Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a., Änderung (69/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundessportakademiengesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-Gesetz) geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Digitalisierung der österreichischen Schulen und IT-gestützter Unterricht
  • Berechtigung der öffentlichen Schulen und Pädagogischen Hochschulen zur selbstständigen Teilnahme nach den für Österreich geänderten Vorgaben der Europäischen Kommission am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) für öffentliche Schulen und Pädagogischen Hochschulen zur selbstständigen Teilnahme am EU-Bildungsprogramm Erasmus+
  • Weiterentwicklung der abschließenden Prüfungen
  • Weiterentwicklung der "Neuen Oberstufe" zur semestrierten Oberstufe

Redaktion: oesterreich.gv.at

Überführung von Schulversuchen (E-Learning)

Es sollen die bisherigen Schulversuche in das Regelschulwesen überführt und für die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im grundsätzlich technologieneutralen Schulwesen eine gesicherte Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Teilrechtsfähigkeit Erasmus+

Öffentliche Schulen und Pädagogische Hochschulen sollen unter bestmöglichen nationalen Rahmenbedingungen am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ (2021-2027) teilnehmen. Sie sollen in der Lage sein, EU-Fördermittel im Rahmen der Programmvorgaben flexibel und eigenständig abzuwickeln. Österreichische Bildungseinrichtungen sollen sich im Europäischen Bildungsraum als qualitativ hochwertige Bildungseinrichtungen positionieren können. Lernende und Lehrende aus Österreich nehmen in großer Zahl am Programm teil.

Abschließende Prüfungen

Die Prüfungskommissionen bei abschließenden Prüfungen sollen langfristig verkleinert werden. Die Termingestaltung für die abschließenden Prüfungen im Herbst- und Wintertermin soll flexibilisiert werden, sodass der Zeitraum zwischen Klausurprüfung und mündlichen Teilprüfungen geändert werden können soll. Die Leistungen der zuletzt besuchten Schulstufe sollen in die Leistungsbeurteilung der schriftlichen Klausurprüfungen einfließen, sodass eine gesamthafte Betrachtung bei der Beurteilung der Leistungen der schriftlichen Klausurprüfungen erfolgen können soll.

Semestrierte Oberstufe

Die Neuen Oberstufe (NOST) soll zu einer klar strukturierten und kompakten semestrierte Oberstufe weiterentwickelt werden und durch Übergangsbestimmungen bei Systemwechsel eine einheitliche und transparente Vorgangsweise sicherstellt werden.
Stand: 14.10.2020

Themen

Übermittelt von

Dr. Heinz Faßmann (V)

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