84/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Alexander Legat in der 17. Sitzung vom 29. September 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 20. Sitzung am 20. Oktober 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Alexander Legat nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 10 20

                           Mag. Klaus Fürlinger                                                     Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

17. Sitzung/medienöffentlich

 

Dienstag, 29. September 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 17. Sitzung
10.10 Uhr – 18.22 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Dr. Alexander Legat

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich darf Ihnen, Herr Dr. Alexander Legat, folgende Belehrung zukommen lassen und Sie vorerst fragen, ob das Formular über Ihre Personaldaten, das Sie ausgefüllt haben, der Wahrheit entspricht. (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.)

Dann darf ich Ihnen folgende Belehrung zuteilwerden lassen:

Herr Dr. Legat, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung ausdrücklich hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der heutigen Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Über Ersuchen des Herrn Vorsitzenden komme ich zu Ihnen, Herr MMag. Dr. Christopher Schrank. Auch Ihnen habe ich eine Belehrung zuteilwerden zu lassen – auch in Kenntnis, dass Sie als Rechtsanwalt tätig sind –, unsere Verfahrensordnung schreibt das vor.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst – das ist wichtig – sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen, sondern nur dann, wenn sich die Auskunftsperson an Sie wendet, können Sie selbstverständlich beraten.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder an die neben mir sitzende Frau Verfahrensanwältin zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin damit mit meiner Belehrung am Ende.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Jetzt können Sie zur einleitenden Stellungnahme schreiten. – Bitte.

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte eingangs meiner Befragung eine Stellungnahme abgeben, einerseits um mich Ihnen kurz vorzustellen, andererseits um Ihnen einen kurzen regulatorischen Überblick, bezogen auf das Glücksspiel in Österreich, zu geben, und auf die durchaus herausfordernde Marktsituation in diesem Segment eingehen, um, so hoffe ich, vielleicht bestehende Missverständnisse oder Unklarheiten bezüglich der gegenständlichen regulatorischen Themen aufzuklären und notwendige Klarstellungen vorzunehmen.

Kurz zu meiner Person: Ich bin seit Anfang 2004 im Konzern Novomatic tätig und wurde ursprünglich insbesondere für den Aufbau und die Neustrukturierung des Bereichs geistiges Eigentum, IP – dazu gehören Patente, Marken und sonstige gewerbliche Schutzrechte –, eingestellt.

Seit mehreren Jahren bin ich Leiter der Konzern-Rechtsabteilung bei der Novomatic AG. In dieser Funktion bin ich direkt dem Vorstand weisungsgebunden unterstellt. Das Tätigkeitsgebiet der Rechtsabteilung ist durchaus vielfältig und primär international. So werden wir oft konzernintern für Vertragserstellungen und Vertragsprüfungen sowie sonstige rechtliche Fragestellungen beigezogen.

Bei größeren Projekten koordinieren wir sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die beigezogenen Rechtsanwälte und bilden damit gewissermaßen die Schnittstelle zwischen Vorstand und Berater und bereiten auch die rechtliche Grundlage für Entscheidungen des Vorstands vor.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden glücksspielrechtliche Themen wie auch sonstige rechtliche Themen des Glücksspielmarktes. Neben regulatorischen Fragestellungen geht es sehr oft auch um das Thema, wie etwa illegale Anbieter gestoppt werden können, beispielsweise mit dem Vorgehen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, oder Anzeigen bei den Behörden, oder auch um Produktpiraterie. Hier geht es darum, dass Mitbewerber Raubkopien unserer Spielesoftware verwenden.

Vor diesem Hintergrund konnte ich mir über die Jahre hinweg insbesondere im Bereich des nationalen und internationalen Glücksspielrechts und den damit verbundenen regulatorischen rechtlichen Fragestellungen ein Know-how aneignen. Ich habe auch einen sehr guten Überblick, wie das sensible Thema Glücksspiel in anderen Ländern geregelt wird.

Was den Regulierungsansatz im Glücksspielbereich betrifft, gibt es international unterschiedlichste Modelle. So gibt es einerseits sehr liberale Modelle, wie in Großbritannien oder Malta, wo meist zahlenmäßig unbeschränkt private Unternehmen Glücksspiel anbieten dürfen und die Vergabe von Lizenzen beziehungsweise die Kontrolle und Aufsicht durch eigens dafür eingerichtete und von den Ministerien organisatorisch losgelöste Gaming Boards als Regulierungsbehörde erfolgt.

Andererseits verfolgen manche Staaten, wie etwa Finnland oder Norwegen, ein rein staatliches Glücksspielmonopol. Hier sind grundsätzlich keinerlei Aktivitäten im Glücksspielbereich für private Unternehmen erlaubt, nur rein staatliche Unternehmen dürfen diese Dienstleistungen anbieten. Daneben gibt es auch Mischformen wie die Schaffung von Oligopolen, also die Möglichkeit eines beschränkten Markteintritts für private Unternehmen, oder etwa ein staatliches Monopol für ein bestimmtes Segment, wie beispielsweise nur für klassische Lotterien, dafür aber eine beschränkte Marktöffnung im Bereich der Spielbanken, Casinos oder des limitierten Automatenspiels oder anderen Segmenten.

Innerhalb der EU ist dieser Dienstleistungssektor als einer der wenigen, wenn nicht sogar als der einzige, nicht harmonisiert. Die einzelnen Mitgliedstaaten regeln diesen Wirtschaftszweig völlig unterschiedlich. Manche Mitgliedstaaten – Schweden, Dänemark, Niederlande oder auch kürzlich Deutschland – haben beispielsweise im Bereich des Internets die regulatorischen Problemstellungen und Vollzugsthemen, bezogen auf das Phänomen des illegalen Onlineglücksspiels, erkannt und neue Wege, nämlich in Richtung einer streng regulierten und zum Teil zahlenmäßig limitierten Marktöffnung, eingeschlagen.

Bevor ich auf die österreichischen Rahmenbedingungen eingehe, möchte ich betonen, dass ich persönlich keiner politischen Partei angehöre und auch bislang niemals angehört habe. Ich handle insbesondere in meinem beruflichen Umfeld stets sachlich und fachorientiert und bin nicht von irgendwelchen politischen Ideologien geleitet.

Zurück zum Glücksspielwesen: In Österreich gibt es, wie Sie wohl alle wissen, ein Glücksspielmonopol des Bundes, welches von Artikel 10 der Bundesverfassung abgeleitet wird. § 3 Glücksspielgesetz legt dazu Folgendes fest: „Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol).“

Ausnahmen vom Glücksspielmonopol bestehen nur im Rahmen des § 4 Glücksspielgesetz, wobei einzig die sogenannten Landesausspielungen im Wesentlichen eine wirtschaftliche Bedeutung haben. Der Bund kann sich zur Durchführung dieses Bundesmonopols also im Bereich der Lotterien oder im Bereich der Spielbanken, den klassischen Casinos, privater Konzessionäre bedienen und somit den Betrieb dafür übertragen.

Nachdem ein solches Glücksspielmonopol des Bundes eine ganz massive Einschränkung des freien Binnenmarktes ist, ist ein solches Monopol allerdings nur dann europarechtlich gerechtfertigt, wenn die staatlichen Regelungen in Kurzform folgenden Kriterien gerecht werden: Sie müssen objektiv sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig, systematisch und kohärent sein und nicht aus rein staatlichem fiskalischem Interesse bestehen.

Es ist für das Glücksspielmonopol des Bundes entscheidend, dass es effektiv zu einer Kanalisierung und Lenkung in den regulierten, mit Spielerschutzmaßnahmen versehenen Betrieb kommt. Begleitend dazu ist eine nachweislich effektive Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, insbesondere des illegalen Onlineglücksspiels, notwendig.

Ich verweise beispielhaft auf die sich im Akt befindlichen Aussagen der Fachexperten des Finanzministeriums, zum Beispiel ON 470, Aktenseite 11, und die Judikatur der öffentlich-rechtlichen Höchstgerichte. Dazu ist Ihnen auch, so nehme ich an, der aktuelle Glücksspiel Bericht des Finanzministeriums für die Jahre 2017 bis 2019 bekannt.

Mit anderen Worten: Der Erhalt des österreichischen Glücksspielmonopols des Bundes ist dynamisch und von der jeweiligen Marktsituation abhängig und wird europarechtlich laufend evaluiert.

Wie Ihnen bekannt ist, sind zurzeit wieder einige Verfahren beim EuGH zu diesen Themenbereichen, bezogen auf Österreich, anhängig. Österreich wurde, wie Sie sicher wissen, in der Rechtssache Engelmann im Jahr 2010 vom EuGH verurteilt, weil die damalige freihändige Vergabe beziehungsweise Erneuerung der Spielbankenkonzessionen an die Casinos Austria AG insbesondere ohne vorherige öffentliche Ausschreibung erfolgte und die österreichischen Regelungen klar europarechtswidrig waren.

Aufgrund des allgemeinen europarechtlichen Drucks kam es schließlich zu den Glücksspielgesetz-Novellen 2008 und 2010 und zur gesetzlichen Erweiterung auf 15 mögliche Spielbankenkonzessionen, womit ein gesetzliches Oligopol besteht. Geändert hat sich dadurch in Bezug auf die Anzahl der tatsächlich vergebenen Konzessionen und der Betreiber dieser Spielbankenkonzessionen allerdings bis heute nichts. Von den 15 möglichen Spielbankenkonzessionen sind weiterhin nur zwölf vergeben worden, und zwar alle zwölf Konzessionen in zwei Paketen ausschließlich bis 2027, 2030 an die Casinos Austria AG. Somit besteht derzeit in Österreich zwar ein gesetzliches Oligopol, allerdings ein faktisches wirtschaftliches Monopol der Casinos Austria AG.

Die gesetzlich einzig mögliche Lotteriekonzession, also inklusive VLT und Onlineglücksspiel, wurde bekanntlich bis 2027 an die Österreichische Lotterien GmbH als Teil der Casinos-Austria-Gruppe vergeben.

Geändert haben sich bekanntlich, bezogen auf die Bundeskonzessionäre, nur die Eigentümerverhältnisse. Die bestehenden Bundeskonzessionäre und somit die faktischen Monopolisten, nämlich die Casinos Austria AG und die Österreichische Lotterien GmbH, stehen nunmehr in privatem tschechischem Mehrheitseigentum.

Die Novomatic-Gruppe hatte mit der Admiral Casinos & Entertainment AG im Jahr 2014 zwar für zwei Standorte Spielbankenkonzessionen als designierter Konzessionär erlangt, diese wurden aber im Rahmen der Bescheidbeschwerden durch die Casinos Austria AG und wegen behördlicher Formfehler 2016 vom VwGH aufgehoben.

Anzumerken ist freilich, dass die Ausschreibungsverfahren für diese beiden Standorte mit den Ausschreibungsverfahren 2012, mit welchen die Casinos Austria AG ihre 12 Spielbankenkonzessionen in zwei Paketen erlangt hat, ident waren. Wie erwähnt haben die jeweiligen amtsinhabenden Finanzminister die drei gesetzlich noch möglichen Spielbankkonzessionen seither nicht mehr öffentlich ausgeschrieben und damit am faktischen wirtschaftlichen Monopol der Casinos Austria AG, insbesondere im Bereich der Spielbanken, festgehalten.

Eine Fragestellung zu erläutern, erscheint mir noch wesentlich: Wie muss gemäß der aktuellen Rechtslage eine Ausschreibung, insbesondere dieser Bundeskonzessionen, erfolgen? – Eine Interessentensuche gemäß dem österreichischen Glücksspielgesetz ist aufgrund der europarechtlichen Vorgaben, ausgehend auch von der Entscheidung Engelmann, nach den Grundsätzen der Transparenz und der Nichtdiskriminierung öffentlich bekannt zu machen und in angemessener Zeit durchzuführen.

Weiters ist es üblich und vorgesehen, einen unabhängigen Beirat zur Begutachtung einzurichten. Es müssen auch aufgrund der Rechtsprechung des VwGH sämtliche europarechtlichen Grundsätze angewendet werden, nämlich objektive, im Voraus bekannte Kriterien, Dokumentationspflicht der Prüfschritte und der Entscheidung et cetera.

Zukünftig, ab 2021, wird gesetzlich das Finanzamt Österreich und nicht direkt der Bundesminister für Finanzen die Konzessionen erteilen. Schließlich unterliegt eine derartige Vergabe der rechtlichen Nachkontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und damit dem höchstgerichtlichen Instanzenzug bis hin zum EuGH.

Somit ist seit Engelmann – EuGH, 9.9.2010, Rechtssache C-64/08 mit Verweis auf die Randnummern 50 und 55 – und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Juni 2016, Geschäftszahl Ra 2015/17/0082, und andere eine parteiische Vergabe von Glücksspielkonzessionen in Österreich rechtlich völlig ausgeschlossen und das Ermessen der vergebenden Behörde vollkommen eingeschränkt.

Auf Basis der einfachgesetzlichen Ausnahme zum Glücksspielmonopol – § 4 Glücksspielgesetz – und im Rahmen des § 5 Glücksspielgesetz betreibt die Novomatic-Gruppe über ihre Tochtergesellschaft Admiral Casinos & Entertainment AG aufgrund erfolgter öffentlicher, transparenter und damit europarechtskonformer Ausschreibungsverfahren in fünf Bundesländern, in den sogenannten Erlaubnisländern Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Steiermark, sogenannte Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in Automatensalons.

Aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Fachexperten sind die bundesrechtlichen Vorgaben, insbesondere bezogen auf die Spielsuchtprävention und Maßnahmen, wie auch die technischen Vorgaben in diesem Bereich der Landesausspielungen international am höchsten Standard, obwohl die strengsten weltweit.

Somit stellt sich die Marktsituation in Österreich zusammenfassend wie folgt dar: Es besteht im Bereich der Lotterien – also den klassischen Lotterien, den elektronischen Lotterien und eben auch dem Onlineglücksspiel beziehungsweise den Video Lottery Terminals – ein gesetzliches und wirtschaftliches Monopol bis 2027. Im Bereich der Spielbanken, klassische Casinos, besteht zwar ein gesetzliches Oligopol, aber faktisch ein wirtschaftliches Monopol bis 2027 beziehungsweise 2030. Die Durchführung dieser beiden Monopole erfolgt durch ein eben in privatem tschechischem Mehrheitseigentum stehendes Unternehmen, nämlich die Casinos-Austria-Gruppe.

Im Rahmen der Landesausspielung und abgesehen vom Verbot in den anderen vier Bundesländern, also den Verbotsländern Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, besteht in den fünf sogenannten Erlaubnisländern ein gesetzlich und wirtschaftlich faktisches Oligopol, indem sechs private Betreiber ihre Dienstleistungen anbieten dürfen. Im Bereich der Landesausspielung sind im Übrigen jeder einzelne Standort und die einzelnen Glücksspielautomaten direkt an das Bundesrechenzentrum angebunden, behördlich geprüft, genehmigt und damit überwacht.

Der Betrieb unterliegt freilich der strengen staatlichen Aufsicht. Neben der landesrechtlichen Aufsicht besteht auch die Aufsicht auf Bundesebene, nämlich die über die jeweils zugewiesenen Staatskommissäre beziehungsweise auch über das Bundesrechenzentrum und damit durch das Finanzamt Österreich.

Die Novomatic-Gruppe bietet ihre Dienstleistungen unter der Marke Admiral in Österreich somit ausschließlich aufgrund nationaler behördlicher Bewilligungen an und nicht über irgendwelche Konstruktionen über das EU-Ausland oder sonstige Ausweichjurisdiktionen. Bezogen auf den operativen Betrieb der Admiral-Gruppe werden somit sämtliche Abgaben, Glücksspiel- oder Wettabgaben und sonstige Steuern, in Österreich abgeführt – im Jahr 2019 in Summe 105 Millionen Euro. Es sind in der Admiral-Gruppe im österreichischen operativen Glücksspiel- und Wettmarkt nachhaltig, meine sehr geehrten Damen und Herren, circa 1 500 Mitarbeiter vollbeschäftigt.

Ein weiteres wesentliches und langjähriges Thema im österreichischen Glücksspielmarkt ist das Phänomen des illegalen terrestrischen Glücksspiels beziehungsweise des Internetglücksspiels, also ohne nationale Bewilligungen oder Konzessionen. Während wir hier sitzen, wird in Österreich laut Schätzung an über 1 500 illegalen Glücksspielautomaten und auf über 2 500 illegalen Internetseiten verbotenerweise Glücksspiel angeboten und gespielt, und das vollkommen ohne den in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Spielerschutz, ohne Jugendschutz, an der öffentlichen Kontrolle beziehungsweise öffentlichen Hand vorbei und meist in Verbindung mit Begleitkriminalität.

Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dass Ihnen im Rahmen Ihrer parlamentarischen Tätigkeit die für das Parlament erstellten Glücksspiel Berichte und Antworten der Finanzpolizei und des BMF in diesem Zusammenhang bekannt sind. Es wird Ihnen daher auch bekannt sein, dass beispielsweise das illegale Onlineglücksspiel mit einem Marktanteil von zwei Dritteln der wahre Marktführer in Österreich ist. Auch kennen Sie aus diesen Berichten die Vollziehungsprobleme bezogen auf das illegale terrestrische Automatenglücksspiel.

Die Situation mit und das große Angebot im Bereich des illegalen Glücksspiels in Österreich ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Wenngleich ich nicht unerwähnt lassen möchte, dass gerade Vollzugsaktionen wie beispielsweise die erfolgreiche Aktion Jackpot von letzter Woche in Salzburg, Oberösterreich und Wien mit erheblichem Aufwand der Behörden und Beamten erfolgen und diese Einsätze ein wichtiges Zeichen gegen illegale Anbieter darstellen, auch wenn, wie berichtet wird, an manchen dieser Standorte wieder sofort innerhalb von zwei Tagen illegale Automaten aufgestellt worden sind.

Novomatic ist der Ansicht, dass der illegale Betrieb eine rechtswidrige Wettbewerbsverzerrung darstellt, dem regulierten Markt erheblich schadet und damit insbesondere das Glücksspielmonopol des Bundes im Gesamtgefüge untergräbt sowie unsere Bewilligung gefährdet. Daher gibt es seit Jahren den klaren Auftrag des Vorstandes der Novomatic AG, mit aller Kraft im Rahmen von Private-Enforcement-Aktionen in Österreich gegen das illegale Glücksspiel, insbesondere gegen das illegale terrestrische Automatenglücksspiel, vorzugehen.

So haben wir etwa, allein bezogen auf den Automatenbereich, seit 2013 mehr als 400 UWG-Klagen gegen illegale Automatenbetreiber eingebracht. Der Großteil dieser Verfahren wurde rechtskräftig erfolgreich beendet. In den UWG-Verfahren wurden Unterlassungstitel, einstweilige Verfügungen und auch Urteile erwirkt.

Aufgrund unserer Aktivität im Bereich der UWG-Verfahren und der damit verbundenen Kontrollen und Strafanträge konnten wir rund 75 Millionen Euro an Geldstrafen gegen illegale Betreiber erwirken, die dem Bund zukommen. In Summe haben wir daher seit 2013 im Zusammenhang mit dem UWG unter erheblichem Aufwand knapp 1 500 Verfahren geführt, tausende Anzeigen veranlasst und unterstützt, die allesamt das alleinige Ziel hatten und haben, insbesondere den illegalen Automatenbetrieb in Österreich zu unterbinden und damit auch einen Beitrag zu leisten, das Glücksspielmonopol in Österreich zu erhalten.

Was die Eigentümerrolle der Novomatic bei der Casinos Austria AG betrifft, war diese aus meiner Sicht von laufenden Streitigkeiten und Rechtsverfahren zwischen den Eigentümern, insbesondere wegen der dauernden Absicht der Sazka-Gruppe, die vollständige wirtschaftliche und rechtliche Kontrolle, damit folglich die Vollkonsolidierung der Casinos Austria AG zu bekommen, geprägt.

