont angekommen ist. Ein Teil hat das sehr deutlich wahrgenommen, dass ich darüber berichtet habe, ein anderer Teil hat das nicht wahrgenommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit der OStA diesbezüglich Kontakt aufgenommen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe mit meinem zuständigen Abteilungsleiter - - dem habe ich das mitgeteilt, und in seinem Auftrag ist dann auch das entsprechende Ersuchen um Berichterstattung, warum nicht zu einem früheren Zeitpunkt berichtet worden ist, weitergegangen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie Kenntnis von der Sicherstellungsanordnung der StA Wien, was das Video betrifft?

Mag. Christian Pilnacek: Es gibt keine Sicherstellungsanordnung betreffend das Video, denn die Hausdurchsuchung war – weiß ich jetzt gar nicht mehr gegen welche Person gerichtet und in welchen Räumlichkeiten - - Es ist dort, sage ich einmal, zufällig das Videomaterial aufgefunden worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, es gab von der StA Wien gar keine Anordnung, das Video oder Teile des Videos oder Videomaterial sicherzustellen?

Mag. Christian Pilnacek: Es gab die Anordnung, die gerichtlich bewilligt worden ist, einer Hausdurchsuchung, verbunden mit dem Auftrag, dort beweisrelevante Gegenstände, die in der schriftlich begründeten Anordnung auszuführen und näher zu umschreiben sind, sicherzustellen, und in weiterer Folge ist dann eben hervorgekommen, dass das Videomaterial aufgefunden worden ist. Ob es dann noch eine zusätzliche Anordnung zur Sicherstellung dieses Materials gegeben hat, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass es von der WKStA eine Anordnung zur Sicherstellung des Videos gab?

Mag. Christian Pilnacek: Bei der WKStA hat das Verfahren ja so begonnen, dass die beauftragt wurden, das Videomaterial beizuschaffen, und entsprechend den Erhebungsersuchen hat die WKStA nach meinem Kenntnisstand auch durchgeführt. Ob die WKStA zu einem früheren Zeitpunkt als Ende Mai eine ausdrückliche Sicherstellungsanordnung erlassen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ende Mai, meinen Sie jetzt 2020?

Mag. Christian Pilnacek: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jaja, aber das haben sie ja 2019 bereits getan – schriftlich.

Mag. Christian Pilnacek: Ja, das war ein Ersuchen an die Soko, das Videomaterial beizuschaffen, beziehungsweise bei den Journalisten, die es haben, anzufragen, ob das herausgegeben wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, das ist eine Anordnung zur Sicherstellung, kein Ersuchen. Ich glaube, das Ersuchen gibt es gar nicht in der StPO. Das ist eine Anordnung.

Mag. Christian Pilnacek: Es ist eine Ermittlungsanordnung, aber keine ausdrückliche Sicherstellungsanordnung, das ist der Unterschied – aber ich nehme gerne zur Kenntnis, ich lade Sie zur Kommentierung der StPO ein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, nein, das ist nicht notwendig. Das ist wirklich nicht mein Fachgebiet. Ich kann nur sinnerfassend lesen, und da gibt es das Wort „Ersuchen“ nicht.

Mag. Christian Pilnacek: Ermittlungsanordnung!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Mag. Christian Pilnacek: Aber das ist keine Sicherstellungsanordnung, denn die hat sich ausdrücklich auf die § 110 fortfolgende zu beziehen, und eine Ermittlungsanordnung ist sozusagen der Auftrag an die Kriminalpolizei, eine bestimmte Ermittlungshandlung durchzuführen, und in dem Fall nicht verbunden mit Zwang. Das ist der Unterschied zur Sicherstellungsanordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Die nächste Frage geht in - - Haben Sie irgendeinen Anlass gesehen, die WKStA darüber zu informieren oder informieren zu lassen?

Mag. Christian Pilnacek: Unmittelbar war ich der Auffassung, dass die WKStA davon auch informiert sein musste.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil?

Mag. Christian Pilnacek: Weil ich davon ausgegangen bin, dass eine Soko, die für zwei Staatsanwaltschaften arbeitet, sich auch entsprechend mit beiden austauscht und beide entsprechend informieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass es in der Frage Ibizaermittlungen wöchentliche Jour-fixe-Treffen zwischen StA Wien und WKStA gegeben hat?

Mag. Christian Pilnacek: Also über den konkreten Ablauf müssten Sie Hans Fuchs, der nach mir Auskunftsperson ist, befragen. Ich bin darüber informiert worden, dass es nachgewiesen Unstimmigkeiten - - Im Jahr 2019 ist so ein Koordinierungsausschuss eingerichtet worden, wo eben Vertreter der StA Wien, der WKStA und der Soko sich zusammenfinden und den Erhebungsstand, Ermittlungsstand austauschen und sich sozusagen gegenseitig über den Fortgang des Ermittlungsverfahrens informieren – hat Covid-bedingt eine längere Zeit, wie ich informiert bin, nicht stattgefunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gar nicht oder nur digital?

Mag. Christian Pilnacek: Entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, gut. Dann hätte ich einen Sprung in das Jahr 2019. Ich darf das Dokument 7393 vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da wird über ein Gespräch berichtet, das Sie mit einem gewissen Franz Lang hatten, also vor dem 1. August oder am 1. August 2019. Erinnern Sie sich an ein derartiges Gespräch?

Mag. Christian Pilnacek: Wenn ich das jetzt lese, kann ich mich an das Gespräch erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit wem war das Gespräch? Zu welchem Thema war das Gespräch? Wann war das Gespräch?

Mag. Christian Pilnacek: Das war ein Gespräch im Rahmen eines Austausches, den der damals auch stellvertretende Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und Direktor vom Bundeskriminalamt mit mir regelmäßig geführt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie haben damals einen regelmäßigen Austausch gehabt?

Mag. Christian Pilnacek: Einen Austausch über allgemeine Themen, die die Zusammenarbeit Staatsanwaltschaft – Kriminalpolizei betreffen, weil es da auch immer wieder Optimierungsbedarf gibt, Stichwort Dauer der Auswertung elektronischer Daten und dergleichen, vermögensrechtliche Ermittlungen, wo entsprechendes Personal benötigt wird, Schulungen, Kenntnisstand der ermittelnden BeamtInnen und dergleichen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Wie, das heißt, Sie hatten im Jahr 2019 regelmäßige Gespräche mit Herrn Lang, dem stellvertretenden Generaldirektor für öffentliche Sicherheit? Nicht mit dem Generaldirektor, oder mit dem auch? – Es war eine Direktorin, glaube ich. Einfach mit dem Herrn Lang hatten Sie - -

Mag. Christian Pilnacek: Also mit dem Herrn Lang war die Arbeitsebene eben hauptsächlich schon aufgrund seiner Tätigkeit als Direktor des Bundeskriminalamtes, und das ist eine wichtige kriminalpolizeiliche Behörde, die in ganz entscheidenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch entsprechende Unterstützung, etwa eben auch durch Bereitstellung von Sonderkommissionen und dergleichen mehr, zu führen hat, und daher hatte ich hier ein höheres Maß Austausch als mit der früheren Generaldirektorin, die ja auch nur relativ kurz im Amt war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Wie regelmäßig haben Sie diese Treffen?

Mag. Christian Pilnacek: Kann ich nicht sagen. Halbjährlich; bei Bedarf, wenn es irgendwelche Schwierigkeiten zu besprechen gegeben hat, auch öfter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War das so ein Schwierigkeiten-besprechen-Termin?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, an den konkreten Gegenstand und Anlass für dieses Gespräch, daran kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und um was ist es gegangen bei diesem Gespräch?

Mag. Christian Pilnacek: Ich kann mich erinnern, dass mir am Rande berichtet worden ist, dass der damalige Direktor des Bundesamtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung Einwände gegen die Ermittlungen durch die Soko Tape (das Wort Tape deutsch aussprechend) gehabt und geäußert hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Soko Tape (das Wort Tape deutsch aussprechend)? – Tape, okay. – Und wieso hatte der Einwendungen?

Mag. Christian Pilnacek: Aufgrund der von ihm beanspruchten Zuständigkeit des Bundesamtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und deswegen hat Herr Lang mit Ihnen darüber gesprochen?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Es gab eben im Bundesministerium für Inneres offenbar Zerwürfnisse, die sich auch in einem ganz anderen Verfahren - - Da ist es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck bei einer großen Dopingcausa gegangen, daraus sind dann Bildveröffentlichungen entstanden, die weitergegeben worden sind, und da hat sich auch Wieselthaler darüber beklagt, dass diese Ermittlungen nicht durch das Bundesamt, sondern unmittelbar durch das Bundeskriminalamt selbst geführt worden sind, und dieser Gegenstand, zum Teil Zerwürfnis im Innenministerium, ist da angesprochen worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und was haben Sie damit zu tun?

Mag. Christian Pilnacek: Im Grunde genommen relativ wenig, weil wir keinen Einfluss darauf haben, welche Dienststelle im Bereich des Bundesministeriums für Inneres die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wieso erzählt er Ihnen das?

Mag. Christian Pilnacek: Das müssen Sie ihn fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was haben Sie auf der anderen Seite damit zu tun, auf der Justizseite? Sie wissen ja nicht genau, was die ermitteln. Sie wissen nicht genau, was die anordnen. Sie sind ja an der laufenden Fallführung überhaupt nicht beteiligt.

Mag. Christian Pilnacek: Bei solchen Gesprächen geht es immer um organisatorische Dinge, und ich halte das für grundvernünftig, dass man sich auf einer Leitungsebene austauscht und Kontakt hält, und, wenn Sie so wollen, da ein Netzwerk hat, an das man sich wenden kann, wenn einem auch unterstehende Behörden über Schwierigkeiten in einem Verfahren berichten. Dann kann man sich auf einer guten Gesprächsbasis mit dem Direktor des Bundeskriminalamtes austauschen und diese Schwierigkeiten vielleicht beseitigen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Ihnen Probleme von unteren Behörden gemeldet worden, die Sie hier klären mussten, mit dem Leiter des Bundeskriminalamts?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, an den konkreten Anlass für diese Besprechung kann ich mich nicht mehr erinnern, aber es gibt immer wieder Probleme, habe ich auch schon angesprochen, zum Beispiel lange Dauer der Auswertung von elektronischen Dateien oder unzureichende Qualität, Ausbildungsstand von Ermittlern in Wirtschaftscausen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso führt denn eigentlich der Herr Fuchs das Gespräch nicht? Das verstehe ich nicht. Ich versuche ja nur herauszufinden, wieso Sie das Gespräch mit ihm führen, auf der Ebene. Das leuchtet mir nicht ganz ein, wieso er da nicht entweder mit der Nittel oder mit der Vrabl-Sanda oder mit dem Herrn Fuchs redet, das würde ja hundertmal mehr Sinn ergeben. Oder sind die nicht Teil dieses Netzwerks, das Sie angesprochen haben?

Mag. Christian Pilnacek: Ich weiß nicht, welche Mutmaßungen Sie da anstellen. Ich finde eigentlich die Art der Fragestellung höchst eigentümlich. Aber natürlich reden Fuchs, Nittel auf ihren Ebenen genauso mit diesen Leuten, und da findet ein Austausch, ein professioneller Austausch statt, aber ich verstehe jetzt offen gestanden schon nimmer mehr, in welchem Zusammenhang Sie mich das fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Zusammenhang mit einem E-Mail, das Herr Rohr an Herrn Hutter schickt, wo er sagt: „Franz Lang war um 13 Uhr bei mir und hat mitgeteilt, dass er mit Pilnacek ua. zum Schreiben des Wieselthaler in der Causa Soko Tape ein Gespräch hatte.“ Pilnacek - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte zur Abschlussfrage kommen!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Pilnacek „sähe in der Soko Tape eine berichtspflichtige causa zu der auch ein UA zu erwarten sei; Lang führt aus, dass auf Grund des vorliegenden email-Verkehrs (Verknüpfung der Vorwürfe gegen BK in Sachen Aderlaß und Tape)“ - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte zur Frage kommen, es ist wirklich sehr großzügig bemessen!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, es ist nur noch ein halber Satz: „und in den Ausführungen des Wieselthaler an das BMVRDJ zu Tape der Vorwurf eines Amtsmissbrauchs durch das BK im Raum stehen könnte.“

War das Gegenstand der Besprechung?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, habe ich schon beantwortet: Er hat mir von Schwierigkeiten berichtet, die der damalige Leiter Wieselthaler im Bundesministerium für Inneres erzeugt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie ihm davon, dass ein Untersuchungsausschuss ...

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die sehr großzügig bemessene Fragezeit ist wirklich zu Ende. Bevor wir in die zweite Fragerunde kommen, unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 12.14 Uhr bis 12.22 Uhr.)

*****

12.22

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.

Wir kommen in die zweite Befragungsrunde. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Zu Beginn: Wie viel Redezeit habe ich jetzt noch?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 5:14 Minuten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.

Herr Sektionschef, ich möchte zurück zu einer Antwort, die Sie uns vorhin gegeben haben, und zwar haben Sie gesagt, dass Sie bereits am 17.5. mündlich die Weisung an Oberstaatsanwalt Fuchs erteilt haben, dass dieses Ibizavideo herbeigeschafft werden muss. Nun gibt es aber das Staatsanwaltschaftsgesetz und den § 29, in dem geregelt ist, dass diese Weisung dokumentiert werden muss. Gibt es die Dokumentation dazu? Sie haben gesagt, sie ist nur mündlich passiert, das ist aus meiner Sicht nicht dokumentiert.

Mag. Christian Pilnacek: Im Elak ist das sicherlich festgehalten worden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Können Sie uns dazu eine Aktennummer geben, damit wir wissen, wo wir das suchen müssen?

Mag. Christian Pilnacek: Es tut mir wirklich leid, aber die Aktenzahlen habe ich nicht im Kopf.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, aber Sie gehen davon aus, das diese mündliche Weisung im Elak veraktet ist?

Mag. Christian Pilnacek: Ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Sie haben uns vorhin dann noch erklärt, dass es da diese „Spezialregelungen“ – unter Anführungszeichen – bei glamourösen Verfahren gibt, was die Informations- und Berichtskette betrifft. Können Sie das bitte noch einmal im Detail schildern?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, ich sage Ihnen gerne und zitiere Ihnen gerne die entsprechende Bestimmung, das ist der § 8 Abs. 3 (aus den Unterlagen vorlesend): „Im Übrigen haben die Staatsanwaltschaften in Strafverfahren, die einer Berichtspflicht nach Abs. 1 unterliegen, über bedeutende Verfahrensschritte, insbesondere Zwangsmaßnahmen (§§ 102 Abs. 1 zweiter Satz, 105 Abs. 1 StPO), zu informieren, nachdem diese angeordnet wurden.“

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, aber nun würde ich davon ausgehen, dass die ganze Causa Ibiza so ein glamouröses Verfahren ist, und Sie sagen uns nun aber schon mehrfach, dass Sie dort und da keine Aktenkenntnis haben. Wäre es nicht gerade für Sie als Sektionsleiter wichtig, da Aktenkenntnis zu haben? Warum haben Sie so konsequent keine?

Mag. Christian Pilnacek: Ihre Aussage bezieht sich auf den Ermittlungsakt: Nach der Änderung des Berichtspflichtensystems, die 2016 in Kraft getreten ist, haben die Staatsanwaltschaften die Berichte nicht mehr mit den Ermittlungsakten vorzulegen, und das hat seinen guten Sinn, weil wir auch haben wollen – und es steht auch jetzt wieder im Regierungsprogramm –, dass die Staatsanwaltschaften möglichst unbeeinflusst arbeiten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, aber Sie haben ja vorhin auch gesagt, dass Sie den 400-seitigen Bericht von der Soko Tape nicht kennen – was das Video betrifft.

Mag. Christian Pilnacek: Richtig.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das widerspricht aber ein bisschen dieser Regelung, oder?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Warum nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt – noch einmal –: Die Staatsanwaltschaft hat uns zu informieren. Das ist ein schriftlicher Informationsbericht; da wird dargelegt, welche Ermittlungsschritte durchgeführt worden sind, welche Zwangsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Sie hat uns aber nicht die kriminalpolizeilichen Berichte und den Ermittlungsakt vorzulegen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann kommen wir zu diesen Schritten, die dann gesetzt worden sind. Sie haben vorhin auch gesagt, dass es wichtig ist, eine wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, auch alle Beteiligten fair zu behandeln, und da möchte ich auf eine Weisung vom 19.7.2019 von der WKStA mit der Aktennummer 715 verweisen. Ich möchte das vorlegen, Seite 19. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Kennen Sie den Akt? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Christian Pilnacek: Das ist sozusagen nach meiner Kenntnis ein Bericht der WKStA und ist ein Auszug aus dem Tagebuch der WKStA.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau. Im Wesentlichen steht drinnen, dass sich der stellvertretende Chef der WKStA Gedanken darüber macht, ob diese Hausdurchsuchungen angebracht wären, die beschlossen wurden. Er ist der Meinung, dass diese unverhältnismäßig wären und nicht durchgeführt werden sollten. Er hat das in der Vertretung von Frau Vrabl-Sanda gemacht. Sie ist am darauffolgenden Tag vom Urlaub zurückgekommen und hat diese Hausdurchsuchungen trotzdem durchführen lassen. Wie sehen Sie diese Diskrepanz innerhalb der WKStA, einmal Hausdurchsuchung und einmal nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Da müssen Sie die Leute in der WKStA beziehungsweise den stellvertretenden Leiter Oberstaatsanwalt Pieber fragen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben von dieser Diskrepanz keine Kenntnis erlangt?

Mag. Christian Pilnacek: Nachträglich ist uns das berichtet worden, ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Nachträglich: wann denn?

Mag. Christian Pilnacek: Genaues Datum kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Einen Tag später, drei Monate später?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, ich kann kein genaues Datum – in meiner Erinnerung – sagen, zu dem mir über diesen Vorgang berichtet worden ist.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, in dieser Diskussion waren Sie nur Passagier und sind nachher informiert worden?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, weil uns über einzelne Ermittlungsschritte nicht im Vorhinein zu berichten ist. Das hat wieder den Grund, damit wir im Ermittlungsverfahrung grundsätzlich auf unserer Ebene nicht eingreifen, um jede Diskussion um eine Beeinflussung des Gangs des Ermittlungsverfahrens durch die politische Ebene zu vermeiden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie sich dann im Nachhinein, nachdem Sie von dieser Diskrepanz Kenntnis erlangt haben, die Frage gestellt oder darüber diskutiert, warum es dann keine Hausdurchsuchung bei Kanzler Kurz gegeben hat – wir wissen ja, dass es, wenn es einen Deal gegeben hätte, was die Casinos Austria betrifft, es ja dann immer zwei Seiten gibt –, und warum von der aktiven ÖVP-Regierungsmannschaft außer Finanzminister Löger sonst niemand eine Hausdurchsuchung hatte, ist ja auch spannend. Haben Sie das hinterfragt?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, hier war für mich die Berichtslage nachvollziehbar. Die WKStA ist auf dem Standpunkt und war auf dem Standpunkt, dass derzeit gegen den Herrn Bundeskanzler kein Anfangsverdacht besteht, und wenn kein Anfangsverdacht besteht, dann sind Zwangsmaßnahmen per se unzulässig.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wir haben immer wieder vom Konfliktpotenzial zwischen den ermittelnden Behörden und vor allem eben auch im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beziehungsweise der Soko Tape gehört. Ich möchte Ihnen da ein weiteres Protokoll vorlegen, und zwar geht es um das Protokoll einer Hausdurchsuchung vom 11.3. mit der Aktennummer 16863. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das müsste Seite 2 von 5 sein. Ich würde Sie ersuchen, dass Sie sich den Eintrag in der Zeile von 7.31 Uhr und dann in weiterer Folge von 9.37 Uhr anschauen. Ich würde Sie fragen, was Ihnen bei diesen zwei Zeilen auffällt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, ich bin Auskunftsperson zu meinen Wahrnehmungen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, was nehmen Sie auf dieser Seite wahr?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Sie halten mir etwas vor, ich habe das gelesen - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich halte Ihnen ein schwarzweiß Dokument vor, bei dem zwei Spalten rot geschrieben sind, und darauf bezieht sich auch meine Frage: Warum glauben Sie, ist das so?

Mag. Christian Pilnacek: Da müssen Sie die Personen fragen, die das aufgenommen haben und die diese Ermittlungshandlung durchgeführt haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, aber Herr Sektionschef, es geht konkret darum, dass in einer Zeile rot geschrieben ist: „IT-Ermittler der WKStA (Alexander WACEK) notiert auf seinem Telefon ‚Polizei lässt ihn telefonieren‘“, und dann gibt es um 9.37 Uhr noch einen roten Eintrag, wo steht: „Standard-Artikel (Renate Graber): ‚Wieder Razzien bei Novomatic wegen Postenschachers [...]‘“. – Herr Sektionschef, wollen Sie mir erklären, dass Sie das nicht verstehen, was da gemeint ist?

Mag. Christian Pilnacek: Ja. Ich erkläre Ihnen, dass ich nicht verstehe, was Sie mit Ihrer Frage meinen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ist es üblich, dass in Akten, die normalerweise nur in Schwarzweiß abgefasst werden, einzelne Zeilen rot hervorgehoben werden, und dass man damit einfach eine Mitteilung machen möchte? Oder glauben Sie, dass das Farbband – das es schon lange nicht mehr gibt – umgesprungen ist?

Mag. Christian Pilnacek: Ich meine, die Art der Fragestellung kommentiere ich jetzt nicht. Es ist in Rot hervorgehoben: Dem Verfasser wird das besonders wichtig erschienen sein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau, gut. Wenn Ihnen nichts auffällt: Ist möglicherweise jemand an Sie herangetreten und hat Ihnen mitgeteilt, dass ein Maulwurf innerhalb der WKStA vermutet wird?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, ich habe dazu keine Wahrnehmung. Es ist niemand an mich herangetreten und hat mir davon Mitteilung gemacht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wissen Sie, Herr Sektionschef, ich fühle mich langsam ein bisschen an die Vernehmungen von Kurz, Blümel und Nehammer erinnert. (Zwischenruf des Abg. Gödl.) Ich meine, Sie stehen als Sektionschef einer wichtigen Sektion im Justizministerium vor und zu fast allen Fragen, die man Ihnen stellt, haben Sie keine Wahrnehmungen. (Abg. Gödl: ... Unterstellung!) Es ist ein bisschen schwierig, die Frage ist - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, diese Unterstellung weise ich jetzt einmal deutlich zurück. Sie fragen mich zu Dingen, an denen ich nicht beteiligt war. Ich sage Ihnen, dass mir das nicht vorgelegt worden ist. Was wollen Sie eigentlich?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, ich meine, die Auskunftsperson hat Ihnen schon eine Antwort gegeben: Es ist tatsächlich so, dass man das auf dieser Ebene nicht so fragen sollte.

Ich habe das so verstanden, dass die Auskunftsperson, als sie das Schriftstück vorgelegt haben, von Anfang an gesagt hat, sie weiß es nicht, und sich alle anderen Nachfragen eigentlich darum gedreht haben. Ich verstehe schon, worauf Sie hinauswollen, aber man kann aus einer Auskunftsperson nicht mehr herausholen, als drinnen ist.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke, Herr Verfahrensrichter.

Ich möchte aber trotzdem noch einmal nachschärfen: Der Herr Sektionschef hat uns in der ersten Fragerunde gesagt, dass es ihm wichtig ist, Leaks innerhalb seiner Behörde sofort ausfindig zu machen und zu schließen. Wenn man diesen Versuch ernsthaft unternimmt, dann müsste einem so etwas auffallen und dann müsste es wegen so einer Sache zumindest Untersuchungen oder Konsequenzen geben. Dass das gänzlich unbemerkt geblieben ist, ist für mich trotzdem – dabei bleibe ich – nicht glaubwürdig.

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, die Beurteilung von Glaubwürdigkeiten überlasse ich gern Ihnen. Ich sage, wie der vorgesehene Weg ist. Wenn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, der ja dieser Bericht vorgelegt worden ist (das vorgelegte Schriftstück in die Höhe haltend), einen Verdacht nach § 310 StGB hat, dann muss sie das der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft Wien mitteilen und nach § 78 StPO Anzeige erstatten.

Mir ist das nicht berichtet worden. Wenn Sie an meiner Glaubwürdigkeit Zweifel haben, dann nehme ich das zur Kenntnis, weise es aber gleichzeitig zurück.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Fragezeit ist leider aufgebraucht, bitte in der nächsten Runde fortsetzen! (Abg. Hafenecker: Bitte?) – Die Fragezeit der zweiten Runde ist leider verbraucht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Vorsitzender, das kann ich mir nicht vorstellen, denn ich habe fast 6 Minuten gehabt und habe aus der ersten Runde Fragezeit mitgenommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Diese Fragezeit wurde auch dazugerechnet. Herr Abgeordneter, wenn Sie das Stoppen in Frage stellen (erheitert), dann tue ich mir in dieser Position ein bisschen schwer. (Abg. Hafenecker: Nächste Runde!) – Wir haben ja noch zwei Fragerunden.

Wir kommen somit zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Pilnacek, wir müssen kurz nochmals zur Causa Schlössle, also dem Chalet von Herrn Benko in Lech, zurückgehen. Uns ist zuletzt noch aufgefallen, Sie haben gesagt, dass es sehr aufwendig sei, eine Begründung so zu formulieren, dass man sie eben auch öffentlich machen könne. Gibt es einen Unterschied zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Einstellungsbegründungen, also decken sich die zwei von 2016, die nicht öffentliche und die öffentliche?

Mag. Christian Pilnacek: Na, grundsätzlich darf es keinen Widerspruch zwischen Einstellungsbegründung und der veröffentlichten Einstellungsbegründung geben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das heißt aber nicht, dass sie sich decken?

Mag. Christian Pilnacek: Decken sich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die decken sich. Heißt das also auch, dass in der Einstellungsbegründung - -, dass es keine Beweiswürdigung gab, dass Herr Benko eigentlich schon einschlägig vorbestraft war – es ist ja bis zum Obersten Gerichtshof gegangen, da ging es darum, dass man eben auch ein Steuerverfahren beschleunigen sollte; und ist verurteilt –, und das ist uns aufgefallen, dass das nicht in der öffentlichen Einstellungsbegründung war.

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ich weiß nicht - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Entschuldigung - -

Mag. Christian Pilnacek: Ich frage jetzt den Vorsitzenden und den Herrn Verfahrensrichter: Ich weiß nicht, ob dieser Vorwurf einer abgetanen strafrechtlichen Verurteilung einer namentlich genannten Person hier in dem Ausschuss zulässig ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich wollte diesbezüglich dem Herrn Verfahrensrichter das Wort erteilen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gerade dazu wollte ich Stellung nehmen: Frau Abgeordnete, ich würde das unterlassen. (Abg. Tomaselli: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, es geht eben nicht um Herrn Benko, sondern es geht um den Umgang der Behörden mit ihm. Es geht nicht - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, aber Sie haben ja strafrechtlich - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Der kann nämlich nichts dafür, dass das nicht in der Beweiswürdigung ist. Da geht es schon um die Behörden, Beweisthema 7. Ich kann auch Herr B. sagen, das ist mir auch recht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben ja schon Benko gesagt, das weiß also schon jeder. Beweisthema 7, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen: Das ist in Ordnung. Sie haben hier aber immerhin strafrechtliche Vorwürfe erhoben, und darauf wollte ich Sie hinweisen, dass das vielleicht auch ohne diesen Vorwurf geht.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann die letzte Verständnisfrage: Herr Pilnacek, Sie haben das ja ausgeschlossen, es gab keinen informellen Informationsfluss, was das Verfahren anbelangt, also wo Sie Kenntnis bekommen haben, dass ein Verfahren formeller Art geführt wurde. Ich habe das extra noch einmal in der Anfragebeantwortung nachgelesen, es steht darin kein Zeitpunkt. Es steht nur: „Mag. PILNACEK wurde der Informationsbericht als Leiter der Strafrechtssektion zur Kenntnis gebracht.“ – Gibt es noch andere Dinge, die Ihnen zur Kenntnis gebracht worden sind?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Ich gehe immer davon aus und so werden auch Anfragebeantwortungen von uns vorbereitet, dass da die Anfragebeantwortung den Stand richtig wiedergibt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, also Sie können es ausschließen, dass es andere gegeben hat?

Mag. Christian Pilnacek: Wie es in der Anfragebeantwortung ausgeführt ist, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann kommen wir zum Treffen mit zwei Beschuldigten im Casag-Verfahren – damit haben Sie sicher gerechnet, dass Sie heute damit konfrontiert werden –, mit Pröll und Rothensteiner, am 28. Jänner.

Wie lange hat dieses Treffen gedauert?

Mag. Christian Pilnacek: Nach meiner Erinnerung eine knappe Dreiviertelstunde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was war der Inhalt des Gesprächs?

Mag. Christian Pilnacek: Der Inhalt des Gesprächs war, dass beide Beschuldigten gewisse Umstände bei der Durchführung der Hausdurchsuchung beklagten und sich insbesondere Generaldirektor Rothensteiner über die lange Dauer der Auswertung seines Mobiltelefons beklagte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das mit dem Mobiltelefon wissen wir schon, das hat er selber gesagt. Welche anderen Umstände bei der Hausdurchsuchung?

Mag. Christian Pilnacek: Das steht in meinem Aktenvermerk. Es wurde darüber Klage geführt, dass sehr viele bildliche Aufnahmen während der Durchführung der Hausdurchsuchung hergestellt worden sind.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es sonst noch irgendeinen Themeninhalt?

Mag. Christian Pilnacek: Themeninhalt war, dass ich zu beiden Dingen aufklären konnte, dass die WKStA hier rechtmäßig vorgegangen ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Rothensteiner meinte auch, er kenne Sie schon lange. Wie lange kennen Sie sich, und vor allem wie intensiv?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Generaldirektor Rothensteiner hat in der Industriellenvereinigung, ich weiß nicht, ob er es noch aktuell ist - -, aber er hat jedenfalls den rechtspolitischen Ausschuss geführt, und im Rahmen dieses rechtspolitischen Ausschusses hatte ich, glaube ich, dreimal die Gelegenheit, dort über die rechtspolitischen Vorhaben der jeweiligen Legislaturperiode vorzutragen. Daher rührt unsere Bekanntschaft.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay; und das ist alles an Kontakt in dem Fall?

Mag. Christian Pilnacek: Ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieso fragt Herr Rothensteiner denn Sie – so zack, hat er selber gesagt – wie so ein Verfahren abläuft, wieso fragt er genau Sie dazu?

Mag. Christian Pilnacek: Es war am Rande eines Vortrags beim rechtspolitischen Ausschuss, wo er gemeint hat, er würde gerne ein Gespräch über Umstände, die ihm nicht verständlich seien, mit mir führen. Solche Gespräche sind auch Mittel der Fachaufsicht. Ich habe nach § 37 des Staatsanwaltschaftsgesetzes auch die Aufgabe, Beschwerden und Klagen über das Vorgehen der Staatsanwaltschaften entgegenzunehmen und zu behandeln.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Als Herr Rothensteiner hier war, hat es sich eher nach einer juristischen Beratung angehört. Er hat das eher so gesagt, dass er Sie ganz grundsätzlich gefragt hat, wie ein Verfahren abläuft.

War das Thema bei diesem Gespräch, in dieser Dreiviertelstunde?

Mag. Christian Pilnacek: Natürlich war der Inhalt des Gesprächs hauptsächlich die Klage, dass ihm das Mobiltelefon zweimal abgenommen worden ist; einmal im Rahmen der Durchsuchung, wie er noch als Zeuge behandelt worden ist, dann relativ rasch zurückerstattet worden ist, und dann im Rahmen einer weiteren Durchsuchung wieder sichergestellt worden ist, und dann: sehr lange Dauer, bis er sein Mobilgerät wieder zurückerhalten hat. Und das sozusagen war Gegenstand des Gesprächs: Wie läuft dieses Verfahren der Sicherstellung, Auswertung und Ausfolgung der sichergestellten Gegenstände ab?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 25 Sekunden noch, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gibt es noch andere Beschuldigte von Verfahren, die Sie im Untersuchungszeitraum getroffen haben?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Kloibmüller?

Mag. Christian Pilnacek: Inwieweit ist Herr Kloibmüller in dem Verfahren - - Also Sie nennen da wieder Namen und ich weiß ja nicht, in welchem Zusammenhang - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Beschuldigten von Verfahren!

Mag. Christian Pilnacek: Nein! Nein, nein, haben Sie nicht gefragt! Sie haben gefragt: Beschuldigte in diesem Verfahren.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein: von Verfahren.

Mag. Christian Pilnacek: Ja, von Verfahren. Die Frage hat keinen Bezug zum Untersuchungsgegenstand. (Abg. Stögmüller: Doch, ist in den Akten!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Natürlich!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es ging um Verfahren, die uns vorliegen, und nicht um gänzlich andere Verfahren; oder, Frau Abgeordnete, vielleicht gelingt - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, es geht natürlich um die Einordnung, ob das gewöhnlich ist, dass man Beschuldigte im Justizministerium empfängt und mit denen redet oder nicht. Deshalb ist die Frage schon korrekt gestellt, wenn ich sage: Gab es andere Treffen mit Beschuldigten von Verfahren? Das ist schon korrekt! Es geht um die Einordnung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vielleicht kann die Auskunftsperson darauf antworten. Er hat ja sogar die gesetzliche Bestimmung genannt, die es verschiedenen Parteien ermöglicht, vorzusprechen, und wenn Sie die Frage so formulieren, ob auch ein Herr Kloibmüller einmal einen Weg zu ihm gefunden hat, dann würde ich die Frage so zulassen.

Mag. Christian Pilnacek: Konkret auf die Person Kloibmüller: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und andere? Das war allgemein gefragt. Haben Sie noch andere Beschuldigte von Verfahren im Untersuchungszeitraum während der Regierungszeit der türkis-blauen Bundesregierung empfangen oder Gespräche dieser Art geführt?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe immer wieder Fachaufsichtsbeschwerden zu behandeln, die hauptsächlich von Beschuldigten - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Außerhalb der Fachaufsicht! Das ist nicht ausgeschlossen, Herr Pilnacek, außerhalb der Fachaufsicht - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Redezeit ist leider - - (Abg. Tomaselli: Ja, aber - -!) Entweder wir haben Regeln oder wir haben keine! Ich muss jetzt wirklich zwischen den Fraktionen Gerechtigkeit walten lassen. Es gibt dann auch eine dritte und eine vierte Runde.

Ich übertrage das Wort an Frau Abgeordnete Krisper von den NEOS. Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Sektionschef, ich knüpfe hier an: Haben Sie weitere Beschuldigte im Casag-Verfahren im Justizministerium getroffen, auch außerhalb eines formellen Rahmens?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe die Frage schon beantwortet, aber ich sage es gerne noch einmal: Nein!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch nicht Bernhard Krumpel?

Mag. Christian Pilnacek: Was meinen Sie?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch nicht Bernhard Krumpel?

Mag. Christian Pilnacek: Herrn Bernhard Krumpel kenne ich gar nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ö1-Krampusfest?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete! Welches Fest zu welchem Datum?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dezember 2019.

Mag. Christian Pilnacek: 2019?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ein halbstündiges Gespräch.

Haben Sie Wahrnehmungen?

Mag. Christian Pilnacek: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich nicht erinnern?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, denn – entschuldigen Sie! – bei privaten Treffen oder Einladungen führe ich kein Buch über meine Gespräche.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht um Ihre Anscheinsbefangenheit als Fachaufsicht, als oberstes Organ der Strafjustiz in solchen Verfahren, und dementsprechend sind natürlich auch private Treffen relevant. Das wissen Sie selbst.

Sie können sich also nicht erinnern?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben das Dokument 64200 noch vorliegen, da beziehe ich mich auf Seite 11. Das ist eben der im Tonus – verglichen zur OStA – sehr unterschiedliche von Fuchs an die WKStA gerichtete E-Mail-Verkehr, wo er dann am 20. Mai sehr wohl noch nachlegt und sagt, die WKStA könnte natürlich, wenn sich die Verdachtslage ändert, auch gesetzmäßig reagieren, also dann sehr wohl auch ermitteln, und er erinnert aber daran, dass sich nichts an den geltenden Berichtspflichten ändert. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Kennen Sie diese E-Mail?

Mag. Christian Pilnacek: Nach meiner Erinnerung ist uns dieses E-Mail im Zuge einer Informationsberichterstattung vorgelegt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also nicht direkt an Sie?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, in den E-Mail-Verkehr war ich, meiner Erinnerung nach, nicht eingebunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das stimmt nicht. Ich lege das Dokument 64205 vor; dieselbe E-Mail: „Blindkopie: Christian Pilnacek, Britta Tichy-Martin“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Hat Fuchs Sie öfter in Blindkopie gesetzt?

Mag. Christian Pilnacek: Es ist öfters vorgekommen, dass man E-Mails in Blindkopie erhält, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie von Fuchs?

Mag. Christian Pilnacek: Von mehreren Personen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie von Fuchs?

Mag. Christian Pilnacek: Wenn Hans Fuchs davon ausgeht oder haben möchte, dass ich von bestimmten Dingen informiert bin, dann kommt es vor, dass er mich in Blindkopie setzt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum in Blindkopie und nicht offen, für alle einsichtig?

Mag. Christian Pilnacek: Da müssen Sie ihn fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war nicht Ihr Wunsch?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe es einleitend schon gesagt, Frau Abgeordnete: Ich verwehre mich gegen laufende Unterstellungen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war nicht Ihr Wunsch?

Mag. Christian Pilnacek: Ich sage Ihnen: Das war meine Antwort. Ich verwehre mich gegen diese Unterstellung!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Was?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Was denn nicht?!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war nicht Ihr Wunsch?

Mag. Christian Pilnacek: Ich verwehre mich gegen diese Unterstellung, und Sie ...

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich erwarte eine Antwort!

Mag. Christian Pilnacek: ... und Sie stellen eine Frage, die aus meiner Sicht nach Artikel 41 der Verfahrensordnung ausgeschlossen ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Inwiefern? Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Er hat gesagt: Nein. Sie haben wiederholt gefragt: Das war nicht Ihr Wunsch? – Die Antwort lag eigentlich schon ganz klar am Tisch, und Sie haben dennoch darauf bestanden, dass er diese Antwort noch einmal gibt. Ich glaube, die Situation ist ganz klar.

Das war nicht Ihr Wunsch. Das war natürlich nicht sein Wunsch, und das hat er am - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage wurde noch nicht beantwortet; sondern: dass es öfter vorkam, aber nicht, ob es sein Wunsch war.

Mag. Christian Pilnacek (aus den Unterlagen vorlesend): „Die an die Auskunftsperson zu richtenden Fragen dürfen nicht unbestimmt, mehrdeutig, verfänglich, beleidigend oder unterstellend sein und nicht Grund- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Es sind daher insbesondere solche Fragen unzulässig, in denen eine von der Auskunftsperson nicht zugestandene Tatsache als bereits zugestanden angenommen wird.“

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich halte ausdrücklich fest, dass auch der Verfahrensrichter eine sehr klare Stellungnahme zu dieser Situation abgeben hat. Ich würde schon bitten, diese zur Kenntnis zu nehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Herr Verfahrensrichter blättert noch.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete, die Stellungnahme war wirklich sehr eindeutig, und ich bitte Sie, das so zur Kenntnis zu nehmen!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Bestimmung, auf die sich die Auskunftsperson bezogen hat, der § 41, ist uns ja allen bestens bekannt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Darf ich nicht fragen, ob er Oberstaatsanwalt Fuchs ersucht hat, ihn in mehreren Causen in den Korrespondenzen CC zu setzen? Da geht es um die Korrespondenz innerhalb der Justiz, auch hier in diesem Verfahren.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Natürlich dürfen Sie das fragen. Sie haben aber dauernd gefragt: Das war nicht Ihr Wunsch? Er hat die erste Frage, glaube ich, so habe ich es zumindest verstanden, deutlich beantwortet gehabt, nicht wahr. Sie können davon ausgehen, dass er diese Frage beantwortet hat, und wenn Sie auch immer wieder darauf bestehen, dann ändert das, glaube ich, nichts an der Sachlage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerade „Das war nicht Ihr Wunsch?“ ist eben nicht unterstellend, aber ich mache es anders: Sehr geehrter Herr Sektionschef! Haben Sie mit Oberstaatsanwalt Fuchs vereinbart, dass er Sie in diversen Korrespondenzen in Blindkopie setzt?

Mag. Christian Pilnacek: Ich sage Ihnen noch einmal, Frau Abgeordnete: Ich weiß, worauf Sie hinauswollen. Sie stellen eine Frage und insinuieren, ich hätte Amtsmissbrauch begangen, wie Sie das in laufenden parlamentarischen Anfragen ohne jeden Nachweis laufend jedes Monat andauernd tun! Sie können das unter dem Schutz der parlamentarischen Immunität machen, ich werde aber hier diese Frage auf diese Art und Weise nicht beantworten! (Abg. Krainer: Die Frage war jetzt zulässig, oder? Zwischenrufe der Abgeordneten Stögmüller und Tomaselli. – Abg. Krisper: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Krisper.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin harmloser, als ich erscheine. Ich sehe da nicht einmal einen strafrechtlich relevanten Tatbestand, auch wenn er mir die Frage bejahen würde. Es geht um eine E-Mail-Korrespondenz, dementsprechend weiß ich nicht, was die Aufregung soll.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, also ich verstehe die Aufregung auch nicht. Ich verstehe sie aber insofern schon, als dass die Auskunftsperson jetzt wiederholt gefragt wurde und auf die Frage eine deutliche Antwort gegeben hat. Daher meine ich, gibt es auch für die Auskunftsperson keinen Grund, sich aufzuregen, und die Fragen sind einfach, soweit sie zulässig sind, zu beantworten. Und da Herr Sektionschef Pilnacek sogar diese Bestimmung auswendig kennt, § 41, braucht man ihn dazu nicht einmal mehr anzuleiten oder zu belehren. (Abg. Krisper: Zur Geschäftsordnung bitte!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Darf ich ersuchen, im Protokoll nachzusehen, ob mir die Frage beantwortet wurde, denn meiner Erinnerung nach nämlich nicht? Und auch wenn, es ist meine Fragezeit.

