266/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser in der 52. Sitzung vom 23. Juni 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 56. Sitzung am 15. Juli 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 07 15

                               Mag. Ernst Gödl                                                      Mag. Friedrich Ofenauer

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter


Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

52. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 23. Juni 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 52. Sitzung
10.11 Uhr – 20.16 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Dr. Moser, ich darf mich an Sie wenden und Sie in eigenem Namen ebenfalls hier begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin heute der Verfahrensrichter und habe Sie nach dem Gesetz wie folgt zu belehren:

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen sowie Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht bestraft werden. Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen von Ihnen nicht an sich genommen werden. Sie dürfen davon auch keine Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen. – Danke, Herr Präsident.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Vielen Dank, Herr Dr. Rohrer.

Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese darf 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie das tun?

Dr. Josef Moser: Herzlichen Dank für die Einladung. Ich möchte erstens einmal sagen, dass es mich freut, dass der heutige Termin zustande kommt, nachdem der letzte Termin nicht möglich war, da ich zur gleichen Zeit eine Zeugenladung beim Bundesverwaltungsgericht gehabt habe. Ich glaube, es wird genügend Fragen geben, ich will daher mit einem einleitenden Statement die Fragezeit nicht verlängern. (Zwischenruf der Abg. Krisper.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich den Herrn Minister außer Dienst ersuchen, direkt ins Mikrofon zu sprechen? Wir haben ein bisschen akustische Probleme.

Dr. Josef Moser: Also um das noch einmal zu wiederholen: Ich möchte mich bedanken, dass es heute zu dem Termin gekommen ist. Der letzte Termin war nämlich nicht möglich, da ich zur gleichen Zeit eine Zeugenladung beim Bundesverwaltungsgericht gehabt habe. Ich glaube, es gibt sicherlich genug Fragen, weshalb ich auf ein einleitendes Statement verzichte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Rohrer, bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Dr. Moser, meine erste Frage lautet – wir fangen sozusagen bei den Basics an –: Wodurch und wann haben Sie vom Ibizavideo erfahren?

Dr. Josef Moser: Ich habe am Tag, ich glaube, es war der Nachmittag, vor der Veröffentlichung des Videos erfahren - -, nachdem ich angerufen worden bin und mir mitgeteilt wurde, dass voraussichtlich in den Abendstunden des gleichen Tages ein Video veröffentlicht wird, das Aussagen von Strache und Gudenus beinhaltet, beinhalten soll, und dass gleichzeitig die Aussagen voraussichtlich auch Elemente beinhalten, die strafrechtlich zu würdigen sind.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wer hat Ihnen diese Mitteilung gemacht?

Dr. Josef Moser: Soweit mir erinnerlich ist, wurde ich diesbezüglich von Bundeskanzler Kurz informiert und habe daraufhin, nachdem ich informiert worden bin, den Sektionschef, das war der Generalsekretär meines Hauses, und auch den Kabinettschef informiert, dass er sich am Abend, wenn ein diesbezügliches Video veröffentlicht wird, sich das Video anschauen, damit wir schauen können, ob daraus allfällige weitere Veranlassungen seitens der Justiz zu treffen sind.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Was war jetzt Ihre Vorgangsweise? Haben Sie sich in der Folge aktiv mit Personen in Verbindung gesetzt oder wurde weiterhin an Sie herangetreten?

Dr. Josef Moser: Also nachdem, wie gesagt, diese Information da war, ich eben die zwei maßgeblichen Mitarbeiter meines Hauses damals, des Justizministeriums informiert habe, habe ich zugewartet, bis das Video veröffentlicht wurde. Sonst habe ich mit niemandem Kontakt aufgenommen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Informiert haben Sie zwei Mitarbeiter des Hauses? Das waren - -

Dr. Josef Moser: Das waren, wie bereits erwähnt, der damalige Generalsekretär Pilnacek beziehungsweise der Kabinettschef Niedrist.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Sie haben also – außer mit diesen Personen – sonst mit niemandem über das - -

Dr. Josef Moser: Ist mir nicht in Erinnerung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Haben Sie in diesen Gesprächen, in diesen ersten Gesprächen bereits Wünsche hinsichtlich der Vorgangsweise geäußert?

Dr. Josef Moser: Nachdem ich den Inhalt dieser vermeintlichen Aussagen nicht gekannt habe, wie gesagt, habe ich diesbezüglich auch keine weiteren Gespräche geführt, sondern einmal gewartet, bis tatsächlich dieses Video veröffentlicht wird.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Also Sie haben nur informiert?

Dr. Josef Moser: Ich habe informiert und ersucht, dass das Video angeschaut wird oder diese angekündigte Veröffentlichung angeschaut wird, um dann in der Folge, falls erforderlich, nötige Schritte zu setzen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wann war es dann so weit, dass Ihnen der Inhalt bekannt war und was haben Sie dann getan?

Dr. Josef Moser: Nachdem das Video veröffentlicht wurde, war ich etwas schockiert, nachdem da Aussagen zutage gekommen sind, die zum einen die Rechtsstaatlichkeit massiv beeinträchtigen, darüber hinaus auch das Ansehen der Republik sowohl im Inland als auch im Ausland enorm gefährdet haben. Ich habe dann in der Folge – ich weiß nicht genau, wie viele Minuten danach das war – noch einmal Kontakt aufgenommen mit dem Generalsekretär Pilnacek und habe ihn daraufhin ersucht, an die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Wege der Oberstaatsanwaltschaft heranzutreten und das gesamte Videomaterial von den Medienunternehmen anzufordern, weil mir klar war, dass diese kolportierten Aussagen nicht ausreichen werden, um rasch tatsächlich einen allfälligen Anfangsverdacht auch abschließend beurteilen zu können.

Das heißt, der erste Punkt war, dass ich eben die Weisung erteilt habe – bewusst –, dass also die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die offenkundig die richtige Staatsanwaltschaft gewesen ist, das wieder besorgen kann. Warum habe ich das getan? – Ich habe es deshalb getan: Nachdem ich, glaube ich, in so einem Fall - -, wenn die Republik ins Schwanken kommt und maßgebliche Funktionäre sich zu diesbezüglichen Äußerungen hinreißen lassen, dann kann oder beziehungsweise sind jene Organe, die im Staat eine bestimmte Aufgabe haben, dazu berufen, zu zeigen, dass sie sehr wohl der Rechtsstaatlichkeit höchste Bedeutung zumessen.

Aus dem Grund bin ich in die Richtung gegangen, dass - - auch aufgrund der Einwendungen, was ich mich erinnern kann, vom damaligen Generalsekretär – das heißt, ja, es wird ja wohl eine Anzeige kommen oder es ist davon auszugehen, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft sofort mit der Prüfung des Anfangsverdachts beginnen wird und dergleichen –, und ich sage, das ist mir in dem Zusammenhang nicht wichtig genug. Ich will, dass also tatsächlich an die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Wege der Oberstaatsanwaltschaft eine Weisung erteilt wird, nämlich dass das Video beigeschafft wird, um dementsprechend rasch, vollumfänglich einen Anfangsverdacht prüfen zu können – um nicht, wenn ich am nächsten Tag von den Medien oder auch Parlamentariern befragt werde, in Verdacht zu geraten, dass gerade die Justiz nicht mit dem nötigen Nachdruck ihre Arbeit wahrnimmt, sondern dass von der Spitze der Justiz in dem Fall ein dringendes Ersuchen da ist oder eine dringende Verantwortung da ist, zu zeigen, dass die Justiz funktioniert. Das war der erste Punkt der Weisung, die ich erteilt habe.

Der zweite Punkt war da, nachdem ich in der Vergangenheit Erfahrungen gehabt habe, dass von verschiedensten Stellen immer wieder zu gewissen Sachverhalten Aussagen getroffen worden sind, dass ich es für notwendig erachtet habe, dass wir - - gerade, was die Kommunikation betrifft, eben mit einer Stimme gesprochen wird, solange es noch keine Ermittlungen gibt. Aus dem Grund habe ich auch den Generalsekretär angewiesen, dass also in der ersten Phase, wo es noch zur Prüfung des Anfangsverdachtes kommt oder wo der Anfangsverdacht geprüft wird, die Oberstaatsanwaltschaft, in dem Fall als Dienst- und Fachaufsicht, sowohl für die Staatsanwaltschaft Wien als auch für die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Kommunikation übernimmt und Aussagen in dem Zusammenhang trifft.

Diese Bündelung der Kommunikation in der ersten Phase war auch dadurch bedingt, nachdem ja auch immer wieder sozusagen nicht nur Medienanfragen in Richtung Staatsanwaltschaft, Korruptionsstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium gegangen sind, dass also nicht vom Ministerium Aussagen getroffen werden, von der Staatsanwaltschaft Wien Aussagen getroffen werden, von der Korruptionsstaatsanwaltschaft Aussagen getroffen werden, von der Oberstaatsanwaltschaft Aussagen getroffen werden - - Aus dem Grund habe ich das gebündelt und gesagt: Es spricht einer und derjenige, der spricht, das ist diejenige Stelle, die die Dienst- und Fachaufsicht hat, hat sich mit den anderen Stellen zu koordinieren. Das waren die zwei Weisungen, die ich bewusst erteilt habe.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke. Ja, da wurde die Vorgangsweise jetzt sehr anschaulich geschildert.

Sie haben also von vorherein die WKStA vorgeschlagen oder mittels Weisung tätig werden lassen. War zu dem Zeitpunkt etwa schon bekannt, in welche Richtung eine mögliche Verdachtslage gehen kann, strafrechtlich gesehen?

Dr. Josef Moser: Es war damals, nachdem der Punkt, der angesprochen worden ist, betreffend eine Prüfung des Anfangsverdachtes in Blickrichtung beispielsweise Vorteilsnahme oder Vorteilsnahme zur Beeinflussung oder verbotener Intervention auf der einen Seite - -, und auf der zweiten Seite war natürlich die Frage: Herstellung des Videos, ob das auch in irgendeiner Art und Weise strafrechtlich oder datenschutzrechtlich eben einer näheren Beurteilung zuzuführen ist.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke vielmals.

Jetzt eine allgemeine Frage: Haben Sie grundsätzlich während des Laufes der Ermittlungen betreffend das Ibizavideo Wahrnehmungen gemacht, dass versucht wurde, von politischer Seite Einfluss auf diese Ermittlungen zu nehmen?

Dr. Josef Moser: Also Sie wissen, dass das Video, glaube ich, am 17. Mai veröffentlicht worden ist, dass es damals in dem Zusammenhang natürlich noch keine Ermittlungen gegeben hat, sondern dass da nur der Anfangsverdacht geprüft worden ist. Das heißt, es war dann in der Folge so, dass also dann, glaube ich - - knapp danach wurde mir von der Oberstaatsanwaltschaft auch bestätigt, dass meine Vorgangsweise, nämlich das Video zur Gänze anzufordern beziehungsweise die Vollständigkeit der Videoaufnahmen, wie gesagt, möglichst rasch in den Bereich der Justiz zu bringen, richtig war, weil die Oberstaatsanwaltschaft auch festgehalten hat, dass eine abschließende Beurteilung eines allfälligen Anfangsverdachtes jedenfalls aus den kolportierten Inhalten des Videos noch nicht möglich ist und in Folge dessen sehr wohl Videoaufnahmen notwendig sind, um diese Verdachtslage abschließend beurteilen zu können. Ermittlungen hat es also zu dem Zusammenhang noch nicht gegeben.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Aber die wurden dann in der Folge ja aufgenommen. Hat es da in irgendeiner Form politische Einflussnahme gegeben?

Dr. Josef Moser: Also mir gegenüber sicherlich nicht, weil ich glaube, man hat in der Vergangenheit gesehen, dass gerade eben die Korruptionsbekämpfung beziehungsweise wenn also strafrechtlich relevante Sachverhalte an die Öffentlichkeit gekommen sind, dass ich mit allem Nachdruck danach getrachtet habe, dass ohne Ansehen der Person auch die Staatsanwaltschaften ihre Aufgabe wahrnehmen beziehungsweise dass die nötigen Ressourcen beziehungsweise Kapazitäten auch vorhanden sind, damit die Justiz ihre Aufgabenstellung in vollem Umfang gemäß den Erwartungen auch erfüllen kann.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Also an Sie sind keine Wünsche, Aufforderungen oder dergleichen, etwa von Regierungsmitgliedern, herangetragen worden?

Dr. Josef Moser: Sind mir nicht erinnerlich.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Haben Sie selbst noch im weiteren Verlauf der Ermittlungen Einfluss auf diese genommen oder sind diese von sich aus, ohne Ihre Einflussnahme, weitergelaufen?

Dr. Josef Moser: Also in dem Zusammenhang: Einfluss habe ich nicht genommen, weil es, wie gesagt, gerade in einer Causa wie dieser notwendig ist, dass die Staatsanwaltschaft unbeeinflusst ihre Aufgabe auch tatsächlich wahrnimmt. Dazu hat sie auch den nötigen rechtlichen Rahmen, indem sie ja da, wenn Ermittlungen angestellt werden, im Rahmen der Rechtsprechung tätig ist. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Ich habe mich dann natürlich erkundigt, welche weiteren Schritte gesetzt worden sind und war eben in dem Fall positiv gestimmt, nachdem mir mitgeteilt wurde, dass am 21.5.2019 bereits ein Informationsbericht der WKStA vorgelegen ist, in dem Zusammenhang beispielsweise auch an den Präsidenten des Nationalrates herangetreten wurde, die Zustimmung des Nationalrates zur strafrechtlichen Verfolgung bezüglich eines Abgeordneten zu erwirken. Es wurde auch mitgeteilt, dass in dem Zusammenhang, mit Stand 23.5., Strache und Gudenus nicht mehr Mitglieder des Nationalrates sind und in Folge dessen ein Auslieferungsersuchen nicht mehr erforderlich ist.

Es wurde mir in der Folge dann mitgeteilt, dass es zwei Ermittlungsstränge gibt, nämlich einen Ermittlungsstrang, der, wie gesagt, Verdacht des Missbrauchs von Tonaufnahmen und Abhörgeräten betrifft, beziehungsweise eben das zweite Verfahren, das gerade Strache, Gudenus und andere betrifft. Das heißt, gleichzeitig wurde mir zu Kenntnis gebracht, dass am 22.5. die Korruptionsstaatsanwaltschaft mitgeteilt hat, dass sie mangels Eigenzuständigkeit den Bereich, der also die Herstellung des Videos betrifft, dass sie diesen Bereich an die Staatsanwaltschaft Wien abtritt.

Das heißt also, es hat sich gezeigt, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft in dem Zusammenhang sehr rasch agiert hat und es wurde mir damals auch mitgeteilt, dass mein Ersuchen oder meine Weisung, das gesamte Bildmaterial von den Medien beizuschaffen, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft diesbezüglich bereits Bemühungen gesetzt hat. Das heißt, es war dadurch möglich, sehr wohl der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass die Justiz ohne Ansehen der Person gerade auch in so einem Fall in vollem Ausmaß ihre Verantwortung wahrnimmt, das heißt, dass die Justiz in keinster Weise irgendeinen Verdacht oder irgendein Vorgehen, das insbesondere auch die Demokratie gefährdet beziehungsweise beeinträchtigt, dass sie das in keinster Weise akzeptiert.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke vielmals. – Danke, Herr Präsident.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön für die Erstbefragung.

*****

Die Mandatare werden ihre Fragen stellen. Es beginnt Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Schönen Vormittag, Herr Dr. Moser! Danke, dass Sie unsere Fragen heute hier beantworten. Wir sind schon mitten in der Thematik drinnen, deswegen darf ich Ihnen gleich ein Dokument mit der Nummer 70226, die Seiten 1 bis 25, vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Es handelt sich dabei um den Bericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hinsichtlich eines möglichen Anfangsverdachts gegen Sektionschef Pilnacek von Dr. Fuchs, der aufgrund einer Eingabe von Staatsanwalt Koch erstellt wurde. Ich möchte gerne mit Ihnen über diese Vorwürfe sprechen und versuchen, auch aufzuklären.

Was sagen Sie zu den Vorwürfen auf der Seite 4? Dort wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zusammengefasst, möglicher Verdacht, auf Seite 5 - -

Dr. Josef Moser: Geht es ein bisschen lauter? Ich höre leider auch sehr schlecht.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ja, das ist leider die Akustik hier herinnen. Ab Seite 4 fasst die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen möglichen Verdacht zusammen, ab der Seite 5 betreffend Herrn Fuchs.

Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?

Dr. Josef Moser: Offensichtlich gibt es da ein Verfahren, dass da eben Weisungen beziehungsweise Mails nicht dem Untersuchungsausschuss vorgelegt worden sind.

Aus eigener Wahrnehmung - - Das heißt, ich habe ja gesagt, ich habe damals auch die Motivation dargelegt, Weisungen erteilt in Blickrichtung der Oberstaatsanwaltschaft beziehungsweise der Korruptionsstaatsanwaltschaft, habe aber dann die Verschriftlichung in dem Fall dieser Weisung – die kenne ich auch noch nicht –, diese Verschriftlichung nicht gesehen. Ich habe nur mitbekommen, dass mein damaliger Referent Koch diese Weisungen zur Kenntnis erlangt hat. Mir gegenüber wurden diese Weisungen niemals vorgelegt, beziehungsweise ich kenne diese E-Mails eben nicht, die rausgegangen sind.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Auf Seite 9 schreibt Fuchs an Pilnacek, am 18.5., also einen Tag nach der Veröffentlichung des Ibizavideos: „[...]; sollen wir das von Amts wegen oder aufgrund der bereits avisierten Jarolim-Anzeige machen?“

Auf Seite 10 sieht man dann die Antwort von Pilnacek, der am 18.5. um 20.50 Uhr schreibt: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest; HBM möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen lassen.“

Auf Seite 10 des Dokuments ist eine weitere E-Mail von Fuchs an Vrabl-Sanda ersichtlich. Fuchs schreibt darin im letzten Satz: „Die Medienarbeit zu diesem Verfahrenskomplex bleibt ausnahmslos der Medienstelle der OStA Wien vorbehalten.“

Stammt die Diktion „keine aktive Rolle“ in Bezug auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von Ihnen?

Dr. Josef Moser: Also wie gesagt ich kenne diese Mail nicht. Ich sage, ich war jetzt im Nachhinein etwas verwundert, nachdem mir vom damaligen Referenten Koch noch am 24.5.2019 eine Info gegeben wurde, was seit Veröffentlichung des Videos passiert ist.

Es wurde in dieser Zusammenfassung auch ausgeführt, zu Recht, meine Weisung, dass tatsächlich das gesamte Bildmaterial beigeschafft wird. Eine Weisung, aus der eine aktive Rolle ersichtlich sein soll, findet sich in diesem Bericht nicht und wurde von mir auch in keinster Weise erteilt.

Ich habe in meiner Einleitung beziehungsweise Antwort auf die Frage des Richters bereits erwähnt, dass ich sehr wohl in der ersten Phase darauf hingewiesen habe, dass die Anschaffung des gesamten Bildmaterials - -, dass man darauf nicht wartet, ob jetzt die Korruptionsstaatsanwaltschaft dieses gesamte Bildmaterial anschafft oder nicht anschafft, ob man jetzt aufgrund der kolportierten Aussagen der Beschuldigten darauf aufbauend die Prüfungen des Anfangsverdachts durchführt.

Ich habe in dem Zusammenhang – obwohl, wie bereits erwähnt, Sektionschef Pilnacek darauf hingewiesen hat, die Korruptionsstaatsanwaltschaft wird eh eine Anzeige geben, und wahrscheinlich könnt ihr das eh machen – gesagt: Nein, ich will – Motivation habe ich schon dargelegt –, dass tatsächlich in dem Zusammenhang das Video, das Bildmaterial beigeschafft wird und dass diese Weisung von mir im Wege der OStA an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergegeben wird.

Ob daraus abgeleitet wird: aktive Rolle oder nicht aktive Rolle, weiß ich nicht, da ich weder Adressat war noch Auftraggeber diesbezüglich gewesen bin.

Der zweite Teil war der, dass ich gesagt habe – auch das habe ich bereits erwähnt –, dass im Rahmen der Kommunikation die Dienst- und Fachaufsichtsstelle, sprich die Oberstaatsanwaltschaft, diesbezüglich in der ersten Phase die Kommunikation bündeln und gleichzeitig Aussagen tätigen soll, bis eben in der Folge Ermittlungen durch die jeweiligen Staatsanwaltschaften, wenn es solche gibt – zum damaligen Zeitpunkt sind sie noch nicht festgestanden –, dass ab dem Zeitpunkt, das ist auch rechtlich vorgesehen, natürlich die Kommunikation von den jeweiligen Staatsanwaltschaften, was die Ermittlungen betrifft, auch durchgeführt werden kann.

Das heißt, ob daraus abgeleitet wird: aktive Rolle der Korruptionsstaatsanwaltschaft ja oder nein, weiß ich nicht. Ich kann nur erwähnen, dass ich die aktive Rolle schon dadurch zum Ausdruck gebracht habe, dass ich in meiner Weisung, bereits in der Erstweisung, darauf hingewiesen habe, dass also jedenfalls das Bildmaterial durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft beizuschaffen ist.

Das heißt, dass für mich außer Streit gestanden ist, dass dieses Ibizavideo und die zusammenhängenden Verfahrensstränge von der Korruptionsstaatsanwaltschaft auch zu prüfen und die Ermittlungen diesbezüglich, falls es solche gibt, zum damaligen Zeitpunkt, natürlich auch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft abzuwickeln sind.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Und dennoch wird Ihnen vorgeworfen, dass sozusagen Sie verursacht haben sollen, dass die WKStA keine aktive Rolle einnimmt.

Auf der Seite 8 können wir auch ein E-Mail von Ihnen mit dem folgenden Wortlaut lesen: „Ich bitte und gehe davon aus, dass die WKStA aufgrund ihrer Wahrnehmungen alle notwendigen Schritte setzt, um den Sachverhalt rund um die Causa ,IBIZA-Video‘ raschest und vollständig aufzuklären.“

Dr. Josef Moser: Welche Seite ist das?

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Seite 8. Das ist von Ihnen und auch das, was Sie ja auch gerade gesagt haben. Das heißt, eigentlich bestätigen das E-Mail und auch das, was Sie gerade gesagt haben, genau das Gegenteil der Vorwürfe, nämlich dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine aktive Rolle in den Ermittlungen einnehmen soll. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Dr. Josef Moser: Also das war der Punkt, dass, wie gesagt, ich nicht nur durch die Erstweisung, sie sollen sofort das Bildmaterial beschaffen, sondern auch durch das Schreiben noch einmal die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestärkt habe, eben wie es da steht, „raschest und vollständig aufzuklären“. Das heißt, ich wollte in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringen, die Justiz in Österreich erfüllt ihre Aufgabe, die Justiz lässt sich nicht vereinnahmen, die Justiz arbeitet weisungsfrei.

Das ist genau der Punkt, den ich damals eben auch gegenüber der Staatsanwaltschaft noch einmal bekundet habe.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frage der Kollegin von der ÖVP war ein falscher Vorhalt, weil hier der 18. und der 20. Mai vermischt worden sind, und natürlich stellt der Inhalt des E-Mails vom 18. Mai keine aktive Rolle dar; das ist ja in den Akten sehr klar. Nachdem die WKStA bereits am 19. Mai einen Anfangsverdacht gemeldet hat, ich glaube, das war zu Mittag am Sonntag, gab es dann am Montag eben dieses Zurückrudern; die Weisung von Herrn Fuchs musste ja auch am 20. zurückgenommen oder modifiziert werden.

Insofern ist der Vorhalt, dass die Mails vom 18. das widerlegen würden, ein falscher Vorhalt, weil er wider die Aktenlage und wider die Aussagen im Untersuchungsausschuss ist. Das ist nur Ihre Aufgabe als Vorsitzender, falsche Vorhalte bei Fragen natürlich nicht zuzulassen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich möchte schon festhalten, dass das jetzt eine Unterstellung vom Herrn Krainer ist, was er da vorbringt, denn natürlich bestätigt das in der Abfolge, genauso wie wir es in den Unterlagen haben, genau das, was ich gesagt habe – und nicht die Unterstellung, dass das jetzt anders wäre, so wie das Herr Krainer gerade vorgebracht hat.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, stellen Sie bitte die nächste Frage!

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Herr Dr. Moser, immer wieder wird das diskutiert: Haben Sie Wahrnehmungen, dass es irgendwelche geartete politische Einflussnahmen in der Ibizacausa gegeben hat?

Dr. Josef Moser: Also ich habe keine diesbezüglichen Wahrnehmungen.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Bei anderen Causen, also bei anderen Themen der Justiz?

Dr. Josef Moser: Jeder, der mich kennt und mich schon in der Vergangenheit als Rechnungshofpräsident wahrgenommen hat, weiß, dass bei mir Interventionen in keinster Weise irgendeinen Sinn haben. Und wenn von verschiedensten Fraktionen oder Medienvertretern an mich herangetreten wurde und Fragen allgemeiner Natur gestellt worden sind: Du, wie steht’s um das Verfahren?, habe ich immer darauf hingewiesen, dass das ein Teil der Rechtsprechung ist, dass diesbezüglich eben die Staatsanwaltschaften zuständig sind, dann in der Folge die Gerichte urteilen und ich größten Wert darauf lege beziehungsweise ich auch stolz bin, dass die Justiz einen Selbstreinigungseffekt hat. Das heißt, wenn Fehler passieren, dann werden die Fehler auch in der Folge wiederum, allenfalls durch gerichtliche Entscheidungen, aufgezeigt beziehungsweise auch in der Folge abgestellt.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sie haben in dem Fall ganz klar gesagt, wer bei diesen Ermittlungen zuständig ist. Wer entscheidet sonst bei Unklarheiten, wer zuständig ist, welche Staatsanwaltschaft?

Dr. Josef Moser: Noch einmal bitte!

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sie haben in dem Fall klar gesagt, wer ermitteln soll. Wer entscheidet sonst bei Unklarheiten, wer zuständig ist, welche Staatsanwaltschaft?

Dr. Josef Moser: Es sind ja die Ermittlungsmaßnahmen eindeutig geregelt, dass die von der jeweiligen - -, beispielsweise von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, durchgeführt werden. Es ist auch klar geregelt, wann die Staatsanwaltschaft über gewisse Ermittlungsmaßnahmen oder Ermittlungsschritte zu berichten hat, dass da in dem Fall das Vorhaben - -, wenn es einen Vorhabensbericht gibt, dass der im Wege der Oberstaatsanwaltschaft dann an die Fachabteilung des Ministeriums weitergeleitet wird, dass dann in der Folge, wenn es beispielsweise um bedeutende Ermittlungsschritte beziehungsweise um Einstellungen beziehungsweise um Anklagen geht, auch noch der Weisungsrat befasst wird.

Und nachdem die Kette von Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt, Fachabteilung, Weisungsrat durchgegangen wurde, wird diesbezüglich auch dem Minister ein Einzelfallbericht vorgelegt. Der wird eben, wie gesagt, das war bei mir der Fall, vom zuständigen Referenten referiert und dann in der Folge vom Minister entweder zur Kenntnis genommen oder es werden, wenn er Abänderungswünsche hat, diese auch geäußert.

Ich kann nur darauf hinweisen, dass ich den Vorschlägen, die mir unterbreitet worden sind, immer gefolgt bin und keine abweichenden Feststellungen dazu getroffen habe.

Dazu muss ich auch erwähnen – das ist auch wichtig –, dass dann in der Folge das Justizministerium auch einen Bericht an den Nationalrat zu erstatten hat, wo über erteilte Weisungen eben auch zu berichten ist. Das heißt, dass der Justizausschuss die Möglichkeit hat, sich nochmals mit der Kette der allfällig erteilten Weisungen beziehungsweise Vorgangsweisen auseinanderzusetzen, in der Folge seine Fragen zu stellen und auch seine Beurteilung abzugeben.

Ich habe auch in dem Zusammenhang dem Nationalrat einen diesbezüglichen Bericht erstattet. Der wurde auch im Justizausschuss behandelt und wurde dann in der Folge auch zur Kenntnis genommen.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sie haben gerade die Berichtspflichten angesprochen. Sind die in Ihrer Zeit als Justizminister immer eingehalten worden?

Dr. Josef Moser: Die Berichtspflichten sind ja in dem Fall nicht vom Minister ausgegangen, sondern es war so, dass die Oberstaatsanwaltschaft als Dienst- und Fachaufsicht beziehungsweise in dem Fall in der Folge auch die zuständige Abteilung des Ministeriums natürlich beispielsweise Informationsberichte angefordert hat, was insbesondere dann der Fall war, wenn in der Öffentlichkeit bestimmte Verdächtigungen oder Ausführungen oder bestimmte Sachverhalte aufgezeigt worden sind, wo man natürlich einholen musste, was Stand der Dinge ist, um dann auch diesbezüglich reagieren zu können. Beziehungsweise waren im Zusammenhang mit dem BVT-Verfahren, wenn man das auch anspricht, Informationsberichte notwendig, weil auf der anderen Seite ja der Untersuchungsausschuss gelaufen ist und immer wieder Fragen da waren, dass man eben schaut, welche Schritte gesetzt wurden, auch im Hinblick auf die damalige Entscheidung des Oberlandesgerichts, das ja die Hausdurchsuchungen des BVT, die durchgeführt worden sind, in vielen Fällen eben als nicht verhältnismäßig beziehungsweise rechtmäßig erachtet hat, das heißt, wie in der Folge umgegangen wird, damit eben nicht die nationale Sicherheit beziehungsweise auch der Datenschutz in der Folge nicht verletzt wird.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Anderes Thema: Wir beschäftigen uns hier ja auch mit dem Thema Gesetzeskauf in der Regierung Kurz I. SPÖ, NEOS, auch die Grünen sprechen immer wieder davon, dass es diesen Gesetzeskauf gegeben haben soll. Alle Auskunftspersonen, die wir bis dato geladen haben, haben das verneint.

Haben Sie Wahrnehmungen, dass in dieser Zeit ein Gesetzeskauf möglich war?

Dr. Josef Moser: Nein.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Glauben Sie, als Justizminister doch sehr profund in diesem Themengebiet, dass in Österreich überhaupt ein Gesetzeskauf möglich ist? (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Da war jetzt wieder ein falscher Vorhalt. Es ist Ihre Aufgabe, derartig falsche Vorhalte zu stoppen. Es ist nicht so, dass alle Auskunftspersonen, die wir hier geladen hätten, einen Gesetzeskauf ausgeschlossen haben. Das war ein falscher Vorhalt.

Es ist Ihre Aufgabe, hier die Fragen zuzulassen oder nicht, und ich ersuche Sie wirklich um erhöhte Aufmerksamkeit, wenn Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP fragen, weil die besonders gerne die Verfahrensordnung verletzen. Kollege Hanger sieht sich durch Ihre mittelmäßige Vorsitzführung bereits dazu genötigt, die Geschäftsordnung zu ändern, weil er Ihnen aus der Praxis anscheinend nicht zutraut, das Regelwerk hier ordentlich zu vollziehen. Das war das zweite Mal bei der Befragung meiner Kollegin, wo Sie von sich aus hätten einschreiten müssen, und ich ersuche Sie wirklich, das in Zukunft zu tun.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Und ich ersuche Sie, die Unterstellungen zu unterlassen.

Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich muss sagen, ich habe leider den halben Vortrag des Abgeordneten Krainer akustisch nicht wahrgenommen, weil das durch die Maske sehr stark gebremst war. Ich habe nur wahrgenommen, dass es angeblich um einen unrichtigen oder unterstellenden, weiß ich jetzt nicht, Vorhalt gegangen sein soll.

Falls sich das auf die Frage bezogen hat, ob die Auskunftsperson Wahrnehmungen hinsichtlich Gesetzeskaufes gemacht hat, sehe ich darin keinen unrichtigen Vorhalt oder unterstellenden Vorhalt oder wie immer man das sagen will.

Die nächste Frage, ob so etwas in Österreich allgemein möglich ist, würde ich nicht als falschen Vorhalt, sondern einfach als eine Frage, die nicht auf Sachverhalte, zu denen die Auskunftsperson zu befragen ist, bezogen ist, sehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die zweite Frage, die gestellt wurde, war auch noch nicht in der Beurteilung, die ist so auch nicht zugelassen.

Zur Geschäftsordnung hat sich noch Abgeordneter Hafenecker zu Wort gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Angesichts der heute oder gestern begonnenen Debatte zur Wahrheitspflicht bei Fragestellungen stellt sich natürlich gleich einmal die Frage, ob die zweite Frage der Kollegin Kaufmann der Wahrheitspflicht des Kollegen Hanger überhaupt standhalten würde. Also vielleicht kann es Kollege Hanger, der sich ja eh gleich zu Wort gemeldet hat, hier gleich an einem praktischen Beispiel festmachen, wie das mit der Wahrheitspflicht bei Fragen ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollegin Kaufmann, zur Geschäftsordnung.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich bin jetzt seit über einem Jahr, wie wir alle hier, bei den Befragungen dabei, und keine einzige Person hat gesagt, dass ein Gesetzeskauf möglich war. Und wenn Herr Kollege Krainer das unterstellt, dann würde ich ihn wirklich ersuchen, das auch schriftlich, mit den Protokollen et cetera, zu belegen, dass das irgendeine Auskunftsperson gesagt hat. So gesehen war meine Frage natürlich richtig und korrekt formuliert.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf Herrn Kollegen Hafenecker ersuchen, jetzt aufmerksam zuzuhören, denn so schwierig ist es nicht zu verstehen, was ich hier argumentiere.

Ich argumentiere dahin gehend, und das wäre vielleicht auch für den Kollegen Krainer wichtig: Wir haben eine Situation, dass im Untersuchungsausschuss davor und danach, aber auch während der Befragungen permanent Behauptungen aufgestellt werden, die sich im Nachhinein als unrichtig, als Unterstellungen herausstellen. Es ist natürlich Aufgabe der Vorsitzführung, falsche Vorhalte aufzuklären, nur muss man das in 10 Sekunden machen, zum Zeitpunkt, zu dem die Frage gestellt wird, wo manches noch unklar ist.

Ich fordere mit diesem Vorschlag eine Verantwortung eines Fragestellers ein, wenn er absichtlich falsche Vorhalte formuliert hat, dass es natürlich nach einer Prüfung und im Nachhinein Sanktionsmöglichkeiten gibt. Es kann ja nicht so sein, dass ein Fragesteller alles und jedes hier herinnen behaupten darf, ohne Konsequenz, und die Auskunftsperson immer streng der Wahrheitspflicht unterliegt. Das ist der Vorschlag, und der ist sehr, sehr schlüssig.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Wenn das nicht der Fall ist, darf ich Frau Abgeordnete Kaufmann um die nächste Frage ersuchen. – Bitte.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ich nehme meine Fragezeit in die nächste Runde mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Krainer dran. – Bitte sehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie wurden von Bundeskanzler Kurz informiert, dass da irgendein Video oder so was öffentlich wird. (Die Auskunftsperson bedeutet dem Fragesteller, dass er die Frage akustisch nicht verstanden hat.) – Sie haben gesagt, dass Sie von Bundeskanzler Kurz informiert wurden, dass ein Video oder dergleichen öffentlich wird.

Dr. Josef Moser: Das ist richtig, dass ich, wie gesagt, vor Ausstrahlung des Videomaterials, soweit mir erinnerlich, von Bundeskanzler Kurz informiert wurde, dass eine diesbezügliche Ausstrahlung vorgenommen werden wird oder in Aussicht steht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann wurden Sie informiert?

Dr. Josef Moser: Bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann wurden Sie informiert?

Dr. Josef Moser: An dem Tag, als das Video dann tatsächlich ausgestrahlt wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie in etwa, war das in der Früh, war das knapp vor der Ausstrahlung?

Dr. Josef Moser: Das weiß ich nicht. Wie gesagt, ich weiß, dass die Ausstrahlung, das habe ich da bei mir, um 18 Uhr erfolgt ist. Ob das jetzt am Nachmittag war oder wann immer das war - - Das heißt, ich war gerade im Burgenland unterwegs und habe da nicht auf die Uhr geschaut, wann genau der Anruf war. Entscheidend war, dass um 18 Uhr eine Ausstrahlung vorgenommen wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, diese Information war telefonisch?

Dr. Josef Moser: Es war telefonisch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche Inhalte oder möglichen Inhalte wurden hier quasi geteasert?

Dr. Josef Moser: Ich habe bereits erwähnt, dass eben, wie gesagt, soweit mir erinnerlich ist, auf das Video, auf die Ausstrahlung hingewiesen wurde, dass es dabei um Strache und Gudenus geht, dass da in Ibiza irgendwelche Aussagen getätigt worden sein sollen und dass die Aussagen, die getätigt worden sind, an und für sich voraussichtlich auch strafrechtlich eine Auswirkung haben werden und ich aus dem Grund ersucht wurde, mir diesbezüglich auch das Video anzuschauen beziehungsweise die Ausstrahlung zu verfolgen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das dann auch getan?

Dr. Josef Moser: Bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das dann auch getan?

Dr. Josef Moser: Ich habe das um 18 Uhr auch getan, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wo haben Sie das getan?

Dr. Josef Moser: Im Burgenland.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Burgenland ist groß.

Dr. Josef Moser: Ich glaube nicht, dass ich meinen Wohnort im Burgenland bekannt geben muss - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, es reicht vollkommen, wenn Sie sagen: in meinem Zuhause.

Dr. Josef Moser: In meinem Wochenendhaus im Burgenland habe ich das verfolgt. (Abg. Krainer: Ja, ja!) Der Fernseher ist von der Firma LG, hat 55 Zoll und dementsprechend hat er auch eine gute Akustik.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Mir ist es um die Frage gegangen - - Also wenn Sie sagen, zu Hause, reicht das natürlich. Da ist mir dann auch das Bundesland wurscht.

Dr. Josef Moser: Ich höre Sie so schlecht. Es tut mir leid.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie sagen, zu Hause, reicht mir das vollkommen. Da müssen Sie nicht einmal sagen, in welchem Bundesland Ihr Zuhause ist.

Dr. Josef Moser: Danke. Es war zu Hause, in meinem zweiten Zuhause.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): So, Sie haben vorab Herrn Niedrist und Herrn Pilnacek informiert.

Dr. Josef Moser: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie noch andere Personen informiert?

Dr. Josef Moser: Soweit mir in Erinnerung ist, nicht, weil eben durch die Person des Generalsekretärs der Strafrechtsbereich abgedeckt gewesen ist und durch die Person des Kabinettchefs an und für sich auch das Kabinett, falls in dem Bereich auch irgendwelche Veranlassungen erforderlich sein dürften.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Wann haben Sie Rückmeldung von Niedrist und/oder Pilnacek erhalten?

Dr. Josef Moser: Das heißt, es war dann - - Das weiß ich nicht mehr. Das heißt, ich habe dann in der Folge, nachdem das Video ausgestrahlt wurde, eben wieder Kontakt mit Pilnacek aufgenommen und habe eben das, was ich bereits erwähnt habe, ihm gegenüber geäußert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bereits am Freitag?

Dr. Josef Moser: Das weiß ich nicht, ob das gleich am Freitag oder ob das am nächsten Tag war. Das weiß ich nicht mehr genau, tut mir leid.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben selbst vorhin eine HBM-Info von Ihrem Kabinettsmitarbeiter Koch angesprochen, wo Sie schreiben, dass Sie quasi den Auftrag erst am 18.5. gegeben hätten, also mehr als 24 Stunden nach Erscheinen des Videos.

Dr. Josef Moser: Ich habe das da. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Also es war sicher, ich weiß - - Es tut mir leid, ich weiß den Zeitpunkt nicht mehr, ob das jetzt um 20 Uhr oder um 16 Uhr war oder nachher, das weiß ich nicht mehr. Entscheidend war, dass ich im Konnex damit in den Fall genau den Auftrag erteilt habe, den ich eben bereits mehrmals bekundet habe. Aber den Zeitablauf habe ich so genau nicht mehr in Erinnerung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Zeitpunkt dieser HBM-Info vom 20.5. – das war, glaube ich, dann der drauffolgende Montag – werden Sie sich ja noch erinnert haben, was Sie am Freitag und am Samstag und am Sonntag gemacht haben?

Dr. Josef Moser: Aber entscheidend war, dass, wie gesagt, ich die Weisung erteilt habe, das heißt also, was in dem Bereich zu tun ist und dass in der Folge auch darauf hingewiesen wurde (in den Unterlagen blätternd), dass gerade in dem Fall die Korruptionsstaatsanwaltschaft - - und in der Folge auch diesbezüglich tätig geworden ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das heißt circa 26 Stunden nach Erscheinen des Videos.

Dr. Josef Moser: Was wollen Sie daraus ableiten? Also ich kenne die Stunden jetzt nicht mehr. Ich weiß nicht, ob Sie mir jede Minuten, die da ist, vorhalten. Das heißt, ich habe sofort, nachdem das Video in dem Fall veröffentlicht worden ist, auch die nötigen Schritte in die Richtung gesetzt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir sammeln hier nur Fakten und hier steht, dass Sie am 18. Mai um circa 20 Uhr den Generalsekretär beauftragt haben, „die WKStA anzuweisen“ und so weiter. Diese Information ist Ihnen schriftlich am 20. Mai 2019 vorgelegt worden. Das heißt, wir können davon ausgehen, dass das, was hier steht, stimmt, nämlich dass Sie 26 Stunden nach Erscheinen des Videos diese Weisung gegeben haben.

Dr. Josef Moser: Also es ist sicherlich so gewesen, wie gesagt, ich kenne - - gehe ich davon aus, dass, nachdem das Videomaterial veröffentlicht worden ist, ich das Gespräch geführt habe, in Blickrichtung: Welche Verdachtsmomente könnten vorliegen? Liegt ein strafbares Verhalten vor? In welche Richtung könnte das strafbare Verhalten gehen? Ist das nur blödes Gerede oder ist da dementsprechend auch tatsächlich ein Sachverhalt, der in der Folge auch strafrechtlich zu verantworten ist? Ich gehe davon aus, dass dann in der Folge eben diesbezüglich auch innerhalb der Justiz Gespräche geführt worden sind, wie man da vorgeht, welche Maßnahmen gesetzt werden sollen, um daraus dann abzuleiten, nachdem Bericht darüber erstattet worden ist – das ist jetzt wie gesagt nur eine Annahme –, dass dann wie gesagt - - Das Bildmaterial ist zur Gänze anzufordern und ich erteile dazu die Weisung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bereits am Freitag um circa 21 Uhr, also drei Stunden nach Erscheinen des Videos, gibt es eine Onlinemeldung, wo Generalsekretär Pilnacek sagt, „[d]ie Oberstaatsanwaltschaft sei mit der Prüfung des Videos beauftragt worden“. Ist das mit Ihnen abgesprochen worden? Waren Sie in Kenntnis davon, dass die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag, dem 17. Mai, beauftragt wurde, das zu prüfen?

Dr. Josef Moser: Also es ist wohl eindeutig und klar und das Gesetz sieht das auch vor, dass, wenn Korruptionssachverhalte vorliegend sind, die von den Staatsanwaltschaften geprüft werden. Die Oberstaatsanwaltschaft ist Dienst- und Fachaufsicht und nicht ermittelnde Behörde. Das heißt, in dem Fall ist es entweder die Staatsanwaltschaft Wien oder die Korruptionsstaatsanwaltschaft, wobei klar war, dass beim Inhalt des Videos die Korruptionsstaatsanwaltschaft die zuständige Staatsanwaltschaft ist. Das heißt, die Oberstaatsanwaltschaft führt keine eigenen Ermittlungen in dem Zusammenhang, sondern führt die Dienst- und Fachaufsicht aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb der Fragezeit muss ich meine Frage wiederholen, weil Sie sie nicht beantwortet haben. Meine Frage war: War das, was Herr Pilnacek hier gegenüber den Medien gesagt hat, mit Ihnen abgesprochen?

Dr. Josef Moser: Ich habe Sie jetzt nicht verstanden, es tut mir leid. Könnten Sie vielleicht näher zum Telefon gehen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich haben kein Telefon hier.

Dr. Josef Moser: Mikrofon.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mikrofon. Noch näher geht nicht, dann hätte ich es ja im Mund, das wäre unhygienisch, aber ich darf trotzdem außerhalb der Fragezeit meine Frage wiederholen, die Sie nicht beantwortet haben. Meine Frage war: Diese öffentliche Bekanntgabe von Herrn Pilnacek, dass die Oberstaatsanwaltschaft mit der Prüfung des Videos beauftragt worden ist, vom 17. Mai, circa 21 Uhr – war das mit Ihnen abgesprochen beziehungsweise war das in Ihrem Auftrag?

Dr. Josef Moser: Also ich habe gerade erwähnt, dass die Abfolge die war, dass ich eben darauf hingewiesen habe – das geht aus der Weisung auch hervor, die schriftlich festgehalten ist –, dass sich also die Korruptionsstaatsanwaltschaft das gesamte Bildmaterial zur Prüfung des Anfangsverdachtes beschafft. Das ist auch aktenkundig und liegt vor und liegt auch Ihnen vor. Gleichzeitig natürlich habe ich auch den Auftrag erteilt, was die Kommunikation betrifft in der ersten Phase, solange es noch keine Ermittlungen gibt, dass diesbezüglich die Kommunikation bei der dienst- und fachaufsichtführenden Stelle, sprich bei der Oberstaatsanwaltschaft eben, gebündelt ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb meiner Fragezeit, weil ich die Frage noch einmal wiederholen muss: Meine Frage war: Am 17. Mai gibt es eine Onlinemeldung, in der Generalsekretär Pilnacek sagt, „[d]ie Oberstaatsanwaltschaft sei mit der Prüfung des Videos beauftragt worden“. Meine Frage war: War das in Ihrem Auftrag beziehungsweise war das mit Ihnen abgesprochen? Das ist eine ganz klare, konkrete Frage und ich ersuche Sie, diese Frage zu beantworten und nicht nicht gestellte Fragen. Das bezieht sich übrigens auf das Dokument, das Ihnen vorliegt, nämlich 17. Mai 2019, 21.13 Uhr, und nicht darauf, was am nächsten Tag passiert ist. Ich ersuche Sie wirklich, diese ganz einfache konkrete Frage zu beantworten.

Dr. Josef Moser: Also sicherlich nicht. Inwieweit das Gespräch im Rahmen der Abklärung, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist oder nicht zuständig ist - - Das ist ein Gespräch, das in dem Fall Sektionschef Pilnacek offensichtlich mit der Oberstaatsanwaltschaft geführt hat, in das ich nicht eingebunden gewesen bin. Aber sehr wohl wird es so gewesen sein – könnte ich mir vorstellen, nachdem es zwei Ermittlungsstränge gegeben hat, einmal die Herstellung die Videos, der zweite: Inhalt des Videos –, dass diesbezüglich geschaut wurde: Wer ist jetzt zuständig, nicht zuständig?, insbesondere was eben jetzt die Herstellung des Videos betrifft. Es war deshalb auch ableitbar, dass ja die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 22.5. eben mitgeteilt hat, dass sie in Blickrichtung Herstellung des Videos keine Eigenzuständigkeit hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, diese Meldung war nicht mit Ihnen abgesprochen?

Dr. Josef Moser: Ich bin nicht derjenige, der in dem Zusammenhang mit Gesprächen zwischen dieser Staatsanwaltschaft, jener Staatsanwaltschaft und so weiter eingebunden ist. Da müssen Sie diejenigen, die eingebunden gewesen sind – Empfänger und gleichzeitig auch Sender eben –, befragen. Ich kann nur auf das hinweisen, was ich bereits erwähnt habe: Mir war es wichtig, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft von Anfang an in dem Zusammenhang ihre Aufgabe wahrnimmt und gleichzeitig das gesamte Bildmaterial beschafft. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Es geht auch aus dem Aktenstück hervor, das die Frau Abgeordnete, die vorher die Fragen gestellt hat, vorgelegt hat, dass ich auch am 20. bereits an die Korruptionsstaatsanwaltschaft herangetreten bin und noch einmal darauf hingewiesen habe, dass es mir wichtig ist, dass im Bereich der Ibizavorgangsweise raschest und vollständig aufgeklärt wird.

Das heißt, es ist ersichtlich, dass ich höchstes Augenmerk darauf gelegt habe, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Aufgabe wahrnimmt. Von Haus aus war für mich klar, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch diejenige ist, die den Bereich der Ermittlungen durchführt und diese auch so durchführt, dass eine Justiz daraus zeigen kann, dass sie mit Nachdruck, ohne Ansehen der Person die Aufgabe wahrnimmt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich muss meine Frage leider wiederholen, weil Sie diese wieder nicht beantwortet haben. Meine Frage war: Das heißt, diese Onlinemeldung von Generalsekretär Pilnacek vom 17. Mai um 21.13 Uhr war mit Ihnen nicht abgesprochen?

Dr. Josef Moser: Ich habe bereits erwähnt: Da gibt es einen Sender und einen Empfänger. Vielleicht können Sie – und ich glaube, die Gelegenheit haben Sie noch – diesbezüglich Sektionschef Pilnacek, beziehungsweise den ehemaligen Generalsekretär Pilnacek befragen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung bitte, Kollege Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich habe jetzt, glaube ich, ich weiß nicht wie oft die Frage gestellt, ob er mit Herrn Pilnacek etwas vereinbart hat, und er redet immer von Sender und Empfänger. Er ist Teil dieser Kommunikation. Vielleicht können Sie ihn darauf hinweisen, dass er die doch sehr einfache Frage einfach beantworten kann. Hat er mit Herrn Pilnacek den Inhalt dieser Onlinemeldung von 21.13 Uhr – war das mit ihm abgesprochen oder war er davon informiert oder war das in seinem Auftrag? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Auch wenn Sie bitte die Anweisung geben, wenn ich Fragen wiederhole, weil sie nicht beantwortet werden, dass die Fragezeit fortgesetzt werden solle, so ist das nicht im Sinne der Redezeitvereinbarung hier. Wenn ich Fragen, die nicht beantwortet werden, wiederhole, dann war das immer außerhalb der Fragezeit. Und ich habe ja vorhin gesehen, dass Sie die Anweisung gegeben haben, die Uhr wieder weiterlaufen zu lassen. Das, was Sie hier als Vorsitzender machen, ist gegen die Redezeitvereinbarung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nach welchen Paragrafen würden Sie hier monieren, dass Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind? Ich würde gerne darum bitten, damit ich das nachvollziehen kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Da gibt es keinen Paragrafen, sondern ich habe eine einfache geschlossene Frage gestellt und die Antwort hatte mit meiner Frage nichts zu tun.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie waren mit der Antwort nicht einverstanden. Ja, ich kann nicht, schauen Sie - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, die Antwort hatte mit meiner Frage nichts zu tun.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch einmal, Herr Abgeordneter: Ich kann die Auskunftsperson nach keinem Paragrafen in irgendeiner Form verpflichten, jene Antwort zu geben, die Ihnen passt. Das ist leider Gottes nicht möglich, dazu müssen wir die Geschäftsordnung ändern. Ich kann sagen: Bemühen Sie sich bitte, Herr Bundesminister außer Dienst, die Frage vielleicht so zu beantworten, dass Kollege Krainer zufrieden ist!, aber ich kann keine dementsprechende Handlungsoption ableiten, aber vielleicht kann mir das Präsidium da helfen. (Vorsitzender, Verfahrensrichter-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich.)

Ich darf den Herrn Verfahrensanwalt bitte ersuchen, vielleicht ganz kurz Stellung zu nehmen, sodass wir zu einem Kompromiss kommen. – Bitte.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Vielleicht darf ich einen Vorschlag machen: Da sich die Frage offensichtlich auf eine Unterlage bezieht und nach § 42 an und für sich die Unterlage vorgelegt werden müsste, könnte man vielleicht die APA-Meldung vorlegen und dann wissen wir konkret, worauf sich die Frage bezieht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Dr. Josef Moser: Da wäre ich dankbar dafür.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Abgeordnete Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das habe ich bereits getan. Das ist das Dokument, das Ihnen vorliegt, nämlich 111007, Seite 15 und genau auf das Dokument beziehe ich mich schon die ganze Zeit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist 70226, nicht?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht um die HBM-Info von Staatsanwalt Koch vom 20. Mai.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, das Dokument, ich hätte nur die einfache - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da gibt es ja oft mehrere Nummern. Ich habe die Nummer 111007.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das liegt uns nicht vor.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es gibt aber immer viele Dokumente, die zwei oder drei Mal da sind, wo es sogenannte Identnummern gibt. Es geht um die HBM-Info, die er selber angesprochen hat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann seien Sie so freundlich und legen Sie es vor! Es ist ja so einfach. Warum müssen wir es kompliziert machen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, er hat es eh schon vor sich liegen, aber mit einer anderen Nummer, aber es macht nichts, wir können es noch einmal austeilen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Hier, die Seite 15 wird von Kollegen Krainer gewünscht.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Nein, das liegt bis jetzt nicht vor.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das lag bisher nicht vor, das ist ein Irrtum – auch die Identnummer nicht. Also bitte jetzt die Seite 15 und den Bezug herzustellen! Es dürfte offenbar der Absatz 2 sein. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Josef Moser: Also nachdem mir das Dokument jetzt vorliegend ist: Aus dem ist ersichtlich, da steht: „Kurier Online-Meldung“, „Kurier: Die Oberstaatsanwaltschaft sei mit der Prüfung des Videos beauftragt worden, man könne sich noch kein Gesamtbild machen, weil vorerst nur Video-Ausschnitte vorliegen und sich der Zusammenhang noch nicht beurteilen lasse (war es nur Gerede oder gibt es konkrete Hinweise auf strafbares Verhalten)“.