Die Streitigkeiten gipfelten schließlich in der Schiedsklage der Sazka-Gruppe gegen Novomatic AG, die unmittelbar nach dem Auftauchen des Ibizavideos beziehungsweise nach der anonymen Anzeige und dem Bruch der Regierung im Juni 2019 beim internationalen Schiedsgericht eingebracht wurde.

Durch den Verkauf der Anteile an der Casinos Austria AG hat sich die Novomatic als kleinster der drei großen Aktionäre bis auf die reine Finanzbeteiligung bei den Österreichischen Lotterien völlig aus der Casinos-Austria-AG-Gruppe zurückgezogen.

Bezogen auf meine Person weise ich darauf hin, dass ich als Beschuldigter im Rahmen des Ermittlungsverfahrens geführt werde. Da es mir nicht möglich ist, in alle Aktenteile Einsicht zu nehmen, ich auch noch nicht alle bei mir sichergestellten Datenträger zurückerhalten habe und auch noch keine diesbezügliche Auswertung im Akt ist und ich schließlich auch noch nicht einvernommen worden bin, bitte ich Sie um Verständnis, dass ich meine Rechte als Beschuldigter wahren werde und mich, wenn es um Fragen geht, die mit dem Ermittlungsakt in Zusammenhang stehen, umfassend entschlagen werde.

Sofern man die Ermittlungsbehörden neutral und objektiv ermitteln lässt, bin ich der Überzeugung, dass die erhobenen Vorwürfe fallen gelassen werden. Im Ermittlungsverfahren werde ich selbstverständlich meinen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts leisten.

Ich kann abschließend festhalten, dass ich die geplanten internen Gesetzesüberlegungen, Positionspapiere, Novellen der Fachabteilung beziehungsweise aus dem BMF und deren konkrete Inhalte vor der Akteneinsicht nicht kannte, diese mich zum Teil überraschten und insbesondere mir auch die Hintergründe, bezogen auf das Zurückziehen der Novelle 2018, die ich im Übrigen ausdrücklich befürwortete, unbekannt waren. – Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke schön und darf den Herrn Verfahrensrichter um seine Erstbefragung ersuchen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke vielmals, Herr Vorsitzender.

Herr Dr. Legat, ich habe Ihre sehr ausführliche Darstellung über die rechtliche Situation des Glücksspielwesens mit Interesse zur Kenntnis genommen. Ich knüpfe daran noch einige kürzere Fragen.

Vorerst zu Ihrer Person: Sie haben gesagt, Sie sind seit 2004 bei der Novomatic beschäftigt, haben dann aber nicht gesagt, seit wann Sie Leiter der Rechtsabteilung sind. Könnten Sie das ergänzen?

Dr. Alexander Legat: Seit 2006.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Seit 2006? Seit 14 Jahren?

Dr. Alexander Legat: Richtig.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Okay, gut.

Dr. Alexander Legat: Wobei ich ergänzen möchte, dass die Rechtsabteilung zum damaligen Zeitpunkt keine große Abteilung war.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Keine große Abteilung? (Auskunftsperson Legat: Richtig!) Aus wie vielen Personen besteht sie heute – oder 2017, 2018, 2019? Das ist der Zeitraum, der für uns interessant ist.

Dr. Alexander Legat: Circa zehn Personen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Zehn Personen. Gut, ich komme zu dem Punkt, den Sie in Ihren Ausführungen auch angeschnitten haben, das ist nämlich die Glücksspielnovelle 2018, die ja zurückgezogen wurde. Haben Sie zu dieser Novelle Wahrnehmungen? Wissen Sie, was hier novelliert werden sollte und zutreffendenfalls auch, aus welchen Gründen sie zurückgezogen wurde?

Dr. Alexander Legat: Die Gründe der Zurückziehung waren mir unbekannt bis zum heutigen - -, also bis zum Tag der - -, oder bis zum Ermittlungsverfahren. Der Inhalt war ‑ -, oder die Wahrnehmung war, dass wir als Rechtsabteilung über das offizielle Begutachtungsverfahren die Novelle übermittelt bekommen haben, diese Novelle für gut befunden haben, und innerhalb der Novelle waren ja bekanntlich das IP-Blocking beziehungsweise auch organisatorische Maßnahmen im Finanzministerium. Ich persönlich habe diese Novelle ausdrücklich befürwortet, weil das IP-Blocking vielleicht nicht die einzige gute Maßnahme ist,[1] zusätzlich wäre vielleicht noch ein Paymentblocking vonnöten, aber ich habe diese Novelle befürwortet.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie sagen, Novomatic hat diese Novelle zugestellt bekommen. Von wem?

Dr. Alexander Legat: Das funktioniert ja über die Wirtschaftskammer, offiziell ist der - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sind Sie vom Finanzamt im Rahmen der Begutachtung möglicherweise dazu aufgefordert worden?

Dr. Alexander Legat: Richtig. Also die Vorstandsvorsitzende der Admiral Casinos & Entertainment hat diese Novelle offiziell von - -, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bekommen, uns weitergeleitet. Wir haben uns diese Novelle angesehen und ich habe sie für positiv empfunden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Positiv empfunden. Sind Sie auch in sonstigen - - Bei diesem Gesetzesvorhaben sind Sie über Admiral beigezogen worden zur Beantwortung oder zur Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben. Sind Sie auch sonst zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen eingebunden gewesen, oder war das ein Ausnahmefall?

Dr. Alexander Legat: Parlamentarischen Anfragen?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Parlamentarische Anfragen, oder haben Sie immer direkten Kontakt mit dem Finanzministerium gehabt?

Dr. Alexander Legat: Mein einziger Kontakt mit dem Finanzministerium ist über die Aufsichtsratssitzungen oder primär über die Aufsichtsratssitzungen im Rahmen der Admiral Casinos & Entertainment AG. Sonst gibt es nur punktuell Kontakte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also es kommt vor, dass ein Bediensteter des Finanzministeriums bei Novomatic eine Anfrage tätigt, da oder dort. Das ergibt sich aus unseren Unterlagen; vielleicht ohne dass sie davon in Kenntnis gesetzt werden.

Dr. Alexander Legat: Dazu kann ich jetzt nichts sagen. Vielleicht - - Also ich kann nur meine eigenen Wahrnehmungen - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ein anderer Bereich ist der Bereich des ISP, des Institutes für Sicherheitspolitik. Da wurde ein Vertrag, ein Sponsoringvertrag, abgeschlossen, an dem die Novomatic beteiligt war. Sagt Ihnen ISP etwas? Sagt Ihnen dieser Vertrag, von dem ich hier gerade gesprochen habe, etwas?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter, da ich ja als Beschuldigter geführt werde, möchte ich hier gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 meine Rechte bezogen auf die Entschlagung wahren, und ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu dieser Frage entschlage.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diesbezüglich läuft ein Verfahren in der Causa Casinos, und in diesem Verfahren – das ist uns auch bekannt, und Sie haben es ja auch eingangs erwähnt – werden Sie als Beschuldigter geführt. Deshalb möchte ich da vorerst meine Frage zurückstellen.

Ich komme zu einem anderen Thema: Sagt Ihnen der Name des Steuerberaters Walch, Josef Walch, etwas?

Dr. Alexander Legat: Auch in diesem Zusammenhang, sehr geehrter Herr Verfahrensrichter, möchte ich mich entschlagen und mich auf die Rechte gemäß § 43 Z 1 berufen, weil ich als Beschuldigter geführt werde.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, dann überlasse ich das Fragenfeld den Damen und Herren Abgeordneten. – Danke vielmals.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke dem Verfahrensrichter.

Wir kommen zu den Abgeordneten. Als Erster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kollross.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich möchte mit der Hauptversammlung der Casag beginnen und würde Sie gerne fragen: Wie kam es eigentlich zum Stimmungsschwenk der Novomatic, bei der Hauptversammlung nicht mit der Sazka, sondern dann mit der Öbib zu stimmen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, gibt es ja auch aktuell weitere Anzeigen, und da ich im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt werde, möchte ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Da werden Sie auch als Beschuldigter geführt?

Dr. Alexander Legat: Ich werde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, das generell diese Causa betrifft, als Beschuldigter geführt, und deshalb entschlage ich mich der Aussage. (Zwischenruf: Welches Verfahren?)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Gerstl.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte gern den Verfahrensrichter fragen, inwiefern er das präzisieren muss, ob er das Ermittlungsverfahren näher darstellen muss, in welchem Bereich konkret untersucht wird und wo er konkret Beschuldigter ist, oder ob er das hier so generell erklären kann.

*****

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich greife diese Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Gerstl auf. Es ist richtig, Sie können sich entschlagen, Herr Dr. Legat. Nach unserer Verfahrensordnung haben Sie dann die Möglichkeit zur Entschlagung mit oder ohne Anhängigsein eines Strafverfahrens, wenn für Sie oder für einen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung droht. Natürlich, wenn ein Verfahren eingeleitet ist, dann droht es, aber es ist schon von Ihnen zu erwarten, dass Sie das näher spezifizieren. Alleine die Berufung auf ein Aktenzeichen genügt noch nicht, dass Sie sich entschlagen können, sondern Sie müssen uns erklären, aus welchen Gründen ein Verfahren gegen Sie geführt wird. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter, ja, es ist so, ich werde als Beschuldigter geführt, habe aber zu vielen Aktenteilen noch keine Einsicht erlangt, keinen Zugang, bin noch nicht einvernommen worden und habe auch noch keine Stellungnahme abgegeben. Aus diesen Gründen möchte ich mich gemäß Artikel 6 der MRK entschlagen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Kollross, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde das eher inakzeptabel, weil ich Ihnen eigentlich nur die Frage gestellt habe und nicht einmal unterstellt habe, dass Sie irgendeinen Schwenk gemacht haben, sondern ich habe Sie nur gefragt, wann die Novomatic einen Schwenk diesbezüglich gemacht hat, nicht mehr mit der Sazka zu stimmen, sondern mit der Öbib. Ich wüsste nicht, wie Sie sich dadurch belasten, wenn Sie mir sagen, wie Sie das zeitlich einordnen und was der Grund dafür war.

*****

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie irgendeine Bescheinigung? Es geht ja gar nicht um Ihre Person selbst, sondern die Frage geht dahin, aus welchem Grund der Stimmbindungsvertrag nicht eingehalten worden ist. Da müssen Sie darlegen, dass Sie selbst damit irgendetwas zu tun haben. Ich sehe prima vista nicht, dass Ihnen hier eine Gefahr drohen könnte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Sie sollten irgendwie bescheinigen können, dass Ihnen selbst aus dieser Vorgangsweise, nämlich durch das Brechen des Stimmbindungsvertrages durch Novomatic, eine Gefahr strafrechtlicher Verurteilung droht.

Dr. Alexander Legat: Also erstens einmal zum Stimmbindungsvertrag: Der unterliegt natürlich der Verschwiegenheitspflicht und deshalb auch der Geheimhaltung. Und zweitens ist ja heute medial bekannt geworden, dass offensichtlich eine weitere Anzeige von Herrn Abgeordneten Krainer eingereicht wurde, die mir nicht bekannt ist. Aus diesem Grund möchte ich mich und werde ich mich entschlagen. – Mit der Bitte um Verständnis, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Krainer: Das hat ja mit Ihnen nichts zu tun! – Abg. Stögmüller: Das hat ja mit Ihnen nichts zu tun!)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Zur Geschäftsordnung: Also die Anzeige, die eingebracht wurde - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wortmeldungen! Bitte, Herr Abgeordneter Kollross. (Abg. Kollross: Na, dann lassen wir das!)

Gibt es noch eine Wortmeldung? – Nicht? – Dann sind Sie am Wort, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Nein, da gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Meiner Erinnerung nach hatten wir den Fall schon einmal, dadurch, dass es ja auch eine anonyme Anzeige wegen dem Alois-Mock-Institut gegeben hat, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, und da haben wir uns eigentlich darauf geeinigt, dass zumindest die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, ob es einen Anfangsverdacht gibt.

Jetzt ist die Sachverhaltsdarstellung eingebracht, aber haben Sie schon Kenntnisnahme, dass die Staatsanwaltschaft gesagt hat, der Anfangsverdacht erhärtet sich? (Abg. Stögmüller: ... keine Aktenzahl und nichts!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben jetzt eine sehr ungute Situation, genauso wie wir sie im Eurofighter-Ausschuss hatten, da wurde jemand vorgeladen, gegen den die NEOS am Vortag eine Strafanzeige eingebracht haben, und wir haben uns damals als Ausschuss entschieden, da die Person nicht weiß, was ihr konkret vorgeworfen wird, dass man die Person wieder nach Hause gehen lässt, denn sie kann sich hier eigentlich jederzeit schuldig machen. Wir kennen die Anzeige nicht, die Auskunftsperson kennt die Anzeige nicht. Wir haben jetzt eine sehr unerquickliche Situation, die haben wir aber Herrn Kollegen Krainer zu verdanken, der eine Anzeige gegen Novomatic gemacht hat. Ich weiß gar nicht, wie sie genau lautet, aber ich glaube, da sollte man beraten, wie man weiter vorgeht. Ich bitte den Herrn Verfahrensrichter: Vielleicht kann man sich anschauen, wie das beim Eurofighter-Ausschuss war, auch da musste die Person nach Hause gehen und wurde zu einem späteren Zeitpunkt wieder geladen. (Abg. Stögmüller: Aber da kann ja jeder am Vortag eine Anzeige machen!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kollross. – Bitte.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich finde das nicht eine richtige Vorgangsweise, denn wenn ich das will, bringe ich jedes Mal einen Tag vorher eine Anzeige gegen die Auskunftsperson ein und lege somit den Untersuchungsausschuss lahm. Ich glaube, es geht ja wohl darum, da hat Frau Kollegin Tomaselli recht, ob die Staatsanwaltschaft aktiv ist und wie sie aktiv ist. Dass jemand eine Anzeige abgegeben hat, ist, glaube ich, kein Grund, sich hier in irgendeiner Form bei irgendeinem Thema zu entschlagen. (Der Verfahrensrichter berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Meine Damen und Herren, das Problem sehe ich darin, dass Herr Dr. Legat wohl als Beschuldigter geführt wird, dass aber offensichtlich mehrere Anzeigen eingelangt sind, und ich weiß nicht, zu welchem Faktum er als Beschuldigter geführt wird. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Es könnte ja auch so sein, wenn der Anfangsverdacht - - Der Anfangsverdacht muss da sein, damit er als Beschuldigter geführt wird, und jetzt weiß ich aber nicht, zu welchem Faktum er geführt wird. Es sind ja noch weitere Anzeigen gekommen, die, wie Frau Abgeordnete Tomaselli gesagt hat, diese Stufe des Anfangsverdachtes vielleicht gar nicht übersteigen. Das könnte ja sein, nur ich kann Ihnen sagen, ich weiß nicht, mit welchen Fakten er dort bedroht ist, das müsste er - - Und da würde ich Sie bitten, Herr Dr. Legat, als Auskunftsperson dem Gremium darzulegen: Welche Fakten werden gegen Sie geltend gemacht?

Nur zu behaupten, gegen mich ist ein Strafverfahren anhängig und ein Aktenzeichen, das uns wohl bekannt ist, anzuführen, ist etwas wenig. Das steht in unserer Verfahrensordnung nicht und sonst auch in keiner. Natürlich verstehe ich, dass, wenn ein Verfahren anhängig ist, Sie Gefahr laufen, deshalb strafrechtlich verfolgt zu werden, das ist schon richtig, aber Sie müssten uns Details sagen. Wir haben eine Reihe von Fragen an Sie vorbereitet, da sind sicherlich die einen oder anderen dabei, die strafrechtlich nicht relevant sind. (Abg. Kollross: Das ist zum Beispiel eine! – Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß: Ich möchte, dass ins Protokoll kommt, dass - - – Abg. Stögmüller: Dann ins Mikrofon! – Weiterer Zwischenruf: Sonst können sie es nicht mitschreiben! – Abg. Krainer: Sie darf sich gar nicht an den Ausschuss wenden!)

Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Mag. Dr. Barbara Weiß, LL.M.: Die Auskunftsperson hat kundgetan, dass sie bislang keine Akteneinsicht erhalten hat, das heißt, es laufen in verschiedenen Strängen verschiedene Strafverfahren gegen sie, wo sie aber bereits als Beschuldigter geführt wird, also nicht nur als Verdächtiger, sondern bereits als Beschuldigter, das heißt, da hat sich dieser Anfangsverdacht bereits erhärtet, und nachdem sie diese Details noch nicht in Erfahrung bringen konnte, obwohl sie sich darum bemüht hat, wird man sie dazu wohl nicht befragen können, weil sie sich dadurch natürlich einem Nachteil im Strafverfahren aussetzen würde.

Nach der EMRK – und wir haben hier ja auch Menschenrechtsexperten sitzen – wäre das ein klarer Verstoß, mit dem man sie in ihren Rechten beschneiden würde, das wäre EMRK-widrig.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hafenecker und dann Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): So leid mir das tut – denn wir hätten noch einige Fragen an Herrn Dr. Legat vorbereitet –, aber im Prinzip, glaube ich, müssen wir einfach die gleiche Vorgehensweise wie bei Frau Mag. Glatz-Kremsner anfänglich vermutet an den Tag legen, die damals auch nicht wissen konnte, ob gegen sie ermittelt wird oder nicht. Ich sehe da einen ähnlichen Fall, nur dass es jetzt faktisch wirklich so sein sollte, im Gegensatz zum letzten Mal.

Und dann sehe ich, ehrlich gesagt, unter Wahrung der Rechte der Auskunftsperson keine Möglichkeit, dass wir die Befragung fortsetzen können. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber sonst wäre das so zu behandeln wie bei Frau Mag. Glatz-Kremsner.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann mich den Ausführungen des Verfahrensrichters und der Verfahrensanwältin nur anschließen, möchte aber diese neue Situation noch einmal hinzufügen: Eine Strafanzeige, in der Novomatic ein Deal in irgendeiner Form vorgeworfen wird, die heute oder gestern von Herrn Krainer eingebracht wurde, kann auch für einen Leiter der Rechtsabteilung Konsequenzen nach sich ziehen, er kann dazu auch einvernommen werden. Und für ihn gilt genau dasselbe Recht, unter anderem dass er sich im Sinne der Menschenrechte entschlagen kann und dass er seine Aussagungsrechte zuvor auch sicherstellen können muss, und dazu muss er Kenntnis erlangen, und dazu muss er von der Justiz aufgefordert werden.

Also das heißt, wir können jetzt leider aufgrund dieser Anzeige des Herrn Krainer nicht weiter einvernehmen. Wir sind gespannt, auf wie viele Personen sich diese Anzeige noch auswirken wird, denn wir werden noch mehrere Personen von Novomatic hier hören.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Die Ausführungen über die Rechte der Auskunftsperson sind für mich komplett nachvollziehbar.

Was Sie aber, glaube ich, hier schon noch argumentieren müssen: Wieso? Wir reden ja hier jetzt über die Antwort auf eine bestimmte Frage, nicht über die Gesamtsituation, und ich frage mich, inwiefern das relevant ist, dass sich das in irgendeiner Weise nachteilig, wenn Sie sich wahrheitsgetreu äußern, was Sie hier ja tun müssen, auf die Verfahren auswirkt. Wir kennen die Verfahren ja, wir kriegen ja die aktuelle Liste vom Bundesministerium für Justiz. Also es geht jetzt um diesen Syndikatsvertrag oder diesen Stimmbindungsvertrag, und der ist, soweit ich jetzt die Aktenlage kenne, nicht Teil dieser Verfahren, Sidlo-Postenschacher et cetera, et cetera.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Kollross.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich respektiere natürlich, dass sich eine Auskunftsperson nicht selbst beschuldigt, das ist, glaube ich, für jeden da herinnen eine Selbstverständlichkeit. Ich möchte nur schon noch einmal meine Frage in Erinnerung rufen. Ich habe gefragt, wann es diesen Meinungsschwenk innerhalb der Novomatic gegeben hat.

Jetzt gehe ich einmal davon aus, dass der Herr Doktor nicht die Novomatic ist, sondern gerade einmal der Leiter der Rechtsabteilung. Also ich sehe nicht, wo er sich da selbst belastet, weil er ja sagen kann: Ich weiß nicht, wann der Schwenk war. – Ich habe ja nicht nach seinem persönlichen Meinungsschwenk gefragt, sondern nach dem der Novomatic. Ich sehe nicht, wo er sich da selbst beschuldigt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass selbstverständlich die Sachverhaltsdarstellung keine materielle Änderung von Entschlagungsrechten bedeutet, weil ja bereits ein Strafverfahren läuft, und das ist ja zur selben Causa. Insofern wüsste ich das nicht.

Wenn die Auskunftsperson allerdings der Meinung ist, dass sie sich selber belasten würde, wenn sie zu Abstimmungen und Vorbereitungshandlungen mit der ÖVP etwas sagen würde, dann kann ich das ohnehin nur so zur Kenntnis nehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, wir müssen sehr aufpassen, dass wir hier die Entschlagungsrechte einer Auskunftsperson nicht nach unserem Gutdünken interpretieren, sondern dass wir uns hier EMRK-konform verhalten. Da gibt es klare Entscheidungen, da gibt es klare Richtlinien. Schlussendlich hat das bei uns der Verfahrensrichter zu entscheiden. Das ist keine Entscheidung von uns.

Grundsätze im Strafverfahren wollen wir hier hoffentlich nicht infrage stellen. Das wäre für mich sehr, sehr wichtig.

Wenn Herr Kollege Krainer jetzt gesagt hat, dass seine Strafanzeige, die er gemacht hat, eigentlich nichts Neues enthält, dann frage ich mich umso mehr: Warum hat er sie gemacht? Dann ist es wirklich nur mehr politische Show, aber die Entschlagungsrechte des Herrn Dr. Legat bleiben trotzdem aufrecht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir können zwei Vorgänge wählen. Wir können die Frage jeweils stellen, vielleicht ist eine dabei, bei der er sich nicht entschlägt. Ansonsten hat die Auskunftsperson natürlich das Recht, sich zu entschlagen. – Probieren wir es, schauen wir, wie weit wir kommen! (Abg. Stögmüller: ... die Glaubhaftmachung!) – Wir brauchen nicht glaubhaft zu machen, wir müssen einfach die Frage stellen. Er kann sich entschlagen, und dann kann der Vorsitzende nach Beratung mit dem Verfahrensrichter eine Entscheidung treffen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Noch einmal zur Geschäftsordnung, Herr Vorsitzender: Wenn er schon eine so simple Frage nicht beantwortet, was sollen wir dann noch fragen? Die Schuhgröße, vielleicht.

(Vorsitzender, Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt-Stellvertreterin und Vertrauensperson beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nach intensiver Diskussion mit Verfahrensanwalt und Verfahrensrichter darf ich den Herrn Verfahrensrichter um seine Ausführungen bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Meine Damen und Herren! Es ist das eine Situation, die für den Ausschuss und auch für mich nicht besonders erfreulich ist. Wir wissen, dass ein Strafverfahren anhängig ist. Wir wissen zum Teil auch, aus welchen Gründen es anhängig ist. Die Auskunftsperson weiß es aber nicht. Er wird als Beschuldigter geführt, das heißt, wir sind über die Stufe des Anfangsverdachtes schon hinausgegangen. Es ist damit sozusagen ernst. Und da wir nicht wissen, in welchem Bereich das Verfahren geführt wird, erübrigt sich meines Erachtens jegliche Frage, weil ich nicht weiß: Ist es davon betroffen oder ist es nicht davon betroffen?

Wenn er einmal vernommen worden ist und wir die Verständigung haben, worum es geht, dann können wir ihn selbstverständlich neuerlich laden und ihn zu den anderen Bereichen befragen – oder das Verfahren wird überhaupt eingestellt, so wie das Vereinsverfahren eingestellt worden ist; da würde jede Frage zulässig sein.

Hier geht es aber ausschließlich um Fragen, die die Casinos betreffen, und diesbezüglich läuft gegen ihn ein Verfahren.

Noch dazu ist gestern eine Anzeige erstattet worden, die mir gezeigt worden ist, nicht gegen ihn namentlich, aber indirekt schon. Daher meine ich, dass wir hier zu seinem Schutz auf weitere Fragen verzichten sollten, auch wenn vielleicht die eine oder andere Frage durchaus zulässigerweise gestellt werden könnte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich schließe mich dieser Ansicht natürlich an.

Wir können jetzt dieses Spiel durchspielen oder wir brechen das jetzt ab und laden Dr. Legat nach seiner Ersteinvernahme wieder. Wir können das schon durchspielen. (Abg. Stögmüller: Glaubhaftmachung ...!) – Glaubhaftmachung geht ja nicht, weil er ja die Anzeige nicht kennt. (Abg. Stögmüller: Man kann sie ja trotzdem verlangen!) Noch einmal: Er kennt ja die Anzeige nicht, die ist ja gestern erst eingebracht worden! (Abg. Stögmüller: Das weiß ich ja teilweise auch nicht, ob ich angezeigt bin oder nicht!) Die ist ja gestern erst eingebracht worden! (Abg. Stögmüller: Aber Sie wissen ja auch nicht, ob gegen Sie fünf Anzeigen vorliegen!)

Dieses Rechtsverständnis geht nicht! Der Verfahrensrichter hat es sehr klar gesagt. Wir haben die Situation schon einmal im Eurofighter-Ausschuss gehabt. (Abg. Kollross: Aber es gibt ja eine Sachverhaltsdarstellung! Mehr gibt es ja noch nicht!)

Abgeordneter Gerstl, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Für alle, die gerne nachschauen wollen: Es war vor genau zwei Jahren, am 20. September 2018, als wir D. B. nach Hause schicken mussten – genau in derselben Situation, weil der Abgeordnete der NEOS, Herr Bernhard, eine Strafanzeige eingebracht hat.

Dass die Situation so ist, wie sie jetzt ist, hat auch Frau Krisper heute schon auf Twitter um 10.07 Uhr festgestellt: „Anzeigen während des #IbizaUA führen nun aber dazu, dass man die Angezeigten schwer nochmals befragen kann. Daher lassen wir @neos_eu das zumeist – bis es passt.“

Hätte Herr Krainer auf Frau Krisper gehört, dann wären wir jetzt nicht in der Situation, dass er gar nicht hätte herkommen müssen. – Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung für eine Fraktionsführerbesprechung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 15.50 Uhr bis 16.01 Uhr.)

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Bitte, Herr Abgeordneter Kollross ist an der Reihe.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Gut, also zum Stimmungsschwenk kriege ich somit keine Antwort.

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie schon erwähnt bin ich im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt. Ich kenne noch nicht alle Aktenteile. Ich kenne die konkrete Anzeige, den Inhalt nicht. Das Ermittlungsverfahren ist hochkomplex. Ich bin Leiter der Rechtsabteilung, und als Beschuldigter möchte ich mich auf Artikel 6 MRK und auf § 43 Abs. 1 Z 1 berufen, und ich entschlage mich.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Da Sie das jetzt wahrscheinlich den ganzen Nachmittag tun werden, genügt es, glaube ich, wenn Sie sagen, Sie entschlagen sich. Dann brauchen Sie das ganze Gsatzl nicht immer aufzusagen, dann sind wir schneller fertig.

Wissen Sie, wann es zu diesem Stimmungsschwenk gekommen ist? Wollen Sie dazu etwas sagen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie schon erwähnt: Ich bin Beschuldigter und möchte mich - -, werde mich entschlagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Waren Sie in irgendeiner Form in Absprachen, was die Aufsichtsratsbesetzung betrifft, eingebunden?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, bin ich Beschuldigter im Ermittlungsverfahren. Der Themenkomplex Casinos ist ein großer Komplex. (Abg. Kollross: Gut, das war mir eh klar, aber dann will ich zumindest - -!) Ich habe noch nicht in alle Aktenteile Einsicht, ich bin noch nicht einvernommen worden, und ich entschlage mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 und Artikel 6 MRK.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Perfekt. Dann will ich aber zumindest zwei Akten vorlegen, die belegen, dass Sie eingebunden waren, und zwar sind das die Dokumente 5274 und 5332. (Der Auskunftsperson werden zwei Schriftstücke vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Seite, bitte, Herr Abgeordneter?

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Das sind eh nur drei – das Ganze.

Kennen Sie diesen Schriftverkehr?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich nehme an, dass das aus dem Ermittlungsakt ist, und genau aus diesem Grund werde ich mich auf meine Rechte berufen und mich entschlagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. Dass Sie Adressat sind, haben Sie zumindest wahrgenommen, und dass das eine Mail am 12. Juni 2018, das zweite Mail am 15. Juni 2018 und die Hauptversammlung der Casag am 20. Juni 2018 waren, möchte ich zumindest für das Protokoll festhalten. Wir schauen einmal weiter.

Wie finden Sie eigentlich das Wetter heute? Ich wollte einmal eine andere Antwort hören, wissen Sie.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Diese Fragestellung ist nicht zulässig. (Abg. Tomaselli: Das ist außerhalb des Untersuchungszeitraums! – Abg. Stögmüller: 2018 ...! – Abg. Hafenecker: Wenn Sie gefragt hätten, wie das Wetter auf Ibiza war, wäre es kein Problem!)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wussten Sie – Sie haben in Ihrem Eingangsstatement diesbezüglich etwas gesagt –, dass im Frühjahr 2018 im Finanzministerium an einer Novelle des Glücksspielgesetzes gearbeitet wurde?

Dr. Alexander Legat: Entschuldigung, ich habe die Frage akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wussten Sie, dass im Frühjahr 2018 an einer Novelle des Glücksspielgesetzes gearbeitet wurde?

Dr. Alexander Legat: Vom Frühjahr 2018 ist mir bekannt, dass die Novelle 2018, die in Begutachtung gegangen ist, offiziell verteilt worden ist, und ich habe dazu schon ausgesagt, dass ich die Novelle, wo IP-Blocking Gegenstand war, befürwortet habe.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie auch Kenntnis von der zweiten Novelle, die dann ja wieder zurückgezogen wurde?

Dr. Alexander Legat: Könnten Sie das bitte näher konkretisieren?

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Das Glücksspielgesetz 2019 – haben Sie davon in irgendeiner Form Kenntnis?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe in meinem Eingangsstatement erwähnt, dass ich erst mit Akteneinsicht von diesem Vorhaben Kenntnis erlangt habe. Mehr werde ich dazu nicht sagen und mich weiterhin gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 und Artikel 6 MRK entschlagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wer ist der größte Anbieter des kleinen Glücksspiels in Österreich?

Dr. Alexander Legat: Wenn Sie sich auf der Website des Bundesministeriums informieren, werden Sie sehen, dass die Admiral Casinos & Entertainment AG wahrscheinlich der Anbieter mit den meisten bewilligten Automaten ist.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): In welchen Bundesländern gibt es eigentlich kein kleines Glücksspiel?

Dr. Alexander Legat: Wie in meinem Eingangsstatement erwähnt in den Verbotsländern Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Warum?

Dr. Alexander Legat: Bitte stellen Sie diese Frage nicht an mich, sondern an die jeweiligen Verantwortlichen! Das sind die jeweiligen Landesregierungen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Also weil es ja diesbezüglich eine Landesgesetzgebung gibt?

Dr. Alexander Legat: Richtig.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie schon einmal etwas von diesem Fünfsäulenmodell gehört?

Dr. Alexander Legat: Im Zuge der Akteneinsicht, und aus diesem Grund möchte ich mich zu diesem Themenkreis entschlagen und mich auf meine Rechte gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 berufen – ich entschlage mich. (Abg. Stögmüller: ... ich würde das mit Ja beantworten!)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): In diesem Fünfsäulenmodell wird unter anderem - - Das ist aus dem Finanzministerium, diesbezüglich gibt es mehrere Unterlagen. Auch die Landesgesetzgebung soll dahin gehend verändert werden, dass für das kleine Glücksspiel nur mehr der Bundesgesetzgeber zuständig ist. Wäre das für die Novomatic ein Vorteil oder ein Nachteil?

Dr. Alexander Legat: Wie schon angeführt, sehr geehrter Herr Abgeordneter, bitte ich um Verständnis, dass ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen werde, weil dieses Dokument auch Gegenstand des Ermittlungsaktes ist und ich noch nicht Akteneinsicht habe, und - -

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Aber das ist eine wirtschaftliche Frage, Entschuldigung! Wenn ihr in drei Bundesländern zusätzlich Automaten aufstellen dürft - -

Dr. Alexander Legat: Wie gesagt – das ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, ich habe noch nicht in alle Aktenteile Einsicht, und ich bin noch nicht einvernommen worden. Ich möchte mich deshalb entschlagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): In diesem Fünfsäulenmodell sollen ja auch Casinolizenzen versteigert werden. Haben Sie davon schon einmal gehört?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis dafür (Abg. Kollross: Okay!), dass ich mich entschlage.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay, da bin ich jetzt gespannt, das wird jetzt lustig: Kennen Sie einen Herrn Walch?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, ist das Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, und ich möchte mich entschlagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ob Sie einen Herrn Walch kennen oder nicht, Entschuldigung - -

Dr. Alexander Legat: Das ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, und ich entschlage mich.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Haben Sie mit Herrn Walch einen Arbeitsvertrag oder einen Vertrag für die Novomatic ausgearbeitet?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, ist das Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, und ich entschlage mich.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Jetzt kann ich es selber schon bald auswendig.

Okay, ich gebe einmal weiter – es soll sich jemand anderer ärgern.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur nächsten Befragung: Herr Abgeordneter Hafenecker. (Vorsitzender-Stellvertreter Hanger übernimmt den Vorsitz.)

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Ich werde versuchen, die Bereiche, die davon betroffen sind, nicht zu streifen. Herr Dr. Legat, ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen, und zwar ist das der Vorhalt mit der Nummer 63794: Ihre Beschwerde an die WKStA. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Ich beziehe mich speziell auf Seite 9. Ich darf zitieren: „Im Ergebnis beruht die Faktenlage, auf deren Basis die WKStA operiert, auf der unvertretbaren, tendenziösen Beweiswürdigung eines bestenfalls lückenhaften Tatsachensubstrats von aus dem Kontext gerissenen einzelnen Nachrichten, E-Mails und Notizen. Wo die WKStA keine echte Begründung zur Hand hat, behauptet sie schlicht, dass ein anderer Sachverhalt ‚nicht denkbar‘ sei oder dass die Nachrichten ‚anders nicht zu erklären‘ seien oder ihre Schlüsse eben einer ‚lebensnahe Betrachtung‘ entspringen würden. Dies ist faktisch falsch und bereits die der WKStA im Vorfeld der Anordnung vorgelegenen Beweisergebnisse widerlegen dies selbst.“

Herr Dr. Legat, was hat Sie zu dieser Beschwerde veranlasst, oder auf welche Problematiken beziehen Sie sich da konkret?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auch an Sie die Bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich zu diesem Themenkreis – insbesondere da es sich um ein Dokument handelt, das sich im Ermittlungsakt befindet – entschlage.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Na ja, aber das Dokument kennen Sie ja, da Sie es selbst eingebracht haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Also auch nach Beratung mit meiner Vertrauensperson muss ich mich hier nicht rechtfertigen, warum ich ein Rechtsmittel einbringe.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Ich verstehe Sie ganz schlecht, bitte.

Dr. Alexander Legat: Nach Rücksprache mit meiner Vertrauensperson muss ich mich hier nicht rechtfertigen, warum ich ein Rechtsmittel eingebracht habe.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Es geht nicht um eine Rechtfertigung, aber Sie werden ja grundsätzlich wissen, warum Sie diese Vorwürfe gegenüber der WKStA erheben, und das hätte ich gerne gewusst.

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie gesagt ist das Dokument Teil des Ermittlungsverfahren, und ich möchte mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 und Artikel 6 MRK als Beschuldigter entschlagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Gut. Ich meine, das zeigt ja nur, dass man eher die Vorgehensweise vom Eurofighter-Untersuchungsausschuss hätte wählen sollen.

Ich versuche es mit einem anderen Themenkomplex: Sie sind ja auch ein Kenner der Gesetzgeberseite oder der Finanzministeriumsseite aus Sicht des Glücksspiels. Was für eine Wahrnehmung hatten Sie von den Kompetenzen des Staatssekretärs Fuchs?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter (Abg. Hafenecker: Nein!), das ist auch Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, konkret auch - -

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Nein, da gibt es eine Bestellungsurkunde,[2] da wird nichts ermittelt. Herr Verfahrensrichter, nicht böse sein, aber - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Legat, die Kompetenzen des Staatssekretärs Fuchs sind überall ablesbar, und wenn eine derartige Frage kommt, kann ich persönlich mir nicht vorstellen, dass Sie sich durch die Beantwortung dieser Frage der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würden. Sie entschlagen sich exzessiv und beantworten tatsächlich nicht einmal die Dinge, die schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen. Daher würde ich Sie bitten: Wenn eine derartige Frage – Sie sind verpflichtet, unter Wahrheitspflicht vollständig auszusagen –, die in der Öffentlichkeit weithin bekannt ist und ganz klar auf dem Tisch liegt, hier an Sie gestellt wird, sind Sie verpflichtet, diese zu beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Also aufgrund der Verfassung ist es ja so, dass der Staatssekretär dem Minister weisungsgebunden ist. Das ist öffentlich bekannt. Zur konkreten Ausübung in der Funktion als Staatssekretär möchte ich mich entschlagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Herr Dr. Legat, nicht böse sein, ich bin wirklich einer, der Ihre Rechte wahren möchte, aber ich fühle mich schon ein bisschen an der Nase herumgeführt. Ich würde noch einmal den Verfahrensrichter ersuchen - - (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin und mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Also was Staatssekretär Fuchs dann in Ausübung seiner Funktion tatsächlich gemacht hat, ist ja Gegenstand des Verfahrens, und deshalb, sehr geehrter Herr Abgeordneter, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich entschlage.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Wenn Sie hochrangiger Vertreter eines Glücksspielunternehmens sind und vielleicht die Strategie verfolgen, gesetzliche Änderungen im Glücksspielbereich herbeizuführen, würden Sie aufgrund dessen, was Sie vorhin gerade aus Ihren Kenntnissen aus der Verfassung zitiert haben – nämlich welche Rolle ein Staatssekretär spielt –, sagen, dass Herr Staatssekretär Fuchs der richtige Ansprechpartner für Gesetzesänderungen ist?

Dr. Alexander Legat: Also ich bin hier kein vertretungsbefugtes Organ eines Glücksspielkonzerns (Abg. Hafenecker: Sie sind rechtskundiger Jurist!), also nicht der Novomatic AG.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Auskunftsperson bitte aussprechen lassen! (Abg. Kollross: Er sagt eh immer dasselbe!)

Dr. Alexander Legat: Ob der Herr Staatssekretär etwas bewirken kann oder nicht, ist ja Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, und deshalb entschlage ich mich der Aussage.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Hätte Staatssekretär Fuchs Casinolizenzen vergeben können?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, gemäß den gesetzlichen Regulierungen, beispielsweise gemäß § 21 Glücksspielgesetz - -

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Was besagt der genau?

Dr. Alexander Legat: Der besagt, dass der Bundesminister für Finanzen die Glücksspiellizenzen erteilt. Mehr möchte ich dazu nicht sagen und mich weiterhin entschlagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Das reicht mir auch, danke. Kann man daher daraus die Conclusio ziehen, dass es eigentlich überhaupt keinen Sinn gemacht hätte, Staatssekretär Fuchs zu beeinflussen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich möchte hier keine Conclusio kundtun – ich bin Beschuldigter.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Ich ziehe die Conclusio – sehen Sie das auch so?

Dr. Alexander Legat: Ich bin Beschuldigter im Verfahren und möchte mich keiner Conclusio anschließen.

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Herr Vorsitzender, ich glaube, das ist dermaßen sinnlos, dass es höher nicht geht. Ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich versuche gerade, mir in den paar Minuten ein bisschen einen Überblick zu verschaffen, wie der Ausschuss so läuft. Offensichtlich macht die Auskunftsperson in einem sehr hohen Ausmaß von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Ich werde das Prinzip nicht verändern, so wie ich es immer gehandhabt habe. Letztlich ist es eine Beurteilungsfrage des Verfahrensrichters, ob eine Frage zulässig ist oder nicht. Natürlich ist das Entschlagungsrecht da, das wissen wir, und ja, es entsteht immer ein Spannungsfeld zwischen den Fragen und den Möglichkeiten, die eine Auskunftsperson hat.

Ich gebe aber jetzt einmal zur nächsten Fraktion weiter. (Abg. Hafenecker: Zur Geschäftsordnung!) – Bitte.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der Herr Verfahrensrichter hat es gesagt: Die Auskunftsperson macht sehr exzessiv vom Entschlagungsrecht Gebrauch. Ich würde meinen, wenn ich jetzt noch ein bissl mehr Energie hätte, müsste man jeden Einzelfall und jeden Halbsatz durchdiskutieren. Ich muss Ihnen aber auch ganz ehrlich sagen, was Herr Dr. Legat hier abzieht, ist, glaube ich, leicht übertrieben.

Die Frage ist wirklich, ob wir uns diese Ehrenrunde da jetzt noch geben sollen oder ob wir Herrn Dr. Legat nach Hause schicken und die nächste Auskunftsperson drannehmen, bevor wir da auch wieder die Zeit überschreiten, wegen Sinnlosigkeit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.

Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf den Herrn Vorsitzenden einmal kurz informieren, dass Herr Abgeordneter Krainer eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hat, in der er der Novomatic rechtswidriges Vorgehen vorwirft, und die Auskunftsperson hat damit gesagt, sie weiß nicht, was da passiert, daher möchte sie sich auch dieser Frage entschlagen.

Ich habe noch darauf verwiesen, dass wir 2008 im Eurofighter-Untersuchungsausschuss auch schon dieselbe Situation hatten: Da hat Herr Abgeordneter Bernhard von den NEOS auch eine Sachverhaltsanzeige eingebracht und dann haben wir alle uns gemeinsam dafür entschieden, diese Auskunftsperson wieder nach Hause zu schicken und neu zu laden, wenn die Sache abgeklärt ist und sie den genauen Sachverhalt weiß.

Ich möchte jetzt gerne Abgeordneten Plessl – das war der Vorgänger von Herrn Krainer von der SPÖ im Eurofighter-Untersuchungsausschuss – zitieren, der diese Vorgangsweise von Herrn Bernhard folgendermaßen erklärt hat:

„Eine Sachverhaltsanzeige“ – ich zitiere jetzt – „unmittelbar vor einer Einvernahme einzubringen und der Auskunftsperson, ich sage einmal, die Möglichkeit zu geben, sich zu entschlagen, obwohl sie als Zeugin hier vorgeladen ist, ist für viele von uns – für fast alle, bis auf ganz wenige – nicht nachvollziehbar.“

„Gerade diese Vorgangsweise, die Sie da gewählt haben, ist für uns alle nicht nachvollziehbar, denn Sie nehmen auch der Zeugin als Auskunftsperson die Chance, vielleicht das eine oder andere abzuklären und uns Antworten zu geben, wie sie etwas sieht.“ (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Und danach bedankt sich Herr Abgeordneter Plessl noch bei Herrn Bernhard für diese Vorgangsweise.

Ich sage auch Herrn Krainer Danke für diese Vorgangsweise, denn wir haben jetzt keine Möglichkeit, die Auskunftsperson noch inhaltlich zu befragen.

Ich würde sagen, wir beenden dieses unrühmliche Schauspiel, das wir hier liefern. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung? – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Für das Protokoll: Der Eurofighter-Ausschuss, den Kollege Gerstl angesprochen hat, war natürlich nicht 2008, sondern 2018. (Abg Gerstl: 18, ja!)

Zweitens, Herr Vorsitzender, weil Kollege Gerstl Sie hier unrichtig informiert hat: Das Problem ist, er wird als Beschuldigter geführt in einer Causa und hat selber gesagt, dass er noch keine Akteneinsicht hatte und auch keine Ersteinvernahme. Die Anzeige oder die Sachverhaltsdarstellung, die ich heute eingebracht habe, dient vor allem dazu, jene Akten und Unterlagen, die der Staatsanwaltschaft vom ÖVP-geführten Finanzministerium vorenthalten wurden, zu überreichen. Und ja, da spielt die Novomatic eine Rolle, aber das hat, glaube ich, mit den Entschlagungen hier gar nichts zu tun.

Ich würde aber sagen, wir machen einfach in der Befragung weiter, denn es gibt durchaus eine Reihe von Fragen, die jedenfalls wir als Fraktion haben, die nichts mit irgendwelchen laufenden Strafverfahren zu tun haben. Und da Herr Sobotka nicht mehr hier ist, können wir diese Fragen auch stellen, denn da geht es vor allem um das A.-Mock-Institut.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Also mein Informationsstand, wenn ich diesen noch einmal zusammenfassen darf, ist: Es hat eine Stehung in dieser Frage gegeben, und die Fraktionen sind zum Einvernehmen gekommen, die Befragung durchzuführen, auch wenn weitere - - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Einvernehmen nicht, okay, Entschuldigung, aber man hat entschieden, die Befragung durchzuführen.

Ich würde jetzt Folgendes vorschlagen: Wir machen jetzt einmal die erste Runde fertig, damit auch wirklich alle Fraktionen zu Wort kommen, und dann wird es, denke ich, sinnvoll sein, noch einmal eine gemeinsame Beratung durchzuführen und gemeinsam darüber zu entscheiden, ob weitere Befragungen Sinn machen.

Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur kurz zur Geschäftsordnung, auch für das Protokoll: Wir haben uns da informell ausgetauscht, aber es ist zu keiner Abstimmung darüber gekommen, ob wir weitermachen sollen oder nicht. Aber ja, gleiches Recht für alle, soll sich jeder einmal die Zähne ausbeißen und dann machen wir eine Stehung und überlegen, wie wir weitertun. Aber es ist irgendwie Diebstahl von Lebenszeit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Na ja, das ist eine ganz spannende Frage, die man in diesem Zusammenhang öfter diskutieren könnte.

Es ist mir persönlich als Vorsitzendem wichtig, dass alle Fraktionen zu Wort kommen, und ich würde auch vorschlagen, wie du das gemacht hast, Herr Abgeordneter, dass wir nach dem Ende der ersten Runde eine Stehung durchführen und noch einmal gemeinsam beraten, ob wir die Befragung fortsetzen oder eben nicht.

*****

Ich darf das Wort Frau Abgeordneter Tomaselli von den Grünen erteilen. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Staatsanwaltschaft sieht, glaube ich, die Rolle von Finanzstaatssekretär Fuchs etwas anders. Unserer Interpretation nach meint die Staatsanwaltschaft, dass ein guter Kontakt der Novomatic zum Staatssekretär der Novomatic auch richtig etwas wert war, und zwar insbesondere über den Steuerberater Walch, der sich als Lobbyist für eine neue Onlinelizenz einsetzen sollte. Laut Staatsanwaltschaft haben Sie auf Wunsch vom damaligen Novomatic-Chef Neumann Scheinverträge erstellt, um Zuwendungen vonseiten der Novomatic an Herrn Walch zu verschleiern. Was sagen Sie dazu? (Abg. Kollross: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie Sie wissen, bin ich als Beschuldigter zu diesem Faktum geführt und auch im Ermittlungsverfahren, und ich entschlage mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1. Ich habe noch nicht alle Aktenteile einsehen können, wurde noch nicht einvernommen und entschlage mich auch gemäß Artikel 6 der MRK. (Abg. Tomaselli: Okay!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf kurz festhalten: Ich bitte wirklich alle Abgeordneten, dieses Thema jetzt nicht ins Lächerliche zu ziehen. Ich meine, es ist spannungsgeladen, mir ist dieser Zielkonflikt sehr klar, aber ich ersuche wirklich auch um entsprechende Ernsthaftigkeit. (Abg. Tomaselli: Ich bin ernst! – Abg. Stögmüller: Lachen wir?) – Nein, ich habe das in eine andere Richtung gerichtet, der, den ich da gemeint habe, glaube ich, weiß es.

Ich würde wirklich um Ernsthaftigkeit bitten und darum, in aller Ruhe und in aller Seriosität diese Befragung weiterzuführen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also: Die Staatsanwaltschaft geht eben davon aus, dass es einen Scheinvertrag mit der Steuerberatungskanzlei von Mag. Walch gegeben hat, damit Gelder von der Novomatic dorthin fließen, um den Staatssekretär, der damals für das Glücksspiel zuständig war – das war Staatssekretär Fuchs –, dafür gewinnen zu können, dass man zu einer neuen Onlinelizenz kommt. Walch sollte zunächst einen vertrauensvollen Kontakt herstellen zu DDr. Fuchs, um ihn dann – Zitat – „für das ‚einzig diesbezüglich relevante Ziel der Novomatic, nämlich die Unterstützung der geplanten Realisierung einer Online- und Casinolizenz für ihr Unternehmen, zu gewinnen“.

Ist diese Darstellung der Staatsanwaltschaft richtig?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich möchte mich auch in diesem Zusammenhang und auf Ihre Frage entschlagen. Ich bitte höflichst um Ihr Verständnis, dass ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlage.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Staatsanwaltschaft geht ja in ihren Unterlagen auch deshalb vor allem davon aus, dass es einen Scheinvertrag gibt, weil auch eine Success Fee damit verbunden war und sich die Staatsanwaltschaft fragt, wie man für gewöhnliche Steuerberatungsleistungen eine Success Fee vereinbaren kann.

Es stand aber auch, sagt die Staatsanwaltschaft, ein Aufsichtsratsposten bei der Admiral Casinos & Entertainment AG samt Mandatierung der Kanzlei von Herrn Walch mit monatlichem Retainer im Gespräch. Neumann, der Ex-Chef von Ihnen auch, hatte das aber wegen zu großer Nähe an die Novomatic abgelehnt. Ausgearbeitet wurden eben dann daraufhin die Scheinverträge mit der Steuerberatungskanzlei Walch, nämlich von Ihnen als Chefjurist des Hauses Novomatic. Ist das richtig?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Können Sie mir einmal die Unterlagen zeigen, vielleicht? (Abg. Tomaselli: Nein!) – Sehr entgegenkommend. (Abg. Stögmüller: Nein, müssen wir nicht! – Abg. Tomaselli: Muss ich nicht!)

Ich möchte mich als Beschuldigter hier gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen. Ich wurde von der Staatsanwaltschaft zu diesem Faktum noch nicht einvernommen und habe auch nicht umfängliche Akteneinsicht bekommen – mit der höflichen Bitte um Ihr Verständnis.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Abgesegnet wurde ja diese Vorgangsweise von ganz oben, war ja auch von Herrn Neumann beauftragt laut der Staatsanwaltschaft. Und laut einem Vertragsentwurf sollte die Novomatic Herrn Walch zwischen Februar 2019 und 2020 monatlich 12 250 Euro bezahlen, das sind insgesamt 281 750 – ich runde das extra für Sie auf: 300 000 Euro. Können Sie das bestätigen? (Ruf: Der hört ja gar nicht mehr zu! – Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Vorsitzendem-Stellvertreter.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielleicht lassen wir alle an der Diskussion teilhaben. Es steht die Frage im Raum, ob die Frage unterstellend war. Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um eine Einschätzung bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Abgesegnet von oben, glaube ich, war die Einleitung von Ihrer Frage – und das wissen wir nicht, das könnte insofern unterstellend gewesen sein, der übrige Teil nicht. (Abg. Tomaselli: Dann ziehe ich nur den ersten Teil zurück!) Ob wir oder ob Sie eine Antwort auf die Frage bekommen, das werden wir jetzt hören.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Einleitung wurde somit zurückgenommen – habe ich das richtig verstanden? (Abg. Tomaselli: Ja!) – Es steht jetzt die Frage im Raum, ob Sie diese Frage beantworten wollen oder nicht.

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bin Beschuldigter im Ermittlungsverfahren und entschlage mich gemäß meinen Beschuldigtenrechten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es wurde auch eine Success Fee in der Höhe von 50 000 Euro vereinbart. Sollte Walch dieses Geld behalten oder sollte er es weitergeben?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, auch das ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, und ich werde mich auf meine Rechte gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 berufen und ich entschlage mich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 2.48 Minuten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, super. Jetzt frage ich Sie – ich habe gerade vorhin dazwischen auch gegoogelt –: Sie sind ja auch Experte, vor allem, was Glücksspiel und Wettrecht anbelangt. Was ist eigentlich so eine Onlinelizenz für die Novomatic wert?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, dieser Themenkreis im Allgemeinen ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. Ich bin kein Bewertungsexperte, kann Ihre Frage nicht beantworten und ich entschlage mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenn ein Glücksspielanbieter eine Onlinelizenz bekommt, ganz allgemein, dann würde er aber mehr Umsatz machen, als wenn er sie nicht hat. – Ist das korrekt?

Dr. Alexander Legat: Es tut mir leid, Frau Abgeordnete, ich verstehe Ihre Frage nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenn ganz allgemein ein Glücksspielanbieter in Österreich eine Onlinelizenz bekommt, kann er sein operatives Ergebnis damit vergrößern?

Dr. Alexander Legat: Das operative Ergebnis hängt auch von den Kosten ab. Also ich kann auf der Kostenseite hier nicht irgendwelche Annahmen annehmen – auch nicht, was Umsätze betrifft. Also ich kann Ihre Frage einfach nicht beantworten. Ich bin auch kein Bewertungsexperte und auch kein Betriebswirt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie jemals mit Herrn Neumann über eine Onlinelizenz für die Novomatic gesprochen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie Sie wissen, bin ich Beschuldigter im Ermittlungsverfahren und möchte dazu keine Auskunft geben, und ich berufe mich auf meine Rechte gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 und entschlage mich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mit Herrn Johann Graf?

Dr. Alexander Legat: Wie Sie wissen, bin ich Beschuldigter in diesem Verfahren und werde mich hier auch zu dieser Frage entschlagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mit MitarbeiterInnen im Bundesfinanzministerium?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bin Beschuldigter im Ermittlungsverfahren und berufe mich auf meine Beschuldigtenrechte gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 und entschlage mich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie vor 2017 mit MitarbeiterInnen vom BMF über Onlinelizenzen gesprochen?

Dr. Alexander Legat: Für mich stellt sich die Frage, ob diese Frage überhaupt im Rahmen - - (Abg. Tomaselli: Ja!) – Wenn das so ist und Sie das so meinen, werde ich mich auch diesbezüglich entschlagen. Ich bin Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, habe noch nicht vollständige Akteneinsicht, bin noch nicht von der Staatsanwaltschaft vernommen worden und möchte meine Beschuldigtenrechte wahren und ich entschlage mich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Verfahrensrichter, wie sehen Sie das?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich akzeptiere die Entschlagung. Es gilt nichts anderes als bei den vorhergehenden Fragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sind Sie mit Herrn Graf befreundet?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie Sie wissen, gibt es auch zu diesem Thema ein Ermittlungsverfahren, wo ich als Beschuldigter geführt werde, und ich entschlage mich auch zu Ihrer Frage und möchte mich eben gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie uns kurz helfen, welches Verfahren?

Dr. Alexander Legat: 17 St 5/19d beziehungsweise Finanz GF-001 126 070.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihre Frau mit Johann Graf befreundet?

Dr. Alexander Legat: Auch zu diesem Themenkreis entschlage ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie oder Ihre Frau jemals eine Schenkung von Johann Graf bekommen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, auch bezogen auf diese Frage entschlage ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme den Rest mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, Frau Abgeordnete. Wir kommen zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrter Herr Legat, ich habe eine Frage, bei der Sie sich wahrscheinlich nicht entschlagen werden, sie ist auch relativ leicht zu beantworten: Haben Sie ein Handy?

Dr. Alexander Legat: Ja.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kennen Sie den Code Ihres Handys?

Dr. Alexander Legat: Kommt darauf an, welches Handy.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie haben mehrere Handys?

Dr. Alexander Legat: Ich bin nicht im Besitz aller meiner Handys, weil Datenträger noch bei der Staatsanwaltschaft liegen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Und bei dem Handy, das bei der Staatsanwaltschaft ist, kennen Sie da den Code?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie sie wissen, bin ich Beschuldigter im Ermittlungsverfahren und entschlage mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann lege ich jetzt ON 870 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dazu muss ich sagen, dass das noch nicht geliefert wurde, und ich mich überhaupt wundere, warum das Justizministerium da säumig ist, aber aus dem geht wohl hervor, dass Sie ein Handy hatten, von dem Sie sich den Code nicht gemerkt haben. Ist das glaubwürdig?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie zitieren ja hier eine ON-Nummer, das ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, und ich möchte mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann möchte ich Sie fragen: Sie haben in Ihrem Eingangsstatement gesagt:„Sofern man die Ermittlungsbehörden […] objektiv ermitteln lässt“. – Wen haben Sie mit „man“ gemeint, M-A-N?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das Dokument, das soeben vorgelegt wurde, weist keine Kennung aus dem Aktenbestand des Untersuchungsgegenstandes auf. Ich möchte gerne wissen, von wo diese Unterlage her ist. (Ruf: Vor der Haustür gelegen! – Abg. Brandstätter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich verweise darauf, dass ich Ihnen das nicht sagen werde!) – Heißt das, dass die NEOS hier illegal eine Kopie der WKStA erhalten haben?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, dass Sie mir sicherlich nix Illegales unterstellen – wenn jemand anderem, dann muss sich der darum kümmern, ob er sich von Ihnen etwas illegal vorwerfen lässt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir können festhalten, dass es nicht dem Aktenbestand entspricht und ich bitte um Kenntnis, wie wir weiter vorgehen, und den Verfahrensrichter um eine Einschätzung dieses Dokuments.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie bitten?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ob dieses Dokument richtig ist oder falsch ist, das kann jetzt nicht beurteilt werden.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist der Herr Verfahrensrichter. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Tatsächlich, ich sehe auch hier keine Kennung, dass es aus dem Aktenbestand wäre.

In so einem Fall müsste man es, wenn Sie es vorlegen, klassifizieren – nicht wahr? –, und Sie müssten erklären, woher Sie das haben, sicherlich vom Justizministerium, nicht? Das ersehe ich daraus.

Es ist ein Schreiben von Matthias Purkart von der WKStA, den wir hier schon vernommen haben, nicht wahr?

Es steht sicher im Zusammenhang mit dem Strafverfahren, denn sonst würde es nicht von Oberstaatsanwalt Purkart stammen, und ich bin überzeugt davon, dass sich die Auskunftsperson hier auch der Aussage entschlagen würde, weil es ja offenbar Teil ist. Aber ich kann es nicht einmal akzeptieren, weil es nicht von unserem Bestand ist. Wenn Sie es vorlegen, müssten wir es klassifizieren, dann müssten Sie sagen, woher Sie es haben. (Abg. Stögmüller: Könnte ja vom BMI auch kommen!) – Nein, es steht groß Justiz oben, Herr Abgeordneter.

