Änderung des Futtermittelgesetzes
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMNT |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2019 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Der Entwurf enthält im Wesentlichen Anpassungen an Vorgaben des EU-Rechts, insbesondere im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle aufgrund der EU-Kontroll-Verordnung.
Seit dem Erlass des Futtermittelgesetzes im Jahre 1999 hat sich an der Art der Durchführung der Kontrolle, insbesondere was die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe betrifft, wenig geändert, obgleich die Anforderungen stetig gestiegen sind.
Der bereichsübergreifende Ansatz der EU-Kontroll-Verordnung sowie die detaillierten Regelungen in den einzelnen Fachbereichen haben in der Praxis dazu geführt, dass das Kontrollorgan vor Ort mit einer Fülle von Formularen konfrontiert ist, um seinen Aufsichtspflichten nachkommen zu können.
Die Kontrolldaten werden in der Regel wiederholt erfasst und müssen in den Administrationen der Landesverwaltung (BVB, Amt der Landesregierung, Bundesamt) erneut händisch oder elektronisch weiterverarbeitet werden. Bei Auffälligkeiten in der Kontrolle sind zusätzliche Postwege zwischen Verwaltungseinheiten notwendig, um eine rechtmäßige Abwicklung zu gewährleisten.
Ein EU-Auditbericht aus 2018 zeigt, dass diese Verfahren fehleranfällig sind und zu mangelhaften Kontrolldaten führen.
Im Sinne einer effizienten Vollziehung ist die Digitalisierung der Kontrollen ein notwendiger Schritt für die Bundesverwaltung.
In Zukunft soll an die Stelle der papiermäßigen Kontrollabwicklung ein vollständig EDV-unterstütztes System treten; d.h. Eingabe der Daten am Ort der Kontrolle über möglichst viele Gerätetypen; Übernahme der Stammdaten aus dem VIS (Veterinärinformationssystem); anwenderfreundliche Programme mit Pflichtfeldern unter Berücksichtigung gleichlautender Kontrollfragen; Unterschrift des Landwirts am Tablet und digitale Übermittlung der Niederschrift an den Landwirt; Übernahme der Kontrolldaten in diverse Datenbanken, einschließlich in die AGES zum Zwecke der Probenuntersuchung.
In einem ersten Schritt ist es erforderlich, die Futtermittelkontrolle ins VIS einzubinden. In weiterer Folge ist es möglich, die nächsten Digitalisierungsschritte einzuleiten.
Ziel(e)
Ziel ist die vollständige Digitalisierung der Kontrollabläufe ("weg vom Papier").
In einem ersten Schritt soll das Veterinärinformationssystem um den Bereich der Futtermittelkontrolle erweitert werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
1. Ausbau des VIS;
2. Umstellung des Kontrollsystems auf EDV-unterstützte Systeme;
3. sonstige formale Anpassungen in den Rechtsbereichen Futtermittel und Datenschutz.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Ausarbeitung und Beginn der Umsetzung von Strategien für alle Produktionsbereiche sowie Forcierung der Exportchancen und Abbau der Exportbarrieren“ für das Wirkungsziel „Zukunftsraum Land – nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte“ der Untergliederung 42 Landwirtschaft, Natur und Tourismus im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Der Entwurf enthält im Wesentlichen Anpassungen an Vorgaben des EU-Rechts, insbesondere im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle betreffend die EU-Kontroll-Verordnung.
Eine Rechtsgrundlage für ein gemeinsam genutztes EDV-unterstütztes System soll geschaffen werden; für die Futtermittelkontrolle soll das bereits in der Veterinärverwaltung verwendete „VIS“ herangezogen und entsprechend erweitert werden. In einer weiteren Ausbauphase ist geplant, den gesamten Kontrollablauf EDV-unterstützt zu gestalten, um für effizientere und transparentere Kontrollabläufe zu sorgen.
Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme
Maßnahme (in Tsd. €) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Erweiterung VIS |
0 |
60.000 |
0 |
0 |
0 |
Umstellung Vort-Ort Kontrolle |
0 |
10.000 |
0 |
0 |
0 |
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Durchführung von EU-Rechtsvorschriften; Begleitmaßnahmen zur Vollziehung von EU-Recht; kein gold-plating.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die vorgeschlagenen Regelungen werden mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Abstimmung gebracht.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 333877101).