Um das zu beantworten: Das ist logisch – das Ministerium verkehrt ja nicht direkt mit den Staatsanwaltschaften, sondern immer über die Dienst- und Fachaufsicht, das ist die Oberstaatsanwaltschaft –, dass in dem Zusammenhang eben Kontakt mit der Oberstaatsanwaltschaft aufgenommen wird, das zu prüfen. Dementsprechend tritt dann die Oberstaatsanwaltschaft mit den Staatsanwaltschaften in Verbindung, um die Prüfung auch durchführen zu lassen. Also ich weiß nicht, was da jetzt die große Fragestellung ist. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, könnten Sie bitte die Auskunftsperson ersuchen, meine Frage zu beantworten! Meine Frage war – ich kann sie jetzt zum 17. Mal wiederholen –: Ist diese Aussage von - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wiederholen Sie sie außerhalb Ihrer Redezeit jetzt noch einmal!

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist diese Aussage, ist diese Antwort von Generalsekretär Pilnacek mit Ihnen abgesprochen oder in Ihrem Auftrag passiert? Das war die Frage, die ganze Zeit: ja, nein, weiß nicht.

Dr. Josef Moser: Ich habe ja gerade erklärt und auch, glaube ich, beantwortet, dass sich eben, nachdem das Video veröffentlicht worden ist, natürlich der Generalsekretär, der zuständige Sektionschef mit der Oberstaatsanwaltschaft ins Einvernehmen setzt, damit diese im Zusammenwirken beziehungsweise in einer Auftragstellung der Korruptionsstaatsanwaltschaft oder der Staatsanwaltschaft Wien ermittelt, wer in dem Fall für welchen Teil zuständig ist, beziehungsweise die weiteren Schritte in Erwägung zieht.

Das heißt ja nicht, dass die Oberstaatsanwaltschaft jetzt dadurch im Rahmen der Prüfung eine Korruptionsstaatsanwaltschaft oder eine Staatsanwaltschaft ausschließt, sondern: Der Auftrag sowie die Weisung auch, das gesamte Videomaterial beizuschaffen, geht in dem Fall nicht vom Minister beziehungsweise von der zuständigen Sektion an die Korruptionsstaatsanwaltschaft oder an die Staatsanwaltschaft Wien, sondern es geht immer im Wege der Oberstaatsanwaltschaft.

Das heißt also, in dem Zusammenhang wurde die Staatsanwalt Wien ersucht, das Video zu prüfen. Das heißt aber gleichzeitig, dass die Oberstaatsanwaltschaft unter Nutzung ihrer Stellung als Dienst- und Fachaufsicht dementsprechend auch die Staatsanwaltschaften beauftragt, diesem Auftrag nachzukommen. Das heißt, es ist bei allen Ermittlungen so, dass, wie gesagt, wenn ein Fall bearbeitet wird, dazu immer die Staatsanwaltschaft die Aufgabe hat, und die Staatsanwaltschaft der Oberstaatsanwaltschaft berichtet, die dann in der Folge eben, wenn es eigentlich statthaft ist, das Ministerium, sprich die Fachabteilung, informiert.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage war offenbar, ob das mit Ihnen akkordiert war, oder ob das immer so gehandhabt wurde. Das ist die Frage von - -

Dr. Josef Moser: Es war sicher akkordiert, dass das dementsprechend geprüft wird, damit raschest – in dem Fall, den ich bereits erwähnt habe – der Anfangsverdacht eben festgemacht werden kann und dann, wenn er vorliegt, die Ermittlungen einbegleitet werden. Dementsprechend wird auch vom Generalsekretär die Kontaktnahme mit der Oberstaatsanwaltschaft erfolgt sein – es geht gar nicht anders –, die dann die weiteren Schritte veranlasst hat. Genau das habe ich erwähnt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Also es war mit Ihnen akkordiert?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt: Ja, das, was hier steht, war mit Ihnen akkordiert?

Dr. Josef Moser: Es geht gar nicht anders. Das heißt, wenn man einen Auftrag erteilt, geht der immer im Wege der Oberstaatsanwaltschaft. Das muss man gar nicht näher ausführen, sondern das läuft einfach so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind hier, um über Ihre eigenen Wahrnehmungen zu sprechen. Das heißt: Haben Sie Wahrnehmungen, dass diese Aussage mit Ihnen akkordiert war? Wir tun das jetzt seit 20 Minuten; es ist ganz einfach: ja, nein, weiß ich nicht.

Dr. Josef Moser: Ich sage Ihnen das, was ich sagen kann, was ich in Erinnerung habe. (Abg. Krainer: Ja, nein, weiß nicht?!) Ich erfinde nichts und ich habe Ihnen genau gesagt, wie das damals war, das heißt, dass ich die Weisung erteilt habe. Wie genau der Zeitablauf war und dergleichen, habe ich nicht mehr in Erinnerung, deshalb habe ich es rekonstruiert, und aus der Rekonstruktion heraus, was mir in Erinnerung ist, habe ich diese Antwort getätigt. Ich hätte auch sagen können: Ich habe keine Wahrnehmungen!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nächste Frage: Herr Kurz hat Sie am 17. irgendwann im Laufe des Nachmittages informiert. Wann haben Sie das nächste Mal mit Herrn Kurz Kontakt aufgenommen?

Dr. Josef Moser: Es tut mir leid, wenn Sie nicht näher zum Mikro - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Kurz hat Sie am 17. Mai am Nachmittag mutmaßlich informiert, dass ein Video daherkommt. Wann hatten Sie das nächste Mal mit Herrn Kurz Kontakt?

Dr. Josef Moser: Das ist mir nicht in Erinnerung. Wahrscheinlich wird dementsprechend eine - ‑ Ich weiß nicht, ob eine Ministerratssitzung war oder eine Ministerratsvorbesprechung, in der darüber berichtet wurde, dass die Ermittlungen im vollen Ausmaß laufen beziehungsweise der Anfangsverdacht in voller Prüfung ist. Es war in der Öffentlichkeit auch bekannt, welche Schritte die Justiz gesetzt hat – das war es. Es hat aber keine Extrabesprechung oder Extraauseinandersetzung oder sonst etwas gegeben, das ist mir nicht in Erinnerung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie in Erinnerung, dass Sie mit ihm telefoniert haben?

Dr. Josef Moser: Ich habe ihn nicht informieren müssen, weil ich in dem Fall – wie gesagt, was die Justiz betrifft – bereits die Öffentlichkeit informiert hatte und die Öffentlichkeit gewusst hat – Sie haben ja bereits erwähnt, dass diesbezüglich auch schon eine Aussage vom Generalsekretär da war, veröffentlicht im „Kurier“ –, dass also da bereits die Korruptions- -, Entschuldigung, dass die Justiz ihre Ermittlung, ihren Anfangsverdacht bereits einer Überprüfung unterzieht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ganz kurz zur technischen Einfachheit: Wenn man nicht immer das Mikro ausschaltet, dann geht der Lautsprecher besser und dann hört man das besser. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf außerhalb der Fragezeit meine Frage wiederholen, die war nämlich: Haben Sie mit Herrn Kurz telefoniert?

Dr. Josef Moser: Ich habe mit ihm nicht telefoniert und habe ihn auch nicht diesbezüglich informiert, soweit mir in Erinnerung ist, denn die Schritte, die gesetzt worden sind, sind diejenigen, die ich bereits erwähnt habe. Das heißt, es war in der Öffentlichkeit auch bekannt, welche Schritte die Justiz unternimmt. Mir ist ein diesbezügliches Gespräch nicht mehr in Erinnerung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat sich Herr Bundeskanzler Kurz bei Ihnen jemals über Einzelstrafsachen informiert, informieren lassen oder Sie danach gefragt?

Dr. Josef Moser: Einzelstrafsachen, was meinen Sie damit? Können Sie das näher konkretisieren?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eine Einzelfallstrafsache ist eine Einzelfallstrafsache, also nicht eine allgemeine, sondern ein konkreter Fall.

Dr. Josef Moser: Also wenn in irgendeiner Art und Weise Befragungen da waren – gibt es da einen Fall, gibt es in dem Fall Ermittlungen? –, habe ich darauf hingewiesen, dass, wenn so etwas war, da die Staatsanwaltschaften zuständig sind. Das ist im Rahmen, in dem Fall, der Rechtsprechung. Das heißt, es werden Ermittlungen durchgeführt und man kann sicher sein, dass die Justiz ihre Aufgabe wahrnimmt. Es hat keine weitergehenden Informationen über irgendwelche Fälle niemandem gegenüber gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage.

Dr. Josef Moser: Was wollen Sie wissen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nicht gefragt, was für Informationen Sie weitergegeben haben. Meine Frage war, ob sich Herr Kurz bei Ihnen jemals über einzelne Fälle erkundigt hat, über den Stand von Verfahren oder Ermittlungen. Das war die Frage.

Dr. Josef Moser: Also es ist mir nicht mehr in Erinnerung, welcher Fall das gewesen sein soll. Ich weiß nur, dass von verschiedensten Stellen immer wieder gefragt wurde: Gibt es dort bereits eine Anklage? Warum dauern die Verfahren so lange? Könnten die Verfahren in dem Fall etwas schneller abgewickelt werden? – und dergleichen.

Und da ist immer die dementsprechende Antwort gekommen: Das ist Teil der Rechtsprechung, das heißt, da hat man keine Einflussnahme, das heißt also - - Ich gehe aber davon aus, dass die Justiz alles unternimmt, um ihre Aufgabe schnellstmöglich und bestmöglich zu bewerkstelligen. Das waren die Antworten und das waren die Fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich nehme meine Zeit mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Hafenecker, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister außer Dienst, Sie haben uns vorher berichtet, dass Sie der Herr Bundeskanzler offenbar telefonisch in Kenntnis über dieses Video gesetzt hat. Meine Frage dazu wäre: Hat er im Zuge der bevorstehenden Ermittlungen schon konkrete Wünsche oder Fragen an Sie gerichtet?

Dr. Josef Moser: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ist das dann im Nachgang passiert, also vielleicht am 18. oder 19.?

Dr. Josef Moser: Nein.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich versuche nämlich, mir das aus der politischen Praxis vorzustellen. Wenn ich weiß, ich habe in meiner Fraktion den Justizminister und es dürfte hier – Sie haben ja vorher davon gesprochen, dass die Republik ja erschüttert gewesen ist – zu breit angelegten Ermittlungen kommen, dann verstehe ich eigentlich gar nicht, warum der Bundeskanzler kein Interesse daran hat, mit Ihnen darüber zu sprechen, was jetzt als Nächstes kommt – einfach nur, was den Ablauf betrifft, ohne jetzt über Inhaltliches zu reden.

Dr. Josef Moser: Ich glaube, dass er da anderweitig oder mit Themen, wie die Koalition weitergeht oder welche Schritte da zu setzen sind, beschäftigt war. Ich glaube, dass er da voll beschäftigt war. Sie haben aber die Möglichkeit – wie gesagt, nachdem auch der Bundeskanzler ja, glaube ich, als Auskunftsperson noch geladen wird –, ihn diesbezüglich zu befragen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist ja eine interessante Sache, die Sie jetzt berichten. Wie lange, hatten Sie den Eindruck, war der Bundeskanzler daran interessiert, dass die Koalition weitergeht?

Dr. Josef Moser: Das heißt, es war der Öffentlichkeit - - Welche Schritte werden gesetzt, bleibt die Koalition aufrecht, bleibt sie nicht aufrecht? – Das heißt, das waren Themen, die ja von allen Seiten diskutiert worden sind. Ich kann mir vorstellen, dass er da einige Gespräche geführt hat und dass diese Gespräche sicherlich im Vordergrund gestanden sind. Aber ich kann mich nicht erinnern, in keinster Weise, in irgendeiner Art und Weise diesbezüglich mit ihm ein Gespräch geführt zu haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also dass die Koalition vor dem Ende steht, war spätestens am Abend des 18. klar. Haben Sie vorher mit ihm über die Zukunft der Koalition auch noch einmal gesprochen, oder - -

Dr. Josef Moser: Für mich war klar, dass nach dem Auftreten des Videos – und das habe ich mit meiner Gattin damals noch besprochen –, wenn es zu einer Fortführung der Regierung kommt, ich sicherlich dieser Regierung als Justizminister nicht mehr angehören möchte. Nachdem ich als Rechnungshofpräsident zwölf Jahre meine Reputation aufgebaut habe, wollte ich mir diese Reputation durch eine Regierung, die unter einer derartigen Belastung des Ibizavideos steht - -, nicht mehr angehören.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Nach diesen zwei Tagen, in denen sich die Zukunft der Koalition entschieden hat, hat es dann irgendeine Kontaktaufnahme gegeben – von Kabinett zu Kabinett, Bundeskanzleramt zu Ihrem Kabinett oder wie auch immer –, die sich einfach grundsätzlich dafür interessiert hat, was die Justiz jetzt zu tun gedenkt oder was die nächsten Schritte sind?

Dr. Josef Moser: Also inwieweit mit dem Kabinett da Gespräche stattgefunden haben beziehungsweise Generalsekretärgespräche stattgefunden haben, dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Das heißt, was mich selbst betrifft, wie gesagt, kann ich mich auch nicht mehr daran erinnern, da in irgendeiner Art und Weise eine Besprechung gehabt zu haben, weder im Ministerium selbst noch sonst wo, weil es für mich festgestanden ist. – Das heißt, Schritt eins: Es wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft der Anfangsverdacht geprüft, es wird in dem Zusammenhang auch geprüft, ob es strafrechtlich relevante Aspekte gibt, die die Herstellung des Videos betreffen. Nachdem eine Prüfung durchgeführt wird, kann man nicht mehr sagen als: Es wird derzeit geprüft, das Ergebnis kennen wir noch nicht, man wird also abwarten müssen, was das Ergebnis der Prüfung ergibt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben vorher gesagt, dass Sie für Interventionen nie empfänglich waren, schon aus Ihrer Zeit als Rechnungshofpräsident heraus. Haben Sie, wenn Interventionen quasi angestanden wären – ich gehe davon aus, dass es vielleicht das eine oder andere Mal trotzdem versucht worden ist –, diese Herrschaften an jemand anderen weiterverwiesen?

Dr. Josef Moser: Das heißt, wenn es eine zuständige Stelle gegeben hat, dann habe ich gesagt: Ja bitte, dazu gibt es eine Fachabteilung beziehungsweise die Staatsanwaltschaft! Wenden Sie sich an den Staatsanwalt, ich mische mich in Einzelfallbetrachtungen nicht ein! Das heißt also, es ist Teil der Rechtsprechung, der Teil der Rechtsprechung obliegt in dem Fall nicht dem Aufgabenbereich des Justizministers.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Leute an Herrn Pilnacek weitergeleitet?

Dr. Josef Moser: Also meistens war es so, dass er Ansprechpartner war beziehungsweise der Kabinettschef. Da hat man gesagt: Da ist eine Intervention, beziehungsweise nicht Intervention, sondern eine Frage gekommen, das heißt, wie - - Können Sie da schauen, dass diese Frage auch beantwortet wird? – Wenn sie beantwortbar gewesen ist.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich möchte Ihnen jetzt eine kurze Frage stellen: Haben Sie den Akt 70226 schon vorgelegt bekommen? (Auskunftsperson Moser: Ja, ja!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 70226 liegt vor, ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Liegt vor, gut. Dann möchte ich Ihre Aufmerksamkeit noch einmal auf Seite 9 richten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 9 von 25. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau. Da geht es um diese E-Mails, Pilnacek, Fuchs, und die auch an Ihren Kabinettschef unter anderen geschickt worden sind. Mehrere Personen haben das in Kopie erhalten. Da geht es mir um einen Satz, den ich hinterfragen möchte. Da steht drinnen: „Ich habe eben mit“ dem Herrn Bundesminister „telefoniert; wir bitten Dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern! Herzliche Grüße Christian Pilnacek“.

Meine Frage, nachdem das in der Wir-Form geschrieben ist: Liegt nach dem Telefonat mit Herrn Pilnacek eine Weisung von Ihnen vor oder nicht?

Dr. Josef Moser: Es hat eine Weisung von mir an ihn gegeben. Das heißt, er hat ursprünglich, soweit ich mich erinnern kann, Bedenken gehabt, weil er gesagt hat: Ja, die Korruptionsstaatsanwaltschaft, da wird es eh eine Anzeige geben, beziehungsweise die wird das eh aus Eigenem machen! Da habe ich gesagt: Nein, mir geht es darum, dass ich die Weisung erteile, um dadurch zu signalisieren, dass die Justiz als solche höchste, höchste Bedeutung darauf legt, dass sie handlungsfähig ist und dass alle hinter diesem Handeln stehen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Es ist aber unstrittig, dass es sich hierbei um eine Weisung handelt?

Dr. Josef Moser: Bitte?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es ist unstrittig, dass es sich hierbei um eine Weisung handelt?

Dr. Josef Moser: Es handelt sich dabei um eine Weisung, ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wie hat die Weisungspraxis in Ihrer Zeit als Justizminister generell ausgesehen? Offensichtlich gab es telefonische Weisungen, wahrscheinlich auch schriftliche, oder?

Dr. Josef Moser: Also ich habe sonst keine Weisungen erteilt, aber im Hinblick auf die Bedeutung dieser Angelegenheit, des Ibizavideos, war es notwendig, nach außen zu signalisieren, dass da nicht irgendwo agiert wird, wo in dem Fall vorsichtig dargestellt wird: Ja, wir werden das anschauen, wir werden das prüfen, wir prüfen derzeit das kolportierte Bildmaterial!

In der Folge prüft man eine halbe St‑, ein halbes Jahr, ein Dreivierteljahr, dann sagt man: Man braucht für die abschließende Beurteilung jetzt doch das gesamte Bildmaterial! Dann wird das gesamte Bildmaterial angeschafft und dann werden wieder Ermittlungen durchgeführt. Mir ist es in diesem Fall darum gegangen, dass die Prüfung des Anfangsverdachtes von Haus aus mit - -, unter Bezugnahme auf das gesamte Videomaterial durchgeführt wird, um feststellen zu können: Liegt etwas dahinter oder liegt nichts dahinter?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich würde Sie jetzt bitten, dass wir die Seite umblättern (Auskunftsperson Moser: Ja!), auf Seite 10 gehen, und da noch einmal auf ein E‑Mail von Christian Pilnacek verweisen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Da steht: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest“. Da geht es um die Frage, ob die WKStA tätig werden soll oder nicht. Und da steht: Herr Bundesminister „möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen [...] lassen.“

Dr. Josef Moser: Entschuldigung, wo ist das nochmal?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist auf Seite 10 im obersten Teil, nach dem ersten Absatz ist es ganz oben zu sehen. – Bitte sehr.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): So. Jetzt in Analogie zu meiner vorigen Frage: Da schreibt Pilnacek, Herr Bundesminister „möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen [...] lassen.“ Ich glaube, das, worüber wir jetzt eigentlich seit über einer Stunde sprechen, ist: Hat der Herr Sektionschef und damalige Generalsekretär Pilnacek hier die Wahrheit gesagt oder nicht? Liegt auch dem eine Weisung von Ihnen zugrunde oder nicht?

Dr. Josef Moser: Ich weiß nicht, was man damit meint: „keine aktive Rolle“. Ich habe gerade erwähnt, wenn es darum geht - -, vielleicht wie gesagt erklärend: Ich habe die Weisung erteilt, dass in dem Fall das Bildmaterial zur Gänze beigeschafft wird. Er hat wie gesagt eingewandt, soweit ich mich noch erinnern kann, hat er gesagt: Du, da gibt es eh – in dem Zusammenhang sozusagen nicht in Hochdeutsch – wahrscheinlich eine Anzeige, beziehungsweise die Korruptionsstaatsanwaltschaft wird eh ermitteln!

Ich habe gesagt: Nein, mir reicht das nicht, sondern ich möchte in dem Zusammenhang, dass klar ist und dass das eben an die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Wege der Oberstaatsanwaltschaft vermittelt wird, dass also das gesamte Bild- -, dass ich wünsche, dass das gesamte Bildmaterial zur Prüfung des Anfangsverdachtes – das war nicht eine Weisung zur Sachbehandlung, sondern zur Prüfung eines Anfangsverdachtes –, dass dieses Bildmaterial beigeschafft wird. (Abg. Hafenecker: Aber jetzt lassen wir einmal - -!)

Ob das jetzt damit in Verbindung steht, dass sie keine aktive Rolle bei, in dem Fall, Anschaffung oder Weisung, dass sie aus Eigenem das Bildmaterial jetzt besorgen oder nicht – ob das damit gemeint ist, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob damit gemeint ist – im Zusammenhang mit der Kommunikation, die ich schon erwähnt habe –, dass ich die Weisung erteilt habe, die zu bündeln, damit die Justiz nur mit einer Stimme spricht – ob das damit gemeint ist.

Ich glaube aber, das können Sie in dem Fall nur Sektionschef Pilnacek fragen, was er konkret damit gemeint hat. Eine andere Erklärung habe ich nicht, weil ja gerade bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft als solcher die Aufgabenstellung im Rahmen von Ermittlungen klar gesetzlich festgelegt ist. Sie haben ja auch die anderen Schreiben von mir zur Kenntnis genommen, dass ich darauf hingewiesen habe, dass die - -, dass ich erwarte, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft im vollen Ausmaß aktiv ihre Tätigkeit durchführt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben mir meine vorige Frage damit beantwortet, dass diese Herbeischaffung des Beweismaterials et cetera, dass das die einzige Weisung gewesen sei, die Sie im Zusammenhang mit dem Ibizavideo jemals gemacht haben. Wenn ich das jetzt so zur Kenntnis nehme, dann heißt das ja weiter, wenn man dieses Mail jetzt noch einmal liest, dass Herr Pilnacek hier eine Weisung gesehen hat, die keine war. Das heißt, er hat gegenüber Oberstaatsanwalt Fuchs offensichtlich die Unwahrheit behauptet und hatte keine Weisung von Ihnen dafür.

Dr. Josef Moser: Ich weiß nicht, ob das als Weisung zu verstehen ist oder nicht als Weisung zu verstehen ist.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Bundesminister „möchte“ - -

Dr. Josef Moser: Ich meine, es ist - -, also - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also es war vorher - -, es war vorige ‑ ‑

Dr. Josef Moser: Also ich weiß - - Verstehen Sie, ich bin weder derjenige, der es gesendet noch empfangen hat. Das heißt, ich bin derjenige, der wie gesagt das auch nie als Wei- -, also sozusagen dieses Schriftstück gesehen hat. Ich sehe es jetzt. Ich habe es aus den Zeitungen vernommen (Abg. Hafenecker: Ja, ja!), weil es dort auch kolportiert worden ist.

Das heißt, eine - - Ich bin nicht dazu da, dass ich jetzt erläutere und Vermutungen anstelle. Ich glaube, da können Sie denjenigen, der diese Wei- -, der dieses Schreiben verfasst hat, dieses Mail verfasst hat, dazu befragen, was er dazu gemeint hat. Ich jedenfalls habe eine aktive Rolle - - Im Gegenteil: Ich habe bereits mit der ersten Weisung, die ich erwähnt habe, der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine aktive Rolle zugeordnet, habe auch Wert darauf gelegt, dass diese aktive Rolle auch gelebt wird, habe aber in dem Zusammenhang sehr wohl aus Eigenem gehandelt und gesagt: Sie sollen das tun – als Weisung –, sie sollen das gesamte Bildmaterial beschaffen. Ich habe auch in der ersten Phase die Weisung erteilt, dass die Kommunikation gesammelt wird. Wenn daraus abgeleitet wird: aktive Rolle, nicht aktive Rolle – dann ist das Ihre Sache, beziehungsweise der Adressaten. Ich kann dazu nicht mehr sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das haben wir eh gehört. Ich habe auch verstanden, was Sie meinen. Aber schauen Sie, wenn vorher das E-Mail von Pilnacek existiert, „wir bitten Dich“, dann ist das unkonkreter als das, was er beim nächsten Mal schreibt – denn da schreibt er sogar explizit: Der Herr Bundesminister „möchte“. Wenn das „wir bitten Dich“ schon eine Weisung beinhaltet, dann ist es ja klar, wenn im nächsten E-Mail dann drinnen steht, Herr Bundesminister „möchte“, dass das ja noch viel konkreter ist und er dem Nachdruck verleiht.

Was ich herausarbeiten möchte, Herr Bundesminister außer Dienst, ist nicht, jetzt in Frage zu stellen, was Sie da gemacht haben. Ich möchte einfach nur wissen, ob sich der höchste Beamte im Justizministerium mit einer Weisung geschmückt hat, die er nicht hatte. Das ist der springende Punkt für mich, und diese Frage ist relativ leicht zu beantworten: Hat er also hier angegeben, eine Weisung zu haben, obwohl es nicht der Fall war, oder schon? – Das ist der Punkt.

Haben Sie ihm die Weisung erteilt oder nicht? Denn dann weiß ich, was ich als Nächstes fragen kann: ob das aus Ihrer Sicht öfter vorgekommen ist, dass Sie zwar herhalten mussten als jener, der eventuell eine Weisung gegeben hätte, was aber unter Umständen gar nicht gestimmt hat. Ich möchte einfach nur wissen: Hat er das Mittel der Weisung benutzt, hat er Geschäftsführung ohne Auftrag betrieben oder nicht?

Dr. Josef Moser: Ja, also ein Punkt noch: Das heißt nicht, weil Sie gerade gesagt haben ‑ ‑ Ich habe zwei Weisungen erteilt: eine Weisung betreffend Kommunikation, und die andere Weisung ist, das gesamte Bildmaterial beizuschaffen. Das waren die zwei Weisungen, die ich erteilt habe.

Der dritte Teil, den Sie da erwähnen: „keine aktive Rolle“ – ich weiß nicht, ob das jetzt eine Weisung war, ob sich das aus einem Gespräch ergeben hat, warum es zu dieser Aussage gekommen ist. Ich habe versucht, in dem Zusammenhang eine Erklärung abzugeben, was seitens des Verfassers unter „aktive Rolle“ gemeint sein könnte. Ich habe dazu wie gesagt keine Erklärung abzugeben und weiß nicht, was damit gemeint ist, weil ‑ -

Vielleicht können Sie, Herr Abgeordneter, mir das näher erläutern: Was soll sein im Rahmen des Erm- -, eines, eines - -, Prüfung des - -, so eines Anfangsverdachtes beziehungsweise im Rahmen der Ermittlungen? Wie kann man da keine aktive Rolle spielen? (Abg. Hafenecker: Das habe ich - -!) Die Ermittlungen sind durchzuführen, gesetzlich, das ist Rechtsprechung, aus Eigenem. Da sind Sie wie gesagt weisungsfrei, was das betrifft, mit Ausnahme ein paar - - Also ich weiß nicht, was da gemeint ist: „aktive Rolle“.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Moser, das haben wir jetzt eh schon wirklich oft gehört und ich verstehe es auch, glauben Sie es mir. Ich will nur wissen, ob sich aus Ihrer Sicht der Herr Sektionschef oder damalige Generalsekretär Pilnacek einer Weisung bedient hat, die keine war, oder nicht – und das kann mit Ja oder Nein beantworten.

Dr. Josef Moser: Ja, ich habe zwei Weisungen erteilt, die habe ich gerade erwähnt: einmal Kommunikation und einmal den Teil Ibiza - -, die, die, das gesamte Bildmaterial anzufordern. Das war es.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Dann ziehe ich jetzt den Rückschluss, dass der zweite Teil nicht mit einer Weisung verbunden war und somit der Herr Sektionschef, der damalige Generalsekretär Pilnacek, hier die Unwahrheit gesagt hat.

Dr. Josef Moser: Das bewerte ich nicht. (Abg. Kaufmann: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Kaufmann, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Herr Verfahrensrichter! Ich bitte um Prüfung, denn ich halte das schon für eine sehr starke Unterstellung, zumal wir nämlich alle in den Akten auch weiterlesen können, dass sich das am 20.5. damit auch ganz klar auflöst, dass es sich um die Kommunikation handelt, so wie das Herr Dr. Moser auch gerade ausgeführt hat. Also eigentlich erklärt sich das anhand der vorliegenden Akten automatisch. Diese Unterstellung, die Herr Kollege Hafenecker getroffen hat, ist eigentlich nicht zulässig.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube, dass dieser Fragenkomplex jetzt ohnedies abgeschlossen ist. Es ist aber richtig, was die Auskunftsperson gesagt hat, und das kann man auch zu- -: Er hat hier keine Schlussfolgerungen über fremdes Verhalten abzugeben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Und wie der Weisungsstrang ist - ‑ Es ist einfach eine Stellungnahme des Herrn Abgeordneten Hafenecker.

In welcher Bewertung sie zu sehen ist, liegt im jeweiligen Ermessen. Es war keine Frage als solche. Wir wissen, dass viele Stellungnahmen sehr pointiert sind und vielfach auch unterstellend sein können – in einem Augenblick, im anderen wieder nicht. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es war mehr ein Fazit, das haben Sie vollkommen richtig erkannt, Herr Vorsitzender. Nachdem wir jetzt aber über eine Stunde darüber diskutiert haben, ob das damals eine Weisung war oder nicht, ist mein Fazit trotzdem, dass offensichtlich Herr Pilnacek da eine Weisung wahrgenommen hat, die keine gewesen ist. Das lasse ich mir auch von der Frau Kollegin von der ÖVP so nicht nehmen.

Herr Bundesminister, Sie haben gesagt, es war die einzige Weisung, die Sie je erteilt haben.

Dr. Josef Moser: Zwei.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Zwei – Entschuldigung; das heißt, Sie hatten auch nicht nach Ihrem Ausscheiden noch irgendeine Wahrnehmung, dass - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit – Sie haben nur mehr wenig Zeit: 3 Sekunden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): - - dass man sich auf Weisungen berufen hätte, die keine waren – dazu haben Sie keine Wahrnehmungen?

Dr. Josef Moser: Nein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Grüß Gott, Herr Moser! Ich würde Sie gern noch fragen: All das, was wir bisher, in der letzten Stunde, diskutiert haben, ist uns ja nur bekannt, weil ein ehemaliger Mitarbeiter aus Ihrem Kabinett, Roland Koch, diese Akten der WKStA und dann letztendlich auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt hat. Das Problem dabei war, dass diese Akten bei der ursprünglichen Aktenlieferung nicht dabei waren. Jetzt wollte ich Sie fragen: Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen?

Dr. Josef Moser: Also dazu habe ich keine Wahrnehmung, aber ich kann erwähnen: Ich habe diese Mails auch selbst während meiner Aktivzeit nicht gesehen, das heißt, ich habe nur aufgrund der Gespräche im Untersuchungsausschuss mitbekommen, dass es drei Mails dazu gegeben haben soll, dass diese drei Mails auch an meinen damaligen Sachbearbeiter gegangen sind, aber er mir diese Mails, obwohl er sie bekommen hat, nicht weitergeleitet und das auch nicht in den Informationsbericht aufgenommen hat. Das heißt, ich hatte keine Kenntnis vom Inhalt dieser Mails. Ich möchte aber noch einmal erwähnen, dass ich, was die zwei Weisungen betrifft, dazu stehe – die habe ich getätigt, aber die Verschriftlichung wurde mir dann nicht mehr zur Kenntnis gebracht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also haben Sie sich nicht mit Herrn Pilnacek oder Herrn Fuchs über die Aktenlieferung unterhalten?

Dr. Josef Moser: Also ich glaube, da gibt es jetzt eine zuständige Justizministerin, die ich schätze und die für die Vorlage der Unterlagen verantwortlich ist. Ich bin aus dem Justizbereich ausgeschieden und war seither, wie gesagt, nicht mehr in irgendeiner Art und Weise involviert, in Kontakt oder dergleichen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also keine Unterhaltung – dann möchten wir in diesem Zeitraum rund um das Bekanntwerden des Ibizavideos bleiben, wir gehen zum 21.5. Wir legen ein E-Mail aus dem Dokument Nummer 76560, Seite 30 vor. Da schreibt Robert Jirovsky vom Justizministerium an Christian Pilnacek, dass Sie – also HBM – ersucht haben, „Fälle darzustellen, in denen rechtliche bzw. prozessuale Vorgehensweise der WKStA grob mangelhaft war“. – Nochmals: Wir sind da vier Tage nach Bekanntwerden des Ibizavideos. Wofür haben Sie so eine Aufstellung benötigt? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Josef Moser: Also da muss ich darauf hinweisen, dass ich, wie gesagt, generell, nachdem sich im BVT-Verfahren gezeigt hatte, dass da das Vorgehen gerade der Korruptionsstaatsanwaltschaft eben eines war, das in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen hat, ohne dass in vielen Belangen die Hausdurchsuchungen rechtmäßig und verhältnismäßig gewesen sind, und teilweise auch darauf hingewiesen worden war, dass auch spekulative Annahmen seitens der Korruptionsstaatsanwaltschaft getätigt worden sind, eine Arbeitsgruppe eingerichtet habe, wobei die Arbeitsgruppe den Auftrag gehabt hat, erstens einmal die Festhaltungen, die es im Rahmen des BVT-Verfahrens gegeben hat, die im BVT-Untersuchungsausschuss gemacht worden sind, miteinfließen zu lassen, darüber hinaus auch einfließen zu lassen, dass das OLG – das Oberlandesgericht – gerade im BVT-Verfahren eigentlich massive Aussagen getroffen hat, die natürlich auch die Glaubwürdigkeit beziehungsweise die Rechtmäßigkeit infrage stellen. Deshalb habe ich eine Arbeitsgruppe eingerichtet, bestehend aus Standesvertretern in diesem Zusammenhang – Richtern, Staatsanwälten, und ich glaube, es waren auch Rechtsanwälte und dergleichen dabei –, um eben zu schauen, wie es zu Verfahrensbeschleunigungen kommen könnte beziehungsweise wie die Qualität verbessert werden kann.

In diesem Zusammenhang habe ich auch erwähnt, dass es im Rahmen der Auftragserteilung zweckmäßig wäre, dass nicht nur bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, sondern bei allen Staatsanwaltschaften geschaut wird: Welche Erfahrungen im Positiven wie im Negativen hat man in der Vergangenheit gemacht, und wie geht man in diesem Zusammenhang vor, damit in Zukunft diesbezügliche Fehler – denn ein Handeln der Justiz greift immer in Grund- und Freiheitsrechte ein – nicht mehr passieren können oder die Möglichkeit dafür ausgeschaltet werden kann? Dazu hat es in diesem Fall drei Projektaufträge beziehungsweise Punkte gegeben, die im Rahmen der Arbeitsgruppe behandelt werden sollten: zum einen aus den Erfahrungen des BVT-Verfahrens, dass also das Verhältnis zwischen den Gerichten und gleichzeitig auch zwischen den Staatsanwaltschaften - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Moser, Ich will Sie nicht unterbrechen, aber - -

Dr. Josef Moser: Ich beantworten das. – Das Verhältnis zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften sollte verbessert werden. Das heißt: In welchem Zusammenhang ist es möglich, dass also tatsächlich auch das Verhältnis zwischen Oberstaatsanwaltschaft als Dienst- und Fachaufsicht und der jeweiligen Staatsanwaltschaft verbessert wird? Wie schaut man gleichzeitig, dass auch die Verschriftlichung stattfindet, das heißt, dass beispielsweise Maßnahmen, die ergriffen werden, sehr wohl auch – gerade im Rahmen der digitalen Welt – schriftlich festgelegt werden? Gleichzeitig: Wie schaut man in diesem Zusammenhang, dass auch die Aufgabenstellung, die da ist – die Verfahrensbeschleunigung –, rasch erledigt werden kann? Um das zu bewerkstelligen, ist es logisch, dass man sich bei den Verfahren der Vergangenheit anschaut, was positiv und was weniger positiv war, um daraus schließend dann Handlungen zu setzen, die die Justiz weniger fehlanfällig machen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt haben Sie sehr viel erklärt, aber das war nicht meine Frage, denn in diesem E-Mail geht es dezidiert - -

Dr. Josef Moser: Die Antwort ist - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, jetzt rede ich. Es geht dezidiert um die WKStA. Sie haben offenbar ein Ersuchen gestellt, dass man Ihnen Fälle der WKStA, deren grobe Verfehlungen, zusammenstellt – und zwar vier Tage, nachdem das Ibizavideo an die Öffentlichkeit gelangt war.

Dr. Josef Moser: Das hat sich nicht nur auf die Korruptionsstaatsanwaltschaft bezogen, sondern auf alle Staatsanwaltschaften: dass eben ersucht wurde, klarzustellen, wie man in Zukunft sicherstellen kann, dass Fehler nicht mehr passieren.

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass man, wenn man sich das OLG-Urteil im Zusammenhang mit den Beschlüssen zu den Hausdurchsuchungen anschaut, erkennt, dass darauf hingewiesen wurde – ich zitiere das Oberlandesgericht (aus den Unterlagen vorlesend) –, dass die Erforderlichkeit der Hausdurchsuchungen in den Räumlichkeiten des BVT nicht nachvollzogen werden kann. In den Ausführung ist das OLG zum Schluss gekommen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weniger eingriffsintensiv im Wege der Amtshilfe an die notwendigen Unterlagen hätte gelangen können. Dem OLG lagen nämlich zu diesem Zeitpunkt – das hat es ja ausgeführt – keine Hinweise vor, nach denen das BVT nicht in der Lage oder nicht willens gewesen wäre, einem solchen Amtshilfeersuchen zu entsprechen, weil das hinsichtlich der Durchsuchungen von Büros von Zeugen – dass sich an den betroffenen Orten Beweise befinden würden – rein spekulativ und damit der Beweisaufnahme gar nicht zugänglich gewesen ist. Im Übrigen konnte das OLG Wien aus dem Akt die Journaldringlichkeit nicht erkennen.

Das war ein Punkt, der ja, wie wir wissen, damals – der BVT-Ausschuss hat es ja mitbehandelt – dazu geführt hat, dass man die nationale Sicherheit als gefährdet gesehen hat, die nachrichtdienstliche Tätigkeit als gefährdet gesehen hat, auch die Sicherheit der handelnden Akteure. Das war der Grund – ausgehend von diesen Festhaltungen des OLG –, dass ich ersucht habe, im Rahmen dieser Arbeitsgruppe eben festzuhalten, wie man in Zukunft - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Moser, das BVT war eineinhalb Jahre davor.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt ist die Auskunftsperson dran, dann sind Sie dran.

Dr. Josef Moser: Ich habe ersucht, festzuhalten, wie man in Zukunft verhindern kann, dass derart maßgeblich in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen wird, und wie man in diesem Zusammenhang im Rahmen der Unabhängigkeit – das heißt, ohne eine politische Beeinflussung – innerhalb der Justiz sicherstellen kann, dass es nicht zu derartigen Maßnahmen beziehungsweise derartigen Beschlüssen des OLG kommen kann.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Moser, ich habe Ihnen ein E-Mail vorgelesen: Wo lesen Sie heraus, dass es dabei nicht nur um die WKStA, sondern auch um alle anderen Staatsanwaltschaften geht?

Dr. Josef Moser: Ich kann nur erwähnen - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Moment – Abgeordnete Krisper ist jetzt zur Geschäftsordnung gemeldet.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Auch wenn bisher immer galt – bei aller Wertschätzung –, dass es, wenn auf Fragen, die teilweise sehr kurz beantwortbar sind, sehr lange Antworten gegeben werden, im Interesse unserer Aufklärung getätigt wird, kann das auf Dauer dennoch unsere Befragungszeit hier massiv schmälern, und ich würde Sie bitten, Herr Vorsitzender, dass Sie, wie Sie es als Nationalratspräsident auch im Plenum können, wenn es wieder solche Ausschweifungen von mehreren Minuten gibt, irgendwann auch einmal zur Sache rufen. – Danke sehr.

Dr. Josef Moser: Vielleicht kann ich kurz - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Sie sind nicht am Wort. (Vorsitzender und Verfahrensanwalt beraten sich.) – Bitte, Herr Verfahrensrichter. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Auskunftsperson.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube, dass eine grundsätzliche Beschränkung der Antwortzeit in der Verfahrensordnung nicht vorgesehen ist. Ich würde einmal sagen: Wenn man das jetzt mit gerichtlichen Maßstäben interpretieren wollte, wäre das, dass ich die Antwort so lange akzeptieren muss, wie er in der Sache bleibt. Wenn er dann ausschweift, ist das natürlich wieder etwas anderes – dann ist er aber nur darauf zurückzuführen, dass er zum Kern der Sache zurückkehrt. Ich glaube, das ist primär die Aufgabe, um hier sachliche Aufklärung zu finden.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Tomaselli, stellen Sie bitte die nächste Frage.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Moser, ich habe Ihnen ein E-Mail vorgelegt, in dem es dezidiert nur um die WKStA geht. Sehen Sie in diesem E-Mail irgendeinen Hinweis, dass es um eine andere Staatsanwaltschaft geht?

Dr. Josef Moser: Ich habe bereits erwähnt, was der Ausgangspunkt für die Arbeitsgruppe, die ich eingerichtet habe, gewesen ist, ich habe auch erwähnt, warum es in diesem Zusammenhang notwendig war, zu schauen, welche Fehler und Mängel beseitigt werden müssen, ich habe aber gleichzeitig auch erwähnt, dass über das hinaus auch in anderen Bereichen, wie gesagt, eben Untersuchungen anzustellen sind – wo sind Fehler passiert, wo ist Verbesserungspotenzial? – und das in einer Arbeitsgruppe, die eingerichtet worden ist, zu besprechen und dann auf breiter politischer Basis zu diskutieren ist. Ein Punkt - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also gibt es - -

Dr. Josef Moser: Moment, einen Punkt wollte ich auch noch dazu erwähnen: dass eben beabsichtigt gewesen ist, das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe – das ist in die Arbeitsgruppe eingeflossen – dann mit Vertretern des BVT-Untersuchungsausschusses zu besprechen, damit gemeinsam – das ist auch eine Aufgabe des Parlaments – danach getrachtet wird, dass Verfahren weiterentwickelt werden, damit die Grund- und Freiheitsrechte der einzelnen Staatsbürger nicht gefährdet werden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also dann gibt es Ihrer Wahrnehmung nach – wir können das mit einer ergänzenden Beweisanforderung anfordern, es ist nämlich mit den Akten nicht überliefert worden – im Justizministerium auch eine solche Aufstellung über die Verfehlungen anderer Staatsanwaltschaften – gibt es das dort?

Dr. Josef Moser: Das weiß ich nicht, das kenne ich nicht. Nachdem ich erstens einmal die Arbeitsgruppe eingerichtet habe - - Ich habe gesagt, was die Zielsetzung der Arbeitsgruppe gewesen ist: Verfahrensbeschleunigung und gleichzeitig Qualitätsverbesserung. Die Arbeitsgruppe hat auf breiter Basis gearbeitet, und es wäre beabsichtigt gewesen, das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe dann mit politischen Vertretern, politischen Parteien zu diskutieren, mit der Öffentlichkeit zu diskutieren, welche Schritte als nächste gesetzt waren. Das ist der Aspekt, der da war. Das war nicht eine Auflistung für mich beziehungsweise nicht der Auftrag, sondern es war, wie gesagt, der Auftrag, aufgrund des BVT-Verfahrens zu schauen, wo es Verbesserungspotenzial gibt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Moser, laut diesem E-Mail war das eine Auflistung für Sie – das schreibt Ihr damaliger Mitarbeiter im Justizministerium. Es gibt aus diesem E-Mail keinen Anlass, zu glauben, dass es nicht richtig ist, dass Sie eine Aufstellung über die Verfehlungen der WKStA wollten, und zwar vier Tage nach Erscheinen des Ibizavideos.

Dr. Josef Moser: Ich wollte in diesem Zusammenhang: Es hat sich gezeigt, dass gerade im BVT-Verfahren die Korruptionsstaatsanwaltschaft massiv in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen hat, und dann hat das OLG festgehalten, dass die Gründe für die Hausdurchsuchung rein spekulativ gewesen sind, dass die Journaldiensttätigkeit nicht gewährleistet gewesen ist, dass die Erforderlichkeit der Hausdurchsuchung nicht gewährleistet war. Ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang die Aufgabe, daraus Handlungen abzuleiten und gleichzeitig zu schauen, was man in Zukunft tun kann, damit nicht derartig massiv in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen wird, und dass man für die Nützung der Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaften unter dem freien Raum der Staatsanwaltschaften eben Verbesserungspotenzial erarbeitet und, wie gesagt, zuerst ohne Einbindung der Politik und dann mit der Politik bespricht, welche weiterführenden gesetzlichen oder sonstigen Maßnahmen angebracht wären.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie jemandem im Justizministerium den Auftrag gegeben, auch eine Aufstellung über Verfehlung von anderen Staatsanwaltschaften zu erstellen?

Dr. Josef Moser: Ich habe bereits erwähnt, dass ich, wie gesagt - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, Sie müssen bitte wirklich einfach Ja oder Nein sagen.

Dr. Josef Moser: Ich glaube, beantworten kann ich so - - Ich mache Ihnen keine Vorgaben, wie Sie zu fragen haben, und ich antworte bitte so, wie ich das für richtig erachte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nach einer wahrheitsgetreuen Aussage gehört auch eine korrekte Antwort.

Dr. Josef Moser: Dementsprechend werde ich so antworten, wie ich das für richtig erachte. Ich habe gerade erwähnt, dass ich im Zusammenhang mit dem Projekt ersucht habe, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen und dementsprechend in dieser Arbeitsgruppe zu überprüfen – insgesamt nämlich, nicht nur für die Korruptionsstaatsanwaltschaft, sondern für alle Staatsanwaltschaften, da Verfahren bei Staatsanwaltschaften teilweise länger gedauert haben –, wie man die Verfahren beschleunigen beziehungsweise die Qualität verbessern kann. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe war natürlich die Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Thema und mitabzuhandeln, weil gerade dieses Thema – was das BVT betrifft – die Justiz als solche teilweise in Misskredit gebracht und angreifbar gemacht hat. Man hat der Justiz unterstellt, dass sie nicht mit der nötigen Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit vorgeht. Als damaliger Justizminister hatte ich die Aufgabe, die Justiz zu schützen, indem Fehler oder Mängel, die aufgetreten sind, auch beseitigt werden sollten – und diesen Auftrag habe ich erteilt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte auch, die Antworten knapper zu fassen, damit wir wirklich auf den Punkt kommen können. Es waren also auch andere Staatsanwaltschaften umfasst. – Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe ja vorhin auch eine Reihe von Fragen gestellt, die man mit Ja oder Nein hätte beantworten können. Herr Dr. Moser, ich möchte Ihnen überhaupt nichts unterstellen beziehungsweise Sie auch nicht in irgendeiner Art und Weise maßregeln, aber Sie antworten immer sehr, sehr ausladend, und am Ende ist man nicht in der Lage, auf Ja oder Nein zu kommen. Das hat mich auch bei meiner Befragung vorhin dazu gebracht, mein Fazit für mich zu ziehen, aber manchmal wäre es wirklich hilfreich, wenn wir der Sache auf den Grund gehen wollen, dass Sie einfach Ja oder Nein sagen und nicht immer in irgendwelche Nebenthematiken abgleiten, die das dann verwässern. Da verstehe ich, was Kollegin Tomaselli meint. Vielleicht können wir im Sinne der Effizienz des Ausschusses in diese Richtung vorgehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich muss klar sagen: Die Verfahrensordnung macht keine Vorgabe, wie die Antwort zu erfolgen hat, ob sie Ja oder Nein ist. Es steht der Auskunftsperson – ich halte das ausdrücklich fest – frei, die Antwort so zu wählen, wie sie sie zu wählen hat.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist ein Appell.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, mit ganz großer Sicherheit gibt es dort kein Regulativ. Das ist durch keine gesetzliche Maßnahme gedeckt. – Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte es insofern vielleicht doch ein bisschen konkretisieren: Die Verfahrensordnung sagt selbstverständlich nicht aus, wie genau zu antworten ist, aber was die Wahrheitspflicht schon einschließt, ist die wahrheitsgetreue und korrekte Beantwortung. Dazu gehört auch, dass wir hier nicht über das Wetter reden, sondern tatsächlich zur Sache. Wir haben jetzt durchgehend Fragen gestellt, die eigentlich sehr, sehr exakt waren. Sie waren bestimmt, sie waren im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes, und die Auskunftsperson weigert sich beharrlich, diese zu beantworten, indem sie in der Beantwortung Umschweife nach irgendwo macht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich glaube, der Verfahrensrichter hat eindeutig klargestellt: Solange er bei der Sache bleibt, ist die Antwort auch legitim, und ich würde auch da bitten, keine Unterstellungen zu machen, denn Ihre Aussage ist so. Sie sollten genauso Ihre Unterstellungen lassen. Darum würde ich wirklich alle ersuchen. – Abgeordneter Krainer, und dann Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe keine Unterstellung von Kollegin Tomaselli gehört – erstens. Zweitens gibt es in der Geschäftsordnung für solche ausschweifenden und von der Fragestellung weit abweichenden Antworten ein einfaches Instrument: Das nennt sich Ruf zur Sache. Den kann nur der Vorsitzende erteilen, und wenn Sie dieses Instrument einsetzen würden, dann wäre der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses geholfen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Ich bin offen gestanden etwas überrascht über diese Debatte. Einerseits schaut es so aus, als ob sich manche Fragesteller vielleicht die Antwort gleich selber geben wollen, und andererseits hielte ich es für eine bemerkenswerte Verkürzung, jetzt zu sagen, die Auskunftsperson hat mit Ja und Nein zu antworten, wenn aus diesem Ausschuss Anzeigen gegen Auskunftspersonen kommen, denen vorgeworfen wird, in ihrer Aussage das Vollständigkeitsgebot verletzt zu haben, und moniert wird, dass hier nicht alles dargelegt wird, was von der Frage umfasst sein könnte.

In diesem Sinne sehe ich da einen Widerspruch zu den bisherigen Haltungen von manchen Befragenden in diesem Ausschuss, und ich glaube, dass es im Lichte gerade dieser Anzeigen jeder Auskunftsperson freistehen muss, so ausführlich, wie sie es wünscht und für richtig hält, zu antworten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte auch noch einmal festhalten – es ist jetzt auch durch die vorherigen Ausführungen schon zum Ausdruck gekommen –, dass eine Auskunftsperson so antworten kann, wie sie das für richtig erachtet. Es ist tatsächlich unterstellend, wenn in den Raum gestellt wird, dass wir über das Wetter gesprochen haben – das haben wir dezidiert nicht –, und mir fällt halt auf: Immer wenn Fragen gestellt werden und dann nicht die Antworten kommen, die man erwartet, dann stellt man alles infrage, denn – ich fasse noch einmal zusammen – auch die Auskunftsperson hat sehr klar festgehalten, dass auch die WKStA in dem gesamten BVT-Komplex durchaus hinterfragenswürdige Aktionen gesetzt hat – das will man halt nicht hören, weil dann immer sofort WKStA gesagt wird, aber das muss halt schon auch noch möglich sein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein. Ich würde weiterfragen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte sehr. Sie sind dran.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Sie wollen ja sehr gerne über die Arbeitsgruppe reden. Jetzt ist die Wahrnehmung von Roland Koch – das hat er sehr eindrücklich geschildert –, dass es in dieser Arbeitsgruppe eben nicht um Verfehlungen ganz allgemein von mehreren Staatsanwaltschaften gegangen ist, sondern dass der Kern eigentlich die Frage der Wirtschaftsstrafsachen war. Teilen Sie diese Einschätzung?

Dr. Josef Moser: Jetzt habe ich Sie schlecht verstanden. Können Sie die Frage noch einmal stellen, bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Darf ich das außerhalb meiner Fragezeit tun?

Roland Koch, Ihr ehemaliger Kabinettsmitarbeiter, war hier und hat über die Arbeitsgruppe Auskünfte erteilt, und nach seiner Wahrnehmung waren der besondere Fokus in dieser Arbeitsgruppe, die Sie jetzt schon zigmal erwähnt haben, nicht die Verfehlungen mehrerer Staatsanwaltschaften, sondern die Frage der Wirtschaftsstrafsachen. Teilen Sie diese Einschätzung?

Dr. Josef Moser: Also zu dem, was Sie vorhin an Geschäftsordnungsdebatte gehabt haben, möchte ich vielleicht kurz erwähnen, dass man, wie gesagt, in der Politik zwar gerne verkürzt, aber es lassen sich gewisse Fragen (in Reaktion auf eine ein Händeringen andeutende Geste der Abg. Tomaselli:) – Moment einmal, das nehme ich mir heraus! – nicht mit Ja oder Nein beantworten. Und damit man versteht, warum eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist und warum in dem Fall Erhebungen durchgeführt - -, es notwendig ist, über Schwachstellen - -, die Schwachstellen zu beseitigen, muss man diese auch erheben, um eben diese Schwachstellen auch abstellen zu können.

Was Sie erwähnt haben: Ich habe eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hat einen Zweck, in dem Fall: bei den Staatsanwaltschaften als solchen, als Ganzes zum einen sicherzustellen, dass in Zukunft Mängel, die passiert sind, nicht mehr passieren. Es hat drei Schwerpunkte gegeben:

Erstens einmal – das hat unter anderem auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft betroffen –: Wie kann man die Verschriftlichung sicherstellen – das heißt also, dass nicht mündlich um 22 Uhr Hausdurchsuchungen angeordnet werden –?

Wie kann das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaften generell und gleichzeitig auch, in dem Fall, zwischen Oberstaatsanwaltschaften verbessert werden?

Ein weiterer Punkt: zu überprüfen, ob es zweckmäßig wäre, um Mängel allenfalls nicht entstehen zu lassen, dass die gerichtliche Beweisaufnahme wieder verstärkt in den Fokus gerückt wird.

Das waren die Themen, die von der Arbeitsgruppe abzuhandeln sind. Es war auch Herr Koch in dem Fall nicht Mitglied der Arbeitsgruppe, weil ich mir nicht vorwerfen lassen wollte, dass ich als Minister bereits auf den Inhalt und das Ergebnis der Arbeitsgruppe Einfluss nehme.

Mir ging es darum, dass der Auftrag da war – was ich gerade erwähnt habe –, das abzuarbeiten; Punkt zwei: wenn das Ergebnis vorliegend ist, mit den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses BVT Gespräche zu führen, um ihre Erfahrungen miteinfließen zu lassen, und dann unter breiter Diskussion die Staatsanwaltschaften weiterentwickeln zu lassen.

Das heißt, Aufgabe war – ganz kurz, vier Punkte –: neue Kontrollmechanismen der Fachaufsicht, Aufwertung des Gruppenleiters bei den Staatsanwaltschaften, Stärkung des Gerichtes, Forcierung digitaler Kommunikation und Schaffung von Kompetenzzentren, wobei die Kompetenzzentren nicht in Richtung Wirtschaftssachen, sondern insbesondere Cyberkriminalität und Terrorismus gegangen sind.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also die Wirtschaftsstrafsachen waren Ihrer Wahrnehmung nach nie Thema in der Arbeitsgruppe?

Dr. Josef Moser: Ich habe gerade den Auftrag, den ich erteilt habe, erwähnt. Was dann tatsächlich Gesprächsinhalt der Arbeitsgruppe war, weiß ich nicht, weil ich gewartet habe, bis das Ergebnis vorliegend ist, und das Ergebnis habe ich nicht mehr gekannt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das hat eben vorgesehen, dass zum Beispiel die WKStA die Wirtschaftsstrafsachen nicht mehr an sich ziehen kann, was eine massive Schwächung für eine Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wäre.

Dr. Josef Moser: Ich habe bereits erwähnt: Über das Ergebnis habe ich keine Wahrnehmung. Es war aber in dem Zusammenhang kein Auftrag, in irgendeiner Art und Weise der Staatsanwaltschaft oder der Korruptionsstaatsanwaltschaft etwas wegzunehmen, sondern Kernpunkt der Arbeitsgruppe war – wie bereits erwähnt –: neue Kontrollmechanismen der Fachaufsicht, Forcierung digitaler Kommunikation. Aufwertung der Gruppe und des Gruppenleiters, Schaffung von Kompetenzzentren und Stärkung des Gerichts.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da waren ja alle möglichen Vertreter von Justizministerium und Staatsanwaltschaften dabei. Wieso war eigentlich nur die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in dieser Arbeitsgruppe als einzige Staatsanwaltschaft nicht vertreten?

Dr. Josef Moser: Auch da kann ich darauf hinweisen: Mir war es wichtig, dass sie breit zusammengesetzt ist. Es waren, soviel ich weiß, die Standesvertreter – sowohl von den Richtern als auch von den Staatsanwaltschaften – drinnen, es waren Staatsanwälte drinnen, es war gleichzeitig, soweit ich mich erinnern kann, auch die Rechtsanwaltskammer drinnen. Ich habe aber keinen Einfluss auf die Zusammensetzung genommen. Dafür hat es eine Arbeitsgruppe gegeben, eine Leitung gegeben, es wurden die Leute hineinnominiert, und ich habe darauf keine Weisung beziehungsweise keine Direktiven in irgendeiner Art und Weise gegeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer hat denn über die Zusammensetzung entschieden?

Dr. Josef Moser: Da müssen Sie den Leiter der Arbeitsgruppe – das war in dem Fall der Generalsekretär – befragen, wie die Gruppe zusammengesetzt worden ist, welche Leute er hineinnominiert hat. Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herrn Pilnacek also?

Dr. Josef Moser: Leiter dieser Arbeitsgruppe war Sektionschef Pilnacek – gleichzeitig auch der zuständige Sektionschef für Strafrecht beziehungsweise auch für den Strafvollzug.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und das durfte er von Ihrer Seite aus?

Dr. Josef Moser: Das brauchen wir nicht wieder zu überhöhen, sondern es ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Es sind auch andere Arbeitsgruppen eingerichtet worden: im Zusammenhang mit dem Strafvollzugsgesetz, das fertiggestellt wurde, dem Maßnahmenvollzugsgesetz, das fertiggestellt wurde, der Neuordnung in dem Fall auch der Ausbildung im Rahmen der Justiz – und die vierte Arbeitsgruppe war die, die ich gerade erwähnt habe: Qualitätsverbesserung und Verfahrensbeschleunigung innerhalb der Justiz. Es hat jeweils Vorsitzende gegeben, wo die Aufträge, wie bereits erwähnt, erteilt worden sind. Alles Weitere war dann bei den Vorsitzenden beziehungsweise bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe, die die Festlegungen getroffen haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und das irritiert Sie, auch jetzt im Nachhinein, nicht, dass alle möglichen Staatsanwaltschaften beteiligt waren, nur die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht, und dass, wie Sie sagen, offenbar Christian Pilnacek so entschieden hat?

Dr. Josef Moser: Also, damit Sie wissen: Man fährt nicht drüber, sondern man macht Fortschritte, indem man alle Beteiligten an einen Tisch bringt und auch die Ergebnisse diskutiert. Es war, wie bereits erwähnt, die Standesvertretung inkludiert, es wäre beabsichtigt gewesen, das Ergebnis gerade mit den Vertretern der im Untersuchungsausschuss BVT vertretenen politischen Parteien zu diskutieren, gleichzeitig auch in breiter Öffentlichkeit die Diskussion durchzuführen, um dann gemeinsam die weiteren Schritte zu setzen.

Das heißt, entscheidend war, dass eine Arbeitsunterlage für die Gespräche insbesondere mit der Politik aufbereitet worden ist, um eben Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte, die eben nicht rechtens sind, von Haus aus oder - -, beziehungsweise einschränken zu können.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann kommen wir noch zu einer anderen Causa, nämlich auch aus diesen Tagen nach dem Erscheinen des Ibizavideos. Da war die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bei Ihnen zum Gespräch, und als sie und auch andere Vertreter der WKStA nach Hause gegangen sind, haben Sie laut Roland Koch in Bezug auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gesagt: Die zerschlagen wir! – Haben Sie das gesagt?

Dr. Josef Moser: Also erstens einmal: Wer mich kennt – und das sind, glaube ich, doch schon über 30 Jahre in der Politik –, erkennt, dass ich so eine diesbezügliche Ausführung nicht treffe, und ich glaube, dass jede Handlung, die ich gesetzt habe, nicht in Richtung Zerschlagung geht, sondern in Richtung: Wie schaue ich, wenn Mängel oder Fehler passieren, dass ich diese tatsächlich beseitige und gleichzeitig in der Zukunft das Ansehen von Einrichtungen, wozu auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft zählt, verbessere?

Das heißt, ich habe, wie gesagt, keine Wahrnehmung davon, aber es waren andere Leute auch dabei. Das heißt, Sie können die auch befragen, ob sie diese Wahrnehmung haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, Sie müssen ja noch wissen, ob Sie gesagt haben: Die zerschlagen wir!

Roland Koch war da nämlich sehr, sehr genau bei seiner Befragung. Kollegin Krisper hat ihn auch intensiv dazu gefragt: „Bundesminister Moser hat zu Ihnen gesagt: Die derschlag ma!?“ – Dann sagt er: „Die zerschlagen wir!“

Dr. Josef Moser: Sehen Sie eine Handlung, die ich gesetzt habe, die in irgendeiner Art und Weise in Richtung Zerschlagung der Korruptionsstaatsanwaltschaft geht?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das war nicht die Frage, Herr Moser (Auskunftsperson Moser: Das ist ein Blödsinn, das habe ich nicht - -!), das haben Sie gesagt. (Auskunftsperson Moser: Das ist ein Blödsinn, das habe ich nicht - -! Vielleicht - -!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, die Auskunftsperson! Jetzt ist die Frau Abgeordnete am Wort, und dann sind Sie wieder am Wort. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Moser, haben Sie gesagt (Auskunftsperson Moser: Nein!): Derschlag ma die - -

Dr. Josef Moser: Nein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, bitte nicht! Nacheinander! Ich bitte wirklich darum, die Verfahrensordnung einzuhalten. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie im Rahmen, kurz nach dem Erscheinen des Ibizavideos, nachdem es ein Gespräch mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben hat – auch die Leiterin Vrabl-Sanda war dabei –, haben Sie dort in einer Nachbesprechung oder dergleichen gesagt: Die zerschlag‘n ma, in Bezug auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft?

Dr. Josef Moser: Also ich kann mich nicht einmal an das Gespräch noch genau erinnern, ob es stattgefunden hat, aber ich schließe es aus, dass ich eine diesbezügliche Äußerung getroffen habe.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das schließen Sie aus, obwohl wir jetzt Beispiele gehört haben. Nochmals: Das ist zeitlich alles in denselben drei Tagen passiert: dass Sie eine Aufstellung über die Verfehlungen der WKStA wollen; dass eine Arbeitsgruppe gegründet wird, deren Inhalt ist, die WKStA mit den Wirtschaftsstrafsachen zu schwächen, indem man ihr die Wirtschaftsstrafsachen entzieht. Das kommt – das ist jetzt meine Interpretation – einer Zerschlagung gleich, oder einem, das dieses Ziel verfolgt.

Dr. Josef Moser: Also Sie wissen, die Arbeitsgruppe wurde schon viel früher eingesetzt. Das hat also mit dem Ibizavideo in keinster Weise eine Verbindung. Das heißt also, die Arbeitsgruppe hat schon getagt, wie die anderen Arbeitsgruppen auch, das heißt also, es hat keinen Konnex, den man irgendwie versucht herzustellen.

Warum gleichzeitig eben die Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, war kein Ibizavideo, sondern war die Entscheidung des OLG, wo massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte seitens der Korruptionsstaatsanwaltschaft festgehalten worden sind. Das war das Ergebnis für die Einsetzung der Arbeitsgruppe und nichts anderes, und es ist nicht darum gegangen, um die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu zerschlagen, sondern es ist darum gegangen, um allfällige Mängel, Fehler, die in der Vergangenheit passiert sind, abzustellen, und es ist auch notwendig, dass die abgestellt werden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie ist es mit den Plänen, dass man die Wirtschaftsstrafsachen auf die verschiedenen Staatsanwaltschaften verteilen wollte?

Dr. Josef Moser: Also einen diesbezüglichen Vorschlag kenne ich nicht, das heißt, nachdem ich das Ergebnis der Arbeitsgruppe nicht kenne – aber ich glaube, das kennen Sie mittlerweile. Mir ist es darum gegangen, nachdem wir im Rahmen der Ratspräsidentschaft sehr viele Aktivitäten im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung, unter anderem, und gleichzeitig Cyberkriminalität gesetzt haben, dass Kompetenzzentren in dem Bereich eben eingerichtet werden; Blickrichtung: dass sich das bei den Korruptionsstaatsanwaltschaften bewährt hat, dass da Experten mitarbeiten, und die Experten gemeinsam mit den Staatsanwälten Sachverhalte aufbereiten. Das wäre auch notwendig im Bereich des Terrorismus, das wäre auch notwendig im Bereich der Cyberkriminalität. Darum ist es gegangen: Dass man überlegt, welche Oberstaatsanwaltschaften allenfalls eben auch herangezogen werden könnten und diesbezügliche Kompetenzzentren als solche zu etablieren beziehungsweise einzurichten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 5 Sekunden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich hätte gedacht, ich hätte mehr. Ich wollte die Zeit ohnehin mitnehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 12.33 Uhr bis 12.47 Uhr.)

*****

12.47

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und erteile Abgeordneter Krisper das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Moser! Ich möchte dort weiterfragen, wo meine Kollegin Tomaselli aufgehört hat. Es hat hier ein Staatsanwalt, Herr Koch, unter Wahrheitspflicht ausgesagt, Sie hätten zu ihm in der Woche nach der Ibizavideoveröffentlichung gemeint: „Die zerschlagen wir!“, und hätten damit die WKStA gemeint.

Wenn wir uns jetzt die Ihnen vorliegenden E-Mail-Korrespondenzen ansehen, wo Sie ersuchen, Fälle darzustellen, in denen mangelhafte Vorgangsweisen der WKStA belegt werden sollen, dann befindet sich in diesen E-Mail-Korrespondenzen nirgends ein einziges Wort, dass es hier um die Reformarbeitsgruppe gehen soll: im Betreff nicht, im Text nicht. Es geht hier um die „Zwecke des HBM“ bei den „angeschlossenen Fällen“.

Sie bleiben dabei, dass sich diese Korrespondenzen aufgrund Ihrer Wünsche zur Reformarbeitsgruppe ergaben, und nicht, weil Sie Verfehlungen der WKStA gerne für andere Zwecke aufgelistet hätten?

Dr. Josef Moser: Also Punkt eins, Sie haben die Reformarbeitsgruppe angesprochen: Da ist es um alle Staatsanwaltschaften gegangen, das weil das zum Gericht - - Punkt eins. (Abg. Krisper hebt die Hand.) Punkt zwei: Was die Korruptionsstaatsanwaltschaft betrifft, habe ich gerade ausgeführt, dass das OLG im Hinblick auf die Beschlüsse zu den BVT-Hausdurchsuchungen katastrophale Aussagen getroffen hat. Hören Sie mich?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber das war eine Entscheidungsfrage: Ja oder Nein.

Dr. Josef Moser: Kommt gleich, ja, genau, kommt gleich; katastrophale Aussagen getroffen hat, die also tatsächlich gezeigt haben, dass da massiv in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen worden ist, aber das, wie gesagt, vom Gericht nicht so gesehen wurde. (Abg. Krisper hebt die Hand.) Das heißt, es war klar, dass darauf aufbauend im Rahmen einer Arbeitsgruppe überlegt wird: Wie kann man diese Festhaltungen in den Beschluss des Oberlandesgerichts - - Wie kann man diese Festhaltungen in Zukunft abstellen und dann schauen, dass diesbezügliche Fehler bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eben nicht mehr passieren?

Und da war es auch klar und logisch, dass man gleichzeitig auch schaut: Welche Fehler hat es in der Vergangenheit noch gegeben, die auch im Rahmen einer Arbeitsgruppe diskutiert und dann in der Folge im Rahmen des Reformpakets miteingebaut werden. Das ist der Punkt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole meine Frage außerhalb der Fragezeit, denn es war eine Entscheidungsfrage, die ich Sie bitte, mit Ja oder Nein zu beantworten: ob Sie dabei bleiben, dass Sie bei dieser E-Mail-Korrespondenz, wo das Wort Reform in keinster Weise vorkommt – vom Betreff und von A bis Z im Text –, für die Reform der WKStA Input haben wollten; ja oder nein? Bitte darum.

Dr. Josef Moser: Also das Mail ist nicht von mir, das heißt, da müssen Sie die Verfasser des Mails befragen. Ich habe Ihnen gerade gesagt, was mein Auftrag gewesen ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ihr Ersuchen – ging es da um die Reformarbeitsgruppe, obwohl es in diesen Mails in keinster Weise vorkommt, ja oder nein?

Dr. Josef Moser: Mein Ersuchen ging generell, aufzuzeigen, wo Fehler passiert sind, um die Fehler in Zukunft nicht mehr passieren zu lassen. Das bezieht sich sowohl auf die Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch auf andere Staatsanwaltschaften; und dieses Mail ist nicht von mir.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 17. Mai, Ibizavideo wird veröffentlicht. Sie geben eine Weisung an Generalsekretär Pilnacek, die WKStA möge den Anfangsverdacht prüfen. Daraufhin gibt er am selben Tag ein Interview – es liegt Ihnen vor – und sagt, die Oberstaatsanwaltschaft wurde bereits mit der Prüfung beauftragt; sagt hier nichts von der WKStA. Wenn Ihnen das Ganze so ein Anliegen war, rechtstaatlich gesehen, warum haben Sie sich nicht zu Wort gemeldet – Interessensfrage?

Dr. Josef Moser: Also ich glaube, Sie haben gesehen, und ich glaube, das ist auch verschriftlicht, dass ich die Weisung erteilt habe, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft das gesamte Bildmaterial beischaffen soll. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wie gesagt dieses Ersuchen beziehungsweise diese Weisung nicht direkt vom Minister an die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht, sondern immer im Wege der Oberstaatsanwaltschaft, und das war in dem Fall auch der Fall.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage wiederhole ich gerne: Warum haben Sie sich nicht zu Wort gemeldet, und warum spricht er nicht von der WKStA, wenn Ihnen genau diese in Ihrer Weisung so wichtig war?

Dr. Josef Moser: Warum nicht in der Phase? Es waren genau drei Tage, wo dementsprechend die Diskussionen da waren. Das heißt, es war ein Punkt in der Anfangsphase, wo man nicht einmal weiß: Gibt es einen Anfangsverdacht, gibt es keinen? – Der wurde ja geprüft. Es ist, glaube ich, nicht opportun, wenn der Minister gleich hinausgeht, eine Aussage trifft und damit die Staatsanwaltschaften präjudiziert. Das heißt, der Minister hat sich in dem Zusammenhang, wenn ein Anfangsverdacht infrage steht, zurückzuhalten und gleichzeitig zu warten, was die Prüfung des Anfangsverdachtes ergibt, und dann in der Folge, ob daraus anschließend Ermittlungen notwendig sind. Jede Äußerung des Ministers würde dazu führen, dass die Staatsanwaltschaften präjudiziert werden könnten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum haben Sie Ihre Weisung nicht verschriftlicht? Oder haben Sie sie verschriftlicht, wenn es so bedeutend war, laut Ihrer Aussage?

Dr. Josef Moser: Also Weisungen können in dem Fall sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden. Ich habe gesagt, dass ich dem Generalsekretär diese Weisung erteilt habe, der hat die Weisung verschriftlicht, und diese Weisung liegt Ihnen vor, und mir ist sie heute vorgelegt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole meine Frage: Warum haben Sie Ihre Weisung nicht verschriftlicht?

Dr. Josef Moser: Weil ich gerade in dem Fall nicht in Wien gewesen bin, sondern gleichzeitig im Burgenland gewesen bin, und meines Erachtens das Vertrauen auch so ist, dass man die Weisung auch mündlich aussprechen kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Deswegen haben wir sie nicht schriftlich.

Dr. Josef Moser: Haben Sie schriftlich, aber gleichzeitig vom Generalsekretär.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber anders, nämlich die Weisung, und dazu komme ich jetzt – es liegt Ihnen anscheinend schon vor, Dokument 70226, Seite 9 –: Die Weisung von Herrn Fuchs vom 18.5., 20.46 Uhr war nämlich nicht, den Anfangsverdacht zu prüfen, sondern „Erkundigungen zur Prüfung“ eines Anfangsverdachtes vorzunehmen. Das ist ein Unterschied, oder?

Dr. Josef Moser: Also ich gehe nicht auf das ein, was andere geschrieben haben, das müssen Sie mit ihnen abklären. Ich kann Ihnen nur sagen, was ich gesagt habe, und das habe ich auch bereits dargestellt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist ein ganz wichtiger Unterschied. Ich lege das Protokoll der Befragung von Mag. Jilek vor, die genau auf diese Erkundigungen, von denen Sie in Ihrer vermeintlich mündlich gegebenen, nicht verschriftlichten Weisung nichts gesagt haben - - dass genau diese irritierend war: Erkundigungen, ob ein Anfangsverdacht besteht.

Jilek sagt, Seite 9 ganz unten:

„Jetzt ist die Frage: Wie soll man dieses Video holen, wenn ich nicht ermitteln darf? Was darf ich im Rahmen dieser Erkundigungen machen? – Ich darf in meiner eigenen Schreibtischschublade nachschauen, ob es da drinnen liegt. Ich darf die Polizei fragen, ob sie es hat, aber ich darf schon nicht an die veröffentlichenden Medien herantreten und diese Medien fragen, ob sie es haben, weil das schon ein Ermitteln wäre, und das darf ich nur bei einer Straftat. Wir hätten - - Also, es hat geheißen, keine Straftat, holt das Video, wie auch immer ihr das macht, aber, wie gesagt, rechtliche Möglichkeiten hätte ich keine gesehen, außer zu warten, ob irgendjemand kommt und uns das freiwillig gibt.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Also so, wie Ihre vermeintlich mündliche gegebene Weisung weitergegeben wurde, war sie massiv einschränkend für die WKStA.

Sie führt weiter aus, nächste Seite, Absatz 5: „wirklich unfassbar, dass es sowas gibt, und das hat mich wirklich erschüttert“.

Dr. Josef Moser: Also ich kann nur das sagen: Ich glaube, der Untersuchungsausschuss hat es im Rahmen seiner Betrachtung auch für unbedingt erforderlich erachtet, dass er das gesamte Video bekommt, weil er sich mit den kolportierten Inhalten nicht ausreichend zufriedengegeben hat. Wenn es in dem Zusammenhang nicht statthaft ist, dass ein Minister, wenn also Sachen kolportiert werden und wo die Grundlage für den Verdacht ein Video ist, dann eine Weisung erteilt, um dementsprechend den Anfangsverdacht prüfen zu können, dass sofort dieses Video beschafft wird – nach Möglichkeit beschafft wird –, um dann gezielt und umfassend den Anfangsverdacht prüfen zu können; wenn das bereits eine Einschränkung der Tätigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist, dann nehme ich diese Einschränkung gerne in Kauf.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sprechen über etwas anderes als ich. Ich spreche über die Einschränkung, in den ersten Tagen auf Erkundigungen beschränkt worden zu sein.

Dr. Josef Moser: Ich habe in dem Zusammenhang keine Erkundigungen angestellt ‑ ‑ (Abg. Krisper: Aber Herr Pilnacek und Herr Fuchs!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, jetzt ist die Auskunftsperson am Wort und sonst niemand.

Dr. Josef Moser: Ich habe keine Erkundigungen eingeholt. Wie gesagt, ich habe mich mit dem zufriedengegeben, was ich an Informationen erhalten habe, nämlich dass es dazu einen Informationsbericht der WKStA vom 21.5.2019 gegeben hat, am 22.5.2019, als mitgeteilt wurde, dass die Erstellung des Videos an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten wird und gleichzeitig dass die Ermittlungen - - die Prüfung des Anfangsverdachts im Laufen ist, nachdem ja bereits am 21. an das Parlament herangetreten wurde, den Angeordneten Tschank zu entbinden, damit die strafrechtlichen Ermittlungen durchgeführt werden können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na, aber was sagen Sie jetzt zu der Einschränkung auf die Erkundigungen, die Sie in Ihrer mündlichen Weisung nicht getätigt haben, aber dann Oberstaatsanwalt Fuchs und Sektionschef Pilnacek für die WKStA, wie ich zitiert habe, nur eine von drei Staatsanwälten, die hier war? 

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Nach meinem Wissensstand war das nur eine Weisung des Oberstaatsanwalts Fuchs ohne Pilnacek. (Abg. Krisper liest in den Unterlagen.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht von Fuchs an Pilnacek und ist ein Vorschlag und kommt danach in der Chronologie als Weisung, nachdem es an Pilnacek ging, von Fuchs an die Leiterin der WKStA auf Seite 10.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich kann das jetzt nicht mehr nachvollziehen. Können Sie uns das - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also auf jeden Fall in Kenntnis von Herrn Sektionschef Pilnacek. Haben Sie Wahrnehmungen, wie einschränkend das ist ‑ ‑ Ja, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich kann das jetzt noch nicht nachvollziehen, was Sie jetzt artikuliert haben. Ist es das Dokument 70226?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, Seite 9.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 9?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Da schreibt, wenn Sie unten schauen, um 20.46 Uhr Fuchs an Pilnacek: „Es wäre mE“ – meines Erachtens – „jedenfalls als Erkundigung zur Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt[...] am besten begründbar. HG“ – Herzliche Grüße – „Hans“.

Und dann, wenn Sie umblättern, schreibt Pilnacek um 20.50 Uhr: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest;“ – also da haben Sie es schon, Herr Verfahrensrichter – „HBM möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen [...] lassen.“

Geht das auf meine Fragezeit?

Und dann um 21.15 Uhr erteilt LOStA Mag. Fuchs die Weisung: „Liebe Ilse Maria“, „Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachtes“.

Dazu sagen alle Staatsanwälte, die hier waren, das war für sie massiv einschränkend in den ersten Tagen in den Ermittlungstätigkeiten. Ich frage Sie, Herr Dr. Moser, ob Sie davon wussten und ob Sie Wahrnehmungen dazu haben, dass Sie diese reduzierte, veränderte Weisung – wenn wir Ihren Wortlaut hernehmen: „Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachtes“ – als Beschränkung der WKStA wahrnehmen, jetzt, da Sie das wissen, denn die Staatsanwälte tun es.

Dr. Josef Moser: Also dazu habe ich keine Wahrnehmung. Für mich war klar, dass, wie gesagt, aufgrund des Videos eben alles getan werden muss, um den Anfangsverdacht zu prüfen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Warum waren von der WKStA keine Vertreter bei der Reformarbeitsgruppe dabei, nämlich wirklich von der WKStA?

Dr. Josef Moser: Da müssen Sie den Leiter der betreffenden Arbeitsgruppe befragen, wen er da beigezogen hat und wen er nicht beigezogen hat, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer hat entschieden? Wer war der Leiter und hat hier - -

Dr. Josef Moser: Der Leiter war Generalsekretär Pilnacek, soweit mir in Erinnerung ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau, das stimmt. Also hat er das entschieden.

Dr. Josef Moser: Danke.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (erheitert): Gerne.

Wollte Kanzler Kurz Informationen zur Causa Stadterweiterungsfonds von Ihnen? Hat er sich da über den Stand der Ermittlungen erkundigt? Irgendwas?

Dr. Josef Moser: Welche Ermittlungen? Zum Ibizavideo?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Causa Stadterweiterungsfonds.

Dr. Josef Moser: Bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Causa Stadterweiterungsfonds.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Man versteht das total schlecht, wenn Sie am Ende des Satzes so weg sind. Wir können es nicht wahrnehmen. Ich habe es aber beim ersten Mal gehört: die Causa Stadterweiterungsfonds.

Dr. Josef Moser: Also dazu habe ich keine Wahrnehmung mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Keine Wahrnehmung mehr?

Dr. Josef Moser: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Keine Erinnerung?

Dr. Josef Moser: Also vielleicht - - auch damit Sie wissen: Den Stadterweiterungsfonds hat der Rechnungshof geprüft. Aufgrund der Prüfung des Rechnungshofes hat der Abgeordnete Moser eine Anzeige erstattet. In der Folge wurde eine Folgeprüfung durchgeführt, wo noch einmal ein Sachverhalt aufgezeigt wurde. Sie können sicher sein, dass ich alles, wie eben gesagt, daran gesetzt habe, dass auch diese Causa – so wie jede andere Causa – völlig unbeeinflusst zu Ende geführt wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat Bundeskanzler Kurz sonst einmal Ihrer Wahrnehmung nach Informationen zu Einzelstrafverfahren eingeholt?

Dr. Josef Moser: Ist mir nicht in Erinnerung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. Dann noch eine Frage zum Dokument, die E-Mail Korrespondenz, wo Sie eben Verfehlungen der WKStA aufbereitet haben wollen – genau vier Tage nach Veröffentlichung des Ibizavideos war das nämlich anscheinend Ihre prioritäre Angelegenheit –: Wenn Sie da umblättern, steht: „Das von Ilse-Maria dem ‚Standard‘ am Samstag gegebene Interview enthält keine Preisgabe von Amtsgeheimnissen.“ Inwiefern ist es für eine Reform der WKStA relevant, ob es hier – eben dann anscheinend nicht – möglicherweise Verrat von Amtsgeheimnissen gab, nämlich für eine strukturelle Reform der WKStA mit allen Fragen, welche Ressourcen sie braucht, et cetera?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist vorbei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Geht es in Wahrheit um das Aufzeigen von Verfehlungen und nichts anderes?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist vorbei. Ich habe jetzt nur das Dokument nicht vor mir. Ist das 76560?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 111007, Seite 29, von Tomaselli schon vorgelegt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, 111007, die Seite 29, weil auf 76560 ist das nur rudimentär dargestellt. (Der Verfahrensanwalt spricht mit der Auskunftsperson.) Seite 29, 28 und 29 zusammenhängend.

Dr. Josef Moser: Frau Abgeordnete, war das eine Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, meine Frage war, ob Sie wirklich diesen vermeintlichen Verrat von Amtsgeheimnissen zur Information für eine Reform der WKStA brauchen, wenn es um strukturelle Reformen geht, und ob es nicht doch eine Fehlersuche für andere Zwecke war.

Dr. Josef Moser: Also von diesem Mail habe ich überhaupt keine Kenntnis, aber etwas muss ich klarstellen, nachdem Sie in dem Zusammenhang die Causa BVT mit dem Ibizavideo in Verbindung bringen: Sie wissen, dass es gerade in dem Zusammenhang eine Anzeige seitens der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben hat, die war vom 18.4. Genau die Vorgänge im Zusammenhang mit dieser Anzeige und, was unternommen worden ist, waren genau in der Folge dann in der Zeit, in der auch das Ibizavideo erschienen ist. Also da einen Zusammenhang herzustellen, ist jetzt nicht korrekt und dementsprechend auch nicht sachlich.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Dr. Moser, ich möchte vielleicht einleitend für Ihre Klarstellung zum x-ten Mal, dass natürlich für die Ibizavideoermittlungen die WKStA zuständig war und dieses eine Mail, das jetzt schon hundertfach zitiert worden ist, natürlich nur eine Weisung hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit war, danken.

Meine Fragestellung bezieht sich – was jetzt auch schon vielfach zum Ausdruck gekommen ist – auf den Konflikt zwischen der WKStA und der Dienst- und Fachaufsicht. Ich möchte Ihnen einleitend zugutehalten, dass Sie in Ihrer Funktion diesen Konflikt aktiv mit der Arbeitsgruppe Mediation angegangen sind. Das vermissen wir momentan ein bisschen in der aktuellen Situation. Ein Höhepunkt dieses Konflikts waren ja sicher diese illegalen Tonbandaufnahmen, die am 1. April 2019 bei einer Dienstbesprechung von Staatsanwälten der WKStA mit Herrn Pilnacek stattgefunden haben.

Können Sie uns einmal ganz grundsätzlich Ihre Wahrnehmungen zu diesen illegalen Tonbandaufnahmen sagen? Wer war dabei? Wann sind Sie informiert worden? Welche Schritte haben Sie eingeleitet?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, zuerst Abgeordneter Krainer und dann Abgeordneter Stögmüller.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung, bitte. Herr Vorsitzender, könnten Sie bitte den falschen Vorhalt zurückweisen, weil der natürlich auch nicht im Zusammenhang mit einer Fragestellung gebracht werden darf. Der Hinweis, „HBM wünsch keine aktive Rolle der WKStA“, bezieht sich natürlich in dem E-Mail eindeutig nicht auf die Medienarbeit, sondern auf die sachlichen Ermittlungen. Insofern ist das, was Kollege Hanger hier gemacht hat, einen falschen Vorhalt zu bilden, und der ist vom Vorsitz zurückzuweisen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde gerne den Verfahrensrichter um eine Einschätzung bitten, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Ich habe keine Akten, auch hier keine Vorlage bekommen, wo von einer illegalen Tonbandaufnahme gesprochen wird. Meiner Erkenntnis nach dürfte es sich um das Eurofighter-Verfahren handeln. Das Eurofighter-Verfahren wird aber hier nicht abgehandelt. Diesbezüglich bitte ich Sie, hier einen zeitlichen und auch einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand von Herrn Abgeordneten Hanger herstellen zu lassen, der eh immer so darauf fixiert ist, dass es hier um den Untersuchungsgegenstand geht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist hier immer wieder bemerkenswert, wie unterschiedlich im Untersuchungsausschuss Wahrnehmungen passieren. Ich darf auch den Herrn Verfahrensrichter bitten, das entsprechend klarzustellen.

Die Ausführungen sind ganz klar gewesen, dass die WKStA für die Ibizavideoermittlungen zuständig ist, weil das ja manchmal in Frage gestellt wird, und das wurde immer wieder betont. Klar war auch, dass für die Öffentlichkeitsarbeit – und das macht ja Sinn! – eine Stelle zuständig ist und nicht zwei. Nicht mehr, nicht weniger sind die – zumindest auch in meinen Wahrnehmungen – Ergebnisse dieser Beratungen, die wir jetzt schon lange durchführen.

Schön langsam gebe ich aber eh die Hoffnung auf, manche hier im Saal wollen manche Dinge halt einfach nicht zur Kenntnis nehmen, auch wenn sie 100 Mal gesagt werden. Das ist halt so ein Prozedere, das wir jetzt schon seit Monaten auch kennen. Ich bleibe dabei: Da geht es bei einigen primär um Skandalisierungen und Unterstellungen und um nichts anderes.

Zur zweiten Frage, die Kollege Stögmüller aufgeworfen hat, ob diese Frage zulässig ist oder nicht: Da darf ich darauf verweisen, dass wir diesen Themenkomplex – und es gibt eh kaum mehr ein Thema, das wir nicht schon drei- oder vier- oder fünfmal hier diskutiert haben – auch bei der Befragung von Herrn Adamovic schon hatten. Dort wurde diese Frage für zulässig erklärt.

Wenn wir hier im Untersuchungsausschuss schlüssig vorgehen wollen, dann wird dieser Fragenkomplex, dieses Thema, diese Frage – dass das den Grünen ein bisschen unangenehm ist, verstehe ich! – selbstverständlich zulässig sein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Natürlich ist das Gegenteil der Fall, bei Herrn Adamovic ist diese Frage nicht zugelassen worden. Es ist wieder ein – soweit mir bekannt ist – doch falscher Vorhalt. Genauso war es eine Geschäftsordnungsdiskussion, ob das Eurofighter-Verfahren hier im Untersuchungsausschuss irgendetwas mit der WKStA zu tun hat. Dementsprechend bitte ich hier um Ihre Einschätzung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir können diesen Protokollauszug der Befragung des Herrn Adamovic natürlich gerne vorlegen. Ich würde vorschlagen, wir legen das allen Fraktionen vor, und dann haben wir, glaube ich, ein sehr eindeutiges Bild in dieser Frage. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück. – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Abgeordneter, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um das ordentlich einzuordnen, darf ich es vielleicht auch vorlesen. Kollege Gerstl hatte damals die Frage gestellt: „Es geht um die Protokollierung von Dienstbesprechungen, wie sie im Fall Ibiza x-fach vorgekommen ist, und es geht darum, dass offensichtlich am 1. April 2019“ – genauso, wie ich gesagt habe – „zum ersten Mal von einer ursprünglichen Vorgangsweise abgewichen wurde, und die möchte ich gerne hinterfragen.“ Es geht halt ganz einfach um diese illegalen Tonbandaufnahmen.

„Die Frage lautet: Warum wurde am 1. April 2019 von der üblichen Vorgangsweise der Protokollierung von einer einzelnen Staatsanwältin abgegangen und eine Tonbandaufnahme angefertigt?“ – was in Wirklichkeit ja unglaublich ist! Dann sagt der Herr Verfahrensrichter: „Werte Auskunftsperson, Ihnen sind die Aussageverweigerungsgründe bekannt. Von mir aus ist die Frage grundsätzlich zulässig.“ Das wurde dann auch – und das ist jetzt wahrscheinlich ziemlich unverdächtig – von der Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures bestätigt: „Allein in dieser Fragestellung ist noch keine Unterstellung enthalten. Man kann die Frage ja sozusagen so beantworten, wie Ihre Wahrnehmung in dem Zusammenhang ist.“ Also jetzt ganz ehrlich: Recht viel eindeutiger geht es nicht mehr, aber ich darf den Herrn Verfahrensrichter hier um eine Einschätzung bitten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Vorlage der ÖVP ist natürlich unvollständig, hier ist nur eine Seite aus dem Protokoll. Die gesamte Debatte damals über die Zulässigkeit von Fragen zu diesem Thema umfasst mehrere Seiten und es gab auch andere Entscheidungen in der Sache. Das, was jedenfalls zulässig ist, ist, ob Herr Moser Wahrnehmungen dazu hat, warum am 1. April von der üblichen Vorgangsweise der Protokollierung von einer einzelnen Staatsanwältin abgegangen und eine Tonbandaufnahme angefertigt wurde. Diese Frage ist natürlich zulässig. Ohne jetzt der Auskunftsperson zu nahetreten zu wollen, halte ich es aber für geradezu ausgeschlossen, dass die Auskunftsperson Wahrnehmungen zu dieser Frage hat. Die anderen Fragen finden Sie auf den davorliegenden Seiten und die wurden reihenweise nicht zugelassen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich finde es bemerkenswert, dass man grundsätzlich irgendwie Angst hat, dass wir diese Frage da diskutieren. Das wollte ich nur grundsätzlich festhalten, weil es natürlich eine klare Verfehlung der WKStA ist, und es muss schon unser Recht sein, das entsprechend zu thematisieren. Wenn die Frage im Grunde zugelassen worden ist, quasi abweichend, und explizit auf diese eine Dienstbesprechung referenziert worden ist und diese Frage zulässig gewesen ist, dann wird es ja wohl noch zulässig sein, dass wir dann auch darüber reden, was quasi die Rahmenbedingungen und der Kontext in dieser Dienstbesprechung waren. Also alles andere wäre ja absurd, meiner Einschätzung nach.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zum Ersten war es eine Unterstellung von Hanger, dass er „illegale Tonbandaufaufnahmen“ gesagt hat. Das ist so nicht festgehalten, sondern Kollege Gerstl hat korrekterweise gefragt, ob es um „eine Tonbandaufnahme“ ging. Das ist schon einmal der erste Punkt.

Das Zweite ist: Auf den weiteren Seiten, die von der ÖVP wieder nicht vorgelegt worden sind, ging es dann auch um Eurofighter. Diesbezüglich wurden alle Fragen abgelehnt und auch negativ bewertet. Also diesbezüglich müsste man die Frage konkretisieren, es geht nicht um Eurofighter, Eurofighter ist hier nicht das Thema. Alles andere ist, wie es hier auch steht, aber es geht nicht um eine „illegale Tonbandaufnahme“, sondern um „eine Tonbandaufnahme“, wie es Gerstl auch richtig gesagt hat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also lieber Herr Kollege Stögmüller, ich habe noch selten absurdere Argumentationen gehört. Wir reden von einer Dienstbesprechung der WKStA mit der zuständigen Sektion, da werden Tonbandaufnahmen gemacht. Glauben Sie wirklich, dass das in einer Republik, in einem Rechtsrahmen üblich ist, dass man von Besprechungen Tonbandaufnahmen macht und das Gegenüber davon nichts weiß? – Sie stellen das einfach als „Tonbandaufnahme“ dar. Ich meine, das ist eine schwere Verfehlung, das geht ja gar nicht! Sie stellen sich locker her und sagen: Na ja, man hat halt eine Tonbandaufnahme gemacht. Ich meine, wo sind wir denn!? (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Mir ist wichtig, jetzt einmal auch festzuhalten, dass Abgeordneter Hanger ein- für allemal erklärt hat, dass er die Entstehung des Ibizavideos per se somit vollkommen ablehnt, weil das ja auch Aufnahmen waren, die ohne Wissen der beteiligten Personen gemacht worden sind. Ja, Herr Kollege Hanger, da gebe ich dir recht: Genauso ist es, darum sollte man immer mit offenem Visier kämpfen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: So, haben wir die Geschäftsordnungsdebatten beendet? Dann darf ich den Herrn Verfahrensrichter um seine zwei Einschätzungen bitten.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Abgeordneter Hanger, Sie haben zwar diese Protokolle vorgelegt, aber trotzdem glaube ich, dass wir hier konkret einmal den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand darlegen müssten, und darum würde ich Sie ersuchen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Und die zweite Sache?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Die Frage der illegalen Aufnahme?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es war noch eine zweite Frage. – Nein? – Kollege Hanger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn ich auf das replizieren darf, was der Herr Verfahrensrichter gesagt hat, weil er danach gefragt hat, ob ich das in der Form konkretisieren kann: Die Konkretisierung ist aus meiner Sicht eine sehr einfache: Wir diskutieren seit Wochen und Monaten politische Einflussnahme in Ermittlungshandlungen. Wir haben im Hintergrund offensichtlich – und das will ich jetzt einmal gar nicht näher bewerten – einen Konflikt zwischen der Dienst- und Fachaufsicht und der ermittelnden WKStA und dort werden offensichtlich – nicht offensichtlich, sondern das ist ja dokumentiert! – in einer Dienstbesprechung illegale Tonbandaufnahmen gemacht. In diesem gesamten Kontext der politischen Einflussnahme muss diese Frage jedenfalls berechtigt sein, weil schon auch zu hinterfragen sein wird, wieso diese Tonbandaufnahmen gemacht wurden. Das ist ja unglaublich, dass die überhaupt gemacht worden sind, aber das zu hinterfragen und auch letztlich politisch zu bewerten, ist, denke ich, eine der Kernaufgaben des Untersuchungsausschusses.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wenn ich diesen Ausführungen folge, dann geht es also um die von der Auskunftsperson ja schon angesprochene Untersuchung oder Evaluierung der Tätigkeit von Staatsanwaltschaften und der WKStA und unter dem Aspekt würde ich es für zulässig erachten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie noch einmal die Frage außerhalb der Redezeit, sonst wissen wir sie nicht einmal mehr!

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Dann darf ich außerhalb der Fragezeit meine Frage noch einmal präzisieren: Es geht um die Dienstbesprechung am 1. April 2019 zwischen Staatsanwälten der WKStA und Herrn Pilnacek betreffend die Eurofighter-Causa. Meine konkrete Frage ist: Wer war bei diesen Dienstbesprechungen dabei? Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu? Welche Schritte haben Sie – weil wir da ja letztlich von einer illegalen Vorgangsweise reden – eingeleitet? Aber ganz grundsätzlich - - (Abg. Tomaselli: ...die ursprüngliche Frage ...!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn die ursprüngliche Frage anders formuliert worden ist, dann ist es die Frage, die jetzt gestellt ist, weil auf die ursprüngliche Frage - -

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist außerhalb der Fragezeit, Herr Präsident. Er sagt, er will außerhalb der Fragezeit seine Frage wiederholen und fragt wieder irgendetwas. Das war nie die ursprüngliche Frage. Entschuldigung, also er kann ja gerne noch - - Nehmen Sie jetzt Augenkontakt mit Hanger auf, oder wie?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Weil Sie so lieb in diese Ecke gegrinst haben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe weder gegrinst - - Frau Abgeordnete, ich weise alle Unterstellungen auf das Entschiedenste zurück! Ich nehme mit niemandem Kontakt auf. Wirklich, irgendwann ist einmal der Punkt erreicht, wo Sie sich auch alle etwas zurücknehmen dürfen.

Ich habe die erste Frage jetzt nicht mehr in Erinnerung, dass ich genau wüsste, wie sie formuliert war. Darum habe ich gesagt: Stellen Sie sie noch einmal! Dann machen wir die Redezeit.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, bitte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte stellen Sie die Frage innerhalb der Redezeit!

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann jetzt die Nervosität der Grünen im Zusammenhang mit dieser Fragestellung überhaupt nicht verstehen und ich halte fest, dass ich die Frage sogar von meinem Manuskript heruntergelesen habe. Ich gehe schon davon aus, dass ich das erste Mal richtig gelesen habe und das zweite Mal richtig gelesen habe. Also Ihr Erinnerungsvermögen, liebe Frau Kollegin Tomaselli, dürfte ein bisschen eingeschränkt sein. Wir können aber auch gerne im Protokoll nachlesen, weil die Frage dezidiert eins zu eins gleich gestellt worden ist. (Abgeordneter Ofenauer übernimmt den Vorsitz.)

Wir können jetzt gerne noch einmal eine Geschäftsordnungsdebatte in der gleichen Länge führen, ob die Frage zulässig ist oder nicht, aber ganz klar ist: Es geht doch bitte um das Verhältnis der Fachaufsicht, Dienstaufsicht zur ermittelnden Behörde, es geht um die Frage der politischen Einflussnahme. Wenn bitte hier die WKStA zu Mitteln greift, die nicht in Ordnung sind – jetzt formuliere ich es einmal sehr, sehr salopp –, dann muss es möglich sein, das im Untersuchungsausschuss zu hinterfragen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Stellen Sie die Frage!

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ehrlich: Jetzt wird es ein bisschen skurril. Ich lese sie aber gerne noch einmal vor, wenn das okay ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Darum würde ich bitten. Ich bitte nochmals um Wiederholung der Frage!

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Dr. Moser, am 1. April 2019 hat eine Dienstbesprechung zwischen Staatsanwälten der WKStA und Herrn Pilnacek betreffend Eurofighter-Causa stattgefunden. Dabei wurde, wie wir wissen, illegalerweise mittels Tonband aufgenommen.

Erste Frage: Wer waren die Teilnehmer an dieser Dienstbesprechung?

Ich hänge dann grundsätzlich auch die Frage an: Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu und welche Schritte haben Sie da eingeleitet?

Dr. Josef Moser: Also die Teilnehmer: Nachdem ich also an der Dienstbesprechung nicht teilgenommen habe, kann ich Ihnen das an und für sich nicht näher detaillieren. Die - - Es wurde die Dienstbesprechung, die mit Tonband aufgenommen worden ist, wobei die Beteiligten an dieser Dienstbesprechung davon keine Kenntnis haben - - Das ist ja bekannt. Dieses Protokoll der Dienstbesprechung wurde mir am 18.4.2019 übermittelt.

Nachdem dabei auch der Verdacht geäußert wurde, dass also Pilnacek und Fuchs in dem Zusammenhang Handlungen gesetzt haben, die allenfalls auch strafrechtlich relevant sind, habe ich mir dann von den Unterlagen, die sehr umfassend waren, eine Zusammenfassung gemacht, habe mir die Zusammenfassungen vorlegen lassen und habe dieses Konvolut, das ich erhalten habe, dann an den Generalprokurator weitergeleitet. Das heißt, ich habe sofort den Generalprokurator damit befasst und ihn ersucht, dass er überprüft, inwieweit in dem Fall diese Festhaltungen strafrechtlich relevant sind beziehungsweise, da der Verdacht von Befangenheit eben besteht, eine Staatsanwaltschaft aussucht, die also gleichzeitig eben dann prüft, inwieweit die Vorwürfe gegen Pilnacek und Fuchs überhaupt gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt wären.

Darüber hinaus habe ich dann die Dienst- und Fachaufsicht der Sektion weggenommen. Das heißt also, die Fachaufsicht in dem Zusammenhang wurde an die Präsidialsektion übertragen.

Darüber hinaus habe ich, was die Ermittlungen des Eurofighter-Verfahrens betrifft, die Generalprokuratur ersucht, zwei Staatsanwälte zur Verfügung zu stellen, die dann die Dienst- und Fachaufsicht in dem Zusammenhang im Eurofighter-Verfahren in die Hand nehmen. Das ist dann auch erfolgt, und dann, um das Ganze zu verkürzen, nicht zu lange durchführen zu lassen, habe ich diesbezüglich auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft, sprich die Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft, über die Veranlassung informiert – das war dann am 10.5. –, zum einen, dass die Fachaufsicht für den Eurofighter-Verfahrenskomplex bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien derzeit von jemand anderem als Fuchs eben durchgeführt wird beziehungsweise dass das Ministerium - -, dass die Fachaufsicht im Eurofighter-Verfahren von der Sektion III, sprich der Präsidialsektion, wahrgenommen wird.

Ich habe sie auch informiert, dass die Fachaufsicht betreffend den Informationsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch der Sektion III übertragen wurde und dafür eben zwei von der Generalprokuratur zur Verfügung gestellte Staatsanwälte zugeteilt worden sind.

Darüber hinaus habe ich die Prüfung der Anzeige der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eben veranlasst, dass die Generalprokuratur die Prüfung durchführt. Das wurde dann an die Staatsanwaltschaft Linz übermittelt.

Darüber hinaus habe ich dann eine - -, mit der Sektion III – das ist die Präsidialsektion – vereinbart, dass ein Mediator in dem Fall eben eingeschaltet wird, um eben das offensichtlich zerstörte oder persönlich stark beeinträchtigte Verhältnis zwischen der Korruptionsstaatsanwaltschaft und dem Sektionschef zu mediatisieren, weil es eben klargestanden ist, dass es nicht so sein kann, dass persönliche Befindlichkeiten beziehungsweise die Vorgehensweise sich auf die Justiz niederschlagen und das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit beeinträchtigen.

Es wurde dann in der Folge nochmals von der Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Vorwurf unterbreitet, dass also auch ein Mobbing ihrerseits stattfinden würde. Auch das habe ich sofort einer Prüfung unterzogen und habe gleichzeitig dazu auch die Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu mir zu einem Gespräch gebeten, wo ich noch einmal darauf hingewiesen habe, dass die Mediation vorliegend ist, dass also die gesetzten Schritte – noch einmal erwähnt – in dem Verfahren bereits gesetzt sind, dass also die Korruptionsstaatsanwaltschaft - -, die Eingabe, die da war, vollen Niederschlag gefunden hat, und das war eben genau auch, wie Frau Abgeordnete Krisper ausgeführt hat, zu der Zeit, wo auch das Ibizavideo hochgeschwappt ist. Das Gespräch war nämlich am 23.5., und wie wir wissen, ist am 17.5. das Ibizaverfahren sozusagen in die Öffentlichkeit gekommen. Das heißt, beide Sachverhalte, die nicht sehr angenehm waren, haben zur gleichen Zeit stattgefunden.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Man muss natürlich festhalten, dass Mediation nur dann funktioniert, wenn alle Konfliktparteien eine Mediation und eine Konfliktlösung wollen. Das ist leider nicht der Fall.

Mich interessiert aber viel mehr natürlich noch die Frage: Wann haben Sie persönlich davon erfahren, dass diese Tonbandaufnahmen gemacht worden sind, und welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen wurden von Ihnen diesbezüglich eingeleitet?

Dass das disziplinär eine massive Grenzüberschreitung ist, das, denke ich, wird ja außer Streit stehen.

Dr. Josef Moser: Ich habe von der Tonbandaufnahme, vom Protokoll der Dienstbesprechung, das ja der Tonbandaufnahme zugrunde liegt, am 18.4.2019 erfahren. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.) Wie gesagt: Das war auch der Ausgangspunkt für die Veranlassung, die ich gerade getroffen habe.

Sonst war mit den weiteren Schritten - -, war die Präsidialsektion, die auch allenfalls für dienstrechtliche oder sonstige Maßnahmen zuständig ist, wie gesagt, war das eine Angelegenheit der zuständigen Stellen im Ministerium und wurde von denen auch wahrgenommen. In welcher Form oder was das endgültige Ergebnis war, kann ich Ihnen heute natürlich nicht sagen, nachdem ich dann in der Folge als Justizminister ausgeschieden bin.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung gibt es eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Stögmüller. – Bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte noch einmal festhalten, Herr Verfahrensrichter: Es geht hier nicht um das Ibizaverfahren.

Ich weiß, dass sich die zwei Parteien da jetzt wahrscheinlich abgesprochen haben, weil diese Antwort, warum es zu dieser Aufnahme gekommen sein soll, ja gut vorbereitet war. Ich weiß es nicht, aber die Frage war gut vorbereitet.

Dennoch: Auf der Seite, die Herr Kollege Hanger nicht vorgelegt hat, stand nämlich dann auch klar die Aussage, dass es bei dieser Aufzeichnung oder was auch immer das war, bei der Dienstbesprechung sich um das Eurofighter-Verfahren gehandelt hat.

Noch einmal: Ich verstehe, dass man das fragen möchte, aber es geht da nicht um den Ibizakomplex, sondern um einen ganz anderen Komplex. Ich würde auch gerne über den Eurofighter-Komplex reden. Die Ermittlungsmaßnahmen und die Vorwürfe – und das haben wir auch gesehen –: da war das Ibizavideo noch nicht einmal gegeben, und die Konflikte daraus.

Ich verstehe schon, dass man das vonseiten der ÖVP gerne aufbereitet haben möchte, dass man da die Staatsanwaltschaft unter der ÖVP-Führung nicht im Griff hatte. Dennoch ist die Frage: Ist es jetzt im Ibizaverfahren oder im Eurofighter-Verfahren? – Das ist ganz klar: Die Verwerfungen fanden in dieser Dienstbesprechung im Eurofighter-Verfahren statt und nicht im Ibizaverfahren.

Also ich frage Sie, ob Sie das jetzt weiterhin fragen möchten. (Abg. Krisper hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Krisper. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Ein Ersuchen an Sie: Können Sie bitte, auch wenn nicht die ÖVP, sondern der kleinere Regierungspartner oder die Opposition sich zur Geschäftsordnung meldet, diejenige Person sofort drannehmen? Es könnte um die Zulässigkeit einer Frage gehen, und Sie können nicht einfach abwarten, bis die Antwort gegeben wurde. – Bitte, danke. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung gemeldet ist Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): So. Jetzt weise ich einmal die Unterstellung auf das Schärfste zurück, die Herr Kollege Stögmüller gemacht hat, dass es irgendwelche Absprachen gegeben hat. Das weise ich wirklich scharf zurück. Es ist ja unglaublich, was hier herinnen gesagt wird. Das ist wirklich unglaublich.

In der Argumentation bitte noch einmal: Ich weiß schon, dass es bei dieser Besprechung um die Eurofighter-Causa gegangen ist, aber, bitte, es geht doch prinzipiell um das Verhältnis der Dienst- und Fachaufsicht zur WKStA. Wenn ich mich an Aussagen der Chefin der WKStA erinnere, dass von innen und keine Ahnung woher eine politische Einflussnahme gemacht wird, dann will ich hinterfragen, welche Methoden die WKStA ihrerseits anlegt. (Abg. Stögmüller: Nein, das ist nicht Untersuchungsgegenstand!) Das muss in diesem Untersuchungsausschuss schon auch noch berechtigt sein. (Abg. Stögmüller: Ja, aber im Eurofighter-Verfahren, nicht im Ibizaverfahren!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: So. Ich darf jetzt den Herrn Verfahrensrichter um seine Einschätzung zur Geschäftsordnungsdebatte bitten. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Abgeordneter Stögmüller hat natürlich völlig recht, dass es hier nicht ums Eurofighter-Verfahren geht. Das wissen wir alle. Es geht aber sehr wohl um die WKStA.

Auch bei der Fragestellung durch Frau Abgeordnete Krisper kommen wir immer wieder – und das hat auch die Auskunftsperson, Herr Dr. Moser, gesagt – in diese Problematik hinein: Warum wurde überhaupt vonseiten des Ministeriums die Tätigkeit der WKStA evaluiert? Unterschwellig schwingt dann natürlich mit: War das vielleicht, um die Ermittlungen im Ibizaverfahren durch die WKStA in irgendeiner Form zu verlangsamen, zu beeinflussen, zu erschweren?

Da hat uns auch jetzt gerade die Auskunftsperson anhand dieser Frage sehr klar dargelegt, dass diese Ereignisse sich nahezu überschnitten haben, dass also auf der einen Seite die persönlichen Beziehungen zwischen Exponenten der WKStA und der Dienstaufsicht durch dieses Vorgehen schwer gestört wurden und dass gleichzeitig oder in sehr engem Zeitraum das Ibizavideo veröffentlicht wurde und dass – offenbar sagt oder denkt das die Auskunftsperson, oder zumindest ist es eine denkbare Erklärung – möglicherweise manches Entgegentreten der WKStA aus dieser Ursache zu erklären ist. Nur darum geht es.

Das Eurofighter-Verfahren habe ich glücklich hinter mich gebracht. Das will ich hier wirklich nicht mehr diskutieren.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Ich schließe mich den Ausführungen an. Das heißt, der Fragenkomplex, der in diese Richtung geht, ist insofern unter Berücksichtigung der Ausführungen des Herrn Verfahrensrichters als zulässig zu erachten.

Es sind noch 2:31 Minuten Fragezeit übrig. Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Aus meiner Sicht liegt doch auch ganz klar eine Verletzung des Objektivitätsgebotes vor. Staatsanwälte haben streng objektiv ihre Ermittlungshandlungen zu führen, auch in der Zusammenarbeit mit der Fach- und Dienstaufsicht.

Wie ist Ihre Wahrnehmung dazu? Sehen Sie da auch das Objektivitätsgebot verletzt?

Dr. Josef Moser: Also generell muss man sagen, dass auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft – das zeigen andere Verfahren – eben hervorragende Arbeitsleistung erbringt und ein unverzichtbarer Teil im Rahmen der österreichischen Korruptionsbekämpfung ist. Gleichzeitig muss man natürlich festhalten – das haben eben unter anderem die Ausführungen bisher gezeigt –, dass eben auch Schwachstellen sichtbar geworden sind beziehungsweise auch Fehler passiert sind – nicht Fehler, aber sozusagen Handlungen gesetzt worden sind, die eben in der Folge vom Oberlandesgericht als nicht gerechtfertigt oder als nicht verhältnismäßig erachtet wurden.

Es hat sich auch gezeigt, dass es notwendig wäre, sich zu überlegen, inwieweit generell in der Justiz der Bereich Check and Recheck innerhalb der Staatsanwaltschaften verbessert wird, weil ja gerade in dem Zusammenhang – wenn man auf das BVT-Verfahren zurückgeht – sich gezeigt hat, dass Handlungen gesetzt worden sind, wo also die Beteiligten von Haus aus der Meinung gewesen sind, dass also die Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit in Zweifel zu ziehen sind, wo aber an und für sich Handlungen gesetzt wurden, wo es keine Dienst- und Fachaufsicht gibt, und da ist halt die Frage – das ist eine Frage an die Politik –, ob man im Hinblick auf die Auswirkungen von gewissen Handlungen das Check and Recheck auch innerhalb der Staatsanwaltschaften als solches verbessern kann, wobei ich aber vorausschicken möchte oder noch einmal nachschicken möchte, dass das nicht dazu führen darf, dass der Grundsatz der 2015 festgehalten worden ist, dass also die Justiz möglichst fern der Politik ermittelt - -, und dass durch Handlungen, die gesetzt werden, nicht der Eindruck entstehen darf, dass also dabei die Justiz hineingewirkt hat.

Das heißt, wenn man Handlungen setzt und die im Bereich der Qualitätssicherung, der Verfahrensbeschleunigung notwendig sind, dann müssen diese innerhalb der Staatsanwaltschaften passieren, sprich im Verhältnis Staatsanwaltschaften – Oberstaatsanwaltschaften, damit man da den Check und Recheck in Zukunft besser bewerkstelligen kann.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wie sehen Sie die Frage der dienstrechtlichen Konsequenzen? Hätte es die geben müssen?

Dr. Josef Moser: Die dienstrechtlichen Konsequenzen ergeben sich, indem die zuständige Fachabteilung, die Präsidialabteilung, das näher bewertet. Das ist eine Aufgabe der zuständigen Akteure und nicht des Ministers.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Dann darf ich abschließend und konsensual festhalten, dass ich glauben würde, dass dieser Konflikt zwischen der Dienst- und Fachaufsicht und der WKStA der Justiz insgesamt nicht guttut. Ich würde wirklich dafür plädieren, dass dieses Mediationsverfahren wieder in die Gänge kommt. Ich glaube, es muss klar sein, dass bei derartigen Konflikten nie jemand alleine schuld ist, sondern dass das nur in einem gegenseitigen Verständnis funktionieren kann. Ich glaube, da wären wir in Österreich dringend gefordert, diesen Konflikt endlich beizulegen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn es in dieser Fragerunde keine Fragen mehr gibt, dann gelangt als Nächster Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Praktische ist ja, dass Herr Pilnacek nicht mehr da ist, deswegen ist dieser Konflikt ja auch nicht mehr in dieser Form möglich. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Ich darf auf das Dokument 70226, Seite 9, verweisen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: In der Zwischenzeit gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das war aus meiner Sicht wieder eine wirklich sehr unterstellende Feststellung, weil es viele Akteure in diesem System gibt: Die Fachaufsicht und Dienstaufsicht besteht aus sehr vielen Staatsanwälten, Oberstaatsanwälten; es gibt die zuständige Sektion.

Einzelne Personen namhaft zu machen und dann zu glauben, man hat einen Konflikt gelöst, ist so weit weg von der Realität, dass es gar nicht zu beschreiben ist. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja.

Es ist jetzt Ihre Aufgabe, Kollegen Hanger darauf hinzuweisen, dass seine Äußerung nicht zur Geschäftsbehandlung war.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn ich herausgefordert wäre, dann würde ich sagen: Es ist durchaus unterstellend, zu sagen, dass eine Person an derartigen Konflikten schuld war. Ich enthalte mich aber einer näheren Beurteilung und würde ersuchen, mit der Befragung fortzufahren (Abg. Krainer hebt die Hand), außer es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Wenn dies der Fall ist, dann gelangt jetzt Abgeordneter Krainer zur Geschäftsbehandlung zu Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Was für einen Zusammenhang zur Geschäftsordnung hatte die Äußerung von Kollegen Hanger?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das war insofern eine Äußerung zur Geschäftsbehandlung, als er die Unterstellung in der Fragestellung zurückgewiesen hat, dass dadurch, dass die Person Pilnacek nicht mehr im Ministerium tätig ist, der Konflikt gelöst sei.

Ich bin jetzt nicht der Vermittler zwischen Ihnen beiden und würde ersuchen, mit der Befragung fortzufahren (Abg. Krainer hebt die Hand), außer es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Wenn dies der Fall ist: Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Auf welchen Paragrafen der Geschäftsordnung bezieht sich die Äußerung von Herrn Hanger?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer! Ich glaube, die Geschäftsordnung ist Ihnen sehr genau bekannt. Wir führen jetzt kein Fragespiel zwischen Vorsitz und Abgeordneten durch. Die Frage, die zu stellen ist, richtet sich an die jeweilige Auskunftsperson. Wenn es keine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung mehr gibt, würde ich ersuchen, mit der Befragung fortzufahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Gut. Wir halten – noch immer im Rahmen der Geschäftsbehandlung – fest, dass Sie nicht den Zusammenhang der Äußerung von Herrn Hanger mit der Geschäftsbehandlung feststellen können.

Ich darf jetzt mit der Befragung fortfahren.

Herr Moser!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann weise ich darauf hin, dass ich sehr wohl einen Zusammenhang im Hinblick auf die Unterstellung hergestellt habe. Die „Zulässigkeit von Fragen“ finden Sie im § 41 der Geschäftsordnung.

Ich würde jetzt, wenn es keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsordnung mehr gibt, ersuchen, mit der Befragung im Rahmen der Fragerunde fortzufahren. – Bitte sehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe gar keine Frage gestellt. Insofern kann es auch nicht mit § 41 in Zusammenhang stehen.

*****

Meine Frage an Minister Moser ist: Auf Seite 9 sehen Sie das erste E-Mail von Herrn Pilnacek an Herrn Fuchs um 20.33 Uhr: „Ich habe eben mit HBM telefoniert; wir bitten Dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern! Herzliche Grüße“.

Entspricht der Inhalt dieses E-Mails der Weisung, die Sie Herrn Pilnacek gegeben haben?

Dr. Josef Moser: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann antwortet Herr Fuchs: „Lieber Christian, ich kümmere mich darum; sollen wir das von Amts wegen oder aufgrund der bereits avisierten Jarolim-Anzeige machen? Es wäre mE“ – meines Erachtens – „jedenfalls als Erkundigung zur Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt[...], am besten begründbar. HG“ – Herzliche Grüße – „Hans“.

Herr Pilnacek antwortet dann um 20.50 Uhr: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest; HBM möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen [...] lassen.“

Ist der Inhalt dieses E-Mails quasi im Zusammenhang mit der Weisung, die Sie ihm gegeben haben?

Dr. Josef Moser: Also das müssen Sie werten, aber wie gesagt: Es würde einiges erklären.

Ich habe ja eingangs bei meiner Befragung erwähnt, dass ich im Rahmen des Gesprächs gesagt habe, dass es mir wichtig ist, dass von mir eine Weisung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht, dass sie das gesamte Bildmaterial anfordert, und ich drauf bestehe, dass von mir die Weisung draußen ist, um eben zu zeigen, dass die Justiz handelt.

Da eben in dem Mail, das Sie gezeigt haben – wie gesagt: Ich kann jetzt nur interpretieren –, sagt dann Pilnacek: Ja, du, wie gesagt, der Minister will das!

Er kriegt dann zur Antwort von Fuchs: Du, es wäre vielleicht besser, dass – nachdem es eh eine Jarolim-Anzeige gibt –, dass nicht der Minister die Weisung gegeben hat, das gesamte Bildmaterial anzufordern, sondern dass, wie gesagt, das Jarolim gewesen sein könnte, oder das wäre noch „am besten begründbar“.

Und Pilnacek antwortet dann 4 Minuten später: Ich denke, du solltest auf „aktiv stellen“. Herr Bundesminister möchte der „WKStA keine aktive Rolle“ - -

Da geht es aber nur darum, dass ich gesagt habe – wenn das damit in Verbindung steht –, ich will, dass, wie gesagt, tatsächlich die Weisung draußen ist: Das gesamte Bildmaterial ist anzufordern, damit der Anfangsverdacht vollumfassend und abschließend beurteilt werden kann. Das war meine Weisung.

Also anscheinend – aber das werden Sie Herrn Pilnacek noch fragen können – bezieht sich das genau darauf. Das heißt, nicht die Korruptionsstaatsanwaltschaft sagt: Jarolim hat jetzt eine Anzeige gemacht, deshalb fordern wir das Bildmaterial ein!, sondern es geht darum: Der Minister selbst will, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft das Bildmaterial anfordert, damit der Anfangsverdacht geprüft wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Satz: „HBM möchte“ der „WKStA keine aktive Rolle zukommen zu lassen.“ entspricht Ihrer Weisung?

Dr. Josef Moser: Es entspricht der Weisung von mir, dass ich gesagt habe: Das gesamte Bildmaterial soll angefordert werden!, und dass ich dabei eine aktive Rolle einnehmen wollte, um zu sagen: Der Minister selbst steht dahinter und will, dass das Bildmaterial angefordert wird – und nicht warten, ob allenfalls in der Folge die Korruptionsstaatsanwaltschaft es anfordert oder nicht anfordert, wann sie es anfordert und dergleichen. Mir ist es darum gegangen, dass es sofort angefordert wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es wurde Ihnen von Kollegin Krisper vorgelegt, dass die Weisung, die dann tatsächlich übermittelt wurde – nicht in Ihrem Namen, sondern von der OStA, ohne darzulegen, dass diese Weisung eigentlich von Moser und Pilnacek kommt –, eine Einschränkung für die Arbeit der WKStA war. Wann haben Sie davon erfahren, dass es von der WKStA als einschränkend empfunden wurde, dass sie dadurch keine aktive Rolle hatte?

Dr. Josef Moser: Also ich möchte vorausschicken: Die Weisung war keine Pilnacek/Moser-Weisung, sondern die Weisung, das Bildmaterial anzufordern, war meine Weisung, die von Pilnacek ausgeführt worden ist. Den Schriftverkehr und die Mails in der Folge habe ich nicht gekannt und sind mir jetzt erst zur Kenntnis gebracht worden, genauso wie ich den Inhalt der Weisungen dann aus den Medien erfahren habe. Mir wurde aber damals, als ich noch Minister war, diese Weisung nicht mehr vorgelegt, obwohl mein Referent im Kabinett diese Weisungen gehabt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb der Fragezeit – ich muss meine Frage wiederholen: Wann haben Sie wahrgenommen, dass diese Weisung, die dann tatsächlich von OStA Fuchs in seinem Namen und unter Nichtaufdeckung, dass die Weisung von Ihnen, Pilnacek zu ihm kam, von der WKStA als einschränkend empfunden wurde – nämlich wegen der Formulierung?

Dr. Josef Moser: Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Wie ich Minister war, ist mir das nicht mehr zur Kenntnis gelangt, da waren andere Themen da. Also es ist mir nicht mehr in Erinnerung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann darf ich den Akt 111007 vorlegen, die Seiten 8 bis 11, glaube ich, oder 10. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es sind noch 2:6 Minuten Fragezeit in dieser Fragerunde übrig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie diesen Akt?

Dr. Josef Moser: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die einschränkende Weisung, was die Arbeit der WKStA in Zusammenhang mit dem Ibizavideo betrifft, wurde am Samstag um 21.13 Uhr losgeschickt und dann am Sonntag, circa zu Mittag, kam dieser Vorhabensbericht von der WKStA. Sie sagt darin, dass sie bereits mehr oder weniger einen Anfangsverdacht betreffend einen Verein und eine Spende an einen dieser Vereine hat, nämlich an die Adresse des Rechtsanwalts und Nationalratsabgeordneten Tschank im Wienwert-Verfahren. – Das war Ihnen nicht bewusst, dass die sehr, sehr schnell einen konkreten Hinweis auf diese Vereine gefunden haben?

Dr. Josef Moser: Doch. Wie gerade bei der Einleitung erwähnt: dass es eben für mich auch erfreulich gewesen ist. Das heißt, die Weisungserteilung ist ja vorher gewesen. Am 21.5.2019 – habe ich bereits erwähnt – hat es einen Informationsbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben, und zwar, dass sie „an den Präsidenten des Nationalrates [...] SOBOTKA herangetreten ist, um hinsichtlich des AbgzNR“ – Abgeordneten – „[...] Tschank die Zustimmung des Nationalrates zur strafrechtlichen Verfolgung“ eben zu erwirken.

Das habe ich auch als sehr positiv empfunden, deswegen habe ich darauf dann auch der Staatsanwaltschaft geschrieben, dass sie in vollem Ausmaß und mit voller Kraft ihre Tätigkeit durchführt. Ich glaube, das ist eh schon vorgelesen worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dieser Brief ist am 20. gewesen? Das E-Mail von Ihnen an die WKStA war am 20., also am Montag am Abend? (Die Auskunftsperson nickt.) – Ja.

Und am 21. war dann das Auslieferungsbegehren. Man sieht nur, wie die WKStA von sich aus im eigenen Verfahren einen Hinweis gefunden hat. Wissen Sie, dass die Weisung von Herrn Fuchs dann am Montag am Nachmittag modifiziert wurde?

Dr. Josef Moser: Weiß ich natürlich nicht, aber ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich es sehr positiv finde oder gefunden habe, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft tatsächlich bereits am 21.5. Schritte bekannt gegeben hat, weil es dadurch natürlich auch für die Justiz möglich war, zu zeigen, dass sie auch in dieser Angelegenheit mit vollem Nachdruck ihrer Arbeit nachkommt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erinnern Sie sich, dass Sie auf Ihr zweizeiliges E-Mail vom Montag, den 20. Mai, eine Antwort von der Leiterin der WKStA bekommen haben?

Dr. Josef Moser: Ich erinnere mich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir legen das Dokument 76560 vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Das ist das E-Mail: „Ich bitte und gehe davon aus, dass die WKStA aufgrund ihrer Wahrnehmungen alle notwendigen Schritte setzt, um den Sachverhalt rund um die Causa ‚IBIZA-Video‘ raschest und vollständig aufzuklären.“

Dieser Hinweis „aufgrund ihrer Wahrnehmungen“ – ich habe den Eindruck, das bezieht sich auf den Vorhabensbericht vom 19., von Sonntagmittag, den ich Ihnen gerade vorhin vorgelegt habe.

Dr. Josef Moser: Also so genau habe ich das leider nicht mehr in Erinnerung, es tut mir leid. Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Was ich an Wahrnehmungen habe, habe ich bereits erwähnt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie schauen, sehen Sie, dass Sie die Antwort gleich ein paar Minuten später bekommen haben. Um 17.16 Uhr schreiben Sie Ihren Zweizeiler und um 17.37 Uhr bekommen Sie die Antwort: „Sehr geehrter Herr Bundesminister, vielen Dank für die Nachricht. Die WKStA kommt selbstverständlich dem gesetzlichen Auftrag zur vollumfänglichen strafrechtlichen Aufklärung des Sachverhalts nach. Im Anhang finden Sie bitte die Weisung vom 18.5.2019 des LOStA Wien samt Klarstellung vom heutigen Tag.“ – Haben Sie eine Erinnerung, dass Sie dieses E-Mail gelesen haben?

Dr. Josef Moser: Also Sie wissen, dass diese Woche eine sehr intensive Woche gewesen ist. Das heißt, ich kann mich nicht mehr an diese Antwort erinnern.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit in dieser Runde ist ausgeschöpft. Wir kommen zum Nächsten an der Reihe. Es ist offensichtlich nicht Herr Abgeordneter Hafenecker, sondern Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Grüß Gott, Herr Minister! Ich hätte eine Frage zur Einrichtung der Taskforce: Im Zuge der Befragung im Untersuchungsausschuss hat der sogenannte Ibizadetektiv Julian Hessenthaler ausgesagt, dass schon kurz vor der Veröffentlichung des Ibizavideos eine Taskforce im Innenministerium eingerichtet worden sei, und zwar nach dem Tweet von Jan Böhmermann, wo irgendwie schon in den Raum gestellt worden ist, „dass morgen Österreich brennt.“ Dass es da bereits im Innenministerium den Plan gegeben hat oder man schon begonnen hat, eine Taskforce einzurichten – haben Sie davon Kenntnis gehabt?

Dr. Josef Moser: Keine Wahrnehmung. Ich habe – wie bereits erwähnt – erstmals am Tag der Veröffentlichung des Videos davon Kenntnis erlangt, dass es ein Video gibt und das veröffentlicht wird. Vorher habe ich in keinster Weise irgendwelche Informationen oder Kenntnis oder Taskforceeinrichtungswünsche oder dergleichen erhalten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wann erfuhren Sie dann davon, dass diese Taskforce eingerichtet wurde oder wo genau?

Dr. Josef Moser: Dazu habe ich überhaupt keine Wahrnehmung. Das war im Innenministerium und nicht im Justizministerium.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie waren damit nicht befasst und erlangten auch keine Kenntnis und es wurde auch unter den Ministerkollegen nicht besprochen?

Dr. Josef Moser: Sicherlich nicht. Also mit mir jedenfalls nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay.

Der ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch hält sich ja schon längere Zeit in Österreich auf freiem Fuß auf. Es gab Auslieferungsanträge, auch einen europäischen Haftbefehl. Er sollte nach Spanien ausgeliefert werden und da gab es dann genau am Tag nach der Regierungsangelobung von Türkis-Blau die Entscheidung des Oberlandesgerichtes, dass er nicht ausgeliefert wird. (Die Auskunftsperson nickt.) Es geht da ja um Geldwäsche und so weiter, aber er wird nicht ausgeliefert. Diese OLG-Entscheidung war so um den 18.12.2017.

Wissen Sie davon? Haben Sie an diesem Tag irgendwelche Kenntnis erlangt oder war das Gesprächsthema?

Dr. Josef Moser: Also das ist eine OLG-Entscheidung, die zu respektieren ist. Da gibt es gar keine weiteren Ausführungen oder dergleichen dazu. Wenn das OLG das festhält, dann ist das auch zu respektieren.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Natürlich ist es zu respektieren. Gab es im Vorfeld schon Gespräche über diesen Fall oder darüber, wie da eine Auslieferung irgendwie beurteilt worden wäre? War es in Gesprächen auf politischer Ebene vorher Thema, wie man mit diesem Fall umgeht?

Dr. Josef Moser: Nachdem ein Gericht zuständig ist, ist die Entscheidung des Gerichts abzuwarten, und ich hoffe, dass es in Österreich immer so ist, dass Entscheidungen der Gerichte akzeptiert beziehungsweise auch umgesetzt werden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, es gab auch innerhalb der ÖVP oder auf hoher Ebene kein Gespräch darüber, wie es mit diesem Kriminalfall steht? Auch wenn man natürlich die Entscheidung des Gerichts abwarten musste – gab es Gespräche darüber, war es Thema?

Dr. Josef Moser: Mir ist es nicht in Erinnerung, in keinster Weise.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie haben im Vorfeld dieser OLG-Entscheidung mit niemandem darüber gesprochen?

Dr. Josef Moser: Es war auch keine Veranlassung dazu. Wenn das Gericht zuständig ist, ist die Gerichtsentscheidung abzuwarten, und dann sind die weiteren Maßnahmen zu treffen – falls weitere Maßnahmen zu treffen sind.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und hat sich im Vorfeld jemand bei Ihnen danach erkundigt oder war das irgendwie Thema?

Dr. Josef Moser: Es war immer so, dass, wie gesagt, in der Causa Befragungen da sind, wie es um das Verfahren steht, oder welche Maßnahmen gesetzt werden, wobei immer darauf hingewiesen wurde: Das ist ein Verfahren, das bei Gericht anhängig ist, da ist die Gerichtsentscheidung abzuwarten, ansonsten sind keine Veranlassungen zu treffen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Entschuldigung, ich habe das jetzt akustisch nicht verstanden: Es war einmal Thema, aber in welchem - -

Dr. Josef Moser: Nein, es war kein Thema, sondern wenn diesbezüglich darauf hingewiesen wurde, wie in dem Verfahren - -, wo es steht oder welche weiteren Maßnahmen zu setzen sind, dann wurde eben darauf hingewiesen, dass es gerichtsanhängig ist, und da ist die Entscheidung des Gerichtes abzuwarten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und haben Sie nach der Entscheidung mit jemandem mit Bundeskanzler Kurz oder mit einem anderen ÖVP-Vertreter – über den Fall gesprochen? Oder gab es Interesse von jemandem?

Dr. Josef Moser: In keinster Weise – weil, wie gesagt, Sie wissen ja, dass mit diesem Verfahren, was ich mich noch erinnern kann, in der Folge dann auch die Höchstgerichte beschäftigt gewesen sind und das Verfahren sich eben weiter gezogen hat. Das heißt, es war in der Phase, wo ich Minister war, soweit ich mich erinnern kann, immer gerichtsanhängig und daher voll unter der Ägide oder in der Kompetenz der Gerichte, diesbezüglich den Sachverhalt klarzustellen und eine Entscheidung zu treffen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 20 Sekunden wären noch frei.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie nachher mit dem Oligarchen Kontakt gehabt?

Dr. Josef Moser: Also ich habe mit niemandem in dem Bereich Kontakt gehabt, weil ich mir eher – und dafür bin ich bekannt – keine Netzwerke so gebaut habe, um in Verdacht zu geraten, dass ein Netzwerk oder Besuche in irgendeiner Art und Weise meine persönliche Amtsführung beeinträchtigen können. Und das war auch in dem Fall der Fall, dass ich mich mit diesem Herrn nie getroffen habe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie sind auch nicht in seinem Flieger geflogen?

Dr. Josef Moser: Ich weiß nicht, ob er einen hat.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 14 Sekunden sind noch übrig. Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli zu Wort. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Moser, eine Causa würde uns noch sehr interessieren, die hatten wir im Untersuchungsausschuss auch schon, nämlich der Kauf des Gebäudes in der Wiener Mariahilfer Straße 10–18 durch René Benko, also das alte Leiner-Haus.

Es gab ja einen Artikel von „Addendum“, der besagt, dass man in den Weihnachtsferien extra das Bezirksgericht aufgesperrt hat, um den Grundstücksdeal am 31.12. noch vor Ablauf des Jahres zu verbüchern. Wir wollten Sie fragen: Welche Wahrnehmung haben Sie dazu?

Dr. Josef Moser: Gar keine. Das heißt, ich war mit dieser Angelegenheit in keinster Weise befasst, und soweit es mir in Erinnerung ist, war ich zu diesem Zeitpunkt nicht einmal im Inland. Das heißt also, ich war in keinster Weise damit befasst. Ich habe davon auch aus den Medien erfahren, dass es angeblich diesbezüglich eine Aktivität gegeben hätte, aber persönlich habe ich keine einzige Wahrnehmung dazu.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie waren nicht da. Aber haben Sie sonst Wahrnehmungen, dass es eben, wie Sie sagen, Aktivitäten gegeben hat? Insbesondere vom Bundeskanzleramt sind die ja gar nie in Abrede gestellt worden, die haben ja gesagt: Der Zugang der Bundesregierung ist es, eine serviceorientierte Verwaltung anzubieten und so weiter und so fort. Das hat damals ein Sprecher gesagt.

Dr. Josef Moser: Ich hatte dazu überhaupt keine Wahrnehmung. (Abg. Tomaselli: Ja!) Ich habe aus den Medien davon erfahren, dass angeblich dabei eine Intervention stattgefunden hätte, und habe damals, soweit ich mich noch erinnern kann, meinen Kabinettschef geholt und habe ihn befragt, ob es da irgendetwas gegeben hat, weil ich es, wie gesagt, nicht zulasse, dass Interventionen nachgekommen wird, um die Justiz nicht in irgendeiner Art und Weise ins Zwielicht kommen zu lassen. Und soweit mir in Erinnerung ist, wurde mir mitgeteilt, dass es nur darum gegangen ist, dass eben zur Eintragung einer Amtshandlung jemand anwesend ist, mehr war es nicht und damit habe ich mich zufriedengegeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aha. Und wer hat das angeregt, dass diese Person das Grundbuch öffnet – ich nehme an, dass es darum ging?

Dr. Josef Moser: Das weiß ich nicht. Also, wie gesagt, ich bekam die Antwort, dass man - - Nachdem ich das aus den Medien erfahren habe – ich bin da gerade irgendwo hingefahren, zu einem Termin –, wollte ich wissen, was dem zugrunde liegt und ob der Bericht gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt ist und ob dem nachzugehen ist. Da war der Punkt eben der, dass dann darauf hingewiesen wurde, dass nur darauf Bedacht genommen wurde, dass eine Amtshandlung durchzuführen ist, weil eben der zuständige Beamte gerade nicht anwesend gewesen ist. Damit habe ich mich dann zufriedengegeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Aber das zuständige Ministerium wäre doch das Justizministerium gewesen?

Dr. Josef Moser: Natürlich, keine Frage. Aber ich weiß nicht, was man daraus ableiten soll. Wenn man die Information bekommt, dass jemand, wie gesagt, dafür Sorge getragen hat, dass zu einer gewissen Zeit jemand anwesend ist – das ist für mich in dem Fall keine Intervention und keine, der ich in dem Fall als Minister weiter nähertreten hätte müssen oder weitere Nachforschungen anstellen hätte müssen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und wer hat Ihnen diese Information gegeben? Der Kabinettschef?

Dr. Josef Moser: Soweit ich mich erinnern kann, war das Gespräch mit dem Kabinettschef, und ansonsten habe ich in dem Zusammenhang weder vorher noch nachher irgendwelche Wahrnehmungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es von Vertretern des Bundeskanzleramtes Interventionen?

Dr. Josef Moser: Bei mir sicherlich nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und auch nicht bei Ihnen persönlich, es kann ja eben auch direkt beim Bezirksgericht gewesen sein?

Dr. Josef Moser: Ja, da müssen Sie die betreffenden Personen befragen, ob sie in dem Fall irgendeine Intervention gehabt haben, ich kann nur sagen: Ich kenne keine.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das reicht ja auch schon.

Ein halbes Jahr später gab es mutmaßlich wieder eine Intervention. Diesmal ging es darum, dass die Stiftung von René Benko die komplette Kika/Leiner-Gruppe kaufen wollte, und zwar wollte man wohl den Fristenlauf im Bundesrechenzentrum aufhalten. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Josef Moser: Keine Kenntnis. Als Justizminister bin ich nicht für Fristenläufe zuständig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, es ist insofern: Das Justizministerium hat zumindest eine indirekte Zuständigkeit, weil es darum gegangen ist, dass plötzlich während den Verhandlungen im Raum stand, dass ein Insolvenzantrag gestellt worden ist. Und wenn der Insolvenzantrag gestellt wurde, muss er sofort behandelt werden, und die einzige Möglichkeit ist, übers Bundesrechenzentrum die Frist aufzuhalten. Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen?

Dr. Josef Moser: Jetzt kann ich keine längeren Ausführungen machen – Sie sehen, jetzt komme ich Ihren Wünschen nach. Ich habe dazu keine Wahrnehmung, und das Bundesrechenzentrum ist bekannterweise in der Kompetenz, was ich weiß, des Finanzministeriums.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist richtig. Von dort haben wir auch die Information, nämlich von Thomas Schmids Handy. Sie haben aber keine Wahrnehmung, dass jemals eine Bitte auch an Sie herangetragen worden ist, einen Insolvenzantrag anderweitig aufzuhalten.

Dr. Josef Moser: Keinerlei Wahrnehmungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Wahrnehmungen.

Danke, ich nehme die Zeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das sind dann 34 Sekunden für die nächste Runde.

Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Moser, ich möchte noch einmal zu einem Dokument zurückkommen, das Ihnen vorliegt, Dokument Nummer 70226, Seite 24. Die ÖVP scheint das nicht zu irritieren, mich aber schon, nämlich die Verletzung des Amtsgeheimnisses, die hier anscheinend offenkundig wird, wegen dieser E-Mail von Christian Pilnacek an Ihre damaligen Kabinettsmitarbeiter Koch und Niedrist, in der Pilnacek auf Informationen der OStA Bezug nimmt, die eben keinen Grund zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sieht.

Demnach wird hier geschrieben: „Dieses E-Mail legt den Schluss nahe, dass der in diesem Verfahren Angezeigte GS und SC Mag. Pilnacek (offenkundig) von Vertreter*innen der OStA Linz oder des BMJ über ein Amtsgeheimnis, nämlich den Inhalt des (bereits erstatteten oder intendierten) Vorhabensberichtes der OStA [...], in Kenntnis gesetzt worden sein muss.“

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Herr Pilnacek sich für Sie erkundigte, obwohl das hier eigentlich nicht ohne Umgehung des Amtsgeheimnisses, Verletzung des Amtsgeheimnisses möglich war?

Dr. Josef Moser: Warten Sie, ich lese es mir kurz durch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Josef Moser: Also dieses Mail oder diesen Chat kenne ich nicht, sagt mir auch nichts. Es war nur so, glaube ich, dass ich damals vom Bundespräsidenten befragt wurde: Ibizavideo, welche Handlungen wir setzen. Was ich mich erinnern kann, habe ich ihm mitgeteilt, dass ich schon die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgefordert habe, das gesamte Bildmaterial anzuschaffen. Das ist mir in Erinnerung. Der Rest ist mir nicht in Erinnerung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war nicht meine Frage, macht aber nichts.

Ich stelle eine andere letzte Frage: Was haben Sie unter Ihrer Ministerschaft zur Stärkung der Korruptionsermittlungen und damit der WKStA getan?

Dr. Josef Moser: Also ich habe im Rahmen – das ist auch allgemein bekannt, ich glaube, das ist Ihnen auch nicht entgangen – gekämpft wie ein Löwe, damit das Budget der Justiz aufgestockt wird, nachdem es damals so war, dass im Jahr 2018 der Justizverwaltung um 10 Millionen oder 17 Millionen Euro weniger Geldmittel zur Verfügung gestanden sind, als es in dem Fall im Vorjahr der Fall gewesen ist. Das heißt, ich habe darum gekämpft, dass ich die Geldmittel bekomme, um eben die nötigen Personalressourcen einzustellen, um in dem Fall auch zu schauen, dass Verfahren schneller abgewickelt werden, gleichzeitig auch die Digitalisierung vorangetrieben wird. Das heißt, dafür wurden dann in der Folge 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit beispielsweise Akteneinsicht, Ermittlungen schneller, rascher durchgeführt werden können. Das heißt, was ich in Blickrichtung Ressourcenausstattung und dergleichen tun konnte, habe ich durchgeführt beziehungsweise veranlasst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage war konkret zur WKStA, Herr. Dr. Moser.

Dr. Josef Moser: Die WKStA ist ein Teil des Ganzen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber sie könnte vielleicht auch eine Ermittlungseinheit brauchen oder, wie in dem Endbericht ausgeführt, mehr Zuarbeit effizienter Natur, gerade bei Datenerhebungen und -auswertungen durch die Finanzpolizei. Da gibt es mehrere Punkte, die im Bericht einschlägig sind, die vielleicht abseits der Ressourcen davor schon bekannt waren. Dazu frage ich Sie, was Sie getan haben.

Dr. Josef Moser: Das heißt, Sie haben ja gesehen, dass ich sogar eine Arbeitsgruppe eingerichtet habe, damit die Arbeit der Staatsanwaltschaften als solche verbessert werden kann. Grundlage auch dieser Arbeitsgruppe, des Ergebnisses der Arbeitsgruppe wäre gewesen, damit wieder an die Politik heranzutreten, auch an Sie heranzutreten, dass die Justiz die nötige Ressourcenausstattung beziehungsweise auch den gesetzlichen Rahmen bekommt, der ein schnelleres, effizienteres und unabhängiges Agieren auch ermöglicht hätte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 1:13 Minuten sind noch übrig.

Wir kommen zur dritten Fragerunde. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Dr. Moser, ich möchte mich noch einem kleineren Themenkomplex zuwenden, und zwar dem Thema der Privatstiftungsnovelle. Ihre Ladung wurde ja auch damit begründet, dass Sie Wahrnehmungen zu Hintergründen der geplanten Reform des Stiftungsrechts haben sollten, und Sie wissen, wir diskutieren ja immer so quasi den Zusammenhang mit Gesetzeskauf.

Die Reform war ja auch in der Regierung Kern-Mitterlehner schon auf der Agenda und dann in der Regierung Kurz I. Haben Sie grundsätzlich Wahrnehmungen zu diesem Thema Privatstiftungsnovelle?

Dr. Josef Moser: Was mir bekannt ist, war die Änderung des Privatstiftungsrechtes, obwohl es im Jahr 2017 einen Begutachtungsentwurf dazu gegeben hat, nicht im Regierungsprogramm beinhaltet und hat sich deshalb weder im Arbeitsprogramm des Justizministeriums im Jahr 2018 noch im Arbeitsprogramm 2019 befunden.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das heißt, Sie haben dann auch keine Rolle in dieser Privatstiftungsnovelle gehabt?

Dr. Josef Moser: Also es war gerade die Zivilrechtssektion im Jahr 2018 mit der Ratspräsidentschaft voll ausgelastet, im Jahr 2019 mit deren Umsetzung, und aus dem Grund war eine Änderung der Privatstiftung am Arbeitsplan der zuständigen Sektion auch nicht beinhaltet.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das heißt, Sie können auch deshalb ausschließen, dass es in irgendeiner Form eine politische Einflussnahme gegeben hat, diese Privatstiftungsnovelle in irgendeine Richtung zu lenken?

Dr. Josef Moser: Also da wir konkret weder an einem Begutachtungsentwurf noch an einer Regierungsvorlage gearbeitet haben, wie gesagt, gibt es auch diesbezüglich keine weiteren Veranlassungen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke. Keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön. Der Nächste an der Reihe ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass parallel zur Arbeit im Justizministerium an der Privatstiftungsnovelle im Finanzministerium ebenfalls gearbeitet wurde?

Dr. Josef Moser: Das war - - Ich habe es aus den Medien jetzt auch vernommen, dass so etwas der Fall gewesen sein soll. Ich hatte aber in der Zeit, in der ich Justizminister war, keine Wahrnehmungen davon.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben sich damals Beamte des Justizministeriums an Sie gewandt, dass ihnen zu Ohren gekommen wäre, dass im Finanzministerium Vorbereitungsarbeiten für eine Novelle laufen?

Dr. Josef Moser: Also ich habe davon, dass dort tatsächlich an einer Novelle, in welchem Ausmaß und so weiter, gearbeitet wurde oder worden wäre, keine Kenntnis. Ich glaube, es war darauf hinzuweisen, dass gerade das Privatstiftungsrecht in die Kompetenz des Justizministeriums fallen würde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zurückkommend zu dem Dokument 76560, der Antwort von Frau Vrabl-Sanda. Dazu haben Sie gesagt, Sie haben jetzt keine Erinnerung mehr, dass Ihnen damals die ursprüngliche Weisung vom 18. Mai beziehungsweise die modifizierte Weisung vom 20. Mai gemailt wurde. Nur fürs Protokoll: Habe ich das richtig verstanden?

Dr. Josef Moser: Habe ich nicht in Erinnerung gehabt, das heißt, ich habe erstmals davon Kenntnis beziehungsweise eine Wahrnehmung erlangt, wie ich aus den Medien erfahren habe, dass es da angeblich drei Weisungen von mir gibt. Das heißt also, die habe ich nicht gesehen. Ich habe die Mails nicht gesehen, sie wurden mir damals, obwohl sie offensichtlich, wie gesagt, in das Kabinett zum zuständigen Referenten gekommen sind, nicht vorgelegt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie wollten an und für sich, dass die WKStA – und das war der Inhalt Ihrer Weisung an Pilnacek – diesen Anfangsverdacht vollinhaltlich prüft?

Dr. Josef Moser: Das ist richtig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dass das dann auf Vorerhebungen im Rahmen einer Anfangsverdachtsprüfung eingeschränkt wurde, dass das einschränkender als Ihre ursprüngliche Weisung war, haben Sie jetzt erst durch die Medien erfahren?

Dr. Josef Moser: Das ist richtig. Das heißt, damals ist es mir darum gegangen, dass die Justiz in dem Fall als diejenige da ist, die also die Rechtsstaatlichkeit an oberster Stelle sieht, alles unternimmt, um zu zeigen, dass die Justiz in Österreich funktioniert. Aus dem Grund habe ich auch die Weisung gegeben und auch den Auftrag erteilt, vollumfänglich rasch den nötigen Anfangsverdacht zu prüfen, damit allenfalls Ermittlungen eingeleitet werden können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zur Gründung der Soko Tape, Soko Ibiza?

Dr. Josef Moser: Nein, habe ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es eine Besprechung mit Pilnacek, Fuchs et cetera, Holzer, Leiter des BKAs, Staatsanwaltschaft Wien gab, aber unter Ausschluss der WKStA?

Dr. Josef Moser: Nein, habe ich auch nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank für diese Runde. Ich nehme die Zeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 33 Sekunden sind dann noch übrig.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 VO-UA bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten. Ich weise darauf hin, dass wir die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden haben.

Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke, keine Fragen mehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Grünen haben keine Fragen in dieser Runde. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.) – Verzeihung! Es waren bisher nur zwei Runden gemeldet und ich habe die Handbewegung als Verneinung gedeutet. Es gelangt also Frau Abgeordnete Tomaselli zu Wort. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Moser, haben sich jemals Mitglieder der Bundesregierung im Untersuchungszeitraum bei Ihnen nach dem Verfahrensstand von Einzelstrafsachen erkundigt?

Dr. Josef Moser: Ist mir nicht in Erinnerung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihnen nicht in Erinnerung. Der Bundeskanzler?

Dr. Josef Moser: Ist mir nicht in Erinnerung, dass er da irgendwo -  Es war von Haus aus klar, das habe ich bereits erwähnt, dass wenn irgendwelche Fragen von verschiedensten Stellen gestellt worden sind, ob es das und das gibt, habe ich gesagt: Bitte, da können Sie sich erkundigen. Das heißt, dazu gibt es eine zuständige Stelle. Beziehungsweise ist alles, was Verfahren betrifft, Teil der Rechtsprechung. Da mische ich mich nicht ein und ich gehe davon aus, dass die Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden. Das ist es.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat er sich jetzt erkundigt oder nicht?

Dr. Josef Moser: Ist mir nicht in Erinnerung. Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat er sich über das Verfahren rund um den Wiener Stadterweiterungsfonds erkundigt?

Dr. Josef Moser: Also da mir das eine nicht in Erinnerung ist, ist mir das auch nicht in Erinnerung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe mir gedacht, vielleicht kommt mit dem Stichwort die Erinnerung wieder.

Dr. Josef Moser: Ist sie nicht gekommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist sie nicht gekommen.

Ihr ehemaliger Mitarbeiter aus dem Kabinett, Roland Koch, hat uns eben gesagt, dass Sie ihm mitgeteilt haben, dass sich der Bundeskanzler bei Ihnen nach dem Stand des Verfahrens erkundigt habe, und dass Sie gesagt haben, das Verfahren geht seinen normalen Gang und wird auch wie alle Verfahren behandelt.

Dr. Josef Moser: Das ist die Antwort, die ich immer wieder habe; wie gesagt, das heißt, wird behandelt wie jeder andere auch. Und generell kann ich erwähnen, dass mir der Stadterweiterungsfonds immer in Erinnerung gewesen ist, und zwar deshalb, weil ja, bereits erwähnt, der Rechnungshof zweimal geprüft hat, den Sachverhalt aufbereitet hat, der Grundlage für die Anzeige gewesen ist, ich glaube, von der Abgeordneten Moser. Das heißt, dass ich aufgrund des Sachverhalts damals an und für sich nicht verstanden habe, warum in dem Fall keine weiteren Schritte gesetzt worden sind. Und nachdem das im Ministerium eingelangt ist, wurde mir zur Kenntnis gebracht, das ist jetzt im Ministerium zur Überprüfung in der dortigen Fachabteilung. Ich habe dann gesagt, dass jedenfalls rasch daran gearbeitet wird, dass also die Enderledigung durchgeführt wird und das Verfahren endlich einmal - - kommt entweder Anklage oder Einstellung, jedenfalls gehört dieses Verfahren aber dementsprechend einmal erledigt.

Es war auch so, dass ich vor meinem Ausscheiden, was ich mich erinnern kann, dann die Mitteilung bekommen habe, sowohl vom Weisungsrat als auch von der Fachabteilung, dass, wie gesagt, dem Ansuchen des Ersuchens der Staatsanwaltschaft, beigetreten der Oberstaatsanwaltschaft, eben Folge geleistet wird und alle vier Instanzen in dem Fall mit einer Anklageerhebung einverstanden sind. Und diesem Vorschlag bin ich auch gefolgt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Nein, uns geht es eigentlich eher nur um die Weitergabe von Informationen. Haben Sie sich mit anderen Personen vielleicht über Verfahrensstände unterhalten oder solche weitergegeben?

Dr. Josef Moser: Ich habe mich nie in dem Fall, wie gesagt, unterhalten, sondern es war so, dass also immer wieder, in dem Fall, Sie wissen ja, dass wenn der Weisungsrat damit befasst ist, Einzelfallangelegenheiten dem Minister vorzulegen sind. Das war die Phase, wo man informiert wurde, in welchem Stand sich die Verfahren befinden. Und da kann ich auch darauf hinweisen, dass ich da immer dem Vorschlag, der unter anderem vom Weisungsrat vorgelegt wurde, auch gefolgt bin.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Sie können sich in dem Fall erinnern, dass sich grundsätzlich Personen bei Ihnen zum Verfahrensstand erkundigt haben, aber nicht, ob das Personen aus der Bundesregierung waren?

Dr. Josef Moser: Also damit Sie wissen: Gerade der Strafrechtsbereich macht ungefähr im Bereich der Justiz 5 Prozent der Gesamttätigkeit aus. Sie können sich vorstellen, dass ein Minister sich nicht in die Ebene begibt, Einzelstrafsachen zu erläutern und dementsprechend klarzulegen, sondern es war Aufgabe, erstens einmal die Ratspräsidentschaft abzuwickeln, gleichzeitig nötige Maßnahmen in Blickrichtung Strafprozessordnung zu setzen, Blickrichtung Maßnahmenvollzug, Blickrichtung auch in andere Bereiche, was das Budget betrifft, Blickrichtung auch die Strafvollzugsanstalten weiterzuentwickeln, eine Benchmark zu entwickeln. Das heißt, es war öffentlich, es war in der Öffentlichkeitsarbeit sehr viel zu tun. Das heißt, es war relativ wenig Zeit da, um in irgendeiner Art und Weise Einzelfallangelegenheiten einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, deswegen waren wir ja auch so überrascht, dass der Bundeskanzler sich in dieser Einzelstrafsache informieren hat lassen, laut Roland Koch.

Dr. Josef Moser: Da müssen Sie Herrn Koch fragen. Ich kann nur sagen, dass es mir in dem Zusammenhang wichtig war, weil eben das Verfahren Stadterweiterungsfonds, glaube ich, ich weiß nicht, wie viele Jahre, sieben Jahre, acht Jahre gedauert hat, dass das also endlich einmal zu Ende geführt wird, und da das mehrmals auch in den Medien war, nicht wieder durchschlägt, dass die Justiz in irgendeiner Art und Weise Einfluss nimmt, versucht, etwas zuzudecken, sondern mir ist es darum gegangen, aufzudecken und endlich zu einem Endergebnis zu kommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme die Zeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 1:13 Minuten.

Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Krisper. Sie ist nicht hier. Abgeordneter Brandstätter, übernehmen Sie?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Danke, keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann kommen wir zur vierten Fragerunde.

Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer als Nächster.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege das Dokument 63644 vor, Seite 15, unten, letzter Chat. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Es geht nur um den letzten Chat ganz unten: „Nur zur Info: gegen die Verdächtigen in der Causa Pierer hat die WKStA jetzt Verfahren eingeleitet, LG e“.

Kennen Sie einen Eberhard Pieber?

Dr. Josef Moser: Pieber? Kenne ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eberhard Pieber?

Dr. Josef Moser: Kenne ich nicht, also ist mir nicht geläufig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stellvertretender Leiter der WKStA.

Dr. Josef Moser: Mag sein, aber trotzdem, wie gesagt, ist mir nicht nachhaltig in Erinnerung geblieben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass er bei Ihnen im Kabinett gearbeitet hat?

Dr. Josef Moser: Also bei mir gearbeitet hat Dr. König und danach, wie gesagt, Koch im Strafrechtsbereich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe Herrn Koch gefragt, ob es jemanden im Kabinett, im damaligen Kabinett Moser, gibt, der sich mit Vorname oder Nachname mit e schreibt. Und er hat gesagt: Ich habe ihn erwähnt, weil Sie danach gefragt haben: Eberhard Pieber.

Dr. Josef Moser: Also ich kenne den nicht, ich weiß nicht, wer das sein soll. Ich weiß es nicht, tut mir leid. In welchem Bereich soll er gearbeitet haben? Also: Kenne ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie jemanden, der gewohnheitsmäßig SMS oder Chats mit „LG e“ unterschreibt?

Dr. Josef Moser: - - ich nicht. Nachdem ich dieser Chatfamilie nicht angehört habe, kenne ich das auch nicht und weiß auch nicht, wer sich so unterschreibt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich habe auch den Eindruck, dass Sie  ähnlich wie Minister Löger  nicht Teil der Familie waren.

Dr. Josef Moser: Also das weise ich wiederum entschieden zurück. (Heiterkeit des Abg. Stögmüller.) Das heißt: Es zeigen die Handlungen, die ich gesetzt habe, dass ich ein sehr aktiver Justizminister gewesen bin, aber, so wie es bei Ihnen auch ist, wenn in irgendeiner Art und Weise Chats  in dem Fall  versendet werden und Sie nicht Teil der Chatfamilie sind, tun Sie sich schwer, da eine aktive Rolle zu spielen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich sehe das eh auch so, dass Sie nicht Teil der Familie waren. – Gut, vielen Dank fürs Kommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste gelangt  wenn es Fragen gibt  Frau Abgeordnete Fürst zu Wort. (Abg. Fürst verneint.) Keine Fragen.

Frau Abgeordnete Tomaselli stellt die nächsten Fragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Fragen mehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es vonseiten der NEOS noch Fragen? (Abg. Brandstätter verneint.) Keine Fragen mehr.

*****

Damit sind wir am Ende der Befragungen angelangt. Die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer ist allerdings noch nicht erschöpft, deshalb frage ich den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke, Herr Vorsitzender, ich habe keine Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser für beendet. Sehr geehrter Herr Dr. Moser, ich bedanke mich für Ihr Kommen und für Ihre Auskünfte.