*****

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Können Sie bitte diese Frage verkürzt, auf den Punkt gebracht wiederholen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Sektionschef! Haben Sie mit Oberstaatsanwalt Fuchs vereinbart, in diversen Korrespondenzen in Blindkopie informiert zu werden?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete! Grundsätzlich ist der Weg der Information im Staatsanwaltschaftsgesetz vorgezeichnet, und ich habe keine davon abweichenden Anordnungen oder Wünsche an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien gerichtet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Ich komme zurück zu dem Ihnen vorliegenden Dokument 63644, nämlich ein Dokument der WKStA zur möglichen Befangenheit Ihrer Person, und wollte Sie noch einmal fragen  denn die Antwort, glaube ich, kam nicht –, wann Sie von diesem Dokument Kenntnis erlangt haben. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Christian Pilnacek: Also ich glaube, der Akt müsste Ihnen vorliegen. Das ist uns im Wege der Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Ein genaues Datum kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ungefähr, im Hinblick auf die Besprechung mit der Frau Justizministerin, von der wir wissen? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Christian Pilnacek: Ja in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Datum der Berichterstattung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist ja Teil des Berichtes 33, der nicht an die Justizministerin weitergeleitet wurde, weil Oberstaatsanwalt Fuchs dies nicht wollte.

Mag. Christian Pilnacek: Falsch!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann korrigieren Sie bitte!

Mag. Christian Pilnacek: Der ist weitergeleitet worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann?

Mag. Christian Pilnacek: Unmittelbar, am Tag des Einlangens ist dieser Bericht mit dem Bericht des Herrn Leitenden Oberstaatsanwaltes, dass er ergänzend parallel die WKStA um Aufklärung bestimmter Umstände gebeten hat, weitergeleitet worden. Dieser Bericht ist dann noch am selben Tag an das Ministerium weitergeleitet worden, und wir haben ihn unmittelbar der Frau Justizministerin vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum ersucht dann die WKStA in einem späteren Bericht 38 darum, dass der 33er der Justizministerin ehestmöglich vorzulegen ist, nämlich nach entsprechendem Einwand des Herrn Fuchs davor?

Mag. Christian Pilnacek: Sie murmeln, und ich verstehe Ihre Frage nicht, weil Sie hineinnuscheln. (Abg. Tomaselli: Bitte! – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Sektionschef, ich würde Sie jetzt wirklich auch bitten, diese Begrifflichkeiten zu unterlassen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es macht nichts.

Ich lege Ihnen Dokument 63635 vor, in dem Oberstaatsanwalt Fuchs sich eben kritisch zum Bericht 33 äußert. Dementsprechend kam es dann zum Bericht 38 von der WKStA, in dem sie wiederum fordert, dass der Justizministerin sehr wohl der Bericht vorgelegt wird, und da geht es eben auch um Ihre Anscheinsbefangenheit. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Christian Pilnacek: Ja, ich sage Ihnen noch einmal: Die WKStA hat das grundsätzlich missverstanden. Die Oberstaatsanwaltschaft hat ihren Bericht, auf den sie sich bezieht, den Bericht Nummer 33, unmittelbar uns vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber wann hat die Ministerin ihn erhalten?

Mag. Christian Pilnacek: Am Tag danach. Er ist bei uns in den Elak eingetragen worden, und dem Ministerkabinett zur Information der Frau Bundesministerin vorgeschrieben worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir suchen für die nächste Runde Ihre Aussage.

Ich komme jetzt aber bitte zu dem Dokument des 33er-Berichts, Seite 14  nein, Pardon , Seite 13, in dem eben zu einer möglichen Befangenheit ausgeführt wird: „Am 19. Oktober 2017 informiert Mag. NIEDRIST MMag. SCHMID, dass er Sektionschef Mag. PILNACEK gesagt habe, er soll ‚wegen der Pierer Sache [...] ein Auge drauf haben‘“. Schmid antwortete: „Cool!“ und „Danke Dir“.

Können Sie sich an Ihre Gespräche mit Niedrist zur Causa Pierer erinnern? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Christian Pilnacek: Nein, bezogen auf diese Causa war Gegenstand die Verfassung einer parlamentarischen Anfrage über Bekanntwerden bestimmter Steuergeheimnisse des angesprochenen Herrn Pierer.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und inwiefern sollten Sie „ein Auge drauf haben“?

Mag. Christian Pilnacek: Das müssen Sie denjenigen fragen, der dieses Mail oder diese Nachricht verfasst hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann haben Sie zum ersten Mal von der Hausdurchsuchung bei Thomas Schmid erfahren?

Mag. Christian Pilnacek: Datummäßig kann ich das nicht festlegen. Es ist uns über diese Hausdurchsuchung wie üblich ein Informationsbericht erstattet worden, samt Vorlage der Durchsuchungsanordnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben von dieser nicht vor dem Bericht über die durchgeführte Hausdurchsuchung erfahren?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, ich habe nicht vor Durchführung der Hausdurchsuchung von der Anordnung erfahren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Abgeordneter Gödl.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Mag. Pilnacek, weil vorhin auch das Treffen mit Pröll und Rothensteiner thematisiert wurde, möchte ich jetzt, um aufzuzeigen, welche Vorgänge es gibt, auch einen Zeitungsartikel aus der „Presse“ vom 28.2.2020 – also von heuer, sei gleich festgehalten – vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Darin wird festgehalten, dass der Buwog-Angeklagte Meischberger die Behördenleiterin der WKStA Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda „wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt“ hat, weil sich diese „2016 mit einem früheren Anwalt des im Strafprozess mitangeklagten [...] Hochegger getroffen“ haben soll. Der Anwalt namens „Plankel habe Vrabl-Sanda [...] 2016 einen Brief geschrieben und um ein Treffen gebeten. Dieses [...] habe laut Terminkalender von Plankel am 24. Oktober 2016 stattgefunden.“ Und das Interessante dabei ist: „Weder der Brief noch das Treffen seien im Akt festgehalten“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Weil Sie bezüglich dieses Treffens vorhin angesprochen wurden: Offensichtlich hat es sogar zwischen der Leiterin der WKStA und einem Rechtsanwalt eines Beschuldigten im Buwog-Verfahren ein Treffen gegeben. Haben Sie davon gewusst?

Mag. Christian Pilnacek: Also wir sind darüber im Zuge der Berichterstattung informiert worden, ja, aber - -

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Und wurde dieses Treffen tatsächlich nicht veraktet?

Mag. Christian Pilnacek: Das ist geprüft worden. Entsprechende Berichte sind von der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet worden, und mangels Ergiebigkeit dieses Gesprächs hat sie keine Notwendigkeit gefunden, einen Aktenvermerk oder Amtsvermerk anzulegen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wir haben das jetzt nur deswegen genannt, damit auch klargestellt wird, dass auch innerhalb von verschiedenen Behörden nicht mit zweierlei Maß gemessen werden soll.

Ich möchte jetzt ganz kurz zur Schredderaffäre kommen, und wir dürfen Ihnen da das Dokument 64129 vorlegen.

Im vierten Absatz auf Seite 16 ist Folgendes zu lesen:

„Die OStA“ – Oberstaatsanwaltschaft – „Wien beabsichtigt, die WKStA zu ersuchen [...], das berichtsgegenständliche Verfahren ‚im Falle, dass die eingeholten Auskünfte des Bundeskanzleramts keinen konkreten Hinweis auf einen Konnex zum anhängigen Verfahren [...] ergeben‘ sollten, entweder an die StA Wien [...] oder [...] an die infolge des Tatorts zuständige StA [...] abzutreten.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das Ersuchen der Oberstaatsanwaltschaft Wien erfolgte schließlich am 1.8.2019. Ist das korrekt, dass es sich hierbei um keine Weisung, wonach das Verfahren abzutreten sei, handelte, sondern eben um ein Ersuchen, wonach die WKStA im Falle, dass kein Konnex zwischen Ibizavideo und Schreddercausa besteht, das Verfahren an die StA Wien abtreten möge?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, nachdem in dem bezughabenden Absatz vier ausdrücklich die Bezugnahme auf § 29 Abs. 1 StAG erfolgt, handelt es sich um eine Weisung.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Na gut. Bei wem lag dann die Entscheidung, wohin es abgetreten wurde? Wer konnte die Entscheidung dazu treffen?

Mag. Christian Pilnacek: Also ich weiß jetzt nicht ganz genau, worauf sich Ihre Frage bezieht. Grundsätzlich hat uns das die Oberstaatsanwaltschaft, wie jetzt schon mehrfach - -, dem Gang des Berichtswesens entsprechend vorgelegt. Wir haben das zur Kenntnis genommen, und dann muss die Oberstaatsanwaltschaft unter Bezugnahme auf § 29 Abs. 1 mit der auch vorgesehenen Begründung diese Weisung an die WKStA erteilt haben.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Also das heißt aber, dass es eben keinen Zusammenhang zwischen dem Ibizavideo und der Schredderaffäre gegeben hat?

Mag. Christian Pilnacek: Das war das Ergebnis. Nachdem dieser Zusammenhang nicht erhärtet werden konnte, hat die WKStA auch in Befolgung der Weisung das Verfahren schließlich an die StA Wien abgetreten.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Im Februar 2020 wurde das Schredderverfahren endgültig eingestellt, und auch der Weisungsrat hat vorab dem Einstellungsvorhaben am 30. Jänner einstimmig zugestimmt.

Dennoch hat es dann Unstimmigkeiten darüber gegeben, ob der Schredderakt dem Ausschuss geliefert werden soll. Dazu lege ich Ihnen einen „Standard“-Artikel vom 27.6.2020 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Unter anderem ist da Folgendes zu lesen – ich lese gleich vor –: „Die OStA“ – Oberstaatsanwaltschaft – „aber war gegen die Lieferung der Akten ins Parlament. Ihr Leiter Johann Fuchs schlug eine entsprechende Weisung an die WKStA vor. Die Behörde begründet das damit, dass sie eben keinen Konnex zwischen Schredderakt und Ibiza sehe.“

Darunter steht dann: „Laut Strafsektionschef Christian Pilnacek hat er das veranlasst. Er habe ‚von Beginn an Bedenken gegen die Nicht-Vorlage‘ gehabt, die Fachsektion schriftlich informiert und die Sache mit dem Kabinett von Justizministerin Alma Zadic erörtert. Das habe seine Ansicht geteilt, woraufhin er die Fachsektion angewiesen habe, die OStA um Vorlage des Schredder-Akts beim U-Ausschuss zu ersuchen.“

Herr Mag. Pilnacek, weshalb haben Sie die Fachsektion angewiesen, um die Vorlage des Schredderakts beim U-Ausschuss zu ersuchen, zumal quasi Oberstaatsanwalt Fuchs keinen Zusammenhang zwischen dem Untersuchungsgegenstand Ibizavideo und dem Schredderakt gesehen hat?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es bleiben noch 8 Sekunden.

Mag. Christian Pilnacek: Also das ist eine Frage der Beurteilung der abstrakten Relevanz. Ich habe mich ja in meiner Begründung darauf bezogen, dass das Verfahren deswegen von abstrakter Relevanz ist, weil in dem Verfahren konkret Befangenheiten von ermittelnden Organen der Kriminalpolizei geltend gemacht worden sind, und daher bin ich auf dem Rechtsstandpunkt gestanden, dass eine abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand – nämlich mögliche Beeinflussungen und Ermittlungen – gegeben ist, und letztendlich hat sich die Frau Ministerin dieser Rechtsansicht angeschlossen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sie haben das also mit Ihrem Kabinett oder mit der Ministerin persönlich rückbesprochen? Mit wem haben Sie da gesprochen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe das mit dem zuständigen Referenten, Oberstaatsanwalt Mag. Herbert Harammer, besprochen, und daraufhin ist die Rückmeldung gekommen, dass die Frau Justizministerin sich meinem Rechtsstandpunkt anschließt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Fragezeit ist verbraucht. Wir kommen zur Fraktion der SPÖ. Zu Wort gelangt Herr Abgeordnete Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich komme noch einmal auf den 1. August und auf dieses E-Mail zurück, das wir in der ersten Fragerunde vorgelegt haben, in dem Sie selber gesagt haben, dass Sie unregelmäßig informelle Gespräche mit Herrn Lang geführt haben, jedenfalls auch so Ende Juli, Anfang August, als es um Wieselthaler ging, und dass der meint, er wird bei der Einsetzung der Soko Tape übergangen, weil er an und für sich rechtlich zuständig wäre.

Meine Frage: Haben Sie auch informelle Gespräche mit Herrn Lang rund um die Einsetzung der Soko Ibiza oder Soko Tape (das Wort Tape deutsch aussprechend), wie Sie sagen, geführt?

Mag. Christian Pilnacek: Nach meiner Erinnerung haben wir darüber informell nicht gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Formell?

Mag. Christian Pilnacek: Formell ist mir berichtet worden, dass diese Soko Tape eingesetzt worden ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie keinerlei Gespräche rund um die Einsetzung in Erinnerung?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, weil sozusagen für mich auch kein Gesprächsbedarf war. Wir konnten eigentlich grundsätzlich zufrieden sein, dass eine Soko mit einem entsprechenden Personal- und Ressourceneinsatz der Justiz zur Verfügung gestellt wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie davon erfahren, dass es seitens der Staatsanwaltschaft Kritik an der Zusammensetzung der Soko gibt?

Mag. Christian Pilnacek: Das war ein persönliches Gespräch am Rande einer anderen Sitzung, in dem mich die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Eingang eines anonymen Schreibens informierte, dass bestimmte Mitglieder der Soko wegen Parteizugehörigkeit und verschiedenen Aktivitäten befangen sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann war das?

Mag. Christian Pilnacek: An das Datum kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eingeordnet circa?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, 2019, würde ich meinen. Frühjahr 2019.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kann das sein, dass das circa der 6. August war – 6., 8. August, um die Zeit?

Mag. Christian Pilnacek: Das kann ich wirklich - - Kann sein, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil Sie nämlich unmittelbar davor dieses Gespräch mit Herrn Lang hatten – und da war das nicht Thema?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Also zum ersten Mal von Befangenheiten der Soko Tape habe ich von diesem Gespräch mit der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wie man damit umzugehen - -, oder: wie wir damit umgehen sollten, mit diesem Hinweis auf Befangenheiten, erfahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie da das Gespräch mit dem Herrn Lang gesucht?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da hätte es einmal einen Bedarf gegeben, oder?

Mag. Christian Pilnacek: Das ist dann unmittelbar sozusagen relativ hochgespielt worden und das hat dann sozusagen auch Minister Peschorn unmittelbar wahrgenommen. Daher war hier keine Notwendigkeit mehr, sich mit Lang auszutauschen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die Unzufriedenheit der WKStA mit der Zusammensetzung der Soko war für Sie kein Anlass, ein Gespräch mit dem Leiter des Bundeskriminalamts zu führen?

Mag. Christian Pilnacek: Nachdem Minister Peschorn nachdrücklich erklärt hat, dass das nicht Aufgabe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sein kann, sondern ausschließlich von den Behörden des Innenministeriums zu entscheiden ist, und dass es aufgrund des Umstandes, dass in den Sicherheitsbehörden 95 Prozent der Bediensteten einer Fraktion einer Gewerkschaft zugeordnet werden können, gar nicht möglich sei, ausreichende Ermittlungskapazitäten zur Verfügung zu stellen, war diese Klarstellung von höchster Ebene für mich vollkommen ausreichend.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War auch nicht mehr Gegenstand von Gesprächen mit Herrn Lang?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, weil das nächste Gespräch, das wir geführt haben, sozusagen die Diskussion mit Herrn Vizekanzler und Justizminister Univ.-Prof. Jabloner war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann komme ich vielleicht kurz noch zum Bericht Nummer 33, der Ihnen vorliegt. Auf Seite 18 fortfolgende gibt es einen umfangreichen SMS-Verkehr von einem gewissen Harald Neumann und einem gewissen Herrn Krumpel. Sind Ihnen diese beiden persönlich bekannt?

Mag. Christian Pilnacek: Zu Krumpel bin ich schon gefragt worden. Harald Neumann kenne ich nur aufgrund seiner öffentlich bekannten Funktion, die er mittlerweile nicht mehr innehat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da ist ein SMS-Verkehr enthalten, in dem es darum geht, dass versucht wird, den Stand von Verfahren herauszufinden, die anscheinend Herrn Neumann betreffen. Ist Ihnen das erinnerlich? Den Bericht kennen Sie ja.

Mag. Christian Pilnacek: Ich frage jetzt auch den Herrn Verfahrensrichter und den Vorsitzenden, warum man eigentlich Verkehr, Chatverläufe aus dem Jahr 2013 mit dem Untersuchungsgegenstand und dem Untersuchungszeitraum 2017 in Verbindung bringt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, können Sie den Bezug zum Untersuchungszeitraum herstellen, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist relativ einfach. Es geht um einen Chatverkehr 2013 und 2014, in dem es um Befangenheit und Anscheinsbefangenheiten von leitenden Justizbeamten und Datenleaks aus dem Justizministerium geht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber das betrifft die Jahre 2013 und 2014. Und wir haben einen Untersuchungszeitraum von 2017 bis 2019, Dezember jeweils.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete Tomaselli zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wir hatten genau diesen Akt mit diesem Fall schon zwei Mal behandelt, einmal bei der Auskunftsperson Harald Neumann und zuletzt bei der Auskunftsperson Gernot Blümel. Dort haben wir das eigentlich schon ausdiskutiert, weil es natürlich auch um vorbereitende Handlungen bei etwaigen Begünstigungen von Dritten und dergleichen geht. Es ist zwei Mal zugelassen worden, in aller Ausführlichkeit, und diese Chats kommen ja auch nicht von irgendwoher, sondern sind natürlich im Aktenbestand des Untersuchungsausschusses.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist ja der Grund, warum ich Herrn Abgeordneten Krainer gebeten habe, den Bezug zum Untersuchungszeitraum herzustellen.

Die Tatsache allein, dass hier etwas schon behandelt worden ist, sagt nicht unbedingt etwas darüber aus, dass es auch zum Untersuchungsgegenstand gehört. Würde man sich das Frage für Frage genau anschauen, müsste man eigentlich viel mehr Fragen nicht zulassen, als das tatsächlich der Fall ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Neumann und Krumpel sind im Casinos-Verfahren beschuldigt. Wenn man diesen SMS Glauben schenken kann, dann sind sie sehr gut vernetzt und versuchen, Einfluss auf laufende Verfahren zu nehmen und Informationen aus dem Justizapparat über Stand der Verfahren abzusaugen. Das geht über mehrere Monate. Da sieht man, dass sie offensichtlich über sehr gute Netzwerke verfügen. Herr Pilnacek wird selber auch in einem dieser SMS erwähnt, und es werden eine Reihe von Bediensteten genannt. Darauf zielen dann auch meine Fragen ab: Da er diesen Bericht nach eigenem Bekunden bekommen hat, gehe ich auch davon aus, dass er ihn gelesen hat, und ich habe vor allem Fragen dazu, wie er diesen Bericht abgearbeitet hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Noch einmal – ich habe den Bericht jetzt auf die Schnelle in meinen Unterlagen nicht gefunden –: Von wann ist dieser Bericht, Herr Abgeordneter?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist der Bericht 33, der die ganze Zeit hier Gegenstand ist. Der ist jetzt gar nicht mehr ausgeteilt worden, weil er ja schon vorliegt – der berühmte Bericht 33, Zufallsfunde.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Von wann ist dieser Bericht 33?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): 23. April dieses Jahres.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und er betrifft inhaltlich den Untersuchungszeitraum?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Auch. Es wurden heute schon mehrere Fragen zu diesem Bericht gestellt, weil das natürlich alles im Zusammenhang mit diesem Verfahren steht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, er betrifft – ich kann mich erinnern – auch inhaltlich diesen Untersuchungszeitraum, und ich bitte daher die Auskunftsperson, diese Fragen zu beantworten, wobei er hinsichtlich Krumpel bereits eine abschließende Antwort gegeben hat. Ich kann mich erinnern, dass er gesagt hat, er kennt diese Person nicht. Und hinsichtlich Neumann wurde nur gesagt, dass er ihn aufgrund offizieller Funktionen – sprich offenbar aus seiner offiziellen Tätigkeit seinerzeit als Geschäftsführer oder CEO der Novomatic – kennt. Ich bitte aber die Auskunftsperson jetzt, diese Frage zu beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss erst wieder eine stellen. (Auskunftsperson Pilnacek: Ich muss um eine Präzisierung der Frage ersuchen, denn ich weiß jetzt gar nicht, wo ich da in diesen Chatverläufen 2013/2014 vorkomme! Ich sehe jetzt eigentlich nicht, dass ich dort vorkomme! Da wird über einen meiner Mitarbeiter in einer ziemlich herablassenden Art und Weise diskutiert! Ich weiß jetzt nicht, was ich dazu antworten soll!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Also ich würde bitten, wie schon ausgeführt worden ist, die Frage jetzt noch einmal genau zu präzisieren. Ich mache dann einen Blick zum Herrn Verfahrensrichter. Die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit haben wir geklärt. Ich ersuche die Auskunftsperson, dann zu antworten.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht um die Seiten 18 fortfolgende; da sind Sie persönlich im zweiten SMS erwähnt.

Die erste Frage, die ich habe, ist: Erinnern Sie sich daran, dass Sie diesen Bericht 33 und vor allem diese Teile von Seite 18 bis Seite 21 gelesen haben?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, ich habe den Bericht genau gelesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie einen Herrn Strohmeyer?

Mag. Christian Pilnacek: Ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen nicht bekannt? Er war leitender Beamter im Justizministerium.

Mag. Christian Pilnacek: Strohmeyer war aus meiner Wahrnehmung nie leitender Beamter im Justizministerium.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also im Justizressort, Entschuldigung! Ist Ihnen nicht bekannt?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Ich kenne einen Herrn Strohmeyer nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Über welchen Mitarbeiter von Ihnen wird hier herablassend gesprochen?

Mag. Christian Pilnacek: Dr. Robert Jirovsky.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wo wird da herablassend über ihn gesprochen? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Christian Pilnacek: Ich beziehe mich auf die Seite 20, aber dass ich jetzt selbst die Fragen stellen muss, ist auch ein bisschen verwunderlich. „Am 13. Jänner 2014 schreibt Mag. NEUMANN ein E-Mail an die E-Mailadresse ‚wo.fellner@aon.at‘, in dem er moniert, dass ‚Jirovsky seine Zusagen nicht hält, will er nicht, kann er nicht??‘.“ – Auf diese Passage beziehe ich mich, wenn ich das Wort „herablassend“ verwende.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden noch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Herrn Jirovsky dazu befragt?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe Herrn Dr. Jirovsky dazu nicht ausdrücklich befragt, weil es grundsätzlich seine Aufgabe ist, zu der geltend gemachten Befangenheit Stellung zu nehmen, und diese Befangenheit hat er für sich verneint.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In dieser Runde nur eine abschließende Frage: In dem E-Mail vom 20. Mai 2019, in dem Sie in Blindkopie gesetzt waren, ist noch eine weitere Person in Blindkopie, nämlich eine Britta Tichy-Martin. (Auskunftsperson Pilnacek: Ja!) Wer ist denn das?

Mag. Christian Pilnacek: Britta Tichy-Martin war zu dieser Zeit persönliche Pressereferentin von Herrn Vizekanzler und Justizminister Dr. Jabloner.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Am 20. Mai 2019 war noch Herr Moser im Amt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ja, dann war sie in dieser Funktion Leiterin der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Ist es üblich gewesen, dass derartige Mitteilungen nicht nur in Blindkopie an Sie gehen, sondern auch an die Pressesprecherin des Ministers?

Mag. Christian Pilnacek: Sie war ja damals nicht Pressesprecherin des Ministers, sondern Ressortmediensprecherin, und grundsätzlich macht es noch mehr Sinn, dass die Ressortmediensprecherin von bestimmten Vorgängen Kenntnis erhält, um möglichen medialen Vorwürfen sehr rasch entgegentreten zu können.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Fragezeit in der zweiten Runde ist verbraucht. Wir kommen in die dritte Fragerunde, zu Wort gelangt die Fraktion der FPÖ, Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben vorher ausgesagt, dass Sie Herr Lang darüber informiert hat, dass die Soko Tape eingerichtet ist. Hat er Sie auch darüber informiert, dass man im Bundeskriminalamt schon seit dem Frühjahr 2018 über die Existenz des Videos Bescheid gewusst hat?

Mag. Christian Pilnacek: Ich bin nicht von Franz Lang über die Einrichtung der Soko Tape informiert worden, sondern von den ermittelnden Staatsanwaltschaften informiert worden, dass es diese Soko gibt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Wussten oder wissen Sie trotzdem davon, dass das Video bereits 2018 im Frühjahr – sprich Februar oder März – bekannt gewesen ist?

Mag. Christian Pilnacek: Ich weiß davon, dass es Hinweise darauf gegeben hat.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich darf Ihnen einen Akt vorlegen und gleichzeitig daraus zitieren – das ist der Akt mit der Nummer 65271, Seite 3: „KRSIC teilte zudem mit, dass er bereits im Februar oder März 2018 seinem VP-Führer P. S. von diesem Video erzählt habe. Dieser habe diesbezüglich auch einen entsprechenden Vermerk darüber verfasst. (Anmerkung: Seitens des LKA-Leiter der LPD-Salzburg, Obst. Christian VOGGENBERGER wurde mir mittlerweile mitgeteilt, dass dieser im Dezember 2019 von P. S. erfahren habe, dass dieser von Slaven KRSIC bereits im Frühjahr 2018 Informationen zum besagten ‚IBIZA-Video‘ erhalten habe. P. S. hätte diese Informationen in einem sogenannten ‚Treffbericht‘ festgehalten, welcher an das Büro 5.3 des BK weitergeleitet wurde und auch von der STA-Wien angefordert worden wäre. Somit war zumindest das Büro 5.3 bereits Frühjahr 2018 vom besagten Video und den Zusammenhängen in Kenntnis).“

Meine Frage: Wurde das Video tatsächlich durch die Staatsanwaltschaft Wien angefordert – also dieser Treffbericht, Verzeihung, wurde der durch die Staatsanwaltschaft Wien angefordert, nachdem das Video schon im Frühjahr 2018 bekannt war; das Video nicht, aber die Existenz? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Christian Pilnacek: Darüber bin ich nicht informiert, da müssen Sie die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien fragen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, somit wissen Sie auch nicht, ob der Treffbericht schon eingetroffen ist. Aber wissen Sie, was interessant ist, Herr Sektionschef? Ich möchte Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, und zwar das Dokument mit der Nummer 65296.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Sie haben noch 16 Sekunden Restfragezeit.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Da geht es um die Seite 21. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Wenn Sie soweit sind - - (Auskunftsperson Pilnacek: Ja!) Das ist ein Schreiben von Ihnen an den Weisungsrat, wo das Verfahren gegen Herrn D. eingestellt werden soll. Herr Sektionschef, wenn Sie das alles – auch mit dem Video – nicht gewusst haben und keine Kenntnis davon haben, was bei der Staatsanwaltschaft war, warum unterschreiben Sie einen Bericht, in dem bereits im ersten Punkt auf einen Bericht der StA St. Pölten Bezug genommen wird – Richtung Weisungsrat –, wo genau dieser Teil mit dem Video enthalten ist?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, dass, wie Sie auch aus dem Inhalt des Schreibens erkennen können, wir nicht die Stellungnahme, die Sie mir hier vorgelegt haben, dem Weisungsrat übermittelt haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie beziehen sich auf drei Berichte in dem Schreiben, die punktuell angeführt werden, und da ist dieser natürlich in Punkt 1 mitenthalten. Das heißt, Sie unterschreiben - -

Mag. Christian Pilnacek: Nein, warum nehmen Sie das an, dass das in Punkt 1 enthalten ist?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Weil es um dasselbe Verfahren geht, das von der StA St. Pölten geführt worden ist.

Mag. Christian Pilnacek: Nein, der Bericht der StA St. Pölten. Ich habe jetzt schon mehrmals ausgeführt, dass den Berichten der Staatsanwaltschaften die Aktenbestandteile nicht angeschlossen sind, der Ermittlungsakt nicht angeschlossen ist. Es ist ein Bericht, in dem zusammenfassend dargelegt wird, aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft den Verdacht nicht erhärten konnte und ein Einstellungsvorhaben formuliert hat. Das wird von uns geprüft, aber ohne Bezugnahme auf den konkreten Akteninhalt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie lassen ein Verfahren einstellen und wissen nicht, was der Inhalt davon ist, Herr Sektionschef?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Fragezeit ist mehr als verbraucht, tut mir leid, Herr Hafenecker. Ich war in der Bemessung der Zeit wirklich extrem großzügig – wirklich, wir können uns das anschauen.

