Bundesministerium 

Justiz

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Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

 

 

 

 

 

BMDW – III/5 (Wettbewerbspolitik- und Recht
wettbewerbspolitik@bmdw.gv.at

+43 1 711 00-805556

Stubenring 1, 1010 Wien

 

BMJ - I/4 (Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht)

team.z@bmj.gv.at
+43 1 52152 - 2140

Museumsstraße 7, 1070 Wien

 

 

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An

die Empfänger des Verteilers

Geschäftszahlen: 2021-0.267.022 (BMJ) und 2021-0.207.307 (BMDW)

 

RL (EU) 2019/1 (RL ECN+); Umsetzung im KartG 2005 und WettbG (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021); Aussendung zur Begutachtung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Justiz und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermitteln in der Beilage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021), sowie die Erläuterungen, die Textgegenüberstellung und das Vorblatt mit der WFA.

Inhaltlich wird mit den Novellen die erforderliche legistische Anpassung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts vorgenommen. Außerdem werden -  entsprechend dem Regierungsprogramm - Anpassungen des Wettbewerbsrechts in Bezug auf das moderne Wirtschaftsleben vorgeschlagen, welche u.a. eine Modernisierung der Missbrauchsaufsicht vor dem Hintergrund der Entwicklungen der digitalen Plattformökonomie, eine Stärkung und Erweiterung des Konzepts der relativen Marktmacht, Anpassungen im Fusionskontrollrecht durch stärkere Berücksichtigung ökonomischer Aspekte, eine Stärkung der Investitionskontrolle und mehr Rechtssicherheit für unternehmerische Kooperationen zugunsten nachhaltiger Vereinbarungen mit sich bringen.

Das Bundesministerium für Justiz und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ersuchen um allfällige Stellungnahmen zum gegenständlichen Entwurf bis längstens

18. Mai 2021

an die E-Mail-Adressen: wettbewerbspolitik@bmdw.gv.at und team.z@bmj.gv.at.

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt in den genannten Bundesministerien keine Stellungnahme einlangen, so darf angenommen werden, dass gegen den vorliegenden Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.

Es wird ersucht, die Stellungnahmen auch dem Präsidium des Nationalrats zu übermitteln, und zwar im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinn dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur auf elektronischem Weg erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Wien, am 23. April 2021

Für die Bundesministerinnen:

 

SC Mag. Cynthia Zimmermann                                                      SC Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein

23. April 2021

Für die Bundesministerin:

Dr. Georg Kathrein

Elektronisch gefertigt