2. Finanz-Organisationsreformgesetz – 2. FORG (17/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Alkoholsteuergesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Digitalsteuergesetz 2020, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzprokuraturgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Punzierungsgesetz 2000, das Zollrechts- Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz geändert werden (2. Finanz-Organisationsreformgesetz – 2. FORG)

Kurzinformation

Ziel

  • Aufnahme von Anregungen aus dem Programm "Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung", z.B. indem in bestimmten Bereichen Zuständigkeitsverschiebungen vorgenommen bzw. eine Flexibilisierung der neuen Organisationsstruktur ermöglicht werden sollen

Inhalt

  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Unterstützungsleistungen innerhalb der Bundesfinanzverwaltung
  • Verankerung der "Zentralen Services" im Gesetz
  • Neuregelung der Zuständigkeiten für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer; die Erhebung der Normverbrauchsabgabe; Neugründungen, die in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen; die Außenprüfung der Beihilfe nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Initiativantrag zum Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) wurde am 3. Juli 2019 im Parlament eingebracht. Das FORG wurde am 29. Oktober 2019 im BGBl. I Nr. 104/2019 veröffentlicht. Seit dem Sommer 2019 wurde das Programm "Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung“ weitergeführt, woraus sich weiterer Änderungsbedarf ergeben hat. Mit diesem Bundesgesetz sollen die Anregungen aus dem Programm aufgenommen und in bestimmten Bereichen Zuständigkeitsverschiebungen vorgenommen bzw. eine Flexibilisierung der neuen Organisationsstruktur ermöglicht werden. Zusätzlich sollen Redaktionsversehen beseitigt werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 05.03.2020

Übermittelt von

Mag. Gernot Blümel, MBA (V)

Bundesministerium für Finanzen