Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz u.a., Änderung (33/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung der Prävention von Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie Erleichterung der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten
  • Verhinderung einer mehrfachen Erstattung der Kapitalertragssteuer

Inhalt

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Kontenregisters und des Kreises der abfrageberechtigten Behörden
  • Durchführung des Transaktionsmonitoring unter Verwendung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatzes und Verbesserung des Informationsaustausches
  • Ermöglichung der Amtshilfe zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und den Abgabenbehörden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit diesem Bundesgesetz werden europarechtliche Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten umgesetzt. Zusätzlich soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verbessert werden, indem den Kredit- und Finanzinstituten die Durchführung des Transaktionsmonitorings auf Basis eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatzes ermöglicht wird und die Zusammenarbeit der Institute und der Behörden durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verbessert werden. Der Anwendungsbereichs des Kontenregisters und des Kreises der abfrageberechtigten Behörden soll erweitert werden. Das Transaktionsmonitoring soll unter Verwendung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatzes und Verbesserung des Informationsaustausches durchgeführt werden. Weiters soll die Amtshilfe zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und den Abgabenbehörden ermöglicht werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 23.06.2020

Übermittelt von

Mag. Gernot Blümel, MBA (V)

Bundesministerium für Finanzen

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc