Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021 (99/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021)

Kurzinformation

Ziele

  • Schaffung von Begleitgesetzgebung, die die Unabhängigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und die Effizienz der von ihr geführten Verfahren sicherstellt
  • Schaffung von Durchführungsbestimmungen, die so weit wie möglich die Gegebenheiten der nationalen Bestimmungen über das Strafverfahren aufgreifen und die wirksame Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich sicherstellen
  • Legistische Maßnahmen, die die baldige Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich bewirken

Inhalt

  • Vorschlag eines eigenen Bundesgesetzes zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG)
  • Vorschlag von Änderungen im Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Hauptziel des Vorschlags ist die Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-VO). Zu diesem Zweck soll ein Gesetz zur Durchführung der genannten Verordnung erlassen werden. Weiters soll das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) geändert werden.

Die Änderungen im RStDG sollen vor allem der dienstrechtlichen Umsetzung sowie der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der für die EUStA auf nationaler Ebene tätigen Delegierten Europäischen Staatsanwälte dienen. Mit den Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) soll die EUStA bzw. die für sie handelnden Organe auch in strafrechtlicher Hinsicht einer nationalen Staatsanwaltschaft und ihren Organen gleichgestellt werden.

Es sollen auch Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen erlassen werden.

Es soll einigen Kritikpunkten der Europäischen Kommission begegnet werden, die diese im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2020/2307 betreffend die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten festgestellt hat.

Weiters sollen diverse kleinere Anpassungen bei den Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung und über die strafrechtliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten vorgenommen werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 05.03.2021

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M. (G)

Bundesministerium für Justiz

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