Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G), Änderung (15/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G) geändert wird

Kurzinformation

Ziel
  • Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird die Bedeutung der professionellen konsularischen Serviceleistungen für alle Österreicherinnen/Österreicher im Ausland hervorgehoben. In diesem Sinne soll eine Verfahrensbeschleunigung im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zuwendungen aus dem Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF), welche über die österreichischen Vertretungsbehörden erfolgt, bewirkt werden.
Inhalt
  • Die beabsichtigte Gesetzesänderung sieht unter Bedachtnahme auf die Preisentwicklung seit 2006 eine Änderung der Betragsgrenze für das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 4 AÖF-G auf maximal 1.500 Euro pro Jahr und Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger vor.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Derzeit ist für die Gewährung von Zuwendungen über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G) das vereinfachte Genehmigungsverfahren (gemeinsame Zustimmung von zwei Kuratoriumsmitgliedern) nur bis zur Betragsgrenze von 1.000 Euro pro Jahr und Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger möglich. Darüberhinausgehende Beträge erfordern Beschlüsse des gesamten Kuratoriums, das jedoch nur zwei Mal pro Jahr zusammentritt.

Die in AÖF-G vorgesehene Betragsgrenze von 1.000 Euro, die seit 2006 besteht, entspricht nicht mehr der seitdem erfolgten Preisentwicklung. Dadurch entsteht bei der Abwicklung von Zuwendungen aus dem Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) eine nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung. Dementsprechend soll eine Erhöhung der Betragsgrenze auf maximal 1.500 Euro pro Jahr und Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger erfolgen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 03.03.2020

Übermittelt von

Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. (V)

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten