Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       1. Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO

-       2. Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung

-       3. Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen.

-       4. Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG

-       Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern

-       Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Vorhaben führt zu einem Mehraufwand, der jedoch durch die Erhöhung des Datenschutzes in großem Maße gerechtfertigt ist.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Nettofinanzierung Bund

0

‑382

‑799

‑288

‑288

Nettofinanzierung Länder

0

‑263

‑932

‑193

‑193

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑645

‑1 731

‑481

‑481

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch eine mit den individuellen Kompetenzerhebungen iKM PLUS sichergestellte stärkenorientierte Bildungswegentscheidung wird die Wahrscheinlichkeit des Erreichens eines Bildungsziels erhöht.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Es sind insbesondere Datenverarbeitungen in Zusammenhang mit Schüler/innen-Daten geplant, die dem Bildungscontrolling dienen sollen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung wird im Ressort parallel zum Gesetzgebungsprozess durchgeführt. Da sie wesentlich auf einer Risikoanalyse gem. Art. 32 DSGVO beruht, ist für Teile der DSFA erst die konkret geplante technisch organisatorische Umsetzung zu berücksichtigen. Die DSFA wird nach Fertigstellung auf den Webseiten des Ressorts veröffentlicht.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Neuverlautbarung des Bildungsdokumentationsgesetzes (BilDokG 2020)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes." der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

1. Mit dem Bildungsreformgesetz 2017 wurde ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfassendes Bildungscontrolling eingeführt (§ 5 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes). Kernstück dieses Bildungscontrollings ist eine auf die Schulqualität hin ausgerichtete evidenzbasierte und wirkungsorientierte Steuerungslogik auf Grundlage einheitlich definierter, erhobener und verarbeiteter Daten zu relevanten Themenbereichen (von der Schulstruktur bis zu den Schüler/innenleistungen). Schon derzeit werden solche Daten jährlich von rund 5.700 Schulen und 1,1 Millionen Schüler/innen und Schülern zentral erhoben und verarbeitet, es fehlen aber noch die zur Umsetzung des Bildungscontrollings erforderlichen Daten zur Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement sowie zu den Kompetenzerhebungen.

2. Durch die zahlreichen datenschutzrechtlichen Änderungen (DSGVO, DSG) seit der ursprünglichen Einführung des Bildungsdokumentationsgesetzes und den dadurch veranlassten Nachbesserungen und Änderungen im BilDokG existieren einige Unklarheiten und ineffiziente Abläufe im Bereich der personenbezogenen Datenverarbeitung. Mit der Neufassung des Bildungsdokumentationsgesetzes sollen klare Regeln und Zuständigkeiten geschaffen werden, um eine datenschutzrechtliche und verwaltungstechnische Verbesserung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu ermöglichen. Ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) soll die effiziente und sichere Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bildungsstatistische Zwecke bei gleichzeitiger Sicherstellung des Datenschutzes gewährleisten.

Datengestütztes und evidenzinformiertes Handeln nimmt in der Steuerung des Schulwesens eine wichtige Rolle ein. Die Aufbereitung und Bereitstellung von Daten und Kennzahlen auf allen Ebenen der Schulverwaltung ist eine wesentliche Grundlage für eine effiziente und zielorientierte Steuerung und Weiterentwicklung des österreichischen Schulsystems. Daten und Kennzahlen zu den unterschiedlichen Dimensionen (Kontext, Input, Prozess, Ergebnis) des Schulwesens und der Verwaltung bieten nicht nur einen normativen Rahmen durch klare Zielsetzungen, sondern unterstützen Entscheidungsträger/innen durch empirische Grundlagen und machen Maßnahmen und deren Erfolge mess- und nachvollziehbar. Durch teils disparat vorliegende Datenbestände wird die Verknüpfung von Daten erschwert und eine Gesamtsicht auf die bildungsstatistisch relevanten Datenbestände ist teilweise nicht möglich. Durch die Ermächtigung zur Verknüpfung der wesentlichen Datenbestände unter allen datenschutzrechtlichen Aspekten können neue und systemrelevante Erkenntnisse gewonnen werden, die einerseits die Steuerungsmöglichkeiten auf allen Ebenen des Bildungssystems erhöhen und andererseits die Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung steigern.

