Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundeskanzleramt

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/Wirksamwerden:

2021

 

Vorblatt

Problemanalyse

Für die Sicherstellung einer unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft in Österreich sind angesichts der fortschreitender Digitalisierung und Globalisierung – neben fairen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer – zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für österreichische Medienunternehmen unabdingbar. Die ohnehin exponierte Lage der österreichischen Medienbranche, in Konkurrenz mit einem zehnmal so großen, gleichsprachigen Nachbarmarkt zu stehen, hat sich durch die global operierenden Plattformen und deren Attraktivität für die werbetreibende Wirtschaft dramatisch zugespitzt. Zudem hat die COVID-19-Krise diese Problemlage schonungslos offengelegt: Globale Plattformen können in Zeiten der Pandemie ihre Gewinne enorm steigern, während die klassischen Medien überall, so auch in Österreich, massiv von Erlöseinbrüchen betroffen sind.

Damit auf das österreichische Publikum ausgerichtete Medienunternehmen angesichts dieser dramatischen wirtschaftlichen Situation, die Investitionen in Produktinnovationen und in den Einsatz neuer Technologien erschweren bzw. de facto verunmöglichen, konkurrenzfähig bleiben, muss der dringend notwendige digitale Transformationsprozess der Medienbranche unterstützt werden. Aus den zusätzlichen Mitteln der Digitalsteuer sollen zumindest 15 Millionen Euro für den digitalen Transformationsprozess der Medienunternehmen herangezogen werden. Insbesondere der damit zusammenhängende Ausbau der Digital-Angebote sowie deren konstante Weiterentwicklung an das sich stetig ändernde Nutzerverhalten sollen durch diese Mittel gefördert werden. „Gerade durch die Marktmacht der Internetgiganten ist dieser Transformationsprozess nicht alleine durch kommerzielle Geschäftsmodelle zu bewerkstelligen. Um heimische Identität für die Zukunft zu sichern und den österreichischen Medienstandort zu stärken“ (zitiert aus der Begründung des IA/983/A, 26. GP zu Art. 1 (Digitalsteuer-Gesetz) in BGBl. I Nr. 91/2019), sollen mit dieser Maßnahme gemäß dem Grundsatz „Geld für Wandel“ die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Ziel(e)

Absicherung einer eigenständigen österreichischen Medienlandschaft im digitalen Zeitalter und Gewährleistung für Konsumentinnen und Konsumenten, dass österreichische Medieninhalte, insbesondere auch regionale Inhalte, auch weiterhin verfügbar bleiben.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahme(n):

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau der bereits existierenden Förderungssysteme durch Hinzufügung eines weiteren Förderungsbausteins geschaffen werden. Dieser verfolgt den Zweck der Erhaltung der Vielfalt an Anbietern der Print- und der Rundfunkbranche und zur Förderung des Auf- und Ausbaus des digitalen Angebots in der Medienlandschaft.

Das Gesetzesvorhaben sieht folgende überblickweise beschriebene Förderungsziele vor:

                 – Digital-Transformations-Förderung

Zur Modernisierung der digitalen Distribution durch verbesserten Zugang zu Online-Inhalten sowie zur Schaffung und Erneuerung digitaler Infrastruktur und Erstellung und Nutzung von innovativen, digitalen Inhalten.

                 – Digital-Journalismus-Förderung

Für Maßnahmen zur berufsbegleitenden, für die journalistische Arbeit notwendigen Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeitern.

                 – Förderung von Maßnahmen zu Jugendschutz und Barrierefreiheit

Zur Unterstützung der Kennzeichnung, Einstufung und Beschreibung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können und der Sicherstellung von Altersverifikation oder vergleichbaren Maßnahmen der Zugangskontrolle; zur finanziellen Unterstützung bei der schrittweisen und fortlaufenden Erhöhung der barrierefrei zugänglichen Medieninhalte.

Mit der Verwaltung und Vergabe wird die RTR-GmbH, der bereits seit längerer Zeit die Verwaltung des Fernsehfonds Austria und zweier Rundfunkfonds obliegt, betraut. Die konkrete Vergabe erfolgt auf der Grundlage von noch zu erlassenden Richtlinien, die der Abstimmung mit der Europäischen Kommission im Hinblick auf ihre beihilfenrechtliche Unbedenklichkeit bedürfen.

Nullszenario und allfällige Alternativen

Angesichts der massiven Erlöseinbrüche bei den klassischen Medien und der daraus resultierenden dramatischen wirtschaftlichen Situation, die Investitionen in Produktinnovationen und in den Einsatz neuer Technologien erschwert oder sogar verunmöglicht, stehen zur Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit im notwendigen digitalen Transformationsprozess der Medienbranche keine Alternativen zur Verfügung.

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Die Mittel für die Gewährung der Förderungen einschließlich der Mittel zur Bestreitung des Aufwands der RTR-GmbH bei der Vollziehung der Bestimmungen können aufgrund der Mehreinnahmen nach § 8 Abs. 4 des Digitalsteuergesetzes 2020, BGBl. I Nr. 91/2019, zur Verfügung gestellt werden. Die dargestellten finanziellen Auswirkungen spiegeln den prognostizierten Personal- und Sachaufwand für den Vollzug der geplanten §§ 33a ff KOG wider. Hinzuweisen ist darauf, dass gemäß § 33h Abs. 2 KOG unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Personal- und Sachaufwand der RTR-GmbH für die Besorgung der Aufgaben aus den zur Verfügung gestellten Fondsmittel zu bestreiten ist. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass dargestellte einmalige Investitionen innerhalb der RTR-GmbH im Rahmen der AfA Niederschlag finden.

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

‑563

‑511

‑515

‑520

‑525

 

 

 

 

 

 


Anhang

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Bedeckung

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

563

511

515

520

525

Erläuterung der Bedeckung

Die laufenden Auswirkungen werden gemäß §33g KOG aus den für den Fonds zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

563.200,00

510.780,00

515.328,00

520.043,00

524.827,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Schaffung eines zeitgemäßen Online-Einreichsystem für Förderansuchen

Bund

1

20.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Anpassung der bestehenden Website der RTR

Bund

1

10.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Schaffung eines eigenen Fondsrechnungskreises, Kontoführungskosten, Verwahrungsentgelte (laufend)

Bund

1

5.000,00

1

5.000,00

1

5.000,00

1

5.000,00

1

5.000,00

IT-Experte für das Vorhaben Online-Einreichsystem sowie Anpassung der Website (0,2 FTE)

Bund

1

12.000,00

1

12.180,00

1

12.263,00

1

12.446,00

1

12.633,00

Experte Fördervergabe mit technisch-digitalem Know-How (1 FTE)

Bund

1

75.000,00

1

76.125,00

1

77.267,00

1

78.426,00

1

79.602,00

Experte Fördervergabe mit medialem und rechtlichem Know-How (1 FTE)

Bund

1

75.000,00

1

76.125,00

1

77.267,00

1

78.426,00

1

79.602,00

Experte Förderabrechnung mit kaufmännischem Know-How (1FTE)

Bund

1

75.000,00

1

76.125,00

1

77.267,00

1

78.426,00

1

79.602,00

Assistenz Förderabwicklung (1 FTE)

Bund

1

50.000,00

1

50.750,00

1

51.511,00

1

52.284,00

1

53.068,00

Sachbearbeitung Buchhaltung, Finanzcontrolling (0,25 FTE)

Bund

1

15.000,00

1

15.225,00

1

15.453,00

1

15.685,00

1

15.920,00

Laufende Kosten technische Portale (Online-Einreichsysteme, Website, Server,Domain-Kosten, Lizenzen)

Bund

1

5.000,00

1

5.050,00

1

5.100,00

1

5.150,00

1

5.200,00

Allgemeine Overheadkosten einmalig (Arbeitsplatz, technische Ausstattung)

Bund

1

12.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstleistungen im Zuge der Vorbereitungshandlungen

Bund

1

45.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Overheadkosten (Telefonie, Weiterbildung, Büromiete anteilig, AFA, Umlage)

Bund

1

149.200,00

1

149.200,00

1

149.200,00

1

149.200,00

1

149.200,00

Informationsaufbereitung für den Kreis der Förderwerber

Bund

1

15.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstleistungen im Zuge der jährlichen Überprüfung der Richtlinien

Bund

 

 

1

45.000,00

1

45.000,00

1

45.000,00

1

45.000,00

Die dargestellten Aufwendungen gründen auf Erfahrungswerten bestehender Förderfonds innerhalb der RTR. Personalkosten sind pro Jahr mit angenommenen 1,5% indexíert (durchschnittliche KV-Erhöhung). Laufende Sachkosten sind allgemein sparsam indexiert.

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 683992632).


Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Der Entwurf sieht Fördermaßnahmen vor, die – soweit sie nicht unter existierende beihilfenrechtliche Instrumente subsumiert werden können – einer weitergehenden Konsultation mit der Europäischen Kommission mit dem Ziel der beihilfenrechtlichen Genehmigung bedürfen.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

Das Vorhaben beinhaltet im Sinne einer effizienten und raschen Abwicklung der Förderansuchen die Verpflichtung zur Bekanntgabe bestimmter Kennzahlen und zur Übermittlung von für den Nachweis bestimmter Tatsachen zwingend erforderlichen Unterlagen. Die Last der Antragstellung wird dabei durch die elektronische Abwicklung zwischen Fördergeber und Fördernehmer auf ein Minimum reduziert.

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben enthält keine Belastungen, sondern dient im Gegenteil der Stärkung von Medienunternehmen, die ihr Angebot auf ein österreichisches Publikum ausrichten und sieht projektbezogene finanzielle Unterstützungen vor.

Auswirkungen für Länder und Gemeinden

Keine

Auswirkungen auf die Umwelt

Keine