109/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Kurt Parzer in der 20. Sitzung vom 20. Oktober 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 27. Jänner 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Kurt Parzer nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 01 27

                               Mag. Ernst Gödl                                                       Mag. Wolfgang Sobotka

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

20. Sitzung/medienöffentlich

 

Dienstag, 20. Oktober 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 20. Sitzung
10.07 Uhr – 23.30 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Ministerialrat Kurt Parzer

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme jetzt zu Ihnen, Herr Ministerialrat Kurt Parzer. Sie haben vor dem Sitzungssaal ein Datenblatt ausgefüllt. Entsprechen diese Daten der Wahrheit? (Auskunftsperson Parzer: Ja!)

Ich habe die Aufgabe, Ihnen eine Belehrung über Ihre heutige Position als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss zukommen zu lassen: Herr Ministerialrat Parzer, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen von Ihnen nicht an sich genommen werden, Sie dürfen davon keine Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Herr Vorsitzender, damit bin ich mit der Belehrung der Auskunftsperson am Ende.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben; diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Parzer: Ja, bitte!) Ich bitte darum.

Kurt Parzer: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich zunächst einmal vorstellen. Mein Name ist Kurt Parzer, ich bin als Ministerialrat stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung I/8 im Bundesministerium für Finanzen.

Die Abteilung I/8 ist für die Organisation der Steuer- und Zollverwaltung sowie für das Glücksspiel zuständig. Meine dienstliche Funktion erstreckt sich allerdings ausschließlich auf den Bereich Glücksspiel. Ich bin 1981 in die ÖGMV – die Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung –, eine damals dem Finanzministerium nachgeordnete Dienststelle, eingetreten und habe 1988 in das Finanzministerium, in die für Glücksspiel zuständige Abteilung gewechselt.

Seit knapp 40 Jahren bin ich also in der Glücksspielaufsicht tätig. Der Fachabteilung obliegen im Glücksspielbereich unter vielem anderen die Legistik, die rechtliche Auslegung des Glücksspielgesetzes, die Auswertung und allfällige Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Judikatur der nationalen Höchstgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofes, das Screening von mehr als 1 000 Verfahren jährlich vor den Landesverwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof, Amtsrevisionen gegen Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte und bis 31. Dezember dieses Jahres ebenso die ordnungspolitische Aufsicht über die Bundeskonzessionäre.

Die Fachabteilung ist daher Schnittstelle unter anderem zwischen dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, der Finanzprokuratur, dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, der Finanzpolizei, aber auch der Ressortleitung, den Landes- und Verfahrensbehörden und den Stakeholdern.

In all diesen Tätigkeiten werde ich von drei Mitarbeitern unterstützt. In Bezug auf diese und andere Aktivitäten darf ich Sie auf den vor Kurzem auf der BMF-Homepage veröffentlichten „Glücksspiel Bericht 2017–2019“ hinweisen, der die kohärente, also die ausgewogene Ausgestaltung des österreichischen Glücksspielmonopols mit detaillierten Angaben darstellt. Er soll insbesondere die Vollzugsbehörden und nationalen Gerichte in ihren Verfahren bei der unionsrechtlich gebotenen Kohärenzprüfung unterstützen.

Einen wesentlichen Input für die Arbeit der Fachabteilung[1] bilden die Regierungsprogramme und deren Auswertung auf ihre glücksspiel- beziehungsweise wettenrelevanten Inhalte und Vorhaben. In der jüngeren Vergangenheit waren solche Inhalte eine Kompetenzbereinigung zum Bund, die Stärkungen des Vollzuges gegen illegale Angebote oder auch die strafrechtliche Verfolgung organisierter krimineller Glücksspielstrukturen. Die Fachabteilung ist im Sinne einer modernen Verwaltung aber stets bemüht möglichst proaktiv tätig zu werden und entwickelt daher auch Projektentwürfe und mögliche Zukunftsmodelle. Sie ist im Rahmen des Vorschlagswesens auf Verwaltungsebene auch von der Sektionsleitung angehalten, solches in Überlegungen für zum Beispiel eine Steuerentlastungsreform oder Mittelfristplanungen einzumelden.

Im Hinblick auf die eingangs erwähnte Auslegung der Bestimmungen des Glücksspielgesetzes darf ich exemplarisch das Bescheinigungsverfahren nach § 31 Abs. 7 bis 9 Glücksspielgesetz für die Eignung und die Redlichkeit von Organwaltern bei Bundeskonzessionären ansprechen. Dieses Verfahren kommt etwa zur Anwendung, nachdem der Aufsichtsrat einen Geschäftsleiter bestellt hat. Die erwähnten Bestimmungen setzen die unionsrechtlich verstärkten Geldwäschevorbeugungen im Zuge der 4. Geldwäscherichtlinie der EU um und sind zum 31. Dezember 2016 in Kraft getreten. Sie stützen sich im Wesentlichen auf die einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes sowie auf die unverbindliche Richtlinie der Finanzmarktaufsicht. Im glücksspielrechtlichen Bescheinigungsverfahren ist aber zu berücksichtigen, dass bei Glücksspielunternehmen vergleichsweise ein deutlich geringeres volkswirtschaftliches Risiko als bei Kreditinstituten besteht.

Der Gesetzgeber hat für den Nachweis der Eignung und Leitungserfahrung zwei Varianten vorgesehen: erstens eine gesetzliche Eignungsvermutung, wenn also jemand nachweislich zumindest drei Jahre bei einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart, also einem Glücksspielunternehmen, tätig war; und zweitens – wenn die Voraussetzungen des Falles eins eben nicht erfüllt werden – eine Eignungsoption bei kürzerer Tätigkeit in einem Glücksspielunternehmen oder wenn die Erfahrung überhaupt anderweitig, etwa in anderen Branchen erworben wurde.

Nur im Fall zwei hat die Behörde innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums abzuwägen, ob die Anforderungen durch die bestellte Geschäftsleitungsperson ausreichend erfüllt werden. Hinsichtlich der erforderlichen Erfahrung ist anzuführen, dass diese auch dann vorliegen kann, wenn keine Erfahrung im Vertrieb und Marketing von zum Beispiel Glücksspielprodukten nachgewiesen wird, sondern in Bereichen, ohne die die beantragten Geschäfte der Konzession nicht ausgeübt werden dürften, wie zum Beispiel Finanzwesen, Spielerschutz, Geldwäsche oder Kriminalitätsvorbeugung et cetera. Solche Erfahrungen können als Glücksspielerfahrung gewertet werden. Für die Eignungsabwägung ist daher auch bedeutsam, für welchen Aufgabenbereich ein Organwalter bestellt wird, ob allenfalls Erfahrung im Finanzwesen vorliegt, wenn ein Organwalter zum CFO, zum Chief Financial Officer  also kaufmännischen Geschäftsführer –, vom Aufsichtsrat bestellt wird. Darüber hinaus wird auch die kollektive Eignung des Gesamtvorstandes zu beachten sein.

In Zusammenhang mit der Entwicklung der Konzessionserteilungsverfahren in 2011 wurde in Abstimmung mit der Finanzprokuratur eine Übersicht für geeignete Redlichkeits- und Eignungsnachweise für die Eigentümer beziehungsweise Beteiligten und für die Organwalter der Konzessionswerber erstellt. Diese bildet auch die Basis für das Bescheinigungsverfahren nach § 31b Glücksspielgesetz. Zu diesen Dokumenten zählen ein Strafregisterauszug, ein detaillierter Lebenslauf, eine eidesstattliche Erklärung im Sinne § 13 Gewerbeordnung, ein Auszug aus dem Konkursregister sowie Bestätigungen der Rückstandsfreiheit von Finanzamt und Sozialversicherung.

Da die Konzessionäre seither also sprich Bewerbungsverfahren  über diesen Wissensstand verfügen, werden diese Nachweise ohne besondere Aufforderung der Fachabteilung vorgelegt. Für gewöhnlich findet dies auch unmittelbar nach der Bestellung der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat statt. Auch ist der Gesetzgeber mit diesem Verfahren vom vormaligen Zustimmungsmodell auf ein Untersagungsmodell übergegangen. Gelangt die Behörde aufgrund der vorgelegten Nachweise zu dem Schluss, dass Eignung und Zuverlässigkeit nicht oder nicht mehr vorliegen, so kann sie der bestellten Person die Geschäftsführung untersagen. Da dies einen massiven Grundrechtseingriff in die Erwerbsfreiheit darstellt, bedarf es dafür aber eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens, in dem alle Parteirechte und Rechtsmittel zu wahren sind.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Bestellung und Abberufung von Organwaltern aktienrechtlich in die alleinige Kompetenz des Aufsichtsrats beziehungsweise der Hauptversammlung fallen. Seit 2017 ist § 31b Glücksspielgesetz dabei als sondergesetzliche Bestimmung von den Beschlussgremien der Konzessionäre zu beachten.

Wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber den Bereich Glücksspiele als Bundesmonopol eingerichtet. Allerdings kennt dieses Monopol einerseits Ausnahmen, zum Beispiel das Landesautomatenglücksspiel, und erfasst andererseits ähnliche Bereiche gar nicht, zum Beispiel Sportwetten, geschicklichkeitsdominierte Spiele und auch aktuellste glücksspielaffine Entwicklungen und Effekte wie Social Games, E-Sports oder Lootboxen. Wir stellen in Österreich also ein Spannungsfeld zwischen überbordender Kompetenzvielfalt und zunehmend ungeregelten Phänomenen fest.

Eine monopolistische Ausgestaltung des Glücksspielwesens ist unionsrechtlich zulässig, aber nur dann, wenn einerseits Allgemeininteressen und andererseits illegale Angebotsformen verfolgt werden. Dieses Verfolgungsgebot gegen illegale Angebotsformen übt im terrestrischen Angebot seit 2011 in erster Linie und mit hohem Verfolgungsdruck die Finanzpolizei aus, obwohl sie von Gesetz wegen nicht die erstinstanzliche Behörde ist, aber im Vorfeld Prüfungen und Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann.

Im Onlinebereich wird das Verfolgungsgebot durch punktuelle Einzelmaßnahmen des BMF gewahrt, die aber bereits höchstgerichtlich als nachbesserungswürdig beurteilt wurden. Es fehlt bis heute ein wirksames Maßnahmenbündel zum Beispiel aus IP-Blocking, Paymentblocking, Blacklisting und vor allem aber aus grenzüberschreitender Vorschreibung von Verwaltungsstrafen. Auf EU-Ebene wurden bisher keine geeigneten Maßnahmen beschlossen, sodass dies auf nationaler Ebene erfolgen muss.

Wird die Verfolgung illegaler Angebote insbesondere im Onlineglücksspiel nicht kohärent bewerkstelligt, so droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Eine Alternative dazu wäre etwa eine sanfte Marktöffnung, um derzeit illegales Angebot in ein legales Angebot umzuleiten; die EU nennt das Kanalisierungsgebot. Da es der Fachabteilung zukommt, verschiedene mögliche Wege aufzuzeigen, ist diese Alternative in mehreren der bereits erwähnten Zukunftsmodellen ebenfalls enthalten. Eine solche Lösung wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen aber frühestens ab 2027 möglich und bedarf – ebenso wie die Variante der Vollzugsverschärfung – eines politischen Konsenses sowie der Entscheidung des Gesetzgebers.

Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen und darf Sie einladen, Ihre Fragen zu stellen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank.

Ich ersuche nun den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte sehr.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Ministerialrat, ich habe einige Fragen vorbereitet: Ich möchte mich zunächst einmal nach dieser Glücksspielnovelle 2018 erkundigen. Können Sie uns etwas Näheres dazu erzählen? Das ist diese Novelle, die dann ja nicht in Kraft getreten ist, sondern die nach drei Tagen zurückgezogen wurde. Ich würde Sie bitten, dass Sie uns zur Entstehung und dann vor allem auch dazu, warum diese Novelle schon nach kurzer Zeit zurückgezogen worden ist, etwas sagen.

Kurt Parzer: Das werde ich gerne machen. Vielleicht eingangs zu den unterschiedlichen Inhalte dieser Novelle  Sie müssen sich das so vorstellen: Sie kennen diese Version der Novelle, die in Begutachtung gegangen ist. Jetzt ist es aber so, dass eine Ressortleitung natürlich verschiedene Inputs in Novellenvorhaben vorgibt oder aus vorbereiteten Unterlagen wieder herausnimmt und Ähnliches mehr. Das ist nichts Ungewöhnliches, das ist in anderen Ressorts sicher auch so. Letztendlich kam es dann zu dieser Begutachtungsversion. In dieser war meines Wissens das IP-Blocking enthalten, aber auch eine Verlagerung der Kompetenzen für die Aufsicht über die Bundeskonzessionäre.

Das wurde mehrfach mit dem Kabinett des Herrn Bundesministers abgestimmt. Letztendlich wurde das Go für die Begutachtung erteilt. Das bedeutet auf Ebene der Fachabteilung, dass ein elektronischer Akt erstellt wird, in dem die diversen Unterlagen enthalten sind, und von der Fachabteilung entsprechend der Vorgaben für die Weiterleitung des Aktes auf die Reise geschickt wird. Vom Kabinett wird das üblicherweise freigegeben. Nach dieser Freigabe werden die Dokumente in das E-Recht gestellt beziehungsweise an die diversen Adressaten versandt. Das hat auch so stattgefunden. Das war, glaube ich, am 26. Februar, soweit ich mich erinnere.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Am 26. Februar, zur Begutachtung verschickt?

Kurt Parzer: Wurde in Begutachtung verschickt, genau. Weiter war also nichts Besonderes - - als ich dann am 1. März ein Mail von den Casinos Austria bekommen habe, dass sie sich nicht ganz auskennen: Es ist gerade eine Nachricht bei ihnen eingelangt, dass diese Novelle als gegenstandslos zu betrachten sei. Warum bei ihnen? – Weil sie diesen als Betroffene vom Begutachtungsentwurf natürlich bekommen 

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das haben Sie von der Casag bekommen?

Kurt Parzer: Genau, von der Rechtsabteilung der Casinos Austria, und - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das war die erste Information, die Sie bekommen haben?

Kurt Parzer: Das war die erste Information. Also die Fachabteilung hat weder telefonisch noch sonst wie - - auch nicht dieses Mail, mit dem offenbar diese Rücknahme erfolgte, erhalten. Ja, aus meiner Sicht, würde ich natürlich sagen: sehr erstaunlich; aber es war so. Ich habe dann erst die Casag ersucht, mir dieses Mail weiterzuleiten, und so ist also die Fachabteilung vom Rückzug der Novelle informiert worden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer war der Adressat dieses Mails? Sie oder jemand anderer?

Kurt Parzer: Welches Mail meinen Sie jetzt?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Von der Casag, das die Casag Ihnen geschickt hat. Ist es an Sie persönlich gegangen (Auskunftsperson Parzer: Das ist an mich persönlich gegangen!), oder ist es ans Ministerium - -

Kurt Parzer: Das ist an mich persönlich gegangen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist an Sie persönlich gegangen? (Auskunftsperson Parzer: Ja!) – Okay.

Kurt Parzer: Und ich habe dann meinen Abteilungsleiter - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie war dann der weitere Verlauf? Die Novelle wurde ja nach kurzer Zeit zurückgezogen. Sie sind also erstmals von der Casag verständigt worden? (Auskunftsperson Parzer: Ja!) Wie war dann der weitere Verlauf? Sie sind nach kurzer Zeit, also nach drei Tagen, von der Casag verständigt worden. Wie ist das dann weitergegangen? Wie hat sich das im Haus ausgewirkt?

Kurt Parzer: Ich habe meinen Abteilungsleiter davon verständigt, und mein Abteilungsleiter hat den Sektionsleiter dazu verständigt. Weiter habe ich keine Veranlassungen getroffen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Warum wurde das zurückgezogen? Haben Sie dazu irgendwelche Kenntnisse?

Kurt Parzer: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also Sie wissen nicht - -

Kurt Parzer: Uns wurde weder mitgeteilt – also offiziell sozusagen im Haus –, dass es zurückgezogen war, noch wer es gemacht oder veranlasst hat, und auch kein Grund.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und Sie wissen das bis heute nicht, oder - -?

Kurt Parzer: Ich weiß das bis heute nicht. Ich verfolge die Wortprotokolle des Ausschusses, werde dadurch schlauer, oder nicht – je nachdem.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ist das üblich (Auskunftsperson Parzer: Nein!), dass schon nach kurzer Zeit ein Gesetzesvorhaben zurückgenommen wird? Das ist ja sicherlich etwas Außergewöhnliches gewesen, nicht?

Kurt Parzer: Ich bin ja medial schon zitiert worden: In meiner 35-jährigen Laufbahn habe ich so etwas im Glücksspielbereich noch nicht erlebt. Ja, das ist es. (Verfahrensrichter Pöschl: Mhm!) Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben auch nicht hinterfragt, warum das zurückgenommen worden ist? – Das ist doch an und für sich etwas Interessantes.

Kurt Parzer: Es gab Auskünfte aus dem Kabinett, dass es weiterer Überlegungen bedarf. Es gab, glaube ich, auch eine Aussage, die sich im Haus verbreitet hat, dass es in Kürze noch einmal in Begutachtung gehen soll, aber direkt habe ich keine Wahrnehmung dazu.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mhm, ja. Ich bin davon überzeugt, dass die Damen und Herren Abgeordneten Sie zu diesem Thema vielleicht noch näher befragen werden.

Ich komme zur Glücksspielnovelle 2019: Was sind Ihre Wahrnehmungen dazu? Sie haben dazu ein Fünfsäulenmodell mit Vorschlägen entwickelt. Können Sie uns das ein bisschen näher erklären?

Kurt Parzer: Vielleicht darf ich insofern eine kleine Korrektur anbringen, weil es 2019 keine Glücksspielnovelle gab.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Nein, gab es nicht, da haben Sie recht, aber einen Entwurf.

Kurt Parzer: Es gab, glaube ich – fragen Sie mich jetzt nicht genau! –, zehn oder 20 Entwürfe, die dauernd verändert wurden, Informationen der Fachabteilung zu möglichen Novellen. Letztendlich, wenn Sie sich umschauen: Es gibt bis heute keine. Ich weiß aber, was Sie angesprochen haben – ich habe das im Eingangsstatement schon kurz erwähnt –: Das sagenumwobene Fünfsäulenmodell ist in Wahrheit nichts anderes als eines der möglichen Zukunftsmodelle, und zwar für eine relativ umfangreiche Neuregelung des Glücksspiels. Gewachsen ist das aus unterschiedlichen Regierungsprogrammen – also das IP-Blocking stammt ja schon aus 2016, glaube ich, und Ähnliches mehr –, und zwar aus der Notwendigkeit heraus, dass man gegen das illegale Onlineglücksspiel konkret etwas unternimmt und nicht nur punktuelle Versuche, die dann möglicherweise einer Prüfung vor Gericht standhalten, oder auch nicht. Das ist ja immer unsere Schwierigkeit, in der wir uns derzeit befinden.

Dazu kann ich auch gerne noch ausführen: Die fünf Säulen stehen für die unterschiedlichen Bereiche des Glücksspiels, also Spielbanken, Onlineglücksspiel, Glücksspielautomaten, Wetten und Lotterieprodukte. Etwas, das ich auch schon im Eingangsstatement angesprochen habe, ist: So ein Modell wäre frühestens ab 2027 umsetzbar oder teilweise umsetzbar, weil die Lotterienkonzession eben bis Oktober 2027 läuft und die Spielbankenkonzessionen bis Ende 2027 beziehungsweise Ende 2030 laufen. Das ist also alles sehr weit in der Zukunft.

So ein Modell könnte Vor- und Nachteile haben – wie alles –, aber es würde eine weitgehende Kompetenzbereinigung beinhalten, es würde Regelungen im – wenn man so will – Abgabenbereich beinhalten, die im Glücksspielbereich historisch gewachsen sind. Es gibt also bei den Konzessionären bestimmte Positionen, die von der Bemessungsgrundlage abziehbar sind, und zwar nur bei den Bundeskonzessionären. Es fragt sich, ob das aus heutiger Sicht ausgewogen ist, es gibt ja andere Anbieter im Bereich des Glücksspiels. Einige solche Punkte sind also in diesem Fünfsäulenmodell enthalten, aber das Fünfsäulenmodell ist keine Glücksspielgesetznovelle. (Verfahrensrichter Pöschl: Nur ein Entwurf!) Es ist ein Entwurf gewesen, ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ein Entwurf, einer von vielen Entwürfen.

Ich hätte noch eine abschließende Frage an Sie. Es geht um die Bestellung von Herrn Mag. Peter Sidlo zum Vorstand der Casag. Sie waren da auch mit der Prüfung der Voraussetzungen befasst. Können Sie dazu ein paar Worte verlieren?

Kurt Parzer: Also da verweise ich wieder - - Ich habe das recht ausführlich dargestellt, wie das von der Fachabteilung gesehen wird und welche Schritte unternommen werden. Bei Mag. Sidlo hat sich das genauso abgespielt. Wir haben zu allen drei Vorständen – also letztlich dann Vorständen/Vorständinnen – diese von mir erwähnten Unterlagen bekommen, zu Sidlo eben auch einen ausführlichen Lebenslauf. Jetzt gab es bis zum 30. April, mit 1. Mai 2019 sollte ja diese Geschäftsführerfunktion beginnen, bis zu diesem Termin keinerlei Hinweise oder auch nur annähernd Punkte, die aus unserer Sicht gegen seine Bestellung gesprochen hätten. Es wurde zwar später einiges bekannt, wie wir alle wissen, aber bis zu diesem Termin gab es keinerlei Bedenken.

Man muss dazu auch noch sagen, dass die einzige Möglichkeit für die Behörde eine Untersagung der Geschäftsführertätigkeit darstellt. Das BMF stimmt ja jetzt nicht zu, wie es früher war, sondern hat als einzige Möglichkeit diese Untersagung, wie schon ausgeführt, in einem sehr ausführlichen Verwaltungsverfahren. Dafür gab es zu diesem Zeitpunkt aber keine Veranlassung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich danke Ihnen vielmals, Herr Ministerialrat.

Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Wir starten somit mit den Befragungen durch die Fraktionen. Im Sinne der Befragungsreihenfolge erteile ich Herrn Abgeordneten Stögmüller das Wort. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Grüß Gott, Herr Parzer, hier bei uns im Untersuchungsausschuss! Ich beginne vielleicht einmal mit etwas Allgemeinen. Wir haben Ihre Zeugenaussage gelesen, und Sie haben angegeben, dass es keinen Kontakt mit Staatssekretär Fuchs gab. Die Kommunikation lief nur über das BMF, also über das Kabinett vom BMF. Von wem kam diese Anweisung?

Kurt Parzer: Also konkret gab es eine Aufgabenzuweisung von Herrn Bundesminister Löger an Herrn Staatssekretär Fuchs für Zoll und Glücksspiel. Dazu gab es ein Schreiben, dieses Schreiben wurde von der Sektionsleitung an die untergeordneten Abteilungen weitergeleitet, wobei es eine Ergänzung gab – also das war nicht Bestandteil der Aufgabenzuteilung, sondern ein separates Begleitmail –, dass eine Kontaktnahme mit dem Büro des Herrn Staatssekretärs in diesen Angelegenheiten – Zoll und Glücksspiel – nach Freigabe des Kabinetts des Herrn Bundesministers zu erfolgen hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wurde diese Anweisung jemals zurückgenommen? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Kurt Parzer: Die Abteilung hatte davon keine Kenntnis, dass das jemals zurückgenommen wurde. Ich kann nur darauf verweisen, dass ich aufgrund des Wortprotokolls des Herrn Generalsekretärs hier im BMF Nachschau gehalten habe. Es gibt dazu tatsächlich einen Akt, der nicht in unsere Abteilung kommuniziert wurde. Wir haben davon keine Kenntnis gehabt, dass das aufgehoben wurde; Zeitraum circa ein Jahr – also die Aufgabenverteilung war im Jänner und die Rücknahme war dann im Dezember dieses Jahres.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Letzten Jahres.

Kurt Parzer: Letzten – Entschuldigung, ja, letzten Jahres, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gehen wir gleich zur ersten Glücksspielnovelle, nämlich die von 2018. Da haben Sie den Entwurf zur Glücksspielnovelle an das Kabinett geschickt, am 22.1., glaube ich, war das, so wie wir das den Akten entnommen haben. (Auskunftsperson Parzer: Ja!) Die Rückmeldung vom Kabinett: Kompetenzen vom BMF sollen ans Finanzamt übertragen werden. Warum war das so?

Kurt Parzer: Das war schon eine Vorstellung - - im Regierungsprogramm kann ich jetzt nicht sagen, aber das kam schon unter dem Kabinett Schelling, dass die unterschiedlichen Rollen des Finanzministeriums im Glücksspiel möglichst voneinander separiert werden sollten. Es gab dann sozusagen Untersuchungen auf unserer Ebene der Fachabteilung zu Vor- und Nachteilen einer Inhouselösung gegenüber einer externen Lösung, und das Kabinett hat dann letztendlich eine Inhouselösung, sprich die Übertragung an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, präferiert. So ist es letztlich jetzt auch ins FORG gekommen, wenn Sie so wollen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was war Ihre präferierte Lösung von der Abteilung?

Kurt Parzer: Die Übertragung an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat der Entwurf mit der Lizenzvergabe etwas zu tun? Vielleicht haben Sie auch die Aussage von Dr. Labak gelesen?

Kurt Parzer: Ich kann jetzt den Zusammenhang nicht erkennen. Mit welcher Lizenzvergabe meinen Sie jetzt?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hatte der Entwurf prinzipiell etwas mit der Lizenzvergabe zu tun?

Kurt Parzer: Nicht, dass ich wüsste.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren Casinolizenzen im Zusammenhang mit der Novelle 2018 ein Thema?

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gar nicht? Gab es Interventionen von Dritten im BMF im Zusammenhang mit der Novelle 2018?

Kurt Parzer: Also auf Ebene der Fachabteilung nicht, was anderes kann ich Ihnen nicht - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie auch keine Wahrnehmung dazu?

Kurt Parzer: Keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer hat da etwas angetrieben im BMF? Wer hat Ihnen die Weisungen gegeben? Wer war die treibende Kraft im Hintergrund?

Kurt Parzer: Darf ich das noch einmal hören? Das habe ich jetzt nicht - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer war die treibende Kraft im BMF, im Kabinett?

Kurt Parzer: Für diese Novelle?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja.

Kurt Parzer: Auch das ist schwierig zu sagen, denn, ich glaube, es gab bis zu fünf Personen, die mit uns Kontakt hatten. Es war auch schwer mitzuverfolgen, wer jetzt im Kabinett für das Glücksspiel zuständig ist. Da gab es mehrere Namen. Auch in der Entwicklung dieses Begutachtungsentwurfs hatten wir mit unterschiedlichen Personen im Kabinett Kontakt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche fünf Namen waren das?

Kurt Parzer: Das war Herr Rzepa, das war Frau Hieblinger-Schütz, Frau Laure, Herr Kudweis, Herr Krammer. Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Rolle hatte dabei Frau Hieblinger-Schütz? War sie besonders auffällig bei dem Thema, dass sie da viel gemacht hat, oder war sie besonders treibend in der - -

Kurt Parzer: Also mit Hieblinger-Schütz, glaube ich, war der Kontakt unmittelbar vor der Begutachtung. Es ist mir erinnerlich, dass er mit ihr intensiver war als mit anderen. Im Vorfeld dazu gab es mehrere - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren die Personen auch immer bei vorbereiteten Sitzungen anwesend?

Kurt Parzer: Das war auch sehr unterschiedlich. Manchmal war Frau Laure da und hat mit uns Kontakt gehabt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Weisungen dazu vom Generalsekretariat beziehungsweise vom Kabinett bekommen?

Kurt Parzer: Weisungen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja.

Kurt Parzer: Wenn Sie so wollen, gab es Entscheidungen, was in der Glücksspielgesetznovelle 2018, in dem zurückgezogenen Entwurf, enthalten sein sollte oder nicht enthalten sein sollte. Von der Fachabteilung aus ist man ja immer wieder beseelt, verschiedenste Punkte möglichst immer wieder zu erwähnen, die wichtig sind, wenn sie im Gesetz umgesetzt würden.Daher werden auch solche Papiere, in denen solche Dinge drinnen stehen, an das Kabinett geliefert. Dann kommt eine Entscheidung, und es wird zum Beispiel (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen) am 19. Jänner 2018 in einem Mail an die Abteilung von Herrn Rzepa aus dem Kabinett gesagt: Danke für die Entwürfe. Es soll nur das IP-Blocking kommen. Gut, dann arbeitet man in diese Richtung weiter.

Dann kommt (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen) am 25. Jänner ein anderes Mail: Neben dem IP-Blocking soll auch die Verlagerung der Agenden an das Finanzamt, die sogenannte Inhouselösung, enthalten sein. Ja, also dann wird der Entwurf wieder angepasst.

Es geht ja nicht nur um den Gesetzentwurf, sondern auch um sämtliche andere Dokumente, die Sie dann als Parlamentarier erhalten; also die WFA, Textgegenüberstellung, bla, bla, bla, alles, was dazugehört. Ja, das ist es.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen Ihnen das Dokument 16944, die Seiten 307, 308 vor. Das ist das Informationsblatt mit dem Titel „Info Kabinett HBM“ – Herr Bundesminister – „GSpG-Novelle“ – Glücksspielnovelle – „2018“.

Das stammt von Ihnen, ich komme zur Frage:

Kurt Parzer: Ich muss zuerst einmal schauen, worum es geht. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Also es stammt, wenn ich das richtig lese, zumindest aus unserer Abteilung. Ja, und was kann ich dazu jetzt - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wurden Sie aufgefordert, sozusagen so ein Extrainformationsblatt über IP-Blocking für den Herrn Bundesminister zu verfassen? Können Sie sich daran noch erinnern?

Kurt Parzer: Das kann durchaus sein; also die Fachabteilung hat so etwas sicher gemacht, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wurde ein solches für jedes Element der Glücksspielnovelle verfasst? Es geht da ja ganz spezifisch um das IP-Blocking. Ich kann Ihnen auch etwas vorlegen, dass es von Ihnen ist. Sie haben es nämlich an das Ministerium geschickt. Wir haben das E-Mail dazu.

Kurt Parzer: Okay, ja. Also ich kann das aus dem nicht erkennen, dass es von mir ist, aber - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, wir legen ein weiteres Dokument vor, das ist 66043, wenn ich mich nicht täusche. Nein, es ist auch aus dem gleichen Akt  Entschuldigung! –: 16944, Seite 306. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Kurt Parzer: Ja, okay! Und was kann ich jetzt dazu sagen, oder welche Frage hätten Sie dazu?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum gab es für dieses IP-Blocking einen besonderen Erklärungsbedarf für den Herrn Bundesminister? Und wer hat dieses Dokument angefordert?

Kurt Parzer: Ich schaue nur auf das Datum: 1. Februar. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Also wer es konkret angefordert hat oder wer es konkret im Kabinett angefordert hat, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Ich habe auch nicht mehr Aufzeichnungen, als aus dem E-Mail hier hervorgeht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie eine Wahrnehmung darüber, wer im Kabinett ein besonderes Interesse für das IP-Blocking gehabt hat? Warum gab es da Erklärungsbedarf? Gab es Konversationen, oder hat jemand aus dem Kabinett angerufen: Bitte, über das IP-Blocking bräuchten wir Infos für den Herrn Bundesminister.

Kurt Parzer: Ja, das IP-Blocking ist, wie bereits erwähnt, schon im Regierungsprogramm Schelling drinnen gestanden und ist immer wieder von der Fachabteilung gefordert worden, allein schon aus der Handlungsverpflichtung heraus, dass Österreich in irgendeiner Form das illegale Onlineglücksspiel verfolgen muss, um nicht Gefahr zu laufen, ein Vertragsverletzungsverfahren zu bekommen.

Eine Maßnahme ist, wie gesagt, dieses IP-Blocking. Das hat natürlich verschiedenste Auswirkungen: Einerseits muss es wer vollziehen können, andererseits geht damit einher, dass Anbieter, die auf dem österreichischen Markt zumeist Onlineglücksspiel, aber womöglich auch erlaubte Wettprodukte anbieten, davon betroffen sein werden und Ähnliches mehr, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, das ist uns klar. Wir möchten aber gerne wissen, wer das sozusagen erbeten hat. Es geht dann weiter. Wir legen noch zwei Dokumente vor: Es ist dies die „Steueragenda 2018“, das Dokument 66043, und das korrespondierende Dokument dazu mit der Nummer 7416. (Die Auskunftsperson liest in den ihr vorgelegten Schriftstücken.) Wir haben es Ihnen markiert. Hier geht es um eine Information an den Herrn Staatssekretär. Kennen Sie die Dokumente?

Kurt Parzer: Beide kenne ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welches kennen Sie schon? (Parzer: Bitte?) Welches kennen Sie dann schon?

Kurt Parzer: Die, die ich jetzt gerade bekommen habe, kenne ich beide nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die kennen sie nicht. Sie kennen auch den Anhang von Mitmesser Clemens, diesen Anhang zur Steueragenda, nicht? Wir haben das markiert: „Dänemark als europäischer Vorreiter bei der Regulierung von Online Glücksspiel“. Haben Sie davon schon einmal etwas gehört?

Kurt Parzer: Also ich kenne, wie gesagt, beide Papiere nicht. Ich kenne unterschiedliche Regelungen in Europa, wie mit Onlineglücksspiel umgegangen wird. Da gibt es sehr strikte Monopole – also was jetzt Onlineglücksspiel betrifft – wie zum Beispiel in Deutschland, wo bis auf ein Bundesland alles an Onlineglücksspiel verboten ist, und es gibt andere, wie hier zum Beispiel Dänemark, die einen sehr offenen Markt haben, was Onlineglücksspiel betrifft.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was ist das dänische Modell? Können Sie das erklären, wie die dort das IP-Blocking machen?

Kurt Parzer: Also konkret kenne ich es nicht. Diese Ausführungen stammen nicht von mir.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie kennen das dänische Modell nicht, dass es dort zu einer Liberalisierung - -

Kurt Parzer: Sie lesen ja hier ohnehin: „verfolgt einen offenen Ansatz iZm“ – im Zusammenhang mit – „Online Glückspiel und Online Wetten.“ – Also da reden wir nicht mehr von einem Monopol, sondern von einem Oligopol, wenn es zahllose Konzessionen gibt, also ohne Beschränkung. Eine sanfte Marktöffnung, wie ich sie erwähnt habe, kann durchaus anders ausschauen. Ich muss ja nicht uferlos Lizenzen vergeben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, richtig. Das sind zwei Dokumente aus dem Vizekanzleramt. Das ist ein halbes Jahr später, nach dem Zurückziehen der Glücksspielnovelle Nummer eins. Da ist es entstanden. Es geht um ein ganzes Argumentarium, wieso man das IP-Blocking für seriöse Glücksspielanbieter dringlich verhindern sollte, wenn Sie es durchlesen. Das würde im krassen Widerspruch zur Glücksspielnovelle Nummer zwei stehen, die man dann eben in Begutachtung geschickt und wieder zurückgezogen hat. Das ist richtig (Auskunftsperson Parzer: Also wie gesagt, ich kenne das nicht!), dass es das krasse Gegenteil von dem ist, was man im ersten Punkt eigentlich wollte, oder?

Kurt Parzer: Ich kenne beide Dokumente nicht. Ich kenne die Argumente sozusagen. Wenn Sie mich fragen, was die Vor- und Nachteile einer partiellen Marktöffnung sind, dann liegen diese Vor- und Nachteile auf der Hand. Sie können also hergehen und sagen: Okay, es gibt Anbieter in dem Bereich, die bieten Glücksspiel online an, ohne eine österreichische Lizenz, haben dafür aber neun österreichische Wettlizenzen, das ist möglicherweise sogar ein und derselbe Anbieter. Auf der einen Seite macht er etwas Illegales, auf der anderen etwas Legales. Jetzt stellt sich nur die Frage: Was verdient jemand aus welchem Bereich? Würde ein IP-Blocking kommen, dann würde er womöglich das illegale Glücksspielangebot nicht mehr anbieten können und daher auch keine Umsätze in Österreich machen, tja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die zwei Dokumente sind aber in dem, was sie wollen und wie sie vorgehen unterschiedlich. Die zwei Dokumente, die ich Ihnen vorgelegt habe, Sie sind nicht im Einklang mit der Novelle 2018.

Kurt Parzer: Die kenne ich beide nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie können sie jetzt durchlesen.

Kurt Parzer: Ja, und was soll ich jetzt daraus gewinnen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ob sie der Novelle 2018 entsprechen, oder ob sie zu ihr im Widerspruch stehen? (Auskunftsperson Parzer: Wenn jemand - -!) Wir wollen ja den politischen Zusammenhang herstellen, und es gibt einen zeitlichen Zusammenhang. Nach einem halben Jahr oder nach ein paar Monaten, nachdem die erste Novelle eingebracht worden und zurückgezogen worden ist, ist dann plötzlich das gekommen. Wir glauben oder ich glaube, dass ein Grund, dass man es zurückgezogen hat, der gewesen sein kann, dass direkt aus dem Vizekanzleramt eine Weisung oder eine Information gekommen ist, nach der der Begutachtungsentwurf bezüglich des IP-Blockings, also dem, was Sie da jetzt vorliegen haben, entsprechen sollte.

Kurt Parzer: Ich kann das nicht kommentieren. Ich kann nur sagen, wenn Sie sagen, da drinnen steht, dass die Novelle nicht kommen sollte und das hier begründet wird, dann steht das im Widerspruch zu diesem Novellenversuch.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Sie haben dazu im Finanzministerium keine Wahrnehmung gehabt?

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Eine Weisung, Information vom Kabinett, dass das dänische Modell ausgearbeitet werden sollte?

Kurt Parzer: Nein, überhaupt nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Ing. Norbert Hofer hat uns erzählt, dass das Vizekanzleramt als für die Spiegelung zuständiges Büro diesen Entwurf nicht zu Gesicht bekommen hat. Uns liegt aber die Rückmeldung vom BMVIT zum Entwurf vor – das legen wir auch vor, das ist 16944, Seite 310 –, die vom Vizekanzler übermittelt wurden. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Also irgendetwas kann doch da nicht stimmen? Wenn Sie sich es dann anschauen: Gab es eine Spiegelung oder gab es keine Spiegelung diesbezüglich?

Kurt Parzer: Ich wollte zum Vorigen, was Sie gesagt haben, noch etwas ergänzen: Irgendwie bemerkenswert ist – da Sie gesagt haben, diese Dokumente stammen aus der Zeit nach dieser Begutachtung –: Es gab im BMF am 23. März 2018 noch eine Besprechung mit unterschiedlichen Ministerien und – nicht mit dem Herrn Sta- - – mit dem Kabinett des Herrn Staatssekretärs zum IP-Blocking. Das dürfte mit diesem Dokument in Zusammenhang stehen, denn ein Argument des BMVIT war, dass die Telekom-Control-Kommission, die das Sperrverfahren führen sollte, nicht Verfahrensbehörde sein wollte. Das dürfte also in diesem Zusammenhang stehen.

Da gab es also, wie gesagt, schon nach der Novelle, nach dem Novellenvorhaben eine Besprechung bei uns im Haus. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Also wie gesagt, das geht auch nicht an mich. Das ist ein Mail von - - Ach so, ganz oben! Entschuldigung, das habe ich jetzt übersehen. Ja, „die Rückmeldung des BMVIT zum IP blocking“. Da geht es aber nur um die Umsetzung, nicht?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Um die Spiegelung geht es da. Es wird uns immer erzählt, dass keine Spiegelung stattgefunden hat. Hofer hat aber eine Spiegelung gemacht, oder ist das die Spiegelung? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Kurt Parzer: Keine Ahnung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber wenn es das BMVIT rückmeldet, dann ist das eine Spiegelung, oder? Also spiegeln im Ministerium - -

Kurt Parzer: Aber das ist ja nachher.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 15 Sekunden noch, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Ministerialrat Parzer! (Parzer: Ja!) Uns NEOS wäre es ein Anliegen, dass wir nach diesem Untersuchungsausschuss sicher sein können, dass das Glücksspielgesetz in Österreich eines ist, das nicht von sachfremden Argumenten und Einflüssen geleitet wurde, was ich bisher schon ein wenig befürchten muss.

IP-Blocking an sich wäre ja etwas sehr Vernünftiges, auch was den Spielerschutz betrifft. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, warum das unter der Regierung Kurz I nicht mehr Thema wurde?

Kurt Parzer: Also auf unserer Ebene ist es nach wie vor Thema. (Abg. Krisper: Mhm!) Also wir trommeln das IP-Blocking eben aus den schon gesagten Gründen  immer wieder, und selbst dann, wenn man, wenn Sie so wollen, ein Zukunftsmodell in ferner Zukunft umsetzen würde, bleiben ja immer noch illegale Anbieter über. Das IP-Blocking würde sich also auch dann nicht in Luft auflösen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist auch eine absurde Tatsache, dass das BMF, das ja Aufsicht führen und Spielerschutz betreiben sollte, andererseits durch die Besteuerung der Illegalen, durch die Zahlungen der illegalen Glücksspielanbieter sehr viel Geld einnimmt.

Kurt Parzer: Na, das ist sozusagen eine Bestimmung, die der Gesetzgeber so geschaffen hat, denn die Abgabenbestimmung hat ja kein Mascherl. Da steht ja nicht: Nur von den Braven und nicht von den Bösen. (Abg, Krisper: Genau!) Und daher hat man seit 2016 damit begonnen (Abg. Krisper: Die Illegalen!), auch die lizenzlosen Anbieter über diesen Abgabentatbestand zu informieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und da kommt ja einiges Geld herein.

Kurt Parzer: Da kommt einiges herein, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm; also IP-Blocking wäre auch im Sinne des Spielerschutzes zu befürworten und ist im Moment auf Ihrer Sachebene Thema, aber auf politischer anscheinend dann auch unter Kurz I nicht mehr. Onlinelizenzen wären an sich ja auch kein verwerfliches Thema, wenn auch im Interesse der Novomatic.

Eine dritte Sache wäre die Kompetenzverschiebung von der Landes- auf die Bundesebene für das vermeintlich kleine Glücksspiel, das ein solches ja gar nicht ist, weil man dabei in Stunden Monatsgehälter verspielen kann. Das würde auch dazu führen, dass Länder, die jetzt Verbotsländer sind, Bundesländer, die gesagt haben, wir wollen diese Maschinen nicht in unserem Land haben, über diese Türe das Glücksspiel wieder hineinbekämen.

Das war ja klar im „PROJEKTAUFTRAG“, Dokument 6721, Seite 10, Auftraggeber Löger, denn das Ziel „Bereinigung der Kompetenzvielfalt“, „Zusammenführung beim Bund“ liest man da auf Seite 10 und auch in weiterer Folge. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sie haben bei der WKStA ja ausgesagt, dass zu dieser Fragestellung ausschließlich das Kabinett des Bundesministers in Kontakt zu nehmen sei, Hieblinger-Schütz, Laure, Rzepa, Krammer, also die Personen, die um Thomas Schmid herum tätig waren, und es gab dementsprechend auch eine Besprechung mit Schmid, Laure, Hieblinger-Schütz am 23.3.2018. Ist das richtig? (Auskunftsperson Parzer: Entschuldigung! 23.10.?) 3.! (Auskunftsperson Parzer: 3.?) Ja, 2018.

Kurt Parzer: Ja, das ist die Besprechung, die ich schon erwähnt habe. (Abg. Krisper: Mhm!) Das war aber nicht nur eine zwischen vier Personen, das war eine ziemlich große Besprechung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was war dort Thema?

Kurt Parzer: Das IP-Blocking.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nur?

Kurt Parzer: Soweit ich sehe ja. Also es ging, das war das, das habe ich schon erwähnt - - Das Staatssekretariat war vertreten, das BMÖDS war vertreten und das BMVIT war vertreten und das Haus natürlich, also das BMF. Und da ging - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da sich auf dem Projektpapier die Kompetenzverschiebung vom Land auf den Bund findet: Welche Meinung, was für eine Position haben Sie zu dieser Regierungsprogrammidee vertreten?

Kurt Parzer: Die Kompetenzverschiebung ist in Wahrheit seit vielen Jahren ein Thema.

Das kommt aus dem Spielerschutz heraus, das kommt aus der Praxis heraus. Ich werde Ihnen noch ausführen, warum. (Abg. Krisper: Mhm!) Die Spielerschutzstelle des BMF hat 2016 eine Studie über die Auswirkungen der Glücksspielnovelle 2010 in Auftrag gegeben. (Abg. Krisper: Ja!) Die Ergebnisse dieser Studie sind sogar auf der BMF-Homepage veröffentlicht.

Ein markanter Punkt dieser Studie war, dass durch die Kompetenzzersplitterung der Spielerschutz nicht wesentlich vorangetrieben werden kann. Ich gebe zu bedenken: Wenn jemand heute Anbieter von Landesglücksspielautomaten ist, möglicherweise in allen Erlaubnisländern, und gleichzeitig Wetten anbietet, braucht er 14 verschiedene Bewilligungen. Das ist einmal die eine Geschichte. Die andere Geschichte ist: Es gibt 14 verschiedene Landesgesetze, die alle unterschiedliche Standards normieren.

Aussage dieser Studie zum Spielerschutz war: Wenn es eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen gäbe, gäbe es auch einheitliche Standards. Ob die jetzt verstärkt werden oder nicht, ist wieder ein anderes Kapitel, aber es gäbe eben eine übersichtliche Regelung, auch für Spieler. Daher ist aus unserer Sicht eine Kompetenzverschiebung zum Bund eine der möglichen Lösungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber die Studie sagt ja auch ganz klar, dass es befremdend ist, dass sich die letzte Novelle an die Fahnen geheftet hat, für den Spielerschutz sehr viel getan zu haben, weil die Einwurfhöhe, die Verlusthöhe, die mögliche Gewinnhöhe derartig hoch sind und die Taktung derartig schnell ist, dass es befremdlich ist, dass es zu dieser Änderung überhaupt kam.

Das heißt, das müsste wohl mit einem Heruntersetzen dieser Niveaus einhergehen, denn sonst hat man das vermeintlich kleine Glücksspiel zwar besser reguliert, aber dennoch die Gefahr, dass hier sehr viele Leute ihr Geld in hohem Ausmaß verspielen.

Kurt Parzer: Das mag sein, aber Sie dürfen ja auch die anderen Begleitbestimmungen nicht außer Acht lassen. Sie haben recht, was die Einsatzhöhe betrifft, aber das alleine zu betrachten wäre zu einfach. Es gibt ja alle möglichen Spielerschutzbestimmungen, die das noch einschränken: eine Betriebszeit, eine Distanzregelung, eine Höchstanzahl der Automaten et cetera. Das wirkt sich ja alles aus, abgesehen davon, dass dieser § 25 Abs. 3, die zentrale Spielerschutzbestimmung, ja auch auf den Landesautomatenbereich ausgerollt ist – sprich der zivilrechtliche Rückforderungsanspruch, wenn jemand die Spielerschutzbestimmungen missachten sollte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber dennoch ist es ein klares Ergebnis der Studie, dass diese Novelle in diesem Fall für den Spielerschutz schlecht war.

Ich lege Dokument 9690 vor (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), in dem Alice Schogger, Stabsstelle für Spielerschutz im BMF, zu den Forderungen meines Antrages zur Änderung des Glücksspielgesetzes gefragt wird und sich durchgehend positiv äußert, weil wir eben die Ideen dieser Studie, mit der Einwurfhöhe runterzugehen, mit der Mindestspieldauer hinaufzugehen, Abkühlphasen einzuführen – gerade für Spielsüchtige ganz wichtig –, einführen wollten, hoffend, dass nach Ibiza so etwas in diesem Land möglich ist. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Seite 12 zum Beispiel, eine Erhöhung der Mindestspieldauer: Da sagt sie, dass eben der jetzige Stand, nämlich eine schnelle Spielabfolge, „Gefährdungspotential von Spielen erhöht“, also dass – implizit – der Vorschlag demnach richtig ist. Klar drückt sie auf Seite 13 zur Abkühlphase aus, dass diese auch „interessant“ sei, dass die Tagesspieldauer zu verkürzen „sehr zu begrüßen“ sei – auch Seite 13 –, dass Maximalverlustlimit einzuziehen „zu befürworten“ sei. Ebenso sei unser Vorschlag, Gewinnobergrenzen zur Reduzierung des Suchtpotenzials einzuziehen, zu befürworten.

Kurt Parzer: Ich will das gar nicht bestreiten, dass das aus Sicht des Spielerschutzes möglicherweise sinnvoll sein sollte, aber es muss ja einen Konsens dazu geben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das wäre meine Frage gewesen. War das je Thema in irgendwelchen Diskussionen, dass man die - -

Kurt Parzer: Das müssen Sie Frau Schogger fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich frage Sie, ob Sie Wahrnehmungen haben, ob es bei Ihnen auf politischer Ebene, weil der Minister gesagt hat: Oh, eine Studie von meinem eigenen Ministerium, für die ich Geld ausgegeben habe, die sagt, man könnte Spielerschutz stärken, gut einführen und Sucht präventiv vorbeugen, wenn man da wieder runtergeht, das möchte ich machen!, oder auf sachlicher, auf fachlicher Ebene Stimmen dafür gab – so wie eine Alice Schogger, die sich zumindest reaktiv positiv äußert.

Kurt Parzer: Also wie gesagt, das ist eine Sache der Spielerschutzstelle, und deren Aufgabe ist es auch, das voranzutreiben, wenn es so sein soll.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben keine Wahrnehmungen, dass irgendjemand auf politischer oder fachlicher Ebene ein Interesse daran gehabt hätte?

Kurt Parzer: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil das theoretisch auch im Regierungsproramm hätte stehen können, aber das tat es leider nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 20 Sekunden noch, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die nehme ich in die nächste Runde mit, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Okay, alles klar.

Wir kommen somit zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stocker. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Ministerialrat, wenn Sie vielleicht noch kurz umreißen könnten, welche Aufgabe Sie persönlich und Ihre Abteilung im Zusammenhang mit der zurückgezogenen Novelle des Glücksspielgesetzes wahrgenommen haben!

Kurt Parzer: Das habe ich im Großen und Ganzen schon ausgeführt. Was würden Sie da gerne zusätzlich noch wissen?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): In welcher Weise Sie persönlich in diese Glücksspielgesetznovelle involviert waren, was Ihre ganz persönlichen Beiträge dazu waren.

Kurt Parzer: Also ich habe sicher an den unterschiedlichsten Informationen, die ins Kabinett gegangen sind, auf Wunsch des Kabinetts, an zehn, 15 – keine Ahnung – Entwürfen für gesetzliche Bestimmungen mitgewirkt, mit meinen Bediensteten in der Abteilung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie dann auch in der Abstimmung mit dem Kabinett mitgewirkt?

Kurt Parzer: Inwiefern jetzt Abstimmung? Was bezeichnen Sie als Abstimmung?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben bei Ihrem Einleitungsstatement zur Genesis im Zusammenhang mit dieser Novelle gesagt, dass diese Novelle dann mehrfach mit dem Kabinett des Bundesministers abgestimmt wurde. Meine Frage lautet: Waren Sie in diese Abstimmung einbezogen, und wenn ja, welche Abstimmungen haben Sie mit wem vorgenommen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Kurt Parzer: Also ich darf einmal erwähnen – auch schon ausgeführt –, dass (aus den Unterlagen vorlesend) am 19. Jänner 2018 ein Auftrag vom Kabinett an die Abteilung, an den Abteilungsleiter erging, über einen - -, im Gesetzentwurf nur das IP-Blocking vorzusehen. Das war am 19. Jänner.

Dann erfolgte darauf von meinem Abteilungsleiter eine Rückmeldung am 22. Jänner, um auszuloten, was jetzt wirklich genau in dieser Novelle - - welche Themen enthalten sein sollten oder tatsächlich nur das IP-Blocking.

Dann habe ich am 22. Jänner einen aktualisierten Gesetzentwurf samt den Materialien an das Kabinett übersandt.

Dann kam von mir ein Mail an Frau Mag. Hieblinger-Schütz, dass die Novelle zu notifizieren sei und was für Auswirkungen das auf den zeitlichen Ablauf haben wird.

Dann gab es auch am 23. Jänner einen Anpassungsbedarf in der WFA – also: wirtschaftliche Folgenabschätzung.

Dann gab es mit Frau Laure am 24. Jänner eine kurze Besprechung über diese Aufsichtsagenden, die das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel übernehmen sollte.

Dann kam am 25. Jänner über die Abteilungsleitung der Auftrag, dass nicht nur das IP-Blocking, sondern eben die Auslagerung der Agenden an das Finanzamt auch enthalten sein sollte.

Am 26. Jänner wurde der Elektronische Akt für das Begutachtungsverfahren erstellt.

Am 1. Februar wurde dann die Finalfassung an das Kabinett übermittelt.

Ebenfalls am 1. Februar kam ein Mail von Frau Hieblinger-Schütz an mich, dass das noch mit FPÖ und StS zu spiegeln ist, bevor es in Begutachtung geht.

Dann war über Auftrag des Kabinetts eine Info für den Herrn Bundesminister zu dieser Glücksspielgesetznovelle zu erstellen, ebenfalls am 1. Februar – ist ans Kabinett geschickt worden.

In der Zeit von 5. Februar bis 26. Februar gab es keine Veränderungen mehr, und am 26., wie gesagt, ist der Elak auf die Reise geschickt worden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben diese Chronologie jetzt mit dem Jänner 2018 und mit dem Hinweis begonnen, dass damals seitens des Kabinetts gesagt wurde, dass nur das IP-Blocking in diesem Entwurf enthalten sein soll. Ich entnehme daraus, dass es diesen Gesetzwerdungsprozess offensichtlich schon gegeben hat. Ist das richtig?

Kurt Parzer: Also, wie gesagt, ich habe schon ausgeführt, dass es schon aus 2016 heraus einen Gesetzestext zu der einen oder anderen Bestimmung gab. Die Fachabteilung ist immer proaktiv tätig.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wissen Sie, von wem die Initiative für diese Novellierung ausgegangen ist? War das etwas, das von der Fachabteilung an die Politik herangetragen wurde, oder war das umgekehrt? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Kurt Parzer: Also es sind sicher in Regierungsprogrammen enthaltene Punkte, wie gesagt, nicht nur aus dem von 2017, sondern auch schon von früher. Wie gesagt, ich habe ausgeführt, dass zum Beispiel die Idee der Kompetenzbereinigung aus der Studie aus 2016 stammt. Das wurde aufgegriffen, wie gesagt, aber in aller Regel sind es Regierungsprogramme, die Anlass dazu geben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Diese Chronologie, die Sie jetzt geschildert haben: Ist das jener Prozess, den Sie als abgestimmt mit dem Kabinett bezeichnen würden?

Kurt Parzer: Ja, selbstverständlich. Ja.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wissen Sie oder haben Sie Wahrnehmungen, dass darüber hinaus – bevor ein Gesetz in die Begutachtung geschickt wird – auch eine weitere politische Abstimmung zu erfolgen hätte?

Kurt Parzer: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, ob es so eine Abstimmung geben sollte, unabhängig davon, ob Sie selbst eine Wahrnehmung zur Abstimmung haben?

Kurt Parzer: Also wenn mir jemand schreibt, dass es eine Spiegelung mit FPÖ und StS geben muss, und die noch nicht erfolgt ist, dann heißt das übersetzt, es muss wohl eine politische Abstimmung geben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie in diese politische Abstimmung nicht eingebunden waren?

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie persönliche Wahrnehmungen dazu, ob diese Abstimmung hinsichtlich des Gesetzentwurfes, der zurückgezogen wurde, erfolgt ist?

Kurt Parzer: Dazu habe ich auch keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Kommen wir noch einmal zu dieser Novelle, die zurückgezogen wurde, zurück: Können Sie kurz ausführen, welche Auswirkungen diese Novelle für die Casag gehabt hätte?

Kurt Parzer: Das ist schwer vorherzusagen, weil ob das, was man sich davon erwartet, dann konkret eintrifft, ist wieder etwas anderes; aber IP-Blocking per se würde bedeuten, dass man im besten Fall illegale Anbieter zurückdrängt und das Angebot – jetzt nicht nur das Onlineangebot, aber möglicherweise auch das andere Glücksspielangebot in Österreich – dadurch profitiert.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben vorhin ausgeführt, dass die Zurückziehung der Novelle für Sie überraschend war. Meine Frage dazu: Haben Sie Wahrnehmungen, dass auch vorher, vor dieser Rückziehung, während Ihrer langjährigen Berufstätigkeit Gesetzesvorlagen wieder zurückgezogen worden sind?

Kurt Parzer: Wie schon ausgeführt, im Glücksspielbereich nicht. Habe ich - - ist noch nie vorgekommen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Und außerhalb des Glücksspielbereichs?

Kurt Parzer: Habe ich das nicht verfolgt, um ehrlich zu sein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Ihnen jetzt ein E-Mail, Dokumentnummer 6814, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein E-Mail, nicht an Sie gerichtet, sondern von Abteilungsleiter Hacker an Herrn Müller. In diesem E-Mail wird darauf Bezug genommen, dass „keine [...] interne Abstimmung“ dieses Gesetzentwurfes, der zurückgezogen wurde, „in der Koalition erfolgt sei“.

Haben Sie von diesem Schriftverkehr in irgendeiner Weise Kenntnis erlangt? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Kurt Parzer: Sie meinen das auf der vorletzten Seite?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Auf Seite 2 steht das: dass der Begutachtungsentwurf vom letzten Jahr wieder zurückgezogen wurde und „als Grund wurde intern genannt, dass keine [...] interne Abstimmung in der Koalition erfolgt sei“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) 

Kurt Parzer: Ja, kann sein, dass Herr Hacker das so kommuniziert bekommen hat, also die Wahrnehmung hatte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage war, ob Sie Kenntnis von diesem E-Mail-Verkehr haben? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kurt Parzer: Also ich kann nicht ausschließen, dass er es mir auch geschickt hat. Es geht hier nicht hervor, dass ich es tatsächlich gekriegt habe, aber das kann durchaus sein, dass er mir das separat geschickt hat, das kann ich jetzt nicht ausschließen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben aber vorhin dem Ausschuss mitgeteilt, Sie haben bis dato keine Kenntnis, warum das zurückgezogen wurde. Da steht drinnen, dass keine interne Abstimmung in der Koalition erfolgt ist. Das heißt, wenn Sie den Mailverkehr gekannt hätten, müssten Sie es eigentlich wissen, dass das ein Grund gewesen wäre.

Kurt Parzer: Soweit ich mich erinnere, habe ich das ja sogar selber erwähnt, dass es hausintern solche Gerüchte gegeben haben soll – das habe ich ja vorhin schon gesagt –, und ich glaube, ich habe sogar gesagt, dass es in Kürze noch einmal in Begutachtung hätte gehen sollen – so was ist auch durchs Haus gegeistert.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine abschließende Frage in dieser Runde bezieht sich auf Dokument Nummer 616. Das ist die Zeugeneinvernahme von Herrn Dr. Labak.

In dieser Zeugeneinvernahme findet sich unter anderem folgende Passage: Dass Frau Mag. Glatz-Kremsner ihn informiert hätte, dass es eine Intervention von Vizekanzler Strache gegeben hätte und dass deshalb die Rückziehung erfolgt sei. – Ist Ihnen von einer derartigen Intervention etwas bekannt? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kurt Parzer: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Es findet sich dann in dieser Aussage weiter: „Mag. Glatz-Kremsner und Mag. Hoscher haben dann noch mehrmals versucht, den Gesetzesentwurf wiederzubeleben, doch mir wurde von beiden mitgeteilt, dass sich die FPÖ diesem Ansinnen widersetzt.“ – Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie eine Wahrnehmung, dass sich überhaupt jemand gegen dieses Gesetzesvorhaben ausgesprochen hätte – politischer Natur?

Kurt Parzer: Ich habe überhaupt keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke.

Ich nehme die Restzeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen somit zur Fraktion der SPÖ. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind noch immer im BMF?

Kurt Parzer: Ja (Abg. Krainer: Ganz normal?), nicht mehr lange. (Abg. Stögmüller: Warum?)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nicht mehr lange? Aber nicht wegen uns?

Kurt Parzer: Aber wo! (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut.

Ich habe eine Frage: Sie haben vorhin gesagt, dass es quasi eine Weisung gab, dass Sie mit Fuchs oder mit seinen Mitarbeitern nicht reden sollen, sondern alles über das Kabinett von Löger laufen muss.

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Kenntnis davon, dass Bundesminister Löger in der Geschäftseinteilung Fuchs für Zoll und für Glücksspiel zuständig gemacht hat?

Kurt Parzer: Na, das war ja - - Dazu gibt es eine aktenmäßige Erledigung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. (Auskunftsperson Parzer: Ja!) – Ist das üblich im Finanzministerium, dass die Beamten, für die gemäß Geschäftseinteilung der Staatssekretär zuständig ist, mit ihm nicht reden dürfen? Ist das ein üblicher Vorgang im Finanzministerium?

Kurt Parzer: Also mir ist so etwas noch nicht untergekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist selbst im Finanzministerium unüblich?

Kurt Parzer (erheitert): Das kann ich Ihnen nicht kommentieren, was üblich ist, aber das habe ich noch - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben das in Ihren 40 Jahren aber noch nie erlebt?

Kurt Parzer: Das habe ich so noch nicht erlebt, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, weil ich habe das auch für reichlich absurd gehalten. Ich meine, dann mache ich ihn nicht dafür zuständig, wenn ich nicht will, dass er zuständig ist – aber gut.

Sie hatten zwei Besprechungen mit Mitarbeitern des Staatssekretärs, stimmt das?

Kurt Parzer: Genau, also mit dem Herrn Staatssekretär habe ich überhaupt nie Kontakt gehabt. (Abg. Krainer: Ja!) Es gab zwei Kontakte, wie erwähnt, eine Besprechung über das IP-Blocking, bei dem das Staatssekretariat vertreten war - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (aus den Unterlagen vorlesend): 23. März 2018 (Auskunftsperson Parzer: Genau, ja!), Einladung von Generalsekretär Schmid.

Kurt Parzer: Ja, und das Zweite war dann - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 31. Jänner 2019.

Kurt Parzer: Genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. War da dieses Fünfsäulenmodell – also wieder mehr oder weniger, dass halt das kleine Glücksspiel in ganz Österreich erlaubt ist und so weiter – bereits am 23. März 2018 Thema?

Kurt Parzer: Nein. Da ging es aber - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In der Unterlage am 31. Jänner 2019 war es aber schon enthalten.

Kurt Parzer: Da war es deshalb enthalten, weil erstmals sozusagen eine direkte Besprechung zwischen Kabinettsvertretern und der Fachabteilung stattgefunden hat und weil von uns aus angenommen wurde – ich meine, mehr oder weniger zu Recht angenommen wurde –, dass der Vertreter des Staatssekretariatskabinett von den möglichen Regelungen noch gar nicht Kenntnis hatte, also sprich, wir haben den Kollegen vorher nicht kennengelernt gehabt, und daher haben wir ihm sozusagen die Vorstellungen der Fachabteilung alle vorgestellt, und da war eines der Elemente auch dieses Fünfsäulenmodell.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der war ja erst 13 Monate im Haus (Auskunftsperson Parzer: Genau!) und erst seit 13 Monaten formal für den Glücksspielbereich zuständig, und das war das erste Mal, dass Sie direkt Kontakt hatten.

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dieses Fünfsäulenmodell taucht ja 2018 in allen möglichen Schriftverkehren zwischen Ihrer Fachabteilung und dem Kabinett Löger auf, also mit Laure, Hieblinger-Schütz, Herrn Krammer et cetera, also das ist ja immer wieder integraler Bestandteil. (Auskunftsperson Parzer: Es taucht immer wieder auf, ja!) Das heißt, für die Mitarbeiter von Fuchs war das im Jänner neu?

Kurt Parzer: Ich nehme es an, also ich kann Ihnen[2] das nicht bestätigen - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Für die Mitarbeiter von Löger kann es nicht neu gewesen sein.

Kurt Parzer: Nein, da ist es sicher schon mehrmals - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, weil die haben das schon zehn, 15 Mal - -

Kurt Parzer: Also ich kann Ihnen auch nicht bestätigen, ob es bis ins Kabinett vorgedrungen ist, denn das waren auch Vorschläge für die Steuerentlastungsreform und Ähnliches.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber das haben Sie ja selber Herrn Krammer geschickt, der im Kabinett arbeitet.

Kurt Parzer: Ja, kann schon - - (Abg. Krainer: Ja!) – Ja, aber wenn Sie sagen, zehn, 15 Mal, sage ich: Ist wahrscheinlich nicht jedes Mal bis ins Kabinett gekommen, aber das Kabinett wird es kennen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, also es sind sicher zehn, 15 Mal, dass das Kabinett das direkt bekommen hat – von den Akten.

Kurt Parzer: Kann schon sein, dass es öfters dorthin gelangte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das taucht aber erst im Herbst auf, in diesen Korrespondenzen? Haben Sie selber noch eine Erinnerung, wann das - -, weil, ganz ehrlich, es ja diesen Auftrag für ein neues Glücksspielgesetz gibt, diesen Projektauftrag, von dem Sie gesagt haben, der wurde nie wirklich erteilt – oder gibt es Ziele und Nichtziele? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Kurt Parzer: Vielleicht noch ein Wort zu diesem Projektauftrag. (Abg. Krainer: Ja!) Das (ein Schriftstück in die Höhe haltend) ist auch ein proaktives Papier der Abteilung. Das hat die Abteilung nie verlassen. Das ist auch nie beauftragt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, da stehen gewisse Ziele und gewisse Nichtziele drin.

Kurt Parzer: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Unter Nichtzielen steht zum Beispiel die Frage von Online und die Frage vom kleinen Glücksspiel drin (Auskunftsperson Parzer: Ja!), und plötzlich wird das aber zentraler Bestandteil dieser vorbereiteten Unterlagen für eine Gesetzesnovelle.

Kurt Parzer: Na ja, ich greife nur einen Punkt vom Regierungsprogramm 2017 heraus: Da ist zum Beispiel die Rede von der Übernahme von Onlinesportwetten ins Glücksspielgesetz. (Abg. Krainer: Ja!) Jetzt ist die Frage, ob das so Sinn macht, wenn man einen Wettbereich hat und man sozusagen einen Teil, nur den Onlineteil, ins Glücksspielgesetz übersiedelt und die restlichen terrestrischen Wetten bei den Ländern bleiben – tja, ich überlasse es Ihrer Beurteilung, ob das sehr sinnhaft ist oder nicht.

Dieses Fünfsäulenmodell ist dann aus solchen Ideen entstanden, dass man sagt: nicht die Zersplitterung eines Angebotsbereiches, sondern eine neue Regelung! Und in dieses Modell sind alle, wenn Sie so wollen, Vorstellungen der Fachabteilung eingeflossen, aber mehr ist damit auch nicht passiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Na ja, es ist jedenfalls Teil der ÖVP-Regierungspolitik gewesen, das sieht man ja in den Steuerreformkonzepten und so weiter; das hat ja offiziell Eingang in das Steuerreformpapier gefunden. 

Kurt Parzer: Ja, das ist richtig, aber es ist ja bis jetzt nie gekommen (Abg. Krainer: Ja, weil - -!), also nicht das Ganze, sondern auch einzelne Teile davon.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, weil Sie ja sowieso die dreimonatige Moratoriumsfrist haben, plus Ibiza, das halt die Koalition ein bissel schwer getroffen hat, und nun sind die jetzigen Koalitionsparteien in diesen Fragen wahrscheinlich noch weiter auseinander – das weiß ich nicht (Zwischenruf des Abg. Stögmüller), das werden ja Sie besser als ich beurteilen können. Sie sind ja schon ganz lange dort, Sie haben schon viele Regierungen kommen und gehen gesehen.

Kurt Parzer: Ja, natürlich. (Abg. Krainer: Ja!) Aber wie gesagt: Faktum ist, dass das ein Zukunftsmodell wäre, und vor 2027 braucht man – konkret jetzt – nicht einmal wirklich darüber reden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorhin haben Sie von 2023 gesprochen, weil da ja die ersten Landeskonzessionen auslaufen.

Kurt Parzer: Nein, ich habe nicht von 2023 gesprochen, ich habe immer von 2027 gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber im Akt steht drinnen, 2023 laufen die ersten - -

Kurt Parzer: Na, warum steht das drinnen? – Weil für bestimmte Dinge, wie Konzessionserteilungen neu, ein Verfahren entwickelt werden muss. (Abg. Krainer: Ja!) Wie Sie wissen, sind die letzten Konzessionserteilungen ja am Verfahren gescheitert, sprich, es muss ein neues Verfahren geben. Für das gibt es keine Expertise in der Fachabteilung, die muss man aufbauen, und daher steht dort drinnen, dass es eine gewisse Vorlaufzeit braucht. (Abg. Krainer: Mhm!) Und daraus wird - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und es gibt ja Konzessionen, die bereits 2023 auslaufen – kleines Glücksspiel Steiermark.

Kurt Parzer: Oberösterreich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Oder Oberösterreich. (Auskunftsperson Parzer: Ja!) Wenn das auf Bundesebene gehoben wird, muss das ja von dort - - Wie viele derartige einarmige Banditen wollten Sie pro 100 000 Einwohner zulassen, was war denn da die Linie?

Kurt Parzer: Also über Zahlen von Automaten ist überhaupt nie geredet worden, sondern es geht ja darum, ein stimmiges Konzept in Österreich umzusetzen. Ich habe Beschränkungen, also Höchstgerätebeschränkungen, in den Ländern, ich habe es für die Video-Lottery-Terminals und ich habe es für die Geräte in den Spielbanken – und daher ist es nicht Sache, jetzt diese Zahlen zu kübeln, sondern dafür ein stimmiges Konzept zu entwickeln.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen über eine Anzahl, die aus dem Kabinett pro 100 000 Einwohner in etwa vorgesehen gewesen wäre?

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie keine.

Haben Sie Wahrnehmungen, Sie sind ja sicher als Abteilung auch für Anfragebeantwortungen zuständig, wenn Abgeordnete eine Anfrage stellen, dann - -

Kurt Parzer: Wenn das Glücksspiel betroffen ist (Abg. Krainer: Ja!), sind wir mitbetroffen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass da Textbausteine von der Novomatic geliefert wurden?

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen jemals aufgefallen, dass nicht die Formulierungen, die Sie vorgeschlagen haben, sondern ganz andere Formulierungen verwendet wurden?

Kurt Parzer: Das habe ich jetzt nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen aufgefallen, dass bei Anfragebeantwortungen nicht Formulierungen, die Sie fachlich vorgeschlagen haben, verwendet wurden, sondern ganz andere Formulierungen? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Kurt Parzer: Ist mir nicht aufgefallen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen nicht aufgefallen?

Kurt Parzer: Welche wäre das? (Abg. Krainer: Bitte?) – Welche wäre das, welche Anfrage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, die werden wir vielleicht in einer späteren Runde vorlegen, da gibt es ja welche, wir haben ja den Verkehr. Da gibt es eine von der Liste Pilz, bei der die Novomatic die Textbausteine gleich direkt an das Kabinett geliefert hat. Das wird ja nicht über Sie gelaufen sein? (Auskunftsperson Parzer: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen!) Oder haben Sie die Novomatic jemals in die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen eingebunden?

Kurt Parzer: Ja, habe ich ja schon beantwortet: Fachabteilung wird, wenn Glücksspiel betroffen ist, mit eingebunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, stimmt, aber haben Sie die Novomatic um Hilfe ersucht?

Kurt Parzer: Nein, natürlich nicht. Ich kann das selber beantworten, ich brauche keine Novomatic.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, davon bin ich ausgegangen. Die Novomatic hat aber Textbausteine geliefert, hat es auch angeboten und geliefert.

Kurt Parzer: Also mir nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Also Ihnen ist das auch nie aufgefallen?

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut.

Haben Sie Wahrnehmungen, dass seitens des Parlaments IP-Blocking schon 2008, 2009, 2010 verlangt wurde – Zahlungsdienste, Einschränkungen und dergleichen?

Kurt Parzer: Also sie sind mir nicht erinnerlich, aber das kann durchaus der Fall sein, dass das schon einmal gefordert wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, es gibt sogar vom Juni 2010 eine Ausschussfeststellung (aus den Unterlagen vorlesend), in der ausdrücklich steht, dass vom Finanzausschuss erwartet wird, dass noch in dieser Legislaturperiode – die 2013 ausgelaufen ist – eine Überarbeitung der derzeitigen Regelung des Internetglücksspiels im Glücksspielgesetz quasi vorgelegt werden soll und insbesondere die technischen Möglichkeiten auszuloten seien, sprich IP-Blocking.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 10 Sekunden noch, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie zur Meinungsbildung im Parlament in diesen letzten zehn Jahren Wahrnehmungen?

Kurt Parzer: Also mir sind sie jetzt nicht konkret erinnerlich. Dass das Thema schon länger Thema ist, ist mir schon klar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut; nächste Runde. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen somit zur Fraktion der FPÖ. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Ministerialrat! Ich darf mich auch noch einmal auf das IP-Blocking beziehen – es tut mir leid, es muss so oft angesprochen werden! Ich darf Ihnen da ein E-Mail vorlegen, Dokument Nummer 6557, Seite 7.

Sie haben jetzt diesen Ablauf ohnehin auch schon geschildert, er ist schon zur Sprache gekommen. Wenn Sie sich das vielleicht kurz ansehen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das beginnt mit einem E-Mail von Ihnen an das Kabinett im Finanzministerium, 1. Februar, 13.31 Uhr, dass Sie sozusagen die Finalfassung zu dieser Glücksspielnovelle an das Kabinett übermitteln und darin erwähnen, dass die Begutachtung am 5. Februar beginnen soll.

Zu diesem Zeitpunkt: War das Ihre Angelegenheit, oder haben Sie sich auch Gedanken darüber gemacht, dass eben noch die Abstimmung mit dem Staatssekretariat erfolgen muss und dass das eigentlich auch zeitlich sehr eng ist, dass das von Donnerstagnachmittag bis zum 5.2. – nach dem Wochenende  sehr knapp wird?

Kurt Parzer: Soweit ich mich erinnern kann, hat die Fachabteilung mehrfach einen Legistikfahrplan erstellt, weil sich die Grundlage immer wieder geändert hat und das logischerweise verzögert hat. Das (auf das vorgelegte Schriftstück weisend) sind die Daten aus dem konkreten Legistikfahrplan, daher ging das so an das Kabinett. Die Antwort können Sie eh lesen, also sprich - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dann erhielten Sie die Antwort von Frau Hieblinger-Schütz (Auskunftsperson Parzer: Ja!), dass das noch gespiegelt werden muss.

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Hat Sie das gewundert, war das für Sie überraschend oder war klar: Okay, das ist der nächste Schritt!, oder haben Sie sich gedacht, der Herr Staatssekretär müsste das ja eigentlich schon bekommen haben?

Kurt Parzer: Also wir sind, wie schon erwähnt, immer davon ausgegangen, dass es nach wie vor den Maulkorberlass gibt, und daher ist das für mich nichts Besonderes gewesen, dass man das noch mit dem Staatssekretär besprechen muss. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut, das heißt, Sie waren nicht überrascht, weil Sie quasi wussten, es gilt der Maulkorberlass, es gibt keine Kommunikation mit dem Staatssekretariat oder keine Abstimmung.

Kurt Parzer: Also zumindest jetzt nicht auf Fachebene.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es gab also keine auf Fachebene (Auskunftsperson Parzer: Ja!), also zwischen den zuständigen Beamten im Ministerium und dem eigentlich für Glücksspiel zuständigen Staatssekretariat. Ihr Informationsstand war also: keine Kommunikation!, daher waren Sie nicht überrascht und haben das so zur Kenntnis genommen.

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben dann auch noch am 1. Februar zurückgeschrieben und haben um die Veranlassung der Spiegelung gebeten.

Kurt Parzer: Genau.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wenn ich Ihre Schilderungen im Eingangsstatement und hier zusammenfassen kann: Das Nächste, was Sie erfahren haben, war, dass das zurückgezogen worden ist – dass es in Begutachtung ging und zurückgezogen wurde.

Kurt Parzer: So ist es, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie wussten nicht warum oder haben sich auch nicht erkundigt? Ist es für Sie eine plausible Erklärung, dass es eben mangels der Spiegelung zurückgezogen wurde, dass dieser Schritt eben nicht erfolgt ist?

Kurt Parzer: Ich habe keinen Nachweis dafür, ob der Schritt erfolgt ist oder nicht erfolgt ist.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, Sie haben keinen Beleg. (Auskunftsperson Parzer: Ja!) Es gab auch hier im Untersuchungsausschuss schon mehrere Zeugen, die gemeint haben, es ist nicht zu dieser Spiegelung gekommen, daher war das eine formale Sache, dass es zurückgezogen wurde.

Kurt Parzer: Also wir haben laut Plan sozusagen weitergemacht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Das heißt, Sie haben sich in Glücksspielangelegenheiten an diesen Maulkorberlass, wie Sie es nennen, gehalten. Das steht ja im Widerspruch zur Bestallungsurkunde, auf die Sie ja schon Bezug genommen haben.

Staatssekretär Fuchs war ja eigentlich für das Glücksspiel zuständig. Laut Bestallungsurkunde wäre ja eigentlich vorgesehen gewesen, dass er in seinem Zuständigkeitsbereich, also auch im Glücksspiel, immer laufend zu informieren sei, also sozusagen über alle Anträge an die Bundesregierung auf dem Laufenden gehalten werden muss, eben gerade auch über Gesetzentwürfe, Verordnungen, Erlässe, Richtlinien, Stellungnahmen bei Begutachtungen. Das heißt, diese Weisung steht im Widerspruch zu dieser Bestallungsurkunde?

Kurt Parzer: Das kann ich nicht kommentieren, also sprich: Wir haben uns an diese Weisung gehalten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie haben sich sozusagen an die Weisung gehalten (Auskunftsperson Parzer: Ja!) und nicht an diese Urkunde, daran, was in der Bestallungsurkunde steht.

Kurt Parzer: So ist es, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und diese Weisung oder diese Vorgangsweise zogen Sie laut Ihrem Eingangsstatement, wenn ich Sie richtig verstanden habe, bis Mai 2019 durch? (Die Auskunftsperson nickt.)

Kurt Parzer: Wir haben das länger durchgezogen, als es offenbar vorgesehen war – mangels besseren Wissens.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Richtig, wir hatten ja die Aussage von Generalsekretär Schmid, der gemeint hat, Ende des Jahres 2018 wurde diese Weisung behoben und dann nicht mehr so gehandhabt. Das können Sie so nicht bestätigen, oder ist Ihnen – haben Sie gesagt – nicht zur Kenntnis gelangt.

Kurt Parzer: Es ist uns nicht zur Kenntnis gelangt, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Darum haben Sie weiterhin Herrn Staatssekretär Fuchs nicht informiert (Auskunftsperson Parzer: Ja!), sondern es ist alles über das Kabinett gelaufen. Sie haben ausschließlich mit dem Kabinett im Finanzministerium in Glücksspielangelegenheiten kommuniziert?

Kurt Parzer: Genau, bis zu dieser Besprechung dann – Kollege Krainer hat sie, glaube ich, erwähnt, 31. - - (Abg. Krainer: Jänner!) –, aber wie gesagt, vorher nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und das war ungewöhnlich, wie Sie auch schon festgestellt haben. War das in der Vorgängerregierung auch so, oder - -?

Kurt Parzer: Mir ist Derartiges nicht erinnerlich.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ist umgekehrt Herr Staatssekretär Fuchs einmal an Ihre Sektion herangetreten, mit Ideen, mit Input? Wie Sie zuerst gesagt haben, ist Input zu Gesetzesvorhaben vom Kabinett gekommen, wie Sie geschildert haben, einmal von Herrn Rzepa, einmal ich weiß nicht: Ist auch einmal Input von Herrn Staatssekretär Fuchs gekommen?

Kurt Parzer: Bis auf einmal nie, nämlich einmal im Zusammenhang mit der späteren Besprechung beider Kabinette mit der Fachabteilung. Im Vorfeld dazu gab es Vorschläge für eine Vollzugsstärkung im terrestrischen Bereich, also gegen Glücksspielautomaten oder Ähnliches. Das kam vom Kabinett, erstmalig über das Kabinett des Ministers und in weiterer Folge dann direkt vom Kabinett des Staatssekretärs.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber es kam zunächst vom Kabinett des Finanzministeriums.

Kurt Parzer: Genau. Ich glaube, Frau Hieblinger-Schütz hat mir das geschickt mit: Das sind die Vorstellungen des Herrn Staatssekretärs, oder so ähnlich hieß es in dem Mail.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, aber da ist es dann auch wieder übers Kabinett gelaufen und zu Ihnen in die Sektion.

Kurt Parzer: Ja, aber Direktkontakt gab es nie.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dass Herr Staatssekretär Fuchs oder seine Leute sich direkt an Sie, an die zuständigen Beamten fürs Glücksspiel mit Ideen, Input oder so gewandt haben, kam nicht vor?

Kurt Parzer: Mir ist nichts erinnerlich, nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Oder mit Vorstellungen über Lizenzvergabe oder eben Anregungen zur Erstellung von Gesetzentwürfen? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.)

Kurt Parzer: Nur dieses eine Mal, wie schon erwähnt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, gut.

Dann beziehe ich mich hier noch auf eine Anfragebeantwortung und darf diese noch vorlegen, das ist das Dokument 6078, Seite 1.

Wenn Sie sich das kurz ansehen: Es geht um eine parlamentarische Anfrage der NEOS von Herrn Abgeordnetem Schellhorn vom 19.9.2018 betreffend das Finanzministerium und dessen Rolle als Eigentümer und auch Aufsichtsorgan der Casinos Austria AG. Es geht hier eigentlich nicht so sehr um den Inhalt, sondern vor allem um den Ablauf, wie diese zustande kam. Es gab da die Frage 9: „Welche Verbesserungen plant das BMF“ – Finanzministerium –, „um besser gegen illegales Glücksspiel vorgehen zu können?“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage stand: „Die bestehenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen erachte ich [...] als ausreichend“.

Aus dem E-Mail-Verkehr, den ich hier vorgelegt habe, ergibt sich, dass Staatssekretär Fuchs die Beantwortung, diese Antwort hinterfragt hat und diese Meinung, diese Ansicht nicht vertritt, und daraus kann man den Schluss ziehen, dass er in die Anfragebeantwortung nicht miteinbezogen war.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich bitte Sie, zum Abschluss zu kommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Meine Frage dazu wäre: Wie sehen Sie das? Wurde Herr Staatssekretär Fuchs bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, die ja in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, miteinbezogen, informiert?

Kurt Parzer: Also das kann ich Ihnen nicht kommentieren, denn das ist ja ein E-Mail-Verkehr zwischen den hier Genannten. In welcher Weise er da einbezogen wurde oder nicht, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie wissen davon nichts, das war nicht in Ihrem - - Sie waren nicht damit befasst?

Kurt Parzer: Wie gesagt, es kann durchaus sein, dass die Fachabteilung bei der Beantwortung miteinbezogen wurde, um ihre Meinung einzubringen; aber das kann ich jetzt aus dem nicht so wirklich erkennen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir sind somit am Ende der ersten Befragungsrunde.

*****

Auf ausdrücklichen Wunsch darf ich die Sitzung für 5 Minuten unterbrechen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.07 Uhr bis 16.17 Uhr.)

*****

16.17

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen. Wir kommen in die zweite Befragungsrunde.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte sehr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir verteilen das Dokument 16944, die Seite 30. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da geht es um ein E-Mail von Ihnen an Herrn Mareich Martin. Ich habe mir den Satz markiert: „Nun hat sich der Entwurf aber wieder grundlegend geändert“. 

Der Zeitpunkt ist kurz vor der Zurückziehung. Was hat sich denn grundsätzlich geändert?

Kurt Parzer: Also soweit ich mich erinnern kann, stand das damit in Zusammenhang, dass die Auslagerung der Aufsicht jetzt wieder in diesem Entwurf integriert war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und das ist grundlegend, oder wie?

Kurt Parzer: Aus unserer Sicht schon, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum? Können Sie das vielleicht kurz erläutern?

Kurt Parzer: Weil sozusagen die Unterlagen wieder komplett verändert werden müssen, also nicht komplett, aber sie müssen alle punktuell verändert werden, damit - - Soweit ich mich entsinnen kann, ist es auch darum gegangen, dass das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Verfahrensbehörde für das angedachte IP‑Blocking auch Personal gebraucht hat, also sprich: da war die WFA anzupassen. Also das war, soweit ich mich erinnern kann, der Hintergrund.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gab am 23. März ja dieses Treffen, dieses Gespräch, diese Besprechung des Kabinetts mit Ihnen, mit Mitarbeitern des Kabinetts des Ministers und des Staatssekretärs Fuchs und Vertretern des BMÖDS und des BMVIT. Mich würde interessieren: Wer war denn bei diesem Treffen alles anwesend? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Kurt Parzer: Da muss ich passen, weil ich die Unterlage hier nicht in dieser Granulierung habe. Aus meiner Erinnerung heraus, aber das ist, wie gesagt nicht vollständig: Generalsekretär Schmid war dabei, Frau Hieblinger-Schütz, Frau Laure, Frau Rochowanski – welche Vertreter von den beiden anderen Ministerien, da muss ich passen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer aber war da inhaltlich irgendwie für das Spiegeln zuständig, waren das Kabinettsmitarbeiter?

Kurt Parzer: Kabinettsmitarbeiter waren auch da, ja, aber ob das jetzt alle waren, das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vom BMVIT haben Sie noch gar keinen, glaube ich, genannt.

Kurt Parzer: Na, ich sage[3] nur: von den beiden anderen Ministerien muss ich passen, das weiß ich jetzt nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und was wurde da besprochen?

Kurt Parzer: Da wurde prinzipiell die Unterlage besprochen, die das IP-Blocking vorsah, und ziemlich konkret - - Das BMVIT hat also eingewendet – das habe ich schon erwähnt, mit der Vollzugsbehörde –, dass die Telekom-Control-Kommission nicht die Verfahrensbehörde sein wollte, wie es der Entwurf ursprünglich vorgesehen hatte. Da haben wir dann gesagt: Okay, dann soll die Verfahrensführung halt das Finanzamt machen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da war aber der Entwurf schon zurückgezogen (Auskunftsperson Parzer: Ja, ja!), das heißt, es gab einen neuen Anschluss dazu (Auskunftsperson Parzer: Es gab einen neuen An- -!), bereits in diesem Zeitraum.

Kurt Parzer: Ja, das IP-Blocking war nach wie vor immer wieder Thema.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Trotz Zurückziehung (Auskunftsperson Parzer: Trotz Zurückziehung!), und in diesem einen Monat war das noch immer Thema (Auskunftsperson Parzer: Ja!), für das man das gesamte Kabinett (Auskunftsperson Parzer: Es war nach wie vor Thema - -!), Schmid, alle rundherum dazu holt und sagt: So, jetzt besprechen wir IP-Blocking!

Kurt Parzer: So sieht es aus, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und da war das dänische Modell nie - -? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen das Dokument 16988, Seite 5, vor. Das ist die Zeugeneinvernahme Ihrerseits.

Mich würde eigentlich nur interessieren: Wurde bereits im März, bei dieser Aussage, also am 23.3., wieder an einer neuen Novelle gearbeitet? Gab es da schon wieder einen Plan für eine neue Novelle? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kurt Parzer: Ja, und was darf ich Ihnen jetzt dazu sagen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dieses „‚Vorfühlen‘“, das da steht, war schon der erste Schritt hin zu einer neuen Novelle, und da wurde nie besprochen, was sozusagen in der alten Novelle das Problem war? Warum musste man da vorfühlen?

Kurt Parzer: Bei der Besprechung war das kein Thema, also sprich, warum die alte Novelle zurückgezogen wurde. Also ich kann mich nicht erinnern, dass das dort Thema war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie sagen: Herrn Mag. „Schmid habe ich bei einer Besprechung im Generalsekretariat, bei der es um das ‚Vorfühlen‘ betreffend IP-Blocking gegangen ist, getroffen.“

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was war dieses „‚Vorfühlen‘“ von Herrn Schmid, das er wollte? Erklären Sie dieses Vorfühlen bitte ein bisschen! Was wollte Herr Schmid?

Kurt Parzer: Das kann ich Ihnen nicht beantworten, was er vorfühlen wollte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): In der Zeugenaussage verwenden Sie ausdrücklich das Wort „Vorfühlen“, und mich würde interessieren: Was ist „das ‚Vorfühlen‘“?

Kurt Parzer: Ja, weil es ja darum gegangen ist, dass erstmals ein Zusammentreffen auf Expertenebene mit den zuständigen – also für das Sperrverfahren zuständigen –Ministerien stattgefunden hat, und da ist es darum gegangen, was die, also konkret das BMVIT, zu diesem Vorschlag, so wie es angedacht war, dass, wie gesagt, die TKK auch die Verfahrensbehörde sein sollte, sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber man hat doch im Vorfeld schon vor dem ersten Entwurf vorgefühlt. Warum brauchte man da wieder ein erneutes Vorfühlen? (Auskunftsperson Parzer: Also wir haben - -!) Wurde beim ersten nie vorgefühlt?

Kurt Parzer: Wir haben keine Vorstel- -, also vorher keinen Kontakt mit der TKK gehabt, soweit ich mich erinnere.

Das war ein Vorschlag von uns, dass das so geregelt werden könnte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Trotzdem ging das Gesetz dann ohne Vorfühlen in Begutachtung.

Kurt Parzer: Was meinen Sie jetzt: ohne Vorfühlen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie sagen, es gab bei dieser Besprechung am 23. sozusagen ein erstes Vorfühlen, und da ist aber (Auskunftsperson Parzer: Ja?) die erste Novelle schon längst - - da ist IP-Blocking bereits ein Bestandteil des Gesamten gewesen.

Kurt Parzer: Ja, das ist richtig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und warum musste man jetzt noch einmal vorfühlen? (Auskunftsperson Parzer: Das weiß ich nicht!) Ich verstehe das Vorfühlen nicht. Warum hat man da - - Das muss ja doch schon längst - -

Kurt Parzer: Ich habe keine Ahnung, weshalb. Möglicherweise gab es Einwendungen von den anderen Ministerien, aber nicht auf unserer Ebene.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das wurde bei dem Treffen nicht besprochen?

Kurt Parzer: Ich weiß auch nicht wirklich - - Ich habe diese Besprechung nicht anberaumt, die wurde offenbar entweder aus dem Kabinett oder Generalsekretariat anberaumt. Wir waren natürlich dazu eingeladen, daran teilzunehmen, aber - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Probleme haben Sie da aber zum Beispiel vom BMVIT oder vom BMÖDS mitbekommen?

Kurt Parzer: Die, die ich schon erwähnt habe. Die haben gemeint, sie wollen nicht Verfahrensbehörde für die TKK sein.

Der Hintergrund ist ja der: Im Glücksspielgesetz, in dieser Novelle wäre eine Sperrverfügung vorgesehen gewesen. Das heißt, zwei Dinge gehen damit einher, drei sogar: ein Auftrag, um wen es überhaupt geht, wer gesperrt werden soll; wer führt das Verfahren durch? – das ist ja genauso ein Verwaltungsverfahren mit Rechtsmitteln und Ähnlichem mehr –; und wer führt das technisch durch? Und da war es so gedacht, dass die technische Umsetzung, aber auch die Verfahrensführung bei der Telekom-Control-Kommission angesiedelt werden sollte. Offenbar waren die damit nicht einverstanden – das kann ich jetzt nur vermuten –, weil das in dieser Besprechung zur Aussage gekommen ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und das war der Grund für die Zurückziehung? Haben Sie diese Wahrnehmung bei dieser Besprechung gemacht?

Kurt Parzer: Die Wahrnehmung habe ich nicht gemacht. Das hat auch dort in der Besprechung keiner gesagt, dass das der Grund der Zurückziehung ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber IP-Blocking war nicht Konsens. Das war ja „das ‚Vorfühlen‘“ – es war nicht Konsens.

Kurt Parzer: Nein, wieso? Das war ja schon in der gescheiterten Novelle drinnen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, genau – und warum musste man dann noch einmal vorfühlen?

Kurt Parzer: Weiß ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (erheitert): Sie haben es ausgesagt.

Kurt Parzer (erheitert): Da ist es darum gegangen, dass man offenbar diesen - - Es kann ja durchaus so sein, wenn es wirklich ein Begutachtungsverfahren gegeben hätte – nehmen wir jetzt einmal an –, dann hätte wahrscheinlich das BMVIT eingemeldet: Wir wollen das nicht so. Das ist ja ein normaler Bestandteil eines Begutachtungsverfahrens, dass Betroffene aussagen, was gut in dem Vorschlag ist und was sie eher nicht wollen  also hätte ich wahrscheinlich erwartet, wenn das die Haltung des BMVIT für die TKK ist, dass so etwas im Begutachtungsverfahren vielleicht zurückkommt –, dann hätten wir darüber reden müssen, wie man es löst. – Gut.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen das Dokument 16944, Seite 316, vor. Das ist ein E-Mail vom 22.3. (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück), von Gustav Trefil, einen Tag vor dieser Besprechung. Darin gibt es eine Argumentation, warum eine Öffnung des Onlinebereichs denkbar ist, die aber viele Argumente dagegen anführt. Wissen Sie, wie das auf einmal wieder Thema wurde, obwohl ja IP-Blocking im Entwurf bereits verankert war? Das ist wieder die gleiche Frage: Warum wurde das wieder Thema? Woher kamen da plötzlich wieder Zweifel? Wer gab die Anweisung, das nochmals zu prüfen?

Sie haben das E-Mail auch bekommen, Sie müssen das also kennen. Auch da wird das dänische Modell beschrieben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Sie haben noch 10 Sekunden Redezeit.

Kurt Parzer: Nein, ich kann es Ihnen jetzt nicht wirklich kommentieren. Aber ich meine - - Einerseits habe ich Dänemark erwähnt, dass es unterschiedliche Regelungsmodelle in Europa gibt, wie gesagt, und Dänemark geht halt diesen Weg einer Marktöffnung. Aber woher jetzt konkret der Vorschlag kommt? – Offenbar, ich meine, da steht, glaube ich, davor „Fred“, oder wie? Kann sein, dass das der Abteilungsleiter aus einer Besprechung mitgebracht hat? Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das Vorbild Dänemark ist ja das, was der Vizekanzler auch wollte. Jetzt ist das plötzlich auch in Ihrem E-Mail, obwohl Sie zuerst gesagt haben, Sie haben keine Kenntnisse. Es gibt also Bestrebungen, das Modell Dänemark umzusetzen. Kam das in den Besprechungen vor? Es geht um die Liberalisierung der Onlineglücksspiels. Wer gab den Auftrag dazu?

Kurt Parzer: Das kann ich Ihnen nicht sagen, wer den Auftrag gegeben hat. Ich sehe das auch gar nicht als Auftrag, sondern es geht darum, abzuwägen, was das allenfalls für Folgen hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die sehr großzügig bemessene Redezeit ist vorbei. Ich darf bitten, dann in der dritten Runde fortzusetzen.

Wir kommen zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Ministerialrat! Ich lege Ihnen ein Dokument vor und würde Sie gerne fragen, ob Sie das kennen. Die Dokumentennummer ist 4509. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da schreibt am 1. März 2018 Hans-Jürgen Gaugl, stellvertretender Abteilungsleiter im BMF, an Melanie Laure, dass er informiert wurde, „dass Sie“ – also Laure – „die am 26. Februar 2018 […] gestartete Begutachtung stoppen wollen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass unser Herr Bundesminister die Begutachtung auch medienöffentlich bereits bestätigt hat […]. Selbstverständlich kann allerdings dem Auftrag entsprochen werden.“

Kurt Parzer: Kenne ich nicht, sehe ich zum ersten Mal.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da kriegt man das Gefühl, wenn man das liest – der Minister hat schon medienöffentlich etwas gesagt, nun kommt aber der Auftrag, das zu stoppen –, dass da eine gewisse seltsame Dynamik herrscht.

Die Antwort von Frau Laure an Herrn Gaugl – cc naturgemäß Hieblinger-Schütz und Heidrun Zanetta – am selben Tag, am 1. März 2018, ist: „nach Rücksprache mit GS Schmid darf ich Sie ersuchen, die unten genannte Begutachtung zurückzuziehen.“ – Das heißt, hiermit ist klar, dass Thomas Schmid darüber entschieden hat, obwohl der Minister leider schon medienöffentlich bestätigt hat, die Begutachtung zu stoppen.

Das sehen Sie zum ersten Mal?

Kurt Parzer: Interessantes Mail; sehe ich zum ersten Mal, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Das ist für uns ja generell die Frage im Untersuchungsausschuss – und ich halte das für ein sehr gutes Beispiel –, wer da entschieden hat, auch bei Dynamiken in Gesetzwerdungsprozessen: ob das Thomas Schmid war oder wie oft der Minister eigentlich da eingebunden war und Wünsche geäußert hat.

Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Minister Löger in irgendeiner Form informiert wurde, selbst Wünsche äußerte, Ideen einbrachte? – Denn so ein Mail spricht andere Worte.

Kurt Parzer: Kann ich Ihnen - - Ich kenne es nicht, also - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Keine Wahrnehmung dazu?

Kurt Parzer: Ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Andererseits, Einfluss anderer Seite, Dokumentennummer 6788: Das Mail kennen Sie, denn das ging an Sie. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Da wurden Sie gemeinsam mit Herrn Trefil am 15. Jänner 2019 von Melanie Laure gebeten, ob Sie nicht bei einem Termin dabei sein könnten, und zwar sollten die Glücksspielgesetzesnovelle und Lootboxen Thematiken sein. Angedacht ist bei diesem Termin offensichtlich die Teilnahme von Karlheinz Kopf, WKO-Generalsekretär, Nico Marchetti, Nationalratsabgeordneter, und Andy Samonig, Finanzreferent im ÖVP-Parlamentsklub.

Das heißt, da kam es zu diesem Termin, bei dem WKO und Parlamentsklub der ÖVP ihre Wünsche oder ihre Gedanken zu Gesetzesnovellen im BMF einbringen konnten. Erinnern Sie sich?

Kurt Parzer: Also ich erinnere mich nicht wirklich. (Abg. Krisper: Mhm!) Das Treffen hat es nicht gegeben, glaube ich. Was es gegeben hat, ist, dass eine - - Es hat eben einen Termin im Haus zu den Lootboxen gegeben – an das kann ich mich erinnern, aber ich müsste jetzt auch nachschauen, wann das war –, aber nicht in dieser Zusammensetzung. Also das hat meiner Erinnerung nach nicht stattgefunden.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 20 Sekunden noch, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es hätte das Steuerprivileg der Sonderjetons fallen sollen.

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum wurde das nicht umgesetzt?

Kurt Parzer: Das dürfen Sie mich nicht fragen. (Heiterkeit der Abg. Krisper.) Ich meine, Entschuldigung für diese Antwort, aber - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, nein, ich verstehe es, weil das - -

Kurt Parzer: Das ist ein Vorschlag der Fachabteilung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Kurt Parzer: Ich habe, glaube ich, schon erwähnt, dass es, ich will jetzt nicht sagen, historische Privilegien, aber Regelungen gibt, die vielleicht überholungsbedürftig sind – aber bis jetzt ist es nicht gekommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Ministerialrat, ich möchte mich in meiner Fragerunde mit der Casag beschäftigen: Im Aufsichtsrat der Casag ist ja auch das Finanzministerium durch Staatskommissäre vertreten. Welche Aufgabe haben diese im Aufsichtsrat?

Kurt Parzer: Also im Großen und Ganzen haben die Staatskommissäre zwei Aufgaben: einerseits die Beschlüsse des Aufsichtsrates wahrzunehmen und, so sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen sollten, entsprechende Einsprüche zu erheben, und die zweite Aufgabe ist, eine Rolle der Glücksspielaufsicht wahrzunehmen, weil wir einerseits eine Ex-ante-Kontrolle und hauptsächlich eine Ex-post-Kontrolle haben und die Staatskommissäre sozusagen ein wesentlicher Bestandteil der Ex-ante-Kontrolle sind. Das heißt, Beschlüsse eines Gremiums im Unternehmen werden der Aufsicht bekannt und die Aufsicht kann sich schon dementsprechend darauf einstellen, bevor es möglicherweise umgesetzt wird.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wer bestellt die Staatskommissäre und sind diese Kommissäre jemandem weisungsgebunden?

Kurt Parzer: Also die Bestellung erfolgt durch die Ressortleitung, und soweit ich weiß, sind sie unabhängig tätig.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wurde Ihnen in Ihrer Funktion in der Fachabteilung aus dem Aufsichtsrat berichtet?

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): In welcher Form?

Kurt Parzer: Per Mail, meistens kurz nach den entsprechenden Gremialsitzungen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Welchen Hintergrund hatten diese Informationen, und wie sind Sie damit umgegangen?

Kurt Parzer: Was meinen Sie? Also ich meine (Abg. Stocker: Wenn Sie - -), es gab ja viele Sitzungen, also ich weiß jetzt nicht, welche.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn Sie Berichte aus dem Aufsichtsrat erhalten - - (Auskunftsperson Parzer: Bitte?) Wenn Sie Berichte aus dem Aufsichtsrat der Casag erhalten (Auskunftsperson Parzer: Ja!), nehmen Sie dann eine Prüfung vor oder legen Sie diese einfach ab?

Kurt Parzer: Pfff – also eine Prüfung - - Wenn ein Staatskommissär zum Beispiel keinen Einspruch erhoben hat oder nicht offensichtlich Inhalte in dem Staatskommissärsbericht enthalten sind, die möglicherweise zu einer Prüfung Anlass geben könnten, dann wird es abgelegt. 

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn wir auf die Casag zurückkommen: Waren Ihnen aus den Berichten der Staatskommissäre Unstimmigkeiten innerhalb der Aktionärsstruktur bekannt?

Kurt Parzer: Also aus den Berichten der Staatskommissäre so gut wie nicht, nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): War Ihnen darüber hinaus bekannt, dass es Unstimmigkeiten im Aufsichtsrat gegeben hätte?

Kurt Parzer: Was mir bekannt ist, ist logischerweise die veränderte Eigentümerstruktur der Casinos Austria AG und dass diese Eigentümer möglicherweise unterschiedliche Ziele verfolgen und sich da unterschiedliche Sichtweisen ergeben haben; also sprich: Die Fachaufsicht bekommt mit einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen übermittelt. Dass es unterschiedliche Ansichten in der Casag, je nachdem, welcher Eigentümer die Ziele verfolgt, gibt, das ist uns schon klar gewesen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): War Ihnen das auch im Zusammenhang mit Vorstandsbestellungen bekannt?

Kurt Parzer: Noch einmal: Was?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Waren Ihnen auch Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung bekannt?

Kurt Parzer: Nicht, dass ich jetzt wüsste.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Ihnen ein Dokument vorlegen, die Nummer 491. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein Auszug aus den Chatprotokollen zwischen Strache und Neumann. Darin wird releviert, dass ein vierter Vorstand im Gespräch gewesen wäre, und Neumann schreibt an Schmid am 26.4.: „Irgendjemand von ÖBIB sollte sagen, dass 3 Vorstände reichen“. – Ist Ihnen irgendetwas bekannt (Auskunftsperson Parzer: Nein!), dass auch ein vierter Vorstand in Rede war.

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn wir zur Vorstandsbestellung von Mag. Sidlo kommen – Sie haben in Ihrem Einleitungsstatement ausführlich dargelegt, wie Sie diese Prüfung der Eignung vorgenommen haben –: Ist das auch für Mag. Sidlo so erfolgt?

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben gesagt, dass Sie bis April 2019 keine Bedenken hatten, wenn Sidlo zum Vorstand bestellt wird. Hatten Sie sie danach?

Kurt Parzer: Die Bedenken, wenn Sie so wollen, sind erst aufgekommen, als die kriminalpolizeilichen Ermittlungen begonnen haben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Welche Bedenken haben Sie da gehabt?

Kurt Parzer: Die Bedenken waren dahin gehend, dass die Fachabteilung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder vorbereitet hat.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Mit welchem Inhalt und auf welcher Grundlage?

Kurt Parzer: Also es ging darum, dass die Casinos Austria gesetzlich verpflichtet ist, die Fachabteilung oder die Aufsicht über solche Fälle zum Beispiel zu informieren, wenn entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden.

Das hat die Casag schriftlich vorgenommen, und tags darauf hat die Fachabteilung einen entsprechenden Akt vorbereitet, um Ermittlungshandlungen einzuleiten und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft um Amtshilfe zu ersuchen. Diese Vorbereitungen sind aber überholt worden, indem das BMF von der WKStA seinerzeit um Amtshilfe ersucht wurde.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Hat sich dadurch eine Änderung in Ihrer Einschätzung der Eignung von Herrn Mag. Sidlo ergeben?

Kurt Parzer: Das war sozusagen noch nicht Thema.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Na ja, ich frage Sie jetzt mit Ihrem Wissensstand: Hätte sich da eine Änderung Ihrer Einschätzung die Eignung betreffend ergeben?

Kurt Parzer: Ad hoc sicher nicht, weil es darum geht, dass Verdachtslagen in dieser Beurteilung nach § 31b keine Berücksichtigung finden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wie darf ich die Einschränkung „ad hoc“ verstehen?

Kurt Parzer: Wenn das Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sozusagen zu einem Schuldspruch von Sidlo gelangen würde und er noch Geschäftsführer wäre, dann würde das sicher eine neuerliche Prüfung auslösen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zur Fraktion der SPÖ. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen das Amtshilfeersuchen der WKStA bekannt?

Kurt Parzer: Entschuldigung, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Amtshilfeersuchen der WKStA?

Kurt Parzer: Ja, das kenne ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege es Ihnen trotzdem vor. Das ist Dokument  390, und auch gleich die Antwort, Dokument 476. (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.)

Kurt Parzer: Dazu muss ich allerdings erwähnen, dass ich die Antwort nicht kenne.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die kriegen Sie gleich!

Kurt Parzer: Nein, die kenne ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das geben wir dann gleich durch, ich wollte Ihnen nur einmal Zeit geben, sich das anzusehen. (Auskunftsperson Parzer: Ja!) Mir geht es vor allem um den 2. Punkt „Nachstehende Unterlagen, Dokumente, Akten, Daten bzw Kopien davon mögen übermittelt werden“.

Dann steht mehr oder weniger alles, was mit Glücksspiel, mit der Casag, mit der Novomatic und so weiter zu tun hat; und das vom Zeitraum Dezember 2017 bis Mai 2019. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Amtshilfeersuchen kennen Sie?

Kurt Parzer: Das Amtshilfeersuchen kenne ich, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie in die Beantwortung eingebunden?

Kurt Parzer: Nein, ich war nur in die, wie soll ich sagen, Zusammenstellung der Dokumente auf Fachabteilungsebene eingebunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt: An wen haben Sie alle Dokumente, die Sie hatten, geliefert?

Kurt Parzer: An einen speziell eingerichteten elektronischen Postkorb.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, wer diese Anfragebeantwortung koordiniert hat?

Kurt Parzer: Nein, weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Uns liegt ja die Antwort vor, sie ist von einer MMag. Elisabeth Gruber gekennzeichnet.

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist sie Ihnen bekannt?

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War sie für das Glücksspiel zuständig?

Kurt Parzer: Frau Mag. Gruber ist, wie gesagt, Abteilung I/5, für die Beteiligungen zuständig. (Abg. Krainer: Mhm!) – Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, was ich interessant finde? – Wenn Sie das durchschauen, sind es fast nur Unterlagen aus Ihrer Abteilung, aus der Glücksspielabteilung; die Unterlagen aus der Beteiligungsabteilung aber, in denen man nämlich sieht, wie das BMF, hier vor allem Schmid, die Abstimmung mit der Novomatic gemacht hat, diese Unterlagen, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen, wurden nicht an die WKStA übermittelt.

Sie haben aber keine Wahrnehmungen dazu?

Kurt Parzer: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir sehen nämlich hier ganz genau, was beantwortet wurde. Das sind die ersten vier Seiten – das ist alles aus Ihrer Abteilung.

Kurt Parzer: Ja, das ist zutreffend.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aus der Beteiligungsabteilung, die nämlich in der Tat hier eine - - Wir haben Anwaltsbriefe, in denen zwischen den Anwälten von Novomatic und von der Öbib das Stimmverhalten für die Hauptversammlung abgeklärt wird – und zwar ins Detail gehend, wer gewählt wird, wer wen wählt, wer wann nicht wählt. Dass man diese Hauptversammlung einfach Hand in Hand durchgeht, ist der WKStA nicht mitgeteilt worden.

Sie selbst haben aber keine Wahrnehmungen, weil Sie ja quasi Ihren Teil erfüllt haben. Wobei ganz ehrlich: Wir haben darin auch nicht alle Unterlagen von Ihnen, alle E-Mails und so weiter, die Sie mit dem Kabinett über dieses vorbereitete Fünfsäulenmodell und so weiter ausgetauscht haben, gefunden.

Kurt Parzer: Ich kann das nur so erklären, dass sowohl der Abteilungsleiter als auch Kollege Trefil und auch ich das jeweils separat gemacht haben. Es kann durchaus sein, dass es da Unterschiede gibt. Es kann auch durchaus sein, dass ich ein E-Mail nicht mehr habe, oder so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Denn das ist die Sammelantwort. (Auskunftsperson Parzer: Bitte? – Entschuldigung!) Das ist ja die Sammelantwort von allen zusammen.

Kurt Parzer: Aber wie gesagt: Ich kenne dieses Papier nicht. Ich kenne auch den Akt nicht, mit dem das offenbar erfolgt ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie wissen gar nicht, ob alle Sachen, die Sie an den elektronischen Briefkasten übermittelt haben, dann tatsächlich weitergeleitet wurden?

Kurt Parzer: Genau! Das weiß ich nicht, nein. Da müsste ich jetzt mit dem Dokument hergehen und - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, so viel Zeit haben wir heute nicht mehr. Ich kann Ihnen nur noch sagen, dass wir im Untersuchungsausschuss wesentlich mehr Material haben; vor allem aus der Beteiligungsabteilung, aber auch aus der Glücksspielabteilung, nämlich vor allem diese 2018er-Fünfsäulenmodell –E-Mails, die zwischen dem Kabinett und der Glücksspielabteilung hin- und hergehen.

Kurt Parzer: Ich kann nur sagen: Wir haben das in diesen elektronischen Postkorb gefüllt. Was davon übernommen wurde, wenn Sie es so wollen, davon habe ich keine Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 10 Sekunden noch bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Um das muss sich vor allem auch die WKStA kümmern. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der FPÖ. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Ministerialrat, ich darf das Dokument 6754 vorlegen. Darin geht es um ein E-Mail von Ihnen an das Kabinett im Finanzministerium, vom 19.4.2018, in Sachen „Spielbank im Burgenland/Parndorf“. Wenn Sie sich das bitte ansehen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Was können Sie uns darüber erzählen? Worum geht es da, oder was ist der Gegenstand Ihrer Anfrage ans Kabinett?

Kurt Parzer: Gegenstand war (in den Unterlagen blätternd) – Moment –, dass im April 2018 das Kabinett des Herrn Bundesministers, also konkret Frau Laure, einen Vorschlag zu einer Spielbank im Burgenland, konkret in Parndorf, der Fachabteilung zur Expertise übermittelt hat. Die Antwort können Sie ja hier lesen. Das war der Hintergrund. Sprich: Es gab – wie es jetzt noch der Fall ist – drei offene Spielbankkonzessionen, und das war offenbar ein Vorstoß, eine dieser Spielbanken in Parndorf errichten zu wollen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie sprechen darin von einer übermittelten Intervention. Was war damit gemeint?

Kurt Parzer: Das ist einfach eine Wortwahl, sprich: Da macht jemand von politischer Ebene einen Vorschlag an den Finanzminister.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Von wem ist das gemeint? – In der Anlage auf der zweiten Seite steht, dass das ein „Anliegen von Landeshauptmann Niessl“ im Burgenland war. Der Landeshauptmann wollte auch Herrn Finanzminister Löger zu einem Termin ins Burgenland einladen, um das zu besprechen. Also ist das mit Intervention gemeint, dieses Anliegen von Landeshauptmann Niessl?

Kurt Parzer: Ja, also der Vorschlag, und soweit ich mich entsinnen kann, sind bei den Argumenten ja lauter positive Dinge angeführt. (Abg. Fürst: Ja!) Aus Sicht der Fachabteilung haben solche Vorschläge nicht nur Positives, also wenn, dann müsste man beide Dinge beleuchten, und das, glaube ich, haben wir auch gemacht. Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es ging da aber um ein Anliegen des damaligen Landeshauptmannes Niessl aus dem Burgenland, sozusagen eine Lizenz für den Standort Parndorf für die Novomatic zu erteilen. Ist das der Inhalt?

Kurt Parzer: Wo steht Novomatic? – Entschuldigung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das ist die Frage, sozusagen geht es hier - -

Kurt Parzer: Also ich entsinne mich nicht, dass irgendwo von der Novomatic die Rede war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Da im „Status“ vom Standort Bruck an der Leitha gesprochen worden ist, und so weiter, dass hier Novomatic sei. Haben Sie es daraufhin nicht geprüft?

Kurt Parzer: Nein, also, dass das in einem Zusammenhang mit Novomatic wäre, ist mir neu. (Abg. Fürst: Mhm!) Wie gesagt, der Standort – da ist ein Hinweis darauf, dass es in Bruck an der Leitha eine Spielbank geben hätte sollen, aber soweit ich sehe, wird Novomatic nicht erwähnt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das ist Ihnen nicht bekannt. Sie haben sich also keine Gedanken darüber gemacht (Auskunftsperson Parzer: Nein!), wer dann die Lizenz bekommen sollte?

Kurt Parzer: Glauben Sie mir eines: Den Glauben, dass jemand Bestimmter eine Lizenz kriegen soll, kann die Fachabteilung überhaupt nicht bestätigen, denn es gibt ein internationales Ausschreibungsverfahren um eine Konzession, und da ist nicht abschätzbar, wie viele sich dafür bewerben und ob man sozusagen – selbst wenn das dieses Unternehmen wäre – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zug kommt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das ist völlig offen.

Kurt Parzer: Das ist aber nicht[4] der Fall, sozusagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja.

Nun ist ja ein zentraler Vorwurf, der Ihnen ja sicher bekannt ist und der auch hier Gegenstand im Untersuchungsausschuss ist, dieser angebliche Deal mit der Novomatic seitens der FPÖ, dass man sagt: Novomatic akzeptiert den FPÖ-nahen Kandidaten Sidlo, dafür würde man der Novomatic bei Lizenzen entgegenkommen.

Kurt Parzer: Das mag schon sein, aber - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Hätte die Freiheitliche Partei diese Möglichkeiten gehabt, darauf Einfluss zu nehmen?

Kurt Parzer: Das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, aber Sie beschreiben es ja. Wie diese Lizenzen vergeben werden?

Kurt Parzer: Mit einem internationalen, transparenten Ausschreibungsverfahren. Da kann sich eine Novomatic AG möglicherweise bewerben, aber auch andere, also sprich: Das ist ja keine sichere Sache, dass ich, wenn ich hier einen Impuls kriege, in Parndorf eine Spielbank vorschlage. Ich muss ein Verfahren führen. Es gibt derzeit keine Expertise für dieses Verfahren, nach wie vor nicht. Ich muss einen politischen Willen haben – wie es hier steht –, diese Spielbank auszuschreiben; nur aufgrund eines Papiers, wo Vorteile aufgelistet werden - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Staatssekretär Fuchs als Formalzuständiger für das Glücksspiel hätte diese Lizenzen nicht alleine ausschreiben können, sondern es bedarf einer internationalen Ausschreibung – so, wie Sie es hier festlegen (Auskunftsperson Parzer: Ja, selbstverständlich!), und dabei ist eben offen, wer sich bewirbt und auch offen, wer den Zuschlag bekommt?

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, es wäre ein untauglicher Deal gewesen, wenn es ihn gegeben hätte, weil ja die Freiheitliche Partei das so nicht alleine hätte umsetzen können. Darum geht es mir. Es geht um die Zuständigkeit für die Vergabe dieser Lizenz.

Kurt Parzer: Das kann nur entsprechend der Bestimmungen des Glücksspielgesetzes erfolgen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wer vergibt sie dann nach diesem Ausschreibungsverfahren?

Kurt Parzer: Also im Glücksspielgesetz steht der Bundesminister für Finanzen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Der Finanzminister ist dann letztendlich zuständig für die Vergabe der Lizenz?

Kurt Parzer: Ja, so steht es im Gesetz. Genau!

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nach diesem Ausschreibungsverfahren, das Sie hier beschrieben haben, und nach der politischen Willensbildung: Wie ist es dann mit diesem Projekt Parndorf weitergegangen? Haben Sie noch einmal etwas davon gehört?

Kurt Parzer: Nein, nie wieder.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dieses Schreiben war der Abschluss?

Kurt Parzer: Es gab ein Mail an die Fachabteilung und eines retour.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut, danke.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen in die dritte Befragungsrunde. Zu Wort gelangt Abgeordneter Stögmüller von den Grünen. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bleiben wir vielleicht noch ein bisschen bei der Novomatic: Eine Liberalisierung der Onlinelizenz mit gleichzeitigem IP-Blocking, wäre das etwas gewesen, was die Novomatic sehr attraktiv gefunden hätte? – Vor Gewinnoptimierung.

Kurt Parzer: Ein IP-Blocking und eine überschaubare Marktöffnung finden wahrscheinlich alle attraktiv, die derzeit entweder illegal anbieten oder gar nicht online anbieten. Also ich würde es nicht an einem bestimmten Unternehmen festmachen, sondern es wirkt sich auf alle aus.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Natürlich, aber es geht halt hier in diesem Untersuchungsausschuss hauptsächlich um die Novomatic.

Ich bleibe bei diesem dänischen Beispiel, weil Sie darüber auch mehrmals E-Mail-Korrespondenzen geführt haben und auch Informationen bekommen haben, und weil ich einfach ich nicht glaube, dass das bei der Besprechung nie angesprochen worden ist. Die Liberalisierung der Onlinelizenzen und gleichzeitiges IP-Blocking war nie Thema? Gab es da irgendwie ein Thema zu diesem Bereich?

Kurt Parzer: Mir ist nichts dergleichen in Erinnerung, wobei ich heute schon ausgeführt habe, dass das eine ohne das andere eine unvollständige Lösung ist, es sei denn, ich will den Markt gänzlich freigeben. Wenn ich das aber nicht tue, sondern an eine überschaubare Anzahl von Konzessionären denke, dann bauche ich für den Rest der illegalen Anbieter genauso ein IP-Blocking.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich lege dazu das Dokument 16944, die Seite 354, vor. Das ist eine Besprechung mit Bundesminister Löger, am 17. April 2018, um 18 Uhr. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Bei Punkt 2 sehen Sie handschriftlich ergänzt: einen Blitz und „IP-Blocking!?“ Können Sie es sehen (Auskunftsperson Parzer: Ja!), eine handschriftliche Notiz? (Auskunftsperson Parzer: Ja, ja, freilich!)

Haben Sie eine Wahrnehmung darüber, von wem dieser Blitz zum IP-Blocking sein kann? Einen Blitz würde ich jetzt einmal so interpretieren: Oje, da gibt es ein Problem!, oder: Achtung! Vorsicht!

Kurt Parzer: Also ich kann es nicht interpretieren. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, wer das hier hingeschrieben hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Anscheinend ist diese Person sehr überrascht beziehungsweise gibt es ein Problem mit dem IP-Blocking – sprich: am 17. April ist das bereits wieder Thema. Das heißt, es läuft durch, das IP-Blocking ist bei der gesamten Onlinevergabe das Hauptproblem.

Kurt Parzer: Also das ist ja die Folgewirkung, wenn Sie so wollen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren Sie bei dieser Besprechung mit dem Herrn Bundesminister dabei?

Kurt Parzer: Nein, war ich nicht, aber das ist das Problem bei diesem Punkt, wenn Sie so wollen. Wir haben in Österreich überwiegend Onlineanbieter, also Onlineglücksspielanbieter, die auch Onlinesportwetten anbieten – das wurde von mir schon erwähnt –, und ein IP-Blocking würde natürlich diejenigen, die beides anbieten, umsatzmäßig treffen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ein großes Unternehmen wie zum Beispiel die Novomatic hätte Vorteile, wenn der Markt liberalisiert werden würde?

Kurt Parzer: Wie gesagt, es haben alle Vorteile; vom IP-Blocking haben nur die Vorteile, die bisher schon mit Konzession anbieten oder die eine Bewilligung haben – nur vom IP-Blocking.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 20 Sekunden noch, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer wollte das IP-Blocking keinesfalls im Entwurf haben? Gab es irgendeine Kraft in Ihrer Abteilung, die das überhaupt nicht haben wollte (Auskunftsperson Parzer: Nein, ich habe keine Wahrnehmung dazu!), denn derjenige hat ja irgendwie vergessen, das hineinzuschreiben.

Kurt Parzer: Keine Ahnung, warum das hier so steht. Ich kann es Ihnen nicht kommentieren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, also wir stellen fest: Das IP-Blocking und die Onlinelizenz sind sozusagen genau die Knackpunkte bei der gesamten Geschichte. (Auskunftsperson Parzer: Das habe ich jetzt nicht gehört!) – Das IP-Blocking und die Onlinevergabe, also die Liberalisierung, sind genau die Punkte, die am 17. April auch Bundesminister Löger als Problem dargestellt worden sind, denn sie sind auch handschriftlich noch einmal ergänzt worden, das heißt, hier hat es sich noch gespießt.

Kurt Parzer: Ich kenne die Absicht des Schreibers dieser Anmerkung nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Ministerialrat, ich bin von meiner Seite mit dem Gesetzwerdungsprozess und den fraglichen Punkten, die für mich unverständlich waren, jetzt durch. Ich komme zurück zur Frage, wie unter Löger Anfragen beantwortet wurden.

