Referentenentwurf

Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 56d Abs. 1 wird nach dem Wort „Wirtschaftsraumes“ die Zeichen- und Wortfolge „ , im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“ eingefügt.

2. § 75 Abs. 40 lautet:

„(40) Auf Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gemäß Art. 23 oder Art. 127 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben, ist § 4 Abs. 1a anzuwenden.“

3. § 78 Abs. 39 lautet:

„(39) § 56d Abs. 1 und § 75 Abs. 40 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XY/2020 treten mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung in Kraft, dass der Austritt auf Grund eines Austrittsabkommens gemäß Art. 50 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) erfolgt.“