*****

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich habe eine Frage gestellt. Sie haben gesagt, Herr Legat: „Sofern man die Ermittlungsbehörden [...] objektiv ermitteln lässt“. – Wen haben Sie mit „man“ gemeint?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist eine allgemeine Formulierung, nichts Bestimmtes; das ist allgemein.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Na ja, allgemein: „Sofern man die Ermittlungsbehörden [...] objektiv ermitteln lässt“, dann wird da nichts hängen bleiben. Die logische Folgerung ist: Wenn man sie nicht objektiv ermitteln lässt - - Umgekehrt: Wenn etwas hängen bleibt, hat man sie nicht objektiv ermitteln lassen. – Jetzt wollte ich wissen: Wer könnte das denn sein, der die Behörden nicht objektiv ermitteln lässt?

Dr. Alexander Legat: Also ich bin überzeugt, dass die Behörden objektiv ermitteln.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie haben es aber zuerst anders gesagt; gut.

Dann habe ich eine andere Frage: Sie sind ja Jurist. Können Sie sich vorstellen, dass man Verträge rückdatiert?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auch das ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, und ich möchte mich gemäß (Abg. Brandstätter: Können Sie mir erklären in welchem Zusammenhang?) § 43 Abs. 1 entschlagen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich habe Sie allgemein gefragt, ob Sie sich vorstellen können, dass Verträge rückdatiert werden.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Abgeordneter, das ist eine sehr allgemein gehaltene Frage, daher müssten Sie den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herstellen. Wenn Sie ihm sagen, dass da im Akt irgendwann einmal rückdatiert wurde, dann wäre die Frage zulässig, aber ich glaube, Sie wissen welche Antwort dann darauf kommen wird.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich hätte es trotzdem interessant gefunden, die Frage von einem gut ausgebildeten Juristen beantwortet zu bekommen. Ich könnte Sie auch fragen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich stehe als Auskunftsperson nicht zur Verfügung.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Vielleicht sind Sie (in Richtung Verfahrensrichter Pöschl) bei Gericht einmal gefragt worden, ob das möglich ist, Verträge rückzudatieren. Das ist, glaube ich, die Frage, die ich gestellt habe.

Dann habe ich noch eine Frage, Herr Legat: Was sind eigentlich steuerliche Leistungen?

Dr. Alexander Legat: Woher haben Sie diese Wortwahl?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Na, das ist generell. Ich wollte einfach wissen, was steuerliche Leistungen sind. Ist das Steuer zahlen, oder was sind steuerliche Leistungen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Darf ich den Herrn Verfahrensrichter bitten, wirklich zu klären, ob hier ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gegeben ist. Wir sind jetzt ganz allgemein bei 2. Klasse Handelsakademie – aber bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es gilt das Gleiche, Herr Abgeordneter. Auch hier müssten Sie, wenn es um steuerliche Leistungen geht, den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herstellen, dann könnte man diese Frage zulassen und auch beantworten, wenn nicht eine Entschlagung kommt.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Darf ich Frau Krisper bitten, noch eine Frage zu stellen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Dr. Legat, ich lege Ihnen eine Presseaussendung der Novomatic vor. Der Anlass war das Ihnen wahrscheinlich sehr bekannte OGH-Urteil vom 29. Mai 2017. Herr Krumpel hat hier gemeint, er würde die Presseaussendung nur in die Welt hinausschicken, wüsste aber mit Termini wie Einzelfallentscheidung nichts anzufangen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Der Grund warum ich das vorlege, ist, dass mittlerweile jetzt eh schon hinlänglich bekannt ist, dass sich Herr Finanzminister Löger in seiner Anfragebeantwortung an uns genau dieser Argumentationslinie in den drei Argumenten inhaltlich angeschlossen hat und diese völlig inhaltsgleich übernommen hat, diese aber unserer Meinung nach völlig faktenwidrig sind. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Meine erste Frage ist, ob Sie bei der Vorbereitung dieser Presseaussendung beteiligt waren, ob Sie sie kennen.

Dr. Alexander Legat: Diese Presseaussendung ist offensichtlich richtig und kenne ich, ist mir aber nicht mehr so in Erinnerung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay. Punkt ist, dass der OGH in diesem Urteil, auf das die Presseaussendung referenziert, judiziert hat, dass alle Menschen, die auf den von Novomatic illegal aufgestellten Automaten ihr Geld verloren haben, dieses zivilrechtlich zurückverlangen können. Wenn jetzt der Herr Finanzminister in einer Anfragebeantwortung Ihre Argumentation übernimmt, führt das dazu, dass die Menschen weniger davon erfahren, dass sie hier auch wirklich gute Klagemöglichkeiten hätten, denn die Argumentation von Löger und von Novomatic war, es handelte sich ja nur um eine Einzelfallentscheidung, also möge es doch bitte niemand anderer versuchen – es war ein Einzelfall, dass hier die Novomatic verloren hat und der Kläger recht bekommen hat und sein Geld zurückbekam.

Aus einem Interview aus der „ZIB 2“ – mittlerweile vor dem Sommer letzten Jahres – ist die Aussage eines Juristen von der Wirtschaftsuni Wien, der als Experte vom ORF interviewt wurde – ich darf Ihnen das vorlegen, damit ich hier nicht mit der Meinung alleine dastehe. Wenn Sie schauen, auf Seite 2 sagt er: „Jede Gerichtsentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung, weil Gerichte nur einzelne konkrete Fälle entscheiden. Die eigentlich interessante Frage ist, was würde der OGH machen wenn er so einen Fall wieder bekommt und ich sehe keinen Grund zu zweifeln, dass er das wieder so sieht. Warum? Der Oberste Gerichtshof hat diese Automaten für illegales Glücksspiel gehalten“– die Novo-Automaten – „und hat deshalb eine Rückforderung stattgegeben.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Fritz Dittlbacher vom ORF fragt: „Was heißt das für die Spieler?“

Dr. Spitzer von der Wirtschaftsuni Wien antwortet: „Die Leute habe diese Entscheidung des sechsten Senats des Obersten Gerichtshofes für sich und viel besseres, als das der Oberste Gerichtshof“ – in einem ganz vergleichbaren Fall – „schon einmal so entschieden hat, kann einem eigentlich nicht passieren.“

Wie kommen Sie daher zu Ihrer Argumentation in dieser Presseaussendung, die alle zukünftigen Kläger mehr als abschreckt, besonders wenn der Finanzminister das übernimmt, dass es sich da um eine Einzelfallentscheidung gehandelt hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie haben richtig erwähnt: Es handelt sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Nach meinem Rechtsverständnis ist es ja so: Wir haben ja in Österreich Gott sei Dank kein Case-Law-System im klassischen Sinne, kein angloamerikanisches Rechtssystem, jedes Zivilverfahren ist ein eigenständiges Verfahren – und deshalb: jedes Zivilverfahren ist eine Einzelfallentscheidung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die nachfolgenden Urteile haben aber genau auf dieses OGH-Urteil verwiesen und sogar gesagt, dass diesbezüglich auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats zu verweisen ist. Demnach handelt es sich um eine gängige Rechtsprechung, Herr Doktor. Und das sehen die Experten so, nur Finanzminister Löger und Sie als Vertreter der Novomatic  rechtlich, hier inhaltlich die Novomatic vertretend – nicht.

Der zweite Punkt, der in dieser Presseaussendung falsch ist, den Löger aber auch übernommen hat, ist „rechtskonform“. Erster Absatz: Die Automaten waren „rechtskonform“. Sie wissen selber, was im OGH-Urteil steht, nämlich dass sie rechtswidrig waren, weil sie eben nicht behördlich genehmigt waren und eben gegen das Gesetz verstoßend. Wie kommen Sie dazu, das zu schreiben?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das OGH-Verfahren und auch der Hintergrund des OGH-Verfahrens stammt ja von weit vor dem Untersuchungsgegenstand, und ich möchte wissen, wie Sie jetzt diese Frage rechtfertigen, dass das Gegenstand - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Löger war Minister der türkis-blauen Regierung, seine Anfragebeantwortungen an mich ergingen in den letzten zwei Jahren, und dementsprechend ist es völlig im Untersuchungszeitraum.

Dr. Alexander Legat: Nach meinem Kenntnisstand gab es ja da noch eine Folgeanfrage Ihrerseits (Abg. Krisper: Ja!), und Herr Minister Löger hat klargestellt (zitierend): „Jegliche Vermutung einer inhaltlichen Abstimmung wird vom BMF entschieden zurückgewiesen. Dass sowohl in der Presseaussendung der Novomatic als auch in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage das Wort ‚Einzelfallentscheidung‘ verwendet wird, ist eine gewöhnliche juristische Argumentation.“ (Abg. Krisper: Meine Frage war aber - -!) „Daraus zu schließen, dass zwischen der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage und der Presseaussendung der Novomatic ein Zusammenhang bestehen könnte, ist weit hergeholt und ist schlicht nicht nachvollziehbar.“

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich höre, Sie verteidigen hier - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 10 Sekunden noch, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Jetzt geht mir die Zeit aus. Ich bin dann vielleicht aber gleich wieder dran.

Sie verteidigen Minister Löger, das ist jetzt aber in Wahrheit gar nicht der Sinn meiner Frage gewesen. Ich habe Sie nur gefragt, wie Sie zu dieser faktenwidrigen Aussage in der Presseaussendung der Novomatic kommen, dass die Automaten „rechtskonform“ aufgestellt gewesen seien, wenn das OGH-Urteil sagt: „Die Beklagten können sich [...] hinsichtlich der konkret eingesetzten Geräte nicht auf eine Konzession [...] berufen“, weil § 2 Glücksspielgesetz „unmittelbar auf sie anwendbar ist.“

Dr. Alexander Legat: Glücksspielrecht ist Verwaltungsrecht, öffentliches Recht. Und mir ist – sofern ich mich richtig erinnere – keine Entscheidung bekannt, die das öffentlich-rechtlich festhält. Die von Ihnen genannte Entscheidung ist eine zivilrechtliche Entscheidung (Abg. Krisper: Ja!), und diesbezüglich gibt es hier unterschiedliche Auffassungen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Legat, vielleicht können Sie uns einmal schildern, wie Sie zu diesem Job kamen und auch wie Sie dann zur Funktion des Leiters der Rechtsabteilung kamen. Wie war die Situation damals? (Abg. Tomaselli: Das war ... Untersuchungszeitraum! – Abg. Stögmüller: Wo ist der Untersuchungsgegenstand? Abg. Tomaselli: ... außerhalb des Untersuchungszeitraumes!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ist das eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Tomaselli?

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich hätte da gerne die Rechtsansicht vom Herrn Verfahrensrichter, das ist doch außerhalb des Untersuchungszeitraums.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde Sie bitten, sich dann zukünftig zu Wort zu melden, Sie bekommen dann das Wort.

Ich erteile das Wort den Herrn Verfahrensrichter. – Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Da haben Sie natürlich völlig recht, Frau Abgeordnete, denn die Auskunftsperson hat bereits auf meine Frage geantwortet, dass er 2006 Leiter dieser Rechtsabteilung geworden ist. Ich würde aber dennoch meinen, wenn es um die Darstellung einer Auskunftsperson geht und welchen Werdegang sie hat, dass ich das in diesem Fall auch zulasse, sofern eh eine kurze Antwort möglich ist.

Dr. Alexander Legat: Also es war eine Ausschreibung über einen Headhunter und ich habe mich beworben. Es ging primär um IP, sprich Patentwesen und ich konnte mich dann erfolgreich bewerben und war froh, diese Stelle bekommen zu haben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie, bevor Sie sich beworben haben, schon einmal Kontakt zu Herrn Johann Graf oder Harald Neumann gehabt?

Dr. Alexander Legat: Also vor der Bewerbung hatte ich keinen Kontakt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Es geht mir darum, festzustellen, ob Sie schon freundschaftliche Beziehungen hatten, bevor Sie in den Job eingetreten sind, oder ob es ein normales Bewerbungsverfahren war.

Dr. Alexander Legat: Es war ein normales Bewerbungsverfahren. Zur privaten Beziehung möchte ich nicht Stellung nehmen, weil es auch Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist, und ich möchte mich zu solchen Fragen entschlagen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf zu dem Aktenvermerk kommen, ich glaube, er liegt Ihnen schon vor, das Dokument 63787, das bei Herrn Merwald bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde, es liegt, glaube ich, schon vorne bei Ihnen, oder nicht? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Dann legen wir es noch einmal vor.

Dieses Dokument wurde bei Alexander Merwald bei der Hausdurchsuchung gefunden. Wir nennen das hier umgangssprachlich Preisliste. Darin wird gesprochen, auf Seite 4, wenn Sie schauen: „Casinolizenz“ – handschriftlich angemerkt: 600 Wien, 400 Parndorf; dazu wurde festgehalten: insgesamt 1,5 Millionen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – Wissen Sie davon, haben Sie Kenntnis davon, dass Novomatic Interesse hatte, in Wien und in Parndorf eine Casinolizenz extra zu bekommen, und inwiefern sind Sie darin eingebunden gewesen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist auch ein zentrales Dokument des Ermittlungserfahrens, und ich möchte mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf dann noch auf die Seite 5 kommen. Da steht: „Die Kasinolizenz in Burgenland ist wichtig“. „Mehr wollen wir eigentlich nicht!“ – Warum ist eine Lizenz im Burgenland so wichtig? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie zitieren ein Dokument aus dem Ermittlungsakt, das eben zentral ist, und ich bitte um Ihr höfliches Verständnis, dass ich mich zu dieser Frage entschlage.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Unabhängig von diesem Dokument: Ist eine Casinolizenz für das Burgenland wichtig?

Dr. Alexander Legat: Ob es für Burgenland wichtig ist, kann ich nicht sagen. Das ist ein Themenkomplex, der sehr weit ist, und ich möchte mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Unabhängig von dem Dokument: Sind Lizenzen, Casinolizenzen für Novomatic wichtig?

Dr. Alexander Legat: National, international ist ja die Geschäftsgrundlage - - Im Wesentlichen sind ja Casinolizenzen oder Lizenzen im weitesten Sinne - - Aber mehr kann ich nicht sagen. Ich bin auch strategisch nicht die richtige Person, die das entscheidet, was wichtig oder was nicht wichtig ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm. Hatten Sie in Ihrer Funktion als Leiter der Rechtsabteilung jemals mit Lizenzen zu tun? Haben Sie dazu Briefe verfasst?

Dr. Alexander Legat: Das kann ich jetzt nicht ausschließen, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Das ist eine so allgemeine Frage; ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie sind ja auch Aufsichtsrat bei Admiral Sportwetten. Ist das richtig?

Dr. Alexander Legat: Ich bin Aufsichtsratsmitglied bei Admiral Sportwetten, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hatten Sie in diesem Zusammenhang Kontakt mit dem ehemaligen Wirtschaftslandesrat Illedits?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kenne Herrn Illedits nicht persönlich.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hatten Sie jemals Gespräche mit Vertretern des Landes Burgenland zum Thema kleines Glücksspiel?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist mir jetzt nicht erinnerlich, kann ich aber nicht ausschließen; durchaus möglich, dass es die eine oder andere Kontaktaufnahme einmal gab, aber ich kann jetzt dazu nichts sagen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Kenntnis von einem Sponsoring der Admiral für den Fußballverein ASV Draßburg?

Dr. Alexander Legat: Im Zuge einer Presseanfrage wurde dieses Thema bei uns intern behandelt. Da wurden von der Abteilung Legal Compliance die Verträge ausgehoben. Ich war da nicht in - - direkt involviert, das hat eine Kollegin gemacht, und mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen. Auf Basis dieser internen Aushebung wurde dann eine Antwort an das jeweilige Medium gemacht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Inwiefern haben Sie als Aufsichtsrat von Admiral Sportwetten in die Geschäftsführung von Admiral eingegriffen oder mussten Sie eingreifen?

Dr. Alexander Legat: Ich kann als Aufsichtsrat gar nicht eingreifen, ja.[3]

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie selbst Sponsoringverträge mit Unternehmen abgeschlossen?

Dr. Alexander Legat: Ich selbst habe keine Verträge abgeschlossen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie welche herbeigeführt, Sponsoringverträge?

Dr. Alexander Legat: Ich verstehe die Frage nicht, „herbeigeführt“, was das - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie im Aufsichtsrat jemals über Sponsoringverträge diskutiert?

Dr. Alexander Legat: Im Aufsichtsrat sind einzelne Sponsorverträge, was eben auch diesen Sponsorvertrag betrifft, meiner Erinnerung nach nicht Gegenstand gewesen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Sie haben aber von diesem Sponsoring aufgrund dieser Anfrage gehört? Und ist das richtig, dass der ASV Draßburg 1 Million Euro an Sponsoring von Admiral Wetten bekommen hat?

Dr. Alexander Legat: Das erschließt sich nicht aus meinem Kenntnisstand. Also, das - -Diese Beträge - - Und ich habe das auch nicht im Detail dann aufsummiert, aber diese Zahl ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie eine Wahrnehmung, wann dieser Sponsoringvertrag mit dem ASV Draßburg abgeschlossen wurde?

Dr. Alexander Legat: Tut mir leid, ich habe mich mit diesem Thema nicht beschäftigt, weil das dann von meiner Kollegin bearbeitet worden ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Admiral Sportwetten hat auch viele Inserate an die SPÖ in Wien getätigt. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann jetzt nicht beurteilen, ob Ihre Frage und überhaupt dieser Themenkreis Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses hier ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ja, weil es hier um Gesetzeskauf geht, und daher geht es um Geldflüsse, die von Novomatic auch an politische Organisationen gehen. Das ist sehr wohl, glaube ich, ein Teil des Untersuchungsgegenstands. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie da um eine Einschätzung bitten?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, wenn behauptet wird, dass Novomatic beziehungsweise die Tochter Admiral sich da an einem Gesetzeskauf beteiligt haben könnte, dann ist diese Frage zulässig. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Dr. Alexander Legat: Aber wenn ich den Untersuchungsausschuss nur erwähne, hier ist: „betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundessregierung“.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Legat, ich habe Ihnen bei meiner Belehrung vorgelesen, unter Punkt 8 ist der Verdacht des Gesetzeskaufs geregelt. Das ist das, was der Herr Abgeordnete hier herangezogen hat. Das hat mit der Überschrift nichts zu tun, sondern das ist die Aufgliederung unseres Beweisthemas. Da kann man das, wenn man will, auch unter diesem Punkt 8 subsumieren.

Daher bitte ich Sie, diese Frage zu beantworten.

Dr. Alexander Legat: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen, bitte?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Kenntnis von Sponsoring von Admiral Sportwetten im Bereich der SPÖ Wien?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, sofern mir das richtig in Erinnerung ist, habe ich kein Detailwissen dazu. Die Frage ist aus meiner Sicht ein bisschen zu unkonkret.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Kenntnis von Gesprächen der Novomatic mit Frau Stadträtin Sima zum Thema Wettengesetz? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Auf was beziehen Sie sich konkret, auf einen Chatverlauf im Ermittlungsverfahren?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nein, das hat nichts mit einem laufenden Ermittlungsverfahren zu tun. Es geht hier darum, dass es auch im Bereich des Wettengesetzes der Stadt Wien – und ich glaube, das ist im Moment nicht inkriminiert – Gespräche mit Novomatic gab, als es um die Aufstellung von Videolotterieterminals in Wien innerhalb des Untersuchungszeitraumes ging.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Mich stört die Befragung nicht, nur muss es dem Vorsitz klar sein, dass jetzt auch Ländergesetze Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses sind, denn Wettengesetze sind Ländergesetze. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Ich habe damit kein Problem, es widerspricht nur der Verfassung, aber das müssen Sie als Vorsitzender verantworten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie um eine Einschätzung bitten? Es geht um die Fragen: Ländergesetz, Bundesgesetzgebung, Untersuchungsgegenstand.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich würde Herrn Abgeordneten Krainer hier recht geben. Wenn hier steht, Verdacht des Gesetzeskaufs, dann sind Bundesgesetze gemeint und nicht Landesgesetze. Wir untersuchen hier die Bundesverwaltung und nicht die Landesverwaltung und daher auch Bundesgesetze und Landesgesetze. Ich würde hier schon einen Unterschied machen wollen und daher diese Frage nicht als zulässig ansehen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Hafenecker.– Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte jetzt nur darauf verweisen: Da haben wir aber in Zukunft grundsätzlich mit allen Fragen ein Problem, die sich mit dem kleinen Glücksspiel auseinandersetzen. Also ob wir das wirklich in dem Ausschuss so wollen, ist die Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte darauf verweisen, dass es da um eine Bundeslizenzvergabe geht, denn nur die Casinos AG darf das kleine Glücksspiel betreiben. Die Admiral hat 2018 aufgrund dieser Bundeslizenz 150 Videolotterieterminals im Prater aufgestellt, und dazu gab es Gespräche mit Frau Stadträtin Sima. Also insofern ist der Konnex zum Bundesgesetz vollkommen da, es beruht nicht auf einem Landesgesetz. Da geht es aber um die Frage, ob ein Deal eher auf einem Landesgesetz dahinter gestanden ist, die Aufstellung ging aber nach Bundeslizenz.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Admiral kann natürlich keine Videolotterieterminals aufstellen, denn Konzessionär sind die Casinos Austria, insofern ist mir der Vorhalt nicht ganz klar.

Zum Kollegen Hafenecker: Es ist so, dass es für das kleine Glücksspiel ja ein Bundesrahmengesetz gibt, das gibt es beim Wettgesetz nicht. Ich habe kein Problem damit, wenn wir es dazu machen (Zwischenruf des Abg. Stögmüller), das muss eh der Vorsitzende entscheiden, es ist halt verfassungswidrig, wenn wir es tun. Das, was wir hier machen, sind Bundesgesetze und natürlich die Verwaltung, das kann auch Länderebene in unmittelbarer Bundesverwaltung sein, es gibt auch Landesebenen, die Bundesgesetze vollziehen. Das halte ich alles für okay.

Nur, ich glaube, der Vorhalt muss ein bisschen präzisiert werden, denn die Admiral kann keine VLTs aufstellen, das kann nur die Casinos Austria.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich halte die Abgrenzung zwischen Bundesmaterie und Landesmaterie im Detail nicht immer für ganz einfach, aber ich werde mich wie immer an die Einschätzung des Verfahrensrichters halten, und da darf ich noch einmal abschließend um eine bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Tatsächlich haben wir hier nur Verdacht des Gesetzeskaufs stehen, nicht wahr. Es ist uns allen bewusst, dass es mittelbare und unmittelbare Bundesverwaltung gibt und dass es Rahmengesetze gibt, dass es auch Bundeslizenzen gibt, und daher würde ich meinen, dass man, um die Frage konkret zu beantworten, viel Genaueres wissen müsste. Ich würde aber grundsätzlich einmal sagen, dass das nicht unzulässig ist, jedenfalls halte ich das durchaus noch im Rahmen unseres Punktes 8: Verdacht des Gesetzeskaufs.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde daher den Abgeordneten bitten, die Frage noch einmal zu wiederholen. Ich werde einen fragenden Blick zum Herrn Verfahrensrichter machen, ob die Frage zulässig ist, und würde dann so vorgehen. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmung zur Aufstellung von 150 Videolotterieterminals der Firma Admiral für die Bundeslizenz der Casinos AG im Prater? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nach Rücksprache mit meiner Vertrauensperson darf ich darauf hinweisen, dass bezogen auf Ihre Frage im Ermittlungsakt eine Korrespondenz in diesem Zusammenhang ersichtlich ist, ich als Beschuldigter in diesem Ermittlungsverfahren geführt werde und mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlage.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Sie haben Kenntnis von den Akten, über die gerade ermittelt wird. Haben Sie mir das jetzt so beantwortet?

Dr. Alexander Legat: Nach Rücksprache mit meiner Vertrauensperson gibt es hier einen Chatverlauf, der in diesem Akt vorhanden ist, und deshalb entschlage ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Sie haben volle Akteneinsicht bekommen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe nicht volle Akteneinsicht, ich habe zu Teilen Akteneinsicht, ja, und nicht alle Akten und Ordnungsnummern sind der Akteneinsicht zugänglich. Ich wurde von der Staatsanwaltschaft noch nicht einvernommen, es wurden meine Daten auch noch nicht ausgewertet und deshalb bitte ich Sie höflich, dass ich mich zu Ihrer Frage entschlage.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich Ihnen nun ein Inserat vorlegen. Es handelt sich um das 1.-Mai-Fest der SPÖ am 1. Mai 2019 auf der Kaiserwiese im Prater, da findet man das Logo von Admiral Sportwetten. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Dokument.) Darf ich Sie als Aufsichtsrat von Admiral Sportwetten fragen, ob Sie Kenntnis von diesem Inserat haben?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es steht die Frage im Raum, ob diese Frage Teil des Untersuchungsgegenstandes ist. Herr Verfahrensrichter, ich darf Sie hier um eine Einschätzung bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Gerstl, das kommt auch nicht aus unseren Akten. Ich weiß nicht, woher Sie diese Unterlage über das Mai-Fest haben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das habe ich aus Facebook, es ist öffentlich einsichtig. Sie sehen unten den Link: www.facebook.com/Maifest-auf-der-Kaiserwiese, das ist öffentlich zugänglich. Ich habe es von Facebook ausgedruckt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und Ordnungsnummer 7 steht rechts oben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ordnungsnummer 7 ist unsere eigene Ordnungsnummer, wie wir unsere Dokumente abspeichern, die wir in unserem eigenen Klub haben.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Urkunde ist öffentlich für jedermann zugänglich, nicht?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt haben wir aber auch hier die Frage, ob das jetzt echt ist oder nicht. (Abg. Tomaselli: Wir vertrauen allen!) Ich meine, jetzt hat Kollege Gerstl gerade vorhin bei dem Schreiben aus der WKStA moniert, das gilt halt dann für so etwas auch irgendwie, denn ich habe das – bei aller Wertschätzung – im Internet nicht gesehen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich bitte, das Reden einzustellen. Zur Festlegung der weiteren Vorgangsweise gelangt der Herr Verfahrensrichter zu Wort.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vorerst haben wir eine Urkunde von Oberstaatsanwalt Purkert gehabt, die öffentlich nicht zugänglich ist, aber nun ist es ein Facebookeintrag, da kann also offenbar innerhalb von Sekunden jedermann Einsicht nehmen. Daher meine ich, dass das eine zulässige Urkunde ist und bitte die Auskunftsperson, diese Frage, wenn sie es kann, zu beantworten.

*****

Dr. Alexander Legat: Bitte um Ihre Frage, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Inserat von Admiral Sportwetten für das 1. Mai-Fest der SPÖ in Wien?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bin nicht auf Facebook. Ich sehe, meiner Erinnerung nach, dieses Inserat zum ersten Mal.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, ich nehme die restliche Fragezeit mit.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, Herr Abgeordneter.

Wir sind somit am Ende der ersten Fragerunde. Wir haben gemeint, wir ziehen nach der ersten Fragerunde einmal ein bissel Resümee. Das Procedere ist, glaube ich, relativ klar, das heißt, wenn nur eine Fraktion wünscht, dass wir die Befragung weiter durchführen, dann werden wir natürlich die Befragung weiter durchführen. Ich habe hier als Vorsitzender keine Rechtsmöglichkeit, in irgendeiner Form darauf einzuwirken.

Das heißt, ich frage ganz kurz die Fraktionen durch, denn von manchen ist ja schon in den Raum gestellt worden, dass die Befragung nicht fortgesetzt werden soll. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Ich stelle dahin gehend Einvernehmen her, ich frage die Fraktionen: Herr Kollross zeigt auf den Abgeordneten Krainer, die SPÖ wünscht, dass wir die Befragung weiter durchführen? (Abg. Krainer: Ja!) – Ich frage gern noch weiter, aber insofern hat sich das eigentlich schon erübrigt, wenn eine Fraktion das wünscht, dann werden wir das auch tun.

Ich hätte nur die Bitte an die Abgeordneten: Ich halte ausdrücklich fest, dass ich natürlich in keinster Weise irgendwie Einfluss nehmen will, aber ich ersuche schon, wenn man zwei, drei, vier Fragen gestellt hat, wo man antizipieren kann, dass vom Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht wird – ich würde sagen, zwei, drei Fragen reizen Sie aus, okay, das ist halt das Prozedere und wir haben das Prozedere –, bei der fünften oder sechsten Frage ein bisschen Rücksicht auf das Außenbild zu nehmen. Darum würde ich bitten. In keinster Weise will ich aber nur irgendwie den Anschein erwecken (erheitert – Zwischenruf des Abg. Stögmüller), dass ich das Fragerecht irgendwie - - Es geht schon auch ein bissel um den Eindruck, den wir da machen.

Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.

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Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich hoffe ja, dass sich Herr Dr. Legat auf die heutige Befragung ein bissel vorbereitet hat, ich habe noch nicht recht viel herausblitzen sehen, weil er halt nicht recht viel sagt. Insgesamt kann man schon eines sagen: Es gab auch eine andere Person hier im Ausschuss, die Beschuldigter in einem Verfahren war, das war Staatssekretär Fuchs, und der war halt ergiebiger. Das heißt, man muss sich nicht unbedingt auf Punkt und Beistrich hinter allem, was die Rechtsordnung vielleicht hergibt, verschanzen, sondern man könnte auch ein bissel Kooperationswillen zeigen. Das ist das, was ich Herrn Dr. Legat wirklich ans Herz legen möchte, denn ich glaube, wir versuchen da respektvoll miteinander umzugehen. Manchmal habe ich ein bissel den Eindruck, dass Sie versuchen, uns da ein bissel zu hänseln.

Vielleicht können wir das in der zweiten Runde so fortführen, dass wir zumindest ansatzweise Dinge bekommen, die wir auch wissen wollen, sofern es – natürlich im Rahmen – möglich ist, aber es ist nicht alles irgendwie von der EMRK abgedeckt und daher nicht bekannt zu geben. Wie gesagt, die Frage, die ich vorhin gestellt habe, was die Bestallung von Staatssekretär Fuchs betrifft – also das sind so Dinge, von denen ich nicht glaube, dass wir in Zukunft darüber in Geschäftsordnungsdebatten diskutieren müssen. Vielleicht, Herr Dr. Legat, kooperieren Sie da bitte auch ein bissel mehr.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich glaube, die Spielregeln sind sehr klar. Die Abgeordneten stellen die Fragen, die Auskunftsperson entscheidet, ob sie vom Entschlagungsrecht Gebrauch nimmt oder nicht. Wenn es Unsicherheiten gibt, werde ich – wie immer – den Herrn Verfahrensrichter befragen, ob das Entschlagungsrecht zulässig ist oder nicht. Das heißt, wir haben hier in diesem Raum sehr klare Spielregeln und an die werden wir uns natürlich auch entsprechend halten.

Bevor wir in die zweite Befragungsrunde kommen, darf ich die Sitzung auf ausdrücklichen Wunsch für 5 Minuten unterbrechen.

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(Sitzungsunterbrechung: 17.14 Uhr bis 17.22 Uhr.)

*****

17.22

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen. Wir kommen in die zweite Fragerunde. Zu Wort gelangt Abgeordneter Kollross. – Bitte sehr.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ein paar Fragen hätte ich noch, mit der Hoffnung, eine Antwort zu bekommen.

Herr Doktor, kennen Sie das Alois-Mock-Institut? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kenne das Alois-Mock-Institut.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. Wissen Sie, wer der Präsident ist?

Dr. Alexander Legat: Wie medial berichtet: Herr Präsident Sobotka.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wissen Sie, dass die Novomatic mit dem Alois-Mock-Institut eine Kooperation hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass auch dieses Element Teil des Ermittlungsverfahrens ist.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Nein, nein, ist es nicht, sicher nicht. (Abg. Tomaselli: Nein!) Da wissen Sie mehr als wir alle. (Abg. Tomaselli: Nein!) Nein.

Dr. Alexander Legat: Nach meinem Kenntnisstand hat die Novomatic (Abg. Kollross: Nein, da haben Sie einen falschen Kenntnisstand! – Zwischenruf der Abg. Tomaselli) zu dem Themenkreis eine Eingabe gemacht.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Da haben Sie einen falschen Kenntnisstand.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist die Auskunftsperson!

Dr. Alexander Legat: Nach meinem Kenntnisstand hat die Novomatic eine Eingabe gemacht und damit ist das meiner Ansicht nach und nach meinem Kenntnisstand auch Teil des Ermittlungsverfahrens, aber ich kann mich auch täuschen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Verfahrensrichter, es gibt diesbezüglich keine Untersuchung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann das nicht beurteilen. Ich weiß es nicht.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Was für eine Eingabe? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf mich ganz kurz mit dem Verfahrensrichter beraten. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter beraten sich.)

Also dann für alle: Ich darf den Herrn Verfahrensrichter ersuchen, seine Einschätzung sehr klar abzugeben, ob die Auskunftsperson in dieser konkreten Frage das Entschlagungsrecht in Anspruch nehmen kann oder nicht. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn die Auskunftsperson sagt, das ist Teil dieses gegen sie geführten Ermittlungsverfahrens, dann würde ich darum bitten, dass sie das glaubhaft macht. Ansonsten würde ich meinen, dass sie auf die Frage eine Antwort geben soll. Wenn sie sagt, dass das Teil dieses Strafverfahrens ist, dann wäre das ein Entschlagungsgrund. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist die Auskunftsperson. – Darf ich Sie noch einmal bitten, zu präzisieren, wieso Sie in dieser Frage von Ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen wollen?

Dr. Alexander Legat: Also nach Rücksprache mit meiner Vertrauensperson: Die Novomatic AG hat eine Eingabe zu dem Ermittlungsakt gemacht und Teile des Ermittlungsverfahrens, also bestimmte Ordnungsnummern, dürften ausgenommen sein, und diesbezüglich möchte ich mich auf mein Entschlagungsrecht berufen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Welche Eingabe ist das, bitte? Können wir die sehen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn die Auskunftsperson die Eingabe hier hat, dann kann sie sie uns zeigen, und wenn nicht, dann obliegt es uns, ob wir diese Aussage für glaubhaft, für eine genügende Glaubhaftmachung halten oder nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, tun Sie das?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Auskunftsperson müsste vielleicht noch Näheres zum Bezug Novomatic/Alois-Mock-Institut sagen – dass da irgendetwas vom Alois-Mock-Institut drinsteht –, und dann würde ich das für glaubhaft halten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Also nach Rücksprache mit meiner Vertrauensperson: Diese Eingabe ist noch nicht einjournalisiert, aber die Eingabe wurde laut Auskunft meiner Vertrauensperson gemacht. (Abg. Tomaselli: Welche Causa?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist Abgeordneter Kollross mit den Fragen, Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich würde noch immer gerne auf die Einschätzung des Herrn Verfahrensrichters warten, ob das jetzt genug war. Also meiner Meinung nach ist das kein Entschlagungsgrund, schon alleine deshalb nicht, weil es gegenüber dem Alois-Mock-Institut, soweit ich weiß, bis dato überhaupt keine juristischen Vorgehensweisen gibt, auch nicht was das Zusammenspiel zwischen Novomatic und Alois-Mock-Institut betrifft.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Noch einmal: Wenn das Alois-Mock-Institut Teil dieses Ermittlungsverfahrens ist und wenn – ich habe gesagt, ich kann es leider nicht beurteilen – im Strafverfahren eine Eingabe seitens Novomatic mit einer Bezugnahme auf das Alois-Mock-Institut erfolgt ist, dann würde ich das für eine ausreichende Glaubhaftmachung halten. Dass er diese Eingabe heute nicht vorlegen kann, ist ja nicht verwunderlich. Man nimmt ja nicht den ganzen Aktenbestand mit. Auf der anderen Seite aber ist mir nicht bekannt, dass das Alois-Mock-Institut in das Verfahren involviert sein sollte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Um es aber jetzt zu präzisieren, möchte ich auch noch einmal zusammenfassen: Die Auskunftsperson, Herr Verfahrensrichter, will in dieser Frage von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen. Ich würde Sie jetzt um eine finale Entscheidung bitten, ob sie das machen kann oder nicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich würde die Auskunftsperson noch einmal bitten, darzulegen, um welche Eingabe es sich handelt und ob in dieser Eingabe ein Bezug zum Alois-Mock-Institut gegeben ist oder nicht. Wenn das nicht der Fall ist, dann würde ich meinen, es ist nicht vom Strafverfahren umfasst.

Dann können Sie aber selbst beurteilen, ob Sie sich durch die Beantwortung dieser Frage einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würden, ganz unabhängig vom Verfahren. Das wäre dieser von Ihnen dauernd zitierte Aussageverweigerungsgrund des § 43 Abs. 1 Z 1, auch ohne Anhängigkeit eines Strafverfahrens. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter, es sind ja noch sehr viele Ordnungsnummern im Ermittlungsakt ausgenommen. Nach Rücksprache mit meiner Vertrauensperson: Es ist so, dass die Novomatic AG in diesem Zusammenhang proaktiv eine Eingabe bei der WKStA gemacht hat. Warum die nicht einjournalisiert ist, wissen wir nicht, aber somit ist das auch Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier meine Beschuldigtenrechte wahren möchte, zumal davon auszugehen ist, dass die ausgenommenen Aktennummern sich vielleicht auf dieses Thema beziehen. Also ich kann das leider nicht ausschließen, weil ich ja keinen Zugang zu allen Ordnungsnummern habe.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Noch einmal: Wenn in dieser Eingabe von Novomatic keine Rede vom Alois-Mock-Institut ist und wenn daher das Verfahren, in dem gegen Sie ermittelt wird, das Alois-Mock-Institut nicht betrifft, dann können Sie sich nur dann der Aussage entschlagen, wenn Sie unabhängig vom Vorliegen dieses Verfahrens meinen, dass Sie sich durch die Beantwortung dieser Frage der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würden. Wenn Sie das nicht meinen und daher nicht diesen Entschlagungsgrund geltend machen, dann würde ich Sie bitten, die Frage des Herrn Abgeordneten zu beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Können Sie vielleicht die Frage noch einmal wiederholen, bitte? Vielleicht kann ich das dann besser ...

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich habe eigentlich nur gefragt, ob Sie - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Darf ich schnell Ordnung hineinbringen? (Abg. Kollross: Ja, bitte! Entschuldigung!)

Ich würde auch wirklich bitten, die Frage noch einmal sehr klar zu präzisieren. Ich werde dann einen fragenden Blick zum Herrn Verfahrensrichter machen, um die Frage zu klären: Ist das Entschlagungsrecht zulässig oder nicht?, und dann sollten wir zur Beantwortung oder eben zur Nichtbeantwortung der Frage kommen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Meine Frage war: Haben Sie Kenntnis davon, dass es eine Kooperation zwischen dem Alois-Mock-Institut und der Novomatic gegeben hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, für mich persönlich habe ich Kenntnis aus den Medien und aus dem Untersuchungsausschuss; sonst ist mir nichts erinnerlich. Ich bitte Sie aber trotzdem um Verständnis, denn es sind noch sehr viele Ordnungsnummern ausgenommen. Ich kann das nicht beurteilen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich versuche es ein bisschen weiter: Sie sind der Leiter der Rechtsabteilung, wenn ich das richtig wahrgenommen habe. Gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen der Novomatic und dem Alois-Mock-Institut?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kenne nicht alle Kooperationsverträge. Ich bin auch nicht immer bei jedem einzelnen Detail involviert. Wie gesagt, zum Thema Alois-Mock-Institut: Das kenne ich primär aus dem Untersuchungsausschuss hier, aus den Medien. Mir ist nicht erinnerlich, dass irgendwie einmal ein Kooperationsvertrag auf meinem Tisch gelandet ist. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Gibt es Kooperationen der Novomatic auch ohne Kooperationsvertrag? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Also ich gehe davon aus, dass Kooperationen immer mit einem Kooperationsvertrag abgebildet sind, in der Regel. Und ja, das ist mein Kenntnisstand.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Das findet aber in Ihrer Abteilung statt.

Dr. Alexander Legat: Meine Abteilung macht nicht alle Verträge, insbesondere weil wir ja auch international ausgerichtet sind. Ob jetzt eine einzelne Kooperation mit uns gemacht ist, kann ich nicht einschätzen. Das machen auch teilweise Mitarbeiter von mir, die bei Anfragen von diversen Abteilungen die Verträge prüfen. Man kann das nicht allgemein beantworten. – Mit der Bitte um Verständnis.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Sie machen nicht die Letztprüfung?

Dr. Alexander Legat: Nein, nicht immer.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. Dann möchte ich noch auf etwas anderes hinweisen und dann schauen wir, dass wir weiterkommen.

Ich würde gerne noch das Dokument 6338, und zwar die Seiten 23 bis 26, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Dokument des Finanzministeriums, zeitlich ziemlich unmittelbar nach der Hauptversammlung des Aufsichtsrates der Casag einzuordnen, und beschäftigt sich mit einer Steuerreform. Ein wesentlicher und sehr umfangreicher Teil ist die Reform des Glücksspiels.

Hier geht es unter anderem darum: „Strategisches Ziel“ in diesem Papier: „Die legistischen Grundlagen zur Konzentration der Zuständigkeiten beim Bund sollten bis 2020 erlassen werden, um notwendige Vorarbeiten auf Bundesebene für Konzessionsversteigerungen zu ermöglichen und Übergangsvorschriften rechtzeitig in Kraft setzen zu können, [...] wären Bereinigungen auf landesgesetzlicher Ebene vorzunehmen.“

„Maßnahmen“ unter anderem: „Zukunftsmodell 2020“ – dieses sogenannte Fünfsäulenmodell –, „Versteigerung von Online-Glücksspielkonzessionen“, „Rechtsbereinigung bei Glücksspielabgaben“ – also alles Maßnahmen, die eigentlich auch positiv für die Novomatic wären.

Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen diesbezüglich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, dieses Dokument ist offensichtlich aus dem Ermittlungsakt. (Abg. Krainer: Nein, aus dem Finanzministerium! Das hat nichts mit dem Ermittlungsakt zu tun!) – Aber ist Teil, aber ist Teil des Ermittlungsaktes, oder? (Abg. Krainer: Nein! Nein! Wahrnehmung, ja oder nein? Ist nicht so schwer! – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nach meinem Aktenstand ist das Teil des Ermittlungsaktes. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, ich würde Sie bitten, einzuschätzen, ob die Aussage der Auskunftsperson glaubhaft ist. Es geht um die Frage des Entschlagungsrechts. (Unruhe im Saal.) Am Wort ist der Herr Verfahrensrichter. Ich bitte um Aufmerksamkeit und Ruhe!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die mir vorliegende Urkunde ist vom Bundesministerium für Finanzen geliefert worden. Es kann natürlich sein – und ich halte das für durchaus möglich –, dass sie auch Teil des Strafaktes geworden ist, nicht wahr? Ich sehe hier jetzt eine Seitenzahl von 547. Das kann durchaus darauf hindeuten, dass sie auch im Strafverfahren gelandet ist.

Unabhängig davon, ob sie im Strafakt enthalten ist oder nicht, meine ich aber, dass nur dann eine Aussageverweigerung statthaft ist, wenn, Herr Dr. Legat, die Beantwortung dieser Frage eine Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde.

Wenn Sie gefragt werden, ob Ihnen ein Fünfsäulenmodell bekannt ist oder nicht: Ich kann mir subjektiv kaum vorstellen, dass Sie sich da einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würden. Daher meine ich: Überdenken Sie Ihren Standpunkt und geben Sie Antwort auf die Frage, die lautet: Haben Sie Kenntnis von diesem Zukunftsmodell 2020, ja oder nein?

Ich würde nicht wissen, wie man Ihnen da strafrechtlich einen Strick drehen könnte, aber vielleicht können Sie das darstellen, dass das strafrechtlich auch relevant sein könnte.

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter, wir haben jetzt analysiert. Dieser Teil ist Aktenbestandteil aus ON 433 und ist Teil des Ermittlungsaktes, der gegen mich geführt wird, und deshalb möchte ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, darf Ich Sie um eine Einschätzung zu zwei Fragen bitten?

Frage 1: Wurde glaubhaft gemacht, dass dieses Dokument Teil der Ermittlungsakten ist?

Frage 2: Wie schätzen Sie jetzt die Frage des Entschlagungsrechts ein?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wir haben das bisher immer sehr großzügig ausgelegt, und ich halte es auch für möglich, wie ich zuerst gesagt habe, dass diese Urkunde auch Eingang in den Strafakt gefunden hat

Wenn man so großzügig ist – zu Ihren Gunsten nämlich, Herr Dr. Legat –, dann meine ich, dass Sie diese Frage nicht beantworten müssen, obwohl ich mir kaum vorstellen kann, dass Sie sich durch Beantwortung dieser Frage der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen würden. Noch einmal: Die Frage ist, ob Sie vom Zukunftsmodell 2020 Kenntnis haben oder nicht. Es ist aber nicht gänzlich auszuschließen, dass das doch zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden kann, und deshalb meine ich, dass diese Frage nicht von Ihnen beantwortet werden muss.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich schließe mich der Auslegung des Verfahrensrichters an und ersuche, zur nächsten Frage zu kommen.

Wir kommen somit zur nächsten Fraktion. Zu Wort gelangt Kollege Hafenecker von den Freiheitlichen. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Noch eine Nachfrage zur vorigen Befragung, und zwar: Wenn es einen Kooperationsvertrag bei Ihnen gibt, also einen von denen, die bei Ihnen in der Abteilung gemacht werden, wie muss man sich das vorstellen? Wie ist da das Prozedere? Wie wird das erstellt?

Dr. Alexander Legat: Also es hängt vom jeweiligen Fall ab, ob eine Abteilung uns als Rechtsabteilung konsultiert und unsere rechtliche Einschätzung haben möchte, auch was Tochterunternehmen betrifft. Wenn das so ist, dann beurteilen wir beziehungsweise auch meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die jeweiligen Vertragsentwürfe.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Muss Ihr Stellvertreter, den Sie, glaube ich, vorhin erwähnt haben, der solche Dinge auch macht, das bei Ihnen genehmigen lassen oder nicht?

Dr. Alexander Legat: Wir haben keine streng hierarchische Struktur, sondern meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auch selbstständig.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, wir müssten alle Mitarbeiter der Rechtsabteilung vorladen, um zu wissen, ob es vielleicht einen Vertrag mit Parteien gegeben hat?

Dr. Alexander Legat: Ich kann im Konkreten nicht beurteilen, ob das meines Wissens von der Rechtsabteilung bearbeitet worden ist. Das habe ich schon beantwortet.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Verträge oder Kooperationsverträge mit Parteien oder deren Vorfeldorganisationen seitens der Novomatic oder eines Tochterunternehmens? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kenne nicht alle Verträge, ich bin nicht immer in einzelne Verträge involviert. Das machen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch selbstständig. Das heißt, die Frage ist für mich schwierig zu beantworten. – Mit der Bitte um Verständnis.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na ja, die Frage war relativ klar. Ich habe gefragt, ob Sie Verträge zwischen Novomatic oder einem ihrer Tochterunternehmen und politischen Parteien oder deren Vorfeldorganisationen kennen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Aus dem Akt ist natürlich bekannt, dass es Verträge in diesem Zusammenhang offensichtlich gibt, aber ich kann jetzt nicht sagen, ob ich da eingebunden war oder nicht. Ich bitte also um Verständnis, dass ich die Frage in dieser Form nicht beantworten kann.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hat es Sie im Vorfeld des Ausschusses nicht interessiert, ob es vielleicht Kooperationen mit Parteien gibt? Ich denke mir: Wenn ich in einen Untersuchungsausschuss gehe, könnte das eine Frage sein, die ich eventuell gestellt bekomme, und da würde ich mir das vielleicht anschauen. – Haben Sie das nicht gemacht?

Dr. Alexander Legat: Also ich persönlich habe das nicht analysiert.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Sie wissen, dass Sie unter Wahrheitspflicht stehen, und Sie sagen, Sie kennen keine Verträge mit Parteien oder deren politischen Vorfeldorganisationen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Das ist nur fürs Protokoll wichtig.

Dr. Alexander Legat: Also ich habe ja geantwortet, dass aus dem Akt da ja einige bekannt sind, und andere Verträge et cetera sind mir nicht erinnerlich. Ich kann jetzt nicht jeden einzelnen Vertrag hier darlegen. Wie auch schon gesagt: Ich prüfe auch nicht alle einzelnen Verträge. Wir haben auch Vertragsmuster, die die diversen Abteilungen selbstständig bearbeiten. Mit der Bitte - - Ich kann hier nicht auf jeden einzelnen - -, auf so allgemeine Fragen eine Antwort geben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also die Verträge mit Parteien und Vorfeldorganisationen oder parteinahen Vereinen, die Sie kennen, kennen Sie nur aus den Medien? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe mir im Vorfeld jetzt nicht alle Verträge durchgeschaut. Es gibt sehr viele Verträge, und wie schon gesagt bin ich nicht bei allen Vertragserstellungen involviert. Das machen teilweise auch Mitarbeiter, auch Abteilungen selbstständig. Es gibt Vertragsmuster. Ich kann das jetzt nicht so beantworten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es gibt bei Ihnen in der Rechtsabteilung kein Organigramm, wo sozusagen festgelegt ist, dass Sie am Ende des Tages die Dinge, die aus der Abteilung hinausgehen, als Leiter der Rechtsabteilung abzeichnen müssen? Die Abteilung bräuchte ja keinen Leiter, wenn der nicht sozusagen endverantwortlich wäre. Das heißt, Sie müssen nicht alles abzeichnen, und es gibt kein Organigramm und keine Hierarchie?

Dr. Alexander Legat: Es gibt in dieser Form kein Organigramm und keine Hierarchie. Das ist richtig.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Was macht jetzt ein Leiter der Rechtsabteilung ohne Hierarchie?

Dr. Alexander Legat: Meine Aufgabe als Leiter der Rechtsabteilung ist, die Abteilung auch in einer gewissen Form personell zu führen, und bei gewissen rechtlichen Fragethemen gliedern wir uns auf. Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind ausgezeichnet ausgebildet und können selbstständig arbeiten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich komme zur Sazka-Gruppe. Wie gesagt: Es gab ja sicherlich im Zusammenhang mit den Anteilen auch an den Casinos Austria die Notwendigkeit, sich vielleicht für Aufsichtsratssitzungen et cetera abzustimmen. Wie muss man sich das vorstellen? Wie hat das stattgefunden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist ja genau das Thema, das wir heute schon einmal besprochen haben. In diesem Zusammenhang möchte ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 entschlagen. Das ist ja aufgrund der Anzeige jetzt, die aktuell ist, für mich schwer einschätzbar. Es sind noch nicht alle Ordnungsnummern offengelegt, und das ist ja auch Teil des Ermittlungsverfahrens, und deswegen entschlage ich mich.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, ich will Sie nicht in die Verlegenheit bringen, sich da irgendwie belasten zu müssen. Es geht uns um etwas ganz anderes, und zwar: Leider ist ja Herr Dr. Labak seitens der Sazka-Gruppe für uns nicht greifbar, weil er einen Wohnsitz in England hat. Wenn Sie jetzt als Leiter der Rechtsabteilung der Novomatic ohne Portefeuille die Sazka anrufen müssten, wen würden Sie dort anrufen? Es wäre uns nur wichtig, dass wir Namen hören, damit wir wissen, wen wir von dort in den Untersuchungsausschuss einladen können, sodass wir vielleicht auch vonseiten der Sazka einmal ein bisschen Informationen kriegen können. Wen würden Sie da namhaft machen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Primär habe ich ja mit den Juristen zu tun gehabt, und da würde ich mich in erster Linie einmal an den Rechtsvertreter der Sazka wenden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wer ist das?

Dr. Alexander Legat: Das ist die Kanzlei Dorda.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kanzlei Dorda. Wo?

Dr. Alexander Legat: In Wien.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke. Gut, das ist zumindest einmal ein Anhaltspunkt.

Da Sie ja in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zu Sazka stehen, möchte ich einmal fragen: Haben Sie mitbekommen, dass es ein Ziel der Sazka-Gruppe wäre, die Kontrolle in den Casinos Austria zu übernehmen?

Dr. Alexander Legat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe in meinem Eingangsstatement erwähnt, dass es eigentlich laufend erkennbar war, dass die Sazka-Gruppe die Kontrolle und die Vollkonsolidierung der Casinos Austria als Ziel gehabt hat. Das ist meine Wahrnehmung, und das habe ich in meinem Eingangsstatement dargelegt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es gibt das Gerücht, dass die Sazka-Gruppe ihren Einstieg bei den Casinos Austria fremdfinanziert hat, und zwar am Londoner Finanzmarkt, und da auch schon wieder die Anteile an den Casinos Austria verpfändet hätte. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Dr. Alexander Legat: Ich unterliege natürlich auch der Wahrheitspflicht und der Geheimhaltepflicht, was die Verträge mit Sazka betrifft, aber ich gehe davon aus, dass die Finanzierung der Sazka nicht aus eigenen Mitteln erfolgte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist eine wichtige Information. Davon gehe ich auch aus. Könnten Sie sich vorstellen, dass es deshalb auch einen Zusammenhang dazu gibt, warum die Sazka-Gruppe immer wieder die Dividenden erhöhen wollte? Vielleicht, weil es fremdfinanziert war?

Dr. Alexander Legat: Das kann ich jetzt nicht ausschließen, und dass Dividenden fließen, war aus meiner Sicht immer irgendwie erkenntlich. Welche Gründe das hat, müssen Sie bitte die Vertreter der Sazka fragen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es gibt im Aktenbestand eine Nachricht – es tut mir leid, ich kann sie nicht vorlegen –, da steht sinngemäß drinnen, dass Herr Krumpel in einer SMS-Unterhaltung, ich glaube, mit Herrn Neumann, erwähnt, dass er gute Beziehungen zu den NEOS hätte. Haben Sie eine Idee, wer von den NEOS das sein könnte?

Dr. Alexander Legat: Tut mir leid, ich habe jetzt erinnerlich - -, ich habe keine Wahrnehmung dazu, keine Einschätzung, keine Ahnung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu NEOS-Politikern, die sich im Umfeld der Novomatic bewegt haben?

Dr. Alexander Legat: Wie, im Umfeld?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na ja, sie waren vielleicht auch einmal dort zu Gast oder haben zumindest irgendwie einen guten Kontakt gehalten.

Dr. Alexander Legat: Ich habe keinen Politiker von den NEOS getroffen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut.

Dann kommt noch ein weiteres Thema, und zwar möchte ich Ihnen einen Zeitungsbericht aus dem „Standard“ vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wie viel Zeit ist noch?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ausreichend: 2:50 Minuten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich würde Sie bitten, dass Sie den Bericht einmal durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Es geht dann in erster Linie um den letzten Absatz.

Das hat mich natürlich als Parlamentarier schon ein bisschen befremdet, weil es da kurz gefasst darum geht, dass es damals eine Anfrage von Abgeordnetem Pilz gegeben hat, in der es um den Bereich Glücksspiel gegangen ist, und schlussendlich hat dann Herr Neumann gemeint: „die Fragen“ werden „von unserem Rechtsanwalt“ beantwortet.

Das heißt, offensichtlich hat die Novomatic aus dem Bereich der Novomatic heraus – jetzt weiß ich nicht, ob es die Rechtsabteilung oder einer der Rechtsanwälte war – da bei der Beantwortung einer Anfrage mitgeholfen und sozusagen das Finanzministerium unterstützt. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Dr. Alexander Legat: Da geht es offensichtlich um einen Chat, wo ich offensichtlich nicht involviert war, und ich bin kein Rechtsanwalt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich tue mir nur schwer, jetzt nachzuvollziehen, dass der Leiter der Rechtsabteilung, der sonst – ich weiß jetzt nicht – hierarchiegebunden ist, aber trotzdem Leiter genannt wird, mit solchen Dingen nicht konfrontiert wird, weil ich mir denke, es ist doch ein schwerer Vorwurf, den man gegenüber der Novomatic macht, dass sie bei Anfragebeantwortungen durch das Finanzministerium mitwirkt. Jetzt könnte ich mir vorstellen, wenn solche Vorwürfe im Raum stehen, dann müsste man wahrscheinlich auch überlegen, ob man rechtliche Schritte einleiten kann. Wäre das dann bei Ihnen fehl am Platz gewesen, oder wer würde die rechtlichen Schritte einleiten, wenn nicht Sie?

Dr. Alexander Legat: Welche rechtlichen Schritte meinen Sie?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na wenn mir Herr Pilz jetzt vorwirft, er hat eine Information, dass die Novomatic an einer Anfragebeantwortung mitgearbeitet hätte oder wenn das schlussendlich dann auch in Akten drinnen steht, dann muss man sich doch als Novomatic überlegen, wie man rechtlich damit umgeht. Jetzt habe ich mir gedacht, da würde ich, wenn ich jetzt Novomatic-Chef wäre, in der Rechtsabteilung einmal anrufen und sagen: Können wir da etwas machen?

Dr. Alexander Legat: Offensichtlich hat er nicht mich gemeint, weil da „Rechtsanwalt“ steht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das habe ich nicht gesagt, nein. Ich wollte nur wissen, ob Sie in Ihrer Funktion mit diesem Fall konfrontiert worden sind, dass der Vorwurf im Raum gestanden ist?

Dr. Alexander Legat: Ich kann hier nur festhalten: Ich bin kein Rechtsanwalt, und wahrscheinlich war nicht ich gemeint.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja. Ich wollte auch nur wissen, ob Sie eine Wahrnehmung dazu haben oder ob Sie vielleicht wissen, welcher Rechtsanwalt das gewesen sein könnte, der da vielleicht ausgeholfen hat.

Dr. Alexander Legat: Mir ist da jetzt nichts erinnerlich.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Mhm, gut.

Dann abschließend noch einmal die Frage: Hat die Sazka-Gruppe außer der Kanzlei Dorda in Wien – noch einmal: das dient in Wahrheit nur der Ökonomie des Ausschusses – sonst noch Niederlassungen oder Büros in Wien, wo man vielleicht jemanden vorfinden könnte, der uns vom Untersuchungsausschuss seitens Sazka Informationen gibt?

Dr. Alexander Legat: Also ich kann nur darauf hinweisen, dass ja die Sazka ihre eigenen Vertreter in den jeweiligen Aufsichtsräten hat und die wahrscheinlich auch nähere Kenntnis über diverse Sachverhalte haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wissen Sie etwas von einem Sazka-Büro in Wien abseits der Rechtsanwaltskanzlei?

