85/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag.a Eva Schütz, BBA in der 17. Sitzung vom 29. September 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 20. Sitzung am 20. Oktober 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag.a Eva Schütz, BBA nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 10 20

                           Mag. Klaus Fürlinger                                                     Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                                Vorsitzender-Stellverteter


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

17. Sitzung/medienöffentlich

 

Dienstag, 29. September 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 17. Sitzung
10.10 Uhr – 18.22 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Mag. Eva Schütz, BBA

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme zur Belehrung der Auskunftsperson. Frau Mag. Eva Schütz, Ihre Personaldaten haben Sie vor dieser Sitzung schon ausgefüllt. Entsprechen sie der Wahrheit? (Die Auskunftsperson bejaht dies.)

Ich darf Ihnen jetzt folgende Belehrung zuteilwerden lassen: Frau Mag. Eva Schütz, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzaufsicht, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten; ich weise Sie ausdrücklich auf diese Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind dann im Einzelnen anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Damit bin ich, was Ihre Person betrifft, Frau Mag. Schütz, am Ende und komme auch noch zur Belehrung der rechts neben Ihnen sitzenden Vertrauensperson:

Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Hausmaninger. Auch die Daten, die Sie bekannt gegeben haben, entsprechen der Wahrheit? (Die Vertrauensperson bejaht dies.)

Ich darf auch Ihnen, obwohl Sie Rechtsanwalt sind, ganz kurz nur eine Belehrung zuteilwerden lassen, weil es in unserer Verfahrensordnung so vorgeschrieben ist. Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson – und das ist ganz wesentlich – kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichter als auch an die rechts neben mir sitzende Verfahrensanwältin zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin damit mit beiden Belehrungen am Ende.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Ihnen herzlich danken.

Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie das tun, Frau Magister? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Bitte sehr.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich würde gerne vom Recht der Möglichkeit einer einleitenden Stellungnahme Gebrauch machen. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Werte Abgeordnete! Ich möchte einleitend ausführen, dass ich in keinem Verfahren als Beschuldigte geführt werde und somit auch keinerlei Einsicht in die Verfahrensakten habe.

Ich war von Jänner 2018 bis Juni 2019 im BMF tätig, habe seit Juni 2019 auch keinen Zugang mehr zu meinen E-Mails, Kalendern et cetera, bitte daher, zu berücksichtigen, dass ich mich ausschließlich auf meine persönliche Wahrnehmung und Erinnerung verlassen muss und kann, und hoffe, ich kann es.

Ich habe natürlich die öffentliche Berichterstattung sehr aufmerksam verfolgt. Ich habe mir auch die Protokolle dieses Ausschusses mit Stand September 2020 durchgesehen. Ich hoffe also, ich bringe da nichts durcheinander und kann mich eben nur auf meine eigene Wahrnehmung verlassen.

Vielleicht noch ein paar Daten zu meiner Person: Ich habe nach der Matura mit dem Studium der Rechtswissenschaft begonnen und aufgrund meiner sportlichen Erfolge – ich war damals Staatsmeisterin über 3 000 und 10 000 Meter – habe ich ein Stipendium in Amerika bekommen, ein volles Stipendium. Ich habe dort Wirtschaftswissenschaften und internationale Beziehungen studiert, habe das mit Auszeichnung unter der Mindestzeit beendet und dann für eine sehr große, also für eine große Consultingfirma in New York gearbeitet, für Andersen Consulting. Als ich nach Wien zurückgekommen bin, habe ich mein Studium der Rechtswissenschaft beendet, 2006 dann die Anwaltsprüfung mit Auszeichnung bestanden und 2009 meine eigene Kanzlei gemacht, die auch heute noch von meiner Partnerin fortgeführt wird und in die ich auch ein Rückkehrrecht habe.

Kurz vielleicht zu meiner politischen Tätigkeit, zu meinem Interesse an der Politik: Ich war 2014, 2015 für die NEOS im Zuge des Wienwahlkampfs aktiv, das war sozusagen mein Zugang zur Politik. Ich bin dann 2017 mit der ÖVP in Kontakt gekommen, wo, glaube ich, meine juristische Expertise wertgeschätzt wurde. Mir hat es sehr viel Spaß gemacht, diesen rechtlichen Gestaltungsraum und rechtliche Diskussionen zu führen, mehr als nur geschriebenes und gesatztes Recht anzuwenden.

Im September 2017 hat mich dann Hans Jörg Schelling gefragt, ob ich bereit wäre, in den Aufsichtsrat der Volksbank Wien zu gehen. Da ist mir sicher auch ein bisschen die Tatsache zugutegekommen, dass man versucht hat, solche Stellen zu dem Zeitpunkt auch mit Frauen, mit kompetenten Frauen zu besetzen. Das Mandat habe ich bis heute inne.

In weiterer Folge wurde ich dann zu den Regierungsverhandlungen 2017 in die Gruppe Justiz als Expertin eingeladen. Da ist mir zugutegekommen, dass man versucht hat, da auch Menschen einzubinden, die soweit keine politische Laufbahn hatten. Ich hatte dann dort die Möglichkeit, meine langjährige, damals schon 16-jährige, anwaltliche Tätigkeit mit viel Erfahrung sowohl im Familienrecht, im Scheidungsrecht, im Obsorgerecht, aber auch im Wertpapierrecht und im Kapitalmarktrecht einzubringen – und viel an Verhandlungserfahrung hatte ich zu diesem Zeitpunkt auch schon. Ich habe mich in die Regierungsverhandlungen sehr engagiert eingebracht, und da dann im BMF jemand mit profunder juristischer Fachkenntnis gesucht wurde, auch um die bestehenden und anstehenden Gesetzesvorhaben von juristischer Seite zu begleiten, war es für die ÖVP, glaube ich, naheliegend, mich da anzusprechen. Und so wurde ich die stellvertretende Kabinettschefin des ehemaligen Finanzministers Hartwig Löger und die Büroleiterin des Generalsekretärs Thomas Schmid.

Kurz zu meinen Tätigkeiten: Ich war als Büroleiterin für Thomas Schmid in erster Linie für die Koordinierung der im Generalsekretariat befindlichen Abteilungen zuständig – das war so eine Art Präsidialsektion mit 80 Leuten und vier Abteilungen – und als stellvertretende Kabinettschefin in erster Linie für die Agenden des Ministerrats. Im Zusammenhang mit dieser Funktion und meiner Tätigkeit bin ich heute hier und stehe Ihnen sehr gerne für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke recht herzlich.

Ich bitte nun den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Mag. Schütz, Sie haben gesagt, dass Sie von Jänner 2018 bis zu einem näheren Zeitpunkt im Jahr 2019 im Finanzministerium tätig waren. Sie hatten da offenbar eine Doppelfunktion als stellvertretende Kabinettschefin im Kabinett des damaligen Ministers, Herrn Löger, und gleichzeitig waren Sie auch mit der Leitung des Büros des Generalsekretärs Thomas Schmid befasst.

Sie sind dann irgendwann einmal selbstständig geworden. Sind Sie Rechtsanwältin oder sind Sie jetzt nicht als Rechtsanwältin tätig?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich bin zurzeit nicht als Rechtsanwältin tätig.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Zurzeit sind Sie nicht als Rechtsanwältin tätig. Mich würde interessieren: Aufgrund welcher Basis sind Sie im Finanzministerium tätig gewesen, waren Sie Vertragsbedienstete?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich war Vertragsbedienstete und war im Kabinett tätig.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, aber die rechtliche Basis: Sind Sie dort als Vertragsbedienstete aufgenommen worden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: War dieses Vertragsverhältnis befristet oder war das unbefristet? Warum sind Sie jetzt nicht mehr dort tätig?

Mag. Eva Schütz, BBA: Weil im Juni 2019 die Regierung Schwarz-Blau beendet wurde und damit das gesamte Kabinett, das damals tätig war, gegangen ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja. Sie hatten also einen befristeten Vertrag, nehme ich an, und mussten nicht - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich hatte einen Vertrag - - Ein Kabinettsvertrag hat immer die Bedingung (Verfahrensrichter Pöschl: Er ist befristet!), dass, wenn der Minister nicht mehr tätig ist, dann innerhalb von vier Wochen auch die Kabinettsangestellten nicht mehr tätig sind.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Ich komme jetzt zu näheren Details zu Ihrer Tätigkeit: Sie waren im Finanzministerium beschäftigt: geben Sie mir einen kurzen Überblick über Ihre Position, insbesondere was die Tätigkeit oder Kommunikation mit Herrn Staatssekretär Fuchs betrifft! Wie ist das gelaufen? Können Sie mir da etwas Näheres dazu sagen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich war in meiner Tätigkeit mit dem Staatssekretariat nicht befasst.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie hatten mit Staatssekretär Fuchs überhaupt keinen Kontakt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Mit Staatssekretär Fuchs (Verfahrensrichter Pöschl: Auch nicht?): zum Thema Glücksspiel Kontakt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja?

Mag. Eva Schütz, BBA: Und das war - - Ich habe ihn, glaube ich, einmal gemeinsam mit den entsprechenden Beamten für einen Ausschuss vorbereitet, zu einem Rechnungshofausschuss. Da hat er Minister Löger, den damaligen Minister Löger vertreten, weil der im Ausland war. Ansonsten hatte ich keinen Kontakt zu ihm.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Hatten Sie mit dieser Glücksspielgesetz-Novelle 2018 irgendetwas zu tun? Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, also da kann ich - - Da muss ich jetzt länger ausholen, wenn ich Ihnen da jetzt diesen Ablauf der Glücksspielnovelle und auch der Rückziehung dieser Novelle schildern soll.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das würde ich Sie bitten, denn diesbezügliche Fragen kommen dann sicherlich von den Damen und Herren Abgeordneten.

Mag. Eva Schütz, BBA: Also: Als ich ins Kabinett gekommen bin, das war im Februar 2018, hat mich der Kabinettschef, auch Generalsekretär Thomas Schmid, sehr eindringlich gebeten, dass wir in Bezug auf das IP-Blocking endlich etwas unternehmen sollten. Endlich deshalb, weil es damals schon ein anhängiges Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof gab, dass die damalige und die auch noch jetzige Situation bezüglich des Glücksspiels und des nicht vorhandenen IP-Blockings nicht europarechtskonform sei, weil es eine Inkohärenz gäbe, eben weil das IP-Blocking nicht erfolgt und eine Monopolstellung der Lotterien-Gesellschaft da war.

Ich habe mich dann an den zuständigen Referenten gewandt, der für das Glücksspiel verantwortlich war, und habe ihn darum gebeten, dass man da beginnt, relativ schnell etwas zu unternehmen und einen Gesetzentwurf vorzubereiten. Ich nehme an - - Also er hat sich dann mit der Glücksspielabteilung, das ist die Abteilung I/8 angesiedelt in der Sektion I, in Verbindung gesetzt und hat die gebeten, einmal einen entsprechenden Entwurf vorzubereiten. Dazu muss man vielleicht sagen, dass es diesen Entwurf an und für sich schon gegeben hat, weil ein ähnlicher Entwurf bereits unter der Vorgängerregierung, also unter Rot-Schwarz, vorbereitet war.

Der Referent hat dann also die Glücksspielabteilung gebeten, einen Gesetzentwurf zu übermitteln. Die haben dann auch einen Entwurf übermittelt, zuerst an den Referenten, der hat dann sein Okay gegeben; nächste Stufe war dann, das an mich zu übermitteln. Wir haben dann noch – also eigentlich der Referent, aber ich werde auch immer in Kopie dieser Mails - - – einige Änderungen vorgenommen. Da ging es vor allem darum: Wie viel VBÄs, also wie viele Vertragsbedienstetenäquivalente würde man brauchen, um das entsprechend kontrollieren zu können? Die wären angesiedelt gewesen im sogenannten Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel. Da war also noch einmal die Diskussion: Wie viele Leute braucht man dort? WFA, also Wirkungsfolgenabschätzung? Aus welchem Budget wird das bedeckt? Et cetera.

So, dann wurde noch einmal klargestellt, dass es hier eine Art Inhouselösung gibt, das heißt ein Kompetenzzentrum im Finanzamt. Dann wurde der Entwurf an den Staatssekretär geschickt, an das Kabinett des Vizekanzlers, an mich in cc, und ich denke, auch noch an zwei, drei andere Personen. Das waren aber sozusagen die, die für mich Relevanz hatten. Das war am - - Anfang Februar muss das gewesen sein.

Gut, und dort lag dieser Entwurf dann. Ich habe dann ein paarmal mit dem Büro des Staatssekretärs telefoniert, um zu fragen, ob sie es bekommen haben, wie es ausschaut, ob wir das jetzt machen, wie sozusagen der Ablauf ist. Dabei habe ich immer eine relativ positive Rückmeldung bekommen und habe dann am 25. Februar in etwa den Referenten gefragt: Was ist jetzt mit diesem IP-Blocking? – Vor allem auch deshalb, weil natürlich von der Abteilung da schon recht viel Druck gekommen ist, dass wir das endlich machen. Die wollten das vor dem Sommer noch im Parlament verabschiedet haben und es gab ja eine dreimonatige Notifizierungsfrist von der EU. Das heißt, das hätte schon auch eine Zeit gedauert.

Gut, es war relativ spät. Ich glaube, es war am 25. oder am 26. Februar. Ich habe dann zum Referenten gesagt: Was ist da jetzt endlich? Wieso geht da nichts weiter? Jetzt liegt das schon relativ lang dort. Der Referent - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer war der Referent?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das war damals Mag. Paul Rzepa.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja.

Mag. Eva Schütz, BBA: Also passt das jetzt endlich? Er hat mir damals zur Antwort gegeben: Ja, das ist in Ordnung. – Ich habe ehrlich gesagt nicht nachgefragt, was er mit „ist in Ordnung“ denn meint und habe das, auch weil uns das ein Anliegen war, weil es der Glücksspielabteilung ein Anliegen war und weil der Druck schon relativ groß war, in Begutachtung geschickt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Das war die Glücksspielnovelle 2018?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das war die Glücksspielnovelle 2018, die nur das IP-Blocking und diese Aufwertung des FAGVGs beinhaltet hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben also daher mit dem Büro des Herrn Staatssekretärs Fuchs schon zu tun gehabt hat, auch mit einigen Personen, die dort tätig sind, mit dem Herrn Staatssekretär selbst aber nicht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, wenn ich einen Ansprechpartner gesucht habe, dann habe ich das mit Frau Mag. Rochowanski gemacht, ganz seltenerweise mit Herrn Mag. Mitmesser, aber mit dem Staatssekretär selber nicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wissen Sie, dass der Herr Staatssekretär nicht so ohne Weiteres auf alle Bediensteten des Finanzministeriums zurückgreifen konnte, weil es eine interne Weisung gegeben haben soll? Wissen Sie darüber etwas?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe das nur - -, natürlich auch medial schon davon gehört. Also ich habe, und das kann ich für mich ausschließen, keine Weisung in dieser Hinsicht bekommen. Und meine Wahrnehmung dazu ist, dass im Dezember 2018 die Glücksspielabteil- -, also das Büro des Herrn Staatssekretärs direkt einen Gesetzentwurf – da ging es damals um die Verschärfung der Vollziehung im Glücksspielgesetz – direkt an das Staats- -, an die Abteilung I/8 übermittelt hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer wäre Ihnen gegenüber weisungsbefugt gewesen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Der Minister, mir gegenüber der Minister.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In Ihrer Funktion im Kabinett?

Mag. Eva Schütz, BBA: Im Kabinett. Und der Generalsekretär in seiner Funktion - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Auch Generalsekretär Schmid, Thomas Schmid?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ja klar.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie waren ja seine Vertreterin, nicht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, okay.

Sagen Sie, die Bestellung des - - Nein, die Frage lasse ich lieber den Damen und Herren Abgeordneten. (Heiterkeit der Abg. Tomaselli.)

Herr Vorsitzender, ich bin damit mit meiner Erstbefragung am Ende.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön, sehr rücksichtsvoll.

Die nächste und die erste Frage aus den Reihen der Parlamentarier stellt Frau Abgeordnete Kaufmann.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Grüß Gott, Frau Mag. Schütz, danke, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Ich mache gleich mit dem Themenbereich, mit dem der Herr Verfahrensrichter aufgehört hat, weiter.

Sie haben genannt, es gibt zwei wesentliche Punkte in dieser Novelle, einer davon wäre das IP-Blocking. Was bedeutet eigentlich IP-Blocking genau?

Mag. Eva Schütz, BBA: Die Lotterien haben ein Monopol auf das Onlineglücksspiel, das läuft bis September 2027.

Jetzt gibt es aber zahlreiche ausländische Anbieter, die illegalerweise ebenfalls Onlineglücksspiel anbieten. Das IP-Blocking wäre – bitte fragen Sie mich jetzt nicht genau nach dem technischen Ablauf! – dazu geeignet gewesen, diese Anbieter zu sperren. Das heißt, es hätte kein illegales Anbieten von Onlineglücksspiel mehr geben können sollen.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Was war der zweite Punkt der Novelle?

Mag. Eva Schütz, BBA: Der zweite Punkt war, dass man immer wieder versucht hat, eine Aufgabenteilung zu haben zwischen: dem BMF, sozusagen dem Ort, wo eine Strategie und auch der Spielerschutz angesiedelt war; dann dem FAGVG, dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, wo eine operative Einheit gewesen wäre – dort wäre auch das IP-Blocking mit zehn zusätzlichen Vollzeitäquivalenten angesiedelt gewesen –; und drunter – also nicht drunter, und – der Finanzpolizei, die den Vollzug entsprechend überwacht hätte und dafür verantwortlich gewesen wäre.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sie haben gesagt, es hat schnell gehen müssen und diese Novelle ist sozusagen mit großem Nachdruck auf die Reise geschickt worden. Jetzt wissen wir, dass sie nach kurzer Begutachtung zurückgezogen wurde. Warum?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, die Zurückziehung erfolgte in der Weise - - Ich war da leider oder Gott sei Dank vier Tage auf Urlaub, ich wurde dann von meinem Büro angerufen, dass man diese Novelle zurückziehen musste. Die Begründung war, dass eben eine Freigabe des Staatssekretariats beziehungsweise des Vizekanzlers - -, eigentlich dass dieser Spiegelungsprozess nicht ordnungsgemäß eingehalten worden war. Ich bin davon ausgegangen, dass die Freigabe erfolgt ist. Die ist aber formal offenbar nicht erfolgt.

Daraufhin wurde das von der Koordinierung – das war ein Gremium, wo sowohl seitens der ÖVP als auch seitens der FPÖ Vertreter waren – mit der Begründung, dass man den formalen Prozess nicht eingehalten hat, zurückgezogen. Der Koalitionspartner, damals die FPÖ, hat das natürlich auch damit begründet, dass sie gesagt haben: Wir lassen es uns nicht bieten, dass ein Gesetz in Begutachtung geht, dem wir nicht zugestimmt haben.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Frau Mag. Schütz, Sie sind ja zu allen Untersuchungsgegenständen bei uns geladen; deswegen würde mich noch interessieren, mit welchen anderen Projekten – abgesehen von der Glücksspielgesetz-Novelle – Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit im Kabinett des Herrn Finanzministers noch betraut waren.

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, es sind sehr, sehr viele Gesetze bevor - - Also nachdem das mit der Glücksspielnovelle passiert ist, haben wir auch den Prozess – wann kann ein Gesetz in Begutachtung gehen, wann kommt ein Gesetz in den Ministerrat – in der Form nachgeschärft, dass eben doch alles zu mir gekommen ist, einfach um einmal zu schauen. Bei den meisten Gesetzen wurde dieser formale Prozess entsprechend eingehalten, und bei vielen Gesetzen gab es auch noch Abstimmungsschwierigkeiten, gab es auch noch Dinge, die man inhaltlich besprechen musste. Die habe ich dann endausverhandelt und dann eben das Gesetz in Begutachtung geschickt, in den Ministerrat gebracht oder dann, wenn man keine Einigung erzielt hat, eben nicht.

Im Generalsekretariat hatten wir damals auch sehr viele Projekte zur Effizienzoptimierung in der Verwaltung, bei sechs von diesen Projekten war das BMF im Lead, und es war doch relativ aufwendig, das voranzutreiben, dass das zumindest weitergeht.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Danke schön. Ich nehme meine Zeit in die nächste Runde mit, Herr Präsident.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Hieblinger-Schütz, auch von meiner Seite vielen Dank, dass Sie dem Ausschuss heute zur Verfügung stehen!

Ich lege zunächst einmal zwei Seiten der Großspenderliste der ÖVP vor, die Seiten 31 und 33. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da findet sich einmal ein Gerd Alexander Schütz“ mit 45 000 Euro und einmal ein „Schütz Gerd Alexander“ mit 40 000 Euro. – Sind Sie mit Herrn Gerd Alexander Schütz verwandt oder verschwägert?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich bin mit ihm sogar verheiratet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das jener Gerd Alexander Schütz, der auch der Gründer von C-Quadrat ist?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie berufliche oder private Verbindungen zu Familie Graf (Auskunftsperson Schütz: Nein!) von Novomatic- -

Mag. Eva Schütz, BBA: Also ich kann für mich ausschließen, dass ich berufliche und private Verbindungen zu Familie Graf habe. Für meinen Mann: Da müssten Sie ihn selbst fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben selber keinerlei - -, also Sie kennen Herrn Graf nur aus den Medien?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann ich Ihnen so nicht bestätigen. Es kann sein, dass ich Herrn Graf - - Sie reden jetzt von Herrn Johann Graf, nehme ich an? Sprechen Sie von Herrn Johann Graf? – Ja. Dann kann es sein, dass ich ihn im Zuge der letzten 30 Jahre auf einer Veranstaltung getroffen habe, aber es ist mir nicht erinnerlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Haben Sie sonst irgendwelche beruflichen oder sonstigen Verbindungen zur Novomatic?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne Herrn Neumann – eigentlich kannte ich seine verstorbene Frau sehr viel besser als ihn – seit circa 20 Jahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Sonst Verbindungen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein. Ah, doch: Der Sohn von Herrn Krumpel geht mit meiner Tochter, und zwar mit meiner kleineren Tochter – ging, muss ich jetzt korrigieren, weil sie mittlerweile im Gymnasium ist –, in die Volksschule.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Hatten Sie während Ihrer Zeit im Kabinett beruflichen Kontakt zu Herrn Neumann?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich hatte ausschließlich privaten Kontakt, und Sie können mir glauben, ich hätte Herrn Neumann – der das auch nicht versucht hat –, hätte er es versucht, da ich Jurist bin, auch im Sinne der Amtsverschwiegenheit sehr schnell mitgeteilt, dass wir keinen beruflichen Kontakt haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Sie haben gesagt, Sie haben dieses Justizkapitel für die ÖVP verhandelt. (Auskunftsperson Schütz: Mhm!) Ich darf Ihnen einen Auszug aus dem Regierungsprogramm vorlegen, Seite 44. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da steht unter anderem: „Evaluierung der Umsetzung der Ziele des Glücksspielgesetzes“. – Es ist ja eher ungewöhnlich, dass sich im Justizkapitel etwas zum Glücksspielgesetz findet.

Mag. Eva Schütz, BBA: Mhm. Da ging es damals um die Erhöhung der Strafrahmen, wenn ein Strafrechtsbezug bezüglich Glücksspiel - - Also das fällt in die Verschärfung des Vollzugs, es wurde dann auch in der Glücksspielnovelle 2019 angedacht, dass man die Strafen, ich glaube, von zwei Wochen auf sechs Wochen hinaufsetzt; ja, also eine Verschärfung, eine Vollzugsverschärfung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso diese Formulierung „Evaluierung der Umsetzung der Ziele des Glücksspielgesetzes“?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann ich Ihnen jetzt leider nicht mehr beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es waren ja nur fünf Personen in dieser Arbeitsgruppe.

Mag. Eva Schütz, BBA: Es war definitiv das Glücksspiel in der Justizarbeitsgruppe kein Thema. Ich sage noch einmal: Es geht hier um die Verschärfung, also des Vollzugs, also um den Spielerschutz, den man auch im Strafrecht entsprechend zu verankern versucht hat. Das ist meiner Erinnerung nach mit diesem Satz gemeint.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer hat denn das eingebracht? (Auskunftsperson Schütz: Bitte?) – Wer hat denn das eingebracht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist 2017 gewesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das eingebracht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das habe ich nicht eingebracht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie können aber nicht sagen, wer es eingebracht hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kann Ihnen nicht sagen, wer es eingebracht hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Wenn es da um Spielerschutz geht, nur eine Frage: Wieso steht das dann nicht da?

Mag. Eva Schütz, BBA: Wo soll es stehen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, es ging um Spielerschutz. Das steht aber gar nicht da.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kann Ihnen die Frage, auch wenn Sie sie mir noch des Öfteren stellen, nicht beantworten, weil das 2017 war, und Sie sehen ja, wie lange das Justizkapitel ist; ich kann mich nicht an jeden einzelnen Punkt erinnern. Ich darf es Ihnen aber so weit noch einmal sagen: Es geht um Spielerschutz und um die Verschärfung des Vollzugs, um die Heraufsetzung der Strafen (Abg. Krainer: Mhm!), soweit ich mich daran erinnern kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Das heißt, es geht um Sachen, die nicht hier stehen, und um das, was hier steht, ging es nicht. Gut.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, nein. Entschuldigung, das möchte ich so nicht stehen lassen. Erstens einmal ist es das Justizkapitel. Jetzt kann man sich überlegen: Wie viele Themen des Glücksspiels fallen ins Justizkapitel und damit ins Strafrecht? – Da kann es nur um Strafen bei illegalem Glücksspiel gehen, also wird es um eine Vollzugsverschärfung gehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, es ist mir ja nicht unbekannt, dass in Regierungsprogrammen manchmal Sachen umschrieben werden und dass nicht klar reingeschrieben wird, was man meint.

Mag. Eva Schütz, BBA: Wenn das Ihr Erfahrungswert ist, dann wird das so sein, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das kommt vor (Auskunftsperson Schütz: Ja!), aber dann weiß man in der Regel, wie man zu dieser Formulierung kommt. Aber egal, gut.

Wie sind Sie Verhandlerin geworden? Wer hat Sie darauf angesprochen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe das in meinem Eingangsstatement schon ausgeführt, gerne noch einmal: Ich habe mich bei der ÖVP vor allem mit juristischen Themen eingebracht, kam dann in den Aufsichtsrat der Volksbank, und dann wollte man in den ÖVP-Verhandlungsteams auch Menschen haben, die nicht aus der Politik kamen, sondern praktische Erfahrung hatten. Dann bin ich gefragt worden, ob ich das gerne machen möchte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer hat Sie gefragt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Es kam damals ein Anruf aus der Bundespartei. Wer genau das war, kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zu wem in der ÖVP hatten Sie Kontakt? Sie sagen immer: die ÖVP, die ÖVP, aber das sind ja auch Menschen, die haben ja Namen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, ich hatte Kontakt zu Sebastian Kurz, als er noch Außenminister war, zu Gernot Blümel, weil er in Wien war, zu Axel Melchior und zu vielen anderen auch noch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie Kontakt zu Herrn Schmid?

Mag. Eva Schütz, BBA: Natürlich hatte ich Kontakt zu Herrn Schmid. Ich hatte ja damals, nachdem Schelling mich gefragt hat, ob ich in den Aufsichtsrat der Volksbank möchte, mit ihm Kontakt, um die Einzelheiten dahin gehend zu besprechen. Ich habe Thomas Schmid auch schon im Sommer 2017 bei einer Veranstaltung kennengelernt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Wie sind Sie ins Kabinett von Löger gekommen? Haben Sie Herrn Löger gekannt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Es wurde damals – ich verweise jetzt wieder auf mein Eingangsstatement – eine Person mit juristischer Erfahrung gesucht. Mir haben die Regierungsverhandlungen damals großen Spaß gemacht. Ich habe das sehr spannend gefunden und wollte in diesem Tätigkeitsfeld bleiben, und da hat es sich dann ergeben, dass ich in diese Position, die juristische Erfahrung gebraucht hat – und ich denke, die hatte ich auch nach 16 Jahren als Anwalt –, gewechselt bin.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer hat Sie darauf angesprochen, dass man jemanden mit juristischer Erfahrung fürs Kabinett von Herrn Löger sucht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe das damals in den Regierungsverhandlungen erfahren, und die Endgespräche haben dann mit Thomas Schmid, der ja dann auch mein Vorgesetzter war, stattgefunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das waren die Endgespräche?

Mag. Eva Schütz, BBA: Es waren die Gespräche (Abg. Krainer: Oder die Gespräche?), ob ich in dieses Kabinett kommen möchte, was ich sehr gerne wollte, weil es mir bei den Regierungsverhandlungen großen Spaß gemacht hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Wann waren diese Gespräche mit Herrn Schmid?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe im Jänner 2018 begonnen. Die Regierungsverhandlungen waren im November und Dezember, und dann wird das vermutlich auch im November oder im Dezember gewesen sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie Herrn Löger das erste Mal gesehen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Im Jänner 2018.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Jänner?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, im Jänner, ja; oder im Dezember 2017, ich weiß es nicht. Entweder im Dezember 2017 oder im Jänner 2018.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann ist fixiert worden, dass Sie stellvertretende Kabinettschefin werden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Da ich am 8.1.2018 begonnen habe, wird es wahrscheinlich vertraglich zu diesem Zeitpunkt fixiert und im Dezember 2017 verhandelt worden sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Prinzip haben Sie mit Herrn Löger ein Gespräch geführt, ob Sie bei ihm im Kabinett sein wollen, oder nur mit Herrn Schmid?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe auch mit Herrn Löger dann im Jänner 2018 ein Gespräch geführt. Ich weiß jetzt nicht ganz, was denn Ihre Frage ist. Ich habe auch mit Herrn Löger ein Gespräch geführt, entweder im Dezember oder im Jänner 2018, daran kann ich mich jetzt nicht genau erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mir ist es noch immer nicht ganz klar. Sie haben gesagt, Sie haben im Zuge der Regierungsverhandlungen erfahren, dass jemand fürs Kabinett im Finanzministerium gesucht wird. – Habe ich das richtig verstanden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, das haben Sie richtig verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie das erfahren?

Mag. Eva Schütz, BBA: Indem man bei den Regierungsverhandlungen sehr viel Kontakt zu Kabinetten, zu Verhandlern hat, ich sehr gerne in diesem Umfeld bleiben wollte, weil es mir bei den Regierungsverhandlungen großen Spaß gemacht hat, und ich erfahren haben, dass es dort eine Stelle gibt, wo ein Jurist gesucht wird, und ich das gerne machen wollte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von wem haben Sie das erfahren?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen, aber - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben also erfahren, da sucht man jemanden. An wen haben Sie sich dann gewandt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe dann mit Thomas Schmid gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da haben Sie ihn angesprochen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das weiß ich nicht mehr, vielleicht hat auch er mich angesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit ihm haben Sie dann ein, zwei Gespräche geführt und dann haben Sie gesagt: Das interessiert mich!, und er hat gesagt: Ja, super!

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann haben Sie vereinbart, dass Sie quasi seine Stellvertreterin, stellvertretende Kabinettschefin werden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Dann hat er gesagt: Es gibt diese Position. – Und ich habe gesagt: Ich interessiere mich für diese Position und möchte das gerne machen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie noch mit anderen Personen darüber gesprochen? Haben Sie irgendjemandem Ihren Lebenslauf geschickt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Natürlich habe ich meinen Lebenslauf geschickt, und ich habe meinen Lebenslauf auch der Personalabteilung übermittelt. Ich glaube aber, die Qualifikation ist ja außer Streit gestanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wem haben Sie den Lebenslauf geschickt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe ihn damals an das entsprechende Sekretariat – das war ja damals noch Schelling; ich weiß ehrlich gesagt nicht, wann genau das formal gewechselt hat – im Kabinett des Finanzministeriums übermittelt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie ihn Herrn Schmid oder noch jemand anderem auch geschickt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na der wird es bekommen haben, wenn man es ins Sekretariat des Kabinetts des Finanzministers schickt, wenn er dort Kabinettschef ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, ein Kabinettschef schaut sich nicht jedes Eingangsmail an.

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, wenn er einen stellvertretenden Kabinettschef sucht, wird er sich das Mail schon anschauen, nehme ich an.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie haben es ihm nicht direkt geschickt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Schauen Sie, soweit ich mich erinnern kann, soweit es mir in Erinnerung ist, glaube ich, dass ich meinen Lebenslauf damals sowohl an die Personalabteilung als auch an das Sekretariat im Kabinett des Finanzministeriums übermittelt habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, gut.

Ihr Mann leitet und besitzt ja ein von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen. Hat es im Kabinett irgendwelche Gespräche gegeben, dass Sie ja nichts mit der Finanzmarktaufsicht zu tun haben?

Mag. Eva Schütz, BBA: Mir war klar, dass ich mich im Bereich der Finanzmarktaufsicht nicht einmischen werde, ja, oder – „einmischen“ ist der falsche Ausdruck – dass ich damit nichts zu tun haben werde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das auch besprochen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das habe ich besprochen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit wem?

Mag. Eva Schütz, BBA: Mit Thomas Schmid.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit sonst noch jemandem?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm.

Ich darf den Akt 13587 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Entschuldigung, ich möchte noch kurz etwas anmerken; ich habe jetzt gerade mit meiner Vertrauensperson gesprochen: Mein Mann besitzt kein Unternehmen, das von der FMA beaufsichtigt wird, aber - - Aber das besitzt er nicht. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ein Akt aus dem Finanzministerium. Fürs Protokoll: „‚Aufsichtsreform – Organisationsanpassung BMF‘“, es geht um die Reform der Finanzmarktaufsicht.

Da steht auf Seite 2: „Projektlenkungsausschuss: Vorsitz: HSC“ – Herr Sektionschef – „Harald Waiglein“, dann zwei stimmberechtigte Mitglieder – ich glaube, das sind beides Beamte –: „Christoph Pesau“. – Kennen Sie den?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, das war ein Mitarbeiter im Kabinett.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ein Kabinettsmitarbeiter? (Auskunftsperson Schütz: Mhm!) Und Tamara Els?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, sie ist von der Personalabteilung des BMF.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Und dann steht: „Nicht stimmb.“ – nicht stimmberechtigt – „Eva Hieblinger-Schütz“ (Auskunftsperson Schütz: Mhm!) und „Bernhard Perner.“ (Auskunftsperson Schütz: Mhm!)

Wer ist Herr Perner? Kennen Sie Herrn Perner?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ich kenne Herrn Perner.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie uns sagen, wer das ist?

Mag. Eva Schütz, BBA: Er war damals ein Mitarbeiter im Finanzministerium und ist jetzt, glaube ich - - Ich weiß nicht, was er jetzt macht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In der Cofag ist er, aber egal.

Sie waren nicht stimmberechtigtes Mitglied des Projektlenkungsausschusses?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne diesen Projektauftrag nicht und ich war in das Aufsichtsreformprojekt auch niemals involviert. Sie sehen auch, dass das nicht unterschrieben ist, das kann also ein Entwurf sein, das kann etwas sein, was dann nicht gekommen ist. Ich war auf jeden Fall mit dem Projekt Aufsichtsreform nicht befasst. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Da geht es nicht um das Programm der Aufsichtsreform und nicht um das Projekt Aufsichtsreform, sprich um die legistische Umsetzung, sondern da geht es um die organisatorischen Anpassungen (Auskunftsperson Schütz: Mhm!) im Bereich des BMF, also das ist ein Nebenschauplatz, sage ich einmal, der FMA-Reform.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, was ist Ihre Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also das ist jetzt nicht die Aufsichtsreform (Auskunftsperson Schütz: Ja! Ja!), sondern da geht es um Prävention von Geldwäsche (Auskunftsperson Schütz: Ich war auch mit diesem - -) und so gesehen um Kapitalmarkt und Veranlagungsgemeinschaften, Börse- und Wertpapierrecht. Waren Sie in diesem Projekt dabei?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, war ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie nicht.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich nehme die restliche Zeit mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Grüß Gott, Frau Doktor! Ich komme noch einmal auf den Beginn Ihrer politischen Tätigkeit zurück. Sie haben 2015 bei der Wiener Gemeinderatswahl für die NEOS kandidiert. Wie kam es dazu? War das Ihr erster Politeinstieg?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, das war mein erster Politeinstieg. Zur Kandidatur kam es leider nicht, es gab damals diesen dreigliedrigen Prozess zur Listenerstellung. Den ersten Schritt des Prozesses, das war diese Art Bürgervorwahl, habe ich mitgemacht, ich glaube, das war auch gar nicht so schlecht, da war ich dann auf Platz 4, und dann habe ich das nicht mehr weiterbetrieben. Bis zur Liste kam ich nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie kamen gar nicht auf die Liste. Was waren Ihre Beweggründe, dass Sie sich da von den NEOS wieder entfernt haben?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich glaube, das ist nicht vom Befragungszeitraum und auch nicht vom Gegenstand umfasst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Na, interessant ist: Gab es da schon Kontakte zur ÖVP oder versprachen Sie sich da - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, damals gab es noch keine Kontakte zur ÖVP.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt: In welchem Zeitraum entstanden dann alle Kontakte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Später, 2017 würde ich sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Auch von Ihrem Mann? Sind Sie dann über Ihren Mann zu den ÖVP-Kontakten gekommen, oder wie kann man sich das vorstellen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich bin nicht mein Mann. Mein Mann ist sehr gut vernetzt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, Sie sind nur verheiratet mit ihm, man spricht ja zu Hause.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, schon, aber wenn Sie Fragen an meinen Mann haben, müssen Sie die bitte an ihn stellen. Ich möchte diese auch nicht beantworten. Mein Mann ist - - Wer er ist, dürfte, glaube ich, allgemein bekannt sein; dass er sehr gut vernetzt ist, dürfte auch allgemein bekannt sein. Er ist sehr gut in jede politische Richtung vernetzt. Es gibt sehr viele Abendessen. Vorweg geschickt: Wir haben sehr viele Abendessen, sehr viele Einladungen, sehr viele Veranstaltungen, sehr viele Bekanntschaften. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wann mein Mann genau Kontakt zur ÖVP hatte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Er hat Kontakte zu allen Parteien und spendet auch an alle Parteien, aber dass es jetzt - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Mein Mann hat an die ÖVP gespendet. Ich habe an die NEOS gespendet.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie sind dann ins Kabinett gekommen, das haben wir jetzt schon gehört, dürften da ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut haben, da das ja eine sehr vertrauensvolle Stellung ist, sozusagen als Stellvertreterin von Generalsekretär Thomas Schmid.

Mag. Eva Schütz, BBA: Entschuldigung, Stellvertreter von Generalsekretär[1] Thomas Schmid war Sektionschef Müller. Ich war die Büroleiterin.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Büroleiterin. Sie werden da auch mitbekommen haben, dass es im Finanzministerium viele Aufsichtsratspositionen zu besetzen gibt: Wie ging da generell die Auswahl von Aufsichtsratspositionen vor sich?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das ging über die Abteilung I/5, das ist das Beteiligungsmanagement in der Sektion I von Sektionschef Müller, nicht über uns.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben da nie etwas mitbekommen, wie Aufsichtsräte ausgesucht werden, welche Kriterien, welche Kontakte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das war nicht mein Job und auch nicht mein Arbeitsbereich, nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben auch keine Wahrnehmungen oder haben auch nie mit dem Herrn Kabinettschef darüber gesprochen, der ja viel damit zu tun hatte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das hat der Herr Kabinettschef mit dem - - Wenn er etwas dazu getan hat: Das wurde an und für sich alles von der Abteilung I/5 gemacht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Wann sind Sie das erste Mal Aufsichtsrätin geworden? Sind Sie schon in Ihrer Tätigkeit als Anwältin unabhängig von einer Partei Aufsichtsrätin gewesen oder wann war das erste Mal?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich bin das erste Mal 2017 - - Ich bin davor auch schon öfter für Aufsichtsräte angefragt worden, habe das aber schon deshalb nicht gemacht, weil meine Kinder damals noch relativ klein waren, ich eine Anwaltskanzlei hatte und das alles ohnedies schon ein bisschen viel für mich war. Ich bin vor meiner Kabinettstätigkeit, so habe ich dann auch Thomas Schmid etwas besser kennengelernt, in den Aufsichtsrat der Volksbank gekommen (Abg. Fürst: Wann war das?) – September 2017 –, dann in den Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur, weil man hier auch immer eine Verschränkung mit dem BMF und der Budgetsektion hatte, also das ist eine klassische Aufsichtsratsbesetzung aus dem Ministerium heraus; und mittlerweile bin ich auch im Aufsichtsrat der Kathrein-Bank. Das hat aber jetzt keinen politischen Hintergrund mehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie haben alle drei Aufsichtsratspositionen jetzt noch inne?

Mag. Eva Schütz, BBA: Mhm, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Die erste Position Volksbank: Von wem wurden Sie da gefragt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Von Schelling, der damals auch im Zuge der Quotenerfüllung relativ viel Wert darauf gelegt hat, dass man diese Quote erfüllt und dadurch einige Mandate, die ausliefen, mit Frauen nachbesetzt hat. So kam ich in den Aufsichtsrat der Volksbank.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sind Sie da als reine Quotenfrau reingekommen, weil Sie jetzt sagen, das war - - (Unruhe im Saal. – Abg. Tomaselli: Entschuldigung, Herr Präsident!)

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich freue mich immer, wenn die Frauenquote kompetente Frauen in Aufsichtsräte - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, nein, Sie Sind ja qualifiziert, das weiß ich! Weil Sie jetzt gesagt haben, zur Erfüllung der Quote - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, unterstellende Fragen nicht zu stellen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja! Nein, das war jetzt gar nicht so gemeint, ich wollte sagen, Sie haben ja eine gute Qualifikation, weil Sie es jetzt so beschrieben haben, als ob Sie da als Quotenfrau - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, es war ja sicher auch ein Thema, dass man versucht, diesen Aufsichtsrat diversifizierter zu gestalten. Das ist sicher ein Thema gewesen, und mit der Quotenfrau habe ich insofern kein Problem, weil ich, eben auf meinen Lebenslauf verweisend, eigentlich wenig Spielraum für die Quote sehe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Für den Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur wurden Sie von wem gefragt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Da hat mich damals der Verkehrssprecher der ÖVP gefragt. Das ist natürlich schon ein Aufsichtsratsposten, der immer sehr stark mit dem BMF verschränkt ist, weil ja bekanntlich mehrere Milliarden dort drinnen sind, die über die OeBFA, über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur aufgenommen werden, und da gab es immer eine ganz starke Verbindung zwischen BMF, Budgetsektion und Aufsichtsrat. Insofern war diese Verschränkung immer da; sie macht meiner Meinung nach auch Sinn, weil es natürlich schon gut ist, wenn man da auch einen direkten Draht hat, und ich war damals mit der Frau Sektionschefin Berger auch sehr gut beruflich, sehr eng zusammenarbeitend, und so kam dieser Aufsichtsrat.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie sich auch aktiv als Aufsichtsrätin bei diesen beiden Positionen – Volksbank und ÖBB – ins Spiel gebracht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Volksbank gar nicht eigentlich, nein, das war, glaube ich, der Tatsache geschuldet, dass ich als Anwältin auch sehr viel mit dem Wertpapieraufsichtsgesetz zu tun hatte. ÖBB auch nicht, aber da war schon klar, dass das einen sehr starken BMF-Konnex hat, also einen Budgetsektions-Konnex.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wurden auch andere Mitglieder des Kabinetts des Finanzministeriums Aufsichtsräte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Es gibt viele Beamte und im BMF arbeitende Personen, die in den Aufsichtsräten der verschiedenen Strukturen sind, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Fällt Ihnen da konkret in Ihrer Zeit im Kabinett, in dem Sie waren, jemand ein?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, da fällt mir jetzt niemand konkret ein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sagt Ihnen die 51 000-Euro-Spendengrenze etwas, die es gegeben hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Meine höchste Spende waren die NEOS mit 3 000 Euro. Ich glaube, das war sogar ein Darlehen, das dann zurückgezahlt wurde, insofern sagt mir die 51 000 Euro-Spendengrenze nichts, nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie da nie Überlegungen angestellt - - Das war die rechnungshofpflichtige Grenze, ab der Spenden an eine Partei meldepflichtig wurden.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, weil ich keinen Betrag in dieser Höhe gespendet habe. Insofern habe ich auch keine Überlegungen zu diesem Thema angestellt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie mit Ihrem Mann jemals über seine beiden Spenden an die ÖVP gesprochen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Wie gesagt, ich habe den NEOS gespendet. Mein Mann ist eine sehr unabhängige Person, hat offenbar die ÖVP – Sebastian Kurz in dem Fall – unterstützen wollen und hat das auch getan, worin ich auch nichts Verwerfliches sehe, wenn man Ideen, die man gut findet, die einem ein Anliegen sind, unterstützt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, das ist gar nichts Verwerfliches, es gibt nur so ein bestimmtes Muster, man denkt zum Beispiel an Klaus Ortner, den Hauptaktionär des Baukonzerns Porr, der ja eine ganz erhebliche Spende an die ÖVP überwiesen hat. Dann wurde seine Tochter 2018 Aufsichtsrat der staatlichen Beteiligungsgesellschaft Öbag. Es gibt Teresa Pagitz, die 2017 an die ÖVP gespendet hat, sie wurde Aufsichtsrat im ÖBB-Personenverkehr. Es gibt Herrn Mitterbauer, Expräsident der IV, der auch erhebliche Summen gespendet hat, seine Tochter ist in den Nationalrat gekommen. Frau Bettina Glatz-Kremsner, die wir schon hier gehabt haben, hat, wie wir alle wissen, an die ÖVP gespendet, ist dann auch noch zum CEO befördert worden. Es liegt hier halt ein gewisses Muster nahe. – Haben Sie sich da jemals Gedanken darüber gemacht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, und ich sehe mich, ehrlich gesagt, auch nicht in dieses Muster passend, denn ich habe erstens eine sehr gute Ausbildung, hatte zweitens auch einen sehr guten Job und habe, glaube ich, im Finanzministerium in etwa 16 Stunden pro Tag gearbeitet; und aufgrund meines Lebenslaufes, und ich hoffe, da stimmen Sie mir großteils zu, brauche ich sicher nicht meinen Ehemann, um mir einen Job zu verschaffen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie hätten Ihre Tätigkeiten auch ohne jede Spende von Ihrem Mann bekommen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich glaube, meine Qualifikation für die Position, die ich im Finanzministerium gehabt habe, war so ausreichend, dass ich ganz sicher keine Spenden brauche, um dorthin zu kommen (Abg. Fürst: Nein, okay!), und das würde ich gerne auch noch einmal festhalten; also ich brauche nicht meinen Mann, der mir einen Job kauft, denn sonst hätte ich nicht zwei Studien, eine Anwaltsprüfung und einiges mehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, danke.

Ich nehme die Zeit mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Guten Morgen, Frau Schütz.

Mag. Eva Schütz, BBA: Guten Morgen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde Sie gern nochmals fragen: Sind Sie jetzt eigentlich ÖVP-Mitglied.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich bin Mitglied beim Wirtschaftsbund, bitte fragen Sie mich nicht, ob das ÖVP-Mitglied ist, und, ich glaube, seit 2019 irgendwann auch bei den ÖVP-Frauen, weil mich diese Frauenthemen einfach stärker interessiert haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Wir hatten hier schon einmal einen Hickhack, ob jetzt Wirtschaftsbund Parteimitglied bedeutet. Wann sind Sie denn zum Wirtschaftsbund und zu den ÖVP-Frauen gegangen? 2017, oder?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, der Wirtschaftsbund war, glaube ich, im Herbst 2018, und das mit den ÖVP-Frauen, das war Ende 2019.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ende 2019?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, mhm.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also sind Sie sozusagen als Parteifreie eingestiegen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, also knapp, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kann man das so sagen? 2017 sind wir jetzt.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, kann man so sagen, war auch so, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Können wir noch einmal darauf zurückkommen, wer Sie angesprochen hat, dass Sie bei der ÖVP einsteigen? Ich glaube, am Anfang war es ja noch ergebnisoffen, welche Position Sie einnehmen würden, kann man das so sagen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Es war, glaube ich, sogar offen, ob ich überhaupt irgendeine Position einnehmen würde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mit wem aus dem späteren engeren Kreis rund um die Regierungsmannschaft von Sebastian Kurz hatten Sie denn während der Regierungszeit Kontakt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Sie meinen jetzt wirklich während der Regierungszeit, beginnend 2018?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Regierungsverhandlungszeit, pardon.

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, sehr viel Kontakt hatte ich damals mit Wolfgang Brandstetter, der damals, glaube ich, sogar noch als Justizminister diese Verhandlungen geführt hat, mit Michaela Steinacker, die damals auch im Verhandlungsteam war, Josef Moser war damals der Clusterleiter, Clemens Niedrist war damals als Kabinettschef von Brandstetter auch dabei. Sonst fällt mir jetzt eigentlich niemand ein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten Sie sonst noch mit wem Kontakt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Sicher auch mit Thomas Schmid, den ich ja schon von der Volksbank, also damals von dieser Aufsichtsratsbestellung in die Volksbank kannte. Ich hatte auch Kontakt mit Bernhard Perner, den kannte ich eben auch damals von dieser Aufsichtsratsbestellung in der Volksbank.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sonst noch wer?

Mag. Eva Schütz, BBA: Jetzt fällt mir - - Ich kann es nicht ausschließen, aber es fällt mir jetzt niemand ein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mit Bernhard Bonelli?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, den habe ich erst kennengelernt - - Der war ja sogar, glaube ich, ganz am Anfang der Regierungszeit ein stellvertretender Kabinettschef und wurde dann erst Kabinettschef, der ist mir eigentlich das erste Mal erst bei den Ministerräten aufgefallen, das war dann sicher schon im Februar 2018.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sind Sie sich sicher?

Mag. Eva Schütz, BBA: Dass ich Bernhard Bonelli davor nicht gekannt habe? Also ich glaube schon, sicher bin ich mir, ja, meiner Wahrnehmung nach schon, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben ihn vorher auch nie bei einer Veranstaltung getroffen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann ich Ihnen nicht sagen, ich habe so - - Weiß ich nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir möchten eine Vorlage aus dem weltweiten Web vorlegen. (Heiterkeit bei den Grünen. – Der Auskunftsperson wird ein Bild vorgelegt.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, okay, das ist der Salon Z, das ist ein Foto. Da gibt es sehr viele Fotos mit Menschen, mit denen ich persönlich nicht bekannt war, und das ist ein Foto mit, glaube ich, Catasta, bitte fragen Sie mich jetzt nicht nach dem Vornamen, und mit Bernhard Bonelli, ja.

Also ich hatte keinen näheren Kontakt zu Bernhard Bonelli vor, weiß ich nicht, Jänner, Februar 2018.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber kann das sein, dass dieses Foto im November 2017 entstanden ist?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann gut sein, das ist eine Veranstaltung, wo 200 bis 300 Leute sind und wo ein Fotograf ständig Fotos macht. Es ist auch nichts zu sagen, wenn ich ihn gekannt hätte, aber meiner Erinnerung nach ist mir Bernhard Bonelli das erste Mal beim Ministerrat im Jänner, Februar 2018 wirklich aufgefallen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, können Sie uns sagen, aus welcher Zeit das Foto stammt? (Auskunftsperson Schütz: Ich weiß es nicht!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): November 2017.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: November 2017.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie werden doch nicht auf einem Foto sein mit - ‑ Also auf so Veranstaltungen gehen die Fotografen herum und sagen: Stehen Sie mal zusammen!, aber die sagen nicht: Stehen Sie mit denen zusammen!, sondern die, die gerade miteinander reden, stellt man eigentlich normalerweise zusammen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Es gibt Fotos von mir, wo ich mit Menschen auf einem Foto bin, die ich nicht näher kenne. Die gibt es, bin ich überzeugt, da können Sie wahrscheinlich ganz viele ausgraben, wenn Sie das möchten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Waren Sie öfters zu Gast beim Salon Z? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich möchte mich noch einmal - - Ich bin auf sehr vielen Veranstaltungen, und ich möchte - - Ich glaube nicht - - Also Herr Verfahrensrichter, ist das - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, können Sie den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herstellen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das mache ich jetzt gleich. Wir sind nicht bei der Maturavorbereitung, Entschuldigung, Herr Präsident. Das ist ja eine offene Frage: Waren Sie öfters beim - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist klar, dass der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen ist – und zuerst herzustellen ist – und dann die Frage zu stellen ist, denn sonst können wir nicht beurteilen, ob die Frage zulässig oder nicht zulässig ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, aber gern außerhalb meiner Fragezeit möchte ich es erklären.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, das ist nicht außerhalb der Fragezeit (Abg. Stögmüller: Doch! Sie wollen es wissen!), weil letzten Endes müssen Sie es begründen. (Abg. Krainer: Geschäftsordnungsfrage! Das ist immer außerhalb der Fragezeit.) – Eine Frage zu begründen, ist keine Geschäftsordnungsfrage, sondern eine - - (Abg. Stögmüller: Doch! Natürlich!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Doch! Na, bisher, Herr Präsident, Entschuldigung, das war immer - - (Abg. Stögmüller: Na, ist es aber! Das tun wir immer so! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann stellen Sie jetzt den Zusammenhang her.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ist eben so: Uns ist aufgefallen, dass die Auskunftsperson eben beim Salon Z zu Gast war, und die Liste der Gastredner liest sich eigentlich fast schon wie die Liste der Auskunftspersonen hier im U-Ausschuss. Harald Neumann war dort, Peter Oswald, auch Rainer Seele, auch der Kanzler, Vizekanzler Strache war dort, Hartwig Löger, Thomas Schmid, Sie selber, Herr Präsident, waren, glaube ich, auch Gastredner, und auch der Mann der Auskunftsperson. Damit stellt sich die Frage, ob dieser Salon Z vielleicht eben zur Anbahnung des Postens im Kabinett gedient hat.

Mag. Eva Schütz, BBA (erheitert): Nein, das hat es nicht. Auch Christian Kern war dort. Ich glaube, das war damals der vollste Salon Z, den es je gegeben hat. Es sind die Leute bei der Türe nicht mehr reingekommen, und Sie haben jetzt hier eine Auswahl getroffen, die, glaube ich, nicht ganz unwillkürlich war.

Nein, also der Salon Z, das kann ich ausschließen, war für mich keine Anbahnung für irgendwelche Posten; wenn, dann hätte ich das vermutlich nicht dort besprochen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kam aber der Kontakt ins Kabinett vielleicht über Ihren Mann?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, der Kontakt ins Kabinett kommt nicht über meinen Mann. Mein Mann ist sehr, sehr involviert in seine Unternehmensbeteiligungen und nicht in meine politische Karriere.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, aber Ihr Mann und Thomas Schmid, haben Sie ja gesagt, kennen sich schon länger. War eigentlich Thomas Schmid auch für C-Quadrat, für die Firma Ihres Mannes, tätig, haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe nicht gesagt, dass mein Mann und Thomas Schmid sich schon länger kennen, möchte ich noch einmal klarstellen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ach so, Entschuldigung, dann habe ich es falsch verstanden.

Mag. Eva Schütz, BBA: Und nein, soweit es mir - ‑ soweit ich weiß, war Thomas Schmid niemals für C-Quadrat tätig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie lange kennen sich Ihr Mann und Thomas Schmid schon?

Mag. Eva Schütz, BBA: Also, nachdem ich den Herrn Schmid seit Sommer 2017 kenne und mein Mann ihn bestenfalls mit mir kennengelernt hat, wird er ihn, soweit ich das weiß, vermutlich auch zu diesem Zeitpunkt kennengelernt haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, aber Sie wissen nicht mehr, in welchem Umfeld Sie Thomas Schmid das erste Mal kennengelernt haben?

Mag. Eva Schütz, BBA: In welchem Umfeld ich Thomas Schmid das erste Mal kennengelernt - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja.

Mag. Eva Schütz, BBA: Das war eine Veranstaltung im Sommer 2017.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was für eine Veranstaltung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das war ein - - Ich glaube, es war ein Abendessen, wo relativ viele Leute waren, da war er auch.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie auch selber schon Veranstaltungen ausgerichtet, oder Feste, kann man auch sagen, bei denen Thomas Schmid zu Gast war?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, wir haben viele Feste in den letzten Jahren gemacht. Die Gästeanzahl war auch sehr oft über 300, 400, und dort war sicher, zumindest ab 2017, auch unter vielen anderen Thomas Schmid zu Gast.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten diese Feste auch einen politischen Kontext?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wurden dort keine Spenden für die ÖVP gesammelt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Dort wurden keine Spenden für die ÖVP gesammelt, nein. – Meines Wissens wurden dort keine Spenden für die ÖVP gesammelt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie können es auch nicht ausschließen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, natürlich nicht! Ich kann ja bei 400 Leuten nicht ausschließen, wer was mit wem spricht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Schütz, betreffend eine Sache freue ich mich, dass Sie heute da sind und uns sicher Informationen geben können: Ich möchte noch einmal auf die zurückgezogene Glücksspielnovelle zurückkommen.

Sie haben vorhin in Ihrem Eingangsstatement oder bei der Erstbefragung durch den Verfahrensrichter kurz angeteasert, dass es sich eben um Formalfehler gehandelt hat, aber davor haben Sie den Satz begonnen mit dem Vizekanzler. Wie war denn das Vizekanzleramt oder der Vizekanzler in die Zurückziehung der Glücksspielnovelle involviert?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, in dieser Koordinierungsgruppe war eigentlich von den Ministern Herr Hofer von der FPÖ-Seite und Blümel von der ÖVP-Seite, aber dieser Koordinierungsspiegel lief nicht über das Kabinett von Hofer, sondern es lief eigentlich über das Kabinett Strache. Meine Ansprechpartnerin dort war die Frau Dr. Holzer, der wurde ja dann auch alles geschickt. Ja, und diese Koordinierungsstelle, zwar vertreten durch den Herrn Minister Hofer, aber kabinettstechnisch - - Ich weiß es, ehrlich gesagt, auch nicht, ob da noch welche vom Kabinett Hofer waren, ich weiß nur, sicher waren dort auch Mitarbeiter des Kabinetts Strache. Diese Stelle hat dann diesen Entwurf zurück- -, also dem BMF mitgeteilt – formal können sie es ja nicht –, dass dieser Entwurf zurückzuziehen ist.

Die Begründung war damals, dass eben dieser Spiegelungsprozess nicht eingehalten wurde und auch, schon nachvollziehbar, dass man es sich nicht bieten lassen kann, dass man ein Gesetz in Begutachtung schickt, das eben nicht korrekt - -, wo dieser Koordinierungsprozess nicht korrekt abgelaufen ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Pardon: die Stelle im Vizekanzleramt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, nein, die Koordinierung war nicht - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die für die Koordinierung zuständig war, oder wie?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, nein, die Koordinierung war nicht im Vizekanzleramt. Ich weiß ehrlich gesagt nicht – ich war dort nie –, wo die wirklich örtlich angesiedelt war, aber es war auf jeden Fall ein Gremium, wenn Sie es so nennen wollen – es gibt eben einen Regierungskoordinator –, wo auf der einen Seite ÖVP-seitig Blümel mit seinen Mitarbeitern dort war. Ich glaube, Blümel persönlich vermutlich nicht allzu oft, aber seine Mitarbeiter. Und auf der anderen Seite war es Hofer, und da waren eben auch Vertreter des Kabinetts Strache in dieser Koordinierung seitens der FPÖ.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Welche Wahrnehmungen haben Sie denn dazu, was das Vizekanzleramt für eine Rolle gespielt hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann ich überhaupt nicht beurteilen. Das ist die Koordinierung insgesamt dann, ja. Also ÖVP, FPÖ, alle, die dort beteiligt waren, haben dem BMF dann gesagt, dass das eben zurückzuziehen ist, weil es nicht korrekt gespiegelt war. Wie der Prozess dort intern abgelaufen ist, wer dort dann dafür war, dass es zurückgezogen wird, das weiß ich nicht, da war ich nicht dabei.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was hat man denn ministeriumsintern für eine Erklärung gehabt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, dass sich die FPÖ es sich nicht bieten lässt, dass ein Gesetz, das nicht explizit freigegeben wurde von ihnen, in Begutachtung geht, was natürlich schon einen Punkt hat, gerade am Anfang einer Regierungszeit, dass man sagt, das lässt man nicht „durchgehen“ – unter Anführungszeichen. Peinlich natürlich fürs BMF, weil ein Gesetz zurückzuziehen immer peinlich ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber wenn es formale Gründe gegeben hätte, hätte man ja dann, keine Ahnung, wenn man wieder Frieden geschlossen hat, die Novelle wieder einbringen können, oder?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ja, haben wir eh versucht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenn es keine inhaltlichen Probleme gab.

Mag. Eva Schütz, BBA: Richtig, ja! Es gab auch zahlreiche neue Anläufe dann, das wieder auf den Weg zu bringen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und was war das inhaltliche Begehren des Vizekanzleramtes?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, das Staatssekretariat wollte in erster Linie eben diese Verschärfung des Vollzugs, was ich vorher schon angesprochen habe. Ja, da ging es um sehr viele, da ging es um Themen wie Beweislastumkehr für die illegale Ausspielung. Gibt es eine Aufwertung der Finanzpolizei Richtung Sicherheitspolizeigesetz? Dürfen die geschlossene Räume, Autos und so weiter betreten? Da war immer ein bisschen die Position der Abteilung im BMF, dass das, also vor allem diese Beweislastumkehr im Strafrecht, nicht verfassungskonform ist und dass es auch Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei und der normalen Polizei gibt, dass man da eigentlich auch im Vollzug schon relativ gute Maßnahmen hat.

Und das Vizekanzleramt wollte, ich zitiere da - - Warum ich das so genau weiß? – Weil eben dann am 23.3. wirklich eine Besprechung zu diesem Thema auch mit dem Vizekanzlerkabinett stattgefunden hat. Die wollten einfach mehr, oder zumindest war das die Aussage dort, sie wollten mehr Förderungen für den Sport. Die Sportförderung, diese 80 Millionen Euro, bemisst sich ja an den Steuerabgaben der Lotterien. Und die wollten einfach, dass die Sportwetten, die ja jetzt im Gebührengesetz sind, ins Glücksspiel miteinbezogen werden und dadurch die Bemessungsgrundlage für die Sportförderung erhöht wird.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Inwiefern haben die Pokercasinos eine Rolle gespielt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Gar keine.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar keine?

Mag. Eva Schütz, BBA: Also mir kommunizierterweise gar keine. Damals ging es - - Also bei dieser Besprechung am 23., wo ich dann natürlich gesagt habe: Warum nicht?, Warum haben wir es jetzt zurückziehen müssen?, hat es geheißen: Das lassen wir uns nicht bieten! Ihr schickt etwas in Begutachtung, wir haben es nicht freigegeben, das geht so nicht! – Okay, gut, fair enough, ja.

Und der zweite Schritt war dann natürlich: Was wollt ihr denn, damit wir es in Begutachtung schicken können? Und da war auf der einen Seite das Thema Vollzugsverschärfung, mit all diesen Dingen, die ich vorhin aufgezählt habe, und auf der anderen Seite mehr Sportförderung, das kam natürlich vom Vizekanzleramt, und auch Einbeziehung der Sportwetten in die Bemessungsgrundlage für die Sportförderung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber beim Poker ging es doch auch darum, dass es steuerlich anders bewertet wird.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe ehrlich gesagt vom Poker keine Ahnung, das war auch dort kein Thema. Alles, was ich vom Poker weiß, aber rein aus den Medien, ist, da war immer diese Streiterei: Ist das ein Glücksspiel oder nicht? – oder?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eben.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja. Das Thema Poker war aber dort überhaupt kein Thema.

Da ging es wirklich darum: Sportwetten in die Bemessungsgrundlage für die Sportförderung, und: Wie kann man den Vollzug so verstärken, wie wir das eben oder unsere Abteilung und ich ehrlich gesagt juristisch auch als nicht verfassungskonform gesehen hätten?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben übrigens noch in den Akten einen Mailverkehr zwischen Alfred Hacker und Edi Müller, und da unterhalten sie sich darüber, wieso das zurückgezogen worden ist, und da wird darauf verwiesen, dass sie die wirklichen Gründe kennen: Da sei wesentlich mehr gewesen als die Formalbedingungen.

Was sind die wirklichen Gründe?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, da ist die Frage, wie Sie jetzt formale Bedingungen - - Wir haben jetzt natürlich nicht gesagt, wir haben es falsch gespiegelt oder wir haben es nicht gespiegelt und deswegen haben wir es jetzt zurückgezogen. Wir haben damals gesagt – das war, glaube ich, unser Wording damals –: aus technischen Gründen, weil das natürlich - - Wir haben es nicht gespiegelt, das war ein Missverständnis, ich habe gedacht, es ist freigegeben, freigegeben war es nicht – klingt jetzt nicht wahnsinnig - -, ja. Also haben wir das auf technische Gründe reduziert. Technische Gründe wäre schon mitumfasst, aber man hat jetzt nicht genauer gesagt, was das Thema war.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie wissen aber auch nicht, was die beiden Herren mit wirklichen Gründen meinen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich glaube, sie - - Nein, ich vermute, dass sie meinen, dass es halt wirklich nicht gespiegelt wurde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 1:56 Minute.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann möchte ich noch auf einen weiteren Themenblock eingehen, Frau Schütz.

Der Ex-Staatssekretär meinte, dass es viele Interventionen gegeben habe, im Finanzministerium, im Kabinett Löger und auch in der Fachabteilung, wie zum Beispiel von Landeshauptmann Niessl, und Novomatic sei ständiges Thema gewesen. – Teilen Sie diese Wahrnehmung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Also bei mir eigentlich nicht. Jetzt muss ich sagen, dass ich auch keinerlei Tätigkeit in der Form gehabt habe, dass ich den Minister irgendwohin begleitet hätte. Wenn man also sozusagen da interveniert hat, dann nicht bei mir, denn dort war ich nicht. Schreiben in diese Richtung habe ich auch keine bekommen. Ich hätte sie aber auch nicht bekommen, weil sie woandershin - -, also weil sie nicht zu mir gekommen wären.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie hatten keine Wahrnehmung über irgendwelche Interventionen? – Beim Generalsekretär vielleicht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, über mich sind keine Interventionen erfolgt. Ich hätte jetzt auch keine Wahrnehmungen, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie eine Erklärung, wieso Thomas Schmid die Inhalte der Novelle per Whatsapp abfotografiert und dann an Neumann geschickt hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was ist Ihre Erklärung dafür, dass man so etwas tut?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe das jetzt ehrlich - - Sie meinen jetzt das, was damals im „Profil“ veröffentlicht wurde, oder? Meinen Sie jetzt diese Whatsapp vom „Profil“? (Abg. Tomaselli nickt.) Da steht natürlich nichts drinnen, was Sie nicht auch von der Homepage des BMF erfragen könnten; also dass die Lizenzen, soweit ich weiß, ist ja der erste Block - -, oder wie lange die Lizenzen laufen, das Wissen ist an und für sich recht einfach zu ermitteln.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich glaube nicht, dass man das auf der Finanzministeriumshomepage sieht.

Mag. Eva Schütz, BBA: O ja, wie lange die Lizenzen laufen, das ist, glaube ich, recht allgemein bekannt. Das ist ja auch in Ordnung, es soll ja auch ganz klar sein, und das war es auch immer. Die Lizenzen laufen bis 2027 beziehungsweise 2030, und bis dahin ist eigentlich der rechtliche Spielraum des BMF null.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie in Ihrer Arbeit auch jemals irgendetwas abfotografiert und an jemanden geschickt?

Mag. Eva Schütz, BBA (erheitert): Nein, ich habe nichts abfotografiert.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist unbestimmt! Konkret!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): An ministeriumsfremde Menschen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, nein, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie andere Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beobachtet, die etwas abfotografiert haben und etwas verschickt haben?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe sie nicht beobachtet. Wahrscheinlich hätten Sie sich auch nicht von mir beobachten lassen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also ist es doch eher ungewöhnlich, dass man - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Es ist, glaube ich, sehr die Frage, wie vertraulich die Information ist, die da drinnen steht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben ja schon bezüglich Herrn Neumann, den Sie 20 Jahre kennen, strikt gesagt, dass Sie Berufliches und Privates trennen. Ich nehme an, Sie haben sich in Ihrer Zeit als stellvertretende Kabinettschefin niemals darüber unterhalten, über Glücksspiel?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie sich mit Ihrem Mann über Glücksspiel unterhalten?

Mag. Eva Schütz, BBA: Meinen Mann interessiert Glücksspiel überhaupt nicht. Er hat überhaupt keinen Bezug zu Glücksspiel, völlig uninteressant.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ihr Mann interessiert sich nicht für das Glücksspiel?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber für die Investments von glücksspielnahen Personen schon, nehme ich an, denn die haben ja dort investiert, bei Ihrem Mann, oder?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ob er sich für Investments - - Für Investments interessiert er sich sehr, ja, deswegen hat er auch sehr viele Beteiligungen und macht das ganz gut.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, Investments bei ihm.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ach so, dass die dann bei ihm investieren? Das kann sein, dass er sich dafür interessiert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mit dem Glücksspielgeld.

Mag. Eva Schütz, BBA: Die müssten dann aber viel gewonnen haben im Glücksspiel.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ihr Mann hatte auch einen Termin mit Johann Gudenus. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben in den Unterlagen einen Chatverkehr zwischen Ihrem Mann und Harald Neumann. Er schreibt an Neumann: „hi harald, bist du mit gudenus gut? ich überlege am 5.5. oder 6.5. grillabend zu“ machen? Liebe Grüße Alex – Neumann an Schütz: „kenn ihn nur oberflächlich! Könnte an den Tagen;)) lg Harald.“ – Schütz an Neumann: „super ich frag ihn“

Ist Gudenus dann zum Grillabend gekommen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich kann mich nicht erinnern, dass der Gudenus jemals zum Grillabend gekommen ist.

Ich muss nur zu Gudenus sagen, das habe ich vorher nicht gesagt, das tut mir auch sehr leid: Gudenus hatte seinen Sohn auch in der Vorschule meiner Tochter. Sie waren sogar einmal zusammen, glaube ich, auf einem Tenniscamp. Meine Tochter hat den Gudenus-Sohn übelst beschimpft; ich glaube, ich habe dann sogar mit der Mutter telefoniert, um mich entsprechend zu entschuldigen. Das war - -, ja. Also die Schule dort ist leider ein bisschen schwierig.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sind schon 14 Sekunden über der Fragezeit.

Zur Geschäftsordnung: Abgeordnete Kaufmann. – Bitte.

*****

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Ich wollte fragen, ob man solche Chatprotokolle nicht vorlegen kann, wenn man aus diesen zitiert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß, ich bin drüber, aber ich kann es gern vorlegen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sind vorzulegen, ja!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Soll ich es jetzt tun oder später?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie können es dann in der nächsten Runde machen.

*****

Mag. Eva Schütz, BBA: Darf ich noch etwas zu dieser Schule sagen? – Auch die Zwillinge des Herrn Sidlo gingen in die Klasse meiner Tochter. (Heiterkeit. – Abg. Stögmüller: Diese Schule ist ja fast etwas für den Untersuchungsausschuss!) Und das ist wirklich absurd: Jetzt hat sie in die […][2] gewechselt, und dort gehen jetzt die Sidlo-Zwillinge und die Tochter vom Herrn Nepp hin. Also, es ist wirklich schwierig, ja. (Heiterkeit.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich hätte aus Vorsichtsgründen nicht nach der Schule gefragt, aber gut.

Ich möchte nur eingangs sagen, dass wir NEOS weiterhin den offenen Vorwahlprozess haben, in dem in zweiter Phase der jeweilige erweiterte Vorstand entscheidet, und das bei uns weiterhin gut funktioniert – und nicht im Sinne von Spenden gegen Posten oder einen guten Listenplatz.

Das bringt mich zur ersten Frage: Frau Mag. Hieblinger-Schütz, kennen Sie Gabi Spiegelfeld, die bekannterweise - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ich kenne Gabi Spiegelfeld schon sehr lange – weiß nicht, 15 oder 20 Jahre. 15, 20 Jahre sicher.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sind Sie auch freundschaftlich verbunden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Sehr gut bekanntschaftlich, eventuell auch freundschaftlich, je nachdem, wie Sie das definieren wollen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, welche Aufgabe sie in der ÖVP einnimmt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Soweit ich weiß, hat Gabi Spiegelfeld im Präsidentschaftswahlkampf Frau Dr. Griss sehr stark unterstützt und organisiert jetzt Kongresse, Veranstaltungen, Gesprächsrunden et cetera.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kümmert sie sich für die ÖVP auch darum, Spenden zu lukrieren?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das weiß ich nicht. Also mich hat sie nie nach einer Spende gefragt, das kann ich ganz dezidiert ausschließen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und auch mit Ihrem Mann war es nicht Thema?

Mag. Eva Schütz, BBA: Da müssen Sie meinen Mann fragen. Ich weiß nicht jedes Gespräch, das Frau Spiegelfeld mit meinem Mann geführt hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich frage Sie nach Ihren Wahrnehmungen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Meine Wahrnehmung ist nicht, dass Frau Spiegelfeld meinen Mann auf Spenden angesprochen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zu den Kontakten zu Herrn Neumann: Was für Wahrnehmungen haben Sie zu Kontakten Ihres Mannes zu Herrn Neumann?

Mag. Eva Schütz, BBA: Herr Neumann und mein Mann sind seit 20 Jahren bekannt und befreundet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch befreundet?

Mag. Eva Schütz, BBA: Bekanntschaftlich, freundschaftlich – ja, es ist nicht sein bester Freund, aber sie kennen sich seit 20 Jahren gut.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 491, Seite 6, aus dem Casag-Akt vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Für den Herrn Vorsitzenden: Seite 6, oben, Seite 6, unten, und wir kommen zu ganz unten, wo Harald Neumann an Schmid am 12. Februar 2018 schreibt: „ok, weil morgen ist Labak auch bei den Schütz!“

Was war das für eine Veranstaltung? Erinnern Sie sich?

Mag. Eva Schütz, BBA: Also, wie gesagt, wir haben sehr, sehr viele Abendessen bei uns zu Hause, und da wird es vermutlich ein Abendessen gegeben haben, wo Neumann und auch Herr Schmid da waren, ja. Ich kann mich an das Abendessen konkret nicht erinnern. Wie gesagt, es gibt sehr viele davon, aber ich nehme an - - Das klingt so, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie können sich an das gesamte Abendessen nicht erinnern – oder an die Teilnahme der beiden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe aufgrund von Corona – oder eigentlich fast Gott sei Dank – jetzt nicht mehr in etwa vier bis fünf Abendessen und Abendveranstaltungen pro Woche. Und: Nein, ich kann mich an ein Abendessen im Februar 2018 nicht erinnern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben vier bis fünf Abendveranstaltungen die Woche?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe sehr viele Abendveranstaltungen gehabt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Neben Ihrem schwierigen und sicher fordernden Beruf als stellvertretende Kabinettschefin?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na, den habe ich ja jetzt nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Damals.

Mag. Eva Schütz, BBA: Damals, ja. Absolut, ja, sehr anstrengend und hat halt immer - - Ja, das ist halt so.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay. – Die Korrespondenz fängt früher an. Da wünscht Neumann Schmid: „guten morgen! gibt es von Seiten SK oder GB eine Entscheidung betreffend Kasino International? Haben um 12 Meeting mit Tschechen!“

Ich gehe davon aus „SK oder GB“ heißt Sebastian Kurz oder Gernot Blümel. Die Frage ist aber: Haben Sie Wahrnehmungen zu dem Thema? Haben Sie mit Ihrem Mann darüber gesprochen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich gehe jetzt richtig davon aus, Sie sprechen jetzt von SMS zwischen Neumann und Schmid? (Abg. Krisper nickt.) – Nein, zu den SMS zwischen Neumann und Schmid und auch zu dem Thema habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil das Thema werden sollte bei dem Abendessen bei Ihnen. Sie haben aber keine Wahrnehmungen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, also auch dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Ihnen Dokument 491 vor, Seite 16. Sie haben es schon, es ist Seite 16 – auf der zweiten Seite. In der Mitte finden Sie eine rosa Passage. Die WKStA fand es anscheinend dokumentierungswürdig, dass es am 29. November 2018 zu einem Treffen von Gudenus, Neumann und Schütz, den die WKStA als den Gründer des Finanzverwalters C-Quadrat AG bezeichnet, kam. Die WKStA findet das auch nennenswert und schreibt: „Die Gattin von SCHÜTZ, Eva SCHÜTZ-HIEBLINGER ist laut Medienberichten stellvertretende Büroleiterin von MMag. Schmid geworden.“ – Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Treffen, das am 29. November 2018 im Dots stattfand?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein. – Wo fand das statt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hier steht es: im ersten Bezirk.

Mag. Eva Schütz, BBA: Im Dots fand es statt. Entschuldigen Sie, ich verstehe Sie so schlecht, ich habe im Schloss verstanden. Nein, zu diesem Treffen habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Waren Sie in irgendeiner Weise im Finanzministerium für genehmigungspflichtige Verfahren rund um C-Quadrat zuständig?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich war für keine genehmigungspflichtigen Verfahren rund um C-Quadrat zuständig. Dafür wäre auch - - Es gibt meines Wissens im Finanzministerium auch keine genehmigungspflichtigen Verfahren rund um C-Quadrat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Rückkauf von HNA war nicht genehmigungspflichtig?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, aber von der FMA und nicht vom Finanzministerium.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Darin waren Sie in keinerlei Weise eingebunden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, da war ich in keiner Weise involviert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu dem Rückkauf von HNA durch Ihren Mann?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich würde mich gerne an die Verfahrensanwältin wenden. Was ist bei der Frage, ob mein Mann Aktien von der HNA zurückkauft, der Bezug zum Untersuchungsgegenstand?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Geschäftsordnung! Einer der ersten Investoren war der Sohn von Graf – meine zweite Frage hätte es schon in Bezug gesetzt –, obwohl durch dieses Investment schon ein Naheverhältnis von Graf gegeben ist. Meine zweite Frage wäre gewesen, ob Johann Graf oder sein Sohn diesen Rückkauf eigentlich auch finanziell unterstützt haben.

Mag. Eva Schütz, BBA: Das müssen Sie meinen Mann fragen. Ich habe zu den Transaktionen meines Mannes keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben keine Wahrnehmungen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie können es aber demnach nicht ausschließen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Was ganz konkret soll ich nicht ausschließen können?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Diese Frage ist unzulässig!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nach dem Anhang von Loretto ist das sehr deutlich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zur Spiegelung des IP-Blocking-Prozesses. Wer war denn für die Spiegelung zuständig?

