Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die ,,Diplomatische Akademie Wien“
(DAK – Gesetz 1996) geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Diplomatische Akademie (DA) kann durch ihre Zusammenarbeit mit anerkannten in- und ausländischen Partneruniversitäten die gemeinsamen Masterprogramme (MAIS, ETIA) als Universitäts­lehrgänge definieren und die Abschlussgrade M.A.I.S. und MSc (ETIA) anbieten, die mit Bescheid aufgrund § 87 Abs. 2 UG verliehen werden. Die beiden Abschlussgrade sind einem ordentlichen Master-Studium im Sinne des § 87 Abs. 1 UG inhaltlich gleichwertig, dennoch ergeben sich bei deren Anerkennung – vor allem im deutschsprachigen Raum – Probleme. Die Abschlüsse wurden von mehreren Institutionen und Arbeitgebern nicht als Master-Studium im Sinne der Bologna-Struktur anerkannt, was bei den Studierenden zu Verunsicherung über die Sinnhaftigkeit eines Studiums an der DA führte. Beide Master-Studienprogramme und das Doktorats Studium werden einem weltweiten Publikum angeboten und die DA konkurriert auf dem internationalen Markt für Hochschulbildung im Bereich „International Studies“. Die Anerkennung der angebotenen Studien im In- und Ausland ist damit eine wesentliche Voraussetzung, um diese institutionelle Aufgabe gemäß § 2 DAK – Gesetz 1996 erfüllen zu können.

 

Ziel(e)

Die Novelle des DAK – Gesetzes 1996 dient der Sicherstellung, dass die DA auch in Zukunft sowohl für österreichische als auch für Studierende und Vortragende aus der ganzen Welt attraktiv bleibt.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Es wird eine Klarstellung, dass der akademische Grad "Master of Advanced International Studies" (M.A.I.S.) gleichwertig einem Master im Sinne des § 54 Abs. 3 UG ist, sowie eine Präzisierung des Kreises der wissenschaftlichen Einrichtungen, mit denen die DA gemeinsame Studienprogramme anbietet, vorgenommen. Für das Kuratorium wird eine Frauenquote von 50% eingeführt. Weiters werden Personenbezeichnungen geschlechtergerecht adaptiert, Ressortbezeichnungen aktualisiert und einzelne Ausdrücke der neuen Rechtschreibung angepasst.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen" für das Wirkungsziel "Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern." der Untergliederung 12 Äußeres im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

 

Aus der Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 990385930).