bmj.gv.at BMJ - V (Einzelstrafsachen)
Mag. Caroline Bacher Sachbearbeiterin caroline.bacher@bmj.gv.at +43 1 521 52-302168 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmj.gv.at zu richten. |
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Geschäftszahl: 2020-0.834.703 |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG)
Versendung zur allgemeinen Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG), samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.
Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung wird spätestens mit der Regierungsvorlage nachgereicht werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 02. Februar 2021.
Es wird um Verständnis ersucht, dass nach diesem Termin einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten.
Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten, Staatsanwaltschaften oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.bmj.gv.at) abgerufen werden kann.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
22. Dezember 2020
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Pilnacek
Elektronisch gefertigt