226/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Kulturausschusses

über den Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Februar 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-270 der Beilagen)

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 10. März 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Februar 2021 (III-270 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 23. Juni 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Maria Großbauer, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Katharina Kucharowits und Josef Schellhorn sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Februar 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-270 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2021 06 23

                  MMag. Dr. Agnes Totter, BEd                                             Mag. Eva Blimlinger

                                    Schriftführung                                                                             Obfrau