Luftfahrtgesetz, Änderung (14/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vollziehung des Österreichischen Aero Clubs (ÖAeC) mittels Ausstattung ausreichender finanzieller Mittel

Inhalt

  • In Anlehnung an die Bestimmungen über den Rahmenvertrag mit der Austro Control GmbH soll auch für die durch Verordnung mit bestimmten Vollziehungsaufgaben Beliehenen die gesetzliche Grundlage für einen Rahmenvertrag zur Deckung der Kosten für den Fall eingeführt werden, dass die eingehobenen Gebühren zur Kostendeckung nicht ausreichen. Stets zu beachten soll dabei das Prinzip der zweckmäßigen, sparsamen und wirtschaftlichen Durchführung der übertragenen Aufgaben sein.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Neben der Austro Control GmbH kann es gemäß dem Luftfahrtgesetz (LFG) auch andere Organisationen geben, die im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit durch Verordnung mit Vollziehungsaufgaben betraut werden können. Diese Beliehenen sind berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen kostendeckende Gebühren vorzuschreiben. Derzeit gibt es eine beliehene Organisation und zwar den Österreichischen Aero Club (ÖAeC).

In Anlehnung an die Bestimmungen über den Rahmenvertrag mit der Austro Control GmbH soll auch für die gemäß § 140b LFG durch Verordnung mit bestimmten Vollziehungsaufgaben Beliehenen die gesetzliche Grundlage für einen Rahmenvertrag zur Deckung der Kosten für den Fall eingeführt werden, dass die eingehobenen Gebühren zur Kostendeckung nicht ausreichen. Stets zu beachten soll dabei das Prinzip der zweckmäßigen, sparsamen und wirtschaftlichen Durchführung der übertragenen Aufgaben sein.

Stand: 02.03.2020

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