3. Die Überprüfung der Bildungsstandards mittels Kompetenzerhebungen dient dem Zweck der Gewinnung von Informationen über den Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, sie in ihrem Kompetenzerwerb nachhaltig zu fördern und eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung voranzutreiben. Eine datenschutzrechtliche Anpassung der Datenlieferung für die Kompetenzerhebung (îKM PLUS) wird mit gegenständlichem Gesetzesentwurf vorgenommen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne die Umsetzung gegenständlichen Gesetzes wäre weiterhin die Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichnung an die Bundesanstalt Statistik Österreich für die Umschlüsselung in das bPK-AS zu melden. Weiters können Verknüpfungen aus disparaten Datenbeständen nur in hochaggregierter Form erfolgen, und damit einhergehend verringern sich die Möglichkeiten zur Qualitätsprüfung und Steuerung. Die Bereitstellung der für das Bildungscontrolling gem. § 5 BD-EG erforderlichen Daten, die den Bedingungen der Datenschutz-Grundverordnung genügt, ist unumgänglich.

Ohne die individuellen Kompetenzerhebungen vor den Nahtstellen des Schulsystems entfallen für Schülerinnen und Schüler wichtige Fördergrundlagen und Unterstützungsinstrumente für einen nachhaltigen Kompetenzerwerb; für Lehrpersonen und Schulleitungen zentrale Grundlagen für Unterrichts- und Qualitätsentwicklung. Weiters wäre eine wichtige Chance vergeben, jeder Schülerin und jedem Schüler eine Orientierungshilfe in ihren individuellen Bildungswegentscheidungen zu geben. Dies hätte neben den vermeidbaren individuellen Bildungslaufbahnverlusten auch weiterhin damit einhergehende Ineffizienzen im Gesamtsystem Schule zur Folge. Ohne eine datenschutzrechtliche Anpassung bezüglich der iKM PLUS kann eine effektive Nutzung dieser Instrumente nicht erfolgen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025

Evaluierungsunterlagen und -methode: Da die Umstellung auf bPK in allen EDV-Systemen (bei der Bundesanstalt Statistik Österreich, im BMBWF und in allen Schülerverwaltungsprogrammen) für ca. 5 700 Schulen und 1 100 000 Schülerinnen und Schülern technisch umgesetzt werden muss, ist eine langfristige Evaluierung und Begleitung von Seiten des zuständigen Ressorts sinnvoll. Jährlich ab dem Schuljahr 2022/23 wird der Fortgang (Prozentsatz) der Umstellung nach Schulart, Schulerhalter und Bundesland dokumentiert werden.

Für alle anderen Inhalte sind keine gesonderten Vorbereitungen erforderlich. Bei diesen ist die Evaluierung in die jeweiligen Umsetzungsprojekte integriert.

 

Ziele

 

Ziel 1: 1. Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO

 

Beschreibung des Ziels:

Alle Datenmeldungen von Schülerinnen und Schülern sollen in den nächsten 3 Jahren (für private Kleinstschulen im Falle, dass die technischen Voraussetzungen bis dahin nicht gewährleistet sind, maximal 5 Jahren) nicht mehr mittels Sozialversicherungsnummer, sondern mittels bereichsspezifischen Personenkennzeichen gemeldet werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Meldetätigkeit mittels Sozialversicherungsnummer

Umstellung aller Datenmeldungen gem. gegenständlichem Gesetz auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen bis 2023/24. Evaluierung folgt nach Abschluss der Schuljahresmeldungen im Jahr 2025.

 

Ziel 2: 2. Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung

 

Beschreibung des Ziels:

Für das Bildungscontrolling gem. § 5 BD-EG bedarf es einer einheitlichen und konsolidierten Datenbasis, um daraus für alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen steuerungsrelevante quantitativen Informationen gewinnen zu können. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, alle Schüler/innen und Schulen betreffenden relevanten Daten periodisch und in hoher Qualität zentral verfügbar zu haben.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit liegen alle Daten in disparaten Datenbeständen ohne Möglichkeit der direkten Verknüpfung vor, und damit ist auch die Berechnung von steuerungsrelevanten Kennzahlen (z.B. zu Sprachförderung, Übergänge, Schulerfolg) nur erschwert möglich.

Vorliegen einer konsolidierten Datenbasis für das Bildungsinformationssystem als Instrument für das Bildungscontrolling im Jahr 2025 und somit Verfügbarkeit von steuerungsrelevanten Kennzahlen für alle Ebenen der Schulverwaltung.

 

Ziel 3: 3. Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen.

