256/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-333 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 31. Mai 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-333 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 30. Juni 2021 in Verhandlung genommen und nach Berichterstattung durch die Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer gemäß § 28b GOG enderledigt.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-333 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 06 30
Andreas Kühberger Dipl.-Ing. Georg Strasser
Schriftführung Obmann