Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz 2012 geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Anpassungen des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben
Ziel(e)
Durch die Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates, ABl. Nr. L 170 vom 25.06.2019, S. 115, sollen Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und Reduktion des Verwaltungsaufwands an der Tierversuchs-Richtlinie vorgenommen werden. Diese Anpassungen sollen mit dem vorliegenden Entwurf vorgenommen werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Der Entwurf dient der Umsetzung von Unionsrecht:
– Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1010
– Behebung von von der Europäischen Kommission beanstandeten Abweichungen bei der Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/EU gemäß Aufforderungsschreiben – Vertragsverletzung Nr. 2019/2203.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Der Entwurf dient der Umsetzung von Unionsrecht.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
keine
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