Mag. Eva Schütz, BBA: Können Sie das ein bisschen konkreter fragen: Wer war für die Spiegelung zuständig?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer wurde darum ersucht, die Spiegelung zu veranlassen, und war demnach dafür zuständig?

Mag. Eva Schütz, BBA: Wo?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Für die Abfertigung des IP-Blockings.

Mag. Eva Schütz, BBA: Also jetzt bringen - - Also jetzt sind da ein bisschen viele Dinge durcheinander. Das Gesetz zum IP-Blocking habe ich freigegeben – das habe ich vorhin, glaube ich, schon relativ oft erwähnt. Für den Spiegelungsprozess generell war die Koordinierung - - Also der hat in der Koordinierung gemündet, die im BKA – oder ich denke, es war räumlich im BKA – in der vorhin von mir gegenüber Frau Nationalratsabgeordneter Tomaselli bereits ausgeführten Weise stattgefunden hat. Für die Spiegelung der verschiedenen Gesetze im BMF – also dass dieser Prozess eingehalten wird – war ich zuständig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich Ihnen Dokument 6627, Seite 1, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Mhm, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie erkennen es vielleicht wieder?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Parzer schreibt Ihnen am 28. Mai 2018 die Frage, wie es um die Glücksspielnovelle steht, und Sie antworten sehr zeitnah: „Leider nichts. Wir urgieren ständig.“

Mag. Eva Schütz, BBA: Mhm, stimmt, absolut, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bei wem haben Sie urgiert?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, beim Staatssekretär – also nicht beim Staatssekretär, weil er ja für diese Themen - -, sondern beim Staatssekretariat, entweder Rochowanski oder Mitmesser – also bei Mitarbeitern des Staatssekretärs.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist aber bei uns nicht aktenkundig.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, da kann ich - - Was soll ich - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie mündlich oder schriftlich urgiert?

Mag. Eva Schütz, BBA: Vermutlich mündlich – telefonisch –, wenn es bei Ihnen nicht aktenkundig ist. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, in welcher Weise ich urgiert habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie ständig urgiert haben, erinnern Sie sich vielleicht, ob Sie in die Tasten gehaut oder zum Hörer gegriffen haben.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich weiß nicht, was Sie als ständig bezeichnen, aber ich meine, das ist jetzt - - Dieses E-Mail ist vom 28.5., die Rückziehung des IP-Blockings war am 1.3., also da haben wir sozusagen – Dritter, Vierter, Fünfter – drei Monate Zeit. Wenn man zwei-, drei- oder vielleicht auch viermal mündlich urgiert hat, wird das wohl mit „Wir urgieren ständig“ gemeint sein. Ich habe keine langen E-Mails verfasst, um das noch einmal voranzutreiben, aber klar war – das sieht man, glaube ich, auch an der Tatsache, dass wir es in Begutachtung geschickt haben –, dass wir prinzipiell wollten und auch Druck gemacht haben, dass diese IP-Blocking-Gesetzesnovelle kommt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bei wem haben Sie urgiert?

Mag. Eva Schütz, BBA: Entweder bei Frau Mag. Rochowanski oder bei Herrn Mag. Mitmesser – bei Herrn Staatssekretär Fuchs ganz sicher nicht, weil er kein Ansprechpartner für solche Themen war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche Reaktion kam – nämlich inhaltlicher Natur?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, die Reaktion war eigentlich immer: Ja, prinzipiell wollen wir das eh und es ist eine gute Sache – also zumindest vom Staatssekretär, muss ich sagen –, aber wir wollen auch einen schärferen Vollzug. – Die Situation war ja dann, dass es ein bisschen eine Verknüpfung gab mit dieser - - also IP-Blocking, aber nur wenn schärferer Vollzug, und auch ein bisschen eine Verknüpfung mit mehr Sportförderung aus dem Glücksspiel.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Ihnen Dokument 476, Seite 7, oben und unten, vorlegen. Es ist ein Dokument der WKStA, die selber zum Schluss kommt – lesen Sie in der Mitte im dritten Absatz –: „Die diesbezügliche GZ. BMF-[...] weist in ihrem Prozesslauf eine Befassung des für Glücksspiel zuständigen HStS“ – Herrn Staatssekretär – „nicht aus“. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Entschuldigung, was ganz genau ist das? Ist das eine Meinung der WKStA? Ist das das, was die WKStA vermeint, oder wer sagt das?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist in einer Beantwortung eines Amtshilfeersuchens der WKStA.

Mag. Eva Schütz, BBA: Von wem wurde das beantwortet?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vom BMF.

Mag. Eva Schütz, BBA: Vom BMF. Entschuldigung, in welchem Absatz sind Sie jetzt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im dritten.

Mag. Eva Schütz, BBA: Im dritten, okay. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Könnten Sie mir noch einmal sagen, was genau in dem Dokument Sie meinen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Absatz beginnt mit „Der Begutachtungsentwurfs zur GSpG-Novelle“ – Glücksspielnovelle – „2018“.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, „wurde [...] versandt und [...] übermittelt [...], jedoch [...]“.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „Die diesbezügliche GZ. [...] weist in ihrem Prozesslauf eine Befassung des für Glücksspiel zuständigen HStS“ – Herrn Staatssekretär – „nicht aus“.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, es wird so sein, wenn es da drinnen - - ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In diesem Sinne hat Herr DDr. Fuchs auch hier ausgesagt.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ich habe vorhin schon, glaube ich, recht ausführlich geschildert, dass man am 1. Februar diese Novelle mit der Bitte um Feedback, mit der Bitte um Ideen, mit der Bitte um Erweiterung oder auch nicht an Frau Mag. Rochowanski – ich glaube, das ist auch eine E-Mail, die Herr DDr. Fuchs hier vorgelegt hat, deswegen kenne ich sie auch – geschickt hat. Somit wurde der Glücksspielentwurf am 1.2. – nicht im Elak, das ist korrekt, ja – per E-Mail dem Sekretariat des Staatssekretärs übermittelt. Soweit ich mich an seine Aussage erinnern kann, wurde am 2. Februar seitens seiner Büroleiterin der Entwurf an ihn übermittelt. Aber richtig, der Elak weist eine Befassung des Staatssekretariats nicht aus. Nein, man hat es ihm per E-Mail am 1.2. übermittelt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte zum zweiten Projekt im BMF kommen, in dem angedacht wurde, sowohl weitere Onlinelizenzen zu ermöglichen als auch die Zuständigkeit für Automatenglücksspiel von Landes- auf Bundeskompetenz zu heben. Ich lege Ihnen den Projektauftrag vor: Dokument 6721, Seite 10.

Weil Sie vorhin schon zu den Evaluierungen der Ziele des Glücksspielgesetzes befragt wurden: Man hat ja bei der Novelle 2010 sehr stolz verkündet, dass diese Glücksspielnovelle vermeintlich dem Spielerschutz zugutekäme, wobei aufgrund der Erhöhung der Einwurfhöhe, des Gewinnversprechens und der Verlustmöglichkeiten das Gegenteil der Fall ist. War ein Rückgängigmachen dieser Novelle bei der Evaluierung der Ziele des Glücksspielgesetzes je Thema?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 20 Sekunden.

Mag. Eva Schütz, BBA: Noch einmal: Ich war in die Evaluierung der Ziele des Glücksspielgesetzes nicht involviert. Ich weiß es nicht. Nein, ich nehme nicht an, dass jemand die Glücksspielnovelle 2010 rückgängig machen wollte. Das wäre mir nicht zu Ohren gekommen, aber ich kann Ihnen weder zum einen noch zum anderen wirklich etwas sagen.

Ich kenne auch diesen Projektauftrag nicht. Wenn ich ihn mir anschaue, sehe ich: Er ist nicht unterschrieben. Den wird vermutlich die Abteilung entworfen haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben auch keine Wahrnehmung dazu, dass Minister Löger Sie beauftragt hat, und auch nicht zum Prozess dieser Novelle, dieses Projekts?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe keine Wahrnehmung, dass Minister Löger mich womit beauftragt hat?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zu diesem Projektauftrag durch Minister Löger und auch zum Ablauf des Projekts.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne dieses Projekt nicht. Ich sehe das jetzt zum ersten Mal. Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, dann nehme ich die Zeit mit.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordnete Kaufmann.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ich habe eigentlich nur eine Nachfrage, weil ich vorhin die Antwort, die Sie gegeben haben, nicht ganz verstanden habe: Wie war das mit den Spenden für die NEOS, die gesammelt wurden oder nicht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Die Spenden für die NEOS?

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ja, es gab gerade vorhin die Frage in Bezug auf Frau Dr. Griss und Spendensammeln. Ich habe weder die Frage noch die Antwort verstanden.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, also die Frage von Frau Dr. Griss - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das hat mit dem Untersuchungszeitraum nichts zu tun; das tut mir leid!

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ich nehme meine Fragezeit in die nächste Runde mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie Herrn Dr. Labak?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne Herrn Dr. Labak. Ich glaube, ich habe Herrn Dr. Labak einmal sehr kurz kennengelernt, ja. Ich kenne ihn aber nicht näher.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie sich daran erinnern, wo Sie ihn kennengelernt haben?

Mag. Eva Schütz, BBA: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kann es sein, dass es am 13. Feber 2018 bei Ihnen zu Hause war?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kann mich nicht daran erinnern, deswegen kann ich Ihnen die Frage, ob es am 13. Februar 2018 war, auch nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der SMS-Verkehr – Dokument 491, das Ihnen vorliegt – legt ja nahe, dass Herr Labak am 13. Feber bei Ihnen zu Hause - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich sage jetzt noch einmal, was, glaube ich, schon lange - - und was auch gar nicht so spannend ist: Wir hatten sehr, sehr viele Abendessen. Es kann durchaus sein, dass am 13. Februar ein Abendessen war, wo Herr Dr. Labak bei mir zu Hause war. Ich kann mich daran nicht genau erinnern. Ich kann mich auch an Gesprächsinhalte – wenn das Ihre nächste Frage sein sollte – nicht erinnern. Insofern kann ich Ihnen dazu auch nichts sagen, außer dass ich mich an dieses Abendessen nicht erinnern kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege das Dokument 455 vor, Seite 12. Das ist der Terminkalender von Herrn Johann Graf. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da ist – ja allseits bekannt – am 31. Jänner das Treffen mit dem damaligen Finanzminister Löger im Novomatic-Forum. Zwei Tage davor am 29. Jänner: 17 Uhr „SCHÜTZ, TG“. Ich nehme an, das heißt Thomas Graf. Dabei ist eine Adresse angegeben. Ist das Ihre Privatadresse?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, auch die von meinem Mann, ja – unsere Privatadresse.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Herr Graf und sein Sohn Thomas Graf waren am 29. Jänner 2019 bei Ihnen zu Hause?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kann mich an dieses Treffen nicht erinnern. Ich bin sehr sicher, dass ich damals auch nicht anwesend war, denn wie Sie sehen, ist es um 17 Uhr, und da ich relativ viel gearbeitet habe, war ich um 17 Uhr ganz sicher nicht zu Hause, sondern im Finanzministerium. Die Frage, ob sich mein Mann um 17 Uhr mit Herrn Graf getroffen hat, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben also keine Erinnerung daran, ob Sie dabei waren oder nicht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe schon eine Erinnerung: Ich kann mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass ich dabei war. Ganz ausschließen werde ich es natürlich niemals. Schon aus juristischer Vorsicht werden Sie hier eine solche Wendung von mir nicht bekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): An Herrn Labak können Sie sich schon erinnern, wissen aber nicht mehr, ob das ein Abendessen bei Ihnen war oder nicht?

Mag. Eva Schütz, BBA: An Herrn Labak kann ich mich, glaube ich - - Ja, ich habe ihn, glaube ich, einmal getroffen, aber ich weiß nicht, ob es ein Abendessen bei mir war oder nicht – richtig, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es seitens des ÖVP-regierten Finanzministeriums mit der Novomatic zu Abstimmungen und Absprachen in Bezug auf die Hauptversammlung der Casinos Austria, die im Juni 2018 stattgefunden hat, gekommen ist?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen, das ist die Abteilung I/5, Beteiligungsmanagement, im BMF.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie waren ja Büroleiterin von Herrn Schmid.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ich habe dazu trotzdem keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie keine Wahrnehmungen dazu, dass im März, April bereits bekannt war, dass die Novomatic den Stimmrechtsvertrag mit der Sazka und mit der Republik brechen wird?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dazu haben Sie keine Wahrnehmungen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich war mit diesem Themenkomplex nicht befasst.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass unmittelbar im Anschluss daran das Glücksspielgesetz im Ministerium vorbereitet wurde – eine Gesetzesnovelle, die sich wie die Wunschliste der Novomatic liest?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das ist eine Unterstellung und keine Frage, und deswegen werde ich darauf keinen Bezug nehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass eine Novelle des Glücksspielgesetzes vorbereitet wurde, die zu deutlich höheren Steuern für die Casinos geführt hätte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass geplant war, zusätzliche Onlinelotteriekonzessionen vorzubereiten?

Mag. Eva Schütz, BBA: Dazu kann man, glaube ich, keine Wahrnehmung haben, weil es nicht geplant war. Wenn man sich das genau anschaut, ist völlig klar, dass es bis 2027 keine zusätzliche Onlinelizenz gegeben hätte – Vertrauensschutz, ganz klare Meinung der Abteilung. Ich weiß nicht, wie viele Unterlagen Sie zu dem Thema übermittelt bekommen haben. Es gibt keine neue Onlinelizenz bis 2027. Das ist meine Wahrnehmung dazu, auch der Grundtenor des Hauses. Es war – ich glaube, Sie hören ja heute auch noch Herrn Mag. Parzer – niemals ein Thema, eine neue Onlinelizenz auszuschreiben – zumindest nicht bei mir.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass überlegt wurde, derartige zusätzliche Onlinelizenzen zu versteigern?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dazu haben Sie keine Wahrnehmungen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das ist eine Suggestivfrage: Wie kommen Sie dazu, anzunehmen, dass überlegt wurde, Onlinelizenzen zu versteigern?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich frage Sie, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, aber Sie stellen mir die Frage in einer Weise, in der Sie etwas suggerieren, was nicht korrekt ist. Das würde ich gerne auch so ausweisen: als eine Suggestivfrage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass ein „Zukunftsmodell 2023“ vorbereitet wurde – das sogenannte „5-Säulen Modell“?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege Ihnen das Dokument 16944 vor, Seite 465 bis 470. Das ist eine Kabinett-des-Bundesministers-Info, „Positionspapier Glücksspiel“, „Stand 25. Oktober 2018. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Entschuldigung, das ist eine Info an das Kabinett des Bundesministers und keine Info des Kabinetts des Bundesministers. Das ist nämlich – soweit ich das hier sehe – eine von der Abteilung an das Kabinett des Bundesministers erstellte Info, für deren Inhalt auch die Abteilung verantwortlich ist. Ich glaube auch nicht, dass im Kabinett so viel detailliertes Wissen zu dem Thema vorhanden ist, also das ist eine Abteilungsinformation an das Kabinett.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehe ich das richtig, dass alle von mir vorher angesprochenen Inhalte hier in diesem Papier enthalten sind?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Da müssten Sie mir jetzt 10 Minuten Zeit geben, um das zu lesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gerne. (Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß spricht mit der Auskunftsperson.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Jetzt beziehe ich mich auf § 41 Abs. 3, dass Fragen gestellt werden, dann Antworten bereits vorweggenommen werden. Also wenn Sie mir jetzt das herlegen und sagen: Stimmt es, dass?, ist das eine klassische Suggestivfrage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Und sie ist zu unbestimmt, denn Sie müssen dezidiert sagen, welche von den von Ihnen aufgezählten Unterlagen Sie meinen.

Ich bitte den Herrn Verfahrensrichter, das klarzustellen. (Abg. Krainer: Ich würde der Auskunftsperson Zeit geben, sich das Papier in Ruhe anzuschauen, dann kann ich die Fragen ...!) – Ihre Frage war schon grundsätzlich unbestimmt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter! Das ganze Papier durchzulesen halte ich jedenfalls nicht für zweckmäßig, sondern ich würde meinen, dass Sie eine Frage aus diesem Papier formulieren und dann die Auskunftsperson fragen, ob das ihren Wahrnehmungen entspricht oder nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, zur Geschäftsbehandlung: Ich würde einfach nur vorschlagen, dass sich die Auskunftsperson die Seiten 1, 2 und dann die letzte Seite ansieht und den letzten Punkt, Punkt 5 „Zukunftsmodell“, und dann würde ich einfach meine Fragen dazu stellen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Erste Seite sind die Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel, ja. Da sieht man, dass die Spielbanken relativ wenig haben, Onlineglücksspiel, die Lotterieprodukte sehr hoch sind. Ja, okay. Das Ergebnis der Casag. Ja.

Was ist jetzt die Frage noch einmal ganz genau?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe noch keine Frage gestellt. Ich habe Sie ersucht, sich die Seiten 1 und 2 von dem vorgelegten Papier und die letzte Seite, vor allem den Punkt 5 „Zukunftsmodell 2023“, anzusehen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter! Auch die Seiten 1 und 2 sind sehr umfangreich, und wenn man eine Auskunftsperson das lesen lässt, dann braucht sie wirklich geraume Zeit. Es ist viel sinnvoller und zweckmäßiger, wenn Sie die Frage vorher formulieren und dann auf einen bestimmten Absatz oder auf einen bestimmten Punkt in diesem Schreiben hinweisen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ich habe es überflogen, ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 9 Sekunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann beginne ich mit diesem „Zukunftsmodell 2023“. Sehe ich das richtig, dass da ein Zukunftsmodell programmiert wird, wonach es mehrere Onlineglücksspiellizenzen geben soll und wonach das kleine Glücksspiel auf einer Bundeskonzession und nicht mehr auf Landeskonzessionen laufen soll, im Oktober 2018?

Mag. Eva Schütz, BBA: Dazu müssten Sie mir sagen, wer dieses Dokument erstellt hat, denn programmieren kann ja nur jemand, der auch die Möglichkeit hat, es umzusetzen. Und wenn dieses Dokument eine Idee der Abteilung I/8 ist, so wie das da oben steht, dann mag sein, dass die sich da verschiedene Modelle überlegen, aber es hat keinerlei Einfluss auf das, was dann passiert. Ich kann jetzt hier also nicht sagen, ist das eine Art – keine Ahnung – Ideenbrainstorming der Abteilung I/8 – das weiß sicher Herr Parzer heute noch besser – und er schreibt etwas zusammen, wovon die Abteilung glaubt, das ist vielleicht einmal interessant oder da gibt es neue Aspekte, oder ist das etwas, was tatsächlich hätte vorangetrieben werden sollen. Und nach dem - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben keine Wahrnehmungen zu diesem Fünfsäulenmodell?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne das Fünfsäulenmodell nicht, also bis zu mir hat es das nicht geschafft.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordnete Fürst, aber vorher unterbreche ich für 10 Minuten.

*****

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Darf ich noch etwas zur Geschäftsordnung sagen, und zwar betreffend die Diskussion zu den Kindern an den Schulen? Ich bitte, dass man das aus dem Protokoll streicht, wo es um Ihre Kinder oder auch die von den Herren, die genannt wurden, geht. (Auskunftsperson Schütz: Ja, danke! – Abg. Krainer: Wieso?) – Na ja, wieso? Ich meine - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sind alle dafür, dass man das aus dem Protokoll herausstreicht?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde darum, ehrlich gesagt, schon ersuchen, weil es private Daten sind. (Abg. Stögmüller: Das können wir im Nachhinein auch noch machen!) Ich meine, ist das jetzt nicht einsichtig?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann nehme ich das als Protokolleinwendung und wir werden in der Geschäftsordnungssitzung dann darüber abstimmen. (Abg. Tomaselli: Die Frau Schütz hat ja gar nicht gesagt, welche Schule ...! – Auskunftsperson Schütz: Ich habe nicht gesagt, welche Schule, nein! Oh ja, oh ja, ich habe einmal gesagt - -! – Abg. Fürst: Doch, es ist dann vorgekommen!)

Es ist alles genau stenografisch protokolliert, dann werden wir nachher über die Protokolleinwendung der FPÖ abstimmen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, danke.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche für circa 10 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 12.06 Uhr bis 12.14 Uhr.)

*****

12.14

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Da wir wieder vollzählig sind, nehme ich die Sitzung wieder auf und ersuche Frau Abgeordnete Fürst, ihre Fragen zu stellen. Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Doktor, ich darf aus einem Artikel in „Der Standard“ von Frau Graber aus dem April 2020 berichten, in dem beschrieben wird, dass Novomatic beziehungsweise deren Anwälte 2017 an der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom Grünen Peter Pilz damals zum Thema Glücksspiel mitgearbeitet haben. Ich weiß, ich sage es gleich vorweg (Auskunftsperson Schütz: Mhm!): Das war vor Ihrer Zeit, es geht hier nur um das Stimmungsbild.

Die für das Glücksspiel zuständige Mitarbeiterin im Finanzministerium wurde da von Vorstandschef Harald Neumann gefragt, ob sie Unterstützung bei der Beantwortung dieser Anfrage brauchen würde und diese hätte das angenommen und es sei zu einem Austausch gekommen. Das lässt ja, so es stimmt, auf eine gute laufende Kooperation zwischen Novomatic und dem Kabinett im Finanzministerium schließen. Sie haben gesagt, Sie sind im Februar 2018 eingetreten.

Mag. Eva Schütz, BBA: Im Jänner, also nach den Weihnachtsferien, am 8.1., ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Jahresbeginn 2018. War das jetzt auch Ihr Eindruck, dass das so gelaufen ist oder hat sich das so fortgesetzt, so ein intensiver Austausch?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, überhaupt nicht. Da muss ich sagen, es überrascht mich sehr, was Sie jetzt gerade hier ausgeführt haben. Dass es hier zu einer Zusammenarbeit gekommen ist, war vielleicht unter der letzten Regierung, also unter Rot-Schwarz so. Also bei uns war es ganz sicher nicht so.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ex-Finanzminister Löger hat in seiner Zeugeneinvernahme und auch hier im U-Ausschuss sehr ausführlich dargestellt, dass er vom ersten Tag an als Finanzminister mit der Aktionärsstruktur in der Casag befasst war, dass das eine sehr schwierige Situation war, weil die Aktionärsgruppen da unterschiedliche Interessen verfolgt haben, sehr verfeindet waren – vor allen Dingen Novomatic und Sazka –, und Sazka da sehr eigene Interessen ins Spiel brachte.

Können Sie das bestätigen, dass das auch gleich ein Teil vom Arbeitsalltag oder ein Arbeitsschwerpunkt war?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, es ist eigentlich ein interessantes Themengebiet und ich habe das natürlich auch medial mitbekommen, aber ich war da wirklich nicht involviert. Das ging alles über die I/5, über das Beteiligungsmanagement. Ich war in diese – auch Syndikatsvertrag et cetera – überhaupt nicht involviert.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie in Ihrer Funktion als Kabinettsmitarbeiterin Kontakte zu Novomatic gepflegt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und auch keine Termine koordiniert? Haben Sie Termine mit Generalsekretär Thomas Schmid oder mit dem Finanzminister wahrgenommen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Termine koordiniert habe ich überhaupt nicht, und selber Termine mit der Novomatic habe ich nicht gemacht. Was Thomas Schmid für Termine gemacht hat, das weiß ich nicht. Ich hatte auch keinen Einblick in seinen Kalender. Ich hatte Einblick in den Kalender vom ehemaligen Minister Löger, aber keinen Einblick zum Beispiel in den Kalender von Thomas Schmid.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mhm. Das heißt, Kontakte zur Casag, da zum Vorstand, Aufsichtsrat? (Auskunftsperson Schütz: Nein!) – Keinen direkten Kontakt (Auskunftsperson Schütz: Überhaupt nicht!) und auch keine Terminvereinbarung oder dass Sie irgendwo teilgenommen hätten (Auskunftsperson Schütz: Nein!), an Terminen vom Finanzminister? Sazka?

Mag. Eva Schütz, BBA: Auch nicht, nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gar nichts. Das heißt, Sie waren mit diesem ganzen Aufgabenkomplex Glücksspiel vom Finanzminister nicht befasst.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, überhaupt nicht. Ich war mit diesem Thema Gesetze befasst, und zwar Gesetze, die in Begutachtung geschickt werden, Gesetze für den Ministerrat, also Themen, die zu einem Gesetz wurden. Mit dem Thema Glücksspiel war ich eigentlich überhaupt nicht befasst.

Ich war nur involviert, weil es eben eine Novelle zum Glücksspielgesetz gab und das ging dann über meinen Schreibtisch. Dann kam natürlich noch diese etwas unglückliche Sache dazu, dass es auch nochmals zurückgezogen werden musste, und deshalb war das auch bei mir so ein großes Thema, aber das hat sich wirklich ausschließlich auf das Glücksspielgesetz bezogen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Auch im Zuge dieser Glücksspielgesetzagenda haben Sie keinen Kontakt oder einen Austausch (Auskunftsperson Schütz: Nein!) mit dem Glücksspielkonzern Casag und Novomatic gehabt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke. Ich werde mir die Redezeit mitnehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli ist die Nächste. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können wir noch einmal zu Johann Gudenus zurückkommen. Ich lege jetzt auch das Dokument gerne vor: Das ist 66257, Seite 46. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

 

Mag. Eva Schütz, BBA: Was ist die Frage?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es jemals ein Treffen mit Johann Gudenus und Ihrem Mann? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das weiß ich nicht. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob mein Mann jemals Johann Gudenus getroffen hat. Ich muss dazusagen: Johann Gudenus wohnt relativ nahe bei uns, also schon wenn ich jetzt zusammenzähle, wie oft ich ihn beim Joggen in der Schwarzenbergallee getroffen habe, haben wir einige Treffen, wo man dann halt Hallo sagt und relativ unverbindlich kurz plaudert; er hat ja auch ein kleines Kind, glaube ich – also mit Kinderwagen und ich joggend oder wir, mein Mann und ich joggend, Gudenus mit Kinderwagen. Also da gab es sicher einige Treffen in den letzten fünf Jahren.

Ich weiß nicht, wo er wohnt, ich war auch nie dort, aber er wohnt relativ nah von uns.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was ist Ihre Wahrnehmung: Was hätte Ihr Mann von Johann Gudenus wollen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich glaube, mein Mann will überhaupt nichts von Johann Gudenus, sondern mein Mann hat offenbar ein größeres Arbeitsessen im Dots gemacht, wo, wie man an den Whatsapp sieht, wahrscheinlich relativ viele Leute eingeladen waren, und dann gratulieren sie sich gegenseitig, wie lustig es war, super Stimmung, wie auch immer. Also ich war nicht dort. Ich glaube, es waren auch keine Damen dabei – offenbar, sonst wäre ich dabei gewesen, wenn welche dabei gewesen wären. Davon gehe ich (erheitert) jetzt einmal aus.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Entschuldigung, nochmals fürs Protokoll: Wissen Sie jetzt von diesem Grillabend oder nicht (Auskunftsperson Schütz: Ja, vom Grillabend weiß ich nichts!), ob er dabei war?

Mag. Eva Schütz, BBA: Entschuldigung, ich habe mich jetzt auf das Untere bezogen, auf das, wo sie sich schreiben, wie cool und wie lustig die Stimmung war und - -, ja. Das ist aber nicht der Grillabend, das ist der 29. November im Dots. Nein, an den Grillabend kann ich mich wirklich nicht erinnern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber ging es dabei um ein geschäftliches Treffen, oder um eines unter Nachbarn?

Mag. Eva Schütz, BBA: Wo jetzt? Beim Grillabend?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, oder - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Also nachdem ich jetzt nicht - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ob Ihr Mann Johann Gudenus geschäftlich, politisch oder unter Nachbarn einladen wollte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich möchte da jetzt nichts Falsches sagen. Deswegen kann ich es - - Ich kann es wirklich nicht, weil ich nichts Falsches sagen möchte. Weil ich meinen Mann kenne, würde ich jetzt sagen, ein geschäftliches Interesse wird er an Herrn Gudenus vermutlich nicht gehabt haben, aber da müssen Sie ihn fragen. Ich wüsste nicht, was für eine geschäftliche Überschneidung mein Mann mit Herrn Gudenus haben sollte. Das ist jetzt aber eine reine Spekulation. Ich weiß es nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber was haben Sie denn für eine Erklärung dafür, dass er gerade Harald Neumann nach der Bekanntschaft fragt? Man könnte ja, wenn es eh nur 5 Minuten sind, einfach zur nächsten Türe gehen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich möchte nicht über etwas spekulieren, wozu ich keine eigene Wahrnehmung habe.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ihr Mann pflegte auch sonst noch recht gute Kontakte in die Politik, oder?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer fällt Ihnen sonst noch ein? Frühere, ehemalige Regierungsmitglieder?

Mag. Eva Schütz, BBA: Mein Mann kennt offenbar sicher Gudenus. Ich erinnere mich an eine Weinverkostung mit Gusenbauer, Matznetter. Also ich glaube, das ist in jede Richtung relativ offen. Er hat da, glaube ich, keine große - -, also sicher eine ÖVP-Nähe, aber ansonsten keine große politische Präferenz.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Karl-Heinz Grasser war ja Aufsichtsratsvorsitzender bei C-Quadrat, oder?

Mag. Eva Schütz, BBA: Karl-Heinz Grasser war Aufsichtsratsvorsitzender, stimmt, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie eine Wahrnehmung – er hat ihn selber als Türöffner in die Politik und Wirtschaft in Osteuropa bezeichnet –, was er damit hätte meinen können?

Mag. Eva Schütz, BBA: Was er damals, als er Aufsichtsrats- -? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Da kann ich nur spekulieren: Wahrscheinlich, weil er natürlich als ehemaliger Finanzminister gute Kontakte in verschiedene Märkte hatte, die für die C-Quadrat wahrscheinlich von Interesse waren, ja.

Das hat jetzt aber mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun, oder?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gar nichts zu tun.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Sind Sie mit dem Ex-Wirecard-Chef Markus Braun befreundet?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich bin in die gleiche - - Also wir sind nicht - - Also ich bin nicht in die gleiche Schule gegangen, aber ich kenne Markus Braun seit er 17 ist, glaube ich, ja, da war ich 14. Das ist schon (erheitert) länger her.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie waren auch gemeinsam auf Urlaub. Ist das richtig?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das hat mit dem Untersuchungsgegenstand überhaupt nichts mehr zu tun.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, ich muss einmal fragen. – Hat das mit dem Untersuchungsgegenstand etwas zu tun? Bitte Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, Sie müssen erst darlegen, dass das irgendetwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Das scheint sehr weit hergeholt zu sein, also a prima vista hat das meines Erachtens nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Markus Braun von Wirecard war ja in diesem Thinktank Austria, der im Verdacht steht, die Spender, die Großspender der ÖVP quasi betreut zu haben. Insofern sind natürlich alle Fragen in diese Richtung Untersuchungsgegenstand. (Abg. Stögmüller: Das ist ein Spender! – Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich. – Abg. Stögmüller: Die können öfter in Urlaub ...!)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter auch damit können Sie mich nicht überzeugen. Das wäre viel zu weit hergeholt, was Sie da jetzt anstreben wollen. (Abg. Tomaselli: Er strebt eh nicht an ...!) Ich sehe keinen Zusammenhang. Versuchen Sie - - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller) – Herr Abgeordneter Krainer ist ja gar nicht am Wort. (Abg. Krainer: Aber eine Meinung darf ich schon haben!) – Na selbstverständlich, alle hier im Raum haben eine Meinung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Viele Meinungen!

*****

Bitte, Frau Abgeordnete, nächste Frage.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Pflegt Ihr Mann auch geschäftliche Beziehungen zu Markus Braun von Wirecard?

Mag. Eva Schütz, BBA: Kein Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand; im Übrigen verweise ich auf § 43 Abs. 1 Z 1. Das ist eine Frage, die die Privatsphäre betrifft, aber ich darf dann ja sagen: Nein; außer dass wir viel Geld mit den Aktien verloren haben, aber das muss man zur Kenntnis nehmen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie hat die Antwort schon gegeben. Es ist nichts offen. Es ist keine Antwort offen, nicht? Sie haben die Antwort ja schon gegeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zur Geschäftsordnung, bitte: Ich habe gerade die Frage gestellt, ob - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ihr Mann - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenn Sie sagen, der Urlaub ist zu privat, dann darf ich aber zumindest nach den geschäftlichen Beziehungen fragen, finde ich. – Die Frage war, ob Gerd Alexander Schütz eine geschäftliche Beziehung zu Markus Braun von Wirecard pflegt.

Mag. Eva Schütz, BBA: Also ich glaube, ich habe es vielleicht zu schnell gesagt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und jetzt würde ich Sie noch immer bitten, mir den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herzustellen! (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also für mich liegt das auf der Hand, weil in der türkis-blauen Bundesregierung, wenn Sie sich anschauen, Fintech ja doch eine sehr herausragend große Rolle spielten. Auch ein Gesetzesvorhaben war schon auf Schiene und ist im Kabinett erarbeitet worden, und wie wir alle wissen, ist Markus Braun nicht nur Ex-Wirecard-Chef, sondern auch Ex-Chef vom sogenannten größten Fintech im deutschen Raum. Das war Wirecard und natürlich ist das insofern im Untersuchungsausschuss relevant. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Also, wenn ich es vielleicht auseinanderdividieren darf - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Zuerst Abgeordneter Hafenecker, dann Abgeordnete Kaufmann und dann beraten wir.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Da sehe ich genau das Problem: Also wenn wir vorher diskutieren, wo irgendwelche Kinder in die Schule gehen, ist es zulässig, und jetzt, wenn wir über den Urlaub reden, was genauso privat ist, nicht. Ich bin der Meinung, wenn wir das machen, dann sollten wir da stringent vorgehen. So war es ein bisschen selektiv, denn meines Erachtens haben die Kinder in der Diskussion auch nichts verloren.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Kaufmann, bitte.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß gar nicht, worüber wir diskutieren. Die Frage wurde von Kollegin Tomaselli gestellt, die Frage wurde beantwortet – also eigentlich müssen wir mit der Antwort auch zufrieden sein.

*****

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe es vielleicht zu schnell gesagt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, Sie haben sich entschlagen!

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich habe Ihnen gesagt, mein Mann hatte insofern eine Geschäftsbeziehung, dass wir auch – oder wir, dass man mein Mann auch oder wir, weiß ich gar nicht – Wirecard-Aktien hatten und damit sehr viel Geld verloren haben. Das ist ein ärgerlicher Umstand, den man in diesem Zusammenhang zur Kenntnis zu nehmen hat. (Abg. Stögmüller: ... aktuell!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sagt Ihnen die Cyan AG etwas?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, sagt mir nichts.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Oder (englisch aussprechend:) Cyan AG, ich weiß ja nicht, wie man es ausspricht.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, da ist Ihr Mann sogar Aufsichtsratsvorsitzender.

Mag. Eva Schütz, BBA: Die Cyan meinen Sie? – Ja, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Cyan AG, und die steht in strategischer, großer Partnerschaft zu Wirecard.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das ist er nicht, aber das möchte er gerne sein. Also das wird er auch, nehme ich an, wenn er es gerne möchte, aber bis jetzt war er das nicht, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie mit Markus Braun jemals über gesetzliche Vorhaben zu Fintechs oder dergleichen gesprochen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, Markus Braun ist ja auch kein Fintech gewesen. Da ging es um die Finanzierung kleinerer Fintechs. Die Wirecard war ja bei Gott nichts, was da hätte hineinfallen können: Start-up, Fintechs – aber doch nicht ein Milliardenkonzern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sonst irgendwelche politischen Themen, die das Finanzministerium betreffen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar keine?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Ihr Mann und auch Markus Braun sind ja beide Spender für die ÖVP. Haben Sie Wahrnehmungen, dass sich die beiden über die Spenden an die ÖVP unterhalten haben?

Mag. Eva Schütz, BBA (erheitert): Nein. Sie sitzen auf einen Kaffee und sagen: Wie viel hast du gespendet? (Abg. Tomaselli: Na, ich weiß ja nicht, wie das unter Parteispendern ist!) – Nein, also da habe ich keine Wahrnehmungen, nein. (Heiterkeit und Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Waren Sie nie dabei?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich war nicht dabei.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann haben Sie eigentlich das erste Mal erfahren, dass Ihr Mann an die ÖVP gespendet hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Entschuldigung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Da verweise ich Sie jetzt auf § 43 Abs. 1 Z 1.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In letzter Zeit sind ja sehr viele Fragen gestellt worden, die weit weg vom Untersuchungsgegenstand sind, nur wenn die Auskunftsperson von sich aus irgendetwas erzählt (Zwischenruf des Abg. Stögmüller), wie wo die Kinder in die Schule gehen, mit wem die Kinder in die Schule gehen – das hat natürlich auch nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun –, dann lassen wir das zu, weil es im Redefluss geschieht und von ihr selbst ausgehend gekommen ist.

Würde aber von Ihnen die Frage gestellt werden: Wo geht Ihr Kind in die Schule und mit wem geht es in die Schule?, dann würde ich diese Frage natürlich nicht zulassen. Wenn sie aber von sich aus erzählt, dann - - (Abg. Stögmüller: Sie reden jetzt von etwas komplett anderem!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, der Herr Verfahrensrichter ist am Wort!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das geht ja jetzt die ganze Zeit in dasselbe Horn. (Abg. Stögmüller: Nein!) – Ja, das ist so.

Können Sie mir einmal erklären, wer Fintech ist? Ist das ein Unternehmen des Bundes, oder ist der Bund irgendwie beteiligt? (Abg. Tomaselli: Nein, nein, das ist - -!) – Na eben (Zwischenrufe der Abgeordneten Tomaselli und Stögmüller); dann bitte, Frau Abgeordnete, erklären Sie mir, unter welchen Untersuchungsgegenstand, unter welchen Punkt das fallen soll, dann lasse ich die Frage - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Fintech ist eine Unternehmensbezeichnung für eine Unternehmensgruppe. Also Fintech ist kein Unternehmen, das ist nur eine Bezeichnung für eine unbestimmte - - (Abg. Krainer: Das ist wie Tourismusunternehmen, wie Finanztechnologieunternehmen! – Abg. Stögmüller: Das ist eine Umschreibung!)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und weil der Bund da nicht beteiligt ist, kann man das nicht zulassen! Das ist nicht mittelbar, nicht unmittelbar. (Zwischenrufe der Abg. Krainer und Stögmüller. – weitere Zwischenrufe.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es geht um die staatsnahen Unternehmen, und da müssen Sie die Frage konkret stellen. – Bitte. (Abg. Tomaselli: Entschuldigung, zur Geschäftsbehandlung!) – Ja.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein – also bitte! –, es geht in diesem Untersuchungsausschuss nicht nur um staatseigene Betriebe, es geht selbstverständlich auch um alle anderen Betriebe, nämlich wie Gesetze, wir untersuchen hier ja auch die mutmaßliche Käuflich- -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist wieder etwas anderes.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber darauf wollte ich hinaus! Entschuldigung, aber Fintech ist – das weiß Frau Schütz sicher auch – eine Bezeichnung für eine bestimmte Unternehmensgruppe, das sind Finanztechnologieunternehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): So bezeichnet man sie halt – so wie alle Tischlereien Gewerbebetriebe sind, Punkt. Das ist auch nichts Verwerfliches. Wir untersuchen in diesem Untersuchungsausschuss auch mutmaßliche Käuflichkeit und die Frage der Gesetzwerdung. Wir untersuchen natürlich auch die Spendereien und die Einflussnahme auf die Politik über die Spenden. Ich verstehe jetzt die Aufregung Ihrerseits überhaupt nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, die Spenden untersuchen wir nicht. Wir untersuchen die Begünstigung von Dritten (Abg. Tomaselli: Ja!), das ist der Punkt 3, und die Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen. Da müssen Sie den Terminus auch genau in Kausalität bringen, zu welchen Beweisthemen Sie nun letzten Endes die Frage stellen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, sicher: Begünstigung von Dritten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann würde ich Sie bitten: Stellen Sie die nächste Frage und erklären Sie klar, unter welches Beweisthema das fällt, denn sonst kommt eine Verwechslung zustande und das wollen wir nicht!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung! Es geht nicht um Begünstigung von Dritten in staatseigenen Betrieben, sondern natürlich auch um die Gesetze. Wenn wir über einen Prikraf reden, dann reden wir doch auch über Begünstigung von Dritten. (Zwischenruf.) – Wie bitte? Natürlich geht es dort um Begünstigung. – (Zwischenruf.) – Nicht? – Okay.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, in welcher Form soll der - - Da müssen Sie die Frage bitte genau stellen, dass wir das auch nachvollziehen können!

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Meine Frage war, wann die Auskunftsperson das erste Mal davon erfahren hat, dass ihr Mann an die ÖVP gespendet hat. (Abg. Stögmüller: Das ist ja ganz - - die haben wir jetzt schon 1 000 Mal gefragt, die Frage, Herr Sobotka!) Das war die Frage. Ich verstehe die Aufregung nicht, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Na ja, ist auch keine Aufregung. (Abg. Tomaselli: Okay, ich finde schon!) Die Aufregung liegt nicht bei uns. (Abg. Krainer: Können wir jetzt die Antwort haben? – Abg. Stögmüller: Können wir jetzt - -! Das ist ja doch ganz normal …? – Abg. Krainer: Jetzt können wir die Antwort haben auf die Frage!) – Ja, wartet einmal!

Haben Sie (in Richtung der Auskunftsperson) eine Wahrnehmung, wann Ihr Mann an die ÖVP gespendet hat? (Abg. Stögmüller: Das war die Frage!)

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, mein Mann hat, glaube ich – ist auch den Medien zu entnehmen, insofern verwundert mich die Frage –, irgendwann 2017 und auch einmal 2018 an die ÖVP gespendet. Ich glaube, das ist transparent, ist ausgewiesen, war entsprechend - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist im Rechenschaftsbericht nachlesbar. (Auskunftsperson Schütz: Ja! – Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer und Stögmüller. – Weitere Zwischenrufe.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wann haben Sie davon erfahren?

Mag. Eva Schütz, BBA: Weiß ich nicht mehr, wahrscheinlich hat er es mir irgendwann erzählt, nachdem er es getan hat. Übrigens: Ich möchte gerne - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, es ist nicht Ihre Aufgabe, Antworten zu geben, sondern die Sitzung hier zu leiten! Ich ersuche Sie, Abstand davon zu nehmen. Sie haben das in den vergangenen Sitzungen auch immer wieder gemacht, und jetzt wieder, dass Sie hier anstelle von Auskunftspersonen antworten. Das ist nicht Ihre Aufgabe. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich antworte nicht anstelle der Auskunftsperson. Ich stelle klar, zur Information, sodass Sie leichter zur Information kommen.

*****

So, die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also Sie können es zeitlich nicht mehr genau verorten, wann das war?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein. Ich möchte jetzt aber gerne - - Ich glaube, ich habe jetzt versucht, hier sehr, sehr kooperativ zu sein, und möchte gerne eines festhalten: Ich werde aufgrund des § 43 Abs. 1 Z 1 keine Fragen mehr zu meiner Privatsphäre und in diesem Zusammenhang auch zu meinem Mann beantworten. (Abg. Stögmüller: Ich denke, das ist keine Privatangelegenheit!) – Nein, die Spendenfrage habe ich Ihnen eh beantwortet, und jetzt hätte ich gerne, dass wir hier keine Befragung zum Thema Alexander Schütz machen, sonst müssen Sie ihn hier vorladen, dann können Sie ihn selber fragen, aber bitte nicht ständig mit mir und mit Unterstellungen. (Abg. Stögmüller: ... Wunschkonzert! – Abg. Krainer: Das ist zurückweisen!– Abg. Stögmüller: Das ist ja kein Wunschkonzert! Sie können Sie sich ja nicht aussuchen ...!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch einmal: Sie können sich zu Wort melden. Am Wort ist Abg. Tomaselli. (Abg. Stögmüller: Herr Präsident! Schlechte Performance! Sehr schlechte Performance! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Tomaselli. (Abg. Stögmüller: Sehr schlecht!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wussten Sie, dass Ihr Mann an die ÖVP gespendet hat, bevor oder nachdem Sie in das Kabinett bestellt worden sind?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich beantworte die Frage nicht und berufe mich auf den § 43 Abs. 1 Z 1. (Abg. Stögmüller: Glaubhaftmachung! Machen Sie es glaubhaft!) – Ich mache glaubhaft, dass diese Frage meine Privatsphäre und meine Ehe betrifft und insofern hier keinen Platz hat. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie müssen sich erstens einmal zu Wort melden - - (Abg. Stögmüller: Ich kann auch Zwischenrufe machen!) – Ein Zwischenruf! Dauernde Zwischenrufe werden auch mit einem Ordnungsruf bedacht, also ich würde schon um Disziplin bitten! Die Richter werden klären, ob die Frage zulässig ist, oder nicht. (Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich. – Abg. Krainer: Es geht nicht um die Zulassung der Frage, die ist ja schon zugelassen worden, sondern es geht um die Zulässigkeit der Entschlagung! Die Frage ist ja zugelassen worden! – Abg. Stögmüller: Das ist eine Performance heute, das ist ...! – Vorsitzender und Verfahrensrichter beraten sich.) – Bitte, Herr Verfahrensrichter. (Abg. Hafenecker: Zur Geschäftsordnung!) – Zuerst die Antwort, und dann kommen Sie.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich sehe durchaus eine Pflicht, eine Antwort zu geben, wenn ein Zusammenhang mit der Position, dass die Auskunftsperson Aufsichtsrätin bei der ÖBB-Infrastruktur geworden ist, wie sie selbst gesagt hat, hergestellt werden kann. Wenn diese Zahlungen ihres Mannes im Zusammenhang mit der Erlangung dieser Position im Aufsichtsrat stehen, dann ist da ein Zusammenhang gegeben.

Mag. Eva Schütz, BBA: Gut, ich kann mich nicht mehr erinnern, wann ich genau davon erfahren habe, dass mein Mann für die ÖVP gespendet hat. Es ist sicher kein Zusammenhang zu meiner Bestellung in den Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur gegeben, schon deshalb, weil eine Verschränkung BMF/ÖBB-Infrastruktur der Grund ist, warum ich dort im Aufsichtsrat war. Und im Übrigen muss ich schon sagen, mit meinem Lebenslauf könnte ich es mir nicht vorstellen, dass hier eine Verschränkung gegeben ist, und darauf würde ich auch gern bestehen, denn das ist eine Art von Degradierung, die ich eigentlich nicht in Ordnung finde.

Das kann ja nicht sein, dass, nur weil mein Mann irgendwann etwas spendet, ich keinen Beruf, keine Karriere oder sonst etwas mehr haben darf.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Schütz, da haben Sie vollkommen recht.

Mag. Eva Schütz, BBA (erheitert): Danke.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann haben Sie das erste Mal davon erfahren, dass Markus Braun, der Wirecard Markus Braun, gespendet hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Weiß ich nicht. Ich weiß gar nicht, ob ich jemals davon erfahren habe. Ich glaube, das ist dann auch irgendwann in der Zeitung gestanden. Also mit mir hat er das nicht besprochen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, ich nehme die Zeit mit in die nächste Runde.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Mag. Hieblinger-Schütz! Ich versuche noch einmal die verschiedenen Ambitionen, die im BMF gesetzt wurden, auf Fachabteilungsebenen, für welche legistischen Änderungen und wie das ausging und wie viel das Kabinett involviert war, aufzudröseln.

Wir wissen jetzt, dass es 2018 die Idee eines IP-Blockings gab, und zwar nur eines IP-Blockings, das fand dann sein Ende. Als Nächstes wurde dieser Projektauftrag, den ich Ihnen vorgelegt habe – wo Sie meinten, Sie wären nie eingebunden gewesen –, mit Start 1. Juni 2018 ins Leben gerufen

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne diesen Auftrag nicht, ja. Ich kenne ihn nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es gab aber eine Besprechung am 23. März 2018, bei der Sie dabei waren. (Auskunftsperson Schütz: Ja!) Ging es dabei aber nicht darum?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na, die Besprechung vom - - Darf ich schon antworten? Also die Besprechung vom 23.1.[3] war auch das, was ich vorhin schon versucht habe auszuführen. Das habe ich damals auch initiiert, dass diese Besprechung stattfindet, weil ich natürlich wollte, dass das IP-Blocking, das da eben gescheitert war, so schnell wie möglich wieder zurückkommt. Diese Besprechung war - -, wo eben seitens des Staatssekretariats mitgeteilt wurde: Ja, aber nur, wenn diese Vollzugsverschärfungen kommen, die sie gerne hätten. – Und da wurde dann auch am 28., also ein paar Tage später, eine Liste von Vollzugsverschärfungen übersendet, die sie gerne hätten, und vonseiten des Vizekanzler kam dieses Thema: Ja, prinzipiell schon, aber mehr Sportförderung, Einbeziehung der Sportwetten in die Bemessungsgrundlage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber warum laden Sie dann auch Sutterlüti vom Sportministerium ein, wenn es nur um IP-Blocking gegangen wäre, und nicht, wie in diesem Projektauftrag auch steht, um vieles mehr? Und neben der Abklärung der Ausschreibung der Spielbankkonzessionen um Bereinigung Kompetenzvielfalt - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne den Projektauftrag nicht. Es hat auch nichts mit diesem Treffen am 23. zu tun gehabt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum war er dann dabei?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe das Staat- -, eigentlich wollte ich das mit dem Staatssekretariat - - Ich weiß es nicht mehr, ob das dann sozusagen - - Also in der Koordinierung war ja sowohl der Vizekanzler als auch der - -, war ja auch der Vizekanzler, also abgelehnt wurde der IP-Blocking-Entwurf ja von beiden. Dann am Ende des Tages war es jetzt so, dass ich das Staatssekretariat eingeladen habe, und die haben dann gesagt, aber mitkommen sollte auch das Kabinett des Vizekanzlers, weil auch die da sozusagen mit der Sportförderung ein Interesse oder einen Stake sozusagen haben, über den sie verhandeln möchten, glaube ich; das war die wahrscheinlichere Lösung. Und dass ich jetzt wirklich das Vizekanzlerkabinett dazu eingeladen hätte, glaube ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber als Vorbereitung für diese Besprechung gab es E-Mail-Korrespondenzen, die ich jetzt vorlege, Dokument 6741, Seite 1, wo wiederum, wenn Sie den dritten Absatz lesen, auf das Regierungsprogramm und da auf die Präsentation für den Herrn Staatssekretär zurückgegriffen wird. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, darf ich nur ganz kurz fragen: Welcher Absatz? Drei auf der Seite 1 von 31, oder?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, Seite 1, dritter Absatz, dritte Zeile, das sind sehr dünne Absätze:

„Hinsichtlich RegProg kann man auf die Präs für den HStS zurückgreifen“

Und wenn Sie jetzt auf Seite 23 zum Regierungsprogramm weiterblättern, dann geht es da ja wieder um die Überführung der Kompetenz für das kleine Glücksspiel von den Ländern zum Bund.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, aber das ist ein E-Mail, an das ich - -, also kann sein, ich weiß es nicht. Ich bin bei diesem E-Mail nicht als Empfänger und nicht in cc, ich kenne dieses E-Mail nicht und ich kenne auch nicht die Präsentation der Abteilung Glücksspiel an den Herrn Staatssekretär.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also Sie bleiben dabei, Kompetenzbereinigung war bei der Besprechung an sich kein Thema?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das war kein Thema.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Onlineglücksspiellizenzen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Weil damals, also Herr Parzer, glaube ich, den haben Sie heute eh noch, der damals von der Glücksspielabteilung da war, dort auch ein Zuhörer war, also der hat von sich aus überhaupt keine Themen eingebracht, hätte er wahrscheinlich auch nicht, weiß ich nicht, hat er auf jeden Fall nicht gemacht, denn das ging da wirklich um diese zwei großen Blöcke. Das eine war: Verschärfung des Vollzugs mit all den Dingen, die die FPÖ wollte und die ÖVP, und vor allem die Abteilung, nicht wollte; und auf der anderen Seite: Erhöhung der Sportförderung für den Vizekanzler.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann haben wir nach dem IP-Blocking, nach diesem Projektauftrag – oder eher parallel – noch ein Papier aus der Fachabteilung. Ich lege Dokument 7379 vor, wo es wieder um Versteigerung von Onlineglücksspielkonzessionen geht, wo sich wieder das Fünfsäulenmodell drinnen findet. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Alles! Und da wird sehr wohl das Kabinett von der Fachabteilung eingebunden, wie Sie auf der ersten Seite sehen, die E-Mail-Korrespondenz, wo Hacker Krammer, den Kabinettschef, informiert und dieser in der Folge Laure, eine Kabinettsmitarbeiterin.

Mag. Eva Schütz, BBA: Kabinettschef Krammer ist ein Steuerreferent gewesen, also der Referent für Steuern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Er war später Chef, ja.

Mag. Eva Schütz, BBA: Laure? Sonst sehe ich jetzt niemanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Laure ist oben.

Mag. Eva Schütz, BBA: Laure ist oben, das war die Referentin, persönliche Assistentin, die war eigentlich dann zuständig für das Glücksspiel, nachdem Paul Rzepa nach Washington gegangen ist, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber kennen Sie dieses Papier aus der Fachabteilung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne dieses Papier nicht, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch nicht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Schauen Sie, Sie müssen denken, zu mir kam das, wenn es ein Gesetz werden wollte, was die dazwischen ausgetauscht haben, an Vorschlägen zelebriert haben, an Lösungsmöglichkeiten gehabt haben, das kam alles nicht zu mir. Ich war nicht die Referentin fürs Glücksspiel.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber das ist ein ganz konkret ausgearbeitetes Papier, also völlig die Vorbereitung des Gesetzgebungsprozesses. Zu welchem Zeitpunkt sind Sie erst reingekommen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na wenn das Gesetz fertig war, und das ist ein Strategiepapier, wo sich vermutlich die Abteilung – aber das kann Herr Mag. Parzer wahrscheinlich alles sehr viel ergiebiger erklären als ich – überlegt hat, was ihr Zukunftsmodell 2020 ist. Das kann dann politisch angenommen werden oder auch nicht, aber das ist ein klassisches Papier, wo sich eine Abteilung Gedanken drüber macht: Wie kann es mit dem Glücksspiel weitergehen? Das kann man dann wollen oder nicht, da kann man Teile rausnehmen oder man lässt es, ja, je nachdem, wie man möchte. Die Abteilung bleibt ja auch – egal welcher Minister kommt, egal welches politische Couleur kommt – immer gleich, also die machen dort immer ihre Arbeit, und das ist so etwas. Sie bemühen sich auch, das Regierungsprogramm mit einzubeziehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, all diese Projekte kamen dann noch nicht zu Ihnen, in Ihre Wahrnehmung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber sonst sehr wohl schon ins Kabinett.

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, offenbar hier an Melanie Laure, die damals als Referentin fürs Glücksspiel zuständig war, ja, bis dahin kam es, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Ihnen noch eine Konkretisierung des Ganzen vor: Dokument 6795. Die Fachabteilung stellt hier die sechs Bereiche vor, die mit der Glücksspielnovelle 2019 umgesetzt werden sollten. Es kam dann offensichtlich Ibiza dazwischen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Warten Sie, wann ist das? Vom 5.2, mhm. Ah ja, mhm!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wo sich auch wieder alles drinnen findet, also nicht nur IP-Blocking, sondern auch die Kompetenzbereinigung, also Übernahme von Landesglücksspiel in Bundeskompetenz.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, aber wie gesagt, das steht ja auch ganz vorne schon. Ich schaue es mir jetzt nur durch.

„Die Fachabteilung stellt 6 Bereiche vor“.

Also offenbar kam es da am 30.1. zu einem Treffen auf Referentenebene. Laure, HBM - -, also Löger-Kabinett, Mitmesser, Staatssekretariatskabinett. Übrigens, so viel zu dem Thema, es gab keinen direkten Kontakt zu den Beamten, zum Staatssekretär – weil Parzer, Trefil sind Beamte –, offenbar gab es hier einen sehr direkten Kontakt zum Büro des Herrn Staatssekretärs, weil, ich glaube, das war ja auch schon Thema in diesem Ausschuss, ja. Dann wird eine Idee, eine Vision der Glücksspielabteilung vorgestellt, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war auch das erste Mal, dass Mitmesser oder ein Mitarbeiter von Fuchs eingebunden wurde. Das hat er hier auch ausgesagt.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das war nicht das erste Mal, denn es wurde Anfang Dezember, das habe ich davor schon gesagt, direkt ein Gesetzentwurf zum Thema Verstärkung des Vollzugs vom – ich glaube, es war sogar Mitmesser – Kabinett des Staatssekretärs an die I/8 geschickt, da gab es dann auch eine entsprechende Stellungnahme dazu. Der Gesetzentwurf zum IP-Blocking wurde am 1. Februar, entnehme ich jetzt auch nochmal der Aussage von Fuchs, direkt an das Staatssekretariat geschickt, und der Staatssekretär war, glaube ich, in der Taskforce für die Steuerreform.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In diesen Projekten, über die ich in dieser Fragerunde rede, war das das erste Mal, dass Herr Fuchs - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das stimmt ja nicht, weil das Projekt IP-Blocking 2018 begonnen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die letzten drei.

Mag. Eva Schütz, BBA: Erstens wurde ihnen der Entwurf am 1.2.2018 übersendet. Sie sehen, dass auch hier die Vollzugsverschärfung sehr großes Thema ist, da sind auch Vorschläge des Herrn Staatssekretärs eingeflossen, die er in seinem Gesetzentwurf Anfang Dezember direkt an die Fachabteilung übermittelt hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das Fünfsäulenmodell wird hier das erste Mal jemandem aus dem Umfeld (Auskunftsperson Schütz: Ich kenne das Fünfsäulenmodell nicht!) von Staatssekretär Fuchs zur Kenntnis gebracht.

Mag. Eva Schütz, BBA: Hm? Fünfsäulenmodell wird - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das Fünfsäulenmodell wird hier das erste Mal zur Kenntnis gebracht.

Mag. Eva Schütz, BBA: Das weiß ich nicht. Ich kenne das Fünfsäulenmodell bis heute nicht, ich kenne auch dieses Papier nicht und ich war auch bei dem Treffen nicht dabei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist auf jeden Fall das finalste Papier – vom Februar 2019 – zur Glücksspielnovelle, wo sich auf Seite 7 das Fünfsäulenmodell findet: „Online-Glücksspiel (Bundeskonzessionen [...])“ – Plural, also dass hier mehrere Konzessionen vergeben werden –, und: „Glücksspielautomaten“, Bundeskompetenz.

Mag. Eva Schütz, BBA: Also das ist nicht das finale Papier. Sie wissen sicher auch, dass es im Februar 2019 eine neue Novelle zum Glücksspielgesetz gab, in der es keine Bundeskonzessionen für das Onlineglücksspiel gibt, ganz im Gegenteil, wo noch einmal das IP-Blocking aufgenommen worden ist, wo man sich sehr viel Gedanken gemacht hat, wie man das im Vollzug entsprechend streng ausgestaltet, und – wie gesagt – die Glücksspielnovelle 2019, eine Lizenz der Lotterien und ein IP-Blocking. Also die Gesetzesumsetzung dieses Strategiepapiers hat dann offensichtlich so ausgesehen, dass es IP-Blocking gab und eine Lizenz. Also insofern würde ich das als eine Idee bezeichnen, auch sehr nett, ja, aber es hat keinen gesetzlichen Wiederhall gefunden.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordnete Kaufmann.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe keine Fragen mehr, die nicht schon öfters von Frau Mag. Schütz beantwortet wurden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung! Herr Vorsitzender, ich habe jetzt zwei, drei kleine Fragen, die im Zusammenhang mit dem Alois-Mock-Institut stehen. Wie gehen wir da vor? Lassen Sie sich vertreten? Halten Sie sich die Ohren zu? Ich weiß es ja nicht. (Vorsitzender und Verfahrensrichter beraten sich.) Ich meine, das ist ja blöd, wenn ich jetzt Fragen stelle, und Sie für Ihre nächste Ladung als Auskunftsperson hier bereits Antworten hören. Das ist ja in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie können hier jede Frage stellen, denn die Antworten höre ich oder lese ich auch in den veröffentlichten Protokollen auf der Homepage. Also!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das dauert ja, bis diese veröffentlicht werden. Ich meine, lassen Sie sich die zensurieren? Geben Sie eine Weisung an die PD, dass alles, was mit dem Alois-Mock-Institut in Zusammenhang steht, wenn es an Sie und Ihr Büro gemailt wird quasi geweißt wird?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Würden Sie die Unterstellungen unterlassen und zur inhaltlichen Frage kommen!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Na, das war keine Unterstellung, das war eine Frage an Sie. Ich würde jetzt nur gerne wissen, wie wir jetzt vorgehen. Ich habe Fragen, die mit dem Alois-Mock-Institut zu tun haben. Wie wollen Sie damit umgehen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ganz einfach: Stellen Sie die Fragen – oder der Verfahrensrichter soll es bitte beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der kann ja keine Fragen beantworten, die ich stelle, der ist ja keine Auskunftsperson. Ich habe gar keine rechtliche Frage gestellt, ich habe an Sie eine Frage gestellt. Das ist eine politische Frage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist keine politische Frage. Das ist eine rechtliche Frage. Die politische Frage ist hier nicht relevant.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also wenn ich eine Frage stelle, ist es natürlich - - Wenn Sie sagen, die Fragen, die ich stelle, sind nicht relevant, dann nehme ich das zur Kenntnis.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe die Relevanz nicht inhaltlich infrage gestellt, sondern ganz schlicht und ergreifend: Sie können jede Frage stellen. Also stellen Sie sie. Der Vorsitzende greift nicht in die Fragestellung ein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Aber er hört die Fragen und die Antworten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte zur Erläuterung die rechtliche Beurteilung vom Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, wie hier alle wissen: Herr Präsident Sobotka ist Vorsitzender dieses Ausschusses. Er hat sich nicht für befangen erklärt, daher ist er Vorsitzender für den gesamten Ausschuss. Wenn er sich vertreten lassen möchte, dann kann er das tun, aber es gibt keine Verpflichtung. Selbst wenn Sie eine Frage stellen, können Sie eine Vertretung nicht erzwingen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Also wollen Sie eine Frage stellen? Zur Geschäftsordnung?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dessen bin ich mir bewusst, dass ich das nicht erzwingen kann. Deswegen stelle ich ja meine Frage an den Vorsitzenden, wie er damit umgehen möchte. Es gibt ja auch die Regelung in der Verfahrensordnung: „Die Auskunftspersonen sind einzeln in Abwesenheit der später zu hörenden Auskunftspersonen zu befragen.“

Das heißt, das quasi der, der später kommt, nicht hören soll, was die davor sagen. Ich habe jetzt Fragen, die im Zusammenhang mit einer zweiten Ladung als Auskunftsperson von Ihnen in Zusammenhang stehen. Sie sollen ja hier dafür sorgen, dass die Verfahrensordnung eingehalten wird. Meine Frage an Sie: Wie gehen wir vor, wenn ich Fragen stellen will, die mit Ihrer Eigenschaft als Auskunftsperson zu tun haben? Wollen Sie sich da vertreten lassen, wollen Sie sich die Ohren zuhalten, wollen Sie sich das Protokoll zu den Fragen nicht schicken lassen? – Mich interessiert einfach, wie Sie vorgehen wollen. Sie müssen ja schauen, dass die Verfahrensordnung eingehalten wird.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Erstens ist in der Verfahrensordnung nicht vorgesehen, dass der Vorsitzende geladen wird. Das ist das Erste. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Zweitens ist es in der Sitzung nicht ausgeschlossen. Und das Zweite ist: Sie können die Fragen stellen, ich werde in der Situation nicht eingreifen. Und bis ich das zweite Mal geladen werde, denn wir haben ja den Kalender bis Jänner oder bis im Dezember fertig, ist das Protokoll, wie wir es auch in den anderen Bereichen haben, im Internet lesbar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Erstens einmal können Sie Entscheidungen des Ausschusses, dass wir noch an den Personen was verändern, nicht vorgreifen. Sie können auch für nächste Woche bereits geladen werden; es obliegt ja dem Ausschuss, wie er das tut. Oder wollen Sie darauf Einfluss nehmen? – Ich nehme nicht an, dass Sie darauf Einfluss nehmen wollen, insofern ersuche ich Sie, Entscheidungen des Ausschusses nicht vorwegzunehmen.

Es ist ausdrücklich in der Verfahrensordnung geregelt, dass Auskunftspersonen nicht zuhören sollen, was Auskunftspersonen vor ihnen zu diesem Thema sagen. Deswegen meine Frage konkret an Sie: Wie gehen wir vor, wenn ich Fragen zum Alois-Mock-Institut habe? Wollen Sie ernsthaft hier sitzen bleiben? In der Vergangenheit haben Sie Fragen zum Alois-Mock-Institut – obwohl Sie gar nicht Auskunftsperson waren – auch als Vorsitzender beantwortet. Das werden Sie selber auch wissen, ich kann Ihnen gerne die entsprechenden Protokollstellen vorlegen. Sie haben auch heute wieder geantwortet, nämlich inhaltlich geantwortet, obwohl Sie gar nicht Auskunftsperson sind. Wie wollen wir hinsichtlich Alois-Mock-Institut vorgehen?

(Auskunftsperson Schütz: Entschuldigung, wenn ich das ganz kurz sagen darf: Ich möchte jetzt - -, ich freue mich natürlich, wenn Sie da diskutieren, weil es auch meine Zeit massiv einschränkt, wenn Sie das weiterbetreiben - -!) Ich glaube nicht, dass sich Auskunftspersonen bei Geschäftsordnungsdebatten zu Wort melden können, Herr Vorsitzender. (Auskunftsperson Schütz: Ich habe keine Wahrnehmung zum Alois-Mock-Institut! Ich kenne das nicht und ich habe das das erste Mal aus den Medien gehört! – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Moment! Ich habe leider nicht die Möglichkeit, das Mikrofon auszuschalten. Wir beraten uns kurz, der Herr Verfahrensrichter wird Ihnen eine Antwort dazu geben. (Vorsitzender, Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Da es im Gesetz nicht vorgesehen ist und das in dieser Form eine Lex imperfecta ist, biete ich Ihnen an, dass ich den Ausschuss heute unterbreche und Präsidentin Bures oder einen anderen bitte, dann den Vorsitz zu übernehmen, wenn wir Frau Schütz noch einmal laden. Das kann ich Ihnen anbieten.

Wir können jetzt die nächsten zwei Stunden unterbrechen und ich kann schauen, ob ich Kollegin Bures erreiche. Um 17 Uhr kommt Kollege Hanger. Da können Sie Ihr dementsprechendes Verlangen dann auch gesetzmäßig durchführen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 13.02 Uhr bis 13.23 Uhr.)

*****

13.23

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf den Verfahrensrichter erstens um die Stellungnahme seitens der Frau Präsidentin und dann meiner Wenigkeit ersuchen. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein durchaus interessanter Fall, der sich durch die Äußerung des Herrn Abgeordneten Krainer ergeben hat und der dazu geführt hat, eine vertiefte Einsicht in unsere Verfahrensordnung zu nehmen. Vorbehaltlich irgendwelcher anderer Meinung bringe ich Ihnen jetzt meine Meinung dazu zum Ausdruck.

Wie Sie aus dem bisherigen Verfahren wissen, gibt es keine Regelungen über Befangenheiten in unserer Verfahrensordnung. Es gibt wohl eine Regelung über Verhinderungen. Da es keine Regelung über Befangenheiten gibt, kann Herr Präsident Sobotka auch nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden. Er kann nur selbst, von sich aus, sagen, dass er in dieser Situation befangen ist. Es gibt wohl Regelungen über Verhinderungen, doch Herr Präsident Sobotka ist nicht verhindert, deshalb kann meines Erachtens die Zweite Präsidentin nicht dieses Amt übernehmen, sondern könnte dies nur, wenn er von sich aus erklärte, dass er verhindert wäre.

Richtig ist, dass in unserer Verfahrensordnung dieser Fall nicht exakt geregelt ist. Es gibt wohl eine Bestimmung in § 37 Abs. 1, wonach Auskunftspersonen einzeln in Abwesenheit der später zu hörenden Auskunftspersonen zu befragen sind. Ich meine, dass diese Bestimmung eine Auslegung zulässt, da ja erstens einmal Präsident Sobotka bereits als Auskunftsperson geführt wurde und bereits hier angehört wurde und bei Weitem nicht feststeht, dass er nochmals als Auskunftsperson geladen werden könnte. Es gibt diese Auskunftslisten nicht, und daher glaube ich, dass diese Bestimmung des § 37 diese Auslegung zulässt. Das heißt, in diesem Fall würde ich meinen, dass Präsident Sobotka den Vorsitz weiterführen sollte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur eine Frage an den Verfahrensrichter: Wenn die qualifizierte Minderheit dazu jetzt den Herrn Präsidenten laden würde, wäre das anders, oder?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Frage stellt sich derzeit nicht, weil kein Ladungsersuchen da ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer, Sie sind zu Wort gemeldet. Die nächste Frage, bitte. (Abg. Krainer: Zur Geschäftsbehandlung!) – Zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich meine, ich habe jetzt wirklich ein Problem. Ich wollte etwas vorlegen, das zeigt, dass eine Firma, bei der die Auskunftsperson im Aufsichtsrat sitzt, im „Report“ des Alois-Mock-Instituts inseriert, aber das kann ich nicht tun, solange Sie hier sitzen. Es ist undenkbar, dass ich Fragen zum Alois-Mock-Institut stelle, wenn Sie Vorsitz führen. Insofern nehmen Sie mir hier natürlich mein Fragerecht als Abgeordneter.

Es sollte auch im Protokoll so festgehalten werden, dass wir jetzt, nicht vorbereitet, sondern aufgrund der Aussage der Auskunftsperson, draufgekommen sind, dass sie eine wesentliche Funktion in einer Firma hält, die offensichtlich eine Kooperations- oder Sponsoring- oder Inseratenvereinbarung mit dem von Ihnen gegründeten und präsidierten A.-Mock-Institut hat. Das wollten wir natürlich vorlegen und fragen. Das verhindern Sie, solange Sie hier sitzen.

Ich würde Sie wirklich dringend ersuchen – das, was ich normalerweise immer sage, wenn keine Journalisten herinnen sind; Sie wissen, ich sage das immer vorher, bevor die Journalisten hereinkommen –, dass Sie Ihren Vorsitz zurücklegen, weil es undenkbar ist, dass Sie hier alleine durch Ihre Anwesenheit die Aufklärung blockieren.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Erstens einmal gibt es keine Befangenheit. Ich wiederhole das noch einmal. Ich blockiere nichts. Sie können jede Frage stellen. Es liegt in Ihrem eigenen Ermessen, ob Sie es tun oder nicht tun.

Ich sage Ihnen auch ganz deutlich (Zwischenruf des Abg. Kollross) – jetzt bin ich am Wort –: Auch wenn es Ihnen nicht passt, werden Sie einen missliebigen Vorsitzenden nicht wegbringen. Das müssen Sie letzten Endes auch zur Kenntnis nehmen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Es gibt im Gesetz keine legale Grundlage. Ich bitte Sie wirklich ausdrücklich, das einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das stimmt, es gibt keine Befangenheitsregeln für den Untersuchungsausschuss. Das hat weder Sie noch den Ausschuss in Bezug auf das BVT daran gehindert, dass Sie sich selber für befangen erklärt haben, den Vorsitz nicht angenommen haben und die damalige Zweite Präsidentin den Ausschuss zur Gänze geführt hat. Das ist zwar nicht vorgesehen, aber es hat trotzdem funktioniert, weil Sie damals die richtige Entscheidung getroffen haben.

Sie verzögern die Aufklärung, Sie verzögern den Ausschuss, und ganz ehrlich: Ihr Vorschlag war ja, die Zweite Präsidentin soll den Vorsitz führen, und Sie setzen sich nach hinten in die dritte Reihe und hören zu. – Das ist eine Farce, was Sie hier überhaupt vorhatten zu tun, und es ist echt ein Glück, dass die Zweite Präsidentin gesagt hat, bei so einem Spiel macht sie nicht mit, weil das, was Sie hier vorhatten, eine Verhöhnung des Ausschusses gewesen wäre.

Ich kann wirklich nur sagen: Sie beschränken hier meine Arbeit im Untersuchungsausschuss durch Ihre Anwesenheit, dadurch, dass Sie darauf beharren, herinnen zu sein, wenn Sie der Untersuchungsgegenstand tangiert. Da tun Sie sich selber und vor allem dem Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarismus nichts Gutes.

Missliebig sind Sie nicht mir, sondern dem Ausschuss.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie können die nächste Frage stellen, bitte. (Abg. Gerstl: Zur Geschäftsordnung!) – Abgeordneter Gerstl, Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Ich würde dringend für die Würde und Ehre dieses Ausschusses vorschlagen, dass wir uns nicht in Geschäftsordnungsdebatten verzetteln, sondern dass wir die Befragung fortführen. Es handelt sich ja offensichtlich um ein politisches Betreiben des Herrn Kollegen Krainer unter Ausnützung einer nicht genau definierten Verfahrensordnung. Ich lehne das ab. Es geht hier um die Aufklärung durch den Ibiza-Ausschuss, und es geht nicht darum, die Regelungen der Verfahrensordnung hier weiterzubesprechen.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass § 5 der Verfahrensordnung keine Verhinderungsregelung vorsieht, nicht vorsieht, wann sich der Herr Vorsitzende vertreten lassen kann, sondern er kann sich im Grunde nach dieser Bestimmung jederzeit vertreten lassen.

Es ist mir auch noch wichtig, zu sagen, dass wir hier mehr am Inhalt bleiben sollen als an der Form. Der Ausschuss hat eine besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Ich würde dringend ersuchen, dass wir das jetzt fortführen, bitte. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch einen geschäftsordnungsmäßigen Beitrag? – Nein.

*****

Damit ist Herr Krainer zur Fragestellung am Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege das Dokument 6787 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist eine E-Mail vom 10. Jänner ans Kabinett, unter anderem cc an Sie, dass Sie zur nächsten Besprechung bezüglich Glücksspielnovelle eingeladen werden sollen. Haben Sie Kenntnis von diesem E-Mail?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ob ich wovon Kenntnis habe? Ich habe Sie jetzt akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von diesem E-Mail.

Mag. Eva Schütz, BBA: Bis jetzt nicht, nein, aber da es jetzt vor mir liegt, ja. Nein, ich könnte mich an das E-Mail jetzt nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wenn Sie in cc stehen, werden Sie es bekommen haben?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe 14 000 E-Mails im BMF gehabt. Ich kann mich doch nicht an jedes einzelne erinnern. Aber es ist ja nichts da- - Wenn Sie es mir vorlegen, ja, habe ich es natürlich bekommen. Ich stehe ja auch in cc.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie dann eine Einladung zu dieser Besprechung bekommen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich glaube, da handelt es sich um diesen Termin, der am 30.1. auf Ebene Laure, Mitmesser, Parzer und Trefil stattgefunden hat. Ich glaube, Herr Mag. Hacker als Abteilungsleiter war dort nicht, und ich war dann auch nicht. Warum, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Wahrscheinlich war es eine Terminkollision oder Ähnliches, oder man hat einfach beschlossen, das auf Referentenebene durchzuführen, weder den Abteilungsleiter noch mich mitzunehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Kenntnis, dass dieser Termin stattfindet, hatten Sie?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na, nicht, wann er genau stattfindet, aber da geht es nur darum, ob man mich da einlädt oder nicht. Der Termin hat dann ohne mich stattgefunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Kenntnis erlangt, was bei diesem Termin besprochen wurde?

Mag. Eva Schütz, BBA: Sie haben es mir vorher vorgelegt, glaube ich, oder nicht Sie, sondern Sie haben es mir ja vorgelegt. Bis zu dem Zeitpunkt, wo Sie es mir vorgelegt haben, hatte ich keine Kenntnis. Wovon ich aber sehr wohl Kenntnis hatte, war, dass das – das war für mich auch wesentlich, weil es ja da auch um die Abstimmung der Glücksspielnovelle 2019 ging – Büro des Staatssekretariats da eingebunden war. Vom Inhalt habe ich keine Kenntnis gehabt, auch die Unterlage habe ich nicht bekommen. Das ist, glaube ich, auch aus dem Protokoll - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Kenntnis, ob das Protokoll vonseiten Ihres Kabinetts beeinsprucht wurde oder ob Änderungswünsche bekannt gegeben wurden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein. Es war auch, ehrlich gesagt, nicht meine Aufgabe. Das ist eine Referentenaufgabe für das Glücksspiel, und ich lese mir nicht jedes Protokoll durch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf der Seite 8 findet sich wieder das „5-Säulen Modell“.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, wovon ich keine Kenntnis habe, weil ich bei dieser Besprechung nicht anwesend war und auch das Protokoll nicht übermittelt bekommen habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Kenntnis davon, dass das Staatssekretariat Fuchs da Änderungswünsche am Protokoll angemerkt hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, darüber habe ich keine Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Keine Kenntnis? (Auskunftsperson Schütz: Nein!) Ich kann Ihnen sagen, die haben das gemacht. (Auskunftsperson Schütz: Ihr gutes Recht, ja!) Die haben das Fünfsäulenmodell in Möglichkeitsform gemacht. Ihr Kabinett hat das Fünfsäulenmodell nicht angegriffen. Das ist ja auch kein Wunder, weil sie monatelang in der Stellung eingebunden waren.

Wir haben es Ihnen vorhin vorgelegt: bereits im Oktober Korrespondenzen zwischen der Glücksspielabteilung und dem Kabinett über genau diese Inhalte. Es gibt genauso im Dezember welche, das ist – fürs Protokoll – eng akkordiert gewesen. Die FPÖ wurde erst am 30. Jänner in diese Überlegungen einbezogen, die zwischen der Abteilung I/8 und dem ÖVP-Kabinett im Finanzministerium über Monate im dichten E-Mail-Verkehr vorbereitet wurden. Die ÖVP hat das Protokoll nicht verändern wollen, die FPÖ schon. Sie wollte das Fünfsäulenmodell als Möglichkeit, als eine von mehreren Möglichkeiten drinnen haben. Das ÖVP-Ressort wollte da keinerlei Änderungen am Protokoll. Das ist mir wichtig, dass wir das im Protokoll stehen haben. (Auskunftsperson Schütz: Ja, und mir ist - -!)

