Gerichtsorganisationsgesetz, Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, Änderung (89/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Verwirklichung eines adäquaten Sicherheits- und Bedrohungsmanagements bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zum Schutz und zur Unterstützung von Justizangehörigen sowie deren Familienmitgliedern, die sich mit Angriffen, Bedrohungen oder Übergriffen, die sich aus der dienstlichen Tätigkeit ergeben, konfrontiert sehen
  • Verbesserungen im Bereich des Bürgerinnenservice/Bürgerservice
  • Legistische Anpassungen zur Angleichung bestehender Regelungen an die sich in der Praxis ergebenden Änderungsbedarfe

Inhalt

  • Gesetzliche Verankerung der bewährten Funktion der Sicherheitsbeauftragten sowie Schaffung einer zentraler Anlaufstellen in Bedrohungsfällen
  • Schaffung zentraler Justiz-Servicecenter
  • Anpassung der Geschäftsverteilung hinsichtlich Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
  • Möglichkeit der Betrauung auch von Richterinnen/Richtern der Bezirksgerichte mit Aufgaben der inneren Revision
  • Anpassung der elektronischen Führung der Register und sonstiger Geschäftsbehelfe sowie die Schaffung einer Regelungen zu IKT-Anwendungen der Justiz im Rahmen des Systems eJustiz
  • Beseitigung der Verpflichtung zur Erstattung von Wahrnehmungsberichten durch die Landes- und Oberlandesgerichte
  • Anpassung der Zuständigkeit zur Erteilung von Registerauskünften, so dass künftig jede Partei bei jedem Bezirksgericht eine Registerauskunft über deren zivilgerichtlichen Verfahren verlangen kann

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die in der Praxis bereits bewährte Funktion der Sicherheitsbeauftragten soll verankert werden. Es soll Grundlage für die Einrichtung zentraler Anlaufstellen in Bedrohungsfällen geschaffen werden. Weiters soll die Grundlage für die Einrichtung zentraler Justiz-Servicecenter geschaffen werden.

Ohne dabei grundsätzliche Aspekte der Gerichtsorganisation zu berühren, sollen weitere Anpassungen vorgenommen werden, die sich in der gerichtlichen Praxis ergeben haben: Es sollen die Vorgaben für die Geschäftsverteilung zu Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung angepasst werden (Ergänzung im Sinne der höchstgerichtlichen Rechtsprechung). Auch Richterinnen/Richter der Bezirksgerichte sollen mit Aufgaben der inneren Revision betraut werden. Die Verpflichtung zur Erstattung von Wahrnehmungsberichten durch die Landes- und Oberlandesgerichte soll durch eine fakultative Berichterstattung ersetzt werden. Die Regelungen zur elektronischen Führung der Register und sonstiger Geschäftsbehelfe sollen angepasst werden und es soll eine gesetzliche Grundlage für Regelungen zu IKT-Anwendungen der Justiz im Rahmen des Systems eJustiz ("eJ") im eJ-Online-Handbuch und sonstigen Erlässen angepasst werden. Die Zuständigkeit zur Erteilung von Registerauskünften soll angepasst werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 12.01.2021

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M. (G)

Bundesministerium für Justiz

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