Zu Ihrer Information lege ich Ihnen Dokument 9722 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist der Beantwortungsprozess im BMF quasi zur Anfrage von Kollegen Schellhorn und dann auch von mir in einem, weil das eine Folgeanfrage war. Meine Verständnisfrage wäre zunächst – oben, Seite 25, unten, Seite 3 –: Da steht Ihr Name und 9. Oktober 2018. Heißt das, dass die Version davor die von Ihnen verfasste ist und das Rotgeschriebene von Ihnen kommt? Oder heißt rot, dass es Ihnen nicht gefällt? Wenn Sie das sehen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kurt Parzer: Ich glaube schon, ja, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass es von Ihnen kommt? (Auskunftsperson Parzer: Bitte?) Dass es von Ihnen kommt? (Auskunftsperson Parzer: Ja!) Das heißt, die Passage auf Seite 25, wo DDr. Fuchs meint, das entspricht nicht den Tatsachen und er wollte das gern korrigieren lassen, nämlich: „Die bestehenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen“ – zum illegalen Glücksspiel – „erachte ich prinzipiell als ausreichend für einen erfolgreichen Vollzug“, ist von Ihnen? Sehen Sie das in der Mitte des Absatzes?

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das nehme ich jetzt so hin, aber ist auch die Antwort auf die Frage 6, auf Seite 24, von Ihnen?

Kurt Parzer: Also es sind ja Vorschläge, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber aus Ihrer Feder.

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kamen Sie zu dieser Argumentation in der Beantwortung der Frage 6, denn das ist genau die Beantwortung, die sich mit der Novomatic-Presseaussendung deckt.

Kurt Parzer: Ja, also ich kenne das insofern, als zumindest der eine Begriff der „Einzelfallentscheidung“ hier verwendet wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und auch „inhomogen“ alle drei Argumente der Novomatic.

Kurt Parzer: Das kann ich Ihnen so nicht kommentieren. Ich kenne die Presseaussendung der Novomatic nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie aber kommen Sie dann - -

Kurt Parzer: Eine Einzelfallentscheidung ist ein - - Also ich kenne sie aus der - - Sie haben sie dann einmal mitgeschickt, glaube ich, bei einer Folgeanfrage oder so. (Abg. Krisper: Genau!) „Einzelfallentscheidung“ ist ein juristischer Fachbegriff.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber ich fange jetzt nicht schon wieder an – ich habe auch nicht die Zeit –, dass das einfach nicht stimmt.

Ist das einfach nur Ihre intrinsische Meinung (Auskunftsperson Parzer: Ja!), ohne jeglichen Input von außen? (Auskunftsperson Parzer: Bitte?) Ohne jegliche Information von anderer Stelle, einfach Ihre - -

Kurt Parzer: Ohne jegliche Information! Das Urteil, das hier angesprochen wurde, ist ein OGH-Urteil – eines zivilrechtlichen Gerichtes –, und per se ist das eine Einzelfallentscheidung. Es ist auch deshalb eine Einzelfallentscheidung, weil es da um, soweit ich mich erinnere, landesrechtlich bewilligte Automaten geht (Kopfschütteln und Heiterkeit bei Abg. Krisper), Glücksspielautomaten (Abg. Krisper: Ja!) nach alter Rechtslage (Abg. Krisper: Ja!), und eine Verwaltungsbehörde jeden einzelnen Automaten beurteilen müsste. Ein Zivilgericht muss das nicht, sprich es ist für jeden Automaten - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Redezeit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich bin von Ihnen rechtlich nicht zu überzeugen. Ich wollte eigentlich nur klären, ob das aus Ihrer Feder kommt. Danke.

Kurt Parzer: Das mag schon sein, aber es ist so.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Ministerialrat, ich darf an meine vorhergehenden Fragen betreffend den Aufsichtsrat der Casag und die Vorstandsbestellungen anschließen.

Hat es für Sie im Zeitraum November 2019 den Aufsichtsrat der Casag betreffend Auffälligkeiten gegeben?

Kurt Parzer: Also es hat - - Mir sind jetzt keine Auffälligkeiten in Erinnerung, welche meinen Sie konkret?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Ihnen das Dokument mit der Nummer 6275 vorhalten, und zwar haben Sie ein E-Mail an mehrere Empfänger geschrieben, unter anderem auch an die Staatskommissäre. Ich würde Sie bitten, dieses E-Mail durchzulesen und mir dann mitzuteilen, welchen Hintergrund das hat. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kurt Parzer: Ja, da ist es darum gegangen, dass Handlungen des Aufsichtsrates der Casag möglicherweise - - oder in das Licht geraten sind, nicht gesetzeskonform gewesen zu sein. Der Aufsichtsrat hat beschlossen – diese Beschlussfassung ist hier erwähnt –, seine Handlungsweise untersuchen zu lassen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen sollte der Glücksspielaufsicht übermittelt werden und die Staatskommissäre, wie gesagt, sollten diesen Wunsch an den Aufsichtsrat herantragen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das ist sehr unkonkret. Könnten Sie bitte näher ausführen, welche Handlungsweisen des Aufsichtsrates damit gemeint sind.

Kurt Parzer: Der Aufsichtsrat hat untersuchen wollen, ob seine Handlungen im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung gesetzeskonform abgelaufen sind.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Woher haben Sie von diesen möglichen Gesetzesverletzungen Kenntnis erlangt?

Kurt Parzer: Also von den möglichen Gesetzesverletzungen habe ich nicht Kenntnis erlangt, sondern vom Beschluss des Aufsichtsrates, indem die Aufsichtsratsprotokolle in der Regel drei Monate nach der jeweiligen Sitzung oder nach der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat – Freigabe des Protokolls eben – an die Glücksspielaufsicht übermittelt werden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie zu diesem Zeitpunkt – das E-Mail ist vom 29.11. – das Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 13.11. schon gehabt?

Kurt Parzer: Keine Ahnung, weiß ich jetzt nicht auswendig.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich lege Ihnen das Dokument 6511 vor, das ist ein E-Mail des Staatskommissärs Lejsek an Sie, mit dem Protokoll dieser Sitzung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Haben Sie davon Kenntnis gehabt, haben Sie das schon gelesen gehabt, als Sie das E-Mail vom 29.11. geschrieben haben?

Kurt Parzer (in das vorgelegte Schriftstück blickend): Also nachdem Kollege Lejsek das am 18. November geschickt hat, werde ich das vorher schon gehabt haben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): War diese Aufsichtsratssitzung, dieses Protokoll, der Anlass für Ihre E-Mail vom 29.11.? (Auskunftsperson Parzer: Noch einmal, bitte!) War dieses Protokoll der Anlass für Ihr E-Mail vom 29.11.? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kurt Parzer: Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten – ich meine, ob das Protokoll das war –, weil dieses Gutachten (in dem Schriftstück blätternd), das angehängte Gutachten, der Fachabteilung auch direkt zugegangen ist. Das hat uns meiner Erinnerung nach die Rechtsabteilung der Casag auch übersandt.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Sie auf die Seite 3, letzter Absatz, hinweisen. (Auskunftsperson Parzer: Ja!) Wenn Sie den durchlesen, da geht es um diese für den 2.12. anberaumte Sitzung. Kann das der Anlass gewesen sein? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Kurt Parzer: Also das kann es gewesen sein, weil hier von einem Gutachten die Rede ist.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ja. Sie haben vorhin gesagt, in diesem Zeitraum hat es für Sie keine Auffälligkeiten im Aufsichtsrat der Casag gegeben.

Kurt Parzer: Ich habe gesagt, so sie mir erinnerlich sind.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ist das für Sie keine Auffälligkeit, wenn eine Sondersitzung mit einem Untersuchungsgegenstand Vorgänge Vorstandsbestellung beantragt wird? Ist das für Sie keine Auffälligkeit?

Kurt Parzer: So sie mir erinnerlich sind, ich meine - -

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): An das konnten Sie sich bei meiner Frage nicht mehr erinnern?

Kurt Parzer: Also ich kann mich erinnern, dass wir hier sozusagen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben, aber ob das jetzt konkret der Grund dafür ist, diese Zeile kann ich Ihnen nicht beantworten.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Und ein Ermittlungsverfahren ist für Sie in einem Aufsichtsrat auch nicht auffällig?

Kurt Parzer: Na, selbstverständlich ist es das.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich habe Sie aber vorhin gefragt, ob es Auffälligkeiten gegeben hat. Sie haben gesagt: Nein.

Kurt Parzer: Sie haben gemeint: im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Nein, mit dem Aufsichtsrat und im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung, worauf sich das genau bezieht. War das für Sie auffällig, oder nicht?

Kurt Parzer: Was war jetzt auffällig?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn es eine Untersuchung über eine Vorstandsbestellung im Aufsichtsrat gibt (Auskunftsperson Parzer: Ja!), Herr Ministerialrat, ist das für Sie eine Auffälligkeit, an die Sie sich erinnern, oder ist das alltäglich?

Kurt Parzer: Ja, selbstverständlich ist das eine Auffälligkeit. Wenn Sie aber sagen: Gab es Auffälligkeiten? (Abg. Stocker: Ja, sicher!) Was soll ich jetzt damit anfangen? Wenn Sie es konkretisieren, dann bin ich gerne bereit. Ich meine (auf die Unterlagen deutend), das ist ja eh Beweis genug dafür, dass es etwas gibt.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ja, wenn man es Ihnen vorhält, können Sie sich erinnern. Ich nehme das zur Kenntnis.

Nächste Frage: In diesen Aufsichtsratsprotokollen ist auf derselben Seite im dritten Absatz zu entnehmen, dass Herr Chvátal hier ausführt: “In einer ao. HV“ – außerordentlichen Hauptverhandlung –„würde Sazka das Misstrauen gegen Sidlo aussprechen, sonst könne es auch das BMF (gemeint in der Funktion als Glücksspielaufsichtsbehörde) tun.“ – Haben Sie dazu eine Wahrnehmung, dass das im Raum gestanden wäre?

Kurt Parzer (in den Unterlagen lesend): Also ich habe vorhin schon einmal ausgeführt, dass das Glücksspielgesetz nur eine einzige Maßnahme vorsieht, nämlich die  Untersagung der Geschäftsführung und dass eine solche dann stattfindet, wenn ein entsprechendes Gerichtsurteil oder ein Eintrag im Strafregister stattfindet. Also ich kenne die Mutmaßungen nicht, die die Sazka hier anstellt und die Schlussfolgerung, dass das BMF das dann tun könnte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Abschließende Frage: Ich lege Ihnen das Dokument 6237 vor, das das Protokoll der Aufsichtsratssitzung der Casag vom 2.12.2019 beinhaltet. Sie finden am Ende beim „Verteiler“, dass Ihnen das zur Kenntnis gebracht wurde und zwar „mdB“ – mit der Bitte – „um Info des Kabinetts des HBM“ – Herrn Bundesministers – „bei Bedarf“.

Haben Sie eine Information an das Kabinett erstattet? Wenn ja, welche?

Kurt Parzer: Also wenn Sie auf der ersten Seite ganz oben nachlesen, dann habe ich diesen Bericht dem Abteilungsleiter der I/8 zur allfälligen Weiterleitung an das Kabinett des Herrn Ministers vorgelegt. Also ich habe das nicht gemacht; da müssten Sie den Herrn Abteilungsleiter fragen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das heißt, von Ihrer Seite war keine Notwendigkeit einer Information des Kabinetts gegeben?

Kurt Parzer: Keine Notwendigkeit; ich habe das an den Abteilungsleiter weitergeleitet.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Zu Wort gelangt die Fraktion der SPÖ; Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich wollte mich nur beim Herrn Ministerialrat bedanken; ich habe keine weiteren Fragen. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Somit gelangt Frau Abgeordnete Fürst zu Wort. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Noch einmal zur Besetzung von Kandidat Peter Sidlo bei der Casag; Sie haben eingangs schon darauf Bezug genommen. Was ist Ihre Aufgabe, wenn es zur Vorstandsbestellung bei der Casag kommt? Sie bekommen, haben Sie erwähnt, die Lebensläufe oder die Bewerbungen sozusagen auf den Tisch?

Kurt Parzer: Wir bekommen sozusagen eine Vollzugsinformation, dass ein entsprechender Beschluss im Aufsichtsrat stattgefunden hat, und angeschlossen sind alle Dokumente, die ich erwähnt habe. Bei den Funktionären mit tschechischer Staatsbürgerschaft war es manchmal so, dass es dann einen oder zwei Nachträge gab, weil diese Nachweise noch nicht vorlagen – also sprich: nicht mit einer Sendung, sondern mit möglicherweise zwei oder drei, bis dann alle Nachweise vorhanden waren.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie hatten aber alle Unterlagen von allen drei Kandidaten vor sich am Tisch liegen?

Kurt Parzer: Ja, beziehungsweise gibt es ja auch solche, die verlängert wurden: Also da bekommen wir möglicherweise nicht neue, wenn schon ältere vorhanden sind und noch Gültigkeit haben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber Sie hatten die Unterlagen von Frau Glatz-Kremsner, von Martin Škopek und von Peter Sidlo am Tisch?

Kurt Parzer: Wir hatten einen Lebenslauf von Frau Glatz-Kremsner, wir hatten die entsprechenden Dokumente von Sidlo und auch die von Škopek, wobei bei Škopek dann am 30.4. noch ein letztes Dokument nachkam.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. – Und Ihr Prüfungsmaßstab ist § 31b Glücksspielgesetz, ist das richtig?

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Da geht es um persönliche Eignung und fachliche Eignung. (Auskunftsperson Parzer: Ja!) Können Sie nur die fachliche Eignung beschreiben und wie Sie das prüfen oder für sich abhaken, ob das vorliegt oder nicht?

Kurt Parzer: Also das hängt davon ab, was für Ausführungen gemacht werden. Sprechen Sie jetzt konkret Sidlo an?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja.

Kurt Parzer: Das war ein relativ ausführlicher Lebenslauf, der dokumentiert hat, welche Funktionen er entweder früher oder derzeit bekleidet, dass er auf Beschluss der Bundesregierung im Generalrat der OeNB ist, dass er eine Fit-and-proper-Prüfung bei der FMA hinter sich hatte, bei der FMA, glaube ich, sechs Jahre tätig war und Ähnliches mehr; also es war sehr ausführlich, und im Zusammenhang, im Zusammenhalt mit den anderen Dokumenten war das für uns ausreichend.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also die fachliche Eignung gemäß § 31b Glücksspielgesetz war bei ihm zu bejahen?

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und bei den beiden anderen Kandidaten auch (Auskunftsperson Parzer: Ja!), auch bei Herrn Škopek von der Sazka?

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke, ich nehme die Zeit mit in die letzte Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

*****

Wir kommen somit zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich bin fertig. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Dann kommen wir zur Fraktion der NEOS. (Abg. Krisper: Vielen Dank ...!) – Dann gelangt Herr Abgeordneter Stocker von der ÖVP zu Wort. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Ministerialrat, an wen haben Sie das Ergebnis Ihrer Eignungsprüfung von Herrn Mag. Sidlo weitergeleitet? Oder ist das bei Ihnen geblieben?

Kurt Parzer: Das Ergebnis wird veraktet und ich habe schon erwähnt, dass ein Dokument am 30.4. bei uns eingelangt ist, und die Funktionen sollten am 1.5.2019 wirksam werden und das BMF hat eine Kenntnisnahme an den Konzessionär übermittelt.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Geht das auch noch über das Kabinett oder über den Schreibtisch des Bundesministers oder ist das eine amtsinterne Vorgangsweise?

Kurt Parzer: Also, den Aktenlauf weiß ich jetzt nicht auswendig, aber für gewöhnlich läuft das nicht übers Kabinett.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Zu Wort gelangt die Fraktion der SPÖ. – Keine Fragen mehr. – Dann gelangt Frau Abgeordneter Fürst zu Wort.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) (erheitert): Sie brauchen jetzt nur mehr zuzuhören, und wenn Sie nicht einverstanden sind, dann sagen Sie es bitte! Ich würde nur gerne Folgendes feststellen und zusammenfassen:

Sie sind seit Jahrzehnten im Finanzministerium, dort in leitender Stellung und unter anderem eben fürs Glücksspiel zuständig. Im Untersuchungszeitraum dieses Ausschusses hier wurden sämtliche Tätigkeiten von Ihrer Abteilung in Sachen Glücksspiel mit dem Finanzministerium abgewickelt (die Auskunftsperson nickt), also mit dem Kabinett des Finanzministeriums und nicht mit dem formal zuständigen Staatssekretariat Fuchs.

Kurt Parzer: Bis auf diese eine Besprechung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bis auf das, was Sie angesprochen haben, und dies aufgrund der Weisung, die da vom Kabinett ergangen ist (Auskunftsperson Parzer: Ja!), der sogenannte Maulkorberlass gegenüber Staatssekretär Fuchs. Er hatte daher auch keine Möglichkeit, Gesetzentwürfe zu initiieren beziehungsweise es kam nicht vor, dass er Ihnen Ideen für Gesetzentwürfe ins Haus geschickt hätte oder dass er eine Lizenz hätte vergeben können oder darauf maßgeblichen Einfluss hatte. Und Vorstandskandidat Peter Sidlo wies die erforderliche Eignung nach dem Glücksspielgesetz auf.

Kurt Parzer: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank.

Wir sind somit am Ende der Befragungen durch die Fraktionen.

Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Da keine weiteren Fragen vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson Kurt Parzer für beendet.

Herzlichen Dank für Ihr Erscheinen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.



[1] Ursprünglicher Text: […] die Arbeit der Fachabteilungen […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „Fachabteilung“ statt „Fachabteilungen“

[2] Ursprünglicher Text: […] also ich kann es Ihnen das nicht bestätigen - -

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…], also ich kann Ihnen das nicht bestätigen“ -- statt „[…], also ich kann es Ihnen das nicht bestätigen –“

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Na, ich sagte nur: ...“ statt „Na, ich sage nur: ...“

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Das ist der Fall, sozusagen.“ statt „Das ist aber nicht der Fall, sozusagen.“