 

Beschreibung des Ziels:

Analog zur etablierten Bestimmung des § 31a Abs. 8 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes soll auch im Bildungsdokumentationsgesetz 2020 eine Bestimmung aufgenommen werden, die eine Online-Abfrage des Lichtbildes aus den Beständen der Passbehörden, aus den Beständen der mit der Registrierung des Elektronischen Identitätsnachweises – E-ID betrauten Behörden, aus den Beständen des Führerscheinregisters und aus den Beständen des Zentralen Fremdenregisters für die Ausstellung eines Studierendenausweises ermöglicht.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Keine Schnittstelle vorhanden.

Die drei Schnittstellen sind in Betrieb.

 

Ziel 4: 4. Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

 

Beschreibung des Ziels:

Neben den für die Vergabe der Matrikelnummer notwendigen Daten sollen nunmehr auch Stamm-, Semester- und Prüfungsdaten von den Erhaltern an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen übermittelt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Für die Vergabe der Matrikelnummer erforderliche Daten werden an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen übermittelt.

Vollständige Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen liegt vor.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG

Beschreibung der Maßnahme:

Die Bildungsdokumentation wird insbesondere um Daten zur iKM PLUS sowie zu den standardisierten Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen und Berufsreifeprüfungen erweitert. Die Bildung einer gemeinsamen Datenbasis ermöglicht weitergehende Analysen und Steuerungsmöglichkeiten.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Daten der standardisierten Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen und Berufsreifeprüfungen, die Daten der Gesamtevidenzen sowie weitere Datenbestände liegen in disparaten Datenbanken oder Tabellen vor. Für die Einbeziehung der konzipierten Ergebnisdaten der IKM Plus gibt es bis dato keine Möglichkeit der Verknüpfung mit anderen Daten der Bildungsevidenz.

Alle Datenbestände sind in einem Datenkörper, dem Bildungsinformationssystem zusammengefügt.

 

Maßnahme 2: Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die online-Abfrage des Lichtbildes werden Ziele der Digitalisierung im Zulassungsprozess der Studierenden abgebildet.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Maßnahme 3: Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Fachhochschul-Konferenz (FHK) hat nach Gesprächen mit dem BMBWF die Anbindung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen einstimmig beschlossen.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Werkleistungen

0

382

799

288

288

Aufwendungen gesamt

0

382

799

288

288

 

Für die Anpassung von IT-Systemen an das neue Bildungsdokumentationsgesetz fallen einmalige Einrichtungskosten (siehe Projekt) und laufende Wartungskosten (siehe laufende Auswirkungen) an.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Werkleistungen

0

263

932

193

193

Kosten gesamt

0

263

932

193

193

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Durch eine mit den individuellen Kompetenzerhebungen iKM PLUS sichergestellte stärkenorientierte Bildungswegentscheidung wird die Wahrscheinlichkeit des Erreichens eines Bildungsziels erhöht.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

3. bis 8. Schulstufe

500 000

Gesamtevidenz der Schüler/innen 2019/20

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

402

1 199

688

688

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

20

400

400

400

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2020

2021

2022

2023

2024

gem. BFRG/BFG

30.01.04 Qualitätsentwicklung und -steuerung

 

0

262

738

227

227

Durch Einsparungen

30.01.04 Qualitätsentwicklung und -steuerung

 

0

20

400

400

400

gem. BFRG/BFG

31.02.02 Fachhochschulen

 

0

35

0

0

 

gem. BFRG/BFG

31.02.03 Services und Förderungen für Studierende

 

0

85

61

61

61

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt aus dem Detailbudget 30.01.04 "Qualitätsentwicklung und -steuerung". 31.02.02 "Fachhochschulen" und 31.02.03 "Services und Förderungen für Studierende". Ab dem Budgetjahr 2022 fallen die Beträge für folgende Erhebungen sowie Datenlieferungen auf Vertragsbasis weg und können gegengerechnet werden:

- Erhebung der der Reife-, der Reife- und Diplomprüfung

- Erhebung der Externistenprüfungen, die einer Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung entsprechen

- Erhebung der Berufsreifeprüfung

- Datenlieferung zu sozio-ökonomischen Faktoren

- Erstellung einer Datenbasis im StatCube für statistische Darstellungen und Analysen von Bildungs- und Erwerbskarrieren.

