Arbeitsverfassungsgesetz, Post-Betriebsverfassungsgesetz, Änderung (30/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Begriffsanpassung
  • Herabsetzung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat in Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020- 2024

Inhalt

  • Ersetzung des Begriffs "Lehrlingsentschädigung" durch "Lehrlingseinkommen" im Arbeitsverfassungsgesetz
  • Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre


Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In Angleichung an die Begriffsänderung durch die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz soll im Arbeitsverfassungsgesetz der Begriff "Lehrlingsentschädigung" durch "Lehrlingseinkommen" ersetzt werden. In Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020- 2024 soll das aktive Wahlalter zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 22.06.2020

Themen

Übermittelt von

Rudolf Anschober (G)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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