123/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Stefan Krenn, LL.M. in der 26. Sitzung vom 2. Dezember 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 27. Jänner 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Stefan Krenn, LL.M. zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 01 27

                               Mag. Ernst Gödl                                                       Mag. Wolfgang Sobotka

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzender


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

26. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 2. Dezember 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 26. Sitzung
10.03 Uhr – 21.27 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Mag. Stefan Krenn, LL.M.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Damit komme ich schon zur Belehrung der heutigen Auskunftsperson. Herr Mag. Stefan Krenn, die Daten auf dem Personaldatenblatt, das Sie vor dem Saal ausgefüllt haben, entsprechen der Wahrheit? (Die Auskunftsperson bejaht dies.)

Ich bitte Sie jetzt, aufzupassen, denn ich möchte Ihnen Ihre Position als Auskunftsperson näherbringen und Sie diesbezüglich über Ihre Rechte und Pflichten belehren.

Herr Mag. Krenn, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu folgenden Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind im Einzelnen anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie selbst sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Damit komme ich schon zur Belehrung der Vertrauensperson.

Herr Dr. Michael Rohregger, Sie waren schon einige Male da und sind auch Rechtsanwalt, nichtsdestotrotz muss ich Ihnen einige Informationen zukommen lassen, weil es in unserer Verfahrensordnung so vorgesehen ist.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Das ist wesentlich: Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, hier im Untersuchungsausschuss das Wort zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an die Frau Verfahrensanwältin oder auch an mich als den Verfahrensrichter zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Belehrung am Ende angelangt. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Ich darf mich wieder an die Auskunftsperson wenden: Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Verfahrensrichter! Sehr geehrte Verfahrensanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich erlaube mir, von der Möglichkeit einer einleitenden Stellungnahme Gebrauch zu machen, und darf darin zunächst mich selbst und meine Tätigkeit in der Novomatic vorstellen und dann auch etwas zum Unternehmen selbst, für das ich tätig bin, sagen.

Meine berufliche Karriere hat im Jahr 2000 genau hier, im österreichischen Parlament, begonnen. Als parlamentarischer Mitarbeiter war ich bis 2005 hier im Hohen Haus tätig. Das war für mich eine sehr spannende und lehrreiche Zeit, denn ich lernte den parlamentarischen Betrieb und die hohe Bedeutung des österreichischen Parlaments kennen. Nach meiner Zeit im Hohen Haus habe ich knapp zwei Jahre bei der Agentur Hochegger Com gearbeitet, die damals einen hervorragenden Ruf als eine der führenden PR-Agenturen des Landes genossen hat.

Zu dieser Zeit habe ich auch erfolgreich mein berufsbegleitendes Wirtschaftsstudium beendet und mich dann 2007 selbstständig gemacht. In der Zeit von 2007 bis 2015 habe ich in meinem eigenen Unternehmen als Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Marketing, Kommunikation und Organisationsentwicklung gearbeitet. Ich hatte damals ein kleines, aber feines Team und habe in dieser Zeit auch erfolgreich das Masterstudium Informations- und Medienrecht absolviert und die Ausbildung zum zertifizierten Businesscoach abgeschlossen.

Seit September 2015 bin ich bei der Novomatic AG angestellt und dort für den Bereich Group Marketing & Communications zuständig.

Dieser Aufgabenbereich umfasst die Leitung und Koordination des Konzernmarketings für die gesamte Unternehmensgruppe inklusive des Produktmarketings für alle 70 Länder, in denen Novomatic tätig ist.

In meinen Aufgabenbereich fällt auch die kommunikative Planung für die Gruppe und das dazugehörende Stakeholdermanagement. In diesem Zusammenhang bin ich auch im Interessenvertretungsregister des Bundesministeriums für Justiz eingetragen und bin auch für die Organisation der internen Kommunikation zuständig.

Zu meinen Tätigkeiten zählen beispielsweise auch die Herausgabe des internationalen Magazins „The World of Gaming“, das periodisch erscheint und international vertrieben wird, aber auch die Koordination und Durchführung von internationalen Messen, die jährlich stattfinden.

Dazu gehört unter anderem Europas größte Glücksspielmesse in London, die ICE, die International Casino Exhibition, bei der Novomatic als österreichisches Unternehmen mit Abstand den größten Messestand hat. Mit 5 000 Quadratmetern Fläche halten wir dort die rot-weiß-rote Fahne hoch, und es gibt noch weitere Messen in Vegas und Asien, für die ich ebenfalls zuständig bin.

Weiters zählt zu meinen Aufgaben die Entwicklung und Erstellung von Unternehmensinformationen und -publikationen, etwa des jährlichen Geschäftsberichtes, des Halbjahresfinanzberichtes, des Corporate Responsibility Reports, wo die nicht finanziellen Leistungskennzahlen angeführt werden, aber auch zahlreicher Unternehmensbroschüren, die in unterschiedlichen Sprachen für unterschiedliche Märkte und Länder aufgelegt werden.

Auch die Verantwortung für den internationalen Internet- und Social-Media-Auftritt der Unternehmensgruppe obliegt mir, sowie die Konzeption und Umsetzung von klassischer Werbung und Marketingkampagnen, aber auch internationale und nationale Sponsorings sowie die Betreuung von Testimonials wie etwa über viele Jahre jene des leider viel zu früh verstorbenen dreifachen Formel-1-Weltmeisters Niki Lauda oder aktuell David Hasselhoffs.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun ein paar Worte zur Unternehmensgruppe Novomatic selbst sagen! Die Geschichte der Unternehmensgruppe reicht bis in ihr Gründungsjahr 1980 zurück, als damals Prof. Graf als echter Pionier der Gamingbranche den Grundstein für den Erfolg des heutigen Weltkonzerns Novomatic gelegt hat.

Heute ist die Novomatic-Gruppe mit weltweit rund 22 500 Beschäftigten, Geschäftstätigkeiten in 70 Ländern und Standorten in mehr als 50 Ländern die Nummer eins in Europa im Bereich Hightechgamingtechnologie und entwickelt, produziert und liefert Hightechequipment und innovativen Content made in Austria in die ganze Welt.

Mit dem globalen Headquarter in Gumpoldskirchen in Niederösterreich ist Novomatic ein österreichischer Leitbetrieb par excellence und einer der weltweit bedeutsamsten Anbieter in dieser streng regulierten Branche.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Auswirkungen der Coronapandemie haben leider auch die Freizeitindustrie getroffen, und viele Unternehmen aus der Gamingbranche mussten daher auf strukturelle Maßnahmen setzen. Beispielsweise hat die amerikanische MGM-Gruppe rund 18 000 Mitarbeiter gekündigt und die Casinos Austria hat in Österreich mehrere Hundert Jobs gestrichen.

Novomatic hat alle Anstrengungen unternommen, um bestehende Arbeitsplätze zu erhalten. Leider musste das Unternehmen aber ebenfalls auf die aktuelle Situation und die damit verbundenen massiven Umsatzeinbrüche unserer internationalen Kunden reagieren, und auch wir mussten eine Reorganisation durchführen, die auch den Abbau von circa 100 Stellen beinhaltet.

Das schmerzt natürlich sehr, war aber notwendig, um den Standort in Österreich und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern, denn eines ist klar: Novomatic hat in beinahe allen Ländern in Europa Betriebsstätten und viele Bereiche hätten leicht aus Österreich in ein anderes Land verlegt werden können.

Ich persönlich bin wirklich sehr froh darüber, dass sich die Unternehmensführung bewusst dafür entschieden hat, den Standort in Österreich und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten. Damit beschäftigt Novomatic heute in Österreich etwas mehr als 3 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die übrigens aus 60 verschiedenen Nationen stammen. Dazu gehören Jobs im Hightechbereich, wie etwa System- und Softwareentwickler, IT-Security-Architekten, Game- und Sounddesigner, Mathematiker, Entwicklungsingenieure genauso wie Mitarbeiter im Service, in der Produktion, in der Tischlerei, in unseren Metallverarbeitungs- und Kabelbaumwerken oder Mitarbeiter in der Platinenbestückung.

Über die Verflechtung mit Vorleistungsbetrieben im Inland sowie über den Konsum und Investitionseffekte sind mit jedem Arbeitsplatz bei Novomatic knapp drei weitere österreichische Arbeitsplätze außerhalb des Konzerns verbunden. Damit sichert Novomatic laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut Economica insgesamt mehr als 12 000 Arbeitsplätze in Österreich.

Als europäischer Leitbetrieb nimmt Novomatic auch eine Vorreiterrolle in den Bereichen Mitarbeiterförderung sowie Jugend- und Spielerschutz ein und erhielt zahlreiche nationale und internationale Auszeichnungen für ihr großes und teils über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehendes Engagement. So konnte Novomatic etwa als erstes österreichisches Unternehmen das renommierte G4-Zertifikat erreichen. Was ist G4? – Diese Zertifizierung der Global Gambling Guidance Group – so heißt das – gilt als der weltweit anerkannteste Standard bezüglich eines verantwortungsvollen Spieler- und Jugendschutzes.

Aber auch führende internationale Ratingagenturen im Bereich ESG – Sie kennen das, steht für Environmental Social Governance – stellen Novomatic ein hervorragendes Zeugnis aus. So erreichte Novomatic heuer etwa den ausgezeichneten dritten Platz unter 80 bewerteten internationalen Glücksspielunternehmen für ihre nicht finanziellen Leistungen, also etwa Maßnahmen im ökologischen und sozialen Bereich.

Als einer der größten Arbeitgeber in Niederösterreich ist Novomatic auch stolz darauf, dass das große Engagement des Unternehmens für seine MitarbeiterInnen mit dem staatlichen Gütesiegel Beruf und Familie ausgezeichnet wurde.

Obwohl Novomatic mehr als 90 Prozent ihres gesamten Umsatzes im Ausland erwirtschaftet, stehen die Novomatic und ihr Unternehmensgründer, Herr Prof. Johann Graf, zu den österreichischen Wurzeln und zum Standort Österreich. Im Gegensatz zu anderen internationalen Unternehmen, die in Österreich ihr Geld verdienen, aber steuerschonend im Ausland versteuern – denken Sie etwa an die großen Internetkonzerne –, ist Novomatic in Österreich voll steuerpflichtig und leistet jährlich mehr als 380 Millionen Euro an Steuern und Abgaben in Österreich. Das entspricht laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut Economica mehr als dem Gesamtaufkommen der Fremdenverkehrsabgabe sowie Werbeabgabe in Österreich im Jahr 2019.

Abschließend möchte ich noch kurz auf einen anderen, mir wichtig erscheinenden Aspekt eingehen. Als Europas größter Gamingtechnologiekonzern zeichnet sich Novomatic durch ein kontinuierliches Markenwertwachstum und eine einzigartige Innovationskraft mit über 4 700 registrierten IP-Schutzrechten – das sind Marken-, Urheber- und Patentrechte – aus. In der jährlich vom European Brand Institute durchgeführten Markenwertstudie konnte Novomatic heuer den zweiten Platz der wertvollsten Marken Österreichs erreichen, nur knapp geschlagen von Red Bull.

Die Markenwertsteigerung von 3,3 Prozent auf einen Markenwert von über 3,5 Milliarden Euro bestätigt nicht nur die hervorragende Produktqualität und die vielen Innovationen, die auf der ganzen Welt eingesetzt und von uns produziert werden, sondern bestätigt auch den Erfolg der gezielten Zweimarkenstrategie mit der globalen Dachmarke Novomatic im B2B-Bereich, im Business-to-business-Bereich, und der Marke Admiral für den Business-to-consumer-Bereich.

Abgesehen von den hochqualitativen und erfolgreichen Produkten wird dieser hohe Markenwert insbesondere auch durch die Förderung von langfristigen Partnerschaften mit Kooperationspartnern, die Unterstützung und das Sponsoring von nachhaltigen Initiativen im Sport-, Kultur- und Sozialbereich sowie eine nachhaltige Werbe- und Marketingstrategie erreicht. Dazu gehört auch das Schalten von Inseraten in internationalen und nationalen Magazinen, Zeitungen und Publikationen sowie die Kooperation mit rund 2 000 Vereinen und Initiativen auf der ganzen Welt, davon etwa 350 in Österreich, die nach klar definierten und transparenten Kriterien bewertet und abgeschlossen werden.

An dieser Stelle ist es mir noch ein Anliegen, etwas Grundsätzliches zum Thema Vereine anzusprechen. Ich glaube, es steht außer Zweifel, dass die Vielfalt der österreichischen Vereinslandschaft ohne die Unterstützung von Sponsorings und Spenden nicht einmal ansatzweise vorstellbar wäre, denn die wesentlichen Erfolgsfaktoren für alle Vereine sind zwei, nämlich Zeit und Geld: die Zeit der oft ehrenamtlichen Funktionäre und Mitglieder sowie die finanzielle Unterstützung durch öffentliche und vor allem auch private Förderungen. Deswegen sind Kooperationen zwischen Vereinen und der Wirtschaft enorm wichtig, und Gott sei Dank gibt es in Österreich viele erfolgreiche Unternehmen, die diesen Erfolg teilen und die notwendigen Mittel bereitstellen, darunter auch seit Jahrzehnten Novomatic.

Neben der volkswirtschaftlichen, regionalen Bedeutung für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Steuern leistet Novomatic mit ihrem sozialen und gesellschaftlichen Engagement, darunter eben auch Kooperationen mit zahlreichen Vereinen aus dem Sport-, Kultur- und Sozialbereich, einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft; aber da erzähle ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, ja nichts Neues.

Sie wissen um die Bedeutung des privatwirtschaftlichen Sponsorings und wie man das Budget für Veranstaltungen und Initiativen mühsam erarbeitet. Sie als Volksvertreter setzen sich vielfach auch persönlich für diese Anliegen Ihrer Wählerschaft ein. Auch manch einer von Ihnen hat schon an die Türe von großen Unternehmen, darunter auch an jene von Novomatic, geklopft und um Spenden, Sponsorings oder die Beteiligung an einer Veranstaltung ersucht.

Das ist ja auch völlig legitim, sehr geehrte Damen und Herren, weil Novomatic, so wie viele andere Unternehmen auch, als erfolgreiches Unternehmen und großer Sponsor bekannt ist, denn Novomatic ist von Österreich aus groß geworden und will diesem großartigen Land auch etwas zurückgeben, indem wir hier unsere Steuern zahlen, ohne Steuervermeidungen, indem wir hier Arbeitsplätze sichern, ohne auf Gewinnmaximierung zu achten, indem wir das Vereinsleben hier fördern und indem wir verantwortungsvoll in einer geregelten Branche agieren.

All jene von Ihnen, die in einer derartigen Angelegenheit schon mit Novomatic zu tun hatten, wissen gut, dass wir nach transparenten, im Konzern verankerten Regeln entscheiden. Sie wissen auch, dass es dafür niemals unstatthafte Gegenforderungen gibt. Man kommt nicht durch ein Vereinssponsoring zu einer Lizenz, sondern nur dadurch, dass man die vorgegebenen Kriterien einer Ausschreibung erfüllt und den Zuschlag erhält.

Nur um das etwas greifbarer zu machen: Allein in Österreich bekommen wir jedes Jahr Hunderte Anfragen um finanzielle Unterstützung, die gemäß unserer Sponsoring- und Spendenrichtlinie bewertet werden und wo dann nach klar definierten Kriterien darüber entschieden wird, ob eine Beteiligung von Novomatic möglich ist oder nicht. Klar ist aber auch, dass wir die Mehrzahl der Anfragen leider ablehnen müssen, Novomatic aber sehr bemüht darum ist, die zur Verfügung stehenden Mittel fair und gerecht zu vergeben.

Heute sitzen wir unter anderem hier, weil ein ehemaliger Vizekanzler in einem Rahmen, der Ihnen allen hinlänglich bekannt ist, behauptet hat, Novomatic würde alle bezahlen. Und auch, wenn er diese Aussage bereits selbst widerrufen hat, weise ich diese Aussage auf das Schärfste zurück und kann sie aus meiner täglichen Arbeit dementieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, nein, Novomatic zahlt nicht alle, aber sehr viele wollen die Unterstützung von Novomatic! In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und stehe nun gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Ich ersuche nun den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Mag. Krenn, Sie haben in Ihrer einleitenden Stellungnahme gesagt, dass Novomatic als großer Sponsor bekannt ist und sind dann auch noch auf die Worte des ehemaligen Herrn Vizekanzlers Strache eingegangen, der in Ibiza gesagt hat: „Novomatic zahlt alle“.

Ich möchte Sie jetzt bitten, ein bisschen zu differenzieren. Sie sagen, Novomatic ist als großer Sponsor bekannt, und Strache hat gesagt: „Novomatic zahlt alle“. – Worin sehen Sie da die Differenzierung? Sie haben gesagt: Es werden natürlich viele Gesuche abgewiesen, es können nicht alle erfüllt werden. – Ich möchte das gerade im Hinblick auf die Vereine, die Sie auch angesprochen haben, mit Ihnen ein bisschen erörtern.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrter Verfahrensrichter! Was Herr Strache damit gemeint hat – mit dieser Aussage –, das kann nur er wissen, das weiß ich nicht. Fakt ist, dass er mit dieser Aussage leider den falschen Eindruck erweckt hat – und ich glaube, darauf wollten Sie mit Ihrer Frage hinaus –, dass Novomatic die Politik bezahlt hat, um dafür ungebührliche Vorteile zu erhalten, wie zum Beispiel Einfluss auf eine Glücksspielgesetznovellierung oder auf Lizenzen zu nehmen.

Das ist definitiv nicht der Fall, sehr geehrter Herr Verfahrensrichter. Die Glücksspielgesetz-Novelle 2018 wäre im Interesse von Novomatic gewesen, die wurde zurückgezogen. Der Entwurf der Glücksspielgesetz-Novelle 2019 hätte überwiegend Nachteile für uns gehabt, wäre aber gekommen, wäre diese Regierung nicht zerbrochen. Sie sehen also: Nichts davon stimmt. Novomatic hat keine Vorteile erhalten und daher muss ich diese Aussage von Herrn Strache auch zurückweisen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich nachfragen? Könnte Strache gemeint haben oder wissen Sie – Sie werden es wissen –, ob Novomatic auch Gelder an politische Parteien zahlt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Nach meinem Kenntnisstand hat die Novomatic in Österreich keine Gelder an politische Parteien bezahlt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Novomatic hat aber vielleicht Gelder an Vereine bezahlt, die politischen Parteien nahestehen.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter, da würde ich um eine Definition bitten, was parteinahe Vereine sind. Es gibt - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich darf das konkretisieren: Ich meine beispielsweise das ISP. Sagt Ihnen das Wort ISP etwas?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: ISP sagt mir etwas, ja, das ist einer der Vereine, mit denen es eine Kooperation gibt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja. Können Sie dazu nähere Ausführungen machen? Wie kam es zu dieser Kooperation? Auf wessen Initiative ist sie angelaufen? – Wenn Sie etwas wissen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn nicht, werden Sie es mir sagen.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja. Also ich selber habe persönlich keine Wahrnehmungen zum ISP, ich war in diese Anbahnung, wie Sie es nennen, nicht involviert. Ich weiß aber, dass es eine Kooperation mit dem ISP gibt, halte das auch für sehr vernünftig, dass sich ein Unternehmen, das in so vielen Ländern tätig ist, auch sozusagen mit dem sicherheitspolitischen Bereich auseinandersetzt. Wie der Name schon sagt, geht es ja um, ich glaube, Institut für Sicherheitspolitik.

Im Übrigen ist ja die Republik selbst über das Bundesministerium für Landesverteidigung dort Kooperationspartner, und ich meine, wenn die Republik Kooperationspartner ist, dann kann es ja kein Problem sein, wenn auch ein Unternehmen dort Kooperationspartner ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: War das ein Junktim? War das wesentlich, dass auch die Republik oder das Bundesministerium für Landesverteidigung Geldleistungen an dieses ISP vorgenommen haben?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, ob das sozusagen ein Junktim war, das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich es nicht weiß. Ich glaube aber, dass es kaum eine bessere Referenz gibt als einen Verein, wo auch die Republik Partner ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Welche Leistungen hat Novomatic erbracht und welche Leistungen hat das ISP erbracht?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, nachdem ich diese Kooperation nicht abgewickelt habe, kann ich Ihnen das im Detail nur schwer sagen. Ich habe mich aber natürlich schlaugemacht: Es gibt eine Kooperationsvereinbarung, einen zivilrechtlichen Vertrag, dort sind klare marktübliche Leistungen und Gegenleistungen definiert, und diese Leistungen wurden von beiden Seiten erfüllt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wissen Sie noch, für welchen Zeitraum diese Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also ich persönlich hätte Ihnen das nicht beantworten können, sage ich ganz offen, aber in den Akten kommt das ja vor, und dort ist der Vertragsabschluss, glaube ich (die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson), 2017, und für drei oder dreieinhalb Jahre, höre ich gerade. Ich hätte es Ihnen jetzt nicht aus eigener Wahrnehmung sagen können, aber es ist im Vertrag nachzulesen, dort steht das drinnen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In welcher Höhe war die Geldleistung von Novomatic? Wissen Sie das oder wissen Sie das nicht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich glaube, der Wert dieser Kooperationsvereinbarung war, über einen Zeitraum von drei Jahren, der mittlerweile aber ausgedehnt wurde – aufgrund der Coronapandemie wurde er um ein halbes Jahr verlängert –, insgesamt 200 000 Euro; das entspricht einem jährlichen Betrag von etwa 66 000 Euro oder irgend so etwas.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Welche Gegenleistungen wurden dafür erbracht? Oder wurden überhaupt keine erbracht?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Das ist in dem Vertrag sozusagen definiert. Ich glaube – oder ich weiß es sogar (in den Unterlagen blätternd) –, dass das Veranstaltungen sind, die durchgeführt wurden; es wurden Studien gemacht; ich glaube, dass es auch darum ging, hier sozusagen in einen Verein eingebettet zu sein, wo es geeignete Ansprechpartner im Sicherheitsbereich gibt. Soweit ich weiß, sind in diesem Verein ja insbesondere Mitglieder und Besucher aus dem Bereich CEE, also Central Eastern Europe, Osteuropa, stark vertreten. Das ist einer unserer Kernmärkte, und daher hat die Novomatic da sozusagen ein valides Interesse, sich zu betätigen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich möchte nun zu einem anderen Themenbereich kommen – ich bin überzeugt davon, die Damen und Herren Abgeordneten werden Sie zu diesem und vielleicht zu einigen anderen Vereinen noch befragen.

Mein Augenmerk gilt jetzt Herrn Mag. Peter Sidlo. Waren Sie involviert in die Bestellung? Wissen Sie davon? Wie weit gehen Ihre Kenntnisse, was Sidlo betrifft?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, ich kenne diesen Sachverhalt aus den Medien und mittlerweile auch aus dem Akt, weil wir als Unternehmen ja Akteneinsicht haben. Ich selbst war in die Bestellung von Herrn Sidlo überhaupt nicht involviert und habe daher dazu auch keine eigenen Wahrnehmungen.

Ich darf aber vielleicht kurz ergänzen, weil hier immer wieder gesagt wird, dass die Novomatic Herrn Sidlo bestellt hat: Auch die Novomatic hat sozusagen nichts mit der Bestellung des Herrn Sidlo zu tun, denn die Bestellung eines Vorstandes einer Aktiengesellschaft hat nichts mit den Eigentümern - - und wird nicht von den Eigentümern oder der Hauptversammlung gemacht, sondern vom Aufsichtsrat.

Wie Sie wissen, hat die Casinos Austria AG – mit den Belegschaftsvertretern – 18 Aufsichtsräte. Zwei davon, kann man sagen, haben ein Naheverhältnis zur Novomatic. Die Novomatic hat kein Nominierungsrecht für einen Vorstand dort, das heißt, auch die Novomatic hat mit der Bestellung des Herrn Sidlo nichts zu tun.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In diesem Zusammenhang wird immer wieder behauptet, es hätte einen Hintergrunddeal zwischen der Novomatic und der FPÖ gegeben. Wissen Sie etwas über Absprachen zwischen Vertretern der Freiheitlichen Partei und Vertretern der Novomatic?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich habe keine Wahrnehmungen über so einen Hintergrunddeal. Im Übrigen – ich habe mir den Akt genau durchgelesen – wurde zahlreichen Beschuldigten und Zeugen genau dieselbe Frage gestellt, und im ganzen Akt sagt jeder, dass er darüber keine Wahrnehmung hat. Ich glaube, das spricht auch für sich selbst, aber ich kann Ihnen sagen: nicht nur, dass ich keine Wahrnehmung habe, sondern ich bin davon überzeugt, dass es keinen solchen Deal gibt oder hätte geben können.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer hat innerhalb der Novomatic den Namen Sidlo ins Spiel gebracht, beziehungsweise wer hat ihn dann vorgeschlagen? Wissen Sie etwas darüber? Ich meine: welche Person? Wer käme denn infrage?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich habe dazu keine persönliche Wahrnehmung und kann Ihnen das daher nicht beantworten. Ich lese zwar auch Zeitung, aber hier geht es um meine persönliche Wahrnehmung, und ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende. Ich danke Ihnen vielmals.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Wir kommen somit zu den Befragungen durch die Fraktionen. Die Redezeitvereinbarung ist bekannt.

Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Fürst das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Grüß Gott, Herr Mag. Krenn! Danke für Ihr Kommen. Sie haben im Eingangsstatement schon Ihre Funktion beschrieben, Ihren Aufgabenbereich bei Ihrem Arbeitgeber und auch die Erfolgsgeschichte von Novomatic, einem Leitbetrieb in Niederösterreich, der viele Arbeitsplätze sichert.

Sie sind auch bereits darauf eingegangen, dass eine Kooperation zwischen so großen Unternehmen und der Wirtschaft und Vereinen beziehungsweise zwischen Wirtschaft einerseits und Politik andererseits – nehme ich an, ohne dass ich Ihnen da etwas in den Mund legen möchte – für beide Seiten sinnvoll und grundsätzlich auch nicht verwerflich ist. Wenn man sich aber für Spendensponsoring Gegenleistungen erwartet, wird es problematisch, und da sind wir beim Untersuchungsgegenstand hier im Ausschuss.

Novomatic ist ja, würde ich einmal sagen, sehr professionell im Umgang und in der Kontaktpflege mit politischen Parteien. Die Kontakte der Novomatic zur ÖVP, auch gerade zur ÖVP Niederösterreich, sind schon fast legendär, würde ich sagen, oder hier schon wiederholt Thema. Schon sehr oft besprochen wurde hier die Zuwendung an das Alois-Mock-Institut, 109 000 Euro, dann auch einige Tausend Euro an ein Waidhofner Kammerorchester, wobei der Nationalratspräsident einerseits Präsident des Alois-Mock-Instituts, andererseits Dirigent des besagten Orchesters ist. Das würde ich jetzt einmal als ÖVP-nah bezeichnen, wie Sie gesagt haben. Wie werden solche Beziehungen aufgebaut?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Danke für die Frage, Frau Abgeordnete. Ich habe eingangs in meiner einleitenden Stellungnahme gesagt, dass wir in Österreich mit 350 Vereinen – es sind, glaube ich, sogar ein bisschen mehr – Kooperationen haben. In Niederösterreich ist unser Headquarter, die globale Firmenzentrale. Wir beschäftigen allein am Standort Gumpoldskirchen 1 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Niederösterreich liegt auch ein besonderer Schwerpunkt unserer Sponsoringtätigkeit.

Warum? – Weil wir hier eben besonders als Arbeitgeber in der Region, der wir ja sind, wahrgenommen werden wollen, sodass wir vor allem in Niederösterreich, aber nicht nur – wir werden wahrscheinlich heute eh noch darauf zu sprechen kommen, was wir alles machen –, mit solchen Vereinen und Institutionen zusammenarbeiten. Ich halte das für sehr vernünftig. Ich glaube, es haben alle etwas davon.

Uns ist bei diesen Kooperationen wichtig, dass es klare Leistungen und Gegenleistungen gibt, dass das ordentlich vertraglich geregelt ist, dass diese Leistungen werthaltig sind, dass unsere Mitarbeiter vielleicht auch etwas davon haben, wenn sie dort auf Veranstaltungen gehen können, und natürlich, das will ich nicht verschmähen, dass wir auch unsere Marke dort präsentieren können und damit auch einen Beitrag zur Steigerung des Markenwerts geleistet wird.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wenn ich da nachfragen darf: Gibt es da auch seitens der Politik Begehrlichkeiten? Kommt es vor, dass jemand an die Novomatic herantritt? Ich bezweifle gar nicht, dass im Alois-Mock-Institut viel Ehrenamtliches und Löbliches passiert, aber wie darf man sich das vorstellen? Wie kommt es zu so einer Vereinbarung? Ist da die Politik oder ein Vertreter der ÖVP oder wer auch immer an Sie herangetreten? Oder wie kam es zustande?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, bei diesen beiden Kooperationen, die Sie ansprechen, insbesondere beim Mock-Institut - - Ich habe mir den Vertrag geholt (in den Unterlagen blätternd), wenn ich ihn finde. Diese Kooperation gibt es bereits seit 2013. Das ist lange vor meiner Zeit im Unternehmen. Wie das ursprünglich zustande gekommen ist, dazu habe ich keine persönliche Wahrnehmung, ich kann aber natürlich gerne grundsätzlich sagen, wie das läuft.

Natürlich tritt oft ein Vereinsvorstand oder ein Vertreter des Vereins an die Unternehmen heran. Ich habe auch eingangs gesagt, und das ist nicht gelogen, dass wir täglich Anfragen bekommen, nämlich von unterschiedlichen Stellen, von Einzelpersonen, die sozusagen soziale Hilfe benötigen, über Breitensportverbände bis hin zu Kulturvereinen. Das nehmen wir auf. Ein Bereich, eine Abteilung von mir schaut sich das an – wir geben allen eine Antwort, das ist mein persönliches Anliegen, auch jenen, deren Sponsoringanfragen wir nicht nähertreten können – und das wird bewertet.

Und insbesondere beim Mock-Institut sage ich: Alleine schon das Wesen dieses Vereines, nämlich dieser europäische Gedanke, für den Dr. Mock zweifelsfrei steht, erscheint mir förderungswürdig. Wir wollen in alle Richtungen kommunizieren, daher gibt es auch diese Kooperation mit dem Mock-Institut.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, in Ihren Tätigkeitsbereich ist auch diese Abwicklung von Kontakten zu allen politischen Parteien gefallen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Auch. Ich habe versucht, darzustellen, wofür ich verantwortlich bin. Ich würde meinen, dass in meiner täglichen Arbeit das nur einen sehr untergeordneten Teil einnimmt, muss ich ganz offen sagen, weil ich eben eine globale Linienfunktion habe, viel unterwegs bin, viele Telefonkonferenzen habe, aber ja, ich habe auch mit Parteien und Politikern zu tun. Es ist Teil meiner Arbeit, dort berechtigte Informationen, Standpunkte, Argumente vorzubringen. Das gehört wie bei jedem Unternehmen mit zur Tagesarbeit, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich beziehe mich jetzt auf so eine Kommunikation mit einer niederösterreichischen Politikerin. Ich darf mich auf das Dokument 67737 beziehen, Seite 35. Es wird vorgelegt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es ist eine Whatsapp, ein Chat von Ihnen an Mag. Neumann, in der es darum geht, dass Sie Herrn Harald Neumann „liebe Grüße von Hanni Mikl-Leitner ausrichten“. Da war die Rede davon, dass auch „Hanni“ bei dieser Veranstaltung, bei der Sie sie getroffen haben, „eine 2 Minuten lange Lobeshymne auf Novomatic gehalten“ hätte. – Meine Frage wäre, was der Inhalt dieser Lobeshymne war.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, danke für die Frage und die Vorlage des Dokuments. Ja, da handelt es sich um eine Veranstaltung des Vereins Wir Niederösterreicher in Wien. Das ist ein Verein, der monatlich eine Veranstaltung hat. Es ist gelebte Vereinstradition, dass immer ein anderes Mitgliedsunternehmen oder Mitglied dort die Cateringkosten übernimmt. Im Sommer war die Novomatic dran, diese Kosten zu übernehmen. Das haben wir getan.

Ich halte es für sehr wichtig, dass wir dort präsent sind, denn das ist ein Verein, bei dem es, wie der Name schon sagt, um Niederösterreichthemen, um niederösterreichische Unternehmen, um niederösterreichische Meinungsträger geht. Wir haben diese Veranstaltung unterstützt, nämlich in Form der Übernahme des Caterings.

Ich durfte damals Herrn Mag. Neumann vertreten, der nicht konnte, und durfte – das war Teil dieser Zusammenarbeit dort – kurze Begrüßungsworte halten. Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner hat dann in ihrer Rede die niederösterreichischen Unternehmen hervorgehoben, unter anderem auch Novomatic. Das hat mich sehr gefreut. Warum sollte sie das nicht tun? Novomatic ist in Niederösterreich einer der größten Arbeitgeber. Diese Freude habe ich zum Ausdruck gebracht, indem ich meinem damaligen Chef hier eine kurze Nachricht geschrieben habe.

Ich gebe zu bedenken, dass so eine SMS natürlich keine wissenschaftliche Arbeit ist, sondern schnell einmal hingetippst wird; aber im Kern habe ich mich sehr darüber gefreut, dass die Frau Landeshauptfrau lobende Worte gefunden hat, und ich kann das auch gut nachvollziehen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gibt es auch zu den anderen Parteien so ein sozusagen liebevolles Verhältnis? Ich beziehe mich da auf das Dokument 66257, Seite 40. Ich würde Sie ersuchen, sich das anzusehen und uns vielleicht zu erklären, worum es da geht. Das ist wiederum eine Nachricht von Ihnen an Mag. Harald Neumann, Vorstand von Novomatic. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, das ist sehr dick. Darf ich nur fragen - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es geht um die Seite 40 von 750. Da steht rechts oben diese erste Chatnachricht: „Hallo Harald, 1. Gespräch geführt“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich habe es durchgelesen. Das ist eine Kommunikation – auch eine Kurznachricht – von mir an Herrn Mag. Neumann. Es geht da um das Thema Wien. Die Frau Stadträtin ist ja bekannterweise in Wien mit der MA 36 für das Thema Wetten und Glücksspiel zuständig.

Es war so, dass damals eine Novellierung des Wiener Wettengesetzes angestanden ist. Das war ein Thema, das uns sehr beschäftigt hat, aber nicht nur die Novomatic, sondern die gesamte Branche. Es gab nämlich einen speziellen Passus in diesem Wettengesetz, der sehr unpraktikabel und ein Schaden für die ganze Branche gewesen wäre – also nicht nur für die Admiral, unsere Sportwettentochter, sondern auch für Tipp3 und alle anderen legalen Wettbetreiber.

In diesem Passus ist es darum gegangen, dass der Zutritt in ein Betriebslokal, in ein Wettlokal verboten sein sollte und bereits vor dem Lokal eine Überprüfung hätte stattfinden müssen. Das ist vergleichsweise so wie wenn ein Wirt, der Alkohol ausschenkt, Gäste nicht mehr ins Lokal lassen dürfte, sondern vor dem Lokal bereits prüfen müsste, ob da Minderjährige dabei sind oder jemand, der keinen Alkohol trinken darf.

Diese Regelung wäre auch mit dem Wiener Jungendschutzgesetz nicht kohärent gewesen. Dort steht nämlich, dass der Aufenthalt im Wettlokal verboten ist, und das ist eine Regelung, wie wir sie auch in allen anderen Bundesländern haben. Da geht es darum, dass der Gast sehr wohl das Lokal betreten darf, dass dort aber sichergestellt sein muss, dass, wenn er minderjährig ist oder sich zum Beispiel selbst vom Wetten ausgeschlossen hat, ihn der Mitarbeiter sofort wieder hinausbitten muss.

Diese Regelung, so wie sie die Novelle vorgesehen hat, wäre für die ganze Wettbranche ein Wahnsinn gewesen. Wir hätten bauliche Maßnahmen setzen oder auch Securitys einstellen müssen. Das hätte Geld gekostet und wäre unpraktikabel gewesen.

Wir haben, und damit komme ich schon mehr zu ihrer ursprünglichen Frage, hier entsprechende Universitätsgutachten erstellen lassen. Die Wirtschaftskammer hat sich eingebracht, der Österreichische Buchmacherverband, das ist sozusagen die Sportwettenvereinigung, und viele Unternehmen haben sich in diesem Begutachtungsverfahren eingebracht, und das waren die Themen, die ich dort unter anderem mit Herrn Mag. Neumann geteilt habe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Kann man das als eine Vereinbarung zwischen der Novomatic und der Stadträtin Sima über die künftige Änderung des Wiener Gesetzes bezeichnen? Oder wie darf man sich das vorstellen? Hier heißt es: „100 Geräte sind bereits [...] akkordiert“, man würde dann aber noch mehr „durchbringen“ und würde „nach der Begutachtungs-Frist“ noch eine Gesetzesänderung vornehmen, weil es dann nicht mehr so viel Wirbel gibt.

Also das hört sich schon sehr zweifelhaft an. Gab es da eine Absprache? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, um das gleich vorwegzunehmen: Nein, es gab keine Absprache oder den berühmten Deal sozusagen. Den konnte es auch gar nicht geben. Ich werde Ihnen dann gerne erklären, warum, ich möchte aber vielleicht noch kurz erklärend und aufklärend einwirken: Diese 100 Geräte, von denen hier die Rede ist, sind ein komplett anderes Thema, das ist vom Wetten zu trennen. Dort geht es um die sogenannten Videolotteryterminals, also um die VLTs, und die sind ja einem Monopol unterworfen. Es gibt nur einen in Österreich, der VLTs betreiben darf, das sind die Casinos Austria über die Lotterienkonzession. Novomatic darf in Österreich keinen einzigen VLT betreiben und tut das auch nicht.

Ich glaube, dass das deswegen hier in einem Nachrichtenverlauf drinnen ist, weil damals zeitgleich diese beiden Themen diskutiert wurden. Sie wissen, wie das ist: Wenn Unternehmensvertreter miteinander sprechen, fügt man die Themen, die halt anstehen, zusammen. Inhaltlich haben diese Themen damit nichts zu tun.

Wetten ist Landessache, wird durch Landesgesetze geregelt. Hier ist ein Gesetz in ein Begutachtungsverfahren gegangen. In einem Begutachtungsverfahren geht es ja gerade darum – das brauche ich Ihnen allen nicht zu erklären –, dass die Unternehmen mit der Politik sprechen und versuchen, das Gesetz dahin gehend mitzubestimmen, dass es eine praktikable Lösung für die Wirtschaft ist.

Im Bereich VLT, um Ihnen auch das gleich zu sagen, war dieses Thema zu diesem Zeitraum – ich habe gerade gelesen, Februar 2018 – längst gegessen. Warum? – Weil die Casinos Austria beziehungsweise die Tochterfirma Österreichische Lotterien GmbH bereits im Dezember 2017 den Bescheid für 150 Geräte bekommen haben. Diesen Bescheid stellt eben nicht das Land Wien oder die Stadtregierung, sondern das Bundesministerium für Finanzen aus. Das heißt, Frau Sima konnte überhaupt nicht beeinflussen, ob hier VLTs aufgestellt werden und in welcher Höhe.

Ich darf vielleicht noch ergänzen, dass diese Lotterienkonzession das Betreiben von 5 000 Videolotteryterminals in Österreich beinhaltet, und zwar unabhängig davon, ob es ein Verbotsland ist oder nicht. – Als Verbotsländer bezeichnen wir jene Länder, in denen das landesgesetzlich regulierte Glücksspiel nicht erlaubt ist, was in Wien seit 31.12.2014 der Fall ist.

Also um das zusammenzufassen: Nein, es gab keinen Deal und es konnte auch gar keinen Deal geben. Im Übrigen wäre das, wenn überhaupt, eine Sache der Casinos Austria gewesen, denn nur die ist der Konzessionsinhaber, und ich weiß, dass die Casinos Austria auch hier in regem Austausch mit der Stadt Wien war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut, danke einmal für diese Erklärung.

Trotzdem, unter Punkt vier steht: „wurde dieses Vorgehen, dass nämlich jetzt im Entwurf eine strengere Zutrittsregelung enthalten ist, bewusst so gewählt, damit sich jetzt niemand aufregt. Eine Änderung nach Begutachtung ‚interessiert dann keinen mehr‘“.

Das hört sich nicht ganz seriös an. Ich meine, dass man während der Begutachtung Dinge bespricht, ist natürlich okay, aber dass man gleich eine Vorgehensweise vereinbart: Nach der Frist ändern wir es dann schnell! – Wissen Sie da noch Näheres? Wie ist Ihnen das erklärt worden? Ist das von der Frau Stadträtin so erklärt worden?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, das war auf jeden Fall noch, als das in Begutachtung war. Dort ist es Sinn und Zweck. Was damit gemeint ist, kann ich Ihnen ehrlich nicht mehr sagen, aber ich glaube, das kam auch nicht so, wie es da unter Punkt vier stand. Ich glaube, der Passus war so, wie er dann auch schon vorgelegen ist, vielen Unternehmen, auch uns und auch unseren Mitbewerbern und auch der Kammer, nach der Begutachtungsfrist. Ich glaube, er wurde auch nicht mehr geändert, sondern wurde so beschlossen, wie er im Begutachtungsentwurf drinnen war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 1 Minute noch.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Für mich sieht es ein bisschen nach bewusster Täuschung aus, vielleicht von Ihren Wählern; aber gut, lassen wir das Thema.

Dann nur noch kurz: Sie haben im Eingangsstatement den Gründer von Novomatic, Johann Graf, erwähnt. Sie werden vielleicht auch von diesen ominösen Schenkungslisten gehört haben, die von der WKStA festgestellt wurden. Können Sie dazu irgendetwas sagen? Was ist der Hintergrund dazu? Was hatte man da für Vorstellungen seitens des Konzerns?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist eine reine Privatsache von Herrn Prof. Graf, die mit dem Unternehmen Novomatic überhaupt nichts zu tun hat. Das ist sein versteuertes Geld, und wenn ich das ein bisschen salopp formulieren darf: Was Prof. Graf mit seinem Geld macht, bleibt ihm überlassen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung, auch das Unternehmen nicht, das ist eine reine Privatangelegenheit des Herrn Prof. Graf.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie würden das nicht sozusagen in die Novomatic-Politik oder Lobbyingpolitik – oder wie immer man das bezeichnet – einordnen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Aber überhaupt nicht, das hat damit überhaupt nichts zu tun. Das zeigt eher die Großzügigkeit von Herrn Prof. Graf, aber das ist seine Privatangelegenheit. (Abg. Fürst: Ja! Gut!) Wir halten uns immer an die Gesetze und schauen, dass wir ein streng reguliertes Gewerbe bestmöglich erfüllen, und ansonsten kann ich dazu leider nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke, ich nehme den Rest mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.

Wir kommen somit zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir legen gleich ein Dokument vor, nämlich das Dokument Nummer 63685, Seite 263, 264. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich habe es gelesen, Frau Abgeordnete, jawohl.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir sind beim 24. Juli 2017, und der Novomatic-Chef – also auch Ihr Chef – Harald Neumann chattet mit seinem Kommunikationschef Bernhard Krumpel. Es geht dezidiert um die ÖVP-Wahlkampfspenden, die Pierer ja bekanntermaßen verdoppelt hat oder zu dieser Zeit angekündigt hat, dass er sie verdoppeln will, und Harald Neumann schreibt an Krumpel – das ist nicht Deutsch, aber ich kann jetzt auch nichts dafür –: Wir haben noch viel Besseres, „hat dir Stefan schon erzählt???“. Dann schreibt Krumpel zurück: „Ja … FP hat mich angerufen, tschank ist alter Freund von mir … bin da voll eingebunden, hab u.a.“ – unter anderem – „den Brief an die Parteien entworfen und stefan geschickt“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Was ist denn das viel Bessere?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist eine Nachricht von Herrn Krumpel an Herrn Mag. Neumann, und was Herr Mag. Krumpel hier konkret damit meint, das kann ich Ihnen nicht beantworten, das müsste man Herrn Mag. Krumpel fragen.

Aber bevor Sie mich jetzt sozusagen - - Ich glaube, dass zu dieser Zeit, und das könnte hier passen (Abg. Tomaselli: Mhm!), Herr Neumann von der Idee berichtet hat - - Weil das ja mediales Thema war, hier wird ja Bezug auf Pierer genommen, es ging damals sozusagen um Spenden an Parteien, Herr Haselsteiner an die NEOS, Herr Pierer an die ÖVP, und ich glaube, noch andere Unternehmen, die damals medial diskutiert wurden, und ich glaube, dass in diesem Zusammenhang damals Herr Mag. Neumann von der Idee berichtet hat, dass man, wenn man überhaupt etwas an eine Partei spendet, an alle Parteien etwas spenden sollte, damit man eben nicht in den Geruch einer Einseitigkeit kommen sollte. Diese Idee wurde aber nicht weiterverfolgt, Novomatic hat nichts an Parteien gespendet.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In dem Fall hätte die Novomatic zumindest vorgehabt, alle zu zahlen, wenn ich Sie jetzt richtig verstehe.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Nein, Frau Abgeordnete, das war eine Idee, die wurde nicht umgesetzt. Ich sage Ihnen ganz offen: Hätte die Novomatic etwas an Parteien spenden wollen, dann hätten wir das gemacht, und zwar im Einklang mit den Gesetzen, mit einer Meldung an den Rechnungshof.

Ich darf aber noch grundsätzlich darauf hinweisen, weil da jetzt Parteispenden so kritisch gesehen werden – kann man so sehen, sehe ich grundsätzlich auch so –, aber ich habe nachgelesen: Schon im Parteiengesetz aus 1974, aus den Siebzigerjahren, steht ja drinnen, dass die im Parlament vertretenen Parteien die Träger der Demokratie sind und als solche grundsätzlich unterstützungs- und förderungswürdig sind. Also aus diesem Grund heraus sehe ich Parteispenden als grundsätzlich in Ordnung, wenn das ordentlich gemacht wird und auch transparent gemacht wird. Novomatic hat es aber nicht gemacht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sagen aber, es gab zumindest die Idee, dass die Novomatic an alle Parteien zahlt? Diese haben sie wieder verworfen, aber die Idee gab es? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also wer die Idee hatte, kann ich Ihnen nicht sagen, Herr Mag. Neumann hat von dieser Idee berichtet. Damit hat nicht die Novomatic sozusagen eine Idee – aber wie gesagt: Man hat viele Ideen, und viele davon werden umgesetzt und viele auch nicht. Diese wurde nicht umgesetzt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, aber Krumpel schreibt ja an Neumann zurück: „Ja … FP hat mich angerufen, tschank ist alter Freund von mir … bin da voll eingebunden“. – Was hätte denn in diesem Zusammenhang Ihrer Erklärung nach Herr Tschank – zur Erinnerung, Tschank ist Vereinsanwalt der FPÖ (die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson) – genau mit dieser Idee zu tun gehabt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich sage Ihnen ganz offen: Ich weiß es nicht. Ich kenne Herrn Tschank nicht; ich weiß nicht, was Herr Krumpel damit meint – das sollte man ihn fragen, ich weiß es nicht. Ich kann Ihnen das wirklich nicht beantworten, ich habe keine Wahrnehmung dazu, was damit gemeint ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Tschank ist auch Obdachgeber vom ISP, vom Institut für Sicherheitspolitik, bezieht auch vom ISP eine Managementfee. Und wissen Sie, was in diese zeitliche Nähe fällt? – Der Kooperationsvertrag mit dem ISP. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Was ist die Frage? Entschuldigung, was wäre jetzt die konkrete Frage dazu?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Frage ist: Haben Sie sich zu dieser Zeit vielleicht auch mit Herrn Neumann bezüglich des ISP ausgetauscht, dass das die viel bessere Idee sein könnte? Könnte das die Erklärung sein? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, schauen Sie, was da jetzt wirklich gemeint ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich glaube – und ich habe das eingangs gesagt –, dass damit diese Idee gemeint war, von der Mag. Neumann berichtet hat, dass man, wenn man das überhaupt ins Auge fassen möchte, an alle Parteien spenden sollte. Das würde ich meinen, was das Bessere ist. Ob das das Bessere ist: Ich weiß es nicht, ich glaube nicht, aber ich habe dazu keine - - Ich kann es Ihnen nicht sagen. Ich weiß es nicht, was die gemeint haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie würden mir aber recht geben, dass die vorbereitenden Handlungen beziehungsweise die ersten Kooperationen damals abgeschlossen worden sind – mit dem Kooperationsvertrag mit dem Institut für Sicherheitspolitik. Ist das korrekt? Da müssten Sie ja Wahrnehmungen haben. Wir sind im Juli 2017. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich höre gerade, dass diese Frage unterstellend ist, deswegen, weil Sie sagen: würden Sie mir recht geben. – Ich gebe Ihnen aber inhaltlich nicht recht, deswegen kann ich sie trotzdem beantworten: Ich kann mir das nicht vorstellen, aber noch einmal: Ich habe dazu keine eigene Wahrnehmung und kann es Ihnen wirklich nicht sagen, was hier gemeint ist.

In die Kooperationsvertragsgestaltung oder Anbahnung war ich meiner Erinnerung nach auch nicht involviert, daher kann ich es Ihnen wirklich nicht sagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben eingangs gesagt, dass es der Novomatic bei Sponsoring sehr wichtig ist, dass es werthaltige Gegenleistungen gibt. Was sind denn Ihrer Meinung nach beim ISP, beim Kooperationsvertrag, die werthaltigen Gegenleistungen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, nach meinem Kenntnisstand – und ich weiß, dass es ja hier einige Veranstaltungen gegeben hat, wo auch Novomatic-Mitarbeiter teilgenommen haben – waren das eben Veranstaltungen zu Sicherheitsthemen, wo Vortragende sozusagen berichtet haben. Ich weiß, dass es von diesem Institut Studien beziehungsweise Arbeitspapiere gibt, die erstellt wurden, auch Themen, die Novomatic sozusagen vorgegeben hat, und natürlich – ich suche gerade die ISP-Vereinbarung (in den Unterlagen blätternd) – ist es auch ein Kontaktnetzwerk, das einem da im Sicherheitsbereich zur Verfügung gestellt wird. Das ist auch sozusagen mit dabei bei so einer Kooperation, und diese Sicherheitsthemen sind natürlich Themen, die uns in vielerlei Hinsicht beschäftigen.

Da geht es um klassische Sicherheitsthemen, im Betrieb von Spielstätten zum Beispiel, es geht aber auch um Sicherheitsthemen im Unternehmen, es geht um Compliancethemen, und das sind lauter Themen, mit denen sich auch dieses Institut beschäftigt – insbesondere auch, ich sage jetzt ein Beispiel, wenn in irgendeinem EU-Land eine Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden soll, dann sind das Themen, die uns betreffen, weil wir natürlich in diesen Ländern mit Bargeld zu tun haben. Ich glaube, das sind Themen, mit denen sich dieses Institut auseinandergesetzt hat, und das sind auch Leistungen.

Im Übrigen, glaube ich, war Novomatic dort ja auch werblich vertreten, über Logoplatzierung auf der Website oder auf Einladungen. Auch das hat einen Wert, einen Werbewert sozusagen. Aus meiner Sicht ist das alles erfüllt und eine normale Vereinbarung, die abgearbeitet wurde und wird.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Thema Geldwäsche: Welche Leistung hat da das ISP erbracht?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich glaube, es hat konkret einen Vortrag zum Thema Umsetzung der Geldwäscherichtlinie gegeben. Das war damit gemeint.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das ein Sicherheitsthema?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, natürlich, weil die Geldwäscherichtlinie ja sozusagen dazu dient, dass es in Betrieben, wo zum Beispiel mit Bargeld hantiert wird, eben nicht zu Geldwäsche kommt, dass eben eine Mittelherkunft festgestellt werden kann. Wenn Sie in ein Casino kommen und da plötzlich einen großen Bargeldbetrag haben, dann sind wir als Betreiber verpflichtet, da aufmerksam zu werden, Sie zur Rede zu stellen, zu prüfen: Ist dieses Geld rechtmäßig erworben? – Das hat alles ursächlich mit Sicherheit zu tun.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Entschuldigung! Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Vertrauensperson sagt der Auskunftsperson ein, das ist hier nämlich mit dem Kopfhörer sehr gut zu hören. Das haben Sie vorhin getan, und das ist nicht zulässig. Und wenn ich das noch einmal höre, werde ich dafür sorgen, dass Sie des Saales verwiesen werden. Nur dass wir uns richtig verstehen: Sie dürfen der Auskunftsperson nicht einsagen, sonst fliegen Sie hier raus. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir nehmen das so hin, vollkommen richtig, Herr Abgeordneter Krainer. In der Tonalität würde ich wirklich ersuchen, dass wir die Sprache finden, die hier angemessen ist.

Herr Abgeordneter Ofenauer, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich erinnere nur an die Vorgangsweise bei Kollegen Drozda letzte Woche. Ich würde bitten, das nun auch so zu handhaben. (Abg. Kollross: Der ist aber nimmer da, oder?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter, können Sie das kurz ausführen? Ich war nicht da, der Herr Verfahrensrichter war auch nicht da; nur damit wir wissen, wovon wir reden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch bei Kollegen Drozda hat die Vertrauensperson regelmäßig auf ihn eingesprochen beziehungsweise Hinweise geben. Ich würde das einfach gleich behandeln, da wie dort. (Abg. Kollross: Wo ist er, der Drozda? Ich sehe ihn gar nicht!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde vorschlagen, dass wir uns streng an die Verfahrensordnung halten, und die Verfahrensordnung sieht vor, dass sich die Vertrauensperson nicht aktiv an die Auskunftsperson wenden darf, sondern nur umgekehrt – und was in der Vergangenheit war, ist für mich nun nicht sonderlich relevant. Ich würde die Vertrauensperson bitten, dass wir uns an diese Spielregeln halten.

Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Außerdem darf die Vertrauensperson hier die Auskunftsperson nicht bei einer wahrheitsgemäßen, freien Aussage beeinflussen. Das steht ausdrücklich in der Verfahrensordnung drin – und ein Einsagen ist jedenfalls eine Beeinflussung, und ich höre das sehr genau, wenn er einflüstert.

Nun mag es sein, dass die Tonalität hier ungewöhnlich ist, das stimmt. Es ist aber auch das Einflüstern ungewöhnlich und schwer verboten, und die Vertrauensperson ist ein Anwalt, und er muss wissen, dass das, was er hier tut, gegen die Verfahrensordnung verstößt. Deswegen, glaube ich, hält er auch diesen Ton aus, und ich halte ihn für gar nicht so unangemessen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Darüber könnten wir diskutieren, aber ich schließe mich inhaltlich ausdrücklich den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Krainer an. Die Verfahrensordnung sieht das so vor, und ich darf wirklich auch die Vertrauensperson ersuchen, sich zukünftig daran zu halten.

Ich würde vorschlagen, wir setzen in der Befragung fort – einen Moment, es gibt noch einen Abklärungsbedarf. (Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt-Stellvertreterin und Vertrauensperson beraten sich.)

Wir haben soeben über die Rechte und Möglichkeiten der Vertrauensperson beraten. Ich darf den Verfahrensrichter, da wir alle in diese Diskussion einbinden wollen, noch um eine kurze abschließende Bewertung dieser Frage bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bewertung welcher Frage?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Rechte der Vertrauensperson hinsichtlich Kommunikation zur Auskunftsperson.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, wir haben in unserer Verfahrensordnung nicht dezidiert den Fall stehen, dass sich die Vertrauensperson nicht an die Auskunftsperson wenden kann. (Zwischenruf des Abg. Kollross.) Die Vertrauensperson sagt, dass das in der Verfahrensordnung so nicht steht. Ich habe mir das eben im § 46 angesehen. Wir haben es in unserer Belehrung seit jeher enthalten. Man kann es tatsächlich aus § 46 Abs. 3 im Umkehrschluss herauslesen: Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson kann die Vertrauensperson sich an den Verfahrensrichter oder an den Verfahrensanwalt wenden, aber nicht direkt an die Auskunftsperson.

So haben wir das immer gesehen und ich bleibe auch dabei: Wenn diesbezüglich eine Verletzung da sein sollte, dann kann sich die Vertrauensperson wohl an die Verfahrensanwältin oder auch an mich richten, aber nicht direkt an die Auskunftsperson.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Diesen Ausführungen des Herrn Verfahrensrichters schließe ich mich an. So habe ich das in der Vorsitzführung auch immer gehandhabt. Ich höre aber auch, dass es inzwischen ein Rechtsgutachten des Legislativdienstes des Parlaments gibt, nach dem der Auskunftsperson aktiv – nicht im Sinne einer Kommunikation, sondern quasi im Sinne eines Antippens oder wie man das nennt – zur Kenntnis zu bringen ist, dass es hier Auskunft bedarf. Ich würde es aber auch so handhaben, wie wir es in der Vergangenheit gehandhabt haben. Insofern schließe ich mich schon dem an, was hier gesagt worden ist, und ich darf die Vertrauensperson ersuchen, das – unter Anführungszeichen – „Einsagen“ jedenfalls zu unterlassen.

Wenn hier ein Eingriff in das Verfahren aus Ihrer Sicht notwendig ist – ich spreche die Vertrauensperson an –, dann konsultieren Sie bitte die Verfahrensanwältin, die Ihre Interessen vertritt, beziehungsweise den Verfahrensrichter. Sie sind hier letztlich die Hüter des Verfahrens.

Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur auch festhalten, dass der Paragraf, auf den die Vertrauensperson gezielt hat, da nicht anzuwenden ist, weil ja ex post jetzt festzustellen ist, dass ich in meiner Fragestellung – es ging nämlich konkret um die Geldwäsche – keine Regelung der Verfahrensordnung verletzt habe. Das hätten Sie als Vorsitzender ja feststellen müssen, dass ich das getan habe – was ich aber nicht getan habe. In diesem Fall hat sich die Ausrede auch erledigt. Ich wollte nur festgestellt haben, dass ich nichts dergleichen gesagt habe, was ein Einschreiten notwendig gemacht hätte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf resümierend festhalten: Ich glaube, wir haben die Spielregeln definiert.

*****

Ich würde vorschlagen, wir setzen die Befragung fort. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Stichwort „werthaltige Gegenleistungen“: Wissen Sie, wie viel Auflage dieses Heft, der „Report“ des Alois-Mock-Instituts, hat?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, wenn Sie mir noch einen Satz zur Erklärung gestatten: Ich lasse mich von niemandem beeinflussen, auch nicht von meiner Vertrauensperson.

Zur Auflage, nach der Sie mich gefragt haben: Ich kann es Ihnen nicht beantworten. Ich nehme an, das kann man nachschauen. Ich wüsste es jetzt nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Tatsächlich wird dieses Heft – es sind acht Seiten – an 350 Mitglieder verschickt. Es ist die Rede von 2 500 Stück Auflage, die irgendwo aufgelegt werden.

Die Novomatic hat ja dort mehrmals inseriert. Entspricht das einem Inseratenwert von 2 500 Euro, ein Heft, das an 350 Mitglieder verschickt wird?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, das eine ist die Auflage, das andere ist die Reichweite. Sie wissen das selber gut, dass ja so ein Magazin nicht nur daran gemessen werden kann, wie viele Adressaten es hat, sondern auch daran, wie viele es noch in die Hand nehmen. So berechnen ja auch die Tageszeitungen ihre Reichweiten.

Zum anderen handelt es sich da um eine sehr spezifische Zielgruppe, eine Zielgruppe von Entscheidungsträgern, von Meinungsführern, von Proeuropäern. Das ist sozusagen etwas anderes, als wenn ich jetzt eine breite Werbekampagne mache, etwa auf den Endkonsumenten gerichtet.

Ich glaube, der Inseratenpreis ist bei 2 000 Euro, ich weiß es jetzt nicht, 2 000 Euro netto ungefähr gelegen. (Abg. Tomaselli: 2 500!) Ich halte das für völlig legitim und in Ordnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ist uns nur aufgefallen: In der Zeitschrift des Niederösterreichischen ArbeitnehmerInnenbundes kostet ein Inserat 10 000 – eine Seite –, die geht aber an 90 000 Mitglieder. Steht das im Verhältnis?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich weiß nicht, ob Sie wissen, was eine Seite in der „Kronen Zeitung“ kostet. Da sind wir ungefähr - - Das sage ich jetzt nicht, aber Sie wissen es wahrscheinlich. (Abg. Tomaselli: Nein! Habe ich mich nicht damit beschäftigt!) Es stellt sich bei allem sozusagen die Frage, was werthaltig ist, aber grundsätzlich obliegt das sozusagen immer dem beauftragenden Unternehmen.

Aus meiner Sicht – und ein bisschen Erfahrung habe ich im Bereich mit Medien und Inseraten – ist das sozusagen eine ganz übliche Summe für eine ganzseitige Schaltung und als solches völlig okay. Vielleicht gibt es günstigere, es wird auch teurere geben, aber im Durchschnitt ist das ein Inseratenpreis, der ja auch nicht von uns festgesetzt wird, sondern vom Verlag. Da gibt es wahrscheinlich eine Preisliste, wo dieser Inseratenpreis drinnen steht: eine Viertelseite, eine halbe Seite, eine ganze Seite.

Das ist normal, das ist eine zivilrechtliche Vereinbarung. Wenn das Unternehmen sagt: Jawohl, mir ist es das wert!, dann zahle ich das, und in dem Fall ist es das wert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, ich meine es nur im Vergleich. 10 000 Euro kostet eine Seite in einer Zeitschrift, die an 90 000 geht, und 2 500 Euro kostet es in einer Zeitschrift, die an 350 Mitglieder geht. Das habe ich mit „im Verhältnis“ gemeint.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Wie gesagt, man muss ja sozusagen differenzieren: Wer ist der Adressatenkreis? – Bei den 90 000 habe ich wahrscheinlich einen sehr hohen Streuverlust. Das geht wahrscheinlich auch an viele unterschiedliche Personen, wohingegen ich mit diesen 350 Personen ganz zielgerichtet 350 Meinungsträger ansprechen kann, und auch daraus lassen sich unterschiedliche Preise ableiten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben in den Akten der WKStA auch zwei Termine gefunden, nämlich den 30.1.2018 und den 30. November 2018. Da gab es jeweils einen Termin mit Harald Neumann und Landeshauptfrau Mikl-Leitner. Sie waren auch anwesend. Was war denn der Inhalt dieser Gespräche?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, es tut mir leid: Können Sie mir das vorlegen, bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay: Dokument Nummer 67737, Seiten 3 bis 6.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, danke. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist die Seite 5!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ja.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Darf ich fragen: Von wem sind diese Termine, die Sie da aufgelistet haben? Oder aus welchem Kalender hat man das?

Also um das abzukürzen: Schauen Sie, ich weiß es nicht, ob ich am 30.1. bei diesem Termin mit dabei war. Ich müsste in meinem eigenen Kalender nachschauen, ob der eingetragen ist. Wenn ich dabei war, war ich dabei, wunderbar! Ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, was dort war.

Ja, es gibt Termine, und das ist einer von vielen Terminen. Möglicherweise war ich dabei. Ich könnte mich jetzt nicht daran erinnern, aber wenn er stattgefunden hat und ich dabei war, dann war ich dabei.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie erinnern sich nicht mehr, dass Sie die Landeshauptfrau getroffen haben? – Das würde Gerstl nicht passieren.

Mag. Stefan Krenn, LL.M. (erheitert): Das ist jetzt eine Fangfrage.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, jetzt ernsthaft: Sie können sich nicht daran erinnern, dass Sie die Landeshauptfrau getroffen haben?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ernsthaft: Selbstverständlich kann ich mich erinnern, dass ich die Frau Landeshauptfrau getroffen habe, und ich habe sie auch schon getroffen, aber ob es am 30. Jänner war, das kann ich Ihnen beim besten Willen nicht sagen. Das meine ich damit. Ob das am 30. Jänner war, weiß ich nicht. Dass ich einmal einen Termin bei der Frau Landeshauptfrau hatte, jawohl, das ist sicher der Fall, aber ob das am 30. Jänner 2018 war – das ist zweieinhalb Jahre her, seien Sie mir nicht böse! –, weiß ich nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie oft treffen Sie denn die Landeshauptfrau im Jahr?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich ganz selten, bei einem persönlichen Termin überhaupt nicht – darum wundert es mich –, eher bei Veranstaltungen, wo man sich trifft und dann miteinander plaudert, also bei einem Vieraugentermin eigentlich überhaupt nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da geht es um einen Achtaugentermin, noch einmal: Johanna „MIKL-LEITNER“, „HN“ – das, nehme ich an, ist Harald Neumann –, „R. AIGNER, KRENN“, das sind Sie.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Jawohl.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie können sich immer noch nicht erinnern?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Nein. Ich würde es Ihnen ehrlich sagen. Da ist ja nichts dabei, wenn es so einen Termin gegeben hat.

Ja, ich glaube, ich kann mich erinnern. Es hat einmal einen Termin gegeben, wo ich auch dabei war, wo Herr Neumann dabei war. Ob das der war und ob der am 30. Jänner war, kann ich Ihnen nicht sagen, aber – nur dass da kein falscher Eindruck entsteht – da ist ja überhaupt nichts dabei, wenn Unternehmensvertreter von einem niederösterreichischen Leitbetrieb bei ihrer Landeshauptfrau einen Termin haben. Also ich weiß nicht, was da dabei ist. Ob das aber am 30. Jänner war, kann ich Ihnen nicht sagen. Da müsste ich in meinem eigenen Kalender nachschauen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann nehme ich halt diesen Termin, an den Sie sich erinnern können. Haben Sie da untersuchungsausschussrelevante Themen besprochen, etwas mit Glücksspiel oder so? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich weiß nicht, was untersuchungsgegenstandsrelevant ist, ich könnte mir das jetzt zwar in der Ladung anschauen, aber nach meiner Wahrnehmung nichts, was untersuchungsausschussrelevant ist, denn im Untersuchungsausschuss geht es um die mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung im Zeitraum Dezember 2017 bis Dezember 2019. Ich wüsste nicht, was die Landeshauptfrau mit der Bundesregierung, mit der Beeinflussung der Bundesregierung, zu tun hat. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da würden mir schon Dinge einfallen.

Ich möchte Sie noch etwas anderes fragen, und zwar: Die internen Complianceregeln sind Ihnen bekannt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen, bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die internen Complianceregeln sind Ihnen bekannt? (Die Auskunftsperson nickt.)

Jetzt würde mich interessieren: Im Februar 2017 hat ja Harald Neumann ein – das ist meine Interpretation – verdecktes Sponsoring genehmigt. Es geht nämlich um eine Veranstaltung des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes, bei der ein Politikberater einen Vortrag gehalten hat, und man hat dann die Rechnung einfach direkt übernommen.

Geht das Ihrer Meinung nach d’accord mit den internen Complianceregeln bei Novomatic? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, können Sie das spezifizieren, oder haben Sie da eine Urkunde, die Sie mir vorlegen können, damit ich mir das anschauen kann? (Abg. Tomaselli: Was - -?) – Können Sie Ihre Frage spezifizieren, oder haben Sie eine Unterlage, die Sie mir vorlegen können? Ich kann jetzt mit dem Datum nichts anfangen, und auch sonst weiß ich nicht, worauf Sie hinauswollen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich brauche Ihnen die Unterlage nicht vorzulegen, damit Sie nachher eh wieder nichts sagen, weil Sie sich angeblich nicht erinnern, aber die Frage ist, ob – Sie müssen sich ja nicht dezidiert erinnern können – so eine Übernahme einer Rechnung von 2 000 Euro nicht ein verdecktes Sponsoring ist. Ich frage Sie deshalb, weil Sie in Ihrem Eingangsstatement großartig betont haben, wie transparent die Sponsoringleistungen von Novomatic sind.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das war somit die Abschlussfrage, bitte. Wir haben die Redezeit gut ausgeschöpft.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich weiß jetzt nicht, welche Rechnung Sie genau meinen. Wenn das stattgefunden hat, dann war es sicher nicht verdeckt. Ich nehme an, da wird es für diese Zahlung auch eine Gegenleistung gegeben haben. Nur dann wäre es ja eine Spende, das war aber keine Spende – davon gehe ich aus –, sondern ein Sponsoring, und ein Sponsoring hat es an sich, dass es auch eine Gegenleistung gibt.

Sie müssten mir konkretisieren, was da ist. Ich nehme an, Novomatic wird dort mit einem Logo oder mit einer Veranstaltung vertreten gewesen sein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut. Wir kommen zur Fraktion der NEOS. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Krenn, Sie haben uns in Ihrem Eingangsstatement unterschlagen, bei welcher Partei und bei welchem Politiker Sie parlamentarischer Mitarbeiter waren.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Das ist unterstellend, und gemäß § 41 weise ich Sie darauf hin, dass diese Frage anders zu formulieren ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mich würde sehr interessieren, bei wem Sie parlamentarischer Mitarbeiter waren. Deswegen bedaure ich, dass Sie es nicht gleich gesagt haben. Könnten Sie mir antworten, bitte?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr gerne. Ich habe begonnen - - Also vielleicht darf ich überhaupt, damit das sozusagen ein bisschen besser ersichtlich wird - - Ich komme aus Steyr, aus Oberösterreich, und da hat es einen Abgeordneten gegeben, Abgeordneten Walter Murauer – das war auch der Bezirksparteiobmann von Steyr-Land –, und ich habe bei Herrn Abgeordneten Murauer (Abg. Krisper: Bitte die Partei dazu nennen, danke!) – Herr Abgeordneter Murauer war Nationalratsabgeordneter der Österreichischen Volkspartei – als parlamentarischer Mitarbeiter begonnen, habe dann in weiterer Folge auch noch weitere Chefs gehabt, zum Beispiel Abgeordnete Carina Felzmann, das war eine Abgeordnete der ÖVP Wien, und Herrn Abgeordneten Reinhold Lopatka, das war ein Abgeordneter der steirischen Volkspartei – das heißt bunt gemischt, Wien, Oberösterreich, Steiermark.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass Herr Hochegger im Korruptions-U-Ausschuss aussagte, dass Sie „für uns“ ein wichtiges Asset waren, weil die Kontakte damals zur ÖVP nicht so gut waren, und dass er in der „Krone“ 2012 meinte: „Bei den Schwarzen haben wir den Stefan Krenn gehabt. Der hat die Argumente direkt in das schwarze politische Spektrum gespielt“?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ob ich eine Wahrnehmung habe, dass Herr Hochegger das gesagt hat? (Abg. Krisper: Mhm!) – Dazu habe ich keine Wahrnehmung, aber wenn Sie es sagen, dann wird er es gesagt haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben heute gesagt, Novomatic sei ein verantwortungsvolles Unternehmen und hält sich immer an die Gesetze. Teilen Sie meine Wahrnehmung, dass Novomatic höchstgerichtlich bestätigt, nämlich vom OGH-Urteil 2017, über Jahre illegales Glücksspiel betrieben hat?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Das wäre aus meiner Sicht auch eine Unterstellung, denn Novomatic hat niemals illegales Glücksspiel betrieben. Novomatic arbeitet ausschließlich, in allen Märkten, wo sie tätig ist, auf Basis von Lizenzen und Genehmigungen und hält alle Bestimmungen ein.

Wie Sie wissen, ist eine zivilgerichtliche Entscheidung immer eine Einzelfallentscheidung. Es gibt OGH-Entscheidungen zum gleichen Themenbereich, etwa in der Steiermark, wo der OGH zu einer ganz anderen Entscheidung kommt.

Ganz grundsätzlich noch einmal, auch bei dieser Entscheidung sozusagen: Novomatic hat Glücksspiel auch in Wien – und darum geht es in dieser OGH-Entscheidung – ausschließlich aufgrund von verwaltungsbehördlich genehmigten Geräten und Spielen gemacht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das stimmt nicht. Mittlerweile verliert Novomatic der Reihe nach die Fälle, weil es um eine gängige Rechtsprechung geht.

Novomatic zahlt alle Parteien, wäre jetzt mein nächstes Stichwort. Sind Sie an Parteienvertreter herangetreten, um dieses Vorhaben, an Parteien zu spenden – jeweils an die eine Partei –, zu besprechen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Habe ich Sie richtig verstanden: ob ich an Parteien herangetreten bin, um Spenden zu besprechen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Erfuhren Parteien von der Intention der Novomatic, Spenden zu leisten – im Rahmen dieser Idee, demokratiepolitisch etwas für das Land zu tun?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also ich persönlich habe keine Erinnerung dazu, dass ich an eine Partei herangetreten wäre, um Spenden zu diskutieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine zweite Frage war – außerhalb der Redezeit bitte –, ob Sie Wahrnehmungen haben, dass Parteien davon erfuhren, dass die Novomatic intendiert, an sie zu spenden, und zwar direkt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also ich könnte mich jetzt auch nicht daran erinnern. Ich weiß nicht, worauf Sie hinauswollen. Also ich wüsste es nicht, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na, ob Parteien sich in der Konsequenz ablehnend geäußert haben, weil es ihnen direkt nicht angenehm wäre?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Krumpel verwies uns an Sie bezüglich der Frage, warum man dann von diesem Plan abging – das heißt dieser Brief an die Parteien nicht abgeschickt wurde. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, Entschuldigen Sie: Welcher Brief, oder was meinen Sie?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege aus dem Protokoll der Befragung von Herrn Krumpel Seite 33 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich bitte vielleicht grundsätzlich – wenn ich mich kurz einmischen darf –, dass wir, bevor wir die Fragen stellen, auch wirklich die Grundlage der Fragen auf den Tisch legen. Das tun Sie jetzt, aber im Nachhinein; besser wäre es vielleicht zum gleichen Zeitpunkt in der Befragung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich halte es in diesem Fall für eine nicht notwendige Unterstützung, aber bitte. Seite 33, untere Hälfte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich wollte nur auf den Ablauf hinweisen: dass es Sinn machen würde, erst das Dokument vorzulegen und dann die Frage zu stellen, und nicht die Frage zu stellen und dann das Dokument vorzulegen.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Okay, danke, ich habe es gelesen, Frau Abgeordnete. Darf ich noch einmal die Frage wissen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Außerhalb der Redezeit, bitte: Herr Krumpel verwies uns an Sie bezüglich der Aussage der Schilderung, warum dieser Brief dann doch nicht abgeschickt wurde. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, Frau Abgeordnete, ich gehe davon aus, dass das, was hier sozusagen steht, der Wahrheit entspricht. Dieser Brief wurde nie abgeschickt. Warum der nicht abgeschickt wurde, weiß ich nicht, das ist nicht auf meiner Entscheidungsebene.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer weiß es dann?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich weiß es nicht. Entschuldigung, aber - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht da genau um den Sommer 2017, als Strache die Aussage „Novomatic zahlt alle“ tätigte. Wir gehen hier der Theorie nach, dass dann auf nicht direkte Parteienspenden umgeschwenkt wurde, sondern auf Parteienfinanzierung über Umwege. Dementsprechend komme ich nicht zum ISP, weil da unserer Meinung nach klar ist, dass die Gegenleistungen für 240 000 sehr, sehr gering sind, sich also die Frage stellt, was die Novo davon hatte, sondern ich komme zum Alois-Mock-Institut und lege das Dokument 67737, Seite 112, vor.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Seite, bitte? – 112 sind alle.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, ich fange mit Seite 24 an. Da findet sich ein Kostenersatz von 20 000 Euro mit einem Vermerk – „1110“ –, bei dem auch die WKStA davon ausgeht, dass der von Ihnen stammt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, Entschuldigung, können Sie mir noch einmal die Seite sagen? Ich finde das nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 24 – oben und unten auch, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (den Vorsitz übernehmend): Seite 24?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, können Sie die Frage noch einmal wiederholen, bitte? Ich habe es schlecht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Laut WKStA ist diese Kostenstelle, die handschriftlich vermerkt ist – „1110“ –, Ihnen, Ihrer Abteilung zuzuordnen. Dementsprechend: Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie sich dieser Kostennote bewusst sind?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich bin im September 2015 ins Unternehmen eingetreten. Diese Kostennote ist von April 2014. Ich kann diesen Vermerk daher nicht gemacht haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber Sie werden Wahrnehmungen dazu haben, wie es zu weiteren Sach- und Geldleistungen kam, wenn solche Kostenersatzleistungen in Ihrer Abteilung vorgenommen werden.

Haben Sie Wahrnehmungen, wie es überhaupt zu dieser Kooperation mit dem Alois-Mock-Institut kam?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, nein, denn auch diese Anbahnung oder der Abschluss war vor meiner Zeit, bevor ich im Unternehmen war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat die Novomatic davon, an einen kleinen, niederösterreichischen Alois-Mock-Gedächtnisverein in Kooperation Geldleistungen zu tätigen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, danke für die Frage. Ich habe schon in meiner einleitenden Stellungnahme ausgeführt, dass es für uns auf der einen Seite unsere Verantwortung ist, dass wir uns gesellschaftlich bei Vereinen engagieren wollen, aber zum anderen geht es natürlich auch darum, den Markenwert von Novomatic zu steigern. Deswegen fördern und sponsern wir in Österreich mehr als 350 Vereine, darunter eben auch das Alois-Mock-Institut. Und ja, wir wollen in Niederösterreich präsent sein, und ja, wir wollen auch mit dem Namen Dr. Alois Mock assoziiert werden, denn Sie wissen: Dr. Mock war aus meiner Sicht über die Parteigrenzen hinaus der Vater des österreichischen EU-Beitritts. Das ist etwas, mit dem wir uns assoziieren.

Novomatic war nach dem Fall des Eisernen Vorhangs eines der ersten österreichischen Unternehmen, das in den Bereich CEE und Osteuropa gegangen ist. Dazu stehen wir, deswegen fördern wir das. Das ist eine hochkarätige wissenschaftliche Einrichtung und das ist eine von 350 Kooperationen, die wir abschließen, wo es auch entsprechende Leistungen und Gegenleistungen gibt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Uns ist weiterhin nicht klar, was da wirklich der Mehrwert für Novomatic ist, und es ist kein normaler Verein, sondern ein Verein, in dem der Präsident ein politisches Amt bei der ÖVP innehat.

Wie kam es zur Kooperation mit dem Amateurkammerorchester zum Sponsoring, in dem wiederum ein ÖVP-Politiker Chefdirigent ist? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Wie es zur Kooperation kam? Ich muss ehrlich sagen, ich könnte mich jetzt nicht daran erinnern, aber irgendwie ist es dazu gekommen, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gleiches Dokument, Seite 49. Da lesen Sie Ihre eigenen Mails: „Sehr geehrter Mag. Krenn ! wie vor wenigen Tagen telefonisch besprochen [...] Entwurf für das Sponsoring“.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Jawohl, ich habe es gelesen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja? Erinnern Sie sich jetzt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, jetzt kann ich mich erinnern, dass ich mit Herrn Dr. Tremetsberger in Kontakt war. So ist es.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, er hat Sie kontaktiert?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Davon gehe ich aus.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja oder nein?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich gehe davon aus, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass die Initiative von ihm kam?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, also ich glaube nicht, dass die Novomatic proaktiv an das Waidhofner Kammerorchester herangetreten ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege von der Website des Kammerorchesters die Liste der Sponsoren vor, auf der Novomatic nicht erscheint. Warum denn? Zur Imagepflege wäre das doch ganz nett.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, das Alois-Mock-Institut – das sehe ich ein – ist von dem Untersuchungsgegenstand Begünstigung von Dritten umfasst. Das Kammerorchester Waidhofen: Das müssen Sie mir erst einmal erklären, warum das auch vom Untersuchungsgegenstand umfasst sein soll.

Es kann durchaus im Strafverfahren umfasst sein, selbstverständlich, darauf haben wir keinen Einfluss, aber ich sehe hinsichtlich des Kammerorchesters – zumindest wenn Sie es mir nicht darlegen – keinen Zusammenhang, außer dass Herr Präsident Sobotka dort nicht einmal eine Funktion wahrgenommen hat, sondern tatsächlich nur, ich glaube, als Dirigent eingeschrieben ist.

Ich habe starke Bedenken dagegen, dass auch das Kammerorchester von Waidhofen in unsere Untersuchung aufgenommen werden kann, außer Sie können mir tatsächlich schlüssig darlegen, dass eine Begünstigung von Dritten im Sinne unserer Bestimmung umfasst ist.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Ich denke, da muss ich nicht einmal auf die Beweisthemen eingehen, sondern es geht um die mutmaßliche Käuflichkeit von Politik, und ich meine jetzt nicht die Cellisten oder die Flötisten, sondern natürlich kann es durch entsprechende Geldflüsse zu einer Leistung/Gegenleistung gekommen sein, die systemisch nicht direkt an die Parteien laufen, sondern über andere Organisationen, in denen Politiker tätig sind, die sehr wohl in einflussreichen Positionen sitzen, wenn sie einer Partei angehören, die in der Regierung sitzt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann Ihnen leider nicht folgen, Frau Abgeordnete, und ich habe mir das gut überlegt, bevor wir zu diesem Thema gekommen sind. Das beruht nicht nur auf meiner eigenen Meinung, sondern es ist eine breite Ansicht.

Die Tatsache, dass Präsident Sobotka dort keine maßgebliche Funktion innehat, sondern nur als Musiker oder Dirigent oder in welcher Funktion auch immer aufgetreten ist, bringt nicht mit sich, dass da ein Einfluss auf die Regierung, dass mit der Zahlung, die an dieses Kammerorchester vorgenommen wird, irgendein Einfluss durch Sobotka auf eine Regierung oder auf eine Regierungsmaßnahme erfolgt.

Das heißt, ich sehe da keinen Zusammenhang mit unserem Thema 3, und daher meine ich, dass Fragen zum Kammerorchester Waidhofen eher nicht zulässig sind.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn Sie eine Geschäftsordnungsdiskussion wünschen, dann unterbreche ich zu einer Geschäftsordnungsstehung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 17.51 Uhr bis 18.05 Uhr.)

*****

18.05

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf dem Herrn Verfahrensrichter das Wort erteilen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Fragen zum Kammerorchester Waidhofen, bei dem Vorsitzender Sobotka gelegentlich oder jedenfalls schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten als Privatmann Dirigent ist, sind nicht mit dem Untersuchungsgegenstand in Einklang zu bringen. Ich sehe da keine Möglichkeit, das auch unter dem Punkt Begünstigung von Dritten zu subsumieren – anders als beim Alois-Mock-Institut.

Ich empfehle daher dem Herrn Vorsitzenden, die diesbezüglichen Fragen im Sinne des § 41 Abs. 4, der vorsieht, dass der Vorsitzende nach Beratung mit dem Verfahrensrichter über die Unzulässigkeit einer Frage zu entscheiden hat, nicht zuzulassen. Ich empfehle dem Herrn Vorsitzenden, diese Fragen betreffend Kammerorchester Waidhofen nicht zuzulassen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich schließe mich wie üblich der Meinung an (Ruf bei der SPÖ: Ah geh!) und verweise auf § 41 Abs. 5.

Bitte sehr, die nächsten Fragen, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Krenn, kennen Sie den Journalismusverein?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Einen bestimmten oder heißt der so?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im Dokument, das Sie vorliegen haben, Seite 14, da sehen wir: „SPONSORING“, „2018“: „Journalismusverein“, „15 000,00“ und „3 000,00“; „2019“ wiederum „15 000,00“ und „3 000,00“ – also innerhalb von zwei Jahren 36 000 Euro.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, ich habe es gesehen. Was ist die konkrete Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie bei all diesen Geldleistungen: Was hat die Novo davon?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Die Novomatic hat sicher etwas davon, denn sonst würde sie es nicht machen (Abg. Krisper: Ach so!), wenn es keine Spende ist. Also wenn es eine Spende ist, dann machen wir etwas ohne Gegenleistungen, wenn es eine Kooperation ist, dann gibt es eine Gegenleistung.

Ich muss gestehen, dass mir das jetzt nichts sagt, das heißt aber nichts. Ich habe bereits eingangs gesagt: Ich habe eine globale Linienfunktion und bin für 70 Länder für das Marketing verantwortlich. Es sagt mir jetzt nichts Konkretes, also wenn Sie mir helfen könnten, wäre ich Ihnen dankbar.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich helfe Ihnen und lege Ihnen die Vereinsorgane vor – zu finden auf der Website: Verein zur Förderung des Journalismus in Niederösterreich –, vielleicht können Sie sie durchgehen und erklären, wer das ist und ob Sie sie kennen, danke. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, jetzt sagt es mir etwas, der Verein zur Förderung des Journalismus in Niederösterreich, jawohl.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bitte.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Was ist die Frage, Frau Abgeordnete?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe Sie gebeten, die Namen durchzugehen und zu erklären, wer das jeweils ist und ob Sie sie kennen.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also der Erste ist Robert Ziegler, der sagt mir etwas, kenne ich nicht persönlich. Mag. Zach sagt mir jetzt auch nichts, Mag. Huber sagt mir auch nichts. Mag. Grasl ist jetzt beim „Kurier“, glaube ich. Herr Dr. Günther Ofner ist Flughafenvorstand. Herr Dr. Prof. Gollinger ist, glaube ich, beim ORF Niederösterreich. Michaela Haber: Da sagt mir jetzt der Name nichts, aber das Foto sagt mir etwas. Dr. Lohninger sagt mir nichts.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Mag. Ofenauer, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Herr Mag. Krenn hat uns ja die Namen vorgelesen. Da steht „Verein zur Förderung des Journalismus in Niederösterreich“ drauf; in diesem vorgelegten Dokument steht „Journalismusverein“. Ich kann da jetzt keinen direkten Zusammenhang erkennen. Ist das dieser Verein – Journalismusverein – oder ist das ein anderer? Vielleicht kann man das nachprüfen oder vorlegen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welchen Zusammenhang hat das mit dem Untersuchungsgegenstand? Ich würde Sie bitten, diesen herzustellen. Sind diese beiden Vereine ident? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht auf der Seite um lauter Sponsorings in Niederösterreich, und das ist der einzige Journalismusverein, den es in Niederösterreich gibt.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, also offenbar kooperieren wir mit dem, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie sich jetzt erinnern?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Was ist die konkrete Frage, Frau Abgeordnete? Entschuldigen Sie, wenn ich Sie - -, aber ich weiß jetzt nicht, was ich sagen soll.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also Sie kennen Robert Ziegler, Obmann und Chefredakteur des ORF-Landesstudios Niederösterreich, der laut „Dossier“ vom Jänner 2018 Wunschkandidat von Gollinger und Pröll war?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich kenne ihn nicht persönlich, nein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welchen Zusammenhang stellen Sie bitte mit dem Untersuchungsgegenstand her? Wenn Sie uns das herleiten könnten, damit wir sehen, was es mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. (Abg. Krainer: Ist das jetzt wieder ein Zeichen der Nichteinmischung?)

Das ist eine Frage, die durch die Geschäftsordnung gedeckt ist. Wir können aber wieder unterbrechen.

Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frage hat Herr Kollege Ofenauer zuvor gestellt, und es geht einfach darum, dass die jetzt bitte beantwortet wird.  – Danke. (Abg. Krainer: Die Auskunftsperson hat die Frage von Kollegen Ofenauer schon lange beantwortet, nämlich: Ja, das ist der Verein!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Kollege Ofenauer.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht kann ich das nochmals wiederholen, was ich ersuche, abzuklären und nachvollziehbar darzulegen. Der Name dieses Vereins lautet: „Verein zur Förderung des Journalismus in Niederösterreich“. Die Namen der Personen, die auf diesem Blatt ersichtlich sind, hat Herr Mag. Krenn bereits vorgelesen.

In dem Dokument, das auch vorgelegt wurde, ist eine, jetzt weiß ich nicht, eine Kooperation oder was auch immer mit einem „Journalismusverein“. Aus diesem Dokument geht nicht hervor, dass diese Förderung für diesen Journalismusverein - -, dass dieser Verein mit dem Verein, der hier vorgelegt wurde, ident ist.

Abgesehen davon: In welchem Zusammenhang ein Sponsoring, eine Spende an einen Journalismusverein mit dem Untersuchungsgegenstand stehen soll, würde ich auch ersuchen, näher darzulegen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Mag. Krenn, können Sie erklären, ob dieser Journalismusverein, dem im Jahre 2018 15 000 als Sponsoring oder Kooperation überwiesen wurden, der Verein ist, der hier von Frau Mag. Krisper vorgelegt worden ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Also ja, es gibt eine Kooperation mit dem Verein Journalismus in Niederösterreich; das möchte ich vorwegstellen. Das ist eine tolle Kooperation, wo auch ein Trainee jedes Jahr bei uns ist. Ob das in der Liste allerdings der gleiche Journalismusverein ist, das kann ich Ihnen nicht beantworten, weil ich es nicht weiß.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann bitte ich den Herrn Verfahrensrichter um die Feststellung, ob das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn man davon ausgeht, dass diese beiden Vereine ident sind und dass da tatsächlich Zahlungen geleistet worden sind, so wie ich es der Aussage der Auskunftsperson entnehme, dann stellt sich die Frage nach dem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand.

