Titel: Logo - Beschreibung: Bundesministerium
 Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

bmvrdj.gv.at

BMVRDJ - IV 2 (Strafrechtliche Nebengesetze und multilaterale Zusammenarbeit in Strafsachen)

 

Dr. Judith Herrnfeld

Sachbearbeiterin

judith.herrnfeld@bmvrdj.gv.at

+43 1 521 52-302208

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmvrdj.gv.at zu richten.

 

Geschäftszahl: BMVRDJ-S751.007/0001-IV 2/2019

 

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen sowie das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG), das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten und das Börsegesetz 2018 geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2019)

Versendung zur Begutachtung

 

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beehrt sich, den Entwurf des im Betreff genannten Bundesgesetzes, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.

Die Begutachtungsfrist endet am 6. Dezember 2019.

Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmvrdj.gv.at zu richten.

Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten, Staatsanwaltschaften oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (www.bmvrdj.gv.at) abgerufen werden kann.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

 

8. November 2019

Für den Bundesminister:

Mag. Christian Pilnacek

Elektronisch gefertigt