bmj.gv.at BMJ - IV 1 (Materielles Strafrecht)
Mag. Caroline Bacher Sachbearbeiterin caroline.bacher@bmj.gv.at +43 1 521 52-302168 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmj.gv.at zu richten. |
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An die Empfänger des Verteilers |
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Geschäftszahl: 2020-0.309.767 |
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Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche geändert wird
Versendung zur Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche geändert wird, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.
Die Begutachtungsfrist endet am 27. Oktober 2020.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an team.s@bmvrdj.gv.at zu richten.
Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten, Staatsanwaltschaften oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.bmj.gv.at) abgerufen werden kann.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
15. September 2020
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Pinacek
Elektronisch gefertigt