Ich habe keine weiteren Fragen in dieser Runde mehr an Sie. – Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Mag. Hieblinger-Schütz! Es gab eine NEOS-Anfrage. Schlussendlich, wenn man den Impetus sieht, den der Minister dann da hineingeschrieben hat, sieht Finanzminister Löger keine Notwendigkeit, das Glücksspielgesetz zu verschärfen. Sind Sie mit dieser Anfrage vertraut?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das war eine von sehr vielen parlamentarischen Anfragen. Es waren alle bei mir zur Endredaktion. Wie gesagt: Es gab wirklich sehr, sehr viele davon.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Mhm. Was haben Sie für Wahrnehmungen dazu, wie diese Anfrage beantwortet worden ist?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ganz konkret zu dieser Anfrage habe ich keine Wahrnehmung. Prinzipiell gab es einen Elak-Prozess. Der wurde vom Verbindungsdienst erstellt. Dann lief diese parlamentarische Anfrage, wenn sie im BMF eingelangt ist, in den Elak hinein, dann in die verschiedenen Abteilungen, die eben von dieser Thematik betroffen waren. Welche Abteilung, wo man es genau hinschickt, das ist vom Verbindungsdienst ausgemacht worden. Dann ging es zum entsprechenden Referenten im Kabinett. Der hat das dann noch einmal durchgelesen – es gab immer eine Zuteilung: Steuer, wie auch immer –, und dann kam es am Schluss noch einmal zu mir und, glaube ich, auch zur Presse, um das Wording ein bisschen anzuschauen, wie das formuliert ist, und dann ist es freigegeben worden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke. Das zeigt nämlich die Vorgänge im Finanzministerium, denn Finanzstaatssekretär Fuchs wurde nicht in die Beantwortung dieser Anfrage einbezogen, obwohl er eigentlich formal fürs Glücksspiel zuständig war. Das wollte ich herausarbeiten.

Haben Sie von der Beschwerde von Staatssekretär Fuchs – das hat er ja auch in seiner Aussage hier gesagt – gegenüber Sektionschef Müller gehört, in der er seinen Unmut darüber geäußert hat, dass er in diese Anfragebeantwortung nicht einbezogen worden ist?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, habe ich nicht gehört.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Man kann aber festhalten, dass Glücksspielanfragen von Ihnen beantwortet worden sind, aus dem Ministeriumskabinett, aber Staatssekretär Fuchs nicht einbezogen war.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das kann man nicht festhalten. Man kann festhalten, dass Glücksspielanfragen von der zuständigen Fachabteilung beantwortet worden sind.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na, aber trotzdem war der Staatssekretär nicht einbezogen. Er hat ja den Maulkorb gehabt.

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich den Elak-Verlauf dieser konkreten parlamentarischen Anfrage nicht kenne.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Staatssekretär Fuchs wollte ja einen stärkeren Vollzug in der Finanzpolizei im Hinblick auf illegales Glücksspiel haben. Was denken Sie oder was ist vielleicht kommuniziert worden, was hinter diesem Interesse gesteckt ist?

Mag. Eva Schütz, BBA: Sehr richtig: Er wollte einen strengeren Vollzug haben. Im Zuge dieser Bemühungen ist Anfang Dezember eben auch ein Gesetzentwurf vom Staatssekretariat direkt an die Abteilung I/8 übermittelt worden. Die Abteilung hat dann, soweit ich weiß – ich kenne das aber nicht im Detail –, auch eine entsprechende Antwort darauf gegeben. Im Großen und Ganzen wurden sehr viele Maßnahmen, die der Staatssekretär dort aufgezeigt hat, für gut befunden.

Es gab auch dahin gehend einen sehr breiten Konsens, dass der Spielerschutz verstärkt werden sollte, und dann gab es einzelne Maßnahmen, die seitens der Glücksspielabteilung hier einfach als rechtswidrig beziehungsweise als nicht verfassungskonform gesehen wurden, die dann auch nicht in das Glücksspielgesetz 2019 Eingang gefunden haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Zusammenfassend kann man also sagen, Staatssekretär Fuchs war der Spielerschutz sehr, sehr wichtig, deswegen wollte er da auch eine Verstärkung der Vollziehung, schlussendlich aber wurde es nicht aufgenommen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Zusammenfassend könnte man auch sagen: Die Gesetzentwürfe waren nicht verfassungskonform und sind deshalb nicht aufgenommen worden, denn beispielsweise eine Beweislastumkehr im Strafrecht – das ist, glaube ich, allen Juristen, die hier anwesend sind, schon klar – ist wirklich schwierig.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Nein, mir ist nur wichtig, festzuhalten, dass Herrn Staatssekretär Fuchs der Spielerschutz immer sehr wichtig war, dem Minister offensichtlich nicht.

Mag. Eva Schütz, BBA: Uns auch, wenn er verfassungskonform ausgeführt wird. Wenn er nicht verfassungskonform ist, dann muss man hier wirklich eine sehr, sehr genaue Interessenabwägung machen, und die ist entsprechend ausgefallen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben aber keine Verschärfung in Betracht gezogen, so wie es Staatssekretär Fuchs gefordert hätte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Wir haben eine Verschärfung in Betracht gezogen, und ich weiß nicht, ob Sie den Entwurf zur Glücksspielnovelle 2019 kennen. Da gibt es einige Maßnahmen, die auch verschärfend waren, sie waren aber – und ich glaube, das ist sehr wichtig – im Rahmen des Verfassungsrechts, und das wollte man auch nicht anders ausgestalten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie waren ja die Stellvertreterin von Kabinettschef und Generalsekretär Thomas Schmid.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich war die Stellvertreterin von Kabinettschef Thomas Schmid. Als Generalsekretär war sein Stellvertreter Herr Sektionschef Müller, ich war seine Büroleiterin.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe eh beides gesagt.

Mag. Eva Schütz, BBA: Das ist schon ein großer Unterschied in der - - Ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es ist immer schwierig, wenn man so eine Personalunion hat.

Haben Sie als Stellvertreterin von Kabinettschef Herrn Schmid mitbekommen, dass Herr Schmid an seiner eigenen Karriere in der Öbag gebastelt hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das ist eine Unterstellung und diese Frage werde ich so nicht beantworten. Ich kann Ihnen sagen, dass Herr Schmid als Kabinettschef und Generalsekretär einen sehr - -, einen ausgezeichneten Job gemacht hat, und ich nehme nicht an - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wo verorten Sie da die Unterstellung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Dass Herr Schmid an seiner eigenen Karriere in der Öbag gebastelt hat, halte ich für eine Unterstellung. Das ist auch keine Frage, die Sie mir stellen können.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie mitbekommen, dass Herr Schmid Einfluss darauf, wie die Ausschreibungsunterlagen für die Öbag ausschauen, genommen hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das habe ich nicht mitbekommen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hatten Sie in der Zusammenarbeit mit Herrn Schmid Wahrnehmungen dazu, was den Vorwurf des Drogenmissbrauchs betrifft?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kann Ihnen sagen, dass Herr Schmid, so wie alle anderen Mitglieder dieses Kabinetts, fast jeden Tag um 8 Uhr recht munter in einer Kabinettsbesprechung gesessen ist.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das eine schließt das andere nicht aus.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ansonsten kann ich Ihnen zum Privatleben von Herrn Schmid nichts sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Waren in Ihrer Zeit als stellvertretende Kabinettschefin Vertreter der Glücksspielindustrie bei Herrn Schmid zu Gast?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich hatte weder einen Einblick in den Kalender von Herrn Schmid - ‑, und deswegen kann ich Ihnen dazu nichts sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wie war denn die Büroanordnung? Haben Sie Leute gesehen, die zu Herrn Schmid gegangen sind, oder sind Sie ganz woanders gesessen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich bin nicht ganz woanders gesessen, ich hatte aber meistens eine geschlossene Türe und habe nicht gesehen, welche Termine Herr Schmid wahrnimmt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ah, die geschlossene Türe ist neu, die hatten wir bis jetzt noch nicht.

Haben Sie Wahrnehmungen zu Besuchen beim Herrn Finanzminister oder vielleicht auch – ich meine, Sie haben immerhin auch mit dem Glücksspiel zu tun gehabt –, dass es da aus der Glücksspielbranche Vorbringen gegeben hätte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Der Herr Finanzminister ist wirklich ganz woanders gesessen, nämlich ganz am anderen Ende dieses Gebäudetrakts. Nein, dazu hatte ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann möchte ich das Thema wechseln.

Kennen Sie Herrn Firtasch?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne Herrn Firtasch persönlich nicht, nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja. Ihr Mann hat aber die Villa in Hietzing an Herrn Firtasch vermietet?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das ist eine Frage, die - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Moment! Ich darf an den Verfahrensrichter die Frage stellen, ob die Frage zulässig ist. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bitte auch da wieder, den Zusammenhang herzustellen!

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist relativ einfach. Es geht ja hier auch um den Kauf von Gesetzen oder mögliche Bestechlichkeit. Ich möchte nur ganz kurz ein Viereck umreißen: Es gibt Herrn Firtasch, es gibt eine Villa in Hietzing, die von Herrn Schütz vermietet wird, es gibt eine Spende von 85 000 Euro an die ÖVP und es gibt die erste Maßnahme der neuen Bundesregierung, sobald sie im Amt war, und zwar das Aussetzen des Abschiebungsersuchens von Herrn Firtasch.

Deswegen sehe ich da schon einen Zusammenhang und würde bitten, fortfahren zu dürfen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Es stimmt auch nicht, ja. Es stimmt auch schlicht nicht, was Sie hier sagen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Moment, Moment! (Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichter.) Ich darf den Verfahrensrichter bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, auch wenn Sie sich bemühen, sehe ich aus allen vier Punkten, die Sie genannt haben, keinen Zusammenhang. Die Villa von Firtasch in Hietzing und auch der letzte Punkt – ich kann es nicht erkennen! Vielleicht können Sie das - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich kann es noch einmal präzisieren. (Verfahrensrichter Pöschl: Bitte!) Also noch einmal - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bezogen auf die Auskunftsperson, nicht auf eine dritte oder vierte Person.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na ja, Sie haben mich ja nicht weiterfragen lassen. Eigentlich wollte ich zu Wahrnehmungen fragen.

Was die Auskunftsperson betrifft, möchte ich festhalten, dass sie in ihrer Erstbefragung gesagt hat, dass sie im Verhandlungsteam Justiz war. Genau dort vollzieht sich ja schlussendlich auch die Ablehnung der Auslieferung. Das heißt, insgesamt sehe ich da schon einen Konnex: Es gibt in den Koalitionsverhandlungen ein Verhandlungsteam zur Justiz; es gibt Herrn Schütz, der Herrn Firtasch eine sehr teure Villa vermietet; dann gibt es Herrn Schütz, der gleichzeitig der ÖVP spendet; es gibt eine Ehegattin, die im Kabinett als stellvertretende Kabinettschefin aufschlägt, und schlussendlich wird Herr Firtasch in einem ersten Akt der Bundesregierung doch nicht ausgeliefert, obwohl das ein Verfahren war, das sehr, sehr lange anhängig war.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wie lautet die Frage, bitte?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Frage wäre gewesen, ob die Auskunftsperson dazu Wahrnehmungen hat, weil sich da einige Parallelen auftun, die man nicht hinwegdiskutieren kann – ob sie dafür Erklärungen hat oder ob das alles Zufälle sind. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Mag. Eva Schütz, BBA: Also ich möchte Sie jetzt in keinster Weise - -, aber es ist Ihnen schon klar: Eine Auslieferungsentscheidung ist eine Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes, und die Gewaltentrennung sagt ja, dass das unabhängige Gericht auch unabhängig entscheidet! Insofern ist der Bogen, den Sie hier zum Justizverhandlungsteam spannen, ein sehr, sehr weiter.

Ich habe dazu keine persönliche Wahrnehmung. Mein Mann verfügt über einige Immobilien, die auch vermietet sind, eine davon an Herrn Firtasch, offensichtlich – ich wusste das in dem Ausmaß nicht, dass sie das noch immer ist. Es wird sich für Herrn Firtasch vermutlich auch ein Nachmieter finden, wenn er abgeschoben werden sollte, da mache ich mir jetzt gar keine Sorgen. Insofern also kann ich Ihrem Argument und auch Ihrem Argumentationsbogen von der Entscheidung eines unabhängigen Gerichts über ein Justizverhandlungsteam, wo es überhaupt kein Thema war, irgendwie über das Thema Auslieferungen zu sprechen – das findet sich auch nicht im Regierungsprogramm –, zu mir ins BMF beim besten Willen nicht folgen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich weiß nicht, wie sehr Sie die Medien verfolgen, wir hatten aber ja schon im letzten Untersuchungsausschuss die Diskussion mit Sektionschef Pilnacek, in der es darum gegangen ist, Dinge zu erschlagen, und deswegen wollte ich einfach nur fragen, ob Sie da eine Wahrnehmung haben.

Vielleicht noch ganz kurz: Sie haben vorhin zum Unternehmen Ihres Mannes ja auch gesagt, es wäre nicht FMA-kontrolliert. Können Sie noch genauer ausführen, wie Sie das gemeint haben?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, das kann ich nicht; und ich weiß es auch nicht. Mein Mann hat einige Beteiligungen, zahlreiche Firmen. Manche sind FMA-kontrolliert, der Großteil ist es nicht, und da müssten Sie ihn fragen, wenn Sie wirklich eine profunde und auch fachkundige Auskunft haben wollen. Das kann ich Ihnen nicht geben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe mir nur gedacht, Finanzministerium und auf der anderen - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, das hat mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun!

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das muss man herausarbeiten. Wenn das Unternehmen von Herrn Schütz FMA-kontrolliert ist und dann eine ÖVP-Parteispende einlangt, seine Ehefrau als – noch einmal: sicherlich qualifizierte –Kabinettschefstellvertreterin im Finanzministerium sitzt und sagt, das Unternehmen ist nicht FMA-kontrolliert, ich aber in einer einfachen Google-Suche nachlese, dass die Konzessionsänderung von der FMA am 5.4.2020 genehmigt worden ist (Auskunftsperson Schütz: Entschuldigung ...!), dann ergibt sich eine gewisse Diskrepanz, und das wollte ich hinterfragen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Entschuldigen Sie, das ist ein völlig falscher Vorhalt, denn ich habe vorher, ich glaube, zu Frau Nationalratsabgeordneten Krisper, gesagt, dieses Unternehmen ist nicht BMF-kontrolliert, und ich habe nicht gesagt, das ist nicht FMA-kontrolliert. Es ist auch nicht BMF-kontrolliert, also da haben Sie sich wahrscheinlich - -, weiß ich nicht, es kann sein, dass Sie das falsch verstanden haben; aber ich habe gesagt, es ist nicht BMF-kontrolliert. Kein Unternehmen ist BMF-kontrolliert.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Eine Frage noch: Kennen Sie Herrn Kapp?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne Herrn Kapp nicht, nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Schütz, können wir nochmals auf Ihre Involvierung in die Glücksspielnovelle 2019 beziehungsweise die zweite Glücksspielnovelle – nennen wir sie einfach so (Auskunftsperson Schütz: Mhm!) – eingehen? Ab welchem Zeitpunkt waren Sie denn wie intensiv involviert?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, das war eigentlich so ein bisschen ein fortlaufender Prozess, denn 2018 hat man es versucht, dann hat man es zurückziehen müssen, dann gab es diesen Termin, den ich vorher beschrieben hab, am 23., da hat man versucht, herauszufinden: Wann würde der Koalitionspartner zustimmen? – So. Dann: Vollzugsverschärfung in diesem Ausmaß schwierig, also verfassungsrechtliche Bedenken; das ging eigentlich nicht.

Zu Sportwetten gab es damals in dieser Besprechung am 23. diese Ideen, da wurde uns dann eigentlich eher zugesichert, dass ein entsprechender Vorschlag auch schriftlich übermittelt werde, der ist nicht gekommen. Ich habe dann ein paar Mal nachgefragt.

Also das ist so ein bisschen - -, war das immer ein Thema; auch in Bezug auf diese EU-Rechtswidrigkeit ist das immer so ein bisschen - - Das war schon jedem klar: Irgendwann muss man da etwas tun. Der Vorgang war also nie abgeschlossen.

Ja, und dann kam eben diese Diskussion mit dem Staatssekretariat zum Thema Vollzug. Die ging aber immer weiter. Die Fachabteilung hat da auch immer sehr, sehr lang ausgeführt, warum das ihrer Meinung nach rechtlich nicht geht, und das Staatssekretariat hat immer verlangt, dass das doch geht, und so ging das hin und her.

Dann wurde eben Anfang Dezember dieser Entwurf zur Verschärfung direkt vom Staatssekretariat an die Abteilung I/8 übermittelt. Dann gab es diesen Termin, offenbar am 30.1., wo ich dann doch nicht dabei war, zum Thema Glücksspielnovelle 2019: Wo sind wir? Wo stehen wir? Wohin wollen wir?

Ja, und dann war schon klar, dass diese Idee, dass man einfach nur das IP-Blocking in eine Novelle packt und diese zehn weiteren VBÄs im FAGVG, nicht funktionieren wird, sondern dass das ein größerer Entwurf wird, und da wurde dann der Entwurf, glaube ich - - Ich glaube, ich habe da mal die Eckpunkte – da kann ich mich wirklich nicht mehr so genau erinnern – irgendwann Mitte April von der Abteilung übermittelt bekommen, und dann, glaube ich, Ende April vom Sektionschef Müller zum ersten Mal diesen Gesetzentwurf. Der ging an mich, an noch einen Referenten im Kabinett – das war dann, glaube ich, schon der dritte, der da zuständig war – und ans Staatssekretariat, ich glaube, an Herrn Kollegen Mitmesser, zu dem Zeitpunkt.

Meine Aufgabe wäre es dann gewesen, wenn man sich das angeschaut hat, einen Termin zu koordinieren: Sektionschef Müller, Staatssekretär, eventuell auch Minister oder Büro Staatssekretär – das hätte man dann halt ausmachen müssen, auf welcher Ebene das stattfindet –, um das auf den Weg zu bringen. Dazu kam es dann aber nicht mehr, denn es gab dann keine Regierung mehr.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann ungefähr haben Sie aber die Punktation für das Vorhaben bekommen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich glaube, die Eckpunkte haben wir irgendwann so Mitte April bekommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nicht schon im Jahr 2018?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, im März 2018 schon, also im - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, ich meine immer: nach der ersten Glücksspielnovelle.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ach so. März 2019.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kann es sein, dass Sie die erste Punktation im September 2018 bekommen haben?

Mag. Eva Schütz, BBA: Wüsste ich jetzt nicht. Es war aber so ein Prozess, wo immer wieder auch etwas kam. Die Punktation, also die Eckpunkte zur Glücksspielnovelle 2019, die dann wirklich auch festgemacht war, nämlich auch so, wie es dann kommen sollte – nicht Vorschläge, Ideen und was auch immer –, glaube ich, kam erst im April 2019.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Herr Trefil hat bei seiner Einvernahme gesagt, dass er Ihnen die Punktation für eine Glücksspielnovelle am 24. September 2018 geschickt hat. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich hätte jetzt keine, aber es kann gut sein. Danach kam dann sozusagen noch diese Idee vom Staatssekretär zum verschärften Vollzug. Dann gab es noch den Termin, wo man auch das wieder besprochen hat, und es kann gut sein, dass er mir da auch ein Dokument dazu geschickt hat, was da jetzt gerade die Idee dazu ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Gab es im Frühjahr 2019 zwischen Ihnen und der Fachabteilung einmal eine Abstimmung zur Glücksspielnovelle 2019?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich glaube, sie haben mir die Punkte übersendet, und eine Abstimmung – dass wir uns getroffen hätten – gab es meiner Meinung nach nicht.

Es war dann ein großer Termin geplant, wo auch der Sektionschef Müller dabei war/gewesen wäre, die ganze Fachabteilung mit Hacker dabei gewesen wäre. Das müsste dann aber schon im April oder Mai 2019 gewesen sein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, Herr Hacker schreibt am 1. April an Edi Müller, dass er mit Ihnen die Eckpunkte abgestimmt hat.

Mag. Eva Schütz, BBA: Das kann sein, dass er mir dieses Dokument überschickt hat, wo die Eckpunkte zur Glücksspielnovelle 2019 drinnen gestanden sind.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also gab es doch eine Abstimmung mit der Fachabteilung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, Abstimmung. Es gab einmal, sozusagen: Was wollen die da drinnen haben? – Dann bespricht man es mit dem Sektionschef, dann bespricht man es mit dem Staatssekretär, dann kommt der Minister dazu, und irgendwann wird dann aus diesem Entwurf zu einem Gesetz halt etwas, was Gestalt annimmt, so wie man das dann einbringen möchte. Also ich glaube, diese Art von Endabstimmung - - Es gab ja ständig neue Ideen zu diesem Glücksspiel, vor allem im Sinne von Vollzugsverschärfung und Sportwetten ins Glücksspiel und - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ging es bei diesem Termin auch um andere Dinge, also nicht nur um die inhaltliche Abstimmung, sondern auch die innerkoalitionäre Abstimmung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, die war bei mir, die innerkoalitionäre - - Ich meine, abgesehen davon, dass der Glücksspielentwurf schon auch an das Büro des Staatssekretärs übermittelt wurde, wäre dann diese Abstimmung innerhalb der Koalition bei mir gewesen – ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die wäre bei Ihnen gewesen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, die wäre bei mir gewesen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Die erwähnten Treffen mit dem Kabinett Fuchs, bis dorthin eben, gab es aber schon?

Mag. Eva Schütz, BBA: Genau. Am 30. gab es dieses Treffen, wo wir das Protokoll - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber nicht am 1. April?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich erinnere mich jetzt an kein Treffen am 1. April. Ich weiß nur, dass dieser Entwurf – also wirklich der Entwurf, wo das Gesetz dann schon steht – dann gleich an mich und gleichzeitig an das Staatssekretariat überschickt worden ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gehen wir wieder zurück zu 2018. Was wir uns noch fragen, ist: Die Abteilung hat ja faktisch die erste Glücksspielnovelle noch um mehrere Punkte erweitert. Von wem kommt denn formell so ein Auftrag, dass die Abteilung das machen kann? Oder macht sie das von sich aus?

Mag. Eva Schütz, BBA: Sie machen es, wenn sie Ideen haben - - Also sie müssen - - Also zuerst mal gab es das Regierungsprogramm, da standen – ich weiß es nicht – fünf Punkte drinnen, die das Glücksspiel betreffen. Das heißt, die suchen sich das raus, nachdem das Regierungsprogramm steht. Das hat jede Abteilung im BMF gemacht und hat geschaut: Welche Punkte des Regierungsprogramms betreffen meinen Bereich?, hat das mal in ein Projekt gepackt, um zu sehen: Wann setzen wir das um? Wie setzen wir das um?

Das war also die Vorgangsweise, mir war das auch neu: Regierungsprogramm heißt, wir suchen uns raus, welche Punkte uns betreffen und wann sie wie umgesetzt werden.

Dann hat die Glücksspielabteilung natürlich schon eine Idee, wie sie das machen will, und das wird dann ans Kabinett geschickt, in dem Fall beim ersten Mal übers Kabinett an den Staatssekretär, beim zweiten Mal dann direkt ans Kabinett, auch vom Staatssekretär; und dann gibt es halt Input dazu: Wollen wir, wollen wir nicht, machen wir anders, geht nicht, wie auch immer.

So kommt der Gesetzentwurf zustande, bevor er dann wirklich in diesen Spiegelungsprozess eintritt, wo man sagt, okay, wir haben jetzt ein Gesetz, wir möchten das so haben, Abstimmung mit dem Koalitionspartner.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer aber hat der Abteilung den Auftrag für die 2019er-Novelle gegeben? (Auskunftsperson Schütz: Gut, na ja, also ...!) Die Punktationen finden sich ja dezidiert nicht im Regierungsprogramm.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, also ich war das - - Von mir, aus dem Kabinett, kam es nicht. Wer - - Dass es kommen musste, war allen klar, wegen dieser Inkohärenz im Glücksspiel, und natürlich auch wegen der Casag, die gesagt hat: Wir haben da eine Lizenz gekauft, die läuft bis 2027, 60 Prozent des Onlineglücksspiels machen nicht wir, sondern die Illegalen, das geht nicht! – Also das war natürlich schon auch ein Punkt – ein, finde ich, durchaus nachvollziehbarer Punkt. Dass da etwas passieren muss, das war schon immer klar. Wenn Sie mich jetzt fragen, wer das ganz konkret gegeben hat: Ich kann ausschließen – da kann ich es jetzt wirklich ausschließen –, dass ich es war; und wer es sonst war, weiß ich nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wer könnte formell so einen Auftrag geben?

Mag. Eva Schütz, BBA: Der Sektionschef könnte das zum Beispiel machen. Der Abteilungsleiter kann es nicht, von sich aus. Der Gruppenleiter – weiß ich nicht. Das könnte der Sektionschef geben, ja, und alles, was dann drüber ist: Der Minister könnte es machen.

Der Staatssekretär könnte es nicht wirklich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der Generalsekretär?

Mag. Eva Schütz, BBA: Der könnte es auch, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sonst noch jemand im Kabinett?

Mag. Eva Schütz, BBA: O ja, schon.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, der zuständige Referent könnte es theoretisch auch. (Abg. Tomaselli: Könnte es auch!), hat es ja auch, beim IP-Blocking, 2018, das kam ja auch vom zuständigen Referenten, natürlich aber schon mit Abstimmung. Der wird nicht alleine gehen und das tun, sondern der wird sich schon abstimmen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber für die 2019er-Novelle haben Sie keinerlei Wahrnehmung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, für die 2019er Novelle weiß ich nicht, ob es da so den Startschuss gab: Und jetzt machen wir das!, sondern es gab immer diesen Prozess: Es war so, es wurde zurückgezogen, wir müssen etwas machen! Also, ob es da noch einmal diese ganz große Initiative gab: Und jetzt kommt das Glücksspielgesetz - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, es gibt einen Projektantrag, und ein Projekt hat einen bestimmten Anfang und ein Ende, nicht wahr?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, also das war - - Das ging ja immer so weiter, und insofern hat man dann wahrscheinlich gesagt: Jetzt - - Es kam dann auch dieses Urteil vom Verwaltungsgerichtshof, das ja 2018 noch schwebend war, dass es wirklich nicht mehr kohärent ist. Das hat natürlich schon den Druck, vor allem in der Abteilung - -, die wollten ja nicht verfassungswidrig, also EU-rechtswidrig, auftreten, das war ihnen ein Anliegen, dass das schnell funktioniert. Der Druck, dass es umgesetzt wird, war dann irgendwann schon groß.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie ist das normalerweise im Ministerium? Folgt man da nicht auch der Einschätzung der Fachabteilung?

