259/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Verkehrsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-338 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 2. Juni 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 – Untergliederung 41 Mobilität (III-338 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 – Untergliederung 41 Mobilität (III-338 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 07 01

                      Christian Hafenecker, MA                                                 Alois Stöger, diplômé

                                    Schriftführung                                                                            Obmann