bmj.gv.at BMJ - IV 3 (Strafverfahrensrecht)
Mag. Evelyn Wagner Sachbearbeiterin evelyn.wagner@bmj.gv.at +43 1 521 52-202863 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmj.gv.at zu richten. |
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An Die Empfänger des Verteilers |
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Geschäftszahl: 2020-0.554.389
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden
Versendung zur allgemeinen Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.
Die Begutachtungsfrist endet am 15. Oktober 2020.
Es wird um Verständnis ersucht, dass nach diesem Termin einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten.
Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass in den Erläuterungen zu § 36b MedienG um Stellungnahme zu einem über den vorgeschlagenen Gesetzestext hinausgehenden Thema ersucht wird, nämlich dazu, ob es sinnvoll und wünschenswert ist, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass - wenn Maßnahmen weder gegen den Medieninhaber noch gegen den Hostingdiensteanbieter greifen - den in Österreich tätigen Zugangsdiensteanbietern aufgetragen werden kann, den Zugang zu einer bestimmten Website als Ganzes zu sperren.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten, Staatsanwaltschaften oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.bmj.gv.at) abgerufen werden kann.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
2. September 2020
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Pilnacek
Elektronisch gefertigt