Mag. Eva Schütz, BBA: Schon.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber die Fachabteilung hat es doch sehr kritisch gesehen, dass man noch einmal eine Konzession vergibt. Ist das richtig?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das wollte auch niemand nochmal. Welche Konzession meinen Sie jetzt?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Spielbankkonzession.

Mag. Eva Schütz, BBA: Es gab ja diese 15 Konzessionen. Zwölf waren vergeben, bei drei hat man offenbar den Vergabeprozess so ungeschickt gestaltet, dass sie am Schluss nicht vergeben waren.

Meiner Meinung, meiner Wahrnehmung nach – aber das ist wirklich nur meine Wahrnehmung – gab es keine Idee, dass man diese drei Konzessionen, die aber schon bestanden haben – das muss man schon sagen, ein neues Gesetz hätten sie dafür ja nicht gebraucht, die gab es ja –, noch einmal vergeben wollte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie wollten die drei eigentlich streichen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, ich glaube die Glücksspielabteilung hat immer gesagt, es gibt eh schon so viele Casinos, und wenn wir die Steuereinnahmen aus den Casinos anschauen, so sind die nicht wahnsinnig hoch, ja. Also gut funktioniert hat das nicht, und ich glaube, die haben halt ein bisschen so argumentiert, dass sie gesagt haben, der Markt ist schon total gesättigt, wir brauchen echt kein Casino mehr, aber - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es Bestrebungen gab, dass man in Parndorf eine neue Spielbank eröffnet?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, also das ist nie zu mir durchgedrungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dass es Interventionen gegeben hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kontaktaufnahmen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Es wäre aber auch nicht zu mir gekommen, das muss man auch sagen; es wäre zum zuständigen Referenten gekommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Kontaktaufnahme?

Mag. Eva Schütz, BBA: Zu mir bezüglich - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, oder zu jemand anderem. Man kann ja reden im Kabinett, weiß ich nicht.

Mag. Eva Schütz, BBA: Jemand anderer, das weiß ich nicht, ob der zuständige Referent im Kabinett da Kontakt hatte oder Ähnliches, das weiß ich nicht. Ich kann nur sagen: Zu mir kam es nicht. Es gab ja wahrscheinlich - - Wenn man es an die Abteilung weiterleitet, die sagen dann Nein oder Ja, dann kommt das ja auch nicht weiter, dann endet das dort, wo es begonnen hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme die Zeit mit, die ich noch habe.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie nehmen die 3 Minussekunden mit? (Heiterkeit des Präsidenten.– Abg. Tomaselli: Ja!) – Das würde ich nicht tun. (Heiterkeit der Abg. Tomaselli.)

Frau Abgeordnete Krisper ist die Nächste. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Hieblinger-Schütz, ich bin ein wenig verwirrt von dem, was Sie meiner Kollegin Tomaselli und vorhin mir geantwortet haben, als ich Ihnen sowohl den Projektauftrag von Minister Löger als auch die E-Mail-Korrespondenzen vorgelegt habe. Sie haben gemeint, Sie waren in die Glücksspielnovelle 2019 nicht eingebunden und Sie waren das nicht in den Korrespondenzen und haben kein Wissen darüber.

Ich darf Ihnen nochmals – es liegt Ihnen eh vor – das Dokument Nummer 6814 vorlegen, Seite 1. Es kommt zur Sicherheit noch einmal.

Mag. Eva Schütz, BBA: Geben Sie es mir noch einmal, ja. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dokument 6814, Seite 1. Auf der ersten Seite finden Sie eine E-Mail vom 1. April 2019 von Hacker an Müller, in der explizit drinnen steht: Es gab eine Abstimmung der Eckpunkte mit Frau Mag. Hieblinger-Schütz mit der dezidierten Vereinbarung, dass sie die Abstimmung mit dem Herrn Staatssekretär beziehungsweise mit den anderen Ministerien vornimmt. Um welche Eckpunkte hat es sich da gehandelt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe gesagt, meiner Erinnerung nach, und ich bitte Sie, zu berücksichtigen, dass in dieser Zeit sehr, sehr viele Gesetze über meinen Schreibtisch gewandert sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber vorhin haben Sie gemeint: Da nicht. (Auskunftsperson Schütz: Was?) Sie haben vorhin zu mir gesagt, in dem Prozess waren Sie noch nicht eingebunden (Auskunftsperson Schütz: Nein!), weil Sie in der Phase der Gesetzwerdung noch nicht im Ministerium waren, sondern erst in der Phase des Ausarbeitens.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, aber da war es ja offenbar schon in der Phase der Gesetzwerdung, denn wenn er die Eckpunkte mit mir abstimmt und dann, soweit ich weiß, Ende April auch der fertige Gesetzentwurf, der nicht ausverhandelte, aber zumindest ein Rohentwurf ans Staatssekretariat und an mein, also an unser Kabinett geschickt wird, dann war das eben die Phase der Gesetzwerdung, und ja, ab da war ich auch involviert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ab wann waren Sie dann tatsächlich involviert? Wir haben ja nur diese E-Mail. Wann geschah diese Abstimmung der Eckpunkte? Ab wann waren Sie am Prozess beteiligt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich habe es vorher schon ausgeführt. Ich glaube, er hat mir irgendwann, offenbar war es nicht Mitte April, sondern schon davor, die Eckpunkte zur neuen Glücksspielgesetznovelle übermittelt oder vielleicht auch erst danach.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber Sie haben vorher zu mir gesagt, Sie kennen das Fünfsäulenmodell nicht. (Auskunftsperson Schütz: Was habe ich gesagt?) – Dass Sie das Fünfsäulenmodell nicht kennen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kenne das Fünfsäulenmodell auch nicht, das ist ja da nicht drinnen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber das ist ja auch Teil der Glücksspielgesetznovelle.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ist es nicht. – Kennen Sie die Glücksspielnovelle 2019? Also ich kann mich jetzt auch nicht mehr ganz genau daran erinnern, weil es eine von sehr vielen Novellen war, die auf meinem Schreibtisch lagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Novelle wurde nie beschlossen, aber in der Novelle ist das Fünfsäulenmodell explizit vorgesehen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Aber da ist ja das Fünfsäulenmodell nicht drinnen, es wurde ja nie Teil eines Gesetzes!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es wurde nie ein Gesetz beschlossen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Es wurde das - - Noch einmal, noch einmal langsam, vielleicht drücke ich mich so unklar aus. Das Fünfsäulenmodell wurde niemals Teil des Glücksspielgesetzes. Im Glücksspielgesetzentwurf 2019 finden Sie die Ideen des Fünfsäulenmodells, soweit ich das jetzt überflogen habe, nicht.

Noch einmal ganz konkret zum IP-Blocking: Es gibt keine Lizenzen im Onlinebereich, sondern es gibt eine, nämlich die der Lotterien bis 2027, und es gibt eine Vollzugsverschärfung durch das IP-Blocking. – Können Sie mir folgen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich folge Ihnen sehr, aber es macht für mich keinen Sinn, weil die Ausarbeitung aus der Fachabteilung genau das Fünfsäulenmodell vorschlägt.

Mag. Eva Schütz, BBA: Aber das stimmt einfach nicht. Ich weiß nicht, ob Sie den Glücksspielgesetzentwurf 2019 kennen. Das stimmt nicht, das stimmt nicht. Es gibt dort - - Wenn wir es jetzt wirklich auf dieses Onlinethema beziehen: Ja, es gibt/gab im Glücksspielgesetzentwurf 2019, im Entwurf keine Lizenzen, sondern eine Lizenz bei den Lotterien bis 2027, und es gab ein IP-Blocking im Zuge der Vollzugsverschärfung gegen das illegale Onlineglücksspiel, und sonst gab es dort nichts.

Ich habe nur den Entwurf auch nicht mehr, aber natürlich habe ich mir das gemerkt, denn das war das Erste und Einzige, worauf ich geschaut habe: Ist das IP-Blocking da wieder drinnen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das wollte ich Sie gerade fragen, ob Sie noch einen Entwurf hätten, denn wir haben ihn nicht.

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich habe keinen mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Ihnen aus der Befragung von Thomas Schmid seine Aussage zu dem Prozess rund um das IP-Blocking vorlegen, und zwar Seite 9, vorletzter Absatz, wenn Sie umblättern auf Seite 10, den dritten Absatz. Bitte durchlesen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Schnell die Frage noch, Sie sind schon über der Zeit.

Mag. Eva Schütz, BBA: Auf Seite 9 war es der dritte Absatz? Okay. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 9, vorletzter Absatz: „Es gab also hier auch Arbeitsgruppen im Finanzministerium, zwischen dem Büro des Staatssekretärs Fuchs und auch des Kabinetts des Finanzministers.“ Konsensorientierte Arbeiten „sehr weit fortgeschritten“. – Können Sie das bestätigen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Es ist die Frage, wie Sie Arbeitsgruppen definieren. Also sehr weit fortgeschritten war es ganz sicher, weil es schon unter Rot-Schwarz ein Thema und die Gesetznovelle relativ fertig war. Arbeitsgruppen gab es in der Form, dass sowohl dem Kabinett des Staatssekretärs als auch dem Kabinett des Finanzministers dieser Entwurf mit der Möglichkeit zur Stellungnahme und zu Ideen aller Art zu diesem Entwurf übermittelt wurde. Ob Sie das jetzt als Arbeitsgruppe verstehen wollen oder nicht, das sei dahingestellt, aber es hatte jeder die Möglichkeit, dort eine Meinung abzugeben. Wir haben sie genützt, der Staatssekretär nicht.

So, und was war noch? Entschuldigung! Der vorletzte Absatz, der zweite Absatz. Mit eingebunden war er in der Form, dass am 1.2. ein E-Mail mit dem entsprechenden Gesetzentwurf an seine Büroleiterin gegangen ist, dass er dann offenbar auch weitergeleitet bekommen hat, zumindest ist das seiner Aussage so zu entnehmen, ja, also war er mit eingebunden. Damals war es natürlich ein bisschen schwierig für uns, bezüglich der Spiegelung herauszufinden – da wir einen Staatssekretär hatten, das ist schon richtig –: Reicht die Zustimmung des Staatssekretärs oder reicht sie nicht, ja, oder braucht man noch zusätzlich die Zustimmung dieser Koordinierung. Das war am Anfang noch nicht ganz heraußen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordnete Kaufmann.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe keine Fragen, die Frau Mag. Schütz noch nicht bereits mehrmals beantwortet hätte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke. – Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben in Ihrem Eingangsstatement gesagt, dass Sie keinen Zugriff mehr auf Akten und Unterlagen haben, weil Sie ja nicht mehr im Finanzministerium arbeiten, und dass Sie in der Vorbereitung die Protokolle mit Stand September 2020 gelesen haben. Habe ich das richtig im Kopf?

Mag. Eva Schütz, BBA: Mhm.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie auch das Protokoll von Frau Glatz-Kremsner gelesen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nicht? Okay.

Mag. Eva Schütz, BBA: Gibt es das überhaupt schon? Ich glaube, das gibt es ja gar nicht, oder?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Doch, also ich habe es schon gelesen.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ist das schon veröffentlicht? (Ruf: Nein, ist noch nicht veröffentlicht!) Ich habe die auf der Parlamentshomepage gelesen, die man sich dort runterladen kann (Abg. Krainer: Mhm!), im Sinne der Vorbereitung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie irgendwelche Akten und Unterlagen zur Vorbereitung aus dem BMF bekommen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, habe ich nicht, aber bei der WKStA hat man mir einige Sachen vorgelegt, die ich dann aber auch wieder zurückgegeben habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Gut, vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte. – Keine Fragen.

Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ich hätte schon noch Fragen, und zwar: Wie hat man bei der Glücksspielnovelle 2019 besprochen, wie man etwas für den SpielerInnenschutz tun könnte?

Mag. Eva Schütz, BBA: Man hat doch einige Verschärfungen im Spielerschutz angedacht gehabt. Ich muss nur ehrlich sagen, ganz genau kann ich es nicht mehr wiedergeben. Also auf der einen Seite gab es dieses IP-Blocking, also im Onlinebereich gab es das IP-Blocking, die Sperrverfügung und eine Art Blacklist. Das sind jetzt die drei großen Sachen, die ich mir da noch mitgenommen habe. Und beim terrestrischen Vollzug, also bei den Casinos, gab es, glaube ich, die Idee, dass man Betriebe leichter schließen können soll, die illegales Glücksspiel betrieben haben, dass man irgendwie auch leichter auf die Automaten zugreifen können soll und dass man den Strafrahmen erhöht hätte.

Das waren jetzt so ein bissel ganz grob skizziert die Ideen, die es da gegeben hätte, und auch noch, dass man eine engere Zusammenarbeit zwischen der Finpol, also der Finanzpolizei, und der normalen Polizei in so Art Teams andachte – das gab es auch schon in verschiedenen Bundesländern –, dass man das also noch einmal stärker macht, damit man auch einen gewissen Zugriff auf diese illegalen Glücksspielzentren, -räume, -salons hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Im Allgemeinen geht es ja – keine Ahnung – beim SpielerInnenschutz eher darum, dass man die Geschwindigkeit verlangsamt, was die Einsätze anbelangt, oder die Einsätze verkleinert. War da nichts geplant?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, also mir ist nichts erinnerlich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist auch nie darüber geredet worden?

Mag. Eva Schütz, BBA: Wüsste ich nicht, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auch nicht vom Kabinett von Staatssekretär Fuchs, hat der irgendetwas eingebracht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Es ging sehr viel um das Thema Vollzugsverschärfung, auch im Zusammenspiel mit der Finanzpolizei. In Wirklichkeit war das Thema: Welche Kompetenzen hat die Finanzpolizei? Aber das, was Sie jetzt ansprechen, ist ja eher ein technisches Thema, nämlich wie man den Spielerschutz ausgestalten könnte. Dazu habe ich keine Wahrnehmungen, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, aber darum geht es eigentlich am Schluss.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ist mir nicht erinnerlich, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, uns ist nämlich aufgefallen, es gibt ja einen dezidierten Projektauftrag vom 1. Juni 2018 für diese Glücksspielnovelle 2019. Da wird alles Mögliche an Projektzielen und Nichtprojektzielen aufgezählt, aber es kommt das Wort SpielerInnenschutz einfach nicht einmal vor, auf 13 Seiten Projektantrag kommt es nicht einmal vor. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Mag. Eva Schütz, BBA (erheitert): Na, ich gebe Ihnen recht, dass man den Spielerschutz stärken soll und dass es da sicher auch effiziente Maßnahmen im technischen Bereich geben würde, aber ich habe keine Wahrnehmung dazu, also mir ist das noch nicht zu Ohren gekommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Würden Sie mir glauben, wenn ich Ihnen sage, es kommt auch nachher im gesamten Briefverkehr nicht einmal Spielerschutz oder Spielerschutzmaßnahmen vor.

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, es gab schon einen sehr breiten Konsens im BMF, dass der Spielerschutz gestärkt gehört und dass auch der Vollzug gestärkt gehört. Ich glaube, diesen Konsens gab es schon. Wie man das dann ausgestaltet, ob eben eher über die Schiene stärkerer Vollzug, Finanzpolizei, sehr stark seitens des Koalitionspartners gefordert, oder wie Sie das jetzt ausführen, über eine technische Verlangsamung et cetera, das ist dann eben die Frage, aber in die Richtung ging es nicht, also in Richtung technische Finanzfragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eben! Auf der Ebene gab es kein Begehren.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich kann mich wirklich nicht dran erinnern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat das auch niemand eingebracht?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich möchte es jetzt nicht ausschließen, dass es irgendwo steht, aber ich kann mich jetzt nicht dran erinnern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War das da auch nicht im Zuge der sagen wir Aufarbeitung des Scheiterns der ersten Glücksspielnovelle Thema?

Mag. Eva Schütz, BBA: Meiner Erinnerung nach nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auch von keinem anderen Kabinett?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, meiner Erinnerung nach nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ihrer Wahrnehmung nach nicht.

Zum Projektauftrag vom 1.6.2018 möchte ich Sie nochmals fragen: Wer kann so einen Projektauftrag an die Fachabteilung vergeben?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, also in Wirklichkeit hätte der Projektauftrag eigentlich, aber ich war da auch nicht involviert, von der Fachabteilung erstellt werden müssen, zum Teil auch ohne Auftrag. Und dann gab es ja noch eine Abteilung im BMF, das war dieses Multiprojektmanagement, die hätten das dann genau gemonitort, wie das wirklich funktioniert, dass die Schritte eingehalten werden. Unterschreiben und wirklich beauftragen hätte es aber der Minister müssen. (Abg. Tomaselli: Okay!) Ohne Unterschrift des Ministers kann man viele Projektaufträge basteln; die Frage ist dann halt, was noch kommt?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der Vorsitzende des Projektlenkungsausschusses war Edi Müller. (Auskunftsperson Schütz: Ja!) Kann er das selber beauftragen oder wird er von jemand anderem beauftragt?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein. Die Projektaufträge müsste wirklich der Minister absegnen, ja. Ich glaube nicht, dass ein Sektionschef das beauftragen kann.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kam dann also die Beauftragung in dem Fall von Minister Löger?

Mag. Eva Schütz, BBA: Das müsste dem Minister zur Kenntnis gebracht werden, der müsste dann sagen: Ich will das!, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was heißt „zur Kenntnis gebracht werden“?

Mag. Eva Schütz, BBA: Na ja, die Frage ist: Selber wird er auf die Idee nicht kommen, aber seine Unterschrift ist notwendig, das heißt, er muss zustimmen. Man kann jetzt nicht sagen, ja, er hat eh zugestimmt, sondern man müsste doch hingehen, also meiner Wahrnehmung nach, soweit ich mich erinnern kann, wie der Prozess war. Der Minister selber müsste sagen: Ich will so ein Projekt haben und das dann auch unterzeichnen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 2 Sekunden haben Sie noch.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich glaube, dass die Unterschrift vom Sektionschef für so etwas wirklich nicht ausreichend wäre.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie waren doch auch im Kabinett für die Glücksspielagenden zuständig, und es ist trotzdem nicht über Ihren Schreibtisch zum Beispiel zur Vorbearbeitung für den Minister gegangen?

Mag. Eva Schütz, BBA: Nein, ich war nicht zuständig für die Glücksspielagenden, das war der zuständige Referent. Ich wurde dafür aus dieser unguten Situation der Rückziehung dieses Gesetzes heraus nur viel mehr zuständig als für alle anderen Dinge, weil ich eben für die Gesetzwerdungsprozesse zuständig war. Da das der große Fehler, der erste große Fehler dieses Kabinetts war, war ich ehrlich gesagt auf einmal sehr viel mehr zuständig, als ich es sonst jemals gewesen wäre.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper, Sie sind am Wort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Magister, ich komme noch mal zurück zum Protokoll der Befragung von Thomas Schmid, das ich Ihnen vorgelegt habe, weil wir damit hier im Untersuchungsausschuss einen offenen Widerspruch zu den Aussagen von Ex-Staatssekretär Fuchs haben, der gemeint hat, nie bei IP-Blocking-Ausarbeitungen mitgewirkt und es nie freigegeben zu haben.

Demnach meine Bitte, zu sagen, ob Sie sich der Darstellung von Herrn Thomas Schmid anschließen können oder nicht. Das wäre zu reflektieren anhand der zwei Absätze, in denen Schmid ausführt, dass auf Arbeitsebene hier sehr wohl Austausch bestanden hat und man sich auch geeinigt hat. – Zitatende.

Mag. Eva Schütz, BBA: Ja, also das Thema Arbeitsgruppe habe ich vorher schon erläutert. Der Gesetzentwurf wurde dem Staatssekretariat am 1.2. übermittelt. Es gab die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, Vorschläge einzubringen, Ideen einzubringen. Diese Möglichkeit gab es.

Ich war einige Male, ich weiß jetzt wirklich nicht mehr, wie oft, auch mit dem Staatssekretariat, nämlich mit Frau Mag. Rochowanski, in Verbindung – ich meine, es waren vier Wochen, während denen das dort gelegen ist, das war auch kein kurzer Zeitraum –, um zu sagen, das liegt jetzt noch immer bei euch, seht ihr das positiv, wollt ihr das, wollt ihr das nicht, wie schaut es denn eigentlich aus. Da hat es immer geheißen: Ja, wir schauen, wir schauen. – Dann habe ich gesagt: Okay, dann schickt es aber auch einmal zurück. Was euch nicht passt, kann man auch ändern, besprechen, nur, dass wir halt weiterkommen. Meine Intention war sozusagen gar nicht so sehr, gibt es jetzt zehn VBÄs in FAGVG oder nicht. Ich wollte einfach das Gesetz weghaben.

So, also bezüglich der Freigabe muss man sagen, konnte sich Thomas Schmid natürlich schon darauf verlassen, dass, wenn ich etwas in Begutachtung schicke, es eine Freigabe vom Staatssekretär gibt. Darauf musste er sich auch verlassen, weil er nicht jede Art von Prozess in diesem Kabinett nachkontrollieren konnte.

Es war ein Missverständnis. Ich habe den Referenten gefragt. Ich habe gedacht, das ist in Ordnung. Ich habe es freigegeben. Dazu, dass er da in seiner Aussage sagt, er denkt, es war freigegeben, muss ich ehrlich sagen, das Recht dazu hatte er auch. Er konnte durchaus denken, dass es freigegeben war. Er war in diesen operativen Prozess in keinster Weise involviert, und wenn ich ein Gesetz in Begutachtung schicke, dann kann er davon ausgehen, dass es freigegeben ist.

Es hat dann natürlich einen entsprechenden Krach gegeben, und er hat gesagt: Macht diese Prozesse ordentlich!, und: So etwas darf nie wieder vorkommen, denn das ist unfassbar peinlich für alle Beteiligten! – Na, und damit hat er auch recht gehabt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das E-Mail ging am 1. Februar ans Büro des Herrn Vizekanzler, nicht an den Staatssekretär.

Mag. Eva Schütz, BBA: Auch an den Staatssekretär.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In der Folge dann.

Mag. Eva Schütz, BBA: An beide ging es. Ich habe allerdings dieses E-Mail nicht, weil ich keinen Zugang habe.

Ich beziehe mich jetzt auf die Aussage von Staatssekretär Fuchs, die veröffentlicht ist; und da sagt er, dass es an alle ging, auch an seine Büroleiterin, an Frau Mag. Rochowanski, am 1. Februar, und das diese, also Frau Mag. Rochowanski, ihm das dann am 2. Februar übermittelt hat. Daher weiß ich das. Ich hätte das E-Mail auch nicht mehr, es ging offenbar auch an mich – und es ging aber auch, da haben Sie völlig recht, an Claudia Holzer vom Kabinett des Vizekanzlers.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Dann bleibt der offene Widerspruch.

Mag. Eva Schütz, BBA: Schauen Sie! Da, das ist auf der Seite von seiner Einvernahme, auf der Seite 17.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 17, 18, ja. 17 unten, 18 oben. Noch kurz zu den Arbeitsabläufen: Sie waren ja Büroleiterin von Herrn Thomas Schmid als Generalsekretär, haben aber auch gemeint, Sie hätten gar keine Kenntnis seiner Termine. (Auskunftsperson Schütz: Mhm!) – Wie funktioniert das, wenn man - -

Mag. Eva Schütz, BBA: Eine Büroleiterin ist kein Sekretariat. Ja, also ich habe sehr viele Verwaltungsprojekte gehabt, eben diese sechs Stück, wo das BMF im Lead war. Ich habe eine - -, 80 Leute waren direkt dem Generalsekretariat unterstellt. Ich habe keine Termine für Thomas Schmid gemacht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zum Arbeitsprozess zwischen Thomas Schmid und Ex-Minister Löger, wie deren Zusammenarbeit funktioniert hat?

Mag. Eva Schütz, BBA: Also atmosphärisch war das ein ganz gutes Verhältnis. Die haben sich auch relativ oft zusammengesprochen, aber die Einzelheiten weiß ich nicht. Ich war nicht dabei, muss ich leider sagen. Wenn, dann waren es Thomas Schmid und Finanzminister Löger. Ich war bei keiner, oder ganz wenigen Besprechungen dabei, wo die beiden gewesen wären.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Worum ging es in den Besprechungen, bei denen Sie dabei waren?

Mag. Eva Schütz, BBA: Ich muss ehrlich sagen, ich kann mich nicht einmal - - Ich glaube, dass ich ein-, zweimal dabei war, aber ich wüsste nicht mal mehr, wann und ob, und auch nicht mehr, worum es damals ging. Also prinzipiell hat Thomas Schmid den Finanzminister selber getroffen. Es war ganz selten, dass Referenten oder so weiter dabei waren. Keine Ahnung, nichts Wichtiges. Termine, in erster Linie ging es natürlich sehr viel darum: Welche Termine nimmt der Minister wahr, wo geht er hin, wen trifft er, wie schaut sein Tagesplan aus, welche Veranstaltungen, welche Themenschwerpunkte? – Das Glücksspiel war keiner davon.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also es gab Termine zwischen Löger und Schmid, bei denen Sie anwesend waren, aber Sie können sich nicht erinnern, worum es ging?

Mag. Eva Schütz, BBA: Okay, also, ich weiß - -, ich nehme an, dass ich irgendwann einmal da auch dabei gewesen - - Ich wollte damit eigentlich nur ausdrücken, dass es großteils Löger/Schmid war, oder wie auch immer, und ich vielleicht auch ein-, zweimal dabei sein durfte, aber großteils nicht dabei war. Das war alles, was ich damit sagen wollte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön!

*****

Da die in der Verfahrensordnung vorgesehen Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, darf ich den Verfahrensrichter fragen, ob er noch Fragen hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, keine Fragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn das ebenfalls nicht der Fall ist und keine weiteren Fragen mehr vorliegen, so darf ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet erklären und bedanke mich bei Ihnen, sehr geehrte Frau Mag. Eva Schütz, BBA, und bei Ihrer Vertrauensperson.

*****



[1] Ursprünglicher Text: „[…] Generaldirektor Thomas Schmid […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] Generalsekretär Thomas Schmid […] “

[2] Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson:23.3.“ statt „23.1.“