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

 

‑20 000,00

‑339 000,00

287 800,00

287 800,00

Länder

 

 

 

192 600,00

192 600,00

GESAMTSUMME

 

‑20 000,00

‑339 000,00

480 400,00

480 400,00

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Wegfall der separaten Datenverarbeitung (SRDP, sozio-ökonom Faktoren; Bildungs-Erwerbskarrieren)

Bund

 

 

1

‑20 000,00

1

‑400 000,00

1

‑400 000,00

1

‑400 000,00

Programmierung der Schnittstellen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen

Bund

 

 

 

 

1

61 000,00

1

61 000,00

1

61 000,00

Adaptierung von Schulverwaltungsprogrammen sowie Einrichtung bPK

Bund

 

 

 

 

 

 

1

164 800,00

1

164 800,00

 

Länder

 

 

 

 

 

 

1

192 600,00

1

192 600,00

Abgeltung an Statistik Austria (SRDP, sozio-ökonomische Faktoren, Bildungs- und Erwerbskarrieren)

Bund

 

 

 

 

 

 

1

462 000,00

1

462 000,00

 

Für die zur Abbildung des neuen Bildungsdokumentationsgesetzes erforderlichen Erweiterungen der IT-Systeme (siehe Projekt) fallen jährlich zusätzliche Wartungskosten an.

Die Erhebung der SRDP, BRP und Externist/inn/en-SRDP sowie die Datenlieferungen von Seiten der Bundesanstalt Statistik Österreich erfordern eine jährliche Abgeltung (siehe Projekt).

Die Einbeziehung der Datenerbringung im Bereich der SRPD, BRP, Externisten-SRDP, der sozio-ökonomischen Faktoren und der Bildungs- und Erwerbskarrieren führt zu einem Minderaufwand in bestehenden Verträgen des BMBWF, UG 30.

 

Projekt – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

 

402 000,00

1 137 500,00

 

 

Länder

 

262 500,00

931 500,00

 

 

GESAMTSUMME

 

664 500,00

2 069 000,00

 

 

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Adaptierung von Schulverwaltungsprogrammen sowie Einrichtung bPK

Bund

 

 

1

282 000,00

1

717 500,00

 

 

 

 

Adaptierung Schulverwaltungsprogramme

Länder

 

 

1

262 500,00

1

931 500,00

 

 

 

 

Programmierung der Schnittstellen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen

Bund

 

 

1

85 000,00

 

 

 

 

 

 

Programmierung Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

Bund

 

 

1

35 000,00

 

 

 

 

 

 

Abgeltung an Statistik Austria (SRDP, sozio-ökonomische Faktoren, Bildungs- und Erwerbskarrieren)

Bund

 

 

 

 

1

420 000,00

 

 

 

 

 

Durch die Neuverlautbarung des Bildungsdokumentationsgesetzes müssen die IT-Systeme sowohl für die zentralen Evidenzen (Statistik Austria) als auch für die Schüler/innen-Verwaltung vor Ort angepasst werden. Die Kosten für die Schulverwaltungsprogramme der Pflichtschulen sind von den jeweiligen Schulerhaltern zu tragen (Länder bzw. Gemeinden), die übrigen Kosten trägt der Bund. Im Bereich der Hochschulen fallen Kosten für den Bund für die Programmierung der Schnittstellen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen und für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen an.

Für folgende Anpassung der IT-Systeme an das neue Bildungsdokumentationsgesetz fallen einmal Einrichtungskosten an:

- Datenschutz unter Verwendung der bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) in den Datenbasen (Schulen und Hochschulen)

- Rückrechnungen im Bereich der bereichsspezifischen Personenkennzeichen bis zum Schuljahr 2006/07 (mehrere Millionen Datensätze)

- Datenänderung aller Schülerinnen und Schüler sowie von Studierenden

- Qualitätskontrolle der Änderungen

- Änderungen in den Schulverwaltungsprogrammen (Sokrates Bund – Schulverwaltungsprogramme der Länder, sonstige Schulverwaltungsprogramme)

- Programmierung der Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

-Programmierung der Schnittstellen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen

- Für die Erhebung der Reife- und Reife und Diplomprüfung (SRDP), der Berufsreifeprüfung und der Externist/innen-SRDP sowie für die Zurverfügungstellung der Daten zu den sozio-ökonomischen Faktoren sowie zu den Bildungs- und Erwerbskarrieren steht der Bundesanstalt Statistik Austria eine Abgeltung zu, die in Folge (ab dem Jahr 2021) in die "Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Abgeltung des Aufwands der Bundesanstalt "Statistik Österreich" für den Vollzug des § 6 Abs. 2 und 3 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. II Nr. 419/2008" einfließen soll.

Die Kostenschätzung basiert auf Erfahrungswerten mit vergleichbaren Vorgängerprojekten.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1678540978).