256/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-333 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 31. Mai 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-333 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 30. Juni 2021 in Verhandlung genommen und nach Berichterstattung durch die Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-333 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.


Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2021 06 30

                            Andreas Kühberger                                                    Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                    Schriftführung                                                                            Obmann