Konjunkturstärkungsgesetz – KonStG (31/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Meldepflichtgesetz und das Flugabgabegesetz geändert werden (Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020)

Kurzinformation

Ziel

  • Stärkung des Standorts und Entlastung der Menschen

Inhalt

  • Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdienerinnen/Niedrigverdiener
  • Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer soll rückwirkend ab 1.Jänner 2020 auf 20 Prozent gesenkt werden, um Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen zu unterstützen. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die keine Einkommensteuer zahlen, sollen mit einer Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Für Unternehmen sollen ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung eingeführt sowie Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen verlängert werden. All diese Maßnahmen sollen zu einer Stärkung der Kaufkraft und zu einer Belebung der Konjunktur führen. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls Entlastungsmaßnahmen wie beispielsweise die Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze der Buchführungspflicht gesetzt. Weiters soll die Möglichkeit von elektronisch durchgeführten Verhandlungen geschaffen werden. Schließlich soll ein weiterer Teil der ökosozialen Steuerreform durch die Erhöhung der Flugabgabe bei Kurz- und Mittelstrecken umgesetzt werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 22.06.2020

Themen

Übermittelt von

Mag. Gernot Blümel, MBA (V)

Bundesministerium für Finanzen

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