Ich würde Sie bitten, das jetzt darzulegen, inwiefern diese Personen oder wer auch immer, Vereinsorgane, die Sie uns vorgelegt haben, oder wer auch immer hier einen Einfluss darauf nimmt, dass hier im Rahmen der Vollziehen vonseiten der Regierung irgendwelche Maßnahmen gesetzt werden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht in dem Untersuchungsausschuss um die mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung. Wir gehen allen Geldflüssen der Novomatic nach, die wir identifizieren können und wo sich für uns die Sinnfrage stellt, besonders wenn das Wort Kooperation schon wieder kommt, wo nicht klar ist, welche Gegenleistung da getätigt wird.

Wir gehen sehr wohl insbesondere Institutionen nach, die sehr ÖVP-nah sind, und wenn ich da jetzt Günther Ofner, der an der Politischen Akademie der ÖVP tätig war, als Kassier-Stellvertreter von Herrn Kassier Mag. Richard Grasl sehe – und auch andere ÖVP-Nähe, das wird die ÖVP hier am besten wissen –, dann sehe ich das völlig vom Untersuchungsgegenstand gedeckt und vom Untersuchungsausschuss entsprechend zu behandeln.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Frau Abgeordnete. Bitte schauen Sie sich dieses Beweisthema 3, Begünstigung von Dritten, ganz genau an. Wenn Sie sich das ansehen, dann sehe ich auch hier, ähnlich wie beim Waidhofner Kammerorchester, prima vista einmal keinen Zusammenhang. Obmann Robert Ziegler: nicht bekannt. Es werden Vereine gesponsert, in der wohl namhafte, auch politisch einer Partei nahestehende Personen Funktionen haben (Abg. Kollross: Eben!), aber das alleine begründet noch nicht den Zusammenhang, wie wir ihn hier in unserem Beweisthema festgelegt haben.

Noch einmal: Das mag durchaus Gegenstand des Straf- oder Ermittlungsverfahrens sein, aber in unserem Bereich, unter Begünstigung von Dritten, kann ich es nicht subsumieren.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, die nächste Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann das nicht so akzeptieren, tut mir leid. Ich verstehe, Herr Richter, dass es für Sie einen Unterschied macht, ob ein Politiker, besonders im Rahmen des Untersuchungszeitraums gewesener Politiker, irgendeine Funktion in dem Verein hat, um den es geht – oder die Institution. Ich nehme an, das ist für Sie die Unterscheidung.

Die Welt da draußen ist aber komplizierter und Geldwege sind komplizierter. Wo wir unsachliche, für die Novomatic aufgrund der offiziellen Kooperation nicht nachvollziehbare Geldflüsse sehen, denke ich, ist es sehr wohl unsere Aufgabe, dem hier nachzugehen, insbesondere wenn aufgrund der handelnden Personen eine Nähe zu Parteien besteht, die unter der letzten Regierung in Verantwortung waren.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich schließe mich wie immer der Entscheidung des Verfahrensrichters an und darf Sie nur darauf hinweisen, dass Sie, wenn Sie da nicht einverstanden sind, den § 41 Abs. 5 bemühen und das auch in der Klarstellung bringen.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich wohl nicht mehr fragen, warum das Sponsoring auch hier nicht auf der Website aufscheint.

Wie lang habe ich noch, bitte?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 1:04 Minuten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich völlig in den Untersuchungsgegenstand gehen und Sie nach Kontakten zu Vertretern der ehemaligen Bundesregierung Türkis-Blau fragen.

Haben Sie im Untersuchungszeitraum je Kontakte zu Mitgliedern der Bundesregierung oder Abgeordneten gehabt – und zu welchem Zweck?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Können Sie bitte genau spezifizieren und mir konkrete Namen sagen? Dann kann ich Ihnen ganz konkret Antwort darauf geben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass sich Johann Graf und Sebastian Kurz getroffen haben?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist Ihnen bekannt, dass mehr oder weniger ein Termin zwischen Neumann und Blümel für Sebastian Kurz und Graf akkordiert wurde?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Persönlich habe ich dazu keine Wahrnehmung, ich habe allerdings den Akt gelesen und habe dort irgend so etwas Ähnliches gelesen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie zu folgenden Personen Kontakt, und wenn ja, warum: Sebastian Kurz, Gernot Blümel, Bernhard Bonelli?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also zum Herrn Bundeskanzler habe ich keinen Kontakt. Auch zu Herrn Blümel habe ich keinen Kontakt. Den treffe ich maximal bei einer Veranstaltung, aber dann ist das kein bewusstes Treffen, sondern ein zufälliges. Und wer war der Dritte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bernhard Bonelli.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Den kenne ich auch nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hubert Fuchs, Hartwig Löger und Personen aus seinem Kabinett?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Nein. Also ich kenne Herrn Fuchs nicht und Herrn Löger kenne ich persönlich auch nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es zwischen Novomatic-Vertretern – Graf, Neumann, Krumpel und anderen – und diesen genannten Personen zu Treffen kam, zu Kontakt kam; nicht nur physische Treffen, auch Korrespondenzen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ganz pauschal kann ich sagen, weiß ich es nicht. Da müssten Sie mir eine konkrete Frage stellen, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann wieder die genannten Namen: Sebastian Kurz, Gernot Blümel, Bernhard Bonelli, Hubert Fuchs, Hartwig Löger, Personen aus seinem Kabinett.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ob ich die getroffen habe?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, das hatten wir schon. Ob Sie Wahrnehmungen dazu haben, dass andere Novomatic-Vertreter zu diesen Kontakt hatten – also Treffen oder Korrespondenzen.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, Frau Abgeordnete, ich glaube, dass diese Frage im Sinne des § 41 Abs. 2 zu unbestimmt ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, können Sie die Frage noch einmal wiederholen oder bestimmt gestalten?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es zu Treffen oder Korrespondenzen zwischen Novomatic-Vertretern und Sebastian Kurz, Gernot Blümel oder Bernhard Bonelli kam?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also noch einmal, ich kann für mich sprechen (Abg. Krisper: Und über Ihre Wahrnehmungen zu Dritten!); ob irgendjemand anderer die getroffen hat, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Da müssten Sie mir sagen, wer die getroffen haben soll. Wenn ich es nicht war, dann müssen Sie mir bitte schon sagen, wen Sie glauben, dass er getroffen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage ist klar.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: An und für sich ist die Frage nicht unbestimmt. Die Frage hat gelautet, ob Sie Wahrnehmungen zu Kontakten von Vertretern der Novomatic zu Bundeskanzler Kurz beziehungsweise anderen Regierungsmitgliedern haben. Das ist natürlich ein sehr unbestimmter Kreis, das ist schon richtig. (Der Verfahrensrichter berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Ich meine, vielleicht könnten Sie die Vertreter der Novomatic auf bestimmte Personen einschränken.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Graf, Neumann, Krumpel, und Prof. Gert Schmidt nehme ich noch mit dazu.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bitte, jetzt ist die Frage auch jedenfalls bestimmt.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, also ob Herr Prof. Graf Kontakt zu einer von diesen genannten Personen hat, dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ob Herr Mag. Neumann jemanden getroffen hat – ich kenne den Terminkalender von Herrn Mag. Neumann nicht. Ich halte es für möglich, dass Herr Mag. Neumann in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender eines Großkonzerns auch mit Regierungsvertretern Kontakt hat. Ob er konkret in dem Untersuchungszeitraum mit einem von denen Kontakt hatte, kann ich Ihnen jetzt auch nicht ad hoc beantworten. Auch Herr Krumpel hat seine Termine nicht mit mir abgestimmt, und Herrn Schmidt - - weiß ich nicht, das ist kein Novomatic-Vertreter.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wollen Sie mir sagen, dass, falls es zu Terminen mit diesen hochrangigen Personen kam, Sie sich nicht akkordiert oder besprochen haben, Sie nie besprochen haben, wer da wo für die Interessen der Novomatic lobbyiert und Termine vornimmt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: O ja, das ist sogar sicher so, aber ich kann nicht pauschal sagen, ob es mit dem Bundeskanzler ein Treffen, mit dem Bundeskanzler - - Schauen Sie, ich kann es - - Sie müssten es mir konkret vorlegen, dann sage ich es Ihnen. Ich sage ja, es ist möglich und sogar wahrscheinlich, dass es Termine gegeben hat, aber jetzt pauschal zu sagen - - Ich meine, ich kann Ihnen - -

Ich habe jeden Tag von Montag bis Sonntag ein Vielfaches an Terminen. Ich habe internationale Calls, das sind auch Termine. Ich kann es Ihnen nicht sagen. Da müssten Sie mir bitte einfach konkret sagen, am Soundsovielten haben Sie Blümel getroffen, dann werde ich es Ihnen sagen. Pauschal kann ich es Ihnen jetzt aber beim besten Willen nicht beantworten. Es tut mir leid.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Mag. Ofenauer stellt die nächsten Fragen. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Mag. Krenn, ich habe ja bisher Politik zumindest vor Coronazeiten noch so wahrgenommen, dass man auch als Politiker versucht, mit möglichst vielen unterschiedlichen Menschen möglichst persönlich in Kontakt zu kommen. Das geht von Betriebsbesuchen, bei denen man Arbeitnehmer trifft, über Kontakte mit den Firmenchefs, mit den Arbeitgebern, Arbeitgebervertretern, bis hin zu Antrittsbesuchen, Weihnachtswünschen, Neujahrswünschen und so weiter.

Sie haben Ihre berufliche Herkunft und Ihre jetzige Tätigkeit geschildert. Vielleicht können Sie noch einmal im Rahmen Ihrer jetzigen beruflichen Tätigkeit ein bissel umreißen, welche Kontakte Sie mit Politikern haben und um welche Themen es da geht. Was ist da Ihr Aufgabenbereich?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter, danke für die Frage. Das Geschäftsfeld der Novomatic ist zum einen der operative Betrieb von Glücksspieldienstleistungen, Wettdienstleistungen und zum anderen – das vergisst man oft – die Produktion und Entwicklung von Hightechgamingequipment, von Spielecontent, von Maschinen und Geräten, die auf der ganzen Welt vertrieben werden.

Das Glücksspiel bringt es so mit sich, dass es sich dabei um eine sehr regulierte Branche handelt. Also eigentlich überall auf der Welt – wir sind auf allen Kontinenten tätig – ist es so, dass Glücksspiel nur im Rahmen von klaren gesetzlichen Maßgaben stattfinden kann. Das ist der Unterschied zu anderen Gewerben, die sozusagen frei sind und wo man nicht so streng reguliert ist. Diese Regulierung bringt es mit sich, dass man hier natürlich laufend mit dem Gesetzgeber – und ich komme dann gleich im Detail darauf – in einem Austausch steht, weil es ja darum geht, diese Gesetze einzuhalten, sich da auszutauschen, weil dieses legale Glücksspiel die Grundlage unserer Geschäftstätigkeit ist.

Jetzt weiß ich schon, Sie interessiert wahrscheinlich nicht, wie der Rechtsrahmen in Deutschland, Italien, Holland, Bulgarien oder Amerika ist; Sie wollen es in Österreich wissen. Da ist es so, dass das Glücksspiel sozusagen eine Kompetenz ist, die auf Bundesebene mit dem Monopol für Spielbanken geregelt wird. In Österreich darf also nur die Casinos Austria Spielbanken – also Casinos – betreiben, genauso wie die Lotterienkonzession eine Bundeskonzession ist. Diese ist auch bei den Casinos Austria, einer Tochter, gelegen. Das darf Novomatic zum Beispiel in Österreich nicht betreiben und tut sie selbstverständlich auch nicht.

Was es aber in Österreich auch gibt, ist, dass es sogenannte Landesglücksspielgesetze gibt, die landesgesetzlich regulierte Ausspielung mit Glücksspielautomaten. Das ist sozusagen – übertragen vom Bund – Ländersache, und die Länder können hier einmal entscheiden, ob Sie überhaupt ein landesgesetzliches Glücksspiel zulassen wollen. Das haben fünf Länder getan, das sind die sogenannten Erlaubnisländer, das ist Oberösterreich, das ist Niederösterreich, das ist die Steiermark, das ist Kärnten und das ist das Burgenland, und dann gibt es die sogenannten Verbotsländer, das sind Wien – wie bekannt ist, seit 31.12.2014 – sowie Salzburg, Tirol, Vorarlberg. Und in den Erlaubnisländern gibt es wieder sogenannte Landesgesetze. Das ist einfach der Föderalismus. Im Übrigen ist es im Wetten auch so, das ist Landeskompetenz. Wir haben in Österreich neun unterschiedliche Wettengesetze.

Weil diese Gesetze so unterschiedlich sind – ich habe zum Beispiel in Oberösterreich eine andere Tageshöchstspieldauer, eine Abkühlphase, einen anderen zulässigen Höchsteinsatz als zum Beispiel in Niederösterreich –, ist es selbstverständlich notwendig, hier laufend mit den zuständigen Behörden – das sind in diesem Fall die Landesbehörden, in Wien wäre es sozusagen die zuständige Magistratsabteilung – in Kontakt zu stehen, sich auszutauschen.

Es gibt noch einen ganz zentralen Punkt, Herr Abgeordneter, das ist jener, dass es dem Gesetzgeber – und das ist sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene so – darum geht, das illegale Glücksspiel zurückzudrängen, damit die Nachfrage in das sogenannte legale Angebot kanalisiert wird. Mit anderen Worten, es gibt hier auch eine enge Abstimmung mit der Finanzpolizei, den Landesbehörden. Die Landesbehörden sind übrigens oft auch in den Glücksspielunternehmen, die eine Landeskonzession halten, vertreten. Das sind dann sogenannte Staatskommissäre und Landeskommissäre, die das sozusagen überprüfen.

Langer Rede kurzer Sinn: Das Geschäft in einem regulierten Gewerbe bringt es mit sich, laufend in einem Austausch mit Politikbehörden zu sein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielen Dank.

Ich komme jetzt auf das Frühjahr 2018 zurück, auf die Geschichte mit der Inbetriebnahme von Glücksspielautomaten im Frühjahr 2018 in Wien. Da waren ja circa, ich glaube, 50 Glücksspielautomaten, diese VLTs, die im Admiral-Casino im Wiener Prater in Betrieb gegangen sind, und Herr Generaldirektor Neumann hat weitere Automaten angekündigt.

Jetzt wurde bereits das Dokument 66257 vorgelegt, auf Seite 40 sind diese Chatprotokolle, die bereits angesprochen wurden. Auf Seite 40 geht aus diesem Protokoll vom 23. Februar 2018 hervor, dass von der Novomatic AG ein Gespräch über eine bevorstehende Novelle des Wiener Wettengesetzes geführt wurde. Das Gespräch wurde offensichtlich mit Frau Stadträtin Ulrike Sima geführt. Ist das so richtig? War das Frau Stadträtin Ulrike Sima? – Auf Seite 40, dieser Chatverlauf in der oberen Hälfte. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Für die Frage, Herr Abgeordneter, Entschuldigung: Schauen Sie, ich habe hier sicher mit der Stadt Wien Kontakt gehabt. Ich habe sicher auch einmal Frau Stadträtin Sima getroffen, ich glaube aber, nicht in einem persönlichen Austausch, sondern in einer größeren Runde. Ich habe immer eher Kontakt mit der Beamtenebene, mit den Fachleuten. Das macht auch Sinn, weil die Fachleute, die Fachbeamten natürlich viel mehr im Thema sind als jetzt sozusagen eine Politikerin. Das soll jetzt nicht despektierlich sein, aber es ist einfach so, die hat viele Themen. Diesbezüglich weiß ich es nicht.

Es ist aber überhaupt nicht gesagt, dass diese Informationen von einem Politiker kommen, denn es ist einfach so: Man führt hier - - Das war damals ein großes Thema, sowohl das Thema Wetten als auch das Thema VLT in Wien, aber das Thema VLT war eben kein Thema der Novomatic, sondern ein Thema der Casinos Austria. Deswegen bin ich jetzt einmal etwas verwundert, denn diese Nachricht ergeht ja im Februar 2018, und zu diesem Zeitpunkt war doch schon längst klar, dass in Wien 150 VLTs betrieben werden. Das Finanzministerium hat bereits im Dezember 2017 die notwendige Genehmigung erteilt, und die Stadt Wien konnte das weder verhindern noch sozusagen in irgendeiner Art und Weise beeinflussen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Na ja, dennoch: Inwieweit war Frau Stadträtin Sima mit Glücksspielangelegenheiten befasst, oder wo war da ihre Zuständigkeit?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Stadträtin Sima war die zuständige Stadträtin für das Thema Wetten und Glücksspiel, und damit sind sozusagen grundsätzlich diese Angelegenheiten in ihrem Bereich gewesen. Ich sage aber gleich dazu: VLTs eben nicht, das ist Bundesebene.

Was in dem Bereich von Frau Stadträtin Sima ist, ist das Wiener Wettengesetz, und das war ein Gesetz, wo es ein Begutachtungsverfahren gegeben hat und wo die ganze Branche versucht hat, dieses Gesetz sozusagen mitzugestalten, weil dieses Gesetz eben ganz extreme Nachteile für die Branche gehabt hätte und das wieder dazu geführt hätte, dass die legalen Betreiber zurückgedrängt werden und den illegalen Platz gemacht wird.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, wir bewegen uns auf zwei Ebenen. Das eine ist die Bundesebene mit diesen VLTs, und aufgrund der Bewilligung, die bereits im Februar 2018 vorgelegen ist, hätte die Novomatic oder Casinos mehr als diese 50 Geräte aufstellen können. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, da darf ich vielleicht noch kurz - - Die Novomatic hätte gar nichts können, denn die Novomatic ist nicht Konzessionsinhaber dieser Bundeskonzession. VLTs darf in Österreich einzig und allein die Casinos Austria mit der Lotterienkonzession betreiben. Die waren der Ansprechpartner, die haben auch Gespräche mit Wien geführt. Novomatic ist hier sozusagen nicht der richtige Ansprechpartner und Adressat.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie viel Geräte hätten aufgrund dieser Bundeskonzession in Wien aufgestellt werden dürfen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also die Lotterienkonzession sieht vor, dass die Österreichischen Lotterien und damit die Casinos Austria in Österreich 5 000 VLTs aufstellen können, und zwar, wie es ihnen beliebt, in allen Bundesländern. Das heißt, die hätten in Wien auch einige Hundert oder vielleicht sogar Tausend aufstellen können, wenn sie das wollen.

Herr Labak, der damalige Generaldirektor der Casinos, hatte das angekündigt, dass sie in Wien VLTs betreiben wollen. Das hat eben dann zu vielen Medienartikeln geführt, weil die Stadt Wien das – wenn ich es richtig verstanden habe – so nicht wollte. Allerdings konnte die Stadt Wien dagegen nichts tun, dass die Casinos Austria das will, denn, wie gesagt, die Casinos Austria hatte diese Bundeskonzession. Das ist aber eben kein Thema, das die Novomatic betrifft.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In diesem Bericht auf Seite 40 – in der oberen Hälfte – geht es dann in Punkt zwei weiter: „100 Geräte sind bereits mit Grünen akkordiert - sie geht davon aus“ – also offensichtlich Stadträtin Sima – „dass sie 150 Geräte durchbringen wird und wir uns dann an diese Anzahl und die drei Prater-Standorte halten werden.“

Haben Sie Wahrnehmungen oder andere Informationen, was Frau Stadträtin Sima da mit den Grünen akkordiert hat? Was konnte sie akkordieren?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, ich muss Ihnen sagen, ich bin deswegen etwas irritiert, weil die Frau Stadträtin eben hier genau gar nichts machen konnte, und diese 150 Geräte, von denen hier die Rede ist, waren ja bereits vom Finanzministerium bewilligt. Also mit anderen Worten: Auch wenn Frau Sima sozusagen dagegen gewesen wäre, hätte sie dagegen nichts tun können. Was sie da sozusagen mit den Grünen akkordiert? – Ich weiß es nicht, oder nicht mehr.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das ist ja das, was mich etwas irritiert, wenn Sie sagen, sie hätte nichts tun können. Da steht aber trotzdem, dass das akkordiert ist, und sie bringt 150 Geräte durch – also eigentlich mehr als vereinbart waren.

Der dritte Punkt lautet dann: „Ist das der Fall, wird nach der Begutachtungs-Frist der Gesetzentwurf abgeändert [...], sodass sinnvolle Regelung für Wettunternehmen. Der Text dafür liegt schon vor und ist auch mit den Grünen akkordiert“.

Und in Punkt vier geht es weiter: „Laut ihrer Aussage wurde dieses Vorgehen, dass nämlich jetzt im Entwurf eine strengere Zutrittsregelung enthalten ist, bewusst so gewählt, damit sich jetzt niemand aufregt. Eine Änderung nach Begutachtung ‚interessiert dann keinen mehr‘.“

Das heißt, da hat es offensichtlich eine Vereinbarung gegeben, oder wie kann man das interpretieren?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, diese zwei Themen, Wetten und VLT, haben miteinander grundsätzlich überhaupt nichts zu tun. Wetten ist eine Landeskonzession, wo die Stadt Wien sozusagen entscheidet, in welcher Form sie Wetten reglementiert – eben über ein Landeswettengesetz, das Wiener Wettengesetz. Und VLT ist ein Bundesthema, und wenn es dort eine Vereinbarung gegeben hätte, dann hätte die zwischen der Casinos Austria und der Stadt Wien stattfinden müssen.

Wenn überhaupt, dann ist es sozusagen vonseiten Wiens in einen Topf geworfen worden, wenn ich das so salopp formulieren darf, aber diese Themen haben miteinander nichts zu tun. Möglicherweise sind das auch hier Informationen, die man auf dem Markt, auf dem Meinungsmarkt, gehört hat und dann mitgeteilt hat. Die müssen nicht zwingend dem entsprechen, wie das damals wirklich war.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Trotzdem: Auf Seite 40 in der unteren Hälfte geht es dann weiter, im vorletzten Kastl sozusagen: „Gute Nachrichten“, „Ulli S ist mit 150 einverstanden, aber wir sollen Vorschlag für eine Art Vereinbarung [...] machen, dass man vorerst nur 150 Geräte betreiben wird und mehr nur nach Absprache mit Stadt Wien. Wenn wir das machen, wird auch Wettengesetz entsprechend modifiziert! Den heute eingebrachten Antrag lässt sie im Sand verlaufen und hat keinerlei rechtliche Bedeutung!“

Also offensichtlich gab es eine Vereinbarung über 150 Glücksspielautomaten. Es hat aber eine Resolution gegeben, in der man sich vonseiten der SPÖ Wien und auch der Grünen ganz massiv gegen die Errichtung solcher VLTs ausgesprochen hat. Das ist eine gewisse Doppelmoral, die da sichtbar wird. Oder wie ist das zu verstehen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, schauen Sie - - (Abg. Krainer: Kann vielleicht der Vorsitzende wieder aufwachen und seines Amtes walten, bitte?)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ist das eine Meldung zur Geschäftsordnung? (Abg. Krainer: Sie hören ja sicher genau zu und sind ja draufgekommen, dass die letzten Fragen des Kollegen Ofenauer nicht der Geschäftsordnung entsprechen, und Sie können ja entsprechend Ihres Amtes walten! Ich weiß, wir schalten hier alle auf Durchzug, wenn die ÖVP Fragen stellt, aber Sie sollten das nicht tun!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte. (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichter Pöschl. – Rufe: Wir verstehen Sie nicht! Wir hören Sie nicht!)

Darf ich die Technik ersuchen, das Mikrofon des Herrn Verfahrensrichters zu richten?

Ich unterbreche zum Händewaschen die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 18.40 Uhr bis 18.44 Uhr.)

*****

18.44

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte den Herrn Verfahrensrichter, noch einmal die Frage zu beantworten, ob die Fragen zulässig sind. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Ofenauer, könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen, damit ich beurteilen kann, ob sie zulässig ist oder nicht? Ich bitte Sie!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich habe vorhin ausgeführt, dass laut dieser Nachricht Uli S. „mit 150 einverstanden“ ist – jetzt noch einmal gekürzt wiedergegeben –, es aber einen „Vorschlag für eine Art Vereinbarung“ geben soll und „vorerst nur 150 Geräte“ betrieben werden, „mehr nur nach Absprache mit“ der „Stadt Wien. Wenn wir das machen, wird auch“ dem „Wettengesetz entsprechend modifiziert! Den heute eingebrachten Antrag lässt sie im Sand verlaufen“.

Mit dem „heute eingebrachten Antrag“ ist offenbar der auf der nächsten Seite, 41, im Ihnen vorgelegten Dokument abgebildete Resolutionsantrag gemeint, den sie „im Sand verlaufen“ lassen wird und in dem sich der Gemeinderat dafür ausspricht, dass „die bereits aufgestellten und in Betrieb genommenen Video-Lotterie-Terminals im Wiener Prater wieder außer Betrieb genommen und abgebaut werden.“

Wenn es jetzt auch keine Zuständigkeit der Frau Stadträtin Sima und auch des Wiener Gemeinderates für diese Bundesregelung gegeben hat, so ist aber in dieser Nachricht doch die Rede von einer Vereinbarung, durch die, wenn sie eingehalten wird, dann das Wettengesetz entsprechend modifiziert wird.

Welcher Zweck wurde mit dieser Resolution verfolgt? – Und die Frage stellt sich, ob diese angesprochene Vereinbarung geschlossen wurde.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, danke für die Frage. (Abg. Krainer: Herr Sobotka, wollen Sie als Vorsitzender jetzt nicht etwas sagen?!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Verfahrensrichter ist bei der Prüfung der Zulässigkeit. (Abg. Krainer: Das sollten Sie dann laut sagen, dass diese Frage erst geprüft wird, bevor die Auskunftsperson antwortet! Das gehört zu Ihrem Aufgabenbereich!) – Ich habe das zuerst gesagt, da waren Sie offenbar nicht da!

Zu Wort gelangt der Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, es handelt sich da offenbar um einen Akt der Landesvollziehung. Es handelt sich offenbar um eine Resolution des Landes, und damit ist das nach unserer Bestimmung über die Begünstigung von Dritten auch nicht gedeckt. Wenn hier aber eine rasche Antwort möglich ist, dann würde ich das vorziehen – obwohl an und für sich, meiner Meinung nach, die Landesgesetzgebung nicht Gegenstand unseres Untersuchungsgegenstandes sein könnte. (Abg. Krainer: Vielleicht wollen Sie als Vorsitzender trotzdem noch ein bisschen etwas ergänzen!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Sie (in Richtung Abg. Krainer) sind nicht am Wort!

Können Sie (in Richtung Abg. Ofenauer) den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herstellen?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Der Zusammenhang ergibt sich daraus, dass die Rede von einer Bundesregelung ist, wo 150 Geräte aufgestellt werden können, und wenn das nicht passiert, dann eine Regelung im Wettengesetz passieren sollte – also dass man auf ein Recht, das einem von Bundesebene mit Bescheid eingeräumt wurde, verzichtet, weil man dafür eine Regelung auf Landesebene bekommt. Also das ist eine Verknüpfung, die für mich glasklar ist. Da stellt sich schon die Frage, was das für eine Vereinbarung war und warum das Wettengesetz – dann nämlich tatsächlich – geändert wurde. Wie ist es dazu gekommen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich glaube, jetzt haben Sie den engen Konnex dargestellt. Grundsätzlich bleibe ich dabei: Wir überprüfen nur den Vollzug der Bundesgesetzgebung, aber da haben Sie einen Konnex zum Land hergestellt, und daher bitte ich die Auskunftsperson, wenn sie in der Lage ist, diese Frage zu beantworten. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, ich darf vielleicht kurz - -

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsordnung): Entschuldigung! Herr Vorsitzender, das war ein falscher Vorhalt. Das wissen Sie. Können Sie bitte den falschen Vorhalt zurückweisen und hier Ihres Amtes walten?!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich halte mich an die Vorgaben beziehungsweise an die Empfehlungen des Verfahrensrichters. (Abg. Krainer: Aber hat der Verfahrensrichter - -!) – Wenn Sie eine Geschäftsordnungsdiskussion haben wollen, machen wir eine Stehung!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Eine Geschäftsordnungswortmeldung wird protokolliert, wenn ich das will, und das ist in einer Stehung nicht der Fall.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann haben wir permanent Unterbrechungen; dann unterbreche ich zu einer Stehung, bitte.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 18.50 Uhr bis 18.53 Uhr.)

*****

18.53

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und mache noch einmal klar, dass zur Geschäftsordnung keine Diskussion stattfindet, sondern jede Partei zu einem Vorfall eine Wortmeldung abgeben kann, und dann ist der Verfahrensrichter am Wort, um zu erläutern, wie er die Frage beurteilt. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Ofenauer hat den Konnex hergestellt: Obwohl es sich hier um ein Landesgesetz handelt und wir grundsätzlich nur den Vollzug der Bundesgesetzgebung zu untersuchen haben, ist es so, dass da Wetten und Glücksspiel derart eng miteinander verzahnt sind, auch in dieser Besprechung mit Frau Stadträtin Sima, dass meines Erachtens auch die Frage nach der Landesgesetzgebung zuzulassen ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann darf ich Sie ersuchen, die Frage zu beantworten, wenn Sie es können. – Bitte.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja. Also ich habe mir jetzt in der Zwischenzeit diese Vorlage durchgelesen, und wenn Sie da ganz am Ende der Seite 40 schauen, ist da die Antwort von Herrn Mag. Neumann, der sagt, „so ein LOI“, also ein Letter of Unterstanding, eine Vereinbarung, „kann nur die Casag ausstellen“.

