Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, Änderung (1/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Ziel der Novelle des Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) ist die europarechtskonforme Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie. Ferner enthält der Entwurf noch Anpassungen und Klarstellungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäsche-Richtlinie).

Inhalt

  • Das WTBG 2017 soll den Anforderungen der 5. Geldwäsche-Richtlinie angepasst werden.
  • Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder soll in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde mittels Verordnung festlegen können, unter welchen Voraussetzungen die Identität der Kundin/des Kunden mittels Online-Identifikation erfolgen kann.
  • Eine weitere Maßnahme soll die Schaffung der Verpflichtung sein, dass die Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Fall einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung von natürlichen Personen oder Gesellschaften, einen Kanzleikurator zu bestellen hat.
  • Im Bereich des Kammerrechts soll die Novelle Regelungen zur Durchführung der Wahlen der Kammerorgane auf elektronischem Weg enthalten.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die gegenständliche Novellierung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 (WTBG 2017) soll im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (5. Geldwäsche-Richtlinie) verfolgen. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie ist der 10. Jänner 2020.

Ferner sollen noch Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich der Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäsche-Richtlinie) vorgenommen werden.

Eine weitere Maßnahme soll die Schaffung der Verpflichtung sein, dass die Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Fall einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung von natürlichen Personen oder Gesellschaften, einen Kanzleikurator zu bestellen hat.

Im Bereich des Kammerrechts soll die Novelle Regelungen zur Durchführung der Wahlen der Kammerorgane auf elektronischem Weg enthalten.

Stand: 07.11.2019

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