Bankwesengesetz, Börsegesetz u.a., Änderung (68/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Stärkung der Widerstands- und Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten

  • Senkung von Verwaltungskosten

  • Harmonisierung und Schließen regulatorischer Lücken

Inhalt

  • Anpassung der Vorgaben des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

  • Adaptierung der Regelungen betreffend Abwicklungsplanung

  • Erweiterung der Behördenbefugnisse im Abwicklungsrecht

  • Überarbeitung der Vergütungsvorgaben für Kreditinstitute

  • Konkretisierung der Säule 2-Vorgaben im Bankenaufsichtsrecht

  • Anpassung des makroprudenziellen Rechtsrahmens

  • Erweiterung der Behördenbefugnisse im Aufsichtsrecht bei Drittlandsgruppen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften sollen konzessioniert werden. Das Säule 2-Rahmenwerk soll konkretisiert werden. Das Rahmenwerk für Kapitalerhaltungspuffer, Kapitalerhaltungsmaßnahmen und makroprudenzielle Instrumente soll adaptiert werden. Die behördliche Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll gestärkt werden. Die Attraktivität der KMU-Wachstumsmärkte soll erhöht werden. Die Vorgaben zum Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten sollen überarbeitet werden. Die Regelungen betreffend Abwicklungsplanung und Abwicklungsbefugnisse sollen adaptiert werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 13.10.2020

Übermittelt von

Mag. Gernot Blümel, MBA (V)

Bundesministerium für Finanzen

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