Heizkostenabrechnungsgesetz – HeizKG (72/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz – HeizKG) geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Erfassung des Heiz- und Warmwasserverbrauchs für zentral beheizte Gebäude und die verbrauchsabhängige Verteilung eines überwiegenden Teils der hieraus entstandenen Kosten. Durch die Aufteilung der Kosten nach Verbrauch wird ein wesentlicher Anreiz für die Nutzer und Nutzerinnen zur sparsamen Energieverwendung gesetzt.
  • Umsetzung der Novelle zur Energieeffizienzrichtlinie (2018/2002/EU)
  • Anpassungen angesichts technischer Fortschritte und geänderter Rahmenbedingungen. Insbesondere soll durch die Ermöglichung der Ausweitung des verbrauchsabhängigen Anteils bei den Heizungs- und Warmwasserkosten die Motivation der Wärmeabnehmer zur Energieeinsparung weiter gestärkt werden.

Inhalt

  • Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
  • Ausweitung des Geltungsbereiches des Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG) auch auf die Abrechnung von Kälte
  • Berücksichtigung von Erfahrungen der Praxis, z.B. mehr Gewicht auf Warmwasser, wenn Gebäude sowohl mit Heizung als auch Warmwasser versorgt werden, da insbesondere auch aufgrund thermisch-energetischer Sanierungen der Heizwärmebedarf der Gebäude in den letzten Jahren zurückgegangen ist; Steigerung des Anteils der Abrechnung der Energiekosten nach Verbrauch; Einführung verpflichtende Rechnungsabgrenzung bei Energieträgern mit Bevorratung (z.B. Öl oder Biomasse)
  • Schaffung von neuen Voraussetzungen für Selbstablesung

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Neben Änderungen, die aufgrund der Novelle der Energieeffizienzrichtlinie vorzunehmen sind, sollen auch Anpassungen an den seit der Stammfassung eingetretenen technischen Fortschritt umgesetzt werden sowie Erfahrungen, die sich aus der praktischen Anwendung des HeizKG ergeben haben, einfließen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 23.10.2020

Übermittelt von

Dr. Margarete Schramböck (V)

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

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