Das ist auch die Richtigkeit, sozusagen: Wenn es so eine Vereinbarung gegeben hat, dann hat es die zwischen der Stadt Wien und der Casinos Austria gegeben, aber nicht mit der Novomatic.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, ob es diese Vereinbarung gegeben hat?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich bin mir nicht sicher, ob ich das wo gelesen habe, dass es diese Vereinbarung gibt. Ich halte es für möglich, dass die Stadt Wien mit der Casinos Austria so eine Vereinbarung geschlossen hat. Ich weiß es aber jetzt – ehrlich gesagt – nicht sicher.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Jedenfalls ist das Wiener Wettengesetz modifiziert worden. Auf Seite 42, unten im letzten Drittel, schicken Sie einen vertraulichen Entwurf zum Wettengesetz der Stadt Wien an Herrn Neumann und schreiben am 9. März: „Habe gerade vertraulich den neuen Passus bekommen. Wenn das so kommt, haben wir gewonnen!“ Haben Sie noch Wahrnehmungen, Erinnerungen, wer Ihnen diesen Passus zugesendet hat?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, Herr Abgeordneter, vielen Dank. Da geht es jetzt genau um den Passus, um den es uns allen gegangen ist, also nicht nur der Novomatic, sondern allen Wettanbietern, auch der Tipp3 und auch dem Buchmacherverband. Hier geht es eben genau um den Zutritt zu Räumen versus Aufenthalt. Und die Regelung, die Sie hier vorlegen, hat eben dann vorgesehen, dass der Zutritt in Räume ohne Personal nicht gestattet sein soll, aber in Räume, in Betriebslokale, wo es ein Personal gibt, ist der Zutritt möglich, aber der Aufenthalt soll verboten werden. Das war eine sinnvolle Lösung.

Und um Ihre Frage zu beantworten: Das war eben ein Begutachtungsverfahren, wo es eine ganz rege Beteiligung der betroffenen Unternehmen gegeben hat, nämlich der Wettunternehmen, aber auch des Buchmacherverbandes, und auch die Wirtschaftskammer hat sich hier sehr eingebracht, die Fachgruppe Freizeitbetriebe und Wetten, und es wurden eben Entwürfe zur Stellungnahme übersendet und die Verbände haben dann Vorschläge gemacht – und unter anderem eben genau, weil es um diesen Passus ging, wurde dieser Passus in unterschiedlicher Art und Weise von allen möglichen Wettanbietern und Verbänden verfasst. Diese Vorschläge sind zirkuliert. Ich weiß, dass ich damals im Austausch mit Kollegen von anderen Unternehmen war, ich war im Austausch mit der Wirtschaftskammer, ich war im Austausch mit dem Buchmacherverband.

Es sind hier viele solche Entwürfe zirkuliert, und woher ich diesen konkret hatte, kann ich Ihnen daher heute nicht mehr sagen. Ich halte es für am wahrscheinlichsten, dass ich den entweder von der Kammer oder vom Buchmacherverband hatte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): War diese Modifizierung oder dieses Wettengesetz dann im Interesse der Novomatic? Wie kann man das sehen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, das ist im Interesse der gesamten Branche gewesen. Deswegen hat ja der Buchmacherverband, der ja der Branchenverband der legalen Sportwettenbetreiber in Österreich ist, genau diese Änderung gefordert, die hier umgesetzt wurde. Das kam der ganzen Branche zugute.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Auf derselben Seite – der nächste Chat nach diesen Daumen – schreiben Sie weiter im Chatverlauf: „Habe auch mit Harry telefoniert - der sieht das bezogen auf die derzeitige Novelle gelassen. Büroleiter ebenso.“ Was ist damit gemeint gewesen und wer ist Harry?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also wer jetzt da konkret mit Harry gemeint ist – muss ich Ihnen ehrlich sagen –, kann ich Ihnen jetzt ad hoc nicht mehr beantworten, weil ich es nicht mehr weiß. Ich bitte um Verständnis, das ist schon über zwei, zweieinhalb Jahre her. Büroleiter: möglicherweise der Büroleiter von der Frau Stadträtin, weiß ich nicht, ist möglich, aber kann ich Ihnen sozusagen jetzt leider aus eigener Erinnerung nicht sagen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Es geht dann weiter: „Ist aber eindeutig ein abgekartetes Spiel zwischen Ellensohn, Profil und Klose. Und: ich halte es trotz allem für möglich, dass auch Sima dahintersteht und sich hinter den Grünen versteckt.“

Was ist mit dem abgekarteten Spiel gemeint? Wer sind Ellensohn, Profil und Klose und wohinter steht Ulrike Sima?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, Herr Abgeordneter, ich darf da vielleicht darum bitten: Das sind Kurznachrichten, wo versucht wird, mit kurzen Worten sozusagen eine Message, eine Information zu transportieren. Darum würde ich Sie bitten, das auch nicht allzu wörtlich zu nehmen. Das waren offenbar Gerüchte, die mir zugetragen wurden, dass es hier möglicherweise eine Abstimmung zwischen den von Ihnen Genannten gegeben hat. Das habe ich sozusagen meinem damaligen Chef zur Kenntnis gebracht. Ob das so ist, das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielleicht noch einmal kurz zu einem Einblick in Sponsoring, Kooperationen und so weiter. Sie haben ja schon erzählt, dass Ihr Konzern sehr viele Inserate schaltet, auch viele Veranstaltungen, viele unterschiedliche Vereine und so weiter unterstützt. Hat da Ihr Konzern Ihres Wissens auch Veranstaltungen, bei denen politische Parteien als Veranstalter aufgetreten sind, gesponsert?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, da würde ich Sie bitten, dass Sie das konkretisieren. Vielleicht können Sie das an einer Veranstaltung festmachen sozusagen; pauschal könnte ich es jetzt nicht beantworten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das passiert in der nächsten Runde. Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Krainer. Sie sind am Wort. (Abg. Krainer: Zur Geschäftsbehandlung!) – Ja, dann nehmen Sie das Wort!

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung, denn das geht dann nämlich nicht auf meine Redezeit.

Ich wollte nur festhalten, dass ich es sehr interessant finde, dass der Untersuchungsausschuss hier nunmehr auch Landesgesetzgebung untersuchen darf, obwohl das an und für sich verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist, und ich wollte vom Vorsitzenden wissen, ob das für die gesamte Dauer des Untersuchungsausschusses gilt oder nur bei dieser Befragung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter. (Ruf: Vom Vorsitzenden!)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe dem Herrn Vorsitzenden empfohlen, diese Frage hier zuzulassen, weil ein derartig enger Konnex zwischen Bundessache und Landessache, Bundesgesetzgebung und Landesgesetzgebung vorgelegen ist.

Mir ist bewusst, dass sich die letzten Fragen ausschließlich auf das Wiener Landesgeschehen bezogen haben, daher hätte man schon eingreifen können, aber ich meine, ausschließlicher Untersuchungsgegenstand sind Bundessachen, die Vollziehung des Bundes und nicht die des Landes. Das, glaube ich, haben wir oder haben Sie im Untersuchungsgegenstand und in den Beweisthemen eindeutig geregelt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Ofenauer, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht kann man bei der nächsten Beurteilung und bei einer eventuellen nächsten Geschäftsordnungswortmeldung des Kollegen Krainer auch berücksichtigen, dass dieser Untersuchungsausschuss ja auch das Thema „Novomatic zahlt alle“ untersucht, wie auch immer das verstanden wurde. Auch unter diesem Schlagwort und unter diesem Gesichtspunkt kann man meiner Ansicht nach eine Zuständigkeit dieses Ausschusses herleiten, das bitte auch in die Beurteilung miteinzubeziehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn wir am Beweisgegenstand bleiben, sind viele dieser Fragen zu all diesen Vereinen, die mit dem Bund gar nichts zu tun haben, die wir bis jetzt aber zugelassen haben, nicht zulässig, aber ich bitte den Verfahrensrichter, sehr genau darauf zu sehen, dass wir am Untersuchungsgegenstand bleiben.

Herr Abgeordneter Krainer ist an der Reihe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe noch keine Antwort auf meine Frage bekommen. Die war explizit an Sie gerichtet und war sehr einfach, nämlich ob Sie in Ihrer - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben keine Möglichkeit, sich permanent zur Geschäftsordnung zu Wort zu melden, sondern Sie können weiterfragen. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube in der Geschäftsordnung ist vorgesehen - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Da ist keine Diskussion vorgesehen, das sollten Sie wissen. (Ruf: Ja, aber eine Antwort!)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Aber es ist meines Wissens so, dass ich mich jederzeit zur Geschäftsbehandlung zu Wort melden kann und auch sofort drangenommen werden muss, und das habe ich getan. Deswegen wiederhole ich meine Frage an Sie als Vorsitzenden, dass ich erstens zur Kenntnis nehme, dass nunmehr hier auch Fragen betreffend die Landesgesetzgebung gestellt werden dürfen, weil Sie als Vorsitzender das ja zugelassen haben, und meine Frage – ich wiederhole sie gerne – ist: Gilt das nur für die Befragung des Herrn Krenn oder gilt das für die gesamte Dauer des Untersuchungsausschusses? (Ruf: Das ist eine Frage an den Vorsitzenden, nicht an den ...!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Erstens ist eine Diskussion zur Geschäftsordnung nicht gegeben. Zweitens halte ich mich bei der Vorsitzführung an den entsprechenden Hinweis des Verfahrensrichters. Da dieser hier in dieser Form nicht unterbrochen hat, habe ich das auch zugelassen. Ich werde auch weiter schauen, dass ich das peinlichst genau so tue.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das heißt, das gilt jetzt für die - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch einmal: Es gibt keine Diskussion Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist keine Diskussion!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Lesen Sie die Verfahrensordnung!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist eine Verständnisfrage - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, also gehen Sie so vor!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein! Es tut mir leid, ja! (Abg. Kollross: Sie wissen ja noch gar nicht, was er sagen will!)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Schauen Sie, Herr - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte einen Mitarbeiter der Parlamentsdirektion (Abg. Krainer: ... wenn Sie mir dauernd das Mikrofon abdrehen!) um eine Erklärung. (Auf Anweisung des Vorsitzenden wird seitens der Parlamentsdirektion die bisherige Praxis in ähnlichen Fällen erläutert.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe Sie akustisch nicht verstanden, aber das macht nichts, weil meine Frage sowieso an den Vorsitzenden gerichtet war. (Auf Anweisung des Vorsitzenden werden seitens der Parlamentsdirektion die zuvor getätigten Ausführungen wiederholt.)

Ja. Herr Vorsitzender, wieso antworten Sie nicht auf die einfache Frage, ob die Praxis, die Sie jetzt gelebt haben, nämlich dass hier betreffend Landesgesetzgebung gefragt werden darf, für den restlichen Untersuchungsausschuss gilt?

Vor allem: Wieso können Sie - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Gerstl hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht zur Aufklärung: Es gibt hier ein Dokument der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption AZ 17 St 5/19d. Darin werden die Zusammenhänge zwischen Vorschlägen betreffend Casinolizenzen, Onlinelizenzen und einer bundesweiten Vereinheitlichung der Regelungen zum kleinen Glücksspiel dargelegt. Darin finden sich Chats, unter anderem des Herrn Mag Krenn mit Frau Sima, und das ist das, bezüglich dessen hier jetzt sozusagen hinterfragt wird, in welchem Zusammenhang das steht, nämlich betreffend Casinolizenzen und Gesetzeskauf.

Das sind die Punkte, die wir haben, und ich würde davon ausgehen, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft das auch nicht übermittelt hätte, wenn es nicht Verfahrensgegenstand wäre.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Also stellen Sie Ihre Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie jemals mit Frau Stadträtin Sima gechattet?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Meinen Sie mit chatten via Mobiltelefon oder im Internet?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Nein.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung bitte, Herr Vorsitzender. Der jetzt gerade vorgebrachte Vorhalt des Herrn Kollegen Gerstl kann nicht richtig gewesen sein, weil er von Chats von Herrn Krenn mit Frau Sima gesprochen hat, und die Auskunftsperson sagt, so etwas hat es nie gegeben – aber das ist Ihnen sicher nicht entgangen.

So, das ist mir jetzt egal, ich lege jetzt - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Vielen Dank für die Gelegenheit zur Klarstellung. Herr Kollege Krainer, Sie haben vollkommen recht: Das ist kein Chat von Herrn Mag. Krenn mit Frau Sima, sondern da geht es um einen Chat von Herrn Mag. Krenn mit Herrn Mag. Neumann, in dem auch Frau Sima vorkommt. – Vielen Dank für die Möglichkeit zur Klarstellung.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Mag. Krainer, Sie sind am Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich danke für die Sponsion, aber ich bin noch immer nicht Magister.

Ich lege das Dokument 66257, Seite 139 bis Seite 170, vor. Das ist ein Papier, das sich Masterplan Novomatic AG nennt.

Frage an die Auskunftsperson: Kennen Sie dieses Papier? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, jetzt, da ich es mir genau durchgeschaut habe, erinnere ich mich: Das ist ein Papier aus dem Jahr 2005, an dem ich wahrscheinlich sogar mitgewirkt habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie sich die Seite 170 ansehen, werden Sie bemerken, dass dort zwei Namen stehen – die mutmaßlichen Verfasser dieses Papiers, nämlich ein Dr. Peter Hochegger und ein gewisser Mag. Stefan L. Krenn. Sind Sie dieser Stefan L. Krenn?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Insbesondere aufgrund des L., das steht nämlich für Leopold, dürfte das ich sein, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben, als Sie bei der Agentur Hochegger waren, dieses Papier für die Novomatic AG erstellt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, da darf ich vielleicht kurz ein bisschen ausführlicher antworten: Ich habe in meiner einleitenden Stellungnahme gesagt, dass ich knapp zwei Jahre bei der Agentur Hochegger war. Das war damals eine der renommiertesten Agenturen in Österreich, an die beinahe alle großen Unternehmen PR-Aufträge vergeben haben.

Das war mein erster Job in der Privatwirtschaft. Ich war damals in meinen Zwanzigern und habe dort als weisungsgebundener Mitarbeiter viele Kunden betreut. Unter anderem hat Hochegger damals auch die Firma Novomatic als Kunden gehabt, und ich habe da im Projektteam mitgearbeitet. Ich kann aber gleich sagen: Was da in dem Papier drinnen steht, das haben nicht wir Mitarbeiter vorgegeben – das wäre ja völlig lebensfremd für einen Kunden! –, das war die Geschäftsführung, und wir Mitarbeiter haben das ausgearbeitet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie auf Seite 143 gehen, finden Sie dort unter „Langfristige Zielsetzung“ als zweiten Punkt: „Nachhaltige Verbesserung des Images der Novomatic AG bei Meinungsführern aus Politik und Gesellschaft“.

Heißt das, die Agentur Hochegger hat der Novomatic in diesem Papier, an dem Sie, wie Sie selbst sagen, mitgearbeitet haben, diese langfristige Zielsetzung vorgeschlagen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, wie Sie richtig feststellen, ist der Titel dieses Abschnittes „Langfristige Zielsetzung“. Es ist üblicherweise so, dass PR-Konzepte mit der Zielsetzung beginnen, und daher gehe ich davon aus, dass die nachhaltige Verbesserung des Images ein Ziel ist, das wahrscheinlich alle Unternehmen, die am Wirtschaftsmarkt auftreten, als Ziel definiert haben – so auch die Firma Novomatic.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf Seite 145 sind kurzfristige Ziele genannt; da sehen Sie das Ziel „Gewinnung von Verbündeten unter den Meinungsführern aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft“, und im Textteil lautet der erste Halbsatz: „Verbündete Politiker stellen eine schnelle Einbindung in den relevanten Gesetzgebungsprozess sicher“.

Das heißt, die Agentur Hochegger hat unter Ihrer Mitarbeit der Novomatic das als kurzfristiges Ziel vorgeschlagen? Verstehe ich das richtig?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, darf ich Sie ersuchen, mir zu erläutern, wie die Gewinnung von Verbündeten im Jahr 2005 in einem Zusammenhang mit dem Untersuchungszeitraum steht, der sich mit der Frage der Beeinflussung der türkis-blauen Bundesregierung im Zeitraum Dezember 2017 bis Dezember 2019 beschäftigt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb meiner Fragezeit gerne. – Es ist relativ einfach: indem wir hier beobachten, wie die Firma Novomatic AG vorgeht, und das ist der Masterplan, der aus unserer Sicht bis heute noch verfolgt wird. Deswegen wirkt er bis heute hinein, bis in die höchsten Kreise der Politik – einer sitzt sogar hier. (Ruf: Der Grillmeister!)

Gut, können wir weitermachen? Wenn Sie vielleicht noch kurz die offene Frage beantworten?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Jawohl. – Ich weiß nicht, ob Ihnen aufgefallen ist, dass es zwischen der Erstellung dieses Masterplans, nämlich im Jahr 2005, und dem Untersuchungszeitraum fünf Bundesregierungen gegeben hat: die Regierung Schüssel II, die Regierung Gusenbauer, die Regierung Faymann I, die Regierung Faymann II, die Regierung Kern, und dann kam erst die gegenständliche Regierung im Untersuchungszeitraum. Es kann also überhaupt keinen Zusammenhang zwischen diesem Konzept und dem Untersuchungszeitraum geben.

Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass es im Jahr 2010 eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegeben hat – die sogenannte Engelmann-Entscheidung –, die auch den österreichischen Rechtsrahmen im Bereich Glücksspiel auf völlig neue Beine gestellt hat, und spätestens ab diesem Zeitpunkt war dieses Konzept gegenstandslos.

Ich darf Ihnen aber noch etwas sagen, Herr Abgeordneter: Die Casinos Austria hatten auch so einen Masterplan, der war ja auch kurz Gegenstand hier im Untersuchungsausschuss, und dort ist man interessanterweise zu der Erkenntnis gekommen, dass das nichts mit dem Untersuchungsgegenstand und dem Untersuchungszeitraum zu tun hat. Also ich ersuche hier jetzt die Verfahrensanwältin und den Verfahrensrichter, für Klarheit zu sorgen, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird, nämlich bei der Novomatic und der Casinos Austria.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, obwohl der Zeitraum tatsächlich aus dem Jahre 2005 datiert, könnte es ja möglich sein, dass es noch immer die Auswirkungen dieses Masterplans auf die heutige Geschäftsgebarung gibt, dass verbündete Politiker eine schnelle Einbindung in einen Gesetzgebungsprozess darstellen. Die Auskunftsperson hat aber durch das Anführen der Entscheidung Engelmann schon dargelegt, dass sich die Verhältnisse geändert haben, und ich meine daher, dass sich diese Frage heute nicht mehr stellt und daher auf den Untersuchungszeitraum nicht mehr bezogen werden kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber ich habe ja gar keine Frage zu Engelmann gestellt!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber die Auskunftsperson hat mit Engelmann geantwortet, dass sich die Verhältnisse seit dem Jahr 2010 grundlegend geändert haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist einmal eine Behauptung. Das ist eh eine interessante Behauptung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist eine Aussage der Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht gewesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber er ist hier nicht als Sachverständiger geladen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie die nächste Frage!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage ist, ob Sie damals als kurzfristige Ziele geraten haben: „Verbündete [...] stellen eine schnelle Einbindung in den relevanten Gesetzgebungsprozess sicher“, und es geht um die „Gewinnung von Verbündeten unter den Meinungsführern aus Politik“. – Das war meine Frage. Und was das mit Engelmann zu tun hat, wüsste ich gar nicht. (Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, können Sie die Frage bitte noch einmal stellen? Sie ist mir leider nicht mehr erinnerlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob es stimmt, dass Sie auf Seite 145 dieses Aktes, Seite 7 dieses Konzeptes, der Novomatic als kurzfristiges Ziel die „Gewinnung von Verbündeten unter den Meinungsführern aus Politik“ vorgeschlagen haben, denn: „Verbündete Politiker stellen eine schnelle Einbindung in den relevanten Gesetzgebungsprozess sicher“.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also ich stelle noch einmal fest, dass dieses Konzept zweifelsfrei außerhalb des Untersuchungszeitraums ist, aber nachdem es da nichts zu verbergen gibt, gebe ich Ihnen gerne Antwort.

Also bitte, ich habe überhaupt nicht entschieden, was in diesem Papier steht, Herr Abgeordneter Krainer. Ein Mittzwanziger, der dort Juniorconsultant ist, legt nicht die großen Strategien fest, aber er arbeitet an so einem Papier mit.

Zum Zweiten darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass am 28. September Herr Dr. Hochegger selbst der „Kronen Zeitung“ gegenüber gesagt hat, dass er das Mastermind dieses Masterplans ist. Also ist diese Frage nicht richtig. Ich habe das nicht vorgegeben, bitte, egal was da drinsteht. Wir haben das ausformuliert, wir Mitarbeiter haben das in ein Konzept gegossen, und das ist die typische Arbeit eines Mitarbeiters einer PR-Agentur.

Im Übrigen, Herr Abgeordneter, weil ich mir ja schon gedacht habe, dass Sie mir zu diesem Konzept eine Frage stellen werden, habe ich mir die Mühe gemacht und geschaut: Was war denn damals die Literatur, die an der Universität zu diesem Thema Public Affairs gelehrt worden ist?

Ich habe tatsächlich ein Lehrbuch aus der damaligen Zeit, aus 2003, gefunden (das Buch „Power-Lobbying: Das Praxishandbuch der Public Affairs. Wie professionelles Lobbying die Unternehmenserfolge absichert und steigert“ von Peter Köppl in die Höhe haltend), das war das Standardwerk, und habe mir dann dieses Konzept mit diesem Lehrbuch noch einmal angeschaut, das ich Ihnen übrigens sehr empfehlen kann. Und da werden Sie eines erkennen, Herr Abgeordneter: dass Sie jeden einzelnen Punkt in diesem Konzept, jede Zielsetzung, jede Maßnahme eins zu eins in diesem Lehrbuch wiederfinden. Ich verstehe daher überhaupt nicht, wie ein PR-Konzept, wie es viele Unternehmen gemacht haben, hier für so eine Aufregung sorgen kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine nächste Frage: Sie haben dann Stakeholder, also quasi Stakeholdergruppen, definiert, drei Stück. Stimmt das, dass die Finanzlandesräte in diesem Konzept der hochegger.com als „Stakeholdergruppe 1“ definiert waren? Das finden Sie auf Seite 147. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also ich sehe hier vor allem die im Parlament vertretenen Abgeordneten, die hier aufgelistet sind, die mit Finanzen zu tun haben. Da lese ich Klubobmann Dr. Josef Cap, Herrn Klubobmann Dr. Alexander Van der Bellen, Herrn Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Matznetter, Herrn Abgeordneten zum Nationalrat Werner Kogler, natürlich auch den damaligen Nationalratspräsidenten Khol, Herrn Molterer, Herrn Scheibner, Herrn Stummvoll, Bucher. – Ah, da unten habe ich es, ja, jetzt sehe ich es: „Entscheidungsträger der Landespolitik“. Ja, auch die sind sehr, sehr wichtig für den Gesetzgebungsprozess, insbesondere wenn es sich um landesgesetzlich regulierte Causen handelt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf der nächsten Seite ist die Situation das kleine Glücksspiel betreffend in den Bundesländern beschrieben. Hier steht: „Sie reicht von restriktiv (Niederösterreich) bis zu liberal (Wien).“

Würden Sie das heute auch noch so einschätzen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, Wien ist ein Verbotsland. Man hat in Wien die Entscheidung getroffen, das landesgesetzlich regulierte Glücksspiel nicht zuzulassen. Daher würde ich meinen, dass man ansonsten in der liberalen Stadt Wien bei diesen Themen nicht so liberal ist. Man hat allerdings - - Die Auswirkungen spürt man, denn es gibt halt jetzt kein legales Glücksspiel, es gibt ein illegales Glücksspiel in Wien, wo Hunderte illegale Geräte stehen, wo es keinen Spieler- und Jugendschutz gibt, auch keine ordnungspolitischen und fiskalpolitischen Steuern, die gibt es auch nicht. Also das ist in Wien derzeit die Situation.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt das, dass die hochegger.com damals auch gesagt hat: „In Niederösterreich, wo die Novomatic AG auch ihren Sitz hat, müssen außerdem wirtschaftspolitische Argumente (Standort, Arbeitsplätze) eingesetzt werden“? Stimmt das, dass das damals in diesem Konzept, bei dem Sie mitgearbeitet haben, empfohlen wurde?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie bitten, klarzustellen, ob das hier jetzt von vorhin noch gilt, nicht landesgesetzliche Sachen zur Diskussion zu stellen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, wenn es den Vorsitzenden Sobotka betrifft, dann wird es wahrscheinlich nicht mehr gelten. So habe ich es jetzt verstanden. Aber dann kann er es ja gleich selber sagen, dass die Auslegung der Geschäftsordnung, sobald es ihn betrifft, eine andere ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe dem Herrn Vorsitzenden bei der Frage des Abgeordneten Ofenauer empfohlen, infolge des vorliegenden Konnexes zwischen Bundesgesetzgeber und Bundesvollziehung einerseits und Landesgesetzgebung und Landesvollziehung andererseits die Frage nach dem Landesgesetz und der Landesvollziehung im Zusammenhang mit der Frau Stadträtin Sima zuzulassen.

Hier geht es abstrakt um ausschließlich Landessachen, Niederösterreich oder Wien. Das kleine Glücksspiel ist Landessache, und daher stellen Sie eine Frage, die ohne Konnex zur Bundesvollziehung und damit nicht zulässig ist. Dieser Ausschuss untersucht meines Erachtens nicht die Landesgesetzgebung, nicht abstrakt den Vollzug auf Landesebene, und das hier bezieht sich nur auf das Land Wien. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Pardon, aber vorhin ging es bei der Frage um das Wiener Wettengesetz, und das ist nach meiner Interpretation nicht in der Vollziehung des Bundes, sondern Landessache, das ist ganz klar in der Kompetenz des Landes.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Und im Gegensatz dazu basiert das sogenannte kleine Glücksspiel auf einem Bundesgesetz, die Landeswetten nicht. Das weiß der Herr Vorsitzende natürlich sehr gut, aufgrund seiner Vita weiß er das ganz genau.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie die Frage bitte!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe sie schon gestellt!

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Können Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, gerne, außerhalb meiner Fragezeit total gerne: Stimmt das, dass sie auf der Seite 10 dieses Konzeptes, die hochegger.com, an dem Sie mitgearbeitet haben, der Novomatic empfohlen hat: „In Niederösterreich, wo die Novomatic AG auch ihren Sitz hat, müssen außerdem wirtschaftspolitische Argumente (Standort, Arbeitsplätze) eingesetzt werden“, neben den allgemeinen fiskalpolitischen Fragen, die in ganz Österreich gelten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie können selber gut lesen, und nachdem es da steht - - Im Übrigen sind das Themen, die für jedes Unternehmen selbstverständlich sind, dass man ordnungspolitische, fiskalpolitische, standortpolitische, wirtschaftspolitische Argumente einbringt. Ob Sie jetzt in der Telekombranche sind, ob Sie ein Schuster sind oder ein Bäcker oder ein Glücksspielunternehmen, Sie werden immer mit fiskalpolitischen, ordnungspolitischen und wirtschaftspolitischen Argumenten kommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt das, dass sie auf der Seite 19 dieses Konzeptes eine lokale Imagekampagne mit dem ORF Niederösterreich als Kooperationspartner vorgeschlagen haben?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich möchte hier, um das ein bissel abzukürzen, darauf hinweisen: Diese Fragen sind unzulässig. Das ist ja schon die Unterstellung, ich hätte hier etwas geschrieben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Wort „sie“ war hier die Mehrzahl und nicht die Höflichkeitsform Einzahl – Entschuldigung, das ist im Deutschen so schwierig auseinanderzudividieren. Wenn ich sie sage, dann meine ich immer die hochegger.com in diesem Papier an die Novomatic, an dem Sie selber mitgeschrieben haben. Sie haben ja selber klargestellt, dass Sie nicht entschieden haben, was da drinnen steht. Das haben wir ja schon geklärt und haben wir schon dreimal im Protokoll. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensanwalt-Stellvertreterin und Verfahrensrichter.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, ich tue mir sehr schwer, wie Sie merken – nicht weil ich es nicht weiß, sondern weil Sie sich hier auf ein Papier aus 2005 beziehen und ich Schwierigkeiten habe, dieses Papier in die Jahre 2017, 2018, 2019 zu transferieren. Daher braucht man immer wieder einen Bezug zum Untersuchungszeitraum, und den sehe ich jetzt nicht mehr, aber die Auskunftsperson war ja bisher sehr auskunftsfreudig und hat nach Möglichkeit auch Dinge beantwortet, die nicht unbedingt in den Untersuchungszeitraum fallen und vor allem nicht zum Untersuchungsgegenstand gehören.

Ich würde Sie bitten: Stellen Sie noch einmal eine klare Frage, versuchen Sie, den Bezug zum Untersuchungszeitraum und auch zum -gegenstand herzustellen, und wir können dann beurteilen, wenn die Auskunftsperson nicht zur Antwort bereit ist, ob sie das dennoch beantworten muss oder nicht! Ich bitte Sie um diese Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, ich habe das bereits im Rahmen einer Geschäftsordnungswortmeldung gemacht. Das kann ich aber gerne wiederholen. Das, was wir hier sehen, ist, dass dieses Konzept bis heute wirkt, und Sie können sicher sein, dass ich am Ende auch sehr klar an ganz konkreten Beispielen darlegen werde, wieso dieses Konzept in der Praxis noch immer verfolgt wird, aber ich muss einmal die Ziele, die langfristigen und die kurzfristigen Ziele, die „Zielpersonen“ – unter Anführungszeichen – dieses Konzepts darlegen, und jetzt komme ich dann langsam zu den Maßnahmen, die in diesem Konzept vorgeschlagen werden.

Ich weiß jetzt nicht, wie lang meine Befragung schon dauert, aber ich hätte gedacht, dass ich mit diesem Teil nach 5 Minuten fertig bin. Die ständigen Unterbrechungen machen das Ganze natürlich wahnsinnig zäh und lang. Ich glaube, es wäre ganz gut, wenn ich jetzt noch diese drei, vier, fünf Fragen, die ich noch zu diesem Konzept habe, einfach stellen könnte, wo dann am Schluss auch sehr klar werden wird, dass das natürlich ganz viel mit heute zu tun hat.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also ich kann Ihnen sagen, dieser Plan kann schon deswegen in der heutigen Zeit nicht umgesetzt worden sein, weil wir den gar nicht hatten. Ich habe den jetzt im Zuge der Akteneinsicht wieder gesehen. Herr Mag. Neumann hat hier unter Wahrheitspflicht ausgesagt, er kennt ihn auch nicht. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich habe im Unternehmen nachschauen lassen: Es gibt diesen Plan im Unternehmen nicht. Ich wüsste nicht, wie ein Plan umgesetzt werden kann, der niemandem vorliegt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich warte noch auf die Beantwortung meiner letzten Frage.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehr gerne, das ist natürlich außerhalb der Fragezeit: Stimmt es, dass sie auf Seite 19 dieses Konzepts eine Kooperation unter anderen mit dem ORF Niederösterreich, wo es um eine lokale Imagekampagne gegangen ist, vorgeschlagen haben?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, ich möchte noch einmal festhalten, dass ich überhaupt nichts vorgeschlagen habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann darf ich außerhalb meiner Redezeit noch einmal darauf hinweisen, was ich bereits öfters gesagt habe: dass das sie in diesem Fall nicht die höfliche Anrede der einzelnen Person ist, sondern Mehrzahl, nämlich sie als Agentur Hochegger.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Da das in diesem Plan steht, gehe ich davon aus, dass die Agentur Hochegger das in diesen Plan hineingeschrieben hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Seite 22: Stimmt es, dass sie gemeint haben, dass eine konkrete Win-win-Situation für die jeweiligen Stakeholder unbedingt erforderlich ist? „Politiker werden in der Regel erst dann tätig, wenn sie für sich einen konkreten Nutzen darin sehen. Da sich dieses Nutzendenken höchst individuell gestaltet, muss dieses bei jedem lobbyierten Stakeholder spezifisch herausgearbeitet werden.“ Als „Mögliche Nutzen-Beispiele“ schreiben sie: „Schaffen einer medialen Bühne, konkrete Kooperations- oder Sponsoringprojekte in einem Wahlkreis, etc.“ – Stimmt das?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also das Schaffen einer medialen Bühne, Herr Abgeordneter, ist ja etwas, was Ihnen auch nicht ganz fremd ist. Ich bin hier nicht, um Interpretationen zu machen, einen Text zu interpretieren, ich bin hier, um Ihnen meine persönlichen Wahrnehmungen zu sagen. Sie können selbst sehr gut lesen, das weiß ich, ich kann auch gut lesen.

Ich kann Ihnen noch einmal sagen, dass Win-win-Situationen auch in diesem Lehrbuch drinnen stehen (das Buch neuerlich in die Höhe haltend), und ich darf Ihnen sagen, was da drinnen steht – das wird am Institut für Publizistik heute noch in unveränderter Art und Weise gelehrt –: Da steht drinnen, dass die eigenen Interessen der Politiker ihr Handeln bestimmen. Das werden Sie wohl bestätigen, auch Sie verfolgen ein Interesse mit dieser Befragung. Daher ist das völlig nachvollziehbar, dass das die Agentur Hochegger geschrieben hat. Was das mit mir zu tun hat, erschließt sich mir aber nicht, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nur außerhalb meiner Fragezeit: Ich glaube, das haben wir am Anfang schon geklärt: weil Ihr Name auf dem Papier oben steht, Sie einen Beitrag geleistet haben. Das haben wir schon lange geklärt.

Meine letzte Frage zu diesem Konzept: Stimmt das, dass sie, die Agentur, hier vorgeschlagen haben: „Bei Gesprächen mit Vertretern der Landespolitik sollen vorrangig die Vorteile für die einzelnen Bundesländer hervorgehoben werden. Solche Vorteile können sich auf arbeitsmarktpolitische und fiskalische Gegebenheiten beziehen.“?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Es steht im Konzept, es ist eine ganz normale, übliche Empfehlung, die jedes Unternehmen, noch einmal, genau so macht, damals gemacht hat, heute macht. Sie werden das ja selber wissen aus Ihrer täglichen Arbeit mit Bürgern, mit Unternehmen. Ich verstehe weder die Frage noch die Sinnhaftigkeit, etwas zu bestätigen, was hier schwarz auf weiß steht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke für die Bestätigung.

Ich halte fest: Es wurde bereits 2005 Herr Sobotka als Zielperson definiert. Sie haben über das AMI, über das Kammerorchester und über den NÖAAB den Herrn Sobotka finanziert, als Novomatic AG, genau so, wie es hier im Konzept drinsteht, dass man es tun soll.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Herr Vorsitzender Sobotka jemals anders über die Novomatic argumentiert hätte, als sie es hier selber als Ziel definiert haben, nämlich dass er permanent mit Arbeitsplätzen, Steuerleistungen und der Innovation der Firma Novomatic in den letzten Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit argumentiert hätte? Kennen Sie irgendein Beispiel, wo das so gut funktioniert hat, quasi diese Sponsoringtätigkeit in tatsächliche öffentliche Werbung für ein Unternehmen umzusetzen, wie bei Herrn Sobotka?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Kollege Gerstl.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Krainer hat jetzt gemeint, dass die Novomatic den Herrn Präsidenten Sobotka gesponsert hätte. Ich möchte die Auskunftsperson ersuchen, auf diese Frage Antwort zu geben, ob diese Feststellung des Herrn Krainer richtig ist. (Auskunftsperson Krenn: Nein, diese Feststellung ist nicht richtig!)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung! Es ist nicht möglich, im Rahmen eines Geschäftsordnungsbeitrags Fragen an eine Auskunftsperson zu stellen ... – Hören Sie bitte auf, Herr Vorsitzender, mir das Mikrofon dauernd wegzunehmen! Das ist extrem unhöflich.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, ich bitte Sie, zuerst einmal die Frage zur Geschäftsordnung des Kollegen Gerstl zu behandeln und dann auf die Frage zu antworten, die Kollege Krainer gestellt hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich darf Herrn Abgeordneten Gerstl ersuchen, ganz kurz die Frage noch einmal zusammenzufassen. (Abg. Kollross: Es gibt keine Frage! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl hat eine Anmerkung zur Geschäftsordnung gemacht, und ich ersuche den Herrn Verfahrensrichter, diese Bemerkung zur Geschäftsordnung abzuarbeiten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und dazu möchte ich den Herrn Abgeordneten bitten, das konzentriert zu wiederholen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe versucht, gegenüber Herrn Abgeordneten Krainer sehr höflich zu sein, um ihm nicht zu sagen, dass es sich um eine Unterstellung handelt, daher hätte ich gleich die Auskunftsperson gebeten, zu antworten, aber ich möchte es gerne für den Herrn Verfahrensrichter konkretisieren.

Die Aussage des Herrn Kollegen Krainer, dass die Novomatic Herrn Präsidenten Sobotka gesponsert hätte, ist eine Unterstellung, und ich bitte den Herrn Verfahrensrichter, diese Aussage, diese Unterstellung zurückzuweisen und Herrn Abgeordneten Krainer darauf hinzuweisen, eine konkrete Frage zu stellen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es ist richtig, Herr Abgeordneter Krainer hat, so wie ich das verstanden habe, keine Frage an sein langes Plädoyer angeknüpft, sondern er hat nur seine Meinung dargestellt; da waren selbstverständlich unterstellende Merkmale dabei. Ich habe aber keine Frage von Herrn Abgeordnetem Krainer hier bemerkt, die von der Auskunftsperson zu beantworten wäre. (Abg. Stögmüller: ... Unterstellung, Herr Verfahrensrichter!)

Herr Abgeordneter Gerstl, Sie wurden vom Herrn Vorsitzenden aufgefordert, im Rahmen einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung eine Stellungnahme abzugeben. Sie haben dann im Rahmen des Geschäftsordnungsbeitrags die Auskunftsperson gefragt. Ich würde meinen, dass das im Rahmen eines Geschäftsordnungsbeitrags, wenn Sie nicht als Befrager am Wort sind, nicht zulässig ist.

Resümee: Ein Plädoyer des Herrn Abgeordneten Krainer, seine persönliche Sicht zu dieser Sache mit unterstellenden Bemerkungen. Damit sehe ich derzeit keine Frage offen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 6 Sekunden. – Bitte, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich eine Zusammenfassung gemacht habe und sehr wohl eine Frage gestellt habe. Meine Frage war, ob der Auskunftsperson bekannt wäre, dass die Umsetzung dieses Konzepts noch bei einem Politiker so gut funktioniert hätte wie bei Herrn Sobotka.

Ich habe nur zusammengefasst, dass die Novomatic nachweislich Herrn Sobotka über das AMI, über den NÖAAB und über das Kammerorchester finanziert hat und ihm damit öffentliche Auftritte im Wahlkreis finanziert hat – genau so, wie es in diesem Konzept drinsteht, was sie machen sollen – und Herr Sobotka dafür genau jene Argumente in der Öffentlichkeit über die Firma Novomatic bringt, die in diesem Konzept als Zielsetzung stehen. Das ist ja eine Zusammenfassung der Realität – das ist nicht unterstellend, das ist alles belegbar.

Und meine Frage an die Auskunftsperson war, ob ihr noch irgendein Politiker bekannt ist – ob sie diesbezügliche Wahrnehmungen hat –, bei dem die Umsetzung dieses Konzepts so gut funktioniert hätte wie bei Herrn Sobotka.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Frage halte ich für unzulässig.

„So gut funktioniert wie bei Herrn Sobotka“, das geht von Tatsachen aus, die nicht zugestanden sind, die bisher im Verfahren nicht hervorgekommen sind, und daher ist das ein Grund nach § 41 Abs. 3, und ich halte daher diese Frage für nicht von der Auskunftsperson zu beantworten. Ich schlage das dem Herrn Vorsitzenden so vor. (Ruf: Der wird sich anders entscheiden!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie die nächste Frage. – Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung habe ich mich ja zu Wort gemeldet!

Ich verstehe das jetzt als Aufforderung, denn das Einzige, was noch nicht bewiesen ist – das stimmt –, sind die öffentlichen Aussagen von Herrn Sobotka zur Firma Novomatic aus den letzten Wochen. Das stimmt, die habe ich der Auskunftsperson jetzt nicht vorgelegt. Das ist das Einzige, was dem Ausschuss an Dokumentation nicht vorliegt. Sie können mir aber glauben, dass genau die Zielsetzungen, die hier drinnen stehen, eins zu eins die Aussagen sind, die Herr Sobotka in den letzten Wochen und Monaten über die Firma Novomatic getätigt hat. Ich kann das in der nächsten Runde auch gerne vorlegen, wenn das gewünscht wird, aber meine Frage bleibt aufrecht: Kennen Sie einen Politiker, bei dem die Umsetzung dieses Konzeptes so gut funktioniert hat wie bei Herrn Sobotka?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Er hat diese Frage nicht zugelassen, und damit ist sie auch nicht zugelassen. Sie können sich nach Absatz 5 an die Schiedsstelle wenden, dort werden Sie das entsprechend einbringen können.

*****

Bitte die nächste Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich nehme meine Zeit in die nächste Runde mit.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Fürst gelangt zu Wort. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich bleibe noch beim Thema Sponsoring. Gute Dinge soll man ja unterstützen, haben Sie auch schon in Ihrer Einleitung gesagt, und Novomatic unterstützt über 250 Vereine, wenn ich das richtig verstanden habe, oder auch Projekte in Niederösterreich; viele davon kann man vielleicht auch als ÖVP-nahe bezeichnen, aber nicht nur.

Daher würde ich Sie gerne fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass der ehemalige SPÖ-Bundesgeschäftsführer und Sprecher von Bundeskanzler Klima, Josef Kalina, als Berater für Novomatic tätig ist. Ist Ihnen das bekannt oder wissen Sie dazu etwas?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, Frau Abgeordnete; vielen Dank für die Frage. Auch Novomatic beschäftigt mitunter Berater, und Herr Kalina ist ja selbstständiger Kommunikationsberater. Und ja, das ist richtig: Da wir in den letzten Monaten ein extrem hohes Medienberichterstattungsaufkommen haben, haben wir auch einen Medienberater, und das ist Herr Josef Kalina – der einen hervorragenden Job macht und das gut macht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wissen Sie auch, wie es zu diesem Engagement kam, wer da an wen herangetreten ist oder über welche Verbindungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich habe mich soeben mit meiner Vertrauensperson beraten, und die hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich jetzt sehr offen zu Ihnen war und Ihnen etwas gesagt habe, was ich gar nicht hätte sagen müssen. Das bereue ich aber nicht, weil ich Ihnen natürlich gerne die Wahrheit sage. Es ist aber natürlich so, dass hier so spezifische Auftragsverhältnisse wie eine medienrechtliche Beratung natürlich auch einem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis unterliegen. Ich kann Ihnen aber sagen, das ist nichts Schlimmes, Herr Kalina ist einer von zahlreichen PR-Beratern, die es in Österreich gibt. (Abgeordneter Hanger übernimmt den Vorsitz.)

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke für Ihre Offenheit. Sie brauchen sich da sozusagen nicht zu genieren. Spielte sein politischer Hintergrund da eine Rolle?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, nein, überhaupt nicht. Ich schätze Herrn Kalina als profunden Kenner, der seit langen Jahren – was heißt seit langen Jahren, seit Jahrzehnten! – im Geschäft ist und sich gut auskennt. Es gibt wahrscheinlich super Berater aus allen Parteien sozusagen, und er ist sicher einer von den Topberatern in diesem Bereich, aber wie gesagt, die gibt es sicher auch von der ÖVP und von der FPÖ und von den Grünen auch. Also ich sehe da überhaupt keinen parteipolitischen Zusammenhang.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. Ist Ihnen bekannt, dass von Ihrem Arbeitgeber auch Projekte oder Vereine von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian gesponsert oder unterstützt wurden?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, können Sie vielleicht spezifizieren, um welche konkreten Vereinbarungen oder Vereine es sich hier handelt?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, es ist nur eine Frage, ob Ihnen bekannt ist, dass auch Wolfgang Katzian – oder Vereine oder Projekte, bei denen er im Vordergrund stand – hier sozusagen als Bittsteller aufgetaucht ist.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also dazu müsste ich jetzt wissen, bei welchen Vereinen Herr Katzian eine Funktion hat. Das traue ich mir jetzt sozusagen nicht ad hoc zu beantworten. (Abg. Fürst: Ist Ihnen sozusagen nicht bekannt, dass er irgendwo - -?) Ich halte es durchaus - - Ich weiß es jetzt sozusagen nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ist Ihnen bekannt, ob Ihr Arbeitgeber den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Niederösterreich – wir haben ja hier schon davon gesprochen – gesponsert hat?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, Frau Abgeordnete, das ist mir bekannt. Das habe ich mir angeschaut. Nicht nur den niederösterreichischen im Übrigen, sondern auch den Bundesverband, wo Herr Abgeordneter Matznetter ja Präsident ist – auch dort sind wir mit Inseraten vertreten –, aber auch im niederösterreichischen.

Da sehen Sie ja die Breite der Novomatic: Auf der einen Seite haben wir den Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund gesponsert, auf der anderen Seite den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband. Und das ist sozusagen das, was wir wollen: Wir wollen mit allen kommunizieren, unabhängig von einer Partei. Und ja, auch mit dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband gibt es – übrigens, ich habe nachgeschaut, seit 2001 – eine Kooperation, und das ist auch völlig in Ordnung. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger (den Vorsitz übernehmend): Entschuldigung: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, ich habe das nicht ganz vernommen: Wann war das? Ich habe es nicht gehört, wann diese Sponsorings waren. Das wäre ja maßgeblich wegen des Untersuchungsgegenstands.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Also es geht jetzt um eine zeitliche Eingrenzung, wann diese Sponsorings waren, denn wir haben immer die große Frage: Sind wir im Rahmen des Untersuchungsgegenstands oder sind wir nicht drinnen?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist jetzt nicht vorgekommen, und ich glaube, ich bin am Fragen, und ich denke, das kann nachher gefragt werden. Das würde ich so sehen.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Dann würde ich bitten, mit der Befragung fortzusetzen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Die Ex-Grünen-Chefin Glawischnig ist ja auch 2018 zu Novomatic gewechselt – mit großem Medienaufkommen. Da waren Sie ja auch schon im Unternehmen. Können Sie dazu etwas sagen: wie es dazu kam, ob es da vorher Kontakte, Absprachen oder dergleichen gab oder was der Hintergrund dieses Wechsels war?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also ich selbst war sozusagen bei ihrem Wechsel von der Politik in die Privatwirtschaft nicht involviert. Aber ja, es stimmt, Frau Dr. Glawischnig ist bei Novomatic tätig, für den Bereich Corporate Social Responsibility, und hat dort sozusagen einen Bereich über, wo es um Nachhaltigkeitsthemen geht, wo es aber auch eben - - Seit dem Jahr 2018 gibt es ja das NaDiVeG, das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, das Sie ja, glaube ich, alle hier im Nationalrat beschlossen haben, wonach Unternehmen ab einer gewissen Größe auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in ihrem Geschäftsbericht darstellen müssen. Das tun wir selbstverständlich, das können Sie in unserem Geschäftsbericht, den Sie zum Download auf unserer Website finden, nachlesen, und dort hat sich insbesondere Frau Dr. Glawischnig gut eingebracht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt – kann man das so feststellen? –, dass die Novomatic eben, so wie Sie auch gesagt haben, an einer Breite von Politikern interessiert ist und sozusagen mit allen Parteien guten Kontakt pflegt und vielfältigste Kontakte hat und dass – so meine Einschätzung – die Kontakte zur Freiheitlichen Partei da eigentlich am geringsten sind. Kann man das so feststellen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich darf da gerne darauf antworten, sehr geehrter Frau Abgeordnete. Ich darf vielleicht grundsätzlich feststellen, dass ich in dieser Sache der Frau Dr. Glawischnig nicht in die Personalentscheidung eingebunden war und in dem Fall sozusagen auch nicht zuständig bin.

Zum anderen darf ich aber eines schon klar sagen: Uns geht es nicht um eine parteipolitische Zugehörigkeit, weder bei Herrn Kalina noch bei Herrn Matznetter noch bei Frau Dr. Glawischnig. Uns geht es um die Sache – und wer da am besten geeignet ist und wer da etwas beitragen kann, mit dem reden wir. Wir sind da offen für alles.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf jetzt wirklich den Herrn Verfahrensrichter bitten, kurz eine Stellungnahme abzugeben, ob wir jetzt beim Untersuchungsgegenstand sind oder ob wir ganz allgemein über Zusammenarbeit zwischen großen Unternehmen und politischen Parteien sprechen. Ich glaube, wir sollten uns schon ein bisschen auf den Untersuchungsgegenstand fokussieren.

Aber: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann mir prima vista nicht vorstellen, was die Tätigkeit von Frau Dr. Glawischnig bei der Novomatic mit unserem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Ich würde Sie bitten, den Bezug herzustellen. Es fällt mir wirklich schwer.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das Thema ist außerdem schon wieder beendet. Das sollte darstellen, dass Novomatic eben zu allen Parteien sehr intensive Kontakte pflegt. Ob das „zahlt alle“ jetzt zutrifft oder nicht, es wird - - (Abg. Tomaselli: Das ist ein falscher Vorhalt!) Nein, da ist nichts falsch daran. Aber ich - - (Abg. Tomaselli: Falscher Vorhalt! Entschuldigung!)

Ich glaube, ich bin am Wort. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tomaselli.) Ich bin hier wirklich nicht mühsam unterwegs und möchte da nicht irgendwelche Geschäftsordnungsdebatten auslösen. Ja, für die Grünen ist es mühsam (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tomaselli), wenn man das anspricht, aber (Abg. Tomaselli hebt die Hand) Novomatic hat hier die vielfältigsten Kontakte zur Politik. Das ist ja noch nichts Vorwerfbares. Mir kommt es nur darauf an – und um wieder mitten in den Untersuchungsgegenstand zurückzukehren –, dass die Kontakte zur FPÖ da sozusagen am geringsten sind, obwohl sie medial am meisten aufschlagen und im Gegensatz zu anderen Kontakten hier skandalisiert werden.

Damit komme ich zum Kernvorwurf dieses U-Ausschusses – weswegen Sie auch vorgeladen sind –, diesem angeblichen Gesetzeskauf. Sie wissen, wovon ich rede: von diesem angeblichen FPÖ-Novomatic-Deal. Sie haben schon manche Halbsätze dazu gesagt. Darf ich - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte zur Frage kommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Darf ich Sie noch einmal ersuchen, zu diesem Deal, sozusagen, zu erläutern, was Sie darüber wissen. Bitte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bevor ich der Auskunftsperson das Wort erteile: Frau Mag. Tomaselli, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte jetzt nur um etwas bitten:

Nur weil etwas freundlich vorgetragen ist, ist der Inhalt genauso mühsam – das möchte ich Ihnen auch sagen, Frau Kollegin –, und mühsam ist es auch, dass wir hier ständig eine Inkonsistenz in der Auslegung der Regelungen haben. Bei allen anderen, wenn Herr Krainer oder insbesondere Frau Krisper fragt, werden genau solche Dinge als unterstellend ausgelegt, und sie werden unterbrochen – und hier kann die Abgeordnete frisch-fröhlich vor sich hin sinnieren, welche Kontakte es mit welchen Parteien ihrer Meinung nach gibt, ohne dass Sie einschreiten. Ich finde das einfach nicht in Ordnung. Ich sehe das in der Beobachtung bei meinen KollegInnen, dass da zwischen den Entscheidungen einfach so eine Lücke klafft. Ich bitte, da wirklich eine Konsistenz reinzubringen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete Tomaselli, da muss ich jetzt wirklich widersprechen – vielleicht liegt es auch daran, dass das heute schon sehr lange dauert –, denn: Der Herr Verfahrensrichter hat in seiner Stellungnahme sehr klar festgehalten, dass die Fragen zur ehemaligen Klubobfrau Glawischnig nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben. Das haben wir auch klar festgehalten, und ich habe das auch in der Vorsitzführung unterstützt. Also ich lasse das jetzt nicht im Raum stehen, dass wir auf diese Situation nicht reagiert hätten. Uns ist wirklich wichtig, dass wir hier konsistent vorgehen.

Herr Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss Sie leider korrigieren. Ich darf auf das Dokument mit der Nummer 66257 – von der Staatsanwaltschaft übermittelt – aufmerksam machen. Da geht es um einen Chat von Heinz-Christian Strache mit einigen anderen Beteiligten aus der FPÖ, in dem über Casinos und Wettengesetz et cetera gesprochen wird, und da geht es unter anderem darum:

„Ein rechtswidriger Akt und Rache gegen Novomatic wegen Glawischnig zum Schaden Wiens!“ – Und weiter:

„Ist sicher wegen Glawischnig.

Verbot des Kleine GS“ – Glücksspiels – „hat Wien über 70M€“ –  Millionen Euro – „im Jahr gekostet“.

Also Frau Glawischnig hat hier eine Rolle gespielt, ist in den Akten dokumentiert, und daher kann man natürlich den Namen auch ansprechen. Ich sehe darin überhaupt nichts Verwerfliches. – Ich zitiere nur aus den Akten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Gerstl, wenn Sie jetzt versuchen, den Bezug herzustellen, dann mag es schon stimmen. Ich habe ja auch nur Frau Abgeordnete Fürst ersucht, den Bezug herzustellen, weil es mir schwergefallen ist, weil ich auch diese Passage, die Sie hier genannt haben, nicht gekannt habe.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber wirklich zu Frau Abgeordneter Tomaselli gerne Folgendes sagen: Frau Abgeordnete Tomaselli, ich bemühe mich wirklich, eine gleiche Distanz zu allen hier vertretenen Parteien einzuhalten. Und den Vorwurf, den Sie dem Vorsitzenden, den ich ja nur berate, gemacht haben, möchte ich zumindest aus meiner Sicht so relativieren, dass ich zu allen hier vertretenen Parteien die gleiche Distanz wahren möchte. Ich hoffe, es gelingt mir. Es gelingt mir sicherlich nicht immer, weil die Sachverhalte oft verschieden sind, aber ich bemühe mich, und das können Sie mir abnehmen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich möchte jetzt auch noch einen Appell an alle Fragesteller richten, dass wir uns nicht in endlosen Geschäftsordnungsdebatten ergehen, sondern wir sollten, glaube ich, wieder auf das Wesen des Untersuchungsausschusses zurückkommen.

*****

Ich darf deshalb noch – an die Auskunftsperson gerichtet – in den Raum stellen, dass von Frau Abgeordneter Fürst noch eine abschließende Frage gestellt worden ist. Ich ersuche um deren Beantwortung, und dann werden wir in der Befragung weiter fortfahren.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Entschuldigen Sie, wenn ich jetzt noch einmal blöd frage: Können Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ohne dass es jetzt zählt:

Sie wissen, angeblicher FPÖ-Novomatic-Deal: Entgegenkommen von uns bei Glücksspiellizenzen, dafür nominiert Novomatic Sidlo. Es geht nur darum, was Sie aus Ihrer Beobachtung dazu sagen können: Hat es den Deal gegeben? Hat es ihn so gegeben? Hätte er Sinn gemacht, wenn es ihn gegeben hat? – Bitte um Ihre Einschätzung.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Vielen Dank, dass Sie es noch einmal wiederholt haben.

Also nach meiner Kenntnis und Wahrnehmung hat es keinen Novomatic-FPÖ-Deal gegeben, es hat auch keinen Deal mit einer anderen Partei gegeben, und das zeigt ja auch der Akt sehr deutlich. Denn: Wo wäre denn der Vorteil für die Novomatic? Wo hätte denn die Novomatic in irgendeiner der Novellen – Novelle 2018, Novelle 2019 – einen Vorteil gehabt? Ich habe es schon ausgeführt: Bei der Bestellung von Sidlo hatte Novomatic kein Nominierungsrecht. Der Aufsichtsrat hat Herrn Sidlo bestellt. Da gibt es 18 Aufsichtsratsvertreter. Die Novomatic hat sozusagen zwei von 18, die kann Herrn Sidlo nicht bestellen.

Also um Ihre Frage noch einmal zu beantworten. Nein, es hat keinen Deal mit der FPÖ gegeben. Und nein, es hat auch mit keiner anderen Partei einen Deal gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Als Berichtigung für das Protokoll: Zwölf Aufsichtsratsmitglieder gibt es in der Casag.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir legen das Dokument 16907, Seite 3, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Abg. Krainer: Zwölf Kapitalvertreter!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist Frau Abgeordnete Tomaselli. Ich bitte wirklich, sich an die Spielregeln zu halten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Am 26.7. schreibt Herr Merwald an Herrn Neumann: „P.S.S habe im strengsten Vertrauen mit Stefan Krenn gebeten Argumente für eine zweite Onlinelizenz - auch aus Sicht CASAG aufzubereiten“. Er schreibt zurück: „Ok“.

Was mussten Sie da vorbereiten?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Danke für die Frage. – Also ich möchte einmal eingangs sozusagen festhalten: Das ist eine Nachricht zwischen Merwald und Neumann, warum da Herr Merwald strengstes Vertrauen und sonst was sagt, das muss man ihn fragen, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Es ist so, dass an meinen Bereich, an meine Abteilungen natürlich vom Haus, von den Fachabteilungen immer wieder Anfragen kommen, Argumente aufzubereiten. Das gehört zu unserem Tagesgeschäft, das ist auch, glaube ich, nichts Unübliches für eine Marketing-/Kommunikationsabteilung – und wahrscheinlich war es so, dass er mich gebeten hat, hier Argumente aufzubereiten, das habe ich wahrscheinlich auch gemacht oder machen lassen, und das werde ich ihm wieder übersendet haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und was waren die Argumente?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also im Detail – wenn Sie es mir vielleicht vorlegen, dann kann ich es Ihnen sagen – wüsste ich es jetzt nicht, aber ich kann Ihnen das sagen, was ich sicher auch geschrieben habe, weil es sozusagen unsere Meinung und meine Meinung ist, die ich hier sozusagen auch sicher niedergeschrieben habe. Die Onlineregulierung in Österreich kann nur auf zwei Arten passieren: Entweder habe ich eine Monopolregelung, so wie ich sie jetzt habe, dann muss ich dieses Monopol aber auch schützen, indem ich zum Beispiel sukzessive gegen illegale Angebote vorgehe – wir wissen, dass in Österreich drei Viertel des Onlineglücksspiels illegal erwirtschaftet werden, nur ein Viertel bei dem einzig legalen Anbieter –, und die zweite Möglichkeit ist eine Marktliberalisierung, eine Marktöffnung, wo sich sozusagen mehrere Anbieter um eine Konzession bewerben können.

Für mich, und diese Rechtsmeinung teilt im Übrigen auch das Bundesministerium für Finanzen, war aber immer klar, dass die bestehende Lotterienkonzession, wo das Onlineglücksspiel ja mit umfasst ist, bis 2027 vergeben ist und es daher vor Ablauf dieser Frist – in der österreichischen Verfassung nennt man das Vertrauensschutz – gar nicht möglich ist, zusätzliche Konzessionen auszuschreiben. Im Übrigen, eine zusätzliche Konzession zu der bestehenden wäre ohnedies nicht möglich, denn das wäre europarechtlich nicht kohärent; entweder ich habe ein Monopol, einen Anbieter, oder ich habe mehrere – ein Duopol, glaube ich, das ist jetzt meine Rechtsmeinung, wäre nicht zulässig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sind jetzt so schnell da drübergefahren und haben gesagt, 75 Prozent im Onlinebereich werden illegal angeboten. Sie meinen damit, aus dem Ausland. Sie betreiben doch selbst eine Glücksspiellizenz von Malta (Auskunftsperson Krenn: Nein, ich - -!), die in Österreich anbietet – oder?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gern, außerhalb meiner Fragezeit, ich habe sie sehr klar gestellt. Sie sind jetzt so schnell drübergefahren und haben gesagt, 75 Prozent im Onlinebereich werden in Österreich illegal erwirtschaftet, also meinen Sie vom Ausland – nicht vom Inland, nicht mit einer Inlandonlinelizenz. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Meine Frage: Sie haben doch selber eine Niederlassung in Malta, von der aus Sie eine Onlinelizenz auch auf dem österreichischen Markt betreiben?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Entschuldigung, ich darf nur kurz den Hinweis geben, dass wir mittlerweile drei Stunden Befragungszeit verbraucht haben. Sie wissen, dass wir nach spätestens vier Stunden die Befragung zu beenden haben.