Wir kommen zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir müssen noch einmal zu Herrn Neumann zurückkommen. Zur Einordnung: Damals war Neumann ja Beschuldigter im sogenannten Telekomverfahren, und wir wissen aus der Auswertung von Neumanns Computer, dass er darüber besorgt war, dass die bereits geplante Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Wien vom Justizministerium per Weisung verhindert werden könnte. Daraus ergab sich dann auch die Unterhaltung zwischen ihm und Herrn Krumpel. Krumpel sollte im BMJ nachfragen, wie der Stand des Verfahrens ist. Dann hat Neumann überlegt, ob man mit dem Sektionschef Kontakt aufnehmen soll. Hat Sie irgendjemand einmal betreffend diesen Fall kontaktiert?

Mag. Christian Pilnacek: Ich muss wieder sagen: Das ist nicht Untersuchungsgegenstand, das Verfahren Telekom ist nicht Untersuchungsgegenstand.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe es nicht so verstanden, dass Sie das nur auf das Verfahren Telekom bezogen haben. War das nur auf das Verfahren Telekom bezogen? Das Verfahren Telekom ist nicht Untersuchungsgegenstand. Vielleicht können Sie Ihre Frage noch einmal präzisieren, Frau Abgeordnete (Abg. Tomaselli: Ja, aber nicht in meiner Fragezeit!), und den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herstellen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das haben Kollege Krainer und ich schon ausführlich besprochen: Herr Krumpel ist Beschuldigter im Verfahren. Herr Neumann ist Beschuldigter im Verfahren. Es geht natürlich nicht nur darum, dass wir uns ganz genau diese gut zwei Jahre der Regierungszeit anschauen, sondern natürlich auch Sachen, die vorbereitende Handlungen und dergleichen gewesen sein hätten können. Deshalb ist es wohl von Relevanz, ob Beschuldigte im Casag-Verfahren – Krumpel oder Neumann, zum Beispiel, aber auch andere – schon vorzeitig Kontakt hatten. Das ist halt ein Beispiel. Und nochmals: Wir haben uns diesen Akt nicht von irgendwoher besorgt. Das ist im Aktenbestand des Untersuchungsausschusses.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich stimme mit Ihnen voll überein, dass auch Ereignisse, die schon vor dem Untersuchungszeitraum stattgefunden haben, aber im Untersuchungszeitraum dann ihren Widerhall finden, natürlich Gegenstand dieses Verfahrens sind. Ich habe mich nur an dem Telekomverfahren gestoßen, aber wenn das hier in - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es war eine reine Serviceleistung zur Einordnung. Herr Neumann ist so reingeflogen, man weiß ja gar nicht, worum es eigentlich geht. Deshalb habe ich es nur zusammengefasst.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Dann bitte ich Sie, die Frage noch einmal verkürzt an die Auskunftsperson heranzutragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat jemals jemand mit Ihnen, Herr Pilnacek, Kontakt aufgenommen, insbesondere Herr Krumpel, Herr Neumann oder andere Beschuldigte im Casag-Verfahren, in der Sache des Telekomverfahrens gegen Harald Neumann 2013/14?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe zu keinem Zeitpunkt mit diesen Personen verfahrensbezogene oder sonstige Gespräche geführt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Entschuldigung, ich habe es akustisch nicht verstanden.

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe zu keinem Zeitpunkt mit diesen Personen verfahrensbezogene Gespräche geführt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Andere Gespräche?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar keine Gespräche?

Mag. Christian Pilnacek: Ich sage Ihnen: Ich kann sicher nicht jedes Gespräch ausschließen, aber es gab sicher keine Interventionen oder verfahrensbezogene Gespräche.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich glaube, die Frage wurde sehr klar beantwortet.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie lange kennen Sie Herrn Neumann, und wie intensiv?

Mag. Christian Pilnacek: Herrn Neumann kenne ich als Zeitungsleser und Medienkonsument.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Herr Krumpel hat in dieser Sache von Herrn Neumann auch Wolfgang Fellner kontaktiert, der ja zu diesem Zeitpunkt Präsidialsektionschef im BMJ war. Das Interessante ist, dass Neumann Herrn Fellner damals einen Brief angehängt und per E-Mail geschickt hat, mit der Bitte, ihn Herrn Bundesminister Brandstetter zu übergeben. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? (Die Auskunftspersonen liest in den Unterlagen.)

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, dass ich nicht angesprochen bin, oder? Warum sollte ich zu einem Vorgang Wahrnehmungen haben, der – nach dem Inhalt des Dokuments ganz ersichtlich – nicht über meinen Schreibtisch gelaufen ist?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das weiß ich ja nicht, deshalb war es die Frage. Haben Sie in dem Fall keine Wahrnehmung dazu?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, und ich frage Sie schon zurück, ob es für die Verdachtsprüfung im Fall Novomatic wirklich zulässig ist, dass man Auswertungen bis in das Jahr 2013 vornimmt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es würde überlegt, dass man auch Herrn Blümel mit diesem Brief kontaktiert und der das übergibt. Hatten Sie in dieser Sache Kontakt mit Herrn Blümel?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 25 Sekunden noch.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die nehme ich mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut. Somit kommen wir zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Sektionschef, Sie haben vorher gemeint, dass die Justizministerin über den Bericht zu einer allfälligen Befangenheit binnen Tagen informiert wurde. Der Bericht 33 ist vom 24. April, das inhaltlich diesen zurückweisende, kritische Schreiben von OStA Fuchs vom 7. Mai, also ein paar Wochen später. Das wiederholte Versuchen der WKStA, bei Bericht 38 die Justizministerin informieren zu dürfen, ist vom 13. Mai, und sie hat hier ausgesagt, dass sie erst am 18. Mai informiert wurde.

Ich komme zum Fall Schreddern, wo Sie von Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs am 11. März 2020 eine Chronologie erhielten. Warum so spät? Da war das Verfahren längst eingestellt. Was hat Sie da noch interessiert?

Mag. Christian Pilnacek: Ich weiß nicht, worauf Sie sich beziehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 64137, Seite 3, vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Christian Pilnacek: Ich gehe davon aus, dass ich in diesem Fall das Kabinett beziehungsweise die Ministerin über den Verlauf des Verfahrens zu informieren hatte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Davon gehen Sie aus. Dementsprechend haben Sie den Oberstaatsanwalt ersucht, Ihnen eine Chronologie auszufertigen?

Mag. Christian Pilnacek: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 35626 vor, diese vieldiskutierte präventive Weisung von Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs, dass, falls das Bundeskanzleramt zum Schluss kommt, dass die Schredderaffäre nichts mit der Ibizaaffäre zu tun hat, die Zuständigkeit nicht mehr bei der WKStA liegt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Sehe ich es richtig, dass die Beurteilung des BKA zur Frage der Zuständigkeit als Maßstab herangezogen wurde – nämlich ob ein Zusammenhang zwischen den Festplatten und der Causa Ibiza besteht? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Christian Pilnacek: Das war sozusagen der Ermittlungsschritt, den die WKStA unternommen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es wurde dann aufgrund der Einschätzung des Bundeskanzleramtes entschieden, dass nicht mehr die WKStA zuständig ist.

Mag. Christian Pilnacek: Die WKStA hat das Verfahren aufgrund des Schreibens des Bundeskanzleramtes abgetreten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kommt es öfter vor, dass man die Stellungnahme einer für das Ermittlungsverfahren nicht zuständigen Behörde – nämlich des Bundeskanzleramts – für die Frage der Zuständigkeit in einem Ermittlungsverfahren heranzieht?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, laufend kommt das vor. Die Zuständigkeiten der WKStA sind in § 20a StPO taxativ aufgezählt. Wenn sich ergibt, dass kein Zusammenhang, kein Konnex zu dem Verfahren besteht, hat sie keine Zuständigkeit und muss das Verfahren abtreten. Natürlich hat man oft mit Dienststellen Kontakt, ersucht sie um Stellungnahmen, die ja den internen Vorgang der Vernichtung von Festplatten im Bundeskanzleramt betreffen. Das ist nichts Ungewöhnliches.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es geht nicht um einen Vorgang, sondern darum, welche Daten sich auf den Festplatten befanden, und da hat man die Entscheidung beim Bundeskanzleramt gelassen zu sagen: nichts Relevantes.

Mag. Christian Pilnacek: Wenn die WKStA einen Anlasspunkt gehabt hätte, weitere Ermittlungen zu führen, hätte sie die in Auftrag geben müssen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das hat sie aber am 22. August gemacht.

Mag. Christian Pilnacek: Ja, mit welchem Ergebnis?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass sie danach die Zuständigkeit abgeben musste wegen dieser - -

Mag. Christian Pilnacek: Nein, nein! Die WKStA hat selbst erkannt, dass dieser Zusammenhang nicht herzustellen ist, und daher hat sie das Verfahren abgetreten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Weisung war ausschlaggebend.

Mag. Christian Pilnacek: Ja schon, aber die Weisung schreibt ja nur etwas fest, was im Gesetz niedergelegt ist. Wenn die WKStA keinen Konnex erkennen kann – konnte sie nach ihrem eigenen Bericht auch nicht –, ist sie für dieses Verfahren nicht mehr zuständig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum wurde bei einer präventiven Weisung der Weisungsrat nicht befasst? (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Christian Pilnacek: Der Weisungsrat ist über das gesamte Verfahren im Zeitpunkt der Einstellung befasst worden, und mit diesem prozessualen Zwischenschritt – Klärung einer Zuständigkeitsfrage – ist er nicht befasst worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Weil es ein prozessualer Zwischenschritt ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Fragezeit ist leider aufgebraucht. Wir kommen zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Abgeordneter Gödl. (Abg. Gödl: Gerstl!) Ich korrigiere: Zu Wort gelangt Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Sektionschef, Sie haben ganz zu Beginn in Ihrer Einleitung von einer anonymen Anzeige gegen Sie gesprochen, die von Frau Kollegin Krisper veröffentlicht wurde. Ich habe mir diese Anzeige in der Zwischenzeit organisiert. Da heißt es, dass das in der „ZIB 2“ gesendet wurde. Es war eine Anzeige von Staatsanwälten aus dem Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Wien, gezeichnet anonym, und der Brief ist an die Frau Bundesminister gerichtet.

Haben Sie Wahrnehmungen, wie Frau Kollegin Krisper zu dieser anonymen Anzeige kam, damit sie sie abschreiben konnte? (Abg. Yılmaz: Jetzt wird’s lustig!)

Mag. Christian Pilnacek: Nein, keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, ob das, was Frau Kollegin Krisper als anonyme Anzeige geschrieben hat, der Vollständigkeit entspricht oder ob es unvollständig ist?

Mag. Christian Pilnacek: Also ich glaube, der Inhalt der anonymen Anzeige ist hier im Wortlaut wiedergegeben, ist einer parlamentarischen Anfrage vorangestellt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, das heißt, Frau Kollegin Krisper hat da offenbar direkt aus der Justiz diese Anfrage erhalten, weil sie ja sonst nirgends im Detail und zur Gänze abgebildet wurde. (Zwischenrufe der Abg. Krisper. – Abg. Krainer – kauend die Hand hebend –: Ich bitte, das ist ein falscher Vorhalt!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte zur Geschäftsordnung melden! (Abg. Krainer: Das tue ich die ganze Zeit!) – Na ja, dann bitte erstens hinunteressen und zweitens warten, bis ich Ihnen das Wort erteile!

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der Vorwurf, der hier kommt, ist strafbar und an und für sich bei Fragestellungen unzulässig, erstens; und zweitens könnten auch die Anzeiger selbst Kollegin Krisper diese Anzeige übermittelt haben, und dann hätte sie es nicht aus der Justiz. Jedenfalls muss er den Vorhalt, dass das aus der Justiz ist, erst belegen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe darunter überhaupt keine Frage verstanden, ich habe das als Statement gesehen. Haben Sie das so verstanden? (Zwischenruf des Abg. Stögmüller. – Abg. Krainer: Deswegen falscher Vorhalt!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Völlig entbehrlich, aber wenn es Herr Gerstl schon für nötig erachtet: Anonyme Anzeigen kriege ich auch anonym zugeschickt, und dann mache ich eine Anfrage. – Danke.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Gerstl, Sie sind am Wort.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank.

Ich darf Ihnen das Dokument mit der Nummer 769 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Als Einleitung zu diesem Dokument: Welche Wahrnehmungen haben Sie zur Vorbereitung für die Hausdurchsuchung bei Heinz-Christian Strache? Was war da der Diskussionsstand, und warum hat das so lange gedauert, bis es zur Hausdurchsuchung kam?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, zur Dauer, warum es so lang gedauert hat: Ich glaube, dass hier zielführende Ermittlungen davor zu führen waren, um die Verdachtssituation besser begründen zu können. Über die Durchführung der Hausdurchsuchung hat es dann bestimmte aufklärungswürdige Umstände gegeben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich konkret zu diesem Dokument fragen: Welchen Einfluss hatte es, dass der Fahrer der WKStA bei der Durchsuchung der Privatwohnung von Heinz-Christian Strache anwesend war?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, also das ist ein Umstand, den wir aufklären wollten, weil es, glaube ich, forensisch nicht zulässig ist, dass am Ort von Ermittlungshandlungen in Privaträumlichkeiten außer fallführenden StaatsanwältInnen und fallführenden Beamten der Soko noch andere Personen teilnehmen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hatte das danach eine Konsequenz?

Mag. Christian Pilnacek: Die Konsequenz war, dass uns berichtet worden ist, dass die WKStA intern die Anordnung gegeben hat, dass das künftig zu unterlassen ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 20 Sekunden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aus dem Bericht geht auch noch hervor, dass Oberstaatsanwälte auch nicht bei der gesamten Durchsuchung anwesend waren. Welche Konsequenz hat das?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, dafür kann es gute Gründe und weniger gute Gründe geben. Wir wollten hier eigentlich wissen, aus welchen Gründen sozusagen man zwar an einer Hausdurchsuchung teilnimmt, den Ort der Durchsuchung dann aber früher verlässt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben gerade von forensischen Prinzipien gesprochen: Die WKStA hat Signal-Chats ausgewertet, bei denen die Soko Tape vorgegeben hat, dass sie sie nicht nach diesen forensischen Grundsätzen auswerten kann. Wie bewerten Sie diese Auswertung, und können Sie diese Auswertungen der WKStA dann auch in der Beweismittelwürdigung vor Gericht verwenden?

