Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG (47/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlassung neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG)

Kurzinformation

Ziele

  • Nach der Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Richtlinie (VP-RL) sollen Schranken bei der Aufnahme und Ausübung bestimmter abhängiger und selbständiger Tätigkeiten abgebaut werden.
  • Ein gemeinsames Verfahren auf Unionsebene soll den Erlass unverhältnismäßiger Maßnahmen verhindern. Dieses gemeinsame Verfahren ist die von den Mitgliedstaaten durchzuführende Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Inhalt

  • Es soll die Verhältnismäßigkeitsprüfung für den Bereich des Bundes eingeführt werden. Die zuständigen Organe sollen diese Prüfung vor der Erlassung von neuen oder abgeänderten Berufsreglementierungen durchführen. Der Inhalt der Verhältnismäßigkeitsprüfung soll in seinen Grundsätzen festgelegt werden, zusätzlich enthält die Anlage zum Gesetz ein Prüfschema, das die Prüfung konkretisieren soll. Das Prüfschema besteht aus konkreten Fragen, die zu beantworten sein sollen. Weitere wesentliche Inhalte des Entwurfs sind Regelungen über Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung, das durchzuführende Begutachtungsverfahren sowie die nachträgliche Überwachung.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Gesetz soll die VP-RL umgesetzt werden. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit sind Grundprinzipien des Binnenmarktes. Nationale Bestimmungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen regeln, sollen daher keine ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Hindernisse für die Ausübung dieser Grundrechte schaffen. Nationale Maßnahmen, welche die Ausübung der Grundfreiheiten behindern, sollen vier Bedingungen erfüllen: in nichtdiskriminierender Weise angewendet werden, durch Ziele des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein, geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.
Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen enthält eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Verhältnismäßigkeit der eigenen Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung der Kommission vorzulegen. Dieser Prozess bedeutet, dass die Mitgliedstaaten eine Überprüfung sämtlicher Rechtsvorschriften zu allen in ihrem Hoheitsgebiet reglementierten Berufen vornehmen mussten. Die Ergebnisse des Prozesses der gegenseitigen Evaluierung offenbarten einen Mangel an Klarheit sowie eine uneinheitliche Kontrolle. Um eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu vermeiden und Schranken bei der Aufnahme und Ausübung bestimmter abhängiger oder selbstständiger Tätigkeiten abzubauen, soll es daher ein gemeinsames Verfahren auf Unionsebene geben, das den Erlass unverhältnismäßiger Maßnahmen verhindert. Dieses gemeinsame Verfahren ist die im Rahmen der VP-RL geschaffene Verhältnismäßigkeitsprüfung. Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Organisation und den Inhalt ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu bestimmen. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung kommt vor der Erlassung von Reglementierungen zur Anwendung. Es wird somit keine gesetzliche Grundlage für die Überprüfung bis dahin bestehender Reglementierungen geschaffen, sondern nur für die Überprüfung neuer Regelungen und für die Änderung bestehender Vorschriften.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 01.09.2020

Übermittelt von

Dr. Margarete Schramböck (V)

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort