Arbeitslosenversicherungsgesetz, Arbeitsmarktservicegesetz u.a., Änderung (29/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Verstärkte Förderung von Familien
  • Abdeckung des finanziellen Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise

Inhalt

  • Familienbeihilfenerhöhung: Im September 2020 soll zusätzlich zur Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro für jedes Kind gewährt werden. Die Auszahlung wird automationsunterstützt im Wege der Erhöhung der Familienbeihilfe für den September 2020 erfolgen und es ist daher keine gesonderte Antragstellung erforderlich.
  • Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung: Personen, die aufgrund der Covid-19-Krise längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Gesetzentwurf soll einen Beitrag leisten, Nachteile infolge der Covid-19 Krise besser bewältigen zu können. So soll arbeitslosen Personen eine zusätzliche finanzielle Abgeltung gewährt werden. Weiters soll jenen Personen, die eine konkrete berufliche Ausbildung während der Pandemie nicht abschließen konnten, eine Nachholung des Abschlusses erleichtert werden, in dem befristet für diesen Zweck die gewährte finanzielle Existenzgrundlage (Fachkräftestipendium bzw. Weiterbildungsgeld) verlängert werden kann. Mit diesem Gesetzentwurf sollen auch Familien finanziell gefördert und dadurch deren Kaufkraft gestärkt werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 19.06.2020

Übermittelt von

Mag. (FH) Christine Aschbacher (V)

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend