Bundesministerium 

Justiz

bmj.gv.at

BMJ - III 6 (Organisationsentwicklung sowie Personalplanung und -controlling)

 

Mag. Anna Perndorfer

Sachbearbeiterin

anna.perndorfer@bmj.gv.at

+43 1 521 52-302288

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.pr@bmj.gv.at zu richten.

 

Geschäftszahl: 2020-0.853.345

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden; Versendung zur allgemeinen Begutachtung und Verfahren im Rahmen der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden. Dieser Entwurf kann auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.bmj.gv.at) abgerufen werden.

Die Begutachtungsfrist endet am 26. Februar 2021.

Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.pr@bmj.gv.at zu richten. Überdies ergeht das Ersuchen, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.

Das Bundesministerium für Justiz ersucht um Verständnis, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen bestehen.

Soweit dieser Entwurf den Staatsanwaltschaften, Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999. Die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

11. Januar 2021

Für die Bundesministerin:

Dr. Alexander Pirker, MBA

Elektronisch gefertigt

 

Beilagen