Ich darf jetzt bitten, die Frage zu beantworten.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, danke für diese Frage, die ist eine sehr wichtige Frage, weil sie endlich auch Gelegenheit gibt, das aufzuklären, was hier leider immer nicht richtig kursiert. Genau um das, was Sie jetzt ansprechen, Frau Abgeordnete, geht es ja. Hier geht es um Anbieter, die in Österreich illegal im Internet Glücksspiel anbieten. Wenn Sie jetzt auf Ihrem Mobiltelefon Onlineglücksspiel, Onlineautomaten eingeben, dann werden Sie Tausende Anbieter finden, die das tun, aber eines werden Sie nicht finden: Sie werden kein Novomatic-Angebot darunter finden, und ich kann Ihnen sagen, warum – weil Novomatic, und wir sind in 70 Ländern dieser Welt tätig, ausschließlich in regulierten Märkten, wo es eine klare gesetzliche Regelung gibt, ihr Glücksspiel anbietet, auch im Onlinebereich, und das ist genau der Punkt: In Österreich bieten wir kein Onlineglücksspiel an.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie schließen aus, dass man von Österreich aus Onlinespiele von der Novomatic oder deren Kooperationspartner aufrufen kann?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich schließe aus, dass die Novomatic - - Achtung, jetzt kommt es auf jedes Wort an: Ich schließe aus, dass die Novomatic in Österreich Onlineglücksspiel anbietet.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie bieten es von Malta aus an.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Aber nicht in Österreich, Frau Abgeordnete! In Malta gibt es eine Firma. Wir haben Niederlassungen in 70 Ländern – ah, in 50  Ländern; entschuldigen Sie (Abg. Tomaselli: Ja ja!), in 70 Ländern sind wir aktiv und in 50 Ländern haben wir Niederlassungen – das hat doch nichts mit dem österreichischen Angebot zu tun. (Abg. Tomaselli: Okay! Wie - -?)

Wir halten uns ans Gesetz. Ich weiß schon, worauf Sie hinauswollen: Es gibt illegale Betreiber, die sind in Österreich ja zumindest so weit, dass sie hier ungeniert ihr Angebot anbieten können. Auch darüber können wir uns gerne unterhalten, denn da finden sich einige sehr interessante Verweise im Akt, denen interessanterweise nicht nachgegangen wird. Es wird ja immer nur geschaut: Wo kann ich sozusagen die Novomatic involvieren?, was aber nicht gelingt, weil es nichts gibt, aber eines ist klar: Es gibt Anbieter, die haben eine Maltalizenz – das sprechen Sie an – und begründen damit sozusagen, dass sie damit eine europäische Lizenz haben und in Österreich anbieten dürfen, nur ist das eben nicht so.

Das ist rechtswidrig und das Bundesministerium für Finanzen hat in der Beantwortung einer Anfrage von, ich glaube, Frau Abgeordneter Krisper – ja, genau – gesagt, 308 Millionen Euro an Bruttospieleinnahmen erwirtschaften die illegalen Anbieter 2019. Und wissen Sie, wie viel der einzig legale Anbieter, nämlich die Casinos Austria, im gleichen Zeitraum erwirtschaftet hat? – 90 Millionen. (Abg. Tomaselli: Ja!)

Das ist ein Ungleichverhältnis: Dort gibt es keinen Spielerschutz, dort gibt es keine Limits, dort gibt es keine Kreditkartensperren; da gibt es einfach Geld, das aus Österreich ins Ausland abfließt – und das ist ein Skandal, Frau Abgeordnete, und dagegen müssen wir etwas tun.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. – Ich möchte noch einmal auf das SMS zurückkommen: „habe im strengsten Vertrauen mit Stefan Krenn gebeten Argumente für eine zweite Onlinelizenz - auch aus Sicht CASAG aufzubereiten“. In all diesen Ausführungen habe ich nun nicht ganz vernommen, was der Vorteil für die Casag wäre, wenn es eine zweite Onlinelizenz gäbe.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, noch einmal: Ich habe diese Nachricht nicht verfasst, ich bin weder Adressat noch Verursacher, ich kann es Ihnen daher nicht sagen. Ich kann Ihnen nur recht geben, aber ich sage Ihnen etwas anderes: Auch wir haben kein Interesse an einer zweiten Onlinelizenz, denn wir profitieren ja indirekt von der Onlineregelung, weil wir ja zum Beispiel unsere Spiele – wir entwickeln ja Onlinespiele, wie Sie richtig sagen – dann an legale, ausschließlich an legale, Anbieter lizenzieren, und wir lizenzieren unsere Onlinespiele auch an die Casinos Austria Lotterien in Österreich. Das heißt mit anderen Worten: Wir profitieren davon, wenn der illegale Markt zurückgedrängt wird und der legale Markt, also jener von den Casinos Austria, sozusagen mehr wird.

Und insofern kann ich es Ihnen wirklich nicht sagen, was hier gemeint ist; das können nur der Sender und der Empfänger beantworten. Ich habe hierzu auch sicher nicht in so eine Richtung ein Papier - - Also ich habe sicher etwas verfasst, aber das, was ich Ihnen gerade gesagt habe, mit den Inhalten, wie eine Onlineregulierung vernünftigerweise möglich ist, und immer auch unter der Prämisse, dass es mehrere Wege gibt. Am Ende vom Tag eint eines aber alle: nämlich dass, egal welchen Weg man wählt, immer ein transparenter europäischer Ausschreibungsprozess, sein muss, wo sich europäische Unternehmen bewerben; und am Ende vom Tage geht es dann darum, welches Unternehmen sozusagen die Ausschreibungsbedingungen am besten erfüllt, und das erhält den Zuschlag; dann gibt es meistens ein Rechtsmittelverfahren, wo das noch einmal überprüft wird – also zu behaupten, man könnte da irgendetwas tricksen, das halte ich für völlig lebensfremd.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Man merkt, dass Sie ein Kommunikationsmann sind – das war immer noch nicht meine Frage. Sie haben jetzt wieder laute Vorteile für die Novomatic aufgezählt, weil Sie diese Onlinespiele lizenzieren, sind aber immer noch nicht darauf eingegangen, was denn der Vorteil für die Casag wäre, wenn die Novomatic eine Onlinelizenz bekäme.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich habe diese Nachricht nicht geschrieben, ich weiß nicht, was der Vorteil für die Casag wäre. Ich kann Ihnen sagen: Wenn ich Argumente aufbereitet habe, dann habe ich die mit Sicherheit genau so aufbereitet, wie ich es Ihnen gerade skizziert habe.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie denn zufälligerweise noch, für wen die Argumentationshilfe war?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich nehme an für Herrn Mag. Merwald, weil mich der ersucht haben wird, das aufzubereiten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie, an wen es Herr Merwald weitergegeben hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also ich könnte mich nicht daran erinnern, dass ich damals gewusst habe, für wen das ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. – Na, für mich macht es nur Sinn, wenn man das a) für Vertreter der Casag schreibt, oder b) für politische Vertreter, die sozusagen ihr Gewissen beruhigen können, dass es eh nicht schlimm ist für die Casag, an der man eine staatliche Beteiligung hält. – Richtig? Sonst braucht man eigentlich aus Sicht der Casag kein Argumentarium, denn wie gesagt, die Vorteile stehen voll auf Seite der Novomatic, das haben Sie selbst ausgeführt.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich kann Ihnen jetzt nicht ganz folgen, Frau Abgeordnete, aber - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ich glaube schon.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Können Sie noch einmal konkret die Frage sagen, bitte? Entschuldigung, wenn ich jetzt - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, wir lassen das.

Bleiben wir vielleicht gerade bei der Onlinelizenz. Es gibt ja nicht nur den Masterplan; seit 2005 – ich glaube, das ist sogar Teil vom Masterplan, ich weiß es nicht – gibt es ja auch das Ziel, eben genau diese Onlinelizenz zu erreichen. – Ist das korrekt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete, wenn Sie erlauben: Das ist eine sehr wichtige Frage, und ich möchte einmal die Gelegenheit nutzen, hier grundsätzlich etwas zu sagen, weil hier und auch in den Medien eine Lizenz sozusagen immer als so etwas wie das Böse schlechthin dargestellt wird. Schauen Sie, die Novomatic und auch andere Unternehmen arbeiten ausschließlich auf Basis von Lizenzen, und dazu, damit man eine Lizenz erhält, muss man sozusagen Kriterien erfüllen. Auch ein Führerschein ist eine Lizenz – und das ist ja auch nichts Böses. Wenn Sie die Prüfung zum Führerschein schaffen, dann bekommen Sie den Führerschein und dürfen Auto fahren, und wenn Sie die Prüfung nicht schaffen, dann kriegen Sie keine driving licence und dürfen nicht Auto fahren – und beim Glücksspiel ist es genauso: Wenn es eine Lizenzausschreibung gibt, dann kann man sich darum bewerben, und die Besten, die diese Kriterien erfüllen, bekommen eine Lizenz und dürfen dann legal Glücksspiel anbieten, und in 70 Ländern dieser Welt ist das bei Novomatic der Fall.

Wir sind bei den strengsten gaming boards lizenziert, zum Beispiel Nevada. Da wird man von Profilern gecheckt und ausgezogen, wenn ich so sagen darf, bis auf den Kontoauszug. Wir erfüllen hier strengste Anforderungen. Deswegen wollte ich noch einmal klarstellen: Lizenzen sind nichts Böses – und ja, selbstverständlich: Lizenzen sind die Grundlage unserer Geschäftstätigkeit, die Grundlage, dass wir ein Weltkonzern werden konnten, die Grundlage, dass wir Mitarbeiter beschäftigen und Steuern zahlen, und deswegen sind wir immer an Lizenzen interessiert. Wenn diese legal ausgeschrieben sind, wenn das ein ordentliches, europaweites, transparentes Ausschreibungsverfahren ist, dann bewerben wir uns, und dann schauen wir, ob wir es bekommen – und wenn wir es bekommen, dann freuen wir uns.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Völlig richtig, Sie haben viele Lizenzen – Die Novomatic ist ja mittlerweile ein weltweiter Milliardenkonzern –, und trotzdem wollen Sie seit 15 Jahren unbedingt diese Onlinelizenz in Österreich. – Was ist sie denn wert? Was kann man damit verdienen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Frau Abgeordnete! Ich möchte feststellen – weil Sie sagen, wir wollen das –, ich habe es eingangs gesagt: Österreich ist für uns ein wichtiger Markt, und zwar deswegen, weil es unser Heimatmarkt ist, weil wir uns Österreich verbunden fühlen und weil wir einen Gründer haben, der zu seinen österreichischen Wurzeln hält. Ich habe aber in meinem Eingangsstatement auch sehr offen gesagt, dass jetzt sozusagen für die Bilanz des Novomatic-AG-Konzerns das Ergebnis von Österreich eine eher untergeordnete Bedeutung spielt.

Zum Zweiten darf ich sagen: Wie Sie richtig sagen, wir haben bis heute keine Onlinelizenz. Daher sehe ich auch sozusagen den Vorteil nicht, wo die Novomatic denn den Vorteil hat, der uns ja vorgeworfen wird: Beeinflussung der türkis-blauen Bundesregierung zum Lizenzvorteil. – Es gibt diese Lizenz nicht.

Aber zum Dritten, und jetzt komme ich schon zur Beantwortung Ihrer Frage: Ich habe mir das angeschaut, was eine Lizenz in Österreich wert ist (Abg. Tomaselli: Ja?), und da gibt es eine sehr klare Antwort, und zwar sagt die § 59a des Glücksspielgesetzes: Da steht drinnen, für Konzessionserteilung nach dem Bundesgesetz ist für eine Genehmigung nach § 14 – das ist eine Lotterienkonzession –nach Erteilung der Konzession eine Gebühr von 100 000 Euro fällig, und, das muss man dazusagen, für den Antrag auf Konzessionserteilung ist eine Gebühr von 10 000 Euro fällig. Also ja, eine Lizenz in Österreich ist offenbar laut Gesetz 110 000 Euro wert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viel erwartet sich die Novomatic, jährlich mit so einer Lizenz zu verdienen?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Das kann ich pauschal überhaupt nicht beantworten, Frau Abgeordnete. Das kommt genau darauf an, in welchem Markt – gibt es dort Marktteilnehmer? –, in welchem Segment des Glücksspiels. Lotterie ist ja sozusagen ein Riesenbereich, vom Klassenlotterielos, Brieflos, Lotto, Toto bis zu online, bis zu VLTs, die übrigens auch interessanterweise unter die Lotterienkonzession fallen. Gibt es dort Marktteilnehmer? Gibt es Illegale? Die beeinflussen ja ganz maßgeblich den Markt, wie wir wissen – drei Viertel illegal, ein Viertel legal. Das heißt, man müsste hier die Parameter genau aufstellen und dann könnte ich Ihnen hier eine sehr genaue Antwort geben.

Aber: Eine Lizenz kostet sozusagen 110 000 Euro. Das ist der Preis, den man bezahlen muss.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zum Vergleich: Die Casag macht mit der einzigen Onlinelizenz, die es gibt, einen Bruttospielumsatz von 1,8 Milliarden im Jahr – und übrigens ist interessant, sie ist nicht 110 000 Euro wert, sie ist zumindest so viel wert, wie die Preisliste von Herrn Merwald sagt. Dessen Preisliste, die haben wir heute ausführlich diskutiert, besagt 1,5 Millionen Euro für eine Lizenz, und für eine zweite noch eine weitere Million dazu. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Das haben wir ja schriftlich auf Novomatic-Papier.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut, das war jetzt, glaube ich, keine Frage. Somit kommen wir zur nächsten Fragestellerin. Am Wort ist die Fraktion der NEOS. Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Krenn! Auf Ihrem Berufsweg von der steilen Karriere als parlamentarischer Mitarbeiter bei der ÖVP rauf zum drittwichtigsten Mann bei der Novomatic waren Sie ja selbstständig. Haben Sie in dem Zeitraum ein Geschäftsverhältnis mit der Novomatic gehabt? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin. – Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichter.) – Sie oder eine Gesellschaft, an der Sie beteiligt sind?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Na, ich beantworte das – ich wollte jetzt nur abklären, weil es an und für sich nicht Untersuchungsgegenstand ist und sonst etwas –, ich habe nichts zu verbergen, deswegen sage ich es Ihnen trotzdem und hoffe, dass Sie das auch als solches wahrnehmen.

Ich hatte ja ein Unternehmen im Bereich der Unternehmensberatung, das ist ein gebundenes Gewerbe der Fachgruppe Ubit – Unternehmensberatung und Informationstechnologie –, da muss man gewisse Voraussetzungen haben. Das war ein kleines Unternehmen, und ich habe Gott sei Dank einige unterschiedliche Kunden gehabt; und ja, Frau Abgeordnete, ich habe auch einen Auftrag von der Novomatic gehabt, und darauf war ich sehr stolz. Und dort habe ich das Unternehmen kennengelernt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege vor Informationen zur Firma Peripetia GmbH, von der Sie 100-prozentiger Eigentümer waren, zumindest in dem Zeitraum - - Sind Sie noch Eigentümer, 100-prozentiger? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie um eine Einschätzung bitten? Es geht um die Frage, ob das die Privatsphäre der Auskunftsperson betrifft.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich würde gerne von Frau Abgeordneter Krisper eine Erklärung hören wollen, inwiefern das zum Untersuchungsgegenstand gehört. Dann kann man beurteilen, ob das aus privaten Gründen nicht beantwortet werden muss, weil es zur Privatsphäre gehört. Das sind Dinge, die man vielleicht im Vorfeld abklären muss, bevor man diese Frage stellt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bitte, im Rahmen der Geschäftsordnung: Es geht um die Frage von Geldflüssen, wie immer.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ein Geldfluss für sich ist noch nichts Unanständiges. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Vertrauensperson wendet sich an den Vorsitzenden.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vielleicht nur zur Erinnerung: ISP, Geldleistung Novomatic an ISP – und hier kamen wir im Untersuchungsausschuss drauf, dass Tschank 100-prozentiger Gesellschafter der Imbeco GmbH ist, in der wiederum Gudenus stiller Gesellschafter war.

Dementsprechend ist es sehr valide, finde ich, nachzufragen, auch wenn Sie jetzt nicht bei der ersten Frage wissen, wohin meine Reise geht, wenn man hier Geldflüssen nachfragend auf die Spur kommen will. Ich würde bitten, das in dem entsprechenden Sinne auch zuzulassen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also ohne dass mir die Verfahrensanwältin oder die Vertrauensperson das sagt: Ich sehe prima vista einmal einen wesentlichen Unterschied darin, dass das eine von der Novomatic ausgegangen ist, die Novomatic da gesponsert hat, und dort geht es um ein Privatunternehmen. Also das ist ein deutlicher Unterschied.

Eindeutig ist, dass der Fall, den Sie vorhin genannt haben, sicherlich in den Untersuchungsgegenstand fällt, und den wiederholen wir ja auch bei fast jeder Befragung. Aber das hatten wir noch nicht, Peripetia GmbH habe ich hier im Verfahren noch nicht erlebt. Das ist daher neu, und daher muss man sich darauf einstellen beziehungsweise muss man einmal den Bezug herstellen. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete Krisper! Der Herr Verfahrensrichter hat die Frage nicht per se abgelehnt, sondern er hat nur darum gebeten, den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herzustellen.

Wir müssen natürlich schon klar zwischen Privatsphäre und Bezug zum Untersuchungsgegenstand trennen. Darum würde ich Sie bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich sehe auch da, wenn ich mir das jetzt durchlese, nur Zahlungsflüsse von September 2013 bis März 2015. Also wir sind auch im Untersuchungszeitraum nicht zu Hause, unabhängig davon, dass ich den Bezug noch nicht herstellen kann. Ich bitte Sie aber – ich bin interessiert daran –, dass Sie den Bezug herstellen. Wenn es Ihnen gelingt, dann gerne.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Richter! Die erste Frage wäre gewesen, ob diese Vereinbarung noch aufrecht ist oder verlängert wurde.

Meine zweite, dritte und vierte Frage kann ich in eine Frage packen, um den Konnex zum Untersuchungsgegenstand herzustellen. Dann kann ich halt nicht sehr aufklärend fragen, aber bitte.

Also dürfte ich die Frage stellen, ob diese Vereinbarung noch aufrecht ist? Und zwar geht es um eine „Vereinbarung zwischen Novomatic AG und Peripetia GmbH über Strategie- und Kommunikationsberatung“ mit einem Monatspauschalhonorar von 14 000 Euro im Zeitraum 2013 bis 2015.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete! Ich bin noch immer nicht in der Lage, das in Ihrem Sinne positiv zu sehen. Das ist ein Privatunternehmen, das gehört Herrn Mag. Stefan Krenn. Ich sehe weit und breit leider keinen Bezug.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich direkter fragen: Ist Geld vom Honorar der Novomatic an die Peripetia an Politiker, mit ihnen verwandte Personen oder politiknahe Vereine geflossen? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Zu antworten steht Ihnen offen, Herr Krenn.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Auskunftsperson möchte nicht darauf antworten, sodass wir primär beurteilen müssen, ob das zu beantworten ist oder nicht. Die Firma Peripetia – noch einmal – steht in seinem Alleineigentum. Hier wurde ein Beleg vorgelegt, der den Untersuchungszeitraum nicht mehr betrifft, und selbst wenn Zahlungen von Peripetia an Politiker geleistet worden sind, kann das nicht Gegenstand dieser Untersuchung sein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Nächste Frage, bitte.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Pardon! Zur Geschäftsordnung: Nicht einmal im Untersuchungszeitraum, Herr Richter?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Prima vista wegen des Untersuchungszeitraums, aber auch, weil diese Firma überhaupt nicht von der türkis-blauen Regierung betroffen ist. Schauen wir uns einmal an, was unser Thema ist! Ich bringe es bei der Ziffer 3 unter, und ich glaube, Sie können es auch nur bei der Ziffer 3, Begünstigung von Dritten, unterbringen. Da fehlen mir viele Elemente, um darauf eingehen zu können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Dann lerne ich heute, dass man als Politiker entweder Musiker wird und entsprechend einen Verein gründet oder dass man als novomaticnahe Person, die Novomatic schon beraten hat, einfach eine Gesellschaft gründen muss, von der Novomatic durch einen Vertrag Geld lukrieren und das dann an Politiker weitergeben kann, potenziell, und in einem Untersuchungsausschuss keine Angst haben muss, zu der Frage der Käuflichkeit von Politik eine Frage zu bekommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das ist jetzt schon wirklich, Frau Abgeordnete, sehr unterstellend. Das halte ich jetzt auch als Vorsitzender fest.

Womit ich mir wirklich ein bisschen schwertue: Ich delegiere alles als Vorsitzender an den Herrn Verfahrensrichter, ich bitte ihn dreimal um eine Stellungnahme, die Stellungnahme ist sehr eindeutig, und die vierte Frage geht wieder in die Richtung. Also ich habe schon wirklich die große Bitte, grundsätzlich die Entscheidungen des Verfahrensrichters zur Kenntnis zu nehmen. Ich würde Sie wirklich bitten, zur nächsten Frage zu kommen und nicht wieder endlose Geschäftsordnungsdebatten zu beginnen. Ich meine, ich kann es eh nicht beeinflussen, wenn Sie sich zur Geschäftsordnung zu Wort melden wollen, klar. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Frau Abgeordnete Tomaselli zur Geschäftsordnung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe jetzt nur nochmals wegen der Peripetia GmbH nachgeschaut.

Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Verfahrensrichter: Es geht darum, dass kein Nachweis erbracht worden ist, dass im Untersuchungszeitraum etwas erbracht worden ist?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist auch ein Argument: dass wir uns nicht im Untersuchungszeitraum bewegen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Okay, gut. Also wir zumindest haben in den Akten einen Nachweis gefunden. Es hat nämlich sieben Zahlungen von der Novomatic an die Peripetia GmbH gegeben, die allesamt 2019 erbracht worden sind. Die Zahlungen bewegen sich zwischen 1 705 Euro und 24 000 Euro, interessanterweise übrigens auf derselben Kostenstelle verbucht wie auch das Alois-Mock-Institut: „div.“ – diverse – „Tätigkeiten“. Also die Zahlungen gibt es laut Aktenlage immer noch.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Jetzt müsste man behaupten, dass die Peripetia da irgendeinen Einfluss auf Politiker in Bezug auf die Bundesverwaltung nehmen sollte. Wenn Sie das behaupten könnten, dann wäre die Sache vielleicht anders, aber das, glaube ich, wird nicht gelingen. (Abg. Krisper hebt die Hand.) – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): In dieser Welt nimmt man Einfluss nicht ..., sondern sehr oft durch Geld, und diesen Geldflüssen wollen wir nachgehen.

Ich drehe mich hier nicht im Kreis, sondern ich versuche dauernd, umzuformulieren, immer konkreter zu werden.

Herr Krenn will offensichtlich gar nicht antworten, was er könnte. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Vorsitzender-Stellvertreter und der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, auch wenn Sie sich noch so sehr bemühen: Ich meine, die Auskunftsperson könnte das ja sagen, was ich jetzt hier gehört habe. Es handelt sich um einen ganz normalen Auftrag, der erfüllt worden ist, und dafür hat es Geld gegeben. Wenn wir darüber hinaus nicht zusätzlich wesentliche Elemente klarlegen können, dann kann ich die Frage nicht für zulässig erklären. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung.

Darf ich vielleicht als Vorsitzender schon noch eines sagen: Es sollte wirklich allen bewusst sein, es liegt halt immer ein schmaler Grat dazwischen: einerseits irgendetwas auf der Spur zu sein und andererseits unterstellend und verleumderisch zu sein. Das ist ein ganz schmaler Grat. Darauf würde ich halt wirklich immer aufpassen.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Also der Aktenlage nach gibt es ein mehrjähriges Vertragsverhältnis zwischen der Novomatic und der Peripetia GmbH, deren Alleineigentümer ja die Auskunftsperson ist. Wir haben das ja jetzt belegt. Ich glaube, die Kollegen von den NEOS bringen dann die Unterlage von uns einfach vor.

Die ursprüngliche Frage, die für Aufregung gesorgt hat, war von Kollegin Krisper, ob von dieser Firma aus an Politikerinnen, Politiker, Parteien, parteinahe Organisationen und parteinahe Vereine Gelder geflossen sind. Das war die Frage. Die ist nicht unterstellend, weil man sie auch mit Nein beantworten kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es hängt immer vom Zweck ab, aus dem die Zahlung erfolgt. Sollte die Peripetia bei einem Politiker irgendetwas bewirken - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das wäre natürlich die nächste Frage, Herr Richter. Wir wissen ja nicht: Gibt es eine Zahlung?, das ist die erste Frage, und wenn ich Kollegin Krisper wäre, dann wäre, wenn man das bejaht, meine zweite Frage: Wofür?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Man kann doch nicht jede Zahlung, die die Novomatic in Erfüllung irgendeiner Verpflichtung tätigt, automatisch damit verbinden, dass mit dieser Zahlung eine ungerechtfertigte Einflussnahme auf Politiker verbunden wäre. Das ist eine Unterstellung, das kann man nicht annehmen. (Abg. Tomaselli: Es ist nur - -!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Es ist wieder eine doch wahrscheinlich längere Geschäftsordnungsdebatte im Gange. Ich schlage vor, dass wir zu einer Fraktionsführerrunde zusammenkommen und diese Frage gemeinsam in aller Ruhe noch einmal diskutieren. Ich halte nur fest, dass auch der Verfahrensrichter dreimal gesagt hat, die Frage ist nicht zulässig, und wir kommen aber nicht weiter – aber gut. Bitte, ich darf eine kurze Stehung einberufen. Wir versuchen, diese Frage zu klären.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 20.31 Uhr bis 20.51 Uhr.)

*****

20.51

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf bitten, die Plätze wieder einzunehmen, und darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.

Wir haben die Frage jetzt noch einmal ausführlich zwischen den Fraktionen diskutiert.

Ich darf den Herrn Verfahrensrichter bitten, zu seiner abschließenden Beurteilung zu kommen, und möchte betonen, dass diese Beurteilung auf Basis der derzeit vorliegenden Dokumente und auf Basis der Frage, die gestellt wurde, zu treffen ist und wir immer natürlich eine Einzelfallbeurteilung durchführen müssen. Was in den nächsten Fragen passiert und welche Dokumente vorgelegt werden, wird man dann sehen. – Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Meine Damen und Herren, der Untersuchungsgegenstand, der im vorliegenden Fall maßgeblich ist, Begünstigung von Dritten, wurde festgelegt. Es sind dabei mehrere Elemente, mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Ich sehe keinen Zusammenhang, wenn hier bloß behauptet wird, dass die Novomatic an die Firma Peripetia Zahlungen vorgenommen hat, und darüber hinaus keine weiteren Behauptungen aufgestellt werden können.

Das, was Sie in verschiedenen Stufen bewirken wollen, um dann zum Ergebnis zu kommen, dass doch sämtliche Voraussetzungen der Ziffer 3 erfüllt sind, fordere ich, zumindest dem Anschein nach, schon am Anfang der Fragestellung. Ich meine daher, sich dort hinzuarbeiten, sodass man dann zu dem Ergebnis kommt, würde bedeuten, dass jedes Unternehmen, das von der Novomatic Geld bekommt, hier auf den Prüfstand gestellt werden kann, und das soll und darf nicht sein.

Ich ersuche daher den Vorsitzenden, diese Frage nicht zuzulassen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf mich der Einschätzung des Verfahrensrichters anschließen. Die Frage ist somit nicht zulässig, und ich darf Frau Abgeordnete Krisper bitten, mit der Befragung fortzufahren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 67736, Seite 201, vor. Da finden sich mehrere Zahlungen, die vom Head of Group Communications – also von Ihnen selbst anscheinend – an sich selbst, nämlich an die Peripetia GmbH freigegeben wurden: „diverse Tätigkeiten“, „diverse Tätigkeiten“, „diverse Tätigkeiten“ et cetera. Was waren diese diversen Tätigkeiten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin. – Ruf: Die Frage?)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Frage, Frau Abgeordnete?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte die Frage zu wiederholen – außerhalb der Fragezeit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was waren „diverse Tätigkeit“, für die Sie als Head of Group Communications der GmbH, deren Eigentümer Sie sind, Geld zukommen ließen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf einmal feststellen, dass Ihre Frage unterstellend ist, dass hier eine nicht zugestandene Tatsache als bereits zugestanden angenommen ist – § 41 Abs. 2. Ich darf Sie bitten, Ihre eigene Verfahrensordnung ernst zu nehmen.

Zum Zweiten weise ich auf § 43 Abs. 1 Z 1 hin, Privatsphäre. Ich bitte auch die Privatsphäre und dieses Recht und Gesetz zu achten.

Und zum Dritten möchte ich jetzt sozusagen einen Beitrag zur allgemeinen Aufklärung leisten, dass eine GmbH in Österreich eine sogenannte Kapitalgesellschaft ist, wo es einen Eigentümer gibt, der aber nicht operativ tätig ist, der keine Tätigkeiten ausführt. Wenn Sie sich den Firmenbuchauszug anschauen, dann bin ich davon überzeugt, dass Sie die richtigen Schlüsse daraus ziehen werden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist ein Teil des Geldes, das im Laufe der Jahre von der Novomatic an die Peripetia GmbH geleistet wurde, an ÖVP-Politiker oder deren Verwandte, zum Beispiel Pröll und dessen Verwandte, geflossen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.) Sie können ja verneinen. Das obliegt Ihnen.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf Ihre Frage so beantworten, dass ich sie nicht beantworte, weil sie nicht Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses ist. Gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 unterliegt es auch der Privatsphäre, gemäß Ziffer 5 dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis und im Übrigen könnte man hier auch Ziffer 2 geltend machen, nämlich einen möglichen vermögensrechtlichen Nachteil.

Ich ersuche hier wirklich: Ich bin wirklich bereit, Ihnen Auskunft über alles zu geben, ich stehe hier unter Wahrheitspflicht. Ich bin heute trotz Coronapandemie gekommen, und schön langsam frage ich mich: Das ist ja wirklich eine Frotzelei! – Verzeihen Sie, wenn ich da jetzt ein bissel direkt werde. Mein privates Unternehmen hat nichts mit diesem Ausschuss zu tun, aber gar nichts. Gerade Sie schätze ich so ein, sehr geehrte Frau Abgeordnete, dass Sie Datenschutz ernst nehmen, dass Sie Persönlichkeitsrechte ernst nehmen, dass Sie die Rechte der Auskunftsperson wahren. Das haben Sie auch in der Vergangenheit getan, und da habe ich hohen Respekt vor Ihnen, und ich ersuche Sie wirklich: Fragen Sie mich alles, was Sie wissen wollen, was mit diesem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, und ich gebe Ihnen gerne ausführlich Antwort, aber das ist wirklich nicht fair, was Sie hier versuchen. Es sind Medienvertreter anwesend. Sie wissen genau, dass alles den Weg in die Medien findet, und das ist auch gut so, aber es ist dann nicht gut so, wenn es mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun hat. Ich ersuche hier wirklich jetzt noch einmal, und das ist jetzt eher ein persönlicher Appell an Sie, diese Rechte zu wahren.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Zwei Dinge an die Auskunftsperson gerichtet: Ob die Frage Untersuchungsgegenstand ist oder nicht, liegt ausschließlich in der Beurteilung des Verfahrensrichters und dann am Ende des Tages in meiner Verantwortung. Ich würde Sie auch bitten, sich in der Tonalität ein wenig zurückzunehmen und Begriffe wie „Frotzelei“ und so weiter zu unterlassen.

Ich darf jetzt aber den Herrn Verfahrensrichter um seine Einschätzung der aktuellen Situation bitten. Ist jetzt die Frage zulässig und muss die Auskunftsperson antworten oder nicht?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Aufgrund meiner zuvor schon getätigten Ausführungen: Ich halte auch diese Frage für nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich bitte Sie, in der Befragung fortzufahren. Wir haben insgesamt noch 19 Sekunden.

Sie können die Redezeit auch in die nächste Runde mitnehmen, wenn Sie wollen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da gibt es keine nächste Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Na ja, es könnte sich noch ausgehen. – Entschuldigung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie im Untersuchungszeitraum Kontakt zu Thomas Schmid beziehungsweise für Glücksspiel zuständige Mitarbeiter des BMF wie zum Beispiel Trefil, Hacker oder Parzer, beziehungsweise haben Sie Wahrnehmungen, dass andere Vertreter der Novomatic – Graf, Neumann, Krumpel – Kontakte zu diesen Personen hatten?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Die Befragungszeit ist vorbei, ich darf aber die Auskunftsperson bitten, diese Frage noch zu beantworten.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Jawohl. Sehr geehrte Frau Abgeordnete, nein, ich hatte keinen Kontakt zu den von Ihnen genannten Personen. Die drei Beamten des Finanzministeriums kenne ich überhaupt nicht, Herrn Mag. Schmid kenne ich vom Sehen, stehe aber mit ihm in keinem Austausch und habe ihn auch nicht getroffen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Mag. Krenn, es war in der vorigen Runde sehr viel von diesem Masterplan die Rede, vom eigentlichen Masterplan 2005. Sie haben auf ein Lehrbuch zu Public Affairs verwiesen. Vielleicht wäre es auch für die Kollegen ganz interessant: Könnten Sie uns den Namen dieses Lehrbuches und den Autor nennen, damit man vielleicht nachlesen kann, wie ein solcher Masterplan nach diesem Lehrbuch gestaltet werden sollte?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr gerne, und ich empfehle Ihnen allen diese Lektüre, insbesondere auch Herrn Abgeordnetem Krainer, weil er ja den Masterplan so sehr im Detail studiert hat. Das Buch heißt „Power-Lobbying: Das Praxishandbuch der Public Affairs. Wie professionelles Lobbying die Unternehmenserfolge absichert und steigert“. Autor ist Herr Peter Köppl, der im Übrigen auch Präsident der österreichischen Public-Affairs-Vereinigung ist. Dieses Buch ist damals, 2003, aufgelegt worden, und ich kann es noch einmal für alle wiederholen: Alle Maßnahmen, Ziele und Schlussfolgerungen in diesem Konzept von Herrn Hochegger finden Sie in diesem Lehrbuch.

Das findet sich übrigens auch heute noch auf der Literaturliste am Institut für Publizistik. Sie können auch einen Kurs besuchen. Das kann ich jedem empfehlen. Der Interessensaustausch zwischen Politik und Wirtschaft ist ja, glaube ich, etwas sehr Essenzielles, was ja die Grundlage für zielgerichtete Gesetze ist. Ich kann es nur jedem empfehlen und stehe auch - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf die Auskunftsperson jetzt wirklich bitten, zum Ende zu kommen. Ich glaube, die Thematik dieses Buches - - Herr Abgeordneter Krainer hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss wirklich kritisieren, dass die Vorsitzführung diese Frage zulässt, denn die ist natürlich extrem unterstellend, denn es würde ja behauptet, dass Herr Hochegger sehr viel Geld ohne Leistung verdient, und derartige Unterstellungen sollten nicht von Abgeordneten kommen. Wenn es heißt, das, was in diesem Masterplan Novomatic drinnen steht, ist eh lächerlich – dafür sind ja Zehntausende Euro geflossen. Das würde ja bedeuten, dass Herr Hochegger hier ohne Leistung quasi Geld verrechnet hat. Wenn man derartige Unterstellungen macht, sollte man sie vorher bitte auch untermauern.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Natürlich, um eine allfällige Beurteilung auch vorwegzunehmen: Diese Aussage meinerseits war in keinster Weise unterstellend. Ich weise die Unterstellungen des Kollegen Krainer, ich hätte Unterstellungen formuliert und unterstellende Äußerungen getätigt, hiermit zurück, sollte es für die Geschäftsordnung und für den Fortgang dieses Verfahrens überhaupt notwendig sein, noch weiter darüber zu diskutieren.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.

*****

Ich darf Herrn Abgeordneten Ofenauer ersuchen, mit der Befragung fortzufahren.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Kommen wir wieder zum Untersuchungsgegenstand zurück! In der letzten Fragerunde haben sich meine Fragen um die Begrenzung der Lotterieterminals gedreht, eine Vereinbarung, die mit der Casag gemacht hätte werden müssen, ein Wiener Wettengesetz, das dann für alle Wettbetreiber irgendwie nützlich war. Meine Frage dazu: Hat Ihr Konzern Ihres Wissens auch Veranstaltungen, bei denen wirklich konkret politische Parteien als Veranstalter aufgetreten sind, gesponsert?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Danke, Herr Abgeordneter, für die Frage. Ich darf vielleicht noch einen Hinweis geben, der vielleicht interessant ist: Für das Thema VLTs ist innerhalb der Casinos Austria Herr Vorstand Hoscher zuständig gewesen. Der hat vielleicht das besprochen, um ihre Frage zu beantworten, was die VLTs anbelangt.

Zur Frage nach Veranstaltungen: Ja, wir haben viele Veranstaltungen, und ich möchte jetzt einmal zwei Dinge sagen – danke, dass Sie mir die Gelegenheit dazu geben –, denn das geht hier völlig unter: Die Novomatic macht ja nicht nur Politik. Ich sage Ihnen ein Beispiel: Wir sponsern und fördern auch die Wiener Staatsoper seit Jahren mit hohen Beträgen und das, obwohl dort nicht einmal Präsident Sobotka Dirigent ist, oder zumindest weiß ich nichts davon, dass er dort Dirigent ist.

Wir tun aber auch ganz viele Dinge, die überhaupt nicht mit einer Gegenleistung verknüpft sind, und ich möchte auch einmal, dass Sie das wissen. Wir spenden an Licht ins Dunkel, an die Katastrophenhilfe Österreich, an das Rote Kreuz, an die Make-A-Wish-Foundation, an das Hilfswerk International, an das SOS-Kinderdorf, an die St. Anna Kinderkrebsforschung, an die Cliniclowns, an die Roten Nasen, an das Wiener Tierschutzhaus. Da ist übrigens Frau Dr. Petrovic Präsidentin, da werden Sie uns auch nicht unterstellen, dass wir die Grünen damit bestechen. Das tun wir nämlich nicht, wir haben ein ernstes Anliegen. Allein an Licht ins Dunkel haben wir in den letzten Jahren eine halbe Million Euro gespendet. Wir spenden an freiwillige Feuerwehren.

Da gibt es nirgendwo eine Gegenleistung! Ja, das tun wir, und Sie können doch nicht ständig hier unterstellen, die Novomatic zahlt die Politik. Das stimmt nicht! Wir kooperieren auf Basis von Gesetzen, auf Basis von Vereinbarungen, mit klaren Gegenleistungen, und es gibt keinen einzigen Beweis und keinen einzigen Beleg, dass hier irgendetwas nicht sauber ist.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Trotzdem, auch wenn es vielleicht weh tut, lege ich jetzt ein Dokument, mit der Nummer 67411, vor, und zwar ist das ein Auszug aus einer Facebook-Seite, „Maifest-auf-der-Kaiserwiese“. Das Maifest ist eine Veranstaltung der SPÖ, „DIE WIENPARTEI“ steht da drauf, das war konkret am 1. Mai 2019. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf der Rückseite gibt es auch ein etwas weiter zurückliegendes Fest, das „1. Mai Fest 2008 MAIFEST IM WIENER PRATER“, eine Veranstaltung der SPÖ-Wien. Kommt es öfter vor, dass die Novomatic auch SPÖ-Veranstaltungen sponsert?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, Herr Abgeordneter, selbstverständlich. Schauen Sie, es ist ja bekannt, dass Wien jetzt nicht unbedingt ein schwarzes Bundesland ist, und deswegen ist es in Wien halt üblicherweise so, dass dort viele Institutionen eher mit der SPÖ verbunden sind. Das macht für uns aber nichts, denn wir spenden ja nicht in die Partei. Das kann schon sein, dass das die SPÖ veranstaltet, aber wir sind deswegen beim Maifest im Prater mit dabei, weil wir im Prater früher ein großes Casino hatten und heute ein großes Wettlokal, die Admiral Arena Prater, wo übrigens Europas größte LED-Wall ist, 40 Quadratmeter durchgehend – ich kann nur jeden einladen –, und hervorragende Burger. Und das ist der Grund, warum wir dort mit unserer Consumer Brand Admiral selbstverständlich auch im Prater zugegen sind, weil wir die Menschen darauf aufmerksam machen wollen: Hallo, wir bieten hier im Prater eine Dienstleistung an, kommt zu uns!

Im Übrigen darf ich hier noch darauf hinweisen: Da gibt es ja ganz, ganz viele, die das sponsern, die FSG zum Beispiel, die Wiener Städtische, lese ich auf dem, was Sie mir vorlegen, Ottakringer. Das ist ja alles nichts Verwerfliches.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich lege noch einen Auszug dieses Ibizabuches von Obermaier und Obermayer vor, konkret die Seite 80 oben, wo es um Spenden von Novomatic an Parteien geht. Da steht geschrieben: „Novomatic erklärt dazu, die Firma habe ‚weder unmittelbar noch mittelbar‘ an politische Parteien gespendet. Auch die FPÖ, die ÖVP und die SPÖ dementierten Novomatic-Spenden.“ Aber, und jetzt kommt es: „Die SPÖ teilt allerdings mit, 2017 habe eine Landesorganisation des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes von Novomatic 3500 Euro erhalten – das Unternehmen bestätigt dies.“

Können Sie das nachvollziehen? Kennen Sie die Grundlage dieser Zahlung? War das eine Spende?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Also, Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. Ich kann das jetzt ad hoc nicht verifizieren oder nachvollziehen. Ich müsste mir das anschauen. Das ist jetzt nicht unbedingt ein Betrag, über den ich informiert sein müsste, 3 500 Euro, aber ich schaue mir das gerne an. Ich kann es Ihnen jetzt weder bestätigen noch dementieren.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes ist Kollege Matznetter. Hatten Sie mit ihm vielleicht in irgendeiner Art und Weise Kontakt?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich weiß, dass das Unternehmen Kontakt mit Herrn Dr. Matznetter hatte, und ich weiß, dass es in diesem Magazin selbstverständlich auch Inserate gibt, aber auch zu üblichen Konditionen, wo es eine klare Gegenleistung gibt. Genauso wie wir in anderen Publikation sind, sind wir auch dort in dem Magazin, und –ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Weil Sie Gegenleistungen angesprochen haben: Wissen Sie, welche Gegenleistungen des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes es da gegeben haben könnte oder gegeben hat?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ja, ich habe Ihnen ein Beispiel mitgebracht, wenn Sie wollen. (Die Auskunftsperson hält ein Schriftstück in die Höhe.) Und das ist ja genau der Punkt. Schauen Sie, Sie versuchen - -, also jetzt nicht Sie persönlich, aber man – lassen Sie es mich so formulieren – versucht da immer, etwas Geheimnisvolles hineinzuinterpretieren. Alle Kooperationen, die heute genannt wurden, sei es das Waidhofner Kammerorchester, sei es das Alois-Mock-Institut, sei es der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband: Wir wollen ja wahrgenommen werden, bitte! Wir sind ja dort überall nach außen mit einem Logo aufgetreten. Das heißt, das war ja kein Geheimnis. Hier wird ja so getan, als ob wir hier sozusagen irgendwas tun und keine Gegenleistung - -

Ich habe Ihnen „Unternehmen Österreich“ mitgebracht, das ist das Magazin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes, und wenn Sie das durchblättern, dann werden Sie ein ganzseitiges Inserat sehen. Und das halte ich auch für sehr sinnvoll: Wer ist denn die Zielgruppe dieses Wirtschaftsverbandes? – Wirtschaftsunternehmen, kleinere Unternehmen, größere Unternehmen. Wir kooperieren mit vielen Unternehmen in der österreichischen Wirtschaft. Ich habe es vorhin schon gesagt: Über Vorleistungseffekte mit Betrieben im Inland generieren wir dreifach so viele Arbeitsplätze und natürlich ein Steueraufkommen. Darauf sind wir stolz und deswegen machen wir das, ja. Wir sind beim Niederösterreichischen AAB drinnen und wir sind auch beim Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband. Das macht Sinn, da gibt es eine Gegenleistung, die ihr Geld wert ist, und ich sehe hier überhaupt keinen Grund, warum das irgendwie, sozusagen, nicht passen sollte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Kommen wir wieder zu den Casinolizenzen, Casinolizenzen Burgenland. Ich lege Ihnen das Dokument mit der Nummer 63787 vor, rechts oben Seite 5 von 6. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wenn wir die Ziffer 4 im vierten Absatz, also diese - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte zur Frage zu kommen. Die Redezeit ist gleich vorbei. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): „Die Kasinolizenz im Burgenland ist wichtig (Burgenland hat noch keine!!!!) Mehr wollen wir eigentlich nicht!“ – Warum ist Burgenland so wichtig? Welche Bedeutung hat die Casinolizenz im Burgenland für Novomatic, und wer kann ein Interesse daran haben? Gab es Gespräche, Kontakte, Interventionen – in welche Richtung und von welcher Richtung?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Schauen Sie, Herr Abgeordneter, dieses Dokument ist offenbar jenes, über das hier schon diskutiert wurde. Ich habe dieses Dokument nicht verfasst, ich habe auch nicht an der Verfassung mitgewirkt und ich habe daher auch keine unmittelbare Wahrnehmung, was damit gemeint ist.

Unabhängig von diesem Dokument, unabhängig davon – ich habe mir den Akt durchgelesen – war es offenbar eine Idee des Landes Burgenland oder des damaligen Landeshauptmannes, das zu prüfen. Das ist aber eine Sache, mit der ich nichts zu tun habe, mit der die Novomatic nichts zu tun hat. Und im Übrigen gilt es auch im Burgenland: Wenn eine Konzession ausgeschrieben wird, dann ist das möglich. Meines Wissens wurde keine Konzession ausgeschrieben, und deswegen kann es auch im Burgenland keine Konzession geben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr. Die Redezeit ist verbraucht. Wir kommen somit zur Fraktion der SPÖ. Zu Wort gelangt Herr Abgeordnete Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege eine Abschrift von der „ZiB 2“ vom 13.10.2020 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf Seite 3, recht weit unten – ein Zitat. Sobotka Wolfgang ist Studiogast und sagt: Und jetzt zur Novomatic ein Wort. Novomatic ist eine Firma in Niederösterreich mit 3 600 Arbeitsplätzen, ein Unternehmen, das der größte Sportsponsor ist, glaube ich, größter Kultursponsor, größter auch Sponsor in sozialen Angelegenheiten von Licht ins Dunkel bis Hilfe zu Hause, also wirklich ein Unternehmen mit sozialer Verantwortung. – Zitatende. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kennen Sie einen erfolgreicheren Fall – wenn man dem Masterplan Novomatic nachgeht – als Herrn Sobotka, der bereits im Jahr 2005 als Zielperson der Zielgruppe eins identifiziert wurde?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, ja, ich kenne einen wesentlich erfolgreicheren Fall, und ich teile Ihnen auch gleich mit, welchen, und zwar geht es da auch um einen Masterplan, aber um einen Masterplan der Casinos Austria, einen Masterplan, der der Casinos Austria ganz viel Geld und Lizenzen gebracht hat – im Gegensatz zu Novomatic. (Die Auskunftsperson hält ein Schriftstück in die Höhe.) Dieser Masterplan – ich gebe das gleich zum Akt, Sie können es auch öffentlich im „Kurier“ nachlesen – beinhaltet die gezielte Einflussnahme auf die Novellierung des Gesetzes, die gezielte Beeinflussung auf die Konzessionsvergabe, nämlich dass die Vergabe von zwölf Konzessionen paketweise im Paket erscheint. Dieser Masterplan der Casinos Austria wurde umgesetzt, und die Casinos Austria hat eine paketweise Vergabe bekommen.

Zweiter Punkt des Masterplans der Casinos Austria, ein echter geldwerter Vorteil, Herr Abgeordneter, die Senkung der Glücksspielsteuer von 48 Prozent auf 30 Prozent: Das kostet den Steuerzahler 200 Millionen Euro, können Sie nachlesen – im Masterplan der Casinos umgesetzt. Das sind Themen, mit denen Sie sich auseinandersetzen sollten!

Dritter Punkt: Dirty Campaigning.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, Herr Vorsitzender!

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Das finden Sie im Masterplan von Hochegger nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist nicht die Antwort auf meine Frage.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Dirty Campaigning gegen die Novomatic. Das sind Sitten, die sollten Sie sich anschauen!

Vierter Punkt: Ansprechpartner in der Politik, in der SPÖ, Herr Abgeordneter. Das ist interessant!

Und fünfter Punkt: „Großsponsor des SPÖ-Kanzlerfestes“. Also bitte, ja das sind Vorteile, die sind größer als die von der Novomatic mit dem Herrn Sobotka.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich würde Sie ersuchen, Mag. Krenn, ein bisschen weiter weg vom Mikrofon zu gehen, weil das natürlich schon sehr laut ist, aber man kann durchaus auch die Emotion verstehen.

Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erstens hoffe ich, dass das jetzt zu den Akten genommen wird. Zweitens: Ich habe noch immer keine Antwort auf meine Frage: Kennen Sie ein erfolgreicheres Beispiel aus diesem Konzept als Herrn Sobotka?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Ich habe gerade gesagt: Die Lobbyingbestrebungen der Casinos waren wesentlich erfolgreicher als jene von der Novomatic, denn die Casinos haben Lizenzen erhalten, Novomatic nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben Sie bereits gesagt, das haben wir zu den Akten genommen. Meine Frage war, ob es ein erfolgreicheres Beispiel bei der Novomatic als Herrn Sobotka gibt, ob sie eines kennen.

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Herr Abgeordneter, wir haben ganz viele erfolgreiche Beispiele von Personen, die die Novomatic loben, und darauf wollen Sie ja hinaus. Ich darf Ihnen zum Beispiel sagen, dass Bill Clinton auf der ganzen Welt äußerst lobende Worte für das Engagement der Novomatic in der Aidsstiftung gefunden hat. Bill Clinton ist wahrscheinlich international sogar bekannter, wenn auch nur geringfügig, als Herr Präsident Sobotka. Ich kann Ihnen berichten, dass wir international von Premierministern ausgezeichnet werden, von Parlamentspräsidenten von Staaten, die größer als Österreich sind. Also ja, es gibt noch wesentlich bessere als das, was Sie da wollen.

Und eines darf ich schon noch sagen: Jedes Wort, das Herr Präsident Sobotka hier gesagt hat, ist die Wahrheit, und insofern kann ich ihm ja nur beipflichten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was zu beweisen war. Sehr gut.

Meine nächste Frage ist zum verdeckten Sponsoring des NÖAAB. Waren Sie in das 2 400-Euro-Sponsoring an den Niederösterreichischen AAB durch die Novomatic involviert?

Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Verdeckt ist eine unzulässige Aussage, noch dazu würden Sie, wenn Sie es sich anschauen würden, sehen, dass die Novomatic auf der Einladung mit einem Logo war. Ich weiß nicht, ob man, wenn man mit einem Logo auf einer Einladung auftritt, etwas verdeckt tut. Und ich bitte den Vefahrensrichter, hier gegen solche Unterstellungen tätig zu werden.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, ich darf Sie um eine Einschätzung bitten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na langsam, bitte. Darf ich einfach einmal etwas klarstellen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Nein, am Wort ist der Herr Verfahrensrichter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, denn das verkürzt die Sache. Sie können es jetzt lang oder kurz machen. Sie entscheiden es.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Nein, am Wort ist der Herr Verfahrensrichter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Machen wir es lang. Gute Idee!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe eine Sekunde lang nicht aufgepasst. Herr Vorsitzender, ich bitte daher die Auskunftsperson, das Resümee kurz zu wiederholen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich darf das kurz zusammenfassen: Es wurde quasi von einer verdeckten Zahlung an den NÖAAB gesprochen. Die Auskunftsperson hat dann ausgeführt: Was soll denn hier verdeckt sein? Das ist unterstellend, weil ja das Logo auf den Drucksorten auch entsprechend angebracht war. Ich ersuche Sie um eine Einschätzung in dieser quasi unterschiedlichen Sichtweise.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Abgeordneter Krainer hat tatsächlich verdeckt gesagt, und die Auskunftsperson hat das aufgedeckt, hat gesagt: Ganz im Gegenteil, es ist der Schriftzug der Novomatic überall ersichtlich gewesen, und daher kann man von verdeckt nicht reden. Ich sehe daher diesen Vorhalt des Abgeordneten Krainer nicht als zutreffend an.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Krainer, Sie sind am Wort.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung bin ich am Wort, denn ich habe mich dazu gemeldet. So, das Dokument - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ich habe gesagt, Sie sind am Wort, oder? (Abg. Krainer: Ja!) Also ich habe nicht in Geschäftsbehandlung oder Befragung differenziert. Sie sind am Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Deswegen sage ich es gleich, dass es zur Geschäftsbehandlung ist, denn ich habe mich auch dazu gemeldet. Wenn Sie auf 67737 schauen, auf die Seite 31, sehen Sie: „Feb. 2017 - Verdecktes Sponsoring NÖAAB (2.000 Euro)“. – Das ist bitte ein Zitat aus einem Dokument von der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, das dem Ausschuss vorliegt. Und wenn ich hier die WKStA zitiere, dann kann das wohl nicht unterstellend sein, denn ich zitiere etwas, was die Staatsanwaltschaft erhebt.

Wenn man diese zwei Seiten liest, ist es auch relativ einfach, zu verstehen, warum sie hier von verdeckt sprechen. Ich kann das gerne sagen, damit wir jetzt nicht die Sitzung unterbrechen müssen, damit alle diese zwei Seiten lesen. Der Grund ist, weil in der internen Kommunikation der Novomatic darauf hingewiesen wurde – an und für sich darf man nicht an Parteien spenden, und der NÖAAB ist eine Parteigliederung, das wird der Vorsitzende ja wissen; sie schreiben aber Folgendes rein –: Da wir die Rechnung aber direkt von Hofer übernehmen, „erfolgt auch keine Zahlung an den NÖAAB“. Deswegen spricht die WKStA von verdeckt: weil es nicht über die Partei an den Vortragenden geht, sondern eben direkt. Das bezeichnet die WKStA als verdeckt, und ich zitiere hier die WKStA. Und wenn wir das hier nicht mehr machen dürfen, dann weiß ich nicht.

Und meine Frage – weil die wahrscheinlich alle vergessen haben – war: Waren Sie in das verdeckte Sponsoring der Novomatic an den NÖAAB involviert? – So, und ich hätte gerne eine Antwort auf meine Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Also zuallererst einmal: Gibt es noch weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall. Doch, Frau Mag. Tomaselli. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur feststellen, dass ich vor über 2 Stunden genau dieselbe Frage gestellt habe und auch verdeckt gesagt habe. Da hat es niemanden gestört.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Also noch einmal: Nein, ich lasse mir das jetzt nicht unterstellen! Es wurde eine Frage gestellt, ja. Die Auskunftsperson hat dann gesagt, da ist gar nichts verdeckt, weil das ja quasi in den Drucksorten ersichtlich war, und ich habe dann den Verfahrensrichter um eine Einschätzung gebeten. Mehr habe ich nicht gemacht. Ich lasse mir nicht permanent unterstellen, dass ich irgendetwas unterschiedlich handhabe. Also da muss ich wirklich einmal entschieden dagegen auftreten. Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, offenbar wird hier von verschiedenen Voraussetzungen ausgegangen. Ich habe nicht gewusst, dass Sie irgendetwas von der WKStA zitieren – natürlich können das dort verdeckte Ermittlungen oder verdeckte Geldflüsse sein –, während die Auskunftsperson offenbar von einer Urkunde ausgegangen ist, wo das Logo drauf war. Wir sind also offenbar von zwei verschiedenen Voraussetzungen ausgegangen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Deswegen wollte ich es vorher auch kurz machen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, bitte stellen Sie kurz noch einmal die Frage unter Bezugnahme auf den Inhalt der Akten der WKStA, dem ich auch nicht folgen konnte!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: So, wir machen es jetzt so: Die Frage lasse ich noch einmal zu. Die 4 Stunden Befragungszeit sind vorbei. Ausnahmsweise lasse ich die Frage jetzt noch einmal zu. Ich bitte dann um eine kurze Antwort, oder eben auch nicht, wenn die Frage nicht zulässig ist, Herr Abgeordneter Krainer, und dann sind die 4 Stunden vorbei. Das ist schon sehr entgegenkommend, das ist schon über die 4 Stunden, aber bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Was ist jetzt mit den anderen zehn Fragen? Sie machen alles lang, damit es sich nicht mehr ausgeht. Jetzt tun wir schon wieder wegen einer Frage herumblödeln, weil ich aus einem Akt zitiere, wo hier auf der Seite 31 von 112 steht: „Verdecktes Sponsoring NÖAAB“. Meine Frage war, ob er daran beteiligt war. Ich habe aber auch noch sieben andere Fragen. Ich meine, die Vorsitzführung, ehrlich, kostet uns nur Zeit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Lieber Herr Abgeordneter, jetzt machen Sie mich gerade ein bisschen unrund. Das sind endlos lange Geschäftsordnungsdebatten, die nicht von mir initiiert werden, sondern ich bemühe mich hier sehr klar um eine ausgewogene und klare Vorsitzführung. Diese Unterstellung lasse ich mir nicht machen – dass Sie mir unterstellen, ich mache hier Blödeleien, um die Zeit zu verzögern! (Abg. Krainer: Bitte weiter weg vom Mikro!)

Nein, das ist eine Beleidigung, die ich intensiv zurückweise! Die Frage war zulässig, die Antwort lasse ich noch zu, und dann ist die Sitzung beendet – Punkt!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Sitzung ist deswegen nicht beendet, nur die Befragung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke für die Korrektur.

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Mag. Stefan Krenn, LL.M.: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, um Ihre Frage zu beantworten: Ich kann mich nicht erinnern, dass ich da involviert war. Ich habe mir das aber angeschaut, und darauf hat meine Antwort zuerst abgezielt, weil nämlich in der Einladung zu dieser Veranstaltung die Novomatic – übrigens neben einem anderen Unternehmen, Novomatic war nicht der einzige Sponsor dieser Veranstaltung – abgebildet war. Das habe ich damit gemeint, von verdeckt kann keine Rede sein.

Und, wie gesagt, ja, wir sind in Niederösterreich ein großer Arbeitgeber, der 2 000 Mitarbeiter alleine in Niederösterreich beschäftigt, und da wollen wir auch beim Arbeitnehmerbund als wichtiger Arbeitgeber wahrgenommen werden. Wie gesagt, im Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband – das Pendant dazu – sind wir auch, also ich sehe da keine Unvereinbarkeit.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Sehr geehrte Damen und Herren! Da die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 VO-UA bereits mehr als 4 Stunden beträgt, erkläre ich die Befragung hiermit für beendet.

Herr Mag. Stefan Krenn, ich bedanke mich bei Ihnen und Ihrer Vertrauensperson für das Erscheinen und wünsche noch einen schönen Abend.

Die Befragung weiterer Auskunftspersonen ist für heute nicht mehr vorgesehen. Ich wünsche einen schönen Abend

Die Sitzung ist geschlossen.