Mag. Christian Pilnacek: Also, Herr Abgeordneter, ich versuche ganz bewusst, dazu jetzt nicht konkret Stellung zu nehmen, weil auch ich nicht Beweisergebnisse vorweg in einer Art und Weise würdigen kann, die dann den Fortgang des Verfahrens beeinträchtigen würde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Fragezeit ist verbraucht.

Wir kommen zur Fraktion der SPÖ. Am Wort ist Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich nehme die Zeit in die nächste Runde mit.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Somit kommen wir in die vierte, abschließende Befragungsrunde.

Am Wort ist Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Sektionschef, nur zur Erklärung: Was ist ein prozessualer Schritt und – vor allem – was ist ein Zwischenschritt im Hinblick auf ein Weisungsratsverfahren?

Mag. Christian Pilnacek: Gebe ich Ihnen gerne. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Wenn Sie § 29c des Staatsanwaltschaftsgesetzes lesen: Hier werden die Fälle aufgezählt, in denen dem Weisungsrat eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist.

Das sind grundsätzlich Fälle, in denen nicht die OStA, aber das Justizministerium eine Weisung gibt. Das war hier nicht der Fall, weil die Weisung die OStA erteilt hat. Es betrifft keine Enderledigung, sondern einen Zwischenschritt, und daher haben wir hier nicht die Notwendigkeit, auch nicht nach dem Gesetz, den Weisungsrat um Information beziehungsweise Stellungnahme zu ersuchen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Aha.

Ich komme jetzt noch einmal zurück zum Videofund: Wann konkret wurden Sie über den in Kenntnis gesetzt?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe die Frage jetzt - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Der Videofund, Soko Tape: Wann wurden Sie von dem informiert?

Mag. Christian Pilnacek: Wenn ich mich recht erinnere und das jetzt datumsmäßig einordne – das war ein Montag –, muss es der 25. Mai gewesen sein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, das sagt auch Herr Dr. Klenk in seiner Einvernahme. Stimmt es, dass Sie Herrn Klenk diesbezüglich Bescheid gegeben haben, dass Sie das am 25. erstmals erfahren haben?

Mag. Christian Pilnacek: Also ich habe laufend Anfragen, kann mich aber jetzt konkret nicht erinnern, dass da eine Medienanfrage an mich gestellt worden wäre.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Klenk gibt das zu Protokoll, das ist in seiner Einvernahme nachzulesen. Deswegen wollte ich auch nachfragen, ob Sie öfter auch direkt mit Herrn Klenk zu tun haben und ihm da Informationen geben.

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe zahlreiche Medienanfragen von Medien. Informationen erteile ich nicht aus dem Akt, sondern in einer Form, in der sie zulässig sind und die den Staatsanwaltschaften auch nach dem Gesetz, nämlich nach dem Staatsanwaltschaftsgesetz, vorgeschrieben ist.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es handelt sich um sehr brisante Verfahren. Da wir ja jetzt in den letzten Stunden lernen konnten, dass Sie eigentlich kaum über Aktenkenntnis verfügen: Was sagen Sie dann den Medien?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, ich bitte, das zu unterlassen. Dass er über keine Aktenkenntnis verfügt, ist eine Unterstellung; und ich würde Sie bitten, diese Frage ohne den Zusatz zu stellen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich ziehe das zurück. Da Sie aber ausgesagt haben, dass Sie die Akten nicht im Detail studieren, frage ich mich trotzdem, was Sie diesbezüglich dann den Medien sagen. (Ruf: Das ist auch eine Unterstellung!) – Warum? Wir haben vorher einige Berichte vorgelegt, die Sie nicht kannten.

Mag. Christian Pilnacek: Ich weiß nicht, das kommt auf die Art der Anfrage an.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gibt es im Justizministerium irgendwelche Complianceregelungen, die vor allem auch damit zu tun haben, inwieweit man über Inhalte oder Fälle mit Medien sprechen kann und wie da vorzugehen ist? Gibt es ein Compliancehandbuch?

Mag. Christian Pilnacek: Es gibt einen Medienerlass.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gibt es nach diesem Medienerlass auch Disziplinarverfahren? – Weil der Verdacht bestehen könnte, dass aus dem Bereich der Justiz Informationen geflossen sind – Sie erinnern sich an meine vorherige Frage –, was auch den Hinweis auf die WKStA betrifft. Gibt es derzeit anhängige Disziplinarverfahren wegen Verstoß gegen den Medienerlass?

Mag. Christian Pilnacek: Wäre mir nicht bekannt, aber ich bin auch nicht für Disziplinarverfahren zuständig.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zur Fraktion der Grünen. – Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Pilnacek, kommen wir nochmals zurück zum Herrn Pierer. Der wurde ja schon von der Kollegin Krisper ausführlich thematisiert. Damals gab es eben die Frage - - Da sind ja Millionen an Euro nach Österreich transferiert worden, und nochmals zur Erinnerung: Es gibt da diesen SMS-Verkehr von Clemens Niedrist und Thomas Schmid, wo wegen der Pierer-Sache gesagt worden ist, ein Auge darauf zu werfen.

Können Sie nochmals darauf eingehen, was Ihre Wahrnehmung dazu ist?

Mag. Christian Pilnacek: Ich war mit dem Fall Pierer nur im Zuge einer Vorbereitung einer parlamentarischen Anfragebeantwortung befasst.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also sind Sie in dieser Sache nie kontaktiert worden?

Mag. Christian Pilnacek: Von wem?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Thomas Schmid oder Clemens Niedrist oder irgendjemand anderem?

Mag. Christian Pilnacek: Also Thomas Schmid sicher nicht. Ob der Kabinettschef im Zuge der Anfragebeantwortung Rückfragen hatte, kann ich nicht ausschließen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber außerhalb der Anfragebeantwortung nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es irgendjemand anders, der Sie jemals darauf angesprochen hat, dass Sie ein Auge auf ein Verfahren werfen sollen?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In einer anderen Sache? Gab es nie?

Okay, und dann noch ganz grundsätzlich, nochmals zurück zu dem, was wir sehr wesentlich finden: Dienstbesprechungen und mündliche Weisungen, wie oft kommen die eigentlich in Ihrem Arbeitsalltag vor?

Mag. Christian Pilnacek: Dienstbesprechungen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also mündliche Weisungen, trennen wir es. Mündliche Weisungen: Wie oft kommt das in Ihrem Arbeitsalltag als Sektionschef vor?

Mag. Christian Pilnacek: Faktisch nie. Und Dienstbesprechungen maximal zwischen einer und zwei im Jahr.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie haben heute schon mehrmals erwähnt, dass es eben mündliche Weisungen gegeben hat, oder Dienstbesprechungen.

Mag. Christian Pilnacek: Es hat das Ersuchen gegeben, die Ermittlungen zu führen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bitte?

Mag. Christian Pilnacek: Es hat das Ersuchen gegeben, an die OStA, die Ermittlungen zu führen, das Notwendige zu veranlassen. Ich betrachte das nicht einmal als förmliche Weisung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wie erklären Sie sich, dass es gerade heute so - -, diese Häufung von Ihnen – ich rede ja jetzt von dem, was Sie gesagt haben – an Dienstbesprechungen und mündlichen Weisungen oder Besprechungen gegeben hat?

Mag. Christian Pilnacek: Welche? Welche Weisungen und mündliche Dienstbesprechungen habe ich heute erwähnt? Wäre mir nicht bewusst.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Sicherstellung des Videos zum Beispiel.

Mag. Christian Pilnacek: Die Einleitung des Verfahrens und Prüfung des Anfangsverdachts, das war eine, in einer ziemlich heißen Phase, wo man schnell reagieren musste. Dienstbesprechungen hat es dann keine gegeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Also das heißt, die Dienstbesprechung, die es bewiesenermaßen ja gegeben hat, die wir heute auch thematisiert haben, das ist dann wirklich etwas Besonderes, wenn Sie sagen, es gibt nur ein bis zwei.

Mag. Christian Pilnacek: Sind sehr selten, die Dienstbesprechungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Alles klar. – Gut, danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der NEOS. – Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Sektionschef, gab es einmal ein Verfahren, wo Sie sich für befangen erklärt haben und dementsprechend die Fachaufsicht nicht übernommen oder sie abgegeben haben?

Mag. Christian Pilnacek: Das gab es, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welches war das, nur aus Interesse?

Mag. Christian Pilnacek: Kein Verfahren, das im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand steht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege den Artikel des „Profil“ vor, in dem es um Ihre nächtliche E-Mail geht, die Sie dann gelöscht haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Nach dem „ZIB 2“-Interview von Vrabl-Sanda am 6. Juni 2019 schrieben Sie: „Ich denke, man muss jetzt aktive und breite Öffentlichkeitsarbeit betreiben und insgesamt die Leistungen der WKStA hinterfragen.“

Kanzler Kurz hat das ja auch in einem kollektiv diffamierenden Stil in einem Hintergrundgespräch getan. Haben Sie sich je mit Sebastian Kurz über die WKStA oder über die Justiz unterhalten?

Mag. Christian Pilnacek: Im Gegensatz zu vielen Zuschreibungen, glaube ich, bin ich nicht so wichtig, dass der Herr Bundeskanzler mit mir ein Gespräch führt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie teilen ja auch die Ansicht des Herrn Bundeskanzlers, die er hier nicht belegen konnte, dass es Leaks aus der WKStA gibt. Er hat auf einen dann nach seiner Aussage erst getwitterten Satz des Herrn Richard Schmitt Bezug nehmen können, mehr nicht. Was ist Ihre Wahrnehmung, was sind Ihre Informationen, was Leaks aus der WKStA betrifft?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe keine Wahrnehmungen zu Leaks aus der WKStA.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kennen Sie den Herrn Gert Schmidt?

Mag. Christian Pilnacek: Der Herr Gert Schmidt ist mir bekannt, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der sich als Kämpfer gegen das illegale Glücksspiel bezeichnet, der Gert Schmidt. Woher ist er Ihnen bekannt?

Mag. Christian Pilnacek: Ist mir vor Jahren einmal vorgestellt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und dann haben Sie ihn nicht mehr getroffen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe keinen regelmäßigen Kontakt mit dem Herrn Schmidt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also sehr wohl ein paar Mal getroffen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich weiß nicht, wann ich ihn zuletzt getroffen habe. Es ist schon Jahre her.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie müssten gar nicht antworten, weil es nicht Untersuchungszeitraum ist?

Mag. Christian Pilnacek: Im Untersuchungszeitraum sicher nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na bitte, danke!

Ich lege Ihnen eine Anfragebeantwortung an mich vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Weil gerade Zeit für einen Hinweis ist: Wir haben noch 30 Sekunden Fragezeit. Die 3 Stunden Befragungszeit – wir sind jetzt eh schon in der Schlussphase – sind erreicht. Spätestens nach 4 Stunden – ich glaube, das geht sich aus – ist die Befragung zu Ende.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frage 19: ob die Ministerin es für vertretbar erachtet, dass Sie die Spitze der Fachaufsicht ausüben. Antwort: „Ja, weil er hier ausschließlich übereinstimmenden Berichtsvorhaben nachgekommen ist.“

Könnten Sie mir bitte erklären, was das heißt?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ich habe nicht die Antworten der Frau Bundesministerin zu erklären. Das betrifft nicht Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bedeutet es, dass Sie keinerlei Weisungen oder sonstige Anordnungen gaben, die gegen den Willen der Unterbehörden waren?

Mag. Christian Pilnacek: Ist das jetzt eine Feststellung oder Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frage.

Mag. Christian Pilnacek: Bitte, welche Frage? Worauf beziehen Sie sich?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie zur Anfragebeantwortung nichts sagen wollen, einfach so, meine Frage, ich wiederhole: Haben Sie keinerlei Weisungen oder sonstige Anordnungen gegeben, die gegen den Willen der Unterbehörden waren?

Mag. Christian Pilnacek: Im angesprochenen Novomatic-Verfahren, das nicht das Verfahren Casag ist, sondern ein früheres Verfahren betrifft, ist es richtig: Es hat keine Weisungen gegeben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Abschlussfrage bitte!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die Weisung der OstA, dass hier anstelle einer Sicherstellungsanordnung ein Amtshilfeersuchen vorzunehmen ist, vom September 2019, fällt nicht darunter?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, also - - Ich sage Ihnen etwas: Dieser Anfragepunkt bezieht sich auf das Novomatic-Verfahren, das Sie kritisieren, das im Zusammenhang mit einem Herrn W. und einem Herrn B. geführt worden ist und das insgesamt mit Einstellung beendet worden ist. Und in diesem Verfahren hat es keine Weisungen gegeben.

Im aktuellen Casag-Verfahren hat es zwei Weisungen gegeben, einerseits die Weisung des Herrn Vizekanzlers, die wir schon besprochen haben, und ehemaligen Justizministers Jabloner und zweitens die Weisung, dass bei der Sicherstellung von elektronischen E-Mails und anderen Dateien im Finanzministerium nicht mit Sicherstellungsanordnung, sondern mit Amtshilfe vorzugehen ist – und hier Bezugnahme auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Wien bei der Unzulässigkeit der Durchsuchungsanordnungen in der Causa BVT.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Befragungszeit ist verbraucht. Wir kommen zur Fraktion der ÖVP, zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): In der Causa Ibiza, wie erfolgt der Informationsaustausch zwischen der Staatsanwaltschaft Wien und der WKStA?

Mag. Christian Pilnacek: Grundsätzlich muss man sehen, dass das zwei getrennte Verfahren sind und daher jetzt auch nicht unmittelbarer Austausch informell stattfinden kann. Wenn die Staatsanwaltschaft Wien etwas für ihre Ermittlungen braucht, dann muss sie sozusagen auch ein Amtshilfeersuchen an die WKStA stellen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hätte die StA Wien die Notwendigkeit gehabt, nach dem Fund des Videos auch die WKStA zu informieren?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, also ich sehe die Notwendigkeit nicht bei der StA Wien. Ich denke, die Staatsanwaltschaft ist auch davon ausgegangen, dass die WKStA im Wege der Soko davon informiert wurde.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aber der Kontakt untereinander geht nur über Amtshilfeersuchen? Da kann man nicht einfach zwischen den beiden Staatsanwaltschaften anrufen und sagen: Wie schaut es aus?