Dr. Alexander Legat: Habe ich jetzt keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen somit zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir nehmen die Zeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen dann sehr schnell zu Frau Abgeordneter Krisper. Gemeldet ist Herr Abgeordneter Brandstätter, aber ich nehme an, das übernehmen Sie jetzt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In dem Optimismus, dass wir es noch schaffen, das Sechsuhrfallbeil nicht zu erreichen, frage ich nun nichts, weil es zwei vor sechs ist. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Dann kommen wir zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich erfülle diese Pflicht, nun bis 6 Uhr zu fragen. (Abg. Krisper: Nein!) Wenn es Frau Kollegin Krisper nicht machen möchte, mache ich es gerne.

Ja, ich darf Ihnen, sehr geehrter Herr Doktor, einen Auszug von der WKStA vorlegen, und zwar ist das die Dokumentennummer 66257. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wenn Sie die Seite 40 aufschlagen und sich vielleicht einmal die Seite 40 durchschauen! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Es geht um einen Chat von Herrn Stefan Krenn und Harald Neumann. Er schreibt da über ein Gespräch, das Herr Krenn mit Frau Sima geführt hat, „über eine [...] Novelle des Wiener Wettengesetzes und die weiteren Pläne der Landesregierung bezüglich Videolotterieterminals“. Er schreibt: „100 Geräte sind bereits mit den Grünen akkordiert“, er „geht davon aus, dass sie 150 Geräte durchbringen wird und wir uns dann an diese Anzahl und die drei Prater-Standorte halten werden“. – Offensichtlich also hat Novomatic mit den Grünen und Frau Sima eine Abmachung über die Aufstellung von 150 Geräten getroffen.

Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Alexander Legat: Herr Abgeordneter, das ist offensichtlich ein Chat aus dem Ermittlungsakt, wo ich persönlich nicht aufscheine; dennoch haben wir diese Frage, glaube ich, schon vorher geklärt: Das ist Teil des Ermittlungsverfahrens und ich möchte mich gemäß § 43 entschlagen. (Ruf: Das ist nochmal dieselbe Frage!)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ja, weil der Verfahrensanwalt vorhin gemeint hat, man soll das näher darlegen, habe ich das jetzt auch näher dargelegt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Der Herr Verfahrensrichter, glaube ich.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Genau, der Verfahrensrichter! Der Verfahrensrichter hat gemeint, man sollte das wahrscheinlich näher darlegen, und daher habe ich das jetzt nachgeholt.

Ich bedanke mich. Ich sehe, ich bekomme da keine Aussage von Ihnen und sage herzlichen Dank.

Ich nehme die restliche Zeit mit.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit in die dritte Befragungsrunde. Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kollross. – Keine Fragen mehr.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte sehr.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Legat, ich möchte Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, und zwar einen Bericht aus der Tageszeitung „Österreich“ vom 27.9. Ich würde Sie bitten, den Bericht einmal kurz zu studieren. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Haben Sie es durchgesehen? – Ja.

Da geht es um die morgige Befragung von Herrn Barthold. Es ist so, dass er, wie man diesem Bericht entnehmen kann, im – so würde ich jetzt einmal formulieren – Clinch mit der Novomatic ist beziehungsweise dass anscheinend so etwas wie eine furchtbare Scheidung stattgefunden hat. Es geht um Geheimabkommen und Sonstiges, und dann, im vorvorletzten Absatz auf der ersten Seite, sieht man auch, dass seitens der Novomatic kommuniziert worden ist, dass man mit Klagen droht. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Konkret geht es um Folgendes: Wenn Herr Barthold morgen etwas sagen würde, würde die Novomatic also rechtliche Schritte einleiten. Mich interessiert jetzt: Welche Themenkomplexe ärgern Sie so dermaßen, dass Sie schon vorher sagen, dass da rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen?

Dr. Alexander Legat: Erstens stellt sich für mich die Frage, was den Untersuchungsgegenstand und den Zeitraum betrifft, was Herr Barthold hier - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na ja, Herr Barthold ist ja morgen genau zum Untersuchungsgegenstand vorgeladen beziehungsweise eingeladen und soll vernommen werden. Somit erschließt sich für mich schon der Konnex zum Ausschuss. (Auskunftsperson Legat: Ich habe Sie akustisch nicht verstanden!) – Herr Barthold ist ja zu dem Untersuchungsgegenstand beziehungsweise zu den Untersuchungsgegenständen eingeladen und somit ist, glaube ich, auch der Zusammenhang mit dem Ausschuss evident.

Dr. Alexander Legat (in den Unterlagen blätternd): Wenn man den relevanten Zeitraum hernimmt – 18.12.2017 bis 10.12.2019 –, stellt sich für mich bitte schon noch einmal die Frage, inwiefern Herr Barthold, mit dem die Geschäftsbeziehung ja offensichtlich 2014 beendet worden ist, hier einen Beitrag leisten kann.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich lese Ihnen den Teil vor, der für mich relevant ist, Herr Doktor: „Die Novomatic ist empört, dass ein ,Erpresser‘, der mit allen Klagen gegen sie rechtskräftig gescheitert ist und der sich in Privat-Insolvenz befindet, gegen sie im Parlament aussagen soll.“ – So, das hat Sie als Novomatic offenbar einmal geärgert. – „Sie droht mit jeder Menge Klagen, sollte Barthold seine vor Gericht schon widerlegten Anschuldigungen vor dem Ausschuss wiederholen.“

Wenn es seitens Ihres Konzerns Klagsandrohungen gegen Herrn Barthold gibt, für den Fall, dass er irgendetwas sagt, das Ihnen nicht passt oder wovon Sie der Meinung sind, dass es nicht stimmt, ist das ja legitim.

Waren Sie da aber im Vorfeld involviert, dass Sie als Rechtsabteilung schon auf scharf geschalten sind, dass man gleich mit Klagen antwortet, wenn es notwendig ist, oder es Anwälten weitergibt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Also das ist ja ein Pressebericht, erstens.

Zweitens ist hier ein Verfahren, ein Zivilverfahren, gegen Herrn Barthold anhängig und unterbrochen, wo er Äußerungen getätigt hat, die aus unserer Sicht kreditschädigend sind, und vielleicht bezieht sich dieser Pressebericht auf dieses Verfahren.

Mehr kann ich nicht sagen. Ich lese diesen Pressebericht hier. Mehr kann ich jetzt nicht sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, also für mich ist relativ klar in diesem Bericht – aber gut, dann verlängern wir das nicht unnötig –, dass Sie offensichtlich – ich weiß nicht, ob mit Presseaussendungen oder sonst irgendwie – reagiert haben und gesagt haben: Wenn Barthold morgen einen Blödsinn sagt, dann klagen wir ihn.

Dr. Alexander Legat: Zu Herrn Barthold ist einmal festzuhalten, dass von seiner Seite Zivilverfahren gegen uns angestrengt worden sind, diese vollständig abgewiesen worden sind und auch ein Ermittlungsverfahren geführt worden ist, dass Herr Barthold im Ermittlungsverfahren umfassend – ich glaube, neunmal – einvernommen worden ist und dieses Ermittlungsverfahren ja dann eingestellt worden ist. Das ist einmal das, was mein Kenntnisstand zu Herrn Barthold ist. Persönlich kenne ich ihn nicht, ich kenne ihn nur aus diesem Gerichtsverfahren. Es kann sein, dass ich ihn einmal gesehen habe, aber ich habe mit ihm noch nie ein Wort gewechselt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Abschließende Frage: Wird es, wenn Herr Barthold geklagt wird – oder generell, wenn die Novomatic jemanden klagt –, dem Anwalt über die Rechtsabteilung zugeleitet? Das heißt: Sind Sie dann involviert und sagen, das macht die Kanzlei, die für Medienrecht spezialisiert ist, für Wirtschaftsrecht oder was auch immer? Läuft das über Ihren Schreibtisch?

Dr. Alexander Legat: Also im Wesentlichen, wenn es irgendwo ein Rechtsverfahren ist, läuft das schon über meinen Schreibtisch. Wie gesagt sind auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut ausgebildet, dass sie selbstständig arbeiten. Bei Gerichtsverfahren aber gehe ich davon aus, dass ich involviert bin, ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Alles klar. Danke schön.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen jetzt zur Fragestellung, ob die dritte Auskunftsperson noch befragt wird. Alle Anwesenden werden mir recht geben, wenn ich sage, ich habe die 18-Uhr-Regel sehr großzügig ausgelegt.

Alle hier im Raum wissen, dass wir Einvernehmen herstellen müssen. Die Informationen, die mir vorliegen, besagen, dass wir dieses Einvernehmen nicht haben, ich frage aber die Fraktionen noch einmal durch.

Wünscht die SPÖ noch eine Befragung der dritten Auskunftsperson? – Ich glaube, ja, Herr Abgeordneter Krainer?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja selbstverständlich, wie immer.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: NEOS?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ja!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja! (Abg. Stögmüller: Wir wollen die von der ÖVP vorgeladene ... sehr gerne ...!)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir wollen die Befragung nicht, und zwar nicht, weil wir nicht arbeiten wollen, sondern weil mich grundlegende Dinge da herinnen ärgern.

Wenn vor zwei Stunden ich der Einzige war, der wirklich vehement darauf gedrungen hat, dass wir Herrn Dr. Legat nach Hause schicken, weil er uns nichts sagen kann, und die dritte Auskunftsperson drannehmen, dann dieses Theater, bei dem der Informationsgewinn überschaubar ist, hier aufgeführt wird und dann nach 18 Uhr gesagt wird, jetzt wollen wir den Dritten auch noch hören, dann verstehe ich das nicht.

Auch wenn die NEOS sagen, sie verzichten jetzt plötzlich auf die Aufklärung, weil Herr Legat hier sitzt, damit sie den Dritten noch drannehmen können, verstehe ich das nicht.

Das heißt, wir halten wirklich dezidiert an der 18-Uhr-Regel fest. Das ist kein Spielverderben oder etwas in der Art, sondern man soll sich in diesem Ausschuss einfach grundsätzlich überlegen, womit man Zeit verplempert und womit nicht. Wenn wir heute nicht so viel Zeit verplempert hätten, wäre die dritte Auskunftsperson leicht drangekommen und wahrscheinlich wären wir schon fast bei der Hälfte der dritten Befragung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das Einvernehmen ist somit nicht hergestellt.

Will die Fraktion der ÖVP auch noch etwas dazu sagen?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja. Wir hätten es wirklich leicht in der Hand gehabt, Ministerialrat Parzer zu hören. Er wäre eine wichtige Auskunftsperson gewesen, die sich nicht hätte entschlagen können. Wir haben extra darauf hingewiesen, dass Dr. Legat sich entschlagen wird. Wir haben vorgeschlagen, dass wir Ministerialrat Parzer vorziehen.

Es tut mir sehr, sehr leid, dass (in Richtung Auskunftsperson Legat) er jetzt hier sitzen musste, ohne Weiteres zu sagen, wir aber auf der anderen Seite die dritte Auskunftsperson nicht befragen können. Wir brauchen daher einen Extratermin, bei dem wir Ministerialrat Parzer laden können.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Somit ist die Frage entschieden.

*****

Wir fahren fort in der Befragung. Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte sehr.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Dann ist die Fraktion der NEOS zu Wort gemeldet. – Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann nütze ich noch ganz kurz die Zeit und mache bei der Presseaussendung weiter, Herr Dr. Legat.

Haben Sie Wahrnehmungen zu Kontakten zwischen der Novomatic und Beamten des Finanzministeriums, die eine Akkordierung von Presseaussendungen ermöglichen würden?

Dr. Alexander Legat: Ich persönlich kenne die Antwort des Finanzministeriums nur über die Übermittlung aus der parlamentarischen Anfrage. Wenn ich die Folgeantwort von Herrn Minister Löger, die ich zitiert habe, mitnehme, dann glaube ich nicht, dass es hier irgendwo eine Abstimmung gegeben hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage war allgemein gemeint, ob Sie generell Wahrnehmungen zu Kontakten zwischen Novomatic-Mitarbeitern oder ‑Vertretern und BMF-Mitarbeitern zur Abstimmung von Presseaussendungen oder Anfragebeantwortungen von Finanzministeriumsseite haben.

Dr. Alexander Legat: Ich persönlich habe keine Erinnerung, dass da irgendwelche Abstimmungen stattgefunden haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kennen Sie Beamtinnen oder Beamte des Finanzministeriums?

Dr. Alexander Legat: Im Zuge meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Admiral Casinos & Entertainment kenne ich Beamte des Finanzministeriums, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mit welcher Ebene waren Sie da in Kontakt?

Dr. Alexander Legat: Ebene der Staatskommissäre, in erster Linie.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „In erster Linie“. – Wer noch?

Dr. Alexander Legat: Ja, die Personen der Fachabteilung. Da gibt es punktuellen Kontakt, hauptsächlich natürlich eben aufgrund der Aufsichtsratssitzungen, und im Rahmen dieser Aufsichtsratssitzungen mit den Staatskommissären.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also mit Trefil, Hacker, Parzer?

Dr. Alexander Legat: Hacker persönlich kenne ich nicht (Abg. Krisper: Mhm!), Parzer ist ja Staatskommissär (Abg. Krisper: Mhm!) und Trefil kenne ich punktuell.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Parzer ist jetzt nicht mehr Staatskommissär – nicht nur. Wer ist noch Staatskommissär, bitte? Brogyányi?

Dr. Alexander Legat: Momentan Frau Dr. Matt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Matt, mhm.

Hatten Sie mit Frau Hieblinger-Schütz Kontakt?

Dr. Alexander Legat: Entschuldigung, akustisch nicht verstanden!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie mit Frau Hieblinger-Schütz Kontakt?

Dr. Alexander Legat: Hatte ich keinen Kontakt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sonst mit niemandem aus dem Finanzministerium?

Dr. Alexander Legat: Kann ich jetzt so nicht beurteilen, aber meine Ansprechpartner im Finanzministerium waren primär immer die Staatskommissäre, weil das im Zuge der Aufsichtsratssitzung ja so passiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass andere Novomatic-Vertreter oder -Mitarbeiter Kontakt hatten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Ich kann es natürlich nicht ausschließen, dass irgendwer Kontakt hatte, aber ich habe jetzt keine Erinnerung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Sie, falls Sie das medial mitbekommen haben, an die Anfragebeantwortung an Herrn Peter Pilz erinnern, die von einer Beamtin im BMF vorgenommen wurde, aber nach Austausch mit Neumann, was sich aus den SMS-Korrespondenzen, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen, erschließt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und blättert in den Unterlagen.)

Haben Sie Wahrnehmungen, dass Neumann öfter so agierte und mit Beamten des BMF für Anfragebeantwortungen Kontakt aufnahm? Oder erinnern Sie sich jetzt an diese Kontakte?

Dr. Alexander Legat: In diesen Chatverlauf war ich ja nicht eingebunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Eh nicht, aber die Frage war, ob Sie Wahrnehmungen zu anderen solchen Kontakten von Neumann zu Beamten – zu derselben Person zu einem anderen Sachverhalt oder zu anderen Personen – haben.

Dr. Alexander Legat: Mir sind solche Kontakte nicht erinnerlich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kontakte von Neumann sind Ihnen nicht erinnerlich?

Dr. Alexander Legat: Ich bin in diesen Chatverlauf ja offensichtlich nicht eingebunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wollte Ihrer Erinnerung ja auch nur helfen, falls Sie sich doch erinnern, dass Neumann mit BMF-Beamtinnen oder -Beamten Kontakt hatte – daher meine Frage. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und blättert in den Unterlagen.)

Dr. Alexander Legat: Ich weiß es nicht. Das müssen Sie bitte ihn fragen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Haben Sie mit Gert Schmidt Kontakt? Kennen Sie ihn? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Alexander Legat: Nach Rücksprache mit meiner Vertrauensperson: Hier ist ja ein eigener Amtsvermerk angelegt worden und ist Teil des Ermittlungsverfahrens, und ich möchte mich hier entschlagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was für ein Vermerk?

Dr. Alexander Legat: Das ist ON 722.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ah.

Dann versuche ich nur noch eine Frage: Welche Aufträge sind vonseiten der Novomatic an Gert Schmidt ergangen? In welchen Bereichen ist er für die Novomatic tätig?

Dr. Alexander Legat: Das ist ja jetzt auch Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, aufgrund dieser ON 772. (Abg. Krisper: 722!) – Genau: 772, und diesbezüglich entschlage ich mich gemäß § 43. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (in den Unterlagen blätternd): 722 ist die Zeugeneinvernahme von Pasquali. Sie meinten 772. (Auskunftsperson Legat: Entschuldigung, 772!) Sie meinten das WKStA-Dokument. Das habe ich auch so gedacht.

Dr. Alexander Legat: Verzeihung!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich hätte noch eine Frage zu diesem Zeitungsbericht über den Ex-Fußballer Barthold, den Kollege Hafenecker Ihnen vorhin vorgelegt hat: Sie haben das, wenn ich es richtig verstanden habe, so beschrieben, dass es da mehrere Verfahren gegeben hat, die alle eingestellt wurden, und dass er seit vielen Jahren in keiner Beziehung mehr zur Novomatic steht.

Haben Sie Ideen, inwiefern Herr Barthold uns morgen als Auskunftsperson entsprechende Erkenntnisse zum Untersuchungsgegenstand liefern könnte?

Dr. Alexander Legat: Herr Abgeordneter Gerstl, diese Frage, was er hier beitragen könnte, habe ich mir auch gestellt. Ich kann sie nicht beantworten. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Barthold hatte also mit Novomatic im Untersuchungszeitraum überhaupt keine Kontakte und kann auch gar keine Wahrnehmungen haben. Nehme ich das richtig wahr?

Dr. Alexander Legat: Kontakte nur über die Gerichtsverfahren, aber es gab in diesem Untersuchungszeitraum ja keine Geschäftsbeziehung, meiner Kenntnis nach.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wir können uns also darauf einstellen, dass wir morgen Vormittag nicht viel Weiteres erfahren werden – morgen also noch einmal ein verlorener Tag.

Vielen Dank, dass Sie heute da waren!

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen in die Abschlussrunde.

Herr Abgeordneter Kollross? – Keine Fragen.

Herr Abgeordneter Hafenecker, gibt es noch Fragen? – Nein.

Frau Abgeordnete Tomaselli, Sie wären am Wort. – Keine Fragen.

Fraktion der NEOS? – Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Dr. Legat, ich habe nur das Dokument ON 772 durchgesehen und habe keinen einzigen Treffer mit Ihrem Namen. Können Sie bitte ausführen, warum Sie glauben, sich aufgrund dessen entschlagen zu können?

Dr. Alexander Legat: Wie Sie wissen, bin ich in diesem Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt. Es sind noch Ordnungsnummern ausgenommen, ich bin noch nicht zu diesem Themenkreis einvernommen worden, und deshalb möchte ich mich gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 und Art. 6 MRK entschlagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber die Ordnungsnummer haben Sie ja.

Dr. Alexander Legat: Ja, aber es sind noch weitere Ordnungsnummern ausgenommen im Akt, wie Sie wissen, und ich habe nicht die volle Akteneinsicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich weiß, aber Sie haben sich vorher auf diese wegen Gert Schmidt berufen. Ich meine, das ist ja sehr passend, aber - -

Dr. Alexander Legat: Sie wissen auch, dass noch weitere Ordnungsnummern ausgenommen sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist meistens der Fall. – Danke sehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zur Fraktion der ÖVP. Abgeordneter Gerstl, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson Dr. Alexander Legat für beendet.

Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen und wünsche noch einen schönen Abend!



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „....befürwortet, zwar ist das IP-Blocking vielleicht nicht die einzige gute Maßnahme,“ statt „....befürwortet, weil das IP-Blocking vielleicht nicht die einzige gute Maßnahme ist, “

[2] Ursprünglicher Text:Nein, da gibt es eine Bestallungsurkunde […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson:  „Bestellungsurkunde“ statt „Bestallungsurkunde“

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson:eingreifen.“ statt eingreifen, ja.“