Mag. Christian Pilnacek: Man kann anrufen und sagen: Leute, wir haben das gesamte Video. – Das geht schon, aber über den Inhalt von Ermittlungsakten und Vorgängen - - Das kann nicht einfach so ausgetauscht werden, weil es unterschiedliche Staatsanwaltschaften und unterschiedliche Ermittlungszwecke sind. Da muss jeweils ein besonderes Ersuchen gestellt werden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nach dem heutigen Informationsstand: Wann würden Sie rechnen, dass wir als Untersuchungsausschuss das Video übermittelt bekommen?

Mag. Christian Pilnacek: Die WKStA hat eben dieser Tage ihre Prüfung abgeschlossen und eine Ermittlungsanordnung an die Soko gerichtet, die entscheidenden Passagen zu verschriften, die für das Verfahren relevant sind, und auch die entsprechenden Sequenzen des Videos herzustellen. Die WKStA hat uns berichtet, erfahrungsgemäß braucht die Soko für solche Aufträge zwischen zwei und drei Wochen.

Ich gehe davon aus, dass das Video jedenfalls zu Beginn der fortgesetzten Beratungen Anfang September vorliegen wird.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke schön.

Sie haben zuvor von einem Revisionsbericht aus 2017 berichtet, der der letzte gewesen wäre, in dem eine Evaluierung bei der WKStA durchgeführt worden wäre. Gibt es in der Zwischenzeit vielleicht informelle oder noch nicht abgeschlossene Evaluierungen zur WKStA?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, es gibt nicht informelle Evaluierungen. Es gibt gewisse Berichtsaufträge, wo Evaluierungen vorgeschlagen werden, aber eine Evaluierung ist seitdem nicht mehr durchgeführt worden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Kann es sein, dass die Generalprokuratur sich die Zahlen angeschaut hat, wie viele Nichtigkeitsbeschwerden vielleicht Erfolg gehabt haben, wie viele Verfahren zur Anklage führen, wie viele Verfahren zur Verurteilung führen und dass es dazu auch Gespräche zwischen der Generalprokuratur und der WKStA schon gegeben hat?

Mag. Christian Pilnacek: Davon bin ich nicht informiert.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ihnen liegen keine Daten über die Verfahrensergebnisse der WKStA, außer diese aus 2017, vor?

Mag. Christian Pilnacek: Wir haben eine genaue Statistik über Anfall, Erledigungen, Art der Erledigung, und das kann man sich natürlich alles ansehen, ja. Nur: reine Zahlen, sage ich, sind nicht sehr oft aussagekräftig.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Diese Zahlen könnten Sie uns übermitteln?

Mag. Christian Pilnacek: Das sind statistische Zahlen, die wir übermitteln können, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr. – Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege das Dokument 769 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist der Entwurf einer Anfragebeantwortung der Kollegin Schatz, in der die Frage gestellt wird: Wie viele personellen Ressourcen stehen den Ermittelnden in der Causa zur Verfügung – sprich: Wie viele Leute arbeiten in der Soko?

Die nächste Frage ist dann, was für personelle Ressourcen in der WKStA sind und ob die ausreichend sind, um die Ermittlungen möglichst rasch durchzuführen.

Im Antwortentwurf steht: „Laut Information der Leitung der SOKO Tape [...] besteht diese Sonderkommission aus 14 Personen, wovon zwei Ermittler“ – auch – „für die bei der WKStA anhängigen Verfahren des ‚Ibiza-Verfahrenskomplexes‘ eingesetzt sind.“

Also 14 Personen in der Soko, zwei kümmern sich um die Frage: Hat Korruption tatsächlich stattgefunden?, und zwölf kümmern sich um die Frage: Wer hat das Video hergestellt?, et cetera.

Ist Ihnen das bekannt? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Christian Pilnacek: Mir ist dieser Entwurf bekannt, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen auch bekannt, dass sich bei der Sonderkommission quasi nur zwei um die Frage gekümmert haben: Hat Korruption tatsächlich stattgefunden?, aber zwölf quasi um die Frage: Wer hat das Video hergestellt?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, da müssen Sie die andere Struktur bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Vergleich zur StA Wien sehen. Bei der StA Wien arbeiten zwei Staatsanwälte, ein Gruppenleiter und ein Sachbearbeiter, und bei der WKStA besteht das Team insgesamt aus vier Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten mit den entsprechenden Experten. Tatsächlich ist es so, dass - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Fünf, steht da.

Mag. Christian Pilnacek: Tatsächlich ist es so – muss ich jetzt antworten –, dass die WKStA viele Ermittlungsschritte selbst vornimmt, das heißt, die Vernehmungen selbst durchführt und nicht beauftragt und daher auch einen geringeren Bedarf an Unterstützung durch die Soko hat.

Aber wenn Sie jetzt auch die Hausdurchsuchungen betrachten, die hier durchgeführt worden sind, waren einmal an einem Tag mehr als 40 Beamte in ganz Wien und an verschiedenen anderen Orten in Österreich unterwegs. Also ich glaube, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hier steht, dass fünf Oberstaatsanwälte, -anwältinnen einschließlich der Teamleitung in der WKStA arbeiten.

Mag. Christian Pilnacek: Ja, vier, mit dem Gruppenleiter sind es fünf.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und in der Soko Tape zwei für: Hat Korruption stattgefunden?, und zwölf - - Also das ist Ihnen bekannt?

Mag. Christian Pilnacek: Sie müssen die unterschiedliche Auftragslage auch betrachten. Die Soko Tape kriegt von der WKStA weniger Ermittlungsaufträge, weil – sage ich jetzt einmal – auch nicht eine vollkommene Vertrauensbasis hergestellt ist und die WKStA traditionell – und das auch gut – selbstständig Ermittlungen führt, wie es in der StPO auch vorgesehen ist, und die Vernehmungen nicht in Auftrag gibt, sondern durch die OberstaatsanwältInnen selbst vornimmt; und dann besteht natürlich weniger Bedarf bei der Kriminalpolizei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Vertreter der WKStA, der hier war, hat sich beschwert, dass die Ermittlungsanordnungen von der Soko eben nicht abgearbeitet werden.

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, dass er sich, so habe ich es wahrgenommen, auf einen Zeitpunkt im Jahr 2019 bezogen hat und dann festgestellt hat, dass die Ermittlungen derzeit gut funktionieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir reden hier von 2019, die Anfragebeantwortung ist von Oktober 2019; also die Anfrage selber von August 2019.

Mag. Christian Pilnacek: Ja, interessanterweise gibt es im Verhältnis WKStA – Soko Problemfelder, die es im Verhältnis zur StA Wien nicht gibt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die haben ja auch mehr Personal.

Mag. Christian Pilnacek: Die StA Wien hat weniger Personal als die WKStA.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, ich meine jetzt von der Soko her.

Ich lege ein Dokument außerhalb des Aktenbestandes des Untersuchungsausschusses vor, 4078/AB. Das ist dann nämlich die tatsächliche Anfragebeantwortung. Da sieht man auf der Seite 2 beziehungsweise 3 die Antwort zu den Fragen 8 und 9, und da fehlt dieser erste Absatz, nämlich dass von den 14 Personen der Soko Tape nur zwei für die Frage: Hat Korruption tatsächlich stattgefunden?, arbeiten.

Wieso wird so ein Absatz gestrichen? Wieso erfahren Abgeordnete das nicht? Wer veranlasst so etwas?

Mag. Christian Pilnacek: Da müssen Sie jene Organisationseinheit im Ressort befragen, die für die Koordinierung und abschließende Fassung der Anfragebeantwortungen zuständig ist. Das bin nicht ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind zuständig für den Entwurf?

Mag. Christian Pilnacek: Ich bin mit zuständig für den Entwurf; wird in diesen Sachen von meiner Abteilung IV 5 vorbereitet und von mir dann approbiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es da irgendein Verfahren, dass die Sachen, die in eckiger Klammer stehen, zu löschen sind?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. In eckige Klammer sozusagen ist es gestellt, weil es aus Sicht des Sachbearbeiters oder der Abteilung jetzt nicht zwingend zum Inhalt der Anfragebeantwortung zu machen ist. Entscheiden tut letztendlich dann die Kompetenzstelle Rechtsschutz und Parlament, Zusammenarbeit mit dem Parlament, beziehungsweise Kabinett und Frau Bundesministerin, wie der genaue Wortlaut der Anfragebeantwortung dann ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also wie viele personelle Ressourcen den Ermittelnden in der Causa zur Verfügung stehen, sprich: Was für Ressourcen habe ich von der Soko?, das ist dann nicht relevant für die Anfrage?

Mag. Christian Pilnacek: Noch einmal: Ich habe über meine Wahrnehmungen als Auskunftsperson zu berichten, das habe ich gemacht. Sie stellen mir jetzt eine Wertungsfrage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine, das gehört ja zu den großen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, dass wir hier erfahren, was wir alles nicht erfahren, wenn wir als normale Parlamentarier Anfragen stellen, wie wesentliche Teile der Antworten dann einfach schon in eckige Klammer gestellt werden und dann gestrichen werden.

Ich habe ein paar andere Fragen. Erstens: Haben Sie Wahrnehmungen zum Projekt Edelstein, Privatisierung des BRZ? Hintergrund der Frage: Herr Schmid hat hier ausgesagt, die grundsätzliche Überlegung der Privatisierung wäre in der Konferenz der Generalsekretäre entstanden; was ich nicht glaube, aber ich frage Sie.

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe von dem Projekt aus Medienberichten Wahrnehmungen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 30 Sekunden noch, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie irgendeine Erinnerung, dass das BRZ oder die Teilprivatisierung Thema bei den Generalsekretären war?

Mag. Christian Pilnacek: Das BRZ war laufend Thema in der Konferenz der Generalsekretäre, weil sozusagen auch die EDV-Unterstützung von allen Ressorts über das BRZ laufen sollte und hier ein Ausbau geplant war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ein Ausbau, nicht ein Verkauf? (Die Auskunftsperson nickt.) – Okay.

Mag. Christian Pilnacek: Ausbau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie in den letzten 24 Stunden einen Kontakt zu hochrangigen Vertretern der ÖVP?

Mag. Christian Pilnacek: In den letzten 24 Stunden? Haben Sie einen Hinweis darauf? Dann müssen Sie mir das vorlegen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war eine einfache Frage.

Mag. Christian Pilnacek: Gut. Einfache Antwort: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Das heißt, Sie haben nicht den Herrn Wöginger gestern getroffen?

Mag. Christian Pilnacek: Privat haben wir uns so - - (Die Auskunftsperson hebt den linken Ellbogen seitlich in die Höhe.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bitte?

Mag. Christian Pilnacek: Wir haben uns so gegrüßt (nochmals den linken Ellbogen seitlich in die Höhe hebend), mit dem Ellbogen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie haben den Herrn Wöginger - - Es war eine Zufallsbegegnung?

Mag. Christian Pilnacek: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und nicht ein längeres Gespräch?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, wenn Sie sich auf bestimmte Detektive oder dergleichen stützen, dann legen Sie mir das vor, wenn Sie mich das fragen. Ich habe den Herrn Klubobmann Wöginger gestern zufällig getroffen, wir haben uns gegrüßt und haben sicher ein paar Worte gewechselt, wie es halt üblich ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich glaube auch, dass man in dieser Hinsicht nicht weiter vorstoßen sollte. (Abg. Krainer: Das weiß ich noch nicht!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 7 Sekunden noch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, ich werde das aus Zeitgründen unterlassen; aber nur noch eine andere Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es reicht aus inhaltlichen Gründen, aber bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Haben Sie Informationen, dass es den Verdacht gab, dass Hausdurchsuchungen vorher an die zu Durchsuchenden verraten wurden, und wenn ja, wie sind Sie vorgegangen?

Mag. Christian Pilnacek: Das ist uns mit dem Bericht der WKStA mitgeteilt worden, ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Fragezeit ist leider - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber die Frage ist nicht zur Gänze beantwortet.

Mag. Christian Pilnacek: O ja, die WKStA ist so vorgegangen, wie es die Strafprozessordnung vorsieht, sie hat nach § 78 StPO Anzeige bei der StA Wien erstattet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also wie Sie vorgegangen sind, wollte ich wissen.

Mag. Christian Pilnacek: Na, das ist mir berichtet worden. Ich brauche das gar nicht anordnen, weil wenn die Staatsanwaltschaft so vorgeht, wie es im Gesetz vorgesehen ist, braucht es keine Anordnung des Ministeriums.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die vierte Befragungsrunde ist somit zu Ende und die Befragungszeiten sind verbraucht. Da nach der Verfahrensordnung die vorgesehene Befragungsdauer noch nicht - - (Abg. Hafenecker: Entschuldigung!) – Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hafenecker.

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Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich müsste noch ein paar Sekunden haben. Es hat sich noch eine Frage ergeben. Ich habe vorhin nicht alles ausgeschöpft.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es tut mir sehr leid, die Befragungszeit ist beendet. Das ist das Prozedere, wie es vorgesehen ist. Ich werde so fortfahren. (Abg. Hafenecker: Schade!)

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Ich berate mich ganz kurz mit den MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion. (Abg. Tomaselli: Ich hätte auch noch ein paar Sekunden, darf ich die haben?) Ich habe eine sehr klare Stellungnahme: Im Anschluss an die vierte Fragerunde sind keine weiteren Fragen durch die Fraktionen mehr möglich. (Abg. Krainer: Ihr könnt sie schnell dem Verfahrensrichter flüstern!)

Nein, als Vorsitzender sehe ich, mit Unterstützung der juristischen Expertise der Parlamentsdirektion, ein sehr klares Bild: Die vierte Fragerunde ist abgeschlossen.

Ich halte fest, dass die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht ausgeschöpft ist. Ich frage abschließend den Verfahrensrichter, ob er noch eine ergänzende Frage an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich gebe meine Frage an keine der Abgeordneten weiter, ich selbst habe keine Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Müsste man vielleicht auch prüfen, ob das durch die Verfahrensordnung gedeckt wäre; aber eine sehr klare Aussage.

Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson Mag. Christian Pilnacek für beendet. Ich bedanke mich herzlich